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1648/2026

Bürgereingabe nach §24 der Gemeindeordnung NRW -Altkleidercontainer in der Cusanusstraße wegen illegaler Müllablagerungen abziehen

Mitteilung BV 11.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.06.2026, TOP 10.2.18

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe der Petentin

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Mitteilung BV

2031 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1648/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
 
Bürgereingabe nach §24 der Gemeindeordnung NRW 
Altkleidercontainer in der Cusanusstraße wegen illegaler Müllablagerungen abziehen- 
Die Verwaltung antwortet auf die Eingabe der Petentin wie folgt:  
 
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG 01.06.2012) regelt die Entsorgung von Wertstoffen. 
Danach sollten Abfälle möglichst vermieden, stofflich oder energetisch verwertet, Reste be-
handelt und dann –dem Volumen nach – reduziert werden. Wertstoffe müssen daher grund-
sätzlich getrennt werden. 
 
Aus diesem Grund führte die Stadt Köln im Juli 2014 ein flächendeckendes Sammelsystem für 
Wertstoffe ein. Mit der Ausführung des Sammelsystems ist die AWB GmbH Köln beauftragt. 
Diese hat eine bestimmte Anzahl von Wertstoffsammelcontainer im Kölner Straßenland aufge-
stellt und ist zuständig für deren Entleerung, der ordnungsgemäßen und umweltgerechten 
Verwertung sowie deren Standortreinigung. Die Anzahl der Wertstoffsammelcontainer wurde 
gemeinsam mit der Politik, den sozialen Verbänden und der AWB GmbH festgelegt. Daraus 
resultierende Erlöse fließen in die Stabilisierung des Gebührenhaushaltes der Kölner Bür-
ger*innen. 
 
Nach ständiger Rechtsprechung sind zum einen Wertstoffsammelcontainer in allen Wohnge-
bieten zulässig. Zum anderen sieht die Rechtsprechung einen allgemeinen Konsens in der 
Bevölkerung über die Sinnhaftigkeit der Wiederverwertung von Rohstoffen. Für die Nachbar-
schaft dieser Sammelcontainer bedeutet dies, dass die mit ihrer Benutzung verbundenen Be-
lästigung ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat ist, so dass nicht zu vermeidende Beein-
trächtigungen (innerhalb und außerhalb der festgelegten Benutzungszeiten) von den Nach-
barn hingenommen werden müssen. 
 
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung davon ab, den in Rede stehenden Container-
standort in der Cusanusstraße zu entfernen. 
 
 
 
Anlage: Eingabe der Petentin

Anlage 1 Eingabe der Petentin

1151 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
ich möchte, dass mein Antrag in der BV Mülheim behandelt wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
ich bitte darum, den Altkleidercontainer Nummer 464 in der Cusanusstraße 
(gegenüber der Hausnummer 35) in Köln Buchforst zu entfernen.  
Begründung: 
  
Wie zahlreiche andere Altkleidercontainer, wird auch der o. g. Altkleidercontainer als 
Sammelanlaufstelle für illegale Müllablagerung jeglicher Art genutzt. Die Bilder in der 
Anlage belegen die unzumutbare Situation. Aus Presseberichten war zu entnehmen, 
dass die Qualität der Kleidung in den Altkleidercontainern mittlerweile so schlecht sei, 
dass die Container an sich keinen Mehrwert haben. Sofern der Bedarf besteht gut 
erhaltene Altkleider abzugeben, ist dies i. Ü. in der Eulerstraße 2 der St. Petrus 
Canisius Gemeinde in Köln Buchforst möglich. 
Andere Kommunen (z. B. Hannover) haben bereits begonnen Altkleidercontainer 
wegen der zunehmenden Vermüllung flächendeckend zu entfernen. 
Dementsprechend bitte ich darum, dass die Stadt Köln zumindest den 
Altkleidercontainer 464 in der Cusanusstraße entfernen lässt.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Cusanusstraße
  • Eulerstraße 2

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Details

Aktenzeichen
1648/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.06.2026
Erstellt
03.06.2026 10:57