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„Weiteres Vorgehen zur Verstetigung und zum Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung auf Basis der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts“ – Umsetzung des Ratsbeschlusses 0615/2020 vom 24.06.2021

Mitteilung Ausschuss 2729/2021 vom 17.08.2021

Stand: Am 09.09.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 17.08.2021 2729/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 „Weiteres Vorgehen zur Verstetigung und zum Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung auf Basis der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts“ – Umsetzung des Ratsbeschlusses 0615/2020 vom 24.06.2021 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit dem o. g. Ratsbeschluss beauftragt, auf Basis der Er- kenntnisse des Lebenslagenberichts die integrierte, strategische Sozialplanung weiter auszubauen. Die Mitteilung informiert darüber, wie die Verwaltung den Ratsauftrag umsetzt. Im Folgenden wird zunächst das zugrunde liegende Verständnis einer integrierten, strategischen Sozialplanung und ihrer Arbeitsweise erläutert. Darauf aufbauend wird das weitere Vorgehen beschrieben. 1. Moderne Sozialplanung1 Sozialplanung wird verstanden als ein Prozess zur strategischen, integrierten, datengestützten, ziel- und wirkungs- sowie beteiligungs- und sozialraumorientierten Planung und Steuerung sozialer Diens- te und Einrichtungen zur Verbesserung von Teilhabechancen. Sie berücksichtigt Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den wichtigen Handlungsfeldern: Gesundheit, Bildung, Erwerbstä- tigkeit, Einkommen, Wohnen, Umwelt, Mobilität sowie soziale, kulturelle und politische Einbindung. Zentrale Kooperationspartner innerhalb der Verwaltung sind entsprechend u. a. die Jugend-, die Kita- und Schulentwicklungsplanung des Dezernats IV, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Schulentwicklung, das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, das Jobcenter, das Gesundheits- amt, das Amt für Wohnungswesen, das Amt für Integration und Vielfalt sowie das Jobcenter. Eine Verbindung zu den Bereichen Stadtentwicklung, Stadtplanung, Umwelt und Klimaschutz sind von großer Bedeutung. Der Deutsche Verein hat die o. g. Sichtweise in einem Eckpunktepapier im Jahr 2020 ergänzend erläutert: „Die integrierte kooperative Sozialplanung ist sowohl ein Instrument als auch ein Prozess kommuna- ler Steuerungsunterstützung. Sie analysiert die soziale Lage, stellt Bedarfe fest und plant soziale Da- seinsvorsorge und soziale Infrastrukturen wie z. B. Angebote, Dienstleistungen, Knotenpunkte und Begegnungsorte (...). Sie berücksichtigt alle Hilfen und Hilfepotenziale (beruflich-institutionelle, wie auch die auf der Grundlage bürgerschaftlichen Engagements erbrachten) bzw. einen Mix dieser Hil- fen. Die Schnittstellen der einzelnen Fachplanungen müssen berücksichtigt und diese ihre Fachlich- 1 Vgl. Zur Definition und zum Verständnis moderner Sozialplanung vgl. Deutscher Verein, Eckpunkte für eine integrierte Sozial- und Finanzplanung in den Kommunen, Berlin 2011, S. 4; Moderne Sozialplanung – Ein Handbuch für Kommunen, MAGS, 2011, S 37f; Wei- tere Literatur :MAGS, Gezielt planen – gemeinsam handeln. Integrierte Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen –ein Sammelband, 2016; Deutscher Verein, Eckpunkte des Deutschen Vereins für eine integrierte kooperative Sozialplanung, 2020. 2 keit für nachhaltige Lösungen einbringen. Die integrierte kooperative Sozialplanung nutzt die daraus resultierenden Synergieeffekte und erarbeitet Vorschläge zur Lösung sozialer Problemlagen.“2 Zur Umsetzung ist ein beteiligungsorientiertes, transparentes und kommunikative Vorgehen notwen- dig. Dabei geht es um den Austausch innerhalb der Verwaltung aber auch mit den Partner*innen bei freien und privaten Trägern sozialer Angebote und nicht zuletzt den Menschen im Quartier. Das Planungs- und Steuerungsverständnis der Sozialplanung lässt sich in Anlehnung an in Quali- tätsmanagement-systemen anerkannten Steuerungsverfahren, wie z. B. dem PDCA-Zyklus3 (PDCA steht hierbei für das Englische „Plan“ (Planen), „Do“ (Tun), „Check“ (Überprüfen) und „Act“ (Handeln); vgl. Demingkreis ), mit den folgenden Prozessschritten darstellen (vgl. Abbildung 1): Zu Punkt 1, Analyse der Ausgangssituation: Ausgangspunkt des strategischen Planungs- und Steue- rungsprozesses ist die Analyse der Lebenslage der Kölner Bevölkerung in ihren unterschiedlichen Dimensionen wie z. B. der gesundheitlichen Situation, der Wohnsituation, dem Bildungs- und Ausbil- dungsstand sowohl gesamtstädtisch als auch für Teilräume bzw. Sozialraumgebiete. Zur Beschreibung der Ausgangssituation gehört auch die Analyse der vorhandenen Angebote, Maß- nahmen und Einrichtungen sozialer Infrastruktur. Die Ausgangsbeschreibung beantwortet also u.a. auch die Fragen: „Was ist schon da?“, „Für wen wird was angeboten?“, „Wo wird für wen was ange- boten?“ Die Auswertung des Bestands sozialer Infrastruktur erfolgt mit Hilfe einer Datenbank (die Datenbank wird sukzessive aufgebaut). Zu Punkt 2, Ziele und Strategien entwickeln: Von der oben skizzierten Ist-Analyse ausgehend gilt es dann, unter Berücksichtigung der strategischen Ziele der Stadt (Masterplan Dezernat V, Kölner Per- spektiven 2030) in einem ämter- und dezernatsübergreifenden Prozess zu entscheiden, welche stra- tegischen Ziele für bestimmte Räume oder für bestimmte Zielgruppen erreicht werden sollen. Außer- dem sind Strategien festzulegen, wie diese Ziele erreicht werden können. Zu Punkt 3, Bedarfe ermitteln: Aufbauend auf den beiden vorhergehenden Schritten sind dann in ei- nem dritten Schritt konkrete Bedarfe zu ermitteln. Unter Bedarf wird – in Abgrenzung zu Bedürfnissen bzw. subjektiv wahrgenommenen Handlungserfordernissen – ein von verschiedenen Akteuren formu- liertes und von der Sozialraumkonferenz akzeptiertes und damit abgestimmtes Handlungserfordernis 2 Deutscher Verein, Eckpunkte des Deutschen Vereins für eine integrierte kooperative Sozialplanung, S. 6f. Die Empfehlungen (DV 18/19) w urden am 16. September 2020 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet 3 Vgl. Demingkreis https://de.wikipedia.org/wiki/Demingkreis; abgerufen am 20.07.20121 Abbildung 1: Steuerungskreislauf für d ie integrierte, strategische Sozialplanung 3 verstanden, dass unter Berücksichtigung der Ziele und der bereits umgesetzten Aktivitäten (auch Re- gelstrukturen) nicht bedient bzw. gelöst werden kann. Zur Bestimmung und Bemessung des Bedarfs ist u. a. zu klären, was über die bereits vorhandene soziale Infrastruktur hinaus benötigt wird bzw. welche Anpassungen erforderlich sind, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Referenzpunkte für die Bedarfsermittlung sind die in Schritt 1 ermittelten Problemlagen, die abgestimmten Handlungser- fordernisse und der Bestand sozialer Infrastruktur vor dem Hintergrund der in Schritt 2 definierten Ziele und Strategien. Zu Punkt 4, Integrierte Maßnahmen planen: In diesem Schritt beginnt die konkrete, bedarfsgerechte Planung von Leistungen und Angeboten und der benötigten Ressourcen. Wichtig ist, dass die Fach- planung integriert, d. h. ämterübergreifend und sozialräumlich sowie auf Zielgruppen bezogen wir- kungs- und ergebnisorientiert erfolgt. Zu Punkt 5 und 6, Maßnahmen umsetzen steuern und evaluieren: Im fünften und sechsten Schritt werden die geplanten Maßnahmen, Leistungen und Angebote umgesetzt und nach der Umsetzung im Hinblick auf die angestrebten Ziele bewertet. Abweichungen der tatsächlichen von der geplanten Zie- lerreichung führen zur Frage, welche Prozess- oder Projektgestaltungen oder auch Rahmenbedin- gungen für die Zielerreichung anzupassen sind. 2. Umsetzung des Ratsauftrags Mit dem 1. Kölner Lebenslagenbericht (Ratsvorlage 0615/2020) hat die Verwaltung eine umfassende Analyse der Lebenslagen und Teilhabechancen der Kölner Bevölkerung differenziert nach Alters- gruppen und den verschiedenen Lebenslagenbereichen vorgelegt. In dem Bericht werden verschie- dene Herausforderungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Köln deutlich. Gemäß des oben skizzierten Steuerungsverständnisses der Sozialplanung geht es nun im zweiten Schritt darum, auf der Basis der Analyse in einem Beteiligungsprozess mit Vertreter*innen der Fach- verwaltungen, der Politik und der Wohlfahrtsverbände a. die Ergebnisse der Analyse und die deutlich gewordenen Herausforderungen bei der Sicherung von Teilhabechancen fachübergreifend zu diskutieren, zu bewerten und zu priorisieren. b. Ziele und integrierte Strategien zur Bewältigung der priorisierten Herausforderungen zu entwi- ckeln. Hier sollen städtische Planungen insbesondere in den Bereichen Dez. OB (16), Dez. IV, Dez. V, Dez. IX (15) stärker verknüpft werden, wobei die Fachplanungen der jeweiligen Bereiche unabhängig bleiben. Am Ende dieser zweiten Planungsphase sind die für die zukünftige Entwicklung der Stadt strategisch relevanten Themen mit den relevanten Akteuren abgestimmt. Es ist festgelegt, WAS WIE mittelfristig erreicht werden soll. Die Ergebnisse dieser zweiten Planungsphase werden dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu Umsetzung der o. g. Aufgaben wird die folgende Arbeitsstruktur eingerichtet:  eine Lenkungsgruppe: Sie steuert den gesamten Prozess, stimmt das detaillierte Vorgehen ab, bereitet Sitzungen und Beratungen der beiden weiteren Arbeitsebenen vor. Sie besteht aus Ver- treter*innen der Stabsstelle Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, dem Amt für Stadtent- wicklung und Statistik, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie der Stabsstelle Sozialplanung und Sozialberichterstattung. Anlassbezogen kann die Lenkungsgruppe weitere Vertreter*innen der Verwaltung zu ihren Sitzungen einladen.  ein politisches Steuerungsgremium: Dieses Gremium hat die Aufgabe, die wesentlichen Her- ausforderungen zu priorisieren sowie die strategischen Ziele festzulegen. Darüber hinaus ent- scheidet das Gremium, welche Fokusgruppen eingerichtet werden. Abschließend berät das Gre- mium über die Strategien zu Bewältigung der Herausforderungen. Das Steuerungsgremium be- steht aus den Mitgliedern der Lenkungsgruppe sowie Vertreter*innen aus Politik und Wohlfahrts- verbänden. Die Besetzung der politischen Vertreter*innen des Gremiums erfolgt nach dem Hare Niemeyer Verfahren vergleichbar mit der Besetzung des politischen Steuerungsgremiums zur 4 Steuerung des Programms Lebenswerte Veedel. Die Wohlfahrtsverbände werden durch zwei Personen vertreten.  Fokusgruppen: In den Fokusgruppen werden integrierte Strategien zur Bewältigung der priori- sierten Herausforderungen erarbeitet. Mitglieder dieser Fokusgruppen sind Mitglieder der Len- kungsgruppe, Vertreter*innen aus relevanten Ämtern und Dienststellen sowie externe Ex- pert*innen. Mitglieder können auch Vertreter*innen von Trägern sein. Zur Zeitplanung: Bis Ende dieses Jahres werden die Herausforderungen priorisiert. Die strategischen Ziele sind festge- legt und es ist entschieden, welche Fokusgruppen eingerichtet werden. Im nächsten Jahr werden die Fokusgruppen ihre Arbeit aufnehmen. Ergebnisse sollen bis zur Som- merpause 2022 vorliegen. Die Ergebnisse werden dann aufbereitet und dem Steuerungsgremium zur abschließenden Beratung vorgelegt. Dies soll bis spätestens Ende 2022 erfolgen. Die Ergebnisse der Beratung des Steuerungsgremiums werden dem Rat der Stadt Köln zur Entschei- dung vorgelegt, so dass letztendlich der Rat über die Ziele und Strategien zur Bewältigung der we- sentlichen Herausforderungen entscheiden kann. Die Umsetzung des Ratsauftrags erfolgt als Schlüsselprojekt im Rahmen der Erarbeitung der Stadt- strategie Kölner Perspektiven 2030+. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2021

    Integrationsrat

    TOP 5.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 26.08.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 31.08.2021

    Gesundheitsausschuss

    TOP 7.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 07.09.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 09.09.2021 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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