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2019/0280

Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort-Mittagessen

Magistratsvorlage 03.09.2019

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2019/0280

5148 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.09.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0280 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200/051-000-1000  
Kostenträger:  3650-50/3611-00 Sachkonto: 5060000/7240153  
 
Betreff: Förderung von Kindern und Jugendlichen au s einkommensschwachen Familien  
hier: Umsetzung des Starke -Familien-Gesetzes 
Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort -Mittagessen 
 
Vorlage vom: 03.09.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Eigenanteil in Höhe von einem Euro im  Bereich Bildung und Teilhabe für das 
gemeinsame Mittagessen der Hort -Kinder in Horteinrichtungen unter kommunaler und 
freier sowie kirchlicher Trägerschaft wird in Anlehnung an die Regelungen des Starke -
Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 von den Eltern nicht mehr erhoben . 
 
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 
051-007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650 -50 (Städtische Hort e) und 
Produkt 365010, Kostenstelle 051 -000-1000, Sachkonto 72 40153 (Horte der freien 
Träger) zur Verfügung gestellt . 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2019: 
 
Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes ab 01.08.2019 gibt es eine deutliche 
Verbesserung der Förderung im Bereich Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus 
einkommensschwachen Familien. Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben 
Kinder und Jugendliche im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem 
Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder bei Bezug von Kinderzuschlag . 
 
So fällt künftig u. a. der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro beim gemein-
schaftlichen Mittagessen an Schulen, in Kindergärten und in der Tagespflege für anspruchs-
berechtigte Kinder und Jugendliche weg. Damit fällt auch ein, für viele Kinder bedeutsamer 
Hinderungsgrund nicht am gemeinschaftlichen Essen teilnehmen zu können, weg. Ein  gemein-
schaftliches Mittagessen ist „nicht nur reine Nahrungsaufnahme“, sondern wesentlicher 
Bestandteil der sozialen Kontakte und spielt auch bei der Integration eine wichtige Rolle. Dies 
ist unbedingt zu begrüßen.  
 
Die Minimierung des Arbeitsaufwandes bei der Abwicklung des Zahlungseinzugs des 
Eigenanteils von einem Euro bei den leistungsberechtigten Kindern beziehungsweise deren 
Eltern, ist ein weiterer Aspekt. 
 
Es ergibt sich jedoch mit den neuen gesetzlichen Regelungen die Problematik, dass die 
Bezuschussung für Schülerinnen und Schüler nur unter der Voraussetzung gilt, wenn die 
Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Die Schülerinnen und 
Schüler in Horteinrichtungen unter kommunaler oder freier und kirchlicher Trägerschaft 
außerhalb von Schule werden nach dem neuen Starke-Familien-Gesetz leider nicht erfasst. 
 
Dieser Ungleichbehandlung wird durch die Übernahme des Eigenanteils von einem Euro bei 
Hortkindern in städtischer und freier sowie kirchlicher Trägerschaft durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entgegengewirkt. 
 
Der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen sowie die Erhöhung des Schulbedarfs gehören 
seit Jahren zu den zentralen Forderungen um Nachbesserungen im Bereich Bildung und 
Teilhabe zu erreichen und waren die bestimmenden Themen beim letzten Darmstädter 
Sozialforum.  
 
Aufgrund der Umsetzung ab 01.08.2019 sind folgende Haushaltsmittel zur Verfügung zu 
stellen: 
 
Nach den im Jugendamt vorliegenden Fallzahlen, zur Zeit 46 Kinder im Bereich der freien und 
kirchlichen Träger und 201 Kinder in städtischen Horten, ergeben sich für das Jahr 2019 ein 
Mehraufwand von ca. 4.600 Euro bei der Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153 
(außerschulisches Hortmittagessen- Kostenerstattung an die Träger), Kostenträger 3611-00 
und Mindereinnahmen in Höhe von 20.100 Euro bei der Kostenstelle 051-007-1200, 
Sachkonto 5060000 (Umsatzerlöse aus Handelswaren in städtischen Horten), Kostenträger 
3650-50. Diese sind über entsprechende Einsparungen im Budget des Jugendamtes zu 
kompensieren. 
 
 
 
 
…

- 4 - 
 
Die für die Umsetzung in den Jahren 2020 ff. notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel 
werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153, 
Kostenträger 3611-00 in Höhe von 11.000 Euro sowie Abplanung bei der Kostenstelle 051-
007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650-50 in Höhe von 48.250 Euro in die 
jeweiligen Haushaltsberatungen eingespeist. 
 
Darmstadt, 03.09.2019 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V  
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 1

5197 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.09.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
V 51 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0280 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
382 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1200/051-000-1000  
Kostenträger: 3650-50/3611-00 Sachkonto: 5060000/7240153 
 
Betreff: Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien  
hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes 
Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort -Mittagessen 
 
Vorlage vom: 03.09.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Eigenanteil in Höhe von einem Euro im Bereich Bildung und Teilhabe für das 
gemeinsame Mittagessen der Hort -Kinder in Horteinrichtungen unter kommunaler und 
freier sowie kirchlicher Trägerschaft wird in Anlehnung an die Regelungen des Starke -
Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 von den Eltern nicht mehr erhoben.  
 
2. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 
051-007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650 -50 (Städtische Horte) und 
Produkt 365010, Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153 (Horte der freien 
Träger) zur Verfügung gestellt.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2019:  
 
Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes ab 01.08.2019 gibt es eine deutliche 
Verbesserung der Förderung im Bereich Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus 
einkommensschwachen Familien. Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben 
Kinder und Jugendliche im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem 
Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder bei Bezug von Kinderzuschlag. 
 
So fällt künftig u. a. der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro beim gemein-
schaftlichen Mittagessen an Schulen, in Kindergärten und in der Tagespflege für anspruchs-
berechtigte Kinder und Jugendliche weg. Damit fällt auch ein, für viele Kinder bedeutsamer 
Hinderungsgrund nicht am gemeinschaftlichen Essen teilnehmen zu können, weg. Ein gemein-
schaftliches Mittagessen ist „nicht nur reine Nahrungsaufnahme“, sondern wesentlicher 
Bestandteil der sozialen Kontakte und spielt auch bei der Integration eine wichtige Rolle. Dies 
ist unbedingt zu begrüßen.  
 
Die Minimierung des Arbeitsaufwandes bei der Abwicklung des Zahlungseinzugs des 
Eigenanteils von einem Euro bei den leistungsberechtigten Kindern beziehungsweise deren 
Eltern, ist ein weiterer Aspekt. 
 
Es ergibt sich jedoch mit den neuen gesetzlichen Regelungen die Problematik, dass die 
Bezuschussung für Schülerinnen und Schüler nur unter der Voraussetzung gilt, wenn die 
Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Die Schülerinnen und 
Schüler in Horteinrichtungen unter kommunaler oder freier und kirchlicher Trägerschaft 
außerhalb von Schule werden nach dem neuen Starke-Familien-Gesetz leider nicht erfasst. 
 
Dieser Ungleichbehandlung wird durch die Übernahme des Eigenanteils von einem Euro bei 
Hortkindern in städtischer und freier sowie kirchlicher Trägerschaft durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entgegengewirkt. 
 
Der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen sowie die Erhöhung des Schulbedarfs gehören 
seit Jahren zu den zentralen Forderungen um Nachbesserungen im Bereich Bildung und 
Teilhabe zu erreichen und waren die bestimmenden Themen beim letzten Darmstädter 
Sozialforum.  
 
Aufgrund der Umsetzung ab 01.08.2019 sind folgende Haushaltsmittel zur Verfügung zu 
stellen: 
 
Nach den im Jugendamt vorliegenden Fallzahlen, zur Zeit 46 Kinder im Bereich der freien und 
kirchlichen Träger und 201 Kinder in städtischen Horten, ergeben sich für das Jahr 2019 ein 
Mehraufwand von ca. 4.600 Euro bei der Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153 
(außerschulisches Hortmittagessen- Kostenerstattung an die Träger), Kostenträger 3611-00 
und Mindereinnahmen in Höhe von 20.100 Euro bei der Kostenstelle 051-007-1200, Sachkonto 
5060000 (Umsatzerlöse aus Handelswaren in städtischen Horten), Kostenträger 3650-50. 
Diese sind über entsprechende Einsparungen im Budget des Jugendamtes zu kompensieren. 
 
 
 
 
…

Die für die Umsetzung in den Jahren 2020 ff. notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel 
werden unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-000-1000, Sachkonto 7240153, 
Kostenträger 3611-00 in Höhe von 11.000 Euro sowie Abplanung bei der Kostenstelle 051-
007-1200, Sachkonto 5060000, Kostenträger 3650-50 in Höhe von 48.250 Euro in die 
jeweiligen Haushaltsberatungen eingespeist. 
 
Darmstadt, 03.09.2019 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V  
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

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303 Zeichen

Punkt 14: Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien 
hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes 
Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort-Mittagessen 
 (V-Nr. 2019/0287) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 4: Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien 
hier: Umsetzung des Starke-Familien-Gesetzes 
Bezug: Eigenanteil am gemeinschaftlichen Hort-Mittagessen 
 (V-Nr. 2019/0280) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 382
TOP 21
TOP 4
TOP 14

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0280
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.09.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00