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Freigabe finanzieller Mittel für die neue Kooperationsstelle für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen

Beschlussvorlage Ausschuss 4375/2021 vom 17.01.2022

Stand: Am 27.01.2022 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/1 Vorlagen-Nummer 4375/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe finanzieller Mittel für die neue Kooperationsstelle für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses an das Netzwerk für gemeinschaftliche Wohnformen (Haus der Architektur Köln – hdak-) in Höhe von 106.000 € für das Haushaltsjahr 2022. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2022, Teilergebnisplan 0901 - Stadtplanung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Kostenstelle P61000399996 -0417-Wohnungsbauoffensive, Finanzposition 6100.573.1800.4 im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 106.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte einzurichten. In der Mitteilung 3745/2021 wird detailliert das Konzept der Beratungsstelle vorgestellt, die aus zwei Säulen bestehen wird: 1. Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte bei VI/1, Wohnungsbauleitstelle 2. Intermediäre Organisation („Kooperationsstelle für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen“ im Haus der Architektur, hdak) Mit dem bestehenden Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Haus der Architektur Köln (hdak) wird seit Jahren konstruktiv zusammengearbeitet und es ist seit über einem Jahrzehnt ehrenamtlich aktiv im betreffenden Themenfeld. Das Netzwerk soll nun finanziell unterstützt werden, damit diese wertvolle ehrenamtliche Arbeit zu- künftig in die Beratung in Form der neuen „Kooperationsstelle für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen“ integriert werden kann. 3 Finanzierung: Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 sind durch den Finanzausschuss am 04.10.2021 (Vorlage-Nr.: AN/2094/2021) und den Rat am 09.11.2021 (Vorlage-Nr.: 3338/2021) für das Haushaltsjahr 2022 (inklusive mittelfristige Finanzplanung) Mittel in Höhe von 106.000 € für das Netzwerk für gemeinschaftliche Wohnformen im Haus der Architektur Köln im Haushaltsplan 2022 eingeplant und beschlossen worden. Die Mittel unterliegen der Freigabe des Fachausschusses (hier: Stadtentwicklungsausschuss). Die für die Gewährung des Zuschusses benötigte Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das Jahr 2022 zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 27.01.2022

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 5.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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