3710/2018
Befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU
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Anlage 1 - 1099/2018 Fehlende Verlängerung_von WAK
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 1099/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Fehlende Verlängerung des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln„ ab 01.01.2019 Aktueller Sachverhalt Seit dem 01.01.2014 führt die Stadt Köln das „Willkommensprojekt“ im Rahmen der Europäischen Sozialfonds (ESF) durch. Der Förderzeitraum für das aktuelle Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ läuft bis zum 31.12.2018. Bereits im Förderantrag in 2016 wurde explizit auf die Verlängerung und die Ausweitung auf weitere Sozialräume vom 01.01.2019 – 31.12.2020 hingewiesen. Die mit Schreiben des Beigeordneten Herrn Dr. Rau vom 06.02.2018 an Herrn Minister Laumann gerichtete Bitte, das Projekt bis 2020 zu verlängern und auszuweiten, kann das Ministerium für Arbeit, Gesund- heit und Soziales NRW (MAGS) leider „nicht aufgreifen“. Ohne die bisherige Drittmittelförderung wird also nach aktuellem Stand das bestehende Projekt zum 31.12.2018 auslaufen und die Stadt Köln wird weder diese noch die im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Starke Veedel – Starkes Köln“ in den weiteren Sozialräumen geplanten Maßnahmen zukünftig durchführen können. Dies wäre nicht nur für die Träger und die Zielgruppe, sondern auch für das gesamtstädtische ISEK ein großes Problem. Durch die konsequente Aussage bezogen auf die Neuausrichtung der ESF- Förderung durch das MAGS-NRW ist vermutlich auch damit zu rechnen, dass alle ESF Projekte in- nerhalb des ISEK in der bisherigen Konzeption geringe Bewilligungschancen haben. Ausgangslage Das Kölner Willkommensprojekt für Zuwanderer und Zuwanderinnen aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten ist eins von sieben geförderten Projekten in NRW, den sogenannten „Pilotkom- munen“: Weitere für die besondere Zielgruppe konzipierte und jeweils über den ESF geförderte Pro- jekte laufen in den Kommunen Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Wuppertal. Mit Ausnahme der Kommunen Hamm und Köln haben die fünf anderen Kommunen eine Bewilligung bis 2020 erhalten. Sowohl Hamm als auch Köln haben zwar zunächst nur einen Einzelprojektantrag bis Ende 2018 gestellt, allerdings schon in diesen Anträgen die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Pro- jekte beschrieben. Laut einem Gespräch mit dem Ministerium im Jahr 2016 erfolgt die Bewilligung von ESF-Projekten grundsätzlich für zwei Jahre, daher lautete die hiesige Beantragung auch nur für diese zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung. Im Vertrauen auf die Zusage, dass die gemein- sam gewollten ESF-Projekte nicht an 2-Jahresfristen scheitern, ist das Ministerium im Februar 2018 um die Prolongation bis Ende 2020 gebeten worden. Köln ist wie alle Pilotkommunen mit der bisheri- gen Förderlage den Vorstellungen und Vorgaben des Landes gefolgt und hat sowohl auf die Verlän- gerung als auch auf die Ausweitung in der laufenden Förderphase vertraut. Im bisherigen Prozess maßgebliche Mitarbeiter des MAGS (damals noch des MAIS) stellten dazu in Aussicht, dass bei 2 rechtzeitiger Kommunikation eine gemeinsame Lösung gefunden werde. Die seit dem 01.01.2014 im Rahmen der beiden Förderphasen „Willkommen in Köln“ gewonnenen umfassenden Erfahrungen hinsichtlich der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Südosteuropa sollen nachhaltig sein, sich verfestigen und auch auf weitere Sozialräume Kölns aus- geweitet werden. Dies ist mit Start des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ und der Ein- gliederung in das ISEK „Starke Veedel- Starkes Köln“ ab Januar 2017 geschehen. Die Sozialräume Kalk und Mülheim waren bereits Projektbestandteil, hinzugekommen sind bisher die Sozialräume Humboldt/Gremberg, Meschenich/Rondorf und Chorweiler, Blumenberg, Seeberg. Für diese derzeit betroffenen Sozialräume ist festzustellen, dass die Projektträger sehr konkret und umfassend das Thema Arbeitsmarktintegration der Menschen aus Südosteuropa angehen. In allen Vierteln sind zwar mehr oder weniger viele Träger und Akteure mit dem Thema Zuwanderung be- schäftigt, keiner ist jedoch speziell mit dem Personenkreis der Rumänen und Bulgaren so vertraut, die nach wie vor im Schwerpunkt der Hilfen sind. Die Projektträger füllen damit Lücken in den Quartieren. Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, die sich nicht zuletzt durch den demografischen und strukturellen Wandel für die Stadt Köln ergeben, hat sich die Stadtverwaltung seit Herbst 2014 intensiv mit der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 auseinandergesetzt und die Förderstrategie der Stadt Köln darauf ausgerichtet. Die Stadt Köln hat in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 Mit- tel für das integrierte Stadtentwicklungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ veranschlagt. An den ersten drei Projektstandorten Ehrenfeld, Kalk und Mülheim fanden in den Jahren 2014 bis 2016 knapp 10.000 Beratungskontakte statt. Mit mehr als 1.700 Menschen aus Südosteuropa wurden Kompetenzfeststellungen, Bewerbungstrainings und Begleitungen durchgeführt, so dass davon 295 Menschen in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten. In dem seit 01.01.2017 laufenden Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln wurden rund 1.400 Personen beraten, mit 362 Personen wurden Kompetenzfeststellungen durchgeführt und bereits 244 Menschen wurden in Arbeit vermittelt. Ausblick und weiteres Vorgehen Sollte keine Drittmittelfinanzierung durch das Land erfolgen, bedeutet dies ein abruptes und unerwartetes Ende der auf vier Jahre geplanten Maßnahmen und aufgebauten Strukturen, eine Verstetigung würde damit nicht möglich sein. Es ist absehbar, dass sich die Zuwande- rung aus Südosteuropa fortsetzen wird, so dass dieser wirksame, wenn auch freiwillige und zusätzliche Ansatz weitergeführt werden muss. Das Land hat gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 19.05.2017 für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2018 insgesamt 1.043.493,57 € bewilligt, das sind 90 % der Gesamtprojektkosten von 1.159.437,30 €. Dem ISEK entsprechend werden in diesem Jahr zwei weitere Sozialräume identifiziert, in denen das Projekt „Willkommen und Ankom- men in Köln“ zusätzlich zu den bisherigen vier Standorten umgesetzt werden soll. Hierzu wurde bereits vom Amt für Statistik und Stadtentwicklung für die Zeit vom 01.01.2019 – 31.12.2020 jährlich 935.280 € veranschlagt. Mit diesen Beträgen werden jährlich 12 Stellen / jeweils zwei Stellen pro Standort/Sozialraum finanziert. Ein Wegfall der Förderung ab 01.01.2019 bedeutet ein unvorhergesehenes und abruptes Ende der Hilfen für die Menschen aus Südosteuropa, bedeutet auch, dass in den Quartieren die jetzt schon spürbare Verbes- serung der Lebenssituation ein Ende finden würde. Dieses vorzeitige und unerwartete Ende der Förderung widerspräche aus hiesiger Sicht dem Bekenntnis des Landes zum Förderan- satz „Starkes Veedel – Starkes Köln“, mit dem die Pilotkommunen in den vergangenen vier Jahren stabile und erfolgreiche Strukturen aufgebaut haben. 3 Innerhalb der Kommune und in den Quartieren wird das Projekt deutlich positiv wahrgenom- men und ist ein wichtiger Bestandteil im sozialen Netzwerk. Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Zuwanderern aus den EU -2- Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen. Im Maßnahmenkatalog „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU- Osterweiterung “ – Vorlage-Nr. 0374/2018 wird explizit auf ein abgestimmtes Gesamtkonzept verwiesen, wozu neben dem hiesigen ESF-Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ auch das Projekt BONVENA zählt, finanziert über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), beide angesiedelt in der Dienststelle Diversity. Diese beiden drittmittelfinanzierten Projekte bilden ein wichtiges Standbein im Rahmen der eingesetzten humanitären Nothilfen. Mit dem aus heutiger Sicht vorzeitigen Ende des ESF - Projektes zum 31.12.2018 wird dem Kölner und Beratungssystem und Unterstützungssystem ein wichtiger, weil konkreter und wirksamer Bestandteil der Hilfe für die Zielgruppe verloren gehen. Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund gesehen werden, dass grundsätzlich freizügigkeitsberechtigte und arbeitssuchende EU-Bürger*innen keinerlei gesetzliche An- sprüche auf Grundsicherungsleitungen des Regelsystems haben.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16 Vorlagen-Nummer 3710/2018 Freigabedatum 24.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln„ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt a) die befristete Weiterführung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ – bis- her Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Starke Veedel – Starkes Köln“- in den bisherigen Sozialräumen: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße für den Zeitraum 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2019. b) zur Finanzierung des Projektes im genannten Zeitraum überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 675.000 € im Teilergebnisplan 0504 – Frei- willige Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen (611.520 €) und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (63.480 €). Die Deckung erfolgt in Höhe von: 325.000 € aus Teilergebnisplan 0902 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinfor- mationen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 250.000 € aus Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 100.000 € aus Teilergebnisplan 1401 - Umweltordnung, -vorsorge, Teilplanzeile 15 Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Transferaufwendungen c) Zur Durchführung des Projektes werden 1,5 Stellen in der Bewertung A13 LG 22 bzw. LG21 LbesG NRW, die bereits für die Vorgängerprojekte eingerichtet wurden, weiterhin im Stellenplan zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Personal- aufwendungen betragen insgesamt 158.500 €. Alternative: Der Rat lehnt die befristete Verlängerung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ ab. Die bestehenden Beteiligungs- und Netzwerkstrukturen werden ersatzlos gestri- chen. Eine Vermittlung der Zielgruppe in den Arbeitsmarkt kann damit nicht mehr erfolgen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 833.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln – Vorlage Nr. 2899/2016 das Integrierte Handlungskonzept (IHK – jetzt ISEK) als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozi- alraumorientierten Stadtentwicklung mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Mio Euro und 55 geplanten Projekten beschlossen. Hierin enthalten und beschlossen wurde das Projekt „Will- kommen und Ankommen in Köln“ für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 für vier Sozial- räume mit einer Fördersumme von 1.043.493,57 € sowie für die Jahre 01.01.2019 bis 31.12.2020 mit einer Erweiterung auf sechs Sozialräume mit einem jährlichen Aufwand von 935.280 €. Die Finanzierung der Projektsachmittel konnte für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 aus dem Förderaufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ mit ESF-Mitteln zu 90 % refi- nanziert werden. Die von der Verwaltung geplante Verlängerung und Ausweitung des Projek- tes (Antragszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2020) ist aufgrund neuer Förderrichtlinien der Lan- desregierung nicht möglich (siehe anliegende Mitteilung 1099/2018). Die Änderung der Förderrichtlinie bedingt für alle im ISEK geplanten ESF Projekte ab dem 01.01.2019 sehr große Umsetzungsschwierigkeiten. Mehrfache Interventionen städtischer- seits zum Bestand der alten Förderrichtlinien bzw. zur weiteren Umsetzung der geplanten Maßnahmen beim Land waren erfolglos. In den vergangenen Monaten wurden verwaltungsintern verschiedene Möglichkeiten zur Fortsetzung des Projektes geprüft. Unterschiedliche Lösungsvorschläge, die vom Land hät- ten mitgetragen werden müssen, wurden schlussendlich Ende Oktober 2018 als nicht tragfä- 4 hig abgelehnt. Diese zeitliche Verzögerung ergibt, dass erst die erste Sitzung des Rates in 2019 erreicht werden kann. Um jedoch die vorhandenen und aufgebauten Projektstrukturen nicht zu gefährden bzw. aus- laufen lassen zu müssen, werden die Träger nach Ratsbeschluss rückwirkend zum 01.01.2019 ihre in Vorleistung erbrachten Aufwände erhalten. Seit 2014 überzeugt das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ jährlich mit über- durchschnittlich guten Ergebnissen. Die Heranführung der Zielgruppe an den Arbeitsmarkt durch den Schwerpunkt aufsuchende arbeitsmarktaktivierende Beratung und (Grund-) Bi l- dung ist überdurchschnittlich hoch, so dass eine dringende Notwendigkeit in der Weiterfüh- rung des Projektes besteht. Das Projekt sowie die bisherigen Erfolge werden innerhalb der Kommune und in den Quartie- ren deutlich positiv wahrgenommen und gelten als ein wichtiger Bestandteil im sozialen Netzwerk. Die positive Wirkung des Projektes in den benannten Sozialräumen zeigt sich vor allem in der spürbaren Verbesserung der Lebenssituation der Menschen aus Südosteuropa. Erfolgreiche Wirkung des Projekts in Zahlen Ergebnisse der aktuellen Projektphase 01.01.2017 bis einschließlich 30.6.2018: -Beratungen: 2.100 -Durchführung von Kompetenzfeststellungen: 507 -Bewerbungstrainings und Begleitungen in arbeitsmarktlichem Kontext 413 -Vermittlungen in Arbeitsverhältnisse: 353 Das Ende des Projektes widerspräche dem oben genannten Ziel von „Starke Veedel – Star- kes Köln“. Stellenwert und Einordnung in die gesamtstädtischen Aktivitäten zum Themenfeld „humanitä- re Hilfen“ Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Men- schen aus den EU-2-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen. Mit Stand 30.06.2018 leben insgesamt 15.975 Menschen (7.004 aus Rumänien und 8.971 aus Bulgari- en) aus diesen Staaten in Köln. In den oben genannten Sozialräumen leben überdurch- schnittlich viele Familien und alleinstehende Personen der benannten Zielgruppe. Für diese Menschen wurden aufgrund von fehlenden sozialrechtlichen Leistungsansprüchen bisher kaum humanitäre Angebote vorgehalten, da die bestehenden Projekte und Programme für Hilfebedürftige aus osteuropäischen Staaten zum Teil programmatisch humanitäre und me- dizinische Hilfe ausschließen. In 2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu erarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen um soziale Befriedung herzustellen und Obdachlosigkeit zu reduzieren. Für diese Maßnahmen wurde durch den Rat ein Fi- nanzbudget in Höhe von 650.000 € im Haushaltsjahr 2018 und in der mittelfristigen Fi- nanzplanung der Folgejahre zur Verfügung gestellt. Dieses Konzept wurde von der Verwaltung inzwischen erarbeitet und vorgestellt. 5 Neben den neuen und zusätzlichen Hilfsangeboten sind eine Reihe von geförderten Proje k- ten und Maßnahmen für diese Zielgruppe notwendige Bausteine, um das Gesamtkonzept umsetzen zu können. Insbesondere das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ trägt hierbei einen wichtigen Bestandteil, da dieses Projekt das einzige Projekt ist, welches einen Arbeitsmarktbezug für die benannte Zielgruppe herstellen kann. Zur Sicherung des regelhaf- ten Zugangs zum Gesundheitssystem wurde der Aufbau einer Clearingstelle in 2016 durch den Rat beschlossen, vom Land gefördert und von der Verwaltung eingerichtet. Diese Maß- nahme wird ab 2019 vom Land über das Förderende hinaus unter Einsatz kommunaler Mittel verlängert. Die Verwaltung hat für zwei weitere wegfallende Projekte (ZuBeFa, BONVENA) alternative Interessensbekundungen (siehe Mitteilung 2513/2018), die der neuen Förderrichtlinie des Bundes entsprechen, eingereicht, um die Angebotspalette für diese Zielgruppe aufrechterhal- ten zu können. In seiner Sitzung am 18.12.2018 hat der Rat der Stadt Köln die neuen Projek- te ALVENI links und rechts vom Rhein beschlossen (Vorlage-Nr. 3568/2018). Finanzen und Schwerpunkte des Projektes 01.01.2019 – 31.12.2019 : Die konkrete Beratungsarbeit der Zielgruppe wird durch die folgenden Projektträger über- nommen: FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Humboldt / Gremberg und Kalk Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Meschenich und Rondorf Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- Nord und Keupstraße Pro Sozialraum sind zwei Stellen Projektmitarbeit vorgesehen. Monatlich sind für die Projektsachbearbeitung 6.370 €/Monat = 76.440 € im Jahr vorgesehen. Das kalkulierte Projektvolumen beträgt 833.500 € 01.01.2019 - 31.12.2019 Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen Personalkosten 1,0 Stelle A13_22 104.500 € Personalkosten 0,5 Stelle A13_21 54.000 € Summe Personalkosten 158.500 € Teilplanzeile 16 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Honorare 40.000 € Sonstige Aufwendungen 23.480 € Summe Sachkosten 63.480 € Teilplanzeile 15 – Weiterleitungen an Dritte Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozial- räume Humboldt/Gremberg und Kalk 152.880 € Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozial- räume Meschenich und Rondorf 152.880 € FIZ e.V. Freunde des Interkulturellen Zentrums für die Sozialräume Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 152.880 € 6 Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. für die So- zialräume Buchheim und Buchforst sowie Mül- heim-Nord und Keupstraße 152.880 € Summe Weiterleitungen an Dritte 611.520 € Gesamtaufwendungen 833.500 € Die Projektleitung und Koordination liegt seit Beginn des Projektes bei der Stadt Köln. Bisher wurden dafür 2,0 Stellen eingesetzt, die nicht durch das Land gefördert wurden. Die fehlende Landesfinanzierung reduziert in geringem Umfang den Leitungs- und Koordinierungsauf- wand, so dass diese Aufgaben künftig nur noch im Umfang von 1,5 Stellen wahrgenommen werden. Um die fachliche Expertise im Projekt zu erhalten, bleiben die Mitarbeitenden als feste An- sprechpartnerinnen sowohl in der Verwaltung als auch für die Kooperationspartnerinnen und- partner erhalten und nutzen die bereits etablierten Prozesse zur Projektabwicklung effizient. Darüber hinaus stehen die Projektleitungen im engen Austausch mit den Mitarbeitenden des ISEK Programms, um den Erfolg des Gesamtprojektes mit zu unterstützen und zu begleiten. Zusätzliche bereits geplante und zwingend notwendige Projektaufgaben und Maßnahmen werden anfallen: - Übergreifende Fachtagung zum Gesamtthema „EU- Zuwanderungen/ Arbeitsmarktin- tegration (Arbeitstitel)“ Ende 2019 - Informationsbroschüren für die Zielgruppe und Multiplikatoren - Öffentlichkeitsarbeit - Broschüre und Arbeitshandreichung über die Erfahrungen und Erfolge in der Arbeit mit der Zielgruppe - Fachforen für unterschiedliche Personenkreise in der Zielgruppe sowie Beteiligten in der Betreuung mit der Zielgruppe - Seminare - Unterstützung anderer Dienststellen aus den Erfahrungen zu Drittmittelakquise und Umsetzung - Netzwerke ausbauen und stabilisieren wie z.B. Arbeitsagentur, Jobcenter Zur Finanzierung: Bei den zur Deckung angebotenen Mittel aus den Teilergebnisplänen 1401 Umweltordnung, -vorsorge handelt es sich um Mittel für einen Zuschussbetrag, der nicht in voller Höhe ben ö- tigt wird, da die Gründung des ZEFF entfällt. 250.000 € werden aus dem Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplan- zeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen zur Verfügung gestellt. Bei der Deckung aus Teilergebnisplan 0902 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoin- formationen, handelt es sich um Mittel, die für die Fortführung der Maßnahme im integrierten Handlungskonzept als städt. Eigenanteil für das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ eingeplant waren. Aufgrund der geänderten Förderrichtlinien des Landes kann das Projekt ab dem 01.01.2019 7 nicht mehr durch ESF-Mittel finanziert werden. Begründung der Dringlichkeit Die Förderperiode des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ endete bereits zum 31.12.2018. Aufgrund einer aufwendigen Klärung der kommunalen Finanzierung, war eine frühzeitige Eingabe in die Gremienberatung nicht möglich. Um die finanzielle Sicherung der Träger, durch ihre in Vorleistung erbrachte Arbeit zu sichern, ist eine Entscheidung des Rates im Februar 2019 ist zwingend erforder- lich.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3710/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 09.11.2018 13:12