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AN/1600/2019

Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 21.11.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2649 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat     
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Jörg van Geffen 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin -  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.11.2019 
 
AN/1600/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 21.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
hier: TOP 5.1SPD-Antrag „Wohnen.Bezahlbar.Machen: Wohnungen über 
Lebensmittelmärkten bauen - Ausnahmeregelung jetzt beschließen!„, AN/1442/2019 
Sehr geehrte Herren Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum o.a. SPD-Antrag 
AN/1442/2019 in die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 21.11.2019 und des 
Stadtentwicklungsausschusses am 5.12.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der o.a. Antrag wird wie folgt ersetzt: 
 
a. Der Ausschuss bekräftigt den Ratsbeschluss AN/0441/2018 vom 20.03.2018, mit 
dem die Verwaltung beauftragt wurde, „aktuelle Projekte vorzustellen, die die inte-
grierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen auf-
genommen haben.“ 
 
b. Gemäß dem o.a. Ratsbeschluss wird die Verwaltung gebeten, dem Stadtentwick-
lungs- und Wirtschaftsausschuss die vorliegenden Interessensbekundungen darzu-
stellen, in denen Grundstückseigentümer von Supermärkten eine Nachverdichtung

- 2 - 
 
mit Wohnungsbau auf Bestandsgrundstücken bzw. an neuen Standorten realisieren 
möchten.  
 
c. Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit 
eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzu-
reichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts (EHZK). 
 
d. Die Verwaltung wird gebeten, Supermarktbetreiber bzw. Grundstückseigentümer an-
zusprechen, um sie für eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf ihren Bestands-
grundstücken zu motivieren und dazu zügige Genehmigungsverfahren anzubieten.  
 
e. Bei möglichen Neuansiedlungen nach dem Einzelhandelskonzept soll immer die Op-
tion Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur mitgeplant werden.  
 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Lino Hammer  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

21.11.2019 Wirtschaftsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1600/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
21.11.2019
Erstellt
21.11.2019 15:16