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A-R/0054/2017

Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Mobilität und Verkehr für eine wachsende Stadt weiterentwickeln durch Vernetzung

Antrag an den Rat 05.07.2017

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2017 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
Ratsantrag 
04. Juli 2017 
 
Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: 
Mobilität und Verkehr für eine wachsende Stadt 
weiterentwickeln durch Vernetzung  
 
Präambel: 
Das Wachstum und die weiter steigende Attraktivität der Stadt Münster (Arbeits- und 
Studienstandort, Lebens- und Wohnqualität, Oberzentrum für die Region) stellen noch 
größere Herausforderungen an das Mobilitätssystem der Stadt und die Verknüpfung mit dem 
Münsterland. Um die Mobilität für die Zukunft zu sichern, sind alle zusätzlichen 
innerstädtischen Verkehre so zu gestalten, dass die verkehrlichen Emissionen und 
Belastungen durch Lärm nicht weiter steigen, sondern Lärm reduziert wird 
(Lärmminderungsplanung).  
Die wachsenden regionalen (Pendler-) Verkehre stellen für die Stadt Münster eine 
besondere Herausforderung dar, der nur mit einer verbesserten Vernetzung und neuer 
Gewichtung der Verkehrsträger begegnet werden kann. 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmen- u nd Handlungskonzept (priorisiert) für 
eine intermodale Mobilität (Auto, Bahn-, Bus-, Rad und Fußgängerverkehr) unter 
Beachtung der Erfordernisse der Barrierefreiheit zu entwickeln. Mit dem vernetzten 
System soll die Mobilität gefördert werden und gleichzeitig verkehrsbezogene 
Belastungen reduziert werden. Die Perspektive der Maßnahmen ist nach kurz- bis 
mittelfristigen Instrumenten sowie einen langfristigen Planungszeitraum für die Zeitachse 
2030/50 darzustellen. Empirische Grundlagen sind zu berücksichtigen. 
 
Das System soll folgende Bausteine umfassen bzw. untersuchen: 
a. Maßnahmen, die – eingebettet in die Mobilitätser fordernisse des Umlands - den 
Umstieg von Pendlern vom Auto auf das Rad und auf Bus und Bahn erleichtern und 
Belastungen der Stadt mit Lärm und Schadstoffen verringern. 
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben und Verkehrsbeschränkungen 
(Umweltzonen) als auch Aspekte der Verkehrssicherheit sind dabei zu 
berücksichtigen. 
b. Instrumente, um den Autoverkehr im Zentrum der S tadt zu reduzieren. Dabei sind 
auch Road-Pricing-Modelle zu untersuchen. 
c. Signifikante Steigerung des Schienenpersonennahv erkehrs (u. a. mit der 
Entwicklungsperspektive einer Münsterland-S-Bahn) und Verbesserung des 
Busverkehrs als Rückgrat des ÖPNV in Münster mit neuen Haltepunkten des SPNV 
und die optimale Einbindung vorhandener Haltepunkte im Stadtgebiet in das

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Verkehrsangebot. Die Verwaltung intensiviert hierzu Gespräche mit den Vertretern 
der Zweckverbände ZVM und NWL auf.  
d. Potentialabschätzung für den Alltags- und für de n Freizeitverkehr, die durch einen 
zweiten Promenadenring für die Stadt („Zweite Promenade“) aktiviert werden 
können. Dabei sind Synergien mit den geplanten Velorouten, sowie weitere 
Verbesserungen der Vorfahrt-Regelungen für Fahrräder z.B. Promenadenring zu 
berücksichtigen. 
e. Ein Fahrradleih/-mietsystem auf der Grundlage de r in der Begründung aufgelisteten 
Eckpunkte, das als weiterer Baustein in den Verkehrsentwicklungsplan integriert 
werden kann.  
f. Mögliche Lenkungswirkungen durch Parkgebühren be i einem vernetzten Konzept. 
g. Effekte weiterer Park & Ride Stationen und Carsh aring-Angebote ausweiten. 
h. Maßnahmen zur deutlichen Verbesserung des ÖPNV w ie weitere Busspuren, 
gesonderte Busstraßen, zusätzliche Ampelvorrangschaltungen und neue Techniken 
wie beispielsweise eine schienenlose Straßenbahn sind zu berücksichtigen. 
i. Ein System zur Steuerung und Vermeidung von Park suchverkehren, das auch die 
Zufahrt zu besetzten Parkhäusern sperrt, soll entwickelt werden. 
j. Die signifikante Erhöhung der Anzahl von Fahrrad straßen im gesamten Stadtgebiet 
soll erreicht werden. 
k. Ein weiterer barrierefreier Ausbau des Verkehrs und Umsetzung der gesetzlichen 
Vorgaben bis 2022. 
2. Darüber hinaus zeigt die Verwaltung auf, welche Potentiale durch die Digitalisierung 
einer vernetzten Mobilität liegen. 
3. Die Verwaltung ruft einen mit Fachleuten und Ver tretern der Fraktionen besetzten Beirat 
ein, der die Arbeit der Verwaltung lenkt und die kontinuierliche Umsetzung begleitet. 
Lokale Akteure einschließlich der Sicherheitsbehörden sind im Beirat zu beteiligen. 
4. Alle Beschlusspunkte stehen sämtlich unter dem V orbehalt der Finanzierung durch den 
Haushalt der Stadt Münster. 
 
Begründung 
 
Zu 1) Ziele eines vernetzten Systems Das Wachstum und die weiter steigende Attraktivität 
der Stadt Münster (Arbeits- und Studienort, Lebens- und Wohnort, Oberzentrum in der 
Region) stellen in Zukunft noch größere Herausforderungen an das Mobilitätssystem der 
Stadt und die Verknüpfung mit dem Münsterland. Um die Mobilität für die Zukunft zu sichern, 
sind alle zusätzlichen innerstädtischen Verkehre neu zu gestalten. 
 
Die weiterhin wachsenden regionalen (Pendler-) Verkehre stellen für die Stadt Münster eine 
besondere Herausforderung dar, der nur mit einer weiteren Vernetzung und neuen 
Gewichtung der Verkehrsträger begegnet werden kann. 
 
Wesentliches Ziel des vernetzen Systems ist deshalb eine deutliche Verringerung der 
verkehrsbedingten Emissionen, insbesondere  
• Reduzierung der CO 
2-Emissionen (Masterplan Klimaschutz) 
• der gegenwärtigen hohen Feinstaubbelastung 
• der Stickoxide (NOX) und 
• der gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung, 
Ziele sind auch die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Reduzierung der 
täglichen Staus, insbesondere im Berufsverkehr, mit täglich ca. 150.000 Pendler*innen.

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Bei dem neuen Mobilitäts- und Verkehrskonzept bildet der Öffentliche Personennahverkehr 
und das Fahrrad, das Mobilitäts- und Nachhaltigkeitsrückgrad um sich flexibel, nachhaltig 
und klimaschonend in Münster zu bewegen. 
a. Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen auf Bundesebene  
Zu untersuchen ist auch, wie immissionsschutzrechtliche Maßnahmen auf Bundes- und 
Landesebene (z. Bsp. Dieselverbote oder Tempo-30-Zonen in der Innenstadt) den 
weiteren Umstieg vom PKW auf Bahn/Bus sowie das Rad beschleunigen können. 
b. Monetäre Lenkungsinstrumente  
Zu untersuchen sind auch monetäre Anreize wie beispielsweise das von Prof. Lühder 
von der Hochschule Münster entwickelte Konzept zur Einführung einer Nutzungsgebühr 
für den zentralen Innenstadtkern der Stadt Münster. Zentraler Bestandteil des Konzeptes 
ist das mit der Gebühr erworbene Ticket, das sowohl zur Nutzung von öffentlichen 
Parkhäusern und Tiefgaragen als auch für Fahrten mit Bus und Bahn, für Carsharing und 
für Leihfahrräder berechtigt.  
Weiterer Kernpunkt des Konzeptes ist die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen 
für den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und 
des Radverkehrs. Die Verwaltung soll darlegen, welche Wirkungen ein monetärer Anreiz 
zum Umstieg auf den ÖPNV bzw. das Fahrrad hat sowie die Möglichkeit einer rechtlichen 
Umsetzung soll die Verwaltung ermitteln unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen 
die Einführung einer Nutzungsgebühr möglich ist (analog Kopenhagen etc.).  
c. Bessere ÖPNV-Angebote und stärkere Nutzung des Schienenverkehrs  
Verbesserung des straßengebundenen ÖV (Stadt- und Regionalbusse) durch z.B. 
• Beschleunigungsmaßnahmen,  
• Taktverdichtungen und verlässlichere Umsteigebezie hungen,  
• Verlängerung ausgewählter Schnellbuslinien in Gewe rbegebiete. (vgl. 
Arbeitsaufträge zum Nahverkehrsplan). 
Beschlüsse über zusätzliche Bahnhaltepunkte wie z.B. am Preußenstadion sind vom Rat 
der Stadt Münster bereits getroffen worden. Es kommt darauf an, diese Beschlüsse nun 
so zügig wie möglich zu realisieren. 
Zusätzliche Wirkungen sind zu erwarten, wenn die vorhandenen Haltepunkte besser in 
das Verkehrsangebot integriert werden. Z. B. durch Verlängerung  
• der Fahrten von Hamm über den Hauptbahnhof bis zum  Zentrum Nord, 
• der Fahrten von Telgte über den Hauptbahnhof bis n ach Gremmendorf/Wolbeck 
auf der Trasse der WLE, 
• der Fahrten von Rheine über den Hauptbahnhof bis n ach Hiltrup 
Für eine zeitnahe Reaktivierung der WLE-Strecke ist zudem zu sorgen. 
d. Zweiter Fahrradring um die Stadt - vernetzt durch Velorouten  
Prof. Dr. Norbert Allnoch hat zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs in einer 
wachsenden Stadt ein Konzept für eine zweite Promenade erstellt. Die Verwaltung soll 
prüfen, welches verkehrliche Potential dieser zweite Grün- bzw. Fahrradring (bei 
kompletter bzw. teilweiser Realisierung) hat, wie dieser Baustein stufenweise realisiert 
werden kann und welche Kosten damit verbunden sind. 
Der „zweite Promenadenring“ soll mit Blick auf ein „Konzept für eine nachhaltige 
Stadtentwicklung der Stadt Münster“ als „kommunales Pilotprojekt“ entwickelt und 
konzipiert werden. Die Stadtverwaltung sollte daher prüfen, welche ganzheitlichen 
Wirkungen mit einem zweiten Promenadenring auf die Aspekte  
a) Verkehr & Mobilität (einschließlich der Vernetzung mit den Velorouten) 
b) Wohnen & Wohnungsmarkt der Stadtteile

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c) Tourismus & Wirtschaft 
d) Klimaschutz & Ökosystem  
verbunden sind und an welchen Förder-Wettbewerben auf den verschiedenen Ebenen 
ggf. teilgenommen werden kann. Nur ein zukunftsfähiges Pilotprojekt mit einer 
„Innovationshöhe“, das zudem als Vorbildprojekt dient, lässt eine hohe Förderquote 
erwarten. 
Auf der Promenade soll die Sicherheit für den Radverkehr durch eine bessere 
Signalisierung (z. B. rote Einfärbung der Radwegefurt) und soweit möglich auch durch 
Einräumung der Vorfahrt an den Übergängen der Promenade über Straßen erhöht 
werden. 
e) Fahrradleihsystem 
Ein öffentliches Leihrad-System soll einerseits Bür ger*innen und andererseits 
Besucher*innen der Stadt Münster zur Verfügung steh en. Mit der Einführung eines 
Fahrradleihsystems sollen aber insbesondere auch Berufspendler*innen bewegt werden, 
in Münster das Fahrrad als primäres Verkehrsmittel zu nutzen (s. eigener Ratsantrag 
dazu). 
Dabei sind Pedelecs und E-Bikes bei der Konzeption besonders zu berücksichtigen. 
Auch die Anmietung von Lastenfahrrädern soll an den  Leihstandorten möglich sein, um 
für Transport- und Einkaufsfahrten zur Verfügung zu stehen. 
 
f) Parkgebühren 
Mit flächendeckenden, angemessenen Parkgebühren kann innerhalb Münsters das 
Verhalten von Autofahrer*innen gesteuert werden. Ermittelt werden soll, welche 
Potentiale zur Verhaltenssteuerung hier noch möglich sind. Das gilt sowohl für eine 
Erweiterung von Parkzonen wo z.B. Beschäftigte in der Region ihres Arbeitsplatzes 
parken (z.B. Clemenshospital). Ferner soll dargelegt werden, welche Potentiale in der 
einer möglichen Gebührenerhöhung liegen.i 
 
g) Park-and-ride und Carsharing ausweiten 
Hier soll die Erweiterung bestehender bzw. Anlage neuer Park-and-ride-Systeme geprüft 
werden (z.B. an der Wolbecker Straße). 
Auf Bundesebene wurde am 30.03.2107 das Gesetz zur Bevorrechtigung des 
Carsharings verabschiedet und tritt zum 01. September 2017 in Kraft. Die Verwaltung soll 
prüfen, wie Carsharing-Angebote in Münster ausgebaut werden können. Mit einem 
Umstieg auf Carsharing lässt sich die Parkraumsituation in den Quartieren verbessern. 
Auch Münsteraner Unternehmen sollen angesprochen werden, vermehrt auf Carsharing-
Angebote zu setzen, ggf. mit einem Zusatzangebot für Beschäftigte um Carsharing nach 
Feierabend privat zu nutzen. 
h) Bestehendes Bus-System verbessern und erweitern 
In der Rushhour ist das bestehende Bus-System in Münster für Einpendler*innen nur 
sehr eingeschränkt attraktiv - besonders wenn es zu Umsteigeaktionen kommt. An vielen 
Stellen steht der Bus im Stau, der 10-Minuten-Takt kann nicht gewährleistet werden und 
Umsteigeverbindungen werden verpasst. Es ist dringend notwendig, dieses System auch 
unter Berücksichtigung neuer Technologien zu verbessern. 
i) Parkleit- und Verkehrssteuersystem 
Gerade an Wochenenden ist zu beobachten, dass sich vor besetzten Parkhäusern 
und -plätzen lange Warteschlangen bilden. Dies führt zu zusätzlichen ökologischen

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Belastungen und zu einer großen Beeinträchtigung der Anwohner*innen der betroffenen 
Straßen. Münster benötigt ein System, das diese Verkehrsströme sinnvoll steuert. 
j) Erhöhung der Zahl an Fahrradstraßen 
Die Erhöhung der Anzahl an Fahrradstraßen dient der Verkehrssicherheit für die 
Radfahrer*innen. Die Zahl soll signifikant erhöht werden. 
k) Barrierefreiheit schaffen 
Der ÖPNV soll bis 2022 "vollständig barrierefrei" sein. Die Neuregelung des 
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in § 8 Abs. 3 PBefG legt nun eine Frist zur 
Umsetzung des Ziels bis 2022 zugrunde.  
Die Regelung zielt auf ein umfassendes, flächenhaftes Modell. Dabei muss die 
Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen angeboten werden, auch für zeitweise 
mobilitätseingeschränkte Menschen wie Personen mit großem Gepäck, mit Kinderwagen 
oder Ortsunkundige – eben Zugänglichkeit für alle Fahrgäste ("Design für Alle"). 
Außerdem sollte die gesamte Reisekette im ÖPNV behinderungsfrei sein. 
Zu 2) Digitalisierung des Verkehrs 
Die zunehmende Digitalisierung von Informationssystemen der Verkehrsmittel wird die 
intermodulare Mobilität voranbringen. Fahrgäste werden nicht mehr primär mit einem 
vorher festgelegten Verkehrsmittel eine bestimmte Fahrstrecke zurücklegen. Jeder/jede 
wird in die Lage versetzt, mit vorhandenen Applikationen eine individuelle gewünschte 
Fahrroute für verschiedene Verkehrsträger miteinander zu vernetzen und zu vergleichen. 
Neben dem Fußverkehr, dem Radverkehr (inkl. E-Bikes), sowie dem Autoverkehr (inkl. E-
Cars) werden auch temporäre Mietangebote (shared economy) sowohl als Free-Floating-
Angebote als auch als stationäre Angebote eine Rolle spielen. Die 
Verkehrsteilnehmer*innen werden künftig verkehrsträgerüber-greifende Fahrinformationen 
aus einer Hand nutzen, um ihr individuelles Ziel zu erreichen. 
Die Möglichkeit der umfassenden Nutzung der PlusCard der Stadtwerke soll dabei geprüft 
werden. 
 
Zu 3) Steuerung der Umsetzung der neuen Mobilität 
Um eine verbindliche Arbeitsstruktur zu schaffen, soll ein mit Fachleuten und 
Vertreter*innen der Fraktionen besetzter Beirat gebildet werden mit klaren 
Entscheidungskompetenzen. Der Rat entscheidet vorab, welche Handlungsvollmachten 
das Gremium bekommen soll. Mit beratender Stimme einzubeziehen in das Gremium sind 
neben der Politik Vertreter der Stadtwerke, der Förderverein für ein Fahrradleihsystem 
und Sachverständige wie z.B. Vertreter der Radstation, des ADFC, VCD, IHK, HWK, WIN 
oder ADAC und Polizei (jeweils ein Vertreter). Das Gremium soll eine klare Projektstruktur 
bekommen mit Meilensteinplanung, klare Zielvorgaben, um die Mobilität und den Verkehr 
gestuft aber zeitnah auf neue Wege umzustellen. 
Zu 4) Finanzierung 
Für den Ausbau einer wachsenden Infrastruktur sind Investitionen notwendig und 
Folgekosten zu finanzieren. Damit die wirtschaftlichste Variante der einzelnen Bausteine 
zum Tragen kommt, muss die Verwaltung für jedes Vorhaben vorab eine 
Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen und die Ergebnisse vorab dem Beirat zur 
Abstimmung vorlegen.  
Um eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs zu forcieren, soll die Verwaltung ihre 
Bemühung zur Akquise von EU-, Bundes- und Landesmittel intensivieren.  
Für einzelne Bausteine wie z.B. dem Fahrradleihsystem sind zusätzliche 
Finanzierungsoptionen (wie Fördermittel, Werbung, Sponsoring, Mitfinanzierung durch 
einen Förderverein) zu nutzen bzw. einzuwerben. Hierzu gehört auch, die Möglichkeit das

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Fahrradleihsystem in das Semesterticket zu integrieren. Ebenso sollen mögliche 
Fördergelder z.B. für die Erweiterung des Systems auf Elektroräder verstärkt akquiriert 
werden. 
Mögliche Erträge durch zusätzliche Parkgebühren, durch das Fahrradleihsystem und 
einer möglichen Nutzungsgebühr für PKW in der Innenstadt sind zu berücksichtigen. 
 
 
gez- 
Stefan Weber Otto Reiners 
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Rat
TOP 45.19 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Preußenstadion
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
A-R/0054/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37