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V/0459/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017, Nr. 48 "Reduzierung des städtischen Zuschusses bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH" - Aufhebung des Sperrvermerks für den Etat

Vorlagen 17.06.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 09.07.2013, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5526 Zeichen

V/0459/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 
 
hier: Einzelmaßname Nr. 48  
"Reduzierung des städtischen Zuschusses bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH"  
- Aufhebung des Sperrvermerks für den Etat 2013 
- Verfahrensweise für die Umsetzung der Reduzierung ab dem Haushaltsjahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Sperrvermerk im Haushaltsplan 2013 in Höhe von 250.000 Euro für den städtischen  Z u-
schuss an die Wirtsch aftsförderung Münster GmbH wird aufgehoben und die Haushaltsmittel 
werden zur Auszahlung freigegeben. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0702/2012/1 „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik 2012 – 2017 - Hand-
lungsprogramm 2012 - 2017 (Teil 2)“ wurde am 12.12 .2012 unter der Nummer 48 in der Anlage 
zur Vorlage eine Kürzung des jährlichen Zuschusses an die WFM in Höhe von 250.000  € ab 2014 
beschlossen. Für das Jahr 2013 wurden 250.000 € mit einem Sperrvermerk versehen. 
Einlagesystem und Betrauungsakt als maßgebliche Rahmenbedingungen: 
 
Für die Gesellschaft gilt seit dem 01.01.2011 ein im Gesellschaftsvertrag fixiertes und komplex 
ausgestaltetes Einlagesystem, mit dem - wie im Rahmen der Finanzzuführu ngen seitens der 
Stadt Münster an ihre Beteiligungen üblich - die Dotierung für einen Zeitraum von fünf Jahren st a-
tuiert worden ist. Die ausdifferenzierte Struktur des Einlagesy stems beinhaltet die Fixierung der 
Summe, die für die einzelnen Kalenderjahre zuzuführen ist, eine Differenzierung in verschiedene 
Einlagearten nach einzelnen Themen und für diese  jeweils wiederum eine Festschreibung unte r-
jähriger Fälligkeitstermine. 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0459/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0459/2013 
Zudem ist die Gesellschaft durch Betrauungsakt mit der Vornahme der gesellschaftszweckse itig 
zu erfüllenden Aufgaben förmlich betraut worden. In d em Betrauungsakt waren zur Sicherstellung 
einer ansonsten nicht zu gewährleistenden Beihilferechtskonformität die seitens der Stadt Münster 
an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen zum Zwecke der gesellschaftsseitig zu erbri n-
genden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse aufzunehmen. 
 
Grundsätzliche Änderbarkeit der Einlagen und aktuelle Erfahrungen mit Einlagesy stem und 
Betrauungsakt 
 
Die Zuführung der gesellschaftsseitig benötigten Finanzmittel im Rahmen eines wie bei der Wir t-
schaftsförderung angewendeten und in der Satzung dem Grunde und der Höhe nach verankerten 
Kapitaleinlage- und Zuwendungssystems sind für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aus 
Gründen der Finanz- und Liquiditätsstabilität und der Planungssicherheit unveränderbar, was 
nach einer Einführung des Einlagesystems in 2011 einer Kürzung der Zuführungen in 2013 grund-
sätzlich entgegen steht. 
 
Außerdem sind im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 betragsmäßige Abweichun-
gen der in Anspruch genommenen M ittel im Sinne eines Minderverbrauchs  zutage getreten. Die 
zur Verfügung gestellten Mittel wurden zum Teil nicht verbraucht, sodass vom Wirtschaftsprüfer 
entsprechende Rückstellungen im Hinblick auf eine Rückzahlung an die Stadt gebildet wurden. 
So ist nunmehr zum einen aus den Erkenntnissen im Jahresabschluss heraus und zur Vermeidung 
einer Überkompensation im beihilferechtlichen Sinne sowie aber insbesond ere auch zur Erfüllung 
der Sparvorgabe ab dem Haushaltsjahr 2014 eine entsprechende Änderung des Gesel lschaftsver-
trages wie des Betrauungsaktes vorzunehmen. 
  
Weiteres Vorgehen im Sinne des Einlagesystems und des Betrauungsaktes 
 
Eine unterjährige Anpassung der Einlagenzuführung entspräche einem im Hinblick auf Planung s-
sicherheit notwendigen Zeitraum von drei Jahren nicht und hat, da es im Gesellschaftsvertrag ke i-
ne entsprechende Änderungsklausel gibt, keine satzungsgemäße Grundlage. Denn erst nach Au f-
nahme einer entsprechenden Änderungs- und Ergänzungsklausel im Gesel lschaftsvertrag 
noch in 2013 in Verbind ung mit einer An passung der Zuführungen ab 2014  können die Kons e-
quenzen aus dem Haushaltskonsolidierungsbeschluss für die Jahre ab 2014 formal vollzogen wer-
den.  
 
So wahrt die Stadt Münster mit Freigabe der Mittel für 2013 die gebotene Einheit der E rfüllung 
von Vorgaben des EU -Beihilferechts einerseits und der gesellschaftsvertraglich festgeha l-
tenen Finanzmittelzuführungen dem Grunde wie der Höhe nach andererseits. Eine diesbezügli-
che Änderung von Betrauungsakt und Gesellschaftsvertrag ist auch für die CeNTech GmbH  sowie 
die Technologieförderung Münster GmbH vorzusehen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den  betreffenden Sperrvermerk für das Jahr 2013 aufzuh e-
ben und die Kapitaleinlagenzuführung an die Gesellschaft ab dem Jahr 2014 entsprechend über 
Satzungsänderungsbeschlüsse im Rat der Stadt Münster und in den Organen der Gesel l-
schaft noch in 2013 anzupassen und neu zu statuieren sowie angelegentlich eine entsprechende 
Klausel in die Satzung aufzunehmen, die künftig unterjährige Anpassungen ermöglicht. Zugleich ist 
der Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung und ihre Beteiligungen entsprechend den beihilf e-
rechtlichen Vorgaben der EU-Kommission anzugleichen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

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V/0459/2013

Berichtsvorlage

704 Zeichen

V/0459/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 
 
hier: Einzelmaßname Nr. 48  
"Reduzierung des städtischen Zuschusses bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH"  
- Aufhebung des Sperrvermerks für den Etat 2013 
- Verfahrensweise für die Umsetzung der Reduzierung ab dem Haushaltsjahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
 Entscheidung 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0459/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (1)

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0459/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37