Bürgereingabe nach §24 der Gemeindeordnung NRW -Altkleidercontainer in der Cusanusstraße wegen illegaler Müllablagerungen abziehen
Mitteilung BV 1648/2026 vom 11.06.2026
Stand: Am 22.06.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1648/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Bürgereingabe nach §24 der Gemeindeordnung NRW Altkleidercontainer in der Cusanusstraße wegen illegaler Müllablagerungen abziehen- Die Verwaltung antwortet auf die Eingabe der Petentin wie folgt: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG 01.06.2012) regelt die Entsorgung von Wertstoffen. Danach sollten Abfälle möglichst vermieden, stofflich oder energetisch verwertet, Reste be- handelt und dann –dem Volumen nach – reduziert werden. Wertstoffe müssen daher grund- sätzlich getrennt werden. Aus diesem Grund führte die Stadt Köln im Juli 2014 ein flächendeckendes Sammelsystem für Wertstoffe ein. Mit der Ausführung des Sammelsystems ist die AWB GmbH Köln beauftragt. Diese hat eine bestimmte Anzahl von Wertstoffsammelcontainer im Kölner Straßenland aufge- stellt und ist zuständig für deren Entleerung, der ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung sowie deren Standortreinigung. Die Anzahl der Wertstoffsammelcontainer wurde gemeinsam mit der Politik, den sozialen Verbänden und der AWB GmbH festgelegt. Daraus resultierende Erlöse fließen in die Stabilisierung des Gebührenhaushaltes der Kölner Bür- ger*innen. Nach ständiger Rechtsprechung sind zum einen Wertstoffsammelcontainer in allen Wohnge- bieten zulässig. Zum anderen sieht die Rechtsprechung einen allgemeinen Konsens in der Bevölkerung über die Sinnhaftigkeit der Wiederverwertung von Rohstoffen. Für die Nachbar- schaft dieser Sammelcontainer bedeutet dies, dass die mit ihrer Benutzung verbundenen Be- lästigung ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat ist, so dass nicht zu vermeidende Beein- trächtigungen (innerhalb und außerhalb der festgelegten Benutzungszeiten) von den Nach- barn hingenommen werden müssen. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung davon ab, den in Rede stehenden Container- standort in der Cusanusstraße zu entfernen. Anlage: Eingabe der Petentin -
Anlage 1 Eingabe der Petentin
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte, dass mein Antrag in der BV Mülheim behandelt wird. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum, den Altkleidercontainer Nummer 464 in der Cusanusstraße (gegenüber der Hausnummer 35) in Köln Buchforst zu entfernen. Begründung: Wie zahlreiche andere Altkleidercontainer, wird auch der o. g. Altkleidercontainer als Sammelanlaufstelle für illegale Müllablagerung jeglicher Art genutzt. Die Bilder in der Anlage belegen die unzumutbare Situation. Aus Presseberichten war zu entnehmen, dass die Qualität der Kleidung in den Altkleidercontainern mittlerweile so schlecht sei, dass die Container an sich keinen Mehrwert haben. Sofern der Bedarf besteht gut erhaltene Altkleider abzugeben, ist dies i. Ü. in der Eulerstraße 2 der St. Petrus Canisius Gemeinde in Köln Buchforst möglich. Andere Kommunen (z. B. Hannover) haben bereits begonnen Altkleidercontainer wegen der zunehmenden Vermüllung flächendeckend zu entfernen. Dementsprechend bitte ich darum, dass die Stadt Köln zumindest den Altkleidercontainer 464 in der Cusanusstraße entfernen lässt.
Beratungsverlauf
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22.06.2026
TOP 10.2.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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