2013/0329
5. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 5.1 und 5.2) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 5. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
5. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 5. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung
Ausschnitt aus dem FNP mit markierter Änderung
5. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 5.1
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.09.2013
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 5. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich der Rheinstraße
Ausschnitt aus dem FNP mit markierter Änderung
5. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 5.2
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
5. Änderung des Flächennutzu ngsplans (Erläuterungsbericht)
1. Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414).
2. Geltungsbereich
Das fünfte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche:
Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung zwisch en Hanauer Straße (B 26) und Martin-
Luther-King-Ring
Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich de r Rheinstraße zwischen Langener Straße
(B 3) und Dornheimer Weg / Eifelring so wie zwischen Langener Straße (B 3) /
Gräfenhäuser Straße und Rh einstraße / Zweifalltorweg
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Teilbereichsänderung 5.1
Die Nord-Ost-Umgehung ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als
Hauptverkehrsstraße dargestellt und verläuft hier in Teilen (zwischen Dieburger Straße und
Arheilger Straße) als unterirdisch geführter Straßenabschnitt. Diese Hauptverkehrsstraße
erstreckt sich westlich des Ostbahnhofs vom Kreuzungsbereich Hanauer Straße (B 26) /
Landgraf-Georg-Straße / Schwarzwaldring bis zum Kreuzungsbereich Arheilger Straße /
Martin-Luther-King-Ring.
Aufgrund der erhöhten Gesamtkosten für die Straßenplanung, die der Baulastträger nicht
getragen hätte, ist die finanzielle Durchführbarkeit für die Nordostumgehung nicht gegeben.
Eine Realisierung des Straßenprojekts ist nicht mehr absehbar.
Die Darstellung der Hauptver kehrsstraße wird daher aus dem Flächennutzungsplan
herausgenommen.
Teilbereichsänderung 5.2
Die Westumgehung nördlich der Rheinstraße ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
durch zwei alternative Straßentrassenfreihaltung en dargestellt. Die westliche Trassenvariante
verläuft im Norden abgehend von der Langen er Straße (B 3) entlang der westlichen
Siedlungsgrenze der "Waldkolonie" bis zum Kreu zungsbereich Dornheimer Weg / Eifelring.
Diese Trassenvariante führt durch den "Westwald", für den ein Antrag beim
Regierungspräsidium Darmstadt zur Ausweisung als Bannwald eingereicht wurde.
Die östliche Trassenvariante verläuft vom Kr euzungsbereich Langener Straße (B 3) /
Gräfenhäuser Straße bis zum Kreuzungsb ereich Rheinstraße / Zweifalltorweg.
Vor dem Hintergrund der ungünstigen Verk ehrsverknüpfung der angedachten Trassen
zwischen Gräfenhäuser Straße und Dornheimer Weg sowie der aus verkehrstechnischer Sicht
nicht zukunftsweisenden Anbindung an di e Rheinstraße wird für den Bau dieser
Umgehungsstraße kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr gesehen. Der Bau einer
Umgehungsstraße wird nicht weiter verfolgt.
Die Darstellungen beider Straßentrass enfreihaltungen werden daher aus dem
Flächennutzungsplan herausgenommen.
4. Ziele und Zwecke der Planung
Teilbereichsänderung 5.1
Die Nord-Ost-Umgehung als Verlängerung der B 26 ist im Flächennutzungsplan als
Straßenplanung von der Hanauer Straße bis zu m Martin-Luther-King-Ring als Freihaltetrasse
dargestellt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Baul eitplanverfahren N 59 - Nordostumgehung -
wurde deutlich, dass die ursprüngliche technische Planung nicht ausreicht, um die Straße
aus städtischer Sicht stadtverträglich in di e Umgebung einzubinden. Die Planung wurde
daher in mehreren Punkten an die Besonderheiten der Umgebung angepasst, wodurch
Mehrkosten entstanden, die der Baulastträger nicht übernommen hätte. Insbesondere durch
die Verlängerung des Tunnels summierten sich die Mehraufwendungen auf zuletzt 50 Mio.
Euro. Diese Mittel sind bei der Haushaltssituation der Stadt auch unter Berücksichtigung
anderer Verpflichtungen nicht aufzubringen.
Ebenso wurde durch die Bürgerbeteiligung die berechtigte Diskussion angestoßen, ob die
Aufwendungen im Verhältnis zu den prognostizierten Entlastungen der Straßen stehen.
Da eine Realisierung der Straße damit grundsätzlich in Frage gestellt war und kein zeitlicher
Horizont mehr angegeben werden konnte, hat die Stadtverordnetenversammlung hierzu am
15.12.2011 beschlossen, den am 28.04.2010 in Kraft getretenen Bebauungsplan
N 59 - Nordostumgehung - aufzuheben und hat einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung
des Aufhebungsverfahrens gefass t. Die hierzu notw endigen Unterlagen werden derzeit
erstellt.
Die Darstellung der Hauptver kehrsstraße wird daher aus dem Flächennutzungsplan
herausgenommen.
Teilbereichsänderung 5.2
Die Westranderschließungsstraße als Verlängerung der B 3 ist im Flächennutzungsplan als
Straßenplanung von der Gräfe nhäuser Straße bis zum Dornheimer Weg, bzw. Rheinstraße
mit zwei alternativen Frei haltetrassen dargestellt.
Beide Freihaltetrassen führen zu einer ungünstigen Verkehrsverknüpfung zwischen
Gräfenhäuser Straße und Dornhe imer Weg. Ebenso ist aus verkehrstechnischer Sicht eine
Anbindung der B 3 an die Rheinstraße nicht zu kunftsweisend. Vor dies em Hintergrund wird
für den Bau dieser Umgehungsstraße kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr
gesehen. Der Bau der Umgehungsstraße wird daher nicht weiter verfolgt.
Darüber hinaus würde die westliche Trassenvariante zu erheblichen Eingriffen in den
geplanten Westwald führen und das Siedlungsgebiet der
"Waldkolonie" vom Schutzwald und
den wohnungsnahen Erholungsflächen abriegeln. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des
Waldes wurde beim Regierun gspräsidium Darmstadt ein Antrag auf Ausweisung von
Bannwaldflächen gestellt. Durch die Herausnahme der Trassenfreihaltung im
Flächennutzungsplan soll der Antrag inhaltlich unterstützt und eine eindeutige Faktenlage
geschaffen werden.
Grundsätzlich wird im Kontext der Fortschrei bung des Verkehrsentwicklungskonzeptes von
Umgehungsstraßen innerhalb des Siedlungsbereichs vor dem Hintergrund der hohen Kosten
sowie der städtebaulichen Zwänge perspektivisch abgesehen.
Vor diesem Hintergrund so llen beide Freihaltetrassen mit der Änderung des
Flächennutzungsplans herausgenommen werden.
Die Dezernentin III :
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Darmstadt, den 24.09.2013
61.1 il Nst. 2607
61.2 ha Nst. 2112
2013/0329
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 01.10.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0329 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: Betreff: 5. Änder ung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 5.1 und 5.2) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 24.09.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für die nachfolgend genannten 2 Teilbereiche (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern: Teilbereich 5.1: Nord-Ost-Umgehung zwischen Hanauer Straße (B 26) und Martin-Luther- King-Ring Teilbereich 5.2: Westumgehung nördlich der Rheinstraße zwischen Langener Straße (B 3) und Dornheimer Weg / Eifelring sowie zwischen Langener Straße (B 3) / Gräfenhäuser Straße und Rheinstraße / Zweifalltorweg 2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen. - 2 - 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Punkt 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen. Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0329 vom 24.09.2013: Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam geworden. Nach § 8 (2) BauGB sind die Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 (3) BauGB (Teilbereich 5.1 und 5.2) Am 15.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den am 28.04.2010 in Kraft getretenen Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung -, vor dem Hintergrund der erhöhten Gesamtkosten für die Straßenplanung, die der Baulastträger nicht getragen hätte, sowie der geringen Akzeptanz der Bürgerschaft für diese umgreifende Baumaßnahme, aufzuheben und hat zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens einen Aufstellungsbeschluss gefasst (V-Nr. 2011/0448). Die Darstellung der Nordostumgehung (Hauptverkehrsstraße) soll aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Ebenso wird für den Bau der B 3-Westumgehung, vor dem Hintergrund der ungünstigen Verkehrsverknüpfung der angedachten Trassen zwischen Gräfenhäuser Straße und Dornheimer Weg sowie der aus verkehrstechnischer Sicht nicht zukunftsweisenden Anbindung an die Rheinstraße, kein dringendes verkehrliches Erfordernis mehr gesehen. Darüber hinaus würde die westliche Trassenvariante zu erheblichen Eingriffen in den geplanten Westwald führen und das Siedlungsgebiet der "Waldkolonie" vom Schutzwald und den wohnungsnahen Erholungsflächen abriegeln. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Waldes wurde am 28.05.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung die Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz beschlossen (V-Nr. 2013/0107) und beim Regierungspräsidium Darmstadt ein Antrag auf Ausweisung von Bannwaldflächen gestellt. Die Darstellung der Westumgehung mit zwei alternativen Straßentrassenfreihaltungen soll aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Im Regionalplan sind die Nordostumgehung und die Westumgehung dargestellt. Da der Flächennutzungsplan aus dem Regionalplan entwickelt sein muss und dessen Darstellungen entsprechen muss, müssen beide Planebenen gleichen Inhaltes sein. Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher bei der Regionalversammlung ein Abweichungsantrag zur Entfernung der Trassen aus dem Regionalplan gestellt. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB. Parallel erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB. Mit den Beteiligungen wird bereits nach dem Magistratsbeschluss zu dieser Vorlage begonnen. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 24.09.2013 III/61.1 il Nst. 2607 III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (9)
Orte (12)
- Rheinstraße
- Hanauer Straße
- Langener Straße
- Gräfenhäuser Straße
- Dieburger Straße
- Arheilger Straße
- Landgraf-Georg-Straße
- Dornheimer Weg
- Eifelring
- Schwarzwaldring
- Martin-Luther-King-Ring
- Zweifalltorweg 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0329
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00