Mandari Insight

0572/2020

Information über die Berichtigungen des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a oder § 13b Baugesetzbuch; hier: Pläne mit Bekanntmachung bis zum 31.08.2019

Mitteilung Ausschuss 20.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

3747 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Sa 
Vorlagen-Nummer 20.04.2020 
 0572/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
Information über die Berichtigungen des Flächennutzungsplans auf Grundlage von 
rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a  
oder § 13b Baugesetzbuch; 
hier: Pläne mit Bekanntmachung bis zum 31.08.2019 
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Januar 2007 wurde für die Aufstellung von 
Bebauungsplänen zur Förderung der Innenentwicklung mit der Regelung des § 13a BauGB unter 
bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht. 
Wenn ein Bebauungsplan in Anwendung des § 13a BauGB von den Darstellungen des Flächennut-
zungsplans (FNP) abweicht, kann er aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist. 
Dabei darf die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wer-
den. Der FNP ist im Nachgang zu berichtigen.  
Seit Mai 2017 ermöglicht § 13b BauGB das Bauen im Außenbereich nach Innenbereichs-Privilegien, 
sofern er an den im Zusammenhang bebauten Bereich anschließt. Er ermöglicht nur Wohnungsbau, 
und ist bis Ende 2019 (Aufstellungsbeschluss) bzw. Ende 2021 (Satzungsbeschluss) befristet.  
 
Bis zum Stichtag 31.08.2019 sind für die vorliegende Sammelberichtigung des FNPs keine Bebau-
ungspläne nach § 13b BauGB aufgestellt worden. 
 
Die unten aufgelisteten Bebauungspläne nach § 13a BauGB weichen von den Darstellungen des 
FNPs ab. Der FNP ist daher im Wege der Berichtigung nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB anzu-
passen.

2 
 
Weitere Berichtigungen des FNPs wurden bereits 2011 (1335/2011) und 2015 (1419/2015) den politi-
schen Gremien mitgeteilt. 
 
Im Einzelnen begründen folgende Bebauungspläne weitere Berichtigungen des FNPs: 
Berichti-
gung Nr. 
Bebauungs-
plan Nr. 
Arbeitstitel Bezirk Rechtskraft 
erlangt am 
19 67444/04 Im Weichserhof 1 21.01.09 
20 66473/03 Eifelwall 1 24.06.15 
21 67409/04 Gaedestraße, 1. Änderung 2 02.11.16 
22 67419/08 Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung 2 13.06.18 
23 59476/02 Nördlich Auf der Aspel 3 15.07.15 
24 59457/02 Östlich Vinzenzallee 3 12.02.14 
25 63451/02 Nördlich Scheidtweilerstraße/ Maarweg 3 02.03.16 
26 63466/02 Leyendeckerstraße/ Christianstraße 4 13.01.16 
27 65460/06 Moschee/ Innere Kanalstraße, 3. Änderung 4 17.09.08 
28 63475/01 Häuschensweg 4 30.08.17 
29 67490/07 Neusser Straße/ Niehler Gürtel 5 15.07.15 
30 67551/02 Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße 6 16.12.09 
31 62554/02 Swinestraße 6 14.08.19 
32 69427/03 Östlich Poller Kirchweg 7 17.09.08 
33 71455/01 Kasernenstraße 8 05.09.18 
34 74455/03 Arnikaweg 8 29.06.16 
35 69454/02 Barcelona-Allee 8 22.02.17 
36 70447/04 Robertstraße 8 07.03.18 
37 70493/03 Düsseldorfer Straße 9 27.01.10 
 
Die bisherige und die berichtigte Darstellung des FNPs sind in den Anlagen für alle oben genannten 
Bebauungsplanbereiche aufgeführt. 
 
Zur Wahrung der bestehenden Systematik des FNPs können die Geltungsbereiche der Berichtigun-
gen des FNPs von den Geltungsbereichen der jeweiligen Bebauungspläne abweichen. 
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Einzelblätter der Berichtigungen des FNPs auf Grundlage von rechtskräftigen Bebau-
ungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

Anlage 1

26822 Zeichen

Berichtigung des Flächennutzungsplans 
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Anlage 1
Stand: 19.03.2020
Übersicht der Berichtigungen
Berichti-
gung Nr.
Bebauungs-
plan Nr. Arbeitstitel Bezirk
Rechts-
kraft 
erlangt am
19 67444/04 Im Weichserhof 1 21.01.09
20 66473/03 Eifelwall 1 24.06.15
21 67409/04 Gaedestraße, 1. Änderung 2 02.11.16
22 67419/08 Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung 2 13.06.18
23 59476/02 Nördlich Auf der Aspel 3 15.07.15
24 59457/02 Östlich Vinzenzallee 3 12.02.14
25 63451/02 Nördlich Scheidtweilerstraße/ Maarweg 3 02.03.16
26 63466/02 Leyendeckerstraße/ Christianstraße 4 13.01.16
27 65460/06 Moschee/ Innere Kanalstraße, 3. Änderung 4 17.09.08
28 63475/01 Häuschensweg 4 30.08.17
29 67490/07 Neusser Straße/ Niehler Gürtel 5 15.07.15
30 67551/02 Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße 6 16.12.09
31 62554/02 Swinestraße 6 14.08.19
32 69427/03 Östlich Poller Kirchweg 7 17.09.08
33 71455/01 Kasernenstraße 8 05.09.18
34 74455/03 Arnikaweg 8 29.06.16
35 69454/02 Barcelona-Allee 8 22.02.17
36 70447/04 Robertstraße 8 07.03.18
37 70493/03 Düsseldorfer Straße 9 27.01.10

Berichtigung des Flächennutzungsplans 
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Anlage 1
Stand: 19.03.2020
Legende zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans

Severinsbrücke
Severinstr.
Im Weichserhof
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 67444/04 „Im Weichserhof“ in Köln-Altstadt/ Süd
Satzungsbeschluss 18.12.2008, Bekanntmachung 21.01.2009
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, die südliche Altstadt zum Rheinauhafen hin mit einem 
Mischgebiet und mit einer der Umgebung entsprechenden baulichen Verdichtung abzurunden und die 
historische Stadtkante wieder herzustellen.
Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest, des-
sen konkretes Nutzungsspektrum auch in einem Besonderen Wohngebiet (WB) gemäß § 4a BauNVO 
zulässig wäre.
Daher wird die Darstellung des Flächennutzungsplans (FNP), der den gesamten Bereich zwischen Perlen-
graben, Ring und Rheinuferstraße im Wesentlichen als WB ausweist, beibehalten. Lediglich ein ca. 3.200 
m² großer Bereich ist nicht aus der bisherigen Darstellung des FNPs als Grünfläche entwickelt und in WB 
zu berichtigen.

Luxemburger Str.
Eifelwall
Bf. Süd
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
Bebauungsplan Nr. 66473/03 „Eifelwall“ in Köln-Neustadt/ Süd
Satzungsbeschluss 12.05.2015, Bekanntmachung 24.06.2015
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, einen Standort für den Neubau des historischen Archivs 
mit rheinischem Bildarchiv festzusetzen. Des Weiteren soll der Innere Grüngürtel gestärkt und in Richtung 
Volksgarten fortentwickelt werden.
Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für den Gemeinbedarf „Historisches Archiv“ + „Rheinisches Bildar-
chiv“ fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Besonderes Wohngebiet (WB), in 
Teilen auch Grünfläche darstellt. Der Bebauungsplan setzt ferner eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ 
fest in einem Bereich, für den der FNP WB und ein verortetes Signet „Kindereinrichtung“ darstellt. Damit 
findet der Innere Grüngürtel im Bereich Eifelwall und Bahnunterführung Anschluss an den Volksgarten und 
den weiteren, teils in Planung befindlichen Verlauf des Grünzugs bis zum Rheinufer. 
Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des 
FNPs ist die Darstellung jedoch entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Signet „Verwal-
tung“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB und Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 
5 BauGB zu berichtigen. Die Darstellung eines Signets „Kindereinrichtung“ entfällt.
20

Bonner Str.
Gaedestr.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 67409/04 „Gaedestraße“ in Köln-Marienburg, 1. Änderung
Satzungsbeschluss 22.09.2016, Bekanntmachung 02.11.2016
Die 1. Änderung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, einen Schulstandort planungsrechtlich zu sichern.
Der Bebauungsplan setzt daher eine Fläche für den Gemeinbedarf „Schule“ fest in einem Bereich, für 
den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Mischgebiet (MI) im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) darstellt. 
Diese Festsetzung ist zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des FNPs 
ist die Darstellung jedoch entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Signet „Schule“ gemäß  
§ 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB zu berichtigen.

Raderthalgürtel
Vorgebirgsstr.
Brühler Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 67419/08 „Raderthalgürtel (neu)“ in Köln-Zollstock, 1. Änderung
Satzungsbeschluss 19.12.2017, Bekanntmachung 13.06.2018
Die 1. Änderung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, eine bis zu fünfgeschossige Wohnbebauung 
entlang des Raderthalgürtels zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverord-
nung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Gewerbegebiet 
(GE) im Sinne des § 8 BauNVO darstellt. 
Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entspre-
chend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.
Es ist geplant, die Darstellung der an das Plangebiet im Norden grenzenden Gewerbegebiete im 
FNP im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs zu überprüfen, da faktisch eine Entwicklung der Flä-
chen hin zu Wohnen erfolgt ist.

Auf der Aspel
A 1
Unter Linden
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 59476/02 „Nördlich Auf der Aspel“ in Köln-Widdersdorf
Satzungsbeschluss 24.03.2015, Bekanntmachung 15.07.2015
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die bestehende Wohnbebauung Am Golfpark bis zur Straße Auf der 
Aspel zu ergänzen.
Der Bebauungsplan setzt daher ein Reines Wohngebiet (WR) gemäß § 3 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Grünfläche mit dem Signet 
„Parkanlage“ darstellt.
Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in 
Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.

Vinzenzallee
Bf. Lövenich
Kölner Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 59457/02 „Östlich Vinzenzallee“ in Köln-Lövenich
Satzungsbeschluss 17.12.2013, Bekanntmachung 12.02.2014
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung einer Wohnbebauung entlang 
der Vinzenzallee sowie einer KiTa an der Kölner Straße.
Der VEP setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Wohnbaufläche (W) darstellt.
Der VEP setzt ferner eine Fläche für den Gemeinbedarf „KiTa“ fest, in geringfügigem Maße in einem Be-
reich, für den der FNP Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ darstellt, sowie öffentliche Grünfläche mit 
Zweckbestimmung Parkanlage in einem Bereich, für den der FNP W darstellt.
Diese Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entspre-
chend in ein Signet für „Kindereinrichtung“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB und in Grünfläche mit dem 
Signet „Parkanlage“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB zu berichtigen.

Aachener Str.
Maarweg
Scheidtweiler Str.
Stolberger Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
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ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 63451/02 „Nördlich Scheidtweilerstraße/ Maarweg“ in Köln-Braunsfeld
Satzungsbeschluss 12.11.2015, Bekanntmachung 02.03.2016
Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Wohnbebauung entlang der Scheidtweiler Straße und 
am Maarweg.
Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine gemischte Baufläche (M) 
gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO darstellt.
Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in 
Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.
Es ist geplant, die Darstellung der an das Plangebiet grenzenden gemischten Bauflächen im FNP im 
Rahmen der Neuaufstellung des FNPs zu überprüfen, da faktisch eine Entwicklung der Flächen hin zu 
Wohnen erfolgt ist.

Leyendeckerstr.
Christianstr.
Venloer Str.
Vogelsanger Str.
Vogelsanger Str.
Bf. Ehrenfeld
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
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ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 63466/02 „Leyendeckerstraße/ Christianstraße“ in Köln-Ehrenfeld
Satzungsbeschluss 10.09.2015, Bekanntmachung 13.01.2016
Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Wohnbebauung sowie einer Kindertagesstätte und 
eines öffentlichen Spielplatzes.
Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Besonderes Wohngebiet 
(WB) gemäß § 4a BauNVO darstellt.
Darüber hinaus werden eine Kita festgesetzt sowie ein Spielplatz in einer öffentlichen Grünfläche.
Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt. Jedoch ist gemäß Systematik des 
FNPs die Darstellung eines Signets für „Spielplatz“ mit unbestimmten Standort in ein entsprechendes ver-
ortetes Signet gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB zu berichtigen. Zudem wird ein Signet für „Kindereinrich-
tung“ ergänzt (§ 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB).

Venloer Str.
Innere Kanalstr.
Bf. West
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
27
Bebauungsplan Nr. 65460/06 „Moschee/ Innere Kanalstraße“ in Köln-Ehrenfeld, 3. Änderung
Satzungsbeschluss 28.08.2008, Bekanntmachung 17.09.2008
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung 
eines islamischen Kulturzentrums mit Moschee.
Der Bebauungsplan setzt daher ein Sondergebiet (SO) „Islamisches Kulturzentrum“ gemäß § 11 Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Besonde-
res Wohngebiet (WB) gemäß § 4a BauNVO darstellt.
Diese Festsetzung ist zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des FNPs 
ist die Darstellung jedoch entsprechend in Sonderbaufläche (S) „Islamisches Kulturzentrum“ gemäß § 1 
Abs. 1 Nr. 4 BauNVO zu berichtigen.

Äußere Kanalstr.
Subbelrather Str.
Rochusstr.
Venloer Str.
Häuschensweg
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
28
Bebauungsplan Nr. 63475/01 „Häuschensweg“ in Köln-Bickendorf
Satzungsbeschluss 11.07.2017, Bekanntmachung 30.08.2017
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer bis zu IV-geschossigen Wohnbebauung mit integrierter 
KiTa und privaten, jedoch öffentlich zugänglichen Spielflächen (jeweils circa 300 bzw. 900 m²).
Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie Gemeinschaftsanlagen mit 
Zweckbestimmung öffentlich zugängliche Spielflächen sowie entsprechende Geh- und Radfahrrechte zu-
gunsten der Allgemeinheit fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Wohnbaufläche 
(W) darstellt.
Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt. Jedoch werden gemäß Systematik 
des FNPs Kindereinrichtungen und Spielplätze dargestellt. Daher ist die Darstellung des FNPs um veror-
tete Signets für „Kindereinrichtung“ und für „Spielplatz“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) 
zu ergänzen.

Friedrich-Karl-Str.
Niehler Gürtel Niehler Str.
Neusser Str.
Niehler Kirchweg
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 67490/07 „Neusser Straße/ Niehler Gürtel“ in Köln-Weidenpesch, 1. Änderung
Satzungsbeschluss 24.03.2015, Bekanntmachung 15.07.2015
Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Schulturnhalle und einer KiTa am Standort des ehema-
ligen Hallenbads (circa 0,75 ha).
Der Bebauungsplan setzt daher eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Schule/ Turn-
halle, KiTa“ fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Wohnbaufläche (W) und das 
Signet „Bad“ darstellt.
Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des 
FNPs ist die Darstellung jedoch entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit verorteten Signets für 
„Kindereinrichtung“ und „Schule“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu berichtigen. Die 
bisherige Darstellung des Signets „Bad“ wird aufgehoben.

A 1
Merkenicher Hauptstr.
Rhein
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
N
ohne Maßstab
30
Bebauungsplan Nr. 67551/02 „Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße“ in Köln-Merkenich
Satzungsbeschluss 30.06.2009, Bekanntmachung 16.12.2009
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung von 9 Eigenheimen und einem 
Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen.
Der VEP setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Grünfläche darstellt.
Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in 
Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.

Bf. Chorweiler
Swinestr.
Weichselring
Weserpromenade
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
N
ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
31
Bebauungsplan Nr.  62554/02 „Swinestraße“ in Köln-Chorweiler/ Nord
Satzungsbeschluss 21.05.2019, Bekanntmachung 14.08.2019
Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit circa 245 Wohneinheiten sowie 
zwei betreuten Wohngruppen.
Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Fläche für den Gemeinbedarf 
darstellt. Zudem ist eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt.
Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in 
Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Die Darstellung des FNPs ist um ein 
verortetes Signet für „Spielplatz“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen.

Poller Kirchweg
Siegburger Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
32
Bebauungsplan Nr. 69427/03 „Östlich Poller Kirchweg“ in Köln-Poll
Satzungsbeschluss 28.08.2008, Bekanntmachung 17.09.2008
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung eines Gebäuderiegels mit ge-
mischter Nutzung am Poller Kirchweg und einer Bebauung mit 27 Reihenhäusern im rückwärtigen Be-
reich.
Der VEP setzt daher ein Büro- und Wohngebäude an der Straße und Wohnen mit privater Grünfläche im 
rückwärtigen Bereich gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) fest. Diese Festsetzungen be-
treffen einen Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine Gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 
Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellt.
Die Festsetzung der ausschließlichen Wohnnutzung im rückwärtigen Bereich (circa 0,7 ha) ist nicht aus 
dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entsprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß 
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.

Kasernenstr.
Kalker Hauptstr.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
33
Bebauungsplan Nr. 71455/01 „Kasernenstraße“ in Köln-Kalk
Satzungsbeschluss 07.06.2018, Bekanntmachung 05.09.2018
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) für das ehemalige Bahnareal ist die Realisierung 
einer Wohnbebauung mit 140 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte sowie eines untergeordneten Ge-
werbeanteils.
Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) Wohnnutzung und eine KiTa 
fest, in untergeordnetem Umfang auch Wohnen mit Gewerbe, in einem Bereich, für den der Flächennut-
zungsplan (FNP) Fläche für Bahnanlagen darstellt.
Die Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs ent-
sprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Die Darstellung eines 
Signets „Kindereinrichtung“ wird ergänzt.

Arnikaweg
Olpener Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
34
Bebauungsplan Nr. 74455/03 „Arnikaweg“ in Köln-Merheim
Satzungsbeschluss 10.05.2016, Bekanntmachung 29.06.2016
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit 65 
Wohneinheiten.
Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) im Wesentlichen Wohnnutzung 
fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungs-
verordnung (BauNVO) darstellt.
Die Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre-
chend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.
Es ist geplant, die Darstellung der an das Plangebiet grenzenden Mischgebiete im FNP im Rahmen der 
Neuaufstellung des FNPs zu überprüfen, da faktisch eine Entwicklung der Flächen hin zu Wohnen erfolgt 
ist.

Straße des 17. Juni
Barcelona-Allee
Gummersbacher Str.
Kalker Hauptstr.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
35
Bebauungsplan Nr. 69454/02 „Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk
Satzungsbeschluss 20.12.2016, Bekanntmachung 22.02.2017
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung eines Gebäudes für die Haupt-
verwaltung der GAG und ergänzenden Wohnungsbaus sowie einer privaten, jedoch öffentlich nutzbaren 
Grünfläche mit Spielplatz.
Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) im westlichen Plangebiet ein 
Bürogebäude fest, im östlichen Plangebiet Wohnen sowie eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und 
entsprechenden Geh- und Fahrrechten. Diese Festsetzungen betreffen einen Bereich, für den der Flä-
chennutzungsplan (FNP) ein Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellt.
Die Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre-
chend in Gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zu berichtigen. Die Darstellung eines 
Signets „Spielplatz“ wird ergänzt.

Bf. Trimbornstr.
Robertstr.
Kalker Hauptstraße
Rolshover Str.
Dillenburger Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 70447/04 „Robertstraße“ in Köln-Kalk
Satzungsbeschluss 19.12.2017, Bekanntmachung 07.03.2018
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist es, eine Wohnbebauung mit ergänzenden Nut-
zungen zu entwickeln.
Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) im westlichen Plangebiet Woh-
nen und eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz fest, im östlichen Plangebiet Wohnen und nicht wesent-
lich störendes Gewerbe, wie es im konkreten Nutzungsspektrum in einem Besonderen Wohngebiet (WB) 
gemäß § 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig wäre. Die Festsetzungen betreffen einen Be-
reich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine Gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO 
darstellt.
Diese Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre-
chend in ein WB zu berichtigen. Die Darstellung eines Signets „Spielplatz“ wird ergänzt.

Rhein
Düsseldorfer Str.
Clevischer Ring
Mülheimer Zubringer
Von-Lohe-Str.
Berichtigung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
Nr. 
Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 
Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung
Stand: 19.03.2020
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
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ohne Maßstab
37
Bebauungsplan Nr. 70493/03 „Düsseldorfer Straße“ in Köln-Mülheim, 1. Änderung
Satzungsbeschluss 17.12.2009, Bekanntmachung 27.01.2010
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist es, eine nördliche Randbebauung des Grünzugs 
mit Wohnnutzung zu realisieren.
Der VEP setzt daher gemäß § 4 im Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Allgemeines Wohngebiet (WA) 
fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine Grünfläche darstellt.
Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre-
chend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.

Beratungsverlauf (10)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0572/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.04.2020
Erstellt
18.02.2020 13:37