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2013/0329

5. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 5.1 und 5.2) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.09.2013

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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 
Der Magistrat 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
 
5. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 
Der Magistrat 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung 
    
     
Ausschnitt aus dem FNP mit markierter Änderung 
 
   
5. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 5.1  
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013 
Der Magistrat 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich der Rheinstraße 
  
  
Ausschnitt aus dem FNP mit markierter Änderung 
 
  
5. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 5.2  
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

5. Änderung des Flächennutzu ngsplans (Erläuterungsbericht) 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das fünfte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche: 
 Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung zwisch en Hanauer Straße (B 26) und Martin-
Luther-King-Ring 
 Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich de r Rheinstraße zwischen Langener Straße 
(B 3) und Dornheimer Weg / Eifelring so wie zwischen Langener Straße (B 3) / 
Gräfenhäuser Straße und Rh einstraße / Zweifalltorweg 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Teilbereichsänderung 5.1  
 
Die Nord-Ost-Umgehung ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als 
Hauptverkehrsstraße dargestellt und verläuft hier in Teilen (zwischen Dieburger Straße und 
Arheilger Straße) als unterirdisch geführter Straßenabschnitt. Diese Hauptverkehrsstraße 
erstreckt sich westlich des Ostbahnhofs vom Kreuzungsbereich Hanauer Straße (B 26) / 
Landgraf-Georg-Straße / Schwarzwaldring bis zum Kreuzungsbereich Arheilger Straße / 
Martin-Luther-King-Ring. 
Aufgrund der erhöhten Gesamtkosten für die Straßenplanung, die der Baulastträger nicht 
getragen hätte, ist die finanzielle Durchführbarkeit für die Nordostumgehung nicht gegeben. 
Eine Realisierung des Straßenprojekts ist nicht mehr absehbar.  
Die Darstellung der Hauptver kehrsstraße wird daher aus dem Flächennutzungsplan 
herausgenommen.  
 
Teilbereichsänderung 5.2  
 
Die Westumgehung nördlich der Rheinstraße ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 
durch zwei alternative Straßentrassenfreihaltung en dargestellt. Die westliche Trassenvariante 
verläuft im Norden abgehend von der Langen er Straße (B 3) entlang der westlichen 
Siedlungsgrenze der "Waldkolonie" bis zum Kreu zungsbereich Dornheimer Weg / Eifelring. 
Diese Trassenvariante führt durch den "Westwald", für den ein Antrag beim 
Regierungspräsidium Darmstadt zur Ausweisung als Bannwald eingereicht wurde. 
Die östliche Trassenvariante verläuft vom Kr euzungsbereich Langener Straße (B 3) / 
Gräfenhäuser Straße bis zum Kreuzungsb ereich Rheinstraße / Zweifalltorweg. 
Vor dem Hintergrund der ungünstigen Verk ehrsverknüpfung der angedachten Trassen 
zwischen Gräfenhäuser Straße und Dornheimer  Weg sowie der aus verkehrstechnischer Sicht 
nicht zukunftsweisenden Anbindung an di e Rheinstraße wird für den Bau dieser 
Umgehungsstraße kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr gesehen. Der Bau einer 
Umgehungsstraße wird nicht weiter verfolgt.

Die Darstellungen beider Straßentrass enfreihaltungen werden daher aus dem 
Flächennutzungsplan herausgenommen.  
 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Teilbereichsänderung 5.1 
 
Die Nord-Ost-Umgehung als Verlängerung der B 26 ist im Flächennutzungsplan als 
Straßenplanung von der Hanauer Straße bis zu m Martin-Luther-King-Ring als Freihaltetrasse 
dargestellt.  
 
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Baul eitplanverfahren N 59 - Nordostumgehung - 
wurde deutlich, dass die ursprüngliche technische Planung nicht ausreicht, um die Straße 
aus städtischer Sicht stadtverträglich in di e Umgebung einzubinden. Die Planung wurde 
daher in mehreren Punkten an die Besonderheiten der Umgebung angepasst, wodurch 
Mehrkosten entstanden, die der Baulastträger nicht übernommen hätte. Insbesondere durch 
die Verlängerung des Tunnels summierten sich die Mehraufwendungen auf zuletzt 50 Mio. 
Euro. Diese Mittel sind bei der Haushaltssituation der Stadt auch unter Berücksichtigung 
anderer Verpflichtungen nicht aufzubringen.  
Ebenso wurde durch die Bürgerbeteiligung die berechtigte Diskussion angestoßen, ob die 
Aufwendungen im Verhältnis zu den prognostizierten Entlastungen der Straßen stehen. 
Da eine Realisierung der Straße damit grundsätzlich in Frage gestellt war und kein zeitlicher 
Horizont mehr angegeben werden konnte, hat die Stadtverordnetenversammlung hierzu am 
15.12.2011 beschlossen, den am 28.04.2010 in Kraft getretenen Bebauungsplan  
N 59 - Nordostumgehung - aufzuheben und hat einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung 
des Aufhebungsverfahrens gefass t. Die hierzu notw endigen Unterlagen werden derzeit 
erstellt. 
Die Darstellung der Hauptver kehrsstraße wird daher aus dem Flächennutzungsplan 
herausgenommen. 
 
Teilbereichsänderung 5.2 
 
Die Westranderschließungsstraße als Verlängerung der B 3 ist im Flächennutzungsplan als 
Straßenplanung von der Gräfe nhäuser Straße bis zum Dornheimer Weg, bzw. Rheinstraße 
mit zwei alternativen Frei haltetrassen dargestellt.  
 
Beide Freihaltetrassen führen zu einer ungünstigen Verkehrsverknüpfung zwischen 
Gräfenhäuser Straße und Dornhe imer Weg. Ebenso ist aus verkehrstechnischer Sicht eine 
Anbindung der B 3 an die Rheinstraße nicht zu kunftsweisend. Vor dies em Hintergrund wird 
für den Bau dieser Umgehungsstraße kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr 
gesehen. Der Bau der Umgehungsstraße wird daher nicht weiter verfolgt. 
Darüber hinaus würde die westliche Trassenvariante zu erheblichen Eingriffen in den 
geplanten Westwald führen und das Siedlungsgebiet der 
"Waldkolonie" vom Schutzwald und 
den wohnungsnahen Erholungsflächen abriegeln. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des 
Waldes wurde beim Regierun gspräsidium Darmstadt ein Antrag auf Ausweisung von 
Bannwaldflächen gestellt. Durch die Herausnahme der Trassenfreihaltung im 
Flächennutzungsplan soll der Antrag inhaltlich unterstützt und eine eindeutige Faktenlage 
geschaffen werden.

Grundsätzlich wird im Kontext der Fortschrei bung des Verkehrsentwicklungskonzeptes von 
Umgehungsstraßen innerhalb des Siedlungsbereichs vor dem Hintergrund der hohen Kosten 
sowie der städtebaulichen Zwänge perspektivisch abgesehen.  
Vor diesem Hintergrund so llen beide Freihaltetrassen mit der Änderung des 
Flächennutzungsplans herausgenommen werden. 
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
 
Darmstadt, den 24.09.2013 
61.1 il  Nst. 2607 
61.2 ha Nst. 2112

2013/0329

5253 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0329 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 5. Änder ung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 5.1 und 5.2)  
(Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 24.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für die 
nachfolgend genannten 2 Teilbereiche (s. Übersichtsplan in der Anlage)  zu ändern: 
Teilbereich 5.1:  Nord-Ost-Umgehung zwischen Hanauer Straße (B 26) und Martin-Luther-
King-Ring 
Teilbereich 5.2:  Westumgehung nördlich der Rheinstraße zwischen Langener Straße (B 3) 
und Dornheimer Weg / Eifelring sowie zwischen Langener Straße (B 3) / 
Gräfenhäuser Straße und Rheinstraße / Zweifalltorweg 
 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage) wird 
zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, 
sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen.

- 2 - 
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 
2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art 
und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. 
Punkt 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen. 
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0329 vom 24.09.2013:  
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Nach § 8 (2) BauGB sind die Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
 
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 (3) BauGB (Teilbereich 5.1 und 5.2) 
 
Am 15.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den am 28.04.2010 in Kraft 
getretenen Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung -, vor dem Hintergrund der 
erhöhten Gesamtkosten für die Straßenplanung, die der Baulastträger nicht getragen hätte, 
sowie der geringen Akzeptanz der Bürgerschaft für diese umgreifende Baumaßnahme, aufzuheben 
und hat zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens einen Aufstellungsbeschluss gefasst (V-Nr. 
2011/0448). 
Die Darstellung der Nordostumgehung (Hauptverkehrsstraße) soll aus dem Flächennutzungsplan 
herausgenommen werden. 
 
Ebenso wird für den Bau der B 3-Westumgehung, vor dem Hintergrund der ungünstigen 
Verkehrsverknüpfung der angedachten Trassen zwischen Gräfenhäuser Straße und Dornheimer 
Weg sowie der aus verkehrstechnischer Sicht nicht zukunftsweisenden Anbindung an die 
Rheinstraße, kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr gesehen. 
Darüber hinaus würde die westliche Trassenvariante zu erheblichen Eingriffen in den geplanten 
Westwald führen und das Siedlungsgebiet der "Waldkolonie" vom Schutzwald und den 
wohnungsnahen Erholungsflächen abriegeln. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Waldes 
wurde am 28.05.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung die Ausweisung des Waldgürtels 
westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz beschlossen (V-Nr. 
2013/0107) und beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Antrag auf Ausweisung von 
Bannwaldflächen gestellt. 
Die Darstellung der Westumgehung mit zwei alternativen Straßentrassenfreihaltungen soll aus dem 
Flächennutzungsplan herausgenommen werden. 
 
Im Regionalplan sind die Nordostumgehung und die Westumgehung dargestellt. Da der 
Flächennutzungsplan aus dem Regionalplan entwickelt sein muss und dessen Darstellungen 
entsprechen muss, müssen beide Planebenen gleichen Inhaltes sein. Im Verfahren zur Änderung 
des Flächennutzungsplanes wird daher bei der Regionalversammlung ein Abweichungsantrag zur 
Entfernung der Trassen aus dem Regionalplan gestellt.  
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss 
gemäß § 2 (1) BauGB. Parallel erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) 
BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 (1) BauGB. Mit den Beteiligungen wird bereits nach dem Magistratsbeschluss zu dieser 
Vorlage begonnen. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den  24.09.2013 
III/61.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (9)

TOP 410
TOP 4
TOP 20
TOP 49
TOP 7
TOP 49
TOP 8
TOP 13
TOP 11

Orte (12)

  • Rheinstraße
  • Hanauer Straße
  • Langener Straße
  • Gräfenhäuser Straße
  • Dieburger Straße
  • Arheilger Straße
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Dornheimer Weg
  • Eifelring
  • Schwarzwaldring
  • Martin-Luther-King-Ring
  • Zweifalltorweg 3

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0329
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00