Umgehungsstraße Zündorf L 82n
Mitteilung Ausschuss 3930/2018 vom 06.12.2018
Stand: Am 11.12.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 06.12.2018 3930/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.12.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 Umgehungsstraße Zündorf L 82n - aktueller Sachstand Entsprechend den politischen Beschlüssen der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2017 (Antrags- Nummer: AN/0945/2017) und des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 (Vorlagen-Nr.: 2145/2017) hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadt Niederkassel und dem Rhein-Sieg-Kreis die Er- weiterung der interkommunalen Machbarkeitsstudie zur Entlastungsstraße Zündorf/Porz im Frühjahr 2018 beauftragt. Die betreffende Machbarkeitsstudie soll die verkehrlichen und die umwelttechni- schen Belange der im Flächennutzungsplan hinterlegten Trasse der L 82n bewerten. Insbesondere die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Anschlussstelle der L 82n/A 59 sollen in der Machbar- keitsstudie aufgezeigt werden. Diese können das Planfeststellungsverfahren des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum 6-streifigen Ausbau der A 59 beeinflussen. Eine Grobkostenschätzung des Ausbaus der L 82n samt Anschlussstelle an die A 59 ist ebenfalls Bestandteil der Machbarkeitsstudie. Zum Thema L 82n haben im März 2018 erfolgreiche Gespräche zwischen Vertretern des Ministeri- ums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städte Köln, Niederkassel sowie des Rhein-Sieg-Kreises stattgefunden. Dabei hat das Landesministerium die Zustimmung zu einem mög- lichen Anschluss der L 82n an die A 59 in Aussicht gestellt, wenn der Verkehrswert der L 82n nach- gewiesen wird. Das Verkehrsministerium NRW hat am 15.11.2018 dem Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein- Westfalen sein Paket für Landesstraßen (u.a. auch die L 82) zugeleitet. Der Weg für die Planung der Ortsumgehung Zündorf ist somit frei. Auskunft zu weiteren Schritten und den Zeitplänen der Verhandlung und Unterzeichnung der Pla- nungsvereinbarung können erst mit dem Abschluss bzw. den Endergebnissen der Mach- barkeitsstudie aufgestellt werden. Mit den Ergebnissen ist voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2019 zu rechnen. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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11.12.2018 zuletzt
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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