V/0139/2006
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münste
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Konzeption Kinderheim St. Mauritz
15226 Zeichen
KINDERHEIM ST. MAURITZ
Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien
Kinderheim St. Mauritz, Mauritz-Lindenweg 56, 48145 Münster
Kinderkrisenhilfe
stationäre Krisenklärung
(Inobhutnahme, Abklärung, Rückführung)
20.02.2006
Kinderkrisenhilfe
Hilfe für Kinder in Notsituationen
Inhaltsverzeichnis:
Seite
1. Grundgedanken zum Hilfekonzept der stationären Krisenklärung 3
2. Beschreibung der Hilfen 4
• Anlässe für die Inanspruchnahme der Kinderkrisenhilfe
• fachlich-personelle Rahmenbedingungen
3. stationäre Krisenklärung und Inobhutnahme 5
4. familiäre Bereitschaftsbetreuung im Rahmen der Kinderkrisenhilfe 6
5. weitere Hilfen nach der Krisenklärung 7
• Kinderwohnung
• Rückführungsangebot
6. Schlussbemerkung 8
1. Grundgedanken zum Hilfekonzept der stationären Krisenklärung
Erziehungshilfe bedeutet auch Schutz vor Gefährdung, Vernachlässigung und Missbrauch, wenn sich
Familiensysteme in schwierigen Grenzsituationen zwi schen individueller Überforderung, eigenem
Problemdruck und unzureichender Erziehungskompetenz befinden. Gelingt ihnen die Verantwortung
für Schutz und Versorgung ihrer Kinder nicht, stell t die Kinderkrisenhilfe die Akut- und
Notversorgung in einer Gruppe mit 3 Plätzen oder in Bereitschaftspflegestellen sicher.
In familiären Krisensituationen können Kinder kurzf ristig sowohl in einer beschützten Wohngruppe
als auch in Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen werden. Bereitschaftspflege- und
Wohngruppenplätze hält das Kinderheim St. Mauritz r und um die Uhr zur sofortigen Verfügung vor
für Kinder in besonders belastenden Krisen- oder be drohlichen Lebenssituationen. Das Kinderheim
St. Mauritz garantiert, das jederzeit ein Kind ad hoc aufgenommen werden kann.
Die stationäre Krisenklärung bietet Hilfe für Famil ien in akuten Krisen, die aus eigener Kraft keinen
Ausweg mehr sehen, deren Bewältigungsstrategien zus ammengebrochen sind und dringend
fachkompetente Hilfe benötigen, um die bestehende G efahren abzuwenden. Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien ist nach § 42 SGB VIII ver pflichtet, Kinder in Obhut zu nehmen, wenn sie
darum bitten, oder wenn eine dringende Gefahr für d as Wohl des Kindes eine Inobhutnahme
erforderlich macht. Die Aufgabe bewegt sich im sens iblen Konfliktfeld von Kindeswohl und
Elternrecht. In der Regel erfolgt eine Unterbringun g durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien als Erziehungshilfe nach § 34 SGB VIII. De r Zugang zur Abklärung erfordert den Antrag
der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung in dieser speziellen Form.
Wenn Kinder in bedrohliche Situationen geraten oder aus einem anderen Grund nicht zu Hause
bleiben können oder möchten, besteht außerhalb der Dienstzeiten des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien auch die Möglichkeit, dass sie sich direkt an die Kinderkrisenhilfe wenden.
Die Telefonnummer der Kinderkrisenhilfe Münster:
13 30 444 (Tag und Nacht)
Das Kinderheim St. Mauritz stellt die Aufgabenwahrn ehmung der Inobhutnahme nach § 42 SGB
VIII und die Abklärung im Rahmen des § 34 SGB VIII für alle Kinder sicher, für Mädchen bis zum
Alter von 12 und Jungen bis zum Alter von 14 Jahren . Die stationäre Abklärung ist befristet auf
längstens 2 Monate; falls erforderlich, kann als mi ttelfristige Maßnahme eine Weiterbetreuung im
Regelangebot erfolgen.
2. Beschreibung der Hilfen
Krisenhilfe setzt ein, wenn sich Familien in akuten Problemsituationen befinden, die das Ausmaß
schon vorhandener Belastungen und Anforderungen übe rsteigen, die sonst eingesetzten
Bewältigungsmechanismen zusammenbrechen und Hilfe v on außen unabdingbar wird. Mit dem
Angebot der Krisenklärung will das Kinderheim St. M auritz Familien in Notsituationen beistehen,
zukunftsorientiert diese Krisen zu bewältigen. Unab hängig vom Sorgerechtsstatus werden
einzelfallbezogen immer alle verfügbaren, positiven Ressourcen aus dem familiären oder sonstigen
Umfeld für die Kinder geprüft und einbezogen.
Anlässe für die Inanspruchnahme der Kinderkrisenhilfe können u. a. sein:
• Verwahrlosung eines Kindes
• mangelhafte Versorgung eines Kindes
• körperliche, psychische oder sexuelle Misshandlung eines Kindes
• Überlastung der Eltern
• Inhaftierung der Eltern
• Suchtproblematik der Eltern
• psychische Probleme
• Kindesaussetzung und Verlassen des Kindes
fachlich-personelle Rahmenbedingungen
Das Team aus 5 Fachkräften ist ständig einsatzberei t und garantiert eine personelle Kontinuität
während der gesamten Zeit der Hilfe. Die Teammitgli eder sind Dipl. Sozialpädagogen (zwei Frauen,
zwei Männer und eine Jahrespraktikantin oder –prakt ikant); im Bedarfsfall kann das Team
kurzfristig flexibel ergänzt werden, wenn die verei nbarte Belegung überschritten wird oder
besondere Problemlagen dies erfordern.
Methodisch ist die Krisenintervention auf
• Krisen erkennen
• Krisen entschärfen
• Schutz vor weiterer Vernachlässigung und Misshandlung
• Schaffung räumlicher Distanz und sicherer Geborgenheit
ausgerichtet. Die Kinder werden von den Fachkräften umfassend versorgt und betreut. Sie bieten den
Kindern ein konstantes und verlässliches Beziehungs angebot. Die Interaktionsbeobachtung,
Dokumentation und Auswertung wird begleitet und unt erstützt von einer Dipl. Psychologin; sie steht
auch für die kurzfristige psychologische Diagnostik zur Verfügung.
3.. stationäre Krisenklärung und Inobhutnahme
Aufnahmealter: Mädchen bis 12 Jahre
Jungen bis 14 Jahre
Das Kinderheim St. Mauritz gewährleistet, dass für ad hoc Aufnahmen immer eine Fachkraft als
Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das gleiche gilt während der Dauer der Krisenklärung und des
Aufenthalts der Kinder in der extra vorgehaltenen K inderwohnung. Die Kinderwohnung ist rund um
die Uhr erreichbar unter der Telefon-Nummer in Müns ter 13 30 444 und befindet sich am Mauritz-
Lindenweg 56.
Das Kinderheim St. Mauritz unterstützt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei
Kindeswohlgefährdung und stellt die sofortige Inobh utnahme von Kindern sicher. Das Kindeswohl
hat die höchste Priorität. Der Verbleib von Kindern aus Münster dauert längstens 3 Tage (Ausnahme:
Wochenenden und Feiertage). Während dieser 3 Tage w ird in Ansprache mit dem KSD geklärt, ob
eine Rückführung oder anderweitige Unterbringung de s Kindes erfolgt. Pauschal werden für diese
Aufgabe 3 Plätze vorgehalten und vom Amt für Kinder , Jugendliche und Familien finanziert. Bei
höherer Inanspruchnahme werden die weiter benötigten Plätze nach dem vereinbarten Entgelt für das
Intensivangebot abgerechnet.
Die Dauer der Abklärung darf grundsätzlich 2 Monate nicht überschreiten; nach Ablauf dieser Frist
kann eine mittelfristige weitere Unterbringung zum Regelentgelt erfolgen.
Alle inhaltlichen Fragen bezüglich der Aufnahme ein es Kindes und des zu leistenden
Klärungsprozesses während des Aufenthaltes werden i n enger Zusammenarbeit zwischen den
Mitarbeitern des Kinderheims und den zuständigen Mi tarbeitern des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien gelöst.
Auch zur Klärung von Zuständigkeiten werden unmitte lbar die zuständigen Mitarbeiter des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien durch das Kind erheim St. Mauritz eingeschaltet. Wenn Kinder
aus einem Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugen damtes als Münster in Obhut genommen
werden, informiert das Kinderheim St. Mauritz das z uständige Jugendamt darüber, dass es
verpflichtet ist, für den weiteren Verbleib der Kinder Sorge zu tragen.
4. familiäre Bereitschaftsbetreuung im Rahmen der Kinderkrisenhilfe
Seit 1990 bietet das Kinderheim St. Mauritz die ad hoc Unterbringung von Kindern in
Bereitschaftsfamilien an. Seit 1996 ist die Bereits chaftspflege Teil der Akut- und Notversorgung, die
das Kinderheim St. Mauritz im Auftrag der Stadt Mün ster für Kinder sicherstellt. Das Angebot gilt
für Kinder, die auf Grund einer akuten Notsituation nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können.
Die Bereitschaftspflege ist gedacht für Säuglinge u nd kleine Kinder im Vorschulalter und erfolgt im
Rahmen von Krisenintervention über die Kinderkrisen hilfe. Die ad hoc aufgenommenen Kinder
leben so lange in der Bereitschaftspflegefamilie bi s geklärt ist, ob sie in ihre Herkunftsfamilie
zurückkehren können oder eine dauerhafte Unterbringung für sie angezeigt ist.
Es gibt Familien mit Problem- und Konfliktlagen, die von Gewalt- und Misshandlungssituationen bis
hin zu grober Vernachlässigung und Kindesaussetzung reichen. Diese Kinder benötigen sichere
(Über)-Lebensorte in diesen für sie bedrohlichen Lebenssituationen.
Die Bereitschaftspflegestellen sind Teil der statio nären Krisenklärung. Jedoch werden die Kinder
hier nur nach § 34 SGB VIII untergebracht. Eine Unt erbringung im Rahmen von Inobhutnahme (§
42 SGB VIII) ist nur im Ausnahmefalle möglich.
Aufgabe der Bereitschaftspflegefamilie ist es, das Kind für eine gewisse Übergangszeit gut zu
versorgen, so dass das kleine Kind sich geschützt u nd emotional gut aufgehoben fühlen kann.
Besonders Kleinkinder sind mit wechselnden Bezugspe rsonen in einer Gruppe überfordert und
benötigen diese individuelle Betreuung und Zuwendung.
Für schwerst traumatisierte Kinder, bei schweren tr aumatischen Schädigungen, Verdacht auf Missbrauch u nd Kindesmisshandlung
muss eine Bereitschaftspflegefamilie wegen des Setti ngs nicht immer die fachlich angemessene Hilfe sein . In familiären
Beziehungsstrukturen, die naturgemäß Übertragungen a uf Elternfiguren hervorrufen, können diese Kinder n icht den für sie
notwendigen Schutz vor in der Übertragung wiederbel ebten Gefühlen von Ausgeliefertsein und existentiel ler Bedrohung erfahren.
Diesen Kindern werden einfachere persönliche Beziehungen in der Wohngruppe angeboten und kein komplexes Familiensystem.
Die Bereitschaftspflegeeltern werden vom Träger „Ki nderheim St. Mauritz“ sorgfältig ausgesucht
und auf diese Aufgaben vorbereitet. Sie verfügen üb er ausreichenden Wohnraum und können dem
Pflegekind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen . Insbesondere müssen sie zu Kontakten mit
den leiblichen Eltern bereit sein. Für das Kind ist es wichtig, dass die Pflegeeltern die Belastungen
und familiären Konflikte, die es erlebt hat, nicht verharmlosen und abwerten, sondern eine
Akzeptanz und ein Verständnis dafür aufbringen und mit dem Kind darüber sprechen können. Auch
dürfen sie Bindungswünsche nicht forcieren und müss en Loslösungsprozesse und
Vermittlungsanbahnungen begleiten können. Bereitschaftspflegeeltern befinden sich in der Situation,
mit verschiedenen Diensten und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien regelmäßig
kooperieren zu müssen. Dies alles erfordert die Ber eitschaft und Fähigkeit, sich beraten zu lassen;
die fachliche Begleitung und Beratung stellt das Kinderheim St. Mauritz sicher.
Ausführliche fachliche Informationen zur Rückführun g oder zur Vermittlung aus der
Bereitschaftspflegefamilie in eine Dauerpflegefamil ie sind dem Heft „Grundpositionen
Pflegevermittlung“ (Hrsg. Kinderheim St. Mauritz) zu entnehmen.
Die derzeit neun Bereitschaftspflegefamilien des Ki nderheims befinden sich in Münster und
Umgebung.
5. weitere Hilfe nach der Krisenklärung
Kinderwohnung
Nach der Krisenklärung (max. zwei Monate) können Ki nder vorübergehend in der Kinderwohnung
bleiben, wenn eine Rückführung ins Elternhaus oder eine unmittelbare Vermittlung in eine
Dauerpflegestelle geplant und vereinbart ist. Nochm alige Trennungen und Beziehungsabbrüche für
diese Kinder sind so vermeidbar. In diesen Einzelfä llen macht eine Verlegung des Kindes in eine
andere Betreuungsform oder Wohngruppe fachlich kein en Sinn. Diese Kinder können nach 2
Monaten mittelfristig fortgesetzt Betreuung und Erz iehungshilfe in der Kinderwohnung im Rahmen
eines Regelangebotes erhalten, wenn der Zeitraum bis zur Entlassung überschaubar ist.
Diese Angebot ist auch geeignet für eine kurzfristi ge und flexible Aufnahme von Kindern in nicht
vorhersehbaren Lebenssituationen (z.B. Ausfall der elterlichen Betreuung bei teilstationären
Maßnahmen). Für Hilfen nach § 20 SGB VIII steht die Kinderkrisenhilfe ausdrücklich nicht zur
Verfügung.
Rückführungsangebot
Die Rückführung des Kindes aus der Kinderkrisenhilf e kann von einer Fachkraft der
Kinderkrisenhilfe ambulant begleitet werden. Diese abschließende Hilfe kann gemeinsam mit den
sorgeberechtigten Eltern geplant und behutsam umgesetzt werden.
Das Konzept beinhaltet die Unterstützung der Eltern nach der Entlassung des Kindes im Lebensraum
der Familie und in deren alltäglichem Lebenszusamme nhang für einen begrenzten Zeitraum. Dabei
soll förderliches Elternverhalten möglichst maximie rt und sollen Fehler und Schwächen in den
Erziehungsbemühungen der Eltern aufgegriffen und möglichst minimiert werden.
Mit Blick auf das Kind kann diese begleitende Berat ung und ergänzende Hilfe für auftretende
Probleme und Konflikte hilfreich und entlastend sein.
Eltern zu dieser Kooperation zu gewinnen ist oft sc hwierig und setzt für jeden Einzelfall umfassende
fachliche Vorbereitungen voraus. Um die Motivation der Eltern zu fördern, ist eine
ressourcenorientierte Ansprache und Verständnis für ihre Lebenserfahrungen und
Lebensbedingungen hilfreich. Diese Elternarbeit ist bei überforderten, mutlosen und demotivierten
Eltern mit ihren Erfahrungen des Versagens und Sche iterns nicht einfach und nur bedingt „über den
Kopf“ machbar, sondern erfordert auch handlungs- und erlebnisorientierte Einheiten.
Diese ambulante Rückführungshilfe wird im Hilfeplan inhaltlich und zeitlich vereinbart.
Ausreichend für diese unterstützende und entlastend e Hilfe werden voraussichtlich 50
Fachleistungsstunden sein. So kann gelingen, dass E ltern ihren Erziehungsauftrag wieder selbst
wahrnehmen. Für eine Probephase ab 1. April 2006 we rden zunächst 10 Einzelfälle vorgesehen und
anschließend ausgewertet.
6. Schlussbemerkung
Dass Kinder in sie besonders belastenden Krisensitu ationen schmerzliche Erfahrungen machen
mussten, hat uns besonders empfindsam für die Recht e von Kindern gemacht. Gerade vor dem
Hintergrund der Zunahme und der Vielfalt der Konfli kt- und Problemlagen in Familien steigen die
Risikofaktoren für Kindesmisshandlung und Vernachlässigung.
Die Kinderkrisenhilfe bot in zehn Jahren für 750 ad hoc aufgenommene Kinder einen sicheren
(Über)-Lebensort. Am 18. Februar 1996 nahm die Nota ufnahmegruppe im Kinderheim St. Mauritz
ihren Betrieb auf. Die meisten Kinder wurden nach d er Krisenklärung nach Hause zurück geführt, in
anderen Fällen wurden vom Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien ambulante oder stationäre
Folgemaßnahmen entwickelt.
Nach genau 10 Jahren erfolgt nun eine Weiterführung mit einem veränderten Konzept. Das
Kinderheim St. Mauritz garantiert auch zukünftig ei ne fachlich verantwortliche Notversorgung und
Krisenklärung für alle Kinder, die in Münster ad hoc Schutz und Hilfe benötigen.
Konzeptskizze Mädchenhaus Münster
29361 Zeichen
Konzeptskizze Mädchenhaus
Münster
Stand: Januar 2006
OUTLAW gGmbH Mädchenhaus
Münster
Region West Studtstr. 16
Münsterstr. 105 48149 Münster
48268 Greven Tel.: 02 51 / 4 6
88 6
Tel.: 0 25 71/95 39-0 Tel.: 02 51 / 5 50 19
Fax: 0 25 71/95 39-39 Fax: 02 51 / 1
44 94 91
http://www.outlaw-jugendhilfe.de
e-mail: info@outlaw-jugendhilfe.de
1. Die OUTLAW gGmbH
2. OUTLAW in Münster: Das Mädchenhaus
2.1. Zu den Grundlagen
2.1.1. Das Haus
2.1.2. Das Team
2.1.3. Krise und Krisenintervention
2.1.3.1. Was ist eine Krise?
2.1.3.2. Erleben einer Krise im Jugendalter
2.1.4. Was ist Krisenintervention
2.1.5. Zwischen Parteilichkeit und Neutralität
3. Flexi-WG: Wohnen und Leben für Mädchen in der Nä he ihrer Familien
3.1. Zu den Grundlagen einer Flexi-WG
3.2. Die Mädchen
3.3. Unser Angebot
3.3.1. Mädchen und ihre Familien in Krisen – Flexible Unte rstützung und
Perspektiv-
entwicklung
3.3.2. Die Arbeit mit Eltern und Familien
3.3.3. Ortsnahe Unterbringung von Mädchen
4. Alltag im Mädchenhaus
5. Inobhutnahme und Krisenklärung als besondere sta tionäre Krisenintervention
5.1. Die Zielgruppe
5.2. Freiwilligkeit
5.3. Gesetzliche Grundlagen
5.4. Unser pädagogischer Auftrag
5.5. Das Jugendamt
5.6. Die Eltern
5.7. Das Netzwerk
5.8. Die Arbeitsstrukturen und der Zugang zur Inob hutnahme
6. Ambulante Krisenintervention in Familien
6.1. Zielgruppe
6.2. Ziele
6.3. Arbeitsverständnis
6.4. Unser Angebot
6.5. Dienstzeiten und Erreichbarkeit
6.6. Abgrenzung zu anderen Hilfeformen
6.7. Kooperation
!"#$%
1000 Kinder und Jugendliche - so viele Chancen wie möglich!
Die OUTLAW gGmbH – das sind bundesweit mehr als 60 Teams und Einrichtungen, in
denen fast 1000 Kinder und Jugendliche mit ihren Fa milien Unterstützung und Beratung
erfahren. Unsere Stärke sind unsere 300 Mitarbeiter innen und Mitarbeiter, die ihre volle
Kompetenz und Kreativität in die Waagschale werfen. Wir bieten flexible und innovative
Hilfe an, die Kindern, Jugendlichen und Familien ge recht wird – konfessionell und
weltanschaulich unabhängig. OUTLAW ist Mitglied im Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband.
Neue Chancen vor Ort
Begonnen hat alles 1987 mit – unserem Namensgeber – dem Zweimastschoner
`Outlaw´, auf dem als besonders schwierig geltende Jugendliche betreut wurden, und
zwei Wohngruppen im Raum Greven. Bis heute hat sich daraus ein breites
Angebotsspektrum entwickelt. OUTLAW ist dezentral o rganisiert – mit Betriebsteilen in
Nordhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenbur g-Vorpommern,
Niedersachsen, Hessen, und Baden-Württemberg. Ob kla ssische Jugendhilfe in
Wohngruppen oder ambulante Betreuung, ob Kindertages stätten, Jugendzentren,
Schulverweigerungsprojekte, Horte oder ein Second-H and-Laden für sozial schwache
Familien – immer ist das Ziel der Angebote, den Men schen dort, wo sie leben, so viele
Chancen wie möglich zu eröffnen.
Flexible Lösungen
Unsere Angebote sind so vielschichtig wie die Anspr üche und Bedürfnisse von Familien.
Gerade berufstätige Eltern brauchen zuverlässige un d unkomplizierte Unterstützung, die
mit den Veränderungen ihres Alltags Schritt hält. U nsere Strukturen ermöglichen flexible
Lösungen und neue Modelle. Dabei beziehen wir uns a uf die Erfahrung und den
Sachverstand aus mehr als 15 Jahren Arbeit mit und für Kinder(n), Jugendliche(n) und
Familien.
Perspektive in der Familie
Schulprobleme, Auseinandersetzungen mit den Eltern, Schwierigkeiten bei der Arbeit
oder im Freundeskreis können fachliche Hilfe notwen dig machen. In solchen akuten
Konflikten benötigen junge Menschen ein hohes Maß a n Orientierung. Nicht nur der
Einzelne, sondern die gesamte Familie muss eine neu e gemeinsame Perspektive
entwickeln. Darauf zielt unserer Beratungsangebot.
Erlebnisreiche Freizeit
Freizeit ist Familienzeit. OUTLAW kreiert Freizeita ngebote, die auf die verschiedensten
Wünsche und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen un d Familien zugeschnitten sind.
Zeit, die nicht `totgeschlagen´ werden muss, sonder n reich an Erlebnissen ist. Zeit, die
nicht konsumiert, sondern mitgestaltet wird: Famili enfeiern, Firmenfeste, Spiel- und
Sportprogramme und Ferienreisen.
&
Im Dezember 2005 sind wir umgezogen. Dieses hat für uns nicht nur bedeutet, in ein
neues Haus einzuziehen, sondern zukünftig mit einem Konzept zu arbeiten, das
Bewährtes erhält und mit Neuem verbindet.
Die Frage „Was bleibt?“, ist schnell zu beantworten . Wie bisher werden wir die
gesetzliche Pflichtaufgabe der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII für Mädchen ab 12
Jahren wahrnehmen. Das Neue unseres Angebotes beste ht insbesondere darin, dass
wir unser Haus öffnen für Mädchen ab 12 Jahren, die einen kurz-, mittel- oder
langfristigen Wohn- und Lebensort brauchen. Wir ver ändern uns also von einem
anonymen Haus mit Übergangscharakter hin zu einem offenen Haus, das Eltern, Familie,
Freundinnen und Freunde und Öffentlichkeit empfängt und willkommen heißt. Unser
Arbeitsschwerpunkt heißt zukünftig: „Flexi-WG: Wohn en und Leben für Mädchen in der
Nähe ihrer Familien.“
Und wir gehen noch weiter: Das Interesse der Stadt Münster, Familien in Krisen zu
unterstützen und zusammen zu halten, begrüßen und b efürworten wir. Nach einer
stationären Unterbringung im Rahmen von Kriseninter vention wird grundsätzlich geprüft,
ob eine ambulante „Nachsorge“ in und mit der Famili e den Verbleib des Kindes oder
der Jugendlichen hier ermöglicht und sichert. Bei di eser ambulanten „Nachsorge“
handelt es sich um eine Leistung nach § 27 II SGB VI II in Verbindung mit § 34 SGB VIII,
deren Umfang und Dauer in der individuellen Hilfeplanung festgelegt wird, in aller Regel
aber als kurzzeitige, das Zusammenleben in der Fami lie sichernde Intervention
verstanden wird.
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& %
Schutzraum und parteiliche Mädchenarbeit, Öffnung d es Hauses und Arbeit mit
Familien, wie soll das gleichzeitig gehen? Es geht – räumlich lösen wir dies in unserem
Projekt „Flexi-WG in der Studtstraße 16: Wohnen und Leben für Mädchen in der Nähe
ihrer Familien“ so:
Dachgeschoss „Flexi-WG: Wohn- und Lebensort für Mäd chen“
Bereich für Mädchen (3 Mädchenzimmer, Wohnzimmer)
2. Etage „Flexi-WG:
Wohn- und Lebensort für Mädchen “
Bereich für Mädchen ( 4 Mädchenzimmer, Teeküche)
1. Etage „Hoheitsgebiet“ Inobhutnahme und Kriseninter vention
Bereich für Mädchen (4 Mädchenzimmer)
Und Mitarbeiterinnen (Büro, Nachtbereitschaftszimmer)
Erdgeschoss „Öffentliche Etage“
Küche und Gemeinschaftsräumlichkeiten mit Telefon- und
Internetanschluss
Leitungsbüro, Besprechungszimmer
Keller
Tanzraum, Snoozelraum, Stauraum, Sportraum, Waschkeller
&&#
Das Team des Mädchenhauses ermöglicht unterschiedli che Hilfen aus einer Hand.
Einzelne Hilfearten müssen nicht mehr unvermittelt nebeneinander stehen, sie können
vielmehr phantasievoll kombiniert und fließende Übe rgänge praktiziert werden. Wir
werden zukünftig mit einem Konzept arbeiten, das Be währtes erhält und mit Neuem
verbindet. Es gibt ein gewachsenes, konsolidiertes Frauenteam in Münster, dieser Teil
wird erhalten bleiben, wenn es um die stationäre Un terbringung von Mädchen
entweder im Rahmen von Inobhutnahme oder der Flexi- WG geht. Die Schichtdienste
werden ausschließlich von Frauen für Mädchen geleis tet. Der Umgang mit Krisen
erfordert ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation und Kompetenz. Unser Team
besteht aus pädagogischen und sozialarbeiterischen Fachkräften, einige verfügen über
Zusatzausbildungen.
Gleichzeitig wird die Arbeit mit Familien durch das selbe Team durchgeführt, das wir bei
Bedarf durch die Mitarbeit von männlichen Kollegen e rweitern können, wenn es um
ambulante Tätigkeiten geht. Geschlechterorientierun g auch seitens des Personals zu
bieten ist hierbei unverzichtbar.
&( )
Krisen gehören zum menschlichen Leben. Der Mensch i st im Zusammenleben mit
anderen in einen wechselseitigen Austausch- und Ent wicklungsprozess eingebunden, in
dem es immer wieder darum geht, das emotionale Glei chgewicht herzustellen.
Entwicklung erfolgt dabei im Spannungsfeld von Stab ilität und Wandel, durch die
Dialektik von Erstmaligkeit und Bestätigung. Dieser Prozess beinhaltet als „normale“
Begleiterscheinungen also durchaus Zeiten von Instab ilität, Problemen und Konflikten.
Eine Krise zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich vom bisher üblichen „Lauf der Dinge“
im Leben eines Menschen abhebt.
&( *
Krise, griechisch krisis, bedeutet „Entscheidung“ u nd kennzeichnet sowohl eine im
Allgemeinen schwierige Situation als auch den Wende punkt einer Entwicklung; eine
Krise mündet in eine Entscheidungssituation. Eine K rise stellt einerseits eine Gefahr dar,
da sie das Mädchen bzw. seine Familie zu überwältig en droht. Andererseits
repräsentiert sie eine Gelegenheit bzw. Chance, den n in einer Krisensituation kann die
Empfänglichkeit steigen, (professionelle) Hilfe anzunehmen.
&(& +$ #,!
Pubertät und Adoleszenz werden von den Themen Selbs tständigkeit,
Eigenverantwortung, Lebensplanung und Lebensgestalt ung bestimmt. Gleichermaßen
wird die Jugendzeit von innerer Ambivalenz, oft auch von Zerrissenheit beeinflusst. Diese
Ambivalenz wird durch zwei zum Teil in entgegengese tzte Richtungen strebende
Gefühlsäußerungen deutlich:
Zum einen existieren Gefühle von Abhängigkeit und W ünsche nach Bindung und
Geborgenheit, zum anderen sprechen und verhalten si ch die Mädchen entsprechend
ihren Wünschen und Forderungen nach Ablösung und Se lbstbestimmung. Dann haben
die Erwachsenen und insbesondere die Eltern „keine Ahnung, was los ist“ und „sollen
sich aus meinem Leben raushalten“. Weder ist also d ie kindliche Identität vollständig
abgegeben, noch ist eine klare Selbstdefinition von Erwachsen-Sein herausgebildet.
&- )
*
Wir definieren Krisenintervention als eine rasch ei nsetzende „emotionale erste Hilfe“, um
den psychischen Zustand der Person zu stabilisieren und akute Symptome von
Stressbelastung zu reduzieren. Sie wird unterstützt , zu einem Zustand angemessener
Situationsanpassung zurückzukehren. Der Fokus der K risenintervention ist immer auf den
gegenwärtigen Krisenzustand gerichtet. Die ruhige A bklärung der Problemsituation, bei
der auch die bisherigen Problemlösungsversuche zu b erücksichtigen sind, dient als
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Kr isenintervention dauert so lange,
bis die zu eskalieren drohende Gefühlslage des Mens chen stabilisiert ist und seine
Möglichkeiten, Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zu erkennen, wieder in den
Vordergrund rücken.
&.'/012
Die pädagogische Grundhaltung in der Arbeit mit den Mädchen begründet sich im
Konzept der Parteilichkeit. Sie beschreibt den Ansp ruch, die Konfliktsituationen der
einzelnen Mädchen und jungen Frauen vor dem Hinterg rund ihrer individuellen
Lebenssituation, ihrer biographischen Entwicklung s owie der Problemlagen von
Mädchen und jungen Frauen in unserer Gesellschaft z u verstehen. Unsere Arbeit mit
Familien ist davon gekennzeichnet, dass wir den gle ichen Respekt und die
Wertschätzung, die wir den Mädchen zeigen, auch jed em Vater, jeder Mutter und
jedem anderen Familienmitglied erweisen. Für ein Mä dchen zu sein, heißt niemals,
gegen die Eltern sein. Im Gegenteil, manchmal erwei st sich die Intervention, die gut für
ein Familienmitglied zu sein scheint, auch als sinn voll für alle Beteiligten. Nun könnte die
logische Schlussfolgerung heißen: Wenn mit Mädchen parteilich gearbeitet wird, so
müsste doch in der Konsequenz mit Familien allparte ilich gearbeitet werden. Dies
wiederum würde jedoch besagen, für alle Familienmit glieder Partei ergreifen und sich
mit allen Seiten ambivalenter Beziehungen identifiz ieren zu können – eine unseres
Erachtens so gut wie unmögliche Leistung. Wir glaub en daran, dass wir den einzelnen
Familienmitgliedern nützlicher und hilfreicher sind , wenn wir uns nicht unterschiedslos in
bestehende Beziehungsmuster einbauen lassen und orie ntieren uns deshalb am
Konzept der Neutralität. Neutralität ist in erster Linie nicht eine Frage der Absicht,
sondern eine Frage der Wirkung: Wenn den Familienmi tgliedern nach einem
Hausbesuch nicht klar ist, auf wessen Seite der Mit arbeiter/die Mitarbeiterin mehr
gestanden hat und welche der vertretenen Ideen er/s ie mehr favorisiert hat, dann ist
neutral gearbeitet worden.
Für jede Grundhaltung gibt es auch Grenzen: Vorrang erhält das Prinzip der
Parteilichkeit immer dann, wenn eine akute Kindeswo hlgefährdung im Raum steht. Der
Schutz des Kindes bzw. des/der Jugendlichen hat immer und überall Priorität.
( 345 "
$62 3#
( '"!345 "
Mit dem vorliegenden Konzept der Flexi-WG für Mädch en (7 stationäre Plätze) ist eine
Strukturidee beschrieben, die es möglich macht, inn erhalb eines konkreten
Sozialraumes verschiedenste Hilfen zu organisieren und umzusetzen. Mädchen und ihre
Familien können so weiterhin die Stärken und Sicher heiten ihrer gewohnten
Sozialbezüge nutzen. Aus einem Teamzusammenhang her aus werden Hilfesettings
organisiert, die sowohl längerfristige Lebensorte a ußerhalb der Herkunftsfamilie als auch
Entlastungsmöglichkeiten in Krisensituationen sicherstellen.
Sich verändernde Arbeitsschwerpunkte sind nicht meh r automatisch mit
Betreuungswechseln und unerwünschten Personalverände rungen verbunden, die
verschiedenen – auch einschneidenden – Intervention en haben nicht automatisch zur
Folge, dass die Betroffenen Ortswechsel mit den beka nnten sozialen Folgen in Kauf
nehmen müssen: Als fatal erweist es sich, dass Betre uung außerhalb des Elternhauses
oftmals für die Mädchen mit einem Wechsel des sozia len Umfeldes verbunden ist. Sie
müssen also ihre vertraute Umgebung, ihren Freundes kreis, ihre Schule und wichtige
Bezugspersonen aufgeben. Die am bisherigen Lebensort erlangte Sicherheit geht ihnen
verloren und sie müssen sich neben den Schwierigkei ten, die sie haben und die zu der
Hilfemaßnahme führten, außerdem der immensen Aufgab e des Aufbaus einer/ihrer
neuen Lebenswelt stellen.
(&
Wir bieten Mädchen und jungen Frauen ab 12 Jahren, die in ihren bisherigen
Lebensbezügen (Familie, Pflege- oder Adoptivfamilie , Heim) in Schwierigkeiten geraten
sind, einen aktuellen Ort der Entlastung und dauerh aft neue Ansatzpunkte für ihre
Entwicklung an. Gleichermaßen sichern wir verlässli ch und belastbar
Kriseninterventionsmöglichkeiten und stellen kontin uierliche und ebenfalls belastbare
Betreuungen bereit.
(( !$
Durch unsere Wohngruppe für Mädchen gelingt es, sic here und schützende Entlastung
und ggf. auch längerfristigen Ersatz für zeitweise fehlende Lebensorte zu schaffen.
Dadurch ist es möglich, sowohl entwurzelten Mädchen ein neues Zuhause zu bieten, als
auch Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die in Krisen geraten sind, Perspektiven
zu eröffnen, ohne dass sie sich ganz und damit auch oft für lange Zeit voneinander
trennen müssen. Darüber hinaus können ortsfern unte rgebrachte Mädchen
zurückgeholt und langsam wieder mit der von ihnen g ewünschten Umgebung
zusammengeführt werden, ohne dass sie auf eine stab ile und unterstützende Hilfe
verzichten müssten.
Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere § 34 SGB VIII, bei jungen Frauen ab 18
Jahren § 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII.
((3# 734$!
0
1)/1!
Mädchen können mit und in ihren Familien in Krisen geraten, die so weit eskalieren
können, dass alle Beteiligten keinen Ausweg mehr wis sen. Allein ambulante
Unterstützung bietet manchmal nicht genügend Entlas tung, therapeutische Hilfen
stellen keinen alltagsbezogenen Ersatz und eine Fre mdunterbringung erscheint den
Familienmitgliedern als ein zu endgültiger und radi kaler Schritt, die Situation erscheint
aussichtslos.
Die Mädchen können nach dem Aufenthalt in der Wohng ruppe, wenn die
Voraussetzungen dafür vorliegen, wieder in ihr Elte rnhaus zurückkehren und dort, wenn
dies notwendig ist, von den ihnen bekannten Pädagog innen im Sinne einer
Nachbetreuung weiter betreut werden. Der Aufenthalt in der Wohngruppe kann
dadurch eher "vorübergehend", die Trennung von der Familie muss nicht "für immer"
sein.
((&$#+3#
Um so viel wie möglich an familiären Zusammenhängen zu erhalten, beziehen wir,
neben der Konzentration auf die Mädchen, den nach w ie vor vorwiegenden Lebensort
Familie in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen mit ein.
Sofern die Bereitschaft der Familie gegeben ist, bem ühen sich die Mitarbeiterinnen
unseres Projektes, diese auf eine mögliche Rückkehr des Kindes in das Elternhaus
vorzubereiten. Dies kann beispielsweise dadurch gef ördert werden, dass die
regelmäßigen Kontakte des Mädchens zu Eltern und Ge schwistern begleitend
nachträglich in gemeinsamen Gesprächen analysiert u nd kommentiert werden
können. Den Eltern soll ein angemessener (d.h. ents prechend der Regelleistung laut
Rahmenvertrag) Rahmen geboten werden, innerhalb des sen sie eigene
Unsicherheiten, Probleme und Konflikte, die das Elt ern-Kind-Verhältnis betreffen,
thematisieren können. In diesem Zusammenhang bemühe n sich die Mitarbeiterinnen
um eine sensible, vertrauensvolle und kompetente pä dagogische Beratung und
Begleitung der Eltern.
((($!!)
Mit den Entwicklungen der Jugendhilfelandschaft in Münster ist in den letzten Jahren
immer sehr eng die Vorstellung verknüpft gewesen, m öglichst viele Hilfen dort zu
organisieren, wo ihr Bedarf anfällt. Aus unterschied lichsten Gründen ist dieses nicht
immer möglich gewesen. Auch Mädchen wurden in der V ergangenheit aufgrund im
jeweiligen Einzelfall fehlender geeigneter Betreuung skapazitäten ortsfern
untergebracht. Mit den Strukturen des Mädchenhauses können in Zukunft mehr
Mädchen und ihren Familien ortsnah Angebote gemacht werden, die ihrem
individuellen Bedarf entsprechen.
- !#
Grundsätzliches Ziel ist es, als Gegengewicht zur k risenhaften Lebenssituation der
Mädchen möglichst viel an Alltagsnormalität und Leb ensstruktur (aufrecht) zu erhalten
und zu fördern. Dabei ist es uns besonders wichtig, den Mädchen Sicherheit, Stabilität
(von Beziehungen), Respekt und Wärme zu vermitteln. Bestehende Strukturen und
Regeln ermöglichen einerseits erst die Erfüllung di eses komplexen Auftrags in einer
gemeinsamen Alltagsstruktur, dürfen aber anderersei ts nicht gleichzeitig fesseln und
normative Begrenzung des Erziehungsprozesses sein. D arüber hinaus erhalten die
Mädchen auch Orientierungs- und Haltepunkte in unsi cheren Zeiten von Krise und
Anstrengung. Regelverstöße werden vor diesem Hinter grund nicht nur als starre
Reizreaktionsmuster erlebt, sondern spiegeln das ko mplexe und vielschichtige
Geschehen wider.
.
$# 1!$
)
Bereits seit 1994 führt die OUTLAW gGmbH mit dem (ehemaligen) Mädchenkrisenhauses
die gesetzliche Pflichtaufgabe der Inobhutnahme von Mädchen (§ 42 SGB VIII) und der
längerfristigen Perspektiventwicklung (§34 SGB VIII) für die Stadt Münster und den Kreis
Warendorf aus. Bei einem Kontingent von drei Plätzen für Münster und einem Platz für
Warendorf werden hier die Angebote von sofortiger I nobhutnahme zum Schutz und zur
Entlastung der Mädchen und der längerfristigen Perspektiventwicklung im zeitli chen
Rahmen von bis zu drei Monaten vorgehalten.
. '!
Unsere Einrichtung wendet sich an alle Mädchen und jungen Frauen, die in Not sind
und eine Veränderung ihrer Lebensbedingungen anstre ben und benötigen. Häufig sind
sie von körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt bedroht oder betroffen und
wollen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr in ihren Familien oder
Einrichtungen der Jugendhilfe, Psychiatrien usw. le ben. Sie sind unterwegs, wollen
unerträglichen Situationen entfliehen, wissen aber nicht wohin.
.& 3/!1
Die Aufnahme und der Aufenthalt in der Einrichtung sind grundsätzlich an die freiwillige
Entscheidung des Mädchens oder der jungen Frau gebu nden. In der Konsequenz
bedeutet dies, dass kein Mädchen auf Anweisung Drit ter gegen ihren Willen
festgehalten wird. Gleichzeitig ist in der Praxis i mmer wieder festzustellen, dass der
Aufenthalt in unserem Haus auch dem Fehlen von Alte rnativen entspringt. Natürlich
wird z.B. versucht, ein junges Mädchen zu halten, wenn die Alternative die Straße wäre.
.( ""!
Inobhutnahme
Die gesetzliche Grundlage der Inobhutnahme ist der §42 SGB VIII. Neben der Art und
Weise der Unterbringung (Abs. 1: `Inobhutnahme eine s Kindes oder eines Jugendlichen
ist die vorläufige Unterbringung [...] bei 1. einer geeigneten Person oder 2. in einer
Einrichtung oder 3. in einer sonstigen betreuten Wo hnform. [...]´) benennt das Gesetz
entscheidende Grundlagen der Inobhutnahme: Abs. 2: `Das Jugendamt ist verpflichtet,
ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der
Jugendliche um Obhut bittet. [...]Abs. 3: Das Jugen damt ist verpflichtet, ein Kind oder
einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn e ine dringende Gefahr für das
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. [...]´.
Krisen- und Perspektivklärung
Eine Krisen- und Perspektivklärung kann auf der Gru ndlage des §34 (Heimerziehung,
sonstige betreute Wohnform) SGB VIII erfolgen. Mit d ieser gesetzlichen Grundlage
werden auch die in Einzelfällen notwendigen Nachsor geanteile vereinbart. Für die
Vertragsjugendämter des Kreises Warendorf kann u.U. auch eine
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) infrage kommen.
Flexi-WG für Mädchen
Sowohl die stationäre Unterbringung, als auch eine sich daraus ergebende
Nachbetreuung im Rahmen der Flexi-WG für Mädchen er folgt auf der Grundlage des §
34 SGB VIII, bei jungen Frauen § 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII.
.-
!
!6!
Ausgangspunkt für die Aufnahme ist in aller Regel d er Wunsch nach bzw. der Zwang zur
Veränderung. Es stehen nicht nur Fragen der Versorg ung und des sicheren Aufenthalts
im Vordergrund, sondern auch das Bedürfnis nach Stab ilisierung des eigenen Lebens.
Während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung erh alten die Mädchen umfassende
Beratung und Unterstützung bei der Klärung und Aufar beitung ihrer Situation, sowie bei
der Entwicklung neuer Lebens- bzw. Betreuungsperspektiven.
.. ,!#
Für unsere Arbeit hat die Kooperation mit dem Jugen damt eine zentrale Bedeutung.
Ihm obliegt die Federführung und Steuerungshoheit i m gesamten Planungsprozess, es
begleitet, führt zusammen und sichert die Strukture n des Klärungsprozesses. Die
unterschiedlichen Rollen von Jugendamt und Mitarbei terinnen unserer Einrichtung
kommen in einem konkreten Verfahren zum Ausdruck: N ach umgehender Information
über eine Inobhutnahme und einer ersten Einschätzun g über Hintergründe und
begleitende Umstände findet zunächst ein Erstgesprä ch statt. Mit dem Ziel einer
gemeinsamen Standortbestimmung werden anschließend Gespräche in verschiedenen
Konstellationen geführt. Erreicht werden soll eine verlässliche Absprache über das
weitere Vorgehen.
.8 +
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Begleitung von Konflikten und Krisen sowie die
gemeinsame Suche nach Wegen aus dieser Situation. W ir sehen jedes Mädchen und
jede junge Frau vor dem Hintergrund ihrer ganz pers önlichen Lebenssituation. [...] Der
Entschluss Ihrer Tochter, in unsere Einrichtung zu gehen, kann im ersten Augenblick eine
Belastung für Ihre ganze Familie darstellen. Vorausg egangen sind oftmals Konflikte, die
auch für Sie als Eltern schwierig und manchmal verl etzend gewesen sein können. [...]“
(Zitat Elternbrief, den alle Eltern aufgenommener Mädchen bekommen).
.9 2/1
Zum Netzwerk der Mädchen gehören Schulen, Beratungss tellen, Psychiatrische
Versorgungseinrichtungen, Arztpraxen, Behörden, Juge ndhilfeeinrichtungen,
Ausbildungs- und Arbeitsstellen. Sie bilden in aller Regel einen wichtigen Teil des sozialen
Bezugsrahmens, den es auch im Falle einer Krise nach Möglichkeit zu erhalten gilt.
.: $1'!!
$#
Die Mitarbeiterinnen sorgen im Schichtdienst dafür, dass die Einrichtung rund-um-die-
Uhr zu erreichen ist, dies sowohl in der Woche, als auch an Wochenenden und
Feiertagen. Darüber hinaus wird durch eine durchgeh end besetzte Rufbereitschaft
schnell und situationsorientiert gehandelt werden.
8 #$ )
3#
8 '!
Unser Angebot richtet sich insbesondere an Familien , in die Mädchen nach einem
stationären Aufenthalt im Mädchenhaus zurückkehren.
8& '
Ziel der Ambulanten Krisenintervention ist es, die Familie wieder zusammen zu führen
bzw. zusammen zu halten und die akute Krise gemeins am mit allen Beteiligten zu
bewältigen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Sicherung bzw. der Wiederherstellung der
Sicherheit für alle Familienmitglieder, insbesonder e ist der Schutz der Kinder und
Jugendlichen zu gewährleisten. Zur Bewältigung der e skalierten Lebenssituation geht es
vorrangig um die Aktivierung von Ressourcen, Fähigk eiten und Stärken der Familie
sowie um das Erkennen und Maximieren der Kompetenze n zur Lebensbewältigung, um
zukünftig möglichst ohne (professionelle) Hilfe zur echt zu kommen. Wir unterstützen die
Eltern, ihre Lebenssituation (wieder) eigenständig zu regeln, Verantwortung für ihr
Handeln zu übernehmen und möglichst zum Wohle aller den Familienkontext zu
erhalten.
8( $)
• Wir arbeiten mit KlientInnen, nicht mit PatientInnen.
• Wir glauben an Lösungen für die und in der Familie – anstelle von Auflösung der
Familie.
• Ziel ist immer, die Familie kurzzeitig zu stabilisieren und sich dann zurückzuziehen.
• Die Beziehungsarbeit in und mit den Familienmitglied ern soll Verbindung, jedoch
keine Bindung herstellen.
• In unserer Arbeit mit Familien geht es darum, klein zu machen, was klein macht
und groß zu machen, was groß macht (Stärken stärken , Schwächen
schwächen).
• Krise bedeutet optional, sich für eine notwendige V eränderung entscheiden zu
können.
• In jeder Familie gibt es Möglichkeiten zur Verstärk ung der positiven Kräfte und zur
konstruktiven Veränderung. Wir führen Kompetenzdialoge.
• Akute und krisenbezogene Familienarbeit ist immer T eamarbeit, d.h. ein/e
Familienarbeiter/in hat stets eine Co-Betreuung und Fachberatung „im Rücken“.
8- !$
Im Sinne einer Reintegration der Mädchen stellen wi r als nachsorgende Maßnahme
Hilfe für die Familie bereit. Aufgaben und Umfang werden dabei im Hilfeplan festgelegt.
In Einzelfällen, die mit dem Jugendamt abgesprochen sind, können ambulante
Interventionen auch angeboten werden, wenn dadurch die stationäre Aufnahme
eines Mädchens vermieden werden kann. Der Erstkonta kt mit/in der Familie erfolgt ggf.
mit dem/der BezirkssozialarbeiterIn. Die Hilfe wird möglichst vor Ort – also in der
Wohnung und dem sozialen Umfeld der Familie – gelei stet. Der Einsatz in der Familie ist
zeitlich begrenzt.
8. +$1
Unser Team bietet für eine Familie in den beschrieb enen Fällen auch außerhalb der
üblichen Bürozeiten und am Wochenende ein sofortige s Hilfeangebot. Dabei steht die
Fachkraft der Familie in persönlichen Gesprächen so wie per Telefon (Handy) zur
Verfügung. Ob eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung per Notrufnummer für die Familien ein
notwendiges Angebot ist, gilt es ggf. mit dem Auftr aggeber zu vereinbaren, zu
installieren und in der Praxis zu erproben.
88 $!!%66
#
Die Unterscheidung zu anderen Hilfeangeboten liegt weniger in Werthaltungen –
schließlich ist das gesamte KJHG darauf ausgerichte t, die Selbsthilfekräfte von Familien
zu mobilisieren und zu stärken – sondern in de r konkreten Form und Ausrichtung
(akut, kurzfristig) des Angebotes.
89
Die Effektivität unserer Arbeit setzt auch die enge Zusammenarbeit aller Institutionen
voraus, die mit Familienkrisen konfrontiert sind. E benso ist die Verzahnung der
unterschiedlichen Dienstleistungen auf sozialer, re chtlicher, medizinischer und
therapeutischer Ebene notwendig.
Konzeption des ZOFF - Krisenhaus für Jungen
19764 Zeichen
Anlage 3
Konzeption
Krisenhaus für Jungen
SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V.
2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S. 3
2. Zielgruppe S. 4
3. Das ZOFF - Angebot S. 4
4. Beratungs- und Betreuungskonzept
4.1 Arbeitsziele S. 5
4.2 Methoden S. 6
5. Personal und Ausstattung S. 9
6. Kooperation S. 9
“Inobhutnahme und Krisenklärung von Kindern und Jugendlichen”
gem. §§ 42 und 34 SGB VIII im ZOFF - Krisenhaus für Jungen
3
“Eine Krise ist ein produktiver Zustand, man muss
ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen”
(Max Frisch)
1. Einleitung
ZOFF - unter diesem Namen arbeitet seit 1994 das Krisen haus für Jungen in
Münster. ZOFF bietet ein geschlechtsspezifisches A ngebot für Jungen im Alter von
14 bis 18 Jahren, die sich in einer akuten Krisensituation befinden.
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit ist der § 42 S GB VIII “Inobhutnahme von
Kindern und Jugendlichen”. Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 42 Abs. 5 SGB
VIII sind ausgeschlossen. Die Stadt Münster hat dem SKM - Kath. Verein für soziale
Dienste Münster e.V. die Aufgabe der Inobhutnahme gem. § 76 Abs. 1 SGB VIII
übertragen.
Ziel der Arbeit ist es, in Not geratenen Jungen unm ittelbar Entlastung, Schutz und
Hilfe bei der Krisenbewältigung zu geben. Die Junge n können für einen begrenzten
Zeitraum in der Einrichtung leben und finden jederz eit dort Aufnahme. Auf der
Grundlage von § 36 SGB VIII beteiligen sich die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter an
der Erstellung eines Hilfeplans.
Zur Realisierung seiner Aufgabe verfügt ZOFF über e in breites räumliches und
fachliches Spektrum. Es stehen drei Plätze für die Stadt Münster, eineinhalb Plätze
für den Kreis Warendorf mit den Städten Ahlen, Beck um und Oelde, sowie ein halber
trägereigener Platz zur Verfügung. Die Jungen erhal ten von sozialpädagogischen
Fachkräften Beratung, Hilfe und Unterstützung.
Mit der Trägerschaft von ZOFF knüpft der SKM an ein e langjährige Tradition der
Arbeit in der Jugendhilfe in Münster an. Von 1926 b is 1986 war er Träger eines
Heimes der Kinder- und Jugendhilfe (Ludwigsheim ), zu dessen Aufgaben auch die
Aufnahme von Jungen in der angeschlossenen Schutz- und Beratungsstelle
(Schubs) gehörte.
Diese Konzeption versteht sich nicht als starres Ge bilde, sondern als eine
prozeßhafte Weiterentwicklung, in die unsere Praxis erfahrungen eingearbeitet
werden. Im Folgenden wird ein Überblick über den ak tuellen Arbeitsansatz und die
Ausstattung der Einrichtung gegeben.
2. Zielgruppe
Krisen und Grenzsituationen werden von den Jungen individuell erlebt, was sie
durch sehr differenzierte Verhaltensweisen deutlich machen. Jungen in Krisen
können, je nach Persönlichkeit, ängstlich, verletzt , misstrauisch, ratlos, wütend,
aggressiv oder auch in sich gekehrt sein. Bisherige Bewältigungsmechanismen
greifen nicht mehr und erreichen in der Flucht, dem Weglaufen ein plausibles
Verhalten, um dem nicht mehr lösbaren Druck der belastenden Situation entgehen zu
können. Auch Elternhäuser oder Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe sehen
4
entweder als pädagogische Grenzziehung oder aus Ohn machtsgefühlen im Verweis
aus der Wohnung oft die einzige Handlungsmöglichkeit.
Folgende Probleme sind Grund für die Inanspruchnahme des Hilfeangebotes :
* Jungen sind aufgrund von Beziehungsstörungen in i hrem
Lebensumfeld in eine Krise geraten, deren Aufarbeit ung ohne
fachliche Hilfe nicht mehr möglich ist.
* Jungen erleben Gewalt, Vernachlässigung und Miss handlung, was
den Verbleib im primären Bezugssystem unmöglich macht.
* Jungen werden aufgrund dissozialen oder delinque nten Verhaltens
aus dem Elternhaus verwiesen oder aus Einrichtungen der stationären
Erziehungshilfe entlassen.
* Jungen zeigen durch ihr Verhalten, dass eine be reits installierte
Maßnahme der Erziehungshilfe nicht mehr bedarfsge recht ist.
* Jungen haben nach Verlassen der Familie seit län gerem keinen festen
Wohnsitz und suchen Schutz und Neuorientierung.
Für die Aufarbeitung der Krise ist es unumgänglich, die Lebensphase der Pubertät
einzubeziehen. Jungen orientieren sich weniger an d en Eltern, sondern eher an der
peer-group oder den Medien. Das zentrale Motiv des Heranwachsens, autonomes
Handeln herauszubilden, wird im Spannungsfeld zur g eforderten Sozialanpassung
erlebt. Bei der Suche nach der männlichen Geschlech tsidentität wird von Jungen die
Übernahme tradierter männlicher Rollenbilder erwartet, die vordergründige Sicherheit
vermitteln. Leistung und Anerkennung werden eher üb er Kraft und Macht definiert,
was zu erhöhter Konfliktbereitschaft führen kann. E igene Grenzen zu akzeptieren
oder Gefühle zu zeigen wird bei Jungen mit zunehmen dem Alter tabuisiert. Dabei
bleiben für Jungen wichtige männliche Identifikatio nsfiguren eher im Verborgenen. In
den ersten zehn Lebensjahren sind die wichtigsten B ezugspersonen Frauen. Daher
befinden sie sich häufig in einer tiefen Identitäts krise und sind auf der Suche nach
dem, “ was sie sind”, “was sie sein wollen” und “was sie sein sollen”.
3. ZOFF – Angebot
ZOFF ist als Krisenhaus für Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren an allen Tagen
rund um die Uhr erreichbar und gewährleistet somit ein sozialpädagogisches
Beratungs- und Unterstützungsangebot auch zu Zeiten , in denen andere
Hilfeeinrichtungen oder -dienste nicht erreicht werden können.
Das Hilfeangebot lässt sich in drei Aufgaben gliedern:
1. Bei der Beratung , die sowohl persönlich als auch telefonisch und in jedem
Fall anonym erfolgen kann , werden nach Darstellung der Problemsituation die
unterschiedlichen Möglichkeiten der weiteren Vorgeh ensweise erarbeitet
(Vermittlung zu anderen sozialen Diensten, Rückkehr in die Familie bzw.
Heim oder “Inobhutnahme”).
2. Die Inobhutnahme ist eine kurzfristige Unterbringung in einer Notsi tuation, in
der die Jungen zunächst eine Grundversorgung (Essen , Körperpflege,
Schlafen, Wäsche) erfahren, Abstand gewinnen können und psychisch
5
entlastet werden. In Gesprächen mit dem Jungen, den Sorgeberechtigten und
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird entschieden, ob es
eine kurzfristige Problemlösung gibt oder eine lang fristige Abklärung (Hilfe zur
Erziehung gem. § 34 SGB VIII) notwendig ist.
3. Sollte die Perspektivklärung längere Zeit in Ans pruch nehmen, bietet die
Abklärung für maximal zwei Monate eine Wohn- und Betreuungsmö glichkeit,
in der dem Jungen Orientierungs- und Entscheidungsh ilfen gegeben werden.
Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird unter Mitwir kung aller am
Hilfeprozess beteiligter Personen ( Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
Sorgeberechtigte u .a.) der Hilfebedarf erarbeitet . Lebensgewohnheiten und
Sozialkontakte (Schule, Ausbildung, Freunde) des Ju ngen sollen, soweit es
geht, aufrechterhalten bleiben.
Jungen haben einen Rechtsanspruch auf Inobhutnahme. Gleichwohl werden Jungen
nicht aufgenommen und betreut, wenn
* eine medizinische Versorgung notwendig ist
* eine Gefährdung anderer Jungen nicht ausgeschloss en werden kann
Der Übergang in die Abklärungsphase erfolgt nur dann, wenn der Junge bereit und
in der Lage ist, aktiv an seiner Perspektivklärung zu arbeiten. Der Konsum von
legalen und weichen Drogen oder eine psychische Erk rankung sind folglich erst dann
ein Ausschlussgrund, wenn die oben beschriebenen Kriterien gegeben sind.
4. Beratungs- und Betreuungskonzept
4.1 Arbeitsziele
Die pädagogische Arbeit mit den Jungen orientiert sich an den Leitzielen:
* Stabilisierung des Jungen
* Feststellung des Hilfebedarfs
* Umsetzung der Hilfe
Die Stabilisierung des Jungen ist die Grundlage für die weitere Arbeit an der
Krisenbewältigung. Es geht primär darum, seine Ress ourcen offen zu legen und zu
fördern und somit das Selbsthilfepotential zu aktivieren. Es geht dabei um:
- Förderung der Handlungs- und Kommunikationsfähig keit
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Strukturierung des Alltags
Krisenbewältigung und Neuorientierung sind nur dann möglich, wenn es gemeinsam
mit dem Jungen gelingt, zur Feststellung des Hilfebedarfs eine realistische
Situationsanalyse zu erstellen. Dabei sollen eigene Ressourcen erkannt und
berücksichtigt, sowie Wünsche und Vorstellungen art ikuliert werden . In der Regel
6
wird es um die Frage gehen, ob bzw. unter welchen B edingungen zu entwickelnder
Systemveränderungen er in sein Lebensumfeld zurückk ehren kann oder ob eine
alternative Lebensperspektive notwendig ist. Dabei werden die
Personensorgeberechtigten mit ihrer elterlichen Ver antwortung in den Prozess
eingebunden, da sie, auch unabhängig von der aktuel len Krise, wichtige
Bezugspersonen im Beziehungsgefüge des Jungen bleib en. Die Hilfen orientieren
sich an folgenden Zielen:
- Strukturierung und Definition der Konfliktlage ( psychosoziale
Diagnose)
- Erarbeitung von Handlungsalternativen
- Bewusstmachung elterlicher Verantwortung, Einbez iehung ihrer
Möglichkeit diese Verantwortung zu zeigen und wah rzunehmen
Je nach Hilfeform ist es erforderlich, den Jungen a uf die zukünftige Situation, sei es
die Rückkehr in das bisherige oder der Eintritt in ein neues Lebensumfeld,
vorzubereiten. Neben mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen
Jungen und Sorgeberechtigten gibt es ambulante oder stationäre Hilfeformen im
Kinder- und Jugendhilfegesetz. Bei der Umsetzung der Hilfe, d.h. der Festlegung
der Hilfeart und ggf. des Trägers der Erziehungshilfe werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung von Beteiligung und Mitwirkung de s Jungen
- Abstimmung mit den Sorgeberechtigten und Sensibil isierung für die
Situation des Jungen
4.2 Methoden
Für die pädagogische Arbeit gelten auf allen Ebenen grundlegend die Prinzipien der
Freiwilligkeit des Angebotes , der Transparenz in den Handlungsvollzügen und
der Orientierung an den Bedürfnissen des Jungen. Damit wird ein pädagogischer
Ansatz praktiziert, der Partei ergreift für die Jun gen und sie darin unterstützt, ihre
Anliegen zu vertreten. Zur Parteilichkeit gehört un mittelbar eine Begleitung des
Jungen, die auch die notwendigen selbstkritischen A nteile zur Krisenbewältigung
thematisiert.
Beim Erstkontakt kann der Junge in einer qualifizierten Beratung seine Situation
schildern. Die Beratung ist gekennzeichnet durch ak tives Zuhören,
Strukturierungshilfen und das Aufzeigen alternative r Hilfsmöglichkeiten. Durch eine
empathische Grundhaltung werden Ängste und Misstrau en des Jungen abgebaut.
Gemeinsam wird die Basis dafür geschaffen, dass bei de Seiten sich darüber
verständigen können , ob eine Inobhutnahme notwendig ist .
In der Inobhutnahme setzen die ersten Schritte von Krisenintervention an den
individuellen Grundbedürfnissen, wie z.B. dem Bedür fnis nach Versorgung ,
Gesprächspartnern, Ruhe und Schutz an. Dabei werden Art, Umfang, Bedeutung und
beteiligte Personen des Krisenauslösenden Ereigniss es herausgearbeitet. Die
gemeinsame Erarbeitung eines Genogramms hilft z.B. bei der Beschreibung
familiärer bzw. Umweltbezogener Beziehungsstrukture n. Eigene Ressourcen werden
offen gelegt und einbezogen.
7
In Gesprächen mit dem Jungen, den Sorgeberechtigten und dem Kommunalen
Sozialdienst (KSD ) werden eine Problemdefinition und weitere Handlungs schritte
erarbeitet. Auf möglicherweise belastende Gesprächs inhalte und -situationen wird
der Junge vorbereitet.
In der Abklärung tritt, je nach individuellem Erleben, an Stelle der unmittelbaren
Krisenintervention eine eher alltagsorientierte Päd agogik. Dem Jungen bietet sich
modellhaft und für einen begrenzten Zeitraum ein ne ues soziales Lernfeld . Er kann
erste alternative Erfahrungen z.B. im Umgang mit Ko nflikten sammeln. Dieser
Lernprozess wird von den sozialpädagogischen Fachkr äften begleitet und in
Gesprächen mit dem Jungen reflektiert. In der Regel können so bereits erste
Erkenntnisse für die weitere Hilfeplanung erarbeite t werden. Um ein hohes Maß an
Vertrautheit und Kontinuität zu erreichen, erhält d er Junge eine feste Bezugsperson,
die ihn auch im Hilfeplanverfahren begleitet.
Soweit es dem Jungen möglich ist, wird die Beibehal tung seiner sozialen Kontakte
(Schule, Ausbildung, Freunde) unterstützt und geför dert. Auch Angebote der
Freizeitgestaltung und Entspannung spielen eine wi chtige Rolle. Bei Bedarf wird die
Aufstellung und Einhaltung einer Tagesstruktur eingeübt.
In Einzelfällen kann es mit der flexiblen Abklärung ein niederschwelliges Angebot für
Jungen geben, die sich nicht auf die Wohnform und I ntensität der bisherigen
Betreuung im ZOFF einlassen können. Durch individue lle Betreuung soll den Jungen
die Möglichkeit gegeben werden, auch außerhalb inst itutioneller Rahmenbedingungen,
Jugendhilfeangebote annehmen zu können .
Bei der Arbeit ist es unerlässlich, sich auf geschlechtsspezifische Aspekte sowohl
der Krisenentstehung als auch der Krisenbewältigung einzustellen und diese in die
Arbeit einzubeziehen. Klischeehafte Rollenbilder, s oweit deren Bewusstmachung zur
Krisenbewältigung für die Jungen notwendig ist, wer den in Frage gestellt, indem von
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein anderes R ollenverständnis vorgelebt wird.
So können z.B. Alternativen zu aggressiven Konflikt lösungsstrategien aufgezeigt
werden. Für viele Jungen gilt es als Zeichen von Sc hwäche, wenn sie ihre wahren
Gefühle zeigen. Meistens verbergen oder verdrängen sie diese. Die Offenlegung von
Gefühlen, die der Junge nicht zulassen kann, erfolg t oft unvorhergesehen, bei
gemeinsamen Aktivitäten oder informellen Gesprächen . Voraussetzung für den
beschriebenen Handlungsansatz ist die Entstehung ei ner Vertrauensbeziehung, was
den hohen Stellenwert des gemeinsamen Tuns unterstreicht.
Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht noch ein mal den Gesamtablauf von
Erstkontakt bis zum Verlassen der Einrichtung.
8
Erstkontakt/ Beratung
Eltern, Lehrer, Polizei/ BGS oder als Selbstmelder
Rückkehr
z.T. mit familienunterstützenden Hilfen
(z.B. SPFH, Erziehungsbeistandschaft)
Rückkehr
Familie, Wohngruppe, Heim etc.
z.T. mit familienunterstützenden Hilfen
(z.B. SPFH, Erziehungsbeistandschaft)
Fremdplatzierung
- Heim/ (Aussen-)wohngruppe
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
in Lebensumfeld,
in Lebensumfeld,
Inobhutnahme § 42 KJHG
- Schutzraum bieten
- Grundversorgung
- Sozialanamnese
- Tagesstrukturierung
- Problemdefinition
bis zu drei Tage
Abklärung § 34 KJHG
- Vermittlung von Handlungs-
kompetenz
- Erarbeitung von Perspektiven
- Ressourcenorientierung
- Entscheidungshilfen bieten
bis zu drei Monate
oder Übergang in selbständiges Wohnen
Zuführung durch Kommunaler Sozialdienst (KSD)
Familie, Wohngruppe, Heim etc.
- Sonstige betreute Wohnformen
- Intensive soz.päd. Einzelbetreuung
- Pflegefamilie
5. Personal und Ausstattung
9
Für die pädagogische Arbeit stehen Diplom-Sozialpäd agogInnen/-arbeiterInnen zur
Verfügung. Zusätzlich werden pädagogische Aushilfsk räfte und eine Reinigungskraft
eingesetzt. Für die Leitung der Einrichtung ist eine halbe Stelle eingerichtet.
Die Arbeit im Schichtdienst erfordert von den pädag ogischen Fachkräften ein hohes
Maß an Flexibilität, Beziehungs- und Kooperationsfä higkeit. Von allen Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen wird daher
- zielbewusstes und sachorientiertes Arbeiten,
- Abstimmung der Arbeit mit KollegInnen,
- unaufgeforderte Informationsvermittlung und die
- Bereitschaft zur fachlichen Auseinandersetzung, S elbstreflexion und
Supervision
erwartet.
Neben wöchentlichen Teamsitzungen finden regelmäßig e Supervisionssitzungen
statt , die die Reflexion und zielgerichtetes methodisches Handeln unterstützen.
Die Versorgung mit warmen Mittagsmahlzeiten ist dur ch die Ausbildungsküche der
JAZ gGmbH (Jugendausbildungszentrum) sichergestellt. An Wochenenden und
Feiertagen wird gemeinsam gekocht.
Die Räume von ZOFF liegen in zentraler Stadtlage und erstrec ken sich über zwei
Etagen eines viergeschossigen Hauses. Der Zugang is t nur über eine
Gegensprechanlage möglich, um die Funktion des Schu tzraumes zu sichern. Beide
Etagen sind mit einer Wendeltreppe verbunden. Auf d em Dachboden bieten eine
Tischtennisplatte und ein Boxsack Gelegenheit zu sp ortlichen Aktivitäten. Die Jungen
werden in Einzelzimmern untergebracht. Bei der Zimm erbelegung und der
Gestaltung wird den individuellen Bedürfnissen der Jungen Rechnung getragen. Das
Nachtbereitschaftszimmer der MitarbeiterInnen dient während des Tages als
gesonderter Gesprächsraum.
6. Kooperation
Die Einbeziehung anderer Fachdienste und Einrichtun gen ist auf verschiedenen
Ebenen von grundlegender Bedeutung. Zum einen werde n Jungen von
unterschiedlichen Institutionen wie dem Amt für Kin der, Jugendliche und Familien,
der Polizei, der Streetwork, dem Sleep-in, den Bera tungsdiensten, Jugendzentren,
Schulen u.a. vermittelt. Dies erfordert kontinuierl ichen fachlichen Austausch über das
Hilfeangebot im ZOFF. Zum anderen ergeben sich bei einem längerfristigen
Aufenthalt wichtige Arbeitskontakte. Hier ist insbe sondere der Kommunale
Sozialdienst (KSD) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu nennen.
Nach Absprache mit dem Jungen werden auch Schule un d Ausbildungsstätte
informiert und gegebenenfalls in die Perspektivplanung einbezogen.
ZOFF beteiligt sich an Fachdiskussionen und profess ionellem Austausch durch
Mitarbeit in unterschiedlichen fachbezogenen Arbeitsgremien.
Anhang: ZOFF - Regeln
10
Das Zusammenleben im ZOFF kann nur gelingen, wenn s ich alle an einige
Grundregeln halten. Du kannst nur im ZOFF bleiben, wenn Du auch bereit bist, an
der Lösung Deiner Probleme mitzuarbeiten und die folgenden Regeln einzuhalten.
1. Im ZOFF sind Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Drogen (auch
Alkohol) verboten
2. Für Ordnung und Sauberkeit in deinem Zimmer trä gst du die Verantwortung.
Samstags wird das Zimmer von dir gründlich gereinigt.
3. Bei der Hausarbeit ( Essen kochen, Spülmaschine, fegen ...) wird Deine Hilfe
erwartet
4. Du darfst am Tag über unsere Telefonanlage ein p rivates Telefongespräch
mit Freunden führen. Gespräche mit Verwandten und Ämtern sind frei.
5. Ausgangszeiten und Nachtruhe
Ausgang Woche Wochenende
12 - 13 Jahre bis 20.00 Uhr bis 20.00 Uhr
14 - 15 Jahre bis 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr
16 - 17 Jahre bis 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Nachtruhe Woche Wochenende
12 - 13 Jahre 21.00 Uhr 22.00 Uhr
14 - 15 Jahre 22.00 Uhr 23.00 Uhr
16 - 17 Jahre 22.30 Uhr 23.30 Uhr
6. Du öffnest nicht die Haustür und gehst auch nich t ans Telefon, es sei denn
wir erlauben es.
Wenn Du rausgehst musst Du Dich bei uns abmelden
7. Rauchen ist nur im Kickerraum erlaubt und erst w enn du 16 Jahre alt bist. Auf
den Zimmern ist das Rauchen streng verboten.
8. Du solltest die Einrichtung so behandeln, dass s ich auch andere Jungen noch
wohlfühlen können.
9. Die Teilnahme an einer gemeinsamen Mahlzeit (Mittag- oder Abendessen) ist
verpflichtend
10. Ausnahmen und Sonderregelungen musst Du rechtze itig mit uns absprechen.
Impressum
11
Herausgeber: SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V.
Kinderhauser Straße 63, 48147 Münster
Stand: 1. Februar 2006
Beschlussvorlage
18296 Zeichen
V/0139/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche
in Münster
Beratungsfolge
02.03.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung
05.04.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat beschliesst die Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems
für Kinder und Jugendliche in Münster, die mit den betroffenen Trägern der Angebote einvernehm-
lich abgestimmt wurden (siehe Ziffern 3.1 – 3.3 der Begründung).
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Ausführungen in den Ziffern 3.1 – 3.3 entspre-
chende Verträge abzuschließen:
• mit dem Träger der Kinderkrisenhilfe, dem Kinderheim St. Mauritz zum 01.04.2006,
• mit dem Träger des Mädchenhauses, der Outlaw gGmbH zum 01.03.2006 und
• mit dem Träger des ZOFF, dem SKM Münster e.V. zum 01.05.2006.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Veränderung der Angebotsprofile und die Reduzie-
rung der Platzkontingente im Jahr 2006 ein Konsolidierungsbeitrag von 560.000 € erbracht wird.
Die Ausgabenreduktion im Jahr 2007 beträgt voraussichtlich 610.000 €, ab dem Jahr 2008 soll sie
sich auf 710.000 € belaufen.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nur für die Inobhutnahme Kosten von 607.000 € entstehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0139/2006
Auskunft erteilt:
Herr Vogt
Herr Materla
Ruf:
492 51 75
492 56 00
E-Mail:
VogtH@stadt-muenster.de
MaterlaK@stadt-muenster.de
Datum:
17.02.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0139/2006
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4561.770.3000.0 Inobhutnahme,
niederschwellige Angebote
2006 925.040 HH-Ansatz
einschl. der
niederschwelli-
gen Angebote
4551.770.0000.X Heimerziehung, betreute
Wohnformen, Abklärung
2006 12.521.850
Durch den Umbau der Inobhutnahme-Strukturen werden im Haushalt 2006 bei der HHSt. Inobhut-
nahme 160.000 € und bei der HHSt. Heimerziehung für den Teilbereich der Abklärung 400.000 €
eingespart. Die dargestellten Ansätze wurden bereits durch Veränderungsblätter reduziert.
Begründung:
1. Ausgangslage
Das „Münsteraner Inobhutnahme-Baustein-System“ wurde mit den Vorlagen 836/92 (Rat), 138/93
(Jugendhilfeausschuss), 1474/95 (Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) und 1593/95
(Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) entwickelt und beschlossen.
In der seinerzeitigen Ursprungsvorlage 836/92 wurde zur Begründung folgendes ausgeführt:
"Die Belegung der Einrichtung mit einer angenommenen Auslastung von 50 % der Plätze für die
Inobhutnahme und von 80 % der Plätze für die Abklärung versetzt den freien Träger der Jugendhil-
fe und sein Team in die Lage, auch individuellere Betreuungsformen in der Abklärungsgruppe leis-
ten zu können." (Vorl. 836/92, S. 26)
Folgende Kapazitäten werden derzeit vorgehalten:
Einrichtung / Träger
Reservierte Plätze für die Stadt
Münster
(Zielgruppe)
Leistung
Kinderkrisenhilfe
Stiftung Kinderheim und
Waisenhaus St. Mauritz
6 Plätze + 9 Bereitschaftspflege
(Kinder von 0 - 11 Jahren)
- Inobhutnahme
- Abklärung
- Akut- u. Notversor-
gung
Mädchenkrisenhaus
Outlaw Kinder- und
Jugendhilfe gGmbH
6 Plätze + 3 für Nachbarstädte,
davon 2 Inobhutnahmeplätze für MS
(Mädchen von 12 - 18 J.)
- Inobhutnahme
- Abklärung
Zoff
SKM - kath. Verein für
soziale Dienste in MS e.V.
6 Plätze + 1,5 für Nachbarstädte,
davon 2 Inobhutnahmeplätze für MS
(Jungen von 12 - 18 J.)
- Inobhutnahme
- Abklärung
Masy
Verbund sozialtherapeuti-
scher Einrichtungen (VSE)
6 Plätze + 4 Notplätze
(Mädchen u. junge Frauen v. 16 - 27 J.)
- Sleep In
Sleep-In
Diakonisches Werk
Münster e. V.
12 Plätze + 2 Notplätze
(Jungen u. junge Männer v. 16 - 21 J.)
- Sleep In
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V/0139/2006
Im Rahmen der aufgabenkritischen Betrachtung des Systems wurde festgestellt, dass die Angebo-
te sowohl in konzeptioneller wie auch finanzieller Hinsicht bedarfsgerecht weiter entwickelt werden
sollen. Dies führt im Ergebnis zu notwendigen Veränderungen der Aufgabenwahrnehmung im Hin-
blick auf Konzeption / Platzzahlen und Finanzierung.
2. Grundlinien der Weiterentwicklung des Inobhutnahme- und Krisenklärungssystems
Die Inobhutnahme als gesetzliche
Pflichtaufgabe (§ 42 SGB VIII) des Jugendamtes mit hoheitli-
chem Eingriffscharakter wird weiterhin uneingeschränkt gesichert und partnerschaftlich in Koope-
ration mit den bisher beteiligten Trägern der freien Jugendhilfe in Münster durchgeführt.
Die Inobhutnahme wird konzeptionell weiter in Verbindung zur Krisenklärung stehen. Inhaltlich und
organisatorisch sind fließende Übergänge in Fa llverläufen nach der akuten Inobhutnahme und
einer anschließend erforderlichen Betreuung im Rahmen von Krisenklärung zu sichern. Bis zu ei-
ner anschließend ggf. notwendigen dauerhafteren stationären Unterbringung kann im Einzelfall
das Kind bzw. die/der Jugendliche in der Kriseneinrichtung verbleiben ohne dass ein (vermeidba-
rer) Interimsplatz gesucht werden muss (flexible Nutzung der Platzkontingente Inobhutnah-
me/Abklärung).
Die Unterbringung und Struktur der Einrichtungen entspricht den folgenden pädagogischen Prinzi-
pien von:
• Geschlechterdifferenzierung: Mädchenhaus und Masy für weibliche junge Menschen,
ZOFF und Sleep-In (DW) für männliche jungen Menschen
• Altersdifferenzierung: Kinder bis 13 Jahr en im Kinderheim St. Mauritz, Jugendliche im
ZOFF und Mädchenhaus
• Grad der Niederschwelligkeit: Inobhutnahme als hoheitliche Aufgabe auch für Selbstmelder
zugänglich unter grundsätzlicher Beteiligung des KSD; Sleep-In’s als offenes und direkt zu-
gängliches Angebot mit geringerer Betreuungsdichte
• Variable Versorgungs- bzw. Betreuungsintensität: hoher Versorgungs- und Betreuungsauf-
wand bei Kindern und Jugendlichen in der Inobhutnahme und Krisenklärung und geringere
Betreuungsdichte in den Sleep-In’s
• Ambulante Hilfen und stationäre Hilfen ergänz en sich: mit der präventiven und nachsor-
genden ambulanten Betreuung sollen vermeidbare Erst- oder Wiederholungsaufnahmen im
Inobhutnahme- und Krisenklärungssystem durch ambulante Krisenklärung (ZOFF) aufge-
fangen und/oder Aufenthaltsverkürzungen durch ambulante Nachbetreuung (Kinderheim
St. Mauritz und Mädchenhaus) erreicht werden.
3. Pflichtaufgabe Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) und
Krisenklärung (§ 34 SGB VIII)
3.1 Inobhutnahme von Kindern
(Träger: Kinderheim St. Mauritz)
Mit der Vorlage 1474/95 wurde das Kinderheim St. Mauritz beauftragt, die Aufgaben der Akut-
und Notversorgung und die Inobhutnahme von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren auszuführen.
Die Verwaltung hat mit dem Träger einen Vertrag geschlossen, der die notwendige Betreuung
durch Bereitschaftspflegestellen und stationäre Aufnahmeplätze sicherstellt. Die Kosten wurden
durch einen vereinbarten Pflegesatz für zunächst vier Bereitschaftspflegestellen und sechs statio-
näre Aufnahmeplätze abgegolten. Im Jahr 2001 wurde die Anzahl der Bereitschaftspflegestellen
auf neun Plätze erhöht, weil die Kapazitäten nicht mehr ausreichten.
In mehreren Gesprächen mit dem Kinderheim St. Mauritz in 2005 wurde deutlich, dass die Aus-
lastung der Kinderkrisenhilfe rückläufig war; bis zum 30.06.05 betrug die Auslastung 72 %, danach
kam es zu einem Einbruch bei den Belegungszahlen.
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V/0139/2006
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit dem Träger in weiteren Gesprächen die zu-
künftige Konzeption abgeklärt:
- In der stationären Krisenklärung werden die bisher sechs Plätze auf drei Plätze reduziert. Die
Finanzierung dieser Plätze wird auf eine Pauschale umgestellt. Das Belegungsbudget beträgt
1.095 Tage (3 Plätze x 365 Tage), eine darüber hinaus gehende Belegung wird mit dem vereinbar-
ten Intensivpflegesatz abgegolten.
- Die stationäre Krisenklärung wird auf 12 und 13 Jahre alte Jungen ausgedehnt.
- Die Bereitschaftspflegestellen sind Teil der stationären Krisenklärung. Hier werden jedoch nur
Kinder nach § 34 SGB VIII untergebracht.
- In einer Erprobungsphase wird der Träger ein Rückführungsangebot konzipieren und gemeinsam
mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien evaluieren, das zunächst 10 Fälle mit maximal
50 Stunden pro Fall umfasst. Das Rückführungsangebot wird mit dem Fachleistungsstundensatz
für pädagogische Betreuung entgolten.
Die Konzeption des Trägers ist beigefügt (siehe Anlage 1).
3.2 Inobhutnahme von Mädchen von 12 – 18 Jahren
(Träger: OUTLAW gGmbh)
Mit der Vorlage 138/93 an den Jugendhilfeausschuss wurde die Jugendschutzstelle für Mädchen
dem Träger „OUTLAW e.V. Greven “ übertragen. Dies in Ergänzung der mit der Ratsvorlage
836/92 beschlossenen Konzeption und Finanzierung der Inobhutnahme und Krisenintervention für
Kinder und Jugendliche. Der abgeschlossene Vertrag trat zum 01.01.1994 in Kraft.
Im Rahmen des Controllings im Bereich der Hilfen zur Erziehung (siehe auch Vorlage 0421/2005
an den AKJF) hat die Verwaltung „die Auslastung der Einrichtungen der Inobhutnahme geprüft und
in den Jahresverläufen analysiert. Insbesondere im Bereich der Inobhutnahme von Mädchen und
Jungen von 12 – 18 Jahren weichen die durch die Ratsvorlage von 1992 vorgegebenen Standards
(50 % Auslastung von 2 Plätzen im Mädchenkrisenhaus und im ZOFF) von den tatsächlichen Zah-
len des Jahres 2004 ab. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die 50%-
Auslastung der Plätze in Frage zu stellen“ (Vorlage 0961/2005 an den AKJF).
Dieses, in der genannten Vorlage 0961/2005 gezogene, Fazit wurde mit dem Träger OUTLAW
Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH , rückgekoppelt. Gemeinsam mit dem Träger
wurde daraus das Konzept eines „Mädchenhauses“ (Arbeitstitel) entwickelt, das das Mädchenkri-
senhaus von einem anonymen Haus mit Übergangscharakter hin zu einem offenen Haus für Mäd-
chen, die einen kurz-, mittel- bis langfristigen Wohn- und Lebensort benötigen, verändert. Ziel der
gesamten Entwicklung ist es ebenso, den pauschal fi nanzierten Anteil für die Kriseneinrichtung zu
senken und für das stationäre Angebot ein Entgelt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu
verhandeln. Dadurch wird insgesamt eine Kostenreduzierung erreicht. Dies auch unter der Prä-
misse, dass das stationäre Angebot ebenso von anderen öffentlichen Trägern genutzt werden
kann.
Im Einvernehmen mit dem Träger wird die Einrichtung das Platzkontingent für die Inobhutnahme
von derzeit zwei Plätzen und für die Abklärung von derzeit vier Plätzen halbieren (1 x Inobhutnah-
me, 1 x Abklärung, 1 x flexible Nutzung). Dieser Bereich wird weiterhin pauschal von der Stadt
Münster finanziert und zwar im Umfang von 1.095 Tagen (drei Plätze x 365 Tage), eine darüber
hinaus gehende Belegung wird mit einem vereinbarten Intensivpflegesatz abgegolten. Durch die
Reduzierung der Plätze von sechs auf drei ergibt sich eine zukünftige Personalausstattung von 2,8
Fachkraftstellen.
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Werden auswärtige Mädchen in Obhut genommen, wird dem zuständigen Jugendamt ein geson-
derter Tagessatz in Rechnung gestellt.
In der Konzeption ist das Angebot einer ambulanten Krisenintervention vorgesehen, die sich an
Familien richtet, in die Mädchen nach einem stationären Aufenthalt im Mädchenhaus zurückkehren
können. Vom Volumen handelt es sich um bis zu 30 Fälle mit einem maximalen Stundenumfang
von 25 Stunden je Fall. Dieses Angebot wird mit dem Fachleistungsstundensatz, der für die sozial-
pädagogische Familienhilfe vereinbart ist, abgegolten. Die Steuerung der Fälle erfolgt über das
Hilfeplanverfahren.
Es wird ein stationäres Angebot für weitere sieben Plätze vorgehalten, deren Kosten über das Ent-
geltrecht verhandelt werden. Eine Belegungsgarantie ist für dieses Angebot mit den entgeltfinan-
zierten Plätzen nicht verbunden.
Die Konzeption des Trägers ist beigefügt (s. Anlage 2).
3.3 Inobhutnahme von Jungen von 14 – 18 Jahren
(Träger: SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Münster e.V.)
Der oben in Ziffer 3.2 in den Absätzen 1 und 2 beschriebene Sachverhalt gilt auch für die Inobhut-
nahme von Jungen mit der Modifikation, dass die Aufgabe dem SKM mit der Einrichtung des
ZOFF übertragen wurde und der Vertrag ab 01.01.1995 in Kraft getreten ist.
Mit dem SKM wurde in mehreren Gesprächen ebenfalls eine neue Konzeption entwickelt. Sie be-
ruht in erster Linie darauf, das bisherige Kontingent für die Inobhutnahme von derzeit zwei Plätzen
und für die Abklärung von derzeit vier Plätzen zu halbieren (1 x Inobhutnahme, 1 x Abklärung, 1 x
flexible Nutzung). Dieser Bereich wird weiterhin pauschal von der Stadt Münster finanziert und
zwar im Umfang von 1.095 Tagen (drei Plätze x 365 Tage), eine darüber hinaus gehende Bele-
gung wird mit einem vereinbarten Intensivpflegesatz abgegolten. Durch die Reduzierung der Plät-
ze von sechs auf drei ergibt sich eine zukünftige Personalausstattung von 2,8 Fachkraftstellen.
Werden auswärtige Jungen in Obhut genommen, wird dem zuständigen Jugendamt ein gesonder-
ter Tagessatz in Rechnung gestellt.
Auch der SKM wird eine ambulante Krisenklärung für Jungen von 14 – 18 Jahren anbieten. Damit
soll die stationäre Leistungsdauer reduziert und die Rückkehr ins Elternhaus erleichtert werden.
Für diese Aufgabe wird im ZOFF eine halbe Stelle eingerichtet. Vom Volumen sind ca. 30 Fälle mit
einem durchschnittlichen Stundenaufkommen von 25 Stunden prognostiziert. Die Steuerung der
Fälle erfolgt über das Hilfeplanverfahren.
Weiterhin wird der SKM im ZOFF im Umfang einer Stelle im Bereich Vormundschaften und Pfleg-
schaften für den Personenkreis von Jungen und jungen Männern ab 14 Jahren tätig werden. Das
Amt wird gemäß § 76 SGB VIII diesem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe die Aufgabe zur
Ausführung übertragen. Der SKM beantragt beim Landesjugendamt die Anerkennung für eine
Vereinsvormundschaft. Die Stadt Münster baut entsprechende Personalressourcen ab und über-
gibt das entsprechende Fallvolumen von ca. 60 Fällen an den Träger, da gerade für diesen Perso-
nenkreis beim Träger die nutzbaren besonderen Fachkenntnisse vorhanden sind. Die Verringe-
rung von Amtsvormundschaften zugunsten von frei en Trägern oder Einzelvormündern ist bereits
Ziel des Gesamtkonzeptes der Pflegekinderarbeit in Münster (Vorlage 873/2003 und gleichnamiger
Bericht).
Die Konzeption des Trägers ist beigefügt (s. Anlage 3).
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3.4 Niedrigschwellige Angebote (sleep-in)
(Träger: Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. und Diakonisches Werk
Münster e.V.)
Mit den Trägern der niedrigschwelligen Angebote „Masy“ für Mädchen und junge Frauen von 16 -
27 Jahren (Träger: Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.) und „sleep-in“ für Jun-
gen und junge Männer von 16 - 21 Jahren (Träger Diakonisches Werk Münster e.V .) wurden
erste Gespräche terminiert. Ziel dieser Gespräche wird die bedarfsgerechte und fachliche Neuaus-
richtung der Einrichtungen sein.
Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird zeitnah über die Ergebnisse der Ab-
stimmungen berichtet.
4. Zusammenfassung
Die Umstrukturierung
und Weiterentwicklung des Inobhutnahme – Syst ems für Kinder und
Jugendliche in Münster ist sowohl fachlich wie wirtschaftlich geboten.
In der Vorlage 0961/2005 an den AKJF vom 10.11.2005 wurden die nach rund 10 Jahren Praxiser-
fahrung erkennbaren Entwicklungsbedarfe beschrieben:
• Tendenzen der frühzeitigen Auslösung und Verfestigung von Trennungssituationen sollen
nicht durch das Angebot gegenüber den Adressaten begünstigt werden. Die Aufenthaltsdauer
in der stationären Krisenklärung wird auf max. 2 Monate beschränkt, um die Krisenklärung
nicht als Ersatz für eine reguläre stationäre Hilfeart zu etablieren. Deswegen müssen evtl. er-
forderliche stationäre Anschlusshilfen ortsnah beschleunigt bereitgestellt werden. Hierüber ist
mit den lokalen Heimträgern Einvernehmen erzielt worden.
• Die räumliche und persönliche Trennung von Minderjährigen und ihren Eltern soll auf das
dringend erforderliche Mindestmaß im Einzelfall begrenzt werden. Dies wird durch die Ergän-
zung ambulanter Kriseninterventionsangebote gesichert.
• Die Inobhutnahme soll als hoheitliche Maßnahme mit Eingriffscharakter gegenüber den Per-
sonensorgeberechtigten seitens des Jugendamtes stärker begleitet werden. Dies wird durch
die regelmäßige Beteiligung der zuständigen Bezirkssozialarbeiter bzw. die Rufbereitschaft
des KSD (auch an Wochenenden) zukünftig verstärkt.
• Die vorhandenen ambulanten und stationären Einrichtungen und Dienste in Münster sollen
als Abfederung der reduzierten Platzkontingente stärker genutzt werden. Die ambulante Ab-
klärung und Krisenklärung hat zum Ziel, Krisen und Konflikte frühzeitig und umfassend in den
Familien ambulant zu lösen mit Hilfe professioneller Unterstützung (Elterncoaching, Konflikt-
mediation usw.). Hierzu sind Vereinbarungen mit dem ZOFF, Mädchenhaus und Kinderheim
St. Mauritz getroffen worden.
• Die Rückkehrquote nach Inobhutnahme und Abklärung in das Elternhaus soll erhöht und sta-
tionäre Folgemaßnahmen (Heimerziehung) unter pädagogischen und wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten soweit möglich reduziert werden. Diesem Ziel dienen die insgesamt neu ange-
steuerten und oben beschriebenen Maßnahmen.
Mit den vorliegenden Konzeptionen kommen der öffentliche Jugendhilfeträger und die beteiligten
freien Träger der Jugendhilfe den veränderten Anforderungen nach. Alle fachlichen und finanziel-
len Konzeptionen und Regelungen sind einvernehmlich zwischen den Trägern ausgehandelt wor-
den.
I.V.
Gez.
Dr.Klein
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Anlagen:
Anlage 1 – Konzeption des Kinderheim St. Mauritz
Anlage 2 – Konzeptskizze Mädchenhaus Münster
Anlage 3 – Konzeption des ZOFF-Krisenhaus für Jungen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Studtstraße 16
- Münsterstraße 105
- Kinderhauser Straße 63
- Mauritz-Lindenweg 56
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0139/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37