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4301/2021

Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf der Siegburger Straße im Bewohnerparkgebiet Deutz V

Mitteilung BV 07.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.01.2022, TOP 9.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2408 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4301/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 
 
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf der Siegburger Straße im Bewohnerparkgebiet 
Deutz V 
Aufgrund von Hinweisen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Bewohnerparkgebietes Deutz V 
wird die Verwaltung einige Beschilderungslücken in der Parkraumbewirtschaftung entlang der Sieg-
burger Straße schließen. 
 
Bewohnerinnen und Bewohner haben sich über Dauerparkende in den bislang unbewirtschafteten 
Teilbereichen entlang der Siegburger Straße beschwert. Insbesondere Flusskreuzfahrtpassagiere, 
aber auch andere Verkehrsteilnehmende, würden teilweise über Wochen kostenfrei die Stellplätze 
belegen, während Bewohnerinnen und Bewohner keine freien Stellplätze mehr fänden. 
 
Die Verwaltung hält die Beschwerden für plausibel und nachvollziehbar und wird in Zukunft 44 weitere 
Parkmöglichkeiten in die bestehende Bewirtschaftung integrieren und einen weiteren Parkscheinau-
tomaten aufstellen. Die Stellplätze werden analog zu den bereits bewirtschafteten Stellplätzen entlang 
der Siegburger Straße ausschließlich für PKW als Langzeitparkplätze mit rotem Punkt Deutz V einge-
richtet. Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz V können diese 
Parkplätze rund um die Uhr kostenfrei nutzen, alle anderen Verkehrsteilnehmenden gegen eine Ge-
bühr von 0,5 € je 15 Minuten oder gegen die Tagesparkgebühr von derzeit 5 €. 
 
Die Verwaltung verbessert hierdurch die Parkmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner des 
Bewohnerparkgebietes Deutz V und reduziert Parksuchverkehre durch externe Verkehrsteilnehmen-
de auf der Suche nach kostenfrei nutzbaren Parkmöglichkeiten. 
 
Analog zu den Bewohnerparkgebieten Deutz I, II und III wird die Verwaltung im Rahmen der Bearbei-
tung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt, der die Ausweitung von Bewohnerreservie-
rungen in den Deutzer Bewohnerparkgebieten vorsieht, auch die Fahrbahnbreiten der Straßen des 
Bewohnerparkgebietes Deutz V vermessen und auf ihre gesetzlich vorgeschriebene Mindestfahr-
bahnbreite von 3,05 Meter überprüfen. Dort wo die Mindestfahrbahnbreite unterschritten wird, werden 
die Parkplätze aufgehoben. Zur Kompensation werden dann die Bewohnerreservierungen im gesam-
ten Bewohnerparkgebiet Deutz V ausgeweitet.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Siegburger Straße

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Details

Aktenzeichen
4301/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.01.2022
Erstellt
09.12.2021 14:50