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3710/2018

Befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.01.2019

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Anlage 1 - 1099/2018 Fehlende Verlängerung_von WAK

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - 1099/2018 Fehlende Verlängerung_von WAK

8430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 
 1099/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.04.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Fehlende Verlängerung des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln„ ab 
01.01.2019 
Aktueller Sachverhalt 
 
Seit dem 01.01.2014 führt die Stadt Köln das „Willkommensprojekt“ im Rahmen der Europäischen 
Sozialfonds (ESF) durch. Der Förderzeitraum für das aktuelle Projekt „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ läuft bis zum 31.12.2018. Bereits im Förderantrag in 2016 wurde explizit auf die Verlängerung 
und die Ausweitung auf weitere Sozialräume vom 01.01.2019 – 31.12.2020 hingewiesen. Die mit 
Schreiben des Beigeordneten Herrn Dr. Rau vom 06.02.2018 an Herrn Minister Laumann gerichtete 
Bitte, das Projekt bis 2020 zu verlängern und auszuweiten, kann das Ministerium für Arbeit, Gesund-
heit und Soziales NRW (MAGS) leider „nicht aufgreifen“.  
 
Ohne die bisherige Drittmittelförderung wird also nach aktuellem Stand das bestehende Projekt zum 
31.12.2018 auslaufen und die Stadt Köln wird weder diese noch die im Rahmen des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Starke Veedel – Starkes Köln“ in den weiteren Sozialräumen 
geplanten Maßnahmen zukünftig durchführen können.  
 
Dies wäre nicht nur für die Träger und die Zielgruppe, sondern auch für das gesamtstädtische ISEK 
ein großes Problem. Durch die konsequente Aussage bezogen auf die Neuausrichtung der ESF-
Förderung durch das MAGS-NRW ist vermutlich auch damit zu rechnen, dass alle ESF Projekte in-
nerhalb des ISEK in der bisherigen Konzeption geringe Bewilligungschancen haben. 
 
Ausgangslage 
 
Das Kölner Willkommensprojekt für Zuwanderer und Zuwanderinnen aus den südosteuropäischen 
EU-Mitgliedsstaaten ist eins von sieben geförderten Projekten in NRW, den sogenannten „Pilotkom-
munen“: Weitere für die besondere Zielgruppe konzipierte und jeweils über den ESF geförderte Pro-
jekte laufen in den Kommunen Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Wuppertal. Mit 
Ausnahme der Kommunen Hamm und Köln haben die fünf anderen Kommunen eine Bewilligung bis 
2020 erhalten. Sowohl Hamm als auch Köln haben zwar zunächst nur einen Einzelprojektantrag bis 
Ende 2018 gestellt, allerdings schon in diesen Anträgen die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Pro-
jekte beschrieben. Laut einem Gespräch mit dem Ministerium im Jahr 2016 erfolgt die Bewilligung 
von ESF-Projekten grundsätzlich für zwei Jahre, daher lautete die hiesige Beantragung auch nur für 
diese zwei Jahre mit der Option auf  Verlängerung. Im Vertrauen auf die Zusage, dass die gemein-
sam gewollten ESF-Projekte nicht an 2-Jahresfristen scheitern, ist das Ministerium im Februar 2018 
um die Prolongation bis Ende 2020 gebeten worden. Köln ist wie alle Pilotkommunen mit der bisheri-
gen Förderlage den Vorstellungen und Vorgaben des Landes gefolgt und hat sowohl auf die Verlän-
gerung als auch auf die Ausweitung in der laufenden Förderphase vertraut. Im bisherigen Prozess 
maßgebliche Mitarbeiter des MAGS (damals noch des MAIS) stellten dazu in Aussicht, dass bei

2 
 
rechtzeitiger Kommunikation eine gemeinsame Lösung gefunden werde.  
 
Die seit dem 01.01.2014 im Rahmen der beiden Förderphasen „Willkommen in Köln“ gewonnenen 
umfassenden Erfahrungen hinsichtlich der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus 
Südosteuropa sollen nachhaltig sein, sich verfestigen und auch auf weitere Sozialräume Kölns aus-
geweitet werden. Dies ist mit Start des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ und der Ein-
gliederung in das ISEK „Starke Veedel- Starkes Köln“ ab Januar 2017 geschehen. Die Sozialräume 
Kalk und Mülheim waren bereits Projektbestandteil, hinzugekommen sind bisher die Sozialräume 
Humboldt/Gremberg, Meschenich/Rondorf und Chorweiler, Blumenberg, Seeberg.  
 
Für diese derzeit betroffenen Sozialräume ist festzustellen, dass die Projektträger sehr konkret und 
umfassend das Thema Arbeitsmarktintegration der Menschen aus Südosteuropa angehen. In allen 
Vierteln sind zwar mehr oder weniger viele Träger und Akteure mit dem Thema Zuwanderung be-
schäftigt, keiner ist jedoch speziell mit dem Personenkreis der Rumänen und Bulgaren so vertraut, die 
nach wie vor im Schwerpunkt der Hilfen sind. Die Projektträger füllen damit Lücken in den Quartieren. 
 
Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, die sich nicht zuletzt durch den demografischen 
und strukturellen Wandel für die Stadt Köln ergeben, hat sich die Stadtverwaltung seit Herbst 2014 
intensiv mit der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 auseinandergesetzt und die Förderstrategie der 
Stadt Köln darauf ausgerichtet. Die Stadt Köln hat in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 Mit-
tel für das integrierte Stadtentwicklungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ veranschlagt.  
 
An den ersten drei Projektstandorten Ehrenfeld, Kalk und Mülheim fanden in den Jahren 
2014 bis 2016 knapp 10.000 Beratungskontakte statt. Mit mehr als 1.700 Menschen aus 
Südosteuropa wurden Kompetenzfeststellungen, Bewerbungstrainings und Begleitungen 
durchgeführt, so dass davon 295 Menschen in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten.  
 
In dem seit 01.01.2017 laufenden Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln wurden rund 
1.400 Personen beraten, mit 362 Personen wurden Kompetenzfeststellungen durchgeführt 
und bereits 244 Menschen wurden in Arbeit vermittelt. 
 
Ausblick und weiteres Vorgehen 
 
Sollte keine Drittmittelfinanzierung durch das Land erfolgen, bedeutet dies  ein abruptes und 
unerwartetes Ende der auf vier Jahre geplanten Maßnahmen und aufgebauten Strukturen, 
eine Verstetigung würde damit nicht möglich sein. Es ist absehbar, dass sich die Zuwande-
rung aus Südosteuropa fortsetzen wird, so dass dieser wirksame, wenn auch freiwillige und 
zusätzliche Ansatz weitergeführt werden muss. 
 
Das Land hat gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 19.05.2017 für 
den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2018 insgesamt 1.043.493,57 € bewilligt, das sind 90 % 
der Gesamtprojektkosten von 1.159.437,30 €. Dem ISEK entsprechend werden in diesem 
Jahr zwei weitere Sozialräume identifiziert, in denen das Projekt „Willkommen und Ankom-
men in Köln“ zusätzlich zu den bisherigen vier Standorten umgesetzt werden soll. Hierzu 
wurde bereits vom Amt für Statistik und Stadtentwicklung für die Zeit vom 01.01.2019 – 
31.12.2020 jährlich 935.280 € veranschlagt. Mit diesen Beträgen werden jährlich 12 Stellen / 
jeweils zwei Stellen pro Standort/Sozialraum finanziert. Ein Wegfall der Förderung ab 
01.01.2019 bedeutet ein unvorhergesehenes und abruptes Ende der Hilfen für die Menschen 
aus Südosteuropa, bedeutet auch, dass in den Quartieren die jetzt schon spürbare Verbes-
serung der Lebenssituation ein Ende finden würde. Dieses vorzeitige und unerwartete Ende 
der Förderung widerspräche aus hiesiger Sicht dem Bekenntnis des Landes zum Förderan-
satz „Starkes Veedel – Starkes Köln“, mit dem die Pilotkommunen in den vergangenen vier 
Jahren stabile und erfolgreiche Strukturen aufgebaut haben.

3 
 
Innerhalb der Kommune und in den Quartieren wird das Projekt deutlich positiv wahrgenom-
men und ist ein wichtiger Bestandteil im sozialen Netzwerk. Im öffentlichen Raum wurde im 
vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Zuwanderern aus den EU -2-
Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen.  
Im Maßnahmenkatalog „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-
Osterweiterung “ – Vorlage-Nr. 0374/2018 wird explizit auf ein abgestimmtes Gesamtkonzept 
verwiesen, wozu neben dem hiesigen ESF-Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ 
auch das Projekt BONVENA zählt, finanziert über den Europäischen Hilfsfonds für die am 
stärksten benachteiligten Personen (EHAP), beide angesiedelt in der Dienststelle Diversity. 
Diese beiden drittmittelfinanzierten Projekte bilden ein wichtiges Standbein im Rahmen der 
eingesetzten humanitären Nothilfen. Mit dem aus heutiger Sicht vorzeitigen Ende des ESF -
Projektes zum 31.12.2018 wird dem Kölner und Beratungssystem und Unterstützungssystem 
ein wichtiger, weil konkreter und wirksamer Bestandteil der Hilfe für die Zielgruppe verloren 
gehen. Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund gesehen werden, dass grundsätzlich 
freizügigkeitsberechtigte und arbeitssuchende EU-Bürger*innen keinerlei gesetzliche An-
sprüche auf Grundsicherungsleitungen des Regelsystems haben.

Beschlussvorlage Rat

13189 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16 
 
Vorlagen-Nummer 
 3710/2018 
Freigabedatum 24.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln„ für 
Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
 
a) die befristete Weiterführung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ – bis-
her Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Starke Veedel – 
Starkes Köln“- in den bisherigen Sozialräumen: 
 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
 
für den Zeitraum 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2019. 
 
b) zur Finanzierung des Projektes im genannten Zeitraum überplanmäßigen Aufwand im 
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 675.000 € im Teilergebnisplan 0504 – Frei-
willige Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen (611.520 €) 
und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (63.480 €).  
 
Die Deckung erfolgt in Höhe von: 
 
325.000 € aus Teilergebnisplan 0902 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinfor-
mationen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
250.000 € aus Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 
100.000 € aus Teilergebnisplan 1401 - Umweltordnung, -vorsorge, Teilplanzeile 15 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Transferaufwendungen 
 
 
c) Zur Durchführung des Projektes werden 1,5 Stellen in der Bewertung A13 LG  
22 bzw. LG21 LbesG NRW, die bereits für die Vorgängerprojekte eingerichtet   
wurden, weiterhin im Stellenplan zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Personal-
aufwendungen betragen insgesamt 158.500 €. 
 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt die befristete Verlängerung des Projektes „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ ab. Die bestehenden Beteiligungs- und Netzwerkstrukturen werden ersatzlos gestri-
chen. Eine Vermittlung der Zielgruppe in den Arbeitsmarkt kann damit nicht mehr erfolgen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  833.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  
 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.      € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
 
In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln – Vorlage Nr. 2899/2016 das 
Integrierte Handlungskonzept (IHK – jetzt ISEK) als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozi-
alraumorientierten Stadtentwicklung mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Mio Euro und 55 
geplanten Projekten beschlossen. Hierin enthalten und beschlossen wurde das Projekt „Will-
kommen und Ankommen in Köln“ für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 für vier Sozial-
räume mit einer Fördersumme von 1.043.493,57 € sowie für die Jahre 01.01.2019 bis 
31.12.2020 mit einer Erweiterung auf sechs Sozialräume mit einem jährlichen Aufwand von 
935.280 €. 
 
Die Finanzierung der Projektsachmittel konnte für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 
aus dem Förderaufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ mit ESF-Mitteln zu 90 % refi-
nanziert werden. Die von der Verwaltung geplante Verlängerung und Ausweitung des Projek-
tes (Antragszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2020) ist aufgrund neuer Förderrichtlinien der Lan-
desregierung nicht möglich (siehe anliegende Mitteilung 1099/2018).  
Die Änderung der Förderrichtlinie bedingt für alle im ISEK geplanten ESF Projekte ab dem 
01.01.2019 sehr große Umsetzungsschwierigkeiten. Mehrfache Interventionen städtischer-
seits zum Bestand der alten Förderrichtlinien bzw. zur weiteren Umsetzung der geplanten 
Maßnahmen beim Land waren erfolglos.  
In den vergangenen Monaten wurden verwaltungsintern verschiedene Möglichkeiten zur 
Fortsetzung des Projektes geprüft. Unterschiedliche Lösungsvorschläge, die vom Land hät-
ten mitgetragen werden müssen, wurden schlussendlich Ende Oktober 2018 als nicht tragfä-

4 
hig abgelehnt. Diese zeitliche Verzögerung ergibt, dass erst die erste Sitzung des Rates in 
2019 erreicht werden kann. 
 
Um jedoch die vorhandenen und aufgebauten Projektstrukturen nicht zu gefährden bzw. aus-
laufen lassen zu müssen, werden die Träger nach Ratsbeschluss rückwirkend zum 
01.01.2019 ihre in Vorleistung erbrachten Aufwände erhalten.  
 
Seit 2014 überzeugt das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ jährlich mit über-
durchschnittlich guten Ergebnissen. Die Heranführung der Zielgruppe an den Arbeitsmarkt 
durch den Schwerpunkt aufsuchende arbeitsmarktaktivierende Beratung und (Grund-) Bi l-
dung ist überdurchschnittlich hoch, so dass eine dringende Notwendigkeit in der Weiterfüh-
rung des Projektes besteht.  
Das Projekt sowie die bisherigen Erfolge werden innerhalb der Kommune und in den Quartie-
ren deutlich positiv wahrgenommen und gelten als ein wichtiger Bestandteil im sozialen 
Netzwerk. Die positive Wirkung des Projektes in den benannten Sozialräumen zeigt sich vor 
allem in der spürbaren Verbesserung der Lebenssituation der Menschen aus Südosteuropa.  
 
Erfolgreiche Wirkung des Projekts in Zahlen 
Ergebnisse der aktuellen Projektphase 01.01.2017 bis einschließlich 30.6.2018: 
-Beratungen:           2.100 
-Durchführung von Kompetenzfeststellungen:    507 
-Bewerbungstrainings und Begleitungen in  
  arbeitsmarktlichem Kontext      413 
-Vermittlungen in Arbeitsverhältnisse:     353 
 
Das Ende des Projektes widerspräche dem oben genannten Ziel von „Starke Veedel – Star-
kes Köln“.  
 
Stellenwert und Einordnung in die gesamtstädtischen Aktivitäten zum Themenfeld „humanitä-
re Hilfen“ 
Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Men-
schen aus den EU-2-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen. Mit Stand 
30.06.2018 leben insgesamt 15.975 Menschen (7.004 aus Rumänien und 8.971 aus Bulgari-
en) aus diesen Staaten in Köln. In den oben genannten Sozialräumen leben überdurch-
schnittlich viele Familien und alleinstehende Personen der benannten Zielgruppe. Für diese 
Menschen wurden aufgrund von fehlenden sozialrechtlichen Leistungsansprüchen bisher 
kaum humanitäre Angebote vorgehalten, da die bestehenden Projekte und Programme für 
Hilfebedürftige aus osteuropäischen Staaten zum Teil programmatisch humanitäre und me-
dizinische Hilfe ausschließen. 
In 2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu 
erarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen um soziale Befriedung herzustellen und 
Obdachlosigkeit zu reduzieren. Für diese Maßnahmen wurde durch den Rat ein Fi-
nanzbudget in Höhe von 650.000 € im Haushaltsjahr 2018 und in der mittelfristigen Fi-
nanzplanung der Folgejahre zur Verfügung gestellt. Dieses Konzept wurde von der 
Verwaltung inzwischen erarbeitet und vorgestellt.

5 
Neben den neuen und zusätzlichen Hilfsangeboten sind eine Reihe von geförderten Proje k-
ten und Maßnahmen für diese Zielgruppe notwendige Bausteine, um das Gesamtkonzept 
umsetzen zu können. Insbesondere das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ trägt 
hierbei einen wichtigen Bestandteil, da dieses Projekt das einzige Projekt ist, welches einen 
Arbeitsmarktbezug für die benannte Zielgruppe herstellen kann. Zur Sicherung des regelhaf-
ten Zugangs zum Gesundheitssystem wurde der Aufbau einer Clearingstelle in 2016 durch 
den Rat beschlossen, vom Land gefördert und von der Verwaltung eingerichtet. Diese Maß-
nahme wird ab 2019 vom Land über das Förderende hinaus unter Einsatz kommunaler Mittel 
verlängert. 
Die Verwaltung hat für zwei weitere wegfallende Projekte (ZuBeFa, BONVENA) alternative 
Interessensbekundungen (siehe Mitteilung 2513/2018), die der neuen Förderrichtlinie des 
Bundes entsprechen, eingereicht, um die Angebotspalette für diese Zielgruppe aufrechterhal-
ten zu können. In seiner Sitzung am 18.12.2018 hat der Rat der Stadt Köln die neuen Projek-
te ALVENI links und rechts vom Rhein beschlossen (Vorlage-Nr. 3568/2018). 
 
Finanzen und Schwerpunkte des Projektes 01.01.2019 – 31.12.2019 : 
 
Die konkrete Beratungsarbeit der Zielgruppe wird durch die folgenden Projektträger über-
nommen: 
FIZ e.V. – Freunde des  
Interkulturellen Zentrums    - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Humboldt / Gremberg und Kalk  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Meschenich und Rondorf  
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.  - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- 
  Nord und Keupstraße 
 
Pro Sozialraum sind zwei Stellen Projektmitarbeit vorgesehen. 
Monatlich sind für die Projektsachbearbeitung 6.370 €/Monat = 76.440 € im Jahr vorgesehen. 
 
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt 833.500 € 
 
 01.01.2019 - 31.12.2019 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen  
Personalkosten 1,0 Stelle A13_22  104.500 € 
Personalkosten 0,5 Stelle A13_21    54.000 € 
Summe Personalkosten 158.500 € 
  
Teilplanzeile 16 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen  
Honorare 40.000 € 
Sonstige Aufwendungen 23.480 € 
Summe Sachkosten 63.480 € 
  
Teilplanzeile 15 – Weiterleitungen an Dritte  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozial-
räume Humboldt/Gremberg und Kalk 152.880 € 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozial-
räume Meschenich und Rondorf 152.880 € 
FIZ e.V. Freunde des Interkulturellen Zentrums 
für die Sozialräume Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord 
152.880 €

6 
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. für die So-
zialräume Buchheim und Buchforst sowie Mül-
heim-Nord und Keupstraße 
152.880 € 
 
  
Summe Weiterleitungen an Dritte 611.520 € 
 
  
Gesamtaufwendungen 833.500 € 
 
 
Die Projektleitung und Koordination liegt seit Beginn des Projektes bei der Stadt Köln. Bisher 
wurden dafür 2,0 Stellen eingesetzt, die nicht durch das Land gefördert wurden. Die fehlende 
Landesfinanzierung reduziert in geringem Umfang den Leitungs- und Koordinierungsauf-
wand, so dass diese Aufgaben künftig nur noch im Umfang von 1,5 Stellen wahrgenommen 
werden. 
Um die fachliche Expertise im Projekt zu erhalten, bleiben die Mitarbeitenden als feste An-
sprechpartnerinnen sowohl in der Verwaltung als auch für die Kooperationspartnerinnen und- 
partner erhalten und nutzen die bereits etablierten Prozesse zur Projektabwicklung effizient. 
Darüber hinaus stehen die Projektleitungen im engen Austausch mit den Mitarbeitenden des 
ISEK Programms, um den Erfolg des Gesamtprojektes mit zu unterstützen und zu begleiten. 
 
Zusätzliche bereits geplante und zwingend notwendige Projektaufgaben und Maßnahmen 
werden anfallen: 
 
- Übergreifende Fachtagung zum Gesamtthema „EU- Zuwanderungen/ Arbeitsmarktin-
tegration (Arbeitstitel)“ Ende 2019 
- Informationsbroschüren für die Zielgruppe und Multiplikatoren 
- Öffentlichkeitsarbeit 
- Broschüre und Arbeitshandreichung über die Erfahrungen und Erfolge in der Arbeit mit 
der Zielgruppe 
- Fachforen für unterschiedliche Personenkreise in der Zielgruppe sowie Beteiligten in 
der Betreuung mit der Zielgruppe 
- Seminare  
- Unterstützung anderer Dienststellen aus den Erfahrungen zu Drittmittelakquise und 
Umsetzung 
- Netzwerke ausbauen und stabilisieren wie z.B. Arbeitsagentur, Jobcenter  
 
Zur Finanzierung: 
 
 
Bei den zur Deckung angebotenen Mittel aus den Teilergebnisplänen 1401 Umweltordnung,  
-vorsorge handelt es sich um Mittel für einen Zuschussbetrag, der nicht in voller Höhe ben ö-
tigt wird, da die Gründung des ZEFF entfällt. 
 
250.000 € werden aus dem Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplan-
zeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen zur Verfügung gestellt. 
 
Bei der Deckung aus Teilergebnisplan 0902 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoin-
formationen, handelt es sich um Mittel, die für die Fortführung der Maßnahme im integrierten 
Handlungskonzept als städt. Eigenanteil für das Projekt „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ eingeplant waren.  
 
Aufgrund der geänderten Förderrichtlinien des Landes kann das Projekt ab dem 01.01.2019

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nicht mehr durch ESF-Mittel finanziert werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Förderperiode des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ endete bereits zum 
31.12.2018.  
Aufgrund einer aufwendigen Klärung der kommunalen Finanzierung, war eine frühzeitige Eingabe in 
die Gremienberatung nicht möglich. Um die finanzielle Sicherung der Träger, durch ihre in Vorleistung 
erbrachte Arbeit zu sichern, ist eine Entscheidung des Rates im Februar 2019 ist zwingend erforder-
lich.

Beratungsverlauf (5)

24.01.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.43 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2019 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3710/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.01.2019
Erstellt
09.11.2018 13:12