V/0307/2025
Vernachlässigter Wohnungsbestand des Immobilienfonds d.i.i. 41. Bestand A GmbH in Münster-Coerde
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Berichtsvorlage
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V/0307/2025
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Vernachlässigter Wohnungsbestand des Immobilienfonds d.i.i. 41. Bestand A GmbH in Münster-
Coerde
Beratungsfolge
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
Bericht:
Anlass
Die prekäre Wohnsituation in den Gebäuden der d.i.i. 41. Bestand A GmbH (d.i.i.) und deren Woh-
numfeld im Stadtteil Coerde stehen seit geraumer Zeit im Fokus von Politik und Verwaltung sowie in
der Öffentlichkeit. Die Verwaltung hat in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Wohnen, Lie-
genschaften, Finanzen und Wirtschaft sowie der Bezirksvertretung Münster-Nord hierzu anlassbezo-
gen berichtet.
Mit dieser Vorlage fasst die Verwaltung die Chronologie der Ereignisse vor Ort von 2023 bis heute
zusammen. Zudem wird auf das Anliegen der CDU -Ratsfraktion vom 25.02.2025 eingegangen (s.
Anlage).
Ausgangslage
Die Wohngebäude wurden 1965 errichtet. Sowohl die d.i.i. als auch die Voreigentümer*innen haben
erforderliche und kontinuierliche Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen seit Jahrzehnten un-
terlassen.
Zur Einordnung der Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung bei prekären Wohnverhältnissen ist da-
rauf hinzuweisen, dass zwischen Mietenden und Vermietenden auf der Grundlage eines Mietvertra-
ges ein privat rechtliches Verhältnis besteht. Hiernach haben die Vermietenden nach Maßgabe der
geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches dafür zu sorgen, dass die Wohnungen in ei-
nem mängelfreien Zustand genutzt werden können. Die Stadt Münster, hier die Wohnungsaufsicht im
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, schaltet sich dann ein, wenn Mieter*innen sich
an sie wenden und gravierende Mängel anzeigen. Hierzu gehören zum Beispiel Mängel rund um die
Wasserversorgung und Heizung.
Amt für Wohnungsw esen und
Quartiersentw icklung
14.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Regenitter
Telefon: 492-6400
RegenitterG@stadt-
muenster.de
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Seit 2023 vereinzelt eingehenden Anzeigen von Mieter*innen ging die Verwaltung auf der Grundlage
des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW nach und leitete wohnungsaufsichtsrechtliche Verfahren ge-
gen die von der Eigentümerin beauftragte Hausverwaltung ein, soweit die erforderliche Be seitigung
von Missständen nicht fristgerecht im Rahmen einer freiwilligen Abhilfe erfolgte.
Die Konzernstrukturen der Dachgesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer zahlrei-
chen Gesellschaften –wie auch die d.i.i. 41. Bestand A GmbH mit dem Wohnungsbestand in Coerde-
sind sehr komplex und kaum zu durchblicken, so dass es für die Verwaltung schwierig war, verant-
wortliche Ansprechpartner*innen der Eigentümerin für Gespräche zu identifizieren.
Im März 2024 ist es erstmalig gelungen, i n einen ersten persönlichen Austausch zur dringend erfor-
derlichen Beseitigung von Missständen in und an den Wohngebäuden zwischen der Stadtverwaltung
sowie Ansprechpartner*innen des Immobilienfonds und der damals zuständigen Hausverwaltung zu
kommen. Die Vertreter*innen der Stadt boten eine umfassende Beratung zur Aufwertung der Bestän-
de durch Modernisierungsmaßnahmen und deren Fördermöglichkeiten, insbesondere für die hochge-
schossigen Gebäude an der Königsberger Straße, an.
Ende März 2024 stellte die d. i.i. Deutsche Invest Immobilien AG einen Insolvenzantrag. Am 09.04.
2024 wurde über das Vermögen der d.i.i. AG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Ab diesem
Zeitpunkt waren weder die bisherigen Ansprechpartner*innen des Immobilienfonds noch der bea uf-
tragten Verwalterin erreichbar.
Havarie der Wasserversorgung im Juli 2024
Am 03.07.2024 erhielt die Verwaltung Hinweise dazu, dass der Wasserdruck in den oberen Etagen
des neungeschossigen Gebäudes „Königsberger Str. 4“ nicht ausreichte und es folglich zu einem
Warmwasserausfall gekommen sei. Am 16.07.2024 spitzte sich die Situation schlagartig zu, und es
haben sich 15 Mietparteien an einen Träger vor Ort (Arbeiterwohlfahrt) gewandt, da sie Wasserprob-
leme hatten und weitere Mängel bestehen. Vertreter*innen der Verwaltung stellten im Rahmen einer
sofortigen Inaugenscheinnahme der Schäden den kompletten Zusammenbruch der Frischwasserver-
sorgung fest.
Angesichts der Havarie der Wasserversorgung hat die Verwaltung unverzüglich alle Maßnahmen
veranlasst, die die Versorgung der Mieter*innen mit Frischwasser schnellstmöglich gewährleistet,
insbesondere mit Blick auf die für die nachfolgenden Tage angekündigte Hitzewelle mit Temperaturen
von über 30 Grad.
Das Technische Hilfswerk hatte im Rahmen einer unverzügli chen technischen Unterstützung den
Keller, der rund einen Meter unter Wasser stand, vom 17.07. bis 18.07.2024 abgepumpt und damit
den Zugang zu der Wasserversorgungsanlage ermöglicht. Die damals zuständige Hausverwaltung
ließ direkt anschließend die Wasserdruckerhöhungsanlage des Hauses soweit in Stand setzen, dass
noch am selben Tag zumindest die Kaltwasserversorgung wieder in Gang kam.
Die Eigentümervertreterin hat dann auf Anforderung und mit erheblicher Unterstützung der Verwal-
tung am 18.07.2024 je zw ei Sanitär- und Duschcontainer vor dem Mehrfamilienhaus aufstellen las-
sen. Die beauftragte Firma hatte bereits bei der Aufstellung der Anlagen vor Ort außerordentliche
Bedenken, dass ihre hochwertigen Sanitärcontainer durch Vandalismus beschädigt werden und kün-
digte einen sofortigen Abzug der Container an, wenn nicht eine permanente Überwachung des offe-
nen Grundstückes und der Containeranlagen gewährleistet würde. Auch andere Firmen, die im Rah-
men der Gefahrenabwehr Leistungen erbracht haben, drängten ebenfalls auf eine Zusage der Kos-
tenübernahme durch die Stadt Münster im Falle eines möglichen Zahlungsausfalles.
Grundsätzlich war es die Aufgabe der Eigentümerin der Gebäude, die Sicherheit für die Containeran-
lagen zu gewährleisten. Schon zu diesem Zeitpunkt war offensichtlich vielen Firmen schon bekannt,
dass sich die Eigentümerin in einer finanziellen Schieflage befand und die Unternehmen waren nicht
bereit, Aufträge zu übernehmen. Erst nach der Zusage der Verwaltung vor Ort, entweder durch den
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Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) oder eine externe Sicherheitsfirma, eine Überwachung des of-
fenen Grundstücks und der Conta ineranlagen sicherstellen zu lassen, war die Firma bereit, die
Dusch- und Sanitärcontainer vor Ort zu belassen. Angesichts der akuten Gefahr für die Gesundheit
der Bewohner*innen aufgrund des kompletten Ausfalls der Wasserversorgung war diese Zusage un-
umgänglich. Zudem musste der Auftrag kurzfristig dahingehend erweitert werden, dass auch eine
Brandwache für das Gebäude sichergestellt werden sollte. Aufgrund fehlender Feuerlöscher und de-
fektem Rauchabzug in Kombination mit der in den Fluren und im Keller vo rgefundenen Vermüllung
war eine erhebliche Gefahr für die Bewohner*innen im Falle eines Brandes zu befürchten. Weil dem
Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) für die kurzfristige Einrichtung einer Brandwache kein Perso-
nal zur Verfügung stand, musste kurzfristig auf einen gewerblichen Sicherheitsdienst zurückgegriffen
werden.
Am 19.07.2024 wurde Strom für die Beleuchtung und Warmwasserversorgung in die Container ge-
legt. Zusätzlich veranlasste die Verwaltung alle erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen, wie z.B.
Absperrungen, Zählereinbau, Beprobung des Wassers, etc.
Mit diesen drei Maßnahmen, der Aufstellung der Sanitärcontainern, der Beauftragung eines Sicher-
heitsdienstes sowie der Reparatur der Frischwasserversorgung konnte die zunächst kurzfristig ange-
dachte Räumung des Gebäudes verhindert werden. Im Vergleich zu den entstehenden Aufwänden
für eine Räumung des Gebäudes und die anschließende Unterbringung von rd. 150 Mieter*innen für
einen unbestimmten Zeitraum waren die von der Verwaltung zum großen Teil im We ge der Ersatz-
vornahmen umgesetzten Maßnahmen vor Ort die kostengünstigere Alternative zur Abwehr der Ge-
fahren für die Gesundheit der betroffenen Mieter*innen.
Weitere Entwicklungen im Zeitraum von Juli 2024 bis September 2024
Um den Bewohner*innen in der prekären Situation effektiv helfen und weiteren Missständen vor Ort
schnell begegnen zu können, auch über das Gebäude „Königsberger Str.4“ hinaus, wurde innerhalb
der Stadtverwaltung kurzfristig eine Task Force unter der Leitung des Beigeordneten für Wohnungs-
versorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit gebildet. Diese bestand aus Vertretungen der städtischen
Ämter für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, dem Ordnungsamt und Gesundheitsamt, dem
Sozialamt und den Abfallwirtschaftsbetrieben, der Feuerwehr sowie dem Bauordnungsamt und dem
Büro des Oberbürgermeisters. Bei Bedarf wurde die Expertise weiterer Ämter hinzugezogen. Die
Task Force traf sich während der akuten Gefahrenlage täglich, auch an den Wochenenden, und ver-
anlasste die erforderlichen Maßnahmen w eitestgehend in eigener Zuständigkeit, aber auch gegen-
über der verantwortlichen Hausverwaltung.
Hierzu gehörten die Entfernung von Brandlasten im Haus „Königsberger Str. 4“, Prüfung der Hoch-
häuser hinsichtlich feuerschutzrelevanter Sachverhalte und Umsetzung weiterer erforderlicher Maß-
nahmen wie Müllbeseitigung und Rattenbekämpfung.
Vulnerable Mieter*innen, die Unterstützung benötigten, erhielten diese unbürokratisch. So hat die
Verwaltung zwei Familien ein alternatives Unterbringungsangebot gemacht. Eine Familie hat das An-
gebot angenommen. Die andere Familie hat die alternative Wohnmöglichkeit vorerst abgelehnt, hatte
aber jederzeit die Möglichkeit, darauf zurückzukommen.
Unabhängig von den Sofortmaßnahmen liefen die bereits eingeleiteten wohnungsaufsichtsrechtlichen
Verfahren weiter oder es wurden neue Verfahren anlässlich von Mieter*innenanzeigen eingeleitet.
Als sich die Situation vor Ort und in der Kooperation mit der Hausverwaltung der Eigentümerin zu-
nächst zu stabilisieren schien, erhielt die Verwaltung Kenntnis von der Insolvenz der Hausverwaltung
zum 01.08 2024. Ab diesem Zeitpunkt waren die bisherigen Ansprechpartner*innen für die Verwal-
tung nicht mehr erreichbar. Mit den Ansprechpartner*innen der kurzfristig neu eingesetzten Hausver-
waltung in Wiesbaden konnte sich die Stadtverwaltung bereits am 02.08.2024 austauschen. Es stellte
sich heraus, dass ihr keine Unterlagen von der vorherigen Hausverwaltung zur Verfügung standen, so
dass erneut alle Informationen zur problematischen Situation, zu den getroffenen Maßnahmen vor Ort
und Kostenaufstellungen übersandt werden mussten. Die Zusammenarbeit mit der neuen Hausver-
waltung gestaltete sich vor diesem Hintergrund schwierig. Hinzu kam, dass die in erhebliche finanziel-
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le Schwierigkeiten geratene d.i.i. a ls Eigentümerin nur mit zeitlicher Verzögerung und oft erst nach
massiver Intervention der Verwaltung die Mittel für eine Beauftragung der unumgänglichen Maßnah-
men zur Gefahrenabwehr frei gab.
Damit der Zustand des Gebäudes „Königsberger Str. 4“ und des W ohnumfeldes, aber auch von
Wohnungen in anderen Gebäuden, nicht hinter dem bis dahin erreichten Status zurückfiel, ging die
Stadtverwaltung zum großen Teil zunächst im Wege der Ersatzvornahme für die dringenden Maß-
nahmen in Vorleistung. Das betraf in erster Linie Brandschutzmaßnahmen, die Aufrechterhaltung der
Wasserversorgung im Gebäude „Königsberger Str. 4“ sowie den hierzu erforderlichen Einsatz des
Sicherheitsdienstes, ebenso die Müllbeseitigung und Ungezieferbekämpfung.
Am 11. 09.2024 funktionierte in dem Hochhaus „Königsberger Str. 4“ die Kalt- und Warmwasserver-
sorgung wieder bis in die oberen Stockwerke. Deshalb konnte der Einsatz des Sicherheitsdienstes für
die Überwachung der vier vor dem Haus aufgestellten Sanitärcontainer beendet und deren Abholung
eingeleitet werden.
Nach einer Vielzahl von Gesprächen der Verwaltung mit Mieter*innen über die prekäre Situation griff
die Verwaltung den Wunsch auf, vor Ort eine Mieterversammlung zu organisieren. Sie konnte die
Vertreter*innen der beiden Münster aner Mietervereine, DMB Mieterverein Münster und Umgebung
e.V. und Mieter/innen -Schutzverein Münster und Umgebung e.V. für die Veranstaltung am
18.09.2024 im Franziskushaus gewinnen, so dass die rund 100 Teilnehmenden nicht nur über die
öffentlich-rechtlichen Interventionsmöglichkeiten gegen Wohnungsmängel, sondern auch zu ihren
privatrechtlichen Ansprüchen auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches informiert und bera-
ten werden konnten.
Zwangsverwaltung des Wohnungsbestandes der d.i.i. 41. Bestand A GmbH
Am 17.09.2024 hat das Amtsgericht Münster auf Veranlassung der Gläubigerbanken eine Wirt-
schaftskanzlei aus Münster als Zwangsverwalterin für die Bestände der d.i.i. in Münster -Coerde be-
stellt.
Die Kanzlei hat die Verwaltung schon einen Tag vor der formellen Bestellung hierüber informiert und
um einen kurzfristigen Termin gebeten, der auch unmittelbar erfolgte. Eine am selben Tag angedroh-
te vollständige Sperrung der Energieversorgung für alle 242 Wohnungen vor dem Hintergrund hoher
Zahlungsrückstände der d.i.i. konnte mit sofortiger Unterstützung der Verwaltung, der Stadtwerke
sowie der gerade bestellten Zwangsverwaltung kurzfristig abgewendet werden.
Seitdem tauschen sich Vertreter*innen der Zwangsverwaltung und des Amtes für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung im 14-tägigen Rhythmus zum jeweiligen Sachstand und zu den zu treffen-
den Maßnahmen aus. Zunächst musste sich die Zwangsverwaltung im Laufe der ersten Wochen ei-
nen Überblick über die Problemlagen in den Wohnungsbeständen sowie die Einnahmen- und Ausga-
bensituation verschaffen. Da auch sie in den ersten Wochen über keinerlei Unterlagen zu dem Be-
stand verfügte, gestaltete sich die Inbesitznahme der Gebäude sowie die Aufnahme der Mängelsitua-
tion als eine besondere Herausforderung. Mietzahlungen, auch als übernommenen Kosten der Unter-
kunft von Sozialamt und Jobcenter, wurden unmittelbar an die Zwangsverwaltung abgetreten. Alle
Mieteinnahmen dienen dazu, die Verbindlichkeiten zu bedienen sowie die zwingend erforderlichen
Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu lassen. Gleichzeitig unterliegt die Zwangsverwaltung finanzi-
ellen Grenzen; eine grundlegende Sanierung der Gebäude kann darüber nicht aktiv dargestellt wer-
den. Größere Maßnahmen bedürfen immer einer Zustimmung der Gläubigerin.
Die Zwangsverwaltung schaffte kurzfristig Möglichkeiten für die Mieter*innen, Mängel, Fragen oder
Hinweise telefonisch oder per Mail melden zu können. Der von der bisherigen Verwaltung gekündigte
Hausmeisterdienst wurde unmittelbar wieder beauftragt, in den Wohnungsbeständen für Ordnung zu
sorgen und Reparaturen vorzunehmen.
Bis Ende März 2025 sind der Stadtverwaltung alleine 106 Mängel von Mieter*innen im Rahmen der
Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes angezeigt und weitere 410 Mängel an die Zwangsver-
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waltung adressiert worden. Die angezeigten Missstände betreffen eine Spannbreite von „abblättern-
der Farbe, defekter Silikonfugen“ bis „Schimmel in Bad und Wohnräumen sowie Wasserschäden auf-
grund von Rohrbrüchen und defekten Aufzuganlagen“.
Die Zwangsverwaltung übersendet der Verwaltung regelmäßig Listen, aus der die sukzessive Besei-
tigung der Mängel an und in allen Gebäuden der d.i.i. 41. Bestand A GmbH in Coerde entnommen
werden kann. Über die tägliche Behebung von zahlreichen „Kleinstmängeln“ hinaus sind 134 größere
Mängel beseitigt. Hierzu gehören z.B. die Reparatur der Aufzüge, Umsetzung von Blitz - und Brand-
schutzmaßnahmen, Erneuerung der Briefkastenanlage, Heizungsreparaturen, Behebung von Schä-
den nach Rohrbrüchen und Schimmelbeseitigungen.
Besonders zeit - und kostenintensiv ist derzeit noch das Management zur Entsorgung von Müll,
Sperrmüll und sonstigem Unrat. Parallel dazu findet eine intensive Rattenbekämpfung statt. Zudem
wurden großflächige Schäden am Pflaster beseitigt, welche inf olge des Rattenbefalls entstanden
sind.
In der „Königsberger Str. 4“ ist es infolge einer Vielzahl von Rohrbrüchen vor und nach Anordnung
der Zwangsverwaltung zu flächendeckenden Feuchtigkeitsschäden im Gebäude gekommen. Ein Teil
der Schäden kann über die Gebäudeversicherung reguliert werden. Die Zwangsverwaltung hat daher
die notwendigen Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich
mindestens 12 Monate andauern. Die besondere Herausforderung liegt hier in der Durchführung der
Arbeiten im Bestand. Insbesondere muss sukzessive Ersatzwohnraum für die betroffenen Mieter or-
ganisiert werden.
Perspektiven für den Wohnungsbestand
Am 09.10. 2024 ordnete das Amtsgericht Wiesbaden die vorläufige Insolvenzverwaltung über das
Vermögen der d.i.i. 41. Bestand A GmbH als Eigentümerin des Wohnungsbestandes in Münster -
Coerde an. Über den Zwangsverwalter in Münster erfuhr die Verwaltung am 16.04.2025, dass bereits
am 05.03.2025 ein auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt
zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist.
Die Verwaltung hat am 22.04.2025 per Mail Kontakt zu dem Insolvenzverwalter aufgenommen und
dringend um ein Gespräch zu dem nun anstehenden insolvenzrechtlichen Verfahren und P erspekti-
ven für den Wohnungsbestand in Münster-Coerde gebeten. Eine Antwort steht noch aus. Die Verwal-
tung wird die Mitglieder des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft so-
wie der Bezirksvertretung Münster-Nord über die Ergebnisse eines Perspektiv-Gespräches mit dem
Insolvenzverwalter zeitnah informieren.
Über das Forderungsmanagement des Amtes für Finanzen und Beteiligungen werden die Forderun-
gen der Stadtverwaltung gegen die d.i.i. gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht.
Schreiben der CDU-Ratsfraktion vom 25.02.2025
Mit dem Schreiben der CDU-Fraktion wurde die Verwaltung gebeten, in Kooperation mit den Eigen-
tümern der großen Wohnimmobilien bzw. Wohnungsgesellschaften in Coerde konkrete wohnungspo-
litische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um eine zügige, sichtbare und dauerhafte Auf-
wertung der Wohnanlagen und der dazu gehörigen Grünflächen sowie Außenanlagen zu erreichen (s.
Anlage). Nachfolgend berichtet die Verwaltung zur Einordnung und Umsetzung des Anliegens.
Einordnung des Anliegens vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Wohnungsbestän-
den der d.i.i.
Dieser Bericht der Verwaltung über die Missstände in den Wohnungsbeständen der d.i.i. zeigt klar
und unmissverständlich auf, dass der Erfolg aller Anstrengungen der Verwaltung, verbunden mit dem
Einsatz immenser personeller und finanzieller Ressourcen zur Verbesserung der Wohn- und Lebens-
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situation der Mieter*innen, vom Geschäftsmodell der Wohnungseigentümer*innen abhängt. Steht das
seit Jahrzehnten z.B. bei Immobilienfonds wie der d.i.i. und den Voreigentümer*innen Prinzip der Ge-
winnmaximierung im Focus, bleiben dringend notwendige Investitionen in die Instandsetzung und erst
recht in die Sanierung der Bestände aus.
Bei Insolvenz der Wohnungseigentümer*innen verschärft sich die Lage und die Handlungsmöglichkei-
ten der Kommunen reduzieren sich auf die Abwehr von Gefahren für die Bewohner*innen zu Lasten
der Kommunen.
Einordnung des Anliegens vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den bestandshaltenden
Wohnungseigentümer*innen
Dagegen stehen die schon seit Jahren guten Kommunikations - und Kooperationsbeziehungen der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung mit den bestandshaltenden Wohnungseigentümer*innen nicht
nur in Coerde, sondern auch in Kinderhaus. Mit der E igentümerin der Großwohnsiedlung in Berg Fi-
del finden ebenfalls regelmäßige Gespräche oder auch anlassbezogen, aufgrund z.B. von Mie-
ter*innenbeschwerden statt.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) arbeiten im „Arbeitskreis Wohnungswirtschaft“ eng mit
den bestandshaltenden Wohnungseigentümern*innen zusammen. Problemanalyse und Systembera-
tung findet persönlich vor Ort oder telefonisch statt, genauso Beratung zu Standplätzen für Abfallbe-
hälter und die Ermittlung des objektbezogenen Volumens für die Abfallbehälter. Die awm sind außer-
dem mit Informationsständen vor Ort (z.B. bei Mieterfesten) in Coerde. Auch individuelle Beratung
von Mieterinnen und Mietern ist auf Anfrage möglich. Die awm sind außerdem in das Projekt „Coerde
Zukunft“ involviert, im vergangenen Jahr u.a. mit einer Abfallsammelaktion mit der Melanchthonschu-
le. Auch die Initiative „Clean up Coerde“ wird von den awm unterstützt.
Die Wohnungsaufsicht der Verwaltung berät Mieter*innen zu Ihren eigenen Möglichkeiten; Woh-
nungsmissstände zu beheben. Angezeigten gravierenden Mängeln geht sie im Rahmen der gesetzli-
chen Möglichkeiten des Wohnraumstärkungsgesetzes nach. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die
meisten privaten und institutionellen Wohnungseigentümer*innen den Aufforderungen der Verwaltung
im Wege der sogenannten freiwilligen Abhilfe zügig nachkommen und es nur in Ausnahmefällen ho-
heitlicher wohnungsrechtlicher Anordnungen mit der Androhung von Zwangsmitteln bedarf.
Aufgrund der aktuell neu besetzten Stellen für die wohnungswirts chaftliche Quartiersentwicklung im
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung kann die seit langem geplante Einrichtung von
Arbeitskreisen „Wohnungswirtschaft“ forciert werden. Hierzu fand am 29.04.2025 ein Startgespräch
im Arbeitskreis der Münsteraner Wohnungsunternehmen statt, in dem sich das Team und seine Ar-
beit vorstellte. Es folgen weitere (bilaterale) Gespräche der Verwaltungsmitarbeiter*innen mit den
Vertreter*innen der Wohnungseigentümer zu den jeweiligen Besonderheiten in den Quartieren, um
passgenaue Formate für die gemeinsame Kooperation und Mitwirkung maßgeblicher Akteure vor Ort
auszuloten.
In Vertretung
gez.
Arno Minas
Stadtrat
Anlage
Schreiben der CDU-Ratsfraktion vom 25.02.2025
Anlage - Schreiben CDU-Fraktion 25-02-2025
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster ⃒ Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8,.48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 ⃒ E-Mail: fraktion@cdu-ms.de ⃒ http://www.cdu-ms.de CDU Fraktion im Rat der Stadt Münster * Mauritzstr. 7/8 * 48143 Münster Herrn Beigeordneten für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit Arno Minas Per Mail: minas@stadt-muenster.de Münster, 25. Februar 2025 Sehr geehrter Herr Minas, zur Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Wohnen am 04.12.2023 lag ein Antrag der CDU- Ratsfraktion über eine Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Coerde vor. Mit dem Antrag wurde die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit den Eigentümern der großen Wohnimmobilien bzw. Wohngesellschaften in Coerde konkrete wohnungspolitische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um eine zügige, sichtbare und dauerhafte Aufwertung der Wohnanlagen und der dazu gehörigen Grünflächen sowie Außenanlagen zu erreichen. Folgende Schritte sollten dabei berücksichtigt werden: 1. Ausbau der Kooperation zwischen den Eigentümern/den Hausverwaltungen der Großimmobilien und dem Amt für Wohnungswesen. Dazu gehören neben den Eigentümern der Hochhäuser an der Königsberger Straße auch die LEG, die Wohn und Stadtbau usw. 2. Zügiger Aufbau eines Problemimmobilienmanagements in Zusammenarbeit mit anderen Partnern (z.B. Einsatz von Quartiershausmeistern, enge Einbindung der AWM und des KOD) 3. Regelmäßige Mieter-Veranstaltungen der AWM und der Eigentümer/Hausverwaltungen zum Thema Müllentsorgung und Sauberhalten von Grünflächen sowie Außenanlagen 4. Kontinuierliche Mieterberatung und Stärkung des Beschwerdemanagements 5. Eine zügige Arbeitsaufnahme der mit dem InSEK Coerde 2020 beschlossenen Arbeitskreise „Wohnungswirtschaft“ 6. Systematische Verknüpfung der quartiersbezogenen Aufwertungsstrategien mit hoheitlichen Instrumenten nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW Ziel des Antrags war es, langfristige, quartiersbezogene Lösungen zur deutlichen Verbesserung des Wohnumfelds zu erarbeiten und umzusetzen, um die Attraktivität der Wohnquartiere zu steigern und nachhaltig zu sichern. Ich bitte um Auskunft über den Stand der Antragsbearbeitung. Nicht nur die zahlreichen und regelmäßigen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, sondern auch die täglich an vielen Stellen vor Ort beobachtbaren Missstände erfordern zügiges Handeln. Mit freundlichen Grüßen Jolanta Vogelberg Ratsfrau für Coerde
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Königsberger Straße 4
- Mauritzstraße 7
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0307/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 14:16