V/0116/2017
Klassenbildung an der Melanchthonschule
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Beschlussvorlage
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V/0116/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Klassenbildung an der Melanchthonschule Beratungsfolge 14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.02.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat stimmt der Begrenzung der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schüler*innen auf 22 je Klasse mit Wirkung ab dem Schuljahr 2017/2018 zu. 2. Die Ziffer 1.1 des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird entsprechend ang e- passt. Begründung: Die positive demografische Entwicklung der Stadt Münster mit stark steigenden Zahle n schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher löst erhebliche Schulraumbedarfe aus. Mit dem Beschluss zur Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden au f- grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021“ (Vorlage V/0420/2016) hat der Rat ein umfangreiches Programm zur Erweiterung und qualitativen Verbesserung des bestehenden Schulraumes auf den Weg g ebracht. Neben den bereits beschlossenen und zum Teil umgesetzten Maßnahmen Vorlagen-Nr.: V/0116/2017 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 06.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0116/2017 Gesamtschule Münster-Mitte Gesamtschule Münster-Ost Erweiterung Dreifaltigkeitsschule Neubau Grundschule Wolbeck Erweiterung der Raumkapazitäten der Astrid Lindgren-Schule Gelmer wird die Verwaltung für insgesamt 26 Standorte Machbarkeitsstudien erstellen, um Erweit e- rungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Rat hat in der Beschlussfassung zum Ausdruck g e- bracht, dass neben den Standorten mit dringenden Erweiterungsbedarfen auch die B edarfe an allen anderen Standorten mit in den Blick genommen werden sollen. Mit der Vorlage „Fortsc hreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den Zeitraum 2015 - 2025: Zentrale Ergebnisse“ (Vorlage V/0979/2016) hat die Verwaltung eine aktualisierte Grundlage für die Infrastrukturplanungen und damit auch der Schulentwic k- lungsplanung gelegt. Die Auswirkungen auch unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen müssen allerdings noch genauer betrachtet werden. Davon unabhängig sieht die Verwaltung Handlungsbedarfe insbesondere bei der Mela n- chthonschule in Coerde zur nachhaltigen Verbesserung der Lernbedingungen. Mit der Le i- tung der Melanchthonschule und unter Beteiligung der Schulaufsicht, des Gesundheitsamtes, der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie der Jugendhilfe erfolgte eine g emeinsame Bestandsanalyse der schulischen Situation. Daz u erfolgte auch eine Auswertung der verfü g- baren Indikatoren zum Stadtteil bzw. der Schülerschaft. Im Ergebnis konnte eine im Ve r- gleich zu anderen Schulen deutlich herausforderndere Gesamtsituation festg estellt werden; es wurden unter den Beteiligten versch iedenste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation verabredet. Eine wesentliche Maßnahme dabei ist die Sicherstellung kleiner Klassen. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahl der in die Eingangsklassen aufz unehmenden Schülerinnen und Schüler auf 22 je Klasse zu begrenzen. Ein Schulträger kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist o der besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Entsprechend des „A llgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ ist die Aufnahmekapazität der Mela n- chthonschule mit 2 Eingangsklassen festgelegt. Gemäß Ziffer 1.1 werden die Aufnahmek a- pazitäten der städtischen Grundschulen unter Berücksichtigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils g ültigen Klassenfrequenzhöchstwe rtes (Höchstwert der Bandbreite) festgelegt. Diese Bestimmung ist um die für die Melanchtho n- schule künftig geltende Ausnahmeregelung zu ergänzen. Die Melanchthonschule ist 2 -zügig; d.h. sie kann 8 Klassen bilden, hat aktuell 9 Klassen ge- bildet bei 192 Schülerinnen und Schülern. Das Erfordernis ergab sich alle rdings nicht aus gestiegenen Anmeldezahlen, sondern der Tatsache eines überdurchschnittlichen Ve rbleibes von 3 Jahren in der Schuleingangsphase. - 3 - V/0116/2017 Bereits jetzt besteht durch die Bildung von 9 Klassen bei einer festgelegten 2 -Zügigkeit eine Raumunterdeckung. Es ist nicht auszuschließen, dass in den Folgejahren auch in den Jah r- gängen 3 und / oder 4 eine verstärkte Klassenbildung erfolgt. Die Verwaltung bereitet daher für die nächste Sitzungskette eine Beschlussvorlage vor, um möglichst kurzfristig 2 Fertigbauklassen am Standort Melanchthonschule errichten zu kö n- nen. Im aktuellen Anmeldeve rfahren für das kommende Schuljahr haben sich 35 Schülerinnen und Schüler angemeldet , sodass die Maßnahme dort für die Klassenbildung keine unmitte l- baren Auswirkungen hat. Die Begrenzung soll gleichwohl bereits jetzt vorgenommen werden, um auch bei evtl. Um - und Nachmeldungen im lfd. Aufnahmeverfahren die Kla ssengröße gesichert zu haben. Die Schulkonferenz der Melanchthonschule hat sich in ihrer Sitzung am 18.01.2017 mit der Angelegenheit befasst. Sie hat die Jahrgangsmischung in den Jahrgängen 1 / 2 ei nstimmig unter der in der Lehrerkonferenz am 17.01.2017 festgelegten Bedingung, dass di e Klassen- größe eine Anzahl von 22 Kindern nicht überschreiten darf, beschlossen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0116/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37