Mandari Insight

2017/0383

Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG

Magistratsvorlage 27.10.2017

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198 Zeichen

Punkt 43: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG 
 (V-Nr. 27/0383) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 2

2511 Zeichen

Handwerkskammer
Frankfurt-Rhein-Main

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Postfach 17.0353 + 60077 Frankfurt am Main

Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Rechtsamt - Stadtwirtschaftskoordination
Postfach 11 10 61

64225 Darmstadt

Markterkundung nach $& 121 (6) Hessische Gemeindeordnung
Beteiligung der bauverein AG an zwei zu gründenden Projekt-Gesellschaf-
ten (GmbH & Co. KGs)

Sehr geehrte Frau Michelberger,
sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2017 und die uns eingeräumte Möglichkeit
zur Stellungnahme bezüglich der mittelbaren Beteiligung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt zu 95,31 % über die bauverein AG an zwei zu gründenden Pro-
jektgesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, danken wir
Ihnen.

Wie Sie in Ihrem Schreiben ausführen, besteht der Gesellschaftszweck der zu
gründenden Unternehmen in der Wohnungsversorgung der Bevölkerung und
stellt somit keine neuartige wirtschaftliche Betätigung der bauverein AG dar.
Vielmehr stehen steuerliche Überlegungen hinter den Neugründungsabsichten.
Wie Sie weiter ausführen, sollen wie bei den sonstigen Projekten der Gesell-
schaften der bauverein AG, erforderliche Arbeiten wie z.B. Modernisierungen,
Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege, etc. an Privatunternehmen vergeben
werden. Wir verstehen dies als Bekenntnis zu der Vergabe solcher Aufträge
auch an das regionale Handwerk, das vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze
zur Verfügung stellt sowie zum Umsatz- und Gewerbesteueraufkommen bei-

trägt. Daher erhebt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gegen die ge-
planten Beteiligungen keine Einwände.
Dr. Matthias Wiemers m Armin Bayer

Geschäftsführer Recht und Beratung Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik

it freundlichen Grüßen

Weiterbildung im Handwerk?
Informieren Sie sich auf www.rhein-main-campus.de.

Geschäftsbereich
Beratung

6. November. 2017

Ihr Zeichen: 308 Mi/Be
Unser Zeichen: GB IV-2 / baya

Wirtschaftspolitik

‚Ansprechpartner:

Armin Bayer

Telefon +49 69 97172-214
Telefax +49 69 97172-5214
bayer@hwk-rhein-main.de

Hausanschrift:
Hindenburgstraße 1
64295 Darmstadt

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Bockenheimer Landstraße 21

60325 Frankfurt am Main
info@hwk-rhein-main.de
www.hwek-rhein-main.de

Präsident:
Bernd Ehinger

Haupigeschäftsführer:
Dr. Christof Riess

Konto:

Frankfurter Volksbank

(BLZ 501 900 00) Kto. 150754

IBAN: DE71 5019 0000 0000 1507 54
BIC: FFVBDEFF

Gläubiger-ID: DEO2HWK00000861875

DAS HANDWERK

DIE WIRTSCHAFTSMACHT. VON NEBENAN.

anlage 6

139 Zeichen

Punkt 52: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG 
 (V-Nr. 2017/0383) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 3

1865 Zeichen

: : | H Darmstadt
5 Rhein Main Neckar

IHK Darmstadt | Postfach 10.07 05 | 64207 Darmstadt

GBIV-DT Ihr Zeichen: 308 mi/Be

Ihre Nachricht vom: 12.10.2017
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Rechtsamt — Stadtwirtschaftskoordination Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Daniel Theobald
Postfach 111061 Telefon: 06151 871-282
64225 Darmstadt Telefax: 06151 871-100-282

E-Mail: theobald@darmstadt.ihk.de

Datum: 22.11.2017

Markterkundung nach $ 121 (6) HGO /

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit im Rahmen der Markterkundung zum geplanten Vorhaben der
bauverein AG Stellung zu nehmen.

Das Ziel, den Wohnungsbestand in der Wissenschaftsstadt weiter zu erhöhen tragen wir mit.
Eine wirtschaftlich erfolgreiche Stadt setzt voraus, dass ausreichend Wohnraum für Fachkräfte
zur Verfügung steht — in Quantität und Qualität. In Ihrer. Begründung führen Sie aus, dass keine
negativen Veränderungen in nennenswertem Umfang hinsichtlich der Marktanteile der
mittelständischen Wirtschaft und des Handels absehbar seien. Ohne Begründung steht diese
Aussage lediglich als Behauptung im Raum. Außerdem führen Sie aus, es komme zu keiner
neuartigen wirtschaftlichen Betätigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Auch wenn dies
zutreffend sein mag, so muss die Frage erlaubt sein, ob mit dem Vorhaben eine wesentliche
Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung verbunden sein soll,

Ohne Kenntnis Ihrer Analysen können wir Ihr Vorhaben nicht sachgerecht beurteilen, somit
auch nicht abschließend dazu Stellung nehmen.

Freundliche Grüße

Dr. Daniel Theobald
Geschäftsbereichsleiter Standortpolitik

Industrie- und Handelskarnmer Darmstadt Telefon: E-Mail: Stadt- und Kreis-Sparkasse
Rhein Main Neckar 06151 871-0 info@bdarmstadt.ihk.de Darmstadt
Rheinstraße 89 Internet: Konto: 85.44 64

Telefax:
64295 Darmstadt 06151 871-101 hitpst/www,darmstadt.ihk.de BLZ: 508 501 50

2017/0383

11072 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - Stadt-
wirtschaftskoordination   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0383 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG  
 
Vorlage vom: 27.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG  wird zugestimmt . 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: Votum der HEAG  
Stellungnahme HWK  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2017 
 
 
Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:  
 
Gegenstand beider zu gründenden GmbH & Co. KGs ist jeweils die Wohnungsversorgung 
breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen und die d azu notwendigen 
Infrastrukturmaß nahmen. Die Gesellschaft en orientieren sich dabei jeweils an den Grund-
sätzen der Nachhaltigkeit, dem kostengünstigen Bauen und der Sozialverträglichkeit.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an den neu zu gründenden GmbH & Co. KGs durch die 
bauverein AG jeweils zu 95,31 % mittelbar beteiligt.  
 
 
Im Einzelnen: 
 
1. Begründung für die Beteiligung 
 
Die bauverein AG verfügt über rund 16.000 Mietwohnungen in Darmstadt un d Südhessen. 
Eine Vielzahl der Wohnungen ist in Projektgesellschaften verankert, wie etwa der BVD I m-
mobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG für die Wohnungsbestände in der Postsiedlung in 
Darmstadt-Bessungen oder der BVD New-Living GmbH & Co. KG, die die Lincoln-Siedlung 
entwickelt. Außerhalb von Darmstadt sind Wohnungsbestände in der GBGE Baugesellschaft 
mbH Erbach oder der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG eing e-
gliedert. In den Jahren 2015 und 2016 hat sich die bauverein AG von ihren Beteil igungen in 
Mittelhessen - dort an der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Nordhessen KG - 
und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH in Freiberg/Sachsen getrennt.  
 
Die bauverein AG konzentriert sich entsprechend der Stadtwirtschaftsstrategie der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt darauf, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung weiter 
zu erhöhen. Durch die Aufgabe der Beteiligungen an den Gesellschaften in Nordhessen und 
Freiberg haben sich jedoch auch die Projektgesellschaften der bauverein AG reduziert. Um 
hier in gewohntem Maße die Projektentwicklung der bauverein AG fortzusetzen und die neu 
zu erwerbenden Wohngebäude entsprechend einzubringen, ist die Neugründung von zwei 
eigenen Kommanditgesellschaften geplant.  
 
Neben der bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektentwicklung und Verbesse-
rung des Wohnungsbestandes, ist auch eine steuerliche Betrachtung für die Neugründung 
der Kommanditgesellschaften ausschlaggebend.  
 
Die bauverein AG und ihre Tochtergesellschaften verfügen über diverse Grundstücks- und 
Wohnungsbestände, die zu einer unterschiedlichen steuerlichen Betrachtung führen:  
 
Für die BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG und die Wohnungsgesellschaft H E-
GEMAG GmbH & Co. Südhessen KG gilt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzu ng, die für 
die bauverein AG auf Grund der dort getätigten Geschäfte nicht gilt.  
 
Hinzu kommt die Zinsschrankenproblematik. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von 
Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe bei gewerblichen Unternehmen. Sie regelt seit 
2008 die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen. Diese sind zunächst abziehbar

- 4 - 
in Höhe des Zinsertrages, darüber hinaus aber nur bis zur Höhe von 30% des Gewinns vor 
Zinsertrag, Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Diese Regelung führt 
beim derzeitig geplanten Investitionsvolumen dazu, dass spätestens ab 2020 zusätzliche 
Gewerbesteuer in Höhe von mind. 250 TEUR pro Jahr für die bauverein AG anfällt.  
 
Um hier weiteren Spielraum zu haben, ist vorgesehen, zwei weitere Kommanditgesellscha f-
ten mit Sitz in Darmstadt zu gründen. 
 
Hierzu soll die bauverein AG jeweils einzige Kommanditistin und die BVD Verwaltungs -
GmbH einziger Komplementär werden. Die Struktur der Gesellschaften stellt sich dann wie 
folgt dar:  
 
bauverein AG 
100 % Kommanditist 
 
 
 
BVD Verwaltungs-GmbH 
             Komplementär 
 
 
 
Die BVD Verwaltungs-GmbH erfüllt damit ihren Gesellschaftszweck, als Komplementärin in 
Kommanditgesellschaften tätig zu sein. Die Haftung der bauverein AG ist bei der Komman-
ditgesellschaft auf die Kommanditeinlage; bei der BVD Verwaltungs-GmbH auf ihr Stamm-
kapital in Höhe von 25 TEUR beschränkt.  
 
Die beiden KGs sollen mit einer Kommanditeinlage in Höhe von jeweils 25 TEUR seitens 
der bauverein AG ausgestattet werden. Eine Einlage des Komplementärs ist nicht vorgese-
hen. Es werden ausschließlich neue Bauprojekte in den neuen Gesellschaften bearbeitet, 
bestehende Immobilien der bauverein AG werden nicht ausgelagert. 
 
 
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligungen mit dem Unternehmens-
zweck der Mutter-Gesellschaft 
 
Die Konformität ist gegeben. 
 
Die Unternehmensgegenstände der neu zu gründenden Kommanditgesellschaften sind 
durch den Unternehmenszweck der bauverein AG abgedeckt. Wie bei der bauverein AG se l-
ber werden die neuen Gesellschaften ebenfalls als Gesellschaftszweck die Wohnungsve r-
sorgung breiter Schichten der Bevölkerung haben.  
 
 
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen 
 
Die Ertragskraft der Gesellschaften wird, wie auch bei der BVD Immobilien GmbH & Co. 
Postsiedlung KG, durch die Vermietung der Wohnungsbestände erreicht und erhalten.  
 
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung 
Diese wird im Hinblick auf das jeweilige Immobilienprojekt errechnet. Grundsätzlich 
BVD Immobilien  
GmbH & Co. xx/xy KG

- 5 - 
gilt aber, dass – wie in den bereits bestehenden Gesellschaften – eine positive Rendite 
erforderlich ist, um das jeweilige Projekt zu realisieren. Darüber hinaus sind die Ge-
sellschaften in den bauverein-Konzern integriert, um so eine insgesamt positive Rendi-
te ebenso wie eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten. Mit der bauverein AG 
wird kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
 
b. Chancen des Unternehmens am Markt 
Die vorgesehenen Neugründungen der Kommanditgesellschaften sind aus Sicht der 
Stadtwirtschaft erprobt und werden bereits erfolgreich eingesetzt. Mit dieser unter-
nehmerischen Betätigung leistet die Unternehmensgruppe der bauverein AG unter 
Beachtung der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Wohnraum 
und der Versorgung breiter Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum gemäß der Sat-
zung der bauverein AG. 
 
c. Risiken der Beteiligung 
Aus der Übernahme der Kommanditanteile durch die bauverein AG ergeben sich für 
die bauverein AG und damit mittelbar für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine 
neuen Risiken. 
 
 
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO 
 
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.  
 
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der  
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen. 
 
Eine über den bestehenden Gesellschaftszweck der bauverein AG hinausgehende wir t-
schaftliche Betätigung ist mit der Übernahme der Kommanditanteile nicht verbunden.  
 
Die Haftung der bauverein AG ist auf den jeweiligen Kommanditanteil in Höhe von 25 TEUR 
sowie den Gesellschaftsanteil an der BVD Verwaltungs-GmbH beschränkt (§ 122 Abs. 1 S. 1 
Nr. 2 HGO). 
 
Um den Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß  § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO zu 
wahren, kann die bauverein AG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung umfassenden Einfluss 
auf die Gesellschaften ausüben. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften sind den We i-
sungen der bauverein AG unterworfen. Hierfür ist die jeweilige Satzung der Kommanditg e-
sellschaft entsprechend angepasst. Der Vorstand der bauverein AG wird bei Maßnahmen 
der Gesellschaft von größerer Bedeutung die Zustimmung des Aufsichtsrats der bauverein 
AG einholen.  
 
Die unmittelbare Einflussnahme der bauverein AG auf die neuen Gesellschaften ist gesi-
chert: Die bauverein AG wird jeweils einzige Kommanditistin und die 100%-ige Tochterge-
sellschaft der bauverein AG, die BVD Verwaltungs-GmbH, einzige Komplementärin.  
 
Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung der Jah-
resabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln und die Vor-
schriften hinsichtlich der §§ 53 Abs. 1 und 54 HGrG werden in den Satzungen der Gesel l-
schaften aufgenommen.

- 6 - 
Ebenso werden die Unterrichtungs- und Prüfungsrechte nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan b e-
rücksichtigt. 
 
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Es handelt sich um keine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. Es handelt sich 
lediglich um die Übernahme von Kommanditanteilen an Gesellschaften, die den gleichen 
wirtschaftlichen Zweck wie die bauverein AG, nämlich die Versorgung breiter Bevölkerung s-
schichten mit Wohnraum, haben. Es wird keine neuartige wirtschaftliche Betätigung der 
bauverein AG begründet. 
 
 
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft: 
 
a. Die Übernahme der Kommanditanteile hat keine negativen Auswirkungen auf Handwerk 
und die mittelständische Wirtschaft.  
 
Im Rahmen der Vermietung, Instandsetzung etc. der Wohnungsbestände, die in die 
neuen Kommanditgesellschaften eingebracht werden, werden vielmehr die erforderli-
chen Arbeiten, z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege etc., wie 
auch bei sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG, an Privatunterne h-
men – regelmäßig an lokale Mittelständler – vergeben. 
 
b. Durch die neuen Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen Wirt-
schaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert.  
 
c. Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus 
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet. 
 
 
7. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO 
 
Die Stellungnahmen der örtlichen Kammern sind angefragt. Die bereits eingegangene  
Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist beigefügt.  
 
 
8. Votum der HEAG 
 
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.  
 
Darmstadt, den 27.10.2017 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

anlage 4

11090 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 308 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0383 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
465 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG  
 
Vorlage vom: 27.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Gründung zweier GmbH & Co. KGs durch die bauverein AG  wird zugestimmt . 
 
 
Anlagen: Votum der HEAG  
Stellungnahme HWK  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2017  
 
 
Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:  
 
Gegenstand beider zu gründenden GmbH & Co. KGs ist jeweils die Wohnungsversorgung 
breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen und die d azu notwendigen 
Infrastrukturmaß nahmen. Die Gesellschaft en orientieren sich dabei jeweils an den Grund-
sätzen der Nachhaltigkeit, dem kostengünstigen Bauen und der Sozialverträglichkeit.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an den neu zu gründenden GmbH & Co. KGs du rch die 
bauverein AG jeweils zu 95,31 % mittelbar beteiligt.  
 
 
Im Einzelnen: 
 
1. Begründung für die Beteiligung 
 
Die bauverein AG verfügt über rund 16.000 Mietwohnungen in Darmstadt und Süd hessen. 
Eine Vielzahl der Wohnungen ist in Projektgesellschaften verankert, wie etwa der BVD 
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG für die Wohnungsbestände in der Postsiedlung in 
Darmstadt-Bessungen oder der BVD New-Living GmbH & Co. KG, die die Lincoln-Siedlung 
entwickelt. Außerhalb von Darmstadt sind Wohnungsbestände in der GBGE Baugesellschaft 
mbH Erbach oder der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG 
eingegliedert. In den Jahren 2015 und 2016 hat sich die bauverein AG von ihren 
Beteiligungen in Mittelhessen - dort an der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. 
Nordhessen KG - und der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH in Freiberg/Sachsen 
getrennt.  
 
Die bauverein AG konzentriert sich entsprechend der Stadtwirtschaftsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt darauf, den Wohnungsbestand in Darmstadt und Umgebung 
weiter zu erhöhen. Durch die Aufgabe der Beteiligungen an den Gesellschaften in 
Nordhessen und Freiberg haben sich jedoch auch die Projektgesellschaften der bauverein 
AG reduziert. Um hier in gewohntem Maße die Projektentwicklung der bauverein AG 
fortzusetzen und die neu zu erwerbenden Wohngebäude entsprechend einzubringen, ist die 
Neugründung von zwei eigenen Kommanditgesellschaften geplant.  
 
Neben der bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektentwicklung und 
Verbesserung des Wohnungsbestandes, ist auch eine steuerliche Betrachtung für die 
Neugründung der Kommanditgesellschaften ausschlaggebend.  
 
Die bauverein AG und ihre Tochtergesellschaften verfügen über diverse Grundstücks- und 
Wohnungsbestände, die zu einer unterschiedlichen steuerlichen Betrachtung führen: 
 
Für die BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG und die Wohnungsgesellschaft 
HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG gilt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung, die 
für die bauverein AG auf Grund der dort getätigten Geschäfte nicht gilt.  
 
Hinzu kommt die Zinsschrankenproblematik. Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von

- 5 - 
Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe bei gewerblichen Unternehmen. Sie regelt seit 
2008 die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen. Diese sind zunächst abzieh bar 
in Höhe des Zinsertrages, darüber hinaus aber nur bis zur Höhe von 30% des Gewinns vor 
Zinsertrag, Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Diese Regelung führt 
beim derzeitig geplanten Investitionsvolumen dazu, dass spätestens ab 2020 zusätzliche 
Gewerbesteuer in Höhe von mind. 250 TEUR pro Jahr für die bauverein AG anfällt.  
 
Um hier weiteren Spielraum zu haben, ist vorgesehen, zwei weitere 
Kommanditgesellschaften mit Sitz in Darmstadt zu gründen. 
 
Hierzu soll die bauverein AG jeweils einzige Kommanditistin und die BVD Verwaltungs-
GmbH einziger Komplementär werden. Die Struktur der Gesellschaften stellt sich dann wie 
folgt dar:  
 
bauverein AG 
100 % Kommanditist 
 
 
 
BVD Verwaltungs-GmbH 
             Komplementär 
 
 
 
Die BVD Verwaltungs-GmbH erfüllt damit ihren Gesellschaftszweck, als Komplementärin in 
Kommanditgesellschaften tätig zu sein. Die Haftung der bauverein AG ist bei der 
Kommanditgesellschaft auf die Kommanditeinlage; bei der BVD Verwaltungs-GmbH auf ihr 
Stammkapital in Höhe von 25 TEUR beschränkt.  
 
Die beiden KGs sollen mit einer Kommanditeinlage in Höhe von jeweils 25 TEUR seitens 
der bauverein AG ausgestattet werden. Eine Einlage des Komplementärs ist nicht 
vorgesehen. Es werden ausschließlich neue Bauprojekte in den neuen Gesellschaften 
bearbeitet, bestehende Immobilien der bauverein AG werden nicht ausgelagert. 
 
 
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligungen mit dem 
Unternehmenszweck der Mutter-Gesellschaft 
 
Die Konformität ist gegeben. 
 
Die Unternehmensgegenstände der neu zu gründenden Kommanditgesellschaften sind 
durch den Unternehmenszweck der bauverein AG abgedeckt. Wie bei der bauverein AG 
selber werden die neuen Gesellschaften ebenfalls als Gesellschaftszweck die 
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung haben.  
 
 
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligungen 
 
Die Ertragskraft der Gesellschaften wird, wie auch bei der BVD Immobilien GmbH & Co. 
BVD Immobilien  
GmbH & Co. xx/xy KG

- 6 - 
Postsiedlung KG, durch die Vermietung der Wohnungsbestände erreicht und erhalten.  
 
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung 
Diese wird im Hinblick auf das jeweilige Immobilienprojekt errechnet. Grundsätzlich 
gilt aber, dass – wie in den bereits bestehenden Gesellschaften – eine positive Rendite 
erforderlich ist, um das jeweilige Projekt zu realisieren. Darüber hinaus sind die 
Gesellschaften in den bauverein-Konzern integriert, um so eine insgesamt positive 
Rendite ebenso wie eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten. Mit der bauverein 
AG wird kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
 
b. Chancen des Unternehmens am Markt 
Die vorgesehenen Neugründungen der Kommanditgesellschaften sind aus Sicht der 
Stadtwirtschaft erprobt und werden bereits erfolgreich eingesetzt. Mit dieser 
unternehmerischen Betätigung leistet die Unternehmensgruppe der bauverein AG 
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von 
Wohnraum und der Versorgung breiter Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum 
gemäß der Satzung der bauverein AG. 
 
c. Risiken der Beteiligung 
Aus der Übernahme der Kommanditanteile durch die bauverein AG ergeben sich für 
die bauverein AG und damit mittelbar für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine 
neuen Risiken. 
 
 
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO 
 
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.  
 
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der  
Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung und von Bevölkerungsg ruppen. 
 
Eine über den bestehenden Gesellschaftszweck der bauverein AG hinausgehende 
wirtschaftliche Betätigung ist mit der Übernahme der Kommanditanteile nicht verbunden.  
 
Die Haftung der bauverein AG ist auf den jeweiligen Kommanditanteil in Höhe von 25  TEUR 
sowie den Gesellschaftsanteil an der BVD Verwaltungs-GmbH beschränkt (§ 122 Abs. 1 S. 1 
Nr. 2 HGO). 
 
Um den Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß  § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO zu 
wahren, kann die bauverein AG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung umfassenden Einfluss 
auf die Gesellschaften ausüben. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften sind den 
Weisungen der bauverein AG unterworfen. Hierfür ist die jeweilige Satzung der 
Kommanditgesellschaft entsprechend angepasst. Der Vorstand der bauverein AG wird bei 
Maßnahmen der Gesellschaft von größerer Bedeutung die Zustimmung des Aufsichtsrats 
der bauverein AG einholen.  
 
Die unmittelbare Einflussnahme der bauverein AG auf die neuen Gesellschaften ist 
gesichert: Die bauverein AG wird jeweils einzige Kommanditistin und die 100%-ige 
Tochtergesellschaft der bauverein AG, die BVD Verwaltungs-GmbH, einzige 
Komplementärin.

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Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung der 
Jahresabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln und die 
Vorschriften hinsichtlich der §§ 53 Abs. 1 und 54 HGrG werden in den Satzungen der 
Gesellschaften aufgenommen. 
 
Ebenso werden die Unterrichtungs- und Prüfungsrechte nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan 
berücksichtigt. 
 
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Es handelt sich um keine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. Es handelt sich 
lediglich um die Übernahme von Kommanditanteilen an Gesellschaften, die den gleichen 
wirtschaftlichen Zweck wie die bauverein AG, nämlich die Versorgung breiter 
Bevölkerungsschichten mit Wohnraum, haben. Es wird keine neuartige wirtschaftliche 
Betätigung der bauverein AG begründet. 
 
 
6. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft: 
 
a. Die Übernahme der Kommanditanteile hat keine negativen Auswirkungen auf Handwerk 
und die mittelständische Wirtschaft.  
 
Im Rahmen der Vermietung, Instandsetzung etc. der Wohnungsbestände, die in die 
neuen Kommanditgesellschaften eingebracht werden, werden vielmehr die 
erforderlichen Arbeiten, z.B. Modernisierungen, Instandsetzungen, Neubau, Grünpflege 
etc., wie auch bei sonstigen Projekten der Gesellschaften der bauverein AG, an 
Privatunternehmen – regelmäßig an lokale Mittelständler – vergeben. 
 
b. Durch die neuen Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen 
Wirtschaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert.  
 
c. Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus 
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet. 
 
 
7. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO 
 
Die Stellungnahmen der örtlichen Kammern sind angefragt. Die bereits eingegangene  
Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist beigefügt.  
 
 
8. Votum der HEAG 
 
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.  
 
Darmstadt, den 27.10.2017

Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

TOP 43
TOP 52
TOP 465

Orte (1)

  • Rheinstraße 89

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0383
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00