Mandari Insight

V/0139/2006

Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münste

Vorlage 17.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 21

Konzeption Kinderheim St. Mauritz

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Ansehen

Konzeptskizze Mädchenhaus Münster

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Konzeption des ZOFF - Krisenhaus für Jungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Konzeption Kinderheim St. Mauritz

15226 Zeichen

KINDERHEIM ST. MAURITZ 
Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
Kinderheim St. Mauritz, Mauritz-Lindenweg 56, 48145 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kinderkrisenhilfe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
stationäre Krisenklärung 
(Inobhutnahme, Abklärung, Rückführung) 
 
 
 
 
 
 
20.02.2006

Kinderkrisenhilfe       
  Hilfe für Kinder in Notsituationen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis: 
 
 
 
           
Seite 
 
 
1. Grundgedanken zum Hilfekonzept der stationären Krisenklärung  3 
 
2. Beschreibung der Hilfen        4 
 
• Anlässe für die Inanspruchnahme der Kinderkrisenhilfe 
 
• fachlich-personelle Rahmenbedingungen 
 
3. stationäre Krisenklärung und Inobhutnahme     5 
 
4. familiäre Bereitschaftsbetreuung im Rahmen der Kinderkrisenhilfe  6 
 
5. weitere Hilfen nach der Krisenklärung      7 
 
• Kinderwohnung 
 
• Rückführungsangebot 
 
6. Schlussbemerkung         8

1. Grundgedanken zum Hilfekonzept der stationären Krisenklärung 
 
Erziehungshilfe bedeutet auch Schutz vor Gefährdung, Vernachlässigung und Missbrauch, wenn sich 
Familiensysteme in schwierigen Grenzsituationen zwi schen individueller Überforderung, eigenem 
Problemdruck und unzureichender Erziehungskompetenz befinden. Gelingt ihnen die Verantwortung 
für Schutz und Versorgung ihrer Kinder nicht, stell t die Kinderkrisenhilfe die Akut- und 
Notversorgung in einer Gruppe mit 3 Plätzen oder in Bereitschaftspflegestellen sicher.  
 
In familiären Krisensituationen können Kinder kurzf ristig sowohl in einer beschützten Wohngruppe 
als auch in Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen  werden. Bereitschaftspflege- und 
Wohngruppenplätze hält das Kinderheim St. Mauritz r und um die Uhr zur sofortigen Verfügung vor 
für Kinder in besonders belastenden Krisen- oder be drohlichen Lebenssituationen. Das Kinderheim 
St. Mauritz garantiert, das jederzeit ein Kind ad hoc aufgenommen werden kann.  
 
Die stationäre Krisenklärung bietet Hilfe für Famil ien in akuten Krisen, die aus eigener Kraft keinen 
Ausweg mehr sehen, deren Bewältigungsstrategien zus ammengebrochen sind und dringend 
fachkompetente Hilfe benötigen, um die bestehende G efahren abzuwenden. Das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien ist nach § 42 SGB VIII ver pflichtet, Kinder in Obhut zu nehmen, wenn sie 
darum bitten, oder wenn eine dringende Gefahr für d as Wohl des Kindes eine Inobhutnahme 
erforderlich macht. Die Aufgabe bewegt sich im sens iblen Konfliktfeld von Kindeswohl und 
Elternrecht. In der Regel erfolgt eine Unterbringun g durch das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien als Erziehungshilfe nach § 34 SGB VIII. De r Zugang zur Abklärung erfordert den Antrag 
der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung in dieser speziellen Form.  
 
Wenn Kinder in bedrohliche Situationen geraten oder  aus einem anderen Grund nicht zu Hause 
bleiben können oder möchten, besteht außerhalb der Dienstzeiten des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien auch die Möglichkeit, dass sie sich direkt an die Kinderkrisenhilfe wenden. 
 
Die Telefonnummer der Kinderkrisenhilfe Münster: 
 13 30 444  (Tag und Nacht) 
 
Das Kinderheim St. Mauritz stellt die Aufgabenwahrn ehmung der Inobhutnahme nach § 42 SGB 
VIII und die Abklärung im Rahmen des § 34 SGB VIII für alle Kinder sicher, für Mädchen bis zum 
Alter von 12 und Jungen bis zum Alter von 14 Jahren . Die stationäre Abklärung ist befristet auf 
längstens 2 Monate; falls erforderlich, kann als mi ttelfristige Maßnahme eine Weiterbetreuung im 
Regelangebot erfolgen.

2. Beschreibung der Hilfen 
 
 
Krisenhilfe setzt ein, wenn sich Familien in akuten  Problemsituationen befinden, die das Ausmaß 
schon vorhandener Belastungen und Anforderungen übe rsteigen, die sonst eingesetzten 
Bewältigungsmechanismen zusammenbrechen und Hilfe v on außen unabdingbar wird. Mit dem 
Angebot der Krisenklärung will das Kinderheim St. M auritz Familien in Notsituationen beistehen, 
zukunftsorientiert diese Krisen zu bewältigen. Unab hängig vom Sorgerechtsstatus werden 
einzelfallbezogen immer alle verfügbaren, positiven  Ressourcen aus dem familiären oder sonstigen 
Umfeld für die Kinder geprüft und einbezogen. 
 
Anlässe für die Inanspruchnahme der Kinderkrisenhilfe können u. a. sein: 
 
• Verwahrlosung eines Kindes 
• mangelhafte Versorgung eines Kindes 
• körperliche, psychische oder sexuelle Misshandlung eines Kindes 
• Überlastung der Eltern 
• Inhaftierung der Eltern 
• Suchtproblematik der Eltern 
• psychische Probleme 
• Kindesaussetzung und Verlassen des Kindes 
 
 
fachlich-personelle Rahmenbedingungen 
 
Das Team aus 5 Fachkräften ist ständig einsatzberei t und garantiert eine personelle Kontinuität 
während der gesamten Zeit der Hilfe. Die Teammitgli eder sind Dipl. Sozialpädagogen (zwei Frauen, 
zwei Männer und eine Jahrespraktikantin oder –prakt ikant); im Bedarfsfall kann das Team 
kurzfristig flexibel ergänzt werden, wenn die verei nbarte Belegung überschritten wird oder 
besondere Problemlagen dies erfordern. 
Methodisch ist die Krisenintervention auf  
• Krisen erkennen 
• Krisen entschärfen 
• Schutz vor weiterer Vernachlässigung und Misshandlung 
• Schaffung räumlicher Distanz und sicherer Geborgenheit 
 
ausgerichtet. Die Kinder werden von den Fachkräften umfassend versorgt und betreut. Sie bieten den 
Kindern ein konstantes und verlässliches Beziehungs angebot. Die Interaktionsbeobachtung, 
Dokumentation und Auswertung wird begleitet und unt erstützt von einer Dipl. Psychologin; sie steht 
auch  für die kurzfristige psychologische Diagnostik zur Verfügung.

3.. stationäre Krisenklärung und Inobhutnahme 
 
 
Aufnahmealter:  Mädchen bis 12 Jahre 
Jungen bis 14 Jahre 
 
 
Das Kinderheim St. Mauritz gewährleistet, dass für ad hoc Aufnahmen immer eine Fachkraft als 
Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das gleiche gilt während der Dauer der Krisenklärung und des 
Aufenthalts der Kinder in der extra vorgehaltenen K inderwohnung. Die Kinderwohnung ist rund um 
die Uhr erreichbar unter der Telefon-Nummer in Müns ter 13 30 444 und befindet sich am Mauritz-
Lindenweg 56.  
 
Das Kinderheim St. Mauritz unterstützt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei 
Kindeswohlgefährdung und stellt die sofortige Inobh utnahme von Kindern sicher. Das Kindeswohl 
hat die höchste Priorität. Der Verbleib von Kindern aus Münster dauert längstens 3 Tage (Ausnahme: 
Wochenenden und Feiertage). Während dieser 3 Tage w ird in Ansprache mit dem KSD geklärt, ob 
eine Rückführung oder anderweitige Unterbringung de s Kindes erfolgt. Pauschal werden für diese 
Aufgabe 3 Plätze vorgehalten und vom Amt für Kinder , Jugendliche und Familien finanziert. Bei 
höherer Inanspruchnahme werden die weiter benötigten Plätze nach dem vereinbarten Entgelt für das 
Intensivangebot abgerechnet.  
 
Die Dauer der Abklärung darf grundsätzlich 2 Monate  nicht überschreiten; nach Ablauf dieser Frist 
kann eine mittelfristige weitere Unterbringung zum Regelentgelt erfolgen.  
Alle inhaltlichen Fragen bezüglich der Aufnahme ein es Kindes und des zu leistenden 
Klärungsprozesses während des Aufenthaltes werden i n enger Zusammenarbeit zwischen den 
Mitarbeitern des Kinderheims und den zuständigen Mi tarbeitern des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien gelöst.  
 
Auch zur Klärung von Zuständigkeiten werden unmitte lbar die zuständigen Mitarbeiter des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien durch das Kind erheim St. Mauritz eingeschaltet. Wenn Kinder 
aus einem Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugen damtes als Münster in Obhut genommen 
werden, informiert das Kinderheim St. Mauritz das z uständige Jugendamt darüber, dass es 
verpflichtet ist, für den weiteren Verbleib der  Kinder Sorge zu tragen.

4. familiäre Bereitschaftsbetreuung im Rahmen der Kinderkrisenhilfe 
 
Seit 1990 bietet das Kinderheim St. Mauritz die ad hoc Unterbringung von Kindern in 
Bereitschaftsfamilien an. Seit 1996 ist die Bereits chaftspflege Teil der Akut- und Notversorgung, die 
das Kinderheim St. Mauritz im Auftrag der Stadt Mün ster für Kinder sicherstellt. Das Angebot gilt 
für Kinder, die auf Grund einer akuten Notsituation  nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. 
Die Bereitschaftspflege ist gedacht für Säuglinge u nd kleine Kinder im Vorschulalter und erfolgt im 
Rahmen von Krisenintervention über die Kinderkrisen hilfe. Die ad hoc aufgenommenen Kinder 
leben so lange in der Bereitschaftspflegefamilie bi s geklärt ist, ob sie in ihre Herkunftsfamilie 
zurückkehren können oder eine dauerhafte Unterbringung für sie angezeigt ist. 
 
Es gibt Familien mit Problem- und Konfliktlagen, die von Gewalt- und Misshandlungssituationen bis 
hin zu grober Vernachlässigung und Kindesaussetzung  reichen. Diese Kinder benötigen sichere 
(Über)-Lebensorte in diesen für sie bedrohlichen Lebenssituationen.  
 
Die Bereitschaftspflegestellen sind Teil der statio nären Krisenklärung. Jedoch werden die Kinder 
hier nur nach § 34 SGB VIII untergebracht. Eine Unt erbringung im Rahmen von Inobhutnahme (§ 
42 SGB VIII) ist nur im Ausnahmefalle möglich.  
 
Aufgabe der Bereitschaftspflegefamilie ist es, das Kind für eine gewisse Übergangszeit gut zu 
versorgen, so dass das kleine Kind sich geschützt u nd emotional gut aufgehoben fühlen kann. 
Besonders Kleinkinder sind mit wechselnden Bezugspe rsonen in einer Gruppe überfordert und 
benötigen diese individuelle Betreuung und Zuwendung.  
 
Für schwerst traumatisierte Kinder, bei schweren tr aumatischen Schädigungen, Verdacht auf Missbrauch u nd Kindesmisshandlung 
muss eine Bereitschaftspflegefamilie wegen des Setti ngs nicht immer die fachlich angemessene Hilfe sein . In familiären 
Beziehungsstrukturen, die naturgemäß Übertragungen a uf Elternfiguren hervorrufen, können diese Kinder n icht den für sie 
notwendigen Schutz vor in der Übertragung wiederbel ebten Gefühlen von Ausgeliefertsein und existentiel ler Bedrohung erfahren. 
Diesen Kindern werden einfachere persönliche Beziehungen in der Wohngruppe angeboten und kein komplexes Familiensystem.  
 
Die Bereitschaftspflegeeltern werden vom Träger „Ki nderheim St. Mauritz“ sorgfältig ausgesucht 
und auf diese Aufgaben vorbereitet. Sie verfügen üb er ausreichenden Wohnraum und können dem 
Pflegekind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen . Insbesondere müssen sie zu Kontakten mit 
den leiblichen Eltern bereit sein. Für das Kind ist  es wichtig, dass die Pflegeeltern die Belastungen 
und familiären Konflikte, die es erlebt hat, nicht verharmlosen und abwerten, sondern eine 
Akzeptanz und ein Verständnis dafür aufbringen und mit dem Kind darüber sprechen können. Auch 
dürfen sie Bindungswünsche nicht forcieren und müss en Loslösungsprozesse und 
Vermittlungsanbahnungen begleiten können. Bereitschaftspflegeeltern befinden sich in der Situation, 
mit verschiedenen Diensten und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien regelmäßig 
kooperieren zu müssen. Dies alles erfordert die Ber eitschaft und Fähigkeit, sich beraten zu lassen; 
die fachliche Begleitung und Beratung stellt das Kinderheim St. Mauritz sicher.  
 
Ausführliche fachliche Informationen zur Rückführun g oder zur Vermittlung aus der 
Bereitschaftspflegefamilie in eine Dauerpflegefamil ie sind dem Heft „Grundpositionen 
Pflegevermittlung“ (Hrsg. Kinderheim St. Mauritz) zu entnehmen.  
 
Die derzeit neun Bereitschaftspflegefamilien des Ki nderheims befinden sich in Münster und 
Umgebung.  
 
 
 
 
5. weitere Hilfe nach der Krisenklärung

Kinderwohnung 
 
Nach der Krisenklärung (max. zwei Monate) können Ki nder vorübergehend in der Kinderwohnung 
bleiben, wenn eine Rückführung ins Elternhaus oder eine unmittelbare Vermittlung in eine 
Dauerpflegestelle geplant und vereinbart ist. Nochm alige Trennungen und Beziehungsabbrüche für 
diese Kinder sind so vermeidbar. In diesen Einzelfä llen macht eine Verlegung des Kindes in eine 
andere Betreuungsform oder Wohngruppe fachlich kein en Sinn. Diese Kinder können nach 2 
Monaten mittelfristig fortgesetzt Betreuung und Erz iehungshilfe in der Kinderwohnung im Rahmen 
eines Regelangebotes erhalten, wenn der Zeitraum bis zur Entlassung überschaubar ist.  
 
Diese Angebot ist auch geeignet für eine kurzfristi ge und flexible Aufnahme von Kindern in nicht 
vorhersehbaren Lebenssituationen (z.B. Ausfall der elterlichen Betreuung bei teilstationären 
Maßnahmen). Für Hilfen nach § 20 SGB VIII steht die  Kinderkrisenhilfe ausdrücklich nicht zur 
Verfügung.  
 
 
 
Rückführungsangebot 
 
Die Rückführung des Kindes aus der Kinderkrisenhilf e kann von einer Fachkraft der 
Kinderkrisenhilfe ambulant begleitet werden. Diese abschließende Hilfe kann gemeinsam mit den 
sorgeberechtigten Eltern geplant und behutsam umgesetzt werden.  
 
Das Konzept beinhaltet die Unterstützung der Eltern nach der Entlassung des Kindes im Lebensraum 
der Familie und in deren alltäglichem Lebenszusamme nhang für einen begrenzten Zeitraum. Dabei 
soll förderliches Elternverhalten möglichst maximie rt und sollen Fehler und Schwächen in den 
Erziehungsbemühungen der Eltern aufgegriffen und möglichst minimiert werden.  
Mit Blick auf das Kind kann diese begleitende Berat ung und ergänzende Hilfe für auftretende 
Probleme und Konflikte hilfreich und entlastend sein.  
 
Eltern zu dieser Kooperation zu gewinnen ist oft sc hwierig und setzt für jeden Einzelfall umfassende 
fachliche Vorbereitungen voraus. Um die Motivation der Eltern zu fördern, ist eine 
ressourcenorientierte Ansprache und Verständnis für  ihre Lebenserfahrungen und 
Lebensbedingungen hilfreich. Diese Elternarbeit ist  bei überforderten, mutlosen und demotivierten 
Eltern mit ihren Erfahrungen des Versagens und Sche iterns nicht einfach und nur bedingt „über den 
Kopf“ machbar, sondern erfordert auch handlungs- und erlebnisorientierte Einheiten.  
 
Diese ambulante Rückführungshilfe wird im Hilfeplan  inhaltlich und zeitlich vereinbart. 
Ausreichend für diese unterstützende und entlastend e Hilfe werden voraussichtlich 50 
Fachleistungsstunden sein. So kann gelingen, dass E ltern ihren Erziehungsauftrag wieder selbst 
wahrnehmen. Für eine Probephase ab 1. April 2006 we rden zunächst 10 Einzelfälle vorgesehen und 
anschließend ausgewertet.  
 
 
 
 
6. Schlussbemerkung 
 
 
Dass Kinder in sie besonders belastenden Krisensitu ationen schmerzliche Erfahrungen machen 
mussten, hat uns besonders empfindsam für die Recht e von Kindern gemacht. Gerade vor dem 
Hintergrund der Zunahme und der Vielfalt der Konfli kt- und Problemlagen in Familien steigen die 
Risikofaktoren für Kindesmisshandlung und Vernachlässigung.

Die Kinderkrisenhilfe bot in zehn Jahren für 750 ad  hoc aufgenommene Kinder einen sicheren 
(Über)-Lebensort. Am 18. Februar 1996 nahm die Nota ufnahmegruppe im Kinderheim St. Mauritz 
ihren Betrieb auf. Die meisten Kinder wurden nach d er Krisenklärung nach Hause zurück geführt, in 
anderen Fällen wurden vom Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien ambulante oder stationäre 
Folgemaßnahmen entwickelt.  
 
Nach genau 10 Jahren erfolgt nun eine Weiterführung  mit einem veränderten Konzept. Das 
Kinderheim St. Mauritz garantiert auch zukünftig ei ne fachlich verantwortliche Notversorgung und 
Krisenklärung für alle Kinder, die in Münster ad hoc Schutz und Hilfe benötigen.

Konzeptskizze Mädchenhaus Münster

29361 Zeichen

Konzeptskizze Mädchenhaus 
Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        
Stand: Januar 2006

OUTLAW gGmbH        Mädchenhaus 
Münster 
Region West         Studtstr. 16 
Münsterstr. 105         48149 Münster 
48268 Greven         Tel.: 02 51 / 4 6 
88 6 
Tel.: 0 25 71/95 39-0        Tel.: 02 51 / 5 50 19 
Fax: 0 25 71/95 39-39        Fax: 02 51 / 1 
44 94 91 
http://www.outlaw-jugendhilfe.de 
e-mail: info@outlaw-jugendhilfe.de

	



1.  Die OUTLAW gGmbH          
 
2. OUTLAW in Münster: Das Mädchenhaus        
2.1.  Zu den Grundlagen         
2.1.1. Das Haus          
2.1.2. Das Team          
2.1.3. Krise und Krisenintervention        
2.1.3.1. Was ist eine Krise?         
2.1.3.2. Erleben einer Krise im Jugendalter     
  
2.1.4. Was ist Krisenintervention        
2.1.5. Zwischen Parteilichkeit und Neutralität       
 
3. Flexi-WG: Wohnen und Leben für Mädchen in der Nä he ihrer Familien  
  
 3.1. Zu den Grundlagen einer Flexi-WG       
 3.2. Die Mädchen          
 3.3. Unser Angebot          
3.3.1.  Mädchen und ihre Familien in Krisen – Flexible Unte rstützung und 
Perspektiv- 
entwicklung                    
 3.3.2. Die Arbeit mit Eltern und Familien      
 3.3.3. Ortsnahe Unterbringung von Mädchen      
 
4. Alltag im Mädchenhaus        
 
5. Inobhutnahme und Krisenklärung als besondere sta tionäre Krisenintervention 
  
 5.1. Die Zielgruppe         
 5.2. Freiwilligkeit          
 5.3. Gesetzliche Grundlagen         
 5.4. Unser pädagogischer Auftrag        
 5.5. Das Jugendamt          
 5.6. Die Eltern          
 5.7. Das Netzwerk          
 5.8. Die Arbeitsstrukturen und der Zugang zur Inob hutnahme    
 
6. Ambulante Krisenintervention in Familien      
  
6.1. Zielgruppe          
6.2. Ziele           
6.3.  Arbeitsverständnis         
6.4. Unser Angebot          
6.5. Dienstzeiten und Erreichbarkeit        
6.6. Abgrenzung zu anderen Hilfeformen       
6.7. Kooperation  
         
  


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1000 Kinder und Jugendliche - so viele Chancen wie möglich!   
Die OUTLAW gGmbH – das sind bundesweit mehr als 60 Teams und Einrichtungen, in 
denen fast 1000 Kinder und Jugendliche mit ihren Fa milien Unterstützung und Beratung 
erfahren. Unsere Stärke sind unsere 300 Mitarbeiter innen und Mitarbeiter, die ihre volle 
Kompetenz und Kreativität in die Waagschale werfen. Wir bieten flexible und innovative 
Hilfe an, die Kindern, Jugendlichen und Familien ge recht wird – konfessionell und 
weltanschaulich unabhängig. OUTLAW ist Mitglied im Deutschen Paritätischen 
Wohlfahrtsverband. 
  
Neue Chancen vor Ort  
Begonnen hat alles 1987 mit – unserem Namensgeber – dem Zweimastschoner 
`Outlaw´, auf dem als besonders schwierig geltende Jugendliche betreut wurden, und 
zwei Wohngruppen im Raum Greven. Bis heute hat sich daraus ein breites 
Angebotsspektrum entwickelt. OUTLAW ist dezentral o rganisiert – mit Betriebsteilen in 
Nordhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenbur g-Vorpommern, 
Niedersachsen, Hessen, und Baden-Württemberg. Ob kla ssische Jugendhilfe in 
Wohngruppen oder ambulante Betreuung, ob Kindertages stätten, Jugendzentren, 
Schulverweigerungsprojekte, Horte oder ein Second-H and-Laden für sozial schwache 
Familien – immer ist das Ziel der Angebote, den Men schen dort, wo sie leben, so viele 
Chancen wie möglich zu eröffnen. 
  
Flexible Lösungen 
Unsere Angebote sind so vielschichtig wie die Anspr üche und Bedürfnisse von Familien. 
Gerade berufstätige Eltern brauchen zuverlässige un d unkomplizierte Unterstützung, die 
mit den Veränderungen ihres Alltags Schritt hält. U nsere Strukturen ermöglichen flexible 
Lösungen und neue Modelle. Dabei beziehen wir uns a uf die Erfahrung und den 
Sachverstand aus mehr als 15 Jahren Arbeit mit und für Kinder(n), Jugendliche(n) und 
Familien. 
  
Perspektive in der Familie 
Schulprobleme, Auseinandersetzungen mit den Eltern,  Schwierigkeiten bei der Arbeit 
oder im Freundeskreis können fachliche Hilfe notwen dig machen. In solchen akuten 
Konflikten benötigen junge Menschen ein hohes Maß a n Orientierung. Nicht nur der 
Einzelne, sondern die gesamte Familie muss eine neu e gemeinsame Perspektive 
entwickeln. Darauf zielt unserer Beratungsangebot. 
  
Erlebnisreiche Freizeit 
Freizeit ist Familienzeit. OUTLAW kreiert Freizeita ngebote, die auf die verschiedensten 
Wünsche und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen un d Familien zugeschnitten sind. 
Zeit, die nicht `totgeschlagen´ werden muss, sonder n reich an Erlebnissen ist. Zeit, die 
nicht konsumiert, sondern mitgestaltet wird: Famili enfeiern, Firmenfeste, Spiel- und 
Sportprogramme und Ferienreisen. 
  
 
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Im Dezember 2005 sind wir umgezogen. Dieses hat für  uns nicht nur bedeutet, in ein 
neues Haus einzuziehen, sondern zukünftig mit einem  Konzept zu arbeiten, das 
Bewährtes erhält und mit Neuem verbindet.

Die Frage „Was bleibt?“, ist schnell zu beantworten . Wie bisher werden wir die 
gesetzliche Pflichtaufgabe der Inobhutnahme gemäß §  42 SGB VIII für Mädchen ab 12 
Jahren wahrnehmen. Das Neue unseres Angebotes beste ht insbesondere darin, dass 
wir unser Haus öffnen für Mädchen ab 12 Jahren, die  einen kurz-, mittel- oder 
langfristigen Wohn- und Lebensort brauchen. Wir ver ändern uns also von einem 
anonymen Haus mit Übergangscharakter hin zu einem offenen Haus, das Eltern, Familie, 
Freundinnen und Freunde und Öffentlichkeit empfängt  und willkommen heißt. Unser 
Arbeitsschwerpunkt heißt zukünftig: „Flexi-WG: Wohn en und Leben für Mädchen in der 
Nähe ihrer Familien.“ 
 
Und wir gehen noch weiter: Das Interesse der Stadt Münster, Familien in Krisen zu 
unterstützen und zusammen zu halten, begrüßen und b efürworten wir. Nach einer 
stationären Unterbringung im Rahmen von Kriseninter vention wird grundsätzlich geprüft, 
ob eine ambulante „Nachsorge“ in und mit der Famili e den Verbleib des Kindes oder 
der Jugendlichen hier ermöglicht und sichert. Bei di eser ambulanten „Nachsorge“ 
handelt es sich um eine Leistung nach § 27 II SGB VI II in Verbindung mit § 34 SGB VIII, 
deren Umfang und Dauer in der individuellen Hilfeplanung festgelegt wird, in aller Regel 
aber als kurzzeitige, das Zusammenleben in der Fami lie sichernde Intervention 
verstanden wird.  
 
 
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& %

Schutzraum und parteiliche Mädchenarbeit, Öffnung d es Hauses und Arbeit mit 
Familien, wie soll das gleichzeitig gehen? Es geht – räumlich lösen wir dies in unserem 
Projekt „Flexi-WG in der Studtstraße 16: Wohnen und  Leben für Mädchen in der Nähe 
ihrer Familien“ so: 
 
 
 
 
 
 
Dachgeschoss „Flexi-WG: Wohn- und Lebensort für Mäd chen“ 
Bereich für Mädchen (3 Mädchenzimmer, Wohnzimmer) 
2. Etage „Flexi-WG:  
Wohn- und Lebensort für Mädchen “  
Bereich für Mädchen ( 4 Mädchenzimmer, Teeküche)  
1.  Etage  „Hoheitsgebiet“ Inobhutnahme und Kriseninter vention 
Bereich für Mädchen (4 Mädchenzimmer) 
Und Mitarbeiterinnen (Büro, Nachtbereitschaftszimmer) 
Erdgeschoss „Öffentliche Etage“ 
Küche und Gemeinschaftsräumlichkeiten mit Telefon- und 
Internetanschluss 
Leitungsbüro, Besprechungszimmer 
Keller  
Tanzraum, Snoozelraum, Stauraum, Sportraum, Waschkeller  
 
 


&&#
 
Das Team des Mädchenhauses ermöglicht unterschiedli che Hilfen aus einer Hand. 
Einzelne Hilfearten müssen nicht mehr unvermittelt nebeneinander stehen, sie können 
vielmehr phantasievoll kombiniert und fließende Übe rgänge praktiziert werden. Wir 
werden zukünftig mit einem Konzept arbeiten, das Be währtes erhält und mit Neuem 
verbindet. Es gibt ein gewachsenes, konsolidiertes Frauenteam in Münster, dieser Teil 
wird erhalten bleiben, wenn es um die stationäre Un terbringung von Mädchen 
entweder im Rahmen von Inobhutnahme oder der Flexi- WG geht. Die Schichtdienste 
werden ausschließlich von Frauen für Mädchen geleis tet. Der Umgang mit Krisen 
erfordert ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation  und Kompetenz. Unser Team 
besteht aus pädagogischen und sozialarbeiterischen Fachkräften, einige verfügen über 
Zusatzausbildungen. 
 
 
Gleichzeitig wird die Arbeit mit Familien durch das selbe Team durchgeführt, das wir bei 
Bedarf durch die Mitarbeit von männlichen Kollegen e rweitern können, wenn es um 
ambulante Tätigkeiten geht. Geschlechterorientierun g auch seitens des Personals zu 
bieten ist hierbei unverzichtbar. 


&(		)

 
Krisen gehören zum menschlichen Leben. Der Mensch i st im Zusammenleben mit 
anderen in einen wechselseitigen Austausch- und Ent wicklungsprozess eingebunden, in 
dem es immer wieder darum geht, das emotionale Glei chgewicht herzustellen. 
Entwicklung erfolgt dabei im Spannungsfeld von Stab ilität und Wandel, durch die 
Dialektik von Erstmaligkeit und Bestätigung. Dieser Prozess beinhaltet als „normale“ 
Begleiterscheinungen also durchaus Zeiten von Instab ilität, Problemen und Konflikten. 
Eine Krise zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich  vom bisher üblichen „Lauf der Dinge“ 
im Leben eines Menschen abhebt. 
 
 
&(  	*
 
Krise, griechisch krisis, bedeutet „Entscheidung“ u nd kennzeichnet sowohl eine im 
Allgemeinen schwierige Situation als auch den Wende punkt einer Entwicklung; eine 
Krise mündet in eine Entscheidungssituation. Eine K rise stellt einerseits eine Gefahr dar, 
da sie das Mädchen bzw. seine Familie zu überwältig en droht. Andererseits 
repräsentiert sie eine Gelegenheit bzw. Chance, den n in einer Krisensituation kann die 
Empfänglichkeit steigen, (professionelle) Hilfe anzunehmen. 

&(& +$	#,!
 
Pubertät und Adoleszenz werden von den Themen Selbs tständigkeit, 
Eigenverantwortung, Lebensplanung und Lebensgestalt ung bestimmt. Gleichermaßen 
wird die Jugendzeit von innerer Ambivalenz, oft auch von Zerrissenheit beeinflusst. Diese 
Ambivalenz wird durch zwei zum Teil in entgegengese tzte Richtungen strebende 
Gefühlsäußerungen deutlich:

Zum einen existieren Gefühle von Abhängigkeit und W ünsche nach Bindung und 
Geborgenheit, zum anderen sprechen und verhalten si ch die Mädchen entsprechend 
ihren Wünschen und Forderungen nach Ablösung und Se lbstbestimmung. Dann haben 
die Erwachsenen und insbesondere die Eltern „keine Ahnung, was los ist“ und „sollen 
sich aus meinem Leben raushalten“. Weder ist also d ie kindliche Identität vollständig 
abgegeben, noch ist eine klare Selbstdefinition von Erwachsen-Sein herausgebildet.  
 

&- 	)
*
 
Wir definieren Krisenintervention als eine rasch ei nsetzende „emotionale erste Hilfe“, um 
den psychischen Zustand der Person zu stabilisieren  und akute Symptome von 
Stressbelastung zu reduzieren. Sie wird unterstützt , zu einem Zustand angemessener 
Situationsanpassung zurückzukehren. Der Fokus der K risenintervention ist immer auf den 
gegenwärtigen Krisenzustand gerichtet. Die ruhige A bklärung der Problemsituation, bei 
der auch die bisherigen Problemlösungsversuche zu b erücksichtigen sind, dient als 
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Kr isenintervention dauert so lange, 
bis die zu eskalieren drohende Gefühlslage des Mens chen stabilisiert ist und seine 
Möglichkeiten, Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zu erkennen, wieder in den 
Vordergrund rücken. 


&.'/012
 
Die pädagogische Grundhaltung in der Arbeit mit den  Mädchen begründet sich im 
Konzept der Parteilichkeit. Sie beschreibt den Ansp ruch, die Konfliktsituationen der 
einzelnen Mädchen und jungen Frauen vor dem Hinterg rund ihrer individuellen 
Lebenssituation, ihrer biographischen Entwicklung s owie der Problemlagen von 
Mädchen und jungen Frauen in unserer Gesellschaft z u verstehen. Unsere Arbeit mit 
Familien ist davon gekennzeichnet, dass wir den gle ichen Respekt und die 
Wertschätzung, die wir den Mädchen zeigen, auch jed em Vater, jeder Mutter und 
jedem anderen Familienmitglied erweisen. Für ein Mä dchen zu sein, heißt niemals, 
gegen die Eltern sein. Im Gegenteil, manchmal erwei st sich die Intervention, die gut für 
ein Familienmitglied zu sein scheint, auch als sinn voll für alle Beteiligten. Nun könnte die 
logische Schlussfolgerung heißen: Wenn mit Mädchen parteilich gearbeitet wird, so 
müsste doch in der Konsequenz mit Familien allparte ilich gearbeitet werden. Dies 
wiederum würde jedoch besagen, für alle Familienmit glieder Partei ergreifen und sich 
mit allen Seiten ambivalenter Beziehungen identifiz ieren zu können – eine unseres 
Erachtens so gut wie unmögliche Leistung. Wir glaub en daran, dass wir den einzelnen 
Familienmitgliedern nützlicher und hilfreicher sind , wenn wir uns nicht unterschiedslos in 
bestehende Beziehungsmuster einbauen lassen und orie ntieren uns deshalb am 
Konzept der Neutralität. Neutralität ist in erster Linie nicht eine Frage der Absicht, 
sondern eine Frage der Wirkung: Wenn den Familienmi tgliedern nach einem 
Hausbesuch nicht klar ist, auf wessen Seite der Mit arbeiter/die Mitarbeiterin mehr 
gestanden hat und welche der vertretenen Ideen er/s ie mehr favorisiert hat, dann ist 
neutral gearbeitet worden.  
 
Für jede Grundhaltung gibt es auch Grenzen: Vorrang  erhält das Prinzip der 
Parteilichkeit immer dann, wenn eine akute Kindeswo hlgefährdung im Raum steht. Der 
Schutz des Kindes bzw. des/der Jugendlichen hat immer und überall Priorität. 


( 345 " 
$62 3#
( '"!345 "
 
Mit dem vorliegenden Konzept der Flexi-WG für Mädch en (7 stationäre Plätze) ist eine 
Strukturidee beschrieben, die es möglich macht, inn erhalb eines konkreten 
Sozialraumes verschiedenste Hilfen zu organisieren und umzusetzen. Mädchen und ihre 
Familien können so weiterhin die Stärken und Sicher heiten ihrer gewohnten 
Sozialbezüge nutzen. Aus einem Teamzusammenhang her aus werden Hilfesettings 
organisiert, die sowohl längerfristige Lebensorte a ußerhalb der Herkunftsfamilie als auch 
Entlastungsmöglichkeiten in Krisensituationen sicherstellen.  
 
Sich verändernde Arbeitsschwerpunkte sind nicht meh r automatisch mit 
Betreuungswechseln und unerwünschten Personalverände rungen verbunden, die 
verschiedenen – auch einschneidenden – Intervention en haben nicht automatisch zur 
Folge, dass die Betroffenen Ortswechsel mit den beka nnten sozialen Folgen in Kauf 
nehmen müssen: Als fatal erweist es sich, dass Betre uung außerhalb des Elternhauses 
oftmals für die Mädchen mit einem Wechsel des sozia len Umfeldes verbunden ist. Sie 
müssen also ihre vertraute Umgebung, ihren Freundes kreis, ihre Schule und wichtige 
Bezugspersonen aufgeben. Die am bisherigen Lebensort  erlangte Sicherheit geht ihnen 
verloren und sie müssen sich neben den Schwierigkei ten, die sie haben und die zu der 
Hilfemaßnahme führten, außerdem der immensen Aufgab e des Aufbaus einer/ihrer 
neuen Lebenswelt stellen. 


(& 
 
Wir bieten Mädchen und jungen Frauen ab 12 Jahren, die in ihren bisherigen 
Lebensbezügen (Familie, Pflege- oder Adoptivfamilie , Heim) in Schwierigkeiten geraten 
sind, einen aktuellen Ort der Entlastung und dauerh aft neue Ansatzpunkte für ihre 
Entwicklung an. Gleichermaßen sichern wir verlässli ch und belastbar 
Kriseninterventionsmöglichkeiten und stellen kontin uierliche und ebenfalls belastbare 
Betreuungen bereit.  
 
 
(( !$

 
Durch unsere Wohngruppe für Mädchen gelingt es, sic here und schützende Entlastung 
und ggf. auch längerfristigen Ersatz für zeitweise fehlende Lebensorte zu schaffen. 
Dadurch ist es möglich, sowohl entwurzelten Mädchen  ein neues Zuhause zu bieten, als 
auch Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die in Krisen geraten sind, Perspektiven 
zu eröffnen, ohne dass sie sich ganz und damit auch  oft für lange Zeit voneinander 
trennen müssen. Darüber hinaus können ortsfern unte rgebrachte Mädchen 
zurückgeholt und langsam wieder mit der von ihnen g ewünschten Umgebung 
zusammengeführt werden, ohne dass sie auf eine stab ile und unterstützende Hilfe 
verzichten müssten.  
Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere § 34 SGB VIII, bei jungen Frauen ab 18 
Jahren § 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII.  
 


((3#	734$!
0
1)/1!

Mädchen können mit und in ihren Familien in Krisen geraten, die so weit eskalieren 
können, dass alle Beteiligten keinen Ausweg mehr wis sen. Allein ambulante 
Unterstützung bietet manchmal nicht genügend Entlas tung, therapeutische Hilfen 
stellen keinen alltagsbezogenen Ersatz und eine Fre mdunterbringung erscheint den 
Familienmitgliedern als ein zu endgültiger und radi kaler Schritt, die Situation erscheint 
aussichtslos.  
 
Die Mädchen können nach dem Aufenthalt in der Wohng ruppe, wenn die 
Voraussetzungen dafür vorliegen, wieder in ihr Elte rnhaus zurückkehren und dort, wenn 
dies notwendig ist, von den ihnen bekannten Pädagog innen im Sinne einer 
Nachbetreuung weiter betreut werden. Der Aufenthalt  in der Wohngruppe kann 
dadurch eher "vorübergehend", die Trennung von der Familie muss nicht "für immer" 
sein.  

((&$#+3#
 
Um so viel wie möglich an familiären Zusammenhängen  zu erhalten, beziehen wir, 
neben der Konzentration auf die Mädchen, den nach w ie vor vorwiegenden Lebensort 
Familie in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen mit ein. 
 
Sofern die Bereitschaft der Familie gegeben ist, bem ühen sich die Mitarbeiterinnen 
unseres Projektes, diese auf eine mögliche Rückkehr  des Kindes in das Elternhaus 
vorzubereiten. Dies kann beispielsweise dadurch gef ördert werden, dass die 
regelmäßigen Kontakte des Mädchens zu Eltern und Ge schwistern begleitend 
nachträglich in gemeinsamen Gesprächen analysiert u nd kommentiert werden 
können. Den Eltern soll ein angemessener (d.h. ents prechend der Regelleistung laut 
Rahmenvertrag) Rahmen geboten werden, innerhalb des sen sie eigene 
Unsicherheiten, Probleme und Konflikte, die das Elt ern-Kind-Verhältnis betreffen, 
thematisieren können. In diesem Zusammenhang bemühe n sich die Mitarbeiterinnen 
um eine sensible, vertrauensvolle und kompetente pä dagogische Beratung und 
Begleitung der Eltern. 


((($!!)


Mit den Entwicklungen der Jugendhilfelandschaft in Münster ist in den letzten Jahren 
immer sehr eng die Vorstellung verknüpft gewesen, m öglichst viele Hilfen dort zu 
organisieren, wo ihr Bedarf anfällt. Aus unterschied lichsten Gründen ist dieses nicht 
immer möglich gewesen. Auch Mädchen wurden in der V ergangenheit aufgrund im 
jeweiligen Einzelfall fehlender geeigneter Betreuung skapazitäten ortsfern 
untergebracht. Mit den Strukturen des Mädchenhauses  können in Zukunft mehr 
Mädchen und ihren Familien ortsnah Angebote gemacht  werden, die ihrem 
individuellen Bedarf entsprechen. 
 


- !#
 
Grundsätzliches Ziel ist es, als Gegengewicht zur k risenhaften Lebenssituation der 
Mädchen möglichst viel an Alltagsnormalität und Leb ensstruktur (aufrecht) zu erhalten 
und zu fördern. Dabei ist es uns besonders wichtig,  den Mädchen Sicherheit, Stabilität 
(von Beziehungen), Respekt und Wärme zu vermitteln. Bestehende Strukturen und 
Regeln ermöglichen einerseits erst die Erfüllung di eses komplexen Auftrags in einer 
gemeinsamen Alltagsstruktur, dürfen aber anderersei ts nicht gleichzeitig fesseln und 
normative Begrenzung des Erziehungsprozesses sein. D arüber hinaus erhalten die  
Mädchen auch Orientierungs- und Haltepunkte in unsi cheren Zeiten von Krise und 
Anstrengung. Regelverstöße werden vor diesem Hinter grund nicht nur als starre 
Reizreaktionsmuster erlebt, sondern spiegeln das ko mplexe und vielschichtige 
Geschehen wider. 
 

. 
$#	1!$
 
	)

 
Bereits seit 1994 führt die OUTLAW gGmbH mit dem (ehemaligen) Mädchenkrisenhauses 
die gesetzliche Pflichtaufgabe der Inobhutnahme von  Mädchen (§ 42 SGB VIII) und der 
längerfristigen Perspektiventwicklung (§34 SGB VIII)  für die Stadt Münster und den Kreis 
Warendorf aus. Bei einem Kontingent von drei Plätzen  für Münster und einem Platz für 
Warendorf werden hier die Angebote von sofortiger I nobhutnahme  zum Schutz und zur 
Entlastung der Mädchen  und  der längerfristigen Perspektiventwicklung im zeitli chen 
Rahmen von bis zu drei Monaten vorgehalten.  

. '!



Unsere Einrichtung wendet sich an alle Mädchen und jungen Frauen, die in Not sind 
und eine Veränderung ihrer Lebensbedingungen anstre ben und benötigen. Häufig sind 
sie von körperlicher, seelischer und/oder sexueller  Gewalt bedroht oder betroffen und 
wollen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr  in ihren Familien oder 
Einrichtungen der Jugendhilfe, Psychiatrien usw. le ben. Sie sind unterwegs, wollen 
unerträglichen Situationen entfliehen, wissen aber nicht wohin.  

.& 3/!1
 
Die Aufnahme und der Aufenthalt in der Einrichtung sind grundsätzlich an die freiwillige 
Entscheidung des Mädchens oder der jungen Frau gebu nden. In der Konsequenz 
bedeutet dies, dass kein Mädchen auf Anweisung Drit ter gegen ihren Willen 
festgehalten wird. Gleichzeitig ist in der Praxis i mmer wieder festzustellen, dass der 
Aufenthalt in unserem Haus auch dem Fehlen von Alte rnativen entspringt. Natürlich 
wird z.B. versucht, ein junges Mädchen zu halten, wenn die Alternative die Straße wäre.  
 
 
.( ""!
 
Inobhutnahme 
Die gesetzliche Grundlage der Inobhutnahme ist der §42 SGB VIII. Neben der Art und 
Weise der Unterbringung (Abs. 1: `Inobhutnahme eine s Kindes oder eines Jugendlichen 
ist die vorläufige Unterbringung [...] bei 1. einer  geeigneten Person oder 2. in einer

Einrichtung oder 3. in einer sonstigen betreuten Wo hnform. [...]´) benennt das Gesetz 
entscheidende Grundlagen der Inobhutnahme: Abs. 2: `Das Jugendamt ist verpflichtet, 
ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der 
Jugendliche um Obhut bittet. [...]Abs. 3: Das Jugen damt ist verpflichtet, ein Kind oder 
einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn e ine dringende Gefahr für das 
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. [...]´. 
 
Krisen- und Perspektivklärung 
Eine Krisen- und Perspektivklärung kann auf der Gru ndlage des §34 (Heimerziehung, 
sonstige betreute Wohnform) SGB VIII erfolgen. Mit d ieser gesetzlichen Grundlage 
werden auch die in Einzelfällen notwendigen Nachsor geanteile vereinbart. Für die 
Vertragsjugendämter des Kreises Warendorf kann u.U.  auch eine 
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) infrage kommen.  
 
Flexi-WG für Mädchen 
Sowohl die stationäre Unterbringung, als auch eine sich daraus ergebende 
Nachbetreuung im Rahmen der Flexi-WG für Mädchen er folgt auf der Grundlage des § 
34 SGB VIII, bei jungen Frauen § 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII. 
 
.- 
!
!6!
 
Ausgangspunkt für die Aufnahme ist in aller Regel d er Wunsch nach bzw. der Zwang zur 
Veränderung. Es stehen nicht nur Fragen der Versorg ung und des sicheren Aufenthalts 
im Vordergrund, sondern auch das Bedürfnis nach Stab ilisierung des eigenen Lebens. 
Während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung erh alten die Mädchen umfassende 
Beratung und Unterstützung bei der Klärung und Aufar beitung ihrer Situation, sowie bei 
der Entwicklung neuer Lebens- bzw. Betreuungsperspektiven.  

.. ,!#
 
Für unsere Arbeit hat die Kooperation mit dem Jugen damt eine zentrale Bedeutung. 
Ihm obliegt die Federführung und Steuerungshoheit i m gesamten Planungsprozess, es 
begleitet, führt zusammen und sichert die Strukture n des Klärungsprozesses. Die 
unterschiedlichen Rollen von Jugendamt und Mitarbei terinnen unserer Einrichtung 
kommen in einem konkreten Verfahren zum Ausdruck: N ach umgehender Information 
über eine Inobhutnahme und einer ersten Einschätzun g über Hintergründe und 
begleitende Umstände findet zunächst ein Erstgesprä ch statt. Mit dem Ziel einer 
gemeinsamen Standortbestimmung werden anschließend Gespräche in verschiedenen 
Konstellationen geführt. Erreicht werden soll eine verlässliche Absprache über das 
weitere Vorgehen. 

 
.8 +
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Begleitung von Konflikten und Krisen sowie die 
gemeinsame Suche nach Wegen aus dieser Situation. W ir sehen jedes Mädchen und 
jede junge Frau vor dem Hintergrund ihrer ganz pers önlichen Lebenssituation. [...] Der 
Entschluss Ihrer Tochter, in unsere Einrichtung zu gehen, kann im ersten Augenblick eine 
Belastung für Ihre ganze Familie darstellen. Vorausg egangen sind oftmals Konflikte, die 
auch für Sie als Eltern schwierig und manchmal verl etzend gewesen sein können. [...]“ 
(Zitat Elternbrief, den alle Eltern aufgenommener Mädchen bekommen).

.9 2/1
 
Zum Netzwerk der Mädchen gehören Schulen, Beratungss tellen, Psychiatrische 
Versorgungseinrichtungen, Arztpraxen, Behörden, Juge ndhilfeeinrichtungen, 
Ausbildungs- und Arbeitsstellen. Sie bilden in aller Regel einen wichtigen Teil des sozialen 
Bezugsrahmens, den es auch im Falle einer Krise nach Möglichkeit zu erhalten gilt.  

.: $1'!!
$#
 
Die Mitarbeiterinnen sorgen im Schichtdienst dafür,  dass die Einrichtung rund-um-die-
Uhr zu erreichen ist, dies sowohl in der Woche, als  auch an Wochenenden und 
Feiertagen. Darüber hinaus wird durch eine durchgeh end besetzte Rufbereitschaft 
schnell und situationsorientiert gehandelt werden. 
 

8 #$	)
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8 '!


 
Unser Angebot richtet sich insbesondere an Familien , in die Mädchen nach einem 
stationären Aufenthalt im Mädchenhaus zurückkehren.   
 
 
8& '
 
Ziel der Ambulanten Krisenintervention ist es, die Familie wieder zusammen zu führen 
bzw. zusammen zu halten und die akute Krise gemeins am mit allen Beteiligten zu 
bewältigen.  Unser Schwerpunkt liegt auf der Sicherung bzw. der Wiederherstellung der 
Sicherheit für alle Familienmitglieder, insbesonder e ist der Schutz der Kinder und 
Jugendlichen zu gewährleisten. Zur Bewältigung der e skalierten Lebenssituation geht es 
vorrangig um die Aktivierung von Ressourcen, Fähigk eiten und Stärken der Familie 
sowie um das Erkennen und Maximieren der Kompetenze n zur Lebensbewältigung, um 
zukünftig möglichst ohne (professionelle) Hilfe zur  echt zu kommen. Wir unterstützen die 
Eltern, ihre Lebenssituation (wieder) eigenständig zu regeln, Verantwortung für ihr 
Handeln zu übernehmen und möglichst zum Wohle aller  den Familienkontext zu 
erhalten. 

8( $)
 
• Wir arbeiten mit KlientInnen, nicht mit PatientInnen.  
• Wir glauben an Lösungen für die und in der Familie – anstelle von Auflösung der 
Familie.  
• Ziel ist immer, die Familie kurzzeitig zu stabilisieren und sich dann zurückzuziehen.  
• Die Beziehungsarbeit in und mit den Familienmitglied ern soll Verbindung, jedoch 
keine Bindung herstellen.  
• In unserer Arbeit mit Familien geht es darum, klein  zu machen, was klein macht 
und groß zu machen, was groß macht (Stärken stärken , Schwächen 
schwächen). 
• Krise bedeutet optional, sich für eine notwendige V eränderung entscheiden zu 
können.

• In jeder Familie gibt es Möglichkeiten zur Verstärk ung der positiven Kräfte und zur 
konstruktiven Veränderung. Wir führen Kompetenzdialoge. 
• Akute und krisenbezogene Familienarbeit ist immer T eamarbeit, d.h. ein/e 
Familienarbeiter/in hat stets eine Co-Betreuung und Fachberatung „im Rücken“. 
 

8- !$

 
Im Sinne einer Reintegration der Mädchen stellen wi r als nachsorgende Maßnahme 
Hilfe für die Familie bereit. Aufgaben und Umfang werden dabei im Hilfeplan festgelegt. 
In Einzelfällen, die mit dem Jugendamt abgesprochen  sind, können ambulante 
Interventionen auch angeboten werden, wenn dadurch die stationäre Aufnahme 
eines Mädchens vermieden werden kann. Der Erstkonta kt mit/in der Familie erfolgt ggf. 
mit dem/der BezirkssozialarbeiterIn. Die Hilfe wird möglichst vor Ort – also in der 
Wohnung und dem sozialen Umfeld der Familie – gelei stet. Der Einsatz in der Familie ist 
zeitlich begrenzt.  


8. +$1
 
Unser Team bietet für eine Familie in den beschrieb enen Fällen auch außerhalb der 
üblichen Bürozeiten und am Wochenende ein sofortige s Hilfeangebot. Dabei steht die 
Fachkraft der Familie in persönlichen Gesprächen so wie per Telefon (Handy) zur 
Verfügung. Ob eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung per Notrufnummer für die Familien ein 
notwendiges Angebot ist, gilt es ggf. mit dem Auftr aggeber zu vereinbaren, zu 
installieren und in der Praxis zu erproben. 
 

88 $!!%66
#
 
Die Unterscheidung zu anderen Hilfeangeboten liegt weniger in Werthaltungen – 
schließlich ist das gesamte KJHG darauf ausgerichte t, die Selbsthilfekräfte von Familien 
zu mobilisieren und zu stärken –      sondern in de r konkreten Form und Ausrichtung 
(akut, kurzfristig) des Angebotes.  


89 	




 
Die Effektivität unserer Arbeit setzt auch die enge  Zusammenarbeit aller Institutionen 
voraus, die mit Familienkrisen konfrontiert sind. E benso ist die Verzahnung der 
unterschiedlichen Dienstleistungen auf sozialer, re chtlicher, medizinischer und 
therapeutischer Ebene notwendig.  
 

 


Konzeption des ZOFF - Krisenhaus für Jungen

19764 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
 
Konzeption 
 
 
 
 
 
 
   
                          
                
 
 
   
Krisenhaus für Jungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V.

2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1.  Einleitung      S.     3 
2.  Zielgruppe      S.     4 
3.  Das ZOFF - Angebot     S.     4 
4.  Beratungs- und Betreuungskonzept 
4.1  Arbeitsziele      S.     5 
4.2  Methoden      S.     6 
5.  Personal und Ausstattung    S.    9 
6.  Kooperation      S.    9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
“Inobhutnahme und Krisenklärung von Kindern und Jugendlichen”  
gem. §§ 42 und 34 SGB VIII im  ZOFF - Krisenhaus für Jungen

3 
 
 
  
 “Eine Krise ist ein produktiver Zustand, man muss 
  ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen” 
                (Max Frisch) 
 
 
 
1.  Einleitung 
 
ZOFF  - unter diesem Namen arbeitet seit 1994 das Krisen haus für Jungen in 
Münster.  ZOFF bietet ein geschlechtsspezifisches A ngebot für Jungen im Alter von 
14 bis 18 Jahren, die sich in einer akuten Krisensituation befinden. 
 
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit ist der § 42 S GB VIII “Inobhutnahme von 
Kindern und Jugendlichen”. Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 42 Abs. 5 SGB 
VIII sind ausgeschlossen. Die Stadt Münster hat dem  SKM - Kath. Verein für soziale 
Dienste Münster e.V.  die Aufgabe der Inobhutnahme gem. § 76 Abs. 1 SGB VIII 
übertragen.  
 
Ziel der Arbeit ist es, in Not geratenen Jungen unm ittelbar Entlastung, Schutz und 
Hilfe bei der Krisenbewältigung zu geben. Die Junge n können für einen begrenzten 
Zeitraum in der Einrichtung leben und finden jederz eit dort Aufnahme. Auf der 
Grundlage von § 36 SGB VIII beteiligen sich die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter an 
der Erstellung eines Hilfeplans. 
 
Zur Realisierung seiner Aufgabe verfügt ZOFF über e in breites räumliches und 
fachliches Spektrum. Es stehen drei Plätze für die Stadt Münster, eineinhalb Plätze 
für den Kreis Warendorf mit den Städten Ahlen, Beck um und Oelde, sowie ein halber 
trägereigener Platz zur Verfügung. Die Jungen erhal ten von sozialpädagogischen 
Fachkräften Beratung, Hilfe und Unterstützung.  
 
Mit der Trägerschaft von ZOFF knüpft der SKM an ein e langjährige Tradition der 
Arbeit in der Jugendhilfe in Münster an. Von 1926 b is 1986 war er Träger eines 
Heimes der Kinder- und Jugendhilfe (Ludwigsheim ), zu dessen Aufgaben auch die 
Aufnahme von Jungen in der angeschlossenen Schutz- und Beratungsstelle 
(Schubs)  gehörte. 
 
Diese Konzeption versteht sich nicht als starres Ge bilde, sondern als eine 
prozeßhafte Weiterentwicklung, in die unsere Praxis erfahrungen eingearbeitet 
werden. Im Folgenden wird ein Überblick über den ak tuellen Arbeitsansatz und die 
Ausstattung der Einrichtung gegeben. 
 
 
2.  Zielgruppe 
 
Krisen und Grenzsituationen werden von den Jungen  individuell erlebt, was sie 
durch sehr differenzierte Verhaltensweisen deutlich  machen. Jungen in Krisen 
können, je nach Persönlichkeit, ängstlich, verletzt , misstrauisch, ratlos, wütend, 
aggressiv oder auch in sich gekehrt sein. Bisherige  Bewältigungsmechanismen 
greifen nicht mehr und erreichen in der Flucht, dem  Weglaufen ein plausibles 
Verhalten, um dem nicht mehr lösbaren Druck der belastenden Situation entgehen zu 
können. Auch Elternhäuser oder Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe sehen

4 
entweder als pädagogische Grenzziehung oder aus Ohn machtsgefühlen im Verweis 
aus der Wohnung oft die einzige Handlungsmöglichkeit. 
 
Folgende Probleme sind Grund für die Inanspruchnahme des Hilfeangebotes : 
  
* Jungen sind aufgrund von Beziehungsstörungen in i hrem 
Lebensumfeld in eine Krise geraten, deren Aufarbeit ung ohne 
fachliche Hilfe nicht mehr möglich ist. 
 
*  Jungen erleben Gewalt, Vernachlässigung und Miss handlung, was 
den Verbleib im primären Bezugssystem unmöglich macht. 
 
*  Jungen werden aufgrund dissozialen oder delinque nten Verhaltens 
aus dem Elternhaus verwiesen oder aus Einrichtungen  der stationären 
Erziehungshilfe entlassen. 
 
 *  Jungen zeigen durch ihr Verhalten, dass eine be reits installierte  
  Maßnahme der Erziehungshilfe nicht mehr bedarfsge recht ist. 
 
*  Jungen haben nach Verlassen der Familie seit län gerem keinen festen 
Wohnsitz und suchen Schutz und Neuorientierung. 
 
Für die Aufarbeitung der Krise ist es unumgänglich,  die Lebensphase der Pubertät 
einzubeziehen. Jungen orientieren sich weniger an d en Eltern, sondern eher an der 
peer-group oder den Medien. Das zentrale Motiv des Heranwachsens, autonomes 
Handeln herauszubilden, wird im Spannungsfeld zur g eforderten Sozialanpassung 
erlebt. Bei der Suche nach der männlichen Geschlech tsidentität wird von Jungen die 
Übernahme tradierter männlicher Rollenbilder erwartet, die vordergründige Sicherheit 
vermitteln. Leistung und Anerkennung werden eher üb er Kraft und Macht definiert, 
was zu erhöhter Konfliktbereitschaft führen kann. E igene Grenzen zu akzeptieren 
oder Gefühle zu zeigen wird bei Jungen mit zunehmen dem Alter tabuisiert. Dabei 
bleiben für Jungen wichtige männliche Identifikatio nsfiguren eher im Verborgenen. In 
den ersten zehn Lebensjahren sind die wichtigsten B ezugspersonen Frauen. Daher 
befinden sie sich häufig in einer tiefen Identitäts krise und sind auf der Suche nach 
dem, “ was sie sind”, “was sie sein wollen” und “was sie sein sollen”. 
 
 
 
3.  ZOFF – Angebot 
 
ZOFF ist als Krisenhaus für Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren an allen Tagen 
rund um die Uhr erreichbar und gewährleistet somit ein sozialpädagogisches 
Beratungs- und Unterstützungsangebot auch zu Zeiten , in denen andere 
Hilfeeinrichtungen oder -dienste nicht erreicht werden können. 
Das Hilfeangebot lässt sich in drei Aufgaben gliedern: 
 
1. Bei der Beratung , die sowohl persönlich als auch telefonisch und in  jedem  
Fall  anonym erfolgen kann , werden nach Darstellung der Problemsituation die 
unterschiedlichen Möglichkeiten der weiteren Vorgeh ensweise erarbeitet 
(Vermittlung zu anderen sozialen Diensten, Rückkehr  in die Familie bzw. 
Heim oder “Inobhutnahme”). 
2. Die Inobhutnahme  ist eine kurzfristige Unterbringung in einer Notsi tuation, in 
der die Jungen zunächst eine Grundversorgung (Essen , Körperpflege, 
Schlafen, Wäsche) erfahren, Abstand gewinnen können  und psychisch

5 
entlastet werden. In Gesprächen mit dem Jungen, den  Sorgeberechtigten und 
dem Amt  für Kinder, Jugendliche und Familien wird entschieden, ob es 
eine kurzfristige Problemlösung gibt oder eine lang fristige Abklärung (Hilfe zur 
Erziehung gem. § 34 SGB VIII) notwendig ist. 
 
3. Sollte die Perspektivklärung längere Zeit in Ans pruch nehmen, bietet die  
Abklärung  für maximal zwei Monate eine Wohn- und Betreuungsmö glichkeit, 
in der dem Jungen Orientierungs- und Entscheidungsh ilfen gegeben werden. 
Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird unter Mitwir kung aller am 
Hilfeprozess beteiligter Personen ( Amt für Kinder,  Jugendliche und Familien, 
Sorgeberechtigte u .a.) der Hilfebedarf erarbeitet . Lebensgewohnheiten und 
Sozialkontakte (Schule, Ausbildung, Freunde) des Ju ngen sollen, soweit es 
geht, aufrechterhalten bleiben. 
 
  
Jungen haben einen Rechtsanspruch auf Inobhutnahme.  Gleichwohl werden Jungen 
nicht aufgenommen und betreut, wenn 
  
 * eine medizinische Versorgung notwendig ist 
* eine Gefährdung anderer Jungen nicht ausgeschloss en werden kann 
  
 
Der Übergang in die Abklärungsphase  erfolgt nur dann, wenn der Junge bereit und 
in der Lage ist, aktiv an seiner Perspektivklärung zu arbeiten. Der Konsum von 
legalen und weichen Drogen oder eine psychische Erk rankung sind folglich erst dann 
ein Ausschlussgrund, wenn die oben beschriebenen Kriterien gegeben sind. 
 
 
 
 
 
4.   Beratungs- und Betreuungskonzept 
4.1  Arbeitsziele  
 
Die pädagogische Arbeit mit den Jungen orientiert sich an den Leitzielen: 
  
 * Stabilisierung des Jungen 
 *  Feststellung des Hilfebedarfs 
 * Umsetzung der Hilfe 
 
 
Die Stabilisierung des Jungen  ist die Grundlage für die weitere Arbeit an der 
Krisenbewältigung. Es geht primär darum, seine Ress ourcen offen zu legen und zu 
fördern und somit das Selbsthilfepotential zu aktivieren. Es geht dabei um: 
  
 - Förderung der Handlungs- und Kommunikationsfähig keit 
 - Stärkung des Selbstwertgefühls 
 - Strukturierung des Alltags 
 
 
Krisenbewältigung und Neuorientierung sind nur dann  möglich, wenn es gemeinsam 
mit dem Jungen gelingt, zur Feststellung des Hilfebedarfs  eine realistische 
Situationsanalyse zu erstellen. Dabei sollen eigene  Ressourcen erkannt und 
berücksichtigt, sowie Wünsche und Vorstellungen art ikuliert werden . In der Regel

6 
wird es um die Frage gehen, ob bzw. unter welchen B edingungen zu entwickelnder 
Systemveränderungen er in sein Lebensumfeld zurückk ehren kann oder ob eine 
alternative Lebensperspektive notwendig ist. Dabei werden die 
Personensorgeberechtigten mit ihrer elterlichen Ver antwortung in den Prozess 
eingebunden, da sie, auch unabhängig von der aktuel len Krise, wichtige 
Bezugspersonen im Beziehungsgefüge des Jungen bleib en.  Die Hilfen orientieren 
sich an folgenden Zielen: 
  
 - Strukturierung und Definition der Konfliktlage ( psychosoziale  
  Diagnose) 
 - Erarbeitung von Handlungsalternativen 
 - Bewusstmachung elterlicher Verantwortung, Einbez iehung ihrer 
  Möglichkeit diese Verantwortung zu zeigen und wah rzunehmen  
 
 
Je nach Hilfeform ist es erforderlich, den Jungen a uf die zukünftige Situation, sei es 
die Rückkehr in das bisherige oder der Eintritt in ein neues Lebensumfeld, 
vorzubereiten. Neben mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen 
Jungen und Sorgeberechtigten gibt es ambulante oder  stationäre Hilfeformen im 
Kinder- und Jugendhilfegesetz. Bei der Umsetzung der Hilfe,  d.h. der Festlegung 
der Hilfeart und ggf. des Trägers der Erziehungshilfe werden folgende Ziele verfolgt: 
 
 - Sicherstellung von Beteiligung und Mitwirkung de s Jungen 
- Abstimmung mit den Sorgeberechtigten und Sensibil isierung für die 
Situation des Jungen 
 
 
 
 
4.2 Methoden 
 
Für die pädagogische Arbeit gelten auf allen Ebenen  grundlegend die Prinzipien der 
Freiwilligkeit des Angebotes , der Transparenz in den Handlungsvollzügen  und 
der Orientierung an den Bedürfnissen  des Jungen. Damit wird ein pädagogischer 
Ansatz praktiziert, der Partei ergreift für die Jun gen und sie darin unterstützt, ihre 
Anliegen zu vertreten. Zur Parteilichkeit gehört un mittelbar eine Begleitung des 
Jungen, die auch die notwendigen selbstkritischen A nteile zur Krisenbewältigung 
thematisiert. 
 
Beim Erstkontakt kann der Junge in einer qualifizierten Beratung  seine Situation 
schildern. Die Beratung ist gekennzeichnet durch ak tives Zuhören, 
Strukturierungshilfen und das Aufzeigen alternative r Hilfsmöglichkeiten. Durch eine 
empathische Grundhaltung werden Ängste und Misstrau en des Jungen abgebaut. 
Gemeinsam wird die Basis dafür geschaffen, dass bei de Seiten sich  darüber 
verständigen können , ob eine Inobhutnahme notwendig ist .  
 
In der Inobhutnahme  setzen die ersten Schritte von Krisenintervention  an den 
individuellen Grundbedürfnissen, wie z.B. dem Bedür fnis nach Versorgung , 
Gesprächspartnern, Ruhe und Schutz an. Dabei werden Art, Umfang, Bedeutung und 
beteiligte Personen des Krisenauslösenden Ereigniss es herausgearbeitet. Die 
gemeinsame Erarbeitung eines Genogramms  hilft z.B. bei der Beschreibung 
familiärer bzw. Umweltbezogener Beziehungsstrukture n. Eigene Ressourcen werden 
offen gelegt und einbezogen.

7 
In Gesprächen mit dem Jungen, den Sorgeberechtigten  und dem Kommunalen 
Sozialdienst (KSD ) werden eine Problemdefinition und weitere Handlungs schritte  
erarbeitet. Auf möglicherweise belastende Gesprächs inhalte und -situationen wird 
der Junge vorbereitet.  
 
In der Abklärung  tritt, je nach individuellem Erleben, an Stelle der  unmittelbaren 
Krisenintervention eine eher alltagsorientierte Päd agogik. Dem Jungen bietet sich 
modellhaft und für einen begrenzten Zeitraum ein ne ues soziales Lernfeld . Er kann 
erste alternative Erfahrungen z.B. im Umgang mit Ko nflikten sammeln. Dieser 
Lernprozess wird von den sozialpädagogischen Fachkr äften begleitet und in 
Gesprächen mit dem Jungen reflektiert. In der Regel  können so bereits erste 
Erkenntnisse für die weitere Hilfeplanung erarbeite t werden. Um ein hohes Maß an 
Vertrautheit und Kontinuität zu erreichen, erhält d er Junge eine feste Bezugsperson, 
die ihn auch im Hilfeplanverfahren begleitet.   
 
Soweit es dem Jungen möglich ist, wird die Beibehal tung seiner sozialen Kontakte 
(Schule, Ausbildung, Freunde) unterstützt und geför dert. Auch Angebote der 
Freizeitgestaltung und Entspannung  spielen eine wi chtige Rolle.  Bei Bedarf  wird die 
Aufstellung und Einhaltung einer Tagesstruktur eingeübt. 
 
In Einzelfällen kann es mit der  flexiblen Abklärung  ein niederschwelliges Angebot für 
Jungen geben, die sich nicht auf die Wohnform und I ntensität der bisherigen 
Betreuung im ZOFF einlassen können. Durch individue lle Betreuung soll den Jungen 
die Möglichkeit gegeben werden, auch außerhalb inst itutioneller Rahmenbedingungen, 
Jugendhilfeangebote annehmen zu können . 
 
Bei der Arbeit ist es unerlässlich, sich auf geschlechtsspezifische  Aspekte sowohl 
der Krisenentstehung als auch der Krisenbewältigung  einzustellen und diese in die 
Arbeit einzubeziehen. Klischeehafte Rollenbilder, s oweit deren Bewusstmachung zur 
Krisenbewältigung für die Jungen notwendig ist, wer den in Frage gestellt, indem von 
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein anderes R ollenverständnis vorgelebt wird. 
So können z.B. Alternativen zu aggressiven Konflikt lösungsstrategien aufgezeigt 
werden. Für viele Jungen gilt es als Zeichen von Sc hwäche, wenn sie ihre wahren 
Gefühle zeigen. Meistens verbergen oder verdrängen sie diese. Die Offenlegung von 
Gefühlen, die der Junge nicht zulassen kann, erfolg t oft unvorhergesehen, bei 
gemeinsamen Aktivitäten oder informellen Gesprächen . Voraussetzung für den 
beschriebenen Handlungsansatz ist die Entstehung ei ner Vertrauensbeziehung, was 
den hohen Stellenwert des gemeinsamen Tuns unterstreicht.  
 
Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht noch ein mal den Gesamtablauf von 
Erstkontakt bis zum Verlassen der Einrichtung.

8 
Erstkontakt/ Beratung 
Eltern, Lehrer, Polizei/ BGS oder als Selbstmelder 
Rückkehr 
z.T. mit familienunterstützenden Hilfen 
(z.B. SPFH, Erziehungsbeistandschaft) 
Rückkehr 
Familie, Wohngruppe, Heim etc. 
z.T. mit familienunterstützenden Hilfen 
(z.B. SPFH, Erziehungsbeistandschaft) 
Fremdplatzierung 
- Heim/ (Aussen-)wohngruppe 
- Kinder- und Jugendpsychiatrie 
 




in Lebensumfeld, 
in Lebensumfeld, 
Inobhutnahme    § 42 KJHG 
- Schutzraum bieten 
- Grundversorgung 
- Sozialanamnese 
- Tagesstrukturierung 
- Problemdefinition 
           bis zu drei Tage 
Abklärung    § 34 KJHG 
- Vermittlung von Handlungs- 
  kompetenz 
- Erarbeitung von Perspektiven 
- Ressourcenorientierung 
- Entscheidungshilfen bieten 
        bis zu drei Monate 
oder Übergang in selbständiges Wohnen 
Zuführung durch Kommunaler Sozialdienst (KSD) 
Familie, Wohngruppe, Heim etc. 
- Sonstige betreute Wohnformen 
- Intensive soz.päd. Einzelbetreuung 
- Pflegefamilie 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Personal und Ausstattung

9 
 
Für die pädagogische Arbeit stehen Diplom-Sozialpäd agogInnen/-arbeiterInnen zur 
Verfügung. Zusätzlich werden pädagogische Aushilfsk räfte und eine Reinigungskraft 
eingesetzt. Für die Leitung der Einrichtung ist eine halbe Stelle eingerichtet. 
 
Die Arbeit im Schichtdienst erfordert von den pädag ogischen Fachkräften ein hohes 
Maß an Flexibilität, Beziehungs- und Kooperationsfä higkeit. Von allen Mitarbeitern 
und Mitarbeiterinnen wird daher 
 
- zielbewusstes und sachorientiertes Arbeiten, 
- Abstimmung der Arbeit mit KollegInnen, 
- unaufgeforderte Informationsvermittlung und die 
- Bereitschaft zur fachlichen Auseinandersetzung, S elbstreflexion und 
Supervision 
 
erwartet. 
 
Neben wöchentlichen Teamsitzungen finden regelmäßig e Supervisionssitzungen 
statt , die die Reflexion und zielgerichtetes methodisches Handeln unterstützen. 
 
Die Versorgung mit warmen Mittagsmahlzeiten ist dur ch die Ausbildungsküche der 
JAZ gGmbH (Jugendausbildungszentrum)  sichergestellt. An Wochenenden und 
Feiertagen wird gemeinsam gekocht. 
 
Die Räume  von ZOFF liegen in zentraler Stadtlage und erstrec ken sich über zwei 
Etagen eines viergeschossigen Hauses. Der Zugang is t nur  über eine 
Gegensprechanlage möglich, um die Funktion des Schu tzraumes zu sichern. Beide 
Etagen sind mit einer Wendeltreppe verbunden. Auf d em Dachboden bieten eine 
Tischtennisplatte und ein Boxsack Gelegenheit zu sp ortlichen Aktivitäten. Die Jungen 
werden in Einzelzimmern untergebracht. Bei der Zimm erbelegung und der 
Gestaltung wird den individuellen Bedürfnissen der Jungen Rechnung getragen. Das 
Nachtbereitschaftszimmer der MitarbeiterInnen dient  während des Tages als 
gesonderter Gesprächsraum. 
 
 
 
6. Kooperation 
 
 
Die Einbeziehung anderer Fachdienste und Einrichtun gen ist auf verschiedenen 
Ebenen von grundlegender Bedeutung. Zum einen werde n Jungen von 
unterschiedlichen Institutionen wie dem Amt für Kin der, Jugendliche und Familien, 
der Polizei, der Streetwork, dem Sleep-in, den Bera tungsdiensten, Jugendzentren, 
Schulen u.a. vermittelt. Dies erfordert kontinuierl ichen fachlichen Austausch über das 
Hilfeangebot im ZOFF. Zum anderen ergeben sich bei einem längerfristigen 
Aufenthalt wichtige Arbeitskontakte. Hier ist insbe sondere der Kommunale 
Sozialdienst (KSD) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu nennen. 
 
Nach Absprache mit dem Jungen werden auch Schule un d Ausbildungsstätte 
informiert und gegebenenfalls in die Perspektivplanung einbezogen. 
ZOFF beteiligt sich an Fachdiskussionen und profess ionellem Austausch durch 
Mitarbeit in unterschiedlichen fachbezogenen Arbeitsgremien. 
 
Anhang:  ZOFF - Regeln

10  
 
 
Das Zusammenleben im ZOFF kann nur gelingen, wenn s ich alle an einige 
Grundregeln halten. Du kannst nur im ZOFF bleiben, wenn Du auch bereit bist, an 
der Lösung Deiner Probleme mitzuarbeiten und die folgenden Regeln einzuhalten. 
 
1. Im ZOFF sind Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Drogen (auch 
 Alkohol) verboten 
 
2.  Für Ordnung und Sauberkeit in deinem Zimmer trä gst du die Verantwortung. 
Samstags wird das Zimmer von dir gründlich gereinigt. 
 
3. Bei der Hausarbeit ( Essen kochen, Spülmaschine,  fegen ...) wird Deine Hilfe 
erwartet 
 
4. Du darfst am Tag über unsere Telefonanlage ein p rivates Telefongespräch 
mit Freunden führen. Gespräche mit Verwandten und Ämtern sind frei. 
 
5. Ausgangszeiten und Nachtruhe 
  
 
Ausgang Woche Wochenende 
12 - 13 Jahre bis 20.00 Uhr bis 20.00 Uhr 
14 - 15 Jahre bis 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr 
16 - 17 Jahre bis 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr 
Nachtruhe Woche Wochenende 
12 - 13 Jahre 21.00 Uhr 22.00 Uhr 
14 - 15 Jahre 22.00 Uhr 23.00 Uhr 
16 - 17 Jahre 22.30 Uhr 23.30 Uhr 
 
 
6. Du öffnest nicht die Haustür und gehst auch nich t ans Telefon, es sei denn 
wir erlauben es. 
 Wenn Du rausgehst musst Du Dich bei uns abmelden 
 
7. Rauchen ist nur im Kickerraum erlaubt und erst w enn du 16 Jahre alt bist. Auf 
den Zimmern ist das Rauchen  streng verboten. 
 
8. Du solltest die Einrichtung so behandeln, dass s ich auch andere Jungen noch 
 wohlfühlen können. 
9. Die Teilnahme an einer gemeinsamen Mahlzeit  (Mittag- oder Abendessen) ist 
verpflichtend 
 
10. Ausnahmen und Sonderregelungen musst Du rechtze itig mit uns absprechen. 
 
 
 
 
 
Impressum

11  
Herausgeber: SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V. 
   Kinderhauser Straße 63,  48147 Münster 
Stand:  1. Februar 2006

Beschlussvorlage

18296 Zeichen

V/0139/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche 
in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.03.2006   Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften                   Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschliesst die Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems 
für Kinder und Jugendliche in Münster, die mit den betroffenen Trägern der Angebote einvernehm-
lich abgestimmt wurden (siehe Ziffern 3.1 – 3.3 der Begründung).  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Ausführungen in den Ziffern 3.1 – 3.3 entspre-
chende Verträge abzuschließen:  
• mit dem Träger der Kinderkrisenhilfe, dem Kinderheim St. Mauritz zum 01.04.2006, 
• mit dem Träger des Mädchenhauses, der Outlaw gGmbH zum 01.03.2006 und 
• mit dem Träger des ZOFF, dem SKM Münster e.V. zum 01.05.2006. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Veränderung der Angebotsprofile und die Reduzie-
rung der Platzkontingente im Jahr 2006 ein Konsolidierungsbeitrag von 560.000 € erbracht wird. 
Die Ausgabenreduktion im Jahr 2007 beträgt voraussichtlich 610.000 €, ab dem Jahr 2008 soll sie 
sich auf 710.000 € belaufen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nur für die Inobhutnahme Kosten von 607.000 € entstehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0139/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Vogt 
Herr  Materla 
Ruf: 
492 51 75 
492 56 00 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de  
MaterlaK@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0139/2006 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4561.770.3000.0 Inobhutnahme,  
niederschwellige Angebote 
2006 925.040 HH-Ansatz 
einschl. der 
niederschwelli-
gen Angebote 
4551.770.0000.X Heimerziehung, betreute 
Wohnformen, Abklärung 
2006 12.521.850  
 
Durch den Umbau der Inobhutnahme-Strukturen werden im Haushalt 2006 bei der HHSt. Inobhut-
nahme 160.000 € und bei der HHSt. Heimerziehung für den Teilbereich der Abklärung 400.000 € 
eingespart. Die dargestellten Ansätze wurden bereits durch Veränderungsblätter reduziert. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Das „Münsteraner Inobhutnahme-Baustein-System“ wurde mit den Vorlagen 836/92 (Rat), 138/93 
(Jugendhilfeausschuss), 1474/95 (Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) und 1593/95 
(Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) entwickelt und beschlossen.  
 
In der seinerzeitigen Ursprungsvorlage 836/92 wurde zur Begründung folgendes ausgeführt: 
"Die Belegung der Einrichtung mit einer angenommenen Auslastung von 50 % der Plätze für die 
Inobhutnahme und von 80 % der Plätze für die Abklärung versetzt den freien Träger der Jugendhil-
fe und sein Team in die Lage, auch individuellere Betreuungsformen in der Abklärungsgruppe leis-
ten zu können." (Vorl. 836/92, S. 26) 
 
Folgende Kapazitäten werden derzeit vorgehalten: 
 
 
Einrichtung / Träger 
Reservierte Plätze für die Stadt 
Münster 
(Zielgruppe) 
 
Leistung 
Kinderkrisenhilfe 
Stiftung Kinderheim und 
Waisenhaus St. Mauritz 
6 Plätze + 9 Bereitschaftspflege 
(Kinder von 0 - 11 Jahren) 
- Inobhutnahme 
- Abklärung 
- Akut- u. Notversor-
gung 
Mädchenkrisenhaus 
Outlaw Kinder- und  
Jugendhilfe gGmbH 
6 Plätze + 3 für Nachbarstädte,  
davon 2 Inobhutnahmeplätze für MS 
(Mädchen von 12 - 18 J.) 
- Inobhutnahme 
- Abklärung 
Zoff 
SKM - kath. Verein für 
soziale Dienste in MS e.V. 
6 Plätze + 1,5 für Nachbarstädte,  
davon 2 Inobhutnahmeplätze für MS 
(Jungen von 12 - 18 J.) 
- Inobhutnahme 
- Abklärung 
Masy 
Verbund sozialtherapeuti- 
scher Einrichtungen (VSE) 
6 Plätze + 4 Notplätze 
(Mädchen u. junge Frauen v. 16 - 27 J.) 
- Sleep In 
Sleep-In 
Diakonisches Werk 
Münster e. V. 
12 Plätze + 2 Notplätze 
(Jungen u. junge Männer v. 16 - 21 J.) 
- Sleep In

- 3 - 
V/0139/2006 
 
Im Rahmen der aufgabenkritischen Betrachtung des Systems wurde festgestellt, dass die Angebo-
te sowohl in konzeptioneller wie auch finanzieller Hinsicht bedarfsgerecht weiter entwickelt werden 
sollen. Dies führt im Ergebnis zu notwendigen Veränderungen der Aufgabenwahrnehmung im Hin-
blick auf Konzeption / Platzzahlen und Finanzierung.  
 
2. Grundlinien der Weiterentwicklung des Inobhutnahme- und Krisenklärungssystems 
 
Die Inobhutnahme als gesetzliche 
Pflichtaufgabe (§ 42 SGB VIII) des Jugendamtes mit hoheitli-
chem Eingriffscharakter wird weiterhin uneingeschränkt gesichert und partnerschaftlich in Koope-
ration mit den bisher beteiligten Trägern der freien Jugendhilfe in Münster durchgeführt. 
 
Die Inobhutnahme wird konzeptionell weiter in Verbindung zur Krisenklärung stehen. Inhaltlich und 
organisatorisch sind fließende Übergänge in Fa llverläufen nach der akuten Inobhutnahme und 
einer anschließend erforderlichen Betreuung im Rahmen von Krisenklärung zu sichern. Bis zu ei-
ner anschließend ggf. notwendigen dauerhafteren stationären Unterbringung kann im Einzelfall 
das Kind bzw. die/der Jugendliche in der Kriseneinrichtung verbleiben ohne dass ein (vermeidba-
rer) Interimsplatz gesucht werden muss (flexible Nutzung der Platzkontingente Inobhutnah-
me/Abklärung). 
 
Die Unterbringung und Struktur der Einrichtungen entspricht den folgenden pädagogischen Prinzi-
pien von: 
• Geschlechterdifferenzierung: Mädchenhaus und Masy für weibliche junge Menschen, 
ZOFF und Sleep-In (DW) für männliche jungen Menschen 
• Altersdifferenzierung: Kinder bis 13 Jahr en im Kinderheim St. Mauritz, Jugendliche im 
ZOFF und Mädchenhaus 
• Grad der Niederschwelligkeit: Inobhutnahme als hoheitliche Aufgabe auch für Selbstmelder 
zugänglich unter grundsätzlicher Beteiligung des KSD; Sleep-In’s als offenes und direkt zu-
gängliches Angebot mit geringerer Betreuungsdichte 
• Variable Versorgungs- bzw. Betreuungsintensität: hoher Versorgungs- und Betreuungsauf-
wand bei Kindern und Jugendlichen in der Inobhutnahme und Krisenklärung und geringere 
Betreuungsdichte in den Sleep-In’s 
• Ambulante Hilfen und stationäre Hilfen ergänz en sich: mit der präventiven und nachsor-
genden ambulanten Betreuung sollen vermeidbare Erst- oder Wiederholungsaufnahmen im 
Inobhutnahme- und Krisenklärungssystem durch  ambulante Krisenklärung (ZOFF) aufge-
fangen und/oder Aufenthaltsverkürzungen durch ambulante Nachbetreuung (Kinderheim 
St. Mauritz und Mädchenhaus) erreicht werden. 
 
 
3. Pflichtaufgabe Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) und 
 Krisenklärung (§ 34 SGB VIII) 
 
3.1 Inobhutnahme von Kindern   
      (Träger: Kinderheim St. Mauritz) 
 
Mit der Vorlage 1474/95 wurde das Kinderheim St. Mauritz beauftragt, die Aufgaben der Akut- 
und Notversorgung und die Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren auszuführen. 
Die Verwaltung hat mit dem Träger einen Vertrag geschlossen, der die notwendige Betreuung 
durch Bereitschaftspflegestellen und stationäre Aufnahmeplätze sicherstellt. Die Kosten wurden 
durch einen vereinbarten Pflegesatz für zunächst vier Bereitschaftspflegestellen und sechs statio-
näre Aufnahmeplätze abgegolten. Im Jahr 2001 wurde die Anzahl der Bereitschaftspflegestellen 
auf neun Plätze erhöht, weil die Kapazitäten nicht mehr ausreichten. 
 
In mehreren Gesprächen mit dem Kinderheim St. Mauritz in 2005 wurde deutlich, dass die Aus-
lastung der Kinderkrisenhilfe rückläufig war; bis zum 30.06.05 betrug die Auslastung 72 %, danach 
kam es zu einem Einbruch bei den Belegungszahlen.

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V/0139/2006 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit dem Träger in weiteren Gesprächen die zu-
künftige Konzeption abgeklärt:  
 
- In der stationären Krisenklärung werden die bisher sechs Plätze auf drei Plätze reduziert. Die 
Finanzierung dieser Plätze wird auf eine Pauschale umgestellt. Das Belegungsbudget beträgt 
1.095 Tage (3 Plätze x 365 Tage), eine darüber hinaus gehende Belegung wird mit dem vereinbar-
ten Intensivpflegesatz abgegolten. 
 
- Die stationäre Krisenklärung wird auf 12 und 13 Jahre alte Jungen ausgedehnt.  
 
- Die Bereitschaftspflegestellen sind Teil der stationären Krisenklärung. Hier werden jedoch nur 
Kinder nach § 34 SGB VIII untergebracht.  
 
- In einer Erprobungsphase wird der Träger ein Rückführungsangebot konzipieren und gemeinsam 
mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien evaluieren, das zunächst 10 Fälle mit maximal 
50 Stunden pro Fall umfasst. Das Rückführungsangebot wird mit dem Fachleistungsstundensatz 
für pädagogische Betreuung entgolten. 
 
Die Konzeption des Trägers ist beigefügt (siehe Anlage 1). 
 
 
3.2 Inobhutnahme von Mädchen von 12 – 18 Jahren  
      (Träger: OUTLAW gGmbh) 
 
Mit der Vorlage 138/93 an den Jugendhilfeausschuss wurde die Jugendschutzstelle für Mädchen 
dem Träger „OUTLAW e.V. Greven “ übertragen. Dies in Ergänzung der mit der Ratsvorlage 
836/92 beschlossenen Konzeption und Finanzierung der Inobhutnahme und Krisenintervention für 
Kinder und Jugendliche. Der abgeschlossene Vertrag trat zum 01.01.1994 in Kraft.  
 
Im Rahmen des Controllings im Bereich der Hilfen zur Erziehung (siehe auch Vorlage 0421/2005 
an den AKJF) hat die Verwaltung „die Auslastung der Einrichtungen der Inobhutnahme geprüft und 
in den Jahresverläufen analysiert. Insbesondere im Bereich der Inobhutnahme von Mädchen und 
Jungen von 12 – 18 Jahren weichen die durch die Ratsvorlage von 1992 vorgegebenen Standards 
(50 % Auslastung von 2 Plätzen im Mädchenkrisenhaus und im ZOFF) von den tatsächlichen Zah-
len des Jahres 2004 ab. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die 50%-
Auslastung der Plätze in Frage zu stellen“ (Vorlage 0961/2005 an den AKJF).   
 
Dieses, in der genannten Vorlage 0961/2005 gezogene, Fazit wurde mit dem Träger OUTLAW 
Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH , rückgekoppelt. Gemeinsam mit dem Träger 
wurde daraus das Konzept eines „Mädchenhauses“ (Arbeitstitel) entwickelt, das das Mädchenkri-
senhaus von einem anonymen Haus mit Übergangscharakter hin zu einem offenen Haus für Mäd-
chen, die einen kurz-, mittel- bis langfristigen Wohn- und Lebensort benötigen, verändert. Ziel der 
gesamten Entwicklung ist es ebenso, den pauschal fi nanzierten Anteil für die Kriseneinrichtung zu 
senken und für das stationäre Angebot ein Entgelt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu 
verhandeln. Dadurch wird insgesamt eine Kostenreduzierung erreicht. Dies auch unter der Prä-
misse, dass das stationäre Angebot ebenso von anderen öffentlichen Trägern genutzt werden 
kann.  
 
Im Einvernehmen mit dem Träger wird die Einrichtung das Platzkontingent für die Inobhutnahme 
von derzeit zwei Plätzen und für die Abklärung von derzeit vier Plätzen halbieren (1 x Inobhutnah-
me, 1 x Abklärung, 1 x flexible Nutzung). Dieser Bereich wird weiterhin pauschal von der Stadt 
Münster finanziert  und zwar im Umfang von 1.095 Tagen (drei Plätze x 365 Tage), eine darüber 
hinaus gehende Belegung wird mit einem vereinbarten Intensivpflegesatz abgegolten. Durch die 
Reduzierung der Plätze von sechs auf drei ergibt sich eine zukünftige Personalausstattung von 2,8 
Fachkraftstellen.

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V/0139/2006 
 
Werden auswärtige Mädchen in Obhut genommen, wird dem zuständigen Jugendamt ein geson-
derter Tagessatz in Rechnung gestellt. 
  
In der Konzeption ist das Angebot einer ambulanten Krisenintervention vorgesehen, die sich an 
Familien richtet, in die Mädchen nach einem stationären Aufenthalt im Mädchenhaus zurückkehren 
können.  Vom Volumen handelt es sich um bis zu 30 Fälle mit einem maximalen Stundenumfang 
von 25 Stunden je Fall. Dieses Angebot wird mit dem Fachleistungsstundensatz, der für die sozial-
pädagogische Familienhilfe vereinbart ist, abgegolten. Die Steuerung der Fälle erfolgt über das 
Hilfeplanverfahren.  
  
Es wird ein stationäres Angebot für weitere sieben Plätze vorgehalten, deren Kosten über das Ent-
geltrecht verhandelt werden. Eine Belegungsgarantie ist für dieses Angebot mit den entgeltfinan-
zierten Plätzen nicht verbunden.  
 
Die Konzeption des Trägers ist beigefügt (s. Anlage 2). 
 
 
3.3 Inobhutnahme von Jungen von 14 – 18 Jahren 
      (Träger: SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V.) 
 
Der oben in Ziffer 3.2 in den Absätzen 1 und 2 beschriebene Sachverhalt gilt auch für die Inobhut-
nahme von Jungen mit der Modifikation, dass die Aufgabe dem SKM mit der Einrichtung des 
ZOFF übertragen wurde und der Vertrag ab 01.01.1995 in Kraft getreten ist.  
 
Mit dem SKM wurde in mehreren Gesprächen ebenfalls eine neue Konzeption entwickelt. Sie be-
ruht in erster Linie darauf, das bisherige Kontingent für die Inobhutnahme von derzeit zwei Plätzen 
und für die Abklärung von derzeit vier Plätzen zu halbieren (1 x Inobhutnahme, 1 x Abklärung, 1 x 
flexible Nutzung). Dieser Bereich wird weiterhin pauschal von der Stadt Münster finanziert  und 
zwar im Umfang von 1.095 Tagen (drei Plätze x 365 Tage), eine darüber hinaus gehende Bele-
gung wird mit einem vereinbarten Intensivpflegesatz abgegolten. Durch die Reduzierung der Plät-
ze von sechs auf drei ergibt sich eine zukünftige Personalausstattung von 2,8 Fachkraftstellen.  
 
 
Werden auswärtige Jungen in Obhut genommen, wird dem zuständigen Jugendamt ein gesonder-
ter Tagessatz in Rechnung gestellt.  
 
Auch der SKM wird eine ambulante Krisenklärung für Jungen von 14 – 18 Jahren anbieten. Damit 
soll die stationäre Leistungsdauer reduziert und die Rückkehr ins Elternhaus erleichtert werden. 
Für diese Aufgabe wird im ZOFF eine halbe Stelle eingerichtet. Vom Volumen sind ca. 30 Fälle mit 
einem durchschnittlichen Stundenaufkommen von 25 Stunden prognostiziert. Die Steuerung der 
Fälle erfolgt über das Hilfeplanverfahren. 
 
Weiterhin wird der SKM im ZOFF im Umfang einer Stelle im Bereich Vormundschaften und Pfleg-
schaften für den Personenkreis von Jungen und jungen Männern ab 14 Jahren tätig werden. Das 
Amt wird gemäß § 76 SGB VIII diesem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe die Aufgabe zur 
Ausführung übertragen. Der SKM beantragt beim Landesjugendamt die Anerkennung für eine 
Vereinsvormundschaft. Die Stadt Münster baut entsprechende Personalressourcen ab und über-
gibt das entsprechende Fallvolumen von ca. 60 Fällen an den Träger, da gerade für diesen Perso-
nenkreis beim Träger die nutzbaren besonderen Fachkenntnisse vorhanden sind. Die Verringe-
rung von Amtsvormundschaften zugunsten von frei en Trägern oder Einzelvormündern ist bereits 
Ziel des Gesamtkonzeptes der Pflegekinderarbeit in Münster (Vorlage 873/2003 und gleichnamiger 
Bericht).  
 
Die Konzeption des Trägers ist beigefügt (s. Anlage 3).

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V/0139/2006 
 
3.4 Niedrigschwellige Angebote (sleep-in) 
(Träger: Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. und Diakonisches Werk 
Münster e.V.) 
 
Mit den Trägern der niedrigschwelligen Angebote „Masy“ für Mädchen und junge Frauen von 16 - 
27 Jahren (Träger: Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen  e.V.) und „sleep-in“ für Jun-
gen und junge Männer von 16 - 21 Jahren (Träger Diakonisches Werk Münster e.V .) wurden 
erste Gespräche terminiert. Ziel dieser Gespräche wird die bedarfsgerechte und fachliche Neuaus-
richtung der Einrichtungen sein.  
 
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird zeitnah über die Ergebnisse der Ab-
stimmungen berichtet. 
 
4. Zusammenfassung 
 
Die Umstrukturierung 
und Weiterentwicklung des  Inobhutnahme – Syst ems für Kinder und 
Jugendliche in Münster ist sowohl fachlich wie wirtschaftlich geboten.  
 
In der Vorlage 0961/2005 an den AKJF vom 10.11.2005 wurden die nach rund 10 Jahren Praxiser-
fahrung erkennbaren Entwicklungsbedarfe beschrieben: 
 
• Tendenzen der frühzeitigen Auslösung und Verfestigung von Trennungssituationen sollen 
nicht durch das Angebot gegenüber den Adressaten begünstigt werden. Die Aufenthaltsdauer 
in der stationären Krisenklärung wird auf max. 2 Monate beschränkt, um die Krisenklärung 
nicht als Ersatz für eine reguläre stationäre Hilfeart zu etablieren. Deswegen müssen evtl. er-
forderliche stationäre Anschlusshilfen ortsnah beschleunigt bereitgestellt werden. Hierüber ist 
mit den lokalen Heimträgern Einvernehmen erzielt worden. 
• Die räumliche und persönliche Trennung von Minderjährigen und ihren Eltern soll auf das 
dringend erforderliche Mindestmaß im Einzelfall begrenzt werden. Dies wird durch die Ergän-
zung  ambulanter Kriseninterventionsangebote gesichert. 
• Die Inobhutnahme soll als hoheitliche Maßnahme mit Eingriffscharakter gegenüber den Per-
sonensorgeberechtigten seitens des Jugendamtes stärker begleitet werden. Dies wird durch 
die regelmäßige Beteiligung der zuständigen Bezirkssozialarbeiter bzw. die Rufbereitschaft 
des KSD (auch an Wochenenden) zukünftig verstärkt. 
• Die vorhandenen ambulanten und stationären Einrichtungen und Dienste in Münster sollen 
als Abfederung der reduzierten Platzkontingente stärker genutzt werden. Die ambulante Ab-
klärung und Krisenklärung hat zum Ziel, Krisen und Konflikte frühzeitig und umfassend in den 
Familien ambulant zu lösen mit Hilfe professioneller Unterstützung (Elterncoaching, Konflikt-
mediation usw.). Hierzu sind Vereinbarungen mit dem ZOFF, Mädchenhaus und Kinderheim 
St. Mauritz getroffen worden. 
• Die Rückkehrquote nach Inobhutnahme und Abklärung in das Elternhaus soll erhöht und sta-
tionäre Folgemaßnahmen (Heimerziehung) unter pädagogischen und wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten soweit möglich reduziert werden. Diesem Ziel dienen die insgesamt neu ange-
steuerten und oben beschriebenen Maßnahmen. 
 
Mit den vorliegenden Konzeptionen kommen der öffentliche Jugendhilfeträger und die beteiligten 
freien Träger der Jugendhilfe den veränderten Anforderungen nach. Alle fachlichen und finanziel-
len Konzeptionen und Regelungen sind einvernehmlich zwischen den Trägern ausgehandelt wor-
den. 
 
I.V. 
Gez. 
 
Dr.Klein

- 7 - 
V/0139/2006 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Konzeption des Kinderheim St. Mauritz 
Anlage 2 – Konzeptskizze Mädchenhaus Münster 
Anlage 3 – Konzeption des ZOFF-Krisenhaus für Jungen

Beratungsverlauf (5)

02.03.2006 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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05.04.2006 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Orte (4)

  • Studtstraße 16
  • Münsterstraße 105
  • Kinderhauser Straße 63
  • Mauritz-Lindenweg 56

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0139/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37