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AN/0189/2021

ÄA Bestandsschutz Bäume in Kleingartenanlagen TOP 2.4

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 21.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.01.2021

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2221 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker  
Vorsitzende des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün Frau Denise Abé  
Rathaus, Köln 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2021 
AN/0189/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün           21.01.2021 
   
Änderungsantrag - Bestandsschutz Bäume in Kleingartenanlagen - TOP 2.4 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende ,  
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag  zu 
TOP 2.4 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt 
und Grün am 21.01.2021 zu setzen.  
 
 
Beschluss:  
Aus Punkt 1 des vorliegenden Antrags we rden die Worte „Hecken und“ gestrichen. Der 
neue Text lautet dann: 
1. In allen Kölner Kleingartenanlagen, die unter die Gartenordnung der Stadt Köln 
fallen, gilt für Baumbestände ab sofort ein Bestandschutz. Verstöße gegen die 
Wuchshöhe werden nicht sankti oniert.  
2. Dieser Bestandsschutz ist zeitlich befristet bis zur Veröffentlichung einer für dieses 
Jahr zu erwartenden Neufassung der Gartenordnung.  
3. Das Amt für Landschaftspflege und Grünpflege weist den Kreisverband Kölner 
Gartenfreunde e.V. umgehend auf diesen Beschluss hin  
 
 
Begründung: 
Es gibt eine seit Jahren geltende Gartenordnung an welche sich die Pächter der 
Kleingärten zu halten haben. Ob und wie diese gerade für die zulässige Höhe von 
Hecken und Bäumen in Kleingärten geändert werden wird, ist  noch offen. 
Sollte es hier jedoch zu einem Schutz hoher Bäume kommen, wären die jetzt durch 
Rückschnitt oder gar Rodung entstandenen Schäden irreversibel.

Bei Hecken jedoch ist ein rascher Ausgleich im Zuwachs in kürzerer Zeit zu erwarten, 
weshalb es für diese derzeit keine Ausnahmeregelung von der geltenden 
Gartenordnung braucht.  
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein Sarah Niknamtavin 
Geschäftsfüher Ausschussmitglied

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0189/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
21.01.2021
Erstellt
21.01.2021 11:01