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V/0091/2020

62. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 591 - Kenntnisnahme der Planentwürfe zur Offenlegung

Vorlagen 10.02.2020

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V-0091-2020-Anlage-3-FNP-62-Begruendung

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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 24  
Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0091/2020 
B egründung   
zum Entwurf der 62. Änderung des 
Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster  
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck  
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Inhalt  Seite  
1  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 
2  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ................................................ 3 
3.2  Landschaftsplan .......................................................................................................................... 3 
3.3  Bebauungsplan ............................................................................................................................ 4 
4  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Verkehrsflächen ........................................................................................................................... 4 
4.1.1  Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen ............................................... 4 
5  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 4 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 4 
5.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 5 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 5 
5.4  Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes ...................................... 6 
5.5  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 8 
5.5.1  Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 8 
5.5.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10 
5.5.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 16 
5.5.4  Wasser ............................................................................................................................ 17 
5.5.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 18 
5.5.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 19 
5.5.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 20 
5.5.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 21 
5.5.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 21 
5.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 21 
5.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 22 
5.8  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 22 
5.9  Zusammenfassung .................................................................................................................... 22 
1  Planungsanlass und Planungsziele  
Der historisch gewachsene Ortskern des Münsteraner Stadtteils Wolbeck ist einer hohen, 
täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Diese Problematik blockiert unter anderem auch die 
Umsetzung des bereits im Jahr 2012 vom Rat beschlossenen Entwicklungskonzepts „ Aktives 
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“, da hierfür die Reduzierung des Verkehrs im 
Ortskern unerlässlich ist. Daher besteht das Ziel des Ausbaus der Eschstraße und deren 
Anbindung an die Umgehungsstraße (L 585), um so eine möglichst große Verk ehrsentlastung 
des Straßenzugs Am Steintor  – Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, dem 
Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 10.300 Kfz / 24 h (Am Steintor, Höhe 
Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca.  50 % dieses Verkehrsaufkommens durch 
den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung des Straßenzug s Am 
Steintor – Münsterstraße zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehr lich attraktive 
Alternativen geschaffen werden. Diese Alter nativen sind im Norden die Eschstraße und im

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 24  
Süden die Straße Am Berler Kamp. Diese Leistungsanforderungen an die zukünftige 
Eschstraße westlich der Münsterstraße bedingen eine Aufstufung der Eschstraße zu einer 
Kreisstraße.  
Zur Verwirklichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße  
zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585) gemäß § 2 (1) BauGB 
den Bebauungsplan Nr. 591 zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen.  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße bisher als 
nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Zukünftig soll die 
Eschstraße zwisch en Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße 
aufgestuft und im FNP als s onstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt 
werden. Daher ist parallel zur Aufstellung  des Bebauungsplans Nr. 591 die 62. Änderung des 
FNP erforderlich.  
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 310.000  Einwohnern. Für das Jahr 2030 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt  – zusammen mit den 
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen pro Jahr 
bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. 
Das Einwoh nerwachstum geht einher mit einem steigenden Verkehrsaufkommen und damit 
auch mit lokal wachsenden Verkehrsproblemen. Als ein wichtiger und zwingend notwendiger 
Bestandteil des Entwicklungskonzepts „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“ 
war zur Verkehrsentlastung des Ortskerns Wolbeck (Wigbold) stets ein Ausbau der Eschstraße 
mit Anbindung an die Ortsumgehung Wolbeck geplant. Neu auf Ebene der 
Flächennutzungsplanung ist dabei nur die geplante A ufstufung der Eschstraße zur Kreisstraße 
und damit verbunden die entsprechende Darstellung als Hauptverkehrsstraße im FNP.  
Mit der dadurch erreichten Verkehrsentlastung sind die Grundlagen geschaffen, den Ortskern in 
Wolbeck gemäß dem Entwicklungskonzept „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -
Wolbeck“ anders zu g estalten und verkehrsberuhigt umzubauen. Ziel ist es, die Bedingungen 
für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und damit ein 
Sicherheitsgefühl herzustellen. Zudem bietet eine Umgestaltung des Ortskerns die Möglichkeit, 
den Einzelhandel zu stärken und damit das Zentrum zu beleben. Vor diesem Hintergrund ist die 
mit der Planungsumsetzung (Neubau/Ausbau der Eschstraße) verbundene zusätzliche 
Flächenversiegelung gerechtfertigt.  
Die vorliegende Planung „62. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)  
Der Änderungsbereich ist im westlichen Teilbereich im Wesentlichen durch die agrarisch 
genutzten Flächen und vorhandenen Gehölz -/Baumstrukturen gekennzeichnet. Insbesondere 
Gehölze sorgen im Hinblick auf das Schutzgut Klima / Luft für positive Einflüsse. Aufgrund der 
Lage innerhalb der bzw. in Randlage zur freien Landschaft übernehmen die klima-  bzw. 
luftrelevanten Strukturen jedoch insgesamt keine bedeutenden Funktionen.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 24  
Auch gemäß Umweltkataster besitzt der Änderungsbereich keine Funktion als 
klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper. Darüber hinaus liegt 
er nicht in einem Belüftungskorridor. Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer 
relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens 
gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb 
festgesetzter Überschwemmungsbereiche, sodass bau-  und anlagenbedingte erhebliche 
Auswirkungen – z. B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen – nicht anzunehmen 
sind.  
2  Änderungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich der 62.  Änderung des FNP liegt am im Nordwesten des 
Stadtteils Wolbeck. Die Fläche umfasst die Trasse der zum Ausbau geplanten Eschstraße 
zwischen der Einmündung in die Münsterstraße im Osten sowie der Einmündung in die 
Umgehungsstraße Wolbeck (L 585) sowie einen Flächenstreifen sowohl nördl ich als auch 
südlich der Trasse. Der wirksame FNP stellt im Änderungsbereich im Wesentlichen 
Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Friedhof  
und Parkanlage sowie Flächen für die Landwirtschaft dar.  
3  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster 
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16.02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie 
ergänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein. Im 
fortgeschriebenen Re gionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich teilweise als 
„Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) sowie teilweise als „ Allgemeiner Freiraum - und 
Agrarbereich“ dargestellt. Im mittleren Änderungsbereich bildet die Trasse der Eschstraße die 
Grenze zwischen beiden Nutzungsdarstellungen. Der Allgem eine Freiraum- und Agrarbereich 
wird im Westen teilweise überlagert durch die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung“.  
Gemäß § 34 (1) des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist  zu Beginn 
der Planung bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, ob die beabsichtigte Darstellung 
des FNP mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Diese Anfrage bei der 
Bezirksregierung Münster wurde Anfang Februar 2020 gestellt.  
3.2  Landschaftsplan  
Der Änderungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplans liegt  im Geltungsbereich 
des Landschaftsplans Nr.  1 „Werse“  (LP 1). Die Entwicklungskarte des LP  1 nennt als 
Entwicklungsziel für den Raum die „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich 
oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (Nr. 1-1.1).  
Im Geltungsbereich eines Landschaftsplans bestehende Hauptverkehrsstraßen werden im 
Landschaftsplan in der Regel nicht gesondert gekennzeichnet, geplante Hauptv erkehrsstraßen 
werden ggf. als solche im LP gekennzeichnet (vgl. Ortsumgehung Roxel im LP  3). Die 
zukünftigen Darstellungen und Zielaussagen des LP  1 werden vom zuständigen Fachamt

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im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 24  
vorbereitet und im Fall einer Änderung unter Beteiligung des Naturschutzbeirats ggf. vom Rat 
beschlossen.  
3.3  Bebauungsplan  
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr.  591 überplant Teile folgen der nördlich bzw. 
südlich angrenzender Bebauungspläne:  
• Nr. 213 Teilabschnitt I: Wolbeck – Goldbrink,  
• Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink – Neufassung,  
• Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil),  
• Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink und  
• Nr. 415: Wolbeck-Nord – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße.  
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 591 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan 
überlagert werden, teilweise außer Kraft.  
4  Änderungsinhalte  
4.1  Verkehrsflächen  
4.1.1  Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße zurzeit als 
nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Stattdessen 
verläuft die Straßentrasse im Bereich von wirksam dargestellten Wohnbauf lächen, Grünflächen 
mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie westlich des Ortsrands im Bereich 
von Flächen für die Landwirtschaft. Durch die geplante Darstellung der Eschstraße als sonstige 
überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße (Kreisstraße) werden die vorgenannten 
Flächendarstellungen teilweise überplant.  
5  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB  
5.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der 
Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und 
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.  
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie 
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen 
wird.  
Diese Quellen lauten: 
• Amt für Mobilität und Tiefbau (2018): Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 11/2018  
• Ökoplanung Münster (2020): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – Bebauungsplan 
Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt 
Münster

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im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 24  
• Ökoplanung Münster (2019): Faunistischer Fachbeitrag – Bebauungsplan Nr. 591 
„Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt Münster: 
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien  
• Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH (2020): 
Immissionstechnische Untersuchung (Lärm) – Ausbau der Eschstraße zwischen 
Ortsumgehung und Münsterstraße  
• Umweltkataster Münster im Internet:  
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/umwelt-und-freiraumplanung/umweltkataster.html  
• WWK – Weil, Winterkamp und Knopp (2020): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum 
Bebauungsplan Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und 
Ortsumgehung“, Münster-Wolbeck  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wi e Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. diese reichen auch über den Änderungsbereich hinaus.  
5.2  Kurzdarstellung der Planung  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße zurzeit als 
nicht kl assifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Stattdessen 
verläuft die Straßentrasse im Bereich von wirksam dargestellten Wohnbauflächen, Grünflächen 
mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie westlich des Ortsrands im Bereich 
von Flächen für die Landwirtschaft. Zukünftig soll die Eschstraße zwischen Münsterstraße und 
Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestuft und im FNP als sonstige 
überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Durch die geplante 
Darstellung der Eschstraße als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrs straße 
(Kreisstraße) werden die vorgenannten Flächendarstellungen teilweise überplant.  
Parallel zur 62.  Änderung des FNP erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  591 
„Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“, um die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an 
die Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585) zu erfüllen.  
Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur 
Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen der Münsterstraße im Osten 
einschließlich Umbau dieses Knotenpunkts zum Kreisverkehr und der Ortsumgehung im 
Westen erfolgen.  
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Von den Umweltsc hutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die 62.  Änderung des 
Flächennutzungsplans neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen 
folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung):

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im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 24  
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen und menschliche 
Gesundheit  
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)  
DIN 18005, Teil 1, DIN 4109-1 (technische Regelwerke)  
Klima / Luft Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)  
Pflanzen und Tiere /  
biologische Vielfalt  
Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten sowie 
Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB  
Landschaft  Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)  
Fläche und Boden  Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser  Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW  
Kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter  
Denkmalschutzgesetz NRW  
Tab. 1:  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.  
5.4  Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes  
Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder 
Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.  
Landschaftsplan Werse und Landschaftsschutzgebiet  
Landschaftsplanerische Belange werden dem Vorhaben nicht entgegen gehalten.  
Innerhalb des Änderungsbereichs stellt der Landschaftsplan „Werse“ das Entwicklungsziel 
„Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft“ dar. Es umfasst insbesondere die Erhaltung der charakteristischen 
Landschaftsstrukturen. Die Entwicklungsziele für die Landschaft geben als räumlich- fachliche 
Leitbilder über das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der 
Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie sind behördenverbindlich. Das Entwicklungsziel steht im 
Widerspruch zu den bauleitplanerischen Zielen und wird für den Bereich der im Bebauungsplan 
ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
aufgehoben.  
Auf der nördlichen Seite der Eschstraße ist im Landschaftsplan eine Baumreihe festgesetzt. 
(Nr. 1-5.1.123). Diese erstreckt sich in Teilen auf den in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan Nr.  591. Die Bebauungsplanung greift die Landschaftsplan- Festsetzung 
inhaltlich auf und sieht in der Straßenverkehrsfläche die Anpflanzung von Bäumen vor. Die 
Festsetzung des Landschaftsplans wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 
aufgehoben.  
Im Landschaftsplan ist südlich der bestehenden Eschstraße das Landschaftsschutzgebiet 
(LSG) „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ festgesetzt. Die 
Abgrenzung erfolgt auf der südlichen Straßenseite. D er Bebauungsplan setzt hier öffent liche

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
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im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 24  
Grünflächen mit der Zweck bestimmung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ fest.  
Die Grünflächen verbleiben im Landschaftsplan und zugleich im Landschaftsschutzgebiet 
„Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. Insoweit erstrecken sich 
Landschaftsplan und Bebauungsplan teilweise auf die gleichen Flächen. Rechtsgrundlage für 
dieses Vorgehen ist § 7 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz, wonach sich der Landschaftsplan 
unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf diese Flächen erstrecken kann, wenn 
über die bauleitplanerische Sicherung hinaus weitergehende Maßnahmen des Naturschutzes 
und der Landschaftspflege erforderlich sind (hier LSG).  
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des 
Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als 
sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz NRW. 
Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich 
eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des 
Landschaftsplans mit dem In krafttreten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr.  591) 
außer Kraft.  
Landschaftspläne sind gemäß § 9 (1) Landesnaturschutzgesetz NRW einer Strategischen 
Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von 
Landschaftsplänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der 
Realisierung von Plänen und Programmen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge 
ermittelt, beschrieben und bewertet.  
Im Zuge der 62.  Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  591 erfolgt 
gleichfalls die Durchführung einer eigenständigen SUP. Es bestehen im Rahmen der 
Landschaftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche oder erhebliche 
Umweltauswirkungen, die nicht bereits in der SUP zur FNP -Änderung und zum Bebauungsplan 
berücksichtigt wurden. Insofern wird gemäß § 9 (2) LNatSchG NRW von der Durchführung 
einer Strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanänderung abgesehen.  
Grünordnung Münster  
Die Eschstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs 
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Dieser Grünzug stellt einen 
landschaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, 
Erholung und Stadtökologie dar. Die Eschstraße ist als Verbindung zwischen Freizeit - und 
Erholungseinrichtungen ausgewiesen. Der Eingriff in das Grünsystem wird im Rahmen der 
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und kompensiert. Zur Erholungsfunktion siehe 
Punkt 5.5.1.  
Regionalplan  
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich teilweise als 
„Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) sowie teilweise als „Allgemeiner Freiraum - und 
Agrarbereich“ dargestellt. Im mittleren Änderungsbereich bildet die Trasse der Eschstraße die 
Grenze zwischen beiden Nutzungsdarstellung en. Der Allgemeine Freiraum - und Agrarbereich 
wird im Westen teilweise überlagert durch die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung“.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 24  
Gemäß § 34 (1) des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist zu Beginn  
der Planung bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, ob die beabsichtigte Darstellung 
des FNP mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Diese Anfrage bei der 
Bezirksregierung Münster wurde Anfang Februar 2020 gestellt.  
5.5  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der 
Umweltauswirkungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans, d. h. mit einem gewissen 
Abstrahierungsgrad. Detailliertere Betrachtungen erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans. 
Schwierigkeiten traten bei der Zusammenstellung der Angaben nicht auf.  
5.5.1  Menschen und menschliche Gesundheit  
Bestandssituation der Umwelt  
Von der Münsterstraße im Osten an verläuft die Eschstraße zunächst durch beidseitig 
angrenzende Wohnbauflächen mit einer nördlich anschließenden Gemischten Baufläche sowie 
nördlich des städtischen Friedhofs Wolbeck. Die Eschstraße ist ab der Münsterstraße als 
Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind 
insgesamt vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut, hier 
befinden sich beidseitige Geh-  und Radwege. Im Abschnitt bis zum Goldbrink sind beidseitig 
Gehwege vorhanden, weiter westlich weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf.  
Die Eschstraße dient gegenwärtig zwischen dem Goldbrink und der Anbindung an die 
Umgehungsstraße der verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes, der 
beidseitig angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im 
Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer 
wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck.  
Die Eschstraße wird in der Ist -Situation gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand 
November 2018) von bis zu 1.600 Kfz / 24 h im östlichen Plangebiet und bis zu 900 Kfz / 24 h 
im westlichen Abschnitt bis zur Abzweigung zum Recyclinghof befahren. Westlich der 
Abzweigung zum Recyclinghof wird kein nennenswertes Verkehrsaufkommen dokumentiert.  
In rund 450 m Luftlinie vom Westrand der geschlossenen Wohnbebauung verläuft die 
Ortsumgehung Wolbeck (L 585).  
Friedhof Wolbeck  
Südlich der Eschstraße befindet sich der Friedhof Wolbeck, der im Jahr 1943 angelegt wurde 
und sich durch einen hohen Grünanteil mit Baum-, Hecken- und Strauchbestand auszeichnet. 
Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens auf der Eschstraße in der 
Bestandssituation ist eine ruhige, weitgehend von Verkehrslärm ungestörte Nutzung des 
Friedhofs möglich.  
Erholungsnutzung  
Die Es chstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs 
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung 
Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen mit einer bedeutenden 
Funktion im Erholungswegenetz ausgewiesen.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 24  
Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der Erschließung 
zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist bis zum Ende des 
Plangebiets die Optik eines Wirtschaftswegs auf. We stlich außerhalb des Plangebiet s schließt 
sich die bereits gebaute Einmündung in die Ortsumgehung an. Westlich der Ortsumgehung 
geht die Eschstraße in eine Fuß-  und Radwegeverbindung nach Angelmodde über. Diese 
Abschnitte mit untergeordnetem Kfz -Verkehrsaufkommen ermöglichen eine 
landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Die ehemals hohe Freizeit - 
und Erholungsqualität des Landschaftsraums im Bereich der Eschstraße ist allerdings durch die 
Ortsumgehung stark beeinträchtigt.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen  
Durch die neue Darstellung der Eschstraß e als Hauptverkehrsstraße wird teilweise 
landwirtschaftliche Nutzfläche überlagert, d.  h. Teile der bestehenden Ackerflächen st ehen 
zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Die verbleibenden Parzellen sind weiterhin 
landwirtschaftlich nutzbar. Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft gemäß 
dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind nicht betroffen.  
Während der Bauphase ist im Wohn- und Wohnumfeldbereich mit Störungen (z. B. Lärm, Licht, 
Staub, Abgase etc.) durch Baufahrzeuge und -maschinen sowie eine temporär eingeschränkte 
Nutzbarkeit der Straßen-  und Wegeverbindungen zu rechnen. Als Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur 
Vermeidung von Störungen anzustreben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut 
notwendiges Minimum zu beschränken.  
Betriebsbedingte Auswirkungen 
Ziel der Verkehrsanbi ndung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst 
große Verkehrsentlastung des Straßenzugs Am Steintor  – Münsterstraße im zentralen Bereich 
von Wolbeck, de m Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist im Ist -Zustand mit bis zu 
10.300 Kfz / 24 h (Höhe Drostenhof) stark belastet. Da ca.  50 % dieses Verkehrsaufkommens 
gemäß dem Verkehrsgutachten Wolbeck (S tand: November  2018) durch den Wolbecker 
Binnenverkehr verursacht wird, sollen zur Entlastung des Straßenzugs Münsterstraße  – Am 
Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternativen  
geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler 
Kamp.  
Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen deutlich auf 4.000 bis ca. 5. 000 Kfz / 24 h 
an. Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt 
geführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier Fahrbahneinengungen 
als verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und Silberbrink werden entfernt. 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 50  km/h heraufgesetzt. Für die 
Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern werden ein Fahrbahnteiler als Querungshilfe östlich 
der Abzweigung zum Recyclinghof sowie eine Bedarfs ampel in Höhe Silberbrink / Zugang zum 
Friedhof vorgesehen. Die Eschstraße wird zur Kreisstraße aufgestuft.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 24  
Lärm  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  591 wurde durch das Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge, Sitz Senden GmbH (2020) eine Imm issionstechnische Untersuchung 
(Lärm) erstellt. Im Ergebnis werden durch das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße 
die Grenzwerte der 16.  BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) um 1 bis maximal 3 dB(A) 
an etlichen im Einwirkungsbereich liegenden Gebäuden sowie an Außenwohnbereichen 
überschritten. Der Bebauungsplan hat demgemäß die Aufgabe, Maßnahmen zur Lärmvorsorge 
zu treffen. Weitere Informationen können dem Gutachten entnommen werden.  
Luftschadstoffe  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der 
Auswirkungen kann aufgrund der Untersuchungen des Luftqualitätsplans Münster zur 
Luftbelastung durch den Straßenverkehr vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 
39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen 
von 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe 
bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem im Bereich „Am 
Steintor“ zwischen der Hofstraße und der Hiltruper Straße auf. Die verkehrsbedingten 
Abnahmen durch die Anbindung der Eschstraße (Quelle: Amt für Mobilität und Tiefbau , 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 11/2018) werden dort zu einer deutlichen Reduzierung 
der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen.  
In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße 
aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und der besseren 
Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick 
auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Durch die Kfz -Flottenerneuerung sind zudem 
gesamtstädtisch die Schadstoffbelastungen in den letzten Jahren abgesunken.  
Erholungsnutzung  
Durch das zukünftig deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der 
Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die 
Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese i st bereits durch den Bau und insbesondere den 
Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet.  
Eine optische Aufwertung erfolgt durch die im Bebauungsplan vorgesehene Anpflanzung von 
insgesamt 50 Laubbäumen entlang der Eschstraße.  
Weitere Aspekte, die für den Mensc hen relevant sind, wie z.  B. Landschaft  / Ortsbild sowie 
Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.  
5.5.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Bestandssituation der Umwelt  
Biotop-/ Nutzungstypen  
Im westlichen Teil des Änderungsbereichs, zwischen der geschlossenen Wohnbebauung und 
dem bereits vorhandenen Anschluss an die Ortsumgehung, wird die Eschstraße überwiegend 
von Ackerflächen sowie von den Gärten der beiden südlich gelegenen Einzelhäuser beg renzt. 
Westlich der geschlossenen Wohnbebauung ist eine Kompensationsfläche mit einer

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 24  
mehrreihigen Feldhecke aus lebensraumtypischen Gehölzen sowie einem vorgelagertem, 
trockenen Saumstreifen, der in den Eingriffsraum geringfügig hereinragt, angelegt.  
Östlich der Kompensationsfläche beginnt nördlich der Eschstraße die Wohnbebauung mit 
Gärten und Straßenflächen. Zwischen der Eschstraße und der Wohnbebauung liegt ein breiter 
Fettgrünland-Saum mit Brennesselaufwuchs sowie vereinzelten Weidengebüschen und eine m 
größeren Brombeergebüsch. Zwischen dem Saumstreifen und der Wohnbebauung verläuft ein 
Graben.  
Südlich der Eschstraße liegt der Friedhof von Wolbeck, der durch einen Baumstreifen sowie 
eine einreihige Hecke aus vorwiegend heimischen Arten zur Straße hin begrenzt wird.  
Ab der Einmündung Goldbrink verbreitert sich die Eschstraße und weist einen beidseitigen 
Gehweg auf. Ab der Einmündung Silberbrink verbreitert sich die Eschstraße weiter und wird von 
einem Geh- und Radweg und Verkehrsrasenflächen mit Einzelbäumen (Winterlinden) gesäumt. 
Am Knotenpunkt Münsterstraße  / Eschstraße  / Am Borggarten befinden sich in den 
Straßenrandbereichen und entlang der Parkflächen kleinflächige Beet - und Rasenflächen. 
Überwiegend heimische Bäume und eine einreihige Weißdornhec ke ragen dort in den 
Eingriffsraum. Die ökologische Bedeutung der Biotoptypen reicht von gering bis sehr gering 
(versiegelte und bebaute Flächen) bis hin zu mittel -hoch (Bäume und Hecken aus überwiegend 
lebensraumtypischen Arten).  
Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.  
Tiere  
Zur Erfassung potenz iell betroffener Tierarten durch die Planung erfolgte eine Kartierung der 
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien und die Dokumentation im Faunistischen Fachbeitrag 
(Ökoplanung Münster, 2019) sowie eine Bewertung hinsichtlich planungsrelevanter Arten in der 
Artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökoplanung Münster, 2020). Es wurden tiergruppenspezifische 
Untersuchungsgebiete für die Brutvögel und Fledermäuse (ca.  22,5 ha Unter suchungsgebiet) 
und zur Erfassung der Amphibien (2 Untersuchungsgebiete, insgesamt ca.  10,2 ha) 
abgegrenzt, die sich über das Bebauungsplangebiet hinaus erstrecken. Die Lage und 
Abgrenzung der Untersuchungsgebiete und weitere Informationen zu den im Folgenden 
beschriebenen Tiergruppen können dem Faunistischen Fachbeitrag entnommen werden.  
Brutvögel  
Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von 13 als wertgebend anzusehenden 
Vogelarten festgestellt. Sieben dieser Arten  – Eisvogel, Feldsperling, Gartenrot schwanz, 
Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz – zählen in Nordrhein-Westfalen aktuell zu 
den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, 
Goldammer, Grünspecht, Haussperling, Klappergrasmücke und Teichhuhn nachgewiesen. 
Diese sechs Arten werden derzeit in Nordrhein-Westfalen nicht als planungsrelevant eingestuft, 
gelten jedoch als streng geschützte Art en, nach der Roten Liste als gefährdet oder werden 
zumindest auf der Vorwarnliste geführt.  
Weitere, im Untersuchungsgebiet vorkommende Vogelarten können dem Faunistischen 
Fachbeitrag entnommen werden. Gemäß der Bewertung des Faunistischen Fachbeitrags hat 
das Untersuchungsgebiet eine geringe Bedeutung für die Artgruppe der Brutvögel.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
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im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 24  
Fledermäuse  
Im Untersuchungsgebiet wurden die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer 
Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und 
Zwergfledermaus festgestellt. Die Fledermäuse zählen zu den streng geschützten Arten (§  7 
Abs. 2 Nr.  14 Bundesnaturschutzgesetz) und gelten in Nordrhein- Westfalen als 
planungsrelevant.  
Im Untersuchungsgebiet wurden keine spezifischen Flugstraßen oder Leitstrukturen von 
Fledermäusen festgestellt. Es existieren zwei Teilräume mit einer erhöhten Jag daktivität von 
Zwergfledermäusen und ein Teilraum mit einer erhöhten Jagdaktivität der Breitflügelfledermaus. 
Diese Teilflächen werden daher vom Gutachter mit mittlerer Bedeutung als Jagdgebiete für die 
Zwerg- und die Breitflügelfledermaus eingeschätzt. Der Flusslauf der Angel wird mit hoher 
Bedeutung für die Wasserfledermaus eingeschätzt. Die verbliebenen Flächen werden als 
Jagdgebiete von geringer oder sehr geringer Bedeutung für Fledermäuse eingeschätzt.  
Quartiere von hoher Bedeutung bestehen für die Zw ergfledermaus im Bereich der 
Wohnbebauung nördlich der Eschstraße und für die Breitflügelfledermaus im Bereich des 
Feldgehölzes südlich des Friedhofs. Dort besteht auch eine potenzielle Quartierfunktion für den 
Großen Abendsegler, den Kleinen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die 
Wasserfledermaus.  
Amphibien  
Im Rahmen der Laichgewässererfassungen wurden zwei potenzielle Laichgewässer näher 
untersucht. Es handelt sich um künstlich angelegte Fisch-  und Freizeitteiche, einer nördlich der 
Eschstraße, einer südlich davon in der Angelaue gelegen. Beide Gewässer sind mit Fischen 
besetzt.  
Im nördlichen Gewässer wurden mittelgroße Populationen der Arten Bergmolch, Grasfrosch, 
Teichmolch und Wasserfrosch sowie eine große Laichpopulation von Erdkröten festgestel lt. Im 
südlichen Gewässer wurden mittelgroße Vorkommen von Gras - und Wasserfrosch sowie eine 
große Laichpopulation von Erdkröten festgestellt.  
Alle festgestellten Amphibienarten haben aus ökologischer Sicht nur vergleichsweise geringe 
Ansprüche an ihren Lebensraum und sind dementsprechend im Münsterland und in Nordrhein-
Westfalen nahezu flächendeckend verbreitet.  
Beide Gewässer werden insbesondere aufgrund der großen Erdkrötenpopulationen mit mittlerer 
Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien eingeschätzt.  
Ausgehend von den Landlebensräumen, die mit geringer und mittlerer Bedeutung bewertet 
wurden, finden spezifische Wanderbewegungen der Amphibien, insbesondere der Erdkröte, in 
Richtung der beiden Kleingewässer statt. Der Gutachter geht hierbei auch von einem Nord-Süd-
Wanderkorridor aus, der in einem Verlauf von rund 300 m die Eschstraße kreuzt. Nach 
gutachterlicher Einschätzung sind jährlich Bestände von 100 bis maximal 300 Erdkröten zu 
erwarten, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße zur Laichablage anwandern. Es wird 
vermutet, dass 20-30 % der an diesem Gewässer vorkommenden Erdkröten diesen Korridor für 
ihre Wanderungen nutzen.

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Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 24  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen auf Biotop-/ Nutzungstypen  
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan erfolgt eine Eingriffs -/ 
Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft. Die Flächeninanspruchnahme 
betrifft überwiegend sowohl bereits versiegelte Bereiche, die keine bis eine sehr geringe 
ökologische Bedeutung aufweisen,  als auch Ackerflächen mit einer geringen ökologischen 
Bedeutung. Mit einem geringeren Flächenanteil sind Biotope mit einer mittleren bis hohen 
ökologischen Bedeutung (Hecke und Gehölzstreifen)  sowie ein Einzelbaum (Winterlinde) mit 
einer mittleren bis hohen ökologischen Bedeutung betroffen.  
Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.  
Im Ergebnis der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftspflegerisc hen Begleitplans 
entsteht ein Kompensationsdefizit, für das auf Ebene des Bebauungsplans ein externer 
Ausgleich erforderlich wird. Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgt eine vollständige 
Kompensation des Eingriffs.  
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) / Schutzgut Tiere  
Im Folgenden werden die bau-  und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere 
gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wiedergegeben und im Einzelnen ausgeführt.  
Baubedingte Auswirkungen auf Brutvögel  
Die Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten Eisvogel, Feldsperling, 
Gartenrotschwanz, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz liegen außerhalb der 
zum Eingriff vorgesehenen Flächen. Eine Tötung von Individuen dieser Arten im Rahmen der 
geplanten Rodung und Entfernung von Gehölzen kann sicher ausgeschlossen werden. Dass 
sonstige europäische Vogelarten in den zur Rodung und Entfernung vorgesehenen Gehölzen 
brüten, kann nicht ausgeschlossen werden. Unter Anwendung einer Bauzeitenregelung 
hinsichtlich der Entfernung und Rodung von Gehölzen können Verstöße gegen das 
Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz mit Sicherheit ausgeschlossen 
werden.  
Gemäß der Bauzeitenregelung können Schnitt und Rodung von Gehölzen nur zwischen dem 
01.10. eines Jahres und  dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst 
auch Sträucher, Hecken und Ziergehölze. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres 
ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich.  
Wird im Rahmen einer gesonderten artens chutzrechtlichen Begehung der Nachweis erbracht, 
dass alle Br utvögel ihre Brut beendet haben  bzw. keine Brut vorliegt, sind Schnitt - und 
Rodungsmaßnahmen an Gehölzen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit möglich.  
Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der planungsrelevanten Brutvögel liegen außerhalb des 
Eingriffsbereichs des Vorhabens. Ein direkter Verlust der bekannten Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten kann sicher ausgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme von Nahrungsflächen 
beidseits der Eschstraße umfasst keine essenz iellen Nahrungsflächen im Sinne von 
essenziellen Bestandteilen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.  
Baubedingt ist für einen begrenzten Zeitraum in einem erhöhten Maß von Störungen im Umfeld 
der Eschstraße auszugehen. Auch hier ist analog zu den betriebsbedingten Störungen (s.  u.)

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
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im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 24  
und aufgrund der Distanz der Brutvorkommen zur Trasse der Eschstraße nicht von erheblichen 
Störungen oder einer Aufgabe vorhandener Fortpflanzungs - und Ruhestätten 
planungsrelevanter Brutvogelarten auszugehen. Erhebliche Störungen auf Populationsniveau 
sowie ein indirekter Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten können für alle 
planungsrelevanten Vogelarten sicher ausgeschlossen werden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvögel  
Entlang der Eschstraße können betriebsbedingt einzelne Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und 
Tötungen von europäischen Vogelarten einschließlich planungsrelevanter Arten auftreten. Nach 
gutachterlicher Einschätzung liegt für keine der festgestellten Vogelart en im Rahmen und als 
Folge des Vorhabens ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig auftretende Tötungen 
einzelner Vögel sind in Verwirklichung des sozialadäquaten Lebensrisikos als unabwendbar 
anzusehen. Keine der festgestellten planungsrelevanten Arten brütete unmittelbar angrenzend 
an die vorhandene/geplante Straßentrasse.  
Es wurden keine Hinweise auf spezifische Überquerungen und spezielle räumlich- funktionale 
Zusammenhänge, die eine vermehrte Querung der Straßentrasse durch Brutvögel erfordern 
würden, festgestellt. Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Absatz  1 Nr.  1 
Bundesnaturschutzgesetz können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Der Straßenlärm ist in Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung 
für die Brut vögel nicht relevant, da sie entweder außerhalb vorhandener Fluchtdistanzen bzw. 
eines kritischen Schallpegels brüten oder, wie bei den Kulturfolgern Feldsperling und 
Rauchschwalbe, auftretender Lärm am Brutplatz unbedeutend ist.  
Baubedingte Auswirkungen auf Fledermäuse  
An den Straßenbäumen entlang der Eschstraße, die gerodet werden müssen, können 
Baumhöhlen oder tiefe Spalten, die Fledermäusen als Quartier dienen können, nicht mit 
Sicherheit ausgeschlossen werden. Unter Anwendung risikomindernder Maßnahm en können 
Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach §  44 Absatz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz sicher 
ausgeschlossen werden. Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind vor der Fällung auf 
eventuelle Spalten oder Höhlen, die Fledermäusen als Quartier dienen könn ten, zu 
untersuchen. Vorhandene Öffnungen sind auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu 
kontrollieren. Empfohlen wird eine Kontrolle mittels Steiger und Videoendoskop. Werden 
Fledermäuse festgestellt, ist gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der  Tiere 
durchzuführen.  
Weisen einzelne Baumhöhlen oder Spalten ein hohes Potential als Quartierstandort für 
Fledermäuse auf, ist die Quartierfunktion in einem Verhältnis von mindestens 1:3 unter 
Zuhilfenahme geeigneter Quartierhilfen im lokalen Umfeld des Vorhabens (ca.  1 km, max. 3 km 
Radius) auszugleichen. Die Maßnahme ist ganzjährig notwendig und in einem Zeitraum von 
7 Tagen vor der Fällung durchzuführen.  
In Verbindung mit dem Vorhaben sind baubedingt verschiedene Störungen im Plangebiet zu 
erwarten. Aufgrund der Beleuchtung des Verkehrsraum s ist insbesondere im Nahbereich der 
Trasse der Eschstraße eine Zunahme der Lichtimmissionen anzunehmen. Von den im 
Untersuchungsgebiet festgestellten Arten gilt insbesondere die Wasserfledermaus als 
lichtempfindlich. Die Art trat 2017 gezielt im Bereich der Angel und deren Aue auf, jedoch nicht 
im Nahumfeld der zum Ausbau vorgesehenen Eschstraße. Breitflügelfledermaus und

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 24  
Zwergfledermaus suchen hingegen teils gezielt beleuchtete Bereiche auf und nutzen diese zur 
Jagd auf Insekten. Nach gutachterlicher Einschätzung können erhebliche Störungen auf 
Populationsniveau nach § 44 Abs.  1 Nr.  2 Bundesnaturschutzgesetz für alle festgestellten 
Fledermausarten sicher ausgeschlossen werden.  
Entlang der Eschstraße werden durch das  Vorhaben in begrenztem Umfang Jagdflächen für 
Fledermäuse entfallen. Im Bereich des Friedhofs bestehen hier auch Bereiche, die für 
Breitflügel- und Zwergfledermaus als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt und die von beiden 
Arten spezifisch bejagt wurden.  Vergleichbare Strukturen sind im Umfeld des Vorhabens 
mehrfach bis häufig in ähnlicher Ausprägung vorhanden. Die Funktion dieser Teilbereiche als 
Jagdgebiet wird daher für die beiden Arten nicht als essenziell angesehen. Nach gutachterlicher 
Einschätzung bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der beiden 
Arten in Hinsicht auf einen partiellen Wegfall von Jagdgebieten sicher erhalten. Eine 
vergleichbare Einschätzung besteht auch für die im Untersuchungsgebiet 2017 festgestellten 
Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus.  
Im Rahmen des Vorhabens sind keine Quartiere von Fledermäusen mit Quartieren an und in 
Gebäuden (insbesondere Breitflügel - und Zwergfledermaus) betroffen. Auch ein Bereich, in 
dem im Frühjahr 2017 Quartiere der Breitflügelfledermaus in Gehölzen in der Angelaue 
vermutet wurden, ist nicht von der Planung betroffen.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Fledermäuse  
Da sich die Jagdgebiete der Breitflügel - und Zwergfledermaus vom Friedhof bis auf die 
Eschstraße erstrecken, können betriebsbedingt einzelne Kollisionen und Tötungen von 
Fledermäusen auftreten. In Bezug auf das Vorhaben liegt nach gutachterlicher Einschätzung für 
keine der festgestellten Fledermausarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig 
auftretende Tötungen einzelner Tiere sind unabwendbar und als allgemeines Risiko in 
Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos anzusehen.  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Amphibien  
An den beiden untersuchten Gewässern wurden in den Jahren 2017/2018 jeweils mittelgroße 
Populationen von Wasserfröschen festgestellt. Hierunter können sich auch einzelne Individuen 
des planungsrelevanten Kleinen Wasserfroschs befinden. Die Lebensräume der Art liegen 
überwiegend im direkten Umfeld der Gewässer. Erhebliche Störungen des Kleinen 
Wasserfroschs auf Populationsniveau nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz können 
sicher ausgeschlossen werden.  
Die zum Eingriff vorgesehenen Flächen werden nicht als primäre Lebensräum e der Art 
angesehen. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der Art 
nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz k önnen sicher ausgeschlossen werden. Die 
ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang 
bleibt sicher erhalten. Spezifische und stark ausgeprägte Wechselbewegungen zwischen Land-  
und Wasserlebensräumen sowie Querungen der zum Ausbau vorgesehenen Straßentrasse 
sind nicht anzunehmen.  
Alle weiteren im Untersuchungsgebiet festges tellten Amphibienarten gehören im Ergebnis der 
Artenschutzrechtlichen Prüfung zu den nur national nach § 7 Abs.  2 Nr.  13 
Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützten Arten“. Seitens des Landesamt s für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 24  
nur für eine Auswahl von sogenannten „ planungsrelevanten Arten“  sowie die „ europäischen 
Vogelarten“ durchzuführen. Arten, die zwar zu den national besonders geschützten Arten, nicht 
aber zu den streng geschützten Arten zählen, werden in dieser Liste planungsrelevanter Arten 
nicht aufgeführt. Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 Bundesnaturschutzgesetz sind diese 
nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt 
und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung 
behandelt (s. u.).  
Potenzielle Auswirkungen auf nicht-planungsrelevante Amphibien  
Nicht auszuschließen ist eine Betroffenheit der nicht planungsrelevanten Erdkröten, die im 
Rahmen der faunistischen Kartierung mit großen Populationen an den beiden Kleingewässern 
jeweils nördlich und südlich der Eschstraße festgestellt wurden. Der Gutachter schließt eine 
Querung der Eschstraße von einer nicht bekannten Anzahl von Tieren zwischen dem 
Feldgehölz „Eschbusch“ nördlich der Eschstraße und dem Kleingewässer südlich der 
Eschstraße während der Laichwanderungen nicht aus. Dieser Wanderkorridor mit einer Breite 
von ca. 300 m kreuzt nach gutachterlicher Einschätzung die Eschstraße. Es werden Bestände 
von 100 bis maximal 300 Erdkröten geschätzt, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße 
zur Laichablage anwandern.  
Aufgrund dessen sind im Rahmen des Bebauungsplans Nr.  591, der im Parallelverfahren 
aufgestellt wird, dauerhafte Amphibien-Leiteinrichtungen nördlich und südlich der Eschstraße im 
Graben- bzw. Saumbereich vorgesehen. Es sind zwei Querungshilfen vorgesehen, die  
unterhalb der Straße verlaufen. Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen 
Begleitplan entnommen werden.  
Fazit:  
Aufgrund der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum 
Ausgleich im weiteren Verfahren ist von keinen verbleibenden,  erheblichen 
Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt auszugehen.  
5.5.3  Fläche und Boden  
Bestandssituation der Umwelt  
Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Änderungsbereich die Bodentypen Graubrauner 
Plaggenesch, Pseudogley-Braunerde und Gley -Braunerde aus. Der Graubraune Plaggenesch 
als schutzwürdiger Boden (mittler e Kategorie), aufgrund der Archivfunktion der Natur - und 
Kulturgeschichte, findet sich im Westen des Änderungsbereichs. Hinweise auf Eschböden 
finden sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in 
der Umgebung („Wolbecke r Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“). Diese Böden werden 
landwirtschaftlich genutzt.  
Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstraße und dem Graben am Wohngebiet ein 
Grünstreifen.  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine Altlast-/ 
Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 5.5.7 (Kulturgüter).

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Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen  
Die zusätzliche Bodenversiegelung, die mit der 62.  Änderung des FNP vorbereitet wird, bewirkt 
einen vollständigen Verlust der Bodenschutzfunktionen. Mit diesem dauerhaften Werteverlust 
ist eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für den Boden verbunden. Diese wird 
entsprechend als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft im Rahmen des Bebauungsplans 
bilanziert und wird im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es 
verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.  
Der im Westen des Eingriffsraums vorkommende Plaggenesch ist als schutzwürdiger Boden 
eingestuft. Die Beanspruchung von schutzwürdigem Boden erfolgt auf straßennahen Flächen, 
die gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan durch den Straßenbau bereits vorbelastet 
sind, sodass es nach gutachterli cher Bewertung nicht zu einer Verstärkung des 
Konfliktpotenzials für den Boden kommt. Hinsichtlich der Archivfunktion der Natur - und 
Kulturgeschichte, die zu der Schutzwürdigkeit des Bodens führt, ist auch zu berücksichtigen, 
dass im Vorfeld des Straßenaus baus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler 
Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus 
denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (siehe Punkt 5.5.7).  
Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von 
Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge 
(z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel 
gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B. 
Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor.  
Fazit:  
Die Neuversiegelung von Boden wird im Rahmen der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung im 
Bebauungsplanverfahren bilanziert und im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig 
ausgeglichen. Es verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.  
5.5.4  Wasser  
Bestandssituation der Umwelt  
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o.  ä.) auf. Im Rahmen von 
Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s iehe Punkt 5.5.3) wurde in einem Bodenprofil 
Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt.  
Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebiets befindet  sich ein Kleingewässer, das 
als Amphibienlaichgewässer dient (s iehe Punkt 5.5.2). In nerhalb des Bebauungsplangebiet s 
befindet sich kein klassifiziertes Still - oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße 
weist eine geringe Wasserführung auf.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen  
Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Es ist vorgesehen, 
das Niederschlagswasser zwischen der Münsterstraße und dem Silberbrink der Kanalisation 
zuzuführen. Zwischen dem Silberbrink und dem Ende der geschlossenen Wohnbebauung soll

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
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im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 24  
das Niederschlagswasser in eine Sickermulde, weiter westlich schließlich in einen Graben, 
jeweils mit Überlauf, in die Kanalisation eingeleitet werden. Diese Maßnahmen ermöglichen die 
Versickerung von Niederschlagswasser und damit eine ledigli ch geringfügig veränderte 
Grundwasserneubildungsrate in diesem Bereich.  
Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von 
Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge 
(z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel 
gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B. 
Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor.  
Fazit:  
Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das 
Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.  
5.5.5  Klima / Luft  
Bestandssituation der Umwelt  
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren 
Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen  
Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die 
jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist 
nicht von einer Bee inträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich 
hinaus auszugehen.  
Durch die Neuanpflanzung von Bäumen entlang der Straßentrasse entstehen positive 
Umweltauswirkungen mit Blick auf die Filterung von Luftschadstoffen, Bindung von 
Kohlendioxid als Treibhausgas und die Beschattungswirkung insbesondere an heißen 
Sommertagen.  
Bauzeitlich wird es zu einem Ausstoß von Treibhausgasen durch Baufahrzeuge und 
Baumaschinen kommen. Durch eine gute Baustellenorganisation werden unnötige Fahrzeug-  
und Maschinenbewegungen vermieden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen  
Betriebsbedingt wird es durch das erhöhte Kfz -Aufkommen zu vermehrten 
Treibhausgasemissionen im Bereich der neuen Straßentrasse kommen. Hierbei handelt es sich 
um eine Verlagerung der Emissionen der Treibhausgase von der bisherigen Route der 
Autofahrer auf die Eschstraße. Stauzeiten im Ortskern mit erhöhten Emissionen von 
Treibhausgasen sollen durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung vermieden 
werden.  
Eine spezifische Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nicht zu 
erkennen. Aufgrund der höheren Anzahl von Starkregenereignissen kann allerdings die 
Häufigkeit temporärer Überschwemmungen generell zunehmen.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 24  
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt  5.5.1 behandelt, da Beeinträchtigungen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.  
Fazit:  
Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das 
Schutzgut Klima / Luft nicht zu erwarten. 
5.5.6 Landschaft / Ortsbild  
Bestandssituation der Umwelt  
Das Orts - und Landschaftsbild entlang der Eschstraße ist im östlichen Änderungsbereich 
zunächst stark von der vorhandenen Wo hn- und Mischgebietsbebauung geprägt. Weiter 
westlich, im Bereich des Friedhofs und der anschließenden landwirtschaftlichen Flächen, wird 
das Landschaftsbild von Grün-  und Freiraum charakterisiert. Im westlichen Abschnitt bestehen 
von der Eschstraße Sichtbeziehungen in die angrenzenden Offenland-  und Waldbereiche, 
sodass dieser Abschnitt gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan eine höhere 
Bedeutung für das Landschaftsbild aufweist.  
Mit dem Bau der Ortsumgehung Wolbeck ist auch der planfestgestellte Anschluss der 
Eschstraße auf rund 150 m Richtung Osten hergestellt worden. Hier ist bereits das zukünftige 
Aussehen der Trasse im Vergleich mit der bisherigen schmalen Fahrbahn weiter östlich 
erkennbar. Der Landschaftsraum wird für die wohnumfeldnahe Erhol ung sowie als Fuß-  und 
Radwegeverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde genutzt. Als Vorbelastung besteht die 
Ortsumgehung Wolbeck seit einigen Jahren, die die Sichtbeziehungen im Landschaftsraum 
nachteilig verändert hat und den die Erholung (s iehe Punkt 5.5.1) störenden Kfz -Betrieb 
aufweist.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen  
Der Ausbau der Eschstraße ist gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan mit visuellen 
Veränderungen und erheblichen, negativen Auswirkungen auf das Orts - und Landschaftsbild 
vor allem im westlichen Teil der Ausbaustrecke verbunden.  
Westlich außerhalb des Siedlungsbereichs bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen 
Waldbereiche und die südlich verlaufende Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstraße mit 
höherem Verkehrsaufkommen wird jedoch in der Landschaft deutlicher wahrnehmbar und 
störend für die Erholungsnutzung sein (s iehe hierzu Punkt 5.5.1). Die landschaftliche 
Einbindung der ausgebauten Eschstraße erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus einheimischen Laubbäumen (ca.  50 
Bäume).  
Fazit:  
Im Ergebnis des Landschaftspflegerischen Begleitplans verbleibt auf Basis der Anpflanzung von 
ca. 50 heimischen Laubbäumen entlang der Eschstraße keine erhebliche negative 
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 24  
5.5.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Bestandssituation der Umwelt  
Im Ge ltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit 
keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, 
in dem Eschböden anstehen. Vor allem südlich der Eschstraße haben sich im 
Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten.  
Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können 
zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 
10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind 
erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die 
frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch-  und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs 
vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut 
erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit.  
Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedlungsstätten, die den 
Charakter eines Bodendenkmals gemäß §  2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch sel bst 
von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG 
sein.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen  
Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann 
nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes 
geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, 
Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der E rdarbeiten müssen mit der 
Städtischen Denkmalbehörde und der LWL -Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur 
durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das 
Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kul tur hat. Mit einer 
angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld 
jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z.  B. die negativen Auswirkungen auf die mit 
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert 
werden.  
Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller 
beizubringen.  
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den 
Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen 
der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich. Demgemäß besteht auf Maßstabsebene 
des Flächennutzungsplans kein Handlungsbedarf.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen 
(DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen sind nach 
§ 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die 
Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die 
festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen 
Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 24  
archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die 
Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, LWL -Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan Nr.  591, der im 
Parallelverfahren aufgestellt wird, enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Fazit:  
Gemäß den obigen Ausführungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das 
Schutzgut nicht zu erwarten.  
5.5.8  Wechselwirkungen  
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
5.5.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur 
Verringerung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen.  
Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und 
Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Der 
Bebauungsplan hat demgemäß die Aufgabe, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen.  
Durch das zukünftig deutlich er höhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der 
Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die 
Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese ist bereits durch den Bau und insbesondere den 
Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet.  
Die zusätzliche Bodenversiegelung wird i m Rahmen des Bebauungsplans Nr.  591, der im 
Parallelverfahren aufgestellt wird, als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft bilanziert und im 
Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt die Tatsache, 
dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.  
5.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des  Umweltzustandes bei 
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im 
vorliegenden Fall den Verzicht auf die 62.  Änderung des Flächennutzungsplans bedeuten, die 
die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  591 im 
Parallelverfahren zur Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Wolbeck ist.  
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die erwartete Verkehrs - und 
Lärmentlastung des Straßenzugs Am Steintor  – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds nicht 
eintreten würde.  
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Die bauzeitlichen Störungen durch die

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 24  
Baufahrzeuge und - maschinen etc. würden nicht auftreten. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum wür de sich die entfallende Neuversiegelung der Eschstraße positiv 
auswirken.  
5.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen einer Anregung gemäß §  24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW, 
lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung 
anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Straße Wolbecker 
Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein 
Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmi ssionswerten als in 
einem Wohngebiet.  
Dieser Vorschlag wurde geprüft und verworfen, da eine möglichst große Verkehrsentlastung 
des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Straße Am Berler K amp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht 
geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen.  
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die 
Ortsumgehung Wolbeck enthalten.  
5.8  Überwachung (Monitoring)  
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf  Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage 
versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine 
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen 
Kompensationsmaßnahmen.  
Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen alle fünf Jahre im Rahmen der bundesweiten 
Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz.  
Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche 
Umweltauswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplans ergeben, sind die 
zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB).  
5.9  Zusammenfassung  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße zurzeit als 
nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Stattdessen 
verläuft die Straßentrasse im Bereich von wirksam dargestellten Wohnbauf lächen, Grünflächen 
mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie westlich des Ortsrands im Bereich 
von Flächen für die Landwirtschaft. Zukünftig soll die Eschstraße zwischen Münsterstraße und 
Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestu ft und im FNP als sonstige 
überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Durch die geplante 
Darstellung der Eschstraße als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße werden 
die vorgenannten Flächendarstellungen teilweise überplant.

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 24  
Parallel zur 62. Änderung des FNP ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 „Wolbeck  – 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“ erforderlich, mit dem die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Es chstraße an 
die Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585) geschaffen werden.  
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst 
große Verkehrsentlastung des Straßenzugs Am Steintor  – Münsterstraße im zentralen Bereich 
von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen 
von bisher maximal 900 bis 1.600 Kfz / 24 h auf 4.000 bis zu ca. 5.000 Kfz / 24 h an. Die 
Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h. 
die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier Fahrbahneinengungen als 
verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und Silberbrink werden entfernt. Die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 50 km/h heraufgesetzt.  
Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und 
Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Der im 
Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hat demgemäß die Aufgabe, 
Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen.  
Die Erholungsqualität des Landschafts raums im Westen des Plangebiet s wird durch das 
deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße mit entsprechenden Störwirkungen 
für eine landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, 
dass bereits eine Vorbelastung durch die Ortsumgehung besteht.  
Eine optische Aufwertung erfolgt durch die Anpflanzung von insgesamt 50 Laubbäumen entlang 
der Eschstraße.  
Im Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung sind relevante Auswirkungen auf 
planungsrelevante Vogel -, Fledermaus - und Amphibienarten nicht zu erwarten bzw. werden 
durch geeignete Regelungen vermieden. Hierzu gehören eine Bauzeitenregelung den Schnitt 
und die Rodung von Bäumen und Gehölzen betreffend, die zum Schutz von Brutvögeln i.  d. R. 
nur im Winterhalbjahr zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchgeführt werden 
dürfen. Bäume, die zur Fällung vorgesehen sind, sind auf eventuelle Spalten oder Höhlen, die 
Fledermäusen als Quartier dienen könnten, zu untersuchen. Werden Fledermäuse festgestellt, 
ist gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen. Bei einem 
hohen Potenz ial als Quartie rstandort für Fledermäuse ist die Quartierfunktion auszugleichen. 
Da gutachterlicherseits Auswirkungen auf nicht -planungsrelevante Erdkröten während ihrer 
Laichwanderungen nicht ausgeschlossen werden können, werden im Bebauungsplan 
Amphibienleiteinrichtungen mit Querungen unter der Eschstraße vorgesehen.  
Im Ergebnis der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaft spflegerischen Begleitplans 
entsteht ein Kompensationsdefizit, für das auf Ebene des Bebauungsplans ein externer 
Ausgleich erforderlich wird. Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgt eine vollständige 
Kompensation des Eingriffs.  
Im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler sind im weiteren Verfahren Untersuchungen im 
Vorfeld der Bautätigkeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vorgesehen.  
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der 
Verkehrsuntersuchung (Stand 11/2018) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am

62 Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck 
im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 24  
Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung 
der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des 
Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds würde nicht eintreten.  
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken.  
Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die 
Straße Wolbecker Windmühle stat t über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative 
Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des 
zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße s oll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck im 
Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler Kamp.  
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Wolbeck im 
Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

591-Bebauungsplanentwurf-3-Blaetter

16141 Zeichen

53,03 53,0753,4254,06
54,42
53,89
54,21
54,23
53,24 54,2952,91 59 a
Angel
Angel
I III
I
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I
I
I
III
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28
3265
2
79
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EschstraßeEschstraßeAm Brockhoff5 55
4
46
9
23
11
45
12
2
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28
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19 715 5 3
57
52
10
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19
645654
515 36
1
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31
3
47
67
19
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21151714a
332325
15
51
18
5
1
42
Münsterstraße
Goldbrink
Mühlenesch
Mühlendamm
Silberbrink MarienfeldwegGrenkuhlenweg
2571 3394
35133514 668
24732468
1226
154
3517
2095
122
3396
93
3453
480 31073111
2079 2610
25882583
22972427
20802081482479476
2296
2574257225702586
3153
3152
3109
94 220131127126218
2566
3450
3463
3455
3464
287219
2195173215231532
1525
34462356
3452
34513448
15314833239
3445 285
283
209207227
102100
268
866723
92156250263262
136152
258255229938836023603
2476279034573511529
3336
3021
3055
30173012 2979
2986
1902190118991915
269826942703
28342825
26002604
2450
18841883
2568
301929822707
2197 858856
2191109
24922481
1299
24482447
2443 710
129824662465
240124002399
2439
2467
23612357
477
2280
2298
1900189818971896
2824
100318891888188718861885
2822
2810
3334
2809
272926882687
3393
27012700 2618
859860273026992697 23342696
26191568 33892708269527062693269227052704269126902702
268915701569
26082607260926032602
2580
251225112539
25672581
3056
3034
2569
18951894189318921891189018821881
3033
29982997299629952994
3003
3016 30023015 30013014 30003013 29992993
2980
29922991
2978
29902989298829872985301130233010302230093008 33413340
3338
30203018298429832981
28302829282828272826283728362833283228312835
208II
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I
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19252333
14a
3515 719
58
3
17
71
5316
64
Gemarkung Wolbeck Stadt, Flur 1Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr.
Gemarkung Wolbeck Kirchspiel, Fluren 6, 130D‰VWDE
591
591Wolbeck -(VFKVWUD‰H]ZLVFKHQ0QVWHUVWUD‰HXQG2UWVXPJHKXQJ
=HLFKHQHUNOlUXQJ
52,91.DQDOGHFNHO+|KHLQ0HWHUEHU1RUPDOK|KHQQXOO1+1
Hinweise:*HPl‰†'6FK*1:LVWGLH(QWGHFNXQJHLQHV%RGHQGHQNPDOVXQYHU]JOLFKGHU6WDGW7HORGHUGHU/:/$UFKlRORJLHIU:HVWIDOHQ$QGHQ6SHLFKHUQ0QVWHUDQ]X]HLJHQ'LH)XQGVWHOOHLVWQDFK†'6FK*XQYHUlQGHUW]XHUKDOWHQ'HU%DXEHJLQQLVW:RFKHQYRU0D‰QDKPHEHJLQQDQ]X]HLJHQDie der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, ErlasseXQG',19RUVFKULIWHQN|QQHQEHLGHU6WDGW0QVWHULP.XQGHQ]HQWUXP3ODQHQXQG%DXHQim Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.Blatt 1 von 3Blatt 1Blatt 2Blatt 3
Festsetzungen des BebauungsplanesArt der baulichen Nutzung *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHVdes Bebauungsplanes6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKHQVerkehr6WUD‰HQEHJUHQ]XQJVOLQLH9HUNHKUVJUQ*UQIOlFKHQ|IIHQWOLFKH*UQIOlFKHQ)OlFKHQRGHU0D‰QDKPHQ]XP6FKXW]]XU3IOHJHund zur Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftJHP†$EV1U%DX*%8PJUHQ]XQJYRQ)OlFKHQIUAmphibienleiteinrichtungen und -tunnel$QSIODQ]XQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQGsonstigen Bepflanzungen%lXPH6WDQGRUWYRUJHVFKODJHQ(UKDOWXQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQGVRQVWLJHQ%HSIODQ]XQJHQVRZLHYRQ*HZlVVHUQ%lXPHHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung6WHOOSOlW]H)DKUEDKQPlanfeststellung Ortsumgehung Wolbeck L585n
Schwimmbecken
Wolbecker Esch
1074
1085
1061
1067
1099
1101
1088108610911094
1093
1096
10971092
1100
108310891087
10721060
1073107010691068
1064106310651057
1066
Die Plangrundlage wurde am 10.02.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.0QVWHUBBBBBBBBBB______________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiter)UGLHVWlGWHEDXOLFKH3ODQXQJ0QVWHUBBBBBBBBBB________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat JHPl‰ † BauGB vomBBBBBBBBBBBBELV]XPBBBBBBBBBBBB|IIHQWOLFKDXVJHOHJHQ0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB'HU2EHUEUJHUPHLVWHUim Auftrag_______________Brinkheetker'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPl‰††XQG%DX*%XQG††XQG*215:GXUFKGHQ5DWGHU6WDGW0QVWHUDPBBBBBBBBBBals Satzung beschlossen worden.0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB_____________________________2EHUEUJHUPHLVWHU6FKULIWIKUHU'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPl‰†%DX*%PLWGHU%HNDQQWPDFKXQJLP$PWVEODWWGHU6WDGW0QVWHU1UBBYRP__________ in Kraft getreten.0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB'HU2EHUEUJHUPHLVWHUim Auftrag_______________Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)YRP-XOL*915:6JHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP0lU]*915:6·Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP$SULO*915:6
Der Rat der Stadt 0QVWHU hat am 17.05.2017 JHPl‰ † BauGB den Beschluss zurAufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt0QVWHU1U11 vom 26.05.2017 bekannt gemacht.Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt 0QVWHU am __________ UlXPOLFKJHlQGHUW Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt 0QVWHU 1UBB vom __________bekannt gemacht.0QVWHUBBBBBBBBBB'HU2EHUEUJHUPHLVWHUim Auftrag_______________Brinkheetker
II12:RKQJHElXGH (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
GemarkungsgrenzeFlurgrenze)OXUVWFNVJUHQ]HTopografische UmrisslinieBaumgIIHQWOLFKH*HElXGH:LUWVFKDIWVJHElXGH
Bestandsangaben

→ →
53,36
54,36 53,7153,89
53,17
52,91II
I
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4038
59
29
(VFKVWUD‰H
1h
31a59a
3436
2628
42
55
22
53
29
24
2737a31
44
5357 3329a2527
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25
55
1645
14
43
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2047
41
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4648
2a2
40a
30
218
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6
11
4a12
17
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19
15
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830
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829
813
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854
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855
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30153014301330113010300828272826
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1019
152153 1009
1007
10161018
800
715
799
1005
10081013101510171006
1014
906880
807
II
I
I
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4038
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Rampe
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19
354
35212325
23
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10
17
12 4a
11
6
13
8 21
30
40a
2
25
2523
272529a 33
2a
4846
33
3739
2751 2949 31
41
472057
18
43
14
4516
55
5753
44
3137a 27
24
29
53
22
55
42 2826
3634
59a 31a
1h
15
Hinweise:Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt(Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. DerBaubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen.Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasseund DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum "Planen und Bauen"im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
Zeichenerklärung
Kanaldeckel, Höhe in Meter überNormalhöhennull (NHN)
Festsetzungen des BebauungsplanesArt der baulichen Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes BebauungsplanesStraßenverkehrsflächenVerkehrStraßenbegrenzungslinieVerkehrsgrünGrünflächenöffentliche GrünflächenFlächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaftgem. §9 Abs.1 Nr.20 BauGBUmgrenzung von Flächen fürAmphibienleiteinrichtungen und -tunnelAnpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenBäume (Standort vorgeschlagen)Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von GewässernBäumeHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn)Planfeststellung Ortsumgehung Wolbeck L585n
Schwimmbecken
Wolbecker Esch
1074
1061
1067
1099
1101
1088108610911094
1093
1096
10971092
1100
10891087
10721060
1073107010691068
1064106310651057
1066
Die Plangrundlage wurde am 10.02.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________ ________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom____________ bis zum ____________ öffentlich ausgelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202)
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.05.2017 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zurAufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der StadtMünster Nr. 11 vom 26.05.2017 bekannt gemacht.Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Münster am __________ räumlichgeändert. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________bekannt gemacht.Münster, __________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker
II12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
GemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumÖffentliche GebäudeWirtschaftsgebäude
Bestandsangaben
52,91
Gemarkung Wolbeck Stadt, Flur 1Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr.
Gemarkung Wolbeck Kirchspiel, Fluren 6, 13Maßstab:        1:500
591
591Wolbeck -Eschstraße zwischenMünsterstraße und OrtsumgehungBlatt 2 von 3Blatt 1Blatt 2Blatt 3

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Flur 13
Schwimmbecken
Altarwiese
II31
Eschkamp
(VFKVWUD‰H251075
1074
1108152153154
74
547
10811080
75
1061
1079
1078
1077
10761067
1022
10121011
1099
1101
1088108610911094
1093
1096 10041097
1095
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10891087
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II31
Rampe25
Hinweise:Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt(Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. DerBaubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen.Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasseund DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum "Planen und Bauen"im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
Zeichenerklärung
Kanaldeckel, Höhe in Meter überNormalhöhennull (NHN)
Festsetzungen des BebauungsplanesArt der baulichen Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes BebauungsplanesStraßenverkehrsflächenVerkehrStraßenbegrenzungslinieVerkehrsgrünGrünflächenöffentliche GrünflächenFlächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaftgem. §9 Abs.1 Nr.20 BauGBUmgrenzung von Flächen fürAmphibienleiteinrichtungen und -tunnelAnpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenBäume (Standort vorgeschlagen)Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von GewässernBäumeHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn)Planfeststellung Ortsumgehung Wolbeck L585n
Schwimmbecken
Wolbecker Esch
1074
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1093
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10971092
1100
10891087
10721060
1073107010691068
1064106310651057
1066
Die Plangrundlage wurde am 10.02.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________ ________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom____________ bis zum ____________ öffentlich ausgelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202)
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.05.2017 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zurAufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der StadtMünster Nr. 11 vom 26.05.2017 bekannt gemacht.Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Münster am __________ räumlichgeändert. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________bekannt gemacht.Münster, __________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker
II12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
GemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumÖffentliche GebäudeWirtschaftsgebäude
Bestandsangaben
52,91
Gemarkung Wolbeck Stadt, Flur 1Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr.
Gemarkung Wolbeck Kirchspiel, Fluren 6, 13Maßstab:        1:500
591
591Wolbeck -Eschstraße zwischenMünsterstraße und OrtsumgehungBlatt 3 von 3Blatt 1Blatt 2Blatt 3

V-0091-2020-Anlage-2-FNP-62-Planentwurf-SW

643 Zeichen

NRf Rf
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W
W
GE
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Kur
W
RRB
M
W
W
M
L
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Plan zur 62. Änderung
des Flächennutzungsplans
Wolbeck - Eschstraße
Stand: 31.01.2020
Änderungsbereich
N
M. 1:15.000
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonstige überörtliche oder
örtliche Hauptverkehrsstraßen
Grünfläche
Parkanlage
Friedhof
Flächen für die Landwirtschaft
Richtfunk
Kennzeichnung, nachrichtliche
Übernahmen u. Vermerke
Hochspannungs-
leitung ab 110kV
M
W
Landschafts-
schutzgebiet
L
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0091/2020

V-0091-2020-Anlage-4-BPL-591-Planverkleinerung

14185 Zeichen

→
←
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53,03
53,3654,3653,71
53,0753,4254,0654,42
53,8954,21
54,23
53,24
53,89
53,17
54,29 52,91
59 a Flur 13
Schwimmbecken
AngelAngel
AngelAngel
Angel
Angel
AngelAngel
AngelAngel
AngelII
110 KV
110 KV
Eschbusch
Altarwiese
Wolbecker Esch
IIII
IIII
I
I
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I
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I II I
IIII
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4442403432 b504852462626 a26 b283230 a32 a3628 a3830
1315
104 a
30
1 a
10 c10 a10 b6 b
1 a1 33 a
24 d
17 a
40
73
1024 41393533313 292523
21
211917
1
713
3
51191 4745434
40
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1 b1 c13 a59
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45
131 b131 a
29
610121483
79
7 a7
971316
24
921a7 28
83
3265
52 b
2
90
3133
79
44
17
Eschkamp
Flur 3Flur 4
Flur 1
LerschmehrLerschmehr
Lerschmehr
Am Berler Kamp
Am Berler Kamp(VFKVWUD‰H
(VFKVWUD‰H
(VFKVWUD‰H
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14Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0091/2020Planverkleinerung / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung

Berichtsvorlage

6868 Zeichen

V/0091/2020 
V/0091/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
 
2. Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
 
Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung 
 
[Ausbau der Eschstraße] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht:  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der  62. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  und des Beba uungsplans Nr. 591: Wolbeck  – 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung öffentlich auszulegen.  
 
Der Ausbau der Eschstraße ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Verkehrsproblematik im 
Ortskern Wolbecks. Dieser ist durch die historisch gewachsenen, beengten Bedingungen un d auf-
grund von fehlenden Alternativrouten einer hohen, täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Prob-
lematik wurde unter anderem mit der Vorlage V/0272/2012 aus dem Jahr 2012 für das Entwicklung s-
konzept „ Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“ aufgezeigt. Für die Umsetzung des 
Entwicklungskonzepts ist die Reduzierung des Verkehrs im Ortskern unerlässlich.  
 
Daher soll die Eschstraße künftig als Haupterschließungsstraße eine Zubringerfunktion zur Ortsu m-
gehung übernehmen. Um dieser Funktion gere cht zu werden, ist ein Ausbau der Eschstraße zw i-
schen Münsterstraße und Ortsumgehung erforderlich.  
 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Ausbau der Eschstraße ist die Aufstellung 
eines Bebauungsplans erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossen, für 
Stadtplanungsamt 
 
27.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köttgen /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-1233 /  
492-6194 
Koettgen@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0091/2020 
den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr.  591 unter anderem zur Festsetzung der ö f-
fentlichen Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 13.11. 2019 
im Schulzentrum Wolbeck statt. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage  1 beigefügt. Die 
Erhöhung der Verkehrsbelastung der bisher nur als landwirtschaftliche Erschließungsstraße genut z-
ten Eschstraße war aus Bürgersicht ein zentrales Thema, v erbunden mit der Sorge, dass deutlich 
mehr Lkw-Verkehr durch das Wohngebiet führen würde. Um die Lärmbelastung des Wohngebiets so 
gering wie möglich zu halten, sieht die Planung Maßnahmen zum Lärmschutz vor.  
 
Als wesentliche Änderung des Bebauungsplanentwurfs gegenüber der frühzeitigen Beteiligung ist der 
Wegfall des aktiven Lärmschutzes (der Lärmschutzwand) zu benennen. Nach eingehender Prüfung 
der verkehrlichen Daten und Überarbeitung des Verkehrslärmgutachtens sind im Ergebnis lediglich 
geringfügige Grenzwertüberschreitungen von maximal 3  dB(A) (hier: 62 dB(A) tags) zu verzeichnen. 
Im Ergebnis können die passiven Lärmschutzmaßnahmen für alle betroffenen Wohngebäude gesu n-
de Wohn - und Arbeitsverhältnisse sicherstellen, ohne den negativen Auswirkungen einer  Lärm-
schutzwand (Belichtung, Belüftung, bedrängende Wirkung) ausgesetzt zu sein.  
 
Insgesamt sind diese geringfügigen Grenzwertüberschreitungen für 22  Gebäude ermittelt worden. 
17 der betroffenen Gebäude befinden sich in dem Abschnitt der Eschstraße zwisch en Münsterstraße 
und Silberbrink. Hier konnte auf grund der direkten Anbindung der Wohnhäuser an die Eschstraße 
keine Lärmschutzwand vorgesehen werden. Die notwendigen Durchlässe in der Lärmschutzwand 
würden dem angestrebten Lärmschutz deutlich entgegensteh en. Im Ergebnis sind lediglich passive 
Lärmvorsorgemaßnahmen geeignet , den erforderlichen Lärmschutz sicherzustellen. Hier hat sich 
gegenüber dem Planungsstand aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine Veränderung ergeben.  
 
In dem Abschnitt vom Silberb rink bis zur Umgehungsstraße sind noch fünf weitere Gebäude von 
Grenzwertüberschreitungen zwischen 2 und 3  dB(A) betroffen. Für diesen Abschnitt hatte der alte 
Planungsstand eine Lärmschutzwand vorgesehen. Die benannten negativen Auswirkungen einer 
Lärmschutzwand hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und der bedrängenden Wirkung für alle a n-
grenzenden Wohngebäude (hier:  25) haben in Anbetracht der geringfügigen Grenzwertüberschre i-
tung an fünf Wohngebäuden in der Abwägung dazu geführt, dass nunmehr dem passiven Lärmschutz 
für die Offenlegungsfassung der Vorrang gewährt werden soll. Mit den passiven Lärmschutzma ß-
nahmen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (ruhige Wohnräume) sichergestellt werden.  
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße we stlich der Münsterstraße bisher als nicht 
klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Zukünftig soll die Eschstr a-
ße zwischen Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestuft und im 
FNP als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Daher ist neben 
der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich 
(62. Änderung des FNP).  
Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird d er Geltungsbereich des Bebauung s-
plans zur Festsetzung von straßenbegleitenden Flächen für die Anlage von Amphibien -
Leiteinrichtungen an zwei Stellen geringfügig aufgeweitet.  
Daher erfolgt parallel zu dieser Berichtsvorlage eine Beschlussvorlage an den Rat  mit dem einleiten-
den Beschluss zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans und dem geänderten Beschluss zur Au f-
stellung des Bebauungsplans Nr. 591 (Vorlage Nr. V/0090/2020).  
 
Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 62. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebau-
ungsplans Nr. 591 soll in den Monaten April / Mai erfolgen. Vorbehaltlich der Erkenntnisse und Befas-
sungen mit den Anregungen aus der Offenlegung können der abschließende Beschluss zur FNP -
Änderung sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan im 3. Quartal 2020 gefasst werden.

- 3 - 
V/0091/2020 
 
I. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1 – Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
Anlage 2 – Planentwurf der 62. FNP-Änderung  
Anlage 3 – Begründung zum Entwurf der 62. FNP-Änderung  
Anlage 4 – Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 591 (verkleinert)  
Anlage 5 – Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 591

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Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Änderungsbereich
N
Plan zur 62. Änderung
des Flächennutzungsplans
Wolbeck - Eschstraße
Stand: 31.01.2020M. 1:15.000
W Wohnbaufläche
Gemischte BauflächeM
Sonstige überörtliche oder
örtliche Hauptverkehrsstraßen
Grünfläche
Parkanlage
Friedhof
Flächen für die Landwirtschaft
Richtfunk
Kennzeichnung, nachrichtliche
Übernahmen u. Vermerke
Hochspannungs-
leitung ab 110kV
Landschafts-
schutzgebiet
L
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0091/2020

V-0091-2020-Anlage-5-BPL-591-Begruendung

138938 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 46  
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0091/2020  
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 591:  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Inhalt  Seite  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 3 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 4 
3.2  Landschaftsplan .......................................................................................................................... 4 
3.3  Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 4 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6 
6.1  Kreisverkehr Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten ....................................................... 7 
6.2  Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink ...................................................................................... 8 
6.3  Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink .............................................................................................. 9 
6.4  Abschnitt Goldbrink bis Tönne-Vormann-Weg .......................................................................... 10 
6.5  Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis Umgehungsstraße ............................................................ 12 
6.6  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 13 
6.6.1  Verkehrliche Entwicklung ................................................................................................ 13 
6.6.2  Immissionstechnische Untersuchung .............................................................................. 14 
6.6.2.1  Verkehrslärmauswirkungen auf den Knotenpunkt Münsterstraße / 
Eschstraße / Am Borggarten ........................................................................... 16 
6.6.2.2  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink  17 
6.6.2.3  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink  ........ 18 
6.6.2.4  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Goldbrink bis 
Tönne-Vormann-Weg ...................................................................................... 19 
6.6.2.5  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis 
Umgehungsstraße ........................................................................................... 20 
6.6.2.6  Fazit ................................................................................................................. 20 
7  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 21 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 21 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 21 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 21 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 22 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 24 
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................ 24 
8.4.1.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 24 
8.4.1.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 25 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 30 
8.4.2.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 30 
8.4.2.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 32 
8.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 36 
8.4.3.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 36 
8.4.3.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 36 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 37 
8.4.4.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 37 
8.4.4.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 37 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 38 
8.4.5.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 38 
8.4.5.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 38

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 46  
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 39 
8.4.6.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 39 
8.4.6.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 39 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 40 
8.4.7.1  Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 40 
8.4.7.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 40 
8.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 41 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 41 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 41 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 42 
8.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 42 
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 43 
9  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 44 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 46 
 
 
Abbildungen  Seite  
Abb. 1:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung Kreisverkehr ................................................... 7 
Abb. 2:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink ........ 8 
Abb. 3:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ............... 9 
Abb. 4:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Anfang Bebauung Tönne-Vormann-
Weg und Goldbrink ...................................................................................................................... 10 
Abb. 5:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung geplanter Querungsstellen........................... 11 
Abb. 6:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Ortsumgehung Wolbeck und Anfang 
Bebauung ..................................................................................................................................... 12 
Abb. 7:  Verkehrstechnischer Entwurf – Unterschied Umbau Knotenpunkt zum Kreisverkehr (blau) und 
Ausbau der Eschstraße (lila) ........................................................................................................ 16 
 
 
Tabellen  Seite  
Tab. 1:  Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck .................................................................... 14 
Tab. 2:  Flächenbilanz ............................................................................................................................... 21 
Tab. 3:  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 22

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 46  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Der Ausbau der Eschstraße ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Verkehrsproblematik 
im Ortskern Wolbeck. Dieser ist durch die historisch gewachsenen, beengten Bedingungen und 
aufgrund von f ehlenden Alternativrouten einer hohen, täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt. 
Die Problematik wurde unter anderem mit der Vorlage Nr.  V/0272/2012 aus dem Jahr 2012 für 
das Entwicklungskonzept „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck“ aufgezeigt. Für 
die Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Reduzierung des Verkehrs im Ortskern 
unerlässlich.  
Daher soll die Eschstraße künfti g als Haupterschließungsstraße eine Zubringerfunktion zur 
Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein Ausbau der 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung erforderlich.  
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Ausbau der Eschstraße ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 
beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münst erstraße und der 
Ortsumgehung Wolbeck gemäß §  2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 591 zur Festsetzung 
der öffentlichen Verkehrsflächen aufzustellen.  
2  Geltungsbereich  
Beim Bebauungsplan Eschstraße handelt es sich um einen B ebauungsplan, der ausschließlich 
die öffentliche Verkehrsfläche und Nebenanlagen festsetzt. Der Geltungsbereich umfasst den 
Trassenverlauf der Eschstraße von  der Münsterstraße im Osten inklusive Knotenpunkt 
Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten bis zur Anschlussplanung der Ortsumgehung des 
Landesbetriebs Straßenbau NRW im Westen. Die südliche Plangebietsgrenze deckt sich im 
Wesentlichen mit dem südlichen Rand der bestehenden Eschstraße. Nach Norden verbreitert 
sich die Straße auf eine Gesamtbreite  von ca. 18,50 m. Ab dem  Bereich der Wohnbebauung 
Tönne-Vormann-Weg wird die nördliche Plangebietsgrenze des Bebauungs plans Nr. 591 durch 
die angrenzenden Grundstücke der Wohnbebauung gebildet. Die Einmündungsbereiche der 
Straßen Silberbrink, Goldbrink und die Zufahrt zum Recyclinghof befinden sich ebenfalls im 
Geltungsbereich.  
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 591 liegen folgende Flurstücke:  
Gemarkung Wolbeck-Stadt,  
Flur 1,  
Flurstücke 2580, 2600,  
Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334, 3393, 3595,  
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel,  
Flur 6,  
Teil des Flurstücks 819,  
Flur 13,  
Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019,  
Teile der Flurstücke 74, 154, 213, 547, 548, 715, 777, 1009, 1020, 1075, 1108.  
Die Grenzen des räumlichen Geltungs bereichs sind im Plan durch einen grauen S treifen 
gekennzeichnet.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 46  
3  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem En twicklungsgebot aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP  der Stadt Münster stellt für den Bereich der 
Eschstraße Flächen für die Landwirtschaft, Friedhof und Park dar. Um die Eschstraße zukünftig 
als klassifizierte Straße (hier Kreisstraße)  im Flächennutzungsplan darstellen zu können und 
um dem Entw icklungsgebot aus § 8 BauGB gerecht zu werden, ist eine Änderung des FNP 
erforderlich. Die Anpassung wird in der 62.  Änderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des 
Bebauungsplans vorgenommen.  
3.2  Landschaftsplan  
Der Landschaftsplan „Werse“ umfasst das östliche und südöstliche Stadtgebiet  von Münster. 
Prägende Landschaftsbestandteile sind die Talräume von Werse und Ems sowie der 
großflächige Waldbestand des Wolbecker Tiergartens. Die Emsaue ist Teil des 
Gewässerauenprogramms des Landes NRW und steht seit 1998 unter Naturschutz. Zusammen 
mit dem Wolbecker Tiergarten hat dieser Lebensraum aufgrund der vielfältigen Tier - und 
Pflanzenwelt regionale und europaweite Bedeutung für den Naturschutz und ist demzufolge Teil 
des europäischen, ökologischen Netzwerks Natura 2000. Der Landschaftsplan „Werse“ ist vom 
Bebauungsplan Nr . 591 betroffen, die entsprechenden Bereiche werden aus dem 
Landschaftsplan entlassen. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel 
zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die 
Änderung erfolgt als sogenanntes „Klauselverfahr en“ (Anpassungsklausel) gemäß §  20 Abs. 4 
Landesnaturschutzgesetz N RW (LNatSchG). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung 
eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten 
widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In krafttreten 
des entsprechenden Bebauungsplans (hier Nr. 591) außer Kraft.  
3.3  Bestehendes Planungsrecht  
Der Bebauungsplan Nr. 591 überplant Teile der Bebauungspläne  
Nr. 213 Teilabschnitt I: Wolbeck – Goldbrink,  
Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink – Neufassung,  
Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil),  
Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink und  
Nr. 415: Wolbeck-Nord – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße.  
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 591 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan 
überlagert werden, außer Kraft.  
4  Räumliche und strukturelle Situation  
Wolbeck liegt als südöstlichster Stadtteil Münsters ca. 8 km vom Zentrum entfernt und grenzt an 
die Nachbarorte Alverskirchen (ca. 5 km) und Albersloh (ca. 6  km). Der Ortskern von Wolbeck  
(Wigbold) ist historisch bedeutsam und denkmalrechtlich geschützt. Als dörfl ich geprägter 
Stadtteil ist Wolbeck insbesondere für Familien und ältere Menschen attraktiv. 2018 haben

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 46  
insgesamt 9.852 Personen in 4.418 Haushalten in Wolbeck gelebt. Ein Umzugs-Saldo innerhalb 
Münsters zeigt die steigende Attrakti vität Wolbecks. Außerhalb der Ortslage befindet sich 
vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche mit für das Münsterland typischen 
Streusiedlungen und Gehöften.  Die Ortsumgehung Wolbeck ( L 585n) führt westlich um den 
Stadtteil herum. Einen aktiven Bahnhaltepunkt gibt es derzeit nicht.  
Das Plangebiet beschränkt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche der Eschstraße. Diese liegt 
im westlichen Stadtgebiet Wolbecks und stellt die Verbindung zwischen der Ortsumgehung 
L 585n und dem Zentrum Wolbeck dar. Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt 
unterschiedliche Ausbaustandards auf.  
Ab dem Knotenpunkt  Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten bis zum Silberbrink ist die 
Eschstraße als Temp -30-Zone mit zwei Fahrspuren ausgewiesen. In diesem Abschnitt sind 
insgesamt vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner 
weist die Eschstraße in diesem Abschnitt beidseitig sonstige (nicht benutzungspflichtige) 
Radwege sowie Gehwege au f. Stellenweise sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße 
übernimmt eine direkte Erschließungsfunktion für die angrenzende Bebauung.  
Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege und 
eine Fahrbahn mit ebenfalls zwei Fahrspuren au f. In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite 
der Zugang zum  Friedhof bzw. zur Trauerhalle und die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs . 
Nördlich der Es chstraße grenzt Wohnbebauung an, die jedoch über die S traße am Silberbrink  
erschlossen ist.  
Westlich der Straße Goldbrink bis zum Ende der Bebauung des Tönne -Vormann-Wegs weist 
die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. In diesem Bereich dient sie der Erschließung des 
Recyclinghofs, der nordwestlich des  Friedhofs liegt. Im Norden der Eschstraße grenzt die 
Wohnbebauung des Tönne- Vormann-Wegs an, die mit zwei Fußgängerwegen an die 
Eschstraße angeschlossen ist.  
Im weiteren Verlauf bis zur Ortsumgehung erschließt die Eschstraße landwirtschaftliche 
Flächen, sowie zwei Wohngebäude im Außenbereich.  Die Fahrbahn verjüngt sich in diesem 
Bereich auf eine Fahrspur. Auch in diesem Bereich sind keine Nebenanlagen vorhanden.  
Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß-  und 
Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem 
südlich gelegenen Schulzentrum  Wolbeck. Die östlich gelegene Wegeverbindung entlang des 
Friedhofs führt das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet in den Wolbecker Ortskern.  
Die Eschstraße ist Bestandteil einer wichtigen Fuß-  und Radwegverbindung zwischen Wolbeck 
und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die insbesondere für Erholungssuchende von großer 
Bedeutung ist.  
5  Planungsziele  
Mit dem Bebauungsplan Nr . 591 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau 
der Eschstraße zwischen Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen 
werden. Ziel des Ausbaus der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist 
es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im 
zentralen Bereich von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 
10.300 Kfz / 24 h (Am Steintor, Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca.  50 %

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 46  
dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur 
Entlastung des Straßenzugs Am Steintor  – Münsterstraße zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternative geschaffen werden. Diese sind im Norden 
die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler Kamp . Die Eschstraße liegt am 
Nahversorgungszentrum Wolbeck -Münsterstraße und ist damit geeignet, den Binnenverkehr 
durch eine attraktive Alternative zur Münsterstraße auf die Ortsumgehung abzuleiten und eine 
Entlastung im Wigbold herbeizuführen.  Die Planfeststellung zur Ortsumgehung berücksichtigt 
bereits einen Anschlusspunkt dieser an die Eschstraße.  
Mit der dadurch erreichten Verkehrsentlastung sind die Grundlagen geschaffen, den Ortskern in 
Wolbeck gemäß dem Entwicklungskonzept „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -
Wolbeck“ anders zu gestalten und verkehr sberuhigt umzubauen. Ziel ist es, die Bedingungen 
für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und damit zur 
Verkehrssicherheit beizutragen. Zudem bietet eine Umgestaltung des Ortskerns die Möglichkeit, 
den Einzelhandel zu stärken und damit das Zentrum zu beleben.  
6  Inhalte des Bebauungsplans  
Der Bebauungsplan Nr . 591 beinhaltet die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen zum 
Ausbau der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Wolbeck. Dazu gehören 
neben der Festsetzung der Verkehrsfläche auch das Verkehrsgrün, öffentliche Grünflächen und 
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sowie 
nachrichtlich auch Parkbuchten und Bäume.  
Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, 
demnach werden die einmündenden Straßen der Eschstraße untergeordnet. Die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit wird aufgrund der StVO § 3 in allen Bereichen auf 50 km/h festgesetzt. 
Grundsätzlich ist der Ausbau der Eschstraße als zweis purige Straße mit einer Fahrbahnbreite 
von 6,50 m geplant. Es ist durchgehend ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 
3,00 m vorgesehen, der entweder in beide Richtungen oder richtungsgebunden befahrbar  ist. 
Zudem ist ein Grünstreifen mit Neuanpflanzung von B äumen zur Fortführung der Allee 
vorgesehen. Vereinzelt ist  der E rhalt bestehender Bäume festgesetzt . Auf Teilen der 
Eschstraße sind i m Straßenbegleitgrün vorsorglich Leiteinrichtungen für Amphibien 
vorgesehen. Der B ebauungsplan endet am Anschlusspunkt der Planfeststellung zur 
Ortsumgehung L 585n.  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans gliedern sich nach den einzelnen Abschnitten der 
Eschstraße. Zur besseren Verständlichkeit sind diese im Folgenden separat aufgeführt.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 46  
6.1  Kreisverkehr Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten  
 
Abb. 1:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung Kreisverkehr  
Im Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße  / Am Borggarten wird unter Inanspruchnahme 
ausschließlich der städtischen Liegenschaften ein Kreisverkehr mit einer Kreisfahrbahn von 
20,00 m Durchmesser realisiert. Dies erhöht die Lei stungsfähigkeit des Knotenpunkts und dient 
zusätzlich der Reduzierung von Anfahrgeräuschen. Aufgrund des ungünstig en 
Kreuzungswinkels der Münsterstraße mit den Querstraßen Am Borggarten und Eschstraße sind 
Bypässe vorgesehen. Diese sind für die Fahrtbeziehung von Norden in die Eschstraße und von 
Süden in die Straße Am Borggarten festgesetzt . Ohne Bypässe können Großfahrzeuge den 
Mini-Kreisverkehr nicht passieren.  Für die oben genannten Fahrbeziehung Fahrtrichtung 
geradeaus können Großfahrzeuge  über den Mini -Kreisverkehr hinwegsetzen. Für den 
Fußgängerverkehr sind umlaufende Fußgängerüberwege mit 4,00 m Breite vorgesehen. 
Entsprechend dem  Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren sind diese 4,00 m von der 
Kreisfahrbahn abgesetzt. Die beiden Bypässe erhalten ebenfalls 4,00 m breite 
Fußgängerüberwege. Der Radverkehr wird mit dem Autoverkehr im Kreisverkehr geführt.  
Lärmschutz  
Durch den Umbau des Knotenpunkt s ergibt sich trotz Grenzwertüberschreitung keine 
wesentliche Änderung im Sinne der Regelungen der 16.  BImSchV. An mehreren Gebäuden 
wird durch den Umbau des Kreuzungspunkt s zu einem Kreisverkehr der Schallei stungspegel

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 46  
gesenkt. Im Bereich der Straße Am Borggarten werden die Grenzwerte bereits im Status quo 
um bis zu 5 dB(A) überschritten. Da sich jedoch insgesamt an keiner Stelle eine planbedingte 
Erhöhung um 3  dB(A) ergibt, besteht hier keine wesentliche Änderung der Straße und es 
werden keine passiven Lärmschutzmaßnahmen nötig (siehe hierzu Kapitel 6.6.2.1).  
6.2  Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink  
 
Abb. 2:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Münsterstraße und 
Silberbrink  
Im Abschnitt von der Münsterstraße zum Silberbrink werden die bestehenden 
Fahrbahneinengungen der Eschstraße zurückgebaut, sodass sich hier zwei durchgängig 
benutzbare Fahrstreifen ergeben, um die künftigen Mehrverkehre auf der Eschstraße 
abzuleiten. Die bestehende Baumreihe nördlich der Fahrbahn wird erhalten und grenzt die  
Fahrbahn vom richtungsgebundenen Fuß- und Radweg ab.  Südlich der Fahrspuren befindet 
sich ebenfalls ein Fuß - und Radweg. Beidseitig sollen zwischen dem Straßenbegleitgrün 
Parkbuchten geschaffen  werden. Die Zufahrten zu der Wohnbebauung und der weiteren 
Erschließung bleiben erhalten.  
Lärmschutz  
In diesem Bereich der Eschstraße liegt eine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 
Regelungen der 16.  BImSchV vor. Es wird ein weiterer durchgängig befahrbarer Fahrstrei fen 
durch Rückbau der Fahrbahneinengungen geschaffen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen 
kommt es in diesem Straßenabschnitt zu Lärmwertüberschreitungen für Allgemeine 
Wohngebiete von bis zu 3 dB(A). Es können keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen in diesem 
Bereich vorgesehen werden, da durch die vielen Unterbrechungen für Grundstückszufahrten 
hier der Zweck einer Lärmschutzwand unterlaufen würde. Durch passive 
Lärmschutzmaßnahmen können hier g esunde Wohn-  und Arbeitsverhält nisse sichergestellt 
werden (siehe Kapitel 6.6.2.2).

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 46  
6.3  Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink  
 
Abb. 3:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink  
Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Silberbrink und Goldbrink liegt der gemeinsame 
Geh- und Radweg nördlich unmittelbar neben der Fahrbahn. Die Trennung zwischen Fahrbahn 
und Geh-  und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord  (Bürgersteig), da der 
Grünstreifen aufgrund der beengten Verhältnisse entfällt . Nördlich des gemeinsamen Geh-  und 
Radwegs ist Verkehrsgrün ausgewiesen. Im Bereich Silberbrink wird eine Lichtsignalanlage 
(Ampel) mit Anforderung zur sicheren Querung der Eschstraße eingericht et. Im Bereich der 
Einmündung in den Goldbrink gibt es eine Aufpflasterung, die den Übergang in die Tempo- 30-
Zone des Wohngebiets signalisieren soll. Die Zuwegung zum Parkplatz des südlich gelegenen 
Friedhofs wird erhalten. Aufgrund der beengten Verhältnis se muss hier der Fußgängerweg 
entlang des Friedhofs entfallen. Dafür wird die Querung mit Bedarfsampel nahe des Zuwegs 
eingerichtet. Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der 
Eschstraße abgestellt. Diese Möglichkeit des ino ffiziellen Parkens entfällt mit dem Ausbau der 
Eschstraße. Im näheren Umfeld könn ten perspektivisch Ausweichmöglichkeiten angeboten 
werden.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 46  
Lärmschutz  
In diesem Bereich der Eschstraße liegt eine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 
Regelungen der 16. BImSchV vor. Es wird ein weiterer durchgängig befahrbarer Fahrstreifen 
geschaffen. Die Grenzwerte werden um 3 dB(A) auf den Terrassen und an den Häusern um  
1 dB(A) überschritten, weswegen hier ein Anspruch auf Lärmschutz besteht . Eine 
Lärmschutzwand w ürde hier im südlichen Grundstücksbereich liegen und damit zur 
Verschattung der Gärten führen. Zudem würde sie geringe Grenzwertüberschreitungen von 
maximal 3  dB(A) abfangen müssen.  Aufgrund dessen und z ur besseren Belichtung und 
Belüftung ist hier auf den aktiven Lärmschutz  verzichtet worden. Es besteht Anspruch auf 
passiven Lärmschutz für die Immissionsorte mit Grenzwertüberschreitung . Betroffene 
Außenwohnbereiche werden entschädigt. (siehe hierzu Kapitel 6.6.2.3).  
6.4  Abschnitt Goldbrink bis Tönne-Vormann-Weg  
 
Abb. 4:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Anfang Bebauung 
Tönne-Vormann-Weg und Goldbrink  
Der Grünstreifen wird in diesem Abschnitt auf bis zu 5,70 m Breite ausgeweitet. Im Grünstreifen 
ist eine Sickermulde vorgesehen, in der das Regenwasser der Straße versickern kann. Das 
Ende jeder Sickermulde ist an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen, sodass im Falle 
eines Starkregenereignisses das Wasser hierüber abgeführt werden kann. Der v orhandene 
Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne -Vormann-Weg und der Straße 
Goldbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohngebiets erfolgt künftig über einen 
Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße verleg t wird. Im 
Straßenbegleitgrün sind die Anpflanzungen von Bäumen als gestalterisches Element und 
Fortführung der Baumreihe vom Anfang der Eschstraße vorgesehen. Nördlich des 
Grünstreifens befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg.  
Lärmschutz  
Durch den Umbau der Straße ergibt sich eine wesentliche Änderung im Sinne der Regelungen 
der 16.  BImSchV. In diesem Bereich werden die Grenzwerte um bis zu 2  dB(A) sowohl an

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 46  
Außenwohnbereichen als auch an einem Wohngebäude überschritten. Daher besteht auch hier 
ein Anspruch auf Lärmschutz. Aufg rund der geringfügigen Grenzwertüberschreitung, des 
geringen Betroffenenkreises von einem Gebäude und 6 Außenwohnbereichen werden aktive 
Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf die negativen Auswirkungen zu Verschattung, 
Belichtung und Belüftung, ebenso wie die hohen Kosten als unverhältnismäßig eingestuft . Zur 
Sicherstellung von gesunden Wohn-  und Arbeitsverhältnissen der von den 
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude werden passive Lärmschutzmaßnahmen und 
Entschädigungen für Außenwohnbereiche vorgesehen (siehe hierzu Kapitel 6.6.2.4).  
Wegeverbindungen 
 
Abb. 5:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung geplanter Querungsstellen  
Aus dem Wohngebiet Tönne-Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß- und Radwegverbindungen 
auf die Eschstraße. Beide Wege werden künftig auf dem gemeinsamen Fuß-  und Radweg 
vereinigt und münden westlich des Friedhofs auf Höhe der Zufahrt zum Recyclinghof auf die  
Eschstraße. Zur sicheren Querung der Eschstraße, insbesondere für den Schülerverkehr, ist 
eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen, die in der Breite auch für Fahrräder 
ausreichend Platz bietet. Diese Fuß-  und Radwegeverbindung führt w eiter zum Schulzentrum 
Wolbeck.  
Eine weitere wichtige Fuß-  und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße 
Silberbrink über die Eschstraße und östlich am Friedhof entlang weiter in Richtung Wigbold. Zur 
sicheren Querung der Eschstraße ist hier die Anlag e einer Bedarfsampel geplant. An dieser 
signalgeregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von 
dem einseitigen gemeinsamen Geh - und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den 
richtungsgebundenen gemeinsamen Geh-  und R adweg an der Südseite der Eschstraße 
wechseln. Sowohl die Mittelinsel als auch die Lichtsignalanlage werden r ichtlinienkonform 
hergestellt und sind für die Schulwegsicherung von enormer Bedeutung.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 46  
6.5  Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis Umgehungsstraße  
 
Abb. 6:  Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Ortsumgehung Wolbeck und 
Anfang Bebauung  
Im Abschnitt von der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg bis zur Umgehungsstraße schließt 
nördlich an die Fahrbahn ein Grünstreifen von ca. 6,50 m an. In diesem sind eine Baumallee, 
ein Straßenseitengraben zur Versickerung des Regenwassers und eine 
Amphibienleiteinrichtung unt ergebracht. An den Grünstreifen schließt sich ein gemeinsamer 
Geh- und Radweg an. Dieses Verkehrsgrün wird an vier Stellen für Zufahrten zu den 
landwirtschaftlich genutzten Flächen unterbrochen. Auch in diesem Bereich ist die Fortführung 
der Baumreihe vorg esehen. Südlich der Fahrbahn grenzt ein Streifen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft an , der im Bereich 
der Wohnbebauung unterbrochen wird. Dieser ist für Amphibienleiteinrichtungen vorgesehen  
(siehe unten).  
Die zum Ausbau der Eschstraße in diesem Bereich erforderlichen Flächen befinden sich  
teilweise nicht im Eigentum der Stadt Münster. Eine Überplanung der privaten Fläche ist im 
Sinne des Wohls der Allgemeinheit jedoch erforderlich. Daher ist die entsprechende Fläche für 
den Ausbau der Eschstraße zu erwerben. Der Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen ist 
Bestandteil der erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen.  
Lärmschutz  
Auch in diesem Abschnitt liegt eine wesentliche Änderung der Straße durch den Ausbau vor. 
Hier ist die Umgebung der Eschstraße durch freie Landschaft im Außenbereich geprägt, sodass 
hier die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete anzusetzen sind. Durch das erhöhte 
Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt werden die Lärmpegel zwar er höht, überschreiten 
jedoch keine Grenzwerte, sodass in Folge daraus kein Lärmschutz nötig ist . (siehe 
Kapitel 6.6.2.5).  
Öffentliche Grünfläche, Amphibienleiteinrichtung  
Im Bebauungsplan Nr . 591 wird südlich der Eschstraße eine Fläche für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Dies ist 
vorsorglich auf Grundlage des  faunistischen Fachbeitrags geschehen, da der Verdacht eines 
Vorkommens von Erdkröten besteht (siehe hierzu Kapitel 8.4.2). Diese Flächen sind für den Fall 
des tatsächlichen Vorkommens für Amphibienleiteinrichtungen und - tunnel im Bebauungsplan 
festgesetzt. Auf der Strecke zwischen Bau -km 0+339 und Bau- km 0+665 sind zwei 
Querungshilfen geplant, um eine sichere Nord-Süd-Querung für die Amphibien zu ermöglichen. 
Diese zwei Unterführungen unter der Eschstraße werden nördlich und südlich der Eschstraße

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 46  
im Straßenbegleitgrün sowie der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft angelegt. D ie zugehörigen Leiteinrichtungen 
werden an ihren Enden U -förmig ausgebildet, um die Tiere in Richtung der Querungshilfen zu 
leiten.  
6.6  Immissionsschutz  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 591 wurde durch das Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge eine immissionstechnische Untersuchung (Lärm)  durchgeführt (Stand 
01/2020). Diese Immissionstechnische Untersuchung hat zum Ziel, die Lärmbelast ungen 
aufzuzeigen, die durch die vorhabenbedingten Neuverkehre des Bebauungs plans ausgelöst 
werden. Daraus lassen sich geeignete Lärmschutzvorkehrungen ableiten, um gesunde Wohn - 
und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.  
6.6.1  Verkehrliche Entwicklung  
Grundlage für die immissionstechnische Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
Stand 11/2018, die durch die Stadt Münster berechnet wurde. Dabei handelt es sich um 
Berechnungen aus dem Verkehrsmodell der Stadt Münster  für die zukünftige Verkehrsstärke , 
die durch vorhandene Zählungen bestätigt wurden. Die in der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
genannten DTVw -Werte werden von der Stadt Münster mit Hilfe der Spitzenstunde, die 
üblicherweise an einem Werktag (Dienstag bis Donnerstag) erhoben wird, hochgerechnet.  
Zudem ist der Eschstraße die Geschwindigkeit von 50 km/h zugrunde gelegt worden. Da die 
Eschstraße innerörtlich verläuft und keine Altenheime, Kindergärten o.ä. oder Krankenhäuser 
über die Eschstraße erschlossen werden, ist nach der Straßenverkehrsordnung StVO § 3 diese 
Geschwindigkeit nach dem Ausbau für die gesamte Straße vorzusehen.  
Danach sind folgende verkehrliche Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten:

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 46  
Straßenabschnitt 
Status 
quo 2017 
DTVw 
Prognose 2030 mit 
Anbindung Eschstraße 
DTVw 
Prognose 2030 ohne 
Anbindung Eschstraße 
DTVw 
  [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] 
Eschstraße 1.600 4.000 1.600 zwischen Münsterstraße und Silberbrink 
Eschstraße 1.200 4.000 1.300 zwischen Silberbrink und Goldbrink 
Eschstraße 
zwischen Goldbrink und Tönne-Vormann-Weg 900 4.000 900 
Eschstraße 0 5.000 0 westlich Tönne-Vormann-Weg 
Münsterstraße 6.700 3.400 6.800 zwischen Hofstraße und Eschstraße 
Am Steintor 10.300 6.300 10.400 zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße 
Hofstraße 3.900 2.800 4.000 zwischen Münsterstraße und Telgter Straße 
Hiltruper Straße 9.400 6.400 9.500 zwischen Am Steintor und Am Berler Kamp 
Am Berler Kamp 5.200 4.600 5.400 westlich Hiltruper Straße 
Tab. 1:  Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck  
Aus der Tabelle sind die einzelnen Straßenabschnitte und ihre Verkehrsmengen ers ichtlich. 
Dabei sind der Status quo, also die momentane Verkehrsbelastung der Abschnitte, sowie die 
Planfälle mit und ohne Anbindung  der Eschstraße (Planfall / Plan-Null-Fall) dargestellt. Bei den 
in der Tabelle 1 dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um durchschnittliche, 
werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVw) mit dem Bezugsjahr 2017.  
Im Prognosejahr 2030 ist auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung 
zwischen 4.000 und 5.000 Kfz / 24 h zu erwarten. Diese Verkehrszunahme auf der Eschstraße 
im Planfall bedeutet demnach eine gleichzeitige Verkehrsabnahme auf den Straßen im 
Ortskern. Der Verkehr wird somit vom Ortskern auf die Eschstraße verlagert. Ohne Anbindung 
der Eschstraße an die Ortsumgehung würde zwar auch weniger Verkehr über die Eschstraße 
fließen, der Ortskern jedoch weiterhin überlastet bleiben. Demnach wäre es nicht möglich, 
Maßnahmen wie eine Verkehrsberuhigung, die zu einer Attraktivierung des Kerns führen, 
umzusetzen.  
6.6.2  Immissionstechnische Untersuchung  
Zur Beurteilung der Auswirkungen von wesentlichen baulichen Änderungen an Straßen auf die 
Lärmsituation vor Ort ist die Verkehrslärmschutz -Verordnung (16.  BImSchV) als Maßstab 
heranzuziehen. Dort ist geregelt, wie di e Lärmimmissionen zu ermitteln und ob und wie 
Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft zu ergreifen sind.  
Für die Ermittlung der Lärmimmissionen wurden  der Ausbauzustand und die 
Verkehrsverhältnisse in der Eschstraße zum jetzigen Zeitpunkt und nach dem Ausbau für den

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 46  
Prognosehorizont berücksichtigt. Die durch den Ausbau betroffene Bebauung wurde ermittelt 
und gemäß de n bestehenden Bebauungsplänen bei der immissionst echnischen Untersuchung 
mitbetrachtet. Betrachtet wurde die Wohnbebauung entlang der Eschstraße, des Silber - und 
Goldbrink und des Tönne- Vormann-Wegs. Am Kreuzungspunkt Münsterstraße / Eschstraße  / 
Am Borggarten sind Mischgebiete sowie Wohngebiete berücksichtigt worden. An den 
betroffenen Gebäuden sind für jedes Geschoss und zumeist auch für mehrer e Fassaden der 
Gebäude die rechnerischen Lärmpegel im Ausbaubereich der Straße ermittelt worden. Das 
immissionstechnische Gutachten zeigt nach der Maßgabe der 16.  BImSchV abschließend die 
Lärmbetroffenheit durch die Verkehrsneuplanung an den baulichen Anlagen auf.  
Die Abgrenzung zwischen berücksichtigten und nicht berücksichtigten Gebäuden fand anhand 
der Entfernung zur Lärmquelle und der ermittelten Grenzwertüberschreitung statt. Zunächst 
wurden Gebäude, die direkt angrenzend an der Straße liegen, als Imm issionsorte 
aufgenommen. Gebäude, die sich in größerem Abstand zur  Lärmquelle befinden, wurden nur 
als Immissionsort betrachtet, sofern sich bereits bei dem davor liegenden Gebäude an den 
seitlichen Häuserfronten Grenzwertüberschreitungen ergeben haben. La gen keine 
Überschreitungen der Grenzwerte vor, so wurden die anschließenden Gebäude nicht weiter 
betrachtet.  
Der Kreuzungspunkt Münsterstraße  / Eschstraße / Am Borggarten wird als Kreisverkehr 
umgebaut, sodass für die Ermittlung der planbedingten Lärmpegel der Kreuzungsbereich als 
Kreisverkehrsplatz in der Lärmprognose berücksichtigt wird. Es liegt zwar ein erheblicher 
baulicher Eingriff in den Knotenpunkt nach der 16.  BImSchV vor, da die Grenzwerte durch die 
Neuplanung an keiner Stelle um 3 dB(A) erhöht w erden liegt jedoch keine wesentliche 
Änderung vor. (Zur näheren Betrachtung vgl. Kapitel 6.6.2.1)  
Aufgrund des Umbaus der Eschstraße zu einer durchgängigen, zweispurig befahrbaren Straße 
mit Anschluss an die Umgehungsstraße L 585n und damit erstmalig mit Zubringerfunktion, liegt 
nach der 16.  BImSchV sowohl ein „erheblicher baulicher Eingriff“ als auch eine „wesentliche 
Änderung“ vor. (Zur näheren Betrachtung vgl. Kapitel 6.6.2.2 bis 6.6.2.5)

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 46  
 
Abb. 7:  Verkehrstechnischer Entwurf – Unterschied Umbau Knotenpunkt zum Kreisverkehr 
(blau) und Ausbau der Eschstraße (lila)  
Um immissionstechnisch zwischen den Maßnahmen Umbau des Knotenpunkt s zu einem 
Kreisverkehr und Ausbau der Eschstraße zu unterscheiden, werden entlang der Münsterstraße 
alle Häuserfronten, die zur Eschstraße orientiert sind, dieser zugeschlagen. Diese Trennung ist 
für die Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen für aktiven/passiven Lärmschutz wichtig.  
Zur Beurteilung, ob Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich s ind, sind die Grenzwerte der 
16. BImSchV heran zu ziehen. Die Immissionsgrenzwerte sind festgelegt  
• für Wohnbebauung bei 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht  
• für Mischgebiete bei 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht  
6.6.2.1  Verkehrslärmauswirkungen auf den Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / 
Am Borggarten  
Das Immissionstechnische Gutachten prognostiziert die verkehrlichen Lärmimmissionen an der 
angrenzenden Bebauung der Verkehrskreuzung Münsterstraße  / Eschstraße / Am Borggarten. 
Die Untersuchung berücksichtigt den Planfall der Kreuzung als Kreisverkehr. Die angrenzenden 
Mischgebiete sowie die Wohngebiete sind gemäß den Bebauungsplänen als schutzbedürftige 
Immissionsorte berücksichtigt worden. Außenwohnbereiche sind nicht betroffen.  
In der St raße Am Borggarten i n den Wohngebieten sind im Status quo die 
Immissionsgrenzwerte der 16.  BImSchV an den Gebäuden bereits um bis zu 5 dB(A)

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 46  
überschritten. Dies betrifft die Gebäude Am Borggarten mit den Hausnummern 1, 1a und 3 . 
Durch die Neuplanung werden die Beurteilungspegel an diesen Gebäuden nach dem Umbau 
um ca. 1  dB(A) im Vergleich zum Status quo reduziert. Daher besteht hier kein Anspruch auf 
Lärmschutz. Im Mischgebiet werden die Immissi onsgrenzwerte sowohl im Status q uo als auch 
im Planfall eingehalten.  
Auch an der Münsterstraße (59a- 59b) und dem Grenkuhlenweg (1) sind im Status quo an den 
Gebäuden im Wohngebiet Grenzwertüberschreitungen festzustellen. Die Beurteilungspegel 
liegen maximal bei 64 dB(A) am Tag und bei 53 dB(A) in der Nacht. Diese Werte werden im 
Planfall um bis zu 2 dB(A) erhöht. Da die zusätzliche Erhöhung durch den Planfall unter 3 dB(A) 
und unterhalb von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts liegt, liegt keine wesentliche Änderung 
nach der 16. BImSchV vor. Die Beurteilungspegel im Mischgebiet Münsterstraße 63 liegen an 
der Nord-Ost Fassade bereits im Status q uo bei 65 dB(A) am Tag und 55  dB(A) in der Nacht. 
Die Gre nzwerte sind bereits im Status q uo überschritten und werden durch den Planfall um 
1 dB(A) gesenkt. Hingegen werden an der Süd-Ost Fassade die Lärmpegel tags und nachts um 
1 dB(A) erhöht und liegen im Planfall unter den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV.  
Beim Umbau des Knotenpunkt s handelt es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff. Eine 
wesentliche Änderung der Straße im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV liegt dennoch 
nicht vor, weil die Münsterstraße und die Straße Am Borggarten die 
Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV für Prüfung von 
Lärmvorsorgemaßnahmen nicht erfüllen. Es wird kein zusätzlicher Fahrstreifen errichtet und die 
Zunahme des Verkehrslärms beträgt weniger als 3 dB(A). Der Umbau erfordert daher in diesem 
Abschnitt keine Lärmschutzmaßnahmen.  
6.6.2.2  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink  
Das Gutachten berücksichtigt hier die geplanten baulichen Maßnahmen an der Eschstraße, die 
zwei durchgängig benutzbare Fahrstreifen vorsehen. Südlich der Eschstraße wird die erste 
Gebäudezeile im immissionst echnischen Gutachten betrachtet. Die freistehenden Gebäude in 
der 2.  Reihe befinden sich im Schallschatten der Straßenrandbebauung. Nördlich der 
Eschstraße sind Reihenhäuser in Zeilenbauweise orthogonal zur Straße gebaut worden, bei 
denen auch die zweiten Häuser einer Zeile betrachtet wurden.  
Für die Wohnbebauung sind nac h der 16.  BImSchV Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) am 
Tag und 49  dB(A) in der Nacht einzuhalten. Diese Grenzwerte werden hier um bis zu 3 dB(A) 
sowohl tags als auch nachts an Gebäuden im Planfall überschri tten. Dies betrifft 3  Häuser im 
Norden (Eschstraße 8, 28, 48) und 13 Häuser im Süden (Eschstraße 1-1c, 3-3a, 5, 7, 9, 13, 15, 
17, 19). Außenwohnbereiche sind hier nicht durch Grenzwertüberschreitungen betroffen. 
Aufgrund der Abgrenzung der Maßnahmen wird hier auch die nördliche Fassade des Hauses 
Münsterstraße 59b betrachtet, für die ebenfalls Grenzwertüberschreitungen von bis zu 2 dB(A) 
prognostiziert werden. Für die vorgenannten Gebäude besteht dem Grunde nach ein Anspruch 
auf Lärmschutz. Vorrangig ist nach der 16. BImSchV ein aktiver Lärmschutz vorzusehen.  
In diesem Abschnitt sind die baulichen Anlagen über die Eschstraße erschlossen, sodass die 
Anordnung von Lärmschutzwänden zum aktiven Schutz der baulichen Anlagen nicht möglich 
ist. Die notwendigen Durchlässe in der Lärmschutzwand würden den angestrebten Lärmschutz 
negieren. Im Ergebnis sind lediglich passive Lärmvorsorgemaßnahmen umsetzbar.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 46  
Aufgrund der Erschließungssituation werden in diesem Bereich keine Schallschutzwände zur 
Lärmvorsorge vorgesehen. Der Anspruch auf Lärmvorsorge wird durch passive 
Lärmschutzmaßnahmen an den genannten Wohngebäuden erfüllt.  
6.6.2.3  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink  
In diesem Abschnitt berücksichtigt das immissionstechnische Gutachten den planbedingten 
Ausbau der Eschstraße. Als Immissionsorte am Silberbrink sind hier sowohl die Zeile der 
Reihenhäuser berücksichtigt, die parallel zur Eschstraße liegen, als auch jeweils das erste 
Haus der dahinter liegenden orthogonalen Zeilen.  
In diesem Abschnitt sind im Planfall Beurteilungspegel bis zu 62 dB(A) am Tag an 
Außenwohnbereichen (Terrassen) und 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht an 
Gebäuden zu erwarten. Grenzwertüberschreitungen treten an 4  Häusern (Silberbrink 1-1c) und 
6 Außenwohnbereichen (Silberbrink  1-1e) auf. Außenwohnbereiche dienen ausschließlich 
tagsüber dem dauernden Aufenthalt von Menschen, sodass nur die Grenzwertüberschreitungen 
am Tag an Balkonen und Terrassen zu betrachten sind. Die Beurteilungspegel liegen hier für  
eine Terrasse bei 62 dB(A) am Tag (Silberbrink  1), die restlichen Grenzwertüberschreitungen 
liegen darunter. Wohnen im Freien ist nicht im gleichen Maße schutzwürdig wie das an die 
Gebäudenutzung gebundene Wohnen. Das Bundesverwaltungsgericht äußerte in einem Urteil 
zum Fluglärm (BVerwG Az.  4 A 1075.04), dass eine angemessene Nutzung von 
Außenwohnbereichen bei Dauerpegeln von bis zu 62 dB(A) möglich ist. Da dieser Wert nicht 
überschritten wird, liegen an den Außenwohnbereichen keine unzumutbaren 
Beeinträchtigungen vor.  
Aufgrund der Grenzwertüberschreitung der Gebäude besteht ein Anspruch auf Lärmschutz. Für 
den Vollschutz müsste eine 3,50 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden. Diese würde ca. 
90.000 € bei einer benötigten Länge von 65  Meter kosten 1. Die Lärmschutzwand würde eine 
Lärmreduzierung an 4 Häusern von 1 dB(A) und an 6 Außenwohnbereichen von bis zu 3 dB(A) 
erzielen. Durch die 3,50 m hohe Lärmschutzwand an der Südseite der Grundstücke 
Silberbrink 1-1h ist mit einer erheblichen Verschattung des Gar tens und / oder der 
Außenwohnbereiche zu rechnen. Mit zunehmender Höhe der Lärmschutzwände würde sich die 
Belüftung und Belichtung der angrenzenden Grundstücke und der Gebäude verschlechtern. 
Eine Lärmschutzwand im Süden des Grundstücks in unmittelbarer Nähe zur 
Grundstücksgrenze hätte eine erdrückende Wirkung, da alle bisher bestehenden 
Sichtbeziehungen (über den Friedhof) erheblich eingeschränkt würden.  
Aus Gründen der besseren Belichtung, Belüftung und der geringeren Verschattung der 
Grundstücke am Silberbrink, aufgrund der geringen Grenzwertüberschreitung und aufgrund der 
Kosten wird in diesem Abschnitt kein aktiver Lärmschutz errichtet. Es werden für die 
Immissionsorte mit Grenzwertüberschreitung passive Lärmschutzmaßnahmen an den 
Gebäuden durchgeführt und die Außenwohnbereiche finanziell entschädigt.  
Die prognostizierten Lärmimmissionen für den südlich der Eschstraße gelegenen Friedhof 
betragen für die Fläche vor der Trauerhalle tagsüber 57 dB(A) und im Bereich der 
Friedhofswege 60 dB(A). Friedhöfe sind gemäß den  maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen 
der 16. BImSchV nicht schutzwürdig. Dennoch soll in der Trauerhalle weiterhin in einer ruhigen 
                                                
 
1 Der Durchschnittspreis von 2016 liegt für Lärmschutzwände bei 394,- €/m² (Bruttopreis).

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 46  
Atmosphäre eine Verabschiedung der Toten sichergestellt werden. Hierfür werden hilfsweise 
die Orientierungswerte der DIN 18005 herangezogen. Diese liegen für Nutzungen wie Friedhöfe 
bei 55 dB(A) sowohl am Tag als auch in der Nacht. Die Nutzung der Trauerhalle findet 
ausschließlich tagsüber statt, sodass hier die Nachtwerte nicht weiter berücksichtigt werden.  
Vor der Trauerhalle wird der Orientierungswert der DIN  18005 für Friedhöfe um 2 dB(A) 
überschritten, wohingegen der Grenzwert der 16. BImSchV für Wohnen um 2  dB(A) 
unterschritten wird. Maßgeblich für eine ruhige, würdige Verabschiedung ist jedoch der 
Innenraumpegel der Trauerhalle.  Freiwillige passive Lärmschutzmaßnahmen sollen dies 
sicherstellen. Im Rahmen der Lärmvorsorge  – 16. BImSchV – erfolgt die Dimensionierung der 
passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24.  BImSchV. Auf dieser Grundlage wird für die 
Trauerhalle hilfsweise der Innenraumpegel für Wohnen (40 dB(A) tags) festgelegt.  
Im Bereich der Friedhofswege liegen die Beurteilungspegel bei 60 dB(A). Auch für 
Friedhofswege kann das Urteil  des Bundesverwaltungsgerichts (s. o.) zu einer angemessene n 
Nutzung der Außenwohnbereiche herangezogen werden. Demnach ist  eine ungestörte 
Kommunikation bis zu einem Dauerschallpegel von bis zu 62 dB(A) möglich . Da dieser 
Orientierungswert nicht überschritten wird, sind keine Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen.  
6.6.2.4  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Goldbrink bis 
Tönne-Vormann-Weg  
In diesem Abschnitt der Untersuchung ist der Ausbau der Eschstraße als auch die nördliche 
Wohnbebauung zweizeilig als Immissionsort betrachtet worden. Südlich der Eschstraße liegt 
der Friedhof, der im vorherigen Absatz dargestellt ist.  
In diesem Abschnitt  ergeben sich im Planfall ohne aktiven Lärmschutz Beurteilungspegel von 
maximal 61 dB(A) am Tag an Außenwohnbereichen (Balkone / Terrassen) und 60  dB(A) am 
Tag und 51 dB(A) in der Nacht an einem Gebäude. Durch die Grenzwertüberschreitung von bis 
zu 2  dB(A) besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen. Die Über schreitungen 
betreffen das Gebäude am Tönne- Vormann-Weg 59 und 6 Außenwohnbereiche (Balkone  / 
Terrassen) der Gebäude mit Adresse am Tönne-Vormann-Weg 1, 3, 48 und 59.  
In diesem Bereich wären für einen Vollschutz Lärmschutzwände in 2,00 m bis 3,00 m Höhe 
nötig. Diese würde 250.000 € kosten und 267 m lang sein (Berechnung ohne Schallschleuse). 
Zudem münden aus der nördlichen Bebauung des Tönne-Vormann-Wegs zwei Fußgängerwege 
auf die Eschstraße. Für diese müsste ein Durchbruch in der Lärmschutzwand mit einer 
Schallschleuse versehen werden. Ebenso müsste die Einfahrt am Goldbrink mit einer 
Schallschleuse versehen werden. Die Schallschleusen würden mit 3,50 m Höhe 120.000  € 
kosten und 86 m lang sein.  
Mit einer bis zu 3,50 m hohen Lärmschutzwand an der Südseite der Grundstücke Tönne-
Vormann-Weg ist mit einer erheblichen Verschattung des Gartens und / oder der 
Außenwohnbereiche zu rechnen. Besonders im Bereich des Grundstücks Tönne -Vormann-
Weg 59 ist das Gebäude dicht an die Grundstücksgrenze gebaut, sodass sich hier eine 
erdrückende Wirkung durch die Lärmschutzwand ergäbe. Mit zunehmender Höhe der 
Lärmschutzwände würde sich die Belüftung und Belichtung der angrenzenden Grundstücke 
bzw. der Gebäude verschlechtern.  
Bei der geringen Zahl der Betroffenen von einem Haus und 6 Außenwohnbereichen ist die 
Verhältnismäßigkeit von Kosten und Schutzziel nicht ger echtfertigt. Es liegt eine geringe

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 46  
Grenzwertüberschreitung von maximal 2 dB(A) an Gebäuden und an Außenwohnbereichen vor. 
Zudem stünde auch in diesem Fall die Lärmschutzwand im Süden der Grundstücke, sodass 
diese verschattet würde n und die Belichtung und B elüftung eingeschränkt wäre. Daher wird 
auch in diesem Abschnitt der passive Lärmschutz dem aktiven vorgezogen.  
6.6.2.5  Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis 
Umgehungsstraße  
In diesem Abschnitt wurde der Ausbau der Eschstraße betrachtet und ein Wohngebäude 
südlich der Eschstraße als Immissionsort berücksichtigt.  
Dieses Wohngebäude liegt im Außenbereich und daher werden die Immissionsgrenzwerte für 
Mischgebiete nach der 16. BImSchV von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht zugrunde 
gelegt. Bei einem errechneten Beurteilungspegel von maximal 61 dB(A) am Tag und 52 dB(A) 
in der Nacht bestehen hier keine Grenzwertüberschreitungen und somit auch kein Anspruch auf 
Lärmvorsorgemaßnahmen.  
6.6.2.6  Fazit  
In der Immissionstechnischen Untersuchung w ird für den Ausbau der Eschstraße 
Anspruchsgrundvoraussetzung für  22 Gebäude mit Grenzwertüberschreitung ermittelt. Es 
stehen aktive Lärmschutzmaßnahmen den passiven gegenüber.  
Im Abschnitt von der Münsterstraße bis zum Silberbrink können aufgrund der Örtlichkeit 
(Erschließung der Gebäude) nur passive Lärmschutzmaßnahmen zielführend umgesetzt 
werden. Dies betrifft 17  Gebäude, welches zu Kosten von ca. 35.000 € zzgl. ca. 27.000 € für 
Ingenieurhonorare in diesem Abschnitt führt. Außenwohnbereiche sind hier nicht betroffen.  
Die Abschnitte vom Silberbrink bis zur Ortsumgehung können sowohl in aktivem als auch in 
passivem Lärmschutz ausgeführt werden. Betroffen sind insgesamt 5 Gebäude. Die Kosten für 
passive Maßnahmen belaufen sich auf ca. 10.000 € zzgl. ca. 9.000 € für Ingenieurhonorare und 
ca. 20.000  € für Entschädigung der Außenwohnbereiche.  Die Kosten für aktive Maßnahmen 
belaufen sich auf ca. 420.000 €.  
Für die Variante mit teilweise aktivem und passivem Lärmschutz ergeben sich demnach Kosten 
von ca. 460.000 €. Für die Variante mit ausschließlich passivem Lärmschutz belaufen sich die 
Kosten auf ca. 101.000 €.  
Durch den Ausbau der Eschstraße werden nur geringfügige Grenzwertüberschreitungen 
ausgelöst. Mit Hilfe der gewählten Lärmschutzmaßnahmen können die entsprechenden 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten bzw. die Nachteile ausgeglichen werden. 
Daher bleiben in jedem Ausbauabschnitt der Eschst raße gesunde Wohn-  und 
Arbeitsverhältnisse gewahrt. Die Beurteilungspegel erreichen an keiner Stelle die kritischen, 
gesundheitsgefährdenden Grenzwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 46  
7  Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 2,16 ha  100 % 
Öffentliche Verkehrsflächen (einschließlich Verkehrsgrün) 2,02 ha  93,31 % 
Öffentliche Grünflächen (Flächen für Amphibienleiteinrichtungen und –tunnel) 0,14 ha  6,69 % 
Tab. 2:  Flächenbilanz  
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuchs (BauGB) erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der 
Umweltauswirkungen sind die im BauGB  sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und 
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.  
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie 
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen 
wird. Diese Quellen lauten:  
• Amt für Mobilität und Tiefbau (2018): Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 11/2018  
• Ökoplanung Münster (2020): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – Bebauungsplan 
Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt 
Münster  
• Ökoplanung Münster (2019): Faunistischer Fachbeitrag – Bebauungsplan Nr. 591 
„Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt Münster: 
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien  
• Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH (2020): 
Immissionstechnische Untersuchung (Lärm) – Ausbau der Eschstraße zwischen 
Ortsumgehung und Münsterstraße  
• Umweltkataster Münster im Internet:  
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/umwelt-und-freiraumplanung/umweltkataster.html  
• WWK – Weil, Winterkamp und Knopp (2020): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum 
Bebauungsplan Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und 
Ortsumgehung“, Münster-Wolbeck  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die ei nzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplans hinaus.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung  
Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der Eschstraße 
an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr . 591 „Wolbeck – Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Münster -Wolbeck 
(L 585n) geschaffen.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 46  
Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur 
Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen der Münsterstraße im Osten 
einschließlich Umbau dieses Knotenpunkt s zum Kreisverkehr und der Ortsumgehung  im 
Westen erfolgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr : 389 „Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink“ 
ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstraße zwischen dem Silberbrink im Osten und 
dem Ende der geschlossenen Wohnbebauung im Westen bereits festgesetzt und es erfolgt ein 
Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n. Der Bebauungsplan Nr . 591 überlagert 
teilweise weitere rechtskräftige Bebauungspläne, deren Geltungsbereich im betroffenen Teil 
außer Kraft tritt.  
Im Bebauungsplan Nr . 591 werden im Wesent lichen die Verkehrsflächen der Eschstraße  
einschließlich des Knotenpunkt s mit der Münsterstraße und der Straße Am Borggarten, die 
gemeinsamen Geh-  und Radwege mit Querungshilfen (Fahrbahnteiler und Bedarfsampel) 
sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanz gebot für Bäume festgesetzt. Südlich der 
Eschstraße werden zwei öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ 
festgesetzt, d ie für Amphibienleiteinrichtungen und –tunnel vorgesehen sind. Das Plangebiet 
hat eine Größe von 2,16 ha.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im BauGB im Wesentlichen folgende relevant 
und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung):  
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen und menschliche 
Gesundheit  
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)  
DIN 18005, Teil 1, DIN 4109-1 (technische Regelwerke)  
Klima / Luft Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)  
Pflanzen und Tiere /  
biologische Vielfalt  
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. FFH-Richtlinie 
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten sowie 
Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB  
Landschaft  Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)  
Fläche und Boden  Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser  Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW  
Kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter  
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) 
Tab. 3:  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 46  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes  
Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder 
Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 
betroffen.  
Landschaftsplan Werse und Landschaftsschutzgebiet  
Landschaftsplanerische Belange werden dem Vorhaben nicht entgegen gehalten.  
Innerhalb des Änderungsbereichs stellt der Landschaftsplan „Werse“ das Entwicklungsziel 
„Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft“ dar. Es umfasst insbesondere die Erhaltung der charakteristischen 
Landschaftsstrukturen. Die Entwicklungsziele für die Landschaft geben als räumlich- fachliche 
Leitbilder über das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der 
Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie sind behördenverbindlich. Das Entwicklungsziel steht im 
Widerspruch zu den bauleitplanerischen Zielen und wird für den Bereich der im Bebauungsplan 
ausgewiesenen St raßenverkehrsflächen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
aufgehoben.  
Auf der nördlichen Seite der Eschstraße ist im Landschaftsplan eine Baumreihe festgesetzt. 
(Nr. 1-5.1.123). Diese erstreckt sich in Teilen auf den in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan Nr . 591. Die Bebauungsplanung greift die Landschaftsplan- Festsetzung 
inhaltlich auf und sieht in der Straßenverkehrsfläche die Anpflanzung von Bäumen vor. Die 
Festsetzung des Landschaftsplans wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 
aufgehoben.  
Im Landschaftsplan ist südlich der bestehenden Eschstraße das Landschaftsschutzgebiet 
(LSG) „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ festgesetzt. Die 
Abgrenzung erfolgt auf der südlichen Straßenseite. Der Bebauungsplan setzt hier öffentliche 
Grünflächen mit der Zweck bestimmung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fest.  
Die Grünflächen verbleiben im Landschaftsplan und zugleich im Landschaftsschutzgebiet 
„Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. Insoweit erstrecken sich 
Landschaftsplan und Bebauungsplan teilweise auf die gleichen Flächen. Rechtsgrundlage für 
dieses Vorgehen ist §  7 Abs . 2 Landesnaturschutzgesetz, wonach sich der Landschaftsplan 
unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf diese Flächen erstrecken kann, wenn 
über die bauleitplanerische Sicherung hinaus weitergehende Maßnahmen des Naturschutzes 
und der Landschaftspflege erforderlich sind (hier LSG).  
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des 
Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als 
sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz 
NRW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im 
Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und 
Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Ink rafttreten des entsprechenden 
Bebauungsplans (hier: Nr. 591) außer Kraft.  
Landschaftspläne sind gemäß § 9 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW einer Strategischen 
Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 46  
Landschaftsplänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der 
Realisierung von Plänen und Programmen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge 
ermittelt, beschrieben und bewertet.  
Im Zuge der 62.  Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  591 erfolgt 
gleichfalls die Durchführung einer eigenständigen SUP. Es bestehen im Rahmen der 
Landschaftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche oder erhebliche 
Umweltauswirkungen, die nicht bereits in der SUP zur FNP -Änderung und zum Bebauungsplan 
berücksichtigt wurden. Insofern wi rd gemäß §  9 Abs. 2 LNatSchG NRW von der Durchführung 
einer Strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanänderung abgesehen.  
Grünordnung Münster  
Die Eschstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs 
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Dieser Grünzug stellt einen 
landschaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, 
Erholung und Stadtökologie dar. Die Eschstraße ist als Verbindung zwischen Freizeit - und 
Erholungseinrichtungen ausgewiesen. Der Eingriff in das Grünsystem  wird im Rahmen der 
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und kompensiert. Zur Erholungsfunktion siehe  
Kapitel 8.4.1.  
Flächennutzungsplan  
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem Entwick lungsgebot aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den Bereich der 
Eschstraße Flächen für die Landwirtschaft, Grünfläche (Parkanlage, Friedhof), sowie 
Wohnbaufläche und nördlich angrenzend Gemischte Baufläche dar. U m die Eschstraße 
zukünftig als klassifizierte Straße im  Flächennutzungsplan darstellen zu können und um dem 
Entwicklungsgebot aus § 8 BauGB gerecht zu werden, ist eine Änderung des FNP erforderlich. 
Die Anpassung wird in der 62.  Änderung im Parallelverfahr en zur Aufstellung des 
Bebauungsplans vorgenommen.  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der 
Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In 
dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich 
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Dabei umfasst die Prognose die 
baubedingten Auswirkungen, unter denen auch die anlagebedingten Auswirkungen subsumiert 
werden sowie die betriebsbedingten Auswirkungen. Schwierigkeiten traten bei der 
Zusammenstellung der Angaben nicht auf.  
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit  
8.4.1.1  Bestandssituation der Umwelt  
Von der Münsterstraße im Osten an verläuft die Eschstraße zunächst durch beidseitig 
angrenzende Wohn- (Reines und A llgemeines Wohngebiet) und Mischgebiete sowie nördlich 
des städtischen Friedhofs Wolbeck. Die Eschstraße ist ab der Münsterstraße als Tempo- 30-
Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind insgesamt 
vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut, hier befinden sich

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 46  
beidseitige Geh-  und Radwege. Im Abschnitt bis zum Goldbrink sind beidseitig Gehwege 
vorhanden, weiter westlich weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf.  
Die Eschstraße dient gegenwärtig zwischen dem Goldbrink und der Anbindung an die 
Umgehungsstraße der verkehrlichen Erschließung des städti schen Recyclinghof s, der 
beidseitig angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im 
Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer 
wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck.  
Die Eschstraße wird in der Ist -Situation gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand 
November 2018), von bis zu 1.600 Kfz / 24 h im östlichen Plangebiet und bis zu 900 Kfz / 24 h 
im westlichen Abschnitt bis zur A bzweigung zum Recyclinghof befahren. Westlich der 
Abzweigung zum Recyclinghof wird kein nennenswertes Verkehrsaufkommen dokumentiert.  
In rund 450 m Luftlinie vom Westrand der geschlossenen Wohnbebauung verläuft die 
Ortsumgehung Wolbeck.  
Friedhof Wolbeck  
Südlich der Eschstraße befindet sich der Friedhof Wolbeck, der im Jahr 1943 angelegt wurde 
und sich durch einen hohen Grünanteil mit Baum -, Hecken- und Strauchbestand auszeichnet. 
Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens auf der Eschstraße in der 
Bestandssituation ist eine ruhige, weitgehend von Verkehrslärm ungestörte Nutzung des 
Friedhofs möglich.  
Erholungsnutzung  
Die Eschstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs 
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung 
Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen mit einer bedeutenden 
Funktion im Erholungswegenetz ausgewiesen.  
Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der Erschließun g 
zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist bis zum Ende des 
Plangebiets die Optik eines Wirtschaftsweg s auf. We stlich außerhalb des Plangebiet s schließt 
sich die bereits gebaute Einmündung in die Ortsumgehung an. Westlich der Ortsu mgehung 
geht die Eschstraße in eine Fuß-  und Radwegeverbindung nach Angelmodde über. Diese 
Abschnitte mit untergeordnetem Kfz -Verkehrsaufkommen ermöglichen eine 
landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Die ehemals hohe Freizeit - 
und Erholungsqualität des Landschaftsraums im Bereich der Eschstraße ist allerdings durch die 
Ortsumgehung stark beeinträchtigt.  
8.4.1.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen  
Durch den Bau der Straße werden die angrenzenden Ackerflächen beansprucht, d.  h. diese 
Flächen stehen zukünftig der landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die 
verbleibenden Parzellen sind weiterhin landwirtschaftlich nutzbar. Flächen mit besonderer 
Bedeutung für die Landwirtschaft gemäß dem Flächennutzungsplan der St adt Münster sind 
nicht betroffen.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 46  
Während der Bauphase ist im Wohn- und Wohnumfeldbereich mit Störungen (z. B. Lärm, Licht, 
Staub, Abgase etc.) durch Baufahrzeuge und -maschinen sowie temporär eingeschränkte 
Nutzbarkeit der Straßen-  und Wegeverbindungen z u rechnen. Als Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur 
Vermeidung von Störungen anzustreben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut 
notwendiges Minimum zu beschränken.  
Betriebsbedingte Auswirkungen  
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst 
große Verkehrsentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich 
von Wolbeck, de m Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich i st im Ist -Zustand mit bis zu 
10.300 Kfz / 24 h (Höhe Drostenhof) stark belastet. Da ca.  50 % dieses Verkehrsaufkommens 
gemäß dem Verkehrsgutachten Wolbeck (Stand: Nov ember 2018) durch den Wolbecker 
Binnenverkehr verursacht wird, sollen zur Entlastung des S traßenzugs Münsterstraße  – Am 
Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternative 
geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am 
Angelkamp.  
Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen deutlich auf 4.000 bis ca. 5.000  Kfz / 24 h 
an (vgl. Kapitel  6.6). Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
bevorrechtigt geführt, d.  h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier 
Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und 
Silberbrink werden entfernt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 
50 km/h heraufgesetzt. Für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern werden ein 
Fahrbahnteiler als Querungshilfe öst lich der Abzweigung zum Recyclinghof sowie eine 
Bedarfsampel in Höhe Silberbrink / Zugang zum Friedhof vorgesehen. Die E schstraße wird zur 
Kreisstraße aufgestuft.  
Immissionsschutz  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr . 591 wurde durch das Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH in 2020 eine Immissionstechnische Untersuchung 
(Lärm) erstellt. Die wichtigsten Ergebnisse zur Beurteilung des Ausbaus der Eschstraße in der 
Prognose 2030 nach der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV) werden im Folgenden 
zusammengefasst. Weitere Informationen können dem Gutachten entnommen werden.  
Ortsumgehung bis Silberbrink  
Im Abschnitt zwischen Ortsumgehung (L  585n) und Silberbrink erhöhen sich die 
Lärmbelastungen gegenüber der bisherigen Situati on um rund 6 bis 8 dB(A). Ohne 
Lärmschutzmaßnahmen sind durch die Planung maximale Beurteilungspegel von 60 dB(A) tags 
und 51 dB(A) nachts am Gebäude Tönne- Vormann-Weg 59 zu erwarten. Damit beträgt die 
Überschreitung der Immissionsgrenzwerte von 59 / 49 dB(A) Tag/ Nacht der 16.  BImSchV für 
Wohngebiete bis zu 1 dB(A) tags und 2 dB(A) nachts an diesem Gebäude. Für die Terrasse als 
unbewohnter Außenwohnbereich ergibt sich die maximale Lärmbelastung von 60 dB(A) tags 
am Tönne -Vormann-Weg 59 sowie 61 dB(A) tags auf dem Balkon Ost am Tönne -Vormann-
Weg 1.  
An den Wohngebäuden Silberbrink  1 und 1a treten ohne Lärmschutzmaßnahmen jeweils im 
1. und 2. Obergeschoss 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts auf, was eine Überschreitung der

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 46  
Grenzwerte von Tag/Nacht um jeweils 1 dB(A) bedeutet. Die nächtliche Überschreitung um 
1 dB(A) ist auch am Silberbrink 1b und 1c im 1.  und 2.  Obergeschoss feststellbar. An den 
Terrassen der Gebäude Silberbrink  1 bis 1e treten tagsüber Lärmbelastungen von 60 bis 
62 dB(A) auf. Weitere Lärmwerte können der Immissionstechnischen Untersuchung 
entnommen werden.  
Die nach der Rechtsprechung für die Gesundheit „kritischen Toleranzwerte“ von 70 dB(A) tags 
bzw. 60 dB(A) nachts werden deutlich unterschritten.  
Aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte wurde in der Immissionstechnischen 
Untersuchung der aktive Lärmschutz mit Lärmschutzwänden zwischen 2,0 m und 3,50 m Höhe 
geprüft. Im Ergebnis können mit diesem Lärmschutz überwiegend Pegelminderungen von 5 bis 
8 dB(A) im Erdgeschoss, am Gebäude Tönne-Vormann-Weg 59 bis zu 12 dB(A) erzielt werden.  
Damit würden Lärmschutzwandhöhen von 2,00 m bis 3,50  m mit Ausnahmen zu einem 
Vollschutz im Erdgeschoss und in den ebenerdigen Außenwohnbereichen an allen 
Wohngebäuden in diesem Straßenabschnitt führen. Die Ausnahmen vom Vollschutz betreffen 
die Obergeschosse der Gebäude Silberbrink 1 sowie 1a bis 1c, bei denen die Überschreitungen 
nachts um bis zu 1 dB(A) bei der zu Grunde gelegten 2,0  m hohen Lärmschutzwand bestehen 
bleiben. Am Tönne -Vormann-Weg 59 kann die Über schreitung nachts zwar um 1 dB(A) durch 
die 3,50 m hohe, von der Fahrbahn abgerückte Wand gesenkt werden, es verbleibt jedoch eine 
Überschreitung des nächtlichen Grenzwerts von 1 dB(A) im 1. Obergeschoss.  
Eine Variante mit noch höheren als den geprüften Lärmschutzwandhöhen wurde im Ergebnis 
der planerischen Abwägung nicht weiter verfolgt, unter anderem unter den Gesichtspunkten der 
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und der Kosten gegenüber dem erreichbaren Schutz, der 
Verschattung der betroffenen Grundstück e, der Unterbrechung bisheriger Sichtbeziehungen 
etc. (siehe Kapitel 6.6.2.3). Diese Aspekte stehen auch dem geprüften, in der Höhe begrenzten 
aktiven Lärmschutz entgegen.  
Aus Gründen der besseren Belichtung, Belüftung und der geringeren Verschattung der 
Grundstücke, aufgrund der nur geringen Grenzwertüberschreitung und aufgrund der Kosten 
wird im Ergebnis der planerischen Abwägung (s iehe Kapitel 6.6.2.3) auf aktive 
Lärmschutzmaßnahmen verzichtet. Daher sind passive Lärmschutzmaßnahmen als 
Lärmvorsorgemaßnahmen für die Immissionsorte (Gebäude) mit Grenzwertüberschreitung 
vorgesehen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Falle der 
Außenwohnbereiche sind Entschädigungsleistungen vorgesehen. Gemäß der 
Immissionstechnischen Unters uchung ist allerdings Voraussetzung einer Entschädigung für 
eine Freifläche, dass ihr die Funktion eines „Wohnen im Freien“ zukommt, d.  h. sie dem 
regelmäßigen Aufenthalt (im Freien) dient. Ist das Betreten der Rasenfläche nicht gestattet, 
dient die Fläche nur als Vorgarten, der lediglich zum Schmuck des Anwesens bepflanzt wird 
oder handelt es sich um einen Nutzgarten, ist das Erfordernis des Außenwohnbereichs nicht 
erfüllt.  
Silberbrink bis Münsterstraße  
Im bereits ausgebauten Abschnitt der Eschstraße zwi schen Silberbrink und Münsterstraße 
erhöht sich der Verkehrslärm um rund 6 dB(A). Dies führt an vielen Gebäuden zu 
Grenzwertüberschreitungen von 1 bis max.  3 dB(A) tags/nachts. Die maximalen 
Lärmbelastungen liegen bei 62 dB(A) tags und 52 dB(A) nachts. Außenwohnbereiche sind nicht

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 46  
betroffen, hier werden die zulässigen Grenzwerte eingehalten. Die nach der Rechtsprechung für 
die Gesundheit „kritischen Toleranzwerte“ von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts werden mit 
Abstand nicht erreicht.  
In diesem Abschnitt  sind die baulichen Anlagen über die Eschstraße erschlossen, sodass der 
Bau von Lärmschutzwänden und damit aktiver Lärmschutz nicht möglich ist. Die Minderung der 
Grenzwertüberschreitung von bis zu 3 dB(A) kann deshalb nur durch Maßnahmen des passiven 
Lärmschutzes erfolgen.  
Kreuzungsbereich Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten  
In der Immissionstechnischen Untersuchung wurde geprüft, ob durch die Um gestaltung des 
Kreuzungsbereichs Münsterstraße  / Eschstraße / Am Borggarten eine wesentliche Änderung 
nach der 16.  BImSchV vorliegt und ob innerhalb der Umbauabschnitte im Verlauf der 
Münsterstraße sowie der Straße Am Borggarten Maßnahmen zur Lärmvorsorge ergriffen 
werden müssen.  
Ein erheblicher baulicher Eingriff liegt vor, wenn die Erhöhung des Beurteilungspegels durch die 
bauliche Veränderung der Straße aufgerundet mindestens 3  dB(A) beträgt. Die allgemeine 
Verkehrsentwicklung, die auch ohne die Baumaßnahme eingetreten wäre, darf nicht 
mitberücksichtigt werden.  
Münsterstraße  
Im Umbaubereich der Münster straße ergibt sich an der baulichen Anlage Münsterstraße 59b 
eine Erhöhung der Lärmbelastung von maximal 1,5 dB(A) und damit weniger als 3 dB(A) 
entsprechend den Regelungen der 16. BImSchV.  
Da die ermittelten Beurteilungspegel mit maximal 62 dB(A) tags bzw. 52 dB(A) nachts deutlich 
unter 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts liegen, ist mit der o.  a. Erhöhung der Lärmbelastung 
die wesentliche Änderung im Zusammenhang mit dem baulichen Eingriff nicht gegeben.  
Am Borggarten  
Im Verlauf der Straße Am Borggarten sind nach dem baulichen Eingriff im Wesentlichen 
geringere Lärmbelastungen zu erwarten. Lediglich für das Wohnhaus Am Borggarten 4 ergibt 
sich eine Erhöhung der Lärmbelastung von 0,1 dB(A), die aufgrund der maximalen Lärmpegel 
von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts ebenfalls unkritisch ist.  
Summenpegel  
Mit der energetischen Addition des Straßenverkehrslärms im Kreuzungsbereich Münsterstraße / 
Eschstraße / Am Borggarten ergeben sich maximale Lärmpegel von 64 dB(A) tags bzw. 
54 dB(A) nachts. Damit sind die Summenpegel im Kreuzungsbereich ebenfalls 
unproblematisch, da die kritischen Toleranzwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60  dB(A) nachts 
sicher nicht erreicht werden.  
Durch den Umbau der Kreuzung wird kein Anspruch auf Lärmvorsorge ausgelöst.  
Friedhof Wolbeck  
In der Immissionstechnischen Untersuchung wird die Lärmsituation am Friedhof mit dem 
Ergebnis dokumentiert, dass der Orientierungswert der DIN  18005/07.02 – Schallschutz im 
Städtebau, der hilfsweise herangezogen wird, mit 57  dB(A) an der Trauerhalle um 2  dB(A)

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 46  
überschritten wird. Bei dem Friedhof handelt es sich allerdings nicht um eine schutzbedürftige 
Nutzung im Sinne der 16. BImSchV, sodass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine 
Regelungen getroffen werden müssen.  
Im Bereich der Friedhofswege ergeben sich maximal zu erwartende 61 dB(A) tags. Die 
Anordnung von Lärmschutzwänden entlang der gesamten Friedhofsgrenze zur Eschstraße wird 
aus fachlichen Erwägungen nicht in Betracht gezogen, um Eingriffe in den Baum - und 
Heckenbestand am Friedhof sowie neg ative optische Effekte auf das Friedhofsbild zu 
vermeiden. Es besteht kein Erfordernis, diesbezüglich Regelungen im Bebauungsplan zu 
treffen.  
Luftschadstoffe  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der 
Auswirkungen kann aufgrund der Untersuchungen des Luftqualitäts plans Münster zur 
Luftbelastung durch den Straßenverkehr vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 
39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen 
von 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe 
bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem im Bereich „Am 
Steintor“ zwischen der Hofstraße und der Hiltruper Straße auf. Die verkehrsbedingten 
Abnahmen durch die Anbindung der Eschstraße (Quelle: Amt für Mobilität und Tiefbau 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 11/2018) werden dort zu einer deutlichen Reduzierung 
der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen.  
In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße 
aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren 
Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick 
auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Durch die Kfz -Flottenerneuerung sind zudem 
gesamtstädtisch die Schadstoffbelastungen in den letzten Jahren abgesunken.  
Erholungsnutzung  
Durch das zukünftig deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der 
Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die 
Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese ist bereits durch den Bau und insbesondere den 
Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet.  
Eine optische Aufwertung erfolgt durch die Anpflanzung von insgesamt 50 Laubbäumen entlang 
der Eschstraße.  
Fazit:  
Aus Gründen der besseren Belichtung, Belüftung und der geringeren Verschattung der 
Grundstücke, aufgrund der nur  geringen Grenzwertüberschreitung und aufgrund der Kosten 
wird im Ergebnis der planer ischen Abwägung (siehe Kapitel 6.6.2) auf aktive 
Lärmschutzmaßnahmen verzichtet. Daher sind passive Lärmschutzmaßnahmen als 
Lärmvorsorgemaßnahmen für Gebäude oder im Falle der Außenwohnbereiche 
Entschädigungsleistungen für die Immissionsorte mit Grenzwertüberschreitung unter 
bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 46  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.  B. Landschaft  / Ortsbild sowie 
Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
8.4.2.1  Bestandssituation der Umwelt  
Biotop-/ Nutzungstypen  
Im westlich en Teil des Untersuchungsgebiet s, zwischen der geschlossenen Wohnbebauung 
und dem bereits vorhandenen Anschluss an die Ortsumgehung, wird die Eschstraße 
überwiegend von Ackerflächen sowie von den Gärten der beiden südlich gelegenen 
Einzelhäuser begrenzt. Westlich der geschlossenen Wohnb ebauung ist eine 
Kompensationsfläche mit einer mehrreihigen Feldhecke aus lebensraumtypischen Gehölzen 
sowie einem vorgelagertem, trockenen Saumstreifen, der in den Eingriffsraum geringfügig 
hereinragt, angelegt. Östlich der Kompensationsfläche beginnt nör dlich der Eschstraße die 
Wohnbebauung mit Gärten und Straßenflächen. Zwischen der Eschstraße und der 
Wohnbebauung liegt ein breiter Fettgrünland-Saum mit Brennesselaufwuchs sowie vereinzelten 
Weidengebüschen und einem größeren Brombeergebüsch. Zwischen dem  Saumstreifen und 
der Wohnbebauung verläuft ein Graben. Südlich der Eschstraße liegt der Friedhof von 
Wolbeck, der durch einen Baumstreifen sowie eine einreihige Hecke aus vorwiegend 
heimischen Arten zur Straße hin begrenzt wird.  
Ab der Einmündung Goldbri nk verbreitert sich die Eschstraße und weist einen beidseitigen 
Gehweg auf. Ab der Einmündung Silberbrink verbreitert sich die Eschstraße weiter und wird von 
einem Geh-  und Radweg und Verkehrsrasenflächen mit Einzelbäumen aus Winterlinden 
gesäumt. Am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten befinden sich in den 
Straßenrandbereichen und entlang der Parkflächen kleinflächige Beet - und Rasenflächen. 
Überwiegend heimische Bäume und eine einreihige Weißdornhecke ragen dort in den 
Eingriffsraum. Die  ökologische Bedeutung der Biotoptypen reicht von gering bis sehr gering 
(versiegelte und bebaute Flächen) bis hin zu mittel bis hoch (Bäume und Hecken aus 
überwiegend lebensraumtypischen Arten).  
Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.  
Tiere  
Zur Erfassung potenziell  betroffener Tierarten durch die Planung erfolgte eine Kartierung der 
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien und die Dokumentation im Faunistischen Fachbeitrag 
(Ökoplanung Münster, 2019) sowie eine Bewertung hinsichtlich planungsrelevanter Arten in der 
Artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökoplanung Münster, 2019). Es wurden tiergruppenspezifische 
Untersuchungsgebiete für die Brutvögel und Fledermäuse (ca.  22,5 ha Untersuchungsgebiet) 
und zur Erfassung der Amphibien (2 Untersuchungsgebiete, insgesamt ca.  10,2 ha) 
abgegrenzt, die sich über das Bebauungsplangebiet hinaus erstrecken. Die Lage und 
Abgrenzung der Untersuchungsgebiete und weitere Informationen zu den im Folgenden 
beschriebenen Tiergruppen können dem Faunistischen Fachbeitrag entnommen werden.  
Brutvögel  
Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von 13 als wertgebend anzusehenden 
Vogelarten festgestellt. Sieben dieser Arten  – Eisvogel, Feldsperling, Gartenrotschwanz, 
Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz – zählen in Nordrhein-Westfalen aktuell zu

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 46  
den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, 
Goldammer, Grünspecht, Haussperling, Klappergrasmücke und Teichhuhn nachgewiesen. 
Diese sechs Arten werden derzeit in Nordrhein-Westfalen nicht als planungsrelevant eingestuft, 
gelten jedoch als streng geschützte Art, nach der Roten Liste als gefährdet oder werden 
zumindest auf der Vorwarnliste geführt.  
Weitere, im Untersuchungsgebiet vorkommende Vogelarten können dem Faunistischen 
Fachbeitrag entnommen werden. Gemäß der Bewertung des Faunistischen Fachbeitrags hat 
das Untersuchungsgebiet eine geringe Bedeutung für die Artgruppe der Brutvögel.  
Fledermäuse  
Im Untersuchungsgebiet wurden die sechs  Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer 
Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und 
Zwergfledermaus festgestellt. Die Fledermäuse zählen zu den streng geschützten Arten (§  7 
Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) und gelten in Nordrhein-Westfalen als planungsrelevant.  
Im Untersuchungsgebiet wurden keine spezifischen Flugstraßen oder Leitstrukturen von 
Fledermäusen festgestellt. Es existieren zwei Teilräume mit einer erhöhten Jagdaktivität von 
Zwergfledermäusen und ein Teilraum mit einer erhöhten Jagdaktivität der Breitflügelfledermaus. 
Diese Teilflächen werden daher vom Gutachter mit mittlerer Bedeutung als Jagdgebiete für die 
Zwerg- und die Breitflügelfledermaus eingeschätzt. Der Flusslauf der Angel wird mit hoher 
Bedeutung für die Wa sserfledermaus eingeschätzt. Die verbliebenen Flächen werden als 
Jagdgebiete von geringer oder sehr geringer Bedeutung für Fledermäuse eingeschätzt.  
Quartiere von hoher Bedeutung bestehen für die Zwergfledermaus im Bereich der 
Wohnbebauung nördlich der Es chstraße und für die Breitflügelfledermaus im Bereich des 
Feldgehölzes südlich des Friedhofs. Dort besteht auch potenziell e Quartierfunktion für den 
Großen Abendsegler, den Kleinen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die 
Wasserfledermaus.  
Amphibien  
Im Rahmen der Laichgewässererfassungen wurden zwei potenziell e Laichgewässer näher 
untersucht. Es handelt sich um künstlich angelegte Fisch-  und Freizeitteiche, einer nördlich der 
Eschstraße, einer südlich davon in der Angelaue gelegen. Beide Gewässer sind m it Fischen 
besetzt.  
Im nördlichen Gewässer wurden mittelgroße Populationen der Arten Bergmolch, Grasfrosch, 
Teichmolch und Wasserfrosch sowie eine große Laichpopulation von Erdkröten festgestellt. Im 
südlichen Gewässer wurden mittelgroße Vorkommen von Gras-  und Wasserfrosch sowie eine 
große Laichpopulation von Erdkröten festgestellt.  
Alle festgestellten Amphibienarten haben aus ökologischer Sicht nur vergleichsweise geringe 
Ansprüche an ihren Lebensraum und sind dementsprechend im Münsterland und in Nordr hein-
Westfalen nahezu flächendeckend verbreitet.  
Beide Gewässer werden insbesondere aufgrund der großen Erdkrötenpopulationen mit mittlerer 
Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien eingeschätzt.  
Ausgehend von den Landlebensräumen, die mit geringer und m ittlerer Bedeutung bewertet 
wurden, finden spezifische Wanderbewegungen der Amphibien, insbesondere der Erdkröte, in

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Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 46  
Richtung der beiden Kleingewässer statt. Der Gutachter geht hierbei auch von einem Nord-Süd-
Wanderkorridor aus, der in einer Breite von rund 300 m die Eschstraße kreuzt. Nach 
gutachterlicher Einschätzung sind jährlich Bestände von 100 bis maximal 300 Erdkröten zu 
erwarten, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße zur Laichablage anwandern. Es wird 
vermutet, dass 20-30 % der an diesem Gewässer vorkommenden Erdkröten diesen Korridor für 
ihre Wanderungen nutzen.  
8.4.2.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen auf Biotop-/ Nutzungstypen  
Durch den Ausbau der Eschstraße kommt es zu einer Neuversiegelung von Flächen in Höhe 
von 1.780 m² innerhalb des Eingriffsraumes, der nicht von einem rechtskräftigen 
Bebauungsplan überlagert wird. Innerhalb der Grenzen bestehender Pläne gleichen sich die 
festgesetzte Versiegelung und geplante Versiegelung aus.  
Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich im Eingriffsraum außerhalb von 
Bebauungsplanflächen zu rund 43 % auf bereits versiegelte Bereiche, die keine bis eine sehr 
geringe ökologische Bedeutung aufwei sen. Eine geringe ökologische Bedeutung haben die 
Ackerflächen, die ca. 44 % der festgestellten Biotoptypen ausmachen. 13  % der 
Flächeninanspruchnahme entfallen auf Biotope mit einer mittleren bis geringen ökologischen 
Bedeutung. Weniger als 1 % der beanspruchten Biotope haben eine mittel bis hohe ökologische 
Bedeutung (Hecke und Gehölzstreifen) . Zusätzlich ist ein Einzelbaum (Winterlinde) mit einer 
mittleren bis hohen ökologischen Bedeutung betroffen.  
Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.  
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung  
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan erfolgt eine Eingriffs -/ 
Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft . Hierbei wird zunächst die 
Bestandssituation mit 31.267,15  ökologischen Werteinheiten ermittelt. Demgegenüber hat die 
Planungssituation lediglich 27.339,65 Werteinheiten, sodass als „Zwischensumme“ ein Defizit 
von 3.927,5 Werteinheiten entsteht. Auf dieses Defizit wird noch der Verlust eines 
Einzelbaumes in Höhe von 256 ökologischen Werteinheiten gerechnet, so dass das Defizit 
insgesamt 4.183,5 (4.184) ökologische Werteinheiten beträgt.  
Im Ergebnis der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung besteht eine Wertminderung der Planungs - 
gegenüber der Bestandssituation von 4.183,5 (4.184) ökologischen Werteinheiten. Das Defizit 
ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.  
Externer Ausgleich  
Als Kompensation wird dem Eingriff die Renaturierung des Igelbachs im Bereich des 
Golfplatzes Wilkinghege gegenübergestellt. Die Renaturierung dieses Gewässerabschnitts 
wurde durch das städtische Amt für Mobilität und Tiefbau bereits durchgeführt und im Jahr 2019 
abgenommen. Die Maßnahme führte zu einer Aufwertung von 6.770 ökologischen 
Werteinheiten, die dem Ökokonto des Amts für Mobilität und Tiefbau gutgeschrieben wurden. 
Mit dieser Maßnahme wird das durch den geplanten Ausbau der Eschstraße entstehende 
ökologische Defizit von 4.184 ökologischen Werteinheiten angemessen kompensiert.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
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Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 46  
Der Schutz von Bäumen, P flanzbeständen und Vegetationsflächen wird bei Baumaßnahmen 
fachgerecht ausgeführt: Die Bäume erhalten einen Einzelbaumschutz und flächige Gehölze 
werden durch einen Bauzaun während der Bauarbeiten vor mechanischen Schäden geschützt. 
Weitere Informationen zum bauzeitlichen Schutz der Bäume, Hecken und Gehölzstreifen 
können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.  
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) / Schutzgut Tiere  
Im Folgenden werden die b au- und betriebsbedingen Auswirkungen auf das S chutzgut Tiere 
gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wiedergegeben und im Einzelnen ausgeführt.  
Baubedingte Auswirkungen auf Brutvögel  
Die Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten Eisvogel, Feldsperling, 
Gartenrotschwanz, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz liegen außerhalb der 
zum Eingriff vorgesehenen Flächen. Eine Tötung von Individuen dieser Arten im Rahmen der 
geplanten Rodung und Entfernung von Gehölzen kann sicher ausgeschlossen werden. Dass 
sonstige europäische Vogelarten in den zur Rodung und Entfernung vorgesehenen Gehölzen 
brüten, kann nicht ausgeschlossen werden. Unter Anwendung einer Bauzeitenregelung 
hinsichtlich der Entfernung und Rodung von Gehölzen können Verstöße gegen das 
Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG mit Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Gemäß der Bauzeitenregelung können Schnitt und Rodung von Gehölzen nur zwischen dem 
01.10. eines Jahr es und dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst 
auch Sträucher, Hecken und Ziergehöl ze. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres 
ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich.  
Wird im Rahmen einer gesonderten artenschutzrechtlichen Begehung der Nachweis erbracht, 
dass alle Brutvögel ihre Brut beendet haben, bzw. kei ne Brut vorliegt, sind Schnitt - und 
Rodungsmaßnahmen an Gehölzen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit möglich.  
Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der planungsrelevanten Brutvögel liegen außerhalb des 
Eingriffsbereichs des Vorhabens. Ein direkter Ver lust der bekannten Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten kann sicher ausgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme von Nahrungsflächen 
beidseits der Eschstraße umfasst keine essentiellen Nahrungsflächen im Sinne von essentiellen 
Bestandteilen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.  
Baubedingt ist für einen begrenzten Zeitraum in einem erhöhten Maß von Störungen im Umfeld 
der Eschstraße auszugehen. Auch hier ist analog zu den betriebsbedingten Störungen (s.  u.) 
und aufgrund der Distanz der Brutvorkommen zur Trasse der Eschstraße nicht von erheblichen 
Störungen oder einer Aufgabe vorhandener Fortpflanzungs - und Ruhestätten 
planungsrelevanter Brutvogelarten auszugehen. Erhebliche Störungen auf Populationsniveau 
sowie ein indirekter Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestät ten können für alle 
planungsrelevanten Vogelarten sicher ausgeschlossen werden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvögel  
Entlang der Eschstraße können betriebsbedingt einzelne Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und 
Tötungen von europäischen Vogelarten einschließlich planungsrelevanter Arten auftreten. Nach 
gutachterlicher Einschätzung liegt für keine der festgestellten Vogelarten im Rahmen und als 
Folge des Vorhabens ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig auftretende Tötungen 
einzelner Vögel sind in Verwirklichung des sozialadäquaten Lebensrisikos als unabwendbar

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 46  
anzusehen. Keine der festgestellten planungsrelevanten Arten brütete unmittelbar angrenzend 
an die vorhandene/geplante Straßentrasse.  
Es wurden keine Hinweise auf spezifische Überq uerungen und spezielle räumlich- funktionale 
Zusammenhänge, die eine vermehrte Querung der Straßentrasse durch Brutvögel erfordern 
würden, festgestellt. Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Abs . 1 Nr.  1 B NatSchG 
können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Der Straßenlärm ist in Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung 
für die Brutvögel nicht relevant, da sie entweder außerhalb vorhandener Fluchtdistanzen bzw. 
eines kritischen Schallpegels brüten oder, wie bei den Kulturfolgern Feldsperling und 
Rauchschwalbe, auftretender Lärm am Brutplatz unbedeutend ist.  
Baubedingte Auswirkungen auf Fledermäuse  
An den Straßenbäumen entlang der Eschstraße, die gerodet werden müssen, können 
Baumhöhlen oder tiefe Spalten, die Fledermäusen als Quartier dienen können, nicht mit 
Sicherheit ausgeschlossen werden. Unter Anwendung risikomindernder Maßnahmen können 
Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 B NatSchG sicher ausgeschlossen 
werden. Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind vor der Fällung auf eventuelle Spalten oder 
Höhlen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten, zu untersuchen. Vorhandene 
Öffnungen sind auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu kontrollieren. Empfohlen wird eine 
Kontrolle mittels Steiger und Videoendoskop. Werden Fledermäuse festgestellt, ist 
gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen.  
Weisen einzelne Baumhöhl en oder Spalten ein hohes Potenz ial als Quartierstandort für 
Fledermäuse auf, ist die Quartierfunktion in einem Verhältnis von mindestens 1:3 unter 
Zuhilfenahme geeigneter Quartierhilfen im lokalen Umfeld des Vorhabens (ca.  1 km, max. 3 km 
Radius) auszugleichen. Die Maßnahme ist ganzjährig notwendig und in einem Zeitraum von 
7 Tagen vor der Fällung durchzuführen.  
In Verbindung mit dem Vorhaben sind baubedingt verschiedene Störungen im Plangebiet zu 
erwarten. Aufgrund der Beleuchtung des Verkehrsraum s ist insbesondere im Nahbereich der 
Trasse der Eschstraße eine Zunahme der Lichtimmi ssionen anzunehmen. Von den im 
Untersuchungsgebiet festgestellten Arten gilt insbesondere die Wasserfledermaus als 
lichtempfindlich. Die Art trat 2017 gezielt im Bereich der Angel und deren Aue auf, jedoch nicht 
im Nahumfeld der zum Ausbau vorgesehenen Esc hstraße. Breitflügelfledermaus und 
Zwergfledermaus suchen hingegen teils gezielt beleuchtete Bereiche auf und nutzen diese zur 
Jagd auf Insekten. Nach gutachterlicher Einschätzung können erhebliche Störungen auf 
Populationsniveau nach § 44 Abs.  1 Nr.  2 NatSchG für alle festgestellten Fledermausarten 
sicher ausgeschlossen werden.  
Entlang der Eschstraße werden durch das Vorhaben in begrenztem Umfang Jagdflächen für 
Fledermäuse entfallen. Im Bereich des Friedhofs bestehen hi er auch Bereiche, die für 
Breitflügel- und Zwergfledermaus als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt und die von beiden 
Arten spezifisch bejagt wurden. Vergleichbare Strukturen sind im Umfeld des Vorhabens 
mehrfach bis häufig in ähnlicher Ausprägung vorhanden. Die Funktion dieser Teilbereiche als 
Jagdgebiet wird daher für die beiden Arten nicht als essentiell angesehen. Nach gutachterlicher 
Einschätzung bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der beiden 
Arten in Hinsicht auf einen partiellen Wegfall von Jagdgebieten sicher erhalten. Eine

Bebauungsplan Nr. 591  
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Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 46  
vergleichbare Einschätzung besteht auch für die im Untersuchungsgebiet in 2017 festgestellten 
Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus.  
Im Rahmen des Vorhabens sind keine Quartiere von Fledermäusen mit Quartieren an und in 
Gebäuden (insbesondere Breitflügel - und Zwergfledermaus) betroffen. Auch ein Bereich, in 
dem im Frühjahr 2017 Quartiere der Breitflügelfledermaus in Gehölzen in der Angelaue 
vermutet wurden, ist nicht von der Planung betroffen.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Fledermäuse  
Da sich die Jagdgebiete der Breitflügel - und Zwergfledermaus vom Friedhof bis auf die 
Eschstraße erstrecken, können betriebsbedingt einzelne Kollisionen und Tötungen von 
Fledermäusen auftreten. In Bezug auf das Vorhaben liegt nach gutachterlicher Einschätzung für 
keine der festgestellten Fledermausarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig 
auftretende Tötungen einzelner Tiere sind unabwendbar und als allgemeines Risiko in 
Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos anzusehen.  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Amphibien  
An den beiden untersuchten Gewässern wurden in den Jahren 2017/2018 jeweils mittelgroße 
Populationen von Wasserfröschen festgestellt. Hierunter können sich auch einzelne Individuen 
des planungs relevanten Kleinen Wasserfroschs befinden. Die Lebensräume der Art liegen 
überwiegend im direkten Umfeld der Gewässer. Erhebliche Stö rungen des Kleinen 
Wasserfroschs auf Populationsniveau nach § 44 Abs.  1 Nr.  2 BNatSchG können sicher 
ausgeschlossen werden.  
Die zum Eingriff vorgesehenen Flächen werden nicht als primäre Lebensräume der Art 
angesehen. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der Art 
nach § 44 Abs.  1 Nr.  3 BNatSchG kann sicher ausgeschlossen werden. Die ökologische 
Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang bleibt sicher 
erhalten. Spezifische und stark ausgeprägte Wechselbewegungen zwischen Land-  und 
Wasserlebensräumen sowie Querungen der zum Ausbau vorgesehenen Straßentrasse sind 
nicht anzunehmen.  
Alle weiteren im Untersuchungsgebiet festgestellten Amphibienarten gehören im Ergebnis der 
Artenschutzrechtlichen Prüfung zu den nur national nach § 7 Abs.  2 Nr.  13 B NatSchG 
„besonders geschüt zten Arten“. Seitens des Landesamt s für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung nur für eine 
Auswahl von sogenannten „ planungsrelevanten Arten “ sowie die „ europäischen Vogelarten “ 
durchzuführen. Arten, die zwar zu den national besonders geschützten Arten, nicht aber zu den 
streng geschützten Arten zählen, werden in dieser Liste planungsrelevanter Arten nicht 
aufgeführt. Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind diese nur national besonders 
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle 
übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt (s. u.).  
Potenzielle Auswirkungen auf nicht-planungsrelevante Amphibien  
Nicht auszuschließen ist eine Betroffenheit der nicht planungsrelevanten Erdkröten, die im 
Rahmen der faunistischen Kartierung mit großen Populationen an den beiden Kleingewässern 
jeweils nördlich und südlich der Eschstraße festgestellt wurden. Der Gutachter schließt eine 
Querung der Eschstraße von einer nicht bekannten Anzahl von Tieren zwischen dem

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 46  
Feldgehölz „Eschbusch“ nördlich der Eschstraße und dem Kleingewässer südlich der 
Eschstraße während der Laichwanderungen nicht aus. Dieser Wanderkorridor mit einer Breite 
von ca. 300 m kreuzt nach gutachterlicher Einschätzung die Eschstraße. Es werden Bestände 
von 100 bis maximal 300 Erdkröten geschätzt, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße 
zur Laichablage anwandern.  
Aufgrund dessen sind dauerhafte Amphibien- Leiteinrichtungen nördlich und südlich der 
Eschstraße im Graben-  bzw. Saumbereich vorgesehen. Es sind zwei Querungshilfen, die 
unterhalb der Straße verlaufen, vorgesehen. Weitere Informationen können dem 
Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.  
Fazit:  
Aufgrund der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum 
Ausgleich verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere 
und biologische Vielfalt.  
8.4.3  Fläche und Boden  
8.4.3.1  Bestandssituation der Umwelt  
Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet die Bodentypen Graubrauner 
Plaggenesch, Pseudogley-Braunerde und Gley -Braunerde aus. Der Graubraune Plaggenesch 
als schutzwürdiger Boden (mittlere Kategorie), aufgrund der Archivfunktion der Natur - und 
Kulturgeschichte, findet sich im Westen des Plangebiet s sowie nördlich davon. Hinweise auf 
Eschböden finden sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen 
Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Esc hstraße“). 
Diese Böden werden landwirtschaftlich genutzt.  
Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstraße wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr 
1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage. 
Der Oberboden wird von s chwach-schluffigem bis schwach -tonigem Feinsand unterlagert. Die 
Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser 
wurde lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt.  
Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstraße und dem Graben am Wohngebiet ein 
Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die überwiegend versiegelten 
Bereiche der vorhandenen Straßen.  
Innerhalb des Bebauungsplangebiet s befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine 
Altlast-/ Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern siehe Kapitel 8.4.7 (Kulturgüter).  
8.4.3.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen  
Durch den Ausbau der Eschstraße und den Bau des Geh-  und Radwegs kommt es zu einer 
Neuversiegelung von Flächen in Höhe von 1.780 m² innerhalb des Eingriffsraumes, der nicht 
von einem rechtskräftigen Bebauungsplan überlagert wird. Innerhalb der Grenzen bestehender 
Bebauungspläne gleichen sich festgesetzte Versiegelung und geplante Versiegelung aus. Die 
zusätzliche Bodenversiegelung bewirkt einen vollständigen Verlust der Bodenschutzfunktionen. 
Mit diesem dauerhaften Werteverlust ist eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für 
den Boden verbunden. Diese ist entsprechend als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 46  
bilanziert worden und wird im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig 
ausgeglichen (s iehe Kapitel 8.4.2). Es verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht 
vermehrbares Gut darstellt.  
Der im Westen des Eingriffsraums vorkommende Plaggenesch ist als schutzwürdiger Boden 
eingestuft. Die Beanspruchung von schutzwürdigem Boden erfolgt auf straßennahen Flächen, 
die gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan durch den Straßenbau bereits vorbelastet 
sind, sodass es nach gutachterlicher Bewertung nicht zu einer Verstärkung des 
Konfliktpotenzials für den Boden kommt. Hinsichtlich der Archivfunktion der Natur - und 
Kulturgeschichte, die zu der Schutzwürdigkeit des Bodens führt, ist auch zu berücksichtigen, 
dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler 
Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus 
denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (siehe Kapitel 8.4.7).  
Während der Bauphase sind als Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen ein 
profilgerechter Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen Bodenmaterials zu 
achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwischenlagerung gegenüber Erosion 
geschützt und wiedergenutzt werden. Die erforderlichen Arbeitsräume sind zur Vermeidung und 
Verringerung von Bodeninanspruchnahme und -verdichtung auf ein absolutes Minimum zu 
beschränken.  
Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von  
Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge 
(z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel 
gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B. 
Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor.  
Fazit:  
Die Neuversiegelung von Boden ist im Rahmen der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung bilanziert 
worden und wird im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es 
verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.  
8.4.4  Wasser  
8.4.4.1  Bestandssituation der Umwelt  
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o.  ä.) auf. Im Rahmen von 
Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s iehe Kapitel 8.4.3) wurde in einem Bodenprofil 
Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt.  
Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplang ebiets befindet sich ein Kleingewäss er, das 
als Amphibienlaichgewässer dient (s iehe Kapitel 8.4.2). In nerhalb des Bebauungsplangebiet s 
befindet sich kein klassifiziertes Still - oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße 
weist eine geringe Wasserführung auf.  
8.4.4.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen  
Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Es ist vorgesehen, 
das Niederschlagswasser zwischen der Münsterstraße und dem Silberbrink der Kanalisation

Bebauungsplan Nr. 591  
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Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 46  
zuzuführen. Zwischen dem Silberbrink und dem Ende der geschlossenen Wohnbebauung soll 
das Niederschlagswasser in eine Sickermulde mit Anschluss an die Kanalisation und weiter 
westlich schließlich in einen Graben eingeleitet werden.  Diese Maßnahmen ermöglichen die 
Versickerung von Niederschlagswasser und damit eine ledigli ch geringfügig veränderte 
Grundwasserneubildungsrate in diesem Bereich.  
Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von 
Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge 
(z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel 
gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B. 
Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor.  
Fazit:  
Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das 
Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.  
8.4.5  Klima / Luft  
8.4.5.1  Bestandssituation der Umwelt  
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren 
Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen.  
8.4.5.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen 
Baubedingte Auswirkungen  
Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die 
jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist 
nicht von einer Beeinträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich 
hinaus auszugehen.  
Durch die Neuanpflanzung von Bäumen entlang der Straßentrasse entstehen positive 
Umweltauswirkungen mit Blick auf die Filterung von Luftschadstoffen, Bindung von 
Kohlendioxid als Treibhausgas und die Beschattungswirkung insbesondere an heißen 
Sommertagen.  
Bauzeitlich wird es zu einem Ausstoß von Treibhausgasen durch die Baufahrzeuge 
und -maschinen kommen. Durch eine gute Baustellenorganisation werden unnötige Fahrzeug-  
und Maschinenbewegungen vermieden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen  
Betriebsbedingt wird es durch das erhöhte Kfz -Aufkommen zu vermehrten 
Treibhausgasemissionen im Bereich der neuen Straßentrasse kommen. Hierbei handelt es sich 
um eine Verlagerung der Emi ssionen der Treibhausgase von der bisherigen Route der 
Autofahrer auf die Eschstraße. Stauzeiten mit erhöhten Emissionen von Treibhausgasen sollen 
durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung vermieden werden. 
Eine spezifische Anfälligkeit der Pl anung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nicht zu 
erkennen. Aufgrund der höheren Anzahl von Starkregenereignissen kann allerdings die 
Häufigkeit temporärer Überschwemmungen generell zunehmen.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 46  
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punk t 8.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.  
Fazit:  
Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das 
Schutzgut Klima/Luft nicht zu erwarten.  
8.4.6  Landschaft / Ortsbild  
8.4.6.1  Bestandssituation der Umwelt  
Das Orts - und Landschaftsbild entlang der Eschstraße ist im östlichen Plangebiet zunächst 
stark von der vorhandenen Wohn-  und Mischgebietsbebauung geprägt. Weiter westlich, im 
Bereich des Friedhofs und der anschließenden landwirtschaftlichen Flächen, wird das 
Landschaftsbild von Grün- und Freiraum charakterisiert. Im westlichen Abschnitt bestehen von 
der Eschstraße Sichtbeziehungen in die angrenzenden Offenland-  und Waldbereiche, sodass  
dieser Abschnitt gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan eine höhere Bedeutung für 
das Landschaftsbild aufweist.  
Mit dem Bau der Ortsumgehung Wolbeck ist auch der planfestgestellte Anschluss der 
Eschstraße auf rund 150 m Richtung Osten hergestellt worden. Hier ist bereits das zukünftige 
Aussehen der Trasse im Vergleic h mit der bisherigen schmalen Fahrbahn weiter östlich 
erkennbar. Der Landschaftsraum wird für die wohnumfeldnahe Erholung sowie als Fuß-  und 
Radwegeverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde genutzt. Als Vorbelastung besteht die 
Ortsumgehung Wolbeck seit einigen Jahren, die die Sichtbeziehungen im Landschaftsraum 
nachteilig verändert hat und für die Erholung (s iehe Kapitel 8.4.1) störenden Kfz -Betrieb 
aufweist.  
8.4.6.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen  
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen  
Der Ausbau der Eschstraße ist gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan mit visuellen 
Veränderungen und erheblichen, negativen Auswirkungen auf das Orts - und Landschaftsbild 
vor allem im westlichen Teil der Ausbaustrecke verbunden.  
Westlich außerhalb des Siedlungsbereichs bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen 
Waldbereiche und die südliche Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstraße mit höherem 
Verkehrsaufkommen wird jedoch in der Landschaft deutlicher wahrnehmbar und störend für die 
Erholungsnutzung sein (s iehe hierzu Kapitel 8.4.1.1). Die landschaftliche Einbindung der 
ausgebauten Eschstraße erfolgt durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus 
einheimischen Laubbäumen.  
Fazit:  
Im Ergebnis des Landschaftspfleger ischen Begleitplans verbleibt auf Basis der Anpflanzung 
einer Baumreihe aus heimischen Laubbäumen entlang der Eschstraße keine erhebliche 
negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 40 von 46  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
8.4.7.1  Bestandssituation der Umwelt  
Im Geltungsbereich des Bebauungs plans sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit 
keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, 
in dem Eschböden anstehen. Vor allem südlich der Eschstraße haben sich im 
Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten.  
Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können 
zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 
10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind 
erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die 
frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch-  und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs 
vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut 
erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit.  
Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedlungsstätt en, die den 
Charakter eines Bodendenkmals gemäß §  2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen 
(DSchG) besitzen können, sie zeugen auch selbst von der historischen Landnutzung und 
können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein.  
8.4.7.2  Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen  
Baubedingte Auswirkungen  
Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann 
nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes 
geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, 
Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der 
Städtischen Denkmalbehörde und der LWL -Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur  
durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das 
Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer 
angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld 
jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z.  B. die negativen Auswirkungen auf die mit 
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert 
werden.  
Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller 
beizubringen.  
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den 
Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen 
der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen 
(DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 D SchG sind nach § 3 DSchG in die Denkmalliste der 
Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen sie insbesonder e 
den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein 
Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines 
Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten  
sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 41 von 46  
unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen -Lippe, LWL -Archäologie für 
Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 
DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Fazit: 
Gemäß den obigen Ausführungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das 
Schutzgut nicht zu erwarten.  
8.4.8  Wechselwirkungen  
Die Wechselwirkungen werden indirekt über  die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur 
Verringerung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen.  
Aufgrund des prognostizier ten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und 
Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Es wurden aktive 
Schallschutzmaßnahmen in der Ausführung von Lärmschutzwänden geprüft und im Ergebnis 
der planerischen Abwägung unter anderem unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit, 
Verschattung der betroffenen Grundstücke, des Ortsbilds sowie aufgrund der nur geringen 
Grenzwertüberschreitungen etc. nicht weiter verfolgt. Daher sind passive 
Lärmschutzmaßnahmen als Lärmvorsorgemaßnahmen für die Immissionsorte (Gebäude) mit 
Grenzwertüberschreitung vorgesehen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Im 
Falle der Außenwohnbereiche sind E ntschädigungsleistungen, ebenfalls unter bestimmten 
Voraussetzungen, vorgesehen.  
Durch das zukünftig deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der 
Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die 
Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese ist bereits durch den Bau und insbesondere den 
Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet.  
Die zusätzliche Bodenversiegelung wird als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft bilanziert 
und im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt die 
Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei 
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im 
vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans 
bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Eschstraße bereits über einen 
lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung angebunden und ein rund 170  m 
langer Abschnitt der Trasse von der Ortsumgehung in Richtung Osten bereits hergestellt ist. 
Sofern unerwünschte Kfz -Durchgangsverkehre auftreten würden, müssten Gegenmaßnahmen 
getroffen werden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für 
landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 42 von 46  
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die erwartete Verkehrs - und 
Lärmentlastung des Straßenzug s Am Steintor  – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds nicht 
eintreten würde.  
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Die bauzeitlichen Störungen durch die 
Baufahrzeuge und -maschinen etc. würden nicht auftreten. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung der Eschstraße positiv 
auswirken.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen einer Anregung gemäß §  24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW, 
lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung 
anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Straße Wolbecker 
Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein 
Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in 
einem Wohngebiet.  
Dieser Vorschlag wurde geprüft und verworfen, da eine möglichst große Verkehrsentlastung 
des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wir d. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Straße Am Angelkamp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht 
geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen.  
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die 
Ortsumgehung Wolbeck enthalten.  
8.7  Überwachung (Monitoring)  
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkun gen, die aufg rund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage 
versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine 
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen 
Kompensationsmaßnahmen.  
Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen alle fünf Jahre im Rahmen der bundesweiten 
Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz.  
Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche Umwelt -
auswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungs plans ergeben, sind die zuständigen 
Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB).

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 43 von 46  
8.8  Zusammenfassung  
Mit dem Bebauungsplan Nr . 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Orts -
umgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die An-
bindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen.  
Im Bebauungsplan Nr . 591 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der Eschstraße  
einschließlich des Knotenpunkt s mit der Münsterstraße und der Straße Am  Borggarten, die 
gemeinsamen Geh-  und Radwege mit Querungshilfen (Fahrbahnteiler und Bedarfsampel) 
sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt. Südlich der 
Eschstraße wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ für 
Amphibienleiteinrichtungen und -tunnel festgesetzt. Die landschaftliche Einbindung erfolgt durch 
die Anpflanzung von Laubbäumen entlang der Eschstraße. Das Pl angebiet hat eine Größe von 
ca. 2,16 ha.  
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst 
große Verkehrsentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich 
von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen 
von bisher maximal 900 bis 1.600 Kfz / 24 h auf 4.000 bis zu ca.  5.000 Kfz / 24 h an. Die 
Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h. 
die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier Fahrbahneinengungen als 
verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und Silberbrink werden entfernt. Die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 50 km/h heraufgesetzt.  
Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und 
Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Es wurden aktive 
Schallschutzmaßnahmen in der Ausführung von Lärmschutzwänden geprüft und im Ergebnis 
der planerischen Abwägung unter anderem unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit, 
Verschattung der betrof fenen Grundstücke, des Ortsbilds etc. nicht weiter verfolgt. Daher sin d 
passive Lärmschutzmaßnahmen als Lärmvorsorgemaßnahmen für die Immissionsorte 
(Gebäude) mit Grenzwertüberschreitung vorgesehen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen 
erfüllt sind. Im Falle der Außenwohnbereiche sind Entschädigungsleistungen, ebenfalls unter  
bestimmten Voraussetzungen, vorgesehen.  
Die Erholungsqualität des Landschafts raums im Westen des Plangebiet s wird durch das 
deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße mit entsprechenden Störwirkungen 
für eine landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, 
dass bereits eine Vorbelastung durch die Ortsumgehung besteht.  
Eine optische Aufwertung erfolgt durch die Anpflanzung einer Baumreihe aus heimischen 
Laubbäumen entlang der Eschstraße.  
Im Ergebnis der Ar tenschutzrechtlichen Prüfung sind relevante Auswirkungen auf 
planungsrelevante Vogel -, Fledermaus - und Amphibienarten nicht zu erwarten bzw. werden 
durch geeignete Regelungen vermieden. Hierzu gehören eine Bauzeitenregelung den Schnitt 
und die Rodung von B äumen und Gehölzen betreffend, die zum Schutz von Brutvögeln i.  d. R. 
nur im Winterhalbjahr zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchgeführt werden 
dürfen. Bäume, die zur Fällung vorgesehen sind, sind auf eventuelle Spalten oder Höhlen, die

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 44 von 46  
Fledermäusen als Quartier dienen könnten, zu untersuchen. Werden Fledermäuse festgestellt, 
ist gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen. Bei einem 
hohen Potenz ial als Quartierstandort für Fledermäuse ist die Quartierfunktion auszug leichen. 
Da gutachterlicherseits Auswirkungen auf nicht -planungsrelevante Erdkröten während ihrer 
Laichwanderungen nicht ausgeschlossen werden können, werden Amphibienleiteinrichtungen 
mit Querungen unter der Eschstraße vorgesehen.  
Als Kompensation wird dem Eingriff in Natur und Landschaft die Renaturierung des Igelbachs 
im Bereich des Golfplatzes Wilkinghege gegenübergestellt. Die Renaturierung dieses 
Gewässerabschnitts wurde durch das städtische Amt für Mobilität und Tiefbau bereits 
durchgeführt und im Jahr 2019 abgenommen. Die Maßnahme führte zu einer Aufwertung von 
6.770 ökologischen Werteinheiten, die dem Ökokonto des Amt s für Mobilität und Tiefbau 
gutgeschrieben wurden. Mit dieser Maßnahme wird das durch den geplanten Ausbau der 
Eschstraße entstehend e ökologische Defizit von 4.184 ökologischen Werteinheiten 
angemessen kompensiert. Im Sinne eines Monitorings erfolgt eine kontinuierliche Überwachung 
der Funktionsfähigkeit der Ausgleichsmaßnahmen.  
Im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler erfolgen Untersuchungen im Vorfeld der 
Bautätigkeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.  
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der 
Verkehrsuntersuchung (Stand 11/2018) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am 
Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung 
der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des 
Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds würde nicht eintreten.  
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken.  
Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die 
Straße Wolbecker Windmühle statt über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative 
Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des 
zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck im 
Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp.  
9  Gesamtabwägung  
Die Planung verfolgt das Ziel, den Ortskern von Wolbeck vom Verkehr zu entlasten um dort  
eine Umgestaltung zu ermöglichen. Die in der vorliegenden Planung ausgewiesene 
Straßenverkehrsfläche stellt daher den Ausbau der Eschstraße mit Anbindung an die 
Ortsumgehung sicher, um den Verkehr zentrumsnah abführen zu können. Die  positiven Effekte 
einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung werden durch die 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 11/2018 belegt. Bei einem Verzicht der Anbindung der

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 45 von 46  
Eschstraße an die Ortsumgehung würde – mangels Alternativen – der Verkehr über die Straßen 
Am Berler Kamp  – Hiltruper Straße – Am Steintor als kürzeste Verbindung fließen und damit 
den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper 
Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit 
einer Anbindung der Eschstraße. Auf  der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der 
Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten.  (vgl. 
Tab. 1, Prognose-Fall ohne Anbindung Eschstraße).  
Der Umweltbericht zeigt auf, dass Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter nicht vollständig 
ausgeschlossen werden können. Die entstehenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft 
werden mit geeigneten Maßnahmen vermindert und die verbleibenden Eingriffe werden 
vollständig kompensiert.  Für den Fall des Vorkommens von Erdkröten werden vorsorglich 
entsprechende Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft im Plan festgesetzt. Insbesondere wird jedoch das Schutzgut 
„Mensch und menschliche Gesundheit“ vom Verkehrslärm beeinträchtigt.  
Nach der immissionstechnischen Untersuchung ergeben sich Überschreitungen der Grenzwerte 
der 16. BImSchV von maximal 3 dB(A) tags und nachts an Wohngebäuden der Eschstraße. Die 
Überschreitungen der Grenzwerte um bis zu 3 dB(A) befinden sich in einem Bereich, der 
gerade an der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt. Im Bereich des Kreisverkehrs liegen die 
Grenzwertüberschreitungen tags bei maximal 5 dB(A) und nachts bei 4 dB(A). Dennoch werden 
die Grenzwerte im Vergleich zum  Status quo um nicht mehr als 2 dB(A) erhöht, sodass hier 
kein Anspruch auf Lärmschutz besteht.  
Die Beurteilungspegel entlang der Eschstraße befinden sich in einem Schwellenbereich, in den 
die Wahl des Lärmschutzes  der planerischen Abwägung obliegt.  Obwohl aktiv er Lärmschutz 
Vorrang hat, würden maximal Pegelminderungen von 3 dB(A) erzie lt werden müssen. 
Zusätzlich betreffen die Grenzwertüberschreitungen nur wenige Gebäude und 
Außenwohnbereiche. Daher wären die Aufwendungen und Effekte eines aktiven Lärmschutzes 
unverhältnismäßig zu denen des passiven Lärmschutzes. Für die betroffenen Gebäude ist die 
Entscheidung in Abwägung der Belange hin zum passiven Lärmschutz gefallen.  
Durch passiven Lärmschutz kann eine Einhaltung der Grenzwerte in den Gebäuden 
sichergestellt werden. Gleichzeitig werden die Belichtung und Belüftung  der Wohnhäuser nicht 
negativ beeinflusst. Die aufgezeigten Schallschutzmaßnahmen sind damit geeignet, die 
Beeinträchtigungen durch die Verkehrszunahme zu kompensieren.  
Im Bereich der Außenwohnbereiche besteht generell eine höhere Lärmerwartung. Um eine 
ungestörte Kommunikation sicherzustellen, ist von einem Schwellenwert von  62 dB(A) 
auszugehen. Da im vorliegenden Fall die maximalen Beurteilungspegel für Außenwohnbereiche 
bei 62 dB(A) liegen, sind die Außenwohnbereiche uneingeschränkt nutzbar und es liegt keine 
unzumutbare Beeinträchtigung vor.  Die von den geringfügigen Grenzwertüberschreitungen 
betroffenen Außenbereiche sollen finanziell entschädigt werden.  
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden durch die gewählten Lärmschutzmaßnahmen 
zu jeder Zeit sichergestellt.

Bebauungsplan Nr. 591  
Wolbeck – Eschstraße  
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Begründung zum Entwurf / Seite 46 von 46  
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und 
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den 
beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen und falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel 
führen, hilfsweise die Enteignung.  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Umfeld des Plangebiet s lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein 
Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
Der Ausbau sol l auf der Grundlage des Bebauungsplans erfolgen. Ein Ausbau in 
Teilabschnitten bleibt vorbehalten.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr . 591: Wolbeck  – 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1835 Zeichen

Anlage A zur V/0091/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) über die von der Verwaltung geplante öffentliche 
Auslegung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) für den Ausbau 
der Eschstraße in Wolbeck informiert.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist der Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck.  
 
Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht (Änderung des Flächennutzungsplans und Auf-
stellung eines Bebauungsplans).  
 
Im weiteren Verlauf werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach erfolgen der Beschluss des Rates über die ein-
gehenden Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss zur FNP-Änderung und der Sat-
zungsbeschluss zum Bebauungsplan. Nach Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksre-
gierung können schließlich mit der Bekanntmachung im Amtsblatt die FNP-Änderung wirksam wer-
den und der Bebauungsplan in Kraft treten. 
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen durch den Ausbau der Eschstraße schätzungsweise Kosten in Höhe 
von 2.010.000 € für den Straßenbau, 220.000 € für Beleuchtung und Lichtsignalanlagen, 101.000 € 
für passive Lärmschutzmaßnahmen und 1.600.000 € für die Entwässerung (Leitungsausbau und 
Regenwasserbehandlungsanlagen). Grunderwerbskosten fallen zusätzlich an.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

V-0091-2020-Anlage-1-Niederschrift-Fruehzeitige-Beteiligung

24683 Zeichen

Niederschrift Stadtplanungsamt 
über die frühzeitige Beteiligung 
der Öffentlichkeit zum 
Bebauungsplanentwurf Nr. 591: 
Wolbeck ...,... Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Stadtbezirk: 
Anlass: 
Zeit: 
Ort: 
Teilneh.mer: 
Leitung der Bürgeranhörurig: 
Vertretung der Verwaltung: 
Weitere Teilnehmer : 
Eröffnung 
Münster - Süd-Ost 
Frühzeitige Bürgeranhörung 
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 591 
13.11.2019, 18:00 Uhr 
Schulzentrum Wolbeck, Pädagogisches Zentrum , von-Holte­
Straße 56, 48167 Münster -Wolbeck 
ca. 150 Bürgerinnen und Bürger 
Bezirksbü~germeister Rolf-Dieter Schönlau 
Guido Koops, Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau 
Johann Kuhn, Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau 
Andreas Kurz, Stadt Münster, Stadtplanungsamt 
Silja Köttgen, Stadt Münster, Stadtplanungsamt 
And~eas Timmermann , Planungsbüro für Lärmschutz Alten­
berge 
Herr Schönlau eröffnet die · Bürgeranhörun~ um 18:05 Uhr und begrüßt alle anwesenden Bürge­
rinnen und Bürger. Er stellt die Anwesenden der Verwaltung sowie den externen Lärmgutachter 
vor. 
Die Präsentation des Bebauungsplans und des verkehrstechnischen Entwurfes wird an mehre­
ren Stellen für Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen. Zur besse­
ren Verständlichkeit sind die Fragen im Anschluss nach der Präsentation nach Themen geglie­
dert. 
Vorstellung der Planungen 
Herr Kurz. gibt einen Überblick über das Verfahren des vorherigen Bebauungsplanes Nr. 533. 
Die Bürgeranhörung · zum damaligen Bebauungsplanverfahren fand am 15.12.2009 statt, be­
sc hlos s~ n wurde er am 04.10.2013. Dieser Plan ist zeitgleich mit dem Städtebauförderungspro­
gramm „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck " entwickelt worden, welches 2012 
vom Rat beschlossen wurde. Für die Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Realisierung 
der Eschstraße eine Voraussetzung . · 
Aufgrund einer neuen Rechtsprechung bezüglich der Bekanntmachung zur Offenlegung fand 
ein ergänzendes Bebauungsplanverfahren statt, zu dem der Bebauungsplan erneut offen gelegt 
wurde. Erneut beschlossen wurde der Plan dann .am 17 .06.2015. Der Bebauung splan Nr. 533 
ist in einem N ormenkontrollverfahren durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden. 
Niederschrift zur Bürgeranhorung I Seite 1 von 8 
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0091/2020

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Das Gericht hat bemängelt, das Fragen der Abwägung nicht ausführlich genug behandelt wor­
den sind. So hätte der Bereich der Eschstraße zwischen Goldbrink und Münsterstraße ebenfalls 
in den Geltungsbereich einbezogen werden müssen. Dieser Bereich ist nun in den neuen Be­
bauungsplan Nr. 591 einbezogen worden. 
Die Zielsetzung der geplanten Eschstraße ist mit Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 
Nr. 591 vom 17.05.2017 durch den Rat bestätigt worden. Im weiteren Verfahren des Bebau­
ungsplans besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplan 
und zur Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung zu äußern. 
Herr Koops erläutert anhand der Präsentation die verkehrlichen Grundlagen. Das Ziel des Be­
bauungsplanes Nr. 591 ist die verkehrliche Entlastung des Ortskerns Wolbecks. Eine wesentli­
che Maßnahme, dies zu erreichen, ist der Ausbau der Eschstraße, um dem Binnenverkehr aus 
Wolbeck eine attraktive Alternativroute über die Ortsumgehung zu bieten. Ein Verkehrssimulati­
onsmodell, das 1986 in der Stadt Münster eingeführt wurde und seit dem kontinuierlich aktuali­
siert wird, hat dazu .die Verkehrsströme und -zahlen berechnet. Die Prognoseberechnungen 
ergeben, dass die Umgehungsstraße eine Entlastung für den Ortskern - den Wigbold- darstellt, 
welches auch durch die Querschnittszählung von 2017 bestätigt wird. Die Berechnung ergibt 
ebenso, dass der Durchgangsverkehr durch den Ortskern das hauptsächliche Problem ist. 
Des Weiteren erläutert Herr Koops, dass mit dem Berechnungsmodell drei verschiedene Situa- . 
tionen berechnet wurden. Die erste Situation ist die aktuelle Lage, die die hohe Belastung im 
Wigbold mit ca. 10.000 Kfz/24h widerspiegelt. Der zweite Fall ist die Prognose für das Jahr 
2030 mit Anbindung der Eschstraße. Der dritte Fall stellt die Situation im Jahr 2030 ohne Aus­
bau der Eschstraße dar. Im letzten Fall gibt es eine allgemein bedingte, geringfügige Steigerung 
des Verkehrs von 10.300 auf 10.400 Kfz/24h, aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung. 
Im zweiten Fall mit der Anbindung der Eschstraße ist eine deutliche Reduzierung des Verkehrs 
im Ortskern auf 6.300 Kfzi24h zu erwarten. Bezüglich der Streckenwahl ist der schnellste Weg 
nicht immer der Kürzeste, daher könne man davon ausgehen, dass die Eschstraße genutzt 
wird, da sie im Vergleich zum Ortskern eine Zeiterspärnis bringt. Die Eschstraße trägt dazu bei, 
den Reiz, durch den Ortskern fahren zu wollen, abzubauen. 
Anschließend stellt Herr Kuhn den verkehrstechnischen Entwurf der Eschstraße vor. Der Aus­
bauabschnitt der Eschstraße ist insgesamt ca. 880 m lang, beginnt am Kreuzungspunkt Müns­
terstraße / Am Borggarten / Eschstraße und endet am Anschlusspunkt der Planfeststellung der 
Umgehungsstraße . Der Planung liegt eine immissionstechnische Untersuchung zugrunde. Die­
se hat die Auswirkungen des Lärms auf die Umgebung in den oben beschriebenen Planfällen 
berechnet. Aus diesem Gutachten gehen die fachlich begründeten Höhen der Lärmschutzwän­
de in den einzelnen Abschnitten hervor. 
Im Westen des Plangebietes, am Anschlusspunkt der planfestgestellten Anbindung an die Um­
gehungsstraße, sieht die Ausbauplanung der Straße zwei Fahrspuren in Standardmaßen ·vor. 
Nördlich der Fahrspuren befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der durch einen 
breiten Grünstreifen mit Baumreihe von der Fahrbahn getrennt ist. In diesem Grünstreifen ist 
ein Graben zur Entwässerung vorgesehen. 
Im Abschnitt bis zum Tönne-Vormann-W eg wandelt sich der Graben zu einer Sickermulde, in 
der das Regenwasser versickern soll. Das Ende jeder Sickermulde ist an das öffentliche Kanal­
system angesc hlossen, sodass im Falle eines Starkregenereignisses das Wasser hierüber ab-
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 8

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
geführt werden kann. In diesem Bereich ist eine Lärmschutzwand in Höhe von 2 m über der 
Straßenoberkante vorgesehen. Im Bereich der Abfahrt zum Recyclinghof ist eine Querungsinsel 
vorgesehen, die in der Breite auch für Fahrräder ausreichend Platz bietet. Wegen des Durch­
lasses zum Geh- und Radweg ist in diesem Bereich eine Schallschleuse in der Lärmschutz­
wand vorgesehen . 
Im darauffolgenden Abschnitt bi~ zum Goldbrink steigt die Höhe der Lärmschutzwand von 2 auf 
3 m. Im Bereich der Einmündung in den Goldbrink gibt es eine Aufpflasterung, die den Über­
gang von Tempo 50 in eine Tempo-30-Zone signalisieren soll. Ab dieser Einmündung ändert 
sich der Aufbau der Eschstraße: der Radstreifen rückt an die Fahrbahn heran und der Grün­
streifen fällt im Bereich bis zum Silberbrink aufgrund der Enge des Straßenabschnitts weg. 
Am Kreuzungspunkt Silberbrink wird eine Lichtsignalanlage (Ampel) mit Anforderung als Que­
rungshilfe installiert. Ab diesem Punkt ist der Radverkehr richtungsgebunden auf beiden Seiten 
der Straße .geführt. In diesem Bereich werden die bisher bestehenden Einengungen in Form ei­
ner Baumscheibe und Parkplätze zurückgebaut. Es werden keine aktiven Lärmschutzmaßnah­
men in diesem Bereich vorgesehen, da durch die vielen Unterbrechungen für Grundstückszu ­
fahrten hier der Zweck einer Lärmschutzwand unterlaufen wird. Der Anspruch auf Lärmschutz 
wird hier durch passive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt. 
Der letzten Ausbauabschnitt, der Knotenpunkt Münsterstraße / Am Borggarten I Eschstraße, 
wird zu einem Mini-Kreisverkehrspl atz umgebaut, bei dem der Bus- und LKW-Verkehr über den 
Kreisel hinwegfahren kann„ Es gibt zwei Bypasse, ohne diese Großfahrzeuge den Mini­
Kreisverkehr nicht passieren können, sowie Zebrastreifen als Querungshilfe für Fußgänger. Der 
Radverkehr wird mit dem Auto im Kreisverkehr geführt. Dies . ist durch die angepasste Ge­
schwindigkeit des Autofahrenden sowie dem im Sichtfeld des Autofahrenden liegenden Radfah­
renden die sicherere Variante. 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Mehrere Bürger und Bürgerinnen fragen nach dem Verkehrssimulationsmodell (wie die Ver­
kehrsprognose erstellt wird; ob Wegeverbindungen berücksichtigt wurden; ob die Eschstraße 
als Abkürzung berücksichtigt wurde; ob zwischen Kfz und Lkw unterschieden wurde; welche 
Daten in das Modell einfließen). 
• Herr Koops erklärt, dass die Prognose durch das Verkehrssimulationsmodell berechnet 
wird. Dieses Computer-Modell ist 1986 von der Stadt Münster eingeführt worden und 
wird seit dem mit aktuellen Daten fortgeschrieben, sodass Veränderungen genau be­
.stimmt werden können. Zusätzlich werden die Prognosen des Simulationsmodells re­
gelmäßig mit Zählungen überprüft. Die~e Zählungen ergeben, dass. die Prognosen sehr 
genau sind. Die Grunddaten, die in das Modell der Stadt Münster einfließen sind die 
Verkehrszählungen sowie Strukturentwicklungen. Ebenso gehen die Veränderungen 
des Verkehres ein. Aktuelle Werte und Regelungen des Bundes werden den Berech­
nungen zugrunde gelegt. Die Daten sind maximal 5 Jahre alt. Eine vollst~ndige Ver­
kehrszählung ist 2015 durchgeführt worden, 2017 gab es eine Querschnittszählung. Die 
Zählungen können in der Verwaltung abgefragt werden. Das Simulationsmodell unter­
scheidet zwischen Kfz und Lkw. Der Anteil der Lkw wird.in Prozent ausgedrückt und be­
trägt auf der Eschstraße tagsüber bis zu 2,4 %. Die Berechnung für den Bebauungsplan 
ist von 2018. 
Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 3 von 8

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
• Herr Kuhn erklärt, dass der Großteil des Binnenverkeh rs durch den Ortskern, wie z.B. 
aus Süden zum Aldi im ~orden oder aus Norden zu den Sportanlagen im Süden, auch 
weiterhin bestehen bleiben wird. Der Durchgangsverkeh r aus Alverskirchen in Richtung 
Hiltrup oder der Wolbecker aus Norden in Richtung Angelmodde ist die Art Verkehr, die 
die Eschstraße abfangen und umleiten soll. Ohne diese Umleitung kann die Verkehrsbe­
lastung im Ortskern nicht reduziert werden. 
• Ein Bürger fragt nach der Richtigkeit der Prognose, wenn konkrete Maßnahmen für die 
Verkehrsberuhigung im Ortskern nicht bekannt sind. 
o Herr Koops erläutert, dass die konkreten Maßnahmen bekannt und durch den 
Rat 2012 zusammen mit dem Entwicklungskonzept Wolbeck-Zentrum beschlos­
sen worden sind. Jedoch liegen die genauen Ausbaupläne noch nicht vor. Die 
Prognose ist dennoch richtig, da die verkehrsh.emmende Wirkung der Maßnah­
men in der Prognose berücksichtigt wurde. 
• Ein Bürger wünscht , dass der Planfall für die Beruhigung und Attraktivierung des Orts­
kerns aber ohne Ausbau der Eschstraße berechnet wird. 
• Ein Bürger wünscht, dass der Planfall Anbindung der Eschstraße mit Fahrverbot für Lkw 
geprüft wird und somit die Eschstraße schmaler ausgebaut werden könnte. 
Zum Thema Lkw-Verkehr kommen verschiedene Fragen auf (bezüglich der Sorge, dass der 
Ausbau der Eschstraße diese erst interessant für Lkw mache; das die Straße Am Steintor ge­
sperrt wäre für Verkehr über 7,5 t; sowie die Anregung, die Eschstraße für Lkw zu sperren) 
· • Herr Koops bestätigt, dass Lkw über die Eschstraße fahren werden. 
• . Da die Eschstraße eine Zubringerstraße für die Ortsumgehung werden soll, ist es auf­
grund dieser Funktion nicht möglich, den Lkw-Verkehr auszuschließen. Als Abkürzung 
zur Ortsumgehung über die Straße Am Borggarten sei die Eschstraße allerdings zu un­
attraktiv. 
• Die Straße Am Steintor ist ab der Kreuzung mit der Hilturper Straße nur für Anlieger frei. 
Eine grundsätzliche Sperrung für Lkw über 7,5 t liegt für die Straße Am Steintor nicht 
vor. 
Mehrere Bürger fordern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 für die Eschstraße. 
• Herr Koops erklärt, dass sich die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der StVO (Stra­
ßenverkehrsordnung) richtet, die für eine Straße innerhalb geschlossener Ortslagen ei­
ne zulässige Höchstgeschwindigkeit von· 50 km/h vorsieht. Tempo 30 ist aufgrund der 
StVO nur aus besonderen Gründen der Verkehrssicherheit zu realisieren, wenn z.B. 
Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. entlang der Straße liegen. Die Esch­
straße ist auf der Grundlage dieser Regelwerke geplant, die genau vorgeben, wie Stra­
ßen zu bauen sind. 
• Des Weiteren erläutert Herr Koops, dass die StVO im Moment novelliert wird. Dies wird 
einige Änderungen, ggf. auch im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzungen mit sich 
br.ingen. Ungewiss ist die bereits vor einigen Jahren diskutierte Variante, die innerörtli­
chen Straßen mit 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich anzuord­
nen. Diese Änderung ist jedoch noch nicht abzusehen . . 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 8

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Mehrere Bürger fragen nach dem Verkehr im Ortskern (welcher Art der Verkehr ist; ob es 
Durchgangsverkehr ist; angrenzende Straßen seien ebenfalls betroffen) 
• Herr Koops erläutert, dass hauptsächlich Durchgangsverkehr durch den Ortskern fährt. 
Dieser Durchgangsverkehr muss reduziert werden, um die Ortsmitte Wolbecks umge­
stalten zu können. Dafür werden andere attraktive Routen geschaffen. Ein funktionie- . 
rendes und leistungsfähiges Straßennetz muss vorgehalten werden, unter anderem 
auch, um angrenzende Straßen entlasten zu können. 'Eine Reduzierung des Verkehrs 
im Wigbold ist jedoch jetzt schon durch die Umgehungsstraße zu spüren. 
• Ein Bürger bezweifelt, dass der Verkehr im Ortskern Durchgangsverkehr ist, da der Ver­
kehr von West nach Ost bereits jetzt attraktive Wegeverbindungen habe. 
• Ein weiterer Bürger widerspricht , dass momentan jedes dritte Auto im Ortskern ein orts­
fremdes Kennzeichen habe. 
Mehrere Bürger und Bürgerinnen g~ben Anregungen zum Thema Ortsumgehung (Kreuzungs­
punkt sei schlecht für Radverkehr; Umbau des Knotenpunks zum Kreisverkehr). 
• Herr Koops antwortet, dass die Ortsumgehung in der Verantwortung des Landesbetriebs 
Straßen NRW liege, der die Ortsumgehung geplant hat und betreibt. Die Stadt Münster 
habe keine Befugnisse, dort Änderungen vorzunehmen. 
Meh.rere Bürger fragen zum Thema Kreisstraße . (Eschstraße als Kreis- oder Gemeindestraße) . 
• Herr Kuhn erklärt, dass bisher nicht entschieden ist, ob die Eschstraße als Kreisstraße 
aufgestuft wird. Dies wird nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entschieden. 
. . 
• Herr Koops erläutert, dass die Verkehrsmenge nicht davon abhängt , ob die Eschstraße 
zu einer Kreisstraße aufgestuft wird. Die·Verkehrsmenge ist unabhängig von der Stra­
ßenklassifizierung. Auch auf einer Kreisstraße können mit bestimmten Voraussetzungen 
verkehrs.beruhigende Maßnahmen getroffen werden. (siehe erster Punkt unter Ge­
schwindigkeitsreduzierung) 
· • Ein Bürger meint, dass Gemeindestraßen ein Fahrverbot für Lkw bieten. Ein grundsätzli-
ches Fahrverbot für Lkw besteht bei Gemeindestraßen nicht. 
Mehrere Bürger geben zu bedenken, dass der Radverkehr und der ÖPNV gestärkt werden 
sollten. Daher sollten die Einwohner Wolbecks daran gehindert werden, Auto zu fahren. Sie 
seien der Ansicht, dass sich Rad- und Fußgängerverkehr auf dem gemeinsamen Weg gegen­
seitig gefährden . Sie wünschen sich eine Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer . 
• Hierzu wird aufgehführt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten , 
dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unver­
meidbar, behindert oder belästigt wird. Gemeinsame Geh- und Radwege in einer Breite 
von 2,5 m sind in Münster oft vertreten und gerade bei beengten Platzverhältnissen die 
optimale Führungsform , um beide Verkehrsteilnehmer sicher zu führen . Auf der -Esch­
straße ist eine 3,0 m breite Nebenanlage geplant. Eine Gefährdung der Verkehrsteil­
nehmer auf Grund der Führungsform wird nicht gesehen. 
Niederschrift zur Bürgeranhörung I $eite 5 von 8

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Einige Bürger wünschen sich, dass eine Alternative zum Ausbau der Eschstraße , der Ausbau 
der Straße Wolbecker Windmühle, gep(üft wird. 
• Herr Kuhn erläutert , dass die Alternative bereits geprüft worden ist. Die Straße Wolbe­
cker Windmühle liegt jedoch nicht zentrumsnah genug, um die Entlastungswirkung im 
Ortskern zu erreichen. Der Effekt der Verkehrsreduzierung im Ortskern würde hier nicht 
ausreichen, um die angestrebte Umgestaltung des Ortskerns durchführen zu können. 
Mehrere Bürger interessieren sich für die Maßnahmen im Ortskern (Beruhigung des Ortskerns 
und Zusammenhang zum Ausbau der Eschstraße; Bürgersteige seien zu schmal, auch für 
Rollator /Kinderwagen I Rollstuhl). 
• Herr Koops gibt zu bedenken, dass erst die Eschstraße mit Anbindung an die Umge­
hungsstraße gebaut werden muss, um anschließend den Ortskern entlasten zu können. 
Sobald der Ortskern verkehrlich entlastet ist, können die Umbaumaßnahmen beginnen, 
die im „Entwicklungskonzept Wolbeck - Zentrum" von 2009 beschrieben sind. Dabei 
wird die Ortsdurchfahrt der Münsterstraße (Am Steintor so gestaltet , dass es nicht mehr 
attraktiv ist, dort entlang zu fahren. Im Zuge dessen sollen zu Fuß Gehende als auch 
Rad Fahrende mehr Raum erhalten. Das Entwicklungskonzept ist mit den Bürgern und 
Bürgerinnen zusammen entwickelt worden. Der Ortskern ist jedoch nicht Teil des Gel­
tungsbereichs des Bebauungsplanes. 
Eine Bürgerin fragt, ob das Landschaftsschutzgebiet, das an die Eschstraße angrenzt, durch 
den Ausbau der Eschstraße beeinträchtigt wird. 
• Herr Kuhn erläutert, dass d.as Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuz­
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten" südlich der Eschstraße liegt. Da die Eschstraße 
ausschließlich nach Norden verbreitert wird, wird das Landschaftsschutzgebiet nicht be­
einträchtigt. 
Ein Bürger bemerkt, dass die Aussegnungshalle des Friestiofes nahe zur Eschstraße liegt und 
bei Lkw-Verkehr der Beerdigungszeremonie akustisch nicht mehr gefolgt werden könne. 
• Herr Kuhn antwortet, dass der Verwaltung dieses Thema bekannt ist und sie darauf ein­
gehen werde. In welcher Form, sei bisher noch nicht abschließend geklärt. Ein Vor­
schlag des Grünflächenamtes sieht für den Friedhofsplatz eine Urnenwand mit rückwär­
tiger Lärmschutzwand vor. 
Ein Bürger fragt nach den Parkplätzen für den Friedhof. 
• Herr Kuhn antwortet, dass das Parken längs zur Eschstraße nach dem Ausbau nicht 
mehr möglich ist. Dafür wird ein neuer Parkstreifen entlang der Zufahrt zum Recycling­
hof geschaffen. Die Zufahrt wird weiterhin auch von schwerem , landwirtschaftlichem Ge­
rät genutzt werden können. Da ein neuer Zugang zum Friedhof von dieser Zufahrt aus 
geplant ist, sind keine Umwege für Friedhofsbesucher in Kauf zu nehmen. 
Ein Bürger ist wegen einer erhöhten Feinstaubbelastung besorgt. 
• Herr Kuhn antwortet, dass erst ab einer Verkehrsstärke von 10.000 Kfz I 24h und einer 
unzureichenden Durchlüftung der Örtlichkeit mit einer erhöhten Feinstaubbelastung z:u 
rechnen ist. Beides ist auf der Eschstraße nicht gegeben, sodass keine relevante 
Schadstoffbelastung entstehen wird, somit auch keine Gefährdung auftritt. 
Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 6 von 8

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Mehrere Bürger stellen Fragen zum Thema Lärmschutz (östlicher Ausbauabschnitt ohne 
Lärmschutz; passiver Lärmschutz nicht aus Bebauungsplan ersichtlich). 
• Herr Kuhn antwortet, dass im östlichen Ausbauabschnitt der Eschstraße passive Lärm­
schutzmaßnahmen (Einbau von schallgedämmten Fenstern) angewendet werden. Diese 
werden im Gegensatz zu aktivem Lärmschutz nicht im Bebauungsplan festgesetzt, da 
sie Gebäude außerhalb des Bebauungsplangebiets betreffen. Die Maßnahmen werden 
von der Stadt Münster mit den Eigentümern geklärt. 
• Herr Timmermann ergänzt, dass das Schallgutachten , das dem Bebauungsplan zugrun­
de liegt, ausrechnet, welche Gebäude einen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben. 
Es wird in der Offenlage mit ausgelegt. 
Mehrere Bürger fragen, ob die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. 
• Herr Kurz antwortet, dass die Stadt Münster, bis auf einige geringe Teilflächen, Eigen­
tümerin der im Bebauungsplan überplanten Flächen ist. Die Stadt bemüht sich, die er­
forderlichen Teilflächen ebenfalls zu erwerben. Der Bebauungsplan regelt im Übrigen 
nicht das Eigentum an Grundstücken , sondern die bei den Amtsgerichten geführten 
Grundbücher. 
Ein Bürger fragt, ob beim Straßenumbau die Anlieger finanziell beteiligt werden. 
• Herr Kuhn antwortet, dass der Umbau der Eschstraße nicht nach dem Kommunalabga­
bengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) abgerechnet wird und die Anlieger 
nicht finanziell beteiligt werden. 
Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen nach dem Verfahren sowie den politischen Hinter­
gründen (politische Entscheidungen; weitere Verfahrensschritte ; Ausbau der Eschstraße mit 
Netzfunktion; FNP-Änderung). 
• Herr Schönlau erklärt, dass das Verfahren wie folgt abläuft: Die Aufstellung des Bebau­
ungsplans Eschstraße wird durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. Daraufhin er­
hält die Verwaltung den Auftrag , die Planung als Voraussetzungen für die Umsetzung zu 
erstellen. Der Bebauungsplanentwurf wird dann der Öffentlichkeit vorgestellt und an­
schließend durch die politischen Gremien beschlossen. Dazu erstellt die Verwaltung Be­
schlussvorlagen , über die der Rat entscheidet. Inhaltlich müssen sich die einzelnen 
Fraktionen darüber klar werden, welches politische Ziel verfolgt werden soll. Letztendlich 
entscheidet die Mehrheit des Rats über den Bebauungsplan. 
• Herr Kurz ergänzt, dass die Vorlagen, die für die Politik erstellt werden, sämtliche Anre­
gungen, die im Verfahren vorgebracht wurden, darstellen und mit Abwägungsvorschlä­
gen für den Rat versehen werden. Die Protokolle der Öffentlichkeitsbeteiligungen wer­
den den Vorlagen angehängt. Im Fall der Eschstraße muss auch eine Vorlage für eine 
Flächennutzungsplan-Änderung gemacht werden, da der Charakter der Straße geändert 
wird. 
• Zudem erläutert Herr Kurz, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird und 
damit zum Ortsgesetz wird. Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch sieht die Beteili­
gung der Öffentlichkeit vor, die sich in die frühzeitige Bürgeranhörung nach §3(1) BauGB 
im ersten Schritt und im weiteren Verlauf in die Offenlage nach §3(2) BauGB unterteilt. 
Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 7 von 8

Bebauungsplan Nr. 591 
Wolbeck - Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 
Zu dem Planentwurf wird eine ausführliche Begründung erstellt, in der die Ziele der Pla­
nung und die Auswirkungen der Planung dargestellt werden und die Abwägung wider­
streitender Belange dargestellt wird. 
• Herr Kurz erklärt, dass im weiteren Verfahren die Offenlage voraussichtlich für das Früh­
jahr 2020 geplant ist. Zu der Offenlage werden alle umweltrelevanten Informationen und 
Gutachten ausgelegt. In diesem Verfahrensschritt haben Bürgerinnen und Bürger die 
Möglichkeit, sich erneut zum Bebauungsplan zu äußern. Über die vorliegenden Anre­
gungen entscheidet der Rat im Einzelnen und beschließt den Bebauungsplan als Sat­
zung. 
• Ein Bürger fragt, ob der Politik bewusst war, dass die Eschstraße eine Netzfunktion er­
hält und ob es möglich sei, dies noch zu ändern. 
o Herr Schönlau antwortet, dass dies schwer zu beantworten ist, da die Idee des 
Ausbaus der Eschstraße weit zurückgeht. Bereits in den .1980er Jahren ist die 
Idee zur Planung einer Umgehungsstraße und Zubringer aufgekommen, die da­
mals noch nicht im Detail geplant war. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Schönlau beendet die Veranstaltung um 20:20 Uhr und bedankt sich bei allen Bürgerinnen 
und Bürgern für die Fragen und Anregungen. Die Verwaltung wird die Anregungen prüfen und -
so weit möglich- in der Planung berücksichtigen. Er bittet darum, Vertrauen zur Verwaltung zu 
haben, die durch ihr Fachwissen die besten Möglichkeiten ausschöpfen wird. Die letztendliche 
Entscheidung liege jedoch bei der Politik, um einen gerechten lnteressensausgleich zu schaf­
fen. Dennoch hätten auch neue Hausbauer die Chance gehabt, die Entstehung der Eschstraße 
abschätzen zu können, da hierauf im Bebauungsplan hingewiesen wurde. 
Herr Schönlau 
Bezirksbürgermeister 
Frau Köttgen 
Protokollführerin 
Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 8 von 8

Beratungsverlauf (3)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

Orte (27)

  • Eschstraße 1
  • Münsterstraße 6
  • Telgter Straße
  • Hofstraße 3
  • Hiltruper Straße 9
  • Tönne-Vormann-Weg 1
  • Grenkuhlenweg
  • Albersloher Weg 33
  • Von-Walsen-Weg
  • Marienfeldweg
  • Am Borggarten 4
  • Am Steintor 10
  • Am Berler Kamp 5
  • Am Angelkamp 0
  • Umgehungsstraße
  • Wolbecker Windmühle
  • An den Speichern 7
  • Silberbrink 17
  • Wilkinghege
  • In der Brinke
  • Goldbrink 0
  • Tiergarten
  • Kreuzbach
  • Mühlenesch
  • Mühlendamm
  • Lerschmehr
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0091/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37