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1632/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15)

Beschlussvorlage Ausschuss 25.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 13.09.2018, TOP 4.4

Anlage 1-Eingabe

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Anlage 2-Auszug BV Rodenkirchen vom 09.07.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1-Eingabe

2660 Zeichen

Shepperson, Julia

Betreff: WG: Antrag nach $ 24 GO

Von: Ingo Brambach, aktiv für Meschenich eV [mailto:info@info-afm.de
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 01:31

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Betreff: Antrag nach 8 24 GO

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 wurde folgendes beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im
Stadtteil Meschenich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr entscheidend zu
reduzieren; dazu kann ein Lkw-Durchfahrtsverbot gehören. Die Bezirksregierung wird aufgefordert,
dieses Verfahren beschleunigt durchzuführen.

Seitdem wurde ein Tempolimit von 30 km/h und ein nächtliches LKW-Durchfahrverbot erlassen.

Der Beschluss der Bezirksvertretung und auch des Verkehrsausschusses begrenzt das LKW-Durchfahrverbot nicht auf
die Nacht. Die Bezirksregierung hatte ein ganztägiges Durchfahrverbot mit dem Hinweis abgelehnt, dass bis zur
Fertigstellung des Ausbaus der L150 keine geeignete Ausweichstrecke zur Verfügung steht.

Seit nunmehr zwei Monaten ist die L150 fertiggestellt. Das LKW-Durchfahrverbot wird gar nicht gezielt kontrolliert.
Wir haben bisher 70 Anzeigen geschrieben. Jede Nacht fahren ca. 70 LKW verbotenerweise durch Meschenich. Das
Tempolimit wird insbesondere nachts und am Wochenende zu wenig bis gar nicht kontrolliert.

Die Schadstoffwerte liegen nach wie vor zu hoch und auch die Lärmgrenzwerte werden nach wie vor nicht
eingehalten.

Wir fordern die Stadt auf, endlich Ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Bürger zu schützen. Die
entsprechenden Schutzanträge wurden alle bisher nur mit einem Zwischenbescheid versehen. Eine endgültige

Antwort hat noch kein Anwohner erhalten.

Ferner fordern wir die Stadt auf, das nach Abschluss der Bauarbeiten angekündigte ganztägige Durchfahrverbot zu
erlassen und die derzeit mangelhafte Beschilderung desselben zu überprüfen und zu ergänzen (Hinweise fehlen von

- Brühl aus kommend auf der Kölnstr., auf der A1/A61 am Bliesheimer Kreuz und am Kreisel in Hürth-Kalscheuren/lm
Feldrhein) und die Gebote bzw. Verbote wirksam kontrollieren zu lassen. Die Polizei hat bereits mitgeteilt, dass
keine Kapazitäten dafür zur Verfügung stünden.

Freundliche Grüße

Ingo Brambach
Vorstand

aKtiv Für Meschenich e.V.
Neu Engeldorfer Weg 3
50997 Köln

Telefon: 02232 5096486

info@info-afm.de
www.aktiv-fuer-meschenich.de

Amtsgericht Köln, VR 15988

Vorstand:

Ingo Brambach, Geschäftsführer
Kristina Hopp, Beisitzerin

Klaus Kimmich, Finanzen

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Anlage 2-Auszug BV Rodenkirchen vom 09.07.2018

2144 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 10.07.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 09.07.2018 
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO,  
betr.: Schadstoffbelastung Meschenich  
(Az.: 02-1600-148/15) 
1632/2018 
 
Herr Bezirksbürgermeister Herr Homann lässt zunächst über das Rederecht des Petenten 
Herrn Brambach abstimmen. 
 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erteilt Herrn Brambach zu TOP 2.1. Rederecht für 
diese Sitzung.  
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen rügt einstimmig die lange Bearbeitungszeit von ca. 2 ½ 
Jahren seit Antragstellung. 
 
Die SPD-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, dahingehend, ein ganztägiges LKW-
Durchfahrtsverbot bereits jetzt – also vor Fertigstellung der L 150 auf Brühler Seite anzuord-
nen und durchzusetzen. 
 
Herr Homann lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe 
und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Petenten an, ein ganztägiges

LKW-Durchfahrtsverbot bereits jetzt – also vor Fertigstellung der L 150 auf Brühler 
Seite - anzuordnen und durchzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
Herr Homann lässt dann über die geänderte Vorlage nochmal abstimmen. 
 
3. Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe 
und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Petenten an, ein ganztägiges 
LKW-Durchfahrtsverbot bereits jetzt – also vor Fertigstellung der L 150 auf Brühler 
Seite - anzuordnen und durchzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

3543 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1632/2018 
Freigabedatum 25.06.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und 
schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise, wie in der Begründung dargestellt, der Verwal-
tung an. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018

2 
Begründung: 
Der Petent bemängelt die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr in Meschenich (s. Anla-
ge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Mit Schreiben vom 18.11.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, wie in der 31. Sitzung des Verkehrs-
ausschusses vom 22.01.2013 (AN/1741/2012) beschlossen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, 
die geeignet sind, im Stadtteil Meschenich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr 
entscheidend zu reduzieren. Weiterhin wird gefordert, dass nach Abschluss der Bauarbeiten auf der  
L 150 angekündigte ganztägige Durchfahrtsverbot zu erlassen und die derzeit mangelhafte Beschil-
derung des nächtlichen Durchfahrtsverbots für LKW zu überprüfen. 
 
Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen 
zum Schutz vor Verkehrslärm und Schadstoffbelastung nach § 45 StVO wurde nach Vereinbarung mit 
der Bezirksregierung Köln ein aufwendiges Lärmgutachten erstellt. Als Ergebnis des Gutachtens wur-
de im September 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft auf 30 km/h reduziert, 
um die durch den Autoverkehr verursachte Lärmbelästigung auf der Brühler Landstraße in Mesche-
nich nachhaltig zu reduzieren. Aufgrund dieser Maßnahme und durch begleitende regelmäßige Tem-
pokontrollen konnte eine Verringerung der Lärmimmission erzielt und die Situation für die Anwohne-
rinnen und Anwohner verbessert werden. Zusätzlich wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregie-
rung Köln, den umliegenden Gemeinden sowie dem Rhein-Erft-Kreis ein LKW-Durchfahrtsverbot in 
der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eingerichtet. 
 
Seitens des Beschwerdeführers wird vorgetragen, dass ein ganztägiges Durchfahrtsverbot mit dem 
Hinweis abgelehnt wurde, dass bis zur Fertigstellung des Ausbaus der L 150 keine geeignete Aus-
weichstrecke zur Verfügung steht. Der Forderung, nach Fertigstellung der L 150 ein ganztägiges 
Durchfahrtsverbot zu erlassen, kann derzeit nicht entsprochen werden. Es ist richtig, dass die L 150 
auf Kölner Seite zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Der Ausbau der L 150 auf Brühler Seite steht 
jedoch noch an und soll wahrscheinlich Anfang 2019 umgesetzt werden. 
 
Ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot ist nach Fertigstellung der L 150 vorgesehen. 
 
Durch die Verwaltung wird die Beschilderung auf Kölner Stadtgebiet nochmals überprüft und ggfs. 
optimiert. Gleichzeitig ergehen eine Kopie des Schreibens des Beschwerdeführers und diese Stel-
lungnahme an die Bezirksregierung Köln, die umliegenden Gemeinden sowie an den Rhein-Erft-Kreis 
mit der Bitte die LKW-Durchfahrtsverbots-Beschilderung zu überprüfen und ggfs. zu ergänzen. Auch 
wird die Polizeidienststelle erneut gebeten, das LKW-Durchfahrtsverbot gezielt zu kontrollieren. 
 
Zur Beurteilung der aktuellen Situation wurde eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben.  
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (2)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kölnstraße
  • Brühler Landstraße
  • Neu Engeldorfer Weg 3

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Details

Aktenzeichen
1632/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.06.2018
Erstellt
16.05.2018 10:30