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2828/2025

Besetzung des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.5.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3363 Zeichen

*14.11.2025: Vorschlag des Oberbürgermeisters für den Vorsitzenden ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 2828/2025 
Freigabedatum 
10.11.2025, Ergänzung 14.11* 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Besetzung des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I.  Zur*zum Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti wird  
bestimmt: 
 
Beigeordneter Dr. Harald Rau 
 
  
II.  Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti wählt der Rat  
aus seinen Reihen 
 
1. _________________________________ 
2. _________________________________ 
3. _________________________________ 
4. _________________________________ 
5. _________________________________. 
 
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die 
Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. 
 
III.  Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance 
Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
  
Rat 20.11.2025

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
 
Der Rat hat am 23.10.1980 eine Neuordnung der Stiftung beschlossen, die seither die Stif-
tungserträge für die Einzelförderung Behinderter und die Unterstützung von Projekten für Be-
hinderte insbesondere im Städtischen Behindertenzentrum Dr. Dormagen-Guffanti in Köln-
Longerich verwendet. 
Dem Kuratorium, das über die Ausschüttung der Stiftungsmittel befindet, gehören an: 
- als Vorsitzende*r die*der Oberbürgermeister*in oder ein*e von ihr*ihm zu bestim-
mende*r Beigeordnete*r, 
- die drei jeweils ältesten geschäftsfähigen Abkömmlinge des Stifters Dr. Hubert Dorma-
gen (derzeit Nicola Dormagen, Christiane Fichtner und Hanno Dormagen), 
- fünf für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit-
telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach 
dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal-
tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien 
ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein-
zusetzen. 
 
Hinweis: 
 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen 
(§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2828/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2025
Erstellt
22.09.2025 11:33