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V/0596/2014

Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

Vorlagen 19.08.2014

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 10.09.2014, TOP 3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2089 Zeichen

V/0596/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt - und Finanzausschusses wird auf 
zwei festgelegt. 
 
2. Zur/Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses  wird 
................. gewählt. 
 
3. Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses  wird 
................. gewählt. 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 beschlossen, dass nach § 57 Abs. 2 der Gemeinde -
ordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) der Hauptausschuss auch die Aufgaben 
des Finanzausschusses wahrnimmt. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt nach § 57 Abs. 3 Satz 
1 GO NRW der Oberbürgermeister, der auch Stimmrecht hat.  
 
Gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW wählt der Haupt - und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen 
oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden. In der abgelaufenen Wahlper iode hatte der Haupt -
ausschuss zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, auch in der 
neuen Wahlperiode zwei stellvertretende Vorsitzende des Haupt - und Finanzausschusses zu 
wählen. Zwar ist in der abgelaufenen Wahlperiode der V ertretungsfall nicht eingetreten, aber 
gleichwohl bleibt es bei der hohen zeitlichen Belastung des Oberbürgermeisters. Um die 
Funktionsfähigkeit des Haupt- und Finanzausschuss, als Koordinierungsausschuss vor dem Rat, in 
jedem Fall sicherzustellen, sollten daher 2 stellvertretende Vorsitzende gewählt werden.  
 
Die Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt - und Finanzausschusses ist eine 
Mehrheitsentscheidung. 
 
I. V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0596/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-33 00 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0596/2014
Typ
Vorlagen
Datum
19.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37