2026/0223
Anfahrschutz Synagoge Wilhelm-Glässing-Straße 26 Vorstellung der Entwurfsplanung
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2026/0223
4820 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0223
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Anfahrschutz Synagoge Wilhelm -Glässing-Straße 26
Vorstellung der Entwurfsplanung
Vorlage vom: 05.08.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Entwurfsplanung für die Errichtung des Anfahrschutzes vor der Synagoge in der
Wilhelm-Glässing-Straße 26 wird zugestimmt.
2. Die weitere Planung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgen durch den
Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.
3. Zwischen dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen und der Stadt
Darmstadt wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag geschlossen. Darin werden
insbesondere die vollständige Kostenübernahme durch den Landesverband sowie die
Zuständigkeiten für Bau, U nterhaltung, Wartung, Verkehrssicherung, Reparatur, Ersatz
und einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau geregelt.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2026
Das Landeskriminalamt hat für jede jüdische Gemeinde in Hessen ein eigenes
Sicherheitskonzept zum Schutz der Einrichtungen und Gemeindemitglieder erarbeitet. Für
die Gemeinde in Darmstadt mit Sitz in der Wilhelm -Glässing-Straße 26 ist ein Anfahrschutz
vorgesehen.
Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen sind in besonderem Maße antisemitischen
Bedrohungen ausgesetzt. Der Schutz jüdischen Lebens ist deshalb eine zentrale staatliche
und kommunale Aufgabe. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt diese Verantwortung
ernst und unterstützt die Umsetzung der erforderlichen Schutzma ßnahmen ausdrücklich –
auch dort, wo hierfür Eingriffe in den öffentlichen Raum notwendig sind. Der vorgesehene
Anfahrschutz leistet einen konkreten Beitrag zur Sicherheit der jüdischen Gemeinde, ihrer
Mitglieder sowie der Besucherinnen und Besucher der Sy nagoge.
Die Planung erfolgt durch den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.
Im Zuge der Baumaßnahme soll ein Anfahrschutz bestehend aus 27 Pollern installiert
werden. Hierfür ist ein Eingriff in den Straßenseitenraum notwendig.
Die Baumaßnahm e umfasst:
• Das Aufnehmen, Zwischenlagern und den Wiedereinbau des Bestandspflasters inkl.
der Pflasterintarsien entsprechend des Bestands. Die Intarsien werden an die neuen
Pollerstandorte angepasst (Details in Ausführungsplanung).
• Den Einbau eines zertifi zierten Anfahrschutzsystems bestehend aus 27 Pollern (Farbe
DB 703 Dunkelgrau) inklusive Betonfundament.
• Die Lage- und Höhenanpassung der Bestandsleitungen im Straßenseitenraum vor der
Synagoge.
Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde, dem
Grünflächenamt sowie den Leitungsträgern abgestimmt.
Die Fahrbahn und Bordsteinanlage der Wilhelm -Glässing-Straße ist nicht betroffen. Der
Umfang der Maßnahme ist dem angehängten Lageplan zu entnehmen. Es entstehen
punktuelle Eng stellen, die barrierefrei sind. Feuerwehr - und Rettungswege sind nicht
betroffen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Planunterlage als datenschutzrelevante Anlage
gekennzeichnet.
Nach dem Magistratsbeschluss wird die Ausführungsplanung erstellt.
Vor der baulichen Umsetzung schließen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen einen Bau - und Finanzierungsvertrag.
Dieser regelt die vollständige Übernahme sämtlicher Planungs -, Bau- und Folgekosten durch
den Landesverband sowie die dauerhaften Zuständigkeiten für die Anlage. Der Stadt
Darmstadt entstehen keine Kosten.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 2
4886 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0223
Magistratsbeschluss -Nr.
255
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Anfahrschutz Synagoge Wilhelm -Glässing-Straße 26
Vorstellung der Entwurfsplanung
Vorlage vom: 05.08.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Entwurfsplanung für die Errichtung des Anfahrschutzes vor der Synagoge in der
Wilhelm-Glässing-Straße 26 wird zugestimmt.
2. Die weitere Planung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgen durch den
Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.
3. Zwischen dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen und der Stadt
Darmstadt wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag geschlossen. Darin werden
insbesondere die vollständige Kostenübernahme durch den L andesverband sowie die
Zuständigkeiten für Bau, Unterhaltung, Wartung, Verkehrssicherung, Reparatur, Ersatz
und einen gegebenenfalls erforderlichen Rückbau geregelt.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2026
Das Landeskriminalamt hat für jede jüdische Gemeinde in Hessen ein eigenes
Sicherheitskonzept zum Schutz der Einrichtungen und Gemeindemitglieder erarbeitet. Für
die Gemeinde in Darmstadt mit Sitz in der Wilhelm -Glässing-Straße 26 ist ein Anfahrschutz
vorgesehen.
Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen sind in besonderem Maße antisemitischen
Bedrohungen ausgesetzt. Der Schutz jüdischen Lebens ist deshalb eine zentrale staatliche
und kommunale Aufgabe. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt diese Verantwortung
ernst und unterstützt die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ausdrücklich –
auch dort, wo hierfür Eingriffe in den öffentlichen Raum notwendig sind. Der vorgesehene
Anfahrschutz leistet einen konkreten Beitrag zur Sicherheit der jüdischen Gemeinde, ihrer
Mitglieder sowie der Besucherinnen und Besucher der Synagoge.
Die Planung erfolgt durch den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen.
Im Zuge der Baumaßnahme soll ein Anfahrschutz bestehend aus 27 Pollern installiert
werden. Hierfür ist ein Eingriff in den Straßenseitenraum notwendig.
Die Baumaßnahme umfasst:
• Das Aufnehmen, Zwischen lagern und den Wiedereinbau des Bestandspflasters inkl.
der Pflasterintarsien entsprechend des Bestands. Die Intarsien werden an die neuen
Pollerstandorte angepasst (Details in Ausführungsplanung).
• Den Einbau eines zertifizierten Anfahrschutzsystems besteh end aus 27 Pollern (Farbe
DB 703 Dunkelgrau) inklusive Betonfundament.
• Die Lage- und Höhenanpassung der Bestandsleitungen im Straßenseitenraum vor der
Synagoge.
Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde, dem
Grünflächenamt sowie den Leitungsträgern abgestimmt.
Die Fahrbahn und Bordsteinanlage der Wilhelm -Glässing-Straße ist nicht betroffen. Der
Umfang der Maßnahme ist dem angehängten Lageplan zu entnehmen. Es entstehen
punktuelle Engstellen, die barrierefrei sind. Feuerwehr - und Rettungswege sind nicht
betroffen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Planunterlage als datenschutzrelevante Anlage
gekennzeichnet.
Nach dem Magistratsbeschluss wird die Ausführungsplanung erstellt.
Vor der baulichen Umsetzung schließe n die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen einen Bau - und Finanzierungsvertrag.
Dieser regelt die vollständige Übernahme sämtlicher Planungs -, Bau- und Folgekosten durch
den Landesverband sowie die dauerhafte n Zuständigkeiten für die Anlage. Der Stadt
Darmstadt entstehen keine Kosten.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Wilhelm-Glässing-Straße 26
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0223
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00