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1563/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erweiterung von Parkmöglichkeiten im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler, Aktenzeichen 116/25

Mitteilung BV 01.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

935 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1563/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erweiterung von Parkmöglichkeiten 
im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler, Aktenzeichen 116/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier-
mit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4649 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 116/25 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Erweiterung von Parkmöglichkeiten im ver-
kehrsberuhigten Bereich Hildengasse, Chorweiler“, Aktenzeichen 116/25 
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.07.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück-
meldung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf auswärtige Verkehrsteil-
nehmer*innen zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt insgesamt mit der 
steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zunehmender Größe zusam-
men. 
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln 
eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur 
Wohnung zumutbar.  
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo 
ein erheblicher allgemeiner Parkraummangel im öffentlichen Straßenland besteht und 
die Bewohner des städtischen Quartiers deshalb regelmäßig keine ausreichende 
Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung 
einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraumman-
gel besteht, wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in 
einem Gebiet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. 
Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere 
Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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vermieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Die Hil-
dengasse ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Hier ist das Parken aus-
schließlich in dafür gekennzeichneten Bereichen zulässig. Durch die Einrichtung eines 
Bewohnerparkgebietes werden in diesen Bereichen keine zusätzlichen Parkmöglich-
keiten geschaffen; die Anzahl der legalen Stellplätze bleibt gleich.  
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park-
raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, 
in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von 
Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden.  
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist 
nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar.  
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen 
und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum-
untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht und 
diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech-
ten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Chorweiler erfasst. 
Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von 
Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit 
kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für 
weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau   , Telefonnummer 
0221/221-    oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei-
ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der 
Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

1353 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 28. Juli 2025 13:07 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 28.07.2025 
13:06:35 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Anregung nach § 24 GO NRW – Erweiterung von Parkmöglichkeiten im verkehrsberuhigten 
Bereich Hildengasse, Chorweiler 
 
Ich rege an, zu prüfen, ob im verkehrsberuhigten Bereich Hildengasse 9-12/ Ecke Pastor-
Kastenholz-Weg zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen bzw. vorhandene Flächen 
optimiert markiert werden können. 
 
Begründung: 
In dem genannten Bereich herrscht ein hoher Parkdruck für Anwohner und Besucher. 
Die vorhandenen Stellplätze reichen insbesondere abends und am Wochenende bspw. zur 
Abendmesse nicht aus. 
Ich sehe die Möglichkeit, bestehende Flächen effizienter zu nutzen (z. B. Neumarkierung, 
Schaffung von Anwohnerparkplätzen). 
 
Ziel: 
Ich bitte darum, diese Anregung in der zuständigen Bezirksvertretung zu behandeln und eine 
Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement zu veranlassen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1563/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
01.06.2026
Erstellt
28.05.2026 13:42