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2020/0018

Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienst Rettungswachen-Standort, Darmstadt, Pfungstädter Straße 165

Magistratsvorlage 16.01.2020

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2020/0018

4353 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.02.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0018 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  -- Investitionsnummer:  -- 
Kostenträger:  -- Sachkonto: -- 
 
Betreff: Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienst  
Rettungswachen -Standort, Pfungstädter Straße 16 5, Darmstadt  
 
Vorlage vom: 16.01.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat bestätigt dem Arbeiter -Samariter-Bund Rettungswachen -Standort, Pfungstädter 
Straße 165, Darmstadt als Rettungswache DA -Süd für den Rettungsdienstbereich Darmstadt.  
Nach derzeitigem Stand der vorliegenden Planungen zur Flächennutzung der zu versorgenden 
Stadtteile ist auch nach regelmäßiger Aktualisierung der Bereichspläne nicht damit zu rechnen, 
dass statt diesem , andere Standorte in Betracht kommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.01.2020 
 
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) will die Rettungswache Pfungstädter Straße 165 mit einem 
Kostenaufwand von 3,4 Mio Euro in einen zeitgemäßen und für die Mitarbeiter geeigneten Ret-
tungswachen-Standort umbauen (Neubau am alten Standort). 
 
Die finanzierenden Banken verlangen eine Aussage des Rettungsdienstträgers zum Fortbestand 
dieses Standortes, damit die Finanzierung den entsprechenden Kriterien entspricht. 
 
Im Rahmen der losgebundenen Leistungserbringung zur Durchführung nach den §§ 5 Abs. 2 
und 11 des Hessischen Rettungsdienstgesetzesim Rettungsdienstbereich Darmstadt, ist der 
ASB Regionalverband Südhessen e. V. am Rettungswachestandort Darmstadt-Eberstadt (DA-
Süd) mit der folgenden Rettungsmittelvorhaltung für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 beau f-
tragt: 
 
1 Rettungswagen nach DIN EN 1789 (Typ C) mit   168 Wochenvorhaltestunden 
1 Rettungswagen nach DIN EN 1789 (Typ C) mit     168 Wochenvorhaltestunden 
1 Rettungswagen nach DIN EN 1789 (Typ C)  mit      30 Wochenvorhaltestunden 
1 Krankentransportwagen DIN EN 1789 (Typ A2) mit    40 Wochenvorhaltestunden 
1 Baby-Notarztsystem      168 Wochenvorhaltestunden 
 
Zwei dieser Fahrzeuge erbringen ihren Einsatz vom Rettungswachestandort DA-Bessungen in 
der Rüdesheimer Str. 119 A aus. Aus dienstplanerischer Sicht muss ein Fahrzeug (RTW/MZF 
mit 6 Stunden) davon seinen Dienst in der Rettungswache Darmstadt-Eberstadt beginnen. Die 
Durchführung der beauftragten Leistung und die damit verbundene Zusammenarbeit erfolgte 
bisher stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. 
 
Der Rettungswachestandort Pfungstädter Straße 165 in 64297 Darmstadt ist für den Betrieb 
einer Rettungswache für den Rettungswacheversorgungsbereich DA-Süd aus einsatztaktischer 
und organisatorischer Sicht geeignet. Eine Änderung der derzeit gültigen Bereichspläne ist in 
dieser Hinsicht nicht beabsichtigt. Nach derzeitigem Stand der vorliegenden Planungen zur 
Flächennutzung der zu versorgenden Kommunen ist auch nach regelmäßiger Aktualisierung 
der Bereichspläne nicht damit zu rechnen, dass statt diesem, andere Standorte in Betracht 
kommen. 
 
Soweit der ASB Regionalverband Südhessen e. V. nicht wieder mit der Notfallversorgung in 
diesem Rettungswacheversorgungsbereich beauftragt wird, werden wir dafür Sorge tragen, 
dass der hierfür vorgesehene Teil der Rettungswache am Standort Pfungstädter Straße 165 in 
64297 Darmstadt von einem anderen Leistungserbringer im Sinne von § 5 Abs. 2 HR DG oder 
einem öffentlichen Träger zu nutzen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der ASB Regionalve r-
band Südhessen e. V. die dafür notwendigen Räumlichkeiten zur Vermietung anbietet. Diese 
hat zu marktgerechten Konditionen zu erfolgen, die die Zins- und Tilgungsleistung sowie die 
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten berücksichtigt. 
 
Darmstadt, 16.01.2020 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 34

Orte (2)

  • Pfungstädter Straße 165
  • Rüdesheimer Straße 119A

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0018
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.01.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00