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2026/0223

Anfahrschutz Synagoge Wilhelm-Glässing-Straße 26 Vorstellung der Entwurfsplanung

Magistratsvorlage 05.08.2026

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2026/0223

4820 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0223 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Anfahrschutz Synagoge Wilhelm -Glässing-Straße 26 
Vorstellung der Entwurfsplanung  
 
Vorlage vom: 05.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Entwurfsplanung für die Errichtung des Anfahrschutzes vor der Synagoge in der 
Wilhelm-Glässing-Straße 26 wird zugestimmt.  
2. Die weitere Planung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgen durch den 
Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.  
3. Zwischen dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen und der Stadt 
Darmstadt wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag geschlossen. Darin werden 
insbesondere die vollständige Kostenübernahme  durch den Landesverband  sowie die 
Zuständigkeiten für Bau, U nterhaltung, Wartung, Verkehrssicherung, Reparatur, Ersatz 
und einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau geregelt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2026 
 
Das Landeskriminalamt hat für jede jüdische Gemeinde in Hessen ein eigenes 
Sicherheitskonzept zum Schutz der Einrichtungen und Gemeindemitglieder erarbeitet. Für 
die Gemeinde in Darmstadt mit Sitz in der Wilhelm -Glässing-Straße 26 ist ein Anfahrschutz 
vorgesehen. 
 
Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen sind in besonderem  Maße antisemitischen 
Bedrohungen ausgesetzt. Der Schutz jüdischen Lebens ist deshalb eine zentrale staatliche 
und kommunale Aufgabe. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt diese Verantwortung 
ernst und unterstützt die Umsetzung der erforderlichen Schutzma ßnahmen ausdrücklich – 
auch dort, wo hierfür Eingriffe in den öffentlichen Raum notwendig sind. Der vorgesehene 
Anfahrschutz leistet einen konkreten Beitrag zur Sicherheit der jüdischen Gemeinde, ihrer 
Mitglieder sowie der Besucherinnen und Besucher der Sy nagoge. 
 
Die Planung erfolgt durch den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.  
Im Zuge der Baumaßnahme soll ein Anfahrschutz bestehend aus 27 Pollern installiert 
werden. Hierfür ist ein Eingriff in den Straßenseitenraum notwendig.  
 
Die Baumaßnahm e umfasst: 
• Das Aufnehmen, Zwischenlagern und den Wiedereinbau des Bestandspflasters inkl. 
der Pflasterintarsien entsprechend des Bestands. Die Intarsien werden an die neuen 
Pollerstandorte angepasst (Details in Ausführungsplanung).  
• Den Einbau eines zertifi zierten Anfahrschutzsystems bestehend aus 27 Pollern (Farbe 
DB 703 Dunkelgrau) inklusive Betonfundament.  
• Die Lage- und Höhenanpassung der Bestandsleitungen im Straßenseitenraum vor der 
Synagoge. 
Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde, dem 
Grünflächenamt sowie den Leitungsträgern abgestimmt.  
 
Die Fahrbahn und Bordsteinanlage der Wilhelm -Glässing-Straße ist nicht betroffen. Der 
Umfang der Maßnahme ist dem angehängten Lageplan zu entnehmen. Es entstehen 
punktuelle Eng stellen, die barrierefrei sind. Feuerwehr - und Rettungswege sind nicht 
betroffen.  
 
Aus Sicherheitsgründen ist die Planunterlage als datenschutzrelevante Anlage 
gekennzeichnet.  
 
Nach dem Magistratsbeschluss wird die Ausführungsplanung erstellt.  
 
Vor der baulichen Umsetzung schließen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen einen Bau - und Finanzierungsvertrag. 
Dieser regelt die vollständige Übernahme sämtlicher Planungs -, Bau- und Folgekosten durch 
den Landesverband sowie die dauerhaften Zuständigkeiten für die Anlage. Der Stadt 
Darmstadt entstehen keine Kosten.  
 
Dezernat VI 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

anlage 2

4886 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0223 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
255 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Anfahrschutz Synagoge Wilhelm -Glässing-Straße 26 
Vorstellung der Entwurfsplanung  
 
Vorlage vom: 05.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Entwurfsplanung für die Errichtung des Anfahrschutzes vor der Synagoge in der 
Wilhelm-Glässing-Straße 26 wird zugestimmt.  
2. Die weitere Planung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgen durch den 
Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.  
3. Zwischen dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen und der Stadt 
Darmstadt wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag geschlossen. Darin werden 
insbesondere die vollständige Kostenübernahme durch den L andesverband sowie die 
Zuständigkeiten für Bau, Unterhaltung, Wartung, Verkehrssicherung, Reparatur, Ersatz 
und einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau geregelt.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2026 
 
Das Landeskriminalamt hat für jede jüdische Gemeinde in Hessen ein eigenes 
Sicherheitskonzept zum Schutz der Einrichtungen und Gemeindemitglieder erarbeitet. Für 
die Gemeinde in Darmstadt mit Sitz in der Wilhelm -Glässing-Straße 26 ist ein Anfahrschutz 
vorgesehen. 
 
Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen sind in besonderem Maße antisemitischen 
Bedrohungen ausgesetzt. Der Schutz jüdischen Lebens ist deshalb eine zentrale staatliche 
und kommunale Aufgabe. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt diese Verantwortung 
ernst und unterstützt die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ausdrücklich – 
auch dort, wo hierfür Eingriffe in den öffentlichen Raum notwendig sind. Der vorgesehene 
Anfahrschutz leistet einen konkreten Beitrag zur Sicherheit der jüdischen Gemeinde, ihrer 
Mitglieder sowie der Besucherinnen und Besucher der Synagoge.  
 
Die Planung erfolgt durch  den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.  
Im Zuge der Baumaßnahme soll ein Anfahrschutz bestehend aus 27 Pollern installiert 
werden. Hierfür ist ein Eingriff in den Straßenseitenraum notwendig.  
 
Die Baumaßnahme umfasst:  
• Das Aufnehmen, Zwischen lagern und den Wiedereinbau des Bestandspflasters inkl. 
der Pflasterintarsien entsprechend des Bestands. Die Intarsien werden an die neuen 
Pollerstandorte angepasst (Details in Ausführungsplanung).  
• Den Einbau eines zertifizierten Anfahrschutzsystems besteh end aus 27 Pollern (Farbe 
DB 703 Dunkelgrau) inklusive Betonfundament.  
• Die Lage- und Höhenanpassung der Bestandsleitungen im Straßenseitenraum vor der 
Synagoge. 
Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde, dem 
Grünflächenamt sowie den Leitungsträgern abgestimmt.  
 
Die Fahrbahn und Bordsteinanlage der Wilhelm -Glässing-Straße ist nicht betroffen. Der 
Umfang der Maßnahme ist dem angehängten Lageplan zu entnehmen. Es entstehen 
punktuelle Engstellen, die barrierefrei sind. Feuerwehr - und Rettungswege sind nicht 
betroffen.  
 
Aus Sicherheitsgründen ist die Planunterlage als datenschutzrelevante Anlage 
gekennzeichnet.  
 
Nach dem Magistratsbeschluss wird die Ausführungsplanung erstellt.  
 
Vor der baulichen Umsetzung schließe n die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen einen Bau - und Finanzierungsvertrag. 
Dieser regelt die vollständige Übernahme sämtlicher Planungs -, Bau- und Folgekosten durch 
den Landesverband sowie die dauerhafte n Zuständigkeiten für die Anlage. Der Stadt 
Darmstadt entstehen keine Kosten.  
 
Dezernat VI 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 15
TOP 255

Orte (1)

  • Wilhelm-Glässing-Straße 26

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0223
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.08.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00