Mandari Insight

V/0944/2007

Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens"

Vorlagen 08.11.2007

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Anlage - Erfahrungsbericht Schwangerschaftsberatung 2005 und 2006

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Anlage - Erfahrungsbericht Schwangerschaftsberatung 2005 und 2006

50631 Zeichen

Bericht über die Entwicklung 
 
 
 
der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster 
 
 
 
für die Jahre 2005 und 2006

2 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
  
1. Gesetzesgrundlagen im Berichtszeitraum      3 
      
2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen 4 
  
2.1 Evangelische Beratungsdienste       4 
  
2.2 Pro Familia          6 
 
2.3 Sozialdienst Katholischer Frauen       9 
 
2.4 Donum vitae          11 
 
2.5 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche 
  und Familien         13 
 
 
3. Sonderfonds der Stadt Münster       16 
 
3.1 Inanspruchnahme des Sonderfonds      16 
 
3.2 Ausgabenstruktur         17 
 
 
4. Bundesstiftung          19 
 
5. Arbeitskreis „ §§ 218/219“ in Münster      20 
 
6. Statistischer Anhang         21

3 
1. Gesetzesgrundlagen im Berichtszeitraum 
 
Die Gesetzesgrundlage der Schwangerschaftsberatung bildet seit dem 25.08.1995 das 
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG).  
 
Das Recht auf Beratung und Information für jede Fra u und jeden Mann in Fragen der Se- 
xualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie  in allen eine Schwangerschaft un- 
mittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstel- 
le schreibt dieses Gesetz fest. 
 
Die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung we rden in §5 Abs. 2 des Schwanger- 
schaftskonfliktgesetzes (SchKG) benannt: 
 
• Diese ist ergebnisoffen zu führen und geht von der  Verantwortung der Frau aus. Die 
Beratung soll ermutigen, nicht belehren und die eig enverantwortliche Entscheidung för- 
dern. 
• Es wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie  beratenden Person die Gründe mit- 
teilt, derentwegen sie einen Schwangerschaftsabbruc h erwägt. Hierbei kann die Ge- 
sprächsbereitschaft der Frau nicht erzwungen werden. 
• Der Frau müssen je nach Sachlage alle erforderlich en medizinischen, sozialen und ju- 
ristischen Informationen gegeben werden. Des weiter en sollen ihr Rechtsansprüche 
und mögliche praktische Hilfen dargelegt werden, in sbesondere solche, die die Fortset- 
zung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern. 
• In der Beratung soll der schwangeren Frau das Ange bot gemacht werden, sie bei der 
Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, eben so wie das Angebot der Nach- 
betreuung. 
 
Nach Abschluss der Beratung hat die Schwangerschaft sberatungsstelle eine mit Namen 
und Datum versehene Bescheinigung über die erfolgte  Schwangerschaftskonfliktberatung 
auszustellen.  
 
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben beraten 4 anerkan nten Schwangerschaftskonfliktbera- 
tungsstellen in Münster. Dies sind das Evangelische  Beratungsdienste, Pro Familia, donum 
vitae und die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster. 
 
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät wei terhin im Bereich der allgemeinen, fi- 
nanziellen und sozialen Hilfen, ist aber aufgrund d er Entscheidung der deutschen Bischofs- 
konferenz vom 31.12.2000 aus dem gesetzlichen Berat ungssystem der Schwangerschafts- 
konfliktberatung ausgeschieden.

4 
2.  Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet  und ihre Erfahrungen 
 
Die Erfahrungsberichte aller Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungs- 
stellen werden in diesem Bericht dokumentiert. Sie sind von jeder der fünf Beratungsstellen 
als eigene Berichte erstellt und im Wortlaut übernommen worden.  
 
2.1.  Evangelische Beratungsdienste, Hörsterplatz 2 b, 48147 Münster 
 
Träger:  Diakonisches Werk Münster  
 
2.1.1. Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktb eratung nach § 219 
 
„Der größte Teil der Frauen, die zur Konfliktberatu ng kommen, hat die Entscheidung zum 
Abbruch bereits vorher durch Gespräche mit Partner,  Familie oder Freunden getroffen. Sie 
kommen zunächst in die Beratungsstelle, weil sie di e vom Gesetzgeber gesetzlich vorge- 
schriebene Beratungsbescheinigung für den Abbruch brauchen. 
Trotz der Situation einer „Zwangsberatung“ wird das  Gespräch von den meisten Frauen 
und Paaren im nachhinein insgesamt als hilfreich und positiv empfunden. 
Sie erhalten alle zum Abbruch erforderlichen Inform ationen medizinischer, rechtlicher und 
sozialer Art sowie Hinweise auf die verschiedenen f inanziellen Hilfsmöglichkeiten bei Aus- 
tragen des Kindes. 
Insgesamt gesehen ist der Schwangerschaftskonflikt sehr vielschichtig und bei den meisten 
Entscheidungen spielen die finanziellen Hilfen weni ger eine Rolle, sondern eher Partner- 
konflikte, fehlende Lebens- und Berufsperspektiven sowie andere Abhängigkeiten und psy- 
chische Probleme der verschiedensten Art. 
Im Zusammenhang mit der Konfliktberatung findet häu fig eine ausführliche Verhütungsbe- 
ratung statt“. 
 
2.1.2. Erfahrungen in der allgemeinen Schwangerscha ftsberatung 
 
„In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung kommen  Frauen bzw. Paare zu uns, um 
sich gezielt über finanzielle, rechtliche und sozia le Möglichkeiten zu informieren und even- 
tuell Beihilfen zu beantragen. Besonders bei den alleinlebenden/-erziehenden Frauen bringt 
die Schwangerschaft persönliche und finanzielle Probleme mit sich. In der Beratung können 
die Frauen bei allen anstehenden Fragen Hilfestellu ngen bekommen, die ihnen das Austra- 
gen der Schwangerschaft erleichtern soll. 
Wir informieren die Frauen über die verschiedenen Fonds  und stellen Anträge auf Beihilfen 
bei dem Sonderfonds der Stadt Münster, dem Härtefonds der Ev. Kirche von Westfalen, bei 
der Aktion Lichtblicke und vereinzelt auch bei anderen Stiftungen. 
Häufig entwickelt sich ein intensiver, längerfristi ger Kontakt zu den Frauen, der dazu führt, 
dass eine Vielzahl von Problemen angesprochen werde n und viele Tipps, z.B. zur Vorsor- 
ge, Geburtsvorbereitung, Unterstützung nach der Geburt weitergegeben werden können“.  
 
2.1.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds 
 
„Im Jahr 2005 stellten wir 201, im Jahr 2006  226 A nträge auf Beihilfen aus dem Sonder- 
fonds der Stadt Münster. Durch diese Beihilfen kann  vielen Frauen/Paaren auf unbürokrati- 
sche Weise geholfen werden, die finanziellen Anford erungen, die durch eine  Schwanger- 
schaft  auf sie zukommen, besser zu bewältigen. Bes onders die hohen Kosten bei der 
Wohnungssuche, wie Kautionen oder die Wohnungseinri chtung selbst werden durch die 
Beihilfen zum überschaubaren Faktor. 
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellte n Hilfen auf die Entscheidung einer 
Frau im Schwangerschaftskonflikt im allgemeinen nic ht überschätzen darf, sind sie auf je- 
den Fall eine große Erleichterung und Stütze für da s vorhandene innere „Ja“ zum Kind und 
geben in einigen Fällen der Entscheidung zum Kind noch den letzten fehlenden Impuls“.

5 
2.1.4.  Erfahrungen mit  anderen Beratungsbereichen  
 
Verhütung/Familienplanung 
 
 
„Die meisten Beratungen zur Verhütung finden im Rah men der Konfliktberatung statt. Je 
nach Interesse und Bereitschaft wird das Thema nur gestreift oder eine ausführliche Bera- 
tung (meist zum Diaphragma, zum Nuvaring, zur Hormo nspirale/zum Hormonstäbchen) 
durchgeführt“. 
 
Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch 
 
 
„Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung bie ten wir jeder Frau/jedem Paar an, 
sich bei Fragen oder Schwierigkeiten, die im Zusamm enhang mit dem vorgenommenen 
Schwangerschaftsabbruch entstanden sind, an uns zu wenden. 
In einzelnen Fällen nehmen Frauen dieses Angebot an . Die Gründe sind unterschiedlich, 
doch ist es immer der Fall, dass der Schwangerschaf tsabbruch tiefere psychische Spuren 
hinterlassen hat oder zu Folgen in der Partnerschaft und den übrigen sozialen Beziehungen 
geführt hat, die die Frau so nicht vorausgeahnt hat te. Bei spezieller religiöser Problemstel- 
lung arbeiten wir auch mit einer Pfarrerin zusammen“. 
 
Gruppenarbeit 
 
 
„Im Jahr 2005 boten wir in Zusammenarbeit mit einer  Studentin der KFH (Feldprojekt) eine 
Mutter-Kind-Gruppe für Alleinerziehende an, die kur z vorher entbunden hatten. Es gab 
zehn Treffen mit situationsbezogenen Themen und dem  Ziel  des Aufbaus eines Hilfenetz- 
werkes. 
Im August 2006 startete ein fachdienstübergreifende s Projekt „Frauen-Leben gestalten – 
berufliche Perspektiven entwickeln“, welches bis Ju ni 2007 konzipiert war und zu dessen 
Planung und Durchführung die Schwangerschaftsberatu ng maßgeblich beigetragen hat. Es 
starteten zehn Frauen aus sechs verschiedenen Lände rn, davon sechs aus der Schwan- 
gerschaftsberatung“.  
 
Informationsveranstaltungen/Schule/Sexualpädagogik 
 
 
„2005 hat sich unsere Beratungsstelle an der Durchführung der Jugendfilmtage beteiligt. 
Darüber hinaus gab es sexualpädagogische Veranstalt ungen mit Konfirmandengruppen 
und eine Informationsveranstaltung mit dem Kinderschutzbund. 
2006 gab es ebenso Veranstaltungen mit Konfirmanden  sowie eine Veranstaltung im Kin- 
dergarten zum Thema „Frühkindliche Sexualentwicklung“.

6 
2.2.  Pro familia, Bohlweg 19, 48147 Münster 
 
Träger:  Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW 
 
Dieser Bericht  umfasst die Beratungen aus der Schw angerschaftskonfliktberatung 
und allgemeinen Schwangerschaftsberatung, die Erfah rungen mit dem Sonder- 
fonds, sowie den Fachberichten aus den anderen Arbeitsbereichen.     
 
2.2.1. Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerenber atung 
 
„In der Schwangerschaftskonfliktberatung sind die M itarbeiterInnen von pro familia  mit vie- 
len schwierigen Lebenslagen konfrontiert. Dabei sin d ungesicherte Arbeitsverhältnisse und 
die damit verbundene Zukunftsunsicherheit ein häufi g genannter Grund für einen Schwan- 
gerschaftsabbruch. 
Wer für sich (noch) keine Zukunft sehen kann, hat m eist weder innerlich noch äußerlich 
Raum für ein Kind. Dies trifft für junge Menschen i n Schule und Ausbildung zu, die oft keine 
Möglichkeit sehen, sich auch mit Kind eine gute Aus gangsposition für ihr späteres Leben 
schaffen zu können. Aber auch viele Frauen und Paar e zwischen 25 und 35 erleben ihre 
Situation als so unsicher, dass sie sich kein Kind vorstellen können. 
 
Auch in der Schwangerenberatung werden die Problemlagen immer komplexer. Obwohl die 
MitarbeiterInnen in diesem Bereich über langjährige  Erfahrung verfügen, ist viel Zeit und 
manchmal auch detaillierte Recherche nötig, um den verschiedensten Problemlagen im 
Einzelfall gerecht zu werden. Fragen des Sozialrech ts spielen eine immer wichtigere Rolle. 
Daher prüfen wir zurzeit, ob wir eine juristische Beratung in den Räumen der Beratungsstel- 
le anbieten können“. 
 
2.2.2. Erfahrungen mit dem Sonderfonds  
 
„Viele Frauen/Paare kommen ganz gezielt in die Schw angerschaftsberatung, da sie erfah- 
ren haben, dass es finanzielle Unterstützungsmöglic hkeiten aus dem Sonderfonds der 
Stadt  Münster gibt. Diese Hilfe ist besonders wich tig für Frauen, die im ALG II Bezug sind. 
Da die Höhe der von der ARGE gewährten Beihilfen of t nicht ausreicht, werden die ergän- 
zenden Beihilfen aus dem Sonderfonds als sehr hilfreich angenommen. 
Da der Sonderfonds die Hilfe bis zum 3. Lebensjahr gewährt und eine halbjährliche Antrag- 
stellung nach der Geburt möglich ist, entsteht oft ein Vertrauensverhältnis, in dem die Frau- 
en über ihre Probleme mit ihren Kindern oder in der  Paarbeziehung sprechen können. 
Deshalb hat der Sonderfonds nicht nur die unverzich tbare Bedeutung der finanzielle Zu- 
wendungen, sondern bietet auch die Möglichkeit  rec htzeitig auftauchende Probleme in den 
Familien zu erkennen und zu behandeln“. 
 
2.2.3. Beratung zu Partnerschaft und Sexualität 
 
„Die Veränderungen im sozialen Bereich wirken sich auch in den Partnerschaften aus. So- 
wohl Arbeitslosigkeit eines Partners als auch die ü bermäßige Inanspruchnahme durch den 
Beruf, z. B. bei Selbständigen, tragen zu partnerschaftlichen Problemen bei. 
 
Wir bieten Paaren im Partnerschaftskonflikt möglich st kurzfristig einen Termin für ein klä- 
rendes Erstgespräch an. Die Zahl der Anfragen ist a llerdings so groß, dass wir in vielen 
Fällen keinen länger dauernden Beratungsprozess ans chließen können, obwohl das sinn- 
voll und notwendig wäre. 
Daher versuchen wir Paare, die über die entsprechen den finanziellen Mittel verfügen, für 
längerfristige Beratungen an niedergelassene Berate rInnen zu verweisen. Dies wird immer 
schwieriger. Besonders junge Eltern, die in den ers ten Jahren nach der Geburt eines Kin- 
des zur Beratung kommen, haben Probleme mit der ver änderten Lebenssituation. In dieser 
Veränderungsphase entstehen oft partnerschaftliche und sexuelle Probleme. Sie verfügen

7 
in der Regel auch nicht über ausreichend finanziell e Mittel.   Diese Paare müssen für eine 
fortlaufende Beratung bei uns lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Weitere Einschrän-
kungen kostenloser oder günstiger Beratungsangebote für Paare würden diesen Personen-
kreis besonders treffen“. 
 
2.2.4. Sexualpädagogik und sexualpädagogische Berat ung 
 
„Kinder und Jugendliche werden heutzutage mit viele n sexualitätsbezogenen Themen ver- 
sorgt. Aber nicht alle Heranwachsenden haben die Mö glichkeit, die Vielfalt an Informa-
tionen zu filtern und positiv zu nutzen. Insbesonde re Eltern in prekären Lebenssituationen 
und mit niedrigem Bildungsniveau sind zunehmend übe rfordert, ihre Kinder darin zu unter- 
stützen. Auch zeigen neuere Untersuchungen, dass Wi ssen allein nicht schützt. Sexualpä- 
dagogische Fachkräfte können die Schule und das Elt ernhaus entlasten und nehmen für 
die Heranwachsenden eine wichtige familienergänzende Funktion ein. 
 
Der Bundesverband der pro familia  führte in Zusammenarbeit mit der Universität Hambu rg 
eine Studie zu Schwangerschaften bei Teenagern durc h. Dabei zeigte sich, wie in anderen 
Untersuchungen zuvor ganz deutlich: Eine schlechte soziale Situation der jungen Frauen 
sowie ein niedriges Bildungsniveau fördern eine frü he, meist ungeplante Schwangerschaft. 
Fehlende angemessene Sexualaufklärung und mangelnde r Zugang zu kostenlosen Verhü- 
tungsmitteln gehören ebenfalls zu den Ursachen. 
 
Sexualpädagogik bei pro familia findet stets unter Berücksichtigung der vielfältig en sozialen 
und psychischen Problemlagen der Kinder und Jugendl ichen statt. Dies gilt auch für die er- 
gänzenden Angebote für Eltern, LehrerInnen und  and ere MitarbeiterInnen in der Kinder- 
und Jugendhilfe“. 
 
2.2.5. Besondere Beratungsbereiche 
 
Beratung zur Pränataldiagnostik - Ein Kooperationsp rojekt mit der Universitätsfrau- 
enklinik  
 
„Die Pränataldiagnostik bildet heute einen wichtige n Teil der Schwangerenvorsorge. Die 
ständig wachsenden Möglichkeiten in diesem Bereich verbessern die Vorsorge und die 
Möglichkeiten der Behandlung in der Schwangerschaft. 
 
Für die Schwangere selbst ist es dabei zunehmend sc hwerer, die regelmäßigen Vorsorge-
untersuchungen klar von spezifischen pränataldiagno stischen Untersuchungen abzu-
grenzen. Die Schwangeren wünschen sich Sicherheit u nd möchten alle Vorsorgemaß-
nahmen wahrnehmen. Dabei ist es Ihnen oft nicht bew usst, dass die Pränataldiagnostik 
auch Auffälligkeiten erkennt, die nicht therapierba r sind. Werden solche Auffälligkeiten fest- 
gestellt, kommen die werdenden Eltern in eine schwere Konfliktsituation, wobei sie in letzter 
Konsequenz über die Fortsetzung oder den Abbruch de r Schwangerschaft entscheiden 
müssen. 
Experten sind sich einig, dass in dieser Situation neben einer ausführlichen medizinischen 
Information über das Ausmaß und die Prognose der ge fundenen Auffälligkeit auch das An- 
gebot einer psychosozialen Beratung erforderlich ist.  
 
So können Frauen oder Paare die erhaltenen Informat ionen in ihrer Bedeutung für die ei- 
gene Situation aufarbeiten und finden einen Platz, an dem sie mit ihren Gefühlen aufgefan- 
gen werden. Für die optimale Versorgung der Patient Innen ist eine Vernetzung der Bera- 
tungs- und Selbsthilfemöglichkeiten und der medizin ischen Einrichtungen notwendig. Dabei 
können in dieser Drucksituation Beratungsangebote, die zusätzlichen zeitlichen und organi- 
satorischen Aufwand benötigen, kaum angenommen werden. 
In Kooperation mit der Universitätsfrauenklinik ist es pro familia  gelungen, ein regelmäßiges 
Beratungsangebot direkt in der Klinik einzurichten.  Dadurch kann der zusätzliche Aufwand 
für die PatientInnen in Grenzen gehalten werden. Di e Beraterin verfügt als Fachärztin für

8 
Frauenheilkunde und als Schwangerschaftskonfliktber aterin über fundierte Kenntnisse in 
beiden Bereichen.  Das Projekt zeigt, dass auf dies em Wege die Frauen und Paare auch 
ohne Pflichtberatung erreicht werden. Im Jahre 2006 nahmen 41 Frauen bzw. Paare dieses 
Beratungsangebot in Anspruch“. 
 
e-mail-Beratung 
 
 
„Für Jugendliche gehört der Umgang mit Computer und  Internet zum Alltag. E-mail-
Beratung ist, gerade wegen der absoluten Anonymität, für Jugendliche wie inzwischen auch 
für Erwachsene ein wichtiges niedrigschwelliges Ang ebot, um Fragen aus den Bereichen 
Schwangerschaft, Sexualität, Verhütung und soziale Hilfen unter 
www.sextra.de  stellen zu 
können. pro familia  bietet bereits seit 1997 mit „sextra“ e-mail-Berat ung an. Seit Beginn 
2005 beteiligen sich nach entsprechender Weiterbild ung 7 BeraterInnen der Beratungs-
stelle Münster an diesem bundesweiten Angebot, das selbstverständlich allen Ratsuchen- 
den aus Münster und Umgebung zur Verfügung steht. 
 
Insgesamt wurden im Jahr 2006 271 e-mail Anfragen d urch MitarbeiterInnen der Bera- 
tungsstelle beantwortet. Der Einstieg in die e-mail -Beratung hat dazu geführt, dass die Zahl 
der Beratungen insgesamt noch einmal deutlich anges tiegen ist. Dabei ist die Zahl der 
face-to-face-Beratungen gleich geblieben“. 
 
Verbesserung der Beratung für Menschen mit einer Behinderung 
 
 
„Das Angebot der pro familia  Beratungsstelle steht seit jeher auch Menschen mit  einer Be- 
hinderung zur Verfügung. Sollte ein Zugang zu unser er Beratungsstelle nicht möglich sein, 
können MitarbeiterInnen in Einzelfällen auch in anderen Räumlichkeiten beraten. 
pro familia  berät zur Familienplanung, Schwangerschaft und in Fragen zur Partnerschaft 
und Sexualität. Die Frauenärztin bietet Gespräche z u unterschiedlichen Themen wie 
Fruchtbarkeit, Menstruation, Körperwahrnehmung, Kin derwunsch oder Empfängnis-
verhütung an.  
 
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer g ynäkologischen Untersuchung in ange- 
messener Atmosphäre und mit ausreichend Zeit. Für viele Frauen mit einer Behinderung ist 
der routinemäßige Besuch beim Frauenarzt umständlic h und aufwendig. Es fehlt an Zeit, 
notwendigem Hilfspersonal und fast immer an einem g eeigneten gynäkologischen Untersu- 
chungsstuhl. 
 
Um unser Angebot zu verbessern, verfügen wir seit 2 006 über einen gynäkologischen 
Stuhl, der auch für Frauen mit einer körperlichen Behinderung geeignet ist“. 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
 
„pro familia  ist parteipolitisch ungebunden, sieht es aber auch  als Aufgabe an, die Politik 
über Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklun gen und Gesetzesvorhaben auf die 
Ratsuchenden zu informieren. 2006 haben wir Gespräc he mit PolitkerInnen fast aller Frak- 
tionen zur sozialen Lage vieler Frauen und Familien  und zu den Auswirkungen der gesetz- 
lichen Veränderungen (Gesundheitsreform, Hartz IV, Elterngeld) geführt. 
Eine Podiumsdiskussion im März 2006 zu dem Thema: „ Frauen in Not - die soziale Lage 
von Frauen und die Auswirkung auf die Familienplanu ng“ sollte Interessierte und Öffent- 
lichkeit auf diese Problemlagen aufmerksam machen“.

9 
2.3.  Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdie nst katholischer Frauen e.V.   
        Münster, Josefstr. 2, 48151 Münster 
 
Träger:  Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Müns ter 
 
„Die psychosoziale Beratung bei Schwangerschaft einschließlich der Vermittlung von Hilfen 
und der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein umfan greicher Schwerpunkt in der 
Schwangerschaftsberatung. Ziel ist es, alle verfügb aren Ressourcen für die Schwangere 
und ihre Zukunft mit dem Kind bzw. den Kindern zu f ördern. Für die Frauen, Paare und 
Familien bedeutet die ressourcenorientierte Beratun g eine wichtige Grundlage, die bevor- 
stehende Veränderung in ihrer Lebenssituation gut bewältigen zu können. Weitere Angebo- 
te sind die Beratung nach Verlust eines Kindes sowie bei zu erwartender Behinderung.  
 
Die Jahre 2005 und 2006 waren geprägt von den gesel lschaftlichen Veränderungen im Be- 
reich der Leistungen zur sozialen Grundsicherung üb er SGB II und der damit verbundenen 
Rechtsunsicherheit. Eine große Unterstützung in der  Beratung ist hierbei die Sozialjuristin 
des Diözesancaritasverbandes, die den Mitarbeiterin nen telefonische Beratung anbietet. 
Hierdurch ist es möglich, viele Probleme der Klient Innen auf schnellem und unbürokrati- 
schem Weg zu klären. Die Lebenssituation der schwangeren Frauen, die die Beratungsstel- 
le aufgesucht haben, war gekennzeichnet durch ein L eben mit finanziellen Sorgen und exi- 
stenziellen Ängsten. 
 
Finanzielle Mittel wurden vor allem für Beihilfen z ur Schwangerschaftsbekleidung und Ba- 
byerstlingsausstattung eingesetzt. Daneben wurden H ilfen zur Wohnungseinrichtung und 
sonstige Hilfen wie Vorsorgeuntersuchungs- und Entb indungskosten oder Überbrückungs- 
beihilfen vermittelt“.  
 
2.3.1. Umfang der finanziellen Hilfen in den Jahren  2005 und 2006 
 
1038 Beihilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens 
,  
insgesamt 477.807,00€ 
282 Beihilfen aus dem Bischofsfonds/Bischof Heinrich Tenhumberg – Stiftung 
 
insgesamt 99.818,92€ 
627 Beihilfen aus dem Sonderfonds der Stadt Münster
 
insgesamt 107.854,50€ 
 
„In der Schwangerschaftsberatungsstelle des Soziald ienst katholischer Frauen e.V. Müns- 
ter arbeiten vier Dipl. Sozialarbeiterinnen, zwei S exualpädagogInnen und zwei Verwal- 
tungsangestellte mit unterschiedlichem Stundenumfang.  
Alle Beraterinnen nehmen an regelmäßigen Fortbildungen und Supervisionen teil“.  
 
2.3.3. Weitere Angebote der Schwangerschaftsberatun g des Sozialdienst katholischer 
 Frauen e.V Münster 
 
Kooperationsprojekte 
 
 
„In Kooperation mit dem Haus der Familie werden mehrmals jährlich Geburtsvorbereitungs- 
kurse  in den Räumen der Schwangerschaftsberatungsstelle durchgeführt. Dieses nie- 
derschwellige, kostenlose Angebot, richtet sich an TeilnehmerInnen, die die Kurse der übli- 
chen Bildungseinrichtungen wegen zu großer Schwelle nängste nicht annehmen würden. 
Auch für die Klientinnen anderer Schwangerschaftsbe ratungsstellen in Münster sind die 
Geburtsvorbereitungskurse offen.  
Ein weiteres Kooperationsprojekt ist die Babytür 
 am St. Franziskushospital zusammen mit 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Mütter in großen Notsituationen können hier 
ihr Baby straffrei und unbeobachtet in die Obhut de s Krankenhauses geben. Für ein sofor- 
tiges Beratungsgespräch hält der SkF e.V. eine 24 stündige Rufbereitschaft vor“.

10  
Spendenprojekt Madame Courage  
 
„unterstützt allein erziehende Studierende in der E xamensphase mit einem Stipendium. 
Hiermit wird verhindert, dass Studierende mit Kind,  die häufig in dieser Phase kein BaföG 
mehr erhalten und aufgrund des erhöhten Lernpensums  nicht arbeiten können ihr Studium 
abbrechen müssen“.  
 
Pränatale Diagnostik 
 
 
„hat mittlerweile einen großen Stellenwert in der m edizinischen Schwangerenvorsorge er- 
halten. Auffällige Befunde werfen zum einen medizin ische Fragen auf, rufen aber vor allem 
starke emotionale und innerpsychische Konflikte her vor. Deshalb war es sehr erfreulich, 
dass sich im Jahr 2006 eine gynäkologische Praxis i n Münster, die sich auf Pränataldia- 
gnostik spezialisiert hat, an die Schwangerschaftsb eratung des Sozialdienst katholischer 
Frauen e.V. Münster mit der Bitte um Zusammenarbeit gewandt hat. Die Kooperation soll in 
2007 ausgeweitet werden“.  
 
Projekte mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen 
 
 
„Im Rahmen dieses Projektes Zeitgeschenk wird die K inderbetreuung von den Mitgliedern 
des Inner-Wheel Clubs für allein erziehende Mütter übernommen und damit den Müttern 
mehr Freiraum gewährt, um die Doppelbelastung zu be wältigen. KlientInnen der Schwan- 
gerschaftsberatungsstelle erhalten im Babykorb  gut erhaltene Babykleidung. Das Angebot 
wurde im letzten Jahr ausgeweitet. Mit der Kinderki ste  hat der SkF e.V eine Kleiderkammer 
für Kinderkleidung eröffnet. Neben Kleidung in den Größen 104 – 176 werden Kinderwa- 
gen, Bettchen, Spielzeug usw. ausgegeben. Beide Pro jekte werden von ehrenamtlichen 
Mitarbeiterinnen betreut“.  
 
 Fachbereich Sexualpädagogik 
 
 
„Die sexualpädagogische Arbeit innerhalb der Schwan gerschaftsberatung des SkF e.V. 
Münster konnte erfolgreich weitergeführt werden. Ne ben dem Kernbereich „Sexualpädago- 
gisches Arbeiten mit Jugendlichen“ wurden zahlreich e neue Projektideen umgesetzt, z.B. 
ein Beratungsangebot in Kooperation mit dem Caritas verband Emsdetten-Greven für geis- 
tig behinderte Männer, die zudem teilweise gehörlos sind, zur Verfügung zu stellen“.  
 
www.herzklopfen.de 
 
 
„Das in 2005 eröffnete Online-Portal „Herzklopfen“ wurde durch intensive Pressearbeit der 
Öffentlichkeit vorgestellt. Interaktive Methoden un d kleine Wettbewerbe hielten die Seiten 
lebendig und sorgten für einen regen Besuch durch d ie Jugendlichen. Die Zahl der E-Mail 
Beratungen konnte mehr als verdoppelt werden. Dabei  wendeten sich die Jugendlichen ei- 
nerseits in Sachfragen, die in der Regel in einem e inmaligen Kontakt beantwortet werden 
konnten, an uns, andererseits aber auch in Beziehun gsfragen und -problemen, die dann zu 
einem mehrmaligen Kontakt führten“. 
 
Ausblick 
 
 
„In 2006 wurde viel über den §8a, SGB VIII diskutie rt. Auch in der Schwangerschaftsbera- 
tung wurde erneut überlegt, wie eine frühzeitige Unterstützung von Müttern zum Schutz und 
Wohl der Kinder gewährleistet werden kann. Die Them atik der „frühen Hilfen“ wird auch die 
Arbeit der Beratungsstelle in 2007 prägen. In Arbeitskreisen und auf Fachtagen sollen neue 
Ideen gesammelt und konzeptionell umgesetzt werden.  Die Schwangerschaftsberatungs- 
stelle setzt dabei auf die Kooperation mit anderen Einrichtungen in Münster. Das neue El- 
terngeld ist für viele KlientInnen der Schwangersch aftsberatungsstelle ein gravierender 
Einschnitt. Viele konnten bislang zwei Jahre Erzieh ungsgeld beziehen. Mit ersten Erfahrun- 
gen, wie sich diese Veränderung auf die Arbeit der Beratungsstellen auswirkt, ist allerdings 
erst in 2008 zu rechnen“.

11  
2.4.  donum vitae, Scharnhorststr. 66, 48151 Münste r 
 
Träger:  donum vitae e.V., Ortverein Münster 
 
2.4.1.  Schwangerschaftskonfliktberatung 
 
„Im Jahre 2005 fanden 130 Erstberatungen nach § 219  StGB statt. Insgesamt wurden 152 
Gespräche geführt, davon 31 als Paarberatung sowie 121 Einzelberatungen.  
2006 kamen insgesamt 100 schwangere Frauen zur Konfliktberatung. Von 112 Gesprächen 
waren 29 Paarberatungen, 83 Einzelberatungen“.  
 
2.4.2. Allgemeine, psychosoziale Beratung 
 
„Im Jahr 2005 kamen 158 Personen zur allgemeinen Sc hwangerschaftsberatung, rund 20 
% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2006 waren es 161 Pe rsonen. Im Verlauf der beiden Jahre 
haben wir feststellt, dass bei einigen von uns betr euten „Multi-Problem-Familien“ eine in- 
tensivere Betreuung notwendig war, teilweise in eng er Zusammenarbeit mit anderen Hilfe- 
trägern wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und kirchlichen Hilfsorganisationen.  
Die hinter dieser Zahl stehenden Anliegen waren vielfältig. Es gab Frauen, die ganz konkre- 
te Fragen zur Erziehungszeit oder zum Mutterschutz hatten, Paare, die sich über die Ver- 
änderungen mit Kind informieren wollten und andere,  die sich aufgrund von vielfältigen 
Sorgen und Problemen an die Beratungsstelle wandten und intensiv betreut wurden. 
Die Zahlen beinhalteten auch die Fälle, in denen si ch Frauen/Paare im Schwangerschafts- 
konflikt für das Kind entschieden hatten und weiter e Begleitung wünschten. Manche Frau 
wandte sich erst im späteren Verlauf der Schwangers chaft an uns, weil ihr die Probleme 
über den Kopf wuchsen oder sich ihre Lebenssituatio n geändert hatte, nicht selten weil die 
Partnerschaft gescheitert war“. 
 
2.4.3. Finanzielle Hilfen und Sachspenden 
 
„2005 wandten sich 101 Frauen in finanziellen Notsi tuationen an donum vitae . 62  Frauen 
beantragten Beihilfen aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“. 28 Schwangere beantrag- 
ten Hilfen aus dem städtischen Sonderfond.  
2006 konnten wir insgesamt 58 Frauen in finanzielle n Notlagen mit durchschnittlich 608 € 
aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützen. 
Anders als in den Vorjahren mussten aber 13 Anträge  wegen fehlender Mittel abgelehnt 
werden. Aus diesem Grund wurde auch der Sonderfond der Stadt Münster im Jahr 2006 
mit 41 Anträgen deutlich mehr beansprucht.  
 
Im Jahr 2005 gab es einige Änderungen bei der Verte ilung der Bundesstiftungsmittel, die 
dazu führten, dass wir weniger Geld zu vergeben hat ten, als im letzten Jahr. Da es immer 
mehr Schwangere gibt, die Hilfe beantragen, die Mit tel aber nicht ausreichen, sinkt schon 
seit Jahren der bewilligte Durchschnittswert für je de Frau. Die individuelle Bewilligung (im 
Rahmen der Richtlinien) bedeutet aber auch immer we niger die Möglichkeit, für Schwange- 
re in besonders schwierigen finanziellen Notlagen w irksame finanzielle Hilfe zu leisten. Be- 
sonders bedauerlich ist das für die Beratung im Schwangerschaftskonflikt. 
 
Beihilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ für donum vitae 
 
Jahr Anträge Gesamtsumme 
2005 62 41.385,00 € 
2006 58 35.362,00 € 
 
 
Der städtische Sonderfonds gewinnt für uns zunehmen d an Bedeutung, da die Mittel aus 
der Bundesstiftung knapp werden. Glücklicherweise i st der Haushaltsansatz für den Son- 
derfonds nicht beschnitten worden. Uns Beraterinnen  scheint angesichts der reduzierten

12  
Bundesstiftungsmittel und der Zunahme von wirtschaftlicher Not der Fonds der Stadt Müns- 
ter wichtiger denn je“. 
 
Beihilfen aus dem städtischen Sonderfonds für donum vitae 
 
Jahr Anträge Gesamtsumme 
2005 28 6048,50 € 
2006 41 12055,50 € 
 
2.4.4 Sprechstunde in Gievenbeck 
 
„Gievenbeck ist ein stark wachsender Stadtteil, in den viele junge Familien gezogen sind. 
Hinzu kommt eine große Anzahl von Studentinnen, auc h ausländischen, die bei Schwan- 
gerschaft Unterstützung gut gebrauchen können. Bisl ang gab es in Gievenbeck kein Bera- 
tungsangebot für Schwangere, weshalb wir im neuen B egegnungszentrum La Vie sehr will- 
kommen sind. 
 
Seit April 2005 bietet donum vitae in Gievenbeck eine offene Sprechstunde im Stadtteil - 
zentrum La Vie an, die 14-tägig dienstags von 09.00  – 12.00 Uhr abgehalten wird. Unser 
Ziel ist es, für die Frauen besser erreichbar zu se in. Für manche Schwangere – gerade 
wenn sie schon Kinder hat – ist es einfacher, einen  Termin im nahen und bekannten Stadt- 
teilzentrum wahrzunehmen. Darüber hinaus wird dadur ch die Vernetzung die Vermittlung in 
Angebote vor Ort erleichtert. Unsere Vorannahmen in  der Planungsphase decken sich ü- 
berwiegend mit den bislang gesammelten Erfahrungen.  Klientinnen aus Gievenbeck sind 
sehr froh über das Angebot vor Ort. Die Sprechstunde wird inzwischen sehr rege genutzt“.  
 
2.4.5. Sexualpädagogik 
 
„Im Rahmen des Religions- und Ethikunterrichtes sind die Beraterinnen von donum vitae in 
2005 und 2006 an verschiedenen Schulen in der Mitte l- und Oberstufe mit Unterrichtsein- 
heiten zu den Themen Verhütung und Schwangerschafts konflikt in der Prävention tätig ge- 
wesen. Im Bildungsinstitut Münster werden in den De utschkursen für Ausländer ebenfalls 
regelmäßig sexualpädagogische Einheiten angeboten“.

13  
2.5.  Schwangerschaftsberatung im Amt für Kinder, J ugendliche und Familien, Ha-
 fenstr. 30, 48153 Münster 
 
Träger:  Stadtverwaltung Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Seit dem 01.01.2001 erhält die städtische Beratungs stelle eine Zuwendung des Landes 
NRW, dass die kommunalen Schwangerschaftskonfliktbe ratungsstellen als eine Säule des 
gesetzlich geforderten pluralen Systems der Schwang erschaftskonfliktberatung anerkennt. 
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 0 3.07.2003 wird die Feststellung ge- 
troffen, dass die Länder zur Finanzierung von bis z u 80% der Kosten der Schwanger- 
schaftskonfliktberatungsstellen verpflichtet sind. 
 
In 2005 erhielt die städtische Beratungsstelle eine  Zuwendung von 75.077 € Personalkos- 
ten. Das sind 80,66 % der Gesamtbruttopersonalkoste n. Der Sachkostenzuschuss belief 
sich im Jahr 2005 auf 13.425 €. 
 
In 2006 betrugen die Landesmittel 76,297 € für Pers onalkosten. Dies sind 82,31 % der Ge- 
samtbruttopersonalkosten von 92.699,44 €. Der Sachk ostenzuschuss belief sich im Jahr 
2006 auf 13.425 €.  
 
2.5.1.  Fallzahlen in der Beratung 
 
Stadt 
Münster 
Fälle Beratungen Beratungen  
aus dem  
Vorjahr 
Allgemeine 
Schwanger- 
schaftsberatung 
§ 2 
Konfliktbera- 
tung §5, §6 
2005 303 600 79 151 73 
2006 289 546 67 164 58 
 
 
Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung 
 
Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird dem Geset z nach entsprechend ergebnisoffen 
geführt und geht von der Verantwortung der Frau aus . Je nach Sachlage werden alle erfor- 
derlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen vermittelt. Die Rechtsan- 
sprüche als auch die praktischen Hilfen werden darl egt und mögliche Unterstützung bei der 
Umsetzung angeboten. 
 
Insgesamt gingen die Fallzahlen in der Konfliktbera tung im Vergleich zu den Jahren 
2003/2004 von 1655 auf 1559 in den Jahren 2005/2006  zurück. Dies entspricht auch den 
Zahlen des Statistischen Bundesamtes, in dem im dri tten Quartal 2006 rund 28 800 
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet un d damit 5% (– 1 500) weniger als 
im dritten Quartal 2005.  
 
Erfahrungen mit der allgemeinen, sozialen und finan ziellen Schwangerschaftsbera- 
tung 
 
Der gesetzliche Beratungsanspruch umfasst neben der  Schwangerschaftskonfliktberatung 
auch die allgemeine, soziale und finanzielle Schwangerschaftsberatung.  
 
In den Beratungsgesprächen werden Fragen zu untersc hiedlichen Bereichen behandelt 
(Wohnsituation, finanzielle Situation, rechtliche u nd arbeitsrechtliche Situation, veränderte 
Lebens- und Beziehungssituation, psychosoziale Situ ation, gesetzliche und freiwillige Hil- 
fen, Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung, E ntbindungsmöglichkeiten, Hebam- 
menhilfe, Pränataldiagnostik, Verhütung und Familienplanung, Betreuungsmöglichkeiten).

14  
Dabei lassen sich Frauen und Männer teils umfassend , teils konkret über Teilbereiche be- 
raten, insbesondere zu den gesetzlichen und freiwil ligen Hilfen einschließlich Beantragung 
von Mitteln aus der Bundesstiftung oder dem Sonderfonds.  
 
Immer wieder hatten und haben Klientinnen Schwierig keiten beim Ausfüllen der umfangrei- 
chen und abstrakt formulierten Anträge. Hier ist hä ufig ganz konkrete Unterstützung erfor- 
derlich. Insgesamt ist festzustellen, dass die Leis tungsbescheide für die Klientinnen sehr 
schwer oder gar nicht zu verstehen sind. Der erhöht e Informations- und Beratungsbedarf 
und die Verunsicherung der Frauen machen oft eine zeitaufwendige Begleitung notwendig. 
 
Dies macht sich auch daran fest, dass die insgesamt en Beratungszahlen für die allgemei- 
ne, soziale und finanzielle Schwangerschaftsberatun g in den letzten zwei Jahren von 3120 
Beratungen auf 5067 Beratungen angestiegen sind. 
 
Eine einschneidende Veränderung hat sich durch die Anhebung der Regelsätze von 296 € 
auf 345 € ergeben. Mit dieser Anhebung für die Hilf en zum Lebensunterhalt fielen die bis 
dahin erbrachten zusätzlichen und einmaligen Beihil fen für Bekleidung, Haushalts- und 
Gebrauchsgüter, sowie für Anschaffungen und Ausgabe n zu besonderen Anlässen weg. 
Sie sind jetzt in der erhöhten Pauschale zusammenge fasst. Die Leistungen für Schwanger- 
schaftsbekleidung, Babyerstausstattung, einschließl ich die Leistungen für einen Kinderwa- 
gen, Kinderbett und Matratze sind geblieben 
1. Es soll grundsätzlich die Eigenverantwortung 
der Menschen im Sinne von Ansparungen gefördert wer den. Die Erfahrung in der täglichen 
Arbeit zeigt allerdings, dass viele Antragsteller d amit überfordert sind, bzw. der Regelsatz 
den realen Monatsbedarf der Lebenshaltungskosten fü r Nahrung, Hygiene, Bekleidung und 
Ansparungen für Reparaturen oder neue Haushaltsgeräte nicht deckt. 
 
Die Angemessenheit des Wohnraumes ist häufig ein Th ema in der Beratung. Hierbei kön- 
nen wir feststellen, dass gerade Familien mit mehre ren Kindern große Schwierigkeiten ha- 
ben preiswerten Wohnraum zu finden, der sich außerh alb der sozialen Ballungszentren be- 
findet. 
 
Auffallend ist insgesamt, dass immer mehr Familien mit einem geringen Einkommen ergän- 
zendes ALG II beziehen, da das erwirtschaftete Eink ommen unter dem Sozialhilfeniveau 
liegt und nicht mehr ausreicht die Familie zu ernäh ren. Dies trifft ganz besonders Alleiner- 
ziehende mit reduzierter beruflicher Stundenzahl. D adurch sehen sich viele Familien immer 
mehr an den Rand der Gesellschaft gedrückt, da sie trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleis- 
tungen angewiesen sind und so eine familiäre Teilha be am gesellschaftlichen Geschehen 
für sie und ihre Kinder immer weniger möglich wird.  
 
2.5.2.  Erfahrungen mit dem Sonderfonds 
 
Von der städtischen Schwangerschaftsberatungsstelle  erhielten in den Jahren 2005 81 
Frauen und 2006  83 Frauen Mittel aus dem Sonderfonds erhalten. 
 
Soziale Problemlagen der Frauen, sowie finanzielle Notsituationen stehen bei der allgemei- 
nen Beratung meist in einem direkten Zusammenhang und können mit der Beihilfe aus dem 
Sonderfonds eine konkrete Entlastung erfahren. Die große Umbruchsituation, die eine 
Schwangerschaft und ein Kind in das Leben der Fraue n und Familien bringt, wird durch 
äußere Veränderungen noch weiter verschärft, vor al lem wenn sich die jeweilige Lebenssi- 
tuation schon in einem sozialen und finanziellen Sp annungsfeld bewegt. Hier kann mit der 
Hilfe des Sonderfonds Erleichterung und Unterstützung geschaffen werden. 
 
 
 
                                                
 
1 Ebenso die Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sowie die 
Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

15  
2.5.4.  Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen 
 
Verhütungsberatung 
 
 
Einen deutlichen Anteil nimmt die Verhütungsberatun g in Anspruch, die je nach Bedarf ent- 
weder in der Schwangerschaftskonfliktberatung,  wie  auch in der allgemeinen Beratung 
durchgeführt wird. Die Möglichkeit aus dem Generala rmenfonds eine finanzielle Unterstüt- 
zung für eine längerfristige Verhütung finanzieren zu können, wird immer öfter angefragt 
und wahrgenommen. 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
 
Auf Anfrage bietet die städtische Schwangerschaftsb eratungsstelle für Mädchengruppen 
oder Schulen Veranstaltungen sexualpädagogischer Gr uppenarbeit an. So konnte dies im 
Vergangenen Jahr in einer Abschlussklasse der Anne- Frank-Schule angeboten und durch- 
geführt werden. 
 
Ein Informationsabend zum Thema „Unterstützungsange bote für Schwangere und junge 
Mütter – Netzwerke in der Region“ konnte im Qualitä tszirkel Münsterland interessierten 
Frauenärztinnen in der Region angeboten werden. 
 
Desgleichen wurde ein Informationsabend beim Hebamm enstammtisch Münster abgehal- 
ten. 
 
Die Jugendfilmtage 2004 wurden mit einem Infostand begleitet. 
 
Pränataldiagnostik 
 
 
Der Bereich der Pränataldiagnostik nimmt wenig Raum  in der Beratung ein. Im Verlauf der 
Schwangerschaft wird im Einzelfall das Thema der vo rgeburtlichen Untersuchungen dann 
zum Thema, wenn ärztliche Untersuchungen Abweichung en von der Norm ergeben und 
Verunsicherungen und Ängste bei Frauen ausgelöst werden.  
 
Fortbildungen 
 
 
Im Berichtszeitraum haben die Beraterinnen an folgenden Fortbildungen teilgenommen: 
 
• „Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei S chwangerschaft“ 
• Hart(z)e Zeiten für Frauen in Not? Veränderungen u nd Auswirkungen auf die Bera- 
tungspraxis durch die Einführung des neuen SGB II und SGB XII 
• „Verlust, Abschied, Trauer – Neubeginn“ 
• „Diagnostik und Prävention von Bindungsstörungen d urch Frühintervention“ 
 
Während des Berichtszeitraumes haben die Beraterinn en fortlaufend an Supervision teilge- 
nommen.

16  
3.  Sonderfonds der Stadt Münster 
 
Sonderfonds ”Hilfen für Schwangere und junge Mütter  zum Schutz des ungeborenen Le- 
bens” Hier: Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben für die letzten 10 Jahre: 
 
Jahr           Haushaltsansatz                 Ausg aben 
 
1995  700 000,00 DM  697 256,82 DM 
1996  700 000,00 DM  699 998,51 DM 
1997 700 000,00 DM   837 704,58 DM 
1998 700 000,00 DM  540 074,08 DM       
1999 700 000,00 DM  450 729,15 DM 
2000 700 000,00 DM  502 798,63 DM 
2001 500 000,00 DM  524 987,97 DM  
255 650,00  €  268 422,09 € 
          
2002 255 650,00  €  270 627,78 €     
2003  255 650,00 €  255 640,01 € 
2004  255 650,00 €  247 894,67 € 
2005  255 650,00 €  220 183,20 € 
2006  255.650,00 €  241 816,55 €  
 
 
 
3.1.  Inanspruchnahme des Sonderfonds 2005/2006 
 
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden: 
 
 Fälle 05 € / 2005 Fälle 06 € / 2006 
Diakonisches Werk 117 52.770,60 132 58.434,65 
Pro Familia 184 75.866,60 205 88.468,40 
SkF 194 56.549,00 210 50.927,00 
Donum vitae 20 6.048,50 34 12.055,50 
Städt. Beratungsstelle 81 28.948,50 83 31.931,00 
     
Gesamt 596 220.183,20 664 241.816,55 
 
*4)  Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
 
Im Berichtsjahr 2005 wurden insgesamt 973 Anträge a n den Sonderfonds gestellt. Im Be- 
richtsjahr 2006 waren es 1070 Anträge. 
 
Die Antragszahlen haben sich im Berichtszeitraum vo n 2004 auf 2006 von 875 auf 1070 
erhöht. Dies sind 195 Anträge mehr, die bearbeitet wurden.  
 
Die Zahl der Beratungsfälle ist im Berichtszeitraum  von 2004 auf 2006  um 129 Fälle ge- 
stiegen.

17  
Fallzahlen 
710 
648 
750 
563 
469 
513 534 532 543 535 
596 
664 
400 
500 
600 
700 
800 
1995 1996 1997 19
98 
19
99 
20
00 
2001 2002 2003 2004 
2005 
20
06 
 
 
 
 
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall lag in 2005 (596 Fälle) bei 369,43 € und in 
2006 (664 Fälle) bei 364,18 €. 
 
Damit sind die durchschnittlichen Ausgaben je Berat ungsfall von 2004 auf 2006 um 106,61 
€ gesunken. Dies hängt u.a. daran, dass immer mehr Familien auf Sozialleistungen ange- 
wiesen sind und darum aus dem Sonderfonds nur die ergänzenden Hilfen erhalten. 
 
Die meisten Frauen und Paare äußern in der Beratung , dass sie zwar die finanzielle Unter- 
stützung durch den Sonderfonds als Erleichterung er fahren, dass die Sorgen um insbeson- 
dere die persönliche wie auch finanzielle Zukunftsperspektive weiterhin bestehen bleiben. 
 
3.2.  Ausgabenstruktur 
 
 Die Mittel aus dem Sonderfonds wurden verausgabt für: 
  
Ausgabekategorie 2005 2006 
Schwangerschaftsbe- 
kleidung 
26.937,50 € 29.794,00 € 
Babyerstausstattung 39.931,50 € 55.040,00 € 
Hilfen nach Geburt 39.652,00 € 40.192,50 € 
Wohnung und Einrich- 
tung 
48.498,70 € 55.964,55 € 
Beikleidungsbeihilfen f. 
d. Kind 
52.933,00 € 46.890,00 € 
großes Bett 7.616,50 € 4.899,00 € 
Sonstige Hilfen 4.614,00 € 9.036,50 € 
 
 
Die Ausgaben für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung sind von 2004 auf 
das Jahr 2006 um 8 182 € gestiegen. Die Ausgaben für Babyerstausstattung sind in diesem 
Zeitraum um 13 544 € gestiegen.  
 
Im Vergleich mit den Vorjahren werden die Hilfen na ch Geburt  im Schnitt etwas weniger 
und dafür die Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung mehr nachgefragt,

18  
Hilfearten 2005 
Bekleidungs- 
beihilfen f.d. Kind 
25% 
großes Bett 
3% 
Wohnung u. 
Einrichtung 
22% 
Hilfen n. Geburt 
18% 
Babyerst- 
ausstattung 
18% 
Schw angerschafts- 
bekleidung 
12% 
sonstige Hilfen 
2% 
 
 
 
 
Hilfearten 2006 
Bekleidungs- 
beihilfen f.d. Kind 
19% 
Wohnung u. 
Einrichtung 
23% 
Hilfen n. Geburt 
17% 
Babyerst- 
ausstattung 
23% 
Schw angerschafts- 
bekleidung 
12% 
sonstige Hilfen 
4% 
großes Bett 
2% 
 
 
 
 
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonde rfondmitteln finanziert werden belaufen 
sich auf ca. 58 % (Schwangerschaftsbekleidung, Baby erstausstattung und Woh- 
nen/Einrichten). In den Jahren 2003 /2004 beliefen sich diese Hilfen auf 52%. 
 
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (H ilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f.d. 
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 38 %  aus. In den Jahren 2003/2004 belie- 
fen sich diese Hilfen auf ca. 44 %.  
 
Die Varianz in den Zahlen lässt keinen gesicherten Hinweis auf einen Trend zu. Alleine die 
um 195 gestiegene Antragszahl weist darauf hin, das s mehr Familien auf die Hilfen des 
Sonderfonds hingewiesen wurden und im Sinne der Einkommensgrenzen antragsberechtigt 
sind.

19  
4.  Bundesstiftung 
 
Seit dem 13.07.1984 besteht die Bundesstiftung „Mut ter und Kind – Schutz des ungebore- 
nen Lebens“. Die Beratungsstellen des Sozialdienste s katholischer Frauen, Donum vitae 
und die städtische Schwangerschaftsberatungsstelle beteiligen sich an der Vergabe dieser 
Mittel. Die Bundesstiftung wurde eingerichtet, um S chwangeren in einer Notlage die Fort- 
setzung der Schwangerschaft zu erleichtern. 
 
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt wie beim Sonderfonds 
einer Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen von B undesstiftung und Sonderfonds 
sind angeglichen, um eine Gleichbehandlung von Frau en/Familien bei Sonderfonds und 
Stiftungsmitteln weitestgehend garantieren zu können.  
 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Bundessti ftung und dem Sonderfonds besteht 
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung  ermöglicht eine einmalige Antrags- 
stellung bis zum Ende der Schwangerschaft. In Ausna hmefällen ist eine Nachantragstel- 
lung bis zu einem halben Jahr nach der Geburt mögli ch, wenn sich die Situation im Ver- 
gleich zum Erstantrag gravierend verschlechtert hat. 
 
Der Sonderfonds hingegen kann, bei immer wieder übe rprüfter Berechtigung, bis zu drei 
Jahren nach Geburt in Anspruch genommen werden. 
 
Seit dem 01.01.2006 wurden die Einkommensgrenzen de r Bundesstiftung an den Eckre- 
gelsatz des BSHG als Berechnungsgrundlage angepasst und sehen folgendermaßen aus: 
 
Einkommensgrenzen alt seit 2003: 
 
 Verh. / Paar Alleinerziehend 
 1362 € 1110 € 
1 Kind 1584 € 1355 € 
2 Kinder 1806 € 1600 € 
3 Kinder 2028 € 1845 € 
 
Einkommensgrenzen neu seit 01.01.2006 
 
 Verh. / Paar Alleinerziehend 
 1587 € 1294 € 
1 Kind 1898 € 1605 € 
2 Kinder 2209 € 1916 € 
3 Kinder 2252 € 2227 € 
 
 
Ein Unterschied zwischen der Bundesstiftung und dem  Sonderfond war die Anrechnung 
des Erziehungsgeldes. Bei der Einkommensberechnung für die Gewährung von Beihilfen 
aus dem Sonderfonds wurde das Erziehungsgeld als Ei nkommen angerechnet. Bei der 
Gewährung von Beihilfen aus der Bundesstiftung nich t. Durch die Erhöhung der Einkom- 
mensgrenzen wurde seit dem 01.01.2006 auch bei dem Sonderfonds wieder das Erzie- 
hungsgeld angerechnet, so dass auch Frauen/Familien , mit ihrem Einkommen nicht mehr 
oberhalb der geltenden Einkommensgrenzen des Sonder fonds lagen, wenn sie während 
der Elternzeit Erziehungsgeld bezogen und sich eine neue Schwangerschaft ankündigte.

20  
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum au s der Bundesstiftung folgende Mittel 
zur Verfügung gestellt:  
 
 
Bundesstiftungsmittel 
 2005 2006 
SKF 244.625 € 233.182 € 
Donum vitae   41.385 €   35.362 € 
Stadt Müns- 
ter 
 53.238 €  38.574 € 
Summe   
 
 
 
5.  Arbeitskreis „§§ 218/219“ in Münster 
 
Die Beraterinnen der ortsansässigen Beratungsstelle n treffen sich in vierteljährlichen Ab- 
ständen zum kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch.  
 
Neben dem kollegialen Austausch wird der Arbeitskre is auch genutzt, zu unterschiedlichen 
Themenbereichen Experten einzuladen, z. B. bei sich  verändernden gesetzlichen Rahmen- 
bedingungen.  
 
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwangerschaft sberatungsstellen mit Expertinnen 
trägt zur Beibehaltung der Beratungsstandards im pl uralen Spektrum der Beratungsange- 
bote in Münster bei.

2.allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen 
2005 2006 Gesamt 2005 2006 Gesamt 
Stadt MS 303 289 592 §2 §5/§6 §2 §5/§ 6 
Profa 1308 1369 2677 Stadt MS 230 73 231 58 592 
Diakonie 255 249 504 Profa 801 507 844 525 2677 
Donum V. 288 262 550 Diakonie 163 92 175 74 504 
SkF 1184 1119 2303 Donum V. 158 130 162 100 550 
SkF 1184 0 1119 0 2303 
Summe 3338 3288 6626 
Summe 2536 802 2531 757 6626 
05/06 allgemeine Beratung 5067 
05/06 Konfliktberatung 1559 
3. Beratungsanlässe für § 5, § 6 (Mehrfachnennungen) 
fehlend. 
 Kiwu. 
Konfl. Partner 
Familie 
(drohende) 
Arbeitslosigk. 
Vater will 
kein Kind Wohnprobl. Finanzen 
psy. / phy. 
Überf. 
Ausbild. 
Beruf 
befürcht. 
Krankh. 
Stadt MS 2005 2 33 2 9 3 12 40 24 3
2006 0 21 1 12 1 7 25 20 4
Profa 2005 keine Angaben 
2006 
Diakonie 2005 3 59 5 11 8 34 57 45 6
2006 2 39 5 8 5 20 37 36 4
Donum V. 2005 11 62 29 66 27 91 60 75 7
2006 2 45 12 45 17 64 39 40 6
SkF 2005 
2006 
1. Gesamtberatungszahlen / Fälle 
Keine Konfliktberatung

4. Beratungsanlässe für § 2 (Mehrfachnennungen) 
Schw.schB 
eratung 
Sexual- 
Partner 
berat. 
Beratung: 
Familienw. 
Kinderw. 
Verhütung 
Beratung: 
vor, 
während, 
nach 
pränataler 
Diagnose 
Beratung 
nach 
Geburt 
Beratung 
nach 
Fehlgeb 
Totgeb 
Abbruch 
plötz. 
Kindstot 
Sexualaufkl. 
Sexualpäd. Sonstiges Gesamt 
Stadt MS 2005 149 0 0 0 74 1 2 1 227 
2006 154 0 0 0 57 1 2 2 216 
Profa 2005 252 255 75 44 89 6 65 15 801 
2006 262 279 76 41 75 11 78 22 844 
Diakonie 2005 91 0 0 0 69 2 0 1 163 
2006 94 0 1 0 71 2 0 7 175 
Donum V. 2005 111 5 3 4 23 2 0 1 149 
2006 112 3 1 2 32 0 1 4 155 
SkF 2005 874 258 21 10 272 76 37 0 1548 
2006 853 0 0 12 233 0 0 21 1119

5. Altersstruktur gesamt 
unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40 
ohne 
 Angabe Gesamt 
Stadt MS 2005 0 13 41 99 94 40 9 7 303 
2006 0 9 30 83 103 38 16 10 289 
Profa 2005 2 63 150 279 407 177 188 42 1308 
2006 3 56 164 304 377 197 182 86 1369 
Diakonie 2005 0 6 41 73 90 27 17 1 255 
2006 0 11 43 76 72 33 13 1 249 
Donum V. 2005 0 6 23 78 108 43 16 13 287 
2006 0 3 34 70 87 35 11 17 257 
SkF 2005 2 33 189 358 439 124 39 0 1184 
2006 2 24 169 345 427 120 32 0 1119 
6. Staatsangehörigkeit 7. Minderjäh. Schwangere (bis 18) 
deutsch andere Übersetzung 2005 2006 
Stadt Münster 2005 218 85 38 Stadt MS 13 9
2006 210 79 38 Profa 65 59 
Diakonie 6 11 
Profa 2005 1106 202 keine Angabe Donum V. 6 3
2006 1157 212 keine Angabe SkF 35 26 
Gesamt 125 108 
Diakonie 2005 145 110 23 
2006 141 108 17 bezogen auf die Gesamtberatungszahl! 
Donum V. 2005 187 101 12 
2006 166 96 9
SkF 2005 666 518 211 
2006 633 486 43

Berichtsvorlage

2667 Zeichen

V/0944/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens"  
Hier: Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2005 und 2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
06.12.2007 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
12.12.2007 Hauptausschuss Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Der in der Anlage vorliegende 21. Erfahrungsbericht setzt die 1977 aufgenommene Berichterstat-
tung über die Entwicklung des Sonderfonds und die Erfahrungen der Schwangerschaftsbera-
tungsstellen fort.  
 
Nach einer kurzen Erläuterung der zugrundeliegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen der 
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung folgen die Erfahrungsberichte der 
ortsansässigen Schwangerschaftsberatungsstellen. Dies sind neben der Kommunalen Schwan-
gerschaftsberatungsstelle die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen, die E-
vangelischen Beratungsdienste, Pro familia und donum vitae. 
 
Die Erfahrungsberichte skizzieren die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung, der allge-
meinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatung und anderer Beratungsbereiche. 
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Erfahrungen mit dem Sonderfonds der Stadt Münster.  
 
Die Fallzahlen der Konfliktberatungen aller Beratungsstellen sind im Vergleich zu den beiden 
Vorjahren um 96 Beratungen leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg der Anteil der allgemei-
nen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatung in den letzten zwei Jahren von 3120 
Beratungen auf 5067 Beratungen an.  
 
Die Antragszahlen für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ haben sich im Berichtszeitraum insgesamt von 2004 auf 2006 von 875 
Anträgen auf 1070 Anträge erhöht. Dies sind 195 Anträge mehr, die bearbeitet wurden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0944/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Weinlich 
Ruf: 
492 56 81 
E-Mail: 
weinlich@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.11.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0944/2007 
 
 
Die Anzahl der Beratungsfälle sind stadtweit im Berichtszeitraum um 129 neue Fälle  
angestiegen. 
 
Den in den Jahren 2005/2006 gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. 
Der Haushaltsansatz von 255.650,00 € wurde im 2006 um 13.833,45 € unterschritten. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlage: 
 
Bericht über die Entwicklung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster für die Jahre 
2005 und 2006

Beratungsverlauf (4)

04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2007 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Josefstraße 2
  • Scharnhorststraße 66
  • Hörsterplatz 2b
  • Bohlweg 19

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0944/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37