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V/1026/2019

Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte im Jahr 2020

Vorlagen 18.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.11.2019, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2779 Zeichen

V/1026/2019 
V/1026/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte im Jahr 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die frei verfügbaren Haushaltsmittel der Produktgruppe 0101, Bezirksvertretungen, für die Bezirks-
vertretung Münster-Mitte in Höhe von 160.620,- € (s. Haushaltsplan S. 438) für das Haushaltsjahr 
2020 werden wie folgt aufgeteilt: 
 
 
Verwendungszweck Betrag in € Veranschlagung im 
Repräsentationsmittel …… Teilergebnisplan, Zeile 
13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistun-
gen 
Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte …… Teilergebnisplan, Zeile 
15, Transferaufwendun-
gen 
Bauk. Sanierung von Kinderspielplätzen …… Teilfinanzplan, Produkt-
gruppe 1301, Maßnah-
menziffer 7100 
sonstiges …… Teilergebnisplan, Zeile 
16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen die 
Bezirksvertretungen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei 
sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 stehen in der Produktgruppe 0101 (Bezirksvertre-
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
22.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1026/2019 
tungen) 160.620,- € für die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung. 
 
Diese Vorlage soll die Basis für die Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksvertre-
tung Münster-Mitte sein. Eine weitere Aufteilung für andere Zwecke ist möglich. Soweit eine Zuord-
nung zu Produktgruppen, Zeilen und Maßnahmenziffern des Haushaltsplanes nicht möglich ist, wer-
den diese Angaben seitens der Verwaltung nachträglich ermittelt und der Bezirksvertretung Münster-
Mitte mitgeteilt. 
 
Soweit im laufenden Haushaltsjahr Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte verwandt 
werden sollen, können diese Mittel bei Bedarf und auf Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung und ggf. mit Hilfe des Stadtkämmerers umgesetzt werden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Höhe der Mittel für die Repräsentation, die Höhe der Mittel für Zu-
schüsse an Vereine, die Höhe der Mittel für die Baukosten für die Sanierung der Spielplätze festzule-
gen, um eine Grundlage für die herbeizuführenden Entscheidungen zu haben beziehungsweise eine 
korrekte Veranschlagung der Mittel als Investitionsmaßnahme im Teilfinanzplan vornehmen zu kön-
nen.  
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1419 Zeichen

Anlage A zur V/1026/2019 
Kurzüberblick 
Nach § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen 
die Bezirksvertretungen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 
Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entschei-
den können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Diese Vorlage ist die Basis für die Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksver-
tretung Münster-Mitte in der Produktgruppe 0101. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Nach § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen die 
Bezirksvertretungen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Beratungsverlauf (1)

05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1026/2019
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37