Mandari Insight

V/0116/2017

Klassenbildung an der Melanchthonschule

Vorlagen 06.02.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.02.2017, TOP 15

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6006 Zeichen

V/0116/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Klassenbildung an der Melanchthonschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.02.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
1. Der Rat stimmt der Begrenzung der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule 
aufzunehmenden Schüler*innen auf 22  je Klasse  mit Wirkung ab dem Schuljahr 
2017/2018 zu.  
 
2. Die Ziffer 1.1 des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird entsprechend ang e-
passt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die positive demografische Entwicklung der Stadt Münster mit stark steigenden Zahle n 
schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher löst  erhebliche Schulraumbedarfe aus.  
 
Mit dem Beschluss zur Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden au f-
grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 
2020/2021“ (Vorlage V/0420/2016) hat der Rat ein umfangreiches Programm zur Erweiterung 
und qualitativen Verbesserung des bestehenden Schulraumes auf den Weg g ebracht. Neben 
den bereits beschlossenen und zum Teil umgesetzten Maßnahmen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0116/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0116/2017 
 
 Gesamtschule Münster-Mitte 
 
 Gesamtschule Münster-Ost 
 
 Erweiterung Dreifaltigkeitsschule 
 
 Neubau Grundschule Wolbeck 
 
 Erweiterung der Raumkapazitäten der Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
 
wird die Verwaltung für insgesamt 26 Standorte Machbarkeitsstudien erstellen, um Erweit e-
rungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Rat hat in der Beschlussfassung zum Ausdruck g e-
bracht, dass neben den Standorten mit dringenden Erweiterungsbedarfen auch die B edarfe 
an allen anderen Standorten mit in den Blick genommen werden sollen. 
 
Mit der Vorlage „Fortsc hreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den 
Zeitraum 2015 - 2025: Zentrale Ergebnisse“ (Vorlage V/0979/2016) hat die Verwaltung eine 
aktualisierte Grundlage für die Infrastrukturplanungen und damit auch der Schulentwic k-
lungsplanung gelegt. Die Auswirkungen auch unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen 
müssen allerdings noch genauer betrachtet werden. 
 
Davon unabhängig  sieht die Verwaltung Handlungsbedarfe insbesondere bei der Mela n-
chthonschule in Coerde zur nachhaltigen Verbesserung der Lernbedingungen. Mit der Le i-
tung der Melanchthonschule und unter Beteiligung der Schulaufsicht, des Gesundheitsamtes, 
der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie der Jugendhilfe erfolgte eine g emeinsame 
Bestandsanalyse der schulischen Situation. Daz u erfolgte auch eine Auswertung der verfü g-
baren Indikatoren zum Stadtteil bzw. der Schülerschaft. Im Ergebnis konnte eine im Ve r-
gleich zu anderen Schulen deutlich herausforderndere Gesamtsituation festg estellt werden; 
es wurden unter den Beteiligten versch iedenste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation 
verabredet. Eine wesentliche Maßnahme dabei ist die Sicherstellung kleiner Klassen. Die 
Verwaltung schlägt vor, die Zahl der in die Eingangsklassen aufz unehmenden Schülerinnen 
und Schüler auf 22 je Klasse zu begrenzen. 
 
Ein Schulträger kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen 
und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine 
ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist o der besondere 
Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen (§ 46 Abs. 3 
Schulgesetz NRW). 
 
Entsprechend des „A llgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ ist die Aufnahmekapazität der Mela n-
chthonschule mit 2 Eingangsklassen festgelegt. Gemäß Ziffer 1.1 werden die Aufnahmek a-
pazitäten der städtischen Grundschulen unter Berücksichtigung des vom Ministerium für 
Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils g ültigen Klassenfrequenzhöchstwe rtes 
(Höchstwert der Bandbreite) festgelegt. Diese Bestimmung ist um die für die Melanchtho n-
schule künftig geltende Ausnahmeregelung zu ergänzen. 
 
Die Melanchthonschule ist 2 -zügig; d.h. sie kann 8 Klassen bilden, hat aktuell  9 Klassen ge-
bildet bei 192 Schülerinnen und Schülern. Das Erfordernis ergab sich alle rdings nicht aus 
gestiegenen Anmeldezahlen, sondern der Tatsache eines überdurchschnittlichen Ve rbleibes 
von 3 Jahren in der Schuleingangsphase.

- 3 - 
V/0116/2017 
 
 
Bereits jetzt besteht durch die Bildung von 9 Klassen bei einer festgelegten 2 -Zügigkeit eine 
Raumunterdeckung. Es ist nicht auszuschließen, dass in den Folgejahren auch in den Jah r-
gängen 3 und / oder 4 eine verstärkte Klassenbildung erfolgt. 
Die Verwaltung bereitet daher für die nächste Sitzungskette eine Beschlussvorlage vor, um 
möglichst kurzfristig 2 Fertigbauklassen am Standort Melanchthonschule errichten zu kö n-
nen.  
 
Im aktuellen Anmeldeve rfahren für das kommende Schuljahr haben sich 35 Schülerinnen 
und Schüler angemeldet , sodass die Maßnahme dort für die Klassenbildung keine unmitte l-
baren Auswirkungen hat. Die Begrenzung soll gleichwohl bereits jetzt vorgenommen werden, 
um auch bei evtl. Um - und Nachmeldungen im lfd. Aufnahmeverfahren die Kla ssengröße 
gesichert zu haben. 
 
Die Schulkonferenz der Melanchthonschule hat sich in ihrer Sitzung am 18.01.2017 mit der 
Angelegenheit befasst. Sie hat die Jahrgangsmischung in den Jahrgängen 1 / 2 ei nstimmig 
unter der in der Lehrerkonferenz am 17.01.2017 festgelegten Bedingung, dass di e Klassen-
größe eine Anzahl von 22 Kindern nicht überschreiten darf, beschlossen.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (5)

14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.02.2017 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0116/2017
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37