AN/0262/2026
Prüfauftrag zur Genehmigung und Umsetzung von Live-Streaming von Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln unter besonderer Berücksichtigung inklusiver, barrierefreier und diversitätsfördernder Kriterien.
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Prüfantrag zur Livestream des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
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Eli Abek Datum: 23.01.2026 Malik Karaman Gönül Topuz An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herr Tayfun Keltek An die Geschäftsführung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Prüfauftrag zur Genehmigung und Umsetzung von Live -Streaming von Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln unter besonderer Berücksichtigung inklusiver, barrierefreier und diversitätsfördernder Kriterien Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt , die rechtlichen, organisatorischen, technischen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen, unter denen die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln künftig ganz oder teilweise per Live- Streaming öffentlich zugänglich gemacht werden können. Dabei ist insbesondere zu ermitt eln, wie das Live -Streaming barrierefrei, mehrsprachig und inklusiv gestaltet werden kann, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, von Menschen mit internationaler Familiengeschichte, von neu eingewanderten Personen aus europäischen und außereuropäischen Staaten sowie von relevanten Akteur*innen der Stadtgesellschaft zu fördern. Begründung Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit zentralen gesellschaftspolitischen Fragestellungen der Stadt Köln, der Teilhabe und der demokratischen Mitwirkung in einer vielfältigen Stadtgesellschaft insbesondere in den Bereichen Antidiskriminierung, Mehrsprachigkeit, Chancengerechtigkeit und internationale Zusammenarbeit. Gerade diese Themen und viele mehr erfordern ein Höchstmaß an Transparenz, Zugänglichkeit und öffentlicher Sichtbarkeit. Die Stadt Köln unterhält derzeit zusammen 23 internationale und nationale Städtepartnerschaften und ist Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR). Daraus ergib t sich ein besonderer Anspruch an Transparenz, Zugänglichkeit, internationale Vernetzung sowie einer diskriminierungssensible und inklusive Gestaltung politischer Prozesse. Das Live-Streaming von Ausschusssitzungen kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, politische Prozesse für Menschen zugänglich zu machen, die aufgrund von Behinderung, Sprachbarrieren, familiären Verpflichtungen, Erwerbs tätigkeit oder fehlender institutioneller Anbindung bislang nur eingeschränkt an kommunalpolitischen Debatten teil nehmen können. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderung, Menschen mit internationaler Familiengeschichte, neu eingewanderte Personen aus europäischen und außereuropäischen Staaten sowie Eltern mit Kita- und Schulbezug. Eine barrierefreie und meh rsprachige Ausgestaltung stärkt nicht nur die demokratische Teilhabe, sondern fördert zugleich politische Bildung, Vertrauen in kommunale Entscheidungsprozesse und die Einbindung von Migrant*innen Selbst Organisationen, sozialen Trägern und Bildungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie sich ein Live-Streaming unter Nutzung kommunaler, Landes- und Bundesförderprogramme umsetzen lässt. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit nicht nur inhaltlich zu verhandeln, sondern auch strukturell erlebbar zu machen. Prüfgegenstand: Im Rahmen des Prüfauftrages sind insbesondere folgende Aspekte zu untersuchen: 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 1.1 Vereinbarkeit mit der Gemeindeordnung NRW, der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, 1.2 Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, insbesondere von sachkundigem Einwohner*innen, Gästen und Verwaltungsmitarbeitenden, 1.1 Regelungen zu Einwilligungen, Ausschluss einzelner Tagesordnungspunkte und Archivierung. 2. Technische und organisatorische Umsetzung 2.1 Erforderliche technische Infrastruktur (Streaming -Plattform, Kamera - und Tontechnik), 2.2 Barrierefreie Zugänge (Untertitel, Gebärdensprachdolmetsche nden , Audiodeskription), 2.3 Mehrsprachige Zugänglichkeit (z. B. Simultanübersetzung oder mehrsprachige Untertitel), 2.4 Niedrigschwellige Nutzung über mobile Endgeräte. 3. Technische, personelle und finanzielle Umsetzung 3.1 Technischer Aufwand (Hardware, Software, Streaming-Infrastruktur), 3.2 personelle Ressourcen (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung), 3.3 laufende und einmalige Kosten, 3.4 mögliche Synergien mit bestehenden Streaming-Angeboten der Stadt Köln. 4. Städtepartnerschaftliche und internationale Perspektive 4.1 Mehrwert von Live-Streams für die 23 Partnerstädte Kölns (z. B. internationale Beobachtung, Wissenstransfer), 4.2 Möglichkeiten zur mehrsprachigen Begleitung ausgewählter Sitzungen oder Themen, 4.3 Stärkung der Rolle Kölns innerhalb der ECCAR durch transparente, vorbildhafte Gremienarbeit, 4.4 Nutzung der Live-Streams zur internationalen Vernetzung und zum Austausch guter Praxis. 5. Zielgruppenorientierte Wirkung Förderung der politischen Teilhabe von: 5.1 Menschen mit Behinderungen, 5.2 Menschen mit internationaler Familiengeschichte, 5.3 neu eingewanderten Menschen aus europäischen und außereuropäischen Ländern, 5.4 Familien, insbesondere Eltern mit Kita- und Schulbezug, 5.5 Akteur*innen aus Kitas, Schulen und städtischen Einrichtungen, 5.6 Migrant*innen-Selbstorganisationen (MSO), 5.7 Mitgliedern politischer Gremien und zivilgesellschaftlicher Initiativen. 6. Finanzierungsmöglichkeiten: Im Rahmen der Prüfung sind geeignete Finanzierungsquellen darzustellen und zu bewerten. 7. Kommunale Mittel 7.1 Haushaltsmittel des Dezernats für Soziales, Integration und Chancengerechtigkeit, 7.2 Mittel aus dem Bereich Digitalisierung / E-Government, 7.3 projektbezogene Mittel aus der politischen Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. 8. Landesmittel (NRW) 8.1 Förderprogramme zur digitalen Teilhabe und Barrierefreiheit. 8.2 Mittel aus Integrations- und Teilhabeprogrammen des Landes NRW. 8.3 Programme zur Stärkung kommunaler Demokratie und Bürgerbeteiligung. 9. Bundesmittel 9.1 Förderprogramme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 9.2 Programme zur digitalen Inklusion und politischen Bildung, 9.3 Mittel aus den Demokratieförder- und Integrationsprogrammen des Bundes, 9.4 Eine Kombination mehrerer Finanzierungsquellen (Kofinanzierung) ist ausdrücklich zu prüfen. 10. Unabweisbarer Kriterienkatalog: Bei der Konzeption und Umsetzung des Live -Streamings sind folgende Kriterien zwingend zu berücksichtigen: 10.1 Einsatz von Live-Untertitelung (deutsch, perspektivisch mehrsprachig), 10.2 Prüfung von Gebärdensprachdolmetschern (DGS), 10.3 barrierefreie Streaming-Plattformen (WCAG-konform), 10.4 ergänzende Bereitstellung von Aufzeichnungen und Protokollen in leicht zugänglichen Formaten, 10.5 Berücksichtigung von Menschen mit kognitiven, sensorischen und motorischen Einschränkungen, 10.6 Gebärdensprachdolmetscher*innen (DGS) 10.7 Barrierefreie Plattform nach BITV-Standards, 10.8 Berücksichtigung der in Köln besonders relevanten Sprachen, 10.9 Niedrigschwellige Sprachunterstützung für neu eingewanderte Menschen, 10.10 Gleichberechtigter Zugang unabhängig von Behinderung, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Bildungsstand 10.11 Berücksichtigung von zeitlichen, familiären und beruflichen Einschränkungen (z. B. asynchrone Nutzung). 11. Zivilgesellschaftliche Einbindung 11.1 Einbeziehung von MSO, Behindertenvertretungen, Elternvertretungen sowie Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Schüler*innenvertretung, 11.2 Transparente Kommunikation und Feedbackmöglichkeiten, 11.3 Stärkung der öffentlichen Wahrnehmbarkeit des Ausschusses, 11.4 Förderung von Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse. 11.5 Niedrigschwellige politische Bildung. 12. Pilotphase und Evaluierung 12.1 Prüfung einer Pilotphase (z. B. für ausgewählte Sitzungen), 12.2 Entwicklung von Evaluationskriterien (Reichweite, Nutzung, Barrierefreiheit, Rückmeldungen), 12.3 Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen und Behindertenverbände. Berichterstattung: Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration , dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren sowie dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums, jedoch spätestens in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im April 2026, über die Ergebnisse der Prüfung sowie konkrete Umsetzungsvorschläge einschließlich eines Finanzierungs- und Zeitplans zu berichten. Mit freundlichen Grüßen, Eli Abeke, Malik Karaman und Gönül Topuz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0262/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 11:56