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Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) AN/0804/2017 vom 24.05.2017

Stand: Am 08.06.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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    CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Klaus Roth (Die Linke) Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0804/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017 Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung beschließt, die folgenden Flächen für den Wohnungsbau erneut vorzuschlagen, die in der Sitzung der BV Chorweiler unter TOP 15.2.1 am 26.01.2017 behandelt wurden:  Mercatorstraße / Dresenhofweg in Volkhoven / Weiler Top ( FP 6.14 )  Am Kutzpfächen in Fühlingen ( FP 6.15 )  Arrondierung westlich von Fühlingen ( FP 6.16 )  Thujaweg in Volkhoven / Weiler ( FP 6.17 )  Kuhlenweg / Langeler Damm in Merkenich ( FP 6.21 )  Westliches Blumenberg ( FP 6.23 )  Östliches Blumenberg ( FP 6.24 ) Wir empfehlen dem Rat, bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Planungsverfahren einzuleiten. Begründung: Die Stadt braucht dringend neue Flächen für den Wohnungsbau. Dabei hat der Stadtbezirk - 2 - Chorweiler eine besondere Rolle (Neue Stadt). Wir haben die örtlichen Gegebenheiten erneut geprüft, als auch die ersten Stellungnahmen der Verwaltung und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die oben genannten Areale alle geeignet sind, zur Lösung des Wohnungsproblems beizutragen. Mit freundlichen Grüßen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis90/Die Grünen Klaus Roth Wilfried Neumann Inan Gökpinar Wolfgang Kleinjans DIE LINKE Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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