SV-2013/0059
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 30. Oktober 2013 betr. Umweltzone
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Dezernat III
Stadträtin Brigitte Lindscheid
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Stadträtin
Brigitte Lindscheid
FDP-Fraktion
Rheinstraße 22
64283 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2307 u. 13-2308
Telefax: 06151 13-2329
E-Mail: dezernatIII@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
Datum:
09.12.2013
Große Anfrage zur Umweltzone vom 30. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Durch welche Maßnahmen erfüllen nach Kenntnis des Magistrats andere europäische Städte die EU-
Richtlinie 1999/30/EG?
Antwort:
Über die Situation Einhaltung der Grenzwerte im europäischen Ausland kann der Magistrat keine
Aussagen treffen. Die EU-Kommission hat jedoch allein 33 deutschen Städten - darunter auch Darmstadt
- eine Verlängerung der Frist bis zur Einhaltung der Grenzwerte verweigert. Die bekanntesten
Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der EU-Richtlinie 1999/30/EG sind die Festsetzung von
Umweltzonen, der Einbau von Schadstofffiltern in den Fahrzeugen des ÖPNV sowie alle Maßnahmen zur
Verschiebung des Modal Splits zugunsten des ÖPNVs.
Frage 2:
Welche Erfahrungen bezüglich der Wirkung möglicher Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung wurden in
Darmstadt bisher gemacht?
Antwort:
Trotz des umfangreichen Maßnahmenpakets im Luftreinhalteplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
wurden in den Jahren 2006 33 Überschreitungen, 2007 29 Überschreitungen, 2008 22
Überschreitungen, 2010 30 Überschreitungen und 2012 15 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte
gemessen.
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2009 gab es sogar 41 Überschreitungen, dje jedoch vorwiegend auf umfangreiche Sanierungsarbeiten im
Umfeld der Messstationen zurückzuführen waren (Staatstheater, Quelleparkhaus (LP6) und ein privater
Balkon unmittelbar neben der Messstation Hügelstraße).
2011 wurden 40 Überschreitungen registriert, auch diese waren auf Sanierungsarbeiten im Umfeld
zurückzuführen.
Bis einschließlich Oktober 2013 wurden an der Messstation in der Hügelstraße trotz der laufenden
Tunnelsanierung lediglich 15 Überschreitungen festgestellt. Das heißt, durch Abdeckung und Absaugung
der zu sanierenden Tunnelwände konnte die durchschnittliche Anzahl der jährlichen
Grenzwertüberschreitungen zumindest gehalten werden.
Frage 3:
Hat der Magistrat auf Erfahrungen anderer Städte bei Festlegung der Maßnahme „Umweltzone“
zurückgegriffen?
Antwort:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat eine Umweltzone als zusätzliche Maßnahme
begrüßen würde, diese Umweltzone jedoch noch nicht festgesetzt worden ist.
Der Magistrat beobachtet die fachlichen Erfahrungen, die andere Städte bei Festsetzung der Maßnahme
Umweltzone gemacht haben. In Frankfurt am Main beispielsweise, sank die Feinstaubbelastung nach
Einführung der Umweltzone.
Der Magistrat würde die Einführung einer gemeinsamen Umweltzone für das gesamte Rhein-Main-Gebiet
begrüßen. Aufgrund der nicht flächendeckend vorhandenen Messstationen folgt das Hessische
Umweltministerium diesem Vorschlag zurzeit nicht.
Frage 4:
Welche Bestandteile der Maßnahme „Umweltzone“ wurden nach Analyse der existierenden Beispiele und
Gutachten in welcher Weise optimiert?
Antwort:
Die Festsetzung einer Umweltzone wurde bei Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für den Bereich der
Stadt Darmstadt jeweils geprüft und berechnet. Die mögliche Maßnahme Umweltzone, die bislang in den
Luftreinhalteplänen für das Stadtgebiet Darmstadt noch nicht festgesetzt worden ist, ist derzeit
Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung. Die Untersuchung basiert auf möglichen
verkehrlichen Maßnahmen unter der Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen in Darmstadt. Sobald
die Untersuchungsergebnisse vorliegen - die Ergebnisse werden - so wurde uns signalisiert -
voraussichtlich im März 2014 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, vorgelegt - wird festzulegen sein, in welchem Umfang die Maßnahme Umweltzone in
der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zusätzlich festgesetzt wird.
Frage 5:
Wurden wissenschaftliche Gutachten bei Festlegung der Maßnahme „Umweltzone“ berücksichtigt und
wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu 4. Die wissenschaftlichen Untersuchungen und Grundlagen der Luftreinhaltepläne
werden in Hessen grundsätzlich durch die Landesregierung erarbeitet. Zuständig sind hier neben der
Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das dementsprechend das wissenschaftliche Gutachten für
Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Auftrag gegeben hat.
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Frage 6:
Wurden Alternativen zur „Umweltzone“ vom Magistrat geprüft? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden
diese verworfen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die EU-Kommission hat im März 2013 den Antrag zahlreicher Kommunen auf Fristverlängerung bis zur
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte abgelehnt und ausgeführt, dass alle Maßnahmen, die zur Senkung
der Luftschadstoffe beitragen können, umzusetzen sind. Der Magistrat hält die Ausweisung einer
Umweltzone durch das Land Hessen für eine geeignete Maßnahme, um in Ergänzung zu dem bereits
geltenden umfangreichen Maßnahmenkatalog und ggf. weiteren zusätzlichen Maßnahmen zum
Luftreinhalteplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen
weiter zu reduzieren. Eine Magistratvorlage wird derzeit vorbereitet, um zügig der entsprechenden
Anordnung durch die Landesregierung nach Vorlage der Ergebnisse der laufenden Untersuchung Folge
leisten und den best möglichen Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu
können.
Frage 7:
Werden die gesetzten Grenzwerte der EU-Richtlinie 1999/30/EG mit der Maßnahme „Umweltzone“
sicher eingehalten werden können, insbesondere für die hoch belasteten Räume?
Antwort:
Die Einhaltung der durch die EU-Richtlinie gesetzten Grenzwerte kann mit der Festsetzung einer
Umweltzone allein nicht sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des
Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid (NO2). Die Einführung einer Umweltzone ist nicht geeignet,
die NO2-Belastung nennenswert zu senken. Hinsichtlich der Reduktion von Feinstaub (PM10) hat sich die
Maßnahme Umweltzone in anderen Städten in der Vergangenheit jedoch vielfach bewährt.
Frage 8:
In welcher Höhe sind Überschreitungen der Grenzwerte für die Feinstaubbelastung nach Einführung der
„Umweltzone“ möglich bzw. wahrscheinlich? Unter welchen Bedingungen sind diese zu erwarten?
Antwort:
Durch die Einführung einer Umweltzone könnten die Grenzwertüberschreitungen zwischen 10% und 20%
abnehmen.
Frage 9:
Wie lassen sich die Auswirkungen der Einführung der „Umweltzone“ auf die Gesundheit der Einwohner
quantifizieren? Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse gründet der Magistrat seine Aussage?
Antwort:
Mit der Festsetzung einer Umweltzone können Feinstaubbelastungen reduziert werden. Eindeutige Werte
gibt es nicht. Dies ist u.a. auf die unterschiedlichen Standortbedingungen der Messstationen und
wechselnde Wetterverhältnisse zurückzuführen.
Frage 10:
Steht schon fest, wie der Geltungsbereich der Umweltzone genau aussehen wird?
Antwort:
Der Geltungsbereich einer künftigen Maßnahme Umweltzone wird sich nach den Ergebnissenn des für
März 2014 erwarteten wissenschaftlichen Gutachtens richten. Entsprechende Vorschläge, die im
Einvernehmen mit dem Land Hessen getroffen werden (Umweltministerium als zuständigem Ministerium
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und der HLUG als zuständiger Fachbehörde), werden den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch
eine öffentliche Veranstaltung gemeinsam mit dem Land ist geplant.
Frage 11:
Wenn ja in welcher Weise sind die Räume im Darmstädter Stadtgebiet, die jenseits dieser Grenze liegen
durch die EU-Richtlinie 1999/30/EG betroffen?
Antwort:
Auf Grundlage der vorliegenden Verkehrszahlen können die Belastungsschwerpunkte im Straßennetz
abgeschätzt werden. Falls die Umweltzone mit dem jetzt für die LKW-Fahrverbote bzw.
Durchfahrtsbeschränkungen festgesetzten Bereich übereinstimmt, sind die Belastungsschwerpunkte im
Stadtbebiet mit einbezogen.
Frage 12:
Welche Maßnahmen wird der Magistrat für diese Räume im Darmstädter Stadtgebiet, die jenseits dieser
Grenze des Geltungsbereichs der „Umweltzone“ liegen, ergreifen?
Antwort:
Durch Verkehrsverflüssigung (u.a. durch Einführung einer verkehrsadaptiven Netzsteuerung, Änderung
des Modal splits durch Ausbau des ÖPNV und der Radverkehrsinfrastruktur) soll generell im gesamten
Stadtgebiet eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern von Verkehrsschadstoffausstoß und
Verkehrslärm erreicht werden.
Frage 13:
Besteht die Möglichkeit, dass es durch die „Umweltzone“ zu einer höheren Belastung der angrenzenden
Gebiete kommt? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier zusätzlich getroffen, um die Luftqualität
gemäß der Ziele der Richtlinie 1999/30/EG zu erhalten?
Antwort:
Der Zuschnitt einer Umweltzone ist so zu gestalten, dass Ausweichverkehr vermieden wird. Hierbei ist
über die Stadtgrenzen hinaus zu prüfen, inwieweit der Durchfahrtsverkehr für LKW für die Landkreise
weiterhin zugelassen werden kann oder verboten werden müsste. Dies ist letztendlich eine Entscheidung
einer Landesregierung, die auf den Ergebnissen der bereits genannten Studie beruhen wird.
Frage 14:
Wie soll die Kontrolle der Einfahrtregelungen für die „Umweltzone“ erfolgen? Hat der Magistrat sich
hierzu mit den vollziehenden Behörden abgestimmt? Wie wird der Magistrat den Vollzug sicherstellen?
Antwort:
In Abstimmung mit dem Hessischen Umweltministerium, der Landesanstalt für Umwelt und Geologie
(HLUG) und der wissenschaftsstadt Darmstadt ist zunächst die Umweltzone für den Bereich der Stadt
Darmstadt festzulegen. Nachdem dies – zu gegebener Zeit – erfolgt ist, wird nach vorheriger Festlegung
der Standorte für die amtlichen Verkehrszeichen die Beschilderung entsprechend den geltenden
Vorschriften (> Straßenverkehrsordnung – StVO) vorgenommen.
Die Überwachung und Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge, die nicht über eine gültige
(grüne) Plakette verfügen bzw. keine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, erfolgt durch die Polizei
des Landes Hessen sowie durch das Bürger- und Ordnungsamt (> Kommunalpolizei) im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Ressourcen.
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Sofern Kontrollstellen eingerichtet werden, erfolgen die Kontrollen – analog der Verfahrensweise im
Zusammenhang mit dem Aktionsplan Darmstadt - Feinstaub – durch die Polizei des Landes Hessen, die
von der Kommunalpolizei unterstützt wird.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird
durch die Kommunalpolizei vorgenommen.
Frage 15:
Wie soll die Plakettenausgabe an auswärtige, insbesondere ausländische, Touristen und
Tourismusunternehmen (z.B. Reisebusunternehmen) aber auch Unternehmen erfolgen?
Antwort:
Hinsichtlich der Plakettenausgabe an auswärtige Tourismusunternehmen ist geplant, sich an der
Vorgehensweise der Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden zu orientieren.
Die Plakettenausgabe erfolgt bereits jetzt einheitlich bundesweit, da schon zahlreiche Städte
Umweltzonen eingerichtet haben. Erhältlich sind die Plaketten bei allen Kfz-Zulassungsbehörden beim
TÜV, DEKRA und allen Werkstätten, welche eine AU-Prüfung vornehmen dürfen. Darüber hinaus können
auch Tankstellen und Hotels Feinstaubplaketten ausgeben
Frage 16:
Hat der Magistrat nähere Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Kosten der „Umweltzone“
veranlasst?
Antwort:
Der Magistrat hat keine Untersuchung zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Umweltzone veranlasst.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz festgestellt, dass sämtliche Maßnahmen
– auch die Einführung einer Umweltzone – ohne Rücksicht auf die Folgekosten zu ergreifen sind, um die
Grenzwerte einzuhalten bzw. die Anzahl der Überschreitungen zu reduzieren.
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Frage 17:
Wurden die von der „Umweltzone“ betroffenen Verbände in diese Untersuchungen mit einbezogen?
Welche Belange haben diese vorgetragen und wie wurde ihnen Rechnung getragen?
Antwort
:
Die Festsetzung der Maßnahme Umweltzone ist eine der Maßnahmen, der bei einer Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main Teilplan Darmstadt aufgrund der fachlichen
wissenschaftlichen Überlegungen im Entwurf eingearbeitet werden wird und dann im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung auch den Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden wird. Da
diese Festsetzung noch nicht erfolgte, kann zum 2. Teil dieser Frage keine Antwort gegeben werden.
Frage 18:
Welcher Aufwand (nach Sach- und Personalkosten) wird der Stadt Darmstadt für die Einführung und den
Vollzug der „Umweltzone“ entstehen?
Antwort:
Der Aufwand zu den Sachkosten wird ca. 150.000 Euro betragen, wobei hier die reine Beschilderung
genannt wird. Zu den Personalkosten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Es ist eine
Personalverstärkung bei der Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erforderlich
(wegen der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen). Außerdem werden
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vermehrte Kontrollen im Rahmen der Aufgaben der Kommunalpolizei erforderlich werden, gerade
betreffend die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Anfangs wird auch eine personelle Verstärkung
beim Umweltamt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen und zahlreichen Telefonaten
erforderlich sein.
Frage 19:
Welcher finanzielle Aufwand entsteht durch die Umrüstung der städtischen Fuhrparks und der Fuhrparks
der städtischen Unternehmen? Werden alle Fuhrparks der Stadt Darmstadt und der Stadtwirtschaft
umgerüstet?
Antwort:
Durch die Komplexität des städtischen Fuhrparks ergeben sich zum heutigen Zeitpunkt Unwägbarkeiten,
die nur eine grobe Abschätzung des finanziellen Aufwands zulassen. Grundsätzlich muss angemerkt
werden, dass es für Fahrzeuge die keine Feinstaubplakette bzw. eine rote oder gelbe Feinstaubplakette
erhalten würden, in einer Vielzahl von Fällen technisch nicht möglich sein wird, Fahrzeuge nachzurüsten.
Die Regelungen der Umweltzonen gelten nach der 35. BImSchV für PKW und Nutzfahrzeuge.
Ausgenommen sind mobile Arbeitsmaschinen, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren)
sowie Fahrzeuge, die Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen können, die einen nicht
unerheblichen Anteil im städtischen Fuhrpark darstellen.
Der überwiegende Teil der von der Umweltzone berührten Dienstfahrzeuge der Stadt Darmstadt befindet
sich hinsichtlich der Abgasgesetzgebung bereits auf aktuellem technischem Stand. Die PKW sind bis auf
wenige Ausnahmen zum überwiegenden Teil geleast und werden im Rahmen der Leasingverträge
regelmäßig gegen Neufahrzeuge mit aktuellstem Abgasverhalten ausgetauscht.
Ältere Fahrzeuge, welche keine bzw. eine rote oder gelbe Feinstaubplakette haben oder bekommen
können (summiert 27% der Fahrzeuge), wären im Verlauf einer Übergangsfrist gegen Neufahrzeuge mit
aktueller Abgasnorm auszutauschen.
Inwieweit die Fuhrparks der städtischen Tochterunternehmen und der Stadtwirtschaft umgerüstet bzw.
im Hinblick auf eine mögliche Umweltzone erneuert werden, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats,
da deren Verwaltung in Eigenregie erfolgt.
Frage 20:
Welche Kosten (für Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen etc.) werden für Dritte (Natürliche und
juristische Personen) durch die Einführung der „Umweltzone“ entstehen?
Antwort:
Die Kosten für Dritte können seitens der Stadt nicht beziffert werden. Nach den Angaben der KFZ-
Zulassungsbehörde sind bereits 88,9 % Prozent der KFZ mit Grüner Plakette ausgestattet.
Frage 21:
Welche Kosten (für Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen etc.) werden für die Gewerbetreibenden durch
die Einführung der „Umweltzone“ entstehen?
Antwort:
Die Stadt Darmstadt kann die Kosten für Gewerbetreibende nicht beziffern.
Frage 22:
Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um die finanziellen Folgen der „Umweltzone“ für die
Betroffenen zu kompensieren?
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Antwort:
Die Umweltzone stellt eine Maßnahme dar, die der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger dient.
Finanzielle Folgen durch Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen können vom Magistrat nicht übernommen
werden, auch in anderen Bereichen sind die jeweiligen Vorgaben der Immissionsschutzgesetze und
-verordnungen einzuhalten, dies gilt z.B. für die Betreiber von Heizungsanlagen und die Fahrerinnen und
Fahrer von PKWs.
Frage 23:
Wurde die „Umweltzone“ vom Magistrat gegenüber anderen Alternativen auch im Hinblick auf die
sozialen Auswirkungen (z.B. Fahrzeughaltung von Fürsorgeempfängern) überprüft? Mit welchem
Ergebnis?
Antwort:
Im Hinblick auf soziale Auswirkungen wird es die Möglichkeit geben, in besonderen Situationen
(Schwerbehinderung, finanzielle Existenzfragen) Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Diese
Ausnahmegenehmigungen werden sich an den Kriterien der Plakettenverordnung des Bundes und den
Festsetzungen in den anderen Luftreinhalteplänen von Wiesbaden und Frankfurt orientieren.
Frage 24:
In welchen Abständen und mit welcher Systematik soll ein Monitoring der Effekte der „Umweltzone“
durchgeführt werden?
Antwort:
Die Effekte der Maßnahmen - so auch der Maßnahme Umweltzone - werden im Rahmen der amtlichen
Messungen an der Messstation Hügelstraße und der Hintergrundmessstation ständig von dem
Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) kontrolliert.
Frage 25:
Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, falls auch nach Einführung der „Umweltzone“ die
Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Hinsichtlich der Grenzwerte für Feinstaub wird auf die Antworten zu Frage zwei verwiesen. Es ist davon
auszugehen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Andernfalls wäre auch die Ausweitung von
Fahrverboten zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Verteiler:
Büro des Oberbürgermeisters
Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen
Pressestelle
( ) zur Publikation
( x ) zur Kenntnis
Dezernat II/32
Amt 56
Amt 66
EAD
SV-2013/0059
4378 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2013/0059 Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 30. Oktober 2013 betr. Umweltzone Große Anfrage Umweltzone Wir fragen den Magistrat, 1) Durch welche Maßnahmen erfüllen nach Kenntnis des Magistrats andere europäische Städte die EU-Richtlinie 1999/30/EG? 2) Welche Erfahrungen bezüglich der Wirkung möglicher Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung wurden in Darmstadt bisher gemacht? 3) Hat der Magistrat auf Erfahrungen anderer Städte bei Festlegung der Maßnahme „Umweltzone“ zurückgegriffen? 4) Welche Bestandteile der Maßnahme „Umweltzone“ wurden nach Analyse der existierenden Beispiele und Gutachten in welcher Weise optimiert? 5) Wurden wissenschaftliche Gutachten bei Festlegung der Maßnahme „Umweltzone“ berücksichtigt und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 6) Wurden Alternativen zur „Umweltzone“ vom Magistrat geprüft? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese verworfen? Wenn nein, warum nicht? 7) Werden die gesetzten Grenzwerte der EU-Richtlinie 1999/30/EG mit der Maßnahme „Umweltzone“ sicher eingehalten werden können, insbesondere für die hoch belasteten Räume? 8) In welcher Höhe sind Überschreitungen der Grenzwerte für die Feinstaubbelastung nach Einführung der „Umweltzone“ möglich bzw. wahrscheinlich? Unter welchen Bedingungen sind diese zu erwarten? 9) Wie lassen sich die Auswirkungen der Einführung der „Umweltzone“ auf die Gesundheit der Einwohner quantifizieren? Auf welche wissenschaftliche Erkenntnisse gründet der Magistrat seine Aussage? 10) Steht schon fest, wie der Geltungsbereich der Umweltzone genau aussehen wird? 11) Wenn ja in welcher Weise sind die Räume im Darmstädter Stadtgebiet, die jenseits dieser Grenze liegen durch die EU-Richtlinie 1999/30/EG betroffen? 12) Welche Maßnahmen wird der Magistrat für diese Räume im Darmstädter Stadtgebiet, die jenseits dieser Grenze des Geltungsbereichs der „Umweltzone“ liegen, ergreifen? 13) Besteht die Möglichkeit, dass es durch die „Umweltzone“ zu einer höheren Belastung der angrenzenden Gebiete kommt? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier zusätzlich getroffen, um die Luftqualität gemäß der Ziele der Richtlinie 1999/30/EG zu erhalten? 14) Wie soll die Kontrolle der Einfahrtregelungen für die „Umweltzone“ erfolgen? Hat der Magistrat sich hierzu mit den vollziehenden Behörden abgestimmt? Wie wird der Magistrat den Vollzug sicherstellen? 2 15) Wie soll die Plakettenausgabe an auswärtige, insbesondere ausländische, Touristen und Tourismusunternehmen (z.B. Reisebusunternehmen) aber auch Unternehmen erfolgen? 16) Hat der Magistrat nähere Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Kosten der „Umweltzone“ veranlasst? 17) Wurden die von der „Umweltzone“ betroffenen Verbände in diese Untersuchungen mit einbezogen? Welche Belange haben diese vorgetragen und wie wurde ihnen Rechnung getragen? 18) Welcher Aufwand (nach Sach- und Personalkosten) wird der Stadt Darmstadt für die Einführung und den Vollzug der „Umweltzone“ entstehen? 19) Welcher finanzielle Aufwand entsteht durch die Umrüstung der städtischen Fuhrparks und der Fuhrparks der städtischen Unternehmen? Werden alle Fuhrparks der Stadt Darmstadt und der Stadtwirtschaft umgerüstet? 20) Welcher Kosten (für Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen etc.) werden für Dritte (Natürliche und juristische Personen) durch die Einführung der „Umweltzone“ entstehen? 21) Welche Kosten (für Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen etc.) werden für die Gewerbetreibenden durch die Einführung der „Umweltzone“ entstehen? 22) Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um die finanziellen Folgen der „Umweltzone“ für die Betroffenen zu kompensieren? 23) Wurde die „Umweltzone“ vom Magistrat gegenüber anderen Alternativen auch im Hinblick auf die sozialen Auswirkungen (z.B. Fahrzeughaltung von Fürsorgeempfängern) überprüft? Mit welchem Ergebnis? 24) In welchen Abständen und mit welcher Systematik soll ein Monitoring der Effekte der „Umweltzone“ durchgeführt werden? 25) Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, falls auch nach Einführung der „Umweltzone“ die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Darmstadt, 30. Oktober 2013 Sandra Klein Leif Blum, MdL Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Rheinstraße 22
- Hügelstraße
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2013/0059
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 30.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00