2019/0280
Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort-Mittagessen
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2019/0280
5148 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0280
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200/051-000-1000
Kostenträger: 3650-50/3611-00 Sachkonto: 5060000/7240153
Betreff: Förderung von Kindern und Jugendlichen au s einkommensschwachen Familien
hier: Umsetzung des Starke -Familien-Gesetzes
Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort -Mittagessen
Vorlage vom: 03.09.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Eigenanteil in Höhe von einem Euro im Bereich Bildung und Teilhabe für das
gemeinsame Mittagessen der Hort -Kinder in Horteinrichtungen unter kommunaler und
freier sowie kirchlicher Trägerschaft wird in Anlehnung an die Regelungen des Starke -
Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 von den Eltern nicht mehr erhoben .
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle
051-007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650 -50 (Städtische Hort e) und
Produkt 365010, Kostenstelle 051 -000-1000, Sachkonto 72 40153 (Horte der freien
Träger) zur Verfügung gestellt .
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2019:
Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes ab 01.08.2019 gibt es eine deutliche
Verbesserung der Förderung im Bereich Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen Familien. Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben
Kinder und Jugendliche im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem
Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder bei Bezug von Kinderzuschlag .
So fällt künftig u. a. der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro beim gemein-
schaftlichen Mittagessen an Schulen, in Kindergärten und in der Tagespflege für anspruchs-
berechtigte Kinder und Jugendliche weg. Damit fällt auch ein, für viele Kinder bedeutsamer
Hinderungsgrund nicht am gemeinschaftlichen Essen teilnehmen zu können, weg. Ein gemein-
schaftliches Mittagessen ist „nicht nur reine Nahrungsaufnahme“, sondern wesentlicher
Bestandteil der sozialen Kontakte und spielt auch bei der Integration eine wichtige Rolle. Dies
ist unbedingt zu begrüßen.
Die Minimierung des Arbeitsaufwandes bei der Abwicklung des Zahlungseinzugs des
Eigenanteils von einem Euro bei den leistungsberechtigten Kindern beziehungsweise deren
Eltern, ist ein weiterer Aspekt.
Es ergibt sich jedoch mit den neuen gesetzlichen Regelungen die Problematik, dass die
Bezuschussung für Schülerinnen und Schüler nur unter der Voraussetzung gilt, wenn die
Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Die Schülerinnen und
Schüler in Horteinrichtungen unter kommunaler oder freier und kirchlicher Trägerschaft
außerhalb von Schule werden nach dem neuen Starke-Familien-Gesetz leider nicht erfasst.
Dieser Ungleichbehandlung wird durch die Übernahme des Eigenanteils von einem Euro bei
Hortkindern in städtischer und freier sowie kirchlicher Trägerschaft durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt entgegengewirkt.
Der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen sowie die Erhöhung des Schulbedarfs gehören
seit Jahren zu den zentralen Forderungen um Nachbesserungen im Bereich Bildung und
Teilhabe zu erreichen und waren die bestimmenden Themen beim letzten Darmstädter
Sozialforum.
Aufgrund der Umsetzung ab 01.08.2019 sind folgende Haushaltsmittel zur Verfügung zu
stellen:
Nach den im Jugendamt vorliegenden Fallzahlen, zur Zeit 46 Kinder im Bereich der freien und
kirchlichen Träger und 201 Kinder in städtischen Horten, ergeben sich für das Jahr 2019 ein
Mehraufwand von ca. 4.600 Euro bei der Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153
(außerschulisches Hortmittagessen- Kostenerstattung an die Träger), Kostenträger 3611-00
und Mindereinnahmen in Höhe von 20.100 Euro bei der Kostenstelle 051-007-1200,
Sachkonto 5060000 (Umsatzerlöse aus Handelswaren in städtischen Horten), Kostenträger
3650-50. Diese sind über entsprechende Einsparungen im Budget des Jugendamtes zu
kompensieren.
…
- 4 -
Die für die Umsetzung in den Jahren 2020 ff. notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel
werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153,
Kostenträger 3611-00 in Höhe von 11.000 Euro sowie Abplanung bei der Kostenstelle 051-
007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650-50 in Höhe von 48.250 Euro in die
jeweiligen Haushaltsberatungen eingespeist.
Darmstadt, 03.09.2019
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
5197 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0280
Magistratsbeschluss-Nr.
382
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200/051-000-1000
Kostenträger: 3650-50/3611-00 Sachkonto: 5060000/7240153
Betreff: Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien
hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes
Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort -Mittagessen
Vorlage vom: 03.09.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenanteil in Höhe von einem Euro im Bereich Bildung und Teilhabe für das
gemeinsame Mittagessen der Hort -Kinder in Horteinrichtungen unter kommunaler und
freier sowie kirchlicher Trägerschaft wird in Anlehnung an die Regelungen des Starke -
Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 von den Eltern nicht mehr erhoben.
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle
051-007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650 -50 (Städtische Horte) und
Produkt 365010, Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153 (Horte der freien
Träger) zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2019:
Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes ab 01.08.2019 gibt es eine deutliche
Verbesserung der Förderung im Bereich Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen Familien. Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben
Kinder und Jugendliche im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem
Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder bei Bezug von Kinderzuschlag.
So fällt künftig u. a. der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro beim gemein-
schaftlichen Mittagessen an Schulen, in Kindergärten und in der Tagespflege für anspruchs-
berechtigte Kinder und Jugendliche weg. Damit fällt auch ein, für viele Kinder bedeutsamer
Hinderungsgrund nicht am gemeinschaftlichen Essen teilnehmen zu können, weg. Ein gemein-
schaftliches Mittagessen ist „nicht nur reine Nahrungsaufnahme“, sondern wesentlicher
Bestandteil der sozialen Kontakte und spielt auch bei der Integration eine wichtige Rolle. Dies
ist unbedingt zu begrüßen.
Die Minimierung des Arbeitsaufwandes bei der Abwicklung des Zahlungseinzugs des
Eigenanteils von einem Euro bei den leistungsberechtigten Kindern beziehungsweise deren
Eltern, ist ein weiterer Aspekt.
Es ergibt sich jedoch mit den neuen gesetzlichen Regelungen die Problematik, dass die
Bezuschussung für Schülerinnen und Schüler nur unter der Voraussetzung gilt, wenn die
Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Die Schülerinnen und
Schüler in Horteinrichtungen unter kommunaler oder freier und kirchlicher Trägerschaft
außerhalb von Schule werden nach dem neuen Starke-Familien-Gesetz leider nicht erfasst.
Dieser Ungleichbehandlung wird durch die Übernahme des Eigenanteils von einem Euro bei
Hortkindern in städtischer und freier sowie kirchlicher Trägerschaft durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt entgegengewirkt.
Der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen sowie die Erhöhung des Schulbedarfs gehören
seit Jahren zu den zentralen Forderungen um Nachbesserungen im Bereich Bildung und
Teilhabe zu erreichen und waren die bestimmenden Themen beim letzten Darmstädter
Sozialforum.
Aufgrund der Umsetzung ab 01.08.2019 sind folgende Haushaltsmittel zur Verfügung zu
stellen:
Nach den im Jugendamt vorliegenden Fallzahlen, zur Zeit 46 Kinder im Bereich der freien und
kirchlichen Träger und 201 Kinder in städtischen Horten, ergeben sich für das Jahr 2019 ein
Mehraufwand von ca. 4.600 Euro bei der Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153
(außerschulisches Hortmittagessen- Kostenerstattung an die Träger), Kostenträger 3611-00
und Mindereinnahmen in Höhe von 20.100 Euro bei der Kostenstelle 051-007-1200, Sachkonto
5060000 (Umsatzerlöse aus Handelswaren in städtischen Horten), Kostenträger 3650-50.
Diese sind über entsprechende Einsparungen im Budget des Jugendamtes zu kompensieren.
…
Die für die Umsetzung in den Jahren 2020 ff. notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel
werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153,
Kostenträger 3611-00 in Höhe von 11.000 Euro sowie Abplanung bei der Kostenstelle 051-
007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650-50 in Höhe von 48.250 Euro in die
jeweiligen Haushaltsberatungen eingespeist.
Darmstadt, 03.09.2019
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 2
303 Zeichen
Punkt 14: Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort-Mittagessen (V-Nr. 2019/0287) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
302 Zeichen
Punkt 4: Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort-Mittagessen (V-Nr. 2019/0280) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0280
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00