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Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

Beschlussvorlage 10/0320 vom 15.06.2010

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 9, beschließend.

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