0572/2020
Information über die Berichtigungen des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a oder § 13b Baugesetzbuch; hier: Pläne mit Bekanntmachung bis zum 31.08.2019
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Kohl Sa Vorlagen-Nummer 20.04.2020 0572/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Information über die Berichtigungen des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a oder § 13b Baugesetzbuch; hier: Pläne mit Bekanntmachung bis zum 31.08.2019 Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Januar 2007 wurde für die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Förderung der Innenentwicklung mit der Regelung des § 13a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht. Wenn ein Bebauungsplan in Anwendung des § 13a BauGB von den Darstellungen des Flächennut- zungsplans (FNP) abweicht, kann er aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist. Dabei darf die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wer- den. Der FNP ist im Nachgang zu berichtigen. Seit Mai 2017 ermöglicht § 13b BauGB das Bauen im Außenbereich nach Innenbereichs-Privilegien, sofern er an den im Zusammenhang bebauten Bereich anschließt. Er ermöglicht nur Wohnungsbau, und ist bis Ende 2019 (Aufstellungsbeschluss) bzw. Ende 2021 (Satzungsbeschluss) befristet. Bis zum Stichtag 31.08.2019 sind für die vorliegende Sammelberichtigung des FNPs keine Bebau- ungspläne nach § 13b BauGB aufgestellt worden. Die unten aufgelisteten Bebauungspläne nach § 13a BauGB weichen von den Darstellungen des FNPs ab. Der FNP ist daher im Wege der Berichtigung nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB anzu- passen. 2 Weitere Berichtigungen des FNPs wurden bereits 2011 (1335/2011) und 2015 (1419/2015) den politi- schen Gremien mitgeteilt. Im Einzelnen begründen folgende Bebauungspläne weitere Berichtigungen des FNPs: Berichti- gung Nr. Bebauungs- plan Nr. Arbeitstitel Bezirk Rechtskraft erlangt am 19 67444/04 Im Weichserhof 1 21.01.09 20 66473/03 Eifelwall 1 24.06.15 21 67409/04 Gaedestraße, 1. Änderung 2 02.11.16 22 67419/08 Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung 2 13.06.18 23 59476/02 Nördlich Auf der Aspel 3 15.07.15 24 59457/02 Östlich Vinzenzallee 3 12.02.14 25 63451/02 Nördlich Scheidtweilerstraße/ Maarweg 3 02.03.16 26 63466/02 Leyendeckerstraße/ Christianstraße 4 13.01.16 27 65460/06 Moschee/ Innere Kanalstraße, 3. Änderung 4 17.09.08 28 63475/01 Häuschensweg 4 30.08.17 29 67490/07 Neusser Straße/ Niehler Gürtel 5 15.07.15 30 67551/02 Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße 6 16.12.09 31 62554/02 Swinestraße 6 14.08.19 32 69427/03 Östlich Poller Kirchweg 7 17.09.08 33 71455/01 Kasernenstraße 8 05.09.18 34 74455/03 Arnikaweg 8 29.06.16 35 69454/02 Barcelona-Allee 8 22.02.17 36 70447/04 Robertstraße 8 07.03.18 37 70493/03 Düsseldorfer Straße 9 27.01.10 Die bisherige und die berichtigte Darstellung des FNPs sind in den Anlagen für alle oben genannten Bebauungsplanbereiche aufgeführt. Zur Wahrung der bestehenden Systematik des FNPs können die Geltungsbereiche der Berichtigun- gen des FNPs von den Geltungsbereichen der jeweiligen Bebauungspläne abweichen. gez. Greitemann Anlagen Anlage 1 Einzelblätter der Berichtigungen des FNPs auf Grundlage von rechtskräftigen Bebau- ungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Anlage 1
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Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Anlage 1 Stand: 19.03.2020 Übersicht der Berichtigungen Berichti- gung Nr. Bebauungs- plan Nr. Arbeitstitel Bezirk Rechts- kraft erlangt am 19 67444/04 Im Weichserhof 1 21.01.09 20 66473/03 Eifelwall 1 24.06.15 21 67409/04 Gaedestraße, 1. Änderung 2 02.11.16 22 67419/08 Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung 2 13.06.18 23 59476/02 Nördlich Auf der Aspel 3 15.07.15 24 59457/02 Östlich Vinzenzallee 3 12.02.14 25 63451/02 Nördlich Scheidtweilerstraße/ Maarweg 3 02.03.16 26 63466/02 Leyendeckerstraße/ Christianstraße 4 13.01.16 27 65460/06 Moschee/ Innere Kanalstraße, 3. Änderung 4 17.09.08 28 63475/01 Häuschensweg 4 30.08.17 29 67490/07 Neusser Straße/ Niehler Gürtel 5 15.07.15 30 67551/02 Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße 6 16.12.09 31 62554/02 Swinestraße 6 14.08.19 32 69427/03 Östlich Poller Kirchweg 7 17.09.08 33 71455/01 Kasernenstraße 8 05.09.18 34 74455/03 Arnikaweg 8 29.06.16 35 69454/02 Barcelona-Allee 8 22.02.17 36 70447/04 Robertstraße 8 07.03.18 37 70493/03 Düsseldorfer Straße 9 27.01.10 Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Anlage 1 Stand: 19.03.2020 Legende zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans Severinsbrücke Severinstr. Im Weichserhof Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 19 Bebauungsplan Nr. 67444/04 „Im Weichserhof“ in Köln-Altstadt/ Süd Satzungsbeschluss 18.12.2008, Bekanntmachung 21.01.2009 Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, die südliche Altstadt zum Rheinauhafen hin mit einem Mischgebiet und mit einer der Umgebung entsprechenden baulichen Verdichtung abzurunden und die historische Stadtkante wieder herzustellen. Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest, des- sen konkretes Nutzungsspektrum auch in einem Besonderen Wohngebiet (WB) gemäß § 4a BauNVO zulässig wäre. Daher wird die Darstellung des Flächennutzungsplans (FNP), der den gesamten Bereich zwischen Perlen- graben, Ring und Rheinuferstraße im Wesentlichen als WB ausweist, beibehalten. Lediglich ein ca. 3.200 m² großer Bereich ist nicht aus der bisherigen Darstellung des FNPs als Grünfläche entwickelt und in WB zu berichtigen. Luxemburger Str. Eifelwall Bf. Süd Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab Bebauungsplan Nr. 66473/03 „Eifelwall“ in Köln-Neustadt/ Süd Satzungsbeschluss 12.05.2015, Bekanntmachung 24.06.2015 Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, einen Standort für den Neubau des historischen Archivs mit rheinischem Bildarchiv festzusetzen. Des Weiteren soll der Innere Grüngürtel gestärkt und in Richtung Volksgarten fortentwickelt werden. Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für den Gemeinbedarf „Historisches Archiv“ + „Rheinisches Bildar- chiv“ fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Besonderes Wohngebiet (WB), in Teilen auch Grünfläche darstellt. Der Bebauungsplan setzt ferner eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ fest in einem Bereich, für den der FNP WB und ein verortetes Signet „Kindereinrichtung“ darstellt. Damit findet der Innere Grüngürtel im Bereich Eifelwall und Bahnunterführung Anschluss an den Volksgarten und den weiteren, teils in Planung befindlichen Verlauf des Grünzugs bis zum Rheinufer. Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des FNPs ist die Darstellung jedoch entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Signet „Verwal- tung“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB und Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB zu berichtigen. Die Darstellung eines Signets „Kindereinrichtung“ entfällt. 20 Bonner Str. Gaedestr. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 21 Bebauungsplan Nr. 67409/04 „Gaedestraße“ in Köln-Marienburg, 1. Änderung Satzungsbeschluss 22.09.2016, Bekanntmachung 02.11.2016 Die 1. Änderung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, einen Schulstandort planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan setzt daher eine Fläche für den Gemeinbedarf „Schule“ fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Mischgebiet (MI) im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellt. Diese Festsetzung ist zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des FNPs ist die Darstellung jedoch entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Signet „Schule“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB zu berichtigen. Raderthalgürtel Vorgebirgsstr. Brühler Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 22 Bebauungsplan Nr. 67419/08 „Raderthalgürtel (neu)“ in Köln-Zollstock, 1. Änderung Satzungsbeschluss 19.12.2017, Bekanntmachung 13.06.2018 Die 1. Änderung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, eine bis zu fünfgeschossige Wohnbebauung entlang des Raderthalgürtels zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Gewerbegebiet (GE) im Sinne des § 8 BauNVO darstellt. Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entspre- chend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Es ist geplant, die Darstellung der an das Plangebiet im Norden grenzenden Gewerbegebiete im FNP im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs zu überprüfen, da faktisch eine Entwicklung der Flä- chen hin zu Wohnen erfolgt ist. Auf der Aspel A 1 Unter Linden Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 23 Bebauungsplan Nr. 59476/02 „Nördlich Auf der Aspel“ in Köln-Widdersdorf Satzungsbeschluss 24.03.2015, Bekanntmachung 15.07.2015 Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die bestehende Wohnbebauung Am Golfpark bis zur Straße Auf der Aspel zu ergänzen. Der Bebauungsplan setzt daher ein Reines Wohngebiet (WR) gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ darstellt. Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Vinzenzallee Bf. Lövenich Kölner Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 24 Bebauungsplan Nr. 59457/02 „Östlich Vinzenzallee“ in Köln-Lövenich Satzungsbeschluss 17.12.2013, Bekanntmachung 12.02.2014 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung einer Wohnbebauung entlang der Vinzenzallee sowie einer KiTa an der Kölner Straße. Der VEP setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Wohnbaufläche (W) darstellt. Der VEP setzt ferner eine Fläche für den Gemeinbedarf „KiTa“ fest, in geringfügigem Maße in einem Be- reich, für den der FNP Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ darstellt, sowie öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage in einem Bereich, für den der FNP W darstellt. Diese Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entspre- chend in ein Signet für „Kindereinrichtung“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB und in Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB zu berichtigen. Aachener Str. Maarweg Scheidtweiler Str. Stolberger Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 25 Bebauungsplan Nr. 63451/02 „Nördlich Scheidtweilerstraße/ Maarweg“ in Köln-Braunsfeld Satzungsbeschluss 12.11.2015, Bekanntmachung 02.03.2016 Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Wohnbebauung entlang der Scheidtweiler Straße und am Maarweg. Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO darstellt. Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Es ist geplant, die Darstellung der an das Plangebiet grenzenden gemischten Bauflächen im FNP im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs zu überprüfen, da faktisch eine Entwicklung der Flächen hin zu Wohnen erfolgt ist. Leyendeckerstr. Christianstr. Venloer Str. Vogelsanger Str. Vogelsanger Str. Bf. Ehrenfeld Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 26 Bebauungsplan Nr. 63466/02 „Leyendeckerstraße/ Christianstraße“ in Köln-Ehrenfeld Satzungsbeschluss 10.09.2015, Bekanntmachung 13.01.2016 Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Wohnbebauung sowie einer Kindertagesstätte und eines öffentlichen Spielplatzes. Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Besonderes Wohngebiet (WB) gemäß § 4a BauNVO darstellt. Darüber hinaus werden eine Kita festgesetzt sowie ein Spielplatz in einer öffentlichen Grünfläche. Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt. Jedoch ist gemäß Systematik des FNPs die Darstellung eines Signets für „Spielplatz“ mit unbestimmten Standort in ein entsprechendes ver- ortetes Signet gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB zu berichtigen. Zudem wird ein Signet für „Kindereinrich- tung“ ergänzt (§ 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB). Venloer Str. Innere Kanalstr. Bf. West Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 27 Bebauungsplan Nr. 65460/06 „Moschee/ Innere Kanalstraße“ in Köln-Ehrenfeld, 3. Änderung Satzungsbeschluss 28.08.2008, Bekanntmachung 17.09.2008 Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines islamischen Kulturzentrums mit Moschee. Der Bebauungsplan setzt daher ein Sondergebiet (SO) „Islamisches Kulturzentrum“ gemäß § 11 Baunut- zungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Besonde- res Wohngebiet (WB) gemäß § 4a BauNVO darstellt. Diese Festsetzung ist zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des FNPs ist die Darstellung jedoch entsprechend in Sonderbaufläche (S) „Islamisches Kulturzentrum“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO zu berichtigen. Äußere Kanalstr. Subbelrather Str. Rochusstr. Venloer Str. Häuschensweg Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 28 Bebauungsplan Nr. 63475/01 „Häuschensweg“ in Köln-Bickendorf Satzungsbeschluss 11.07.2017, Bekanntmachung 30.08.2017 Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer bis zu IV-geschossigen Wohnbebauung mit integrierter KiTa und privaten, jedoch öffentlich zugänglichen Spielflächen (jeweils circa 300 bzw. 900 m²). Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie Gemeinschaftsanlagen mit Zweckbestimmung öffentlich zugängliche Spielflächen sowie entsprechende Geh- und Radfahrrechte zu- gunsten der Allgemeinheit fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Wohnbaufläche (W) darstellt. Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt. Jedoch werden gemäß Systematik des FNPs Kindereinrichtungen und Spielplätze dargestellt. Daher ist die Darstellung des FNPs um veror- tete Signets für „Kindereinrichtung“ und für „Spielplatz“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen. Friedrich-Karl-Str. Niehler Gürtel Niehler Str. Neusser Str. Niehler Kirchweg Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 29 Bebauungsplan Nr. 67490/07 „Neusser Straße/ Niehler Gürtel“ in Köln-Weidenpesch, 1. Änderung Satzungsbeschluss 24.03.2015, Bekanntmachung 15.07.2015 Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Schulturnhalle und einer KiTa am Standort des ehema- ligen Hallenbads (circa 0,75 ha). Der Bebauungsplan setzt daher eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Schule/ Turn- halle, KiTa“ fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Wohnbaufläche (W) und das Signet „Bad“ darstellt. Diese Festsetzungen sind zwar grundsätzlich aus dem FNP entwickelt; zur Wahrung der Systematik des FNPs ist die Darstellung jedoch entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit verorteten Signets für „Kindereinrichtung“ und „Schule“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu berichtigen. Die bisherige Darstellung des Signets „Bad“ wird aufgehoben. A 1 Merkenicher Hauptstr. Rhein Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 30 Bebauungsplan Nr. 67551/02 „Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße“ in Köln-Merkenich Satzungsbeschluss 30.06.2009, Bekanntmachung 16.12.2009 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung von 9 Eigenheimen und einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen. Der VEP setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Grünfläche darstellt. Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Bf. Chorweiler Swinestr. Weichselring Weserpromenade Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 31 Bebauungsplan Nr. 62554/02 „Swinestraße“ in Köln-Chorweiler/ Nord Satzungsbeschluss 21.05.2019, Bekanntmachung 14.08.2019 Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit circa 245 Wohneinheiten sowie zwei betreuten Wohngruppen. Der Bebauungsplan setzt daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) Fläche für den Gemeinbedarf darstellt. Zudem ist eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist die Darstellung des FNPs entsprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Die Darstellung des FNPs ist um ein verortetes Signet für „Spielplatz“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen. Poller Kirchweg Siegburger Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 32 Bebauungsplan Nr. 69427/03 „Östlich Poller Kirchweg“ in Köln-Poll Satzungsbeschluss 28.08.2008, Bekanntmachung 17.09.2008 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung eines Gebäuderiegels mit ge- mischter Nutzung am Poller Kirchweg und einer Bebauung mit 27 Reihenhäusern im rückwärtigen Be- reich. Der VEP setzt daher ein Büro- und Wohngebäude an der Straße und Wohnen mit privater Grünfläche im rückwärtigen Bereich gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) fest. Diese Festsetzungen be- treffen einen Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine Gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellt. Die Festsetzung der ausschließlichen Wohnnutzung im rückwärtigen Bereich (circa 0,7 ha) ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entsprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Kasernenstr. Kalker Hauptstr. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 33 Bebauungsplan Nr. 71455/01 „Kasernenstraße“ in Köln-Kalk Satzungsbeschluss 07.06.2018, Bekanntmachung 05.09.2018 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) für das ehemalige Bahnareal ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit 140 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte sowie eines untergeordneten Ge- werbeanteils. Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) Wohnnutzung und eine KiTa fest, in untergeordnetem Umfang auch Wohnen mit Gewerbe, in einem Bereich, für den der Flächennut- zungsplan (FNP) Fläche für Bahnanlagen darstellt. Die Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs ent- sprechend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Die Darstellung eines Signets „Kindereinrichtung“ wird ergänzt. Arnikaweg Olpener Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 34 Bebauungsplan Nr. 74455/03 „Arnikaweg“ in Köln-Merheim Satzungsbeschluss 10.05.2016, Bekanntmachung 29.06.2016 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit 65 Wohneinheiten. Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) im Wesentlichen Wohnnutzung fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungs- verordnung (BauNVO) darstellt. Die Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre- chend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen. Es ist geplant, die Darstellung der an das Plangebiet grenzenden Mischgebiete im FNP im Rahmen der Neuaufstellung des FNPs zu überprüfen, da faktisch eine Entwicklung der Flächen hin zu Wohnen erfolgt ist. Straße des 17. Juni Barcelona-Allee Gummersbacher Str. Kalker Hauptstr. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 35 Bebauungsplan Nr. 69454/02 „Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk Satzungsbeschluss 20.12.2016, Bekanntmachung 22.02.2017 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist die Realisierung eines Gebäudes für die Haupt- verwaltung der GAG und ergänzenden Wohnungsbaus sowie einer privaten, jedoch öffentlich nutzbaren Grünfläche mit Spielplatz. Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) im westlichen Plangebiet ein Bürogebäude fest, im östlichen Plangebiet Wohnen sowie eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und entsprechenden Geh- und Fahrrechten. Diese Festsetzungen betreffen einen Bereich, für den der Flä- chennutzungsplan (FNP) ein Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellt. Die Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre- chend in Gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zu berichtigen. Die Darstellung eines Signets „Spielplatz“ wird ergänzt. Bf. Trimbornstr. Robertstr. Kalker Hauptstraße Rolshover Str. Dillenburger Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 36 Bebauungsplan Nr. 70447/04 „Robertstraße“ in Köln-Kalk Satzungsbeschluss 19.12.2017, Bekanntmachung 07.03.2018 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist es, eine Wohnbebauung mit ergänzenden Nut- zungen zu entwickeln. Der VEP setzt daher gemäß § 12 Abs. 3 und 3a Baugesetzbuch (BauGB) im westlichen Plangebiet Woh- nen und eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz fest, im östlichen Plangebiet Wohnen und nicht wesent- lich störendes Gewerbe, wie es im konkreten Nutzungsspektrum in einem Besonderen Wohngebiet (WB) gemäß § 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig wäre. Die Festsetzungen betreffen einen Be- reich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine Gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO darstellt. Diese Festsetzungen sind nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre- chend in ein WB zu berichtigen. Die Darstellung eines Signets „Spielplatz“ wird ergänzt. Rhein Düsseldorfer Str. Clevischer Ring Mülheimer Zubringer Von-Lohe-Str. Berichtigung des Flächennutzungsplans auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch Nr. Übersichtsplan/ Lage der berichtigten Darstellung des FNPs Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Bisherige Darstellung Berichtigte Darstellung Stand: 19.03.2020 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab N ohne Maßstab 37 Bebauungsplan Nr. 70493/03 „Düsseldorfer Straße“ in Köln-Mülheim, 1. Änderung Satzungsbeschluss 17.12.2009, Bekanntmachung 27.01.2010 Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) ist es, eine nördliche Randbebauung des Grünzugs mit Wohnnutzung zu realisieren. Der VEP setzt daher gemäß § 4 im Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest in einem Bereich, für den der Flächennutzungsplan (FNP) eine Grünfläche darstellt. Diese Festsetzung ist nicht aus dem FNP entwickelt. Daher ist hier die Darstellung des FNPs entspre- chend in Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu berichtigen.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0572/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.04.2020
- Erstellt
- 18.02.2020 13:37