V/0027/2010
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke. Münster, dem Ratsherr Pfau (UWG), dem Ratsherr Kersting (ödp) und dem Ratsherr Langenfeld (Piraten) an den Rat vom 02.12.2010 - A-R/0031/2009 "Planung für III. N
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Anlage: Antrag-A-R-0031-2009
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1 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag an den Rat der Stadt Münster Planung für III. Nordtangente einstellen – Flächennutzungsplan korrigieren Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsst raße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm w ird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ersatzlos gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstel lung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangen te unverzüglich einzuleiten. Begründung: Mit der Fortschreibung des „Flächennutzungsplanes 2 010“ ist im Jahre 2002 die Trasse für eine III. Nordtangente planeris ch gesichert worden. Seither laufen Prüf- und Planungsschritte für diese s Großvorhaben am Rande von Kinderhaus und Coerde. Die Kosten sind de rzeit nicht konkret zu beziffern, werden sich aber bei dem schwierigen Trassenverlauf in einem zweistelligen Millionenbereich bewegen. Der nicht erkennbare verkehrliche Nutzen, die erwar tbaren Störungen der angrenzenden Wohngebiete und der besondere Wert der gefährdeten Naturräume sprechen für den Verzicht auf den Bau dieser neuen Ost-West- Achse. Hervorzuheben sind bei einem Verzicht auf die III. Nordtangente: der Erhalt des Grünflächenringes und dessen Freiraumfunktion als Naherholungsbereich; Keine Zerschneidung der Grünzonen, die vom freien Landschaftsraum bis in die Innenstadt reichen und somit Belüftungskorridore und Regulierungskomponente für das Innenstadtklima bilden; keine Verlärmung und Zerschneidung u.a. des Freiraums Gasselstiege / Wilkinghege und keine Belästigung der angrenzenden Wohngebiete; keine Querung und Einengung der Überschwemmungsgebiete im Aatal; Erhalt des Bodendenkmals Max-Klemens-Kanal. Es ist festzustellen, dass aus diesen Gründen eine überwiegende Mehrheit der Menschen die III. Nordtangente für verkehrlich unnötig und schädlich hält. Die Stadt Münster sollte diesen berechtigten Interessen Rechnung tragen, die Planungen einstellen und durch die Anpa ssung des Flächennutzungsplanes den entsprechenden Rechtsrahm en dafür setzen, dass der Grüngürtel nicht durch eine Verkehrsschneise zerstört wird. Schließlich zwingt auch die äußerst angespannte fin anzielle Situation der Stadt dazu, Prioritäten zu setzen. Diese legen eine Verwendung für Bildung, Betreuung, sozialen Ausgleich und Umweltsc hutz statt für diese schädliche Verkehrsplanung nahe. gez. Heuer und Fraktion gez. Pfau gez. Klas und Fraktion gez. Kersting gez. Köhn und Fraktion gez. Langenfeld
Beschlussvorlage
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V/0027/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke. Münster, dem Ratsherr Pfau (UWG), dem Ratsherr Kersting (ödp) und dem Ratsherr Langenfeld (Piraten) an den Rat vom 02.12.2010 - A-R/0031/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" Beratungsfolge 03.02.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Fraktion Die Linke. Münster, Ratsherr Pfau (UWG), Ratsherr Kersting (ödp), Ratsherr Langenfeld (Piraten) „Planung für III. Nordtangente einstellen – Flächennutzungsplan korrigieren“ vom 02.12.2009 mit der Nummer: A-R/0031/2009 (Anlage) wird nicht aufgegriffen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL haben bereits am 17.03.2009 ei- nen inhaltlich vergleichbaren Antrag A-R/008/2009 „Planung für III. Nordtangente einstellen“ an den Rat gestellt. Hierzu hat die Verwaltung eine Verfahrensvorlage V/0300/2009 erstellt und dem Hauptausschuss vorgeschlagen, den Antrag nicht aufzugreifen. Der Hauptausschuss hat am 13.05.2009 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung den Antrag abgelehnt. Die Verwaltung hat dies in der Vorlage V/0300/2009 wie folgt begründet: Mittlerweile ist die 1. Bearbeitungsstufe der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur „Entlas- tungsstraße Nord“ abgeschlossen. Sie ist ein notwendiger, aber unselbständiger Baustein der vom Rat beschlossenen Aufnahme des Planungsprozesses zur Entlastungsstraße Nord. Mit dieser 1. Bearbeitungsstufe der UVS ist bislang allein der umweltbezogene Vorlagen-Nr.: V/0027/2010 Auskunft erteilt: Herr Renkhoff Ruf: 492 61 52 E-Mail: Renkhoff@stadt-muenster.de Datum: 13.01.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0027/2010 Raumwiderstand im Planungsraum der Entlastungsstraße Nord als ein Teilaspekt ermittelt worden. Für eine Gesamtbewertung des Projektes sind neben der bislang durchgeführten ökologi- schen Korridorbewertung jedoch weitere städtebauliche und verkehrliche Untersuchungen durchzuführen, alle relevanten Teilaspekte zu erfassen und schließlich zusammenzuführen. Unter anderem sind auf der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose (2025) die Effekte hinsichtlich Verkehr, Luftschadstoff- und Lärmemissionen nicht nur im engeren Untersu- chungsraum der Entlastungsstraße Nord, sondern auch in den angrenzenden Straßen und Räumen zu bewerten. Dabei ist insbesondere die Wirkung der Trasse hinsichtlich der Ent- lastung von Straßen, die eine hohe Umweltbelastung aufweisen, zu ermitteln. Diese Unter- suchungen und Verkehrsprognosen werden im Rahmen der 2. Stufe des in der Aufstellung befindlichen VEP Münster 2025 durchgeführt. Die Verwaltung wird die Ergebnisse zusam- men mit dem 2. Zwischenbericht zum VEP Münster 2025 voraussichtlich im Herbst 2010 vorlegen. Erst in diesem Stadium ist eine ganzheitliche, alle fachlichen Aspekte umfassende Bewer- tung aller Wirkungen einer „Entlastungsstraße Nord“ möglich. Diese ganzheitliche Betrach- tung wird unabdingbare Voraussetzung für eine sachgerechte Abwägung sein. Demnach kann erst im Anschluss daran die Entscheidung getroffen werden, ob die Entwurfsplanung für die Entlastungsstraße Nord aufgenommen wird oder das weitere Verfahren eingestellt werden sollte. Im Sinne einer konzeptionellen und vorausschauenden Verkehrsentwicklungsplanung sind die oben genannten Aspekte zu untersuchen (s.a. VEP 2025). Hierbei sind auch mögliche rechtliche Einschränkungen für den innerstädtischen Verkehr zu berücksichtigen. Ein Bau der Straße wird hierdurch nicht präjudiziert. Diese Begründung ist aus Sicht der Fachverwaltung immer noch uneingeschränkt gültig, da sich die Rahmenbedingungen in den letzten 9 Monaten nicht verändert haben. i.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, Fraktion Die Linke. Münster, Rats- herr Pfau (UWG), Ratsherr Kersting (ödp), Ratsherr Langenfeld (Piraten) „Planung für III. Nordtan- gente einstellen – Flächennutzungsplan korrigieren“ 02.12.2009
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Steinfurter Straße
- Schifffahrter Damm
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Kinderhaus
- Im Aatal
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0027/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37