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Eventuelle Ausübung /Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts gemäß nordrhein-westfälischem Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) bezogen auf den Grundbesitz Gemarkung Neersen, Flur 12, Flurstück 1740; hier: eine Wohnungseinheit Johannes-Wirtz-Straße 31 sowie eventueller Vorratsbeschluss für künftige Verkaufsfälle im Bereich des Baudenkmals ehemalige Velvet-Fabrik

Sitzungsvorlage 23/252 vom 16.08.2023

Stand: Am 16.08.2023 im Rat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 16.08.2023

    Rat

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