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2611/2021

Klimaneutraler Strom von städtischen Brücken

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 02.09.2021, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3037 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer  16.08.2021 
 2611/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 
 
Klimaneutraler Strom von städtischen Brücken 
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe Klimafreunde haben mit Anfrage AN/1518/2021 um Be-
antwortung folgender Fragen gebeten: 
1) Bestehen seitens der Stadtverwaltung Überlegungen die nicht denkmalgeschützte, ca. 2,5 Kilo-
meter lange Konstruktion der Zoobrücke, im Rahmen der geplanten Sanierungen mit Photovolta-
ik- und Kleinwindkraftanlagen auszurüsten? 
2) Die sich auch im städtischen Besitz befindlichen Severinsbrücke, Deutzer Brücke und Mülheimer 
Brücke stehen unter Denkmalschutz. Wäre es nach den aktuellen Bestimmungen möglich auf die-
sen Brücken photovoltaische Anlagen zu errichten? 
3) Sofern 2 möglich ist: Welchen Umfang dürften diese Anlagen haben und wo wären die rechtlichen 
Grenzen?  
4) Sofern 2 nicht möglich ist: Welche Möglichkeiten bestehen den Denkmalschutz zugunsten der 
Installation von Photovoltaik zu verändern beziehungsweise anders zu interpretieren? 
5) Sofern 4 möglich ist: Welchen Umfang dürften diese Anlagen dann haben und wo wären die 
rechtlichen Grenzen? 
Die Verwaltung antwortet hierzu: 
Zu 1) 
Seitens der Stadtverwaltung gibt es gegenwärtig keine Überlegungen, im Zuge von geplanten Sanie-
rungen die Brückenkonstruktionen mit Photovoltaik- und Kleinwindkraftanlagen auszurüsten. 
Brückenflächen weisen im Vergleich zu Hausdächern oder Freiflächen ein geringeres Solar-Potenzial 
auf. Aufgrund der speziellen baulichen Eigenschaften von Brücken besteht die Einschätzung, dass 
der Einsatz von kostspieligen und weniger effizienten Techniken zur Ausschöpfung des solaren Po-
tenzials, insbesondere im Vergleich zu alternativen Flächen, erforderlich wäre. 
Zudem wäre eine Genehmigung durch das Wasser- und Schifffahrsamt erforderlich, um negative 
Auswirkungen auf die Schifffahrt aufgrund der Blendwirkung durch Sonnenreflektion und Radarsigna-
le/ Reflektionen auszuschließen.  
Zu 2) 
Eine Anbringung von Photovoltaikanlagen auf den denkmalgeschützten Kölner Brücken muss denk-
malrechtlich ausgeschlossen werden, da deren prägnantes historisches Erscheinungsbild innerhalb 
der rechts- und linksrheinischen Stadtsilhouette stark gestört werden würde.

2 
 
Zudem existieren im Hinblick auf technische Baubestimmungen im Ingenieurtiefbau zurzeit keine Re-
gelungen für derartige bauliche Vorhaben an Brückenbauwerken. Vor diesem Hintergrund ist das 
Errichten der angefragten Anlagen derzeit, mangels anerkannter und eingeführter Regeln der Tech-
nik, nicht möglich. 
Zu 3) 
siehe Antwort zu Frage 2 
Zu 4 und 5) 
Der Denkmalschutz kann zu Gunsten einer Photovoltaikanlage nicht verändert werden (vgl. hierzu 2), 
da der denkmalpflegerische Wert der Brücken – neben ihrer vom Ingenieur gestalteten, individuellen 
Tragkonstruktion - in ihrem markanten Erscheinungsbild liegt. 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2611/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.08.2021
Erstellt
20.07.2021 10:54