1716/2024
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2024
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Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 13.06.2024 1716/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 14.06.2024 Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2024 Vom 14. bis 16. Mai 2024 fand die 166. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Die Ergebnisse dieser auf Bundesebene vorgenommenen Schätzung wurden vom Städtetag wie folgend übermittelt: 1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung Der Deutsche Städtetag führt zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: „Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2024 um 2,8% auf 145,8 Mrd. Euro (Herbst-Steuerschätzung: Anstieg um 4,8% auf 145,9 Mrd. Euro), im Jahr 2025 um 4,7% (Herbst-Schätzung: 6,0%) und im Jahr 2026 um 4,5% (Herbst-Steuerschätzung: 4,4%). In den Folgejahren sinkt das Steuerwachstum von 4,0% auf 3,6%. Der realwirtschaftliche Verlauf fällt wiederum schwächer aus als in der vorangegange- nen Steuerschätzung angenommen. […] Im Vergleich zur Schätzung aus dem Herbst 2023 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 2024 für die Städte und Gemeinden trotz abgesenkter Wachstumsraten auf dem nahezu gleichen Niveau; in den beiden darauffolgenden Jahren liegen sie jeweils ca. 2 Mrd. Euro niedriger als bislang prog- nostiziert. […] Das Gewerbesteueraufkommen wird im Jahr 2024 bundesweit praktisch stagnieren. In vielen Städten wird das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr sinken.“ Prognose der Bundesregierung Die Steuerschätzung aus Mai 2024 basiert auf der Prognose der wirtschaftlichen Ent- wicklung seitens der Bundesregierung. Insgesamt betrachtet entwickeln sich die Steu- ereinnahmen für den Zeitraum der Finanzplanung schlechter als noch zur Herbst- Steuerschätzung erwartet. Zur Einordnung des Ergebnisses der aktuellen Steuerschätzung und der sich im Ver- gleich zur Prognose aus Herbst 2023 ergebenden Verschlechterungen sind zwei Fak- toren von zentraler Bedeutung: Zum einen hat die noch im Herbst erhoffte wirtschaftli- che Erholung bisher nicht eingesetzt und verzögert sich. Zum anderen wurden von 2 den Steuerschätzern die Auswirkungen gestiegener Zinsen ebenso wie das Aufkom- men aus der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge im Herbst deutlich unterschätzt. Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden insgesamt wie folgt eingeordnet: Erfreu- lich ist, dass die erwarteten Einnahmen im Jahr 2024 für die Städte und Gemeinden trotz abgesenkter Wachstumsraten auf nahezu dem gleichen Niveau liegen wie dies noch in der Herbst-Steuerschätzung erwartet worden war. Dies liegt an einem deutlich besseren Verlauf der Gewerbesteuer im Jahr 2023 und damit einer verbesserten Ba- sis. Diese Basis ist zwar als überhöht anzusehen, hat aber für das Jahr 2024 dennoch aufkommensstützende Wirkung. Gesamtwirtschaftlich gesehen wird von einer Stabilisierung gesprochen; nach einem Rückgang des BIP in 2023 um -0,3% wird in diesem Jahr mit einem geringen Wachs- tum von 0,3% gerechnet. Die Inflationsrate nähert sich weiterhin der Zielmarke von 2%. 2. Auswertung der Steuerschätzung aus Mai 2024 für die Stadt Köln 2.1. Allgemeines Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage des geltenden bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit bleiben absehbare Steuerer- leichterungen bei der veröffentlichten Prognose unberücksichtigt. Die absehbaren Steuerrechtsänderungen werden daher - entsprechend den Empfehlungen und Ein- schätzungen des Städtetags - bei der Übertragung der Steuerschätzung auf den Köl- ner Haushalt nach dem Vorsichtsprinzip unter Berücksichtigung der jeweiligen Gege- benheit der Stadt Köln berücksichtigt. Im Ergebnis führt die aktuelle Steuerschätzung zu Veränderungen gegenüber den bis- herigen Prognosen, die Niederschlag auch im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 mit seiner mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2027 gefunden haben. Gleich- zeitig bleibt die Steuerschätzung gegenüber den bei Beginn der Haushaltsaufstellung für den kommenden Doppelhaushalt 2025/2026 zugrunde gelegten Annahmen (sog. Budgetvorgabe) zurück: 2.2. Gewerbesteuer Für das laufende Jahr 2024 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und Ausdifferenzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis noch ein Gewerbesteuerertrag in Höhe von 1.675,7 Mio. EUR prognostiziert. Damit würde die prognostizierte Entwicklung bei der Gewerbesteuer am Ende dieses Jahres mit 97,2 Mio. EUR über dem 2024er Planansatz, aber etwas unter den 2023er Werten ab- schließen. Diese Annahme deckt sich mit der Einschätzung des Städtetages, dass das Gewerbesteueraufkommen bei den Städten und Gemeinden im Vergleich zum Jahr 2023 stagnieren oder auch sinken wird; sie setzt gleichwohl eine Stabilisierung und positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer im Jahresverlauf voraus. Für das Jahr 2025 wird bundesweit mit einer Steigerungsrate von 3,2% gegenüber 2024 gerechnet. Für die nachfolgenden Jahre werden moderate Steigerungsraten von 4,6% in 2026, 3,6% in 2027 und 3,3% in 2028 und 2029 erwartet. Unter Berücksichtigung der genannten Steigerungssätze bedeuten die Prognosen der 3 Mai-Steuerschätzung für Köln mögliche Chancen für weiterhin leicht steigende Gewer- besteuererträge gegenüber der aktuellen Planung aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 für das Jahr 2024: Gewerbesteuer (in Mio. EUR) Jahr Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2024 Abweichung 2024 1.578,5 1.675,7 97,2 Mit Blick auf die aktuelle Budgetvorgabe für den kommenden Haushalt stellt die aktu- elle Steuerschätzung gleichwohl kein positives Gesamtbild dar. Aufgrund des sehr po- sitiven Verlaufs der Gewerbesteuer in der Oktober-Steuerschätzung letzten Jahres wurde für die Haushaltsplanung 2025/2026 mit einer insgesamt besseren Entwicklung der Gewerbesteuer gerechnet. Daher führt die Steuerschätzung im Bereich der Ge- werbesteuer zu zusätzlichen Handlungserfordernissen, die bei der Gegenüberstellung der Budgetvorgabe für den Haushalt 2025/2026 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung mit der prognostizierten Steuerentwicklung deutlich werden: Gewerbesteuer (in Mio. EUR) Jahr Budgetvorgabe 2025/2026 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2024 Abweichung 2025 1.845,9 1.729,3 -116,6 2026 1.924,5 1.808,9 -115,6 2027 1.986,9 1.874,0 -112,9 2028 1.996,7 1.935,8 -60,9 2029 2.003,3 1.999,7 -3,6 Gesamt 9.757,3 9.347,7 -409,6 2.3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Die Erwartungen zur Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer im aktuellen Jahr konnten demgegenüber im Rahmen der Steuerschätzung deutlich nach oben korrigiert werden. Von zentraler Bedeutung ist hier die Entwicklung der Abgel- tungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge als Bestandteil der Einkommensteuer, für die in 2024 ein starkes Wachstum erwartet wird. Bei der Übertragung der Ergebnisse auf die Stadt Köln wurden erwartete Steuerrecht- sänderungen, die in der Steuerschätzung des Bundes systembedingt nicht berück- sichtigt werden, eingerechnet. Hierzu zählen die teilweise verfassungsrechtlich not- wendigen Veränderungen des Einkommensteuertarifs, die üblicherweise im 2-Jahres- rhythmus vorgenommen werden, sowie die Auswirkungen des Inflationsausgleichsge- setzes in den Jahren 2025 und 2026. 4 Im Ergebnis wird bei der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für 2024 mit einem hohen Steigerungswert von 6,8% eine leichte Überschreitung des Ansatzes prognostiziert. Für die Folgejahre 2025 bis 2029 ergeben sich unter Berück- sichtigung der Steuererleichterungen angepasste Steigerungsraten. Im Ergebnis ergeben sich bei dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer für das lau- fende Jahr 2024 aufgrund einer positiven Entwicklung voraussichtlich Mehrerträge im Vergleich zum aktuellen Haushaltsplan: Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) Jahr Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2024 Abweichung 2024 691,4 697,0 5,6 Durch die im Herbst noch nicht erwartete positive Entwicklung bei dem Gemeindean- teil an der Einkommensteuer zeigt sich im Vergleich der aktuellen Budgetvorgabe für den Doppelhaushalt 2025/2026 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung mit der Mai- Steuerschätzung ebenfalls ein positives Bild: Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) Jahr Budgetvorgabe 2025/2026 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2024 Abweichung 2025 697,8 739,5 41,7 2026 721,5 770,6 49,1 2027 755,4 813,7 58,3 2028 752,0 847,1 95,1 2029 750,1 881,8 131,7 Gesamt 3.676,8 4.052,7 375,9 2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entwickelt sich mit niedrigeren Wachstums- raten als die anderen Steuerarten und damit schwächer als zur letzten Steuerschät- zung erwartet. Die starken Aufkommensänderungen in den letzten Jahren aufgrund der vergleichsweise hohen Inflation setzen sich in dieser Weise nicht mehr fort. So ergibt sich in 2024 die folgende prognostizierte Veränderung im Vergleich zum ak- tuellen Haushaltsplan: 5 Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) Jahr Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2024 Abweichung 2024 181,3 182,1 0,8 Mit Blick auf die Budgetvorgabe kommt es, aufgrund der schwächeren Entwicklung als zunächst angenommen, für die Jahre ab 2025 überwiegend zu einem Risiko einer un- terplanmäßigen Entwicklung: Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) Jahr Budgetvorgabe 2025/2026 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2024 Abweichung 2025 191,8 186,6 -5,2 2026 195,6 190,3 -5,3 2027 199,5 194,3 -5,2 2028 200,0 198,6 -1,4 2029 200,5 203,0 2,5 Gesamt 987,4 972,8 -14,6 2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Mai 2024 Insgesamt ergibt sich aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung unter Be- rücksichtigung der planerisch anzupassenden Gewerbesteuerumlage ein zweigeteil- tes Bild. Für das Jahr 2024 werden Chancen für Mehrerträge in Höhe von insgesamt 96,4 Mio. EUR prognostiziert, die zwar mit den Kostensteigerungen auf der Aufwandsseite nicht mithalten, letztere gleichwohl etwas abmildern können. Mit Blick auf die zukünftige Haushaltsentwicklung noch bedeutsamer ist die Betrach- tung der Ergebnisse der Steuerschätzung im Vergleich zur letzten Budgetvorgabe für die Jahre 2025 bis 2029. Hier zeigt sich leider eine deutlich negative Abweichung in Form von Mindererträgen in den Jahren 2025 bis 2027. Erst ab dem Jahr 2028 erge- ben sich mit geringen Mehrerträgen im Jahr 2028 sowie etwas höheren Mehrerträgen im Jahr 2029 wieder Chancen für die kommunale Haushaltswirtschaft. Nachfolgend sind die Abweichungen pro Jahr dargestellt: 6 Abweichungen (in Mio. EUR) Jahr Abweichungen zum Haus- haltsplan 2023/2024 inkl. Mifrifi Abweichungen zur Budget- vorgabe 2025/2026 inkl. Mif- rifi 2024 96,4 2025 -85,9 2026 -82,8 2027 -75,2 2028 8,9 2029 100,3 Gesamt 96,4 -134,7 3. Fazit der Steuerschätzung Im Betrachtungszeitraum 2024 bis 2029 sind auf Basis der oben gegenüber dem Dop- pelhaushalt 2023/2024 und der Budgetvorgabe skizzierten Prämissen Mindererträge und somit aufsummierte Risiken in Höhe von 38,3 Mio. EUR zu erwarten. Die Ergebnisse dieser Steuerschätzung zeigen, dass sich die Steuereinnahmen schlechter entwickeln als noch in der Oktober-Schätzung erwartet, was sich auch für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums abzeichnet. Gründe hierfür sind die Verzöge- rung der wirtschaftlichen Erholung sowie Steuerrechtsänderungen, welche sich zu- sätzlich ertragsmindernd auswirken. Die Steuerschätzung von Mai dieses Jahres und die daraus für die Stadt Köln abgelei- teten Ergebnisse sind gekennzeichnet von der unsicheren weiteren gesamtwirtschaft- lichen Entwicklung. Der prognostizierte wirtschaftliche Aufschwung fand wiederholt nicht statt, die Prognose der Steuerschätzer musste daher erneut nach unten korri- giert und an den Verlauf angepasst werden. Bei der Übertragung der Steuerschätzung auf die Stadt Köln wurden die Gegebenheiten bei der Stadt Köln berücksichtigt und eine Prognose für die nächsten Jahre erstellt, die den aktuellen Stand ebenso wie den erwarteten Verlauf der Steuerentwicklung in Köln widerspiegelt. Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Oktober 2024 statt. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1716/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 14:13