4301/2021
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf der Siegburger Straße im Bewohnerparkgebiet Deutz V
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 4301/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf der Siegburger Straße im Bewohnerparkgebiet Deutz V Aufgrund von Hinweisen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Bewohnerparkgebietes Deutz V wird die Verwaltung einige Beschilderungslücken in der Parkraumbewirtschaftung entlang der Sieg- burger Straße schließen. Bewohnerinnen und Bewohner haben sich über Dauerparkende in den bislang unbewirtschafteten Teilbereichen entlang der Siegburger Straße beschwert. Insbesondere Flusskreuzfahrtpassagiere, aber auch andere Verkehrsteilnehmende, würden teilweise über Wochen kostenfrei die Stellplätze belegen, während Bewohnerinnen und Bewohner keine freien Stellplätze mehr fänden. Die Verwaltung hält die Beschwerden für plausibel und nachvollziehbar und wird in Zukunft 44 weitere Parkmöglichkeiten in die bestehende Bewirtschaftung integrieren und einen weiteren Parkscheinau- tomaten aufstellen. Die Stellplätze werden analog zu den bereits bewirtschafteten Stellplätzen entlang der Siegburger Straße ausschließlich für PKW als Langzeitparkplätze mit rotem Punkt Deutz V einge- richtet. Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz V können diese Parkplätze rund um die Uhr kostenfrei nutzen, alle anderen Verkehrsteilnehmenden gegen eine Ge- bühr von 0,5 € je 15 Minuten oder gegen die Tagesparkgebühr von derzeit 5 €. Die Verwaltung verbessert hierdurch die Parkmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner des Bewohnerparkgebietes Deutz V und reduziert Parksuchverkehre durch externe Verkehrsteilnehmen- de auf der Suche nach kostenfrei nutzbaren Parkmöglichkeiten. Analog zu den Bewohnerparkgebieten Deutz I, II und III wird die Verwaltung im Rahmen der Bearbei- tung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt, der die Ausweitung von Bewohnerreservie- rungen in den Deutzer Bewohnerparkgebieten vorsieht, auch die Fahrbahnbreiten der Straßen des Bewohnerparkgebietes Deutz V vermessen und auf ihre gesetzlich vorgeschriebene Mindestfahr- bahnbreite von 3,05 Meter überprüfen. Dort wo die Mindestfahrbahnbreite unterschritten wird, werden die Parkplätze aufgehoben. Zur Kompensation werden dann die Bewohnerreservierungen im gesam- ten Bewohnerparkgebiet Deutz V ausgeweitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Siegburger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 4301/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.01.2022
- Erstellt
- 09.12.2021 14:50