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V/0027/2010

Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke. Münster, dem Ratsherr Pfau (UWG), dem Ratsherr Kersting (ödp) und dem Ratsherr Langenfeld (Piraten) an den Rat vom 02.12.2010 - A-R/0031/2009 "Planung für III. N

Vorlagen 13.01.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 03.02.2010, TOP 2.5

Anlage: Antrag-A-R-0031-2009

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Beschlussvorlage

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Anlage: Antrag-A-R-0031-2009

2692 Zeichen

	


1 

SPD-Fraktion  
im Rat der Stadt Münster  







Antrag an den Rat der Stadt Münster  
Planung für III. Nordtangente einstellen  
– Flächennutzungsplan korrigieren 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsst raße Nord zwischen 
der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm w ird aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP) ersatzlos gestrichen. Das  hierzu erforderliche 
Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstel lung aller weiteren 
Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangen te unverzüglich 
einzuleiten.  
 
Begründung:  
Mit der Fortschreibung des „Flächennutzungsplanes 2 010“ ist im Jahre 
2002 die Trasse für eine III. Nordtangente planeris ch gesichert worden. 
Seither laufen Prüf- und Planungsschritte für diese s Großvorhaben am 
Rande von Kinderhaus und Coerde. Die Kosten sind de rzeit nicht konkret 
zu beziffern, werden sich aber bei dem schwierigen Trassenverlauf in 
einem zweistelligen Millionenbereich bewegen.  
 
Der nicht erkennbare verkehrliche Nutzen, die erwar tbaren Störungen der 
angrenzenden Wohngebiete und der besondere Wert der  gefährdeten 
Naturräume sprechen für den Verzicht auf den Bau dieser neuen Ost-West-
Achse.  
 
Hervorzuheben sind bei einem Verzicht auf die III. Nordtangente: 
 der Erhalt des Grünflächenringes und dessen Freiraumfunktion als 
Naherholungsbereich; 
 Keine Zerschneidung der Grünzonen, die vom freien Landschaftsraum 
bis in die Innenstadt reichen und somit Belüftungskorridore und 
Regulierungskomponente für das Innenstadtklima bilden; 
 keine Verlärmung und Zerschneidung u.a. des Freiraums Gasselstiege 
/ Wilkinghege und keine Belästigung der  
angrenzenden Wohngebiete; 
 keine Querung und Einengung der Überschwemmungsgebiete im 
Aatal; 
 Erhalt des Bodendenkmals Max-Klemens-Kanal. 
 
Es ist festzustellen, dass aus diesen Gründen eine überwiegende Mehrheit 
der Menschen die III. Nordtangente für verkehrlich unnötig und schädlich 
hält. Die Stadt Münster sollte diesen berechtigten Interessen Rechnung 
tragen, die Planungen einstellen und durch die Anpa ssung des 
Flächennutzungsplanes den entsprechenden Rechtsrahm en dafür setzen, 
dass der Grüngürtel nicht durch eine Verkehrsschneise zerstört wird.  
 
Schließlich zwingt auch die äußerst angespannte fin anzielle Situation der 
Stadt dazu, Prioritäten zu setzen. Diese legen eine  Verwendung für 
Bildung, Betreuung, sozialen Ausgleich und Umweltsc hutz statt für diese 
schädliche Verkehrsplanung nahe. 
 
gez. Heuer   
und Fraktion  
 
gez. Pfau 
gez. Klas 
und Fraktion 
 
 
gez. Kersting 
gez. Köhn 
und Fraktion 
 
gez. Langenfeld

Beschlussvorlage

4374 Zeichen

V/0027/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke. 
Münster, dem Ratsherr Pfau (UWG), dem Ratsherr Kersting (ödp) und dem  Ratsherr Langenfeld 
(Piraten) an den Rat vom 02.12.2010 - A-R/0031/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen - 
Flächennutzungsplan korrigieren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Fraktion Die 
Linke. Münster, Ratsherr Pfau (UWG), Ratsherr Kersting (ödp), Ratsherr Langenfeld (Piraten) 
„Planung für III. Nordtangente einstellen – Flächennutzungsplan korrigieren“ vom 02.12.2009 mit 
der Nummer: A-R/0031/2009 (Anlage) wird nicht aufgegriffen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL haben bereits am 17.03.2009 ei-
nen inhaltlich vergleichbaren Antrag A-R/008/2009 „Planung für III. Nordtangente einstellen“ an 
den Rat gestellt. Hierzu hat die Verwaltung eine Verfahrensvorlage V/0300/2009 erstellt und dem 
Hauptausschuss vorgeschlagen, den Antrag nicht aufzugreifen. Der Hauptausschuss hat am 
13.05.2009 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung den Antrag abgelehnt. 
 
Die Verwaltung hat dies in der Vorlage V/0300/2009 wie folgt begründet: 
 
Mittlerweile ist die 1. Bearbeitungsstufe der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur „Entlas-
tungsstraße Nord“ abgeschlossen. Sie ist ein notwendiger, aber unselbständiger Baustein 
der vom Rat beschlossenen Aufnahme des Planungsprozesses zur Entlastungsstraße 
Nord. Mit dieser 1. Bearbeitungsstufe der UVS ist bislang allein der umweltbezogene 
Vorlagen-Nr.: 
V/0027/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Renkhoff 
Ruf: 
492 61 52 
E-Mail: 
Renkhoff@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.01.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0027/2010 
Raumwiderstand im Planungsraum der Entlastungsstraße Nord als ein Teilaspekt ermittelt 
worden.  
Für eine Gesamtbewertung des Projektes sind neben der bislang durchgeführten ökologi-
schen Korridorbewertung jedoch weitere städtebauliche und verkehrliche Untersuchungen 
durchzuführen, alle relevanten Teilaspekte zu erfassen und schließlich zusammenzuführen. 
Unter anderem sind auf der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose (2025) die Effekte 
hinsichtlich Verkehr, Luftschadstoff- und Lärmemissionen nicht nur im engeren Untersu-
chungsraum der Entlastungsstraße Nord, sondern auch in den angrenzenden Straßen und 
Räumen zu bewerten. Dabei ist insbesondere die Wirkung der Trasse hinsichtlich der Ent-
lastung von Straßen, die eine hohe Umweltbelastung aufweisen, zu ermitteln. Diese Unter-
suchungen und Verkehrsprognosen werden im Rahmen der 2. Stufe des in der Aufstellung 
befindlichen VEP Münster 2025 durchgeführt. Die Verwaltung wird die Ergebnisse zusam-
men mit dem 2. Zwischenbericht zum VEP Münster 2025 voraussichtlich im Herbst 2010 
vorlegen. 
Erst in diesem Stadium ist eine ganzheitliche, alle fachlichen Aspekte umfassende Bewer-
tung aller Wirkungen einer „Entlastungsstraße Nord“ möglich. Diese ganzheitliche Betrach-
tung wird unabdingbare Voraussetzung für eine sachgerechte Abwägung sein. Demnach 
kann erst im Anschluss daran die Entscheidung getroffen werden, ob die Entwurfsplanung 
für die Entlastungsstraße Nord aufgenommen wird oder das weitere Verfahren eingestellt 
werden sollte. 
Im Sinne einer konzeptionellen und vorausschauenden Verkehrsentwicklungsplanung sind 
die oben genannten Aspekte zu untersuchen (s.a. VEP 2025). Hierbei sind auch mögliche 
rechtliche Einschränkungen für den innerstädtischen Verkehr zu berücksichtigen. Ein Bau 
der Straße wird hierdurch nicht präjudiziert. 
 
Diese Begründung ist aus Sicht der Fachverwaltung immer noch uneingeschränkt gültig, da sich 
die Rahmenbedingungen in den letzten 9 Monaten nicht verändert haben.   
 
 
i.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 
 
Antrag der 
SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, Fraktion Die Linke. Münster, Rats-
herr Pfau (UWG), Ratsherr Kersting (ödp), Ratsherr Langenfeld (Piraten) „Planung für III. Nordtan-
gente einstellen – Flächennutzungsplan korrigieren“  02.12.2009

Beratungsverlauf (1)

03.02.2010 Hauptausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Steinfurter Straße
  • Schifffahrter Damm
  • Gasselstiege
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus
  • Im Aatal

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0027/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37