1563/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erweiterung von Parkmöglichkeiten im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler, Aktenzeichen 116/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1563/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erweiterung von Parkmöglichkeiten im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler, Aktenzeichen 116/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier- mit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 116/25 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Erweiterung von Parkmöglichkeiten im ver- kehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler“, Aktenzeichen 116/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.07.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück- meldung wird Folgendes mitgeteilt: „Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf auswärtige Verkehrsteil- nehmer*innen zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt insgesamt mit der steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zunehmender Größe zusam- men. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo ein erheblicher allgemeiner Parkraummangel im öffentlichen Straßenland besteht und die Bewohner des städtischen Quartiers deshalb regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraumman- gel besteht, wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Gebiet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 vermieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Die Hil- dengasse ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Hier ist das Parken aus- schließlich in dafür gekennzeichneten Bereichen zulässig. Durch die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes werden in diesen Bereichen keine zusätzlichen Parkmöglich- keiten geschaffen; die Anzahl der legalen Stellplätze bleibt gleich. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park- raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum- untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech- ten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Chorweiler erfasst. Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei- ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 28. Juli 2025 13:07 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 28.07.2025 13:06:35 an Sie geschickt Anliegen: Anregung nach § 24 GO NRW – Erweiterung von Parkmöglichkeiten im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler Ich rege an, zu prüfen, ob im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse 9-12/ Ecke Pastor- Kastenholz-Weg zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen bzw. vorhandene Flächen optimiert markiert werden können. Begründung: In dem genannten Bereich herrscht ein hoher Parkdruck für Anwohner und Besucher. Die vorhandenen Stellplätze reichen insbesondere abends und am Wochenende bspw. zur Abendmesse nicht aus. Ich sehe die Möglichkeit, bestehende Flächen effizienter zu nutzen (z. B. Neumarkierung, Schaffung von Anwohnerparkplätzen). Ziel: Ich bitte darum, diese Anregung in der zuständigen Bezirksvertretung zu behandeln und eine Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1563/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 01.06.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 13:42