Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB), Stadtbezirk Süd - Rheydt, Gebiet zwischen südlicher Marktstraße, Harmoniestraße, Marktstraße, Markt, Limitenstraße und Stresemannstraße
1.1 - Beratungsvorlage 5372/IX vom 21.07.2020
Stand: Am 25.08.2020 im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung mit Stimmenmehrheit beschlossen.
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Dokumente
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Umrissskizze
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Beratungsvorlage
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Siegerentwurf (ausschließlich im Ratsinformationssystem hinterlegt)
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Beratungsverlauf
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25.08.2020 zuletzt
Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung
TOP 2.6, Beschlussfassung. Ergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
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