Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
Beschlussvorlage 10/0320 vom 15.06.2010
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10/0320
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 9, beschließend.
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