2015/0391
Abstimmungsvereinbarung mit der Firma Noventiz GmbH, Dürener Straße 350, 50935 Köln. Noventiz - als Zulassungskriterium als 11. festgestelltes Duale System Deutschland.
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Abstimmungsvereinbarung (Abstimmungserklärung gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5a, 64283 Darmstadt - nachfolgend „Stadt Darmstadt“ genannt - und der NOVENTIZ GmbH Dürener Straße 350 50935 Köln vertreten durch ihre Geschäftsführer, - nachfolgend „NOVENTIZ“ genannt - Die Stadt Darmstadt erklärt hiermit, dass eine Umsetzung des NOVENTIZ-Konzeptes zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsmaterialien, das als Anlage 1 bei- liegt und Vertragsbestandteil ist, auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt gemäß 8 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfäl- len (Verpackungsverordnung — VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert Art. 5 Abs. 19 G vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 255) mit ihr abgestimmt ist. Aus Sicht der Stadt Darmstadt stehen einer Mitbenutzung des vorhandenen Erfas- sungssystems für Glas, Papier, Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium durch NOVENTIZ keine Bedenken entgegen. Die Beschreibung des vorhandenen Systems liegt als Anlage 2 und die Zusatzvereinbarung liegen als Anlage 3 bei. Beide Anlagen sind Vertragsbestandteil. Soweit das Erfassungssystem von der Stadt Darmstadt betrieben wird, verpflichten sich die Vertragsparteien, Leistungsverträge für die jeweiligen Bereiche abzuschlie- Ren. Änderungen oder Ergänzungen des NOVENTIZ-Konzeptes werden mit der Stadt Darmstadterneut abgestimmt. Ferner behält sich die Stadt Darmstadt vor, entsprechende Abstimmungsvereinba- rungen (Abstimmungserklärungen gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV) auch mit weiteren Wettbewerbern abzuschließen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere für folgende Fälle, notwendige Vertragsanpassungsverhandlungen zu führen: e Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, e Änderung der als Anlage 2 beigefügten Systembeschreibung seitens der Stadt Darmstadt, e Änderung der bestehenden und Schließung einer neuen Abstimmungs- vereinbarung zwischen der DSD GmbH (früher: DSD AG) oder eines von den Dualen Systemen bestimmten Ausschreibungsführerss und der Stadt Darmstadt, « letztinstanzliche Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die Mitbenutzung des vorhandenen Erfassungssystems gegen deutsches Recht, insbesondere gegen die VerpackV verstößt. Die Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn sie nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Die Stadt Darmstadt kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss kündigen, wenn NOVENTIZ die ihr nach dieser Vereinbarung obliegende Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Abmahnung nicht innerhalb eines Monats erfüllt. Zwischen den Mahnungen und der Kündigung muss jeweils eine Frist von einem Monat liegen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das von NOVENTIZ betriebene System ganz oder jedenfalls im Gebiet der Stadt Darmstadt dauerhaft scheitert. Die Abstimmungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung durch das Land Hessen gemäß $ 6 Abs. 3 VerpackV. Darmstadt, den......................- Köln, den.............22.......- Oberbürgermeister Geschäftsführer Stadtrat (Dienstsiegel) (Firmenstempel) Anlage 1 Systembeschreibung: Wir beabsichtigen, dass bestehende System der Dualen System Deutschland GmbH mitzubenutzen. Es sind keine Änderungen hinsichtlich des Erfassungs- systems geplant. Wir planen keine verpflichtende, zusätzlich zum „Grünen Punkt“ aufgebrachte Kennzeichnung der Verpackungen und der Erfassungssysteme mit einem alternativen Kennzeichen. Die Erfassung wird ausschließlich beim privaten Endverbraucher gemäß $ 3 XI VerpackV stattfinden. Eine Erfassung im Freizeitbereich und bei dem privatem Endverbraucher gleichgestellten (klein-)gewerblichen Anfallstellen wird dadurch gewährleistet, indem in unserem NOVENTIZ-Dienstleistungsvertrag eine explizite Regelung enthalten ist. Anlage 2 System-Beschreibung der Stadt Darmstadt zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen (entspricht der Vereinbarung mit der DSD GmbH (früher: DSD AG) vom 22.12.2003 und ist bezüglich einzelner Daten an die aktuelle Entwicklung angepasst) 1. Altglassammlung Die Altglaseinsammlung erfolgt grundsätzlich durch eine farbgetrennte Sammlung (weiß, grün, braun) in Form einer Containersammlung (Bringsystem), bei der im Normalfall pro Standort ein sogenannter Altglasdrilling (d. h. je ein Behälter mit der Größe 1,8 m? pro Farbe) aufgestellt ist. An einzelnen Standorten ist die Zahl der Weißglasbehälter verdoppelt, um dem lokalen höheren Aufkommen gerecht zu werden. Außerdem gibt es einige wenige Standorte, bei denen aufgrund des typischen Anfalls nur Grünglasbehälter aufgestellt sind. Hier handelt es sich im Wesentlichen um einige Gaststätten bzw. Kliniken. Hier sind zum Teil auch statt der 1,8 m’-Container mit kleiner runder Einwurföffnung größere Container (Deckel- mulden) aufgestellt. Zur Zeit bestehen drei Standorte mit Unterflursystem. Die Stadt Darmstadt beabsichtigt, bis zu 10 weitere Unterflurstandorte einzurichten. Der Entsorger hat dazu die Behälter zu stellen und die Abfuhr durchzuführen. Insgesamt stehen ca. 180 Containerstandorte — überwiegen im öffentlichen Verkehrsraum bzw. auf städtischem Gelände - der Bevölkerung zur Verfügung sowie ca. 20 Standplätze bei Großanfallstellen. Der Leerungsrhythmus für diese Behälter erstreckt sich auf die Zeiträume von 2 x wöchentlich bis 1 x vierwöchentlich, je nach Standort, Behälterdichte im Umfeld und Glasfarbe. Nur durch diese teilweise hohe Leerungsfrequenz kann ein Überfüllen der Glascontainer weitgehend vermieden werden, so dass dies unabdingbar notwendig ist. Reklamation wegen überfüllter Glascontainer werden bei Grün- und Weißglas innerhalb von 24 Stunden, in der Regel jedoch noch am gleichen Tag, erledigt. Lediglich bei Braunglas kann sich dieser Zeitraum aufgrund des wesentlich längeren Leerungsrhythmus (separate Tour) leicht erhöhen. Glasbehälterstandorte sind (zunehmend) mit separaten Abfallkörben ausgestattet, bei denen die Bürgerschaft sowohl Flaschen-/Gläserverschlüsse als auch Plastik- tüten, die beim Transport zum Glasbehälter genutzt wurden, einwerfen kann. Der Inhalt dieser Abfallkörbe wird der Verwertung im Rahmen der LVP-Einsammlung zugeführt. Glascontainerstandplätze werden grundsätzlich mindestens 1 x wöchentlich durch die jeweilige Standplatzkontrolle besichtigt und ggf. gereinigt. Dieser Anfahrrhythmus erhöht sich je nach Problematik des Standplatzes bis zu 7 x wöchentlich. Sofern sich die Glasmengen reduzieren sollten, ist es im Interesse der strukturellen Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, dass die Dichte der Container grund- sätzlich beibehalten wird. Reduzierungen der Sammelmenge können nur durch Verlängerung der Abfuhrrhythmen aufgefangen werden. 2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlun Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und Verkaufsver- packung erfolgt im Wesentlichen durch eine flächendeckende Container- sammlung. Hierzu sind an Standorten, die sich im Wesentlichen im öffentlichen Straßenraum bzw. auf städtischem Gelände befinden, ca. 950 Stck. 1,1 m?- Container, an weiteren Standorten ca. 50 Stck. 2,5- bzw. 5 m?-Container aufgestellt. Ergänzt wird dieses System durch (z. Zt. ca. 9000 Stck., Tendenz: schnell steigend) 240-I-PPK-Tonnen für Privathaushalte, die auf Privatgrundstücken aufgestellt sind und der öffentlichen Sammlung zuzurechnen sind. Während der Sammelrhythmus bei den 240-I-PPK-Tonnen 14tägig ist, werden die sonstigen öffentlichen Container je nach Standort und Nutzungsgrad zwischen 1 x wöchentlich und 6 x wöchentlich angefahren. Bei erheblicher Steigerung der 240-I-PPK-Behälter könnten dann später Container im öffentlichen Verkehrsraum teilweise abgezogen werden. Die Standplätze für die öffentlichen PPK-Container werden — wie bei den Glas- Containern - regelmäßig von den Standplatzfahrzeugen überwacht und ggf. gereinigt. 3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen-Einsammlun Grundsätzlich wird LVP im gesamten Stadtgebiet flächendeckend 14tägig mit gelben Säcken (Einsammlung ab Straßenrand) gesammelt. An maximal 10 % der Anfallstellen erfolgt die Sammlung auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich. Diese Sammlung wird ergänzt durch ca. 65 Container in den Größenordnungen 1,1 bis 5 m? an insgesamt ca. 55 Standorten im öffentlichen Straßenraum, die mit einem Leerungsrhythmus von 1 x wöchentlich bis 4 x wöchentlich je nach Standort und Nutzungsgrad angefahren werden. Außerdem werden die öffentlichen Einrichtungen, Gewerbebetriebe („gleichgestellte gewerbliche Anfallstellen‘) sowie Groß- wohnanlagen durch Containersammlung mit ca. 540 -Behältern von 1,1 m? bis 5 m? mit einem Leerungsrhythmus von 1 x 14tägig bis 2 x wöchentlich entsorgt. Die Ausgabe der gelben Säcke erfolgt über ca. 80 Ausgabestellen bei städtischen Dienststellen, Lotto-Toto-Annahmen und sonstigen Geschäften. Öffentliche LVP-Container-Standplätze werden je nach Notwendigkeit kontrolliert und teilweise bis zu 2 x täglich angefahren und gesäubert. Mit dem oben genannten System werden zur Zeit ca. 3.100 t pro Jahr LVP einge- sammelt. Falsch befüllte gelbe Säcke, die von den Mitarbeitern der Sammelfahrzeuge mit roten Aufklebern versehen wurden, aber von den Abfallerzeugern nicht mehr in den Privat- Haushalt zurückgeholt werden, werden regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Stra- ßenkontrolle durch die Umweltfahrzeuge als illegale Wildablagerung eingesammelt. Einige Anfallstellen im Rahmen der Sacksammlung werden in einer separaten Tour vom Standplatzfahrzeug angefahren, da sie entweder im Außenbereich liegen oder die Zufahrt für die normalen Sammelfahrzeuge aufgrund zu geringer Straßenbreite bzw. Brückengewichtsbeschränkungen nicht möglich ist. 4. Allgemeines Während der Großteil von PPK-Containern separat im öffentlichen Straßenraum/auf Gehwegen oder auf städtischen Flächen steht, gibt es eine Reihe von Standplätzen, bei denen mindestens 2 Fraktionen stehen, teilweise 3 bzw. mit Alttextilien 4 Fraktionen. Diese Standplätze sind in unterschiedlichem Maße ausgebaut worden (Bodenbefestigung, Zäune, Palisaden, Begrünung etc.). Die Kosten für den Ausbau von Containerstandplätzen wurden -— auch wenn sie in Einzelfällen von anderen städtischen Ämtern im Zuge anderer Baumaßnahmen vorgenommen wurden — vom EAD getragen. Die Abfuhrtermine für die LVP-Sacksammlung sowie für die Sammlung von PPK mit 240-I-MGB sind in dem städtischen Abfuhrkalender integriert. Das Beschwerdemanagement ist dergestalt ausgebaut, dass eingehende Beschwer- den umgehend überprüft werden und - soweit es sich um Container handelt - weitgehend am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, erledigt werden. Ergänzungen zu Anlage 2 Zu Anlage 2.2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlun Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und Verkaufsver- packung erfolgt im Wesentlichen über Behälter mit 1201-240| bzw. 1,1m?, mit denen nahezu alle Privathaushalte ausgestattet sind. (ca. 20.000 Behälter mit 1201 bis 2401, ca. 1200 Behälter 1,1m?). Die Abfuhr erfolgt in der Regel in einem 14-täglichen Leerungsrhythmus. Standplätze mit einem erhöhten Altpapieraufkommen können auch öfter angefahren werden. Der EAD betreibt des Weiteren einen Recyclinghof wo die Bürger ihr Altpapier entsorgen können. Zu Anlage 2.3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen- Einsammlung) Leichtstoffverkaufsverpackungen werden zusammen mit stoffgleichen Nichtverpackungen über Wertstoffbehälter mit 2401 sowie 1,1m? erfasst. Der Anteil an stoffgleichen Nichtverpackungen beträgt 19,5 %. Alle Darmstädter Haushalte sind mit entsprechenden Behältern ausgestattet. (ca. 25.000 Behälter mit 2401, ca. 1.900 Behälter mit 1,1m?). Die Abfuhr erfolgt in einem 4-wöchentlichen Rhythmus, der EAD bietet jedoch entgeltlich auch eine 14-tägliche Abfuhr in Verbindung mit einem Vollservice an. Der EAD betreibt des Weiteren einen Recyclinghof wo die Bürger ihre Leichtstoffverkaufsverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen entsorgen können. Anlage 3 Zusatzvereinbarungen zu der Abstimmungsvereinbarung vom (xx.xx.2015) zwischen der Stadt Darmstadt und NOVENTIZ . NOVENTIZ geht davon aus, dass die Stadt Darmstadt ihre Verpflichtungen gegenüber der DSD GmbH (früher: DSD AG) vertragsgerecht erfüllt. . NOVENTIZ verpflichtet sich zu Verwertung gemäß VerpackV. . Die Nachweise über die Verwertungswege der von NOVENTIZ übernommenen Wertstoffe werden von dieser gegenüber der Stadt Darmstadt gemäß VerpackV dargelegt. . Die Stadt Darmstadt gestattet NOVENTIZ für die Laufzeit dieser Abstimmungsvereinbarung (Abstimmungserklärung gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV) die Mitbenutzung des Sammelsystems für die PPK-Fraktion. Hinsichtlich Art und Umfang der Mit-benutzung des PPK-Sammelsystems im Rahmen des $ 6 Abs. 3 VerpackV sowie der dafür von NOVENTIZ zu übernehmenden Kosten treffen die Parteien gesonderte Vereinbarungen. . NOVENTIZ beteiligt sich anteilig an den zwischen der Stadt Darmstadt und der DSD GmbH vereinbarten Entgelten gemäß $ Abs. 3 Satz 10 VerpackV in Höhe von 1,79 €/EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dabei bedeutet „anteilig“ in dem vorgenannten Sinne die über NOVENTIZ lizenzierte Menge an Verkaufsver-packungen im jeweiligen Bundesland, bezogen auf das Gebiet der Stadt Darm-stadt, im Verhältnis zu allen an diesem System teilnehmenden Systembetreibern lizenzierten Mengen als Bezugsgröße für die Kostenermittlung. Die Festlegung des Anteils erfolgt durch die gemeinsame Clearingstelle aller Systeme nach $ 6 Abs. 3 VerpackVO. Sobald sich die DSD GmbH gegenüber der Stadt Darmstadt mit mehr als 1,79 €/EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den vor-genannten Kosten beteiligt, verändert sich die Kostenbeteiligung von NOVENTIZ nach Satz 1 entsprechend. . Die vorstehende Entgeltregelung entsprich der entsprechenden Regelung zwi- schen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt vom 22.11.2012. Darmstadt, den ......uussssnsssenneen en Köln, den .....2244 42H 44HHHH nen HH HH Henn Oberbürgermeister Geschäftsführer Stadträtin (Dienstsiegel) (Firmenstempel)
2015/0391
2747 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0391
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Abstimmungsvereinbarung
mit der Firma Noventiz GmbH , Dürener Straße 350, 50935 Köln.
Noventiz - als Zulassungskriterium als 11. festgestelltes Duale System Deutschland.
Vorlage vom: 24.08.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt, die beigefügte Abstimmungsvereinbarung nach § 6, Abs. 3, VerpackV
mit der Firma Noventiz GmbH, Dürener Straße 3 50, 50935 Köln, zu unterzeichnen.
Anlagen: Abstimmungsvereinbarung Noventiz
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2015:
Das Unternehmen NOVENTIZ GmbH mit Sitz Dürener Straße 350 in 50935 Köln,
beabsichtigt zeitnah in Deutschland als neues, nunmehr elftes Duales System
zugelassen zu werden. Hierfür muss ein Duales System die Flächendeckung für das
gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Hessischen
Umweltministerium nachweisen. Dies kann nur durch die sogenannte unterzeichnete
Abstimmungsvereinbarung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erbracht
werden.
Die Abstimmungsvereinbarung mit NOVENTIZ entspricht im Wesentlichen den
abgeschlossenen Abstimmungsvereinbarungen mit den bisherigen zehn weiteren
Dualen Systembetreibern und hat als Resultat für NOVE NTIZ die gleichen Rechte und
Verpflichtungen.
Der Vollständigkeit halber seien die bisherigen Systembetreiber hier kurz aufgeführt:
Duales System Deutschland GmbH DSD
Duales System Interseroh DSI
Landbell AG Landbell
Europäische Lizensierungssysteme GmbH ELS
BellandVision GmbH BellandDual
Reclay-Redual GmbH & Co. KG Redual
Zentek GmbH & Co. KG Zentek
Reclay-VfW GmbH VfW
Veolia Umweltservice Dual GmbH VUD
Recyclingkontor Dual GmbH & Co. KG RKD
Die Betriebskommission hat der Abstimmungsvereinbarung mit der Firma Noventiz
GmbH in der Sitzung vom 24.07.2015 zugestimmt.
Darmstadt, 24. August 2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0391
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00