0515/2025
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr)
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Beschlussvorlage Rat
12037 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/692/5
Vorlagen-Nummer
0515/2025
Freigabedatum
19.12.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der
Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den
Sonderverkehr)
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die wettbewerbliche Vergabe von
externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der
Ost-West-Achse für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver-
kehr) fest. Dies umfasst unter anderem die Planung von neuen oder verlängerten Bahnsteigen
einschließlich Überdachungen, Zugangsmöglichkeiten und – je nach Planungsvariante – ge-
gebenenfalls ein Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen. Zusätzlich erfolgt möglicher-
weise auch die Planung eines zweigeschossigen Technik- und Aufenthaltsgebäudes der KVB
als Ersatzneubau einschließlich Überwachungsbrücke und Absenkung der Fahrleitungsan-
lage.
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die oben be-
schriebene Planung der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver-
kehr) aufnimmt und diese bis einschließlich der Leistungsphase 4 der Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit Kosten von voraussichtlich
1.100.000 € durchführt.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung im Jahr 2026 in Höhe von 403.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse, Hpl. 2025/2026.
Der Mobilitätsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Lindenthal uneinge-
schränkt zustimmt.
Mobilitätsausschuss 20.01.2026
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026
Mobilitätsausschuss
Finanzausschuss 02.02.2026
Rat 12.05.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.100.000,00 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Abschnitt
Ausblick %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 (Vorlagen-Nr. 2399/2019) die Fe-
derführung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 („Ost-West-Achse“) im rechts-
rheinischen Streckenabschnitt sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle
für den Sonderverkehr) an die KVB übertragen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage
2399/2019 wurde angenommen, dass der Einsatz von 90 m Stadtbahnen (sogenannte Lang-
züge) an allen fünf Haltestellen über eine einfache Verlängerung der existierenden Bahn-
steige realisiert werden kann.
3
Eine Variantenuntersuchung (Anlage 2) zeigt, dass eine einfache Verlängerung der Bahn-
steige an der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) auf-
grund technischer und infrastruktureller Restriktionen im Bestand sowie landschaftsschutz-
rechtlicher Belange nur mit einem erheblichen baulichen, finanziellen und umweltbezogenen
Mehraufwand umsetzbar ist. Im Rahmen der extern zu vergebenden Planung werden in der
Vorplanung (Leistungsphase 2 der HOAI) verschiedene Planungsvarianten untersucht und
eine wirtschaftlicher und in allen anderen Belangen möglichst optimale Variante als Vorzugs-
variante ermittelt. Die externen Planungsleistungen für den Neubau oder die Verlängerung der
Bahnsteige mitsamt der erforderlichen Maßnahmen im Umfeld sind durch den in der Vorlage
2399/2019 angegebenen Kostenorientierungswert nicht abgedeckt.
Planungsansätze
Für die betrieblich erforderliche parallele Abwicklung von zwei 90 m langen Bahnen könnte
beispielsweise nördlich der beiden Bestandsgleise ein neuer Bahnsteig entstehen. Im Rah-
men der Vorplanung würden auch verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu diesem nördlich
gelegenen Bahnsteig geprüft. Hierzu zählen neben einer Variante mit höhengleicher Querung
der Gleistrasse auch Varianten, in denen den Fahrgästen über Brückenbauwerke sowie daran
anschließende Rampen und Aufzüge eine barrierefreie Zuwegung ermöglicht wird. Durch eine
Einhausung der Brücken sowie der an die Brücken anschließenden Rampen und Treppen
würde verhindert, dass Gegenstände auf die Gleise geworfen werden können. Beide Bahn-
steige würden überdacht und müssen barrierefrei zugänglich sein. Die baulich aufwändigste
Variante mit den höchsten Planungskosten wird im Folgenden „Maximalvariante“ genannt,
siehe hierzu auch hierzu auch die Wertungsmatrix (Anlage 3).
Außerdem müssen bei dem Ausbau der Haltestelle hinsichtlich der Dimensionierung der Anla-
gen und der Personenführung die neuen Anforderungen des Verkehrs- und Crowdmanage-
ments berücksichtigt werden. Das zweigeschossige Technik- und Aufenthaltsgebäude der
KVB müsste je nach Planungsvariante aufgrund der Lage eines neuen Bahnsteigs nördlich
der Haltestelle neu errichtet werden. In der oberen Etage würde dann wieder – wie im Be-
stand – ein Leitstand eingerichtet werden, von dem aus die Fahrsignale im Umfeld der Halte-
stelle in den Ortsbetrieb übernommen werden könnten. Mittels einer mit dem Gebäude ver-
bundenen Überwachungsbrücke, die über die Bahnsteige und Bahngleise führt, sollen die
Bahnsteige durch das Betriebspersonal der KVB sowie weitere Einsatzkräfte vollständig ein-
sehbar sein. Der Bau von Brücken würde u. a. eine Absenkung der Fahrleitungsanlage bedin-
gen.
Zeitplanung
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der Vielzahl zu berücksichtigender Leistungsbil-
der soll die Planungsleistung für den Ausbau der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Halte-
stelle für den Sonderverkehr) – im Gegensatz zu der ursprünglich angedachten einfachen
Verlängerung der Bahnsteige – an ein externes Planungsbüro wettbewerblich vergeben wer-
den. Die Dimensionierung der Anlagen soll zudem auf Basis einer gutachterlichen Einschät-
zung zur sicheren Leitung und Entfluchtung der Fanströme erfolgen. Die Planungsleistungen
sollen im 1. Quartal 2026 ausgeschrieben werden, so dass mit der Leistungsphase 1 HOAI im
2. Quartal 2026 begonnen werden kann.
In der Vorplanung sollen verschiedene Planungsvarianten untersucht werden. Für die Vor-
zugsvariante soll im Jahr 2027, nach der Leistungsphase 2 HOAI ein erweiterter Planungsbe-
schluss eingeholt werden. Nach der Leistungsphase 3 HOAI soll im Jahr 2028 zudem ein
Baubeschluss für die Vorzugsvariante eingeholt werden. Die bauliche Umsetzung der Maß-
nahme wird unter Beachtung von Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung frühestens ab
dem Jahr 2029 erfolgen können.
Kosten und Finanzierung
In der Vorplanung sollen verschiedene Planungsvarianten untersucht werden. Die in diesem
Absatz angegebenen Kosten beziehen sich auf die Variante mit den höchsten Planungskos-
ten (Maximalvariante). Ab der Leistungsphase 3 HOAI sind die Kosten der Vorzugsvariante
ausschlaggebend. Je nach Festlegung der Vorzugsvariante können die nachfolgend angege-
benen Planungskosten ab der Leistungsphase 3 HOAI niedriger ausfallen.
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Aufgrund der im Stadtbahnvertrag geregelten Aufteilung der Kosten (70% Stadt/30% KVB) be-
trägt der städtische Anteil der Planungskosten (u.a. für Ingenieurbauwerke einschließlich Hal-
testellen) – inkl. einer 7 %-igen Verwaltungspauschale – rd. 1,10 Mio. € brutto. Der städtische
Anteil wird an die KVB erstattet. Der Anteil der KVB an den Planungskosten beläuft sich auf
rd. 0,44 Mio. € brutto.
Die Aufteilung der Planungskosten der Maximalvariante auf die einzelnen Jahre und Kosten-
träger wird im Folgenden aufgeführt. In den ausgewiesenen Planungskosten sind auch die
Kosten für die gutachterliche Einschätzung zur sicheren Leitung und Entfluchtung der Fan-
ströme enthalten.
2026 2027 Gesamt
Planungskosten netto 450.000 € 780.000 € 1.230.000 €
davon Anteil KVB netto 135.000 € 234.000 € 369.000 €
davon Anteil Stadt Köln netto 315.000 € 546.000 € 861.000 €
Anteil Stadt Köln netto 315.000 € 546.000 € 861.000 €
Verwaltungskostenpauschale 7% 23.000 € 39.000 € 62.000 €
Zahlung Stadt Köln an KVB (netto) 338.000 € 585.000 € 923.000 €
Umsatzsteuer 19% 65.000 € 112.000 € 177.000 €
Zahlung Stadt Köln an KVB (brutto) 403.000 € 697.000 € 1.100.000 €
Anteil KVB brutto 161.000 € 279.000 € 440.000 €
Planungskosten brutto 564.000 € 976.000 € 1.540.000 €
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Die Zahlungen der Planungskosten
an die KVB stehen mit Abschluss der Leistungsphasen 2, 3 sowie 4 HOAI an.
Die in 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 403.000 € wur-
den im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200 - Ost-West-Achse berück-
sichtigt.
Die zusätzlich notwendige Auszahlungsermächtigung in Höhe von 697.000 € im Jahr 2027
wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. an gleicher Stelle vorgese-
hen.
Die Mehrwertsteuer wird beim Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus der Stadt Köln im
Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für
die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen.
Die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) ist Bestandteil
der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse, Linie 1, und soll zukünftig mit 90 m langen
Stadtbahnen angefahren werden, um die An- und Abfahrt der Fahrgäste zu verbessern. Im
Zusammenhang mit der erforderlichen Bahnsteigverlängerung muss auch die sichere Leitung
und Entfluchtung der Fahrgastströme (vor allem Fanströme) gewährleistet werden.
Da der Finanzierungsantrag für die Fördermittel für die Gesamtmaßnahme eingereicht werden
soll, ist es für die Kostensicherheit angebracht, die Gesamtkosten und damit auch die Kosten
für die Haltestelle Stadion, so schnell und so genau wie möglich zu ermitteln.
Damit sind die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung sowie der Haushaltssperre eingehal-
ten.
Die o. g. von der KVB zu tragenden Kosten sind in der aktuellen Mittelfristplanung der KVB
berücksichtigt worden und führen nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu
einer Erhöhung der Soll-Kosten.
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Ausblick
Nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI wird der erweiterte Planungsbeschluss für die
Vorzugsvariante eingeholt. Im Fall der Umsetzung der Maximalvariante wird mit voraussichtli-
chen Gesamtkosten der Maßnahme (Planungs- und Baukosten) von rd. 41,2 Mio. € vor För-
derung gerechnet, wovon auf die Stadt Köln ein Anteil von rd. 29,4 Mio. € entfallen wird. Die
Baukosten sind nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Über die sich im weiteren Projektverlauf
in Bezug auf die Kosten und die Fördermittel ergebenden Konkretisierungen wird der Rat im
Rahmen der noch folgenden Beschlussfassungen (erweiterter Planungs- und Baubeschluss)
informiert.
Anlage
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Variantenuntersuchung
Anlage 3 - Wertungsmatrix
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1267 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich hier um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss, mit dem Finanzmittel für eine Variantenuntersuchung, die zuständigkeitshalber durch die KVB durchgeführt wird, freigegeben werden sollen. Bei der KVB liegen keine Planunterlagen vor, die von der Öffentlichkeit bewertet werden könnten. Erst wenn die Finanzmittel freigegeben sind, wird die KVB die verschiedenen Varianten durch ein externes Planungsbüro erstellen lassen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Wertungsmatrix
11245 Zeichen
Punkte Wichtung x Punkte Erläuterung der Bewertung Punkte Wichtung x Punkte Erläuterung der Bewertung Punkte Wichtung x Punkte Erläuterung der Bewertung Punkte Wichtung x Punkte Erläuterung der Bewertung Punkte Wichtung x Punkte Erläuterung der Bewertung Bewertungssystematik 100 Punkte: vergleichsweise gute fußläufige Erreichbarkeit 50 Punkte: vergleichsweise durchschnittliche fußläufige Erreichbarkeit 0 Punkte: vergleichsweise schlechte fußläufige Erreichbarkeit 100 Punkte: Barrierefreiheit vollumfänglich gegeben 50 Punkte: Barrierefreiheit mit Einschränkungen gegeben, Haltestelle jedoch barrierefrei erreichbar 0 Punkte: Barrierefreiheit nicht gegeben 100 Punkte: vergleichsweise geringer Neuversiegelungsgrad 50 Punkte: vergleichsweise durchschnittlicher Neuersiegelungsgrad 0 Punkte: vergleichsweise hoher Neuversiegelungsgrad 100 Punkte: kein/geringer Wegfall von Großgrün/Bäumen 50 Punkte: kein wesentlicher Wegfall von Großgrün/Bäumen 0 Punkte: wesentlicher Wegfall von Großgrün/Bäumen 100 Punkte: voraussichtliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit 50 Punkte: voraussichtliche keine (wesentliche) Änderung der Leistungsfähigkeit 0 Punkte: voraussichtliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit 100 Punkte: höchste / hohe Leistungsfähigkeit 50 Punkte: mittlere / durchschnittliche Leistungsfähigkeit 0 Punkte: geringste / deutlich eingeschränkte Leistungsfähigkeit 100 Punkte: Reduzierung der Anzahl an Gleisquerungen 50 Punkte: keine Änderung der Anzahl an Gleisquerungen 0 Punkte: Erhöhung der Anzahl an Gleisquerungen 100 Punkte: Sicherheit ist gegeben 50 Punkte: Sicherheit ist bedingt gegeben 0 Punkte: Sicherheit ist mit deutlichen Einschränkungen gegeben 100 Punkte: geringeres Risko der Überfüllung am Bahnsteig 50 Punkte: mittleres Risiko der Überfüllung am Bahnsteig 0 Punkte: höheres Risiko der Überfüllung am Bahnsteig 100 Punkte: Fantrennung ist gegeben 50 Punkte: Fantrennung ist bedingt gegeben 0 Punkte: Fantrennung ist mit deutlichen Einschränkungen gegeben 100 Punkte: voraussichtlich geringste / vergleichsweise geringe Kosten 50 Punkte: voraussichtlich mittlere Kosten 0 Punkte: voraussichtlich höchste / vergleichsweise hohe Kosten 100 Punkte: voraussichtlich geringste / vergleichsweise geringe Kosten 50 Punkte: voraussichtlich mittlere Kosten 0 Punkte: voraussichtlich höchste / vergleichsweise hohe Kosten 100 Punkte: voraussichtlich geringste / vergleichsweise geringe Kosten 50 Punkte: voraussichtlich mittlere Kosten 0 Punkte: voraussichtlich höchste / vergleichsweise hohe Kosten 100 Punkte: geringster / geringer Aufwand, kaum Betroffenheiten / voraussichtlich Plangenehmigungsverfahren 50 Punkte: durchschnittlicher Aufwand und Betroffenheiten / voraussichtlich Plangenehmigungsverfahren 0 Punkte: größter / großer Aufwand; viele bzw. wesentliche Betroffenheiten / voraussichtlich Planfeststellungsverfahren 100 Punkte: fügt sich (besonders) gut ein 50 Punkte: fügt sich befriedigend ein 0 Punkte: fügt sich weniger gut ein Summe 100% 100% 48,5 44 56,5 57,5 60 Rang 4 5 3 2 1 100 Haltestelle Rheinenergiestadion (Haltestelle für den Sonderverkehr) 4% 20% 25% 3% 6% 6% 50 Wichtung Variante 1 Variante 4 Variante 5 Variante 6 Variante 7 100 100 50 0 0 50 0 0 12% 2% 2% 8% 12% 6% 16% Zusätzliche Gleisquerung im Bereich der neuen Überfahrt der Aachener Str. 2 2 4 0 0 8 0 0 1 2 4 6 3 50 100 50 50 50 vergleichsweise gute Integration in den bestehenden Raum voraussichtlich keine wesentliche Änderung der Leistungsfähigkeit des MIVs Leistungsfähigkeit der Stadtbahn aufgrund der höhengleichen Gleisquerung im Haltestellenbereich deutlich eingeschränkt Zusätzliche höhengleiche Gleisquerung als Zugang zum nördlichen Bahnsteig geringeres Überfüllungsrisiko für von Gästefans genutzten Bahnsteig aufgrund des verlängerten Zugangs und der damit einhergehenden Entzerrung der Personenströme; jedoch kurzer Weg für Heimfans zum Bahnsteig Bahnsteige können nicht vollständig versetzt zueinander angeordnet werden; Fantrennung erfordert zusätzliche Einsatzkräfte der Polizei am Bahnsteig; Bahnsteigtore sind aus entfluchtungstechnischen Gründen nicht realisierbar Kostenrahmen Variante 4: 17,71 Mio. € 8 2 3 0 0 0 3 0 12 0 3 16 1,5 3 3 0 0 50 0 100 50 50 50 0 100 50 vergleichsweise hohe Kosten für die Unterhaltung der Brückenbauwerke höherer Planungsaufwand als bei Variante 2 aufgrund der Brückenbauwerke; voraussichtlich Plangenehmigungsverfahren geringere landschaftliche Integration durch die Größe der Ingenieurbauwerke 100 100 0 50 hohe Leistungsfähigkeit der Stadtbahn keine Änderung der Anzahl an Gleisquerungen geringeres Überfüllungsrisiko für von Gästefans genutzten Bahnsteig aufgrund des verlängerten Zugangs und der damit einhergehenden Entzerrung der Personenströme; jedoch kurzer Weg für Heimfans zum Bahnsteig Fantrennung mittels zusätzlicher Einsatzkräfte der Polizei am Bahnsteig möglich; Bahnsteigtore sind aus entfluchtungstechnischen Gründen nicht realisierbar Kostenrahmen Variante 4: 30,38 Mio. € vergleichsweise geringe Betriebskosten; Personalkosten vergleichbar mit Varianten 1 und 6 Kürzeste Distanz von der Mitte der Bahnsteige zur Vorwiese des Stadions (Hauptzugang): Bahnsteig 1: 70 m; Bahnsteig 2: 165 m Vollständige barrierefreie Zugänglichkeit beider Bahnsteige gegeben ca. 1750 m² Neuversiegelung geringer Wegfall von Bäumen zur Realisierung eines Treppenbauwerks auf Höhe des Fritz-Schröder-Weges voraussichtlich keine wesentliche Änderung der Leistungsfähigkeit des MIVs 100 0 50 0 50 100 50 100 100 0 0 1 0 Kürzeste Distanz von der Mitte der Bahnsteige zur Vorwiese des Stadions (Hauptzugang): Bahnsteig 1: 110 m; Bahnsteig 2: 50 m Vollständige barrierefreie Zugänglichkeit beider Bahnsteige gegeben ca. 2100 m² Neuversiegelung Wegfall von Bäumen zur Realisierung einer Rampe an der östlichen Zugangsstelle 16 1,5 6 6 0 8 2 2 0 6 3 v ergleichsweise geringe Betriebskosten; Personalkosten vergleichbar mit Varianten 1 und 5 vergleichsweise hohe Kosten für die Unterhaltung der Brückenbauwerke höherer Planungsaufwand als bei Variante 2 aufgrund der Brückenbauwerke; voraussichtlich Plangenehmigungsverfahren geringere landschaftliche Integration durch die Größe der Ingenieurbauwerke voraussichtlich keine wesentliche Änderung der Leistungsfähigkeit des MIVs hohe Leistungsfähigkeit der Stadtbahn durch die Verlängerung des Weges zum von der Mehrheit der Fahrgäste genutzten Bahnsteig wird das Risiko einer Überfüllung reduziert (Heimfans werden bei Hochrisikospielen zur westlichen Zugangsstelle geleitet) Fantrennung bei Nutzung von Bahnsteigtoren auch ohne zusätzliche Polizeikräfte am Bahnsteig möglich Kostenrahmen Variante 4: 27,22 Mio. € 0 50 50 0 keine Änderung der Anzahl an Gleisquerungen Sicherheit ist gegeben 2 1 4 12 100 50 50 50 50 100 50 50 100 50 100 0 1 1,5 3 16 1,5 3 3 6 6 vergleichsweise hohe Kosten für die Unterhaltung der Brückenbauwerke höherer Planungsaufwand als bei Variante 2 aufgrund der Brückenbauwerke; voraussichtlich Plangenehmigungsverfahren weniger umfangreiche Ingenieurbauwerke als bei Varianten 5 und 6 Erreichbarkeit der Bahnsteige (fußläufige Distanz) Barrierefreiheit Neuversiegelung Anteil an Großgrün (Wegfall/Betroffenheit von Großgrün/Bäumen) keine Änderung der Anzahl an Gleisquerungen Sicherheit ist gegeben hohe Leistungsfähigkeit der Stadtbahn geringeres Überfüllungsrisiko für von Gästefans genutzten Bahnsteig aufgrund des verlängerten Zugangs und der damit einhergehenden Entzerrung der Personenströme; jedoch kurzer Weg für Heimfans zum Bahnsteig Fantrennung mittels zusätzlicher Einsatzkräfte der Polizei am Bahnsteig möglich; Bahnsteigtore sind aus entfluchtungstechnischen Gründen nicht realisierbar Kostenrahmen Variante 4: 24,45 Mio. € hoher Instandhaltungsaufwand für die Aufzüge erwartbar aufgrund erhöhtem Vandalismusrisiko Kürzeste Distanz von der Mitte der Bahnsteige zur Vorwiese des Stadions (Hauptzugang): Bahnsteig 1: 70 m; Bahnsteig 2: 80 m Barrierefreier Zugang zum nördlichen Bahnsteig nur im Falle funktionsfähiger Aufzüge gegeben ca. 1100 m² Neuversiegelung voraussichtlich kein Wegfall von Bäumen voraussichtlich keine wesentliche Änderung der Leistungsfähigkeit des MIVs 0 Sicherheit ist gegeben 100 6 Leistungsfähigkeit des Längsverkehrs für Kfz 1 2 0 12 50 100 0 100 höherer Personalaufwand aufgrund der höhengleichen Querungsstelle der Gleistrasse Kürzeste Distanz von der Mitte der Bahnsteige zur Vorwiese des Stadions (Hauptzugang): Bahnsteig 1: 70 m; Bahnsteig 2: 155 m Vollständige barrierefreie Zugänglichkeit beider Bahnsteige gegeben ca. 1000 m² Neuversiegelung Wegfall von Bäumen zur Realisierung einer Rampe an der östlichen Zugangsstelle hohes Sicherheitsrisiko im Bereich der höhengleichen Querungsstelle (insb. bei stark alkoholisierten Personen) 100 6 Betriebskosten Bauwerksunterhaltung Planungs- und Abstimmungsaufwand (u.a. Maß der Betroffenheit, Art des Genehmigungsverfahrens etc.) 8 0 1 vergleichsweise geringe Kosten für die Bauwerksunterhaltung, da der Zugang zum nördlichen Bahnsteig nicht über Brücken erfolgt Überfüllung der Bahnsteige Fantrennung bei Hochrisikospielen Investitionskosten 50 0 100 3 6 28% vergleichsweise geringster Planungsaufwand, da der Zugang zum nördlichen Bahnsteig nicht über Brücken erfolgt; voraussichtlich Plangenehmigungsverfahren erhöhtes Überfüllungsrisiko an den Bahnsteigen aufgrund der geringen Entwicklungslängen der Zugangsbereiche Fantrennung mittels zusätzlicher Einsatzkräfte der Polizei am Bahnsteig möglich; Bahnsteigtore sind aus entfluchtungstechnischen Gründen nicht realisierbar Kostenrahmen Variante 1: 22,48 Mio. €50 0 18% Einfügung in die Gebietscharakteristik 100 100 0 100 keine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Bestand; jedoch durchschneidet die Gleistrasse das Landschaftsschutzgebiet vergleichsweise geringe Betriebskosten; Personalkosten vergleichbar mit Varianten 5 und 6 vergleichsweise geringe Kosten für die Bauwerksunterhaltung, da keine Brückenbauwerke erforderlich sind voraussichtlich Planfeststellungsverfahren aufgrund des umfangreichen Grüneingriffs; Sperrung der Aachener Straße sowie Trennung der Stadtbahn im Rahmen des Baus der Überfahrt erforderlich 1,5 8 8 0 50 0 3% 8% 8% 2%2% 3% 100 Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0515/2025 Raumgestalterische Integration Sicherheit Sicherheit Betriebsablauf 6% 100 6 Sicherheit ist gegeben 0 Erschließung Haltestelle Umweltauswirkungen Verkehrliche Auswirkungen Wirtschaftlichkeit Realisierung Leistungsfähigkeit der Stadtbahn Gleisquerungen für Fuß-/Radverkehr 0 0 Kürzeste Distanz von der Mitte der Bahnsteige zur Vorwiese des Stadions (Hauptzugang): Bahnsteig 1: 70 m; Bahnsteig 2: 95 m Vollständige barrierefreie Zugänglichkeit beider Bahnsteige gegeben ca. 450 m² Neuversiegelung; zudem ca. 2.100 m² Teilversiegelung durch neue Gleistrasse wesentlicher Wegfall von Bäumen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes sowie zur Realisierung einer Rampe an der östlichen Zugangsstelle Leistungsfähigkeit des MIVs reduziert sich aufgrund der zusätzlichen Überfahrt der Aachener Str. reduzierte Leistungsfähigkeit auf der Stammstrecke aufgrund der zusätzlichen Überfahrt
Anlage 7 Präsentation Fachgespräch Stadionhaltestelle vom 26.02.2026
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Ost-West-Achse Stadionhaltestelle (Sonderverkehr) -Politisches Fachgespräch- 26. Februar 2026 2 Vorüberlegungen • Bei den bislang erarbeiteten Varianten zur Ertüchtigung der Stadionhaltestelle für den Einsatz von Langzügen handelt es sich um konzeptionelle Ansätze, die keine abschließende Planung darstellen. • Im weiteren Verfahren sollen diese im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) vertieft, konkretisiert und planerisch weiterentwickelt werden. OWA - Stadion 3 OWA - Stadion © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA Abstellanlage Stadionhaltestelle (Sonderverkehr) Haltestelle: RheinEnergieSTADION (Linie 1) Lage der Stadion- haltestelle RheinEnergieSTADION Parkhaus 4 OWA - Stadion Aufbau der Stadionhaltestelle 5 Anforderungen an die Planung Vorgaben an die Planung der Stadionhaltestelle Leistungsfähige Haltestelle, die der punktuell sehr hohen Fahrgastnachfrage gerecht wird • Parallele Abfertigung von zwei Zügen • Gute Zugänglichkeit • Zuflussregelung • Übernahme der Fahrsignalanlage in den Ortsbetrieb Sicherheit • Entfluchtung • Übersichtlichkeit (Einsicht durch Betriebsbedienstete) • Trennung der Fanströme Barrierefreiheit OWA - Stadion 6 Variantenuntersuchung Übersicht über die untersuchten Varianten in der LPH 0 Variante 1: Verlängerung der Bestandsbahnsteige (genehmigungskritisch) 1.1: Verlängerung in beide Richtungen 1.2: Verlängerung nach Westen 1.3: Verlängerung nach Osten Variante 2: Nördlicher Bahnsteig mit höhengleicher Querung der Gleistrasse Variante 3: Nördlicher Bahnsteig mit Zuwegung über Brücken 3.1: Lösung mit Rampen • a) östlich gelegenen Zugang • b) westlich gelegener Zugang 3.2: Lösung mit Aufzügen OWA - Stadion 7 Variante 1.1 Verlängerung des Bestandsbahnsteigs in beide Richtungen OWA - Stadion Bauliche Anpassungen: des Parkhauses, der Rampen, der Ausfahrt & der Verkehrsführung Grüneingriff Entfall / Versatz der Haltestelle RheinEnergieSTADION Anpassungen der Bestandstrasse Grüneingriff 8 Variante 1.1 Verlängerung des Bestandsbahnsteigs in beide Richtungen OWA - Stadion ca. 40 Bäume ca. 7 Bäume ca. 8 Bäume ca. 8 Bäume Map data ©2024 Google Landschaftsschutzgebiet LSG-5006-0023 9 Variante 1.2 Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Westen OWA - Stadion Veränderungen der Bestandstrasse & des Straßenraumes erforderlich Grüneingriff Entfall / Versatz der Haltestelle RheinEnergieSTADION Erhebliche (bauliche) Anpassungen des Parkhauses & der Verkehrsführung 10 Variante 1.3 Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Osten OWA - Stadion Grüneingriff 11 Variante 2 OWA - Stadion Nördlicher Bahnsteig mit höhengleicher Querung der Gleistrasse Technikgebäude und Überwachungsbrücke 12 Variante 3.1 a Barrierefreie Zuwegung über östlich gelegene Rampenanlage OWA - Stadion 13 Variante 3.1 b Barrierefreie Zuwegung über westlich gelegene Rampenanlage OWA - Stadion 14 Variante 3.2 Lösung mit Aufzügen OWA - Stadion Bildquelle: https://www.wernersobek.com/de/projekte/bruecke-luedenscheid/ 15 Geplantes weiteres Vorgehen OWA - Stadion Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss Planerausschreibung Variantenentscheid durch Politik Baubeschluss Planung LPH 3 ff. (anrechenbare Kosten auf Basis der Vorzugsvariante) Planung bis LPH 2 (anrechenbare Kosten auf Basis der Maximalvariante) Variante 2: Höhengleiche Gleisquerung Variante 3.1: Rampenlösung Variante 3.2: Aufzugslösung Empfehlung der KVB: 16 Aktueller Stand der Planungen • Einige Fragestellungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden, da sie Teil der vertiefenden Variantenuntersuchung sind. • Darüber hinaus besteht im weiteren Planungsprozess die Möglichkeit, die bisherigen Konzepte weiterzuentwickeln und/oder neue Lösungsansätze vorzuschlagen. OWA - Stadion 17 Leistungsfähigkeit der Stadionhaltestelle • Leistungsfähigkeit maßgeblich abhängig von Kapazität auf Ost-West-Achse (insb. Richtung Innenstadt) • Bis zu 27 Sonderzügen/Std. (neben dem bestehenden Angebot der Linie 1) • Im Bestand max. rd. 10.000 Fahrgäste/Std möglich; im Ausbau rd. 16.000 Fahrgäste/Std. • Andienung erfolgt aus Abstellanlage sowie dem Betriebshof West • Sonderverkehre sollen ins Gesamtnetz möglich sein und Verknüpfungen zum Regional- und Fernverkehr schaffen • Niederflurbahnsteige sollen maximale Flexibilität bieten • Leistungsfähigkeit bei Variante mit höhengleicher Gleisquerung etwas niedriger als bei Varianten mit planfreier Querung Aktuell bis vsl. 2030/31 jedoch begrenzte Fahrzeugkapazitäten Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Leistungsfähigkeit und Kapazität OWA - Stadion 18 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Sicherheitsanforderungen Im Planungsprozess sind entsprechende Gutachten zur Entfluchtung und sicheren Fahrgastleitung zu erstellen. Anforderungen an Fantrennung ergeben sich durch Festlegungen der Polizei in Abstimmung mit 1. FC Köln, Kölner Sportstätten und KVB sowie bau- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben und anerkannte Regeln der Technik Bahnsteigtore (≠Zugangstore an Eingangsbereichen) sind im Hinblick auf die Entfluchtung kritisch zu bewerten OWA - Stadion 19 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Gleisführung und Bahnsteigkonzeption Prüfung eines ebenerdigen zweiten Bahnsteigs an der Nordseite, um Brücken zu vermeiden • Nördlicher Bahnsteig soll als Niederflurbahnsteig realisiert werden (35 cm über SOK) • Vertiefende Untersuchung der Variante mit höhengleicher Gleisquerung sowie weiterer Varianten Alternative mit zwei Stumpfgleisen und einem Durchfahrtsgleis • Bereitstellung der Fahrzeuge muss entgegen der Fahrtrichtung erfolgen und vor dem Fahrgastwechsel abgeschlossen sein → Stumpfgleise implizieren geringere Leistungsfähigkeit • Auch bei alternativer Nutzung von Sh2-Signalen: Bereitstellung vor Fahrgastwechsel notwendig Anlage eines dritten Gleises und Ausgestaltung des nördlichen Bahnsteigs als Mittelbahnsteig • Prüfung von technischer Machbarkeit und Bedarf eines dritten Gleises als zusätzliche Variante im Planungsprozess möglich OWA - Stadion 20 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Gleisführung und Bahnsteigkonzeption Anpassung des aus Junkersdorf kommenden Einfahrtsgleises bei westlicher Bahnsteigverlängerung • Direkte Anbindung des Gleises an den östlichen Bahnsteig nur möglich bei gesamtheitlicher Anpassung der Zufahrtsgleise → Eingriff in den Straßenraum durch erforderliche Verschiebung der Gleise der Linie 1 sowie der Abstellanlage nach Norden • Entfall des aus Junkersdorf kommenden Einfahrtsgleises ist aus betrieblichen Gründen zu vermeiden Verkürzung der Rampen durch Absenkung oder Anhebung der Gleise • Verkürzung der Rampen ist nicht möglich, da ihre Länge durch die Differenz zw. der Bahnsteighöhe und der technisch minimal möglichen Höhe der Fahrleitungsanlage bestimmt wird Höhengleicher Zugang auf der Westseite • Betrieblich und sicherheitstechnisch problematisch aufgrund höherer Fahrgastzahl OWA - Stadion 21 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Leitstand, Technikgebäude und Überwachungsbrücke Funktionale Anforderungen an den Leitstand • Vollständige Einsicht auf beide Bahnsteigbereiche • Übernahme der Fahrsignalanlage in den Ortsbetrieb • Technische Redundanzen sind zu prüfen (Leitstand, Überwachungssysteme) Kombinierbarkeit von Überwachungs- und Fahrgastbrücken • Brückenbauwerk mit zwei übereinanderliegenden Ebenen grds. möglich → größeres Betriebsgebäude oder längere Rampen-/Treppenanlagen benötigt OWA - Stadion 22 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Diverses Prüfungen in der vertiefenden Variantenuntersuchung (Lph 2 HOAI): • Analyse von Instandhaltungs- und Betriebskosten • Betriebliche Belastbarkeit der Aufzugsanlagen bei hohem Fanandrang sowie deren Wiederherstellbarkeit im Störungsfall • Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit der Aufzugsanlagen • Auswahl zu verwendender Baumaterialien • Betrieb und technische Ausgestaltung der Toranlagen (Personalbedarf, Steuerung, Redundanz) • Kameratechnik alternativ zur Überwachungsbrücke (Redundanz essenziell) • Ermittlung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen via Grüngutachten in Lph 3 HOAI (in Kosten enthalten) OWA - Stadion 23 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Wirtschaftlichkeit, Förder- und Genehmigungsfähigkeit Kostenangaben in der Beschlussvorlage • Angaben stellen erste Kostenorientierungswerte (Lph 0) dar → Präzisierung in Lph 2 (Kostenschätzung) und Lph 3 (Kostenberechnung) • Gutachterleistungen sind in den Kostenangaben bereits inkludiert Zeitliche Risiken auf das Gesamtprojekt (Förderung und Genehmigung) • Keine direkte Abhängigkeit der Haltestelle für den Sonderverkehr zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen sowie einem Langzugbetrieb auf der Linie 1 • Verkehrswert der Stadionhaltestelle ist nicht Bestandteil der Standardisierten Bewertung Müssen alle Bahnsteige barrierefrei ausgebaut sein? • Vorgabe des PBefG zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV • Geringe Nutzung von Niederflurbahnsteigen durch Hochflurfahrzeuge vsl. unproblematisch OWA - Stadion 24 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Vergabe der Planungsleistung Externe Planung soll folgende Leistungsbilder umfassen: • Gebäude und Innenräume; Ingenieurbauwerke; Verkehrsanlagen; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung; Ingenieurvermessung; Geotechnik; Bauphysik • Planungsleistung umfasst nicht die Planung der betriebstechnischen Anlagen der KVB Typischer Variantenumfang bei HOAI-Leistungen • Keine feste Variantenanzahl in HOAI LPH 2 • Üblicherweise bis zu drei Varianten geprüft Vergütung für zusätzliche Variantenprüfung über HOAI LPH2 hinaus nach Zeitaufwand und Stundensatz Vergabe als Verhandlungsverfahren vorgesehen OWA - Stadion 25 Politische Fragen zur Beschlussvorlage 0515/2025 (Zusammenfassung) Auswahl / Ausschluss von Varianten Soll eine Verlängerung des Bahnsteigs nach Osten weiterverfolgt werden? • Genehmigungsfähigkeit einer Bahnsteigverlängerung nach Osten aufgrund des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet und möglicher Alternativen fraglich (§ 15 BNatSchG) • Eine naturschutzfachliche Vorprüfung mit den zuständigen Behörden ist bislang noch nicht erfolgt Soll eine Variante mit höhengleicher Gleisquerung weiterverfolgt werden? • Höhengleiche Gleisquerungen bringen im Vergleich zu planfreien Querungen potenzielle Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit und Sicherheit mit sich, verursachen jedoch einen geringeren Bauaufwand und somit niedrigere Baukosten … • … OWA - Stadion Vielen Dank. Kölner Verkehrs-Betriebe AG Gunther Höhn, KVB 15 - Nahverkehrsmanagement Dr.-Ing. Marko Sonder, KVB 155 - Stadtbahnausbau www.kvb.koeln
Anlage 5 Auszug Mobilitätsausschuss 20.01.2026
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Anlage 5 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 23.01.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 20.01.2026 öffentlich 4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweite- rung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie -Stadion (nur Hal- testelle für den Sonderverkehr) 0515/2025 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 AN/0061/2026 RM Wahlen wirft mit Blick auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion die Frage auf, ob es wirklich sinnvoll und kosten-/zeitsparend sei, bereits jetzt die Anzahl der zu prü- fenden Varianten zu reduzieren. Er erinnert an die Diskussionen zur Haltestelle Jun- kersdorf. Hier seien immerhin 10 Varianten geprüft worden, so dass letztendlich eine gute Entscheidung auf fundierten Prüfergebnissen getroffen werden konnte. RM Lorenz merkt an, dass eine ausführliche Verwaltungsvorlage mit einer Bewer- tungsmatrix vorliege und die SPD-Fraktion insofern bereits jetzt eine Vorauswahl tref- fen möchte. Er möchte zudem eine Einschätzung der KVB, wie diese eine ebenerdige Querung des Fußverkehrs über die Gleise bei Stadionsveranstaltungen sehe. RM Bankert meldet Beratungsbedarf für die Fraktion Die Linke. an und bittet um Durchführung eines Fachgesprächs. Ihre Fraktion habe noch sehr viele offene Fra- gen, auch zum Betriebskonzept. Sie frage sich auch, ob ein derart kostspieliger Aus- bau zwingend erforderlich sei; nach ihren Informationen habe die Abwicklung bei den Heimspielen des 1. FC Köln bisher funktioniert. SB Krüger legt dar, dass die FDP-Fraktion in der Vorlage fundierte Aussagen zur Wirt- schaftlichkeit, Gefahrenabwehr und Verhältnismäßigkeit vermisse. Frau Heide, Vertreterin des Amtes für Straßen und Radwegebau, führt aus, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion aus Sicht der Verwaltung nicht Ziel führend sei. Es sei nicht sinnvoll, vor vorneherein die Anzahl der Varianten zu beschränken. Die Leistungsphase 2 umfasse per Definition bereits mindestens 3 Varianten; es sei Ziel und Wunsch aller Beteiligten, mit der Variantenuntersuchung die bestmögliche wirt- 2 schaftlichste Lösung zu finden. Sie solle betriebstechnisch und von der Gefahrenab- wehr insgesamt von der Abwägung die Beste sein. Eine Vorfestlegung auf weniger Varianten würde einem jegliches offene Ergebnis berauben. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, schließt sich im Großen und Ganzen den Ausfüh- rungen seiner Vorrednerin an. Die Frage von RM Lorenz aufgreifend räumt er ein, dass eine ebenerdige Gleisquerung von ca. 50.000 Menschen sicherlich problema- tisch sei, hier seien dann entsprechende Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Nicht ganz außer Acht gelassen werden dürfe, dass es sich hier auch um eine bedeutsame Haltestelle handele, da im Stadion neben den Heimspielen auch viele Konzerte und auch internationale Sportveranstaltungen stattfänden. Er betont, dass die in der Vorlage genannte Kostenspanne nicht nur die Erweiterung auf 90 m-Züge sondern auch die Sanierung der über 20 Jahre alten Haltestelle und des über 50 Jahre alten Bauwerks, der abgängig sei, umfasse. Er warne davor, bereits jetzt eine Vorfestlegung aufgrund der Bewertungsmatrix zu treffen, hier müssten weitergehende Untersuchungen stattfinden; eine Reduzierung der zu prüfenden Varianten halte er jedoch durchaus für möglich. Letztendlich möchte auch die KVB eine funktionale, ansprechende und gut funktionierende zukunftsorien- tierte Lösung, die auch in den Rahmen der Finanzierungbarkeit passe. RM Lorenz bittet um Auskunft, wie hoch der Preisunterschied sei, wenn lediglich 3 statt alle Varianten untersucht würden. RM Wahlen erkundigt sich nach den aktuellen Auslastungszahlen der Haltestelle bzw. der 60 m-Züge bei Fußballspielen, Konzerten u.ä. Veranstaltungen. RM Haeming widerspricht RM Bankert im Hinblick auf die Situation bei den Heimspie- len. Nach seiner Wahrnehmung sei insbesondere die Abfahrt nach den Fußballspielen eine Katastrophe. Die CDU-Fraktion begrüße die Vorlage und könne ihr bereits heute zustimmen. >Der Mobilitätsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum zur Anhörung in die BV Lindenthal und bittet um die Durchführung eines Fachgesprächs vor dem 2. Durch- gang am 03.03.2026.
Anlage 6 Auszug Mobilitätsausschuss 03.03.2026
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Anlage 6 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 öffentlich 4.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweite- rung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie -Stadion (nur Hal- testelle für den Sonderverkehr) 0515/2025 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 AN/0061/2026 (zurückgezogen) Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 17.02.2026 Machbarkeitsstudie einer vereinfachten Variante zur Stadion-Sonderhal- testelle AN/0279/2026 Ausschussvorsitzender Hammer verweist auf das durchgeführte Fachgespräch und bittet, die dort vorgeführte Powerpoint-Präsentation sowie die Fragenkataloge der Be- schlussvorlage beizufügen. RM Lorenz informiert, dass die SPD-Fraktion den eingereichten Änderungsantrag AN/0061/2026 zurückgezogen habe. Dennoch vertrete man die Auffassung, dass die in der Vorlage erwähnten Maximalkosten bei der derzeitigen Haushaltslage nicht mög- lich seien und seine Fraktion insofern für die kommende Sitzung des Ausschusses ei- nen neuen Änderungsantrag – gerne fraktionsübergreifend - ausarbeiten werde. Da auch noch kein Votum der BV Lindenthal vorliege, schlage er vor, die Beschlussfas- sung in der heutigen Sitzung zurückzustellen. RM Bankert teilt mit, dass die Fraktion Die Linke. hingegen ihren Änderungsantrag aufrecht erhalte. Die Argumentation im Fachgespräch für einen derart kostspieligen Umbau der Haltestelle – selbst in der kostengünstigsten Variante – sei nicht überzeu- gend gewesen. Es handele sich hier i.E. um eine „Gelegenheitshaltestelle“, die auch bisher leistungsstark genug gewesen sei. 2 Für die CDU-Fraktion betont RM Götz, dass diese es für einen Schildbürgerstreich halten würde, wenn diese hochfrequentierte und im öffentlichen Fokus liegende Halte- stelle nicht ausgebaut werden würde. Beschluss: Der Mobilitätsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung zunächst in die BV Lin- denthal und stellt die Beschlussfassung einvernehmlich bis zur Sitzung am 28.04.2026 zurück. Die Verwaltung wird gebeten, der Vorlage die im Fachgespräch vorgeführte Powerpoint-Präsentation sowie die eingereichten Fragenkataloge beizufü- gen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 Variantenuntersuchung
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 1 von 10 Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Kapazitätserweiterung an der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 („Ost -West-Achse“) soll auch die Haltestelle für den Sonderverkehr am Rheinenergie -Stadion für den Einsatz von 90 m Stadtbahnen (sogenannte Langzüge) ertüchtigt werden. Hierzu hat die Kölner Verkehr s-Betriebe AG (KVB) sieben Varianten untersucht, die im Folgenden beschrieben werden. Zunächst erfolgt eine Darstellung der Bestandssituation. Bestandshaltestelle Die Haltestelle für den Sonderverkehr liegt nordöstlich des Rheinenergie-Stadions und ist von diesem aus fußläufig über den Theodor -Zingsheim-Weg sowie den Oskar-Rehfeldt-Weg erreichbar. Die Haltestelle befindet sich in Tieflage und besteht aus einem etwa 155 m langen, überdachten Bahnsteig, der sich in zwei Bahnsteigbereiche gliedert. Die Notw endigkeit von zwei Bahnsteigen ergibt sich aus dem hohen Fahrgastaufkommen an Veranstaltungstagen im Stadion. Nördlich des Bahnsteigs verlaufen zwei Gleise. Über eine in der Mitte der Haltestelle installierte Gleiskreuzung können beide Bahnsteigbereiche pa rallel bedient werden. Die Haltestelle ist an zwei Stellen über Treppen zugänglich. Eine barrierefreie Erreichbarkeit wird an der westlich gelegenen Zugangsstelle über eine Rampe realisiert. Westlich der Haltestelle befindet sich ein mehrgeschossiges Park-and-Ride (P+R-) Parkhaus, an dessen nördlicher Seite die von der Linie 1 bediente Haltestelle Rheinenergie-Stadion angrenzt. Nördlich der Haltestelle für den Sonderverkehr befindet sich eine Abstellanlage der KVB. Zwischen der Abstellanlage und der Haltestelle liegt zudem ein zweigeschossiges Technik- und Aufenthaltsgebäude der KVB, in dem sich Sanitär - und Aufenthaltsräume für die Fahrerinnen und Fahrer sowie ein Leitstand befinden. Vom Leitstand aus können die Fahrsignale im Umfeld der Haltestelle zum Zwecke der Erhöhung der Leistungsfähigkeit auf der Strecke in den Ortsbetrieb übernommen werden. Östlich der Haltestelle befindet sich das bewaldete Landschaftsschutzgebiet LSG-5006-0023. Der Aufbau der Bestandshaltestelle ist in Abbildung 1 schematisch dargestellt. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 2 von 10 Während Hochrisikospielen findet an der Haltestelle für den Sonderverkehr sowie im Vorfeld der Haltestelle eine Trennung der Fanlager statt, die am Bestandsbahnsteig durch Einsatzkräfte der Polizei sowie auf den Vorwiesen des Stadions über Ab sperrungen realisiert wird. Gästefans werden zu dem östlich gelegenen Bahnsteig geleitet, während Fans des 1. FC Kölns den westlich gelegenen Bahnsteig nutzen. Variante 1: Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Osten In der ersten Variante wird eine Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Osten untersucht. Da die in Zukunft zum Einsatz kommenden Langzüge einen maximalen Türabstand von 77 m aufweisen, werden Bahnsteige mit einer Nutzlänge von mindestens 80 m benötigt. Der Bestandsbahnsteig muss hierzu um knapp 48 m verlängert werden. Damit weiterhin beide Bahnsteige parallel bedient werden können, muss die Gleiskreuzung um knapp 23 m nach Osten verschoben werden. Die Verlängerung des Bahnsteigs bedingt eine Erweiterung der von der Haltestelle abgehenden G leisanlage in das östlich der Haltestelle gelegene Landschaftsschutzgebiet LSG-5006-0023 und einen Rückbau der existierenden Abfahrtsgleise. Das bewaldete Landschaftsschutzgebiet befindet sich auf einer Anhöhe und liegt im Maximum knapp 6 m oberhalb der nö rdlich angrenzenden Aachener Straße. Aufgrund dessen muss seitlich der neuen Gleistrasse beidseitig eine Böschungssicherung erfolgen. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 3 von 10 Eine Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Osten erfordert eine Anpassung und Erweiterung der existierenden Fahrleitungsanlage. Die neue Gleislage bedingt zudem einen Eingriff in den öffentlichen Straßenraum. Östlich der bestehenden Überfahrt muss eine zusätzliche Überfahrt der Aachener Straße entstehen. Der Anschluss der neuen Gleise an die Bestandstrasse erfol gt auf Höhe der aktuellen Stadtbahnhaltestelle Alter Militärring. Dies kann als unkritisch angesehen werden, da die Haltestelle Alter Militärring im Zuge der Planungen zur Kapazitätserweiterung der Linie 1 weiter nach Osten rückt. Die Haltestelle am Rheine nergie-Stadion muss nach ihrem Ausbau die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen [ vgl. §8 Abs. 3 PBefG]. Bei Hochrisikospielen ist der östlich gelegene Bahnsteig derzeit für Gästefans nicht barrierefrei zugänglich. An der östlichen Zugang sstelle ist daher eine Rampe vorgesehen, um die Höhendifferenz zwischen dem südlichen Geländeniveau und dem Bahnsteigniveau barrierefrei zu überbrücken. Abbildung 1: Variante 1 Hinsichtlich des in dieser Variante erforderlich en baulichen Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet finden sich im Bundesnaturschutzgesetz folgende Regelungen: „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.“ [§15 Abs. 1 BNatSchG] „In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schut zzweck zuwiderlaufen.“ [§26 Abs. 2 BNatSchG] Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 4 von 10 Ein mit einer Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Osten einhergehender Grüneingriff ist aufgrund bestehender Alternativen daher voraussichtlich nicht genehmigungsfähig. Variante 2: Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Westen Die zweite Variante sieht eine Verlängerung des Bestandsbahnsteigs nach Westen vor. Analog zu Variante 1 muss der Bahnsteig um knapp 48 m verlängert werden. Aufgrund der Bahnsteigverlängerung muss ein neuer Treppenzugang geschaffen werden. Die Erweiterung der Haltestelle nach Westen impliziert den Versatz der bisherigen Einfahrtsgleise. Durch die neue Lage der Gleistrasse kann das P+R - Parkhaus in seiner jetzigen Form nicht erhalten bleiben. Aufgrund der neuen Gleislage muss darüber hinaus die von der Linie 1 bediente Haltestelle Rheinenergie-Stadion entfallen oder mit großem Aufwand verlegt werden. Um den Anschluss an die bestehenden Gleise zu gewährleisten, werden Anpassungen der Bestandstrasse und des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum östlichen Bahnsteig muss die Haltestelle um eine zusätzliche Rampe ergänzt werden. Dem P+R -Parkhaus kommt sowohl im Kontext von Stadionveranstaltungen als auch für die übergeordnete verkehrliche E ntlastung der Innenstadt eine zentrale Bedeutung zu. Da das Parkhaus im Zuge einer westlichen Verlängerung des Bahnsteigs nicht in der bisherigen Form erhalten werden kann und z udem die Haltestelle Rheinenergie -Stadion (Linie 1) entfallen oder nur mit erhe blichem Aufwand verlegt werden könnte, wird die zweite Variante verworfen. Entsprechend unterbleibt eine weiterführende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Abbildung 2: Variante 2 Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 5 von 10 Variante 3: Verlängerung des Bestandsbahnsteigs in beide Richtungen In der dritten Variante wird der Bestandsbahnsteig gleichmäßig um knapp 24 m nach Osten und Westen verlängert. Hierdurch kann die in der Mitte der Haltestelle installierte Gleiskreuzung am jetzigen Standort bestehen bleiben. Die dritt e Variante vereint mehrere der bereits bei den vorherigen Varianten dargestellten Nachteile und wird daher ebenfalls verworfen. Zum einen verlaufen die neuen Gleise im östlichen Bereich durch das Landschaftsschutzgebiet LSG-5006-0023. Die neue Gleislage bedingt zudem einen Eingriff in den öffentlichen Straßenraum. Um den Anschluss an den Linienweg der Linie 1 zu realisieren, müssen gleisgeometrische Anpassungen der Bestandstrasse vorgenommen werden. Zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum östlichen Bahnsteig muss die Haltestelle darüber hinaus um eine zusätzliche Rampe ergänzt werden. Aufgrund des Versatzes der Zufahrtsgleise in Richtung Westen kann die von der Linie 1 bediente Haltestelle Rheinenergie -Stadion am aktuellen Standort nicht erhalten bleiben und müsste entweder entfallen oder mit erheblichem Aufwand verlegt werden. Das Einfahrtsgleis aus Richtung Weiden tangiert zudem das P+R -Parkhaus, sodass bauliche Anpassungen am Baukörper und an den Ausfahrtsrampen notwendig sind. Abbildung 3: Variante 3 Varianten 4 bis 7: Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs nördlich der Bestandsgleise Angesichts der zahlreichen Nachteile einer Verlängerung des bestehenden Bahnsteigs wird in den nachfolgenden vier Varianten der Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs berücksichtigt, der nördlich der beiden Bestandsgleise entstehen soll. Durch den zusätzlichen Bahnsteig soll die betrieblich erforderliche parallele Abwicklung von zwei Stadtbahnen ermöglicht werden. Hierzu soll die Gleiskreuzung zurückgebaut und durch zwei durchgängige Gleise ersetzt werden. Für den neuen Bahnsteig ist – wie beim Bestandsbahnsteig – eine Überdachung vorgesehen. Zur besseren räumlichen Trennung der gegenüberliegenden Bahnsteige sollen diese möglichst weit versetzt zueinander angeordnet werden. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 6 von 10 Das zweigeschossige Technik - und Aufenthaltsgebäude der KVB muss aufgrund der Lage des neuen Bahnsteigs nördlich der Haltestelle neu errichtet werden. In der oberen Etage soll – wie im Bestand – ein Leitstand eingerichtet werden, von dem aus die Fahrsignale im Umfeld der Haltestelle in den Ortsbetrieb übernommen werden können. Mittels einer mit dem Gebäude verbundenen Überwachungsbrücke, die über die Bahnsteige und Bahngleise führt, sollen die Bahnsteige durch das Betriebsp ersonal der KVB sowie weitere Einsatzkräfte vollständig einsehbar sein. Der Bau von Brücken bedingt u.a. eine Absenkung der Fahrleitungsanlage. Die nachfolgend beschriebenen Varianten 4 bis 7 unterscheiden sich in der Art der Erschließung des nördlich gelegenen Bahnsteigs. Variante 4: Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs nördlich der Bestandsgleise mit höhengleicher Querung der Gleistrasse In der vierten Variante soll die Zuwegung zum nördlichen Bahnsteig über eine höhengleiche Querung der Gleistrasse rea lisiert werden. Für einen barrierefreien Zugang zum nördlichen Bahnsteig ist auf Höhe des Theodor-Zingsheim-Weges der Bau einer Rampe vorgesehen, über die das Bahnsteigniveau des südlichen Bahnsteigs erreicht werden kann. Eine zusätzliche, weiter östlich gelegene Rampe ermöglicht den Zugang zur höhengleichen Gleisquerung. Der südlich gelegene Bahnsteig wird wie im Bestand erschlossen. Aufgrund der höhengleichen Querungsstelle sowie der Lage der Bestandsweichen im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich der Haltestelle können die beiden Bahnsteige nicht vollständig versetzt zueinander angeordnet werden. Dadurch entsteht ein Überschneidungsbereich, der im Hinblick auf die Fantrennung bei Hochrisikospielen ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt. Abbildung 4: Variante 4 Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 7 von 10 Variante 5: Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs nördlich der Bestandsgleise mit barrierefreier Erschließung über östlich gelegene Brücken Die fünfte Variante sieht vor, den Zugang zum nördlichen Bahnsteig über zwei Brückenbauwerke herzustellen. Die primäre Erschließung erfolgt über eine Rampe mit Beginn auf Höhe des Theodor -Zingsheim-Weges. Westlich der Rampe soll zusätzlich eine vom Fritz-Schröder-Weg aus erreichbare Brücke errichtet werden, die über Treppen einen weite ren Zugang zum nördlichen Bahnsteig ermöglicht. Der Zugang zum südlichen Bahnsteig erfolgt auf der westlichen Seite wie im Bestand. Als weitere Zugangsmöglichkeit zum südlichen Bahnsteig soll ebenfalls auf Höhe des Theodor -Zingsheim-Weges eine Treppe vorge sehen werden. Die Zugänge zu dieser Treppe sowie zu der westlich gelegenen Brücke sollen zur Fantrennung bei Fußballspielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko mit verschließbaren Toranlagen ausgestattet werden. Durch die Einhausung der Brücken sowie der anschließenden Rampen und Treppen soll das unsachgemäße Herunterwerfen größerer Gegenstände verhindert werden. Abbildung 5: Variante 5 Variante 6: Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs nördlich der Bestandsgleise mit barrierefreier Erschließung über westlich gelegene Brücken In der sechsten Variante soll die primäre Zuwegung zum nördlichen Bahnsteig über zwei Brückenbauwerke realisiert werden, die im westlichen Haltestellenbereich angebracht sind. Zur Gewährleistung der barrierefreien Erreichbarkeit des nördlichen Bahnsteigs muss mindestens eine der Brücken über Rampen zugänglich sein. Die Brückenbauwerke werden – analog zur fünften Variante – ebenfalls eingehaust. Die primäre Zuwegung z um südlich gelegenen Bahnsteig soll auf Höhe des Theodor-Zingsheim-Weges wie im Bestand über Treppen sowie eine neue Rampenanlage erfolgen. Eine weitere Zugangsmöglichkeit zu diesem Bahnsteigbereich soll weiter westlich geschaffen werden. Dieser Zugangspunkt soll Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 8 von 10 zum Zwecke der Fantrennung bei Fußballspielen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko mit verschließbaren Toren ausgerüstet werden. Abbildung 6: Variante 6 Variante 7: Bau eines zusätzlichen Bahnsteigs nördlich der Bestandsgleise mit barrierefreier Erschließung über Aufzüge In der siebten Planungsvariante soll die Zuwegung zum nördlichen Bahnsteig über ein auf Höhe des Theodor -Zingsheim-Weges gelegenes, eingehaustes Brückenbauwerk realisiert werden, an d as beidseitig Treppen anschließen. Die barrierefreie Erreichbarkeit soll über Aufzüge gewährleistet werden. Die Erschließung des südlichen Bahnsteigs erfolgt wie im Bestand. Ein zusätzlicher Zugang wird auf Höhe des Theodor -Zingsheim-Weges realisiert. Dies er wird zur Fantrennung bei Hochrisikospielen mit einer verschließbaren Toranlage ausgestattet. Abbildung 7: Variante 7 Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 9 von 10 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Für die Varianten 1, 4, 5, 6 und 7 wurde eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass die höhengleiche Querung der Gleistrasse mit dem geringsten Kostenaufwand verbunden ist. Die höchsten Kosten verursacht Variante 5, die als Maximalvariante ausgeführt ist. Mehrere Bauwerke der Haltestelle – darunter das KVB-Bestandsgebäude und die Bahnsteigüberdachung – haben eine Nutzungsdauer von rund 50 Jahren erreicht und befinden sich in einem baulich abgängigen Zustand. Die in Tabelle 1 dargestellten Kosten umfassen daher bei allen fünf Varianten auch die Erneuerung der Bestandsinfrastruktur. Im Zuge der Entwurfsplanung soll geprüft werden, ob die Bausubstanz der aktuellen Haltestellenanlage eine Erneuerung der Bestandsinfrastruktur erforderlich macht. Tabelle 1: Kostenrahmen der Varianten 1, 4, 5, 6, 7 Variantenvergleich Die Varianten 2 und 3 wurden im Rahmen der Variantenuntersuchung verworfen, da die von der Linie 1 angefahrene Haltestelle Rheinenergie -Stadion infolge der veränderten Gleislage in beiden Fä llen nicht am aktuellen Standort erhalten werden kann. Darüber hinaus kann das P+R -Parkhaus in seiner aktuellen Form nicht bestehen bleiben. Tabelle B 19 (Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestionen im öffentlichen Personennahverkehr; Anhang 1) Variante 1 Variante 4 Variante 5 Variante 6 Variante 7 20 - einmalige Aufwendungen 2.590.000 € 2.060.000 € 3.160.000 € 2.930.000 € 2.680.000 € 30 - Trassen (Unterbau Bahnen und Straßen, Erdbauwerke, Dämme, Einschnitte, Entwässerung) 230.000 € - - - 0 € 40 - Stützbauwerke 420.000 € - - - 0 € 60 - Brücken inkl. Bahnsteigunter-/-überführungen 0 € - 10.870.000 € 9.560.000 € 4.290.000 € 71 - Gleise: Schotteroberbau 1.530.000 € 170.000 € 170.000 € 170.000 € 170.000 € 73 - Weichen 1.050.000 € - - - 0 € 74 - Oberbau Straßen und Wege inkl. Busspuren und P+R- Parkplätze 120.000 € 140.000 € 160.000 € 130.000 € 140.000 € 81 - Betriebs-, Verkehrs-, und Sozialgebäude (oberirdisch) 1.800.000 € 2.880.000 € 2.380.000 € 2.380.000 € 2.380.000 € 100 - Bahnsteige und Rampen (inkl. Überdachungen) 9.190.000 € 10.110.000 € 8.540.000 € 6.970.000 € 7.880.000 € 110 - Zugsicherungs- und Signalanlagen inkl. BÜ- Sicherungsanlagen 1.570.000 € 1.440.000 € 1.440.000 € 1.440.000 € 1.440.000 € 120 - Fernmeldeanlagen, Leitsysteme, Telekommunikationsanlagen, DFI 700.000 € 700.000 € 700.000 € 700.000 € 700.000 € 131 - Fahr- und Speiseleitungen (inkl. Masten), Stromschienen 3.100.000 € - 2.700.000 € 2.700.000 € 2.700.000 € 140 - Lichtversorgungsnetz Außenbeleuchtung 180.000 € 210.000 € 260.000 € 240.000 € 270.000 € 150 - technische Gebäudeausstattung (u.a. Aufzüge) - - - - 1.800.000 € Summe Baukosten (netto) 22.480.000 € 17.710.000 € 30.380.000 €27.220.000 €24.450.000 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0515/2025 17. April 2025 10 von 10 Variante 1 bedeutet umfangreiche Anpassungen der Gleisanlage und einen erheblichen Grüneingriff in das Landschaftss chutzgebiet LSG -5006-0023. Aufgrund bestehender Alternativen ist eine Verlängerung des Bestandsbahnsteigs und der Gleisanlage in das Landschaftsschutzgebiet voraussichtlich nicht genehmigungsfähig und wird seitens der KVB nicht empfohlen. Im Gegensatz zu einer Verlängerung der Bahnsteige bedeutet der Bau eines nördlichen Bahnsteigs einen wesentlich geringeren Eingriff ins Grün. Die Varianten 4 bis 7 haben zudem den Vorteil, dass die Haltestelle nicht über das bestehende Gelände hinaus erweitert werden muss und daher auch keine baulichen Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum oder in die angrenzenden Verkehrsanlagen erforderlich werden. Somit können das P+R -Parkhaus sowie die von der Linie 1 bediente Haltestelle Rheinenergie-Stadion erhalten bleiben. Auch die bestehende Schieneninfrastruktur kann weitestgehend bestehen bleiben. Die vierte Variante bedeutet einen geringeren baulichen Eingriff und impliziert somit auch niedrigere Kosten. Eine höhengleiche Querung der Gleistrasse ist jedoch mit erheblichen betrieblichen Nachteilen und Sicherheitsrisiken verbunden und kann zu starken Verzögerungen bei der Fahrgastabwicklung führen. Es ist nicht auszuschließen, dass die durch den Einsatz längerer Stadtbahnen erzielten Kapazitätszuwächse dadurch relativiert werden. Die Varianten 5 bis 7 entsprechen mit Blick auf die Erschließung des nördlichen Bahnsteigs eher den kapazitiven Anforderungen einer leistungsfähigen Haltestelle im Massenverkehr. Allerdings gehen sie mit höheren Investitionskosten einher. Die KVB empfiehlt, die vier Varianten mit einem nördlichen Bahnsteig (Varianten 4 bis 7) im Rahmen der Vorplanung vertieft zu untersuchen und die weiteren Planungen mit derjenigen Variante fortzuführen, die sich als Vorzugsvariante herausstellt.
Anlage 10, Auszug aus dem Finanzausschuss 11.05.2026 zu 0515-2025
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Geschäftsführung Finanzausschuss Michael Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 11.05.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 11.05.2026 öffentlich 10.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweite- rung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie -Stadion (nur Hal- testelle für den Sonderverkehr) 0515/2025 Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Volt: Satz 3 von Ziffer 2 soll ersatzlos gestrichen werden: Insbesondere sind dazu Prüfun- gen und Absprachen mit dem Zuw endungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barrierefreien Plätzen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen Volt und Die Linke - abgelehnt Beschluss über die Verwaltungsvorlage in der Fassung des Mobilitätsausschus- ses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die wettbewerbliche Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) fest. In der wettbewerblichen Vergabe beschließt der Rat folgende Planungsgrund- sätze, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind: 1. Planung Verlängerung der Bahnsteige für die Nutzung von 90-Meter-Zügen. 2. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Halte- stelle für den Sonderverkehr) sollen gegenüber den bisher vorgestellten Varian- ten im maximalen Kostenansatz mindestens halbiert werden. Dafür sind geeig- nete Maßnahmen der Kostenreduzierung einzuplanen und darzulegen. Insbe- sondere sind dazu Prüfungen und Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barrierefreien Plät- zen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss. 3. Weitere ebenerdige Führungen von Fahrgästen sind in der Planung zu prüfen: o Die Schaffung von drei Gleisen im Bereich der Sonderhaltestelle, wobei zwei Gleise durch einfache Absperrungen (z.B. Aufstellen von SH2-Tafeln) zu so- genannten Stumpfgleisen ausgewiesen werden können und so die Fahrgäste gefahrlos zum dritten innen liegenden Gleis kommen können. o Die Nutzung der bisher nur zum Ausstieg genutzten Haltestelle im nördlichen Bereich der Haltestellenanlage mit entsprechender Anpassung der infrastruk- turellen Voraussetzungen zur Abwicklung des Stadtbahnlinienverkehrs auf der Linie 1. 4. Eine sicherheitstechnische Prüfung und, wenn die Überwachungsbrücke nicht zwingend notwendig ist, eine Ausarbeitung ohne diese. Prüfung von tech- nischen Redundanzen zur Gefahrenabwehr. 5. Die betriebliche Prüfung, ob einer der beiden Bahnsteige nur mit 60-Metern ausgestattet werden könnte 6. Eine Prüfung, ob die Sonderverkehr-Haltestelle mit den bestehenden Dächern der bisherigen Sonderhaltestelle auskommt. Weitere Prüfaufträge sollen sein: 7. Die Prüfung der Errichtung einer vollwertigen 3. Haltestelle nördlich der Abstellanlage für 90m Bahnen, die derzeit nur für den Ausstieg genutzt wird. Diese Haltestelle kann erweitert werden mit Bahnsteig zum Einstieg und einem zweiten Gleis zum Überholen. a. Die Verständigung mit GoRheinland zur Verbesserung der S-Bahn- Kapazitäten bei größeren Events b. Die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle „Rheinenergie-Stadion“ auf der Aachener Straße für die Buslinien 141 und 143 zwischen den Haltestellen Junkersdorf und Alter Militärring. Die Buslinie 148 soll über die Endhaltestelle Junkersdorf hinaus über diese Haltestelle bis zum Alten Militärring verlängert werden. So ist ein besseres Umsteigen zwischen Bahn und Bus möglich. Der Busverkehr kann einfacher als Zubringer zur S-Bahn genutzt werden. 8. Die Prüfung, ob eine Sanierung des Technikleitstand-/Aufenthaltsgebäudes ausreicht. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die oben beschriebene Planung der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) aufnimmt und diese bis einschließlich der Leistungsphase 4 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit Kosten von voraussichtlich 1.100.000 € durchführt. Der Rat beschließt die Einbindung des politischen Begleitgremiums für die Ost-West-Achse bereits prozessbegleitend spätestens nach der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und auch mit den bis dahin durchgeführten planerischen Zwischenschritten. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Jahr 2026 in Höhe von 403.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, OstWest-Achse, Hpl. 2025/2026. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens sollen im Rahmen der Vorplanung zu- nächst nur die Leistungsphase 1 HOAI und Leistungsphase 2 HOAI durchge- führt werden, um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung zu schaffen. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI ist der Beschluss den entsprechenden Gremien erneut vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 9 Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026
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Anlage 9 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 30.04.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 öffentlich 4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweite- rung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie -Stadion (nur Hal- testelle für den Sonderverkehr) 0515/2025 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 17.02.2026 Machbarkeitsstudie einer vereinfachten Variante zur Stadion-Sonderhal- testelle AN/0279/2026 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2026 AN/0621/2026 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 27.04.2026 AN/0692/2026 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2026 AN/0709/2026 Der Änderungsantrag AN/0279/2026 wird von der Fraktion Die Linke. zurückgezogen. 1. Mündlich geänderter Beschluss (Änderungsantrag der SPD -Fraktion AN/0621/2026): Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die wettbewerbliche Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) fest. In der wettbewerblichen Vergabe beschließt der Rat folgende Planungsgrundsätze, die in der weiteren Planung zu berücksichtigten sind: 2 1. Planung Verlängerung der Bahnsteige für die Nutzung von 90-Meter-Zügen. 2. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) sollen gegenüber den bisher vorgestellten Varianten im maxima- len Kostenansatz mindestens halbiert werden. Dafür sind geeignete Maßnahmen der Kostenreduzierung einzuplanen und darzulegen. Insbesondere sind dazu Prüfungen und Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barrierefreien Plätzen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss. 3. Weitere ebenerdige Führungen von Fahrgästen sind in der Planung zu prüfen: o Die Schaffung von drei Gleisen im Bereich der Sonderhaltestelle, wobei zwei Gleise durch einfache Absperrungen (z.B. Aufstellen von SH2-Tafeln) zu sogenannten Stumpfgleisen ausgewiesen werden können und so die Fahrgäste gefahrlos zum dritten innen liegenden Gleis kommen können. o Die Nutzung der bisher nur zum Ausstieg genutzten Haltestelle im nördlichen Be- reich der Haltestellenanlage mit entsprechender Anpassung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Abwicklung des Stadtbahnlinienverkehrs auf der Linie 1. 4. Eine sicherheitstechnische Prüfung und, wenn die Überwachungsbrücke nicht zwin- gend notwendig ist, eine Ausarbeitung ohne diese. Prüfung von technischen Redun- danzen zur Gefahrenabwehr. 5. Die betriebliche Prüfung, ob einer der beiden Bahnsteige nur mit 60-Metern ausge- stattet werden könnte 6. Eine Prüfung, ob die Sonderverkehr-Haltestelle mit den bestehenden Dächern der bisherigen Sonderhaltestelle auskommt. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die oben beschriebene Planung der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) aufnimmt und diese bis einschließlich der Leistungsphase 4 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit Kosten von voraussichtlich 1.100.000 € durchführt. Der Rat beschließt die Einbindung des politischen Begleitgremiums für die Ost-West-Achse bereits prozessbegleitend spätestens nach der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und auch mit den bis dahin durchgeführten planerischen Zwischenschritten. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Jahr 2026 in Höhe von 403.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, OstWest-Achse, Hpl. 2025/2026. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt 2. Mündlich geänderter Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0692/2026): Weitere Prüfaufträge sollen sein: 1. Eine betriebliche Prüfung der Möglichkeit, einen Bahnsteig mit 70m Zügen anzufahren, um eine Kapazitätserhöhung zu erreichen, bei Erhalt der Bestandsanlage und des Gleiskreuzes. Zusätzliche Prüfung der Möglichkeit neben dem Gleiskreuz auch ein durchgehendes Gleis zu legen, damit auch Vorbeifahrten möglich sind. Der damit machbare doppelte Gleiswechsel (mit Weiche) bringt mehr betriebliche Flexibilität. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 3 2. Die Prüfung der Errichtung einer vollwertigen 3. Haltestelle nördlich der Abstellanlage für 90m Bahnen, die derzeit nur für den Ausstieg genutzt wird. Diese Haltestelle kann erweitert werden mit Bahnsteig zum Einstieg und einem zweiten Gleis zum Überholen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU, AfD und FDP/KSG 3. Die Prüfung und Vorlage eines integrierten Verkehrskonzepts rund um die Zu- und Abfahrt vom Stadion. Prüfung über: a. die Verständigung mit GoRheinland zur Verbesserung der S-Bahn- Kapazitäten bei größeren Events Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU, AfD und FDP/KSG b. die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle „Rheinenergie- Stadion“ auf der Aachener Straße für die Buslinien 141 und 143 zwischen den Haltestellen Junkersdorf und Alter Militärring. Die Buslinie 148 soll über die Endhaltestelle Junkersdorf hinaus über diese Haltestelle bis zum Alten Militärring verlängert werden. So ist ein besseres Umsteigen zwischen Bahn und Bus möglich. Der Busverkehr kann einfacher als Zubringer zur S-Bahn genutzt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU, AfD und FDP/KSG 4. Die Prüfung, ob eine Sanierung des T echnikleitstand-/Aufenthaltsgebäudes ausreicht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU, AfD und FDP/KSG bei Enthaltung der Volt-Fraktion 5. Die Prüfung, ob das Haltestellendach durch ein Dach aus Kunststoff ersetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. bei Enthaltung der Volt-Fraktion Weiterhin sollen bei den Prüfaufträgen folgende Vorgaben Beachtung finden: Es soll weiterhin möglich sein, Sonderfahrten über die Hochflur-Strecken zum Gürtel und zum Hauptbahnhof anzubieten. Deshalb sollen alle Varianten zwingend einen Bahnsteigabschnitt aufweisen, der für Hochflur-Bahnen barrierefrei ausgebaut ist. 4 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. Nach der Leistungsphase 2 HOAI ist ein erweiterter Planungsbeschluss einzuholen. Nach der Leistungsphase 3 HOAI ist ein Baubeschluss für die Vorzugsvariante einzuholen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, AN/0709/2026): Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Aufgrund der Komplexität des Vorhabens sollen im Rahmen der Vorplanung zunächst nur die Leistungsphase 1 HOAI und Leistungsphase 2 HOAI durchgeführt werden, um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung zu schaffen. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI ist der Beschluss den entsprechenden Gremien erneut vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt 4. So geänderter Beschluss: Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die wettbewerbliche Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) fest. In der wettbewerblichen Vergabe beschließt der Rat folgende Planungsgrund- sätze, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind: 1. Planung Verlängerung der Bahnsteige für die Nutzung von 90-Meter-Zügen. 2. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Halte- stelle für den Sonderverkehr) sollen gegenüber den bisher vorgestellten Varian- ten im maximalen Kostenansatz mindestens halbiert werden. Dafür sind geeig- nete Maßnahmen der Kostenreduzierung einzuplanen und darzulegen. Insbe- sondere sind dazu Prüfungen und Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barrierefreien Plät- zen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss. 3. Weitere ebenerdige Führungen von Fahrgästen sind in der Planung zu prüfen: o Die Schaffung von drei Gleisen im Bereich der Sonderhaltestelle, wobei zwei Gleise durch einfache Absperrungen (z.B. Aufstellen von SH2-Tafeln) zu so- genannten Stumpfgleisen ausgewiesen werden können und so die Fahrgäste gefahrlos zum dritten innen liegenden Gleis kommen können. o Die Nutzung der bisher nur zum Ausstieg genutzten Haltestelle im nördlichen Bereich der Haltestellenanlage mit entsprechender Anpassung der infrastruk- turellen Voraussetzungen zur Abwicklung des Stadtbahnlinienverkehrs auf der Linie 1. 4. Eine sicherheitstechnische Prüfung und, wenn die Überwachungsbrücke nicht zwingend notwendig ist, eine Ausarbeitung ohne diese. Prüfung von tech- nischen Redundanzen zur Gefahrenabwehr. 5 5. Die betriebliche Prüfung, ob einer der beiden Bahnsteige nur mit 60-Metern ausgestattet werden könnte 6. Eine Prüfung, ob die Sonderverkehr-Haltestelle mit den bestehenden Dächern der bisherigen Sonderhaltestelle auskommt. Weitere Prüfaufträge sollen sein: 7. Die Prüfung der Errichtung einer vollwertigen 3. Haltestelle nördlich der Abstellanlage für 90m Bahnen, die derzeit nur für den Ausstieg genutzt wird. Diese Haltestelle kann erweitert werden mit Bahnsteig zum Einstieg und einem zweiten Gleis zum Überholen. a. Die Verständigung mit GoRheinland zur Verbesserung der S-Bahn- Kapazitäten bei größeren Events b. Die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle „Rheinenergie-Stadion“ auf der Aachener Straße für die Buslinien 141 und 143 zwischen den Haltestellen Junkersdorf und Alter Militärring. Die Buslinie 148 soll über die Endhaltestelle Junkersdorf hinaus über diese Haltestelle bis zum Alten Militärring verlängert werden. So ist ein besseres Umsteigen zwischen Bahn und Bus möglich. Der Busverkehr kann einfacher als Zubringer zur S-Bahn genutzt werden. 8. Die Prüfung, ob eine Sanierung des Technikleitstand-/Aufenthaltsgebäudes ausreicht. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die oben beschriebene Planung der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) aufnimmt und diese bis einschließlich der Leistungsphase 4 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit Kosten von voraussichtlich 1.100.000 € durchführt. Der Rat beschließt die Einbindung des politischen Begleitgremiums für die Ost-West-Achse bereits prozessbegleitend spätestens nach der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und auch mit den bis dahin durchgeführten planerischen Zwischenschritten. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Jahr 2026 in Höhe von 403.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, OstWest-Achse, Hpl. 2025/2026. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens sollen im Rahmen der Vorplanung zu- nächst nur die Leistungsphase 1 HOAI und Leistungsphase 2 HOAI durchge- führt werden, um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung zu schaffen. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI ist der Beschluss den entsprechenden Gremien erneut vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt
Anlage 8 Stellungnahme KVB zu Nachfragen zum Fachgespräch der SPD-Fraktion u. der Fraktion die Linke
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OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 Stellungnahme der KVB zum Fragenkatalog Bei den bislang erarbeiteten Varianten zur Ertüchtigung der Stadionhaltestelle für den Einsatz von Langzügen handelt es sich um konzeptionelle Ansätze, die keine abschließende Planung darstellen. Im weiteren Verfahren sollen diese im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) vertieft, konkretisiert und planerisch weiterentwickelt werden. Einige Fragestellungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden, da sie Teil der vertiefenden Variantenuntersuchung sind. Darüber hinaus besteht im weiteren Planungsprozess die Möglichkeit, die bisherigen Konzepte weiterzuentwickeln und/oder neue Lösungsansätze vorzuschlagen. Nachfragen SPD-Fraktion zur Beschlussvorlage 0515/2025 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) Gleisführung und Bahnsteigkonzeption 1. Wurde geprüft, ob ein ebenerdiger zweiter Bahnsteig an der Nordseite der Bestandshaltestelle errichtet werden kann, um aufwendige Rampen- und Brückenbauwerke zu vermeiden? • Die bisherigen Voruntersuchungen sehen genau einen solchen 35 cm hohen Bahnsteig nördlich des bestehenden Bahnsteigs vor. Die Rampen- und Brückenbauwerke sind dafür erforderlich, dass dieser neue Bahnsteig ohne Beeinträchtigung des Betriebs erreicht werden kann. 2. Wäre eine zusätzliche Variante denkbar, bei der ein zweiter Bahnsteig so angebunden werden kann, dass zwei Gleise als Stumpfgleise enden und ebenerdig erreichbar sind, während ein Gleis weiterhin als Durchfahrtsgleis genutzt wird? Ergänzend: Wurde untersucht, ob die Gleise grundsätzlich durchgehend gebaut, aber bei Bedarf – etwa bei starkem Fahrgastaufkommen – mithilfe von SH2-Scheiben zeitweise gesperrt werden könnten? • Ein Nachteil von Stumpfgleisen besteht in ihrer geringeren Leistungsfähigkeit. Die Bereitstellung der Fahrzeuge müsste entgegen der Fahrtrichtung erfolgen und somit vor dem Fahrgastwechsel abgeschlossen sein. Bei Verwendung von Sh 2-Signalen in Verbindung mit durchgehenden Gleisen (die für den Zugbetrieb gesperrt werden) wäre zwar eine einmalige Bereitstellung in Fahrtrichtung möglich, diese sollte jedoch ebenfalls vor dem Fahrgastwechsel erfolgen. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 3. Wenn in den Varianten 4-7 ohnehin ein zweiter Bahnsteig nördlich errichtet werden muss: Warum wird dieser nicht zusätzlich mit einem weiteren Gleis ausgestattet? • Die Anlage eines dritten Gleises ist grundsätzlich denkbar; sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die technische Machbarkeit ist jedoch insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden Gleisinfrastruktur im weiteren Planungsverlauf zu untersuchen. 4. Bei Variante 3 sind insbesondere die Einfahrt aus Richtung Junkersdorf sowie ein potentieller Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet problematisch. Wurde geprüft, diese Einfahrt entfallen zu lassen oder ausschließlich an den hinteren Bahnsteig anzubinden und die Gleisgeometrien entsprechend anzupassen? Können im östlichen Bereich weitere geometrische Anpassungen vorgenommen werden, um auch die Ausfahrtsituation zu verbessern? • Eine Anpassung des aus Richtung Junkersdorf kommenden und zur Stadionhaltestelle führenden Gleises wurde geprüft. Eine direkte Anbindung an den östlichen Bahnsteig wäre aus gleisgeometrischen Gründen nur durch eine Verschiebung der Gleise der Stammstrecke der Linie 1 sowie der Abstellanlage nach Norden möglich, was eine Verlegung in die Aachener Straße und einen Eingriff in den Straßenraum zur Folge hätte. Ein Entfall des Zufahrtsgleises ist aus betrieblichen Gründen zu vermeiden, da andernfalls aus Westen kommende Züge nicht in den Bereich der Stadionhaltestelle einfahren könnten. 5. Wie viele Langzüge sollen bei Hochlast gleichzeitig abgefertigt werden können und welche Haltezeiten werden im Spitzenbetrieb zugrunde gelegt? Ist diese Maßgabe bei allen Varianten geprüft wurden? Wer prüft dies während der weiteren Planung? • Seitens der KVB besteht die betriebliche Anforderung zur parallelen Abfertigung zweier Züge. Die Haltezeiten sind von verschiedenen Faktoren abhängig (z. B. Fahrgastwechselzeiten, Verteilung der Fahrgäste innerhalb der Fahrzeuge, Verkehrssituation auf der Stammstrecke der Linie 1 sowie auf der Aachener Straße, ggf. polizeiliche Vorgaben) und unterliegen daher Schwankungen. 6. Wie hoch ist die prognostizierte Abfertigungskapazität je Variante (Personen pro Stunde)? Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Varianten? • Die Leistungsfähigkeit wird maßgeblich durch die Kapazität der Stammstrecke auf der Ost-West-Achse bestimmt, insbesondere in Fahrtrichtung Innenstadt. Ziel für die Stadionhaltestelle ist die Abfertigung von 27 Stadtbahnen pro Stunde. Dies entspricht einer maximalen Beförderungskapazität von rd. 16.000 Fahrgästen pro Stunde gegenüber rd. 10.000 im heutigen Zustand. Alle Varianten sollen diese Steigerung ermöglichen. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 Höhenlage, Rampen und Barrierefreiheit 1. Vor dem Hintergrund, dass die reguläre Haltestelle Stadion ohnehin barrierefrei umgebaut wird: Besteht die grundsätzliche Möglichkeit, bei der hier in Frage stehenden Haltestelle für den Sonderverkehr Abstriche bei der Barrierefreiheit zu machen oder ganz auf die Herstellung der Barrierefreiheit zu verzichten? • Nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes ist im öffentlichen Personennahverkehr eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Aufgrund der besonderen Situation – das Stadion verfügt nur über eine geringe Anzahl barrierefreier Plätze und ein Bahnsteig ist barrierefrei erreichbar – sollte mit dem Zuwendungsgeber geprüft werden, ob dies ausreichend ist. 2. Wurde untersucht, ob die Barrierefreiheit auch durch Absenkung der Gleistrasse oder alternativ durch Anhebung der Gleise erreicht werden könnte, um Rampen zu verkürzen? • Eine Verkürzung der Rampen- und Treppenanlagen durch Absenken oder Anheben der Gleistrasse ist nicht in ausreichendem Maß möglich. Die Länge der Rampen wird durch die Differenz zwischen der Bahnsteighöhe und der technisch minimal möglichen Höhe der Fahrleitungsanlage bestimmt. 3. Das Gelände der Sonderhaltestelle liegt unter dem Niveau der angrenzenden Wiesen. Warum benötigen die Rampen in Variante 5 dennoch derart lange Zuwegungen? • Die erforderlichen Rampenlängen ergeben sich aus der Differenz zwischen der Bahnsteighöhe und der technisch minimal möglichen Höhe der Fahrleitungsanlage. Da das Gelände der angrenzenden Stadionwiesen höher liegt als die Bahnsteige der Haltestelle für den Sonderverkehr, ist auf der Nordseite der Haltestelle bereits ein längeres Rampenbauwerk als auf der Südseite erforderlich. 4. Wenn bereits ein Bahnsteig barrierefrei erreichbar ist: Warum muss auch der zweite Bahnsteig vollständig barrierefrei ausgebaut werden, obwohl weiterhin (nicht barrierefreie) Hochflurfahrzeuge eingesetzt werden? • Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1. 5. Wurde geprüft, wie resilient die Aufzuganlagen bei starkem Fanandrang, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung funktionieren und Ausfälle im Betrieb kurzfristig beseitigt werden können? • Die betriebliche Belastbarkeit der Aufzugsanlagen sowie deren Wiederherstellbarkeit im Störungsfall unter Bedingungen hohen Fanandrangs sollen im Rahmen der weiteren Planungsphasen geprüft werden. 6. Wie hoch ist die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Aufzuganlagen im Dauerbetrieb? OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 • Die Erstellung einer Prognose zur Ausfallwahrscheinlichkeit der Aufzugsanlagen soll im weiteren Planungsprozess geprüft werden. 7. Welche Wartungs- und Betriebskosten entstehen durch Aufzüge im Vergleich zu Rampenlösungen? • Aufzüge sind in der Regel mit höheren Wartungs- und Betriebskosten verbunden als Rampenlösungen. Auf Grundlage bestehender Wartungsverträge ist derzeit von jährlichen Kosten in Höhe von ca. 3.000 € pro Aufzug auszugehen. Eine vertiefende Gegenüberstellung der Lebenszyklus- und Betriebskosten soll im weiteren Planungsprozess erfolgen. Sicherheit, Fantrennung und Massenverkehr 1. Ebenerdige Gleisquerungen gelten als besonders störanfällig und gefährlich. Warum werden solche Lösungen weiterhin verfolgt? Welche Alternativen bestehen? Sollten Sicherheitsaspekte nicht stärker als Kostenkriterien gewichtet werden? • Eine höhengleiche Gleisquerung kann gegenüber planfreien Lösungen potenzielle Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der Haltestellenanlage und sicherheitsrelevante Aspekte mit sich bringen, ist jedoch in der Regel mit wesentlich geringeren Realisierungskosten verbunden. Vor diesem Hintergrund soll sie im Rahmen einer vertiefenden Variantenprüfung in der Leistungsphase 2 nach HOAI mituntersucht werden (vgl. hierzu auch Frage I.2) 2. Derzeit ist eine Einhausung von Brücken geplant, um das Übersteigen etc. zu verhindern. Wie sollen das Anbringen von Aufklebern und Besprühen verhindert werden? Welche Materialien sollen verwendet werden? Welche Reinigungsaufwendungen sind im Betrieb zu berücksichtigen? • Eine vertiefte Planung der zu verwendenden Baumaterialien soll im Rahmen des weiteren Planungsprozesses erfolgen. 3. Ist bei allen Varianten gewährleistet, dass Fangruppen dauerhaft getrennt geführt werden können? • Bei allen Varianten wurde auf eine dauerhaft getrennte Führung der Fangruppen geachtet. Hierzu wurden die Anforderungen im Vorfeld der Überlegungen bei der Polizei eingeholt. 4. Wie werden die Toranlagen in den Varianten 4–7 betrieben (Personalbedarf, Steuerung, Redundanz)? • Eine vertiefte Betrachtung der technischen Ausgestaltung der Toranlagen ist im weiteren Planungsprozess vorgesehen. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 5. Welche baulichen Rückfallebenen existieren, falls Besucherströme nicht wie geplant gelenkt werden können? • Es ist vorgesehen, an den Eingangsbereichen der Haltestelle sog. Vereinzelungsanlagen vorzusehen, die eine temporäre Unterbrechung der Fahrgastströme ermöglichen. 6. Sind zusätzliche Flucht- und Rettungswege vorgesehen? • Die Dimensionierung der Anlagen sowie die Konzeptionierung von Flucht- und Rettungswegen wird planungsbegleitend erfolgen. 7. Sind Evakuierungs- und Räumungssimulationen bereits durchgeführt worden oder geplant? • Siehe hierzu die Antwort zu Frage 6. 8. Wie wird bei Variante 4 verhindert, dass bei gegenüberliegenden Bahnsteigen die rivalisierenden Fangruppen nicht gegenseitig den Stadtbahnverkehr behindern? • Auch wenn es hierzu bereits Lösungsansätze gibt, soll deren exakte Ausgestaltung im weiteren Planungsprozess erfolgen. Leitstand, Technikgebäude und Überwachung 1. Welche funktionalen Anforderungen bestehen konkret an den neuen Leitstand (Personal, Technik, Sichtachsen)? • Der im Obergeschoss des Technikgebäudes vorgesehene Leitstand wird planmäßig durch mindestens zwei Verkehrsmeister bedient. Der Leitstand und die daran baulich anschließende Überwachungsbrücke sind so zu konzipieren, dass den Verkehrsmeistern vollständige Einsicht auf beide Bahnsteigbereiche ermöglicht wird. Der Leitstand ist technisch so auszustatten, dass die Signale der an der Haltestelle befindlichen Fahrsignalanlage – wie im Bestand – in den Ortsbetrieb übernommen werden können. 2. Wurde geprüft, ob ein Leitstand ohne Reitergebäude bzw. Überwachungsbrücke möglich wäre, etwa mittels Kameraüberwachung? • Der Einsatz von Kameratechnik als Alternative zu einer Überwachungsbrücke ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen. 3. Inwieweit wurde geprüft, eine ggf. zu errichtende Überwachungsbrücke mit den Fahrgastbrücken zu kombinieren? • Dies ist Teil des weiteren Planungsprozesses und erfolgt unter Berücksichtigung der unter Frage 1 genannten Anforderungen. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 4. Welche Investitions- und Folgekosten entstehen durch Brückenanlagen im Vergleich zu ebenerdigen Lösungen? • Brückenbauwerke sind grundsätzlich mit höheren Investitions- und Instandhaltungskosten verbunden; deren Höhe hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung ab, die im weiteren Planungsprozess festgelegt wird. 5. Sind technische Redundanzen vorgesehen, falls Leitstand oder Überwachungssysteme bei Hochrisikospielen ausfallen? • Technische Redundanzen sind im weiteren Planungsprozess zu prüfen. Umwelt- und Genehmigungsfragen 1. Variante 1 ist voraussichtlich nicht genehmigungsfähig bzw. beschlussfähig, weil es Alternativen zu dieser Variante gibt. Soll diese Variante überhaupt weiter betrachtet werden? • Im Sinne der maximalen Transparenz sind zunächst alle bisherigen Varianten aufgeführt. 2. Wurde bereits eine naturschutzfachliche Vorprüfung mit den zuständigen Behörden durchgeführt? • Dies ist Teil des weiteren Planungsprozesses. 3. Welche zeitlichen Risiken für das Gesamtprojekt ergeben sich aus möglichen Genehmigungsverfahren? • Aufgrund der Lage der Haltestelle für den Sonderverkehr abseits der Stammstrecke ergibt sich keine direkte Abhängigkeit zur zeitlichen Realisierung der für den Einsatz von Langzügen erforderlichen Infrastrukturanpassungen auf der Linie 1. 4. Sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für verbleibende Eingriffe vorgesehen? • Grundsätzlich sind solche Ausgleichsmaßnahmen Bestandteil der Genehmigung. Abstimmung, Simulation und Betrieb 1. Wurden die Planungen mit Polizei, Feuerwehr und weiteren Fachstellen zur Abwicklung von Massenverkehren abgestimmt? Wenn ja: mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: warum nicht? • Die Planungen wurden in verschiedenen Terminen mit der Polizei, dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den Kölner Sportstätten, dem 1. FC Köln sowie diversen Fachabteilungen der KVB vorgestellt. Die Varianten wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Terminen weiterentwickelt. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 2. Gab es einen Austausch mit Betreibern vergleichbarer Großanlagen? Wenn ja: Welche Erkenntnisse wurden gewonnen? • Bei den bisherigen Vorplanungen wurden Erkenntnisse aus anderen Städten berücksichtigt. 3. Ist vorgesehen, Fahrgastströme rechnerisch oder mittels Simulation zu untersuchen? • Im weiteren Planungsverfahren ist vorgesehen, verschiedene Planungsvarianten mit Hilfe von mikroskopischen Simulationen zu untersuchen und gutachterlich bewerten zu lassen. 4. Laut Vorlage soll die Dimensionierung „auf Basis einer gutachterlichen Einschätzung zur sicheren Leitung und Entfluchtung der Fanströme“ erfolgen. Welche Gutachten sind konkret beauftragt/geplant (Crowdmanagement, Evakuierung, Räumung, Brandschutz, Risikoanalyse)? Welche Szenarien werden im Gutachten zugrunde gelegt werden (Hochrisikospiel, gleichzeitige Abreise beider Fanlager, Störung/Betriebsunterbrechung, Ausfall Aufzug/Brücke, Panikereignis, Polizeisperren)? • Die Beauftragung der planungs- und genehmigungsrelevanten Gutachten erfolgt im weiteren Planungsprozess. 5. Wer definiert die Anforderungen an Fantrennung und Entfluchtung (Polizei/Feuerwehr/Ordnungsamt/KVB) und werden diese als verbindliche Planungsparameter dokumentiert? • Die Anforderungen an die Fantrennung bei Hochrisikospielen werden maßgeblich durch die Polizei festgelegt und in Abstimmung mit dem 1. FC Köln, den Kölner Sportstätten sowie den Kölner Verkehrs-Betrieben konkretisiert. Die Anforderungen an die Entfluchtung ergeben sich zudem aus den maßgeblichen bau- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben sowie den anerkannten Regeln der Technik. Im weiteren, vertiefenden Planungsprozess sind die konkreten Anforderungen weiter zu präzisieren und als verbindliche Planungsparameter zu dokumentieren. 6. Die Vorlage spricht von Barrierefreiheit und neuen Anforderungen des Verkehrs- und Crowdmanagements. Welche verbindlichen Standards/Normen werden angesetzt (Barrierefreiheit, Bahnsteiglängen/Nutzlängen, Rettungswegebreiten, Beleuchtung, DFI, Video)? Gibt es eine Zieldefinition für die Leistungsfähigkeit (z. B. „x Personen in y Minuten räumen/abfertigen“)? Wenn ja: wo ist sie festgelegt? • Die Planungen erfolgen im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben (z. B. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen – BOStrab) sowie unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und einschlägiger technischer Regelwerke (z. B. DIN-Normen, Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Empfehlungen zum Verkehrs- und Crowdmanagement bei Veranstaltungen). OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 Die Leistungsfähigkeit wird maßgeblich durch die Kapazität der Stammstrecke auf der Ost-West-Achse bestimmt, insbesondere in Fahrtrichtung Innenstadt. Ziel für die Stadionhaltestelle ist die Abfertigung von 27 Stadtbahnen pro Stunde. Dies entspricht einer maximalen Beförderungskapazität von knapp 16.000 Fahrgästen pro Stunde. Kosten, HOAI und Wirtschaftlichkeit 1. Wie viele Varianten sind im Rahmen einer Beauftragung nach HOAI üblicherweise enthalten? • Die HOAI legt für die Leistungsphase 2 keine feste Anzahl an Varianten fest. Der Planer ist verpflichtet, auf Grundlage der Grundlagenermittlung und der Zielvorgaben des Auftraggebers erforderliche Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen und zu bewerten. Üblicherweise werden dabei bis zu drei Varianten betrachtet. 2. Steigen die Planungskosten mit der Variantenanzahl und wenn ja, in welcher Größenordnung? • Geht die Planungsleistung aufgrund einer hohen Variantenanzahl über die nach Leistungsphase 2 HOAI geschuldeten Grundleistungen hinaus, steht dem Planer eine zusätzliche Vergütung zu. Die Vergütung des Planers für die Prüfung zusätzlicher Varianten richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand des Planers (in Stunden) und den vertraglich vereinbarten Stundensätzen des Planers für besondere Leistungen der HOAI. Die genaue Größenordnung ergibt sich dabei aus dem zusätzlichen Aufwand. 3. Wie belastbar sind die vorliegenden Kostenschätzungen in der aktuellen Leistungsphase? • Bei den Angaben handelt es sich um erste Kostenorientierungswerte, die nicht den vertiefenden Planungsstand einer Kostenschätzung (Leistungsphase 2 nach HOAI) oder Kostenberechnung (Leistungsphase 4 nach HOAI) widerspiegelt. 4. Welche Kostenanteile entfallen konkret auf Technikgebäude, Brücken und Aufzüge? • Die auf Basis der Kostenorientierungswerte ermittelten Kostenanteile sind je nach Variante sehr unterschiedlich. Maßgeblich wird hier der Anteil der Brückenbauwerke sein. 5. Welche jährlichen Betriebs- und Wartungskosten entstehen je Variante? • Die Betriebs- und Instandhaltungskosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, sollen jedoch im Rahmen der vertiefenden Variantenuntersuchung im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung finden. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 6. Die Vorlage nennt eine Planung „bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI“. Welche Leistungsbilder sind enthalten (Verkehrsanlagen, Ingenieurbau, Objektplanung, Tragwerk, Technische Ausrüstung)? Welche konkreten Ergebnisse/Dokumente werden in Lph 1–4 erwartet (z. B. Entwurfsplanung, Kostenberechnung, Genehmigungsunterlagen, Sicherheitskonzept, Crowdmanagement-Gutachten, Brandschutz, Barrierefreiheit)? • Die Planungen sollen folgende Leistungsbilder umfassen: Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Ingenieurvermessung, Geotechnik, Bauphysik. Für die nach Leistungsphase 2 HOAI durch den Rat der Stadt Köln auszuwählenden Vorzugsvariante soll in der Leistungsphase 3 HOAI die Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung angefertigt werden. In der anschließenden Leistungsphase 4 nach HOAI werden die Genehmigungsunterlagen erstellt. Die Ergebnisse sollen in einem gutachterlichen Bericht dokumentiert werden. 7. Wie ist die Stufenbeauftragung aufgebaut (Abbruchkriterien nach Lph 2/3/4)? Wer entscheidet über den Übergang zur nächsten Stufe? • Es ist vorgesehen, dass in der Vorplanung verschiedene Planungsvarianten untersucht werden. Für die Vorzugsvariante soll nach der Leistungsphase 2 HOAI durch den Rat der Stadt Köln ein erweiterter Planungsbeschluss eingeholt werden. Nach der Leistungsphase 3 HOAI und mit Vorliegen der Kostenberechnung soll ein Baubeschluss für die Vorzugsvariante eingeholt werden. 8. Sind besondere Leistungen (z. B. Simulationen, Sicherheits-/Crowdmanagement, Umweltfachbeiträge) Bestandteil der 1,1 Mio. € oder zusätzliche Beauftragungen? • Gutachterleistungen sind bereits in den zu beschließenden Planungskosten enthalten. Vergabe, Leistungsumfang und Steuerung 1. Welche Leistungen sollen genau „wettbewerblich vergeben“ werden und welche Aufgaben bleiben bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bzw. der Stadt (Abgrenzung: Objektplanung, Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, SiGeKo, Vermessung, Baugrund, E+M, etc.)? • Die Planungen der betriebstechnischen Anlagen sollen durch die Kölner Verkehrs- Betriebe erfolgen. Unter die betriebstechnischen Anlagen fallen die Fahrleitungsanlagen, die Bahnstromversorgung, die Gleisanlagen, die Fernmeldeanlagen und die signaltechnischen Anlagen. Die Planungen der Bahnsteige (inkl. Überdachung), der Gebäude sowie der Brückenbauwerke erfolgen durch die externen Planerinnen und Planer. Diese Planungen sollen folgende Leistungsbilder umfassen: Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Ingenieurvermessung, Geotechnik, Bauphysik. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 2. Welche Vergabeart ist vorgesehen und welche Eignungs- und Zuschlagskriterien (z. B. Referenzen Massenverkehr, Crowdmanagement, Brücken/ÖPNV) werden der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt? • Es ist vorgesehen, das Verfahren als Verhandlungsverfahren durchzuführen. Von den Unternehmen werden geeignete Referenzen gefordert. Die konkreten Eignungs- und Zuschlagskriterien befinden sich derzeit noch in interner Abstimmung und werden im Rahmen der Vergabeunterlagen verbindlich festgelegt. 3. Wie wird sichergestellt, dass die externen Planer*innen alle relevanten Schnittstellen (Strecke Linie 1, Abstellanlage, Fahrleitung, Signale, P+R/Umfeld) integriert betrachten? • Durch eine entsprechende Planungsbegleitung. 4. Wie wird die Qualität der Vorplanung abgesichert (Meilensteine, Prüfschritte, unabhängige Plausibilisierung, Kostenprüfung, Risiko-Register)? • Die Kölner Verkehrs-Betriebe sichern als Auftraggeber der zu vergebenden Planungsleistungen die Qualität der Vorplanung ab. 5. Wer ist Auftraggeberin der externen Büros (KVB oder Stadt?) und wer hat die fachliche Letztentscheidung über Varianten, Vorzugsvariante und Standards? • Die Planungsleistungen sollen durch die KVB beauftragt werden. Für die Vorzugsvariante soll nach der Leistungsphase 2 HOAI durch den Rat der Stadt Köln ein erweiterter Planungsbeschluss eingeholt werden. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 Nachfragen Fraktion Die Linke zur Beschlussvorlage 0515/2025 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) Welches Betriebskonzept ist für den Sonderverkehr vorgesehen? ▪ Zu welchen Zielen fahren die Züge? • Grundsätzlich werden Ziele sowohl im Niederflur- als auch im Hochflurnetz angefahren. ▪ Gibt es auch Fahrten ins Hochflur-Netz? Viele Ziele wurden eingestellt, z.B.E16 nach Wesseling über Gürtel, oder E13 von Stadion nach Mülheim oderdie E-Bahn von Stadion zum Bahnhof Ehrenfeld und dann weiter zum Hbf • Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit von Hochflurfahrzeugen werden derzeit planerisch keine Fahrten in das Hochflurnetz vorgesehen. ▪ Wie viele Sonderbahnen werden pro Veranstaltungsende insgesamteingesetzt? • Die Anzahl der nach Veranstaltungsende eingesetzten Züge variiert und richtet sich nach Wochentag sowie Uhrzeit der jeweiligen Veranstaltung. Zudem wird unterschieden, ob es sich um ein reguläres Fußballspiel oder um ein Risiko- bzw. Hochrisikospiel handelt. Gemäß Stadionkonzept sind für die Rückfahrt regulär 22 bis 24 Züge vorgesehen, bei Risiko- und Hochrisikospielen bis zu 29 Züge. Aufgrund der derzeit eingeschränkten Fahrzeugverfügbarkeit kann die tatsächlich eingesetzte Zugzahl jedoch davon abweichen. Gibt es ein Gesamtverkehrskonzept unter Einbeziehung anderer Verkehrsanbieter (S-Bahnen der DBRegio, REVG) und von Buslinien für den Stadionverkehr? Wichtige Verknüpfungspunkte sind die S-Bahn HSt Müngersdorf, der Bahnhof Ehrenfeld mit den RE1, RE8 RE9, RB7, RB38 / REVG hält nur in Weiden-West, Buslinien 141 und 143 • Ja, das Verkehrskonzept sieht den Einbezug anderer Verkehrsanbieter vor. Eine Verknüpfung mit RB- und RE-Linien erfolgt an den Bahnhöfen Deutz und Ehrenfeld; in Deutz besteht darüber hinaus Anschluss an den Fernverkehr. An den Bahnhöfen Müngersdorf und Weiden West ist aufgrund der eisenbahnseitigen Infrastruktur lediglich eine Anbindung an das S-Bahn-Netz möglich. Die Buslinien 141 und 143 nehmen im Verkehrskonzept eine untergeordnete Rolle ein. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 Wie hoch ist die Kapazität der Abstellanlage am Stadion? ▪ Wie viele 60-Meter-Züge und wie viele 90-Meter-Züge würden hineinpassen? • In die Abstellanlage am Stadion passen elf 60 m-Züge oder sieben 90 m- Züge. Hinweis: Die Abstellanlage fungiert lediglich als Puffer, da zusätzliche Züge zur Bedienung der Stadionhaltestelle im Betriebshof West vorgehalten werden. ▪ Nimmt die Kapazität durch 90-Meter-Züge ab? • Nein, die Personenkapazität der Abstellanlage wird durch den Einsatz von 90-m- Zügen nicht reduziert. ▪ Können überhaupt zwei Bahnsteige nach einer Großveranstaltung intensiv mit Zügen beschickt werden? • Ja, eine gleichzeitige Bedienung von zwei Bahnsteigen ist möglich. Warum zwei getrennte Bahnsteige, wenn alle Bahnen in die gleiche Richtung fahren? Das ist im alten Bestand einfacher. • Eine Verlängerung des bestehenden Bahnsteigbereichs ist aufgrund technischer und infrastruktureller Restriktionen im Bestand sowie landschaftsschutz-rechtlicher Belange nur mit einem erheblichen baulichen, finanziellen und umweltbezogenen Mehraufwand umsetzbar. Daraus folgt die Planung eines zusätzlichen nördlichen Bahnsteigs. Kosten: bitte Aufschlüsseln, welche Kosten für die Sicherheit bei Hochrisikospielen entstehen? Was muss die Allgemeinheit für die "privaten Fans" leisten? • Der KVB sind die Kosten der von Polizei und Kölner Sportstätten verantworteten Sicherheitsmaßnahmen bei Hochrisikospielen nicht bekannt. Wurde ein höhengleicher Zugang auf der Westseite in Betracht gezogen? • Eine höhengleiche Gleisquerung auf der Westseite der Haltestellenanlage wurde bisher nicht berücksichtigt, da der Großteil der Stadionbesucherinnen und -besucher über diesen Bereich geleitet wird. Dadurch müsste ein deutlich größerer Anteil der Fahrgäste die Gleise höhengleich passieren, was aus betrieblicher und sicherheitstechnischer Sicht problematisch ist. OWA Stadion: Politisches Fachgespräch, 26.02.2026 Welche Bahnsteighöhen soll es geben? Werden alle Bahnsteige mit 35 cm hohen Bahnsteigen für die Niederflur-Fahrzeuge gebaut? • Aktuell ist geplant, alle Bahnsteige auf eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante zu bringen, da dies die größtmögliche Flexibilität ermöglicht. Variante 5, Unstimmigkeit: In Anlage 2 wird von Toranlagen gesprochen, die die Fangruppen auseinanderhalten. In der Bewertungsmatrix heißt es, diese seien nicht möglich. • Bei den in Variante 5 genannten Anlagen handelt es sich um Tore zur Sperrung zusätzlicher Zuwegungen zu den Bahnsteigen. Ziel ist es, insbesondere bei Risiko- und Hochrisikospielen eine räumliche Trennung sicherzustellen. Diese Tore sind nicht mit den in der Bewertungsmatrix aufgeführten Bahnsteigtoren gleichzusetzen, die im Hinblick auf die Entfluchtungsmöglichkeiten der Fahrgäste auf den Bahnsteigen kritisch zu bewerten bzw. abzulehnen sind. Warum soll es gleich einen Beschluss bis LPH 4 geben? Wenn es weiter heißt, nach LPH2 soll nochmal ein Beschluss zur Vorzugsvariante eingeholt werden. • Es ist vorgesehen, dass in der Vorplanung verschiedene Planungsvarianten untersucht werden. Für die Vorzugsvariante soll nach der Leistungsphase 2 HOAI durch den Rat der Stadt Köln ein erweiterter Planungsbeschluss eingeholt werden. Nach der Leistungsphase 3 HOAI und mit Vorliegen der Kostenberechnung soll ein Baubeschluss für die Vorzugsvariante eingeholt werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll entsprechend stufenweise erfolgen.
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 14.07.2025 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 0515/2025 (Stand 08.05.2025). Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) RPA-Nr. 143/16/04/2025 Eingereichte Kosten -städtischer Anteil-: 923.000 Euro(netto) 1.1 Mio. Euro (brutto). Sehr geehrte Damen und Herren, zur Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses für die Ka- pazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonder-verkehr) legt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau eine Bedarfsprüfung vor. Aus dem Erläuterungsbericht der Kölner Verkehrsbe- triebe AG°(KVB) geht hervor, dass im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Stadt- bahnlinie 1 („Ost-West-Achse“) die Haltestelle für den Sonderverkehr am Rheinener- gie-Stadion für den Einsatz von 90 m Stadtbahnen (sogenannte Langzüge) ertüchtigt werden muss. Die Notwendigkeit für zwei Bahnsteige ergibt sich aus dem hohen Fahrgastaufkommen an Veranstaltungstagen im Stadion. Schwierigkeiten ergeben sich aufgrund der vorliegenden Randbedingungen im Westen das Parkhaus und im Osten das angrenzende Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund dieser Bedingungen konnten im Vorfeld bereits Planungsansätze ausgeschlossen werden. Die weiteren Möglichkeiten sollen in einer vertiefenden Variantenuntersuchung geprüft werden. Der Kostenrahmen für die Umsetzung das Bauprojekt wird mit ca. 30,4 Mio. Euro angegeben. Für die Ermittlung der Planungskosten wird eine Kostenaufteilung zwi- schen der KVB und der Stadt Köln von (30 % KVB / 70 % Stadt Köln) angenommen. Die Gesamtkosten für die Planung bis einschließlich Leistungsphase 4 nach HOAI werden mit 1,54 Mio. Euro (brutto) angegeben. Daraus ergeben sich Planungskosten in Höhe von 1,1 Mio. Euro (brutto) für die Stadt Köln und Planungskosten in Höhe von 0,44 Mio. Euro (brutto) für die KVB. - 2 - Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit eines Kostenrahmens er- geben die geprüften Unterlagen keine Hinweise, die einer Fortführung der Maßnah- me widersprechen. Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, inwieweit die Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0515/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.04.2026
- Erstellt
- 14.02.2025 11:10