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Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1600/2019 vom 21.11.2019

Stand: Am 05.12.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin - Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.11.2019 AN/1600/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 21.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates hier: TOP 5.1SPD-Antrag „Wohnen.Bezahlbar.Machen: Wohnungen über Lebensmittelmärkten bauen - Ausnahmeregelung jetzt beschließen!„, AN/1442/2019 Sehr geehrte Herren Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum o.a. SPD-Antrag AN/1442/2019 in die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 21.11.2019 und des Stadtentwicklungsausschusses am 5.12.2019 aufzunehmen: Beschluss: Der o.a. Antrag wird wie folgt ersetzt: a. Der Ausschuss bekräftigt den Ratsbeschluss AN/0441/2018 vom 20.03.2018, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, „aktuelle Projekte vorzustellen, die die inte- grierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen auf- genommen haben.“ b. Gemäß dem o.a. Ratsbeschluss wird die Verwaltung gebeten, dem Stadtentwick- lungs- und Wirtschaftsausschuss die vorliegenden Interessensbekundungen darzu- stellen, in denen Grundstückseigentümer von Supermärkten eine Nachverdichtung - 2 - mit Wohnungsbau auf Bestandsgrundstücken bzw. an neuen Standorten realisieren möchten. c. Die Verwaltung soll Pilotprojekte identifizieren, die sich für eine zügige Umsetzbarkeit eignen und dabei vorrangig Standorte wählen, in denen bislang keine oder unzu- reichende Nahversorgung herrscht auf der Grundlage des geltenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK). d. Die Verwaltung wird gebeten, Supermarktbetreiber bzw. Grundstückseigentümer an- zusprechen, um sie für eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau auf ihren Bestands- grundstücken zu motivieren und dazu zügige Genehmigungsverfahren anzubieten. e. Bei möglichen Neuansiedlungen nach dem Einzelhandelskonzept soll immer die Op- tion Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur mitgeplant werden. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2019

    Wirtschaftsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 05.12.2019 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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