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Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB), Stadtbezirk Süd - Rheydt, Gebiet zwischen südlicher Marktstraße, Harmoniestraße, Marktstraße, Markt, Limitenstraße und Stresemannstraße

1.1 - Beratungsvorlage 5372/IX vom 21.07.2020

Stand: Am 25.08.2020 im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 21.08.2020

    Bezirksvertretung Süd

    TOP 5, Anhörung. Ergebnis: Die Bezirksvertretung wurde angehört
  2. 25.08.2020 zuletzt

    Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung

    TOP 2.6, Beschlussfassung. Ergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

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