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2015/0391

Abstimmungsvereinbarung mit der Firma Noventiz GmbH, Dürener Straße 350, 50935 Köln. Noventiz - als Zulassungskriterium als 11. festgestelltes Duale System Deutschland.

Magistratsvorlage 24.08.2015

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2015/0391

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14266 Zeichen

Abstimmungsvereinbarung
(Abstimmungserklärung gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV)

zwischen der

Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat,
Luisenplatz 5a,

64283 Darmstadt

- nachfolgend „Stadt Darmstadt“ genannt -
und der

NOVENTIZ GmbH
Dürener Straße 350
50935 Köln

vertreten durch ihre Geschäftsführer,

- nachfolgend „NOVENTIZ“ genannt -

Die Stadt Darmstadt erklärt hiermit, dass eine Umsetzung des NOVENTIZ-Konzeptes
zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsmaterialien, das als Anlage 1 bei-
liegt und Vertragsbestandteil ist, auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt gemäß 8 6
Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfäl-
len (Verpackungsverordnung — VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379),
zuletzt geändert Art. 5 Abs. 19 G vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 255) mit ihr
abgestimmt ist.

Aus Sicht der Stadt Darmstadt stehen einer Mitbenutzung des vorhandenen Erfas-
sungssystems für Glas, Papier, Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium
durch NOVENTIZ keine Bedenken entgegen. Die Beschreibung des vorhandenen
Systems

liegt als Anlage 2 und die Zusatzvereinbarung liegen als Anlage 3 bei. Beide Anlagen
sind Vertragsbestandteil.

Soweit das Erfassungssystem von der Stadt Darmstadt betrieben wird, verpflichten
sich die Vertragsparteien, Leistungsverträge für die jeweiligen Bereiche abzuschlie-
Ren.

Änderungen oder Ergänzungen des NOVENTIZ-Konzeptes werden mit der Stadt
Darmstadterneut abgestimmt.

Ferner behält sich die Stadt Darmstadt vor, entsprechende Abstimmungsvereinba-
rungen (Abstimmungserklärungen gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV) auch mit weiteren
Wettbewerbern abzuschließen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere für folgende Fälle, notwendige
Vertragsanpassungsverhandlungen zu führen:

e Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,

e Änderung der als Anlage 2 beigefügten Systembeschreibung seitens der Stadt
Darmstadt,

e Änderung der bestehenden und Schließung einer neuen Abstimmungs-
vereinbarung zwischen der DSD GmbH (früher: DSD AG) oder eines von den
Dualen Systemen bestimmten Ausschreibungsführerss und der Stadt
Darmstadt,

« letztinstanzliche Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die
Mitbenutzung des vorhandenen Erfassungssystems gegen deutsches Recht,
insbesondere gegen die VerpackV verstößt.

Die Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich
jeweils um 5 Jahre, wenn sie nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird.

Die Stadt Darmstadt kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum
Monatsschluss kündigen, wenn NOVENTIZ die ihr nach dieser Vereinbarung
obliegende

Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Abmahnung nicht innerhalb eines Monats
erfüllt. Zwischen den Mahnungen und der Kündigung muss jeweils eine Frist von
einem Monat liegen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon für
beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das
von NOVENTIZ betriebene System ganz oder jedenfalls im Gebiet der Stadt
Darmstadt dauerhaft scheitert.

Die Abstimmungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung durch das
Land Hessen gemäß $ 6 Abs. 3 VerpackV.

Darmstadt, den......................- Köln, den.............22.......-
Oberbürgermeister Geschäftsführer
Stadtrat

(Dienstsiegel) (Firmenstempel)

Anlage 1

Systembeschreibung:

Wir beabsichtigen, dass bestehende System der Dualen System Deutschland
GmbH mitzubenutzen. Es sind keine Änderungen hinsichtlich des Erfassungs-
systems geplant. Wir planen keine verpflichtende, zusätzlich zum „Grünen Punkt“
aufgebrachte Kennzeichnung der Verpackungen und der Erfassungssysteme
mit einem alternativen Kennzeichen.

Die Erfassung wird ausschließlich beim privaten Endverbraucher gemäß $ 3 XI
VerpackV stattfinden. Eine Erfassung im Freizeitbereich und bei dem privatem
Endverbraucher gleichgestellten (klein-)gewerblichen Anfallstellen wird dadurch
gewährleistet, indem in unserem NOVENTIZ-Dienstleistungsvertrag eine explizite
Regelung enthalten ist.

Anlage 2

System-Beschreibung der Stadt Darmstadt zur

Einsammlung von Verkaufsverpackungen
(entspricht der Vereinbarung mit der DSD GmbH (früher: DSD AG) vom 22.12.2003
und ist bezüglich einzelner Daten an die aktuelle Entwicklung angepasst)

1. Altglassammlung

Die Altglaseinsammlung erfolgt grundsätzlich durch eine farbgetrennte Sammlung
(weiß, grün, braun) in Form einer Containersammlung (Bringsystem), bei der im
Normalfall pro Standort ein sogenannter Altglasdrilling (d. h. je ein Behälter mit der
Größe 1,8 m? pro Farbe) aufgestellt ist. An einzelnen Standorten ist die Zahl der
Weißglasbehälter verdoppelt, um dem lokalen höheren Aufkommen gerecht zu
werden. Außerdem gibt es einige wenige Standorte, bei denen aufgrund des
typischen Anfalls nur Grünglasbehälter aufgestellt sind. Hier handelt es sich im
Wesentlichen um einige Gaststätten bzw. Kliniken. Hier sind zum Teil auch statt der
1,8 m’-Container mit kleiner runder Einwurföffnung größere Container (Deckel-
mulden) aufgestellt.

Zur Zeit bestehen drei Standorte mit Unterflursystem. Die Stadt Darmstadt
beabsichtigt, bis zu 10 weitere Unterflurstandorte einzurichten. Der Entsorger hat
dazu die Behälter zu stellen und die Abfuhr durchzuführen.

Insgesamt stehen ca. 180 Containerstandorte — überwiegen im öffentlichen
Verkehrsraum bzw. auf städtischem Gelände - der Bevölkerung zur Verfügung sowie
ca. 20 Standplätze bei Großanfallstellen. Der Leerungsrhythmus für diese Behälter
erstreckt sich auf die Zeiträume von 2 x wöchentlich bis 1 x vierwöchentlich, je nach
Standort, Behälterdichte im Umfeld und Glasfarbe. Nur durch diese teilweise hohe
Leerungsfrequenz kann ein Überfüllen der Glascontainer weitgehend vermieden
werden, so dass dies unabdingbar notwendig ist. Reklamation wegen überfüllter
Glascontainer werden bei Grün- und Weißglas innerhalb von 24 Stunden, in der
Regel jedoch noch am gleichen Tag, erledigt. Lediglich bei Braunglas kann sich
dieser Zeitraum aufgrund des wesentlich längeren Leerungsrhythmus (separate
Tour) leicht erhöhen.

Glasbehälterstandorte sind (zunehmend) mit separaten Abfallkörben ausgestattet,
bei denen die Bürgerschaft sowohl Flaschen-/Gläserverschlüsse als auch Plastik-
tüten, die beim Transport zum Glasbehälter genutzt wurden, einwerfen kann. Der
Inhalt dieser Abfallkörbe wird der Verwertung im Rahmen der LVP-Einsammlung
zugeführt.

Glascontainerstandplätze werden grundsätzlich mindestens 1 x wöchentlich durch
die jeweilige Standplatzkontrolle besichtigt und ggf. gereinigt. Dieser Anfahrrhythmus
erhöht sich je nach Problematik des Standplatzes bis zu 7 x wöchentlich.

Sofern sich die Glasmengen reduzieren sollten, ist es im Interesse der strukturellen
Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, dass die Dichte der Container grund-
sätzlich beibehalten wird. Reduzierungen der Sammelmenge können nur durch
Verlängerung der Abfuhrrhythmen aufgefangen werden.

2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlun

Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und Verkaufsver-
packung erfolgt im Wesentlichen durch eine flächendeckende Container-
sammlung. Hierzu sind an Standorten, die sich im Wesentlichen im öffentlichen
Straßenraum bzw. auf städtischem Gelände befinden, ca. 950 Stck. 1,1 m?-
Container, an weiteren Standorten ca. 50 Stck. 2,5- bzw. 5 m?-Container aufgestellt.
Ergänzt wird dieses System durch (z. Zt. ca. 9000 Stck., Tendenz: schnell steigend)
240-I-PPK-Tonnen für Privathaushalte, die auf Privatgrundstücken aufgestellt sind
und der öffentlichen Sammlung zuzurechnen sind. Während der Sammelrhythmus
bei den 240-I-PPK-Tonnen 14tägig ist, werden die sonstigen öffentlichen Container je
nach Standort und Nutzungsgrad zwischen 1 x wöchentlich und 6 x wöchentlich
angefahren. Bei erheblicher Steigerung der 240-I-PPK-Behälter könnten dann später
Container im öffentlichen Verkehrsraum teilweise abgezogen werden.

Die Standplätze für die öffentlichen PPK-Container werden — wie bei den Glas-
Containern - regelmäßig von den Standplatzfahrzeugen überwacht und ggf.
gereinigt.

3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen-Einsammlun

Grundsätzlich wird LVP im gesamten Stadtgebiet flächendeckend 14tägig mit gelben
Säcken (Einsammlung ab Straßenrand) gesammelt. An maximal 10 % der
Anfallstellen erfolgt die Sammlung auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich.
Diese Sammlung wird ergänzt durch ca. 65 Container in den Größenordnungen 1,1
bis 5 m? an insgesamt ca. 55 Standorten im öffentlichen Straßenraum, die mit einem
Leerungsrhythmus von 1 x wöchentlich bis 4 x wöchentlich je nach Standort und
Nutzungsgrad angefahren werden. Außerdem werden die öffentlichen Einrichtungen,
Gewerbebetriebe („gleichgestellte gewerbliche Anfallstellen‘) sowie Groß-
wohnanlagen durch Containersammlung mit ca. 540 -Behältern von 1,1 m? bis 5 m?
mit einem Leerungsrhythmus von 1 x 14tägig bis 2 x wöchentlich entsorgt.

Die Ausgabe der gelben Säcke erfolgt über ca. 80 Ausgabestellen bei städtischen
Dienststellen, Lotto-Toto-Annahmen und sonstigen Geschäften.

Öffentliche LVP-Container-Standplätze werden je nach Notwendigkeit kontrolliert und
teilweise bis zu 2 x täglich angefahren und gesäubert.

Mit dem oben genannten System werden zur Zeit ca. 3.100 t pro Jahr LVP einge-
sammelt.

Falsch befüllte gelbe Säcke, die von den Mitarbeitern der Sammelfahrzeuge mit roten
Aufklebern versehen wurden, aber von den Abfallerzeugern nicht mehr in den Privat-
Haushalt zurückgeholt werden, werden regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Stra-
ßenkontrolle durch die Umweltfahrzeuge als illegale Wildablagerung eingesammelt.

Einige Anfallstellen im Rahmen der Sacksammlung werden in einer separaten Tour
vom Standplatzfahrzeug angefahren, da sie entweder im Außenbereich liegen oder
die Zufahrt für die normalen Sammelfahrzeuge aufgrund zu geringer Straßenbreite
bzw. Brückengewichtsbeschränkungen nicht möglich ist.

4. Allgemeines

Während der Großteil von PPK-Containern separat im öffentlichen Straßenraum/auf
Gehwegen oder auf städtischen Flächen steht, gibt es eine Reihe von Standplätzen,
bei denen mindestens 2 Fraktionen stehen, teilweise 3 bzw. mit Alttextilien 4
Fraktionen. Diese Standplätze sind in unterschiedlichem Maße ausgebaut worden
(Bodenbefestigung, Zäune, Palisaden, Begrünung etc.). Die Kosten für den Ausbau
von Containerstandplätzen wurden -— auch wenn sie in Einzelfällen von anderen
städtischen Ämtern im Zuge anderer Baumaßnahmen vorgenommen wurden — vom
EAD getragen.

Die Abfuhrtermine für die LVP-Sacksammlung sowie für die Sammlung von PPK mit
240-I-MGB sind in dem städtischen Abfuhrkalender integriert.

Das Beschwerdemanagement ist dergestalt ausgebaut, dass eingehende Beschwer-
den umgehend überprüft werden und - soweit es sich um Container handelt -
weitgehend am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, erledigt
werden.

Ergänzungen zu Anlage 2

Zu Anlage 2.2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlun

Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und Verkaufsver-
packung erfolgt im Wesentlichen über Behälter mit 1201-240| bzw. 1,1m?, mit denen
nahezu alle Privathaushalte ausgestattet sind. (ca. 20.000 Behälter mit 1201 bis 2401,
ca. 1200 Behälter 1,1m?). Die Abfuhr erfolgt in der Regel in einem 14-täglichen
Leerungsrhythmus. Standplätze mit einem erhöhten Altpapieraufkommen können
auch öfter angefahren werden.

Der EAD betreibt des Weiteren einen Recyclinghof wo die Bürger ihr Altpapier
entsorgen können.

Zu Anlage 2.3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen-
Einsammlung)

Leichtstoffverkaufsverpackungen werden zusammen mit stoffgleichen
Nichtverpackungen über Wertstoffbehälter mit 2401 sowie 1,1m? erfasst. Der Anteil an
stoffgleichen Nichtverpackungen beträgt 19,5 %. Alle Darmstädter Haushalte sind mit
entsprechenden Behältern ausgestattet. (ca. 25.000 Behälter mit 2401, ca. 1.900
Behälter mit 1,1m?).

Die Abfuhr erfolgt in einem 4-wöchentlichen Rhythmus, der EAD bietet jedoch
entgeltlich auch eine 14-tägliche Abfuhr in Verbindung mit einem Vollservice an.

Der EAD betreibt des Weiteren einen Recyclinghof wo die Bürger ihre
Leichtstoffverkaufsverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen entsorgen
können.

Anlage 3

Zusatzvereinbarungen
zu der Abstimmungsvereinbarung vom (xx.xx.2015) zwischen
der Stadt Darmstadt und NOVENTIZ

. NOVENTIZ geht davon aus, dass die Stadt Darmstadt ihre Verpflichtungen
gegenüber der DSD GmbH (früher: DSD AG) vertragsgerecht erfüllt.

. NOVENTIZ verpflichtet sich zu Verwertung gemäß VerpackV.

. Die Nachweise über die Verwertungswege der von NOVENTIZ übernommenen
Wertstoffe werden von dieser gegenüber der Stadt Darmstadt gemäß VerpackV
dargelegt.

. Die Stadt Darmstadt gestattet NOVENTIZ für die Laufzeit dieser
Abstimmungsvereinbarung (Abstimmungserklärung gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV)
die Mitbenutzung des Sammelsystems für die PPK-Fraktion. Hinsichtlich Art und
Umfang der Mit-benutzung des PPK-Sammelsystems im Rahmen des $ 6 Abs. 3
VerpackV sowie der dafür von NOVENTIZ zu übernehmenden Kosten treffen die
Parteien gesonderte Vereinbarungen.

. NOVENTIZ beteiligt sich anteilig an den zwischen der Stadt Darmstadt und der
DSD GmbH vereinbarten Entgelten gemäß $ Abs. 3 Satz 10 VerpackV in Höhe
von 1,79 €/EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dabei bedeutet
„anteilig“ in dem vorgenannten Sinne die über NOVENTIZ lizenzierte Menge an
Verkaufsver-packungen im jeweiligen Bundesland, bezogen auf das Gebiet der
Stadt Darm-stadt, im Verhältnis zu allen an diesem System teilnehmenden
Systembetreibern lizenzierten Mengen als Bezugsgröße für die Kostenermittlung.
Die Festlegung des Anteils erfolgt durch die gemeinsame Clearingstelle aller
Systeme nach $ 6 Abs. 3 VerpackVO. Sobald sich die DSD GmbH gegenüber der
Stadt Darmstadt mit mehr als 1,79 €/EW/a zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer an den vor-genannten Kosten beteiligt, verändert sich die
Kostenbeteiligung von NOVENTIZ nach Satz 1 entsprechend.

. Die vorstehende Entgeltregelung entsprich der entsprechenden Regelung zwi-
schen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt vom 22.11.2012.

Darmstadt, den ......uussssnsssenneen en Köln, den .....2244 42H 44HHHH nen HH HH Henn
Oberbürgermeister Geschäftsführer
Stadträtin

(Dienstsiegel) (Firmenstempel)

2015/0391

2747 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.08.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0391 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abstimmungsvereinbarung  
mit der Firma Noventiz GmbH , Dürener Straße 350, 50935 Köln.  
Noventiz - als Zulassungskriterium  als 11. festgestelltes Duale System Deutschland.  
 
Vorlage vom: 24.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt, die beigefügte Abstimmungsvereinbarung nach § 6, Abs. 3, VerpackV 
mit der Firma Noventiz GmbH, Dürener Straße 3 50, 50935 Köln, zu unterzeichnen.  
 
 
 
Anlagen: Abstimmungsvereinbarung Noventiz  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2015: 
 
 
Das Unternehmen NOVENTIZ GmbH mit Sitz Dürener Straße 350 in 50935 Köln, 
beabsichtigt zeitnah in Deutschland als neues, nunmehr elftes Duales System 
zugelassen zu werden. Hierfür muss ein Duales System die Flächendeckung für das 
gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Hessischen 
Umweltministerium nachweisen. Dies kann nur durch die sogenannte unterzeichnete 
Abstimmungsvereinbarung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erbracht 
werden.  
 
Die Abstimmungsvereinbarung mit NOVENTIZ entspricht im Wesentlichen den 
abgeschlossenen Abstimmungsvereinbarungen mit den bisherigen zehn weiteren 
Dualen Systembetreibern und hat als Resultat für NOVE NTIZ die gleichen Rechte und 
Verpflichtungen. 
 
Der Vollständigkeit halber seien die bisherigen Systembetreiber hier kurz aufgeführt: 
 
Duales System Deutschland GmbH    DSD 
Duales System Interseroh     DSI 
Landbell AG       Landbell 
Europäische Lizensierungssysteme GmbH  ELS 
BellandVision GmbH     BellandDual 
Reclay-Redual GmbH & Co. KG    Redual 
Zentek GmbH & Co. KG     Zentek 
Reclay-VfW GmbH      VfW 
Veolia Umweltservice Dual GmbH    VUD 
Recyclingkontor Dual GmbH & Co. KG   RKD 
 
Die Betriebskommission hat der Abstimmungsvereinbarung mit der Firma Noventiz 
GmbH in der Sitzung vom 24.07.2015 zugestimmt. 
 
 
Darmstadt, 24. August 2015 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 401
TOP 21
TOP 3
TOP 36 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0391
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00