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SV-2019/0038

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 20. Mai 2019 betr. Erweiterung der Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG

Antrag 03.06.2019

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Punkt 43.3: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 20. Mai 2019 betr. Erweiterung der 
Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG 
 (V-Nr. SV-2019/0038) 
 
Der Antrag wurde abgelehnt.

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Punkt 9: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 20. Mai 2019 betr. Erweiterung der 
Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG 
 (SV-Nr. 2019/0038) 
 
Der Antrag wurde von der Fraktion Die Linke. zurückgestellt bis zur Sitzung der 
Stadtverordnetenversammlung.

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Punkt 34.3: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 20. Mai 2019 betr. Erweiterung der 
Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG 
 (V-Nr. SV-2019/0038) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

SV-2019/0038

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Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
Telefax 06151 / 66 90 533 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de 
Vorlage-Nr. SV-2019/0038 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 20. Mai 2019 betr. Erweiterung der 
Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG 
 
 
 
  
   
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 20.05.2019 
 
Erweiterung der Kooperationsvereinbarung mit der Bauverein AG 
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, mit der Bauverein AG eine  
Erweiterung der bestehenden Kooperationsvereinbarung im Hinblick auf eine zurückhaltendere 
Mietenpolitik auszuhandeln. Erreicht werden sollen die folgenden Selbstverpflichtungen des 
kommunalen Wohnungsunternehmens: 
1. Begrenzung der Modernisierungsumlage 
auf 5% statt der gesetzlichen 8% der Modernisierungskosten sowie auf einen maximalen 
Anstieg der Kaltmiete von 10%, auch rückwirkend für Erhöhungen im Jahr 2018. 
2. Begrenzung aller normalen Mieterhöhungen. 
auf maximal 1% pro Jahr. 
3. Begrenzung der Mieten bei Neu- und Wiedervermietung  
auf den maximal laut Mietspiegel zulässigen Betrag. 
4. Recht auf Umzug in eine kleinere Wohnung vergleichbaren Standards 
innerhalb des Bestands der Bauverein AG ohne Erhöhung des Quadratmeterpreises  
der bisherigen Kaltmiete. 
5. Verzicht auf Privatisierung von Wohnungen 
auch an bisherige Mieterinnen oder Mieter. 
6. Verzicht auf die Abfrage des Einkommens und des Schufa-Status 
bei der Bewerbung um eine frei finanzierte Wohnung, um Chancengleichheit aller  
Einkommensgruppen herzustellen. 
7. Einrichtung einer neutralen Ombudsstelle  
die beim städtischen Wohnungsamt angesiedelt ist und bei Problemen von Mieterinnen und 
Mietern  
mit der Bauverein AG vermittelnd tätig wird. 
 
 
 
 
Antrag  
an die Stadtverordnetenversammlung  
der Stadt Darmstadt

2 
 
Um die allmähliche Verringerung der Mieteinnahmen in Folge dieser Selbstverpflichtungen zu 
kompensieren, wird die Stadt auf Gewinnausschüttungen und auf die Bildung der 
Sonderrücklage für den sozialen  
Wohnungsbau verzichten. 
 
Begründung 
1. 
Die Proteste der Mieterinnen und Mieter im Buxbaum-Ensemble haben breiten Widerhall nicht 
nur bei den knapp 1.000 Betroffenen gefunden. Im Rhön- und Spessartring, aber auch in vielen 
anderen Wohnanlagen der Bauverein AG müssen die meisten Mieterinnen und Mieter mehr als 
ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufbringen und können somit als Härtefälle gelten. 
Es führt zu Wut und Empörung, wenn die städtische Wohnungsgesellschaft diesen Menschen 
das Leben durch eine happige Umlage der Modernisierungskosten noch schwerer macht. Mit 
der in einigen Buxbaum-Häusern verlangten Umlage in Höhe von 10% der umlegbaren Kosten 
wird die Modernisierung (bei einem angenommenen Kreditzins von 4%) innerhalb von 12 
Jahren von den Mieterinnen und Mietern finanziert. Der doppelte Zeitraum erscheint eher 
sachgerecht. So ist die vorgeschlagene Begrenzung bei 5% zu begründen. 
Bei teuren Modernisierungen in günstigen Wohnungen kann auch die Umlage von 5% der 
Modernisierungskosten noch Mieterhöhungen von mehr als 10% der Kaltmiete verursachen. 
Für solche Fällen kommt zur Vermeidung von Härten zusätzlich das zweite, auf die Miete statt 
der Modernisierungskosten bezogene Kriterium zum Tragen. 
In Phasen mit stark steigenden Mieten, wie wir sie zur Zeit in Darmstadt erleben, erzielt die 
Bauverein AG Zusatzeinnahmen über die ursprüngliche Kalkulation hinaus. Daher gibt es 
ohnehin keinen ökonomischen Zwang, den Mieterinnen und Mietern die kompletten 
Modernisierungskosten abzuverlangen. 
 
2.  
In der Kommunikation mit Mieterinnen und Mietern der Bauverein AG zeigt sich, dass in den 
meisten Fällen die Mieten sehr schnell und präzise dem Mietspiegel angepasst wurden. Dies 
berichtet auch der Mieterbund, der hierbei einen guten Überblick hat. Erst seit kurzem sei eine 
Tendenz zu erkennen, Anpassungen etwas langsamer vorzunehmen. 
Bei einer Mietenexplosion, die wir gerade erleben, hat ein kommunales Wohnungsunternehmen 
die Aufgabe, ihre Mieterinnen und Mietern vor großen Mietsprüngen zu schützen. Dies wirkt 
über den Mietspiegel auch auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt preisdämpfend. Vor diesem 
Hintergrund hat z.B. die Stadt Frankfurt mit ihrer ABG vereinbart, dass sämtliche normalen 
Mieterhöhungen auf 1% pro Jahr begrenzt werden (Presseinfo Stadt Frankfurt, 6.7.2016). 
Auch die Landesregierung hat sich mit der Nassauischen Heimstätte auf dieses Limit geeinigt 
(Pressemitteilung der Grünen im Römer, 5.6.2018). 
Es ist dringend erforderlich, dass auch die Stadt Darmstadt mit der Bauverein AG ein 
Programm zur Mietendämpfung vereinbart. 
3. 
Zahlreiche Beispiele auf der Website der Bauverein AG zeigen, dass Neu- und 
Wiedervermietungen offenbar standardmäßig deutlich oberhalb des Mietspiegels angesetzt 
werden, im Falle von Erstbezug und modernisierten Wohnungen auch mehr als 10% darüber. 
Wenn dies in gewachsenen Quartieren wie dem Buxbaum-Ensemble so gehandhabt wird, droht 
schleichende Gentrifizierung. Auch ein Umzug in eine kleinere Wohnung innerhalb des 
Bauvereins-Bestands wird unattraktiv, wenn die neue Wohnung teurer ist als die alte. 
Insbesondere bei Wiedervermietungen, die den Großteil der Fluktuation ausmachen, gibt es 
keinen Grund, den Rahmen des Mietspiegels zu überschreiten. 
Im Sinne des sozialen Auftrags sowie eines sinnvollen Mietpreisgefüges müssen nicht nur die 
die Mieterhöhungen beschränkt werden wie in Punkt (2) gefordert. Auch bei Neu- und 
Wiedervermietungsmieten ist Zurückhaltung zu üben. Die Mietspiegel-Grenzen sind hierfür eine 
plausible Obergrenze.

3 
4. 
Nicht wenige Menschen leben z.B. nach familiären Veränderungen in einer eigentlich zu großen 
Wohnung. Wenn diese in kleinere Einheiten umziehen, dann wird der bestehende Wohnraum 
besser genutzt. Oft ist dieser Schritt aber nicht attraktiv, da die kleinere Wohnung nicht 
deutlich billiger, und oft sogar teurer ist als die bisherige. 
Angesichts des Wachstums unserer Stadt sollten alle Möglichkeiten der Innenentwicklung 
genutzt werden. Dazu gehört auch die Verringerung der durchschnittlichen Wohnfläche pro 
Person.  
Die Bauverein AG sollte solche Umzugsmöglichkeiten systematisch anbieten und durch einen 
günstigen Preis zum Umzug motivieren. Auch durch ein zusätzliches Unterstützungsangebot 
für die Durchführung des Umzugs kann z.B. bei älteren Menschen die Hemmschwelle für diese 
Entscheidung gesenkt werden. 
5. 
Für die meisten Haushalte mit niedrigem Einkommen ist Wohneigentum keine Option. Daher 
entscheidet das Angebot an Mietwohnungen darüber, ob sich diese Haushalte günstig mit 
Wohnraum versorgen können. Insbesondere Mietwohnungen in öffentlichem Eigentum sind ein 
wichtiges Instrument, um die Forderung nach „bezahlbarem Wohnen“ politisch umzusetzen.  
Eine soziale Wohnungspolitik muss daher darauf verzichten, Mietwohnungen aus der 
öffentlichen Hand zu geben und sie in Wohneigentum umzuwandeln. Das gilt auch für 
Mieterprivatisierungen: sie verursachen zwar keine unmittelbare soziale Härte, verringern aber 
längerfristig den Bestand an Mietwohnungen. 
6. 
Beim Auswahlverfahren für die Vermietung von frei finanzierten Wohnungen erhalten 
Bewerberinnen und Bewerber einen Fragebogen, bei dem u.a. abgefragt wird, ob das 
monatliche Einkommen mindestens dreimal so hoch ist wie die Miete. Außerdem wird das 
Einverständnis zur Schufa-Anfrage eingeholt.  
Für Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen, die sich auf dem Darmstädter 
Wohnungsmarkt versorgen wollen, ist ein Anteil von 33% des Einkommens für die Miete eher 
die Normalität als die Ausnahme. Diese Einkommensabfrage verdrängt die Haushalte, die es 
auf dem privaten Wohnungsmarkt besonders schwer haben, auch vom freifinanzierten Angebot 
der Bauverein AG. Obwohl genau diese Haushalte vom öffentlichen Wohnungsbau vordringlich 
versorgt werden sollen, wird ihnen bei 60% des Bauverein-Bestands der Zugang erschwert. Die 
Entscheidung, ob sie sich eine Wohnung leisten können, muss den Mietinteressentinnen und -
interessenten selbst überlassen bleiben.  
7. 
Die Bauverein AG steht regelmäßig in der Kritik für seinen Umgang mit Mieterinnen und 
Mietern, etwa bei Instandshaltungs- und Sanierungsmaßnahmen oder bei der Behebung von 
Mängeln. Betroffen sind meistens nicht einzelne Mieterinnen und Mieter, sondern ganze 
Hausgemeinschaften. Diese Fälle werden dann vor Gericht oder in der Öffentlichkeit verhandelt, 
oder sie erzeugen durch Mundpropaganda eine schlechte Stimmung, über deren Existenz die 
Verantwortlichen bei Bauverein AG und Politik dann verwundert sind. 
Abhilfe schaffen könnte eine neutrale Instanz mit Anbindung an die Stadtverwaltung, die bei 
solchen Problemen vermittelt und Lösungen vorschlägt. Für individuelle Rechtsberatung stehen 
Anwaltsbüros und der Mieterbund zur Verfügung, diese sollte daher nicht zu den Aufgaben der 
Stelle gehören. Die Ombudsstelle muss niedrigschwellig ansprechbar sein und guten Zugang 
zu Entscheidungsträgerinnen und -trägern bei der Bauverein AG haben. Letzteres ist in der 
Kooperationsvereinbarung festzuhalten.  
 
Karl-Heinz Böck 
Martina Hübscher Paul 
Kris Hartmann 
Uli Franke 
Werner Krone

Beratungsverlauf (3)

TOP 43.3
TOP 34.3
TOP 9

Orte (2)

  • Spessartring
  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0038
Typ
Antrag
Datum
03.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00