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Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Innenstadt priorisierten Straßenbaumaßnahmen

Mitteilung BV 3935/2024 vom 30.01.2025

Stand: Am 20.03.2025 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 3935/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Innenstadt priorisierten Straßenbaumaßnahmen Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke hatte sich 2019 damit befasst, das Verfahren zur Haushaltsaufstellung neu zu gestalten, damit die Rechte der Bezirksvertretungen stärker berücksichtigt werden können. In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre- tungen gebeten wurden, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für Straßen und Radwegebau, des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für Ver- kehrsmanagement zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Bear- beitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretungen Listen der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. Zum Zweck der Berichterstattung haben die drei oben genannten Ämter eine aktuelle Sach- standsmitteilung erstellt, die über den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte infor- miert (s. Anlage). Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Die Bezirksvertretung Innenstadt kann im Ergebnis vier Positionen der Liste neu besetzen. Hierbei sollte es sich u. a. um Maßnahmen aus folgenden Bereichen handeln: - Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, - Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt in der Zuständigkeit der oben genannten Ämter, - Einzelmaßnahmen aus dem HPL-Entwurf 2025/26 (investiv). Es wird anheimgestellt, die Maßnahmen auf die drei genannten Ämter zu verteilen. Anlage Sachstände
  • Anlage 1

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    Nummer Maßnahme Projektübergabe von Planung an Ausbau voraussichtlicher Ausbaubeginn voraussichtlicher Fertigstellungs- termin Sachstand März 2022 Sachstand März 2023 Sachstand November 2024 1 Ringe Kernbereich 2023 Ende 2021 wurde die Firma Widdig Straßenbau mit den Arbeiten zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Kölner Ringe beauftragt. Baubeginn ist für Ende März 2022 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 1 Jahr. Maßnahme befindet sich in der Umsetzung (Fertigstellung vrsl. Ende Mai 2023 geplant). Die Maßnahme wurde im Januar 2024 abgeschlossen. 2 Treppe Pipinstraße II/2019 II/ 2020 April 2023 Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Die Fertigstellung ist für das IV. Quartal 2022 vorgesehen. Maßnahme befindet sich in der Umsetzung (Fertigstellung für April 2023 geplant) Die Maßnahme wurde im April 2023 abgeschlossen. 3 VIA CULTURALIS - Gürzenichstraße II 2020 III 2021 Dezember 2024 Im Dezember 2021 wurde der Auftrag zur Maßnahme vergeben. Baustart ist für März 2022 vorgesehen. Maßnahme befindet sich in der Umsetzung (Fertigstellung für Dezember 2024 geplant) Die Maßnahme wurde im Dezember 2024 abgeschlossen. 4 Perlengraben Aufgrund anderer vorgezogener Maßnahmen, muss die Maßnahme bis in das Jahr 2023 verschoben werden. Maßnahme für 2024 eingeplant. Die Maßnahme wurde im September 2024 abgeschlossen. 5 Suevenstraße Punkt 1, Gehwegparken: 3. Quartal 2022 Punkt 2,Fahrradabstellanlagen: Der Beschluss wurde in das Arbeitsprogramm aufge-nommen. Im nächsten Schritt werden die Möglichkeiten und der Bedarf überprüft und verwaltungsintern abgestimmt. Die Einrichtung von Lastenfahrrädern wird dabei berücksichtigt Punkt 3: Die Einrichtung einer Einbahnstraße für die Suevenstraße und die Alarichstraße würde bei den vorhandenen Fahrbahnbreiten keine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten erzielen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Geschwindigkeiten noch erhöhen würden. Die geplante Neuordnung des ruhenden Verkehrs könnte eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzieung darstellen. Punkt 1 Gehwegparken: Die Verwaltung legt im dritten Quartal 2023 die Beschlussvorlage "Ausweitung des Bewohnerparkens im Bewohnerparkgebiet Deutz II" zur Beratung und zum Beschluss vor. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen wird das Gehwegparken in der Suevenstraße aufgehoben und auf die Fahrbahn verlegt. Punkt 2: Kein neuer Sachstand, erfolgt im Rahmen der weiteren Maßnahmen. Punkt 3: Die Einrichtung einer Einbahnstraße für die Suevenstraße und die Alarichstraße würde bei den vorhandenen Fahrbahnbreiten keine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten erzielen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Geschwindigkeiten noch erhöhen würden. Die geplante Neuordnung des ruhenden Verkehrs könnte eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzieung darstellen. Punkt 1: der noch offene Punkt 1 zum Beschluss Suevenstraße wurde mit der Einholung des Beschlusses zur Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz II berücksichtigt, bei der Umplanung wurde das Gehwegparken aufgehoben. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. Punkt 2: Kein neuer Sachstand, Betrachtung erfolgt im Rahmen der weiteren Maßnahmen. Einzelbetrachtung aufgrund unklarer Positionierung nicht zielführend Punkt 3: Die Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit Relevanz für eine Geschwindigkeitsreduzierung wird im Rahmen der Ausweitung des Bewohnerparkens Deutz 2 geprüft. 6 Gummersbacher Straße Jan 24 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025 Ein Ortstermin mit der Lanxess-Arena und der BV1 erfolgte am 14.02.22. Weil Uneinigkeit bzgl. der Planung besteht, soll ein "Kolloquium" mit Lanxess-Arena, BV1, BV8, VA und Verwaltung durchgeführt werden. Beschlussvorlage ist in der politischen Beratung Maßnahme wurde durch den Verkehrsausschuss beschlossen. Derzeit wird ein Gestattungsvertrag für Bauen auf nicht-öffentlicher Fläche verhandelt. Die Maßnahme soll im II. Quartal 2025 umgesetzt werden. 7 Cäcilienstraße Lückenschluss Radverkehr Maßnahme wird in der bisher geplanten Form nicht weiterverfolgt. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage (s. VA 23.11.2021, AN/2374/2021) und der damit geänderten Rahmenbedingungen wird der Abschnitt in die Planungen der Maßnahme Ost- West- Achse für den Radverkehr integriert. Maßnahme wird in der bisher geplanten Form nicht weiterverfolgt. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage (s. VA 23.11.2021, AN/2374/2021) und der damit geänderten Rahmenbedingungen wird der Abschnitt in die Planungen der Maßnahme Ost- West- Achse für den Radverkehr integriert. Maßnahme wird in der bisher geplanten Form nicht weiterverfolgt. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage (s. VA 23.11.2021, AN/2374/2021) und der damit geänderten Rahmenbedingungen wird der Abschnitt in die Planungen der Maßnahme Ost- West- Achse für den Radverkehr integriert. 8 Eifelwall 1. Workshop Fahrradstraßen mit Verbänden hat im Oktober 2021 stattgefunden, ein zweiter Workshop im Novermber 2022. Die zukünftigen Planungsgrundsätze und Regelstandards für Fahrradstraßen sind noch nicht final festgelegt. Der nächste Abstimmungs-termin ist für den 09.05.2023 angesetzt. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 9 Tunisstraße Maßnahme ist aufgrund von nicht vorhandenen Personalkapazitäten bis auf Weiteres zurückgestellt. Maßnahme ist aufgrund von nicht vorhandenen Personalkapazitäten bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. 10 Konrad-Adenauer -Ufer/ Sanierung Fahrbahn Aufgrund anderer vorgezogener Maßnahmen, muss die Maßnahme bis in das Jahr 2023 verschoben werden. Maßnahme ist aufgrund von nicht vorhandenen Personalkapazitäten bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. Legende: Maßnahme ist ausgebaut Maßnahme wird ausgebaut Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung Maßnahme befindet sich in der Planungsphase Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange

Beratungsverlauf

  1. 20.03.2025

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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