Rennstrecke am Ortseingang, Dünnwalder Kommunalweg entschärfen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0163/2021 vom 19.01.2021
Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Antrag_Kreisverkehr Duennwalder Kommunalweg
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Gemeinsamer Antrag 11.01.2021 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , Die LINKE und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Rennstrecke am Ortseingang, Dünnwalder Kommunalweg entschärfen Die Bezirksvertretung Mülheim möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung Dünnwalder Kommunalweg/ Embergweg/ Am weißen Mönch einen Kreisverkehr einzurichten und die Überquerung zwischen den dortigen Bushaltestellen durch einen Zebrastreifen zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um die erste Kreuzung am Ortseingang Dünnwald von Westen. Dementsprechend schnell ist der Verkehr dort. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist die Überquerung schwierig/gefährlich. Auf beiden Seiten befindet sich eine Bushaltestelle, Radfahrende müssen Richtung Stammheim die Seite wechseln. gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion DIE LINKE – Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0163/2021 Stand: 09.02.2023 Sachstandsbericht Rennstrecke am Ortseingang, Dünnwalder Kommunalweg entschärfen Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 11.01.2021Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung Dünnwalder Kommunalweg/ Embergweg/ Am weißen Mönch einen Kreisverkehr einzurichten und die Überquerung zwischen den dorti- gen Bushaltestellen durch einen Zebrastreifen zu ermöglichen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Örtlichkeit wurde von der Straßenverkehrsbehörde im Hinblick auf die Straßenverkehrs- ordnung (StVO) und den Verwaltungsvorschriften-StVO (VwV-StVO) geprüft. Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) bzw. Querungsmöglichkeiten sind die Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) i.V.m. mit den VwV-StVO zu §26 StVO maßgebend. Die Anlage von FGÜ kommt nur in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhan- den sind. Des Weiteren dürfen FGÜ nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstrei- fen je Richtung überquert werden muss. Zudem dürfen FGÜ nur innerhalb geschlossener Ort- schaften errichtet werden. Bei der Überprüfung der oben genannten Voraussetzungen ist festgestellt worden, dass die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende Personen aufgrund der örtlichen Gegebenheit (u.a. drei Fahrstreifen vorhanden, kein durchgehender beidseitiger Gehweg und außerhalb geschlossener Ortschaft) an der genannten Stelle nicht realisierbar ist und die Vo- raussetzungen nicht erfüllt sind. Somit kann aus den genannten Gründen, nach Maßgabe der StVO, VwV-StVO und der R- FGÜ 2011, kein FGÜ errichtet werden. Des Weiteren befindet sich der Knotenpunkt im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW, welcher als Straßenbaulastträger für die Planung und Errichtung eines potentiellen Kreisver- kehrs zuständig ist. Diesbezüglich ist ein Prüfantrag an Straßen.NRW erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass nach erfolgter Prüfung bei Straßen.NRW eine entsprechende Mitteilung an die Bezirksvertretung Köln-Mülheim erfolgt. 2 Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf
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15.03.2021
TOP 8.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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