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2012/0155

Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2012 sowie 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen 2012 sowie den Nachtragswirtschaftsplänen 2011 der Eigenbetriebe 'Abfallwirtschaft und Stadtreinigung', 'Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt', 'Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt', 'Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen', 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt' sowie 'Kul...

Magistratsvorlage 02.05.2012

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1647 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
HESSEN
116 - 33 f 02 (3c) - 11 -
15., 17., 22. und 23. Februar sowie
8., 12., 19.,20.,21. und 30. März 2012
Jörg Nehrbaß
2.37
06151 125309/124610
~e rg .neh rbas, s@rpda.hessen.de/ /1' April 2012
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IIKulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012 vor­
gesehenen Kredite in Höhe von
54.000,-- €
(i. W.: "Vierundfünfzigtausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessi­
sehen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelge-
. nehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
sehen Investitionsfonds.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Servicezeiten:
Mo. - Da. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151120(Zentrale)
Telefax: 06151 126347 (allgemein)
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Luisenplatz

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2177 Zeichen

· Regierungsprasidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
HESSEN
-.•..'.. " ..- .. -•••••
Magistrat der
Wissehsehaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
116 - 33 f 02 - 11 -
15.,17.,22. und 23, Februar sowie
8., 12.,19.', 20., 21. und 30. März 2012
Jörg NehrbaB
.2.37
06151125309/124610
.dJ....erg ..nehrbass@rpda.hessen.de/1/·APriI2012
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2012
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Kredite in Höhe von
36.160.400>- €
(i. W.: "Sechsunddreißig Millionen einhundertsechzigtausendvierhundert Euro"),
gemäß § 103 Absatz 2 der HessisehenGemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach
§ 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
sehen Investitionsfonds.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegi,engebäude
64283 Darmstadt
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Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
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06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
2. zu den in§ 3 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt ~armstadt für das Haushalts­
jahr 2012 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
13.085.000,-- €
(i. W.: "Dreizehn Millionen fünfundachtzigtausend Euro"),
gemäß § 102 Absatz 4 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Inansprüchnahme der einzel­
nen Verpflichtungsermächtigungen meiner vorherigen Einzelgenehmigung bedarf.
3.· zu den in § 4 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts­
jahr 2012 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
450.000.000,-- €
0. W.: "Vierhundertfünfzig Millionen Euro"),
gemäß § 105 Abs~tz 2 HGO.

2012/0155

6401 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.05.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0155 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: diverse 
Kostenstelle: diverse Investitionsnummer: diverse 
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2012 sowie 
2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen 2012 sowie den Nachtragswirtschaftsplänen 
2011 der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung", "Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen", 
"Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt"  
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 
Vorlage vom: 02.05.2012

- 2 - 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17. April 2012 zum 
Haushalt 2012 sowie zum 2. Nachtragshaushalt 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu 
den Wirtschaftsplänen 2012 sowie den Nachtragswirtschaftsplänen 2011 der Eigenbetriebe der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 
 
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des 
Regierungspräsidiums vom 17. April 2012 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme 
vorgelegt. 
 
Anlagen: HH 2012 und NTG 2011 Haushaltsgenehmigung RP Feststellungen und Auflagen 
HH 2012 Haushaltsgenehmigung RP Genehmigungsverfügung 
2. NTG 2011 Haushaltsgenehmigung RP Genehmigungsverfügung 
WIP 2012 Haushaltsgenehmigung EB Kulturinstitute 
WIP 2012 Haushaltsgenehmigung RP EB Bäder 
WIP 2012 Haushaltsgenehmigung EB IDA 
NTG WIP 2011 Haushaltsgenehmigung RP EB Kulturinstitute 
NTG WIP 2011 Haushaltsgenehmigung RP EB Bäder 
NTG WIP 2011 Haushaltsgenehmigung RP EB IDA 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2012  
 
Mit Verfügung vom 17. April 2012 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde 
den Haushalt 2012 sowie den 2. Nachtragshaushalt 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
die Wirtschaftspläne 2012 sowie die Nachtragswirtschaftspläne 2011 der Eigenbetriebe der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Auflagen genehmigt.  
 
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne und Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbetriebe 
„Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD)“, „Bürgerhäuser und Märkte“ und „Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen“ enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.  
Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkung auf den Haushalt der Stadt gelten die Auflagen und 
Zustimmungsvorbehalte jedoch entsprechend. 
 
Mit dieser Genehmigung bekräftigt die Aufsichtsbehörde ihre Verfügung zum Haushalt 2011. Die 
Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt als weiterhin erheblich gefährdet. 
 
Die Aufsichtsbehörde hält es in Anbetracht der Gesamtverbindlichkeiten weiterhin für unumgänglich, 
dass im laufenden Jahr Maßnahmen ergriffen werden, das Haushaltsergebnis deutlich zu 
verbessern. 
 
Die Aufnahme der Kreditbeträge, die in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu 
den Wirtschaftsplänen vorgesehen sind, bedürfen gemäß § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO der 
Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Ausgenommen hiervon sind Kredite aus 
dem Hessischen Investitionsfonds. Das Kreditvolumen mit einem Gesamtbetrag von 36,7 Mio. € 
darf nicht überschritten werden.  
 
Dies gilt in gleichem Umfang für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen. 
Die Inanspruchnahme wird stärker als bisher aufsichtsbehördlich begleitet.  
 
Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht 
benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen. Veräußerungserlöse 
sind ausschließlich zum Abbau von Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu 
verwenden.  
 
Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist grundsätzlich zu verzichten. 
Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inangriffnahme der 
Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen die 
Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die erforderlichen 
Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. Die nach § 12 Absatz 2 
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht 
beizufügen. Investitionsförderungsmaßnahmen können bis auf weiteres nicht übernommen werden. 
 
Der Stadt und ihren Eigenbetrieben wird eine Einsparvorgabe in Höhe von mindestens 14,8 Mio. € 
bei den zahlungswirksamen Aufwendungen auferlegt.  
 
Die Gesamtsumme der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt und den Eigenbetrieben ist 
im Jahr 2012 auf den Betrag des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2009 trotz Tarifsteigerung zu 
begrenzen. Dies entspricht einer Aufwandsreduzierung in Höhe von 2,8 Mio. €, die in den 14,8 Mio. 
€ enthalten sind.

- 4 - 
Auf zahlungswirksame Aufwendungen bzw. Auszahlungen und Aufgaben, die nicht auf Gesetz oder 
Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auf die Übernahme neuer vertraglicher 
Verpflichtungen im disponiblen Bereich ist weiterhin zu verzichten. 
 
Zu überprüfen sind auch Gebühren und Beiträge soweit durch sie keine Kostendeckung 
erwirtschaftet wird. Sie sind in vertretbarem Umfang anz upassen. 
 
Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind zur 
Kenntnisnahme beigefügt. 
 
Zur Umsetzung der aufsichtsbehördlichen Auflagen ergeht eine gesonderte Rundverfügung an die 
Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
 
Darmstadt, den 02.05.2012 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
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Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt Oarmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlussesüber den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs IIlmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für
das Wirtschaftsjahr 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.503.770.-- €
(i. W.: "Fünf Millionen fünfhundertdreitausendsiebenhundertsiebzig Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach§ 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIge­
nehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
schen Investitionsfonds.
Die Kreditermächtigung wurde durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirt­
schaftsjahr2011 gegenüber der Festsetzung im urspr'ünglichen Wirtschaftsplan für 2011
von 2.835.000,-- € Um den Betrag von 2.668.770,-- € erhöht.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
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06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

-2-
2. zu den unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Ei­
genbetriebs "Immobilienmanagementder Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt­
schaftsjahr 2011 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
5.116.000,-- €
(i. W.: "Fünf Millionen einhundertsechzehntausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO verbun­
den mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
(a) Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch den ersten Nach­
tragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung im ur­
sprünglichen Wirtschaftsplan für 2011 nicht verändert.

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Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
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:R:~.~
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/1),,' e.r:,.nehrbass@rpda.hessen.deI !f April 2012
Genehmigung
-,
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von
290.000,-- €
(i. W.: "Zweihundertneunzigtausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin· jeweils der Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIge­
nehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
schen Investitionsfonds.
Die Kreditermächtigung wurde durch den ersten Nachtragswirtschaftspl'an für das Wirt­
schaftsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2011
von 7.490.000,-- € um den Betrag von 7.200.000,-- € vermindert.
Regierungspräsidium Darmstadt
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- 2 -
2. zu den unter Ziffer 3 des Beschlussesüber den ersten Nachtragswirtschaftsplah des Ei­
genbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011 vor­
gesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
11.500.000,--€
(i. W.: "Elf Millionen fünfhunderttausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz 3 in Verbindung mit §1 02 Absatz 4 HGO verbun­
den mitder Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nurfür
(a)Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheid~ng über eine weitergehende Inanspruchnahme
derVerpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch den ersten Nach­
tragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung im ur­
sprünglichen Wirtschaftsplan für 2011 nicht verändert.
Johannes Baron
Regierungspräside

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2734 Zeichen

<.
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
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-•..... -- -
~. -
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15.,17.,22. und 23. Februar sowie
8.,12.,19.,20.,21. und 30. März 2012
Jörg Nehrbaß
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06151125309/124610
/J)erg .ne hrbass@rpda.hessen.de
(/).APriI2012
Genehmigung
. der genehmigungspflichtigen Teile der zweiten Nachtragssatzung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in§ 2 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von
23.699.460,-- €
(i. W.: "Dreiundzwanzig Millionen sechshundertneunundneunzigtausendvierhundertsechzig Euro"),
gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme dereinzelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach
§ 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
sehen Investitionsfonds und das Darlehen zur Altlastensanierung des ehemaligen Gas­
werksstandortes in der Frankfurter Straße.
Die Kreditermächtigung wurde durch die zweite Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr
2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung für 2011 von 9.705.290;-- € um den Betrag
von 13.994.170,-- € erhöht.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
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Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
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Luisenplatz 2
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06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
2. zu denin § 3 der zweiten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
14.243.200,-- €
(i. W.: "Vierzehn Millionen zweihundertdreiundvierzigtausendzweihundert Euro"),
gemäß § 102 Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigun­
gen nur für
(a) Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch die zweite Nach­
tragssatzung für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzungfür 2011
von 10.423.200,-- € um den Betrag von 3.820.0001-- € erhöht.
Johannes Baron
Regierungspräside

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Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
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.ffjrg.nehrbass@rpda.hessen.def .April 2012
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des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadf' für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehe­
nen Kredite in Höhe von
4.868.740.-- €
(i. W.: "Vier Millionen achthundertachtundsechzigtausendsiebenhundertvierzig Euro").
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils der Gerwhmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIge­
nehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
schen Investitionsfonds.
Johannes Baron
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Wissenschaftsstadt Darmstadt
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15.,17.,22. und 23. Februar sowie
8., 12., 19.,20.,21. und 30. März 2012
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06151125309/124610
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Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt­
schaftsjahr 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von
54.000,-- €
(i. W.: "Vierundfünfzigtausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIge­
nehmigung) bedarf ..Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind.
Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds. Die Kreditermächtigung wurde durch den
ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 gegenüber der Festsetzung
im ursprünglicf)€n Wirtschaftsplan für2011 nicht verändert.
Johannes Baron
Regierungspräside
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anlage 6

2583 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
HESSEN
=-,=~.~
Magistrat der
-C--T-Wisse nschaftsstaat1)armsra ar
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Inre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
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T elefon/ Fax:
EcMail:
Datum:
116 - 33 f 02 (3f) - 11 -
15., 17., 22. und 23. Februar sowie
~., 12., 19.,20.,21. und 30. März 2012
Jörg NehrbaB
2.37
06151125309/124610
,/11(J/rg.nehrbass@rpda.hessen.de/!rAPri'2012
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses, über den
!Wirtschaftsplan des Eigenbe~riebs "lmmobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt Oarmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigen­
betriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadtll für das Wirt­
schaftsjahr 2012 vorgesehenen Kredite in Höhe von
7.986.300.-- €
(i. W.: "Sieben Millionen neunhundertsechsundachtzigtausenddreihundert Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der ein­
zelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
(Einzelgenehmigung) eedarf ..
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen Investitionsfonds.
Regierungspräsidium Darmstadt '
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2.
- 2 -
zu den unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
"Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2012 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
8.800.000.-- €
(i. W.: "Acht Millionen achthunderttausend Euro"),
gemäß§ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO
unter dem Vorbehalt, dass die Inanspruchnahme der einzelnen Verpflichtungser­
mächtigungen meiner vorherigen Einzelgenehmigung bedarf.
3. zu unter Ziffer 5 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
"Immbbilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt­
schaftsjahr 2012 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
10.000.000.-- €
(i. W.: "Zehn Millionen Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO.

anlage 1

19836 Zeichen

Regierungspräsidium Darnistadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Der Magistrat
der St~dt Oai'mstadt
I Eing. 1 7. April 2012
~~zernat IV_
HESSEN
:8'.':'.- . ­••••
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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64283 Darmstadt
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8.,12.,19.,20.,21. und 30. März2012
Jörg Nehrbaß
2.37
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.~)/..?g.nehrbass@rpda.hessen.deILf-APri12012
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 ff der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO);,
• Zweite Nachtragssatzung des städtischen Haushalts für das Haushaltsjahr 2011;
• Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbe~riebe "Bäder
der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt
Darmstadt", "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Immobilienma­
nagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011;
• Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für das Haushaltsjahr 2012;
• Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadtrei­
nigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäu­
ser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Kulturinstitute der Wissenschafts­
stadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" sowie "Immo­
bilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012
Anlagen: - 8 -
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs­
pflichtigen Teilen derzweiten Nachtragssatzung für2011 und der Haushaltssatzung für 2012
des städtischen Haushaltes sowie den Beschlüssen zu den jeweils ersten Nachtragswirt­
schaftsplänen 2011 der Eigenbetriebe "Bäder derWissenschaftsstadt Darmstadt",,,Kultur­
institute der Wissenschaftsstadt Darmstadt", )mmobilienmanagement der Wissenschafts­
stadt Darmstadt" und zu den Wirtschaftsplänen 2'012 der Eigenbetriebe "Bäder der Wissen­
schaftsstadt Darmstadt", "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt", )mmobilienma­
nagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß
§ 97 Absatz 5 HGO.
Regierungspräsidium Darmstadt
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- 2 -
Die Beschlüsseüber den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des
Eigenbetriebs "Burgerhäuser und Märkte der Wiss~nschaftsstadtDarmstadt" sowie der Wirt­
schahspläne für das Wirtschaftsjahr 2012 der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadtreini­
gung der Stadt Darrnstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt.oarmstadt",
"Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" enthalten keine genehmigungspflichti­
gen Teile. Ungeachtet dessen gelten wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den
Haushalt der Stadt auch für diese Sondervermögen die haushaltsrechtlichen Auflagen und
Zustimmungsvorbeha Ite.
I.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des vor­
liegenden Datenmaterials weiterhin als erheblich gefährdet ein;z:ustufen.Dieswird besonders
durch den hohen Stand der Verbindlichkeiten ausden investiven Schulden undden Kassen­
krediten (resultierend ausder DeckungslÜcke der laufendenVerwaltungstätigkeit und den
ungedeckten Tilgungsleistungen seitdem Haushaltsjahr 2002) deutlich.
Die Kassenkreditermächtigung wurde wegen Liquiditätsschwierigkeiten zuletzt im ersten
Nachtrag 2011 von 300 Mio. € auf 450 Mio. € ausgeweitet. Der zusätzliche Bedarf dokumen­
tiert die negative Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage in besonderer Weise.
Der Stand der Gesamtverbindlichkeiten hat zum Jahresende 2011 den Wert von 809,2 Mio. €
erreicht und soll sich bis Ende 2012 auf ca. 914A Mio; € erhöhen. Di~ aktuelle Finanzplanung
prognostiziert einen Gesamtbetrag der konsumtiven und investiven Verbindlichkeiten von
ca. 1,2 Mrd. € zum Ende des Planungszeitraumes im Jahre 2015. Dieser prekären Haushalts­
entwicklung ist auch künftig mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken.
Gegenüber den ursprünglichen Planungen im städtischen Haushalt 2011 hat sich das Jah-
.resdefizit von 56,9 Mio.€ auf 113,6 Mio. € im zweiten Nachtragshaushalt 2011 nahezu ver-.
doppelt. Diese erhebliche Defizitausweitung ist im Wesentlichen auf Gewerbesteuerer­
stattungen zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund hätte aus meiner Sicht die bereits ge~
mäß § 107 HGO verfügte Haushaltssperren bis zum Jahresende aufrechterhalten werden
müssen. Dies gilt umso mehr, weil im Gesamtergebnis des städtischen Haushaltsfür 2012
wiederum ein Jahresdefizit in Höhe von 79A Mio. € erwartet wird.
Die Unterdeckung bei den Eigenbetrieben ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt
Darmstadt" sowie )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" verstärken
mit weiteren 2,8 Mio. € für 2011 und 3,0 Mio. €für 2012 die defizitäre Entwicklung ..
Für den städtischen Finanzhaushalt wird nach den Daten des zweiten Nachtrags für2011
eine jahresbezogene Liquiditätslückein Höhe von 116A Mio. €angegeben. Auch hier ist
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-3 -
insbesondere wegen der Gewerbesteuererstattungen gegenüber dem ursprünglichen Pla­
nungswert für 2011 von 58J Mio. €fast eine Verdopplung eingetreten, Für den Finanzhaus­
halt des Jahres 2012 wird weiterhin ein periodenbezogener Finanzmittelfehlbedarf in Höhe
'von 77,8 Mio. € prognostiziert, der durch die erhebliche Deckungslücke der laufenden Ver­
waltungstätigkeit und die ungedeckten Tilgungen verursacht wird.
Esbedarf in dieser prekären Haushaltssituation künftig erheblicher,Anstrengungen aller Ver­
antwortlichen, um die Haushaltswirtschaft der Stadt zu stabilisieren. Die bisherigen Bemü­
hungen zur Haushaltssicherung reichen hierzu keinesfalls aus. Diese Einschätzung gewinnt
gerade vor dem Hintergrund der Entschuldungsvoraussetzungen des Kommunalen Schutz­
schirms erhebliche Bedeutung.
Daher halte ich eine vollumfängliche Überprüfung der vorgehaltenen städtischen Standards
auf Grundlage einer strengen Wirkungskontrolle bei effizientem Einsatzder eigenen Res­
sourcen in sämtlichen Leistungs- und Verwaltungsbereichen für dringend erforderlich. Es
steht zu befürchten, dass der eingeschränkte finanzielle Handlungsspielraum dem Grunde
nach bis aufweiteres nur kommunale Pflichtaufgaben zulässt. Ohne einschneidende Verän~
derungen desstädtischen Leistungstableaus besteht die Gefahr, dass künftige Generationen
in unvertretbarer Weise belastet werden. In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals
auf die Regelung in § 19 Absatz 1 HGO, wonach insbesondere wirtschaftliche, soziale, sport­
liche und kulturelle Einrichtungen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit bereit­
gestellt werden können. Inwieweit dem Neubau des Nordbades demnach noch eine Priorität
, eirlg~räumt werden kann, ist in eigener VerantvvQrt_uHgzuhinterfragen.
Auch die hohen Personalkosten sind weiterhin ein zentraler Ansatzpunkt der Haushaltssiche­
rung. Im Hinblick auf dieim Verhältnis zu anderen Kommunen überdurchschnittlichen Perso­
nalaufwend~ngen hatte ich in der Haushaltsverfügung vom 12. April2011, Az.: w. 0., Kürz­
ungen in den Personaletats der Stadt und ihrer'Eigenbetriebe im Umfang von insgesamt
4,9 Mio. € vorgegeben und damit eine Deckelung auf das Rechnungsergebnis 2009 verfügt.
Einer im fakultativen,Teil der ersten Nachtrag~satzung für2011 vorge~ommenen Modifizie­
rung der städtischen Stellenbewirtschaftungsrichtlinien wurde von mir nur akzeptiert, weil
seitens des Magistrats bereits mit Bericht vom 29. Juli 2011 die Einhaltung meiner Einspar­
vorgabe avisiert wurde. Nach den vorgelegten Unterlagenzum Auflagenvollzug wird jedoch
für 2011 eine Personalaufwandsreduzierung von lediglich ca. :3,8 Mio. € erreicht. Auch des­
halb müssen die Sparanstrengungen in diesem Kostensegment deutlich verstärkt werden.
Oie Stadt Darmstadt muss ihr weitgehend fremdfinanziertes Konsum- 'und Investitionsverhal­
ten an diewirtschaftlichen Möglichkeiten anzupassen. Di,eerneute Zunahme der Darlehens­
finanzierung wegen der erheblichen Ausweitung der investiven Maßnahmen kann aufgrund
der bestehenden Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit im vorgesehenen Umfang
aufsichtsbehördlich nicht mitgetragen werden.
-4-

- 4-
11.
Genehmigung der Nachträge 2011
Um die Rechtskraft der Nachträge zu ermöglichen, habe ich die von der Stadtverordneten­
versammlung beschlossenen Kreditermächtigungenjeweils in vollem Umfang genehmigt.
Die enthaltenen Kapitalmarktkredite stehen jedoch weiterhin unter der Maßgabe der EinzeI­
kreditgenehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO.
Die mit Verfugung vom 23. September 2011, Az.: 33c 12 (1) - 11 -, erteilte Einzelfreigabe von
6,5 Mio. € stellt die Obergrenze der Einzelgenehmigungen für 2011 dar. Der Magistrat hat im
Rahmen seiner Selbstverwaltungskompetenz so/mitzu entscheiden, welche Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen mit dem reduzierten Kreditvolumen noch finanziert
werden können. Die bereits etatisierten neuen Maßnahmen müssen in Abwägung zu ande­
ren Projekten priorisiert werden.
Die bisherigen aufsichtsbehördlich~n Auflagen für das Haushaltsjahr 2011 werden aufrecht
erhalten.
111.
Genehmigung des städtischen Haushalts 2012 sowie der Eigenbetriebswirtschaftspläne
Der Gesamtbetrag der für den städtischen Haushalt und die Eigenbetriebe in 2012 vorgese­
henen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen wird formal in voller Höhe genehmigt, je­
doch mit Einzelgenehmigungsvorbehalten gemäß § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO versehen. Auf
Grund der negativen Entwicklung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind entsprechende
EinZeikreditgenehmigungen nur dann möglich, wenn die Haushaltssituation dies rechtfertigt
(siehe dazu auch Ziffer 5, letzter Satzder aktuellen Konsolidierungsleitlinie).
Neue Kredite (einschließlich möglicher Darlehensmittel au~dem Hessischen Investitions­
fonds) kön.nen für das Haushaltsjahr 2012 in allen Bewirtschaftungseinheiten nurin einem
solchen Gesamtumfang aufgenommen werden, dass eine Nettoneuverschuldung im Sinne
von.liffer 5, Satz 1der Konsolidierungsleitlinie vermieden vyird. Darüber hinaus wird die Ein­
zelgenehmigung gemäß § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO für die geplante Eigenkapitalerhöhung
der der stadteigenen "Klinikum Darmstadt GmbH" in Höhe von 15,0 Mio. € in Aussicht ge­
steilt. Voraussetzung hierfür ist ein beschlossenes Betriebskonzept für die Zukunftssicherung
der Gesellschaft. In der Summe steht damit für investive KrE;lditaufnahmenin allen Bewirt- .
schaftungseinheiten ein Gesamtb~trag von maximal 36,7 Mio. € zuVerfügung.
Zur spürba~en Verbesserung der Haushaltssituation und wegen des weiterhin vorgehaltenen
überdurchschnittlichen städtischen Leistungstableaus bzw. der hqhen städtischen Standards
ist eine Reduzierung der zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen in allen Bewirt­
schaftungsbereichen im Gesamtumfang von 14,8 Mio: € dri,ngend erforderlich: In diesem
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- 5 -
Einsparvolumen ist eine Reduzierung der Personalkosten um 2,8 Mto. € enthalten. Damit
werden die Personalaufwendungen der Stadt und ihrer Eigenbetriebe/ wie schon in den Vor­
jahren,auf den Wert des Rechnungsergebnisses 2009 gedeckelt.
Die Einsparvorgabe zur Begrenzung der sonstigen zahlungswirksamen ordentlichen Auf­
wendungen im Umfang von 12,0 Mio. € halte ich vor dem Hintergrund des deutlich gestie­
genen Defizits sowie den seitdem Jahre 2009 festzustellenden Kostensteigerungen bei den
Sach- und Dienstleistungen/ Zuweisungen und Zuschüssen sowie den besonderen Finanzzu­
wendungen für dringend angezeigt und auch haushaltswirtschaftlich umsetzbar.
Mit dieser Vorgabe soll das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des beschlos­
senen Haushaltssicherungskonzeptes angestrebte Ziel, den Haushaltsausgleich so früh wie
möglich, spätestens jedoch im Jahr 2016 zu erreichen/ unterstützt werden.
Vor der Erteilung einer Einzelkreditgenehmigung gemäß § 103 Absatz 4 Nr. 2HGQ für die
noch verbleibenden Kapitalmarktkredite hat die Stadt ihre aktuelle Haushaltssituation bzw.
ihre Erfolge bei der Begq:!nzung des Aufwands jeweils nachvollziehbar.darzulegen.
Eine entsprechende Berichtspflicht gilt auch für den nunmehr verfügten Zustimmungsvorbe­
halt zur Inanspruchnahme von Verpflicht~ngsermächtigungen. Auf Grund des beträchtlichen
Kreditfinanzierungsanteils in der mittelfristigen Investitionsplanung kommt dem Haushaltsin­
strument der Verpflichtungsermächtigung eine besondere Bedeutung hinsichtlich künftiger
.Kreditermächtigungen zu: Die Inanspruchnahme wird daher stärker als bisheraufsichtsbe­
hördlich begleitet.
Diese Vorgehensweise stellt den vom Gemeindewirtschaftsrecht geforderten Grundzusam­
menhang gemäß § 103 Absatz 2 HGO zwischen finanz:ieller Leistungsfähigkeit und möglicher
Kreditgenehmigung sichßr.
Die verantwortlichen Gremien haben demnach im Ra~men }hrer Selbstverwaltungsverpflich­
tung selbst zu ent~ch~iden/ b~i welchen Prod~kt- bzw. Bewirtschaftungsbereichen jeweils
Leistungsreduzien,mgen/ Priorisierungen vorgenommßn werden. Eine konkrete aufsichtsbe­
hördliche Einschr~nkung zielt lediglichauf die überprpportional hohen städtischen Personal­
aufwendungen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite orientiert sich na~hvollziehbar an der seit dem Jahr
2002 entstandenen Liquiditäts,lücke/ verursacht durch die Unterdeckung aus laufender
Verwaltungstätigk$:!itund den ungedeckten Tilgungsleistungen. Die Genehmigung nach
§ 105 Absatz 2 HQO kann somit .erteilt werden. Wegen der verfügten Aufwandsreduzierung
gehe ich davon aus/ dass der beschlossene Höchstbetrag nichtvollausgeschöpft werden
muss. Hierdurch können puch Kontokorrentzinsen eingespprt werden .•. I .
- 6-

- 6 -
Auf9rund der prekären Haushalt~situation muss die Genehmigung der genehmigungspflicht­
igen Teile der Haushaltssatzung und der BeschlÜssezu den Wirtschaftsplänen der Eigenbe­
triebe für das Jahr 2012 gemäß §§ 103 Absatz 2 Satz2 und 102 Absatz 4 Satz2 HGO mit den
nachfolgenden zusätzlichen Auflagen verbunden werden. Diese sollen die verantwortlichen
Gremien bei den Anstrengungen zur Haushaltssicherung unterstützen und die Vermeidung
langfristiger Verpflichtungen sicherstellen. Die haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustim­
mungsvorbehalte gelten auch für die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben.
1. Kreditaufnahmen
Die Aufnahme der in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu den
Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Jahr 2012 vorgesehenen Kredite bedarf
gemäß § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO meiner Genehmigung (Einzelgenehmigung). Ausge­
nommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds. Das Kreditvolumen
wird auf einen Gesamtbetrag von maximal 36,7 Mio. € begrenzt.
2. Verpf!ichtungsermächtigungen
Die in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe für das Jahr 2012 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen dür­
fen nur nach meiner vorherigen Zustimmung in Anspruch genommen werden. Dabei
sind die Auswirkungen auf die künftige Neuverschuldung darzulegen.
3. Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
Die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben ist so zu gestalten, dass Verluste möglichst
vermieden werden. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der tatsächlichen Finanz­
lage sind unvermeidbare Verlust~ zeitnah über den städtischE?nHaushalt auszugleichen.
4. Reduzierung der Aufwendungen
Zur V~rbesserung der finanziel!en Lei2tungsfähig~eit sind die zahlungswirksamel')
ordentlichen Aufwendungen um einen Gesamtbetrag )/01"1 mipdestens 14,8 Mio. € für
alle Bewirtschaftungsbereiche zu reduzieren.
5. Personalbewirtschaftung..
Insgesamtist die Gesamtsumme der Personalaufvyendl,mgeni,m städtischen Haushalt.
und den Eigenbetrieben im Jahr 2012 auf den Betrag ~es Re~hnungsergebnisses für das
Jahr 2009 zu begrenzen. Diese Auflage darf keinesfall~ durch die Ausweitung von Sach­
aufwendungen oder durch Auslagerungen umgal"lgen werdep. Gesetzliche oder tarifli­
che Steigerungen sind innerhalbderfestgelegtell Begrenzun,gzu leisten. Auch weiterhin
sind mit einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzun~ die il1'\Haushaltsjahr vorgenom­
menen Beförderungen uhd Höhergruppierungen ausftjhrlich darzulegen ..
- 7 -

G
- 7 -
6. Freiwillige Leistungen
Auf zahlungswirksame Aufwendungen bzw. Auszahlungen und Aufgaben, die nicht auf
Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zuverzichten. Bis auf weiteres ist beiVor­
lage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung eine gesonderte Aufstellung aller
freiwilligen Leistungen einschließlich der geldwerten Vorteile unter Angabe des vorge­
sehenen Leistungsumfangs für die Stadt und ihrer Eigenbetriebe vorzulegen. Der Bericht
ist beginnend mit den Daten der Rechnungsergebnisse fÜr 2010 und 2011 dann mit den
jeweils validen Daten von Planung und Rechnungsergebnissen fortzuschreiben. Neue
vertragliche Verpflichtungen im disponiblen Bereich dürfen weiterhin nicht übernommen
werden.
7. Gebühren und Beiträge
Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine !<ostendeckungerwirtschaftet
wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. Überdas Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit
Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten. Hierdurch in kos­
tenrechnenden Einrichtungen erwirtschaftete Mehrerträge können bei der Einsparvor­
gabe (Ziffer 4) angerechnet werden.
8. Veräußerung von Vermögen.
Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen.
Hierbei sind auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfrqgen. Bei strukturell be­
dingter defizitärer Haushaltssituation kann der Zugriff auf Vermögenswerte kein akzep­
tabler Ersatzfür grundlegende Haushaltssicherungsmaßnahmen sein. Daher sind Veräu­
ßerungserlöse ~zw. aufgrund solcher Einzahlungen gebildete Rücklagen ausschließlich
zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden. Auf
meine Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 1121.3- 33 f 08, weise ich in diesem Zu­
sammenhang hin.
9. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Auf neue Investitionen ist grundsätzlich zu verzichten. Sollten dennoch Maßnahmen die­
ser Art dringend notwendig werden, ist vor Inangriffnahme der Maßnahme bzw. vor Be­
antragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen meine Zustimmung ein­
,zuholen. Dazu ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel und die Folgekosten
aufgebracht werden können. Die nach § 12 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung
zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufügen. Investitionsförderungsmaß­
nahmen können bis auf weiteres nicht übernommen werden.
- 8-

- 8 -
IV.
Vollzug der Haushaltsauflagen des Vorjahres
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Vorlage des Haushalts am 15. Februar 2012
zum Auflagenvollzug berichtet. Eine vollständige Erfüllung der aufsichtsbehördlichen Aufla­
gen für den Haushaltsvollzug 2011 kann nicht attestiert werden. Dies gilt insbesondere für
die Verfehlung 'der Einsparvorgaben bei den Personalaufwendungen.
Im Zusammenhang mit dem seit Jahren verfügten Zustimmungsvorbehalt zu neuen Investiti­
onsmaßnahmen weise ich darauf hin, dass für durchgeführte investive Maßnahmen, ohne
vorherige aufsichtsbehördliche Zustimmung eine spätere· Kreditfinanzierung grundsätzlich
nicht erwirkt werden kann.
V.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
neter Weise bekanntzugeben.
Johannes Baron
Regierungspräsid~nt

Beratungsverlauf (3)

TOP 14
TOP 14
TOP 174

Orte (2)

  • Frankfurter Straße
  • Luisenplatz 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0155
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00