2017/0383
Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 5
198 Zeichen
Punkt 43: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG (V-Nr. 27/0383) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 2
2511 Zeichen
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach 17.0353 + 60077 Frankfurt am Main Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechtsamt - Stadtwirtschaftskoordination Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Markterkundung nach $& 121 (6) Hessische Gemeindeordnung Beteiligung der bauverein AG an zwei zu gründenden Projekt-Gesellschaf- ten (GmbH & Co. KGs) Sehr geehrte Frau Michelberger, sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2017 und die uns eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme bezüglich der mittelbaren Beteiligung der Wissenschafts- stadt Darmstadt zu 95,31 % über die bauverein AG an zwei zu gründenden Pro- jektgesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, danken wir Ihnen. Wie Sie in Ihrem Schreiben ausführen, besteht der Gesellschaftszweck der zu gründenden Unternehmen in der Wohnungsversorgung der Bevölkerung und stellt somit keine neuartige wirtschaftliche Betätigung der bauverein AG dar. Vielmehr stehen steuerliche Überlegungen hinter den Neugründungsabsichten. Wie Sie weiter ausführen, sollen wie bei den sonstigen Projekten der Gesell- schaften der bauverein AG, erforderliche Arbeiten wie z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege, etc. an Privatunternehmen vergeben werden. Wir verstehen dies als Bekenntnis zu der Vergabe solcher Aufträge auch an das regionale Handwerk, das vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt sowie zum Umsatz- und Gewerbesteueraufkommen bei- trägt. Daher erhebt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gegen die ge- planten Beteiligungen keine Einwände. Dr. Matthias Wiemers m Armin Bayer Geschäftsführer Recht und Beratung Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik it freundlichen Grüßen Weiterbildung im Handwerk? Informieren Sie sich auf www.rhein-main-campus.de. Geschäftsbereich Beratung 6. November. 2017 Ihr Zeichen: 308 Mi/Be Unser Zeichen: GB IV-2 / baya Wirtschaftspolitik ‚Ansprechpartner: Armin Bayer Telefon +49 69 97172-214 Telefax +49 69 97172-5214 bayer@hwk-rhein-main.de Hausanschrift: Hindenburgstraße 1 64295 Darmstadt Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main info@hwk-rhein-main.de www.hwek-rhein-main.de Präsident: Bernd Ehinger Haupigeschäftsführer: Dr. Christof Riess Konto: Frankfurter Volksbank (BLZ 501 900 00) Kto. 150754 IBAN: DE71 5019 0000 0000 1507 54 BIC: FFVBDEFF Gläubiger-ID: DEO2HWK00000861875 DAS HANDWERK DIE WIRTSCHAFTSMACHT. VON NEBENAN.
anlage 6
139 Zeichen
Punkt 52: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG (V-Nr. 2017/0383) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 3
1865 Zeichen
: : | H Darmstadt 5 Rhein Main Neckar IHK Darmstadt | Postfach 10.07 05 | 64207 Darmstadt GBIV-DT Ihr Zeichen: 308 mi/Be Ihre Nachricht vom: 12.10.2017 Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechtsamt — Stadtwirtschaftskoordination Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Daniel Theobald Postfach 111061 Telefon: 06151 871-282 64225 Darmstadt Telefax: 06151 871-100-282 E-Mail: theobald@darmstadt.ihk.de Datum: 22.11.2017 Markterkundung nach $ 121 (6) HGO / Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit im Rahmen der Markterkundung zum geplanten Vorhaben der bauverein AG Stellung zu nehmen. Das Ziel, den Wohnungsbestand in der Wissenschaftsstadt weiter zu erhöhen tragen wir mit. Eine wirtschaftlich erfolgreiche Stadt setzt voraus, dass ausreichend Wohnraum für Fachkräfte zur Verfügung steht — in Quantität und Qualität. In Ihrer. Begründung führen Sie aus, dass keine negativen Veränderungen in nennenswertem Umfang hinsichtlich der Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des Handels absehbar seien. Ohne Begründung steht diese Aussage lediglich als Behauptung im Raum. Außerdem führen Sie aus, es komme zu keiner neuartigen wirtschaftlichen Betätigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Auch wenn dies zutreffend sein mag, so muss die Frage erlaubt sein, ob mit dem Vorhaben eine wesentliche Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung verbunden sein soll, Ohne Kenntnis Ihrer Analysen können wir Ihr Vorhaben nicht sachgerecht beurteilen, somit auch nicht abschließend dazu Stellung nehmen. Freundliche Grüße Dr. Daniel Theobald Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik Industrie- und Handelskarnmer Darmstadt Telefon: E-Mail: Stadt- und Kreis-Sparkasse Rhein Main Neckar 06151 871-0 info@bdarmstadt.ihk.de Darmstadt Rheinstraße 89 Internet: Konto: 85.44 64 Telefax: 64295 Darmstadt 06151 871-101 hitpst/www,darmstadt.ihk.de BLZ: 508 501 50
2017/0383
11072 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.11.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt - Stadt-
wirtschaftskoordination OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0383
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG
Vorlage vom: 27.10.2017
Beschlussvorschlag :
Der Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG wird zugestimmt .
Anlagen: Votum der HEAG
Stellungnahme HWK
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2017
Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:
Gegenstand beider zu gründenden GmbH & Co. KGs ist jeweils die Wohnungsversorgung
breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen und die d azu notwendigen
Infrastrukturmaß nahmen. Die Gesellschaft en orientieren sich dabei jeweils an den Grund-
sätzen der Nachhaltigkeit, dem kostengünstigen Bauen und der Sozialverträglichkeit.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an den neu zu gründenden GmbH & Co. KGs durch die
bauverein AG jeweils zu 95,31 % mittelbar beteiligt.
Im Einzelnen:
1. Begründung für die Beteiligung
Die bauverein AG verfügt über rund 16.000 Mietwohnungen in Darmstadt un d Südhessen.
Eine Vielzahl der Wohnungen ist in Projektgesellschaften verankert, wie etwa der BVD I m-
mobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG für die Wohnungsbestände in der Postsiedlung in
Darmstadt-Bessungen oder der BVD New-Living GmbH & Co. KG, die die Lincoln-Siedlung
entwickelt. Außerhalb von Darmstadt sind Wohnungsbestände in der GBGE Baugesellschaft
mbH Erbach oder der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG eing e-
gliedert. In den Jahren 2015 und 2016 hat sich die bauverein AG von ihren Beteil igungen in
Mittelhessen - dort an der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Nordhessen KG -
und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH in Freiberg/Sachsen getrennt.
Die bauverein AG konzentriert sich entsprechend der Stadtwirtschaftsstrategie der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt darauf, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung weiter
zu erhöhen. Durch die Aufgabe der Beteiligungen an den Gesellschaften in Nordhessen und
Freiberg haben sich jedoch auch die Projektgesellschaften der bauverein AG reduziert. Um
hier in gewohntem Maße die Projektentwicklung der bauverein AG fortzusetzen und die neu
zu erwerbenden Wohngebäude entsprechend einzubringen, ist die Neugründung von zwei
eigenen Kommanditgesellschaften geplant.
Neben der bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektentwicklung und Verbesse-
rung des Wohnungsbestandes, ist auch eine steuerliche Betrachtung für die Neugründung
der Kommanditgesellschaften ausschlaggebend.
Die bauverein AG und ihre Tochtergesellschaften verfügen über diverse Grundstücks- und
Wohnungsbestände, die zu einer unterschiedlichen steuerlichen Betrachtung führen:
Für die BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG und die Wohnungsgesellschaft H E-
GEMAG GmbH & Co. Südhessen KG gilt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzu ng, die für
die bauverein AG auf Grund der dort getätigten Geschäfte nicht gilt.
Hinzu kommt die Zinsschrankenproblematik. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von
Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe bei gewerblichen Unternehmen. Sie regelt seit
2008 die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen. Diese sind zunächst abziehbar
- 4 -
in Höhe des Zinsertrages, darüber hinaus aber nur bis zur Höhe von 30% des Gewinns vor
Zinsertrag, Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Diese Regelung führt
beim derzeitig geplanten Investitionsvolumen dazu, dass spätestens ab 2020 zusätzliche
Gewerbesteuer in Höhe von mind. 250 TEUR pro Jahr für die bauverein AG anfällt.
Um hier weiteren Spielraum zu haben, ist vorgesehen, zwei weitere Kommanditgesellscha f-
ten mit Sitz in Darmstadt zu gründen.
Hierzu soll die bauverein AG jeweils einzige Kommanditistin und die BVD Verwaltungs -
GmbH einziger Komplementär werden. Die Struktur der Gesellschaften stellt sich dann wie
folgt dar:
bauverein AG
100 % Kommanditist
BVD Verwaltungs-GmbH
Komplementär
Die BVD Verwaltungs-GmbH erfüllt damit ihren Gesellschaftszweck, als Komplementärin in
Kommanditgesellschaften tätig zu sein. Die Haftung der bauverein AG ist bei der Komman-
ditgesellschaft auf die Kommanditeinlage; bei der BVD Verwaltungs-GmbH auf ihr Stamm-
kapital in Höhe von 25 TEUR beschränkt.
Die beiden KGs sollen mit einer Kommanditeinlage in Höhe von jeweils 25 TEUR seitens
der bauverein AG ausgestattet werden. Eine Einlage des Komplementärs ist nicht vorgese-
hen. Es werden ausschließlich neue Bauprojekte in den neuen Gesellschaften bearbeitet,
bestehende Immobilien der bauverein AG werden nicht ausgelagert.
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligungen mit dem Unternehmens-
zweck der Mutter-Gesellschaft
Die Konformität ist gegeben.
Die Unternehmensgegenstände der neu zu gründenden Kommanditgesellschaften sind
durch den Unternehmenszweck der bauverein AG abgedeckt. Wie bei der bauverein AG se l-
ber werden die neuen Gesellschaften ebenfalls als Gesellschaftszweck die Wohnungsve r-
sorgung breiter Schichten der Bevölkerung haben.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen
Die Ertragskraft der Gesellschaften wird, wie auch bei der BVD Immobilien GmbH & Co.
Postsiedlung KG, durch die Vermietung der Wohnungsbestände erreicht und erhalten.
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung
Diese wird im Hinblick auf das jeweilige Immobilienprojekt errechnet. Grundsätzlich
BVD Immobilien
GmbH & Co. xx/xy KG
- 5 -
gilt aber, dass – wie in den bereits bestehenden Gesellschaften – eine positive Rendite
erforderlich ist, um das jeweilige Projekt zu realisieren. Darüber hinaus sind die Ge-
sellschaften in den bauverein-Konzern integriert, um so eine insgesamt positive Rendi-
te ebenso wie eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten. Mit der bauverein AG
wird kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
b. Chancen des Unternehmens am Markt
Die vorgesehenen Neugründungen der Kommanditgesellschaften sind aus Sicht der
Stadtwirtschaft erprobt und werden bereits erfolgreich eingesetzt. Mit dieser unter-
nehmerischen Betätigung leistet die Unternehmensgruppe der bauverein AG unter
Beachtung der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Wohnraum
und der Versorgung breiter Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum gemäß der Sat-
zung der bauverein AG.
c. Risiken der Beteiligung
Aus der Übernahme der Kommanditanteile durch die bauverein AG ergeben sich für
die bauverein AG und damit mittelbar für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine
neuen Risiken.
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen.
Eine über den bestehenden Gesellschaftszweck der bauverein AG hinausgehende wir t-
schaftliche Betätigung ist mit der Übernahme der Kommanditanteile nicht verbunden.
Die Haftung der bauverein AG ist auf den jeweiligen Kommanditanteil in Höhe von 25 TEUR
sowie den Gesellschaftsanteil an der BVD Verwaltungs-GmbH beschränkt (§ 122 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 HGO).
Um den Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO zu
wahren, kann die bauverein AG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung umfassenden Einfluss
auf die Gesellschaften ausüben. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften sind den We i-
sungen der bauverein AG unterworfen. Hierfür ist die jeweilige Satzung der Kommanditg e-
sellschaft entsprechend angepasst. Der Vorstand der bauverein AG wird bei Maßnahmen
der Gesellschaft von größerer Bedeutung die Zustimmung des Aufsichtsrats der bauverein
AG einholen.
Die unmittelbare Einflussnahme der bauverein AG auf die neuen Gesellschaften ist gesi-
chert: Die bauverein AG wird jeweils einzige Kommanditistin und die 100%-ige Tochterge-
sellschaft der bauverein AG, die BVD Verwaltungs-GmbH, einzige Komplementärin.
Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung der Jah-
resabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln und die Vor-
schriften hinsichtlich der §§ 53 Abs. 1 und 54 HGrG werden in den Satzungen der Gesel l-
schaften aufgenommen.
- 6 -
Ebenso werden die Unterrichtungs- und Prüfungsrechte nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan b e-
rücksichtigt.
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Es handelt sich um keine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. Es handelt sich
lediglich um die Übernahme von Kommanditanteilen an Gesellschaften, die den gleichen
wirtschaftlichen Zweck wie die bauverein AG, nämlich die Versorgung breiter Bevölkerung s-
schichten mit Wohnraum, haben. Es wird keine neuartige wirtschaftliche Betätigung der
bauverein AG begründet.
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft:
a. Die Übernahme der Kommanditanteile hat keine negativen Auswirkungen auf Handwerk
und die mittelständische Wirtschaft.
Im Rahmen der Vermietung, Instandsetzung etc. der Wohnungsbestände, die in die
neuen Kommanditgesellschaften eingebracht werden, werden vielmehr die erforderli-
chen Arbeiten, z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege etc., wie
auch bei sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG, an Privatunterne h-
men – regelmäßig an lokale Mittelständler – vergeben.
b. Durch die neuen Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen Wirt-
schaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert.
c. Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet.
7. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO
Die Stellungnahmen der örtlichen Kammern sind angefragt. Die bereits eingegangene
Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist beigefügt.
8. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 27.10.2017
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
anlage 4
11090 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.11.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0383
Magistratsbeschluss -Nr.
465
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG
Vorlage vom: 27.10.2017
Beschlussvorschlag :
Der Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG wird zugestimmt .
Anlagen: Votum der HEAG
Stellungnahme HWK
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 22.11.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2017
Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:
Gegenstand beider zu gründenden GmbH & Co. KGs ist jeweils die Wohnungsversorgung
breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen und die d azu notwendigen
Infrastrukturmaß nahmen. Die Gesellschaft en orientieren sich dabei jeweils an den Grund-
sätzen der Nachhaltigkeit, dem kostengünstigen Bauen und der Sozialverträglichkeit.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an den neu zu gründenden GmbH & Co. KGs du rch die
bauverein AG jeweils zu 95,31 % mittelbar beteiligt.
Im Einzelnen:
1. Begründung für die Beteiligung
Die bauverein AG verfügt über rund 16.000 Mietwohnungen in Darmstadt und Süd hessen.
Eine Vielzahl der Wohnungen ist in Projektgesellschaften verankert, wie etwa der BVD
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG für die Wohnungsbestände in der Postsiedlung in
Darmstadt-Bessungen oder der BVD New-Living GmbH & Co. KG, die die Lincoln-Siedlung
entwickelt. Außerhalb von Darmstadt sind Wohnungsbestände in der GBGE Baugesellschaft
mbH Erbach oder der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG
eingegliedert. In den Jahren 2015 und 2016 hat sich die bauverein AG von ihren
Beteiligungen in Mittelhessen - dort an der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co.
Nordhessen KG - und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH in Freiberg/Sachsen
getrennt.
Die bauverein AG konzentriert sich entsprechend der Stadtwirtschaftsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung
weiter zu erhöhen. Durch die Aufgabe der Beteiligungen an den Gesellschaften in
Nordhessen und Freiberg haben sich jedoch auch die Projektgesellschaften der bauverein
AG reduziert. Um hier in gewohntem Maße die Projektentwicklung der bauverein AG
fortzusetzen und die neu zu erwerbenden Wohngebäude entsprechend einzubringen, ist die
Neugründung von zwei eigenen Kommanditgesellschaften geplant.
Neben der bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektentwicklung und
Verbesserung des Wohnungsbestandes, ist auch eine steuerliche Betrachtung für die
Neugründung der Kommanditgesellschaften ausschlaggebend.
Die bauverein AG und ihre Tochtergesellschaften verfügen über diverse Grundstücks- und
Wohnungsbestände, die zu einer unterschiedlichen steuerlichen Betrachtung führen:
Für die BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG und die Wohnungsgesellschaft
HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG gilt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung, die
für die bauverein AG auf Grund der dort getätigten Geschäfte nicht gilt.
Hinzu kommt die Zinsschrankenproblematik. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von
- 5 -
Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe bei gewerblichen Unternehmen. Sie regelt seit
2008 die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen. Diese sind zunächst abzieh bar
in Höhe des Zinsertrages, darüber hinaus aber nur bis zur Höhe von 30% des Gewinns vor
Zinsertrag, Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Diese Regelung führt
beim derzeitig geplanten Investitionsvolumen dazu, dass spätestens ab 2020 zusätzliche
Gewerbesteuer in Höhe von mind. 250 TEUR pro Jahr für die bauverein AG anfällt.
Um hier weiteren Spielraum zu haben, ist vorgesehen, zwei weitere
Kommanditgesellschaften mit Sitz in Darmstadt zu gründen.
Hierzu soll die bauverein AG jeweils einzige Kommanditistin und die BVD Verwaltungs-
GmbH einziger Komplementär werden. Die Struktur der Gesellschaften stellt sich dann wie
folgt dar:
bauverein AG
100 % Kommanditist
BVD Verwaltungs-GmbH
Komplementär
Die BVD Verwaltungs-GmbH erfüllt damit ihren Gesellschaftszweck, als Komplementärin in
Kommanditgesellschaften tätig zu sein. Die Haftung der bauverein AG ist bei der
Kommanditgesellschaft auf die Kommanditeinlage; bei der BVD Verwaltungs-GmbH auf ihr
Stammkapital in Höhe von 25 TEUR beschränkt.
Die beiden KGs sollen mit einer Kommanditeinlage in Höhe von jeweils 25 TEUR seitens
der bauverein AG ausgestattet werden. Eine Einlage des Komplementärs ist nicht
vorgesehen. Es werden ausschließlich neue Bauprojekte in den neuen Gesellschaften
bearbeitet, bestehende Immobilien der bauverein AG werden nicht ausgelagert.
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligungen mit dem
Unternehmenszweck der Mutter-Gesellschaft
Die Konformität ist gegeben.
Die Unternehmensgegenstände der neu zu gründenden Kommanditgesellschaften sind
durch den Unternehmenszweck der bauverein AG abgedeckt. Wie bei der bauverein AG
selber werden die neuen Gesellschaften ebenfalls als Gesellschaftszweck die
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung haben.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen
Die Ertragskraft der Gesellschaften wird, wie auch bei der BVD Immobilien GmbH & Co.
BVD Immobilien
GmbH & Co. xx/xy KG
- 6 -
Postsiedlung KG, durch die Vermietung der Wohnungsbestände erreicht und erhalten.
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung
Diese wird im Hinblick auf das jeweilige Immobilienprojekt errechnet. Grundsätzlich
gilt aber, dass – wie in den bereits bestehenden Gesellschaften – eine positive Rendite
erforderlich ist, um das jeweilige Projekt zu realisieren. Darüber hinaus sind die
Gesellschaften in den bauverein-Konzern integriert, um so eine insgesamt positive
Rendite ebenso wie eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten. Mit der bauverein
AG wird kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
b. Chancen des Unternehmens am Markt
Die vorgesehenen Neugründungen der Kommanditgesellschaften sind aus Sicht der
Stadtwirtschaft erprobt und werden bereits erfolgreich eingesetzt. Mit dieser
unternehmerischen Betätigung leistet die Unternehmensgruppe der bauverein AG
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von
Wohnraum und der Versorgung breiter Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum
gemäß der Satzung der bauverein AG.
c. Risiken der Beteiligung
Aus der Übernahme der Kommanditanteile durch die bauverein AG ergeben sich für
die bauverein AG und damit mittelbar für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine
neuen Risiken.
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsg ruppen.
Eine über den bestehenden Gesellschaftszweck der bauverein AG hinausgehende
wirtschaftliche Betätigung ist mit der Übernahme der Kommanditanteile nicht verbunden.
Die Haftung der bauverein AG ist auf den jeweiligen Kommanditanteil in Höhe von 25 TEUR
sowie den Gesellschaftsanteil an der BVD Verwaltungs-GmbH beschränkt (§ 122 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 HGO).
Um den Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO zu
wahren, kann die bauverein AG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung umfassenden Einfluss
auf die Gesellschaften ausüben. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften sind den
Weisungen der bauverein AG unterworfen. Hierfür ist die jeweilige Satzung der
Kommanditgesellschaft entsprechend angepasst. Der Vorstand der bauverein AG wird bei
Maßnahmen der Gesellschaft von größerer Bedeutung die Zustimmung des Aufsichtsrats
der bauverein AG einholen.
Die unmittelbare Einflussnahme der bauverein AG auf die neuen Gesellschaften ist
gesichert: Die bauverein AG wird jeweils einzige Kommanditistin und die 100%-ige
Tochtergesellschaft der bauverein AG, die BVD Verwaltungs-GmbH, einzige
Komplementärin.
- 7 -
Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung der
Jahresabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln und die
Vorschriften hinsichtlich der §§ 53 Abs. 1 und 54 HGrG werden in den Satzungen der
Gesellschaften aufgenommen.
Ebenso werden die Unterrichtungs- und Prüfungsrechte nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan
berücksichtigt.
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Es handelt sich um keine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. Es handelt sich
lediglich um die Übernahme von Kommanditanteilen an Gesellschaften, die den gleichen
wirtschaftlichen Zweck wie die bauverein AG, nämlich die Versorgung breiter
Bevölkerungsschichten mit Wohnraum, haben. Es wird keine neuartige wirtschaftliche
Betätigung der bauverein AG begründet.
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft:
a. Die Übernahme der Kommanditanteile hat keine negativen Auswirkungen auf Handwerk
und die mittelständische Wirtschaft.
Im Rahmen der Vermietung, Instandsetzung etc. der Wohnungsbestände, die in die
neuen Kommanditgesellschaften eingebracht werden, werden vielmehr die
erforderlichen Arbeiten, z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege
etc., wie auch bei sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG, an
Privatunternehmen – regelmäßig an lokale Mittelständler – vergeben.
b. Durch die neuen Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen
Wirtschaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert.
c. Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet.
7. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO
Die Stellungnahmen der örtlichen Kammern sind angefragt. Die bereits eingegangene
Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist beigefügt.
8. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 27.10.2017
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Rheinstraße 89
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0383
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.10.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00