V/0091/2020
62. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 591 - Kenntnisnahme der Planentwürfe zur Offenlegung
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V-0091-2020-Anlage-3-FNP-62-Begruendung
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 24 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0091/2020 B egründung zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Inhalt Seite 1 Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 2 Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ................................................ 3 3.2 Landschaftsplan .......................................................................................................................... 3 3.3 Bebauungsplan ............................................................................................................................ 4 4 Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 4.1 Verkehrsflächen ........................................................................................................................... 4 4.1.1 Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen ............................................... 4 5 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 4 5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 4 5.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 5 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 5 5.4 Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes ...................................... 6 5.5 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 8 5.5.1 Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 8 5.5.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10 5.5.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 16 5.5.4 Wasser ............................................................................................................................ 17 5.5.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 18 5.5.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 19 5.5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 20 5.5.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 21 5.5.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 21 5.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 21 5.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 22 5.8 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 22 5.9 Zusammenfassung .................................................................................................................... 22 1 Planungsanlass und Planungsziele Der historisch gewachsene Ortskern des Münsteraner Stadtteils Wolbeck ist einer hohen, täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Diese Problematik blockiert unter anderem auch die Umsetzung des bereits im Jahr 2012 vom Rat beschlossenen Entwicklungskonzepts „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“, da hierfür die Reduzierung des Verkehrs im Ortskern unerlässlich ist. Daher besteht das Ziel des Ausbaus der Eschstraße und deren Anbindung an die Umgehungsstraße (L 585), um so eine möglichst große Verk ehrsentlastung des Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 10.300 Kfz / 24 h (Am Steintor, Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehr lich attraktive Alternativen geschaffen werden. Diese Alter nativen sind im Norden die Eschstraße und im 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 24 Süden die Straße Am Berler Kamp. Diese Leistungsanforderungen an die zukünftige Eschstraße westlich der Münsterstraße bedingen eine Aufstufung der Eschstraße zu einer Kreisstraße. Zur Verwirklichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585) gemäß § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 591 zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße bisher als nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Zukünftig soll die Eschstraße zwisch en Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestuft und im FNP als s onstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Daher ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 die 62. Änderung des FNP erforderlich. Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen pro Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Das Einwoh nerwachstum geht einher mit einem steigenden Verkehrsaufkommen und damit auch mit lokal wachsenden Verkehrsproblemen. Als ein wichtiger und zwingend notwendiger Bestandteil des Entwicklungskonzepts „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“ war zur Verkehrsentlastung des Ortskerns Wolbeck (Wigbold) stets ein Ausbau der Eschstraße mit Anbindung an die Ortsumgehung Wolbeck geplant. Neu auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist dabei nur die geplante A ufstufung der Eschstraße zur Kreisstraße und damit verbunden die entsprechende Darstellung als Hauptverkehrsstraße im FNP. Mit der dadurch erreichten Verkehrsentlastung sind die Grundlagen geschaffen, den Ortskern in Wolbeck gemäß dem Entwicklungskonzept „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster - Wolbeck“ anders zu g estalten und verkehrsberuhigt umzubauen. Ziel ist es, die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und damit ein Sicherheitsgefühl herzustellen. Zudem bietet eine Umgestaltung des Ortskerns die Möglichkeit, den Einzelhandel zu stärken und damit das Zentrum zu beleben. Vor diesem Hintergrund ist die mit der Planungsumsetzung (Neubau/Ausbau der Eschstraße) verbundene zusätzliche Flächenversiegelung gerechtfertigt. Die vorliegende Planung „62. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel) Der Änderungsbereich ist im westlichen Teilbereich im Wesentlichen durch die agrarisch genutzten Flächen und vorhandenen Gehölz -/Baumstrukturen gekennzeichnet. Insbesondere Gehölze sorgen im Hinblick auf das Schutzgut Klima / Luft für positive Einflüsse. Aufgrund der Lage innerhalb der bzw. in Randlage zur freien Landschaft übernehmen die klima- bzw. luftrelevanten Strukturen jedoch insgesamt keine bedeutenden Funktionen. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 24 Auch gemäß Umweltkataster besitzt der Änderungsbereich keine Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper. Darüber hinaus liegt er nicht in einem Belüftungskorridor. Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche, sodass bau- und anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen – z. B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen – nicht anzunehmen sind. 2 Änderungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 62. Änderung des FNP liegt am im Nordwesten des Stadtteils Wolbeck. Die Fläche umfasst die Trasse der zum Ausbau geplanten Eschstraße zwischen der Einmündung in die Münsterstraße im Osten sowie der Einmündung in die Umgehungsstraße Wolbeck (L 585) sowie einen Flächenstreifen sowohl nördl ich als auch südlich der Trasse. Der wirksame FNP stellt im Änderungsbereich im Wesentlichen Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie Flächen für die Landwirtschaft dar. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16.02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie ergänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein. Im fortgeschriebenen Re gionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich teilweise als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) sowie teilweise als „ Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich“ dargestellt. Im mittleren Änderungsbereich bildet die Trasse der Eschstraße die Grenze zwischen beiden Nutzungsdarstellungen. Der Allgem eine Freiraum- und Agrarbereich wird im Westen teilweise überlagert durch die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. Gemäß § 34 (1) des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist zu Beginn der Planung bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, ob die beabsichtigte Darstellung des FNP mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Diese Anfrage bei der Bezirksregierung Münster wurde Anfang Februar 2020 gestellt. 3.2 Landschaftsplan Der Änderungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ (LP 1). Die Entwicklungskarte des LP 1 nennt als Entwicklungsziel für den Raum die „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (Nr. 1-1.1). Im Geltungsbereich eines Landschaftsplans bestehende Hauptverkehrsstraßen werden im Landschaftsplan in der Regel nicht gesondert gekennzeichnet, geplante Hauptv erkehrsstraßen werden ggf. als solche im LP gekennzeichnet (vgl. Ortsumgehung Roxel im LP 3). Die zukünftigen Darstellungen und Zielaussagen des LP 1 werden vom zuständigen Fachamt 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 24 vorbereitet und im Fall einer Änderung unter Beteiligung des Naturschutzbeirats ggf. vom Rat beschlossen. 3.3 Bebauungsplan Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 591 überplant Teile folgen der nördlich bzw. südlich angrenzender Bebauungspläne: • Nr. 213 Teilabschnitt I: Wolbeck – Goldbrink, • Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink – Neufassung, • Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil), • Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink und • Nr. 415: Wolbeck-Nord – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 591 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. 4 Änderungsinhalte 4.1 Verkehrsflächen 4.1.1 Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße zurzeit als nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Stattdessen verläuft die Straßentrasse im Bereich von wirksam dargestellten Wohnbauf lächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie westlich des Ortsrands im Bereich von Flächen für die Landwirtschaft. Durch die geplante Darstellung der Eschstraße als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße (Kreisstraße) werden die vorgenannten Flächendarstellungen teilweise überplant. 5 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 5.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird. Diese Quellen lauten: • Amt für Mobilität und Tiefbau (2018): Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 11/2018 • Ökoplanung Münster (2020): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – Bebauungsplan Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt Münster 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 24 • Ökoplanung Münster (2019): Faunistischer Fachbeitrag – Bebauungsplan Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt Münster: Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien • Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH (2020): Immissionstechnische Untersuchung (Lärm) – Ausbau der Eschstraße zwischen Ortsumgehung und Münsterstraße • Umweltkataster Münster im Internet: https://www.stadt-muenster.de/umwelt/umwelt-und-freiraumplanung/umweltkataster.html • WWK – Weil, Winterkamp und Knopp (2020): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“, Münster-Wolbeck Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wi e Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. diese reichen auch über den Änderungsbereich hinaus. 5.2 Kurzdarstellung der Planung Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße zurzeit als nicht kl assifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Stattdessen verläuft die Straßentrasse im Bereich von wirksam dargestellten Wohnbauflächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie westlich des Ortsrands im Bereich von Flächen für die Landwirtschaft. Zukünftig soll die Eschstraße zwischen Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestuft und im FNP als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Durch die geplante Darstellung der Eschstraße als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrs straße (Kreisstraße) werden die vorgenannten Flächendarstellungen teilweise überplant. Parallel zur 62. Änderung des FNP erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585) zu erfüllen. Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen der Münsterstraße im Osten einschließlich Umbau dieses Knotenpunkts zum Kreisverkehr und der Ortsumgehung im Westen erfolgen. 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltsc hutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die 62. Änderung des Flächennutzungsplans neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 24 Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen und menschliche Gesundheit Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) DIN 18005, Teil 1, DIN 4109-1 (technische Regelwerke) Klima / Luft Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten sowie Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB Landschaft Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) Fläche und Boden Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz Wasser Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW Tab. 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 5.4 Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen. Landschaftsplan Werse und Landschaftsschutzgebiet Landschaftsplanerische Belange werden dem Vorhaben nicht entgegen gehalten. Innerhalb des Änderungsbereichs stellt der Landschaftsplan „Werse“ das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar. Es umfasst insbesondere die Erhaltung der charakteristischen Landschaftsstrukturen. Die Entwicklungsziele für die Landschaft geben als räumlich- fachliche Leitbilder über das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie sind behördenverbindlich. Das Entwicklungsziel steht im Widerspruch zu den bauleitplanerischen Zielen und wird für den Bereich der im Bebauungsplan ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgehoben. Auf der nördlichen Seite der Eschstraße ist im Landschaftsplan eine Baumreihe festgesetzt. (Nr. 1-5.1.123). Diese erstreckt sich in Teilen auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 591. Die Bebauungsplanung greift die Landschaftsplan- Festsetzung inhaltlich auf und sieht in der Straßenverkehrsfläche die Anpflanzung von Bäumen vor. Die Festsetzung des Landschaftsplans wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgehoben. Im Landschaftsplan ist südlich der bestehenden Eschstraße das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ festgesetzt. Die Abgrenzung erfolgt auf der südlichen Straßenseite. D er Bebauungsplan setzt hier öffent liche 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 24 Grünflächen mit der Zweck bestimmung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ fest. Die Grünflächen verbleiben im Landschaftsplan und zugleich im Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. Insoweit erstrecken sich Landschaftsplan und Bebauungsplan teilweise auf die gleichen Flächen. Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist § 7 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz, wonach sich der Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf diese Flächen erstrecken kann, wenn über die bauleitplanerische Sicherung hinaus weitergehende Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich sind (hier LSG). Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz NRW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In krafttreten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 591) außer Kraft. Landschaftspläne sind gemäß § 9 (1) Landesnaturschutzgesetz NRW einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der Realisierung von Plänen und Programmen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet. Im Zuge der 62. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 erfolgt gleichfalls die Durchführung einer eigenständigen SUP. Es bestehen im Rahmen der Landschaftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche oder erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht bereits in der SUP zur FNP -Änderung und zum Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Insofern wird gemäß § 9 (2) LNatSchG NRW von der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanänderung abgesehen. Grünordnung Münster Die Eschstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie dar. Die Eschstraße ist als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen ausgewiesen. Der Eingriff in das Grünsystem wird im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und kompensiert. Zur Erholungsfunktion siehe Punkt 5.5.1. Regionalplan Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich teilweise als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) sowie teilweise als „Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich“ dargestellt. Im mittleren Änderungsbereich bildet die Trasse der Eschstraße die Grenze zwischen beiden Nutzungsdarstellung en. Der Allgemeine Freiraum - und Agrarbereich wird im Westen teilweise überlagert durch die Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 24 Gemäß § 34 (1) des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist zu Beginn der Planung bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, ob die beabsichtigte Darstellung des FNP mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Diese Anfrage bei der Bezirksregierung Münster wurde Anfang Februar 2020 gestellt. 5.5 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans, d. h. mit einem gewissen Abstrahierungsgrad. Detailliertere Betrachtungen erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans. Schwierigkeiten traten bei der Zusammenstellung der Angaben nicht auf. 5.5.1 Menschen und menschliche Gesundheit Bestandssituation der Umwelt Von der Münsterstraße im Osten an verläuft die Eschstraße zunächst durch beidseitig angrenzende Wohnbauflächen mit einer nördlich anschließenden Gemischten Baufläche sowie nördlich des städtischen Friedhofs Wolbeck. Die Eschstraße ist ab der Münsterstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind insgesamt vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut, hier befinden sich beidseitige Geh- und Radwege. Im Abschnitt bis zum Goldbrink sind beidseitig Gehwege vorhanden, weiter westlich weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. Die Eschstraße dient gegenwärtig zwischen dem Goldbrink und der Anbindung an die Umgehungsstraße der verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes, der beidseitig angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstraße wird in der Ist -Situation gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand November 2018) von bis zu 1.600 Kfz / 24 h im östlichen Plangebiet und bis zu 900 Kfz / 24 h im westlichen Abschnitt bis zur Abzweigung zum Recyclinghof befahren. Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof wird kein nennenswertes Verkehrsaufkommen dokumentiert. In rund 450 m Luftlinie vom Westrand der geschlossenen Wohnbebauung verläuft die Ortsumgehung Wolbeck (L 585). Friedhof Wolbeck Südlich der Eschstraße befindet sich der Friedhof Wolbeck, der im Jahr 1943 angelegt wurde und sich durch einen hohen Grünanteil mit Baum-, Hecken- und Strauchbestand auszeichnet. Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens auf der Eschstraße in der Bestandssituation ist eine ruhige, weitgehend von Verkehrslärm ungestörte Nutzung des Friedhofs möglich. Erholungsnutzung Die Es chstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen mit einer bedeutenden Funktion im Erholungswegenetz ausgewiesen. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 24 Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der Erschließung zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist bis zum Ende des Plangebiets die Optik eines Wirtschaftswegs auf. We stlich außerhalb des Plangebiet s schließt sich die bereits gebaute Einmündung in die Ortsumgehung an. Westlich der Ortsumgehung geht die Eschstraße in eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Angelmodde über. Diese Abschnitte mit untergeordnetem Kfz -Verkehrsaufkommen ermöglichen eine landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Die ehemals hohe Freizeit - und Erholungsqualität des Landschaftsraums im Bereich der Eschstraße ist allerdings durch die Ortsumgehung stark beeinträchtigt. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen Durch die neue Darstellung der Eschstraß e als Hauptverkehrsstraße wird teilweise landwirtschaftliche Nutzfläche überlagert, d. h. Teile der bestehenden Ackerflächen st ehen zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Die verbleibenden Parzellen sind weiterhin landwirtschaftlich nutzbar. Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind nicht betroffen. Während der Bauphase ist im Wohn- und Wohnumfeldbereich mit Störungen (z. B. Lärm, Licht, Staub, Abgase etc.) durch Baufahrzeuge und -maschinen sowie eine temporär eingeschränkte Nutzbarkeit der Straßen- und Wegeverbindungen zu rechnen. Als Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzustreben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Betriebsbedingte Auswirkungen Ziel der Verkehrsanbi ndung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, de m Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist im Ist -Zustand mit bis zu 10.300 Kfz / 24 h (Höhe Drostenhof) stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens gemäß dem Verkehrsgutachten Wolbeck (S tand: November 2018) durch den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, sollen zur Entlastung des Straßenzugs Münsterstraße – Am Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternativen geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler Kamp. Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen deutlich auf 4.000 bis ca. 5. 000 Kfz / 24 h an. Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und Silberbrink werden entfernt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 50 km/h heraufgesetzt. Für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern werden ein Fahrbahnteiler als Querungshilfe östlich der Abzweigung zum Recyclinghof sowie eine Bedarfs ampel in Höhe Silberbrink / Zugang zum Friedhof vorgesehen. Die Eschstraße wird zur Kreisstraße aufgestuft. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 24 Lärm Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 wurde durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Sitz Senden GmbH (2020) eine Imm issionstechnische Untersuchung (Lärm) erstellt. Im Ergebnis werden durch das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) um 1 bis maximal 3 dB(A) an etlichen im Einwirkungsbereich liegenden Gebäuden sowie an Außenwohnbereichen überschritten. Der Bebauungsplan hat demgemäß die Aufgabe, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen. Weitere Informationen können dem Gutachten entnommen werden. Luftschadstoffe Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Untersuchungen des Luftqualitätsplans Münster zur Luftbelastung durch den Straßenverkehr vorgenommen werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem im Bereich „Am Steintor“ zwischen der Hofstraße und der Hiltruper Straße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen durch die Anbindung der Eschstraße (Quelle: Amt für Mobilität und Tiefbau , Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 11/2018) werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Durch die Kfz -Flottenerneuerung sind zudem gesamtstädtisch die Schadstoffbelastungen in den letzten Jahren abgesunken. Erholungsnutzung Durch das zukünftig deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese i st bereits durch den Bau und insbesondere den Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet. Eine optische Aufwertung erfolgt durch die im Bebauungsplan vorgesehene Anpflanzung von insgesamt 50 Laubbäumen entlang der Eschstraße. Weitere Aspekte, die für den Mensc hen relevant sind, wie z. B. Landschaft / Ortsbild sowie Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. 5.5.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bestandssituation der Umwelt Biotop-/ Nutzungstypen Im westlichen Teil des Änderungsbereichs, zwischen der geschlossenen Wohnbebauung und dem bereits vorhandenen Anschluss an die Ortsumgehung, wird die Eschstraße überwiegend von Ackerflächen sowie von den Gärten der beiden südlich gelegenen Einzelhäuser beg renzt. Westlich der geschlossenen Wohnbebauung ist eine Kompensationsfläche mit einer 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 24 mehrreihigen Feldhecke aus lebensraumtypischen Gehölzen sowie einem vorgelagertem, trockenen Saumstreifen, der in den Eingriffsraum geringfügig hereinragt, angelegt. Östlich der Kompensationsfläche beginnt nördlich der Eschstraße die Wohnbebauung mit Gärten und Straßenflächen. Zwischen der Eschstraße und der Wohnbebauung liegt ein breiter Fettgrünland-Saum mit Brennesselaufwuchs sowie vereinzelten Weidengebüschen und eine m größeren Brombeergebüsch. Zwischen dem Saumstreifen und der Wohnbebauung verläuft ein Graben. Südlich der Eschstraße liegt der Friedhof von Wolbeck, der durch einen Baumstreifen sowie eine einreihige Hecke aus vorwiegend heimischen Arten zur Straße hin begrenzt wird. Ab der Einmündung Goldbrink verbreitert sich die Eschstraße und weist einen beidseitigen Gehweg auf. Ab der Einmündung Silberbrink verbreitert sich die Eschstraße weiter und wird von einem Geh- und Radweg und Verkehrsrasenflächen mit Einzelbäumen (Winterlinden) gesäumt. Am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten befinden sich in den Straßenrandbereichen und entlang der Parkflächen kleinflächige Beet - und Rasenflächen. Überwiegend heimische Bäume und eine einreihige Weißdornhec ke ragen dort in den Eingriffsraum. Die ökologische Bedeutung der Biotoptypen reicht von gering bis sehr gering (versiegelte und bebaute Flächen) bis hin zu mittel -hoch (Bäume und Hecken aus überwiegend lebensraumtypischen Arten). Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden. Tiere Zur Erfassung potenz iell betroffener Tierarten durch die Planung erfolgte eine Kartierung der Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien und die Dokumentation im Faunistischen Fachbeitrag (Ökoplanung Münster, 2019) sowie eine Bewertung hinsichtlich planungsrelevanter Arten in der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökoplanung Münster, 2020). Es wurden tiergruppenspezifische Untersuchungsgebiete für die Brutvögel und Fledermäuse (ca. 22,5 ha Unter suchungsgebiet) und zur Erfassung der Amphibien (2 Untersuchungsgebiete, insgesamt ca. 10,2 ha) abgegrenzt, die sich über das Bebauungsplangebiet hinaus erstrecken. Die Lage und Abgrenzung der Untersuchungsgebiete und weitere Informationen zu den im Folgenden beschriebenen Tiergruppen können dem Faunistischen Fachbeitrag entnommen werden. Brutvögel Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von 13 als wertgebend anzusehenden Vogelarten festgestellt. Sieben dieser Arten – Eisvogel, Feldsperling, Gartenrot schwanz, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz – zählen in Nordrhein-Westfalen aktuell zu den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, Goldammer, Grünspecht, Haussperling, Klappergrasmücke und Teichhuhn nachgewiesen. Diese sechs Arten werden derzeit in Nordrhein-Westfalen nicht als planungsrelevant eingestuft, gelten jedoch als streng geschützte Art en, nach der Roten Liste als gefährdet oder werden zumindest auf der Vorwarnliste geführt. Weitere, im Untersuchungsgebiet vorkommende Vogelarten können dem Faunistischen Fachbeitrag entnommen werden. Gemäß der Bewertung des Faunistischen Fachbeitrags hat das Untersuchungsgebiet eine geringe Bedeutung für die Artgruppe der Brutvögel. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 24 Fledermäuse Im Untersuchungsgebiet wurden die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus festgestellt. Die Fledermäuse zählen zu den streng geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz) und gelten in Nordrhein- Westfalen als planungsrelevant. Im Untersuchungsgebiet wurden keine spezifischen Flugstraßen oder Leitstrukturen von Fledermäusen festgestellt. Es existieren zwei Teilräume mit einer erhöhten Jag daktivität von Zwergfledermäusen und ein Teilraum mit einer erhöhten Jagdaktivität der Breitflügelfledermaus. Diese Teilflächen werden daher vom Gutachter mit mittlerer Bedeutung als Jagdgebiete für die Zwerg- und die Breitflügelfledermaus eingeschätzt. Der Flusslauf der Angel wird mit hoher Bedeutung für die Wasserfledermaus eingeschätzt. Die verbliebenen Flächen werden als Jagdgebiete von geringer oder sehr geringer Bedeutung für Fledermäuse eingeschätzt. Quartiere von hoher Bedeutung bestehen für die Zw ergfledermaus im Bereich der Wohnbebauung nördlich der Eschstraße und für die Breitflügelfledermaus im Bereich des Feldgehölzes südlich des Friedhofs. Dort besteht auch eine potenzielle Quartierfunktion für den Großen Abendsegler, den Kleinen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Wasserfledermaus. Amphibien Im Rahmen der Laichgewässererfassungen wurden zwei potenzielle Laichgewässer näher untersucht. Es handelt sich um künstlich angelegte Fisch- und Freizeitteiche, einer nördlich der Eschstraße, einer südlich davon in der Angelaue gelegen. Beide Gewässer sind mit Fischen besetzt. Im nördlichen Gewässer wurden mittelgroße Populationen der Arten Bergmolch, Grasfrosch, Teichmolch und Wasserfrosch sowie eine große Laichpopulation von Erdkröten festgestel lt. Im südlichen Gewässer wurden mittelgroße Vorkommen von Gras - und Wasserfrosch sowie eine große Laichpopulation von Erdkröten festgestellt. Alle festgestellten Amphibienarten haben aus ökologischer Sicht nur vergleichsweise geringe Ansprüche an ihren Lebensraum und sind dementsprechend im Münsterland und in Nordrhein- Westfalen nahezu flächendeckend verbreitet. Beide Gewässer werden insbesondere aufgrund der großen Erdkrötenpopulationen mit mittlerer Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien eingeschätzt. Ausgehend von den Landlebensräumen, die mit geringer und mittlerer Bedeutung bewertet wurden, finden spezifische Wanderbewegungen der Amphibien, insbesondere der Erdkröte, in Richtung der beiden Kleingewässer statt. Der Gutachter geht hierbei auch von einem Nord-Süd- Wanderkorridor aus, der in einem Verlauf von rund 300 m die Eschstraße kreuzt. Nach gutachterlicher Einschätzung sind jährlich Bestände von 100 bis maximal 300 Erdkröten zu erwarten, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße zur Laichablage anwandern. Es wird vermutet, dass 20-30 % der an diesem Gewässer vorkommenden Erdkröten diesen Korridor für ihre Wanderungen nutzen. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 24 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen auf Biotop-/ Nutzungstypen Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan erfolgt eine Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft. Die Flächeninanspruchnahme betrifft überwiegend sowohl bereits versiegelte Bereiche, die keine bis eine sehr geringe ökologische Bedeutung aufweisen, als auch Ackerflächen mit einer geringen ökologischen Bedeutung. Mit einem geringeren Flächenanteil sind Biotope mit einer mittleren bis hohen ökologischen Bedeutung (Hecke und Gehölzstreifen) sowie ein Einzelbaum (Winterlinde) mit einer mittleren bis hohen ökologischen Bedeutung betroffen. Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden. Im Ergebnis der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaftspflegerisc hen Begleitplans entsteht ein Kompensationsdefizit, für das auf Ebene des Bebauungsplans ein externer Ausgleich erforderlich wird. Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgt eine vollständige Kompensation des Eingriffs. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) / Schutzgut Tiere Im Folgenden werden die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wiedergegeben und im Einzelnen ausgeführt. Baubedingte Auswirkungen auf Brutvögel Die Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten Eisvogel, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz liegen außerhalb der zum Eingriff vorgesehenen Flächen. Eine Tötung von Individuen dieser Arten im Rahmen der geplanten Rodung und Entfernung von Gehölzen kann sicher ausgeschlossen werden. Dass sonstige europäische Vogelarten in den zur Rodung und Entfernung vorgesehenen Gehölzen brüten, kann nicht ausgeschlossen werden. Unter Anwendung einer Bauzeitenregelung hinsichtlich der Entfernung und Rodung von Gehölzen können Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Gemäß der Bauzeitenregelung können Schnitt und Rodung von Gehölzen nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst auch Sträucher, Hecken und Ziergehölze. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Wird im Rahmen einer gesonderten artens chutzrechtlichen Begehung der Nachweis erbracht, dass alle Br utvögel ihre Brut beendet haben bzw. keine Brut vorliegt, sind Schnitt - und Rodungsmaßnahmen an Gehölzen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit möglich. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der planungsrelevanten Brutvögel liegen außerhalb des Eingriffsbereichs des Vorhabens. Ein direkter Verlust der bekannten Fortpflanzungs - und Ruhestätten kann sicher ausgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme von Nahrungsflächen beidseits der Eschstraße umfasst keine essenz iellen Nahrungsflächen im Sinne von essenziellen Bestandteilen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Baubedingt ist für einen begrenzten Zeitraum in einem erhöhten Maß von Störungen im Umfeld der Eschstraße auszugehen. Auch hier ist analog zu den betriebsbedingten Störungen (s. u.) 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 24 und aufgrund der Distanz der Brutvorkommen zur Trasse der Eschstraße nicht von erheblichen Störungen oder einer Aufgabe vorhandener Fortpflanzungs - und Ruhestätten planungsrelevanter Brutvogelarten auszugehen. Erhebliche Störungen auf Populationsniveau sowie ein indirekter Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten können für alle planungsrelevanten Vogelarten sicher ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvögel Entlang der Eschstraße können betriebsbedingt einzelne Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und Tötungen von europäischen Vogelarten einschließlich planungsrelevanter Arten auftreten. Nach gutachterlicher Einschätzung liegt für keine der festgestellten Vogelart en im Rahmen und als Folge des Vorhabens ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig auftretende Tötungen einzelner Vögel sind in Verwirklichung des sozialadäquaten Lebensrisikos als unabwendbar anzusehen. Keine der festgestellten planungsrelevanten Arten brütete unmittelbar angrenzend an die vorhandene/geplante Straßentrasse. Es wurden keine Hinweise auf spezifische Überquerungen und spezielle räumlich- funktionale Zusammenhänge, die eine vermehrte Querung der Straßentrasse durch Brutvögel erfordern würden, festgestellt. Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz können mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Straßenlärm ist in Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung für die Brut vögel nicht relevant, da sie entweder außerhalb vorhandener Fluchtdistanzen bzw. eines kritischen Schallpegels brüten oder, wie bei den Kulturfolgern Feldsperling und Rauchschwalbe, auftretender Lärm am Brutplatz unbedeutend ist. Baubedingte Auswirkungen auf Fledermäuse An den Straßenbäumen entlang der Eschstraße, die gerodet werden müssen, können Baumhöhlen oder tiefe Spalten, die Fledermäusen als Quartier dienen können, nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Unter Anwendung risikomindernder Maßnahm en können Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz sicher ausgeschlossen werden. Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind vor der Fällung auf eventuelle Spalten oder Höhlen, die Fledermäusen als Quartier dienen könn ten, zu untersuchen. Vorhandene Öffnungen sind auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu kontrollieren. Empfohlen wird eine Kontrolle mittels Steiger und Videoendoskop. Werden Fledermäuse festgestellt, ist gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen. Weisen einzelne Baumhöhlen oder Spalten ein hohes Potential als Quartierstandort für Fledermäuse auf, ist die Quartierfunktion in einem Verhältnis von mindestens 1:3 unter Zuhilfenahme geeigneter Quartierhilfen im lokalen Umfeld des Vorhabens (ca. 1 km, max. 3 km Radius) auszugleichen. Die Maßnahme ist ganzjährig notwendig und in einem Zeitraum von 7 Tagen vor der Fällung durchzuführen. In Verbindung mit dem Vorhaben sind baubedingt verschiedene Störungen im Plangebiet zu erwarten. Aufgrund der Beleuchtung des Verkehrsraum s ist insbesondere im Nahbereich der Trasse der Eschstraße eine Zunahme der Lichtimmissionen anzunehmen. Von den im Untersuchungsgebiet festgestellten Arten gilt insbesondere die Wasserfledermaus als lichtempfindlich. Die Art trat 2017 gezielt im Bereich der Angel und deren Aue auf, jedoch nicht im Nahumfeld der zum Ausbau vorgesehenen Eschstraße. Breitflügelfledermaus und 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 24 Zwergfledermaus suchen hingegen teils gezielt beleuchtete Bereiche auf und nutzen diese zur Jagd auf Insekten. Nach gutachterlicher Einschätzung können erhebliche Störungen auf Populationsniveau nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz für alle festgestellten Fledermausarten sicher ausgeschlossen werden. Entlang der Eschstraße werden durch das Vorhaben in begrenztem Umfang Jagdflächen für Fledermäuse entfallen. Im Bereich des Friedhofs bestehen hier auch Bereiche, die für Breitflügel- und Zwergfledermaus als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt und die von beiden Arten spezifisch bejagt wurden. Vergleichbare Strukturen sind im Umfeld des Vorhabens mehrfach bis häufig in ähnlicher Ausprägung vorhanden. Die Funktion dieser Teilbereiche als Jagdgebiet wird daher für die beiden Arten nicht als essenziell angesehen. Nach gutachterlicher Einschätzung bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der beiden Arten in Hinsicht auf einen partiellen Wegfall von Jagdgebieten sicher erhalten. Eine vergleichbare Einschätzung besteht auch für die im Untersuchungsgebiet 2017 festgestellten Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus. Im Rahmen des Vorhabens sind keine Quartiere von Fledermäusen mit Quartieren an und in Gebäuden (insbesondere Breitflügel - und Zwergfledermaus) betroffen. Auch ein Bereich, in dem im Frühjahr 2017 Quartiere der Breitflügelfledermaus in Gehölzen in der Angelaue vermutet wurden, ist nicht von der Planung betroffen. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Fledermäuse Da sich die Jagdgebiete der Breitflügel - und Zwergfledermaus vom Friedhof bis auf die Eschstraße erstrecken, können betriebsbedingt einzelne Kollisionen und Tötungen von Fledermäusen auftreten. In Bezug auf das Vorhaben liegt nach gutachterlicher Einschätzung für keine der festgestellten Fledermausarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig auftretende Tötungen einzelner Tiere sind unabwendbar und als allgemeines Risiko in Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos anzusehen. Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Amphibien An den beiden untersuchten Gewässern wurden in den Jahren 2017/2018 jeweils mittelgroße Populationen von Wasserfröschen festgestellt. Hierunter können sich auch einzelne Individuen des planungsrelevanten Kleinen Wasserfroschs befinden. Die Lebensräume der Art liegen überwiegend im direkten Umfeld der Gewässer. Erhebliche Störungen des Kleinen Wasserfroschs auf Populationsniveau nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz können sicher ausgeschlossen werden. Die zum Eingriff vorgesehenen Flächen werden nicht als primäre Lebensräum e der Art angesehen. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der Art nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz k önnen sicher ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang bleibt sicher erhalten. Spezifische und stark ausgeprägte Wechselbewegungen zwischen Land- und Wasserlebensräumen sowie Querungen der zum Ausbau vorgesehenen Straßentrasse sind nicht anzunehmen. Alle weiteren im Untersuchungsgebiet festges tellten Amphibienarten gehören im Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung zu den nur national nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützten Arten“. Seitens des Landesamt s für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 24 nur für eine Auswahl von sogenannten „ planungsrelevanten Arten“ sowie die „ europäischen Vogelarten“ durchzuführen. Arten, die zwar zu den national besonders geschützten Arten, nicht aber zu den streng geschützten Arten zählen, werden in dieser Liste planungsrelevanter Arten nicht aufgeführt. Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 Bundesnaturschutzgesetz sind diese nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt (s. u.). Potenzielle Auswirkungen auf nicht-planungsrelevante Amphibien Nicht auszuschließen ist eine Betroffenheit der nicht planungsrelevanten Erdkröten, die im Rahmen der faunistischen Kartierung mit großen Populationen an den beiden Kleingewässern jeweils nördlich und südlich der Eschstraße festgestellt wurden. Der Gutachter schließt eine Querung der Eschstraße von einer nicht bekannten Anzahl von Tieren zwischen dem Feldgehölz „Eschbusch“ nördlich der Eschstraße und dem Kleingewässer südlich der Eschstraße während der Laichwanderungen nicht aus. Dieser Wanderkorridor mit einer Breite von ca. 300 m kreuzt nach gutachterlicher Einschätzung die Eschstraße. Es werden Bestände von 100 bis maximal 300 Erdkröten geschätzt, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße zur Laichablage anwandern. Aufgrund dessen sind im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 591, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, dauerhafte Amphibien-Leiteinrichtungen nördlich und südlich der Eschstraße im Graben- bzw. Saumbereich vorgesehen. Es sind zwei Querungshilfen vorgesehen, die unterhalb der Straße verlaufen. Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden. Fazit: Aufgrund der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich im weiteren Verfahren ist von keinen verbleibenden, erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt auszugehen. 5.5.3 Fläche und Boden Bestandssituation der Umwelt Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Änderungsbereich die Bodentypen Graubrauner Plaggenesch, Pseudogley-Braunerde und Gley -Braunerde aus. Der Graubraune Plaggenesch als schutzwürdiger Boden (mittler e Kategorie), aufgrund der Archivfunktion der Natur - und Kulturgeschichte, findet sich im Westen des Änderungsbereichs. Hinweise auf Eschböden finden sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung („Wolbecke r Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“). Diese Böden werden landwirtschaftlich genutzt. Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstraße und dem Graben am Wohngebiet ein Grünstreifen. Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine Altlast-/ Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 5.5.7 (Kulturgüter). 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 24 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Die zusätzliche Bodenversiegelung, die mit der 62. Änderung des FNP vorbereitet wird, bewirkt einen vollständigen Verlust der Bodenschutzfunktionen. Mit diesem dauerhaften Werteverlust ist eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für den Boden verbunden. Diese wird entsprechend als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft im Rahmen des Bebauungsplans bilanziert und wird im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt. Der im Westen des Eingriffsraums vorkommende Plaggenesch ist als schutzwürdiger Boden eingestuft. Die Beanspruchung von schutzwürdigem Boden erfolgt auf straßennahen Flächen, die gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan durch den Straßenbau bereits vorbelastet sind, sodass es nach gutachterli cher Bewertung nicht zu einer Verstärkung des Konfliktpotenzials für den Boden kommt. Hinsichtlich der Archivfunktion der Natur - und Kulturgeschichte, die zu der Schutzwürdigkeit des Bodens führt, ist auch zu berücksichtigen, dass im Vorfeld des Straßenaus baus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (siehe Punkt 5.5.7). Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge (z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B. Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor. Fazit: Die Neuversiegelung von Boden wird im Rahmen der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung im Bebauungsplanverfahren bilanziert und im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt. 5.5.4 Wasser Bestandssituation der Umwelt Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o. ä.) auf. Im Rahmen von Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s iehe Punkt 5.5.3) wurde in einem Bodenprofil Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt. Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebiets befindet sich ein Kleingewässer, das als Amphibienlaichgewässer dient (s iehe Punkt 5.5.2). In nerhalb des Bebauungsplangebiet s befindet sich kein klassifiziertes Still - oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße weist eine geringe Wasserführung auf. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser zwischen der Münsterstraße und dem Silberbrink der Kanalisation zuzuführen. Zwischen dem Silberbrink und dem Ende der geschlossenen Wohnbebauung soll 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 24 das Niederschlagswasser in eine Sickermulde, weiter westlich schließlich in einen Graben, jeweils mit Überlauf, in die Kanalisation eingeleitet werden. Diese Maßnahmen ermöglichen die Versickerung von Niederschlagswasser und damit eine ledigli ch geringfügig veränderte Grundwasserneubildungsrate in diesem Bereich. Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge (z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B. Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor. Fazit: Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten. 5.5.5 Klima / Luft Bestandssituation der Umwelt Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist nicht von einer Bee inträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich hinaus auszugehen. Durch die Neuanpflanzung von Bäumen entlang der Straßentrasse entstehen positive Umweltauswirkungen mit Blick auf die Filterung von Luftschadstoffen, Bindung von Kohlendioxid als Treibhausgas und die Beschattungswirkung insbesondere an heißen Sommertagen. Bauzeitlich wird es zu einem Ausstoß von Treibhausgasen durch Baufahrzeuge und Baumaschinen kommen. Durch eine gute Baustellenorganisation werden unnötige Fahrzeug- und Maschinenbewegungen vermieden. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingt wird es durch das erhöhte Kfz -Aufkommen zu vermehrten Treibhausgasemissionen im Bereich der neuen Straßentrasse kommen. Hierbei handelt es sich um eine Verlagerung der Emissionen der Treibhausgase von der bisherigen Route der Autofahrer auf die Eschstraße. Stauzeiten im Ortskern mit erhöhten Emissionen von Treibhausgasen sollen durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung vermieden werden. Eine spezifische Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nicht zu erkennen. Aufgrund der höheren Anzahl von Starkregenereignissen kann allerdings die Häufigkeit temporärer Überschwemmungen generell zunehmen. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 24 Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt 5.5.1 behandelt, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. Fazit: Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das Schutzgut Klima / Luft nicht zu erwarten. 5.5.6 Landschaft / Ortsbild Bestandssituation der Umwelt Das Orts - und Landschaftsbild entlang der Eschstraße ist im östlichen Änderungsbereich zunächst stark von der vorhandenen Wo hn- und Mischgebietsbebauung geprägt. Weiter westlich, im Bereich des Friedhofs und der anschließenden landwirtschaftlichen Flächen, wird das Landschaftsbild von Grün- und Freiraum charakterisiert. Im westlichen Abschnitt bestehen von der Eschstraße Sichtbeziehungen in die angrenzenden Offenland- und Waldbereiche, sodass dieser Abschnitt gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan eine höhere Bedeutung für das Landschaftsbild aufweist. Mit dem Bau der Ortsumgehung Wolbeck ist auch der planfestgestellte Anschluss der Eschstraße auf rund 150 m Richtung Osten hergestellt worden. Hier ist bereits das zukünftige Aussehen der Trasse im Vergleich mit der bisherigen schmalen Fahrbahn weiter östlich erkennbar. Der Landschaftsraum wird für die wohnumfeldnahe Erhol ung sowie als Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde genutzt. Als Vorbelastung besteht die Ortsumgehung Wolbeck seit einigen Jahren, die die Sichtbeziehungen im Landschaftsraum nachteilig verändert hat und den die Erholung (s iehe Punkt 5.5.1) störenden Kfz -Betrieb aufweist. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Der Ausbau der Eschstraße ist gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan mit visuellen Veränderungen und erheblichen, negativen Auswirkungen auf das Orts - und Landschaftsbild vor allem im westlichen Teil der Ausbaustrecke verbunden. Westlich außerhalb des Siedlungsbereichs bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen Waldbereiche und die südlich verlaufende Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstraße mit höherem Verkehrsaufkommen wird jedoch in der Landschaft deutlicher wahrnehmbar und störend für die Erholungsnutzung sein (s iehe hierzu Punkt 5.5.1). Die landschaftliche Einbindung der ausgebauten Eschstraße erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus einheimischen Laubbäumen (ca. 50 Bäume). Fazit: Im Ergebnis des Landschaftspflegerischen Begleitplans verbleibt auf Basis der Anpflanzung von ca. 50 heimischen Laubbäumen entlang der Eschstraße keine erhebliche negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 24 5.5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bestandssituation der Umwelt Im Ge ltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vor allem südlich der Eschstraße haben sich im Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten. Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit. Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedlungsstätten, die den Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch sel bst von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der E rdarbeiten müssen mit der Städtischen Denkmalbehörde und der LWL -Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kul tur hat. Mit einer angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z. B. die negativen Auswirkungen auf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert werden. Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller beizubringen. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich. Demgemäß besteht auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans kein Handlungsbedarf. Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen sind nach § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 24 archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL -Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan Nr. 591, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, enthält einen entsprechenden Hinweis. Fazit: Gemäß den obigen Ausführungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut nicht zu erwarten. 5.5.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 5.5.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Der Bebauungsplan hat demgemäß die Aufgabe, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen. Durch das zukünftig deutlich er höhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese ist bereits durch den Bau und insbesondere den Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet. Die zusätzliche Bodenversiegelung wird i m Rahmen des Bebauungsplans Nr. 591, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft bilanziert und im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt. 5.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im vorliegenden Fall den Verzicht auf die 62. Änderung des Flächennutzungsplans bedeuten, die die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 im Parallelverfahren zur Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Wolbeck ist. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds nicht eintreten würde. Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Die bauzeitlichen Störungen durch die 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 24 Baufahrzeuge und - maschinen etc. würden nicht auftreten. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum wür de sich die entfallende Neuversiegelung der Eschstraße positiv auswirken. 5.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW, lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Straße Wolbecker Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmi ssionswerten als in einem Wohngebiet. Dieser Vorschlag wurde geprüft und verworfen, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler K amp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen. Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck enthalten. 5.8 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen alle fünf Jahre im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz. Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche Umweltauswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplans ergeben, sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 5.9 Zusammenfassung Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße westlich der Münsterstraße zurzeit als nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Stattdessen verläuft die Straßentrasse im Bereich von wirksam dargestellten Wohnbauf lächen, Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Friedhof und Parkanlage sowie westlich des Ortsrands im Bereich von Flächen für die Landwirtschaft. Zukünftig soll die Eschstraße zwischen Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestu ft und im FNP als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Durch die geplante Darstellung der Eschstraße als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße werden die vorgenannten Flächendarstellungen teilweise überplant. 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 24 Parallel zur 62. Änderung des FNP ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“ erforderlich, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Es chstraße an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585) geschaffen werden. Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen von bisher maximal 900 bis 1.600 Kfz / 24 h auf 4.000 bis zu ca. 5.000 Kfz / 24 h an. Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und Silberbrink werden entfernt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 50 km/h heraufgesetzt. Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Der im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hat demgemäß die Aufgabe, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen. Die Erholungsqualität des Landschafts raums im Westen des Plangebiet s wird durch das deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße mit entsprechenden Störwirkungen für eine landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits eine Vorbelastung durch die Ortsumgehung besteht. Eine optische Aufwertung erfolgt durch die Anpflanzung von insgesamt 50 Laubbäumen entlang der Eschstraße. Im Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung sind relevante Auswirkungen auf planungsrelevante Vogel -, Fledermaus - und Amphibienarten nicht zu erwarten bzw. werden durch geeignete Regelungen vermieden. Hierzu gehören eine Bauzeitenregelung den Schnitt und die Rodung von Bäumen und Gehölzen betreffend, die zum Schutz von Brutvögeln i. d. R. nur im Winterhalbjahr zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchgeführt werden dürfen. Bäume, die zur Fällung vorgesehen sind, sind auf eventuelle Spalten oder Höhlen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten, zu untersuchen. Werden Fledermäuse festgestellt, ist gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen. Bei einem hohen Potenz ial als Quartie rstandort für Fledermäuse ist die Quartierfunktion auszugleichen. Da gutachterlicherseits Auswirkungen auf nicht -planungsrelevante Erdkröten während ihrer Laichwanderungen nicht ausgeschlossen werden können, werden im Bebauungsplan Amphibienleiteinrichtungen mit Querungen unter der Eschstraße vorgesehen. Im Ergebnis der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung des Landschaft spflegerischen Begleitplans entsteht ein Kompensationsdefizit, für das auf Ebene des Bebauungsplans ein externer Ausgleich erforderlich wird. Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgt eine vollständige Kompensation des Eingriffs. Im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler sind im weiteren Verfahren Untersuchungen im Vorfeld der Bautätigkeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vorgesehen. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsuntersuchung (Stand 11/2018) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am 62 Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 24 Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken. Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die Straße Wolbecker Windmühle stat t über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstraße s oll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler Kamp. Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zum Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
591-Bebauungsplanentwurf-3-Blaetter
16141 Zeichen
53,03 53,0753,4254,06 54,42 53,89 54,21 54,23 53,24 54,2952,91 59 a Angel Angel I III I IIII I I I III II II II IIIIII II IIII I I III I IIIIII IIIIII III IIIII IIIII III II IIIII IIIIIIIII IIIIIIIIIIIIII III IIIIIIIIIIIIII IIII IIIII I IIII II IIIIII II I I III IIIII I I I I II III I I II II II IIIII I III II I II II I III III I I IIII II1 a 1 a1 33 a 24 d 40 73 3 17 1 a59 b1 b1 c13 a 59 9 c 272327a25 28 3265 2 79 44Flur 1 EschstraßeEschstraßeAm Brockhoff5 55 4 46 9 23 11 45 12 2 1410164032309 16149a 1210 4644 28 42385a 3683457a 262422203a37 18 3836 2a 6 4 1e 631d 36 1c 34 1h1b1a11f1g 26a2624a 26b26c 24 30 4 2321 1 13 9a 9 9b 6 16 53 71 17 3 58 19 715 5 3 57 52 10 60625048 6 19 645654 515 36 1 29 66 8 31 3 47 67 19 4a 21151714a 332325 15 51 18 5 1 42 Münsterstraße Goldbrink Mühlenesch Mühlendamm Silberbrink MarienfeldwegGrenkuhlenweg 2571 3394 35133514 668 24732468 1226 154 3517 2095 122 3396 93 3453 480 31073111 2079 2610 25882583 22972427 20802081482479476 2296 2574257225702586 3153 3152 3109 94 220131127126218 2566 3450 3463 3455 3464 287219 2195173215231532 1525 34462356 3452 34513448 15314833239 3445 285 283 209207227 102100 268 866723 92156250263262 136152 258255229938836023603 2476279034573511529 3336 3021 3055 30173012 2979 2986 1902190118991915 269826942703 28342825 26002604 2450 18841883 2568 301929822707 2197 858856 2191109 24922481 1299 24482447 2443 710 129824662465 240124002399 2439 2467 23612357 477 2280 2298 1900189818971896 2824 100318891888188718861885 2822 2810 3334 2809 272926882687 3393 27012700 2618 859860273026992697 23342696 26191568 33892708269527062693269227052704269126902702 268915701569 26082607260926032602 2580 251225112539 25672581 3056 3034 2569 18951894189318921891189018821881 3033 29982997299629952994 3003 3016 30023015 30013014 30003013 29992993 2980 29922991 2978 29902989298829872985301130233010302230093008 33413340 3338 30203018298429832981 28302829282828272826283728362833283228312835 208II IIII I III IIIII I I I I II III I I II II II IIIII I III II I II II I III III I IIII II I 1 a 1 a1 33 a 24 d 7340 3 3 a 59 17 1 a59 a59 b1 b1 c1 2327a25 9 c 27 28 3265 2 44 79 I III I I I IIII I I III II II II IIIIII IIIIIII IIIII III I II IIIII IIIIIIIII IIIIIIIIIIIIII III IIIIIIIIIIIIII IIII IIIII I III I IIIIII IIIIII III I IIII II IIIIII 648506260 10 52 57 1 21 51 159b 9 9a 13 23 46 2 12 430 45 24 26c26b 24a2626a 1f 11 11a1b1h 34 1c 36 1d 631e 4 6 5 348361g 5a 3842 28 4446 10129a 14169 303240161014 2a 3638 23 187 33a 20222426 7a 5 18 555 42 1 171521 4a 19 67 47 9 3 31 866 29 1 36155 545664 19252333 14a 3515 719 58 3 17 71 5316 64 Gemarkung Wolbeck Stadt, Flur 1Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. Gemarkung Wolbeck Kirchspiel, Fluren 6, 130DVWDE 591 591Wolbeck -(VFKVWUDH]ZLVFKHQ0QVWHUVWUDHXQG2UWVXPJHKXQJ =HLFKHQHUNOlUXQJ 52,91.DQDOGHFNHO+|KHLQ0HWHUEHU1RUPDOK|KHQQXOO1+1 Hinweise:*HPl'6FK*1:LVWGLH(QWGHFNXQJHLQHV%RGHQGHQNPDOVXQYHU]JOLFKGHU6WDGW7HORGHUGHU/:/$UFKlRORJLHIU:HVWIDOHQ$QGHQ6SHLFKHUQ0QVWHUDQ]X]HLJHQ'LH)XQGVWHOOHLVWQDFK'6FK*XQYHUlQGHUW]XHUKDOWHQ'HU%DXEHJLQQLVW:RFKHQYRU0DQDKPHEHJLQQDQ]X]HLJHQDie der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, ErlasseXQG',19RUVFKULIWHQN|QQHQEHLGHU6WDGW0QVWHULP.XQGHQ]HQWUXP3ODQHQXQG%DXHQim Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.Blatt 1 von 3Blatt 1Blatt 2Blatt 3 Festsetzungen des BebauungsplanesArt der baulichen Nutzung *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHVdes Bebauungsplanes6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQVerkehr6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH9HUNHKUVJUQ*UQIOlFKHQ|IIHQWOLFKH*UQIOlFKHQ)OlFKHQRGHU0DQDKPHQ]XP6FKXW]]XU3IOHJHund zur Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftJHP$EV1U%DX*%8PJUHQ]XQJYRQ)OlFKHQIUAmphibienleiteinrichtungen und -tunnel$QSIODQ]XQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQGsonstigen Bepflanzungen%lXPH6WDQGRUWYRUJHVFKODJHQ(UKDOWXQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQGVRQVWLJHQ%HSIODQ]XQJHQVRZLHYRQ*HZlVVHUQ%lXPHHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung6WHOOSOlW]H)DKUEDKQPlanfeststellung Ortsumgehung Wolbeck L585n Schwimmbecken Wolbecker Esch 1074 1085 1061 1067 1099 1101 1088108610911094 1093 1096 10971092 1100 108310891087 10721060 1073107010691068 1064106310651057 1066 Die Plangrundlage wurde am 10.02.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.0QVWHUBBBBBBBBBB______________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiter)UGLHVWlGWHEDXOLFKH3ODQXQJ0QVWHUBBBBBBBBBB________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat JHPl BauGB vomBBBBBBBBBBBBELV]XPBBBBBBBBBBBB|IIHQWOLFKDXVJHOHJHQ0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB'HU2EHUEUJHUPHLVWHUim Auftrag_______________Brinkheetker'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPlXQG%DX*%XQGXQG*215:GXUFKGHQ5DWGHU6WDGW0QVWHUDPBBBBBBBBBBals Satzung beschlossen worden.0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB_____________________________2EHUEUJHUPHLVWHU6FKULIWIKUHU'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPl%DX*%PLWGHU%HNDQQWPDFKXQJLP$PWVEODWWGHU6WDGW0QVWHU1UBBYRP__________ in Kraft getreten.0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB'HU2EHUEUJHUPHLVWHUim Auftrag_______________Brinkheetker Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)YRP-XOL*915:6JHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP0lU]*915:6·Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP$SULO*915:6 Der Rat der Stadt 0QVWHU hat am 17.05.2017 JHPl BauGB den Beschluss zurAufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt0QVWHU1U11 vom 26.05.2017 bekannt gemacht.Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt 0QVWHU am __________ UlXPOLFKJHlQGHUW Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt 0QVWHU 1UBB vom __________bekannt gemacht.0QVWHUBBBBBBBBBB'HU2EHUEUJHUPHLVWHUim Auftrag_______________Brinkheetker II12:RKQJHElXGH (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) GemarkungsgrenzeFlurgrenze)OXUVWFNVJUHQ]HTopografische UmrisslinieBaumgIIHQWOLFKH*HElXGH:LUWVFKDIWVJHElXGH Bestandsangaben → → 53,36 54,36 53,7153,89 53,17 52,91II I II I II I I IIII I II IIII I II II I I I I III I IIIIIIIIIIIIIIIIIII I II I I II IIII I I II II II II I I I IIII II I I II 1 4038 59 29 (VFKVWUDH 1h 31a59a 3436 2628 42 55 22 53 29 24 2737a31 44 5357 3329a2527 2325 25 55 1645 14 43 1857 2047 41 3149 2951 27 3937 33 4648 2a2 40a 30 218 13 6 11 4a12 17 10 159 23 25232135 453 19 15 7|QQH9RUPDQQ:HJ Goldbrink879878877876891875 806805804802 808 707965964963962 801 2413 611610 857856 863613612 861860865 809 840 818816 78292 845844843842841 872 859 871870815 830 814 829 813 828 869868867 854 866 855 864811 858810827839826838837 836835 819 834833 817 832831 723722721 720719727639 619617 638 803812 781616792 30122824157015691894 30153014301330113010300828272826 77721311081020 1019 152153 1009 1007 10161018 800 715 799 1005 10081013101510171006 1014 906880 807 II I I I IIII II I I II 1 4038 29 59 Rampe II I I IIII I II IIII I II II I I I I III I IIIIIIIIIIIIIIIIIII I II I I II IIII I I II II II II I II I 19 354 35212325 23 915 10 17 12 4a 11 6 13 8 21 30 40a 2 25 2523 272529a 33 2a 4846 33 3739 2751 2949 31 41 472057 18 43 14 4516 55 5753 44 3137a 27 24 29 53 22 55 42 2826 3634 59a 31a 1h 15 Hinweise:Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt(Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. DerBaubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen.Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasseund DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum "Planen und Bauen"im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Zeichenerklärung Kanaldeckel, Höhe in Meter überNormalhöhennull (NHN) Festsetzungen des BebauungsplanesArt der baulichen Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes BebauungsplanesStraßenverkehrsflächenVerkehrStraßenbegrenzungslinieVerkehrsgrünGrünflächenöffentliche GrünflächenFlächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaftgem. §9 Abs.1 Nr.20 BauGBUmgrenzung von Flächen fürAmphibienleiteinrichtungen und -tunnelAnpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenBäume (Standort vorgeschlagen)Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von GewässernBäumeHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn)Planfeststellung Ortsumgehung Wolbeck L585n Schwimmbecken Wolbecker Esch 1074 1061 1067 1099 1101 1088108610911094 1093 1096 10971092 1100 10891087 10721060 1073107010691068 1064106310651057 1066 Die Plangrundlage wurde am 10.02.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________ ________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom____________ bis zum ____________ öffentlich ausgelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) Der Rat der Stadt Münster hat am 17.05.2017 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zurAufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der StadtMünster Nr. 11 vom 26.05.2017 bekannt gemacht.Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Münster am __________ räumlichgeändert. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________bekannt gemacht.Münster, __________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker II12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) GemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumÖffentliche GebäudeWirtschaftsgebäude Bestandsangaben 52,91 Gemarkung Wolbeck Stadt, Flur 1Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. Gemarkung Wolbeck Kirchspiel, Fluren 6, 13Maßstab: 1:500 591 591Wolbeck -Eschstraße zwischenMünsterstraße und OrtsumgehungBlatt 2 von 3Blatt 1Blatt 2Blatt 3 →← →53,89 Flur 13 Schwimmbecken Altarwiese II31 Eschkamp (VFKVWUDH251075 1074 1108152153154 74 547 10811080 75 1061 1079 1078 1077 10761067 1022 10121011 1099 1101 1088108610911094 1093 1096 10041097 1095 1092 1100 10891087 10721060 1073107010691068 1064106310651057 1066 II31 Rampe25 Hinweise:Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt(Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. DerBaubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen.Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasseund DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum "Planen und Bauen"im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Zeichenerklärung Kanaldeckel, Höhe in Meter überNormalhöhennull (NHN) Festsetzungen des BebauungsplanesArt der baulichen Nutzung Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes BebauungsplanesStraßenverkehrsflächenVerkehrStraßenbegrenzungslinieVerkehrsgrünGrünflächenöffentliche GrünflächenFlächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaftgem. §9 Abs.1 Nr.20 BauGBUmgrenzung von Flächen fürAmphibienleiteinrichtungen und -tunnelAnpflanzung von Bäumen, Sträuchern undsonstigen BepflanzungenBäume (Standort vorgeschlagen)Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungen sowie von GewässernBäumeHinweiseVorgeschlagene Abgrenzung(Stellplätze, Fahrbahn)Planfeststellung Ortsumgehung Wolbeck L585n Schwimmbecken Wolbecker Esch 1074 1061 1067 1099 1101 1088108610911094 1093 1096 10971092 1100 10891087 10721060 1073107010691068 1064106310651057 1066 Die Plangrundlage wurde am 10.02.2020 aus dem AmtlichenLiegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. DieRichtigkeit wird bescheinigt.Münster, ________________________Dipl.-Ing. MarienfeldAmtsleiterFür die städtebauliche Planung.Münster, __________ ________________________ _______________Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. FestersenStadtbaurat AmtsleiterDieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom____________ bis zum ____________ öffentlich ausgelegen.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________BrinkheetkerDieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________als Satzung beschlossen worden.Münster, ____________________________________________Oberbürgermeister SchriftführerDieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit derBekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom__________ in Kraft getreten.Münster, _______________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker Rechtsgrundlagen:·Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)·9HURUGQXQJEHUGLHEDXOLFKH1XW]XQJGHU*UXQGVWFNH%DXQXW]XQJVYHURUGQXQJ%DX192in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)·%DXRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ/DQGHVEDXRUGQXQJ%DX215:vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193)·*HPHLQGHRUGQXQJIUGDV/DQG1RUGUKHLQ:HVWIDOHQ*215:in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) Der Rat der Stadt Münster hat am 17.05.2017 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zurAufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der StadtMünster Nr. 11 vom 26.05.2017 bekannt gemacht.Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Münster am __________ räumlichgeändert. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________bekannt gemacht.Münster, __________Der Oberbürgermeisterim Auftrag_______________Brinkheetker II12Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) GemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeTopografische UmrisslinieBaumÖffentliche GebäudeWirtschaftsgebäude Bestandsangaben 52,91 Gemarkung Wolbeck Stadt, Flur 1Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. Gemarkung Wolbeck Kirchspiel, Fluren 6, 13Maßstab: 1:500 591 591Wolbeck -Eschstraße zwischenMünsterstraße und OrtsumgehungBlatt 3 von 3Blatt 1Blatt 2Blatt 3
V-0091-2020-Anlage-2-FNP-62-Planentwurf-SW
643 Zeichen
NRf Rf L L K A K K J F SO LDiscM W W W W W W W M M GE W W GE M SO Kur W RRB M W M L NRf Rf L L K A K K J F SO LDiscM W W W W W W W M M GE W W GE M SO Kur W RRB M W W M L Bisherige Darstellung Neue Darstellung Plan zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans Wolbeck - Eschstraße Stand: 31.01.2020 Änderungsbereich N M. 1:15.000 Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Grünfläche Parkanlage Friedhof Flächen für die Landwirtschaft Richtfunk Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Hochspannungs- leitung ab 110kV M W Landschafts- schutzgebiet L Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0091/2020
V-0091-2020-Anlage-4-BPL-591-Planverkleinerung
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→ ← →→ 53,03 53,3654,3653,71 53,0753,4254,0654,42 53,8954,21 54,23 53,24 53,89 53,17 54,29 52,91 59 a Flur 13 Schwimmbecken AngelAngel AngelAngel Angel Angel AngelAngel AngelAngel AngelII 110 KV 110 KV Eschbusch Altarwiese Wolbecker Esch IIII IIII I I II I II II I I II I IIII I II II II II II II IIII IIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIII IIIIII I III IIII I III IIII IIIIIIIIII IIIIIIII I II II IIIIII IIIIIIIII IIIIIIIIIIIIII IIII I II IIII IIIIIII III IIIII IIIIII I IIII III II I III II III IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II II III III III IIIIIIIIIIII III II IIIIIII II II II II I II I I I I II IIIIIIII IIII I I I II II I I III III IIIIIIIIIII I I II III I II III II I I IIIIII II IIII IIIIIIII IIII II I I IIIII I III IIIII I II I II IIIIII IIIIIIIIII III IIII III II II IIII IIIIIII IIIIIII IIIIIIII I I IIIIII I III IIIIII I IIIIIIIIII III IIII IIII IIIII I I IIIIIIIII II I IIIIIII I III I IIIII IIIII I IIIIIII IIIII II IIIIIIIIIIIIIIIII IIIII IIII II IIIIIIIIIIIIIII IIIII I IIIIIIIIIIIIIIIIII IIIII I III IIIIIIIIII IIII IIIIII IIIII II II IIIIIIII IIII IIIII I IIIIIII III III II IIIIIIII IIII IIIII IIII IIII IIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIII III IIIIII IIIIIII I I IIIIII II II III I IIIIIIIIIII I II IIII IIIIIIII IIIIIIIIII IIIIIII III IIIIIIIIIII IIII I IIII IIII IIIIIIIIIII IIIIIII IIII IIII III II IIIII III I IIIIIIIII IIIII I IIII III IIII II II III II II II I I IIIIIII IIIIII IIIII I II III III II III I IIIIIIIIII III IIII II III IIIIIIIIIIIII III IIIIIIIIII IIIIIVI I IIIIII I I IIIIIII III I IIIIII IIIIIIIIIIIIIIII IIIIIII IIII III I I -I I III I II I I I I IIIII IIIII IIIIIIII IIIIIIIIIII III IIII IIIIIIII II III IIIIII II II II II I II I IIII II 4442403432 b504852462626 a26 b283230 a32 a3628 a3830 1315 104 a 30 1 a 10 c10 a10 b6 b 1 a1 33 a 24 d 17 a 40 73 1024 41393533313 292523 21 211917 1 713 3 51191 4745434 40 817 50a50 1 a59 b 8787a 1 b1 c13 a59 9 c272327a25 1 40385970 4 104 72 31 102 45 131 b131 a 29 610121483 79 7 a7 971316 24 921a7 28 83 3265 52 b 2 90 3133 79 44 17 Eschkamp Flur 3Flur 4 Flur 1 LerschmehrLerschmehr Lerschmehr Am Berler Kamp Am Berler Kamp(VFKVWUDH (VFKVWUDH (VFKVWUDH 1HXVWUDH1HXVWUDHAppelhof 0DUNWVWUDHAm Brockhoff AchatiuswegHoltrode+RIVWUDH 29 91122 38555 10911138 15a 641511364628 60 77b 15 4 17 35 7 9 46 9 2328a28 8115 2729 1145 12 69 2 21 11a 71 9 313 5 1419 11 10 13a 90a 16 23 67a25 15d 403230 9 67 1614 9a 121046442842 17e17d 38 5a 36834 57a 26242220 3a37 18 11b11a11 38 103101102 36 108 33 106 6565b 104 2a 6423 7674 81 100 5252a 98 5662 31 105 605854666870525038 48 52 64 1e 63 1d 36 1c 34 1h32 1b1a11f1g 10 26a2624a26b26c 24b24c24 30435 19172828a24a 142 12 10 32 8 25 8 27 28 14 6 22a 22a 22 2618a 2615222124 54 402325 13 3 6205712 32 29 15 41 30 1018 20 31 162 272529 2123a211920221114 38 3 161511241310141218 11682 28b 1834 16 10 42 8 30 51a 2 41 19a1 5 17 10 20 91 7a9 3931 181320a 29 15 16b 17a47 16c 7 21 43 19 27 16a 25 14a4416 49 149a46489 4122128 42207 13 50 15a1511 3a 43 334 41 13b28 31a 59a34 3 60 98 12 36 13a 26 37 65 28 23 4281 11 5522 6753 29 24 5 27 37a31 44 13 53 4 6157594563 17 3533 51405329a474942161850 112 131 45a 1522143 12 3539254127 433846201 363317 483182 102a9484 23 39 25 25 114 74 154 110 72a 106 86 100 788880 128126 76 19a211921a 96152 6 92150136 55 138 1645 156 144318 186 57 20474131 44 49 29 51 27393733 4648 2a2 40a 13 322430 7 37 34 21 5 8 28 13 11 6 30 11 26 4a 9a 121710159 23 25232135 453 19 4 16 132221 62024 139a9 19 17 9b 776 15 16 53 71 17 358 29a 9a 92 27 19 7 2527 21a 15 5 22 3 14 21 29 56 84 81a 57 9135 8779 16 77 40 52a 9a9 5270 2 54 52 10 66 60 2133 62 68 50 27 58 48 18 11a 22 1112 6 14 2 11 13a 164 7 13 2019 59 25 64 23 56 7a 9 24 54 7 548 61 750 5 1112 63 46 15 10 16 361 29 66 8 315383 22 403442a42 15 3133 47 6 67 85112 9 15c 4710131214 1917 19 1516 4a 3 21 2815 56 17 27 26 1 383036 29 3410 3214a 3537 24183329 6 792 49 7 3123 8825 15 18 90 35 8912 27 75 23 71 25 73 37 8630 13a 26 20 15 51 96 46a 949 6 17b 15 44 2 17a 46 22 17 17 40 17c 19 17f 4248 13 20 1313a 17 8 18 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IIIIIIIIIIIIIII III I III III IIIIIIII I I II III I II III II I I IIIIII II IIII IIIIIIII IIII II I I IIIII I III IIIII II I IIIIIIIIIIIII 6 1211 22 11a 18 48 58 27 50 68 62 3321 60 66 10 52 54 2 7052 99a 52a 77b40 77 16 798735 91 57 81a 21223 60 1 16 4 19 354 35212325 23 915101712 9a 4a 26 11 30 6 11 13 28 8 5 21 34 37 730 24321340a 2 92 6 152 8 46a 6296 51 15 20 26 13a 779b 17 19 99a13 2420 96 21a192119a76 126128 808878 100 86 106 72a 110 154 74 114 25 25 39 23 8494102a 82 31 48 17 3336 1204638432741253935 123 1422 64 15 45a 131112 50181642494729a 534051 3335 19 43 217 2a 4846 33373927 51 29 49 44 3141472057 186 1843 1314 156 4516 138 55 136150 16c 4717a 16b 15 29 20a1318 46 3139 9 1 7a 1 9 2010 175 1 19a 412 1a5 30 8 42 10 1634 18 28b 2 86 11181214101324 23a2129 17 6345595761 4 53 13 44 3137a 27 5 24 29 53 67 2255 11 81 42 23 28 65 37 26 15 13a 36 12 98 60 3 3459a 31a 2813b 41 4 33 43 3a 11 1515a 5031 7 2042812 2241 9 48469a14 49 164414a 25 16a 27 2527 2 16 31 20 181030 1 4 4 15 21 29 32 127520 6 3 13 2 252340 45 242122 1526 18a26 10 69 111516 3 38 141122201921 12 214 24a28a28 12 1719 53 43045 2424c24b 26c26b24a2626a 10 22 22a 22a6 9 1428 27 8 25 8 32 1f 11 11a1b32 1h 34 1c 36 29 1d 63 1e 4 27 6 52 4838 50 15 52706866545860 105 31 6256 98 52a52 100 81 7476 81 23 645 34836 28 1g5a 38 17d17e 422844461012 9a 1416 679 303240 15d 25 67a23 16 90a 13a 10 11 19 14 5 13 3 9 28a 71 11a 2a 104 65b65 106 33 108 36 102101103 38 11 23 11a11b 18 733a 20222426 7a 6 15a2619 5 69 54 24 508 34 6a 5 13 20 11 18 8 917 10 55 13a13 20 135 4842 17f 19 17c 40 38 17 17 22 46 17a 244 15 17b 22 6 9 94 11 3038 1 26 6 8 9 25 42 16 14 36 29 1 18 46 27 17 56 15 28 21 3 4a 16 15 19 17191412131074 15c 92 1158 67 6 47 3331 15 4242a 9 3440 22 3 385 31 8 66 291 36 16 10 15 46 63 1211 5 507 61 485 7 54 24 9 7a 56 23 64 25 59 1920 13 7 4 84 56 86 37 73 25 71 7 23 75 27 1289 35 90 18 15 25 5 88 3 2331 7 49 927 6 29331824 3735 14a3217 10 34 29 36 29 21 14 3 22 5 15 21a 2725 7 19 27 92 9a 29a 583 17 7153 16 15 6 630 4 15 16 13a 11 2 14Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0091/2020Planverkleinerung / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Berichtsvorlage
6868 Zeichen
V/0091/2020 V/0091/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 1. 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung 2. Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung [Ausbau der Eschstraße] Beratungsfolge 10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung und des Beba uungsplans Nr. 591: Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung öffentlich auszulegen. Der Ausbau der Eschstraße ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Verkehrsproblematik im Ortskern Wolbecks. Dieser ist durch die historisch gewachsenen, beengten Bedingungen un d auf- grund von fehlenden Alternativrouten einer hohen, täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Prob- lematik wurde unter anderem mit der Vorlage V/0272/2012 aus dem Jahr 2012 für das Entwicklung s- konzept „ Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“ aufgezeigt. Für die Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Reduzierung des Verkehrs im Ortskern unerlässlich. Daher soll die Eschstraße künftig als Haupterschließungsstraße eine Zubringerfunktion zur Ortsu m- gehung übernehmen. Um dieser Funktion gere cht zu werden, ist ein Ausbau der Eschstraße zw i- schen Münsterstraße und Ortsumgehung erforderlich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Ausbau der Eschstraße ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossen, für Stadtplanungsamt 27.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Köttgen / Herr Husmann Telefon: 492-1233 / 492-6194 Koettgen@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0091/2020 den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 591 unter anderem zur Festsetzung der ö f- fentlichen Verkehrsflächen aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 13.11. 2019 im Schulzentrum Wolbeck statt. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Erhöhung der Verkehrsbelastung der bisher nur als landwirtschaftliche Erschließungsstraße genut z- ten Eschstraße war aus Bürgersicht ein zentrales Thema, v erbunden mit der Sorge, dass deutlich mehr Lkw-Verkehr durch das Wohngebiet führen würde. Um die Lärmbelastung des Wohngebiets so gering wie möglich zu halten, sieht die Planung Maßnahmen zum Lärmschutz vor. Als wesentliche Änderung des Bebauungsplanentwurfs gegenüber der frühzeitigen Beteiligung ist der Wegfall des aktiven Lärmschutzes (der Lärmschutzwand) zu benennen. Nach eingehender Prüfung der verkehrlichen Daten und Überarbeitung des Verkehrslärmgutachtens sind im Ergebnis lediglich geringfügige Grenzwertüberschreitungen von maximal 3 dB(A) (hier: 62 dB(A) tags) zu verzeichnen. Im Ergebnis können die passiven Lärmschutzmaßnahmen für alle betroffenen Wohngebäude gesu n- de Wohn - und Arbeitsverhältnisse sicherstellen, ohne den negativen Auswirkungen einer Lärm- schutzwand (Belichtung, Belüftung, bedrängende Wirkung) ausgesetzt zu sein. Insgesamt sind diese geringfügigen Grenzwertüberschreitungen für 22 Gebäude ermittelt worden. 17 der betroffenen Gebäude befinden sich in dem Abschnitt der Eschstraße zwisch en Münsterstraße und Silberbrink. Hier konnte auf grund der direkten Anbindung der Wohnhäuser an die Eschstraße keine Lärmschutzwand vorgesehen werden. Die notwendigen Durchlässe in der Lärmschutzwand würden dem angestrebten Lärmschutz deutlich entgegensteh en. Im Ergebnis sind lediglich passive Lärmvorsorgemaßnahmen geeignet , den erforderlichen Lärmschutz sicherzustellen. Hier hat sich gegenüber dem Planungsstand aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine Veränderung ergeben. In dem Abschnitt vom Silberb rink bis zur Umgehungsstraße sind noch fünf weitere Gebäude von Grenzwertüberschreitungen zwischen 2 und 3 dB(A) betroffen. Für diesen Abschnitt hatte der alte Planungsstand eine Lärmschutzwand vorgesehen. Die benannten negativen Auswirkungen einer Lärmschutzwand hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und der bedrängenden Wirkung für alle a n- grenzenden Wohngebäude (hier: 25) haben in Anbetracht der geringfügigen Grenzwertüberschre i- tung an fünf Wohngebäuden in der Abwägung dazu geführt, dass nunmehr dem passiven Lärmschutz für die Offenlegungsfassung der Vorrang gewährt werden soll. Mit den passiven Lärmschutzma ß- nahmen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (ruhige Wohnräume) sichergestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Eschstraße we stlich der Münsterstraße bisher als nicht klassifizierte Straße und damit nicht als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Zukünftig soll die Eschstr a- ße zwischen Münsterstraße und Umgehungsstraße Wolbeck zu einer Kreisstraße aufgestuft und im FNP als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Daher ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich (62. Änderung des FNP). Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird d er Geltungsbereich des Bebauung s- plans zur Festsetzung von straßenbegleitenden Flächen für die Anlage von Amphibien - Leiteinrichtungen an zwei Stellen geringfügig aufgeweitet. Daher erfolgt parallel zu dieser Berichtsvorlage eine Beschlussvorlage an den Rat mit dem einleiten- den Beschluss zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans und dem geänderten Beschluss zur Au f- stellung des Bebauungsplans Nr. 591 (Vorlage Nr. V/0090/2020). Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 62. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebau- ungsplans Nr. 591 soll in den Monaten April / Mai erfolgen. Vorbehaltlich der Erkenntnisse und Befas- sungen mit den Anregungen aus der Offenlegung können der abschließende Beschluss zur FNP - Änderung sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan im 3. Quartal 2020 gefasst werden. - 3 - V/0091/2020 I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 – Planentwurf der 62. FNP-Änderung Anlage 3 – Begründung zum Entwurf der 62. FNP-Änderung Anlage 4 – Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 591 (verkleinert) Anlage 5 – Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 591
V-0091-2020-Anlage-2-FNP-62-Planentwurf-Farbe
637 Zeichen
NRf Rf L L K A K K J F SO LDiscM W W W W W W M M GE W W GE M SO Kur W RRB M W M L NRf Rf L L K A K K J F SO LDiscM W W W W W W M M GE W W GE M SO Kur W RRB M W W M L Bisherige Darstellung Neue Darstellung Änderungsbereich N Plan zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans Wolbeck - Eschstraße Stand: 31.01.2020M. 1:15.000 W Wohnbaufläche Gemischte BauflächeM Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Grünfläche Parkanlage Friedhof Flächen für die Landwirtschaft Richtfunk Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Hochspannungs- leitung ab 110kV Landschafts- schutzgebiet L Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0091/2020
V-0091-2020-Anlage-5-BPL-591-Begruendung
138938 Zeichen
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 46
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0091/2020
Begründung
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 591:
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Inhalt Seite
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 3
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 4
3.2 Landschaftsplan .......................................................................................................................... 4
3.3 Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 4
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4
5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 5
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6
6.1 Kreisverkehr Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten ....................................................... 7
6.2 Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink ...................................................................................... 8
6.3 Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink .............................................................................................. 9
6.4 Abschnitt Goldbrink bis Tönne-Vormann-Weg .......................................................................... 10
6.5 Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis Umgehungsstraße ............................................................ 12
6.6 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 13
6.6.1 Verkehrliche Entwicklung ................................................................................................ 13
6.6.2 Immissionstechnische Untersuchung .............................................................................. 14
6.6.2.1 Verkehrslärmauswirkungen auf den Knotenpunkt Münsterstraße /
Eschstraße / Am Borggarten ........................................................................... 16
6.6.2.2 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink 17
6.6.2.3 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink ........ 18
6.6.2.4 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Goldbrink bis
Tönne-Vormann-Weg ...................................................................................... 19
6.6.2.5 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis
Umgehungsstraße ........................................................................................... 20
6.6.2.6 Fazit ................................................................................................................. 20
7 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 21
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 21
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 21
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 21
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 22
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 24
8.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit ........................................................................ 24
8.4.1.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 24
8.4.1.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 25
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 30
8.4.2.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 30
8.4.2.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 32
8.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 36
8.4.3.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 36
8.4.3.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 36
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 37
8.4.4.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 37
8.4.4.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 37
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 38
8.4.5.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 38
8.4.5.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 38
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 46
8.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 39
8.4.6.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 39
8.4.6.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 39
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 40
8.4.7.1 Bestandssituation der Umwelt ......................................................................... 40
8.4.7.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen . 40
8.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 41
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 41
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 41
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 42
8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 42
8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 43
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 44
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 46
Abbildungen Seite
Abb. 1: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung Kreisverkehr ................................................... 7
Abb. 2: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink ........ 8
Abb. 3: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ............... 9
Abb. 4: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Anfang Bebauung Tönne-Vormann-
Weg und Goldbrink ...................................................................................................................... 10
Abb. 5: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung geplanter Querungsstellen........................... 11
Abb. 6: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Ortsumgehung Wolbeck und Anfang
Bebauung ..................................................................................................................................... 12
Abb. 7: Verkehrstechnischer Entwurf – Unterschied Umbau Knotenpunkt zum Kreisverkehr (blau) und
Ausbau der Eschstraße (lila) ........................................................................................................ 16
Tabellen Seite
Tab. 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck .................................................................... 14
Tab. 2: Flächenbilanz ............................................................................................................................... 21
Tab. 3: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 22
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 46
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Der Ausbau der Eschstraße ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Verkehrsproblematik
im Ortskern Wolbeck. Dieser ist durch die historisch gewachsenen, beengten Bedingungen und
aufgrund von f ehlenden Alternativrouten einer hohen, täglichen Verkehrsbelastung ausgesetzt.
Die Problematik wurde unter anderem mit der Vorlage Nr. V/0272/2012 aus dem Jahr 2012 für
das Entwicklungskonzept „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck“ aufgezeigt. Für
die Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Reduzierung des Verkehrs im Ortskern
unerlässlich.
Daher soll die Eschstraße künfti g als Haupterschließungsstraße eine Zubringerfunktion zur
Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein Ausbau der
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung erforderlich.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Ausbau der Eschstraße ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017
beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münst erstraße und der
Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 591 zur Festsetzung
der öffentlichen Verkehrsflächen aufzustellen.
2 Geltungsbereich
Beim Bebauungsplan Eschstraße handelt es sich um einen B ebauungsplan, der ausschließlich
die öffentliche Verkehrsfläche und Nebenanlagen festsetzt. Der Geltungsbereich umfasst den
Trassenverlauf der Eschstraße von der Münsterstraße im Osten inklusive Knotenpunkt
Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten bis zur Anschlussplanung der Ortsumgehung des
Landesbetriebs Straßenbau NRW im Westen. Die südliche Plangebietsgrenze deckt sich im
Wesentlichen mit dem südlichen Rand der bestehenden Eschstraße. Nach Norden verbreitert
sich die Straße auf eine Gesamtbreite von ca. 18,50 m. Ab dem Bereich der Wohnbebauung
Tönne-Vormann-Weg wird die nördliche Plangebietsgrenze des Bebauungs plans Nr. 591 durch
die angrenzenden Grundstücke der Wohnbebauung gebildet. Die Einmündungsbereiche der
Straßen Silberbrink, Goldbrink und die Zufahrt zum Recyclinghof befinden sich ebenfalls im
Geltungsbereich.
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 591 liegen folgende Flurstücke:
Gemarkung Wolbeck-Stadt,
Flur 1,
Flurstücke 2580, 2600,
Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334, 3393, 3595,
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel,
Flur 6,
Teil des Flurstücks 819,
Flur 13,
Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019,
Teile der Flurstücke 74, 154, 213, 547, 548, 715, 777, 1009, 1020, 1075, 1108.
Die Grenzen des räumlichen Geltungs bereichs sind im Plan durch einen grauen S treifen
gekennzeichnet.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 46
3 Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem En twicklungsgebot aus dem
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den Bereich der
Eschstraße Flächen für die Landwirtschaft, Friedhof und Park dar. Um die Eschstraße zukünftig
als klassifizierte Straße (hier Kreisstraße) im Flächennutzungsplan darstellen zu können und
um dem Entw icklungsgebot aus § 8 BauGB gerecht zu werden, ist eine Änderung des FNP
erforderlich. Die Anpassung wird in der 62. Änderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans vorgenommen.
3.2 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan „Werse“ umfasst das östliche und südöstliche Stadtgebiet von Münster.
Prägende Landschaftsbestandteile sind die Talräume von Werse und Ems sowie der
großflächige Waldbestand des Wolbecker Tiergartens. Die Emsaue ist Teil des
Gewässerauenprogramms des Landes NRW und steht seit 1998 unter Naturschutz. Zusammen
mit dem Wolbecker Tiergarten hat dieser Lebensraum aufgrund der vielfältigen Tier - und
Pflanzenwelt regionale und europaweite Bedeutung für den Naturschutz und ist demzufolge Teil
des europäischen, ökologischen Netzwerks Natura 2000. Der Landschaftsplan „Werse“ ist vom
Bebauungsplan Nr . 591 betroffen, die entsprechenden Bereiche werden aus dem
Landschaftsplan entlassen. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel
zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die
Änderung erfolgt als sogenanntes „Klauselverfahr en“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 Abs. 4
Landesnaturschutzgesetz N RW (LNatSchG). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung
eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten
widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In krafttreten
des entsprechenden Bebauungsplans (hier Nr. 591) außer Kraft.
3.3 Bestehendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 591 überplant Teile der Bebauungspläne
Nr. 213 Teilabschnitt I: Wolbeck – Goldbrink,
Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink – Neufassung,
Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil),
Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink und
Nr. 415: Wolbeck-Nord – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße.
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 591 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan
überlagert werden, außer Kraft.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Wolbeck liegt als südöstlichster Stadtteil Münsters ca. 8 km vom Zentrum entfernt und grenzt an
die Nachbarorte Alverskirchen (ca. 5 km) und Albersloh (ca. 6 km). Der Ortskern von Wolbeck
(Wigbold) ist historisch bedeutsam und denkmalrechtlich geschützt. Als dörfl ich geprägter
Stadtteil ist Wolbeck insbesondere für Familien und ältere Menschen attraktiv. 2018 haben
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 46
insgesamt 9.852 Personen in 4.418 Haushalten in Wolbeck gelebt. Ein Umzugs-Saldo innerhalb
Münsters zeigt die steigende Attrakti vität Wolbecks. Außerhalb der Ortslage befindet sich
vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche mit für das Münsterland typischen
Streusiedlungen und Gehöften. Die Ortsumgehung Wolbeck ( L 585n) führt westlich um den
Stadtteil herum. Einen aktiven Bahnhaltepunkt gibt es derzeit nicht.
Das Plangebiet beschränkt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche der Eschstraße. Diese liegt
im westlichen Stadtgebiet Wolbecks und stellt die Verbindung zwischen der Ortsumgehung
L 585n und dem Zentrum Wolbeck dar. Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt
unterschiedliche Ausbaustandards auf.
Ab dem Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten bis zum Silberbrink ist die
Eschstraße als Temp -30-Zone mit zwei Fahrspuren ausgewiesen. In diesem Abschnitt sind
insgesamt vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner
weist die Eschstraße in diesem Abschnitt beidseitig sonstige (nicht benutzungspflichtige)
Radwege sowie Gehwege au f. Stellenweise sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße
übernimmt eine direkte Erschließungsfunktion für die angrenzende Bebauung.
Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege und
eine Fahrbahn mit ebenfalls zwei Fahrspuren au f. In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite
der Zugang zum Friedhof bzw. zur Trauerhalle und die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs .
Nördlich der Es chstraße grenzt Wohnbebauung an, die jedoch über die S traße am Silberbrink
erschlossen ist.
Westlich der Straße Goldbrink bis zum Ende der Bebauung des Tönne -Vormann-Wegs weist
die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. In diesem Bereich dient sie der Erschließung des
Recyclinghofs, der nordwestlich des Friedhofs liegt. Im Norden der Eschstraße grenzt die
Wohnbebauung des Tönne- Vormann-Wegs an, die mit zwei Fußgängerwegen an die
Eschstraße angeschlossen ist.
Im weiteren Verlauf bis zur Ortsumgehung erschließt die Eschstraße landwirtschaftliche
Flächen, sowie zwei Wohngebäude im Außenbereich. Die Fahrbahn verjüngt sich in diesem
Bereich auf eine Fahrspur. Auch in diesem Bereich sind keine Nebenanlagen vorhanden.
Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem
südlich gelegenen Schulzentrum Wolbeck. Die östlich gelegene Wegeverbindung entlang des
Friedhofs führt das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet in den Wolbecker Ortskern.
Die Eschstraße ist Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegverbindung zwischen Wolbeck
und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die insbesondere für Erholungssuchende von großer
Bedeutung ist.
5 Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan Nr . 591 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau
der Eschstraße zwischen Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen
werden. Ziel des Ausbaus der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist
es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im
zentralen Bereich von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu
10.300 Kfz / 24 h (Am Steintor, Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 %
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 46
dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur
Entlastung des Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße zentrumsnahe Zufahrten zur
Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternative geschaffen werden. Diese sind im Norden
die Eschstraße und im Süden die Straße Am Berler Kamp . Die Eschstraße liegt am
Nahversorgungszentrum Wolbeck -Münsterstraße und ist damit geeignet, den Binnenverkehr
durch eine attraktive Alternative zur Münsterstraße auf die Ortsumgehung abzuleiten und eine
Entlastung im Wigbold herbeizuführen. Die Planfeststellung zur Ortsumgehung berücksichtigt
bereits einen Anschlusspunkt dieser an die Eschstraße.
Mit der dadurch erreichten Verkehrsentlastung sind die Grundlagen geschaffen, den Ortskern in
Wolbeck gemäß dem Entwicklungskonzept „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -
Wolbeck“ anders zu gestalten und verkehr sberuhigt umzubauen. Ziel ist es, die Bedingungen
für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und damit zur
Verkehrssicherheit beizutragen. Zudem bietet eine Umgestaltung des Ortskerns die Möglichkeit,
den Einzelhandel zu stärken und damit das Zentrum zu beleben.
6 Inhalte des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan Nr . 591 beinhaltet die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen zum
Ausbau der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Wolbeck. Dazu gehören
neben der Festsetzung der Verkehrsfläche auch das Verkehrsgrün, öffentliche Grünflächen und
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sowie
nachrichtlich auch Parkbuchten und Bäume.
Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt,
demnach werden die einmündenden Straßen der Eschstraße untergeordnet. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit wird aufgrund der StVO § 3 in allen Bereichen auf 50 km/h festgesetzt.
Grundsätzlich ist der Ausbau der Eschstraße als zweis purige Straße mit einer Fahrbahnbreite
von 6,50 m geplant. Es ist durchgehend ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von
3,00 m vorgesehen, der entweder in beide Richtungen oder richtungsgebunden befahrbar ist.
Zudem ist ein Grünstreifen mit Neuanpflanzung von B äumen zur Fortführung der Allee
vorgesehen. Vereinzelt ist der E rhalt bestehender Bäume festgesetzt . Auf Teilen der
Eschstraße sind i m Straßenbegleitgrün vorsorglich Leiteinrichtungen für Amphibien
vorgesehen. Der B ebauungsplan endet am Anschlusspunkt der Planfeststellung zur
Ortsumgehung L 585n.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans gliedern sich nach den einzelnen Abschnitten der
Eschstraße. Zur besseren Verständlichkeit sind diese im Folgenden separat aufgeführt.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 46
6.1 Kreisverkehr Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten
Abb. 1: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung Kreisverkehr
Im Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten wird unter Inanspruchnahme
ausschließlich der städtischen Liegenschaften ein Kreisverkehr mit einer Kreisfahrbahn von
20,00 m Durchmesser realisiert. Dies erhöht die Lei stungsfähigkeit des Knotenpunkts und dient
zusätzlich der Reduzierung von Anfahrgeräuschen. Aufgrund des ungünstig en
Kreuzungswinkels der Münsterstraße mit den Querstraßen Am Borggarten und Eschstraße sind
Bypässe vorgesehen. Diese sind für die Fahrtbeziehung von Norden in die Eschstraße und von
Süden in die Straße Am Borggarten festgesetzt . Ohne Bypässe können Großfahrzeuge den
Mini-Kreisverkehr nicht passieren. Für die oben genannten Fahrbeziehung Fahrtrichtung
geradeaus können Großfahrzeuge über den Mini -Kreisverkehr hinwegsetzen. Für den
Fußgängerverkehr sind umlaufende Fußgängerüberwege mit 4,00 m Breite vorgesehen.
Entsprechend dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren sind diese 4,00 m von der
Kreisfahrbahn abgesetzt. Die beiden Bypässe erhalten ebenfalls 4,00 m breite
Fußgängerüberwege. Der Radverkehr wird mit dem Autoverkehr im Kreisverkehr geführt.
Lärmschutz
Durch den Umbau des Knotenpunkt s ergibt sich trotz Grenzwertüberschreitung keine
wesentliche Änderung im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV. An mehreren Gebäuden
wird durch den Umbau des Kreuzungspunkt s zu einem Kreisverkehr der Schallei stungspegel
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 46
gesenkt. Im Bereich der Straße Am Borggarten werden die Grenzwerte bereits im Status quo
um bis zu 5 dB(A) überschritten. Da sich jedoch insgesamt an keiner Stelle eine planbedingte
Erhöhung um 3 dB(A) ergibt, besteht hier keine wesentliche Änderung der Straße und es
werden keine passiven Lärmschutzmaßnahmen nötig (siehe hierzu Kapitel 6.6.2.1).
6.2 Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink
Abb. 2: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Münsterstraße und
Silberbrink
Im Abschnitt von der Münsterstraße zum Silberbrink werden die bestehenden
Fahrbahneinengungen der Eschstraße zurückgebaut, sodass sich hier zwei durchgängig
benutzbare Fahrstreifen ergeben, um die künftigen Mehrverkehre auf der Eschstraße
abzuleiten. Die bestehende Baumreihe nördlich der Fahrbahn wird erhalten und grenzt die
Fahrbahn vom richtungsgebundenen Fuß- und Radweg ab. Südlich der Fahrspuren befindet
sich ebenfalls ein Fuß - und Radweg. Beidseitig sollen zwischen dem Straßenbegleitgrün
Parkbuchten geschaffen werden. Die Zufahrten zu der Wohnbebauung und der weiteren
Erschließung bleiben erhalten.
Lärmschutz
In diesem Bereich der Eschstraße liegt eine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der
Regelungen der 16. BImSchV vor. Es wird ein weiterer durchgängig befahrbarer Fahrstrei fen
durch Rückbau der Fahrbahneinengungen geschaffen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen
kommt es in diesem Straßenabschnitt zu Lärmwertüberschreitungen für Allgemeine
Wohngebiete von bis zu 3 dB(A). Es können keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen in diesem
Bereich vorgesehen werden, da durch die vielen Unterbrechungen für Grundstückszufahrten
hier der Zweck einer Lärmschutzwand unterlaufen würde. Durch passive
Lärmschutzmaßnahmen können hier g esunde Wohn- und Arbeitsverhält nisse sichergestellt
werden (siehe Kapitel 6.6.2.2).
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 46
6.3 Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink
Abb. 3: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink
Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Silberbrink und Goldbrink liegt der gemeinsame
Geh- und Radweg nördlich unmittelbar neben der Fahrbahn. Die Trennung zwischen Fahrbahn
und Geh- und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord (Bürgersteig), da der
Grünstreifen aufgrund der beengten Verhältnisse entfällt . Nördlich des gemeinsamen Geh- und
Radwegs ist Verkehrsgrün ausgewiesen. Im Bereich Silberbrink wird eine Lichtsignalanlage
(Ampel) mit Anforderung zur sicheren Querung der Eschstraße eingericht et. Im Bereich der
Einmündung in den Goldbrink gibt es eine Aufpflasterung, die den Übergang in die Tempo- 30-
Zone des Wohngebiets signalisieren soll. Die Zuwegung zum Parkplatz des südlich gelegenen
Friedhofs wird erhalten. Aufgrund der beengten Verhältnis se muss hier der Fußgängerweg
entlang des Friedhofs entfallen. Dafür wird die Querung mit Bedarfsampel nahe des Zuwegs
eingerichtet. Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der
Eschstraße abgestellt. Diese Möglichkeit des ino ffiziellen Parkens entfällt mit dem Ausbau der
Eschstraße. Im näheren Umfeld könn ten perspektivisch Ausweichmöglichkeiten angeboten
werden.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 46
Lärmschutz
In diesem Bereich der Eschstraße liegt eine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der
Regelungen der 16. BImSchV vor. Es wird ein weiterer durchgängig befahrbarer Fahrstreifen
geschaffen. Die Grenzwerte werden um 3 dB(A) auf den Terrassen und an den Häusern um
1 dB(A) überschritten, weswegen hier ein Anspruch auf Lärmschutz besteht . Eine
Lärmschutzwand w ürde hier im südlichen Grundstücksbereich liegen und damit zur
Verschattung der Gärten führen. Zudem würde sie geringe Grenzwertüberschreitungen von
maximal 3 dB(A) abfangen müssen. Aufgrund dessen und z ur besseren Belichtung und
Belüftung ist hier auf den aktiven Lärmschutz verzichtet worden. Es besteht Anspruch auf
passiven Lärmschutz für die Immissionsorte mit Grenzwertüberschreitung . Betroffene
Außenwohnbereiche werden entschädigt. (siehe hierzu Kapitel 6.6.2.3).
6.4 Abschnitt Goldbrink bis Tönne-Vormann-Weg
Abb. 4: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Anfang Bebauung
Tönne-Vormann-Weg und Goldbrink
Der Grünstreifen wird in diesem Abschnitt auf bis zu 5,70 m Breite ausgeweitet. Im Grünstreifen
ist eine Sickermulde vorgesehen, in der das Regenwasser der Straße versickern kann. Das
Ende jeder Sickermulde ist an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen, sodass im Falle
eines Starkregenereignisses das Wasser hierüber abgeführt werden kann. Der v orhandene
Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne -Vormann-Weg und der Straße
Goldbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohngebiets erfolgt künftig über einen
Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße verleg t wird. Im
Straßenbegleitgrün sind die Anpflanzungen von Bäumen als gestalterisches Element und
Fortführung der Baumreihe vom Anfang der Eschstraße vorgesehen. Nördlich des
Grünstreifens befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Lärmschutz
Durch den Umbau der Straße ergibt sich eine wesentliche Änderung im Sinne der Regelungen
der 16. BImSchV. In diesem Bereich werden die Grenzwerte um bis zu 2 dB(A) sowohl an
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 46
Außenwohnbereichen als auch an einem Wohngebäude überschritten. Daher besteht auch hier
ein Anspruch auf Lärmschutz. Aufg rund der geringfügigen Grenzwertüberschreitung, des
geringen Betroffenenkreises von einem Gebäude und 6 Außenwohnbereichen werden aktive
Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf die negativen Auswirkungen zu Verschattung,
Belichtung und Belüftung, ebenso wie die hohen Kosten als unverhältnismäßig eingestuft . Zur
Sicherstellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen der von den
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude werden passive Lärmschutzmaßnahmen und
Entschädigungen für Außenwohnbereiche vorgesehen (siehe hierzu Kapitel 6.6.2.4).
Wegeverbindungen
Abb. 5: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Verortung geplanter Querungsstellen
Aus dem Wohngebiet Tönne-Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß- und Radwegverbindungen
auf die Eschstraße. Beide Wege werden künftig auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg
vereinigt und münden westlich des Friedhofs auf Höhe der Zufahrt zum Recyclinghof auf die
Eschstraße. Zur sicheren Querung der Eschstraße, insbesondere für den Schülerverkehr, ist
eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen, die in der Breite auch für Fahrräder
ausreichend Platz bietet. Diese Fuß- und Radwegeverbindung führt w eiter zum Schulzentrum
Wolbeck.
Eine weitere wichtige Fuß- und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße
Silberbrink über die Eschstraße und östlich am Friedhof entlang weiter in Richtung Wigbold. Zur
sicheren Querung der Eschstraße ist hier die Anlag e einer Bedarfsampel geplant. An dieser
signalgeregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von
dem einseitigen gemeinsamen Geh - und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den
richtungsgebundenen gemeinsamen Geh- und R adweg an der Südseite der Eschstraße
wechseln. Sowohl die Mittelinsel als auch die Lichtsignalanlage werden r ichtlinienkonform
hergestellt und sind für die Schulwegsicherung von enormer Bedeutung.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 46
6.5 Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis Umgehungsstraße
Abb. 6: Auszug Verkehrstechnischer Entwurf – Abschnitt zwischen Ortsumgehung Wolbeck und
Anfang Bebauung
Im Abschnitt von der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg bis zur Umgehungsstraße schließt
nördlich an die Fahrbahn ein Grünstreifen von ca. 6,50 m an. In diesem sind eine Baumallee,
ein Straßenseitengraben zur Versickerung des Regenwassers und eine
Amphibienleiteinrichtung unt ergebracht. An den Grünstreifen schließt sich ein gemeinsamer
Geh- und Radweg an. Dieses Verkehrsgrün wird an vier Stellen für Zufahrten zu den
landwirtschaftlich genutzten Flächen unterbrochen. Auch in diesem Bereich ist die Fortführung
der Baumreihe vorg esehen. Südlich der Fahrbahn grenzt ein Streifen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft an , der im Bereich
der Wohnbebauung unterbrochen wird. Dieser ist für Amphibienleiteinrichtungen vorgesehen
(siehe unten).
Die zum Ausbau der Eschstraße in diesem Bereich erforderlichen Flächen befinden sich
teilweise nicht im Eigentum der Stadt Münster. Eine Überplanung der privaten Fläche ist im
Sinne des Wohls der Allgemeinheit jedoch erforderlich. Daher ist die entsprechende Fläche für
den Ausbau der Eschstraße zu erwerben. Der Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen ist
Bestandteil der erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen.
Lärmschutz
Auch in diesem Abschnitt liegt eine wesentliche Änderung der Straße durch den Ausbau vor.
Hier ist die Umgebung der Eschstraße durch freie Landschaft im Außenbereich geprägt, sodass
hier die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete anzusetzen sind. Durch das erhöhte
Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt werden die Lärmpegel zwar er höht, überschreiten
jedoch keine Grenzwerte, sodass in Folge daraus kein Lärmschutz nötig ist . (siehe
Kapitel 6.6.2.5).
Öffentliche Grünfläche, Amphibienleiteinrichtung
Im Bebauungsplan Nr . 591 wird südlich der Eschstraße eine Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Dies ist
vorsorglich auf Grundlage des faunistischen Fachbeitrags geschehen, da der Verdacht eines
Vorkommens von Erdkröten besteht (siehe hierzu Kapitel 8.4.2). Diese Flächen sind für den Fall
des tatsächlichen Vorkommens für Amphibienleiteinrichtungen und - tunnel im Bebauungsplan
festgesetzt. Auf der Strecke zwischen Bau -km 0+339 und Bau- km 0+665 sind zwei
Querungshilfen geplant, um eine sichere Nord-Süd-Querung für die Amphibien zu ermöglichen.
Diese zwei Unterführungen unter der Eschstraße werden nördlich und südlich der Eschstraße
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 46
im Straßenbegleitgrün sowie der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft angelegt. D ie zugehörigen Leiteinrichtungen
werden an ihren Enden U -förmig ausgebildet, um die Tiere in Richtung der Querungshilfen zu
leiten.
6.6 Immissionsschutz
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 591 wurde durch das Planungsbüro für
Lärmschutz Altenberge eine immissionstechnische Untersuchung (Lärm) durchgeführt (Stand
01/2020). Diese Immissionstechnische Untersuchung hat zum Ziel, die Lärmbelast ungen
aufzuzeigen, die durch die vorhabenbedingten Neuverkehre des Bebauungs plans ausgelöst
werden. Daraus lassen sich geeignete Lärmschutzvorkehrungen ableiten, um gesunde Wohn -
und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
6.6.1 Verkehrliche Entwicklung
Grundlage für die immissionstechnische Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck
Stand 11/2018, die durch die Stadt Münster berechnet wurde. Dabei handelt es sich um
Berechnungen aus dem Verkehrsmodell der Stadt Münster für die zukünftige Verkehrsstärke ,
die durch vorhandene Zählungen bestätigt wurden. Die in der Verkehrsuntersuchung Wolbeck
genannten DTVw -Werte werden von der Stadt Münster mit Hilfe der Spitzenstunde, die
üblicherweise an einem Werktag (Dienstag bis Donnerstag) erhoben wird, hochgerechnet.
Zudem ist der Eschstraße die Geschwindigkeit von 50 km/h zugrunde gelegt worden. Da die
Eschstraße innerörtlich verläuft und keine Altenheime, Kindergärten o.ä. oder Krankenhäuser
über die Eschstraße erschlossen werden, ist nach der Straßenverkehrsordnung StVO § 3 diese
Geschwindigkeit nach dem Ausbau für die gesamte Straße vorzusehen.
Danach sind folgende verkehrliche Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten:
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 46
Straßenabschnitt
Status
quo 2017
DTVw
Prognose 2030 mit
Anbindung Eschstraße
DTVw
Prognose 2030 ohne
Anbindung Eschstraße
DTVw
[Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h]
Eschstraße 1.600 4.000 1.600 zwischen Münsterstraße und Silberbrink
Eschstraße 1.200 4.000 1.300 zwischen Silberbrink und Goldbrink
Eschstraße
zwischen Goldbrink und Tönne-Vormann-Weg 900 4.000 900
Eschstraße 0 5.000 0 westlich Tönne-Vormann-Weg
Münsterstraße 6.700 3.400 6.800 zwischen Hofstraße und Eschstraße
Am Steintor 10.300 6.300 10.400 zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße
Hofstraße 3.900 2.800 4.000 zwischen Münsterstraße und Telgter Straße
Hiltruper Straße 9.400 6.400 9.500 zwischen Am Steintor und Am Berler Kamp
Am Berler Kamp 5.200 4.600 5.400 westlich Hiltruper Straße
Tab. 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck
Aus der Tabelle sind die einzelnen Straßenabschnitte und ihre Verkehrsmengen ers ichtlich.
Dabei sind der Status quo, also die momentane Verkehrsbelastung der Abschnitte, sowie die
Planfälle mit und ohne Anbindung der Eschstraße (Planfall / Plan-Null-Fall) dargestellt. Bei den
in der Tabelle 1 dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um durchschnittliche,
werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVw) mit dem Bezugsjahr 2017.
Im Prognosejahr 2030 ist auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung
zwischen 4.000 und 5.000 Kfz / 24 h zu erwarten. Diese Verkehrszunahme auf der Eschstraße
im Planfall bedeutet demnach eine gleichzeitige Verkehrsabnahme auf den Straßen im
Ortskern. Der Verkehr wird somit vom Ortskern auf die Eschstraße verlagert. Ohne Anbindung
der Eschstraße an die Ortsumgehung würde zwar auch weniger Verkehr über die Eschstraße
fließen, der Ortskern jedoch weiterhin überlastet bleiben. Demnach wäre es nicht möglich,
Maßnahmen wie eine Verkehrsberuhigung, die zu einer Attraktivierung des Kerns führen,
umzusetzen.
6.6.2 Immissionstechnische Untersuchung
Zur Beurteilung der Auswirkungen von wesentlichen baulichen Änderungen an Straßen auf die
Lärmsituation vor Ort ist die Verkehrslärmschutz -Verordnung (16. BImSchV) als Maßstab
heranzuziehen. Dort ist geregelt, wie di e Lärmimmissionen zu ermitteln und ob und wie
Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft zu ergreifen sind.
Für die Ermittlung der Lärmimmissionen wurden der Ausbauzustand und die
Verkehrsverhältnisse in der Eschstraße zum jetzigen Zeitpunkt und nach dem Ausbau für den
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 46
Prognosehorizont berücksichtigt. Die durch den Ausbau betroffene Bebauung wurde ermittelt
und gemäß de n bestehenden Bebauungsplänen bei der immissionst echnischen Untersuchung
mitbetrachtet. Betrachtet wurde die Wohnbebauung entlang der Eschstraße, des Silber - und
Goldbrink und des Tönne- Vormann-Wegs. Am Kreuzungspunkt Münsterstraße / Eschstraße /
Am Borggarten sind Mischgebiete sowie Wohngebiete berücksichtigt worden. An den
betroffenen Gebäuden sind für jedes Geschoss und zumeist auch für mehrer e Fassaden der
Gebäude die rechnerischen Lärmpegel im Ausbaubereich der Straße ermittelt worden. Das
immissionstechnische Gutachten zeigt nach der Maßgabe der 16. BImSchV abschließend die
Lärmbetroffenheit durch die Verkehrsneuplanung an den baulichen Anlagen auf.
Die Abgrenzung zwischen berücksichtigten und nicht berücksichtigten Gebäuden fand anhand
der Entfernung zur Lärmquelle und der ermittelten Grenzwertüberschreitung statt. Zunächst
wurden Gebäude, die direkt angrenzend an der Straße liegen, als Imm issionsorte
aufgenommen. Gebäude, die sich in größerem Abstand zur Lärmquelle befinden, wurden nur
als Immissionsort betrachtet, sofern sich bereits bei dem davor liegenden Gebäude an den
seitlichen Häuserfronten Grenzwertüberschreitungen ergeben haben. La gen keine
Überschreitungen der Grenzwerte vor, so wurden die anschließenden Gebäude nicht weiter
betrachtet.
Der Kreuzungspunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten wird als Kreisverkehr
umgebaut, sodass für die Ermittlung der planbedingten Lärmpegel der Kreuzungsbereich als
Kreisverkehrsplatz in der Lärmprognose berücksichtigt wird. Es liegt zwar ein erheblicher
baulicher Eingriff in den Knotenpunkt nach der 16. BImSchV vor, da die Grenzwerte durch die
Neuplanung an keiner Stelle um 3 dB(A) erhöht w erden liegt jedoch keine wesentliche
Änderung vor. (Zur näheren Betrachtung vgl. Kapitel 6.6.2.1)
Aufgrund des Umbaus der Eschstraße zu einer durchgängigen, zweispurig befahrbaren Straße
mit Anschluss an die Umgehungsstraße L 585n und damit erstmalig mit Zubringerfunktion, liegt
nach der 16. BImSchV sowohl ein „erheblicher baulicher Eingriff“ als auch eine „wesentliche
Änderung“ vor. (Zur näheren Betrachtung vgl. Kapitel 6.6.2.2 bis 6.6.2.5)
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 46
Abb. 7: Verkehrstechnischer Entwurf – Unterschied Umbau Knotenpunkt zum Kreisverkehr
(blau) und Ausbau der Eschstraße (lila)
Um immissionstechnisch zwischen den Maßnahmen Umbau des Knotenpunkt s zu einem
Kreisverkehr und Ausbau der Eschstraße zu unterscheiden, werden entlang der Münsterstraße
alle Häuserfronten, die zur Eschstraße orientiert sind, dieser zugeschlagen. Diese Trennung ist
für die Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen für aktiven/passiven Lärmschutz wichtig.
Zur Beurteilung, ob Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich s ind, sind die Grenzwerte der
16. BImSchV heran zu ziehen. Die Immissionsgrenzwerte sind festgelegt
• für Wohnbebauung bei 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht
• für Mischgebiete bei 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht
6.6.2.1 Verkehrslärmauswirkungen auf den Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße /
Am Borggarten
Das Immissionstechnische Gutachten prognostiziert die verkehrlichen Lärmimmissionen an der
angrenzenden Bebauung der Verkehrskreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten.
Die Untersuchung berücksichtigt den Planfall der Kreuzung als Kreisverkehr. Die angrenzenden
Mischgebiete sowie die Wohngebiete sind gemäß den Bebauungsplänen als schutzbedürftige
Immissionsorte berücksichtigt worden. Außenwohnbereiche sind nicht betroffen.
In der St raße Am Borggarten i n den Wohngebieten sind im Status quo die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an den Gebäuden bereits um bis zu 5 dB(A)
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 46
überschritten. Dies betrifft die Gebäude Am Borggarten mit den Hausnummern 1, 1a und 3 .
Durch die Neuplanung werden die Beurteilungspegel an diesen Gebäuden nach dem Umbau
um ca. 1 dB(A) im Vergleich zum Status quo reduziert. Daher besteht hier kein Anspruch auf
Lärmschutz. Im Mischgebiet werden die Immissi onsgrenzwerte sowohl im Status q uo als auch
im Planfall eingehalten.
Auch an der Münsterstraße (59a- 59b) und dem Grenkuhlenweg (1) sind im Status quo an den
Gebäuden im Wohngebiet Grenzwertüberschreitungen festzustellen. Die Beurteilungspegel
liegen maximal bei 64 dB(A) am Tag und bei 53 dB(A) in der Nacht. Diese Werte werden im
Planfall um bis zu 2 dB(A) erhöht. Da die zusätzliche Erhöhung durch den Planfall unter 3 dB(A)
und unterhalb von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts liegt, liegt keine wesentliche Änderung
nach der 16. BImSchV vor. Die Beurteilungspegel im Mischgebiet Münsterstraße 63 liegen an
der Nord-Ost Fassade bereits im Status q uo bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht.
Die Gre nzwerte sind bereits im Status q uo überschritten und werden durch den Planfall um
1 dB(A) gesenkt. Hingegen werden an der Süd-Ost Fassade die Lärmpegel tags und nachts um
1 dB(A) erhöht und liegen im Planfall unter den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV.
Beim Umbau des Knotenpunkt s handelt es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff. Eine
wesentliche Änderung der Straße im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV liegt dennoch
nicht vor, weil die Münsterstraße und die Straße Am Borggarten die
Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV für Prüfung von
Lärmvorsorgemaßnahmen nicht erfüllen. Es wird kein zusätzlicher Fahrstreifen errichtet und die
Zunahme des Verkehrslärms beträgt weniger als 3 dB(A). Der Umbau erfordert daher in diesem
Abschnitt keine Lärmschutzmaßnahmen.
6.6.2.2 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Münsterstraße bis Silberbrink
Das Gutachten berücksichtigt hier die geplanten baulichen Maßnahmen an der Eschstraße, die
zwei durchgängig benutzbare Fahrstreifen vorsehen. Südlich der Eschstraße wird die erste
Gebäudezeile im immissionst echnischen Gutachten betrachtet. Die freistehenden Gebäude in
der 2. Reihe befinden sich im Schallschatten der Straßenrandbebauung. Nördlich der
Eschstraße sind Reihenhäuser in Zeilenbauweise orthogonal zur Straße gebaut worden, bei
denen auch die zweiten Häuser einer Zeile betrachtet wurden.
Für die Wohnbebauung sind nac h der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) am
Tag und 49 dB(A) in der Nacht einzuhalten. Diese Grenzwerte werden hier um bis zu 3 dB(A)
sowohl tags als auch nachts an Gebäuden im Planfall überschri tten. Dies betrifft 3 Häuser im
Norden (Eschstraße 8, 28, 48) und 13 Häuser im Süden (Eschstraße 1-1c, 3-3a, 5, 7, 9, 13, 15,
17, 19). Außenwohnbereiche sind hier nicht durch Grenzwertüberschreitungen betroffen.
Aufgrund der Abgrenzung der Maßnahmen wird hier auch die nördliche Fassade des Hauses
Münsterstraße 59b betrachtet, für die ebenfalls Grenzwertüberschreitungen von bis zu 2 dB(A)
prognostiziert werden. Für die vorgenannten Gebäude besteht dem Grunde nach ein Anspruch
auf Lärmschutz. Vorrangig ist nach der 16. BImSchV ein aktiver Lärmschutz vorzusehen.
In diesem Abschnitt sind die baulichen Anlagen über die Eschstraße erschlossen, sodass die
Anordnung von Lärmschutzwänden zum aktiven Schutz der baulichen Anlagen nicht möglich
ist. Die notwendigen Durchlässe in der Lärmschutzwand würden den angestrebten Lärmschutz
negieren. Im Ergebnis sind lediglich passive Lärmvorsorgemaßnahmen umsetzbar.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 46
Aufgrund der Erschließungssituation werden in diesem Bereich keine Schallschutzwände zur
Lärmvorsorge vorgesehen. Der Anspruch auf Lärmvorsorge wird durch passive
Lärmschutzmaßnahmen an den genannten Wohngebäuden erfüllt.
6.6.2.3 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Silberbrink bis Goldbrink
In diesem Abschnitt berücksichtigt das immissionstechnische Gutachten den planbedingten
Ausbau der Eschstraße. Als Immissionsorte am Silberbrink sind hier sowohl die Zeile der
Reihenhäuser berücksichtigt, die parallel zur Eschstraße liegen, als auch jeweils das erste
Haus der dahinter liegenden orthogonalen Zeilen.
In diesem Abschnitt sind im Planfall Beurteilungspegel bis zu 62 dB(A) am Tag an
Außenwohnbereichen (Terrassen) und 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht an
Gebäuden zu erwarten. Grenzwertüberschreitungen treten an 4 Häusern (Silberbrink 1-1c) und
6 Außenwohnbereichen (Silberbrink 1-1e) auf. Außenwohnbereiche dienen ausschließlich
tagsüber dem dauernden Aufenthalt von Menschen, sodass nur die Grenzwertüberschreitungen
am Tag an Balkonen und Terrassen zu betrachten sind. Die Beurteilungspegel liegen hier für
eine Terrasse bei 62 dB(A) am Tag (Silberbrink 1), die restlichen Grenzwertüberschreitungen
liegen darunter. Wohnen im Freien ist nicht im gleichen Maße schutzwürdig wie das an die
Gebäudenutzung gebundene Wohnen. Das Bundesverwaltungsgericht äußerte in einem Urteil
zum Fluglärm (BVerwG Az. 4 A 1075.04), dass eine angemessene Nutzung von
Außenwohnbereichen bei Dauerpegeln von bis zu 62 dB(A) möglich ist. Da dieser Wert nicht
überschritten wird, liegen an den Außenwohnbereichen keine unzumutbaren
Beeinträchtigungen vor.
Aufgrund der Grenzwertüberschreitung der Gebäude besteht ein Anspruch auf Lärmschutz. Für
den Vollschutz müsste eine 3,50 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden. Diese würde ca.
90.000 € bei einer benötigten Länge von 65 Meter kosten 1. Die Lärmschutzwand würde eine
Lärmreduzierung an 4 Häusern von 1 dB(A) und an 6 Außenwohnbereichen von bis zu 3 dB(A)
erzielen. Durch die 3,50 m hohe Lärmschutzwand an der Südseite der Grundstücke
Silberbrink 1-1h ist mit einer erheblichen Verschattung des Gar tens und / oder der
Außenwohnbereiche zu rechnen. Mit zunehmender Höhe der Lärmschutzwände würde sich die
Belüftung und Belichtung der angrenzenden Grundstücke und der Gebäude verschlechtern.
Eine Lärmschutzwand im Süden des Grundstücks in unmittelbarer Nähe zur
Grundstücksgrenze hätte eine erdrückende Wirkung, da alle bisher bestehenden
Sichtbeziehungen (über den Friedhof) erheblich eingeschränkt würden.
Aus Gründen der besseren Belichtung, Belüftung und der geringeren Verschattung der
Grundstücke am Silberbrink, aufgrund der geringen Grenzwertüberschreitung und aufgrund der
Kosten wird in diesem Abschnitt kein aktiver Lärmschutz errichtet. Es werden für die
Immissionsorte mit Grenzwertüberschreitung passive Lärmschutzmaßnahmen an den
Gebäuden durchgeführt und die Außenwohnbereiche finanziell entschädigt.
Die prognostizierten Lärmimmissionen für den südlich der Eschstraße gelegenen Friedhof
betragen für die Fläche vor der Trauerhalle tagsüber 57 dB(A) und im Bereich der
Friedhofswege 60 dB(A). Friedhöfe sind gemäß den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen
der 16. BImSchV nicht schutzwürdig. Dennoch soll in der Trauerhalle weiterhin in einer ruhigen
1 Der Durchschnittspreis von 2016 liegt für Lärmschutzwände bei 394,- €/m² (Bruttopreis).
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 46
Atmosphäre eine Verabschiedung der Toten sichergestellt werden. Hierfür werden hilfsweise
die Orientierungswerte der DIN 18005 herangezogen. Diese liegen für Nutzungen wie Friedhöfe
bei 55 dB(A) sowohl am Tag als auch in der Nacht. Die Nutzung der Trauerhalle findet
ausschließlich tagsüber statt, sodass hier die Nachtwerte nicht weiter berücksichtigt werden.
Vor der Trauerhalle wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Friedhöfe um 2 dB(A)
überschritten, wohingegen der Grenzwert der 16. BImSchV für Wohnen um 2 dB(A)
unterschritten wird. Maßgeblich für eine ruhige, würdige Verabschiedung ist jedoch der
Innenraumpegel der Trauerhalle. Freiwillige passive Lärmschutzmaßnahmen sollen dies
sicherstellen. Im Rahmen der Lärmvorsorge – 16. BImSchV – erfolgt die Dimensionierung der
passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV. Auf dieser Grundlage wird für die
Trauerhalle hilfsweise der Innenraumpegel für Wohnen (40 dB(A) tags) festgelegt.
Im Bereich der Friedhofswege liegen die Beurteilungspegel bei 60 dB(A). Auch für
Friedhofswege kann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (s. o.) zu einer angemessene n
Nutzung der Außenwohnbereiche herangezogen werden. Demnach ist eine ungestörte
Kommunikation bis zu einem Dauerschallpegel von bis zu 62 dB(A) möglich . Da dieser
Orientierungswert nicht überschritten wird, sind keine Maßnahmen zur Lärmvorsorge zu treffen.
6.6.2.4 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Goldbrink bis
Tönne-Vormann-Weg
In diesem Abschnitt der Untersuchung ist der Ausbau der Eschstraße als auch die nördliche
Wohnbebauung zweizeilig als Immissionsort betrachtet worden. Südlich der Eschstraße liegt
der Friedhof, der im vorherigen Absatz dargestellt ist.
In diesem Abschnitt ergeben sich im Planfall ohne aktiven Lärmschutz Beurteilungspegel von
maximal 61 dB(A) am Tag an Außenwohnbereichen (Balkone / Terrassen) und 60 dB(A) am
Tag und 51 dB(A) in der Nacht an einem Gebäude. Durch die Grenzwertüberschreitung von bis
zu 2 dB(A) besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen. Die Über schreitungen
betreffen das Gebäude am Tönne- Vormann-Weg 59 und 6 Außenwohnbereiche (Balkone /
Terrassen) der Gebäude mit Adresse am Tönne-Vormann-Weg 1, 3, 48 und 59.
In diesem Bereich wären für einen Vollschutz Lärmschutzwände in 2,00 m bis 3,00 m Höhe
nötig. Diese würde 250.000 € kosten und 267 m lang sein (Berechnung ohne Schallschleuse).
Zudem münden aus der nördlichen Bebauung des Tönne-Vormann-Wegs zwei Fußgängerwege
auf die Eschstraße. Für diese müsste ein Durchbruch in der Lärmschutzwand mit einer
Schallschleuse versehen werden. Ebenso müsste die Einfahrt am Goldbrink mit einer
Schallschleuse versehen werden. Die Schallschleusen würden mit 3,50 m Höhe 120.000 €
kosten und 86 m lang sein.
Mit einer bis zu 3,50 m hohen Lärmschutzwand an der Südseite der Grundstücke Tönne-
Vormann-Weg ist mit einer erheblichen Verschattung des Gartens und / oder der
Außenwohnbereiche zu rechnen. Besonders im Bereich des Grundstücks Tönne -Vormann-
Weg 59 ist das Gebäude dicht an die Grundstücksgrenze gebaut, sodass sich hier eine
erdrückende Wirkung durch die Lärmschutzwand ergäbe. Mit zunehmender Höhe der
Lärmschutzwände würde sich die Belüftung und Belichtung der angrenzenden Grundstücke
bzw. der Gebäude verschlechtern.
Bei der geringen Zahl der Betroffenen von einem Haus und 6 Außenwohnbereichen ist die
Verhältnismäßigkeit von Kosten und Schutzziel nicht ger echtfertigt. Es liegt eine geringe
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Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 46
Grenzwertüberschreitung von maximal 2 dB(A) an Gebäuden und an Außenwohnbereichen vor.
Zudem stünde auch in diesem Fall die Lärmschutzwand im Süden der Grundstücke, sodass
diese verschattet würde n und die Belichtung und B elüftung eingeschränkt wäre. Daher wird
auch in diesem Abschnitt der passive Lärmschutz dem aktiven vorgezogen.
6.6.2.5 Verkehrslärmauswirkungen auf den Abschnitt Tönne-Vormann-Weg bis
Umgehungsstraße
In diesem Abschnitt wurde der Ausbau der Eschstraße betrachtet und ein Wohngebäude
südlich der Eschstraße als Immissionsort berücksichtigt.
Dieses Wohngebäude liegt im Außenbereich und daher werden die Immissionsgrenzwerte für
Mischgebiete nach der 16. BImSchV von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht zugrunde
gelegt. Bei einem errechneten Beurteilungspegel von maximal 61 dB(A) am Tag und 52 dB(A)
in der Nacht bestehen hier keine Grenzwertüberschreitungen und somit auch kein Anspruch auf
Lärmvorsorgemaßnahmen.
6.6.2.6 Fazit
In der Immissionstechnischen Untersuchung w ird für den Ausbau der Eschstraße
Anspruchsgrundvoraussetzung für 22 Gebäude mit Grenzwertüberschreitung ermittelt. Es
stehen aktive Lärmschutzmaßnahmen den passiven gegenüber.
Im Abschnitt von der Münsterstraße bis zum Silberbrink können aufgrund der Örtlichkeit
(Erschließung der Gebäude) nur passive Lärmschutzmaßnahmen zielführend umgesetzt
werden. Dies betrifft 17 Gebäude, welches zu Kosten von ca. 35.000 € zzgl. ca. 27.000 € für
Ingenieurhonorare in diesem Abschnitt führt. Außenwohnbereiche sind hier nicht betroffen.
Die Abschnitte vom Silberbrink bis zur Ortsumgehung können sowohl in aktivem als auch in
passivem Lärmschutz ausgeführt werden. Betroffen sind insgesamt 5 Gebäude. Die Kosten für
passive Maßnahmen belaufen sich auf ca. 10.000 € zzgl. ca. 9.000 € für Ingenieurhonorare und
ca. 20.000 € für Entschädigung der Außenwohnbereiche. Die Kosten für aktive Maßnahmen
belaufen sich auf ca. 420.000 €.
Für die Variante mit teilweise aktivem und passivem Lärmschutz ergeben sich demnach Kosten
von ca. 460.000 €. Für die Variante mit ausschließlich passivem Lärmschutz belaufen sich die
Kosten auf ca. 101.000 €.
Durch den Ausbau der Eschstraße werden nur geringfügige Grenzwertüberschreitungen
ausgelöst. Mit Hilfe der gewählten Lärmschutzmaßnahmen können die entsprechenden
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten bzw. die Nachteile ausgeglichen werden.
Daher bleiben in jedem Ausbauabschnitt der Eschst raße gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse gewahrt. Die Beurteilungspegel erreichen an keiner Stelle die kritischen,
gesundheitsgefährdenden Grenzwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 46
7 Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 2,16 ha 100 %
Öffentliche Verkehrsflächen (einschließlich Verkehrsgrün) 2,02 ha 93,31 %
Öffentliche Grünflächen (Flächen für Amphibienleiteinrichtungen und –tunnel) 0,14 ha 6,69 %
Tab. 2: Flächenbilanz
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuchs (BauGB) erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der
Umweltauswirkungen sind die im BauGB sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen
wird. Diese Quellen lauten:
• Amt für Mobilität und Tiefbau (2018): Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 11/2018
• Ökoplanung Münster (2020): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – Bebauungsplan
Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt
Münster
• Ökoplanung Münster (2019): Faunistischer Fachbeitrag – Bebauungsplan Nr. 591
„Wolbeck – Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)“ der Stadt Münster:
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien
• Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH (2020):
Immissionstechnische Untersuchung (Lärm) – Ausbau der Eschstraße zwischen
Ortsumgehung und Münsterstraße
• Umweltkataster Münster im Internet:
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/umwelt-und-freiraumplanung/umweltkataster.html
• WWK – Weil, Winterkamp und Knopp (2020): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und
Ortsumgehung“, Münster-Wolbeck
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die ei nzelnen
Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplans hinaus.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der Eschstraße
an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr . 591 „Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Münster -Wolbeck
(L 585n) geschaffen.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 46
Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur
Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen der Münsterstraße im Osten
einschließlich Umbau dieses Knotenpunkt s zum Kreisverkehr und der Ortsumgehung im
Westen erfolgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr : 389 „Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink“
ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstraße zwischen dem Silberbrink im Osten und
dem Ende der geschlossenen Wohnbebauung im Westen bereits festgesetzt und es erfolgt ein
Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n. Der Bebauungsplan Nr . 591 überlagert
teilweise weitere rechtskräftige Bebauungspläne, deren Geltungsbereich im betroffenen Teil
außer Kraft tritt.
Im Bebauungsplan Nr . 591 werden im Wesent lichen die Verkehrsflächen der Eschstraße
einschließlich des Knotenpunkt s mit der Münsterstraße und der Straße Am Borggarten, die
gemeinsamen Geh- und Radwege mit Querungshilfen (Fahrbahnteiler und Bedarfsampel)
sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanz gebot für Bäume festgesetzt. Südlich der
Eschstraße werden zwei öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
festgesetzt, d ie für Amphibienleiteinrichtungen und –tunnel vorgesehen sind. Das Plangebiet
hat eine Größe von 2,16 ha.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für den vorliegenden
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im BauGB im Wesentlichen folgende relevant
und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung):
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen und menschliche
Gesundheit
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
DIN 18005, Teil 1, DIN 4109-1 (technische Regelwerke)
Klima / Luft Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten sowie
Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB
Landschaft Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Fläche und Boden Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz
Wasser Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW
Kulturelles Erbe und sonstige
Sachgüter
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG)
Tab. 3: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 46
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder
Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
betroffen.
Landschaftsplan Werse und Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsplanerische Belange werden dem Vorhaben nicht entgegen gehalten.
Innerhalb des Änderungsbereichs stellt der Landschaftsplan „Werse“ das Entwicklungsziel
„Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft“ dar. Es umfasst insbesondere die Erhaltung der charakteristischen
Landschaftsstrukturen. Die Entwicklungsziele für die Landschaft geben als räumlich- fachliche
Leitbilder über das Schwergewicht der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben der
Landschaftsentwicklung Auskunft. Sie sind behördenverbindlich. Das Entwicklungsziel steht im
Widerspruch zu den bauleitplanerischen Zielen und wird für den Bereich der im Bebauungsplan
ausgewiesenen St raßenverkehrsflächen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
aufgehoben.
Auf der nördlichen Seite der Eschstraße ist im Landschaftsplan eine Baumreihe festgesetzt.
(Nr. 1-5.1.123). Diese erstreckt sich in Teilen auf den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr . 591. Die Bebauungsplanung greift die Landschaftsplan- Festsetzung
inhaltlich auf und sieht in der Straßenverkehrsfläche die Anpflanzung von Bäumen vor. Die
Festsetzung des Landschaftsplans wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
aufgehoben.
Im Landschaftsplan ist südlich der bestehenden Eschstraße das Landschaftsschutzgebiet
(LSG) „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ festgesetzt. Die
Abgrenzung erfolgt auf der südlichen Straßenseite. Der Bebauungsplan setzt hier öffentliche
Grünflächen mit der Zweck bestimmung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fest.
Die Grünflächen verbleiben im Landschaftsplan und zugleich im Landschaftsschutzgebiet
„Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“. Insoweit erstrecken sich
Landschaftsplan und Bebauungsplan teilweise auf die gleichen Flächen. Rechtsgrundlage für
dieses Vorgehen ist § 7 Abs . 2 Landesnaturschutzgesetz, wonach sich der Landschaftsplan
unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf diese Flächen erstrecken kann, wenn
über die bauleitplanerische Sicherung hinaus weitergehende Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege erforderlich sind (hier LSG).
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als
sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz
NRW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im
Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und
Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Ink rafttreten des entsprechenden
Bebauungsplans (hier: Nr. 591) außer Kraft.
Landschaftspläne sind gemäß § 9 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW einer Strategischen
Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 46
Landschaftsplänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der
Realisierung von Plänen und Programmen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge
ermittelt, beschrieben und bewertet.
Im Zuge der 62. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 591 erfolgt
gleichfalls die Durchführung einer eigenständigen SUP. Es bestehen im Rahmen der
Landschaftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche oder erhebliche
Umweltauswirkungen, die nicht bereits in der SUP zur FNP -Änderung und zum Bebauungsplan
berücksichtigt wurden. Insofern wi rd gemäß § 9 Abs. 2 LNatSchG NRW von der Durchführung
einer Strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanänderung abgesehen.
Grünordnung Münster
Die Eschstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Dieser Grünzug stellt einen
landschaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung,
Erholung und Stadtökologie dar. Die Eschstraße ist als Verbindung zwischen Freizeit - und
Erholungseinrichtungen ausgewiesen. Der Eingriff in das Grünsystem wird im Rahmen der
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und kompensiert. Zur Erholungsfunktion siehe
Kapitel 8.4.1.
Flächennutzungsplan
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem Entwick lungsgebot aus dem
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den Bereich der
Eschstraße Flächen für die Landwirtschaft, Grünfläche (Parkanlage, Friedhof), sowie
Wohnbaufläche und nördlich angrenzend Gemischte Baufläche dar. U m die Eschstraße
zukünftig als klassifizierte Straße im Flächennutzungsplan darstellen zu können und um dem
Entwicklungsgebot aus § 8 BauGB gerecht zu werden, ist eine Änderung des FNP erforderlich.
Die Anpassung wird in der 62. Änderung im Parallelverfahr en zur Aufstellung des
Bebauungsplans vorgenommen.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der
Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In
dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die
Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Dabei umfasst die Prognose die
baubedingten Auswirkungen, unter denen auch die anlagebedingten Auswirkungen subsumiert
werden sowie die betriebsbedingten Auswirkungen. Schwierigkeiten traten bei der
Zusammenstellung der Angaben nicht auf.
8.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit
8.4.1.1 Bestandssituation der Umwelt
Von der Münsterstraße im Osten an verläuft die Eschstraße zunächst durch beidseitig
angrenzende Wohn- (Reines und A llgemeines Wohngebiet) und Mischgebiete sowie nördlich
des städtischen Friedhofs Wolbeck. Die Eschstraße ist ab der Münsterstraße als Tempo- 30-
Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind insgesamt
vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut, hier befinden sich
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 46
beidseitige Geh- und Radwege. Im Abschnitt bis zum Goldbrink sind beidseitig Gehwege
vorhanden, weiter westlich weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf.
Die Eschstraße dient gegenwärtig zwischen dem Goldbrink und der Anbindung an die
Umgehungsstraße der verkehrlichen Erschließung des städti schen Recyclinghof s, der
beidseitig angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im
Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer
wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck.
Die Eschstraße wird in der Ist -Situation gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand
November 2018), von bis zu 1.600 Kfz / 24 h im östlichen Plangebiet und bis zu 900 Kfz / 24 h
im westlichen Abschnitt bis zur A bzweigung zum Recyclinghof befahren. Westlich der
Abzweigung zum Recyclinghof wird kein nennenswertes Verkehrsaufkommen dokumentiert.
In rund 450 m Luftlinie vom Westrand der geschlossenen Wohnbebauung verläuft die
Ortsumgehung Wolbeck.
Friedhof Wolbeck
Südlich der Eschstraße befindet sich der Friedhof Wolbeck, der im Jahr 1943 angelegt wurde
und sich durch einen hohen Grünanteil mit Baum -, Hecken- und Strauchbestand auszeichnet.
Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens auf der Eschstraße in der
Bestandssituation ist eine ruhige, weitgehend von Verkehrslärm ungestörte Nutzung des
Friedhofs möglich.
Erholungsnutzung
Die Eschstraße verläuft ab dem Friedhof Wolbeck nach Westen am Rand des Grünzugs
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung
Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen mit einer bedeutenden
Funktion im Erholungswegenetz ausgewiesen.
Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der Erschließun g
zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist bis zum Ende des
Plangebiets die Optik eines Wirtschaftsweg s auf. We stlich außerhalb des Plangebiet s schließt
sich die bereits gebaute Einmündung in die Ortsumgehung an. Westlich der Ortsu mgehung
geht die Eschstraße in eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Angelmodde über. Diese
Abschnitte mit untergeordnetem Kfz -Verkehrsaufkommen ermöglichen eine
landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Die ehemals hohe Freizeit -
und Erholungsqualität des Landschaftsraums im Bereich der Eschstraße ist allerdings durch die
Ortsumgehung stark beeinträchtigt.
8.4.1.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Baubedingte Auswirkungen
Durch den Bau der Straße werden die angrenzenden Ackerflächen beansprucht, d. h. diese
Flächen stehen zukünftig der landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die
verbleibenden Parzellen sind weiterhin landwirtschaftlich nutzbar. Flächen mit besonderer
Bedeutung für die Landwirtschaft gemäß dem Flächennutzungsplan der St adt Münster sind
nicht betroffen.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 46
Während der Bauphase ist im Wohn- und Wohnumfeldbereich mit Störungen (z. B. Lärm, Licht,
Staub, Abgase etc.) durch Baufahrzeuge und -maschinen sowie temporär eingeschränkte
Nutzbarkeit der Straßen- und Wegeverbindungen z u rechnen. Als Vermeidungs - und
Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur
Vermeidung von Störungen anzustreben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut
notwendiges Minimum zu beschränken.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst
große Verkehrsentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich
von Wolbeck, de m Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich i st im Ist -Zustand mit bis zu
10.300 Kfz / 24 h (Höhe Drostenhof) stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens
gemäß dem Verkehrsgutachten Wolbeck (Stand: Nov ember 2018) durch den Wolbecker
Binnenverkehr verursacht wird, sollen zur Entlastung des S traßenzugs Münsterstraße – Am
Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternative
geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am
Angelkamp.
Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen deutlich auf 4.000 bis ca. 5.000 Kfz / 24 h
an (vgl. Kapitel 6.6). Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
bevorrechtigt geführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier
Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und
Silberbrink werden entfernt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend
50 km/h heraufgesetzt. Für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern werden ein
Fahrbahnteiler als Querungshilfe öst lich der Abzweigung zum Recyclinghof sowie eine
Bedarfsampel in Höhe Silberbrink / Zugang zum Friedhof vorgesehen. Die E schstraße wird zur
Kreisstraße aufgestuft.
Immissionsschutz
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr . 591 wurde durch das Planungsbüro für
Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH in 2020 eine Immissionstechnische Untersuchung
(Lärm) erstellt. Die wichtigsten Ergebnisse zur Beurteilung des Ausbaus der Eschstraße in der
Prognose 2030 nach der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV) werden im Folgenden
zusammengefasst. Weitere Informationen können dem Gutachten entnommen werden.
Ortsumgehung bis Silberbrink
Im Abschnitt zwischen Ortsumgehung (L 585n) und Silberbrink erhöhen sich die
Lärmbelastungen gegenüber der bisherigen Situati on um rund 6 bis 8 dB(A). Ohne
Lärmschutzmaßnahmen sind durch die Planung maximale Beurteilungspegel von 60 dB(A) tags
und 51 dB(A) nachts am Gebäude Tönne- Vormann-Weg 59 zu erwarten. Damit beträgt die
Überschreitung der Immissionsgrenzwerte von 59 / 49 dB(A) Tag/ Nacht der 16. BImSchV für
Wohngebiete bis zu 1 dB(A) tags und 2 dB(A) nachts an diesem Gebäude. Für die Terrasse als
unbewohnter Außenwohnbereich ergibt sich die maximale Lärmbelastung von 60 dB(A) tags
am Tönne -Vormann-Weg 59 sowie 61 dB(A) tags auf dem Balkon Ost am Tönne -Vormann-
Weg 1.
An den Wohngebäuden Silberbrink 1 und 1a treten ohne Lärmschutzmaßnahmen jeweils im
1. und 2. Obergeschoss 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts auf, was eine Überschreitung der
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 46
Grenzwerte von Tag/Nacht um jeweils 1 dB(A) bedeutet. Die nächtliche Überschreitung um
1 dB(A) ist auch am Silberbrink 1b und 1c im 1. und 2. Obergeschoss feststellbar. An den
Terrassen der Gebäude Silberbrink 1 bis 1e treten tagsüber Lärmbelastungen von 60 bis
62 dB(A) auf. Weitere Lärmwerte können der Immissionstechnischen Untersuchung
entnommen werden.
Die nach der Rechtsprechung für die Gesundheit „kritischen Toleranzwerte“ von 70 dB(A) tags
bzw. 60 dB(A) nachts werden deutlich unterschritten.
Aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte wurde in der Immissionstechnischen
Untersuchung der aktive Lärmschutz mit Lärmschutzwänden zwischen 2,0 m und 3,50 m Höhe
geprüft. Im Ergebnis können mit diesem Lärmschutz überwiegend Pegelminderungen von 5 bis
8 dB(A) im Erdgeschoss, am Gebäude Tönne-Vormann-Weg 59 bis zu 12 dB(A) erzielt werden.
Damit würden Lärmschutzwandhöhen von 2,00 m bis 3,50 m mit Ausnahmen zu einem
Vollschutz im Erdgeschoss und in den ebenerdigen Außenwohnbereichen an allen
Wohngebäuden in diesem Straßenabschnitt führen. Die Ausnahmen vom Vollschutz betreffen
die Obergeschosse der Gebäude Silberbrink 1 sowie 1a bis 1c, bei denen die Überschreitungen
nachts um bis zu 1 dB(A) bei der zu Grunde gelegten 2,0 m hohen Lärmschutzwand bestehen
bleiben. Am Tönne -Vormann-Weg 59 kann die Über schreitung nachts zwar um 1 dB(A) durch
die 3,50 m hohe, von der Fahrbahn abgerückte Wand gesenkt werden, es verbleibt jedoch eine
Überschreitung des nächtlichen Grenzwerts von 1 dB(A) im 1. Obergeschoss.
Eine Variante mit noch höheren als den geprüften Lärmschutzwandhöhen wurde im Ergebnis
der planerischen Abwägung nicht weiter verfolgt, unter anderem unter den Gesichtspunkten der
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und der Kosten gegenüber dem erreichbaren Schutz, der
Verschattung der betroffenen Grundstück e, der Unterbrechung bisheriger Sichtbeziehungen
etc. (siehe Kapitel 6.6.2.3). Diese Aspekte stehen auch dem geprüften, in der Höhe begrenzten
aktiven Lärmschutz entgegen.
Aus Gründen der besseren Belichtung, Belüftung und der geringeren Verschattung der
Grundstücke, aufgrund der nur geringen Grenzwertüberschreitung und aufgrund der Kosten
wird im Ergebnis der planerischen Abwägung (s iehe Kapitel 6.6.2.3) auf aktive
Lärmschutzmaßnahmen verzichtet. Daher sind passive Lärmschutzmaßnahmen als
Lärmvorsorgemaßnahmen für die Immissionsorte (Gebäude) mit Grenzwertüberschreitung
vorgesehen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Falle der
Außenwohnbereiche sind Entschädigungsleistungen vorgesehen. Gemäß der
Immissionstechnischen Unters uchung ist allerdings Voraussetzung einer Entschädigung für
eine Freifläche, dass ihr die Funktion eines „Wohnen im Freien“ zukommt, d. h. sie dem
regelmäßigen Aufenthalt (im Freien) dient. Ist das Betreten der Rasenfläche nicht gestattet,
dient die Fläche nur als Vorgarten, der lediglich zum Schmuck des Anwesens bepflanzt wird
oder handelt es sich um einen Nutzgarten, ist das Erfordernis des Außenwohnbereichs nicht
erfüllt.
Silberbrink bis Münsterstraße
Im bereits ausgebauten Abschnitt der Eschstraße zwi schen Silberbrink und Münsterstraße
erhöht sich der Verkehrslärm um rund 6 dB(A). Dies führt an vielen Gebäuden zu
Grenzwertüberschreitungen von 1 bis max. 3 dB(A) tags/nachts. Die maximalen
Lärmbelastungen liegen bei 62 dB(A) tags und 52 dB(A) nachts. Außenwohnbereiche sind nicht
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 46
betroffen, hier werden die zulässigen Grenzwerte eingehalten. Die nach der Rechtsprechung für
die Gesundheit „kritischen Toleranzwerte“ von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts werden mit
Abstand nicht erreicht.
In diesem Abschnitt sind die baulichen Anlagen über die Eschstraße erschlossen, sodass der
Bau von Lärmschutzwänden und damit aktiver Lärmschutz nicht möglich ist. Die Minderung der
Grenzwertüberschreitung von bis zu 3 dB(A) kann deshalb nur durch Maßnahmen des passiven
Lärmschutzes erfolgen.
Kreuzungsbereich Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten
In der Immissionstechnischen Untersuchung wurde geprüft, ob durch die Um gestaltung des
Kreuzungsbereichs Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten eine wesentliche Änderung
nach der 16. BImSchV vorliegt und ob innerhalb der Umbauabschnitte im Verlauf der
Münsterstraße sowie der Straße Am Borggarten Maßnahmen zur Lärmvorsorge ergriffen
werden müssen.
Ein erheblicher baulicher Eingriff liegt vor, wenn die Erhöhung des Beurteilungspegels durch die
bauliche Veränderung der Straße aufgerundet mindestens 3 dB(A) beträgt. Die allgemeine
Verkehrsentwicklung, die auch ohne die Baumaßnahme eingetreten wäre, darf nicht
mitberücksichtigt werden.
Münsterstraße
Im Umbaubereich der Münster straße ergibt sich an der baulichen Anlage Münsterstraße 59b
eine Erhöhung der Lärmbelastung von maximal 1,5 dB(A) und damit weniger als 3 dB(A)
entsprechend den Regelungen der 16. BImSchV.
Da die ermittelten Beurteilungspegel mit maximal 62 dB(A) tags bzw. 52 dB(A) nachts deutlich
unter 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts liegen, ist mit der o. a. Erhöhung der Lärmbelastung
die wesentliche Änderung im Zusammenhang mit dem baulichen Eingriff nicht gegeben.
Am Borggarten
Im Verlauf der Straße Am Borggarten sind nach dem baulichen Eingriff im Wesentlichen
geringere Lärmbelastungen zu erwarten. Lediglich für das Wohnhaus Am Borggarten 4 ergibt
sich eine Erhöhung der Lärmbelastung von 0,1 dB(A), die aufgrund der maximalen Lärmpegel
von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts ebenfalls unkritisch ist.
Summenpegel
Mit der energetischen Addition des Straßenverkehrslärms im Kreuzungsbereich Münsterstraße /
Eschstraße / Am Borggarten ergeben sich maximale Lärmpegel von 64 dB(A) tags bzw.
54 dB(A) nachts. Damit sind die Summenpegel im Kreuzungsbereich ebenfalls
unproblematisch, da die kritischen Toleranzwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts
sicher nicht erreicht werden.
Durch den Umbau der Kreuzung wird kein Anspruch auf Lärmvorsorge ausgelöst.
Friedhof Wolbeck
In der Immissionstechnischen Untersuchung wird die Lärmsituation am Friedhof mit dem
Ergebnis dokumentiert, dass der Orientierungswert der DIN 18005/07.02 – Schallschutz im
Städtebau, der hilfsweise herangezogen wird, mit 57 dB(A) an der Trauerhalle um 2 dB(A)
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 46
überschritten wird. Bei dem Friedhof handelt es sich allerdings nicht um eine schutzbedürftige
Nutzung im Sinne der 16. BImSchV, sodass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine
Regelungen getroffen werden müssen.
Im Bereich der Friedhofswege ergeben sich maximal zu erwartende 61 dB(A) tags. Die
Anordnung von Lärmschutzwänden entlang der gesamten Friedhofsgrenze zur Eschstraße wird
aus fachlichen Erwägungen nicht in Betracht gezogen, um Eingriffe in den Baum - und
Heckenbestand am Friedhof sowie neg ative optische Effekte auf das Friedhofsbild zu
vermeiden. Es besteht kein Erfordernis, diesbezüglich Regelungen im Bebauungsplan zu
treffen.
Luftschadstoffe
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der
Auswirkungen kann aufgrund der Untersuchungen des Luftqualitäts plans Münster zur
Luftbelastung durch den Straßenverkehr vorgenommen werden. Verkehrsbedingte
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der
39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen
von 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe
bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem im Bereich „Am
Steintor“ zwischen der Hofstraße und der Hiltruper Straße auf. Die verkehrsbedingten
Abnahmen durch die Anbindung der Eschstraße (Quelle: Amt für Mobilität und Tiefbau
Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 11/2018) werden dort zu einer deutlichen Reduzierung
der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen.
In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße
aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren
Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick
auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Durch die Kfz -Flottenerneuerung sind zudem
gesamtstädtisch die Schadstoffbelastungen in den letzten Jahren abgesunken.
Erholungsnutzung
Durch das zukünftig deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der
Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die
Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese ist bereits durch den Bau und insbesondere den
Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet.
Eine optische Aufwertung erfolgt durch die Anpflanzung von insgesamt 50 Laubbäumen entlang
der Eschstraße.
Fazit:
Aus Gründen der besseren Belichtung, Belüftung und der geringeren Verschattung der
Grundstücke, aufgrund der nur geringen Grenzwertüberschreitung und aufgrund der Kosten
wird im Ergebnis der planer ischen Abwägung (siehe Kapitel 6.6.2) auf aktive
Lärmschutzmaßnahmen verzichtet. Daher sind passive Lärmschutzmaßnahmen als
Lärmvorsorgemaßnahmen für Gebäude oder im Falle der Außenwohnbereiche
Entschädigungsleistungen für die Immissionsorte mit Grenzwertüberschreitung unter
bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 46
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z. B. Landschaft / Ortsbild sowie
Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
8.4.2.1 Bestandssituation der Umwelt
Biotop-/ Nutzungstypen
Im westlich en Teil des Untersuchungsgebiet s, zwischen der geschlossenen Wohnbebauung
und dem bereits vorhandenen Anschluss an die Ortsumgehung, wird die Eschstraße
überwiegend von Ackerflächen sowie von den Gärten der beiden südlich gelegenen
Einzelhäuser begrenzt. Westlich der geschlossenen Wohnb ebauung ist eine
Kompensationsfläche mit einer mehrreihigen Feldhecke aus lebensraumtypischen Gehölzen
sowie einem vorgelagertem, trockenen Saumstreifen, der in den Eingriffsraum geringfügig
hereinragt, angelegt. Östlich der Kompensationsfläche beginnt nör dlich der Eschstraße die
Wohnbebauung mit Gärten und Straßenflächen. Zwischen der Eschstraße und der
Wohnbebauung liegt ein breiter Fettgrünland-Saum mit Brennesselaufwuchs sowie vereinzelten
Weidengebüschen und einem größeren Brombeergebüsch. Zwischen dem Saumstreifen und
der Wohnbebauung verläuft ein Graben. Südlich der Eschstraße liegt der Friedhof von
Wolbeck, der durch einen Baumstreifen sowie eine einreihige Hecke aus vorwiegend
heimischen Arten zur Straße hin begrenzt wird.
Ab der Einmündung Goldbri nk verbreitert sich die Eschstraße und weist einen beidseitigen
Gehweg auf. Ab der Einmündung Silberbrink verbreitert sich die Eschstraße weiter und wird von
einem Geh- und Radweg und Verkehrsrasenflächen mit Einzelbäumen aus Winterlinden
gesäumt. Am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten befinden sich in den
Straßenrandbereichen und entlang der Parkflächen kleinflächige Beet - und Rasenflächen.
Überwiegend heimische Bäume und eine einreihige Weißdornhecke ragen dort in den
Eingriffsraum. Die ökologische Bedeutung der Biotoptypen reicht von gering bis sehr gering
(versiegelte und bebaute Flächen) bis hin zu mittel bis hoch (Bäume und Hecken aus
überwiegend lebensraumtypischen Arten).
Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.
Tiere
Zur Erfassung potenziell betroffener Tierarten durch die Planung erfolgte eine Kartierung der
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien und die Dokumentation im Faunistischen Fachbeitrag
(Ökoplanung Münster, 2019) sowie eine Bewertung hinsichtlich planungsrelevanter Arten in der
Artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökoplanung Münster, 2019). Es wurden tiergruppenspezifische
Untersuchungsgebiete für die Brutvögel und Fledermäuse (ca. 22,5 ha Untersuchungsgebiet)
und zur Erfassung der Amphibien (2 Untersuchungsgebiete, insgesamt ca. 10,2 ha)
abgegrenzt, die sich über das Bebauungsplangebiet hinaus erstrecken. Die Lage und
Abgrenzung der Untersuchungsgebiete und weitere Informationen zu den im Folgenden
beschriebenen Tiergruppen können dem Faunistischen Fachbeitrag entnommen werden.
Brutvögel
Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von 13 als wertgebend anzusehenden
Vogelarten festgestellt. Sieben dieser Arten – Eisvogel, Feldsperling, Gartenrotschwanz,
Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz – zählen in Nordrhein-Westfalen aktuell zu
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 46
den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze,
Goldammer, Grünspecht, Haussperling, Klappergrasmücke und Teichhuhn nachgewiesen.
Diese sechs Arten werden derzeit in Nordrhein-Westfalen nicht als planungsrelevant eingestuft,
gelten jedoch als streng geschützte Art, nach der Roten Liste als gefährdet oder werden
zumindest auf der Vorwarnliste geführt.
Weitere, im Untersuchungsgebiet vorkommende Vogelarten können dem Faunistischen
Fachbeitrag entnommen werden. Gemäß der Bewertung des Faunistischen Fachbeitrags hat
das Untersuchungsgebiet eine geringe Bedeutung für die Artgruppe der Brutvögel.
Fledermäuse
Im Untersuchungsgebiet wurden die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer
Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und
Zwergfledermaus festgestellt. Die Fledermäuse zählen zu den streng geschützten Arten (§ 7
Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) und gelten in Nordrhein-Westfalen als planungsrelevant.
Im Untersuchungsgebiet wurden keine spezifischen Flugstraßen oder Leitstrukturen von
Fledermäusen festgestellt. Es existieren zwei Teilräume mit einer erhöhten Jagdaktivität von
Zwergfledermäusen und ein Teilraum mit einer erhöhten Jagdaktivität der Breitflügelfledermaus.
Diese Teilflächen werden daher vom Gutachter mit mittlerer Bedeutung als Jagdgebiete für die
Zwerg- und die Breitflügelfledermaus eingeschätzt. Der Flusslauf der Angel wird mit hoher
Bedeutung für die Wa sserfledermaus eingeschätzt. Die verbliebenen Flächen werden als
Jagdgebiete von geringer oder sehr geringer Bedeutung für Fledermäuse eingeschätzt.
Quartiere von hoher Bedeutung bestehen für die Zwergfledermaus im Bereich der
Wohnbebauung nördlich der Es chstraße und für die Breitflügelfledermaus im Bereich des
Feldgehölzes südlich des Friedhofs. Dort besteht auch potenziell e Quartierfunktion für den
Großen Abendsegler, den Kleinen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die
Wasserfledermaus.
Amphibien
Im Rahmen der Laichgewässererfassungen wurden zwei potenziell e Laichgewässer näher
untersucht. Es handelt sich um künstlich angelegte Fisch- und Freizeitteiche, einer nördlich der
Eschstraße, einer südlich davon in der Angelaue gelegen. Beide Gewässer sind m it Fischen
besetzt.
Im nördlichen Gewässer wurden mittelgroße Populationen der Arten Bergmolch, Grasfrosch,
Teichmolch und Wasserfrosch sowie eine große Laichpopulation von Erdkröten festgestellt. Im
südlichen Gewässer wurden mittelgroße Vorkommen von Gras- und Wasserfrosch sowie eine
große Laichpopulation von Erdkröten festgestellt.
Alle festgestellten Amphibienarten haben aus ökologischer Sicht nur vergleichsweise geringe
Ansprüche an ihren Lebensraum und sind dementsprechend im Münsterland und in Nordr hein-
Westfalen nahezu flächendeckend verbreitet.
Beide Gewässer werden insbesondere aufgrund der großen Erdkrötenpopulationen mit mittlerer
Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien eingeschätzt.
Ausgehend von den Landlebensräumen, die mit geringer und m ittlerer Bedeutung bewertet
wurden, finden spezifische Wanderbewegungen der Amphibien, insbesondere der Erdkröte, in
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 46
Richtung der beiden Kleingewässer statt. Der Gutachter geht hierbei auch von einem Nord-Süd-
Wanderkorridor aus, der in einer Breite von rund 300 m die Eschstraße kreuzt. Nach
gutachterlicher Einschätzung sind jährlich Bestände von 100 bis maximal 300 Erdkröten zu
erwarten, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße zur Laichablage anwandern. Es wird
vermutet, dass 20-30 % der an diesem Gewässer vorkommenden Erdkröten diesen Korridor für
ihre Wanderungen nutzen.
8.4.2.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Baubedingte Auswirkungen auf Biotop-/ Nutzungstypen
Durch den Ausbau der Eschstraße kommt es zu einer Neuversiegelung von Flächen in Höhe
von 1.780 m² innerhalb des Eingriffsraumes, der nicht von einem rechtskräftigen
Bebauungsplan überlagert wird. Innerhalb der Grenzen bestehender Pläne gleichen sich die
festgesetzte Versiegelung und geplante Versiegelung aus.
Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich im Eingriffsraum außerhalb von
Bebauungsplanflächen zu rund 43 % auf bereits versiegelte Bereiche, die keine bis eine sehr
geringe ökologische Bedeutung aufwei sen. Eine geringe ökologische Bedeutung haben die
Ackerflächen, die ca. 44 % der festgestellten Biotoptypen ausmachen. 13 % der
Flächeninanspruchnahme entfallen auf Biotope mit einer mittleren bis geringen ökologischen
Bedeutung. Weniger als 1 % der beanspruchten Biotope haben eine mittel bis hohe ökologische
Bedeutung (Hecke und Gehölzstreifen) . Zusätzlich ist ein Einzelbaum (Winterlinde) mit einer
mittleren bis hohen ökologischen Bedeutung betroffen.
Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan erfolgt eine Eingriffs -/
Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft . Hierbei wird zunächst die
Bestandssituation mit 31.267,15 ökologischen Werteinheiten ermittelt. Demgegenüber hat die
Planungssituation lediglich 27.339,65 Werteinheiten, sodass als „Zwischensumme“ ein Defizit
von 3.927,5 Werteinheiten entsteht. Auf dieses Defizit wird noch der Verlust eines
Einzelbaumes in Höhe von 256 ökologischen Werteinheiten gerechnet, so dass das Defizit
insgesamt 4.183,5 (4.184) ökologische Werteinheiten beträgt.
Im Ergebnis der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung besteht eine Wertminderung der Planungs -
gegenüber der Bestandssituation von 4.183,5 (4.184) ökologischen Werteinheiten. Das Defizit
ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Externer Ausgleich
Als Kompensation wird dem Eingriff die Renaturierung des Igelbachs im Bereich des
Golfplatzes Wilkinghege gegenübergestellt. Die Renaturierung dieses Gewässerabschnitts
wurde durch das städtische Amt für Mobilität und Tiefbau bereits durchgeführt und im Jahr 2019
abgenommen. Die Maßnahme führte zu einer Aufwertung von 6.770 ökologischen
Werteinheiten, die dem Ökokonto des Amts für Mobilität und Tiefbau gutgeschrieben wurden.
Mit dieser Maßnahme wird das durch den geplanten Ausbau der Eschstraße entstehende
ökologische Defizit von 4.184 ökologischen Werteinheiten angemessen kompensiert.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 46
Der Schutz von Bäumen, P flanzbeständen und Vegetationsflächen wird bei Baumaßnahmen
fachgerecht ausgeführt: Die Bäume erhalten einen Einzelbaumschutz und flächige Gehölze
werden durch einen Bauzaun während der Bauarbeiten vor mechanischen Schäden geschützt.
Weitere Informationen zum bauzeitlichen Schutz der Bäume, Hecken und Gehölzstreifen
können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) / Schutzgut Tiere
Im Folgenden werden die b au- und betriebsbedingen Auswirkungen auf das S chutzgut Tiere
gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wiedergegeben und im Einzelnen ausgeführt.
Baubedingte Auswirkungen auf Brutvögel
Die Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten Eisvogel, Feldsperling,
Gartenrotschwanz, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Star und Waldkauz liegen außerhalb der
zum Eingriff vorgesehenen Flächen. Eine Tötung von Individuen dieser Arten im Rahmen der
geplanten Rodung und Entfernung von Gehölzen kann sicher ausgeschlossen werden. Dass
sonstige europäische Vogelarten in den zur Rodung und Entfernung vorgesehenen Gehölzen
brüten, kann nicht ausgeschlossen werden. Unter Anwendung einer Bauzeitenregelung
hinsichtlich der Entfernung und Rodung von Gehölzen können Verstöße gegen das
Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Gemäß der Bauzeitenregelung können Schnitt und Rodung von Gehölzen nur zwischen dem
01.10. eines Jahr es und dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst
auch Sträucher, Hecken und Ziergehöl ze. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres
ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich.
Wird im Rahmen einer gesonderten artenschutzrechtlichen Begehung der Nachweis erbracht,
dass alle Brutvögel ihre Brut beendet haben, bzw. kei ne Brut vorliegt, sind Schnitt - und
Rodungsmaßnahmen an Gehölzen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit möglich.
Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der planungsrelevanten Brutvögel liegen außerhalb des
Eingriffsbereichs des Vorhabens. Ein direkter Ver lust der bekannten Fortpflanzungs - und
Ruhestätten kann sicher ausgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme von Nahrungsflächen
beidseits der Eschstraße umfasst keine essentiellen Nahrungsflächen im Sinne von essentiellen
Bestandteilen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Baubedingt ist für einen begrenzten Zeitraum in einem erhöhten Maß von Störungen im Umfeld
der Eschstraße auszugehen. Auch hier ist analog zu den betriebsbedingten Störungen (s. u.)
und aufgrund der Distanz der Brutvorkommen zur Trasse der Eschstraße nicht von erheblichen
Störungen oder einer Aufgabe vorhandener Fortpflanzungs - und Ruhestätten
planungsrelevanter Brutvogelarten auszugehen. Erhebliche Störungen auf Populationsniveau
sowie ein indirekter Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestät ten können für alle
planungsrelevanten Vogelarten sicher ausgeschlossen werden.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvögel
Entlang der Eschstraße können betriebsbedingt einzelne Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und
Tötungen von europäischen Vogelarten einschließlich planungsrelevanter Arten auftreten. Nach
gutachterlicher Einschätzung liegt für keine der festgestellten Vogelarten im Rahmen und als
Folge des Vorhabens ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig auftretende Tötungen
einzelner Vögel sind in Verwirklichung des sozialadäquaten Lebensrisikos als unabwendbar
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 46
anzusehen. Keine der festgestellten planungsrelevanten Arten brütete unmittelbar angrenzend
an die vorhandene/geplante Straßentrasse.
Es wurden keine Hinweise auf spezifische Überq uerungen und spezielle räumlich- funktionale
Zusammenhänge, die eine vermehrte Querung der Straßentrasse durch Brutvögel erfordern
würden, festgestellt. Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Abs . 1 Nr. 1 B NatSchG
können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Der Straßenlärm ist in Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung
für die Brutvögel nicht relevant, da sie entweder außerhalb vorhandener Fluchtdistanzen bzw.
eines kritischen Schallpegels brüten oder, wie bei den Kulturfolgern Feldsperling und
Rauchschwalbe, auftretender Lärm am Brutplatz unbedeutend ist.
Baubedingte Auswirkungen auf Fledermäuse
An den Straßenbäumen entlang der Eschstraße, die gerodet werden müssen, können
Baumhöhlen oder tiefe Spalten, die Fledermäusen als Quartier dienen können, nicht mit
Sicherheit ausgeschlossen werden. Unter Anwendung risikomindernder Maßnahmen können
Verstöße gegen das Zugriffsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 B NatSchG sicher ausgeschlossen
werden. Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind vor der Fällung auf eventuelle Spalten oder
Höhlen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten, zu untersuchen. Vorhandene
Öffnungen sind auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu kontrollieren. Empfohlen wird eine
Kontrolle mittels Steiger und Videoendoskop. Werden Fledermäuse festgestellt, ist
gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen.
Weisen einzelne Baumhöhl en oder Spalten ein hohes Potenz ial als Quartierstandort für
Fledermäuse auf, ist die Quartierfunktion in einem Verhältnis von mindestens 1:3 unter
Zuhilfenahme geeigneter Quartierhilfen im lokalen Umfeld des Vorhabens (ca. 1 km, max. 3 km
Radius) auszugleichen. Die Maßnahme ist ganzjährig notwendig und in einem Zeitraum von
7 Tagen vor der Fällung durchzuführen.
In Verbindung mit dem Vorhaben sind baubedingt verschiedene Störungen im Plangebiet zu
erwarten. Aufgrund der Beleuchtung des Verkehrsraum s ist insbesondere im Nahbereich der
Trasse der Eschstraße eine Zunahme der Lichtimmi ssionen anzunehmen. Von den im
Untersuchungsgebiet festgestellten Arten gilt insbesondere die Wasserfledermaus als
lichtempfindlich. Die Art trat 2017 gezielt im Bereich der Angel und deren Aue auf, jedoch nicht
im Nahumfeld der zum Ausbau vorgesehenen Esc hstraße. Breitflügelfledermaus und
Zwergfledermaus suchen hingegen teils gezielt beleuchtete Bereiche auf und nutzen diese zur
Jagd auf Insekten. Nach gutachterlicher Einschätzung können erhebliche Störungen auf
Populationsniveau nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG für alle festgestellten Fledermausarten
sicher ausgeschlossen werden.
Entlang der Eschstraße werden durch das Vorhaben in begrenztem Umfang Jagdflächen für
Fledermäuse entfallen. Im Bereich des Friedhofs bestehen hi er auch Bereiche, die für
Breitflügel- und Zwergfledermaus als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt und die von beiden
Arten spezifisch bejagt wurden. Vergleichbare Strukturen sind im Umfeld des Vorhabens
mehrfach bis häufig in ähnlicher Ausprägung vorhanden. Die Funktion dieser Teilbereiche als
Jagdgebiet wird daher für die beiden Arten nicht als essentiell angesehen. Nach gutachterlicher
Einschätzung bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der beiden
Arten in Hinsicht auf einen partiellen Wegfall von Jagdgebieten sicher erhalten. Eine
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 46
vergleichbare Einschätzung besteht auch für die im Untersuchungsgebiet in 2017 festgestellten
Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus.
Im Rahmen des Vorhabens sind keine Quartiere von Fledermäusen mit Quartieren an und in
Gebäuden (insbesondere Breitflügel - und Zwergfledermaus) betroffen. Auch ein Bereich, in
dem im Frühjahr 2017 Quartiere der Breitflügelfledermaus in Gehölzen in der Angelaue
vermutet wurden, ist nicht von der Planung betroffen.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf Fledermäuse
Da sich die Jagdgebiete der Breitflügel - und Zwergfledermaus vom Friedhof bis auf die
Eschstraße erstrecken, können betriebsbedingt einzelne Kollisionen und Tötungen von
Fledermäusen auftreten. In Bezug auf das Vorhaben liegt nach gutachterlicher Einschätzung für
keine der festgestellten Fledermausarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Zukünftig
auftretende Tötungen einzelner Tiere sind unabwendbar und als allgemeines Risiko in
Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos anzusehen.
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Amphibien
An den beiden untersuchten Gewässern wurden in den Jahren 2017/2018 jeweils mittelgroße
Populationen von Wasserfröschen festgestellt. Hierunter können sich auch einzelne Individuen
des planungs relevanten Kleinen Wasserfroschs befinden. Die Lebensräume der Art liegen
überwiegend im direkten Umfeld der Gewässer. Erhebliche Stö rungen des Kleinen
Wasserfroschs auf Populationsniveau nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG können sicher
ausgeschlossen werden.
Die zum Eingriff vorgesehenen Flächen werden nicht als primäre Lebensräume der Art
angesehen. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Fortpflanzungs - und Ruhestätten der Art
nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann sicher ausgeschlossen werden. Die ökologische
Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang bleibt sicher
erhalten. Spezifische und stark ausgeprägte Wechselbewegungen zwischen Land- und
Wasserlebensräumen sowie Querungen der zum Ausbau vorgesehenen Straßentrasse sind
nicht anzunehmen.
Alle weiteren im Untersuchungsgebiet festgestellten Amphibienarten gehören im Ergebnis der
Artenschutzrechtlichen Prüfung zu den nur national nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 B NatSchG
„besonders geschüt zten Arten“. Seitens des Landesamt s für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung nur für eine
Auswahl von sogenannten „ planungsrelevanten Arten “ sowie die „ europäischen Vogelarten “
durchzuführen. Arten, die zwar zu den national besonders geschützten Arten, nicht aber zu den
streng geschützten Arten zählen, werden in dieser Liste planungsrelevanter Arten nicht
aufgeführt. Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind diese nur national besonders
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle
übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt (s. u.).
Potenzielle Auswirkungen auf nicht-planungsrelevante Amphibien
Nicht auszuschließen ist eine Betroffenheit der nicht planungsrelevanten Erdkröten, die im
Rahmen der faunistischen Kartierung mit großen Populationen an den beiden Kleingewässern
jeweils nördlich und südlich der Eschstraße festgestellt wurden. Der Gutachter schließt eine
Querung der Eschstraße von einer nicht bekannten Anzahl von Tieren zwischen dem
Bebauungsplan Nr. 591
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Feldgehölz „Eschbusch“ nördlich der Eschstraße und dem Kleingewässer südlich der
Eschstraße während der Laichwanderungen nicht aus. Dieser Wanderkorridor mit einer Breite
von ca. 300 m kreuzt nach gutachterlicher Einschätzung die Eschstraße. Es werden Bestände
von 100 bis maximal 300 Erdkröten geschätzt, die gezielt das Gewässer südlich der Eschstraße
zur Laichablage anwandern.
Aufgrund dessen sind dauerhafte Amphibien- Leiteinrichtungen nördlich und südlich der
Eschstraße im Graben- bzw. Saumbereich vorgesehen. Es sind zwei Querungshilfen, die
unterhalb der Straße verlaufen, vorgesehen. Weitere Informationen können dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden.
Fazit:
Aufgrund der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum
Ausgleich verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere
und biologische Vielfalt.
8.4.3 Fläche und Boden
8.4.3.1 Bestandssituation der Umwelt
Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet die Bodentypen Graubrauner
Plaggenesch, Pseudogley-Braunerde und Gley -Braunerde aus. Der Graubraune Plaggenesch
als schutzwürdiger Boden (mittlere Kategorie), aufgrund der Archivfunktion der Natur - und
Kulturgeschichte, findet sich im Westen des Plangebiet s sowie nördlich davon. Hinweise auf
Eschböden finden sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen
Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Esc hstraße“).
Diese Böden werden landwirtschaftlich genutzt.
Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstraße wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr
1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage.
Der Oberboden wird von s chwach-schluffigem bis schwach -tonigem Feinsand unterlagert. Die
Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser
wurde lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt.
Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstraße und dem Graben am Wohngebiet ein
Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die überwiegend versiegelten
Bereiche der vorhandenen Straßen.
Innerhalb des Bebauungsplangebiet s befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine
Altlast-/ Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern siehe Kapitel 8.4.7 (Kulturgüter).
8.4.3.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch den Ausbau der Eschstraße und den Bau des Geh- und Radwegs kommt es zu einer
Neuversiegelung von Flächen in Höhe von 1.780 m² innerhalb des Eingriffsraumes, der nicht
von einem rechtskräftigen Bebauungsplan überlagert wird. Innerhalb der Grenzen bestehender
Bebauungspläne gleichen sich festgesetzte Versiegelung und geplante Versiegelung aus. Die
zusätzliche Bodenversiegelung bewirkt einen vollständigen Verlust der Bodenschutzfunktionen.
Mit diesem dauerhaften Werteverlust ist eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für
den Boden verbunden. Diese ist entsprechend als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 46
bilanziert worden und wird im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig
ausgeglichen (s iehe Kapitel 8.4.2). Es verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht
vermehrbares Gut darstellt.
Der im Westen des Eingriffsraums vorkommende Plaggenesch ist als schutzwürdiger Boden
eingestuft. Die Beanspruchung von schutzwürdigem Boden erfolgt auf straßennahen Flächen,
die gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan durch den Straßenbau bereits vorbelastet
sind, sodass es nach gutachterlicher Bewertung nicht zu einer Verstärkung des
Konfliktpotenzials für den Boden kommt. Hinsichtlich der Archivfunktion der Natur - und
Kulturgeschichte, die zu der Schutzwürdigkeit des Bodens führt, ist auch zu berücksichtigen,
dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler
Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus
denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (siehe Kapitel 8.4.7).
Während der Bauphase sind als Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen ein
profilgerechter Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen Bodenmaterials zu
achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwischenlagerung gegenüber Erosion
geschützt und wiedergenutzt werden. Die erforderlichen Arbeitsräume sind zur Vermeidung und
Verringerung von Bodeninanspruchnahme und -verdichtung auf ein absolutes Minimum zu
beschränken.
Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von
Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge
(z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel
gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B.
Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor.
Fazit:
Die Neuversiegelung von Boden ist im Rahmen der Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung bilanziert
worden und wird im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es
verbleibt die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.
8.4.4 Wasser
8.4.4.1 Bestandssituation der Umwelt
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine
Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o. ä.) auf. Im Rahmen von
Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s iehe Kapitel 8.4.3) wurde in einem Bodenprofil
Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt.
Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplang ebiets befindet sich ein Kleingewäss er, das
als Amphibienlaichgewässer dient (s iehe Kapitel 8.4.2). In nerhalb des Bebauungsplangebiet s
befindet sich kein klassifiziertes Still - oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße
weist eine geringe Wasserführung auf.
8.4.4.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Es ist vorgesehen,
das Niederschlagswasser zwischen der Münsterstraße und dem Silberbrink der Kanalisation
Bebauungsplan Nr. 591
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zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 46
zuzuführen. Zwischen dem Silberbrink und dem Ende der geschlossenen Wohnbebauung soll
das Niederschlagswasser in eine Sickermulde mit Anschluss an die Kanalisation und weiter
westlich schließlich in einen Graben eingeleitet werden. Diese Maßnahmen ermöglichen die
Versickerung von Niederschlagswasser und damit eine ledigli ch geringfügig veränderte
Grundwasserneubildungsrate in diesem Bereich.
Sowohl bauzeitlich als auch durch den dauerhaften Betrieb der Straße sind Eintragungen von
Verschmutzungen in Boden und Wasser durch Betriebs - und Schmierstoffe der Fahrzeuge
(z. B. durch Leckagen, Unfälle) nicht auszuschließen. Potenzielle Risiken werden in der Regel
gemäß dem Stand der Technik vermieden und verringert. Eine besondere Empfindlichkeit (z. B.
Lage in einem Wasserschutzgebiet) liegt nicht vor.
Fazit:
Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das
Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.
8.4.5 Klima / Luft
8.4.5.1 Bestandssituation der Umwelt
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine
besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren
Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen.
8.4.5.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Baubedingte Auswirkungen
Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die
jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist
nicht von einer Beeinträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich
hinaus auszugehen.
Durch die Neuanpflanzung von Bäumen entlang der Straßentrasse entstehen positive
Umweltauswirkungen mit Blick auf die Filterung von Luftschadstoffen, Bindung von
Kohlendioxid als Treibhausgas und die Beschattungswirkung insbesondere an heißen
Sommertagen.
Bauzeitlich wird es zu einem Ausstoß von Treibhausgasen durch die Baufahrzeuge
und -maschinen kommen. Durch eine gute Baustellenorganisation werden unnötige Fahrzeug-
und Maschinenbewegungen vermieden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingt wird es durch das erhöhte Kfz -Aufkommen zu vermehrten
Treibhausgasemissionen im Bereich der neuen Straßentrasse kommen. Hierbei handelt es sich
um eine Verlagerung der Emi ssionen der Treibhausgase von der bisherigen Route der
Autofahrer auf die Eschstraße. Stauzeiten mit erhöhten Emissionen von Treibhausgasen sollen
durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung vermieden werden.
Eine spezifische Anfälligkeit der Pl anung gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nicht zu
erkennen. Aufgrund der höheren Anzahl von Starkregenereignissen kann allerdings die
Häufigkeit temporärer Überschwemmungen generell zunehmen.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 46
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punk t 8.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.
Fazit:
Zusammenfassend sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung auf das
Schutzgut Klima/Luft nicht zu erwarten.
8.4.6 Landschaft / Ortsbild
8.4.6.1 Bestandssituation der Umwelt
Das Orts - und Landschaftsbild entlang der Eschstraße ist im östlichen Plangebiet zunächst
stark von der vorhandenen Wohn- und Mischgebietsbebauung geprägt. Weiter westlich, im
Bereich des Friedhofs und der anschließenden landwirtschaftlichen Flächen, wird das
Landschaftsbild von Grün- und Freiraum charakterisiert. Im westlichen Abschnitt bestehen von
der Eschstraße Sichtbeziehungen in die angrenzenden Offenland- und Waldbereiche, sodass
dieser Abschnitt gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan eine höhere Bedeutung für
das Landschaftsbild aufweist.
Mit dem Bau der Ortsumgehung Wolbeck ist auch der planfestgestellte Anschluss der
Eschstraße auf rund 150 m Richtung Osten hergestellt worden. Hier ist bereits das zukünftige
Aussehen der Trasse im Vergleic h mit der bisherigen schmalen Fahrbahn weiter östlich
erkennbar. Der Landschaftsraum wird für die wohnumfeldnahe Erholung sowie als Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde genutzt. Als Vorbelastung besteht die
Ortsumgehung Wolbeck seit einigen Jahren, die die Sichtbeziehungen im Landschaftsraum
nachteilig verändert hat und für die Erholung (s iehe Kapitel 8.4.1) störenden Kfz -Betrieb
aufweist.
8.4.6.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Der Ausbau der Eschstraße ist gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan mit visuellen
Veränderungen und erheblichen, negativen Auswirkungen auf das Orts - und Landschaftsbild
vor allem im westlichen Teil der Ausbaustrecke verbunden.
Westlich außerhalb des Siedlungsbereichs bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen
Waldbereiche und die südliche Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstraße mit höherem
Verkehrsaufkommen wird jedoch in der Landschaft deutlicher wahrnehmbar und störend für die
Erholungsnutzung sein (s iehe hierzu Kapitel 8.4.1.1). Die landschaftliche Einbindung der
ausgebauten Eschstraße erfolgt durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus
einheimischen Laubbäumen.
Fazit:
Im Ergebnis des Landschaftspfleger ischen Begleitplans verbleibt auf Basis der Anpflanzung
einer Baumreihe aus heimischen Laubbäumen entlang der Eschstraße keine erhebliche
negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 40 von 46
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
8.4.7.1 Bestandssituation der Umwelt
Im Geltungsbereich des Bebauungs plans sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit
keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet,
in dem Eschböden anstehen. Vor allem südlich der Eschstraße haben sich im
Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten.
Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können
zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden
10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind
erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die
frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs
vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut
erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit.
Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedlungsstätt en, die den
Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen
(DSchG) besitzen können, sie zeugen auch selbst von der historischen Landnutzung und
können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein.
8.4.7.2 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Maßnahmen
Baubedingte Auswirkungen
Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann
nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes
geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl,
Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der
Städtischen Denkmalbehörde und der LWL -Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur
durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das
Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer
angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld
jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z. B. die negativen Auswirkungen auf die mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert
werden.
Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller
beizubringen.
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den
Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen
der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich.
Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen
(DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 D SchG sind nach § 3 DSchG in die Denkmalliste der
Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen sie insbesonder e
den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein
Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines
Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten
sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 41 von 46
unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen -Lippe, LWL -Archäologie für
Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16
DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
Fazit:
Gemäß den obigen Ausführungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das
Schutzgut nicht zu erwarten.
8.4.8 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch
unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur
Verringerung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen.
Aufgrund des prognostizier ten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und
Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Es wurden aktive
Schallschutzmaßnahmen in der Ausführung von Lärmschutzwänden geprüft und im Ergebnis
der planerischen Abwägung unter anderem unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit,
Verschattung der betroffenen Grundstücke, des Ortsbilds sowie aufgrund der nur geringen
Grenzwertüberschreitungen etc. nicht weiter verfolgt. Daher sind passive
Lärmschutzmaßnahmen als Lärmvorsorgemaßnahmen für die Immissionsorte (Gebäude) mit
Grenzwertüberschreitung vorgesehen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Im
Falle der Außenwohnbereiche sind E ntschädigungsleistungen, ebenfalls unter bestimmten
Voraussetzungen, vorgesehen.
Durch das zukünftig deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße gegenüber der
Bestandssituation, insbesondere im Landschaftsraum im westlichen Plangebiet, wird die
Erholungsqualität weiter beeinträchtigt. Diese ist bereits durch den Bau und insbesondere den
Betrieb der Ortsumgehung vorbelastet.
Die zusätzliche Bodenversiegelung wird als Eingriff in Boden, Natur und Landschaft bilanziert
und im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Es verbleibt die
Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt.
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im
vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans
bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Eschstraße bereits über einen
lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung angebunden und ein rund 170 m
langer Abschnitt der Trasse von der Ortsumgehung in Richtung Osten bereits hergestellt ist.
Sofern unerwünschte Kfz -Durchgangsverkehre auftreten würden, müssten Gegenmaßnahmen
getroffen werden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für
landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 42 von 46
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die erwartete Verkehrs - und
Lärmentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds nicht
eintreten würde.
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Die bauzeitlichen Störungen durch die
Baufahrzeuge und -maschinen etc. würden nicht auftreten. Für den Naturhaushalt und den
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung der Eschstraße positiv
auswirken.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW,
lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung
anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Straße Wolbecker
Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein
Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in
einem Wohngebiet.
Dieser Vorschlag wurde geprüft und verworfen, da eine möglichst große Verkehrsentlastung
des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wir d. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die
Straße Am Angelkamp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht
geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen.
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die
Ortsumgehung Wolbeck enthalten.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkun gen, die aufg rund der
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage
versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen.
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen
Kompensationsmaßnahmen.
Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen alle fünf Jahre im Rahmen der bundesweiten
Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz.
Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche Umwelt -
auswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungs plans ergeben, sind die zuständigen
Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 43 von 46
8.8 Zusammenfassung
Mit dem Bebauungsplan Nr . 591 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Orts -
umgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die An-
bindung der Eschstraße an die Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen.
Im Bebauungsplan Nr . 591 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der Eschstraße
einschließlich des Knotenpunkt s mit der Münsterstraße und der Straße Am Borggarten, die
gemeinsamen Geh- und Radwege mit Querungshilfen (Fahrbahnteiler und Bedarfsampel)
sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt. Südlich der
Eschstraße wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ für
Amphibienleiteinrichtungen und -tunnel festgesetzt. Die landschaftliche Einbindung erfolgt durch
die Anpflanzung von Laubbäumen entlang der Eschstraße. Das Pl angebiet hat eine Größe von
ca. 2,16 ha.
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst
große Verkehrsentlastung des Straßenzug s Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich
von Wolbeck, dem Wigbold, zu erreichen. Auf der Eschstraße steigen die Verkehrsbelastungen
von bisher maximal 900 bis 1.600 Kfz / 24 h auf 4.000 bis zu ca. 5.000 Kfz / 24 h an. Die
Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h.
die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die vier Fahrbahneinengungen als
verkehrsberuhigende Elemente zwischen Münsterstraße und Silberbrink werden entfernt. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf durchgehend 50 km/h heraufgesetzt.
Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms kommt es an etlichen Gebäuden und
Außenwohnbereichen im Bereich der Eschstraße zu Überschreitungen der Grenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung von 1 bis maximal 3 dB(A) tags und nachts. Es wurden aktive
Schallschutzmaßnahmen in der Ausführung von Lärmschutzwänden geprüft und im Ergebnis
der planerischen Abwägung unter anderem unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit,
Verschattung der betrof fenen Grundstücke, des Ortsbilds etc. nicht weiter verfolgt. Daher sin d
passive Lärmschutzmaßnahmen als Lärmvorsorgemaßnahmen für die Immissionsorte
(Gebäude) mit Grenzwertüberschreitung vorgesehen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen
erfüllt sind. Im Falle der Außenwohnbereiche sind Entschädigungsleistungen, ebenfalls unter
bestimmten Voraussetzungen, vorgesehen.
Die Erholungsqualität des Landschafts raums im Westen des Plangebiet s wird durch das
deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Eschstraße mit entsprechenden Störwirkungen
für eine landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass bereits eine Vorbelastung durch die Ortsumgehung besteht.
Eine optische Aufwertung erfolgt durch die Anpflanzung einer Baumreihe aus heimischen
Laubbäumen entlang der Eschstraße.
Im Ergebnis der Ar tenschutzrechtlichen Prüfung sind relevante Auswirkungen auf
planungsrelevante Vogel -, Fledermaus - und Amphibienarten nicht zu erwarten bzw. werden
durch geeignete Regelungen vermieden. Hierzu gehören eine Bauzeitenregelung den Schnitt
und die Rodung von B äumen und Gehölzen betreffend, die zum Schutz von Brutvögeln i. d. R.
nur im Winterhalbjahr zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchgeführt werden
dürfen. Bäume, die zur Fällung vorgesehen sind, sind auf eventuelle Spalten oder Höhlen, die
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 44 von 46
Fledermäusen als Quartier dienen könnten, zu untersuchen. Werden Fledermäuse festgestellt,
ist gegebenenfalls eine Umsiedlung oder Evakuierung der Tiere durchzuführen. Bei einem
hohen Potenz ial als Quartierstandort für Fledermäuse ist die Quartierfunktion auszug leichen.
Da gutachterlicherseits Auswirkungen auf nicht -planungsrelevante Erdkröten während ihrer
Laichwanderungen nicht ausgeschlossen werden können, werden Amphibienleiteinrichtungen
mit Querungen unter der Eschstraße vorgesehen.
Als Kompensation wird dem Eingriff in Natur und Landschaft die Renaturierung des Igelbachs
im Bereich des Golfplatzes Wilkinghege gegenübergestellt. Die Renaturierung dieses
Gewässerabschnitts wurde durch das städtische Amt für Mobilität und Tiefbau bereits
durchgeführt und im Jahr 2019 abgenommen. Die Maßnahme führte zu einer Aufwertung von
6.770 ökologischen Werteinheiten, die dem Ökokonto des Amt s für Mobilität und Tiefbau
gutgeschrieben wurden. Mit dieser Maßnahme wird das durch den geplanten Ausbau der
Eschstraße entstehend e ökologische Defizit von 4.184 ökologischen Werteinheiten
angemessen kompensiert. Im Sinne eines Monitorings erfolgt eine kontinuierliche Überwachung
der Funktionsfähigkeit der Ausgleichsmaßnahmen.
Im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler erfolgen Untersuchungen im Vorfeld der
Bautätigkeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der
Verkehrsuntersuchung (Stand 11/2018) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am
Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung
der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des
Straßenzugs Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigbolds würde nicht eintreten.
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken.
Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die
Straße Wolbecker Windmühle statt über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative
Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des
zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind gemäß der Verkehrsuntersuchung Wolbeck im
Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp.
9 Gesamtabwägung
Die Planung verfolgt das Ziel, den Ortskern von Wolbeck vom Verkehr zu entlasten um dort
eine Umgestaltung zu ermöglichen. Die in der vorliegenden Planung ausgewiesene
Straßenverkehrsfläche stellt daher den Ausbau der Eschstraße mit Anbindung an die
Ortsumgehung sicher, um den Verkehr zentrumsnah abführen zu können. Die positiven Effekte
einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung werden durch die
Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 11/2018 belegt. Bei einem Verzicht der Anbindung der
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 45 von 46
Eschstraße an die Ortsumgehung würde – mangels Alternativen – der Verkehr über die Straßen
Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor als kürzeste Verbindung fließen und damit
den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper
Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit
einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der
Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. (vgl.
Tab. 1, Prognose-Fall ohne Anbindung Eschstraße).
Der Umweltbericht zeigt auf, dass Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter nicht vollständig
ausgeschlossen werden können. Die entstehenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft
werden mit geeigneten Maßnahmen vermindert und die verbleibenden Eingriffe werden
vollständig kompensiert. Für den Fall des Vorkommens von Erdkröten werden vorsorglich
entsprechende Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft im Plan festgesetzt. Insbesondere wird jedoch das Schutzgut
„Mensch und menschliche Gesundheit“ vom Verkehrslärm beeinträchtigt.
Nach der immissionstechnischen Untersuchung ergeben sich Überschreitungen der Grenzwerte
der 16. BImSchV von maximal 3 dB(A) tags und nachts an Wohngebäuden der Eschstraße. Die
Überschreitungen der Grenzwerte um bis zu 3 dB(A) befinden sich in einem Bereich, der
gerade an der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt. Im Bereich des Kreisverkehrs liegen die
Grenzwertüberschreitungen tags bei maximal 5 dB(A) und nachts bei 4 dB(A). Dennoch werden
die Grenzwerte im Vergleich zum Status quo um nicht mehr als 2 dB(A) erhöht, sodass hier
kein Anspruch auf Lärmschutz besteht.
Die Beurteilungspegel entlang der Eschstraße befinden sich in einem Schwellenbereich, in den
die Wahl des Lärmschutzes der planerischen Abwägung obliegt. Obwohl aktiv er Lärmschutz
Vorrang hat, würden maximal Pegelminderungen von 3 dB(A) erzie lt werden müssen.
Zusätzlich betreffen die Grenzwertüberschreitungen nur wenige Gebäude und
Außenwohnbereiche. Daher wären die Aufwendungen und Effekte eines aktiven Lärmschutzes
unverhältnismäßig zu denen des passiven Lärmschutzes. Für die betroffenen Gebäude ist die
Entscheidung in Abwägung der Belange hin zum passiven Lärmschutz gefallen.
Durch passiven Lärmschutz kann eine Einhaltung der Grenzwerte in den Gebäuden
sichergestellt werden. Gleichzeitig werden die Belichtung und Belüftung der Wohnhäuser nicht
negativ beeinflusst. Die aufgezeigten Schallschutzmaßnahmen sind damit geeignet, die
Beeinträchtigungen durch die Verkehrszunahme zu kompensieren.
Im Bereich der Außenwohnbereiche besteht generell eine höhere Lärmerwartung. Um eine
ungestörte Kommunikation sicherzustellen, ist von einem Schwellenwert von 62 dB(A)
auszugehen. Da im vorliegenden Fall die maximalen Beurteilungspegel für Außenwohnbereiche
bei 62 dB(A) liegen, sind die Außenwohnbereiche uneingeschränkt nutzbar und es liegt keine
unzumutbare Beeinträchtigung vor. Die von den geringfügigen Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Außenbereiche sollen finanziell entschädigt werden.
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden durch die gewählten Lärmschutzmaßnahmen
zu jeder Zeit sichergestellt.
Bebauungsplan Nr. 591
Wolbeck – Eschstraße
zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Begründung zum Entwurf / Seite 46 von 46
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den
beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen und falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel
führen, hilfsweise die Enteignung.
Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im
Umfeld des Plangebiet s lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein
Sozialplan ist daher nicht erforderlich.
Der Ausbau sol l auf der Grundlage des Bebauungsplans erfolgen. Ein Ausbau in
Teilabschnitten bleibt vorbehalten.
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr . 591: Wolbeck –
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0091/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) über die von der Verwaltung geplante öffentliche Auslegung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) für den Ausbau der Eschstraße in Wolbeck informiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist der Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck. Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht (Änderung des Flächennutzungsplans und Auf- stellung eines Bebauungsplans). Im weiteren Verlauf werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach erfolgen der Beschluss des Rates über die ein- gehenden Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss zur FNP-Änderung und der Sat- zungsbeschluss zum Bebauungsplan. Nach Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksre- gierung können schließlich mit der Bekanntmachung im Amtsblatt die FNP-Änderung wirksam wer- den und der Bebauungsplan in Kraft treten. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen durch den Ausbau der Eschstraße schätzungsweise Kosten in Höhe von 2.010.000 € für den Straßenbau, 220.000 € für Beleuchtung und Lichtsignalanlagen, 101.000 € für passive Lärmschutzmaßnahmen und 1.600.000 € für die Entwässerung (Leitungsausbau und Regenwasserbehandlungsanlagen). Grunderwerbskosten fallen zusätzlich an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
V-0091-2020-Anlage-1-Niederschrift-Fruehzeitige-Beteiligung
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Niederschrift Stadtplanungsamt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 591: Wolbeck ...,... Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Stadtbezirk: Anlass: Zeit: Ort: Teilneh.mer: Leitung der Bürgeranhörurig: Vertretung der Verwaltung: Weitere Teilnehmer : Eröffnung Münster - Süd-Ost Frühzeitige Bürgeranhörung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 591 13.11.2019, 18:00 Uhr Schulzentrum Wolbeck, Pädagogisches Zentrum , von-Holte Straße 56, 48167 Münster -Wolbeck ca. 150 Bürgerinnen und Bürger Bezirksbü~germeister Rolf-Dieter Schönlau Guido Koops, Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau Johann Kuhn, Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau Andreas Kurz, Stadt Münster, Stadtplanungsamt Silja Köttgen, Stadt Münster, Stadtplanungsamt And~eas Timmermann , Planungsbüro für Lärmschutz Alten berge Herr Schönlau eröffnet die · Bürgeranhörun~ um 18:05 Uhr und begrüßt alle anwesenden Bürge rinnen und Bürger. Er stellt die Anwesenden der Verwaltung sowie den externen Lärmgutachter vor. Die Präsentation des Bebauungsplans und des verkehrstechnischen Entwurfes wird an mehre ren Stellen für Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen. Zur besse ren Verständlichkeit sind die Fragen im Anschluss nach der Präsentation nach Themen geglie dert. Vorstellung der Planungen Herr Kurz. gibt einen Überblick über das Verfahren des vorherigen Bebauungsplanes Nr. 533. Die Bürgeranhörung · zum damaligen Bebauungsplanverfahren fand am 15.12.2009 statt, be sc hlos s~ n wurde er am 04.10.2013. Dieser Plan ist zeitgleich mit dem Städtebauförderungspro gramm „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck " entwickelt worden, welches 2012 vom Rat beschlossen wurde. Für die Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Realisierung der Eschstraße eine Voraussetzung . · Aufgrund einer neuen Rechtsprechung bezüglich der Bekanntmachung zur Offenlegung fand ein ergänzendes Bebauungsplanverfahren statt, zu dem der Bebauungsplan erneut offen gelegt wurde. Erneut beschlossen wurde der Plan dann .am 17 .06.2015. Der Bebauung splan Nr. 533 ist in einem N ormenkontrollverfahren durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden. Niederschrift zur Bürgeranhorung I Seite 1 von 8 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0091/2020 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Das Gericht hat bemängelt, das Fragen der Abwägung nicht ausführlich genug behandelt wor den sind. So hätte der Bereich der Eschstraße zwischen Goldbrink und Münsterstraße ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen werden müssen. Dieser Bereich ist nun in den neuen Be bauungsplan Nr. 591 einbezogen worden. Die Zielsetzung der geplanten Eschstraße ist mit Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 591 vom 17.05.2017 durch den Rat bestätigt worden. Im weiteren Verfahren des Bebau ungsplans besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung zu äußern. Herr Koops erläutert anhand der Präsentation die verkehrlichen Grundlagen. Das Ziel des Be bauungsplanes Nr. 591 ist die verkehrliche Entlastung des Ortskerns Wolbecks. Eine wesentli che Maßnahme, dies zu erreichen, ist der Ausbau der Eschstraße, um dem Binnenverkehr aus Wolbeck eine attraktive Alternativroute über die Ortsumgehung zu bieten. Ein Verkehrssimulati onsmodell, das 1986 in der Stadt Münster eingeführt wurde und seit dem kontinuierlich aktuali siert wird, hat dazu .die Verkehrsströme und -zahlen berechnet. Die Prognoseberechnungen ergeben, dass die Umgehungsstraße eine Entlastung für den Ortskern - den Wigbold- darstellt, welches auch durch die Querschnittszählung von 2017 bestätigt wird. Die Berechnung ergibt ebenso, dass der Durchgangsverkehr durch den Ortskern das hauptsächliche Problem ist. Des Weiteren erläutert Herr Koops, dass mit dem Berechnungsmodell drei verschiedene Situa- . tionen berechnet wurden. Die erste Situation ist die aktuelle Lage, die die hohe Belastung im Wigbold mit ca. 10.000 Kfz/24h widerspiegelt. Der zweite Fall ist die Prognose für das Jahr 2030 mit Anbindung der Eschstraße. Der dritte Fall stellt die Situation im Jahr 2030 ohne Aus bau der Eschstraße dar. Im letzten Fall gibt es eine allgemein bedingte, geringfügige Steigerung des Verkehrs von 10.300 auf 10.400 Kfz/24h, aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung. Im zweiten Fall mit der Anbindung der Eschstraße ist eine deutliche Reduzierung des Verkehrs im Ortskern auf 6.300 Kfzi24h zu erwarten. Bezüglich der Streckenwahl ist der schnellste Weg nicht immer der Kürzeste, daher könne man davon ausgehen, dass die Eschstraße genutzt wird, da sie im Vergleich zum Ortskern eine Zeiterspärnis bringt. Die Eschstraße trägt dazu bei, den Reiz, durch den Ortskern fahren zu wollen, abzubauen. Anschließend stellt Herr Kuhn den verkehrstechnischen Entwurf der Eschstraße vor. Der Aus bauabschnitt der Eschstraße ist insgesamt ca. 880 m lang, beginnt am Kreuzungspunkt Müns terstraße / Am Borggarten / Eschstraße und endet am Anschlusspunkt der Planfeststellung der Umgehungsstraße . Der Planung liegt eine immissionstechnische Untersuchung zugrunde. Die se hat die Auswirkungen des Lärms auf die Umgebung in den oben beschriebenen Planfällen berechnet. Aus diesem Gutachten gehen die fachlich begründeten Höhen der Lärmschutzwän de in den einzelnen Abschnitten hervor. Im Westen des Plangebietes, am Anschlusspunkt der planfestgestellten Anbindung an die Um gehungsstraße, sieht die Ausbauplanung der Straße zwei Fahrspuren in Standardmaßen ·vor. Nördlich der Fahrspuren befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der durch einen breiten Grünstreifen mit Baumreihe von der Fahrbahn getrennt ist. In diesem Grünstreifen ist ein Graben zur Entwässerung vorgesehen. Im Abschnitt bis zum Tönne-Vormann-W eg wandelt sich der Graben zu einer Sickermulde, in der das Regenwasser versickern soll. Das Ende jeder Sickermulde ist an das öffentliche Kanal system angesc hlossen, sodass im Falle eines Starkregenereignisses das Wasser hierüber ab- Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 8 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung geführt werden kann. In diesem Bereich ist eine Lärmschutzwand in Höhe von 2 m über der Straßenoberkante vorgesehen. Im Bereich der Abfahrt zum Recyclinghof ist eine Querungsinsel vorgesehen, die in der Breite auch für Fahrräder ausreichend Platz bietet. Wegen des Durch lasses zum Geh- und Radweg ist in diesem Bereich eine Schallschleuse in der Lärmschutz wand vorgesehen . Im darauffolgenden Abschnitt bi~ zum Goldbrink steigt die Höhe der Lärmschutzwand von 2 auf 3 m. Im Bereich der Einmündung in den Goldbrink gibt es eine Aufpflasterung, die den Über gang von Tempo 50 in eine Tempo-30-Zone signalisieren soll. Ab dieser Einmündung ändert sich der Aufbau der Eschstraße: der Radstreifen rückt an die Fahrbahn heran und der Grün streifen fällt im Bereich bis zum Silberbrink aufgrund der Enge des Straßenabschnitts weg. Am Kreuzungspunkt Silberbrink wird eine Lichtsignalanlage (Ampel) mit Anforderung als Que rungshilfe installiert. Ab diesem Punkt ist der Radverkehr richtungsgebunden auf beiden Seiten der Straße .geführt. In diesem Bereich werden die bisher bestehenden Einengungen in Form ei ner Baumscheibe und Parkplätze zurückgebaut. Es werden keine aktiven Lärmschutzmaßnah men in diesem Bereich vorgesehen, da durch die vielen Unterbrechungen für Grundstückszu fahrten hier der Zweck einer Lärmschutzwand unterlaufen wird. Der Anspruch auf Lärmschutz wird hier durch passive Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt. Der letzten Ausbauabschnitt, der Knotenpunkt Münsterstraße / Am Borggarten I Eschstraße, wird zu einem Mini-Kreisverkehrspl atz umgebaut, bei dem der Bus- und LKW-Verkehr über den Kreisel hinwegfahren kann„ Es gibt zwei Bypasse, ohne diese Großfahrzeuge den Mini Kreisverkehr nicht passieren können, sowie Zebrastreifen als Querungshilfe für Fußgänger. Der Radverkehr wird mit dem Auto im Kreisverkehr geführt. Dies . ist durch die angepasste Ge schwindigkeit des Autofahrenden sowie dem im Sichtfeld des Autofahrenden liegenden Radfah renden die sicherere Variante. Fragen der Bürgerinnen und Bürger Mehrere Bürger und Bürgerinnen fragen nach dem Verkehrssimulationsmodell (wie die Ver kehrsprognose erstellt wird; ob Wegeverbindungen berücksichtigt wurden; ob die Eschstraße als Abkürzung berücksichtigt wurde; ob zwischen Kfz und Lkw unterschieden wurde; welche Daten in das Modell einfließen). • Herr Koops erklärt, dass die Prognose durch das Verkehrssimulationsmodell berechnet wird. Dieses Computer-Modell ist 1986 von der Stadt Münster eingeführt worden und wird seit dem mit aktuellen Daten fortgeschrieben, sodass Veränderungen genau be .stimmt werden können. Zusätzlich werden die Prognosen des Simulationsmodells re gelmäßig mit Zählungen überprüft. Die~e Zählungen ergeben, dass. die Prognosen sehr genau sind. Die Grunddaten, die in das Modell der Stadt Münster einfließen sind die Verkehrszählungen sowie Strukturentwicklungen. Ebenso gehen die Veränderungen des Verkehres ein. Aktuelle Werte und Regelungen des Bundes werden den Berech nungen zugrunde gelegt. Die Daten sind maximal 5 Jahre alt. Eine vollst~ndige Ver kehrszählung ist 2015 durchgeführt worden, 2017 gab es eine Querschnittszählung. Die Zählungen können in der Verwaltung abgefragt werden. Das Simulationsmodell unter scheidet zwischen Kfz und Lkw. Der Anteil der Lkw wird.in Prozent ausgedrückt und be trägt auf der Eschstraße tagsüber bis zu 2,4 %. Die Berechnung für den Bebauungsplan ist von 2018. Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 3 von 8 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung • Herr Kuhn erklärt, dass der Großteil des Binnenverkeh rs durch den Ortskern, wie z.B. aus Süden zum Aldi im ~orden oder aus Norden zu den Sportanlagen im Süden, auch weiterhin bestehen bleiben wird. Der Durchgangsverkeh r aus Alverskirchen in Richtung Hiltrup oder der Wolbecker aus Norden in Richtung Angelmodde ist die Art Verkehr, die die Eschstraße abfangen und umleiten soll. Ohne diese Umleitung kann die Verkehrsbe lastung im Ortskern nicht reduziert werden. • Ein Bürger fragt nach der Richtigkeit der Prognose, wenn konkrete Maßnahmen für die Verkehrsberuhigung im Ortskern nicht bekannt sind. o Herr Koops erläutert, dass die konkreten Maßnahmen bekannt und durch den Rat 2012 zusammen mit dem Entwicklungskonzept Wolbeck-Zentrum beschlos sen worden sind. Jedoch liegen die genauen Ausbaupläne noch nicht vor. Die Prognose ist dennoch richtig, da die verkehrsh.emmende Wirkung der Maßnah men in der Prognose berücksichtigt wurde. • Ein Bürger wünscht , dass der Planfall für die Beruhigung und Attraktivierung des Orts kerns aber ohne Ausbau der Eschstraße berechnet wird. • Ein Bürger wünscht, dass der Planfall Anbindung der Eschstraße mit Fahrverbot für Lkw geprüft wird und somit die Eschstraße schmaler ausgebaut werden könnte. Zum Thema Lkw-Verkehr kommen verschiedene Fragen auf (bezüglich der Sorge, dass der Ausbau der Eschstraße diese erst interessant für Lkw mache; das die Straße Am Steintor ge sperrt wäre für Verkehr über 7,5 t; sowie die Anregung, die Eschstraße für Lkw zu sperren) · • Herr Koops bestätigt, dass Lkw über die Eschstraße fahren werden. • . Da die Eschstraße eine Zubringerstraße für die Ortsumgehung werden soll, ist es auf grund dieser Funktion nicht möglich, den Lkw-Verkehr auszuschließen. Als Abkürzung zur Ortsumgehung über die Straße Am Borggarten sei die Eschstraße allerdings zu un attraktiv. • Die Straße Am Steintor ist ab der Kreuzung mit der Hilturper Straße nur für Anlieger frei. Eine grundsätzliche Sperrung für Lkw über 7,5 t liegt für die Straße Am Steintor nicht vor. Mehrere Bürger fordern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 für die Eschstraße. • Herr Koops erklärt, dass sich die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der StVO (Stra ßenverkehrsordnung) richtet, die für eine Straße innerhalb geschlossener Ortslagen ei ne zulässige Höchstgeschwindigkeit von· 50 km/h vorsieht. Tempo 30 ist aufgrund der StVO nur aus besonderen Gründen der Verkehrssicherheit zu realisieren, wenn z.B. Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. entlang der Straße liegen. Die Esch straße ist auf der Grundlage dieser Regelwerke geplant, die genau vorgeben, wie Stra ßen zu bauen sind. • Des Weiteren erläutert Herr Koops, dass die StVO im Moment novelliert wird. Dies wird einige Änderungen, ggf. auch im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzungen mit sich br.ingen. Ungewiss ist die bereits vor einigen Jahren diskutierte Variante, die innerörtli chen Straßen mit 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich anzuord nen. Diese Änderung ist jedoch noch nicht abzusehen . . Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 8 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Mehrere Bürger fragen nach dem Verkehr im Ortskern (welcher Art der Verkehr ist; ob es Durchgangsverkehr ist; angrenzende Straßen seien ebenfalls betroffen) • Herr Koops erläutert, dass hauptsächlich Durchgangsverkehr durch den Ortskern fährt. Dieser Durchgangsverkehr muss reduziert werden, um die Ortsmitte Wolbecks umge stalten zu können. Dafür werden andere attraktive Routen geschaffen. Ein funktionie- . rendes und leistungsfähiges Straßennetz muss vorgehalten werden, unter anderem auch, um angrenzende Straßen entlasten zu können. 'Eine Reduzierung des Verkehrs im Wigbold ist jedoch jetzt schon durch die Umgehungsstraße zu spüren. • Ein Bürger bezweifelt, dass der Verkehr im Ortskern Durchgangsverkehr ist, da der Ver kehr von West nach Ost bereits jetzt attraktive Wegeverbindungen habe. • Ein weiterer Bürger widerspricht , dass momentan jedes dritte Auto im Ortskern ein orts fremdes Kennzeichen habe. Mehrere Bürger und Bürgerinnen g~ben Anregungen zum Thema Ortsumgehung (Kreuzungs punkt sei schlecht für Radverkehr; Umbau des Knotenpunks zum Kreisverkehr). • Herr Koops antwortet, dass die Ortsumgehung in der Verantwortung des Landesbetriebs Straßen NRW liege, der die Ortsumgehung geplant hat und betreibt. Die Stadt Münster habe keine Befugnisse, dort Änderungen vorzunehmen. Meh.rere Bürger fragen zum Thema Kreisstraße . (Eschstraße als Kreis- oder Gemeindestraße) . • Herr Kuhn erklärt, dass bisher nicht entschieden ist, ob die Eschstraße als Kreisstraße aufgestuft wird. Dies wird nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entschieden. . . • Herr Koops erläutert, dass die Verkehrsmenge nicht davon abhängt , ob die Eschstraße zu einer Kreisstraße aufgestuft wird. Die·Verkehrsmenge ist unabhängig von der Stra ßenklassifizierung. Auch auf einer Kreisstraße können mit bestimmten Voraussetzungen verkehrs.beruhigende Maßnahmen getroffen werden. (siehe erster Punkt unter Ge schwindigkeitsreduzierung) · • Ein Bürger meint, dass Gemeindestraßen ein Fahrverbot für Lkw bieten. Ein grundsätzli- ches Fahrverbot für Lkw besteht bei Gemeindestraßen nicht. Mehrere Bürger geben zu bedenken, dass der Radverkehr und der ÖPNV gestärkt werden sollten. Daher sollten die Einwohner Wolbecks daran gehindert werden, Auto zu fahren. Sie seien der Ansicht, dass sich Rad- und Fußgängerverkehr auf dem gemeinsamen Weg gegen seitig gefährden . Sie wünschen sich eine Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer . • Hierzu wird aufgehführt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten , dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unver meidbar, behindert oder belästigt wird. Gemeinsame Geh- und Radwege in einer Breite von 2,5 m sind in Münster oft vertreten und gerade bei beengten Platzverhältnissen die optimale Führungsform , um beide Verkehrsteilnehmer sicher zu führen . Auf der -Esch straße ist eine 3,0 m breite Nebenanlage geplant. Eine Gefährdung der Verkehrsteil nehmer auf Grund der Führungsform wird nicht gesehen. Niederschrift zur Bürgeranhörung I $eite 5 von 8 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Einige Bürger wünschen sich, dass eine Alternative zum Ausbau der Eschstraße , der Ausbau der Straße Wolbecker Windmühle, gep(üft wird. • Herr Kuhn erläutert , dass die Alternative bereits geprüft worden ist. Die Straße Wolbe cker Windmühle liegt jedoch nicht zentrumsnah genug, um die Entlastungswirkung im Ortskern zu erreichen. Der Effekt der Verkehrsreduzierung im Ortskern würde hier nicht ausreichen, um die angestrebte Umgestaltung des Ortskerns durchführen zu können. Mehrere Bürger interessieren sich für die Maßnahmen im Ortskern (Beruhigung des Ortskerns und Zusammenhang zum Ausbau der Eschstraße; Bürgersteige seien zu schmal, auch für Rollator /Kinderwagen I Rollstuhl). • Herr Koops gibt zu bedenken, dass erst die Eschstraße mit Anbindung an die Umge hungsstraße gebaut werden muss, um anschließend den Ortskern entlasten zu können. Sobald der Ortskern verkehrlich entlastet ist, können die Umbaumaßnahmen beginnen, die im „Entwicklungskonzept Wolbeck - Zentrum" von 2009 beschrieben sind. Dabei wird die Ortsdurchfahrt der Münsterstraße (Am Steintor so gestaltet , dass es nicht mehr attraktiv ist, dort entlang zu fahren. Im Zuge dessen sollen zu Fuß Gehende als auch Rad Fahrende mehr Raum erhalten. Das Entwicklungskonzept ist mit den Bürgern und Bürgerinnen zusammen entwickelt worden. Der Ortskern ist jedoch nicht Teil des Gel tungsbereichs des Bebauungsplanes. Eine Bürgerin fragt, ob das Landschaftsschutzgebiet, das an die Eschstraße angrenzt, durch den Ausbau der Eschstraße beeinträchtigt wird. • Herr Kuhn erläutert, dass d.as Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuz bach, Angel und Wolbecker Tiergarten" südlich der Eschstraße liegt. Da die Eschstraße ausschließlich nach Norden verbreitert wird, wird das Landschaftsschutzgebiet nicht be einträchtigt. Ein Bürger bemerkt, dass die Aussegnungshalle des Friestiofes nahe zur Eschstraße liegt und bei Lkw-Verkehr der Beerdigungszeremonie akustisch nicht mehr gefolgt werden könne. • Herr Kuhn antwortet, dass der Verwaltung dieses Thema bekannt ist und sie darauf ein gehen werde. In welcher Form, sei bisher noch nicht abschließend geklärt. Ein Vor schlag des Grünflächenamtes sieht für den Friedhofsplatz eine Urnenwand mit rückwär tiger Lärmschutzwand vor. Ein Bürger fragt nach den Parkplätzen für den Friedhof. • Herr Kuhn antwortet, dass das Parken längs zur Eschstraße nach dem Ausbau nicht mehr möglich ist. Dafür wird ein neuer Parkstreifen entlang der Zufahrt zum Recycling hof geschaffen. Die Zufahrt wird weiterhin auch von schwerem , landwirtschaftlichem Ge rät genutzt werden können. Da ein neuer Zugang zum Friedhof von dieser Zufahrt aus geplant ist, sind keine Umwege für Friedhofsbesucher in Kauf zu nehmen. Ein Bürger ist wegen einer erhöhten Feinstaubbelastung besorgt. • Herr Kuhn antwortet, dass erst ab einer Verkehrsstärke von 10.000 Kfz I 24h und einer unzureichenden Durchlüftung der Örtlichkeit mit einer erhöhten Feinstaubbelastung z:u rechnen ist. Beides ist auf der Eschstraße nicht gegeben, sodass keine relevante Schadstoffbelastung entstehen wird, somit auch keine Gefährdung auftritt. Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 6 von 8 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Mehrere Bürger stellen Fragen zum Thema Lärmschutz (östlicher Ausbauabschnitt ohne Lärmschutz; passiver Lärmschutz nicht aus Bebauungsplan ersichtlich). • Herr Kuhn antwortet, dass im östlichen Ausbauabschnitt der Eschstraße passive Lärm schutzmaßnahmen (Einbau von schallgedämmten Fenstern) angewendet werden. Diese werden im Gegensatz zu aktivem Lärmschutz nicht im Bebauungsplan festgesetzt, da sie Gebäude außerhalb des Bebauungsplangebiets betreffen. Die Maßnahmen werden von der Stadt Münster mit den Eigentümern geklärt. • Herr Timmermann ergänzt, dass das Schallgutachten , das dem Bebauungsplan zugrun de liegt, ausrechnet, welche Gebäude einen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben. Es wird in der Offenlage mit ausgelegt. Mehrere Bürger fragen, ob die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. • Herr Kurz antwortet, dass die Stadt Münster, bis auf einige geringe Teilflächen, Eigen tümerin der im Bebauungsplan überplanten Flächen ist. Die Stadt bemüht sich, die er forderlichen Teilflächen ebenfalls zu erwerben. Der Bebauungsplan regelt im Übrigen nicht das Eigentum an Grundstücken , sondern die bei den Amtsgerichten geführten Grundbücher. Ein Bürger fragt, ob beim Straßenumbau die Anlieger finanziell beteiligt werden. • Herr Kuhn antwortet, dass der Umbau der Eschstraße nicht nach dem Kommunalabga bengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) abgerechnet wird und die Anlieger nicht finanziell beteiligt werden. Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen nach dem Verfahren sowie den politischen Hinter gründen (politische Entscheidungen; weitere Verfahrensschritte ; Ausbau der Eschstraße mit Netzfunktion; FNP-Änderung). • Herr Schönlau erklärt, dass das Verfahren wie folgt abläuft: Die Aufstellung des Bebau ungsplans Eschstraße wird durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. Daraufhin er hält die Verwaltung den Auftrag , die Planung als Voraussetzungen für die Umsetzung zu erstellen. Der Bebauungsplanentwurf wird dann der Öffentlichkeit vorgestellt und an schließend durch die politischen Gremien beschlossen. Dazu erstellt die Verwaltung Be schlussvorlagen , über die der Rat entscheidet. Inhaltlich müssen sich die einzelnen Fraktionen darüber klar werden, welches politische Ziel verfolgt werden soll. Letztendlich entscheidet die Mehrheit des Rats über den Bebauungsplan. • Herr Kurz ergänzt, dass die Vorlagen, die für die Politik erstellt werden, sämtliche Anre gungen, die im Verfahren vorgebracht wurden, darstellen und mit Abwägungsvorschlä gen für den Rat versehen werden. Die Protokolle der Öffentlichkeitsbeteiligungen wer den den Vorlagen angehängt. Im Fall der Eschstraße muss auch eine Vorlage für eine Flächennutzungsplan-Änderung gemacht werden, da der Charakter der Straße geändert wird. • Zudem erläutert Herr Kurz, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird und damit zum Ortsgesetz wird. Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch sieht die Beteili gung der Öffentlichkeit vor, die sich in die frühzeitige Bürgeranhörung nach §3(1) BauGB im ersten Schritt und im weiteren Verlauf in die Offenlage nach §3(2) BauGB unterteilt. Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 7 von 8 Bebauungsplan Nr. 591 Wolbeck - Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung Zu dem Planentwurf wird eine ausführliche Begründung erstellt, in der die Ziele der Pla nung und die Auswirkungen der Planung dargestellt werden und die Abwägung wider streitender Belange dargestellt wird. • Herr Kurz erklärt, dass im weiteren Verfahren die Offenlage voraussichtlich für das Früh jahr 2020 geplant ist. Zu der Offenlage werden alle umweltrelevanten Informationen und Gutachten ausgelegt. In diesem Verfahrensschritt haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich erneut zum Bebauungsplan zu äußern. Über die vorliegenden Anre gungen entscheidet der Rat im Einzelnen und beschließt den Bebauungsplan als Sat zung. • Ein Bürger fragt, ob der Politik bewusst war, dass die Eschstraße eine Netzfunktion er hält und ob es möglich sei, dies noch zu ändern. o Herr Schönlau antwortet, dass dies schwer zu beantworten ist, da die Idee des Ausbaus der Eschstraße weit zurückgeht. Bereits in den .1980er Jahren ist die Idee zur Planung einer Umgehungsstraße und Zubringer aufgekommen, die da mals noch nicht im Detail geplant war. Ende der Veranstaltung Herr Schönlau beendet die Veranstaltung um 20:20 Uhr und bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Fragen und Anregungen. Die Verwaltung wird die Anregungen prüfen und - so weit möglich- in der Planung berücksichtigen. Er bittet darum, Vertrauen zur Verwaltung zu haben, die durch ihr Fachwissen die besten Möglichkeiten ausschöpfen wird. Die letztendliche Entscheidung liege jedoch bei der Politik, um einen gerechten lnteressensausgleich zu schaf fen. Dennoch hätten auch neue Hausbauer die Chance gehabt, die Entstehung der Eschstraße abschätzen zu können, da hierauf im Bebauungsplan hingewiesen wurde. Herr Schönlau Bezirksbürgermeister Frau Köttgen Protokollführerin Niederschrift zur Bürgeranhörung I Seite 8 von 8
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (27)
- Eschstraße 1
- Münsterstraße 6
- Telgter Straße
- Hofstraße 3
- Hiltruper Straße 9
- Tönne-Vormann-Weg 1
- Grenkuhlenweg
- Albersloher Weg 33
- Von-Walsen-Weg
- Marienfeldweg
- Am Borggarten 4
- Am Steintor 10
- Am Berler Kamp 5
- Am Angelkamp 0
- Umgehungsstraße
- Wolbecker Windmühle
- An den Speichern 7
- Silberbrink 17
- Wilkinghege
- In der Brinke
- Goldbrink 0
- Tiergarten
- Kreuzbach
- Mühlenesch
- Mühlendamm
- Lerschmehr
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0091/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37