Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3794/2017 vom 11.12.2017
Stand: Am 14.12.2017 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/621/3 Vorlagen-Nummer 3794/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016 hier: Mündliche Anfrage des RM Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2017, TOP 17.6 RM Frenzel möchte wissen, in welchem Stadium sich die auf Seite 2 der Mitteilung über die Verwen- dung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2016, Vorlagen-Nummer 2289/2017, dargestellten Maßnah- men befinden. Er bittet um einen aktuellen Sachstand. Antwort der Verwaltung: Der aktuelle Sachstand ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: Quartiersgarage Eigelstein: Die Verwaltung wird eine Konzeptausschreibung zur Bebauung in Kombination mit Parken auf der städtischen Fläche an der Turiner Straße/Dagobertstraße veranlassen und die Voraussetzungen für eine Umsetzung der Maßnahme schaffen. Quartiersgarage Ebertplatz: Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, die Planung für die Tiefgarage Ebertplatz nicht weiterzuverfolgen. Quartiersgaragen Kalk, Dellbrück und Nippes: Diese Quartiersgaragenstandorte werden von der Verwaltung noch einmal auf ihren Standort und Realisierbarkeit überprüft. P+R Anlage Haus Vorst: Die Anlage ist in Betrieb. Die Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg in Liquidation erarbeitet den Schluss- verwendungsnachweis für den Nahverkehr Rheinland. Anschließen erstellt dieser den Abrechnungs- bescheid. P+R Anlage Porz-Wahn: Geplanter Baubeginn ist 2017. Personenaufzüge Neusser Straße/Gürtel: Die Aufzüge sind in Betrieb. Die Verrechnung der Stellplatzablösemittel muss noch durchgeführt wer- den. 2 Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet: Die aufgeführten Stellplatzablösemittel für Fahrradabstellanlagen sind nicht benötigte Mittel der um- gesetzten 3. Baustufe Bike-and-Ride. Diese Stellplatzablösemittel fließen in das neue Programm zur Förderung des Radverkehrs und stehen damit auch zukünftig für die Schaffung von Fahrradabstellan- lagen zur Verfügung. Seit 2014 schafft die Stadt Köln jährlich rund 2.000 zusätzliche Fahrradabstell- plätze im öffentlichen Raum. Fortentwicklung Parkraumkonzept/Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept: Aus dieser Position werden für die schienengebundenen Haltestellen im Stadtgebiet in mehrjährigen Abständen Gesamterhebungen für Bike-and-Ride und Park-and-Ride durchgeführt. Die Beschlussvorlage für das Nachfolgeprogramm der Maßnahmenpakete „Fahrradparken Programm 2010-2015“ und „bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz Programm 2010-2015“ ist dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 05.12.2017 als TOP 4.5, Vorlagennummer 2726/2017, vorgelegt worden.
Beratungsverlauf
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