A-R/0054/2017
Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Mobilität und Verkehr für eine wachsende Stadt weiterentwickeln durch Vernetzung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag
04. Juli 2017
Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur:
Mobilität und Verkehr für eine wachsende Stadt
weiterentwickeln durch Vernetzung
Präambel:
Das Wachstum und die weiter steigende Attraktivität der Stadt Münster (Arbeits- und
Studienstandort, Lebens- und Wohnqualität, Oberzentrum für die Region) stellen noch
größere Herausforderungen an das Mobilitätssystem der Stadt und die Verknüpfung mit dem
Münsterland. Um die Mobilität für die Zukunft zu sichern, sind alle zusätzlichen
innerstädtischen Verkehre so zu gestalten, dass die verkehrlichen Emissionen und
Belastungen durch Lärm nicht weiter steigen, sondern Lärm reduziert wird
(Lärmminderungsplanung).
Die wachsenden regionalen (Pendler-) Verkehre stellen für die Stadt Münster eine
besondere Herausforderung dar, der nur mit einer verbesserten Vernetzung und neuer
Gewichtung der Verkehrsträger begegnet werden kann.
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmen- u nd Handlungskonzept (priorisiert) für
eine intermodale Mobilität (Auto, Bahn-, Bus-, Rad und Fußgängerverkehr) unter
Beachtung der Erfordernisse der Barrierefreiheit zu entwickeln. Mit dem vernetzten
System soll die Mobilität gefördert werden und gleichzeitig verkehrsbezogene
Belastungen reduziert werden. Die Perspektive der Maßnahmen ist nach kurz- bis
mittelfristigen Instrumenten sowie einen langfristigen Planungszeitraum für die Zeitachse
2030/50 darzustellen. Empirische Grundlagen sind zu berücksichtigen.
Das System soll folgende Bausteine umfassen bzw. untersuchen:
a. Maßnahmen, die – eingebettet in die Mobilitätser fordernisse des Umlands - den
Umstieg von Pendlern vom Auto auf das Rad und auf Bus und Bahn erleichtern und
Belastungen der Stadt mit Lärm und Schadstoffen verringern.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben und Verkehrsbeschränkungen
(Umweltzonen) als auch Aspekte der Verkehrssicherheit sind dabei zu
berücksichtigen.
b. Instrumente, um den Autoverkehr im Zentrum der S tadt zu reduzieren. Dabei sind
auch Road-Pricing-Modelle zu untersuchen.
c. Signifikante Steigerung des Schienenpersonennahv erkehrs (u. a. mit der
Entwicklungsperspektive einer Münsterland-S-Bahn) und Verbesserung des
Busverkehrs als Rückgrat des ÖPNV in Münster mit neuen Haltepunkten des SPNV
und die optimale Einbindung vorhandener Haltepunkte im Stadtgebiet in das
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Verkehrsangebot. Die Verwaltung intensiviert hierzu Gespräche mit den Vertretern
der Zweckverbände ZVM und NWL auf.
d. Potentialabschätzung für den Alltags- und für de n Freizeitverkehr, die durch einen
zweiten Promenadenring für die Stadt („Zweite Promenade“) aktiviert werden
können. Dabei sind Synergien mit den geplanten Velorouten, sowie weitere
Verbesserungen der Vorfahrt-Regelungen für Fahrräder z.B. Promenadenring zu
berücksichtigen.
e. Ein Fahrradleih/-mietsystem auf der Grundlage de r in der Begründung aufgelisteten
Eckpunkte, das als weiterer Baustein in den Verkehrsentwicklungsplan integriert
werden kann.
f. Mögliche Lenkungswirkungen durch Parkgebühren be i einem vernetzten Konzept.
g. Effekte weiterer Park & Ride Stationen und Carsh aring-Angebote ausweiten.
h. Maßnahmen zur deutlichen Verbesserung des ÖPNV w ie weitere Busspuren,
gesonderte Busstraßen, zusätzliche Ampelvorrangschaltungen und neue Techniken
wie beispielsweise eine schienenlose Straßenbahn sind zu berücksichtigen.
i. Ein System zur Steuerung und Vermeidung von Park suchverkehren, das auch die
Zufahrt zu besetzten Parkhäusern sperrt, soll entwickelt werden.
j. Die signifikante Erhöhung der Anzahl von Fahrrad straßen im gesamten Stadtgebiet
soll erreicht werden.
k. Ein weiterer barrierefreier Ausbau des Verkehrs und Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben bis 2022.
2. Darüber hinaus zeigt die Verwaltung auf, welche Potentiale durch die Digitalisierung
einer vernetzten Mobilität liegen.
3. Die Verwaltung ruft einen mit Fachleuten und Ver tretern der Fraktionen besetzten Beirat
ein, der die Arbeit der Verwaltung lenkt und die kontinuierliche Umsetzung begleitet.
Lokale Akteure einschließlich der Sicherheitsbehörden sind im Beirat zu beteiligen.
4. Alle Beschlusspunkte stehen sämtlich unter dem V orbehalt der Finanzierung durch den
Haushalt der Stadt Münster.
Begründung
Zu 1) Ziele eines vernetzten Systems Das Wachstum und die weiter steigende Attraktivität
der Stadt Münster (Arbeits- und Studienort, Lebens- und Wohnort, Oberzentrum in der
Region) stellen in Zukunft noch größere Herausforderungen an das Mobilitätssystem der
Stadt und die Verknüpfung mit dem Münsterland. Um die Mobilität für die Zukunft zu sichern,
sind alle zusätzlichen innerstädtischen Verkehre neu zu gestalten.
Die weiterhin wachsenden regionalen (Pendler-) Verkehre stellen für die Stadt Münster eine
besondere Herausforderung dar, der nur mit einer weiteren Vernetzung und neuen
Gewichtung der Verkehrsträger begegnet werden kann.
Wesentliches Ziel des vernetzen Systems ist deshalb eine deutliche Verringerung der
verkehrsbedingten Emissionen, insbesondere
• Reduzierung der CO
2-Emissionen (Masterplan Klimaschutz)
• der gegenwärtigen hohen Feinstaubbelastung
• der Stickoxide (NOX) und
• der gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung,
Ziele sind auch die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Reduzierung der
täglichen Staus, insbesondere im Berufsverkehr, mit täglich ca. 150.000 Pendler*innen.
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Bei dem neuen Mobilitäts- und Verkehrskonzept bildet der Öffentliche Personennahverkehr
und das Fahrrad, das Mobilitäts- und Nachhaltigkeitsrückgrad um sich flexibel, nachhaltig
und klimaschonend in Münster zu bewegen.
a. Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen auf Bundesebene
Zu untersuchen ist auch, wie immissionsschutzrechtliche Maßnahmen auf Bundes- und
Landesebene (z. Bsp. Dieselverbote oder Tempo-30-Zonen in der Innenstadt) den
weiteren Umstieg vom PKW auf Bahn/Bus sowie das Rad beschleunigen können.
b. Monetäre Lenkungsinstrumente
Zu untersuchen sind auch monetäre Anreize wie beispielsweise das von Prof. Lühder
von der Hochschule Münster entwickelte Konzept zur Einführung einer Nutzungsgebühr
für den zentralen Innenstadtkern der Stadt Münster. Zentraler Bestandteil des Konzeptes
ist das mit der Gebühr erworbene Ticket, das sowohl zur Nutzung von öffentlichen
Parkhäusern und Tiefgaragen als auch für Fahrten mit Bus und Bahn, für Carsharing und
für Leihfahrräder berechtigt.
Weiterer Kernpunkt des Konzeptes ist die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen
für den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und
des Radverkehrs. Die Verwaltung soll darlegen, welche Wirkungen ein monetärer Anreiz
zum Umstieg auf den ÖPNV bzw. das Fahrrad hat sowie die Möglichkeit einer rechtlichen
Umsetzung soll die Verwaltung ermitteln unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen
die Einführung einer Nutzungsgebühr möglich ist (analog Kopenhagen etc.).
c. Bessere ÖPNV-Angebote und stärkere Nutzung des Schienenverkehrs
Verbesserung des straßengebundenen ÖV (Stadt- und Regionalbusse) durch z.B.
• Beschleunigungsmaßnahmen,
• Taktverdichtungen und verlässlichere Umsteigebezie hungen,
• Verlängerung ausgewählter Schnellbuslinien in Gewe rbegebiete. (vgl.
Arbeitsaufträge zum Nahverkehrsplan).
Beschlüsse über zusätzliche Bahnhaltepunkte wie z.B. am Preußenstadion sind vom Rat
der Stadt Münster bereits getroffen worden. Es kommt darauf an, diese Beschlüsse nun
so zügig wie möglich zu realisieren.
Zusätzliche Wirkungen sind zu erwarten, wenn die vorhandenen Haltepunkte besser in
das Verkehrsangebot integriert werden. Z. B. durch Verlängerung
• der Fahrten von Hamm über den Hauptbahnhof bis zum Zentrum Nord,
• der Fahrten von Telgte über den Hauptbahnhof bis n ach Gremmendorf/Wolbeck
auf der Trasse der WLE,
• der Fahrten von Rheine über den Hauptbahnhof bis n ach Hiltrup
Für eine zeitnahe Reaktivierung der WLE-Strecke ist zudem zu sorgen.
d. Zweiter Fahrradring um die Stadt - vernetzt durch Velorouten
Prof. Dr. Norbert Allnoch hat zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs in einer
wachsenden Stadt ein Konzept für eine zweite Promenade erstellt. Die Verwaltung soll
prüfen, welches verkehrliche Potential dieser zweite Grün- bzw. Fahrradring (bei
kompletter bzw. teilweiser Realisierung) hat, wie dieser Baustein stufenweise realisiert
werden kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Der „zweite Promenadenring“ soll mit Blick auf ein „Konzept für eine nachhaltige
Stadtentwicklung der Stadt Münster“ als „kommunales Pilotprojekt“ entwickelt und
konzipiert werden. Die Stadtverwaltung sollte daher prüfen, welche ganzheitlichen
Wirkungen mit einem zweiten Promenadenring auf die Aspekte
a) Verkehr & Mobilität (einschließlich der Vernetzung mit den Velorouten)
b) Wohnen & Wohnungsmarkt der Stadtteile
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c) Tourismus & Wirtschaft
d) Klimaschutz & Ökosystem
verbunden sind und an welchen Förder-Wettbewerben auf den verschiedenen Ebenen
ggf. teilgenommen werden kann. Nur ein zukunftsfähiges Pilotprojekt mit einer
„Innovationshöhe“, das zudem als Vorbildprojekt dient, lässt eine hohe Förderquote
erwarten.
Auf der Promenade soll die Sicherheit für den Radverkehr durch eine bessere
Signalisierung (z. B. rote Einfärbung der Radwegefurt) und soweit möglich auch durch
Einräumung der Vorfahrt an den Übergängen der Promenade über Straßen erhöht
werden.
e) Fahrradleihsystem
Ein öffentliches Leihrad-System soll einerseits Bür ger*innen und andererseits
Besucher*innen der Stadt Münster zur Verfügung steh en. Mit der Einführung eines
Fahrradleihsystems sollen aber insbesondere auch Berufspendler*innen bewegt werden,
in Münster das Fahrrad als primäres Verkehrsmittel zu nutzen (s. eigener Ratsantrag
dazu).
Dabei sind Pedelecs und E-Bikes bei der Konzeption besonders zu berücksichtigen.
Auch die Anmietung von Lastenfahrrädern soll an den Leihstandorten möglich sein, um
für Transport- und Einkaufsfahrten zur Verfügung zu stehen.
f) Parkgebühren
Mit flächendeckenden, angemessenen Parkgebühren kann innerhalb Münsters das
Verhalten von Autofahrer*innen gesteuert werden. Ermittelt werden soll, welche
Potentiale zur Verhaltenssteuerung hier noch möglich sind. Das gilt sowohl für eine
Erweiterung von Parkzonen wo z.B. Beschäftigte in der Region ihres Arbeitsplatzes
parken (z.B. Clemenshospital). Ferner soll dargelegt werden, welche Potentiale in der
einer möglichen Gebührenerhöhung liegen.i
g) Park-and-ride und Carsharing ausweiten
Hier soll die Erweiterung bestehender bzw. Anlage neuer Park-and-ride-Systeme geprüft
werden (z.B. an der Wolbecker Straße).
Auf Bundesebene wurde am 30.03.2107 das Gesetz zur Bevorrechtigung des
Carsharings verabschiedet und tritt zum 01. September 2017 in Kraft. Die Verwaltung soll
prüfen, wie Carsharing-Angebote in Münster ausgebaut werden können. Mit einem
Umstieg auf Carsharing lässt sich die Parkraumsituation in den Quartieren verbessern.
Auch Münsteraner Unternehmen sollen angesprochen werden, vermehrt auf Carsharing-
Angebote zu setzen, ggf. mit einem Zusatzangebot für Beschäftigte um Carsharing nach
Feierabend privat zu nutzen.
h) Bestehendes Bus-System verbessern und erweitern
In der Rushhour ist das bestehende Bus-System in Münster für Einpendler*innen nur
sehr eingeschränkt attraktiv - besonders wenn es zu Umsteigeaktionen kommt. An vielen
Stellen steht der Bus im Stau, der 10-Minuten-Takt kann nicht gewährleistet werden und
Umsteigeverbindungen werden verpasst. Es ist dringend notwendig, dieses System auch
unter Berücksichtigung neuer Technologien zu verbessern.
i) Parkleit- und Verkehrssteuersystem
Gerade an Wochenenden ist zu beobachten, dass sich vor besetzten Parkhäusern
und -plätzen lange Warteschlangen bilden. Dies führt zu zusätzlichen ökologischen
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Belastungen und zu einer großen Beeinträchtigung der Anwohner*innen der betroffenen
Straßen. Münster benötigt ein System, das diese Verkehrsströme sinnvoll steuert.
j) Erhöhung der Zahl an Fahrradstraßen
Die Erhöhung der Anzahl an Fahrradstraßen dient der Verkehrssicherheit für die
Radfahrer*innen. Die Zahl soll signifikant erhöht werden.
k) Barrierefreiheit schaffen
Der ÖPNV soll bis 2022 "vollständig barrierefrei" sein. Die Neuregelung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in § 8 Abs. 3 PBefG legt nun eine Frist zur
Umsetzung des Ziels bis 2022 zugrunde.
Die Regelung zielt auf ein umfassendes, flächenhaftes Modell. Dabei muss die
Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen angeboten werden, auch für zeitweise
mobilitätseingeschränkte Menschen wie Personen mit großem Gepäck, mit Kinderwagen
oder Ortsunkundige – eben Zugänglichkeit für alle Fahrgäste ("Design für Alle").
Außerdem sollte die gesamte Reisekette im ÖPNV behinderungsfrei sein.
Zu 2) Digitalisierung des Verkehrs
Die zunehmende Digitalisierung von Informationssystemen der Verkehrsmittel wird die
intermodulare Mobilität voranbringen. Fahrgäste werden nicht mehr primär mit einem
vorher festgelegten Verkehrsmittel eine bestimmte Fahrstrecke zurücklegen. Jeder/jede
wird in die Lage versetzt, mit vorhandenen Applikationen eine individuelle gewünschte
Fahrroute für verschiedene Verkehrsträger miteinander zu vernetzen und zu vergleichen.
Neben dem Fußverkehr, dem Radverkehr (inkl. E-Bikes), sowie dem Autoverkehr (inkl. E-
Cars) werden auch temporäre Mietangebote (shared economy) sowohl als Free-Floating-
Angebote als auch als stationäre Angebote eine Rolle spielen. Die
Verkehrsteilnehmer*innen werden künftig verkehrsträgerüber-greifende Fahrinformationen
aus einer Hand nutzen, um ihr individuelles Ziel zu erreichen.
Die Möglichkeit der umfassenden Nutzung der PlusCard der Stadtwerke soll dabei geprüft
werden.
Zu 3) Steuerung der Umsetzung der neuen Mobilität
Um eine verbindliche Arbeitsstruktur zu schaffen, soll ein mit Fachleuten und
Vertreter*innen der Fraktionen besetzter Beirat gebildet werden mit klaren
Entscheidungskompetenzen. Der Rat entscheidet vorab, welche Handlungsvollmachten
das Gremium bekommen soll. Mit beratender Stimme einzubeziehen in das Gremium sind
neben der Politik Vertreter der Stadtwerke, der Förderverein für ein Fahrradleihsystem
und Sachverständige wie z.B. Vertreter der Radstation, des ADFC, VCD, IHK, HWK, WIN
oder ADAC und Polizei (jeweils ein Vertreter). Das Gremium soll eine klare Projektstruktur
bekommen mit Meilensteinplanung, klare Zielvorgaben, um die Mobilität und den Verkehr
gestuft aber zeitnah auf neue Wege umzustellen.
Zu 4) Finanzierung
Für den Ausbau einer wachsenden Infrastruktur sind Investitionen notwendig und
Folgekosten zu finanzieren. Damit die wirtschaftlichste Variante der einzelnen Bausteine
zum Tragen kommt, muss die Verwaltung für jedes Vorhaben vorab eine
Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen und die Ergebnisse vorab dem Beirat zur
Abstimmung vorlegen.
Um eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs zu forcieren, soll die Verwaltung ihre
Bemühung zur Akquise von EU-, Bundes- und Landesmittel intensivieren.
Für einzelne Bausteine wie z.B. dem Fahrradleihsystem sind zusätzliche
Finanzierungsoptionen (wie Fördermittel, Werbung, Sponsoring, Mitfinanzierung durch
einen Förderverein) zu nutzen bzw. einzuwerben. Hierzu gehört auch, die Möglichkeit das
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Fahrradleihsystem in das Semesterticket zu integrieren. Ebenso sollen mögliche
Fördergelder z.B. für die Erweiterung des Systems auf Elektroräder verstärkt akquiriert
werden.
Mögliche Erträge durch zusätzliche Parkgebühren, durch das Fahrradleihsystem und
einer möglichen Nutzungsgebühr für PKW in der Innenstadt sind zu berücksichtigen.
gez-
Stefan Weber Otto Reiners
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Wolbecker Straße
- Preußenstadion
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0054/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37