2828/2025
Besetzung des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti
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Beschlussvorlage Rat
3363 Zeichen
*14.11.2025: Vorschlag des Oberbürgermeisters für den Vorsitzenden ergänzt Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 2828/2025 Freigabedatum 10.11.2025, Ergänzung 14.11* Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Zur*zum Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti wird bestimmt: Beigeordneter Dr. Harald Rau II. Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti wählt der Rat aus seinen Reihen 1. _________________________________ 2. _________________________________ 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 23.10.1980 eine Neuordnung der Stiftung beschlossen, die seither die Stif- tungserträge für die Einzelförderung Behinderter und die Unterstützung von Projekten für Be- hinderte insbesondere im Städtischen Behindertenzentrum Dr. Dormagen-Guffanti in Köln- Longerich verwendet. Dem Kuratorium, das über die Ausschüttung der Stiftungsmittel befindet, gehören an: - als Vorsitzende*r die*der Oberbürgermeister*in oder ein*e von ihr*ihm zu bestim- mende*r Beigeordnete*r, - die drei jeweils ältesten geschäftsfähigen Abkömmlinge des Stifters Dr. Hubert Dorma- gen (derzeit Nicola Dormagen, Christiane Fichtner und Hanno Dormagen), - fünf für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit- telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal- tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein- zusetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2828/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 22.09.2025 11:33