1632/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15)
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Anlage 1-Eingabe
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Shepperson, Julia Betreff: WG: Antrag nach $ 24 GO Von: Ingo Brambach, aktiv für Meschenich eV [mailto:info@info-afm.de Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 01:31 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Antrag nach 8 24 GO Sehr geehrte Damen und Herren, in der 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 wurde folgendes beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Stadtteil Meschenich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr entscheidend zu reduzieren; dazu kann ein Lkw-Durchfahrtsverbot gehören. Die Bezirksregierung wird aufgefordert, dieses Verfahren beschleunigt durchzuführen. Seitdem wurde ein Tempolimit von 30 km/h und ein nächtliches LKW-Durchfahrverbot erlassen. Der Beschluss der Bezirksvertretung und auch des Verkehrsausschusses begrenzt das LKW-Durchfahrverbot nicht auf die Nacht. Die Bezirksregierung hatte ein ganztägiges Durchfahrverbot mit dem Hinweis abgelehnt, dass bis zur Fertigstellung des Ausbaus der L150 keine geeignete Ausweichstrecke zur Verfügung steht. Seit nunmehr zwei Monaten ist die L150 fertiggestellt. Das LKW-Durchfahrverbot wird gar nicht gezielt kontrolliert. Wir haben bisher 70 Anzeigen geschrieben. Jede Nacht fahren ca. 70 LKW verbotenerweise durch Meschenich. Das Tempolimit wird insbesondere nachts und am Wochenende zu wenig bis gar nicht kontrolliert. Die Schadstoffwerte liegen nach wie vor zu hoch und auch die Lärmgrenzwerte werden nach wie vor nicht eingehalten. Wir fordern die Stadt auf, endlich Ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Bürger zu schützen. Die entsprechenden Schutzanträge wurden alle bisher nur mit einem Zwischenbescheid versehen. Eine endgültige Antwort hat noch kein Anwohner erhalten. Ferner fordern wir die Stadt auf, das nach Abschluss der Bauarbeiten angekündigte ganztägige Durchfahrverbot zu erlassen und die derzeit mangelhafte Beschilderung desselben zu überprüfen und zu ergänzen (Hinweise fehlen von - Brühl aus kommend auf der Kölnstr., auf der A1/A61 am Bliesheimer Kreuz und am Kreisel in Hürth-Kalscheuren/lm Feldrhein) und die Gebote bzw. Verbote wirksam kontrollieren zu lassen. Die Polizei hat bereits mitgeteilt, dass keine Kapazitäten dafür zur Verfügung stünden. Freundliche Grüße Ingo Brambach Vorstand aKtiv Für Meschenich e.V. Neu Engeldorfer Weg 3 50997 Köln Telefon: 02232 5096486 info@info-afm.de www.aktiv-fuer-meschenich.de Amtsgericht Köln, VR 15988 Vorstand: Ingo Brambach, Geschäftsführer Kristina Hopp, Beisitzerin Klaus Kimmich, Finanzen Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. www.avast.com
Anlage 2-Auszug BV Rodenkirchen vom 09.07.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 10.07.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 öffentlich 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15) 1632/2018 Herr Bezirksbürgermeister Herr Homann lässt zunächst über das Rederecht des Petenten Herrn Brambach abstimmen. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erteilt Herrn Brambach zu TOP 2.1. Rederecht für diese Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen rügt einstimmig die lange Bearbeitungszeit von ca. 2 ½ Jahren seit Antragstellung. Die SPD-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, dahingehend, ein ganztägiges LKW- Durchfahrtsverbot bereits jetzt – also vor Fertigstellung der L 150 auf Brühler Seite anzuord- nen und durchzusetzen. Herr Homann lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Petenten an, ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot bereits jetzt – also vor Fertigstellung der L 150 auf Brühler Seite - anzuordnen und durchzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Herr Homann lässt dann über die geänderte Vorlage nochmal abstimmen. 3. Beschluss Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden folgenden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Petenten an, ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot bereits jetzt – also vor Fertigstellung der L 150 auf Brühler Seite - anzuordnen und durchzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1632/2018 Freigabedatum 25.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise, wie in der Begründung dargestellt, der Verwal- tung an. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 2 Begründung: Der Petent bemängelt die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr in Meschenich (s. Anla- ge). Stellungnahme der Verwaltung: Mit Schreiben vom 18.11.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, wie in der 31. Sitzung des Verkehrs- ausschusses vom 22.01.2013 (AN/1741/2012) beschlossen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Stadtteil Meschenich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr entscheidend zu reduzieren. Weiterhin wird gefordert, dass nach Abschluss der Bauarbeiten auf der L 150 angekündigte ganztägige Durchfahrtsverbot zu erlassen und die derzeit mangelhafte Beschil- derung des nächtlichen Durchfahrtsverbots für LKW zu überprüfen. Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zum Schutz vor Verkehrslärm und Schadstoffbelastung nach § 45 StVO wurde nach Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln ein aufwendiges Lärmgutachten erstellt. Als Ergebnis des Gutachtens wur- de im September 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft auf 30 km/h reduziert, um die durch den Autoverkehr verursachte Lärmbelästigung auf der Brühler Landstraße in Mesche- nich nachhaltig zu reduzieren. Aufgrund dieser Maßnahme und durch begleitende regelmäßige Tem- pokontrollen konnte eine Verringerung der Lärmimmission erzielt und die Situation für die Anwohne- rinnen und Anwohner verbessert werden. Zusätzlich wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregie- rung Köln, den umliegenden Gemeinden sowie dem Rhein-Erft-Kreis ein LKW-Durchfahrtsverbot in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eingerichtet. Seitens des Beschwerdeführers wird vorgetragen, dass ein ganztägiges Durchfahrtsverbot mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass bis zur Fertigstellung des Ausbaus der L 150 keine geeignete Aus- weichstrecke zur Verfügung steht. Der Forderung, nach Fertigstellung der L 150 ein ganztägiges Durchfahrtsverbot zu erlassen, kann derzeit nicht entsprochen werden. Es ist richtig, dass die L 150 auf Kölner Seite zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Der Ausbau der L 150 auf Brühler Seite steht jedoch noch an und soll wahrscheinlich Anfang 2019 umgesetzt werden. Ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot ist nach Fertigstellung der L 150 vorgesehen. Durch die Verwaltung wird die Beschilderung auf Kölner Stadtgebiet nochmals überprüft und ggfs. optimiert. Gleichzeitig ergehen eine Kopie des Schreibens des Beschwerdeführers und diese Stel- lungnahme an die Bezirksregierung Köln, die umliegenden Gemeinden sowie an den Rhein-Erft-Kreis mit der Bitte die LKW-Durchfahrtsverbots-Beschilderung zu überprüfen und ggfs. zu ergänzen. Auch wird die Polizeidienststelle erneut gebeten, das LKW-Durchfahrtsverbot gezielt zu kontrollieren. Zur Beurteilung der aktuellen Situation wurde eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben. Anlage 1. Eingabe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kölnstraße
- Brühler Landstraße
- Neu Engeldorfer Weg 3
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Details
- Aktenzeichen
- 1632/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 16.05.2018 10:30