V/0944/2007
Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens"
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Anlage - Erfahrungsbericht Schwangerschaftsberatung 2005 und 2006
50631 Zeichen
Bericht über die Entwicklung
der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster
für die Jahre 2005 und 2006
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Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzesgrundlagen im Berichtszeitraum 3
2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen 4
2.1 Evangelische Beratungsdienste 4
2.2 Pro Familia 6
2.3 Sozialdienst Katholischer Frauen 9
2.4 Donum vitae 11
2.5 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien 13
3. Sonderfonds der Stadt Münster 16
3.1 Inanspruchnahme des Sonderfonds 16
3.2 Ausgabenstruktur 17
4. Bundesstiftung 19
5. Arbeitskreis „ §§ 218/219“ in Münster 20
6. Statistischer Anhang 21
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1. Gesetzesgrundlagen im Berichtszeitraum
Die Gesetzesgrundlage der Schwangerschaftsberatung bildet seit dem 25.08.1995 das
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG).
Das Recht auf Beratung und Information für jede Fra u und jeden Mann in Fragen der Se-
xualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft un-
mittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstel-
le schreibt dieses Gesetz fest.
Die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung we rden in §5 Abs. 2 des Schwanger-
schaftskonfliktgesetzes (SchKG) benannt:
• Diese ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Die
Beratung soll ermutigen, nicht belehren und die eig enverantwortliche Entscheidung för-
dern.
• Es wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mit-
teilt, derentwegen sie einen Schwangerschaftsabbruc h erwägt. Hierbei kann die Ge-
sprächsbereitschaft der Frau nicht erzwungen werden.
• Der Frau müssen je nach Sachlage alle erforderlich en medizinischen, sozialen und ju-
ristischen Informationen gegeben werden. Des weiter en sollen ihr Rechtsansprüche
und mögliche praktische Hilfen dargelegt werden, in sbesondere solche, die die Fortset-
zung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern.
• In der Beratung soll der schwangeren Frau das Ange bot gemacht werden, sie bei der
Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, eben so wie das Angebot der Nach-
betreuung.
Nach Abschluss der Beratung hat die Schwangerschaft sberatungsstelle eine mit Namen
und Datum versehene Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung
auszustellen.
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben beraten 4 anerkan nten Schwangerschaftskonfliktbera-
tungsstellen in Münster. Dies sind das Evangelische Beratungsdienste, Pro Familia, donum
vitae und die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät wei terhin im Bereich der allgemeinen, fi-
nanziellen und sozialen Hilfen, ist aber aufgrund d er Entscheidung der deutschen Bischofs-
konferenz vom 31.12.2000 aus dem gesetzlichen Berat ungssystem der Schwangerschafts-
konfliktberatung ausgeschieden.
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2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen
Die Erfahrungsberichte aller Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungs-
stellen werden in diesem Bericht dokumentiert. Sie sind von jeder der fünf Beratungsstellen
als eigene Berichte erstellt und im Wortlaut übernommen worden.
2.1. Evangelische Beratungsdienste, Hörsterplatz 2 b, 48147 Münster
Träger: Diakonisches Werk Münster
2.1.1. Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktb eratung nach § 219
„Der größte Teil der Frauen, die zur Konfliktberatu ng kommen, hat die Entscheidung zum
Abbruch bereits vorher durch Gespräche mit Partner, Familie oder Freunden getroffen. Sie
kommen zunächst in die Beratungsstelle, weil sie di e vom Gesetzgeber gesetzlich vorge-
schriebene Beratungsbescheinigung für den Abbruch brauchen.
Trotz der Situation einer „Zwangsberatung“ wird das Gespräch von den meisten Frauen
und Paaren im nachhinein insgesamt als hilfreich und positiv empfunden.
Sie erhalten alle zum Abbruch erforderlichen Inform ationen medizinischer, rechtlicher und
sozialer Art sowie Hinweise auf die verschiedenen f inanziellen Hilfsmöglichkeiten bei Aus-
tragen des Kindes.
Insgesamt gesehen ist der Schwangerschaftskonflikt sehr vielschichtig und bei den meisten
Entscheidungen spielen die finanziellen Hilfen weni ger eine Rolle, sondern eher Partner-
konflikte, fehlende Lebens- und Berufsperspektiven sowie andere Abhängigkeiten und psy-
chische Probleme der verschiedensten Art.
Im Zusammenhang mit der Konfliktberatung findet häu fig eine ausführliche Verhütungsbe-
ratung statt“.
2.1.2. Erfahrungen in der allgemeinen Schwangerscha ftsberatung
„In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung kommen Frauen bzw. Paare zu uns, um
sich gezielt über finanzielle, rechtliche und sozia le Möglichkeiten zu informieren und even-
tuell Beihilfen zu beantragen. Besonders bei den alleinlebenden/-erziehenden Frauen bringt
die Schwangerschaft persönliche und finanzielle Probleme mit sich. In der Beratung können
die Frauen bei allen anstehenden Fragen Hilfestellu ngen bekommen, die ihnen das Austra-
gen der Schwangerschaft erleichtern soll.
Wir informieren die Frauen über die verschiedenen Fonds und stellen Anträge auf Beihilfen
bei dem Sonderfonds der Stadt Münster, dem Härtefonds der Ev. Kirche von Westfalen, bei
der Aktion Lichtblicke und vereinzelt auch bei anderen Stiftungen.
Häufig entwickelt sich ein intensiver, längerfristi ger Kontakt zu den Frauen, der dazu führt,
dass eine Vielzahl von Problemen angesprochen werde n und viele Tipps, z.B. zur Vorsor-
ge, Geburtsvorbereitung, Unterstützung nach der Geburt weitergegeben werden können“.
2.1.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
„Im Jahr 2005 stellten wir 201, im Jahr 2006 226 A nträge auf Beihilfen aus dem Sonder-
fonds der Stadt Münster. Durch diese Beihilfen kann vielen Frauen/Paaren auf unbürokrati-
sche Weise geholfen werden, die finanziellen Anford erungen, die durch eine Schwanger-
schaft auf sie zukommen, besser zu bewältigen. Bes onders die hohen Kosten bei der
Wohnungssuche, wie Kautionen oder die Wohnungseinri chtung selbst werden durch die
Beihilfen zum überschaubaren Faktor.
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellte n Hilfen auf die Entscheidung einer
Frau im Schwangerschaftskonflikt im allgemeinen nic ht überschätzen darf, sind sie auf je-
den Fall eine große Erleichterung und Stütze für da s vorhandene innere „Ja“ zum Kind und
geben in einigen Fällen der Entscheidung zum Kind noch den letzten fehlenden Impuls“.
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2.1.4. Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Verhütung/Familienplanung
„Die meisten Beratungen zur Verhütung finden im Rah men der Konfliktberatung statt. Je
nach Interesse und Bereitschaft wird das Thema nur gestreift oder eine ausführliche Bera-
tung (meist zum Diaphragma, zum Nuvaring, zur Hormo nspirale/zum Hormonstäbchen)
durchgeführt“.
Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
„Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung bie ten wir jeder Frau/jedem Paar an,
sich bei Fragen oder Schwierigkeiten, die im Zusamm enhang mit dem vorgenommenen
Schwangerschaftsabbruch entstanden sind, an uns zu wenden.
In einzelnen Fällen nehmen Frauen dieses Angebot an . Die Gründe sind unterschiedlich,
doch ist es immer der Fall, dass der Schwangerschaf tsabbruch tiefere psychische Spuren
hinterlassen hat oder zu Folgen in der Partnerschaft und den übrigen sozialen Beziehungen
geführt hat, die die Frau so nicht vorausgeahnt hat te. Bei spezieller religiöser Problemstel-
lung arbeiten wir auch mit einer Pfarrerin zusammen“.
Gruppenarbeit
„Im Jahr 2005 boten wir in Zusammenarbeit mit einer Studentin der KFH (Feldprojekt) eine
Mutter-Kind-Gruppe für Alleinerziehende an, die kur z vorher entbunden hatten. Es gab
zehn Treffen mit situationsbezogenen Themen und dem Ziel des Aufbaus eines Hilfenetz-
werkes.
Im August 2006 startete ein fachdienstübergreifende s Projekt „Frauen-Leben gestalten –
berufliche Perspektiven entwickeln“, welches bis Ju ni 2007 konzipiert war und zu dessen
Planung und Durchführung die Schwangerschaftsberatu ng maßgeblich beigetragen hat. Es
starteten zehn Frauen aus sechs verschiedenen Lände rn, davon sechs aus der Schwan-
gerschaftsberatung“.
Informationsveranstaltungen/Schule/Sexualpädagogik
„2005 hat sich unsere Beratungsstelle an der Durchführung der Jugendfilmtage beteiligt.
Darüber hinaus gab es sexualpädagogische Veranstalt ungen mit Konfirmandengruppen
und eine Informationsveranstaltung mit dem Kinderschutzbund.
2006 gab es ebenso Veranstaltungen mit Konfirmanden sowie eine Veranstaltung im Kin-
dergarten zum Thema „Frühkindliche Sexualentwicklung“.
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2.2. Pro familia, Bohlweg 19, 48147 Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW
Dieser Bericht umfasst die Beratungen aus der Schw angerschaftskonfliktberatung
und allgemeinen Schwangerschaftsberatung, die Erfah rungen mit dem Sonder-
fonds, sowie den Fachberichten aus den anderen Arbeitsbereichen.
2.2.1. Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerenber atung
„In der Schwangerschaftskonfliktberatung sind die M itarbeiterInnen von pro familia mit vie-
len schwierigen Lebenslagen konfrontiert. Dabei sin d ungesicherte Arbeitsverhältnisse und
die damit verbundene Zukunftsunsicherheit ein häufi g genannter Grund für einen Schwan-
gerschaftsabbruch.
Wer für sich (noch) keine Zukunft sehen kann, hat m eist weder innerlich noch äußerlich
Raum für ein Kind. Dies trifft für junge Menschen i n Schule und Ausbildung zu, die oft keine
Möglichkeit sehen, sich auch mit Kind eine gute Aus gangsposition für ihr späteres Leben
schaffen zu können. Aber auch viele Frauen und Paar e zwischen 25 und 35 erleben ihre
Situation als so unsicher, dass sie sich kein Kind vorstellen können.
Auch in der Schwangerenberatung werden die Problemlagen immer komplexer. Obwohl die
MitarbeiterInnen in diesem Bereich über langjährige Erfahrung verfügen, ist viel Zeit und
manchmal auch detaillierte Recherche nötig, um den verschiedensten Problemlagen im
Einzelfall gerecht zu werden. Fragen des Sozialrech ts spielen eine immer wichtigere Rolle.
Daher prüfen wir zurzeit, ob wir eine juristische Beratung in den Räumen der Beratungsstel-
le anbieten können“.
2.2.2. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
„Viele Frauen/Paare kommen ganz gezielt in die Schw angerschaftsberatung, da sie erfah-
ren haben, dass es finanzielle Unterstützungsmöglic hkeiten aus dem Sonderfonds der
Stadt Münster gibt. Diese Hilfe ist besonders wich tig für Frauen, die im ALG II Bezug sind.
Da die Höhe der von der ARGE gewährten Beihilfen of t nicht ausreicht, werden die ergän-
zenden Beihilfen aus dem Sonderfonds als sehr hilfreich angenommen.
Da der Sonderfonds die Hilfe bis zum 3. Lebensjahr gewährt und eine halbjährliche Antrag-
stellung nach der Geburt möglich ist, entsteht oft ein Vertrauensverhältnis, in dem die Frau-
en über ihre Probleme mit ihren Kindern oder in der Paarbeziehung sprechen können.
Deshalb hat der Sonderfonds nicht nur die unverzich tbare Bedeutung der finanzielle Zu-
wendungen, sondern bietet auch die Möglichkeit rec htzeitig auftauchende Probleme in den
Familien zu erkennen und zu behandeln“.
2.2.3. Beratung zu Partnerschaft und Sexualität
„Die Veränderungen im sozialen Bereich wirken sich auch in den Partnerschaften aus. So-
wohl Arbeitslosigkeit eines Partners als auch die ü bermäßige Inanspruchnahme durch den
Beruf, z. B. bei Selbständigen, tragen zu partnerschaftlichen Problemen bei.
Wir bieten Paaren im Partnerschaftskonflikt möglich st kurzfristig einen Termin für ein klä-
rendes Erstgespräch an. Die Zahl der Anfragen ist a llerdings so groß, dass wir in vielen
Fällen keinen länger dauernden Beratungsprozess ans chließen können, obwohl das sinn-
voll und notwendig wäre.
Daher versuchen wir Paare, die über die entsprechen den finanziellen Mittel verfügen, für
längerfristige Beratungen an niedergelassene Berate rInnen zu verweisen. Dies wird immer
schwieriger. Besonders junge Eltern, die in den ers ten Jahren nach der Geburt eines Kin-
des zur Beratung kommen, haben Probleme mit der ver änderten Lebenssituation. In dieser
Veränderungsphase entstehen oft partnerschaftliche und sexuelle Probleme. Sie verfügen
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in der Regel auch nicht über ausreichend finanziell e Mittel. Diese Paare müssen für eine
fortlaufende Beratung bei uns lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Weitere Einschrän-
kungen kostenloser oder günstiger Beratungsangebote für Paare würden diesen Personen-
kreis besonders treffen“.
2.2.4. Sexualpädagogik und sexualpädagogische Berat ung
„Kinder und Jugendliche werden heutzutage mit viele n sexualitätsbezogenen Themen ver-
sorgt. Aber nicht alle Heranwachsenden haben die Mö glichkeit, die Vielfalt an Informa-
tionen zu filtern und positiv zu nutzen. Insbesonde re Eltern in prekären Lebenssituationen
und mit niedrigem Bildungsniveau sind zunehmend übe rfordert, ihre Kinder darin zu unter-
stützen. Auch zeigen neuere Untersuchungen, dass Wi ssen allein nicht schützt. Sexualpä-
dagogische Fachkräfte können die Schule und das Elt ernhaus entlasten und nehmen für
die Heranwachsenden eine wichtige familienergänzende Funktion ein.
Der Bundesverband der pro familia führte in Zusammenarbeit mit der Universität Hambu rg
eine Studie zu Schwangerschaften bei Teenagern durc h. Dabei zeigte sich, wie in anderen
Untersuchungen zuvor ganz deutlich: Eine schlechte soziale Situation der jungen Frauen
sowie ein niedriges Bildungsniveau fördern eine frü he, meist ungeplante Schwangerschaft.
Fehlende angemessene Sexualaufklärung und mangelnde r Zugang zu kostenlosen Verhü-
tungsmitteln gehören ebenfalls zu den Ursachen.
Sexualpädagogik bei pro familia findet stets unter Berücksichtigung der vielfältig en sozialen
und psychischen Problemlagen der Kinder und Jugendl ichen statt. Dies gilt auch für die er-
gänzenden Angebote für Eltern, LehrerInnen und and ere MitarbeiterInnen in der Kinder-
und Jugendhilfe“.
2.2.5. Besondere Beratungsbereiche
Beratung zur Pränataldiagnostik - Ein Kooperationsp rojekt mit der Universitätsfrau-
enklinik
„Die Pränataldiagnostik bildet heute einen wichtige n Teil der Schwangerenvorsorge. Die
ständig wachsenden Möglichkeiten in diesem Bereich verbessern die Vorsorge und die
Möglichkeiten der Behandlung in der Schwangerschaft.
Für die Schwangere selbst ist es dabei zunehmend sc hwerer, die regelmäßigen Vorsorge-
untersuchungen klar von spezifischen pränataldiagno stischen Untersuchungen abzu-
grenzen. Die Schwangeren wünschen sich Sicherheit u nd möchten alle Vorsorgemaß-
nahmen wahrnehmen. Dabei ist es Ihnen oft nicht bew usst, dass die Pränataldiagnostik
auch Auffälligkeiten erkennt, die nicht therapierba r sind. Werden solche Auffälligkeiten fest-
gestellt, kommen die werdenden Eltern in eine schwere Konfliktsituation, wobei sie in letzter
Konsequenz über die Fortsetzung oder den Abbruch de r Schwangerschaft entscheiden
müssen.
Experten sind sich einig, dass in dieser Situation neben einer ausführlichen medizinischen
Information über das Ausmaß und die Prognose der ge fundenen Auffälligkeit auch das An-
gebot einer psychosozialen Beratung erforderlich ist.
So können Frauen oder Paare die erhaltenen Informat ionen in ihrer Bedeutung für die ei-
gene Situation aufarbeiten und finden einen Platz, an dem sie mit ihren Gefühlen aufgefan-
gen werden. Für die optimale Versorgung der Patient Innen ist eine Vernetzung der Bera-
tungs- und Selbsthilfemöglichkeiten und der medizin ischen Einrichtungen notwendig. Dabei
können in dieser Drucksituation Beratungsangebote, die zusätzlichen zeitlichen und organi-
satorischen Aufwand benötigen, kaum angenommen werden.
In Kooperation mit der Universitätsfrauenklinik ist es pro familia gelungen, ein regelmäßiges
Beratungsangebot direkt in der Klinik einzurichten. Dadurch kann der zusätzliche Aufwand
für die PatientInnen in Grenzen gehalten werden. Di e Beraterin verfügt als Fachärztin für
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Frauenheilkunde und als Schwangerschaftskonfliktber aterin über fundierte Kenntnisse in
beiden Bereichen. Das Projekt zeigt, dass auf dies em Wege die Frauen und Paare auch
ohne Pflichtberatung erreicht werden. Im Jahre 2006 nahmen 41 Frauen bzw. Paare dieses
Beratungsangebot in Anspruch“.
e-mail-Beratung
„Für Jugendliche gehört der Umgang mit Computer und Internet zum Alltag. E-mail-
Beratung ist, gerade wegen der absoluten Anonymität, für Jugendliche wie inzwischen auch
für Erwachsene ein wichtiges niedrigschwelliges Ang ebot, um Fragen aus den Bereichen
Schwangerschaft, Sexualität, Verhütung und soziale Hilfen unter
www.sextra.de stellen zu
können. pro familia bietet bereits seit 1997 mit „sextra“ e-mail-Berat ung an. Seit Beginn
2005 beteiligen sich nach entsprechender Weiterbild ung 7 BeraterInnen der Beratungs-
stelle Münster an diesem bundesweiten Angebot, das selbstverständlich allen Ratsuchen-
den aus Münster und Umgebung zur Verfügung steht.
Insgesamt wurden im Jahr 2006 271 e-mail Anfragen d urch MitarbeiterInnen der Bera-
tungsstelle beantwortet. Der Einstieg in die e-mail -Beratung hat dazu geführt, dass die Zahl
der Beratungen insgesamt noch einmal deutlich anges tiegen ist. Dabei ist die Zahl der
face-to-face-Beratungen gleich geblieben“.
Verbesserung der Beratung für Menschen mit einer Behinderung
„Das Angebot der pro familia Beratungsstelle steht seit jeher auch Menschen mit einer Be-
hinderung zur Verfügung. Sollte ein Zugang zu unser er Beratungsstelle nicht möglich sein,
können MitarbeiterInnen in Einzelfällen auch in anderen Räumlichkeiten beraten.
pro familia berät zur Familienplanung, Schwangerschaft und in Fragen zur Partnerschaft
und Sexualität. Die Frauenärztin bietet Gespräche z u unterschiedlichen Themen wie
Fruchtbarkeit, Menstruation, Körperwahrnehmung, Kin derwunsch oder Empfängnis-
verhütung an.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer g ynäkologischen Untersuchung in ange-
messener Atmosphäre und mit ausreichend Zeit. Für viele Frauen mit einer Behinderung ist
der routinemäßige Besuch beim Frauenarzt umständlic h und aufwendig. Es fehlt an Zeit,
notwendigem Hilfspersonal und fast immer an einem g eeigneten gynäkologischen Untersu-
chungsstuhl.
Um unser Angebot zu verbessern, verfügen wir seit 2 006 über einen gynäkologischen
Stuhl, der auch für Frauen mit einer körperlichen Behinderung geeignet ist“.
Öffentlichkeitsarbeit
„pro familia ist parteipolitisch ungebunden, sieht es aber auch als Aufgabe an, die Politik
über Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklun gen und Gesetzesvorhaben auf die
Ratsuchenden zu informieren. 2006 haben wir Gespräc he mit PolitkerInnen fast aller Frak-
tionen zur sozialen Lage vieler Frauen und Familien und zu den Auswirkungen der gesetz-
lichen Veränderungen (Gesundheitsreform, Hartz IV, Elterngeld) geführt.
Eine Podiumsdiskussion im März 2006 zu dem Thema: „ Frauen in Not - die soziale Lage
von Frauen und die Auswirkung auf die Familienplanu ng“ sollte Interessierte und Öffent-
lichkeit auf diese Problemlagen aufmerksam machen“.
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2.3. Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdie nst katholischer Frauen e.V.
Münster, Josefstr. 2, 48151 Münster
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Müns ter
„Die psychosoziale Beratung bei Schwangerschaft einschließlich der Vermittlung von Hilfen
und der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein umfan greicher Schwerpunkt in der
Schwangerschaftsberatung. Ziel ist es, alle verfügb aren Ressourcen für die Schwangere
und ihre Zukunft mit dem Kind bzw. den Kindern zu f ördern. Für die Frauen, Paare und
Familien bedeutet die ressourcenorientierte Beratun g eine wichtige Grundlage, die bevor-
stehende Veränderung in ihrer Lebenssituation gut bewältigen zu können. Weitere Angebo-
te sind die Beratung nach Verlust eines Kindes sowie bei zu erwartender Behinderung.
Die Jahre 2005 und 2006 waren geprägt von den gesel lschaftlichen Veränderungen im Be-
reich der Leistungen zur sozialen Grundsicherung üb er SGB II und der damit verbundenen
Rechtsunsicherheit. Eine große Unterstützung in der Beratung ist hierbei die Sozialjuristin
des Diözesancaritasverbandes, die den Mitarbeiterin nen telefonische Beratung anbietet.
Hierdurch ist es möglich, viele Probleme der Klient Innen auf schnellem und unbürokrati-
schem Weg zu klären. Die Lebenssituation der schwangeren Frauen, die die Beratungsstel-
le aufgesucht haben, war gekennzeichnet durch ein L eben mit finanziellen Sorgen und exi-
stenziellen Ängsten.
Finanzielle Mittel wurden vor allem für Beihilfen z ur Schwangerschaftsbekleidung und Ba-
byerstlingsausstattung eingesetzt. Daneben wurden H ilfen zur Wohnungseinrichtung und
sonstige Hilfen wie Vorsorgeuntersuchungs- und Entb indungskosten oder Überbrückungs-
beihilfen vermittelt“.
2.3.1. Umfang der finanziellen Hilfen in den Jahren 2005 und 2006
1038 Beihilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
,
insgesamt 477.807,00€
282 Beihilfen aus dem Bischofsfonds/Bischof Heinrich Tenhumberg – Stiftung
insgesamt 99.818,92€
627 Beihilfen aus dem Sonderfonds der Stadt Münster
insgesamt 107.854,50€
„In der Schwangerschaftsberatungsstelle des Soziald ienst katholischer Frauen e.V. Müns-
ter arbeiten vier Dipl. Sozialarbeiterinnen, zwei S exualpädagogInnen und zwei Verwal-
tungsangestellte mit unterschiedlichem Stundenumfang.
Alle Beraterinnen nehmen an regelmäßigen Fortbildungen und Supervisionen teil“.
2.3.3. Weitere Angebote der Schwangerschaftsberatun g des Sozialdienst katholischer
Frauen e.V Münster
Kooperationsprojekte
„In Kooperation mit dem Haus der Familie werden mehrmals jährlich Geburtsvorbereitungs-
kurse in den Räumen der Schwangerschaftsberatungsstelle durchgeführt. Dieses nie-
derschwellige, kostenlose Angebot, richtet sich an TeilnehmerInnen, die die Kurse der übli-
chen Bildungseinrichtungen wegen zu großer Schwelle nängste nicht annehmen würden.
Auch für die Klientinnen anderer Schwangerschaftsbe ratungsstellen in Münster sind die
Geburtsvorbereitungskurse offen.
Ein weiteres Kooperationsprojekt ist die Babytür
am St. Franziskushospital zusammen mit
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Mütter in großen Notsituationen können hier
ihr Baby straffrei und unbeobachtet in die Obhut de s Krankenhauses geben. Für ein sofor-
tiges Beratungsgespräch hält der SkF e.V. eine 24 stündige Rufbereitschaft vor“.
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Spendenprojekt Madame Courage
„unterstützt allein erziehende Studierende in der E xamensphase mit einem Stipendium.
Hiermit wird verhindert, dass Studierende mit Kind, die häufig in dieser Phase kein BaföG
mehr erhalten und aufgrund des erhöhten Lernpensums nicht arbeiten können ihr Studium
abbrechen müssen“.
Pränatale Diagnostik
„hat mittlerweile einen großen Stellenwert in der m edizinischen Schwangerenvorsorge er-
halten. Auffällige Befunde werfen zum einen medizin ische Fragen auf, rufen aber vor allem
starke emotionale und innerpsychische Konflikte her vor. Deshalb war es sehr erfreulich,
dass sich im Jahr 2006 eine gynäkologische Praxis i n Münster, die sich auf Pränataldia-
gnostik spezialisiert hat, an die Schwangerschaftsb eratung des Sozialdienst katholischer
Frauen e.V. Münster mit der Bitte um Zusammenarbeit gewandt hat. Die Kooperation soll in
2007 ausgeweitet werden“.
Projekte mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
„Im Rahmen dieses Projektes Zeitgeschenk wird die K inderbetreuung von den Mitgliedern
des Inner-Wheel Clubs für allein erziehende Mütter übernommen und damit den Müttern
mehr Freiraum gewährt, um die Doppelbelastung zu be wältigen. KlientInnen der Schwan-
gerschaftsberatungsstelle erhalten im Babykorb gut erhaltene Babykleidung. Das Angebot
wurde im letzten Jahr ausgeweitet. Mit der Kinderki ste hat der SkF e.V eine Kleiderkammer
für Kinderkleidung eröffnet. Neben Kleidung in den Größen 104 – 176 werden Kinderwa-
gen, Bettchen, Spielzeug usw. ausgegeben. Beide Pro jekte werden von ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen betreut“.
Fachbereich Sexualpädagogik
„Die sexualpädagogische Arbeit innerhalb der Schwan gerschaftsberatung des SkF e.V.
Münster konnte erfolgreich weitergeführt werden. Ne ben dem Kernbereich „Sexualpädago-
gisches Arbeiten mit Jugendlichen“ wurden zahlreich e neue Projektideen umgesetzt, z.B.
ein Beratungsangebot in Kooperation mit dem Caritas verband Emsdetten-Greven für geis-
tig behinderte Männer, die zudem teilweise gehörlos sind, zur Verfügung zu stellen“.
www.herzklopfen.de
„Das in 2005 eröffnete Online-Portal „Herzklopfen“ wurde durch intensive Pressearbeit der
Öffentlichkeit vorgestellt. Interaktive Methoden un d kleine Wettbewerbe hielten die Seiten
lebendig und sorgten für einen regen Besuch durch d ie Jugendlichen. Die Zahl der E-Mail
Beratungen konnte mehr als verdoppelt werden. Dabei wendeten sich die Jugendlichen ei-
nerseits in Sachfragen, die in der Regel in einem e inmaligen Kontakt beantwortet werden
konnten, an uns, andererseits aber auch in Beziehun gsfragen und -problemen, die dann zu
einem mehrmaligen Kontakt führten“.
Ausblick
„In 2006 wurde viel über den §8a, SGB VIII diskutie rt. Auch in der Schwangerschaftsbera-
tung wurde erneut überlegt, wie eine frühzeitige Unterstützung von Müttern zum Schutz und
Wohl der Kinder gewährleistet werden kann. Die Them atik der „frühen Hilfen“ wird auch die
Arbeit der Beratungsstelle in 2007 prägen. In Arbeitskreisen und auf Fachtagen sollen neue
Ideen gesammelt und konzeptionell umgesetzt werden. Die Schwangerschaftsberatungs-
stelle setzt dabei auf die Kooperation mit anderen Einrichtungen in Münster. Das neue El-
terngeld ist für viele KlientInnen der Schwangersch aftsberatungsstelle ein gravierender
Einschnitt. Viele konnten bislang zwei Jahre Erzieh ungsgeld beziehen. Mit ersten Erfahrun-
gen, wie sich diese Veränderung auf die Arbeit der Beratungsstellen auswirkt, ist allerdings
erst in 2008 zu rechnen“.
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2.4. donum vitae, Scharnhorststr. 66, 48151 Münste r
Träger: donum vitae e.V., Ortverein Münster
2.4.1. Schwangerschaftskonfliktberatung
„Im Jahre 2005 fanden 130 Erstberatungen nach § 219 StGB statt. Insgesamt wurden 152
Gespräche geführt, davon 31 als Paarberatung sowie 121 Einzelberatungen.
2006 kamen insgesamt 100 schwangere Frauen zur Konfliktberatung. Von 112 Gesprächen
waren 29 Paarberatungen, 83 Einzelberatungen“.
2.4.2. Allgemeine, psychosoziale Beratung
„Im Jahr 2005 kamen 158 Personen zur allgemeinen Sc hwangerschaftsberatung, rund 20
% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2006 waren es 161 Pe rsonen. Im Verlauf der beiden Jahre
haben wir feststellt, dass bei einigen von uns betr euten „Multi-Problem-Familien“ eine in-
tensivere Betreuung notwendig war, teilweise in eng er Zusammenarbeit mit anderen Hilfe-
trägern wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und kirchlichen Hilfsorganisationen.
Die hinter dieser Zahl stehenden Anliegen waren vielfältig. Es gab Frauen, die ganz konkre-
te Fragen zur Erziehungszeit oder zum Mutterschutz hatten, Paare, die sich über die Ver-
änderungen mit Kind informieren wollten und andere, die sich aufgrund von vielfältigen
Sorgen und Problemen an die Beratungsstelle wandten und intensiv betreut wurden.
Die Zahlen beinhalteten auch die Fälle, in denen si ch Frauen/Paare im Schwangerschafts-
konflikt für das Kind entschieden hatten und weiter e Begleitung wünschten. Manche Frau
wandte sich erst im späteren Verlauf der Schwangers chaft an uns, weil ihr die Probleme
über den Kopf wuchsen oder sich ihre Lebenssituatio n geändert hatte, nicht selten weil die
Partnerschaft gescheitert war“.
2.4.3. Finanzielle Hilfen und Sachspenden
„2005 wandten sich 101 Frauen in finanziellen Notsi tuationen an donum vitae . 62 Frauen
beantragten Beihilfen aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“. 28 Schwangere beantrag-
ten Hilfen aus dem städtischen Sonderfond.
2006 konnten wir insgesamt 58 Frauen in finanzielle n Notlagen mit durchschnittlich 608 €
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützen.
Anders als in den Vorjahren mussten aber 13 Anträge wegen fehlender Mittel abgelehnt
werden. Aus diesem Grund wurde auch der Sonderfond der Stadt Münster im Jahr 2006
mit 41 Anträgen deutlich mehr beansprucht.
Im Jahr 2005 gab es einige Änderungen bei der Verte ilung der Bundesstiftungsmittel, die
dazu führten, dass wir weniger Geld zu vergeben hat ten, als im letzten Jahr. Da es immer
mehr Schwangere gibt, die Hilfe beantragen, die Mit tel aber nicht ausreichen, sinkt schon
seit Jahren der bewilligte Durchschnittswert für je de Frau. Die individuelle Bewilligung (im
Rahmen der Richtlinien) bedeutet aber auch immer we niger die Möglichkeit, für Schwange-
re in besonders schwierigen finanziellen Notlagen w irksame finanzielle Hilfe zu leisten. Be-
sonders bedauerlich ist das für die Beratung im Schwangerschaftskonflikt.
Beihilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ für donum vitae
Jahr Anträge Gesamtsumme
2005 62 41.385,00 €
2006 58 35.362,00 €
Der städtische Sonderfonds gewinnt für uns zunehmen d an Bedeutung, da die Mittel aus
der Bundesstiftung knapp werden. Glücklicherweise i st der Haushaltsansatz für den Son-
derfonds nicht beschnitten worden. Uns Beraterinnen scheint angesichts der reduzierten
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Bundesstiftungsmittel und der Zunahme von wirtschaftlicher Not der Fonds der Stadt Müns-
ter wichtiger denn je“.
Beihilfen aus dem städtischen Sonderfonds für donum vitae
Jahr Anträge Gesamtsumme
2005 28 6048,50 €
2006 41 12055,50 €
2.4.4 Sprechstunde in Gievenbeck
„Gievenbeck ist ein stark wachsender Stadtteil, in den viele junge Familien gezogen sind.
Hinzu kommt eine große Anzahl von Studentinnen, auc h ausländischen, die bei Schwan-
gerschaft Unterstützung gut gebrauchen können. Bisl ang gab es in Gievenbeck kein Bera-
tungsangebot für Schwangere, weshalb wir im neuen B egegnungszentrum La Vie sehr will-
kommen sind.
Seit April 2005 bietet donum vitae in Gievenbeck eine offene Sprechstunde im Stadtteil -
zentrum La Vie an, die 14-tägig dienstags von 09.00 – 12.00 Uhr abgehalten wird. Unser
Ziel ist es, für die Frauen besser erreichbar zu se in. Für manche Schwangere – gerade
wenn sie schon Kinder hat – ist es einfacher, einen Termin im nahen und bekannten Stadt-
teilzentrum wahrzunehmen. Darüber hinaus wird dadur ch die Vernetzung die Vermittlung in
Angebote vor Ort erleichtert. Unsere Vorannahmen in der Planungsphase decken sich ü-
berwiegend mit den bislang gesammelten Erfahrungen. Klientinnen aus Gievenbeck sind
sehr froh über das Angebot vor Ort. Die Sprechstunde wird inzwischen sehr rege genutzt“.
2.4.5. Sexualpädagogik
„Im Rahmen des Religions- und Ethikunterrichtes sind die Beraterinnen von donum vitae in
2005 und 2006 an verschiedenen Schulen in der Mitte l- und Oberstufe mit Unterrichtsein-
heiten zu den Themen Verhütung und Schwangerschafts konflikt in der Prävention tätig ge-
wesen. Im Bildungsinstitut Münster werden in den De utschkursen für Ausländer ebenfalls
regelmäßig sexualpädagogische Einheiten angeboten“.
13
2.5. Schwangerschaftsberatung im Amt für Kinder, J ugendliche und Familien, Ha-
fenstr. 30, 48153 Münster
Träger: Stadtverwaltung Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Seit dem 01.01.2001 erhält die städtische Beratungs stelle eine Zuwendung des Landes
NRW, dass die kommunalen Schwangerschaftskonfliktbe ratungsstellen als eine Säule des
gesetzlich geforderten pluralen Systems der Schwang erschaftskonfliktberatung anerkennt.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 0 3.07.2003 wird die Feststellung ge-
troffen, dass die Länder zur Finanzierung von bis z u 80% der Kosten der Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstellen verpflichtet sind.
In 2005 erhielt die städtische Beratungsstelle eine Zuwendung von 75.077 € Personalkos-
ten. Das sind 80,66 % der Gesamtbruttopersonalkoste n. Der Sachkostenzuschuss belief
sich im Jahr 2005 auf 13.425 €.
In 2006 betrugen die Landesmittel 76,297 € für Pers onalkosten. Dies sind 82,31 % der Ge-
samtbruttopersonalkosten von 92.699,44 €. Der Sachk ostenzuschuss belief sich im Jahr
2006 auf 13.425 €.
2.5.1. Fallzahlen in der Beratung
Stadt
Münster
Fälle Beratungen Beratungen
aus dem
Vorjahr
Allgemeine
Schwanger-
schaftsberatung
§ 2
Konfliktbera-
tung §5, §6
2005 303 600 79 151 73
2006 289 546 67 164 58
Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird dem Geset z nach entsprechend ergebnisoffen
geführt und geht von der Verantwortung der Frau aus . Je nach Sachlage werden alle erfor-
derlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen vermittelt. Die Rechtsan-
sprüche als auch die praktischen Hilfen werden darl egt und mögliche Unterstützung bei der
Umsetzung angeboten.
Insgesamt gingen die Fallzahlen in der Konfliktbera tung im Vergleich zu den Jahren
2003/2004 von 1655 auf 1559 in den Jahren 2005/2006 zurück. Dies entspricht auch den
Zahlen des Statistischen Bundesamtes, in dem im dri tten Quartal 2006 rund 28 800
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet un d damit 5% (– 1 500) weniger als
im dritten Quartal 2005.
Erfahrungen mit der allgemeinen, sozialen und finan ziellen Schwangerschaftsbera-
tung
Der gesetzliche Beratungsanspruch umfasst neben der Schwangerschaftskonfliktberatung
auch die allgemeine, soziale und finanzielle Schwangerschaftsberatung.
In den Beratungsgesprächen werden Fragen zu untersc hiedlichen Bereichen behandelt
(Wohnsituation, finanzielle Situation, rechtliche u nd arbeitsrechtliche Situation, veränderte
Lebens- und Beziehungssituation, psychosoziale Situ ation, gesetzliche und freiwillige Hil-
fen, Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung, E ntbindungsmöglichkeiten, Hebam-
menhilfe, Pränataldiagnostik, Verhütung und Familienplanung, Betreuungsmöglichkeiten).
14
Dabei lassen sich Frauen und Männer teils umfassend , teils konkret über Teilbereiche be-
raten, insbesondere zu den gesetzlichen und freiwil ligen Hilfen einschließlich Beantragung
von Mitteln aus der Bundesstiftung oder dem Sonderfonds.
Immer wieder hatten und haben Klientinnen Schwierig keiten beim Ausfüllen der umfangrei-
chen und abstrakt formulierten Anträge. Hier ist hä ufig ganz konkrete Unterstützung erfor-
derlich. Insgesamt ist festzustellen, dass die Leis tungsbescheide für die Klientinnen sehr
schwer oder gar nicht zu verstehen sind. Der erhöht e Informations- und Beratungsbedarf
und die Verunsicherung der Frauen machen oft eine zeitaufwendige Begleitung notwendig.
Dies macht sich auch daran fest, dass die insgesamt en Beratungszahlen für die allgemei-
ne, soziale und finanzielle Schwangerschaftsberatun g in den letzten zwei Jahren von 3120
Beratungen auf 5067 Beratungen angestiegen sind.
Eine einschneidende Veränderung hat sich durch die Anhebung der Regelsätze von 296 €
auf 345 € ergeben. Mit dieser Anhebung für die Hilf en zum Lebensunterhalt fielen die bis
dahin erbrachten zusätzlichen und einmaligen Beihil fen für Bekleidung, Haushalts- und
Gebrauchsgüter, sowie für Anschaffungen und Ausgabe n zu besonderen Anlässen weg.
Sie sind jetzt in der erhöhten Pauschale zusammenge fasst. Die Leistungen für Schwanger-
schaftsbekleidung, Babyerstausstattung, einschließl ich die Leistungen für einen Kinderwa-
gen, Kinderbett und Matratze sind geblieben
1. Es soll grundsätzlich die Eigenverantwortung
der Menschen im Sinne von Ansparungen gefördert wer den. Die Erfahrung in der täglichen
Arbeit zeigt allerdings, dass viele Antragsteller d amit überfordert sind, bzw. der Regelsatz
den realen Monatsbedarf der Lebenshaltungskosten fü r Nahrung, Hygiene, Bekleidung und
Ansparungen für Reparaturen oder neue Haushaltsgeräte nicht deckt.
Die Angemessenheit des Wohnraumes ist häufig ein Th ema in der Beratung. Hierbei kön-
nen wir feststellen, dass gerade Familien mit mehre ren Kindern große Schwierigkeiten ha-
ben preiswerten Wohnraum zu finden, der sich außerh alb der sozialen Ballungszentren be-
findet.
Auffallend ist insgesamt, dass immer mehr Familien mit einem geringen Einkommen ergän-
zendes ALG II beziehen, da das erwirtschaftete Eink ommen unter dem Sozialhilfeniveau
liegt und nicht mehr ausreicht die Familie zu ernäh ren. Dies trifft ganz besonders Alleiner-
ziehende mit reduzierter beruflicher Stundenzahl. D adurch sehen sich viele Familien immer
mehr an den Rand der Gesellschaft gedrückt, da sie trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleis-
tungen angewiesen sind und so eine familiäre Teilha be am gesellschaftlichen Geschehen
für sie und ihre Kinder immer weniger möglich wird.
2.5.2. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Von der städtischen Schwangerschaftsberatungsstelle erhielten in den Jahren 2005 81
Frauen und 2006 83 Frauen Mittel aus dem Sonderfonds erhalten.
Soziale Problemlagen der Frauen, sowie finanzielle Notsituationen stehen bei der allgemei-
nen Beratung meist in einem direkten Zusammenhang und können mit der Beihilfe aus dem
Sonderfonds eine konkrete Entlastung erfahren. Die große Umbruchsituation, die eine
Schwangerschaft und ein Kind in das Leben der Fraue n und Familien bringt, wird durch
äußere Veränderungen noch weiter verschärft, vor al lem wenn sich die jeweilige Lebenssi-
tuation schon in einem sozialen und finanziellen Sp annungsfeld bewegt. Hier kann mit der
Hilfe des Sonderfonds Erleichterung und Unterstützung geschaffen werden.
1 Ebenso die Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sowie die
Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
15
2.5.4. Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Verhütungsberatung
Einen deutlichen Anteil nimmt die Verhütungsberatun g in Anspruch, die je nach Bedarf ent-
weder in der Schwangerschaftskonfliktberatung, wie auch in der allgemeinen Beratung
durchgeführt wird. Die Möglichkeit aus dem Generala rmenfonds eine finanzielle Unterstüt-
zung für eine längerfristige Verhütung finanzieren zu können, wird immer öfter angefragt
und wahrgenommen.
Öffentlichkeitsarbeit
Auf Anfrage bietet die städtische Schwangerschaftsb eratungsstelle für Mädchengruppen
oder Schulen Veranstaltungen sexualpädagogischer Gr uppenarbeit an. So konnte dies im
Vergangenen Jahr in einer Abschlussklasse der Anne- Frank-Schule angeboten und durch-
geführt werden.
Ein Informationsabend zum Thema „Unterstützungsange bote für Schwangere und junge
Mütter – Netzwerke in der Region“ konnte im Qualitä tszirkel Münsterland interessierten
Frauenärztinnen in der Region angeboten werden.
Desgleichen wurde ein Informationsabend beim Hebamm enstammtisch Münster abgehal-
ten.
Die Jugendfilmtage 2004 wurden mit einem Infostand begleitet.
Pränataldiagnostik
Der Bereich der Pränataldiagnostik nimmt wenig Raum in der Beratung ein. Im Verlauf der
Schwangerschaft wird im Einzelfall das Thema der vo rgeburtlichen Untersuchungen dann
zum Thema, wenn ärztliche Untersuchungen Abweichung en von der Norm ergeben und
Verunsicherungen und Ängste bei Frauen ausgelöst werden.
Fortbildungen
Im Berichtszeitraum haben die Beraterinnen an folgenden Fortbildungen teilgenommen:
• „Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei S chwangerschaft“
• Hart(z)e Zeiten für Frauen in Not? Veränderungen u nd Auswirkungen auf die Bera-
tungspraxis durch die Einführung des neuen SGB II und SGB XII
• „Verlust, Abschied, Trauer – Neubeginn“
• „Diagnostik und Prävention von Bindungsstörungen d urch Frühintervention“
Während des Berichtszeitraumes haben die Beraterinn en fortlaufend an Supervision teilge-
nommen.
16
3. Sonderfonds der Stadt Münster
Sonderfonds ”Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Le-
bens” Hier: Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben für die letzten 10 Jahre:
Jahr Haushaltsansatz Ausg aben
1995 700 000,00 DM 697 256,82 DM
1996 700 000,00 DM 699 998,51 DM
1997 700 000,00 DM 837 704,58 DM
1998 700 000,00 DM 540 074,08 DM
1999 700 000,00 DM 450 729,15 DM
2000 700 000,00 DM 502 798,63 DM
2001 500 000,00 DM 524 987,97 DM
255 650,00 € 268 422,09 €
2002 255 650,00 € 270 627,78 €
2003 255 650,00 € 255 640,01 €
2004 255 650,00 € 247 894,67 €
2005 255 650,00 € 220 183,20 €
2006 255.650,00 € 241 816,55 €
3.1. Inanspruchnahme des Sonderfonds 2005/2006
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden:
Fälle 05 € / 2005 Fälle 06 € / 2006
Diakonisches Werk 117 52.770,60 132 58.434,65
Pro Familia 184 75.866,60 205 88.468,40
SkF 194 56.549,00 210 50.927,00
Donum vitae 20 6.048,50 34 12.055,50
Städt. Beratungsstelle 81 28.948,50 83 31.931,00
Gesamt 596 220.183,20 664 241.816,55
*4) Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Im Berichtsjahr 2005 wurden insgesamt 973 Anträge a n den Sonderfonds gestellt. Im Be-
richtsjahr 2006 waren es 1070 Anträge.
Die Antragszahlen haben sich im Berichtszeitraum vo n 2004 auf 2006 von 875 auf 1070
erhöht. Dies sind 195 Anträge mehr, die bearbeitet wurden.
Die Zahl der Beratungsfälle ist im Berichtszeitraum von 2004 auf 2006 um 129 Fälle ge-
stiegen.
17
Fallzahlen
710
648
750
563
469
513 534 532 543 535
596
664
400
500
600
700
800
1995 1996 1997 19
98
19
99
20
00
2001 2002 2003 2004
2005
20
06
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall lag in 2005 (596 Fälle) bei 369,43 € und in
2006 (664 Fälle) bei 364,18 €.
Damit sind die durchschnittlichen Ausgaben je Berat ungsfall von 2004 auf 2006 um 106,61
€ gesunken. Dies hängt u.a. daran, dass immer mehr Familien auf Sozialleistungen ange-
wiesen sind und darum aus dem Sonderfonds nur die ergänzenden Hilfen erhalten.
Die meisten Frauen und Paare äußern in der Beratung , dass sie zwar die finanzielle Unter-
stützung durch den Sonderfonds als Erleichterung er fahren, dass die Sorgen um insbeson-
dere die persönliche wie auch finanzielle Zukunftsperspektive weiterhin bestehen bleiben.
3.2. Ausgabenstruktur
Die Mittel aus dem Sonderfonds wurden verausgabt für:
Ausgabekategorie 2005 2006
Schwangerschaftsbe-
kleidung
26.937,50 € 29.794,00 €
Babyerstausstattung 39.931,50 € 55.040,00 €
Hilfen nach Geburt 39.652,00 € 40.192,50 €
Wohnung und Einrich-
tung
48.498,70 € 55.964,55 €
Beikleidungsbeihilfen f.
d. Kind
52.933,00 € 46.890,00 €
großes Bett 7.616,50 € 4.899,00 €
Sonstige Hilfen 4.614,00 € 9.036,50 €
Die Ausgaben für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung sind von 2004 auf
das Jahr 2006 um 8 182 € gestiegen. Die Ausgaben für Babyerstausstattung sind in diesem
Zeitraum um 13 544 € gestiegen.
Im Vergleich mit den Vorjahren werden die Hilfen na ch Geburt im Schnitt etwas weniger
und dafür die Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung mehr nachgefragt,
18
Hilfearten 2005
Bekleidungs-
beihilfen f.d. Kind
25%
großes Bett
3%
Wohnung u.
Einrichtung
22%
Hilfen n. Geburt
18%
Babyerst-
ausstattung
18%
Schw angerschafts-
bekleidung
12%
sonstige Hilfen
2%
Hilfearten 2006
Bekleidungs-
beihilfen f.d. Kind
19%
Wohnung u.
Einrichtung
23%
Hilfen n. Geburt
17%
Babyerst-
ausstattung
23%
Schw angerschafts-
bekleidung
12%
sonstige Hilfen
4%
großes Bett
2%
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonde rfondmitteln finanziert werden belaufen
sich auf ca. 58 % (Schwangerschaftsbekleidung, Baby erstausstattung und Woh-
nen/Einrichten). In den Jahren 2003 /2004 beliefen sich diese Hilfen auf 52%.
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (H ilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f.d.
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 38 % aus. In den Jahren 2003/2004 belie-
fen sich diese Hilfen auf ca. 44 %.
Die Varianz in den Zahlen lässt keinen gesicherten Hinweis auf einen Trend zu. Alleine die
um 195 gestiegene Antragszahl weist darauf hin, das s mehr Familien auf die Hilfen des
Sonderfonds hingewiesen wurden und im Sinne der Einkommensgrenzen antragsberechtigt
sind.
19
4. Bundesstiftung
Seit dem 13.07.1984 besteht die Bundesstiftung „Mut ter und Kind – Schutz des ungebore-
nen Lebens“. Die Beratungsstellen des Sozialdienste s katholischer Frauen, Donum vitae
und die städtische Schwangerschaftsberatungsstelle beteiligen sich an der Vergabe dieser
Mittel. Die Bundesstiftung wurde eingerichtet, um S chwangeren in einer Notlage die Fort-
setzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt wie beim Sonderfonds
einer Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen von B undesstiftung und Sonderfonds
sind angeglichen, um eine Gleichbehandlung von Frau en/Familien bei Sonderfonds und
Stiftungsmitteln weitestgehend garantieren zu können.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Bundessti ftung und dem Sonderfonds besteht
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung ermöglicht eine einmalige Antrags-
stellung bis zum Ende der Schwangerschaft. In Ausna hmefällen ist eine Nachantragstel-
lung bis zu einem halben Jahr nach der Geburt mögli ch, wenn sich die Situation im Ver-
gleich zum Erstantrag gravierend verschlechtert hat.
Der Sonderfonds hingegen kann, bei immer wieder übe rprüfter Berechtigung, bis zu drei
Jahren nach Geburt in Anspruch genommen werden.
Seit dem 01.01.2006 wurden die Einkommensgrenzen de r Bundesstiftung an den Eckre-
gelsatz des BSHG als Berechnungsgrundlage angepasst und sehen folgendermaßen aus:
Einkommensgrenzen alt seit 2003:
Verh. / Paar Alleinerziehend
1362 € 1110 €
1 Kind 1584 € 1355 €
2 Kinder 1806 € 1600 €
3 Kinder 2028 € 1845 €
Einkommensgrenzen neu seit 01.01.2006
Verh. / Paar Alleinerziehend
1587 € 1294 €
1 Kind 1898 € 1605 €
2 Kinder 2209 € 1916 €
3 Kinder 2252 € 2227 €
Ein Unterschied zwischen der Bundesstiftung und dem Sonderfond war die Anrechnung
des Erziehungsgeldes. Bei der Einkommensberechnung für die Gewährung von Beihilfen
aus dem Sonderfonds wurde das Erziehungsgeld als Ei nkommen angerechnet. Bei der
Gewährung von Beihilfen aus der Bundesstiftung nich t. Durch die Erhöhung der Einkom-
mensgrenzen wurde seit dem 01.01.2006 auch bei dem Sonderfonds wieder das Erzie-
hungsgeld angerechnet, so dass auch Frauen/Familien , mit ihrem Einkommen nicht mehr
oberhalb der geltenden Einkommensgrenzen des Sonder fonds lagen, wenn sie während
der Elternzeit Erziehungsgeld bezogen und sich eine neue Schwangerschaft ankündigte.
20
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum au s der Bundesstiftung folgende Mittel
zur Verfügung gestellt:
Bundesstiftungsmittel
2005 2006
SKF 244.625 € 233.182 €
Donum vitae 41.385 € 35.362 €
Stadt Müns-
ter
53.238 € 38.574 €
Summe
5. Arbeitskreis „§§ 218/219“ in Münster
Die Beraterinnen der ortsansässigen Beratungsstelle n treffen sich in vierteljährlichen Ab-
ständen zum kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Neben dem kollegialen Austausch wird der Arbeitskre is auch genutzt, zu unterschiedlichen
Themenbereichen Experten einzuladen, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen Rahmen-
bedingungen.
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwangerschaft sberatungsstellen mit Expertinnen
trägt zur Beibehaltung der Beratungsstandards im pl uralen Spektrum der Beratungsange-
bote in Münster bei.
2.allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen
2005 2006 Gesamt 2005 2006 Gesamt
Stadt MS 303 289 592 §2 §5/§6 §2 §5/§ 6
Profa 1308 1369 2677 Stadt MS 230 73 231 58 592
Diakonie 255 249 504 Profa 801 507 844 525 2677
Donum V. 288 262 550 Diakonie 163 92 175 74 504
SkF 1184 1119 2303 Donum V. 158 130 162 100 550
SkF 1184 0 1119 0 2303
Summe 3338 3288 6626
Summe 2536 802 2531 757 6626
05/06 allgemeine Beratung 5067
05/06 Konfliktberatung 1559
3. Beratungsanlässe für § 5, § 6 (Mehrfachnennungen)
fehlend.
Kiwu.
Konfl. Partner
Familie
(drohende)
Arbeitslosigk.
Vater will
kein Kind Wohnprobl. Finanzen
psy. / phy.
Überf.
Ausbild.
Beruf
befürcht.
Krankh.
Stadt MS 2005 2 33 2 9 3 12 40 24 3
2006 0 21 1 12 1 7 25 20 4
Profa 2005 keine Angaben
2006
Diakonie 2005 3 59 5 11 8 34 57 45 6
2006 2 39 5 8 5 20 37 36 4
Donum V. 2005 11 62 29 66 27 91 60 75 7
2006 2 45 12 45 17 64 39 40 6
SkF 2005
2006
1. Gesamtberatungszahlen / Fälle
Keine Konfliktberatung
4. Beratungsanlässe für § 2 (Mehrfachnennungen)
Schw.schB
eratung
Sexual-
Partner
berat.
Beratung:
Familienw.
Kinderw.
Verhütung
Beratung:
vor,
während,
nach
pränataler
Diagnose
Beratung
nach
Geburt
Beratung
nach
Fehlgeb
Totgeb
Abbruch
plötz.
Kindstot
Sexualaufkl.
Sexualpäd. Sonstiges Gesamt
Stadt MS 2005 149 0 0 0 74 1 2 1 227
2006 154 0 0 0 57 1 2 2 216
Profa 2005 252 255 75 44 89 6 65 15 801
2006 262 279 76 41 75 11 78 22 844
Diakonie 2005 91 0 0 0 69 2 0 1 163
2006 94 0 1 0 71 2 0 7 175
Donum V. 2005 111 5 3 4 23 2 0 1 149
2006 112 3 1 2 32 0 1 4 155
SkF 2005 874 258 21 10 272 76 37 0 1548
2006 853 0 0 12 233 0 0 21 1119
5. Altersstruktur gesamt
unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40
ohne
Angabe Gesamt
Stadt MS 2005 0 13 41 99 94 40 9 7 303
2006 0 9 30 83 103 38 16 10 289
Profa 2005 2 63 150 279 407 177 188 42 1308
2006 3 56 164 304 377 197 182 86 1369
Diakonie 2005 0 6 41 73 90 27 17 1 255
2006 0 11 43 76 72 33 13 1 249
Donum V. 2005 0 6 23 78 108 43 16 13 287
2006 0 3 34 70 87 35 11 17 257
SkF 2005 2 33 189 358 439 124 39 0 1184
2006 2 24 169 345 427 120 32 0 1119
6. Staatsangehörigkeit 7. Minderjäh. Schwangere (bis 18)
deutsch andere Übersetzung 2005 2006
Stadt Münster 2005 218 85 38 Stadt MS 13 9
2006 210 79 38 Profa 65 59
Diakonie 6 11
Profa 2005 1106 202 keine Angabe Donum V. 6 3
2006 1157 212 keine Angabe SkF 35 26
Gesamt 125 108
Diakonie 2005 145 110 23
2006 141 108 17 bezogen auf die Gesamtberatungszahl!
Donum V. 2005 187 101 12
2006 166 96 9
SkF 2005 666 518 211
2006 633 486 43
Berichtsvorlage
2667 Zeichen
V/0944/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" Hier: Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2005 und 2006 Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 06.12.2007 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 12.12.2007 Hauptausschuss Bericht Bericht: Der in der Anlage vorliegende 21. Erfahrungsbericht setzt die 1977 aufgenommene Berichterstat- tung über die Entwicklung des Sonderfonds und die Erfahrungen der Schwangerschaftsbera- tungsstellen fort. Nach einer kurzen Erläuterung der zugrundeliegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung folgen die Erfahrungsberichte der ortsansässigen Schwangerschaftsberatungsstellen. Dies sind neben der Kommunalen Schwan- gerschaftsberatungsstelle die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen, die E- vangelischen Beratungsdienste, Pro familia und donum vitae. Die Erfahrungsberichte skizzieren die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung, der allge- meinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatung und anderer Beratungsbereiche. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Erfahrungen mit dem Sonderfonds der Stadt Münster. Die Fallzahlen der Konfliktberatungen aller Beratungsstellen sind im Vergleich zu den beiden Vorjahren um 96 Beratungen leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg der Anteil der allgemei- nen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatung in den letzten zwei Jahren von 3120 Beratungen auf 5067 Beratungen an. Die Antragszahlen für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ haben sich im Berichtszeitraum insgesamt von 2004 auf 2006 von 875 Anträgen auf 1070 Anträge erhöht. Dies sind 195 Anträge mehr, die bearbeitet wurden. Vorlagen-Nr.: V/0944/2007 Auskunft erteilt: Frau Weinlich Ruf: 492 56 81 E-Mail: weinlich@stadt-muenster.de Datum: 08.11.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0944/2007 Die Anzahl der Beratungsfälle sind stadtweit im Berichtszeitraum um 129 neue Fälle angestiegen. Den in den Jahren 2005/2006 gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. Der Haushaltsansatz von 255.650,00 € wurde im 2006 um 13.833,45 € unterschritten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Bericht über die Entwicklung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster für die Jahre 2005 und 2006
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Josefstraße 2
- Scharnhorststraße 66
- Hörsterplatz 2b
- Bohlweg 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0944/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37