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222091

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Zwischenbericht)

Mitteilungsvorlage 24.10.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation, Sitzung am 08.11.2022, TOP 9.3

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
222091 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
10 Personal- und Organisationsamt 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
 
 
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 
(Zwischenbericht) 
 
Beratungsfolge 
Unterausschuss für Digitalisierung und 
Organisation 
08.11.2022 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
 
Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass bis zum 31.12.2022 ausgewählte 
Verwaltungsleistungen den Bürger*innen online zugänglich gemacht werden. 
Die Stadt Bonn ist für die Umsetzung von 471 Einzelleistungen zuständig. 
Dieses Ziel wird leider nicht im vollen Umfang erreicht werden. Die kommunale 
Ebene kann derzeit nicht abgekoppelt von der Landes- und Bundesebene 
betrachtet werden, da eine große Abhängigkeit zwischen diesen Akteuren 
besteht. Die Kommunen sind darauf angewiesen, dass der Bund und die 
Länder Strukturen zur effektiveren und effizienteren Umsetzung schaffen, wie 
die Modernisierung der Register und die Anpassung rechtlicher und technischer 
Grundlagen. Im Folgenden wird ein Zwischenbericht zur Umsetzung des 
Onlinezugangsgesetzes bei der Bundesstadt Bonn gegeben.  
 
 
Digitalisierungsprojekte:  
 
Auch im Jahr 2022 konnte das Angebot an Online-Diensten der Bundesstadt 
Bonn verbessert werden. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand der 
angebotenen Dienstleistungen in den verschiedenen Reifegradstufen. Durch 
Anpassung der Reifegrade kommt es zum Zeitpunkt der Erstellung der 
Übersicht zu gewissen Unschärfen. Wir bitten dies zu entschuldigen. 
 
Hier: 
 
siehe Anlage 1 ‚Reifegradstufen‘ 
siehe Anlage 2 ‚Top 3 Dienstleistungen im Jahr 2022‘ 
 
Prozessmanagement:  
 
Der Hauptfokus in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei der Stadt 
Bonn liegt nicht nur in der reinen Digitalisierung der bestehenden Anträge, 
sondern vor allem in der Optimierung der Prozesse. Nachhaltige Prozesse und 
Infrastrukturen sind ein wichtiges Ziel bei der Verwaltungsdigitalisierung. Für 
jedes Projekt, ausgenommen die Kurzintegrationen, wurde eine umfangreiche 
Prozessaufnahme durchgeführt, in der die Optimierungsmöglichkeiten 
Seite 1 von 6

Seite 2  
 
 
——
herausgestellt wurden. Bei den Kurzintegrationen wurden Prozesse nur an den 
Stellen aufgenommen, an denen es absolut notwendig ist. Bei der 
Prozessaufnahme wurde nicht nur der Prozess der antragstellenden Person 
betrachtet, sondern auch die internen Prozesse analysiert. Mithilfe der 
Prozessmanagementplattform PICTURE wurden die Prozesse anschließend 
visualisiert, so dass ein Soll-Prozess erstellt werden konnte. Dieser Soll-
Prozess wurde dann in enger Absprache mit der IT geplant und umgesetzt. 
Durch den regelmäßigen Turnus der Priorisierung anhand ausgewählter 
Kriterien (Priorität des Bundes, Fallzahl pro Monat und bereits vorhandener 
Reifegrad) kann sichergestellt werden, dass die bereits bei der Stadt Bonn 
integrierten Online-Dienste die wichtigsten und am häufigsten genutzten 
Verwaltungsdienstleistungen sind.  
 
 
OZG-Booster:  
 
Der IT-Planungsrat hatte im Mai diesen Jahres 35 EfA-Leistungen, sog. OZG-
Booster, beschlossen, die priorisiert umgesetzt werden sollen. Davon wurden 
bisher lediglich drei OZG-Booster zur umfassenden Nachnutzung in NRW 
bereitgestellt. Die Nachnutzung der EfA-Dienste gestaltet sich als Kommune 
aufgrund der mangelnden Kommunikation auf Seiten der Projektleitung des 
Landes als sehr schwierig. Ein Beispiel hierfür ist der OZG-Booster 
„Einbürgerung“. Im Dezember letzten Jahres wurde dieser Dienst technisch 
bereits an das Serviceportal angebunden und anschließend getestet. Die 
Einbürgerung konnte jedoch bis jetzt noch nicht online gesetzt werden, da die 
OZG-Koordinierungsstelle d-NRW bisher noch kein Vertragswerk (Einzelabruf) 
für die Kommunen bereitgestellt hat. Von den 35 OZG-Boostern sind 24 
Leistungen noch in der Umsetzung und können derzeit nicht nachgenutzt 
werden. Außerdem liegt die Zuständigkeit von vier Dienstleistungen nicht bei 
der Stadt Bonn. Für den Führerschein-Antrag, die Verpflichtungserklärung und 
den Dienst „Gewerbesteuer Online“ startet der Roll-Out laut dem KDN im 
November/Dezember 2022. Es gibt zurzeit lediglich drei Dienstleistungen, bei 
der die Möglichkeit der Nachnutzung besteht. Davon stehen den Bonner 
Bürger*innen sowohl der Wohngeld-Antrag als auch der BAföG-Antrag bereits 
online zur Verfügung. Für die Nachnutzung der Dienstleistung „Aufenthaltstitel“ 
werden zurzeit auf Seiten der Stadt Bonn Informationen eingeholt. Die 
Erwartungen an die OZG-Booster konnten aus unserer Sicht leider nicht erfüllt 
werden.   
 
 
Briefbutler: 
 
Ein wichtiges Element für die medienbruchfreie Digitalisierung der Prozesse ist 
der „Briefbutler“. Mithilfe des Briefbutlers müssen Dokumente, wie Bescheide, 
nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und kuvertiert werden, sondern können 
durch die Sachbearbeitung per Mausklick digital in das Serviceportal der Stadt 
Bonn oder per Post zugestellt werden. Die Sachbearbeitung kann wie gewohnt 
über Word das Dokument erstellen und es anschließend mithilfe des Word-
Plugins vom Briefbutler versenden. Die Anwendung prüft eigenständig, ob die 
empfangende Person ein Konto im Serviceportal hat und beim Briefbutler 
angemeldet ist, oder ob es physisch per Post zugestellt werden muss. Hat die 
empfangende Person des Dokuments ein Portalkonto und ist beim Briefbutler 
angemeldet, so erhält diese eine Nachricht mit einem digitalen Abholschein im 
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Seite 3  
 
 
——
Postkorb des Serviceportals. Sobald die empfangende Person das Dokument 
auf dem Server abholt, erhält die Sachbearbeitung eine automatisierte 
Abholbestätigung. Wird das Dokument nicht in einem vorab definierten 
Zeitraum im Serviceportal abgeholt, wird es ebenfalls gedruckt und automatisch 
als physischer Brief zugestellt. Im Falle, dass die empfangende Person kein 
Konto im Serviceportal hat, wird das Dokument direkt physisch per Post 
zugestellt. Hier ist der nächste Schritt diese Anwendung mit ausgewählten 
Fachbereichen zu testen.  
 
 
Kampagne: 
 
Es wird derzeit eine weitere Kampagne für Ende dieses Jahres geplant. Im 
Rahmen der Kampagne soll die Online-Beantragung des Führerschein-
Umtauschs im Serviceportal beworben werden. Für die Antragstellung ist die 
Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (eID) notwendig, die bisher 
jedoch noch nicht in der breiten Bevölkerung bekannt ist. Daher soll die eID-
Funktion ebenfalls Teil der Kampagne sein.  
 
Von dem gesetzlichen Führerschein-Umtausch in den neuen EU-
Kartenführerschein sind alle Führerscheine betroffen, die vor dem 19.01.2013 
ausgestellt wurden. Dieser Umtausch erfolgt in gestaffelten Firsten je nach 
Geburts- oder Ausstellungsjahr. Insgesamt sind 118.062 Bonner*innen vom 
Führerschein-Umtausch betroffen, wodurch wir eine potenziell sehr hohe 
Fallzahl im Serviceportal erzielen könnten. Die Kampagne soll auf den Road-
Side-Screens, Multi-Lite-Screens sowie auf den Info-Screens am Hauptbahnhof 
ausgestrahlt werden. Die Social-Media-Kanäle werden ebenfalls für diese 
Kampagne genutzt.  
 
 
Ausblick:  
 
Einige große Projekte sind nun auch auf der Zielgeraden und werden im Laufe 
dieses Jahres noch in das Serviceportal integriert werden. Hierunter zählt u.a. 
die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz, Schülertickets und deren 
Ermäßigung beantragen sowie die Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung. 
Auch wird es ab Januar in Bonn möglich sein Trautermine direkt online über 
das Serviceportal zu reservieren.  
 
Die erste Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes endet am 
31.12.2022. Es wird derzeit noch von Bund und den Ländern über die 
Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes beraten: Das sogenannte OZG 
2.0. Während das Onlinezugangsgesetz derzeit den Fokus nur auf die digitale 
Antragsstellung legt, soll im OZG 2.0 neben der Antragstellung auch die 
internen Prozesse, also das Backend, mitgedacht werden. An der Anpassung 
veralteter interner Prozesse lag auch die große Kritik am OZG. Die Stadt Bonn 
hat von Anfang an eine solche durchgängige Digitalisierung durchgeführt und 
wird dies auch weiterhin anstreben.  
 
 
 
 
Anlage/n 
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Seite 4  
 
 
——
 
1 Anlage Reifegradstufen (öffentlich) 
 
2 Anlage Top 3 Dienstleistungen im Jahr 2022 (öffentlich) 
 
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Anlage 1: Reifegradstufen 
Reifegradstufen Kumulierter Stand 
04.01.2022 
Kumulierter Stand 
18.10.2022 
0 = offline  146 144 
1 = Informationen auf 
bonn.de vorhanden  
180 178 
2 = Formular analog 
vorhanden  
47 47 
3 = Online-Formular zum 
Upload von Nachweisen 
77 81 
4 = elektronischer 
Rückkanal, Once-Only  
14 21 
Seite 5 von 6

Anlage 2: Top 3 Dienstleistungen im Jahr 2022 
 
 
Seite 6 von 6

Beratungsverlauf (1)

08.11.2022 Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation
TOP 9.3 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Hauptbahnhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
222091
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
24.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40