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2020/0273

15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 15.09.2020

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15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel -
Lage im Stadtgebiet
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 desGesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom03.06.2020 (GVBl. S. 378)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändertdurch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 desGesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzesvom 04.09.2020 (GVBl. S. 570)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513)
Geltungsbereich der 15. Änderung mit Darstellung der neuenWohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche, Grünfläche, ausgewählteGrünverbindung, Haupttrasse örtlicher ÖPNV und Hauptrad-/-fußweg.Maßstab 1 : 10 000100 m500 m1000 mN
15.09.2020
WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018, geändert durch Beschluss derStadtverordnetenversammlung vom                          .Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am09.10.2018, Bekanntmachung der Änderung am                          .Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 07.11.2018.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 16.11.2018.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem.§ 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, in der Zeit vom 19.11.2018 biseinschließlich 19.12.2018.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerungbezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.11.2018.Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                          .Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                          .Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründungmit Umweltbericht und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2BauGB im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12 in der Zeit vom ________________bis einschließlich                              und mindestens im gleichen Zeitraum Einstellung in dasInternet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2BauGB mit Schreiben vom                             .Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem zeichnerischenTeil und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wurde von derStadtverordnetenversammlung gefasst am                             .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und deröffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                             .Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans zum Zweck der Bekanntmachunggem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung derWissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12 in der Zeitvom ________________  bis einschließlich                             .Inkrafttreten der 15. Änderung des Flächennutzungsplans am                              .Darmstadt, den  ________________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die Dezernentin
I:\Pool_61\61.1.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\15-Änderung - CFK\Pläne\CAD-Datei\FNP_15.Änderung_20200915.dwg
Legende aus Gesamtplan (Auszug):Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGBGrenze des Geltungsbereichs derÄnderungBauflächen und Baugebiete,WohnbauflächenGemeinbedarfsflächenSchulenÖffentliche Verwaltung
GrünflächenParkanlagen und sonstigeöffentliche und private Grünanlagen
Ausgewählte GrünverbindungenKleingartenanlagenWaldflächenSporthallenHauptrad-/Fußweg
Wasserflächen,Teiche, Bachläufe,dauernd wasserführendeEntwässerungsgräbenVerkehrsflächen,Haupttrasse örtlicher ÖPNVVer- und Entsorgungsanlagen,Trassen für  Hauptwasserleitungen /HauptwasserleitungenNaturschutzgebieteFlächenhafte NaturdenkmälerNachrichtliche Übernahme aufgrund anderergesetzlicher Vorschriften nach § 5 Abs. 4 BauGBNNBestandPlanung
Kulturdenkmale (Gesamtanlage)ND
Darmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               ___________________                                                Jochen Krehbiehl
im Plan weiß dargestelltWegeBestandsdarstellungen in der GrundkarteW/A
Flächen für die Landwirtschaft,Ökologisch wertvolles GrünlandFreihaltung für ÖPNV-Trassen

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Anlage 3 
Wissenschaftsstadt  Darmstadt  Darmstadt, den 15.09.2020 
Der Magistrat 
 
Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch 
zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans  
- Ludwigshöhviertel - 
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“)  
 
 
 
15. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 2 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
15. Änderungsbereich des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel - 
Abb. 1:  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächen nutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 
 
Abb. 2:  15. Änderung des Flächennutzungsplans - Lu dwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Teil A Begründung .................................................................................... ............................. 4  
1.  Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ................... 4 
2.  Geltungsbereich ...................................................................................... ..................... 4 
3.  Verfahren  ........................................................................................... .......................... 5  
3.1.  Aufstellungsbeschluss ................................................................................ .................. 5 
3.2.  Frühzeitige Beteiligung .............................................................................. ................... 6 
4.  Erfordernis der Teilbereichsänderung.................................................................. ......... 6 
5.  Regionalplan Südhessen................................................................................ .............10  
5.1.  Plangraphische Ziele und Grundsätze .................................................................. .......10  
5.2.  Textliche Vorgaben ................................................................................... ..................11  
6.  Ziele und Zwecke der Planung ......................................................................... ...........16  
7.  Städtebauliches Konzept .............................................................................. ...............17  
8.  Flächenbilanz ........................................................................................ ......................18  
Teil B Umweltbericht ................................................................................. ...........................20  
1.  Anlass und Aufgabe ................................................................................... .................20 
2.  Ziele und Inhalte des Bauleitplanes .................................................................. ...........20  
3.  Gesetzliche und planerische Vorgaben ................................................................. ......21  
4.  Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................21  
4.1.  Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichts ..21  
4.2.  Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ........................................22  
4.3.  Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... .........26  
5.  Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung ..26  
6.  Planungsalternativen und Monitoring .................................................................. ........27  
7.  Zusammenfassung ...................................................................................... ................27  
8.  Quellen- und Literaturverzeichnis .................................................................... ............28

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 4 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
Teil A Begründung 
1. Rechtsgrundlagen 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt ge ändert durch 
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)  
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert 
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBI. I S. 198), zuletzt ge ändert durch 
Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt 
geändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.20 11 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert 
durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert 
durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 570) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  vom 28.11.2016 (GVBI. S. 211)  
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), 
zuletzt geändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG)  i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 
 
2. Geltungsbereich 
Das 15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet der ehema- 
ligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ sowie den südlichen  Bereich der „Jefferson-Siedlung“ in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Die Geltungsbereiche befinden sich im südlichen Sta dtgebiet Darmstadts im Stadtteil Bes- 
sungen. Das Areal der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-K aserne“ sowie der „Jefferson-
Siedlung“ stellt einen Übergangsbereich zwischen de r dicht bebauten Kernstadt und dem 
durchgrünten Stadtteil Eberstadt dar und liegt inne rhalb eines die Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt umgebenden Wald- und Offenlandgürtels. Durch die Gebiete verläuft die von Südwes- 
ten kommende Cooperstraße, die in Richtung Süden (J efferson-Siedlung) in die Heinrich-
Delp-Straße mündet.  
Die Flächengröße der beiden Änderungsbereiche, die Gegenstand der 15. Änderung des 
Flächennutzungsplans sind, beträgt insgesamt ca. 25 ,5 ha. Der nördliche Teil des Ände- 
rungsbereichs in der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ hat eine Größe von ca. 24 ha, der südliche 
Teil des Änderungsbereichs in der „Jefferson-Siedlung“ hat eine Größe von ca. 1,5 ha.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 5 
Der Geltungsbereich wird begrenzt:  
Im Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“: 
• im Norden durch eine Gemeinbedarfsfläche, Schule ( Lichtenbergschule) und Grünflä- 
chen (Grünzug Bessungen-Süd) in Form von Kleingärte n sowie öffentlichen und privaten 
Sportanlagen, 
• im Osten durch Waldflächen mit einem Landschaftssc hutzgebiet der Zone II (Land- 
schaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“) sowie teilwe ise durch eine Verkehrsfläche 
„Hauptradweg, Hauptfußweg“, 
• im Süden durch eine Verkehrsfläche „Hauptradweg, H auptfußweg“ (Cooperstraße) und 
die angrenzenden Wohnbauflächen der „Jefferson-Siedlung“, 
• im Westen durch Grünflächen (Grünzug Bessungen-Süd ) in Form von Kleingärten, durch 
Flächen für die Landwirtschaft „Ökologisch wertvoll es Grünland“ mit einem Naturschutz- 
gebiet im Bestand (Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube) und Wasserflächen „Teiche, 
Bachläufe, dauernd wasserführende Entwässerungsgräb en“ sowie durch Waldflächen 
mit einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II (Land schaftsschutzgebiet „Stadt Darm- 
stadt“), 
Im Bereich der „Jefferson-Siedlung“: 
• im Norden und Süden durch Wohnbauflächen („Jeffers on-Siedlung“ im Norden und Vil- 
lenkolonie des Stadtteils Eberstadt im Süden), 
• im Westen und Osten durch Waldflächen mit einem La ndschaftsschutzgebiet der Zone II 
(Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“).  
 
3. Verfahren 
Die 15. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 
Aufstellung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhvie rtel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne / Jefferson Siedlung“) im Regelverfahren ge mäß den Vorschriften des BauGB 
durchgeführt. Dieses Verfahren enthält eine zweistu fige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.  
3.1. Aufstellungsbeschluss 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat am 08.12.2005 
den Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2005/0670) f ür den Bebauungsplan S 26 „Cambrai-
Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ (neu „Ludwigs höhviertel“) gefasst. Dieser Aufstel- 
lungsbeschluss wurde im Jahr 2017 mit der Vorlage-N r. 2017/0150 durch die Definition von 
Zielen für die Entwicklung der Flächen qualifiziert . Diese Ziele stellten die Grundlage für die 
Auslobung des städtebaulichen und landschaftsplaner ischen Ideenwettbewerbs für die 
Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung dar. Da die Darstellung im rechtswirk- 
samen Flächennutzungsplan nicht der geplanten Wiedernutzung auf dieser Fläche entspricht 
und die Entwicklung des Bebauungsplans gem. § 8 Abs . 2 BauGB somit nicht gegeben ist, 
muss der Flächennutzungsplan in den betreffenden Teilbereichen geändert werden.  
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat entsprechend am 
27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2 018/0263) zur Änderung des rechts- 
wirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftssta dt Darmstadt für den Bereich der 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ (15. Änderung) gefasst.  
Der Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 zur 15. Än derung des rechtswirksamen Flä- 
chennutzungsplans soll zur Offenlage geändert werde n, indem der Geltungsbereich durch

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 6 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
den südlichen Teil der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt sowie die Bezeichnung „Ludwigshöhvier- 
tel“ analog zum Bebauungsplan geändert werden soll. 
Die Ergänzung des Geltungsbereichs im Süden ist erf orderlich, da dort eine Artenschutzflä- 
che und eine Waldfläche gesichert werden sollen. Di e Bezeichnung der Flächennutzungs- 
planänderung wird in Anlehnung an den Bebauungsplan S 26 - Ludwigshöhviertel - erfolgen. 
3.2. Frühzeitige Beteiligung 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in den Sitzungen am 07.11.2018 die 
frühzeitige Beteiligung zur 15. Änderung des Fläche nnutzungsplans „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ (neu „Ludwigshöhviertel“) einschließlich d er dazugehörigen Unterlagen (Bekannt- 
machung, Ziele und Zwecke der Planung) und am 14.11 .2018 die frühzeitige Beteiligung für 
den Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / J efferson-Siedlung“ (neu „Ludwigs- 
höhviertel“) einschließlich der dazugehörigen Unter lagen (Bekanntmachung, Ziele und Zwe- 
cke der Planung sowie Strukturplan) beschlossen. Di e Bekanntmachung erfolgte am 
16.11.2018 im „Darmstädter Echo“.  
Die Planungsunterlagen wurden zur frühzeitigen Bete iligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 
Abs. 1 BauGB vom 19.11.2018 bis 19.12.2018 öffentli ch zugänglich gemacht. Die Ausle- 
gungsunterlagen konnten auch im Internet unter www. darmstadt.de/bauleitplan eingesehen 
werden. Darüber hinaus erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung am 06.12.2018.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bela nge, deren Aufgabenbereich durch die 
Planung berührt sein könnte, wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zu einer Äuße- 
rung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 
aufgefordert. Zu diesem Zweck wurden die Behörden u nd sonstigen Träger öffentlicher Be- 
lange zu einem Scoping-Termin nach Darmstadt eingel aden, der am 11.12.2018 stattgefun- 
den hat. 
Die Ergebnisse des Scoping-Termins bilden die Grund lage für den Untersuchungsrahmen 
der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. 
Daneben wurden mit Schreiben vom 15.11.2018 die Behörden und sonstigen Träger öffentli- 
cher Belange um Stellungnahme bis zum 19.12.2018 im  Rahmen der frühzeitigen Beteili- 
gung nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Parallel zur Be teiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange fand eine verwaltungsin terne Abstimmung mit den städtischen 
Stellen sowie den unteren Verwaltungsbehörden statt. 
 
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Die Fläche des Änderungsbereichs für den Teilbereic h der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ ist im 
rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissen schaftsstadt Darmstadt als „Son- 
derbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünflä che, öffentliche und private Sportanlage“ 
mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ am nördlichen Rand des Geltungsbereichs sowie 
einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ im Süden dargestellt.  
Der Änderungsbereich für den Teilbereich der „Jeffe rson-Siedlung“ ist als „Wohnbaufläche“ 
mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „T rasse für Hauptabwasserleitungen“ 
dargestellt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 7 
Abb. 3:  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächen nutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
15. Änderung (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 / AS+P, September 2020 
  
Öffentliche und private Sportanlagen 
Sonderbaufläche 
Bund (Verteidigung) 
Ökologisch wertvolles Grünland 
Gemeinbedarfsfläche 
Naturschutzgebiete 
Flächenhafte Naturdenkmäler  
Nachrichtliche Übernahme aufgrund anderer gesetzlicher 
Vorschriften nach § 5 Abs. 4 BauGB 
Wohnbaufläche 
Geltungsbereich der  
Flächennutzungsplan-Änderung 
Schule 
Öffentliche Verwaltung 
Grünfläche 
Kleingartenanlagen 
Legende des Flächennutzungsplanes 2006 (Auszug): 
Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGB  
Waldflächen 
Teiche, Bachläufe, dauernd wasserführende 
Entwässerungsgräben 
Hauptrad-/Fußwege 
Haupttrasse örtlicher ÖPNV 
Wege 
Trassen für Hauptwasserleitungen / 
Hauptwasserleitungen 
Bestandsdarstellungen in der Grundkarte

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 8 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
Der Änderungsbereich Teilbereich Nord für den Berei ch der ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ beinhaltet den nördlichen Teil des sich in  Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 
S 26 - Ludwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“).  
Die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darges tellte „Jefferson-Siedlung“ bildet den 
südlichen Teilbereich des Bebauungsplans S 26 - Lud wigshöhviertel -.Der südliche Teilbe- 
reich der ehem. „Jefferson-Siedlung“ soll künftig a ls Grünzäsur zwischen dem neuen Wohn- 
gebiet und dem Stadtteil Eberstadt fungieren. Die derzeit dort ausgewiesene Wohnbaufläche 
soll in Grünfläche und Waldfläche geändert werden. 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs . 2 BauGB aus dem Flächennut- 
zungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellung im rechtswirksamen Flächen-
nutzungsplan 2006 in folgende Darstellungen bzw. nachrichtliche Übernahme erforderlich: 
Im Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ (Teilbereich Nord): 
• Wohnbauflächen, 
• Gemeinbedarfsflächen, Schule, Sporthallen 1, 
• Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen, 
• Freihaltung für ÖPNV-Trassen 2* , 
• Hauptradweg, Hauptfußweg, 
• Ausgewählte Grünverbindungen, 
• Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme. 
Im Bereich der „Jefferson-Siedlung“ (Teilbereich Süd):  
• Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen, 
• Waldflächen, 
• Trassenverlauf für Hauptabwasserleitungen.  
Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur technis chen Infrastruktur wurde bei der Ana- 
lyse der Bestandsleitungen im Planungsgebiet und an grenzend festgestellt, dass die im Flä- 
chennutzungsplan 2006 dargestellte Trasse für Haupt abwasserleitungen in diesem Bereich 
nicht korrekt ist. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird somit der tatsächliche Ver- 
lauf der Hauptabwasserleitung korrigiert dargestellt. 
Hinweis: Die geplante ÖPNV-Trasse für die Straßenba hn wird künftig an die bestehende 
Straßenbahntrasse in der Heidelberger Straße angesc hlossen (ggf. ergänzt durch eine 
Wendeschleife). Über die Art der Anbindung wird im Rahmen des ab 2021 vorgesehenen 
Planfeststellungsverfahrens entschieden.  
                                                
1 In der Begründung des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans S 26 - Lud- 
wigshöhviertel – ist in der Fassung vom 20.07.2020 zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 
BauGB im Kapitel 5.2 in der Abbildung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Bereich der 
Gemeinbedarfsflächen „Sporthallen“ noch als „Wohnba uflächen“ dargestellt. Gleichfalls ist die Darstel-
lung „Freihaltung für ÖPNV-Trassen„ dort noch als „ Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ dargestellt. Dies wird 
im weiteren Verfahren angepasst. 
2 In der Begründung des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans S 26 - Lud- 
wigshöhviertel – ist in der Fassung vom 20.07.2020 zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 
BauGB im Kapitel 5.2 in der Abbildung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans noch die Darstel- 
lung von „Haupttrassen örtlicher ÖPNV“ enthalten. D ies wird im weiteren Verfahren angepasst.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Abb. 4:  15. Änderung des Flächennutzungsplans - Lu dwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020 
 
Legende des Flächennutzungsplans 2006 (Auszug)

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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5. Regionalplan Südhessen  
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung 
ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächen nutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 
2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord- 
nungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind.  
5.1. Plangraphische Ziele und Grundsätze  
Abb. 5:  Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit Geltungsbereichen  
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010,  
           Teilkarte 3  
 
Der Regionalplan Südhessen 2010 stellt den Großteil des Änderungsbereichs im Teilbereich 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ als „Vorranggebiet Siedlu ng, Bestand“ dar. Die Randbereiche im 
Osten und Westen der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ lieg en in einem „Vorranggebiet für Forst- 
wirtschaft“ und kleinere Randbereiche, bspw. im Nor den, liegen in einem „Vorbehaltsgebiet 
für Landwirtschaft“. Diese Gebiete sind gleichzeitig „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“. 
Nördlich des Plangebiets Teilbereich „Cambrai-Frits ch-Kaserne“ liegt ein „Vorbehaltsgebiet 
für Landwirtschaft“, östlich des Plangebiets, ohne direkten Anschluss an das Plangebiet, 
verläuft ein „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimaf unktionen“. Westlich der „Cambrai-
Fritsch-Kaserne“ ist das Naturschutzgebiet „Bessung er Kiesgrube“ als „Vorranggebiet für 
Natur und Landschaft“ dargestellt. 
Der Änderungsbereich im Teilbereich der „Jefferson- Siedlung“ liegt ebenfalls größtenteils 
innerhalb des „Vorranggebietes Siedlung, Bestand“. Der östliche Randbereich liegt in einem 
Vorranggebiet für Forstwirtschaft, der gleichzeitig „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ ist. 
Legende (Auszug): 
Geltungsbereich des 
Bebauungsplans 
Vorranggebiet 
Siedlung 
(Bestand / Planung) 
Vorranggebiet  
Regionaler Grünzug 
Vorranggebiet für  
Natur und Landschaft 
Vorbehaltsgebiet für 
besondere Klima- 
funktionen 
Vorbehaltsgebiet für  
Landwirtschaft  
Vorranggebiet für  
Forstwirtschaft 
Geltungsbereiche der 
Flächennutzungs- 
planänderungen

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 11 
Südlich des Plangebiets Teilbereich „Jefferson-Sied lung“ schließt sich mit dem Stadtteil 
Eberstadt ein weiteres „Vorranggebiet Siedlung, Bes tand“ an. Auch nördlich angrenzend 
befindet sich der übrige Teil der „Jefferson-Siedlu ng“ in einem „Vorranggebiet Siedlung, Be- 
stand“. Westlich und östlich grenzt ein „Vorranggeb iet für Forstwirtschaft“ an, das zugleich 
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ ist. 
5.2. Textliche Vorgaben 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Regionalpla n Südhessen 2010 als Oberzentrum 
ausgewiesen.  
Nach Ziel Z3.4.1-3 hat die bauleitplanerische Auswe isung von Wohnbauflächen innerhalb 
der in der Karte ausgewiesenen „Vorranggebiete Sied lung, Bestand und Planung“ stattzufin- 
den.  
„Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ bein halten gem. Z3.4.1-3 u.a. auch Grün- 
flächen. Im Teilbereich „Jefferson-Siedlung“, wo im  Flächennutzungsplan die „Wohnbauflä- 
che“ in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffe ntliche und private Grünanlagen“ und 
Wald geändert werden soll, erfolgt die 
Inanspruchnahme von Wohnbauflächen nur in einem 
geringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang, daher steht diese Darstellung dem Ziel der 
Raumordnung nicht entgegen.  
Nach Ziel Z3.4.1-3 sind Obergrenzen für Flächen für Wohnsiedlungszwecke einzuhalten. Der 
maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für den Zeit raum 2002 - 2020 in Darmstadt be- 
trägt 160 ha (gemäß Tabelle 1, RPS / RegFNP 2010). Auf diese Flächenwerte sind erkenn- 
bare größere Reserven im Bestand, wie z.B. freiwerd ende Militärflächen, anzurechnen. In 
den gesamtstädtischen Planungen der Wissenschaftsst adt Darmstadt für Wohnsiedlungs- 
zwecke wird die Flächengröße der ehemaligen Militär fläche „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jef- 
ferson-Siedlung“ berücksichtigt, so dass der für Da rmstadt festgelegte maximale Bedarf von 
160 ha durch die Planung nicht überschritten wird. Folglich entspricht die Planung im „Vor- 
ranggebiet Siedlung, Bestand“ den Zielen der Raumordnung.  
Nach Ziel Z3.4.1-9 sind im Rahmen der Bauleitplanun g Dichtevorgaben, bezogen auf Brut- 
towohnbauland, einzuhalten. Das Plangebiet „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ 
ist als „Großstadtbereich“ anzusehen. Die Dichtevor gaben im Großstadtbereich betragen 
mindestens 60 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland . Das Bruttowohnbauland umfasst 
dabei die innerhalb des Baugebiets liegenden Wohnba u- sowie die dazugehörigen Ver-
kehrs-, Erschließungs- und Grünflächen.  
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob nach Größe und Lage  des überplanten Bereichs die Umge- 
bung der Änderungsbereiche der 15. Änderung des Flä chennutzungsplans bzw. des gesam- 
ten Geltungsbereichs des Bebauungsplans in der Ermi ttlung des maßgeblichen Siedlungs- 
typs zu berücksichtigen ist. Das Plangebiet des Beb auungsplans S 26 - Ludwigshöhviertel - 
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlun g“) weist durch seine Lage im Stadtge- 
biet (fast vollständig umgeben von Wald- und Forstw irtschaftsflächen bzw. einem Natur- 
schutzgebiet im Westen und damit abgegrenzt von and eren Stadtteilen) sowie seine Größe 
von ca. 34 ha einen eigenständigen Charakter auf un d kann somit eigenständig bewertet 
werden. Gleiches gilt für die beiden Änderungsberei che der 15. Flächennutzungsplanände- 
rung, die im Sinne des zu überplanenden Bereichs im  Zusammenhang zu betrachten sind 
und eine Gesamtgröße von ca. 25,5 ha aufweisen.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 12  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
Die Abgrenzung des angenommenen Bruttowohnbaulandes ist der nachfolgenden Abbildung 
zu entnehmen. Das abgebildete Strukturkonzept liegt  dem Bebauungsplanentwurf S 26 zu- 
grunde. Die Berechnung des Bruttowohnbaulandes rich tet sich nach den Festsetzungen im 
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs. 
Abb. 6:  Strukturkonzept mit Abgrenzung des Bruttowohnbaulands (ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
 
Im Bruttowohnbauland berücksichtigt sind neben den im Strukturkonzept vorgesehenen 
Baugebieten auch die Gemeinbedarfsnutzungen wie Sch ule, Kindertagesstätten sowie die 
bestehende Turnhalle. Des Weiteren sind die Straßen verkehrsflächen und Platzflächen in- 
nerhalb der Baugebiete im Bruttowohnbauland enthalt en. Die Zufahrt zum Gebiet von Nor-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 13 
den, die bereits bestehende Ludwigshöhstraße, wird nicht dem Betrachtungsbereich zuge- 
schlagen.  
Die begrünten Nachbarschaftsplätze innerhalb des Ge bietes sind ebenfalls im Bruttowohn- 
bauland enthalten. Nicht berücksichtigt hingegen si nd die bestehenden und künftig erhalten 
bleibenden Waldflächen am Rand des Gebiets. Darunte r fallen auch die im Westen und 
Südosten in das Gebiet hereinragenden Waldflächen: Hier befinden sich Brutplätze von ge- 
schützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, weswegen diese Flächen erhalten blei- 
ben müssen. Auch die Grünflächen im Norden des Gebi ets werden nicht eingerechnet, da 
diese insbesondere dem Artenschutz (Mauereidechse) sowie als Frischluftkorridor dienen. 
Von zentraler Bedeutung für das Gebiet ist die Landschaftstreppe im Kern des neuen Wohn- 
quartiers. Mit dem zentralen Platz inkl. Straßenbah nhaltestelle bildet die Landschaftstreppe 
die Verknüpfung des nördlichen und südlichen Quarti ers als Kommunikationsort und Treff- 
punkt im Grünen. Auch kann dieser Bereich als Start punkt für die Naherholung in die umge- 
benden Wald- und Freilandbereiche dienen. Entsprech end werden diese Flächen nicht als 
anrechenbares Bruttowohnbauland berücksichtigt. Die Flächen im Süden zwischen der „Jef- 
ferson-Siedlung“ und der Eberstadt-Villenkolonie sollen als Grün- und Waldgürtel mit zusätz- 
licher Funktion als Frischluftkorridor entwickelt w erden – dies ist ein überörtliches Ziel, die 
Flächen stellen dementsprechend keine dem Gebiet selbst zuzurechnende Grünfläche dar.  
Die Größe des so ermittelten Bruttowohnbaulandes beträgt ca. 23,3 ha. 
Für das Strukturkonzept, das dem Bebauungsplan zugr unde liegt, wurde eine Anzahl von 
1.400 Wohneinheiten vorgegeben. Hintergrund für die se Vorgabe waren die Ergebnisse ei- 
ner Leistungsfähigkeitsüberprüfung des umgebenden Straßennetzes. Eine höhere Anzahl an 
Wohneinheiten würde zu einem höheren Verkehrsaufkom men führen und damit zu großen 
Einschränkungen der Qualität im umgebenden Erschlie ßungsnetz – sowohl für die Erreich- 
barkeit des Gebietes als auch für die bestehenden V erkehrsflüsse. Eine weitere Verdichtung 
ist damit aus verkehrstechnischen Gründen derzeit ausgeschlossen.  
Mit den vorgegebenen 1.400 Wohneinheiten ergibt sic h für das Plangebiet eine Dichte von 
ca. 60 Wohneinheiten / ha. Damit entspricht die Pla nung der gemäß Ziel Z. 3.4.1-9 vorgege- 
benen Mindestdichte von 60 Wohneinheiten / ha und den Zielen der Raumordnung.  
Der Grundsatz G3.4-7 besagt, dass „vor der Ausweisu ng neuer Flächen […] Baulandreser- 
ven in den bebauten Ortslagen mobilisiert sowie bra chliegende Wohnsiedlungs- und Gewer- 
beflächen, erforderlichenfalls nach vorheriger Sani erung, wiederverwendet werden […]. 
Hierzu zählen auch Konversionsflächen. Der Umbau, d ie Erneuerung und Ergänzung vor- 
handener Strukturen haben Vorrang vor größeren Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenneu- 
ausweisungen.“ Mit der Konversion der ehemaligen „C ambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung“ wird dem Grundsatz G3.4-7 entsprochen.  
Nach Ziel Z4.3-2 darf die Funktion der Regionalen G rünzüge durch andere Nutzungen nicht 
beeinträchtigt werden. Im „Vorranggebiet Regionaler  Grünzug“ hat jede weitere Siedlungstä- 
tigkeit zu unterbleiben. Nach Ziel Z4.3-3 sind Abwe ichungen nur aus Gründen des öffentli- 
chen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, da ss gleichzeitig im selben Naturraum 
Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und v ergleichbarer Funktion dem „Vorrang- 
gebiet Regionaler Grünzug“ zugeordnet werden.  
Mit der Planung wird in kleine Teilbereiche von Flä chen, die dem Regionalen Grünzug zu- 
gewiesen sind, eingegriffen (vgl. auch die Flächen „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ und 
„Vorranggebiet für Forstwirtschaft“, s.u.). Die Ina nspruchnahme von Flächen innerhalb des 
„Vorranggebiets Regionaler Grünzug“ erfolgt im Wese ntlichen an Stellen, an denen beste- 
hende, bisher einseitig oder nicht bebaute Straßen im Sinne eines flächensparenden Um-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 14  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
gangs mit Grund und Boden und einer wirtschaftliche n Erschließung durch Randbebauung 
ergänzt werden. Die Freiraumplanung schafft unmitte lbar im Plangebiet über die Land- 
schaftstreppe, den im Anschluss an den Bessunger Grünzug liegenden Saum im Norden des 
Gebietes mit von Bebauung freizuhaltenden Artenschu tzflächen bzw. Frischluftkorridor und 
dem neuen Grün- und Waldgürtel / Frischluftkorridor  im Süden des Gebiets („Jefferson-
Siedlung“), Kompensationsflächen, die ebenfalls einen direkten Anschluss an den umgeben- 
den Naturraum haben und damit eine gleiche Qualität  und eine vergleichbare Funktion auf- 
weisen. Die Flächeninanspruchnahme durch den Eingri ff in den Regionalen Grünzug wird 
durch diese Flächen auskömmlich kompensiert. Da die  Inanspruchnahme nur in einem ge- 
ringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang, erfolgt,  begegnet die Planung gem. Schreiben 
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken.  
Nach dem Grundsatz G10.1-11 ist in den „Vorbehaltsg ebieten für Landwirtschaft“ die Offen- 
haltung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtsc haftung sicherzustellen. In geringem 
Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für die  Freizeitnutzung und Kulturland- 
schaftspflege, für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke – sofern keine solchen „Vorranggebie- 
te Planung“ in den Ortsteilen ausgewiesen sind – bi s zu 5 ha möglich.  
Bei den im nördlichen Teil des Änderungsbereichs de r 15. Flächennutzungsplanänderung in 
Anspruch genommenen Flächen der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ handelt es sich 
im Wesentlichen um kleinere, weitgehend nicht zusam menhängende Flächen, auf denen 
bislang keine Landwirtschaft betrieben wurde bzw. u m ein ehemaliges Baseball-Feld im 
Nordwesten des Gebiets. Diese Flächen liegen in der  Summe bei ca. 1 ha und damit unter 
den im Grundsatz G10.1-11 aufgeführten 5 ha. Sie si nd künftig als Wohnbauflächen sowie 
als Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentlic he und private Grünanlagen, im Flä- 
chennutzungsplan bzw. als Wohngebiete sowie als Grü nflächen für die Freizeitnutzung bzw. 
für den Artenschutz im Bebauungsplan vorgesehen. Di e Planung widerspricht folglich in Be- 
zug auf die „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ nicht den Grundsätzen der Raumordnung. 
Nach dem Ziel Z10.2-12 sollen die im Regionalplan d argestellten „Vorranggebiete für Forst- 
wirtschaft“ dauerhaft bewaldet bleiben. Die Walderh altung hat hier Vorrang vor konkurrieren- 
den Nutzungsansprüchen. Das „Vorranggebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung in einem 
Umfang von ca. 1,5 ha im Bereich „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ in Anspruch genommen. Diese 
Flächen liegen auf bereits heute bebauten Bereichen  bzw. auf großflächigen, versiegelten 
Parkplatzflächen; es werden daher keine Waldflächen  neu durch die geplante Bebauung in 
Anspruch genommen. Da die Inanspruchnahme nur in einem geringen, d.h. nicht raumbe- 
deutsamen Umfang, erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben des Regierungspräsidi- 
ums Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken. Im Än derungsbereich der „Jefferson-
Siedlung“ hingegen wird ein kleiner Teilbereich ent sprechend dem Vorranggebiet künftig als 
Waldfläche dargestellt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Abb. 7:  Überlagerung Bruttowohnbauland (rote Linie ) mit Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010   
(ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
 
Nach dem Ziel Z4.5-3 haben in den „Vorranggebieten für Natur und Landschaft“ die Ziele 
des Naturschutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau, der Entwicklung und Gestaltung eines 
regionalen Biotopverbundes dienen, Vorrang vor entg egenstehenden oder beeinträchtigen- 
den Nutzungsansprüchen. Nutzungen, die mit diesen Z ielen in Einklang stehen, sind zuläs- 
sig. Bei der Planung für die benachbarte Fläche der  „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung“ handelt es sich nicht um eine das „Vorran ggebiet für Natur und Landschaft“ beein- 
trächtigende Nutzung, da in der Planung berücksicht igt wird, dass die ehemalige Kiesgrube 
nicht betreten werden darf. Auch sonstige Beeinträc htigungen sind nicht zu erwarten. Folg- 
lich entspricht die Planung in Bezug auf das „Vorra nggebiet für Natur und Landschaft“ den 
Zielen der Raumordnung. 
Nach dem Grundsatz G4.6-3 sind im Regionalplan die Kalt- und Frischluftentstehungsgebie- 
te sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit 
belasteten Siedlungsbereichen stehen und wichtige A ufgaben für den Klima- und Immissi- 
onsschutz erfüllen, als „Vorbehaltsgebiete für beso ndere Klimafunktionen“ ausgewiesen. 
Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßna hmen, die die Produktion bzw. den 
Transport frischer und kühler Luft behindern können , freigehalten werden. Das „Vorbehalts- 
gebiet für besondere Klimafunktionen“ liegt außerha lb des Geltungsbereichs des Bebau- 
ungsplans. Entsprechend werden keine Bebauung oder andere Maßnahmen, die die Produk- 
tion bzw. den Transport frischer und kühler Luft be hindern könnten, durch die Planung er- 
möglicht. Die Planung entspricht folglich in Bezug auf die „Vorbehaltsgebiete für besondere 
Klimafunktionen“ den Grundsätzen der Raumordnung.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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6. Ziele und Zwecke der Planung 
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus D armstadt im Jahre 2008 sind in der 
Wissenschaftsstadt insgesamt rund 314 ha ehemals mi litärisch genutzter Fläche frei gewor- 
den. Zu den knapp 122 ha der Flächen, welche sich i m innerstädtischen Bereich befinden 
und damit eine attraktive Lagegunst und hohes Entwi cklungspotential aufweisen, zählen 
auch die „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ und die „Jeffers on-Siedlung“ mit rund 34 ha im Süden 
der Stadt. Sie bilden gemeinsam mit der „Lincoln-Siedlung“ den Konversionsbereich Süd. Mit 
Aufgabe der militärischen Nutzung stellen diese Flä chen einen der letzten großen Bereiche 
dar, die einer städtebaulichen Entwicklung, insbeso ndere zu Wohnzwecken, zugeführt wer- 
den können.  
Der Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindl ichen Bebauungsplans S 26 - Ludwigs- 
höhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“) umfasst das im Flächen-
nutzungsplan dargestellte Gebiet der „Cambrai-Frits ch-Kaserne“ und der Sportanlage als 
nördlichen Teilbereich sowie die „Jefferson-Siedlun g“ als südlichen Teilbereich. Die 15. Än- 
derung des Flächennutzungsplans hat die Änderung de r Darstellung im Bereich der 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ als auch des südlichen Te ils der „Jefferson-Siedlung“ zum Ge- 
genstand. Der übrige Bereich der „Jefferson-Siedlun g“ ist im rechtswirksamen Flächennut- 
zungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt u nd entspricht folglich der Zielsetzung der 
Schaffung eines Wohngebietes. 
Mit den Bauleitplanverfahren für das Areal sollen d ie planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen „Cambra i-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ 
geschaffen werden. Vorrangiges Ziel ist die Entwick lung eines lebendigen Stadtquartiers mit 
dem Nutzungsschwerpunkt „Wohnen“ sowie die Bereitst ellung von Grün- und Aufenthaltsflä- 
chen. Die Intentionen für das Gebiet sind: 
• Schaffung von Wohnraum, um der großen Nachfrage na ch Wohnungen in der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt nachzukommen. Dabei sollen e in gemischtes Wohnungsangebot 
für unterschiedliche Nutzergruppen und eine ausgewo gene Sozialstruktur geschaffen 
werden. Hierbei sind die städtischen Vorgaben bzgl.  der Anteile für sozial geförderten 
Wohnungsbau und Wohnraum für mittlere Einkommen zu gewährleisten. 
• Bereitstellen eines breiten Versorgungsangebots fü r Menschen aller Altersgruppen, ins- 
besondere durch die Entwicklung eines kleinen Quart ierszentrums mit Einzelhandel 
(kleinteilige Nahversorgung für den täglichen Bedar f), quartiersbezogenen Dienstleistun- 
gen, Gastronomie, kulturellen und sozialen Einricht ungen unter Berücksichtigung der 
Barrierefreiheit sowie einer zukunftsfähigen sozial en Infrastruktur. Dies beinhaltet zwei 
KiTa-Einrichtungen sowie ein rund 1 ha großer Bildu ngscampus mit einer weiteren KiTa, 
einer dreizügigen Grundschule und einem Familienzentrum. 
• Gestaltung eines alltagstauglichen Wohnumfeldes fü r unterschiedliche Bewohnergruppen 
und -ansprüche sowie die Schaffung zentraler Treffp unkte mit hoher Aufenthaltsqualität 
und von Bewegungs- und Sporträumen zur Förderung de r sozialen Integration der Be- 
wohner und des Zusammenlebens in Stadtquartieren.  
• Sicherung der besonderen stadträumlichen und lands chaftlichen Qualitäten des Pla- 
nungsraums und funktionales, landschaftliches und v erkehrliches Vernetzen des neuen 
Quartiers mit der Umgebung. Die exponierte Höhenlage / Topographie im Gebiet und die 
daraus resultierende Wirkung auf das Stadt- und Lan dschaftsbild sowie Sichtbeziehun- 
gen (zur Ludwigshöhe, zur Rheinebene, zur Pauluskirche) sollen berücksichtigt werden. 
• Berücksichtigung der prägenden vorhandenen bzw. de nkmalgeschützten Gebäudesub- 
stanz des historischen Kasernenplatzes im Zentrum.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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• Erhalt von Identität bestimmenden Grünstrukturen /  Baumbestand; Gestaltung von Grün- 
flächen mit hoher Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen. 
• Förderung nachhaltiger Mobilität, um ein autoarmes  Quartier mit hoher Aufenthaltsquali- 
tät und bespielbaren öffentlichen Räumen zu schaffe n. Dies beinhaltet das Minimieren 
von Durchgangsverkehr für den motorisierten Individ ualverkehr, die Verlängerung der 
Straßenbahnlinie 3*, eine Mobilitätszentrale mit Miet- und Leihangeboten von Fahrrädern 
und PKW sowie ein umfassendes Mobilitätskonzept ink lusive Stellplatz- und Mobilitäts- 
management. 
 
7. Städtebauliches Konzept 
Der städtebauliche Entwurf strebt die Schaffung ein es „Neuen Quartiers Ludwigshöhe“ an – 
eine lebendige und sozial ausgewogene Nachbarschaft  der kurzen Wege konzipiert für ca. 
3.100 Bewohnerinnen und Bewohner. Die besondere, te rrassierte Hanglage zwischen 
Darmstadts Süden und dem Odenwald und der empfunden e Genius Loci einer „Lichtung im 
Wald“ sind neben der historisch-orthogonalen Kasern enanlage die Grundlage der Sied- 
lungsmorphologie mit dichten Zentren und freigehaltenem Saum. 
Die vorgefundene historische Struktur zweier eigens tändiger Gebiete mit einem gemeinsa- 
men Bezugsort wird aufgenommen und zu zwei kompakte n Siedlungsflächen nördlich und 
südlich des unter Denkmalschutz stehenden zentralen historischen Gebäudeensembles wei- 
terentwickelt („Stadtteile“). Das zentrale Carré di ent als Ankunfts- und Service-Zentrum mit 
Mobilitäts- und Quartiersmanagement, zentralen sozialen Einrichtungen und Nahversorgung.  
Das Carré ist zudem Mittelpunkt der zentralen ost-w est verlaufenden breiten Grünzäsur, 
welche das Plangebiet in die beiden Siedlungsteile gliedert. Diese „Landschaftstreppe“ ist 
aktive Grünachse und Naherholungsraum der Siedlung und verbindet im Nahbereich Lud- 
wigshöhe – Cambrai-Fritsch-Kaserne – NSG „Bessunger  Kiesgrube“ – Lincoln-Siedlung, 
sowie übergeordnet die Landschaftsräume Odenwaldhan g und Rheinebene. Gesamtstäd- 
tisch bildet sie zukünftig das durch die Straßenbah n verkehrlich gut angebundene südliche 
„Tor“ zu Odenwaldhang und Ludwigshöhe. Die bestehen den klimawirksamen Grünzäsuren 
zwischen der Siedlung und Bessungen im Norden sowie Eberstadt im Süden werden zudem 
gestärkt („Frischluftkorridor“). 
Abb. 8: Städtebauliche Idee (ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Die bestehende, terrassiert überformte Hanglage des Gebiets wird als spezifische Qualität in 
Gebäudetypologie und Freiraum inszeniert. 
Abb. 9:  Städtebauliches Strukturkonzept (ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
 
8. Flächenbilanz 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden  bestehende Sonderbauflächen 
(Bund / Verteidigung) und Wohnbauflächen zugunsten von Wohnbauflächen, Gemeinbe- 
darfsflächen (Schulen, Sporthallen), Grünflächen (P arkanlagen und sonstige öffentliche und 
private Grünanlagen) sowie Waldflächen umgewandelt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Die Flächenbilanz bezüglich der Nutzungsart ändert sich wie folgt: 
Nutzungsart 
 
 
Ausweisung FNP 2006 
 
 
Ausweisung mit allen 
rechtswirksamen FNP-
Änderungen einschließlich 
aktuellem  
Änderungsverfahren (fett) 
Ausweisung mit allen bereits 
rechtswirksamen FNP Ände- 
rungen (kursiv) 
   ha  %    ha  % 
Wohnbaufläche 1.587     13  1.60 1,5  
(1.587 vorher)  
   13 
Gemischte Baufläche    170    1,5    178    1,5 
Gewerbliche Baufläche    537      4    570    4,5 
Sonderbaufläche    230        2    170   
 (194 vorher)  
   1,5 
Gemeinbedarfsflächen    117      1    120  
 (117 vorher)  
     1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199      2    199      2 
Hauptverkehrsstraßen    274      2    274      2 
Ver- und Entsorgungsfläche      47       47  
künstl. Grundwasseranreicherung      10       10  
Grünfläche    930       8    934  
  (928 vorher)  
     8 
• besiedelte Fläche  4.101  33,5  4.103,5  33,5  
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.307    11 1.305    11 
Ökologisch wertvolles Grünland    713      6   712      6 
Streuobstwiese    165    1,5    165    1,5 
Waldfläche 5.640    46 5.640,5  
(5.640  vorher)  
   46 
Aufforstungsfläche      29       29  
waldartige Brache      44       44  
Dünen, Trockenrasen    187      2    187      2 
Brache mit Gehölzgruppe     
• unbesiedelte Fläche 8.123  66,5  8.120,5  66,5  
Gesamtfläche  12.224  100  12.224  100  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Teil B Umweltbericht 
1. Anlass und Aufgabe 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt die E ntwicklung und Neuordnung der ehe- 
maligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und der südlich ang renzenden Jefferson-Siedlung zu ei- 
nem neuen Stadtquartier für ca. 3.100 Einwohnerinne n und Einwohner. Das Projekt umfasst 
einen der letzten großen Bereiche für eine städteba uliche Entwicklung im Rahmen des aktu- 
ellen Flächennutzungsplanes.  
Durch die günstige Lage zwischen den Stadtteilen Bessungen und Eberstadt eignen sich die 
Konversionsflächen in besonderem Maße für die Entwi cklung von benötigtem Wohnraum, 
wofür in der Stadt Darmstadt nur noch begrenzt Sied lungsflächenpotential zur Verfügung 
steht. Die Planung folgt dem Städtebaulichen Rahmenplan, der 2011 von der Stadtverordne- 
tenversammlung der Stadt Darmstadt beschlossen wurde.  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die 
wohnbauliche Nutzung geschaffen werden. 
Neben der Flächennutzungsplanänderung wird im Paral lelverfahren der Bebauungsplan S 
26 - Ludwigshöhviertel - aufgestellt. 
Lage und Größe des Änderungsbereichs 
Das Plangebiet liegt an der Schnittstelle zwischen Bergstraße, die zur naturräumlichen 
Haupteinheitengruppe Nördliches Oberrheintiefland gehört, und dem Odenwald, welcher der 
Haupteinheitengruppe Hessisch-Fränkisches Bergland zugeordnet ist. 
Der Teilbereich westlich der Heinrich-Delp-Straße l iegt in den Randhügeln des nördlichen 
Oberrheintieflandes, das östliche Plangebiet gehört zum Hessisch-Fränkischen Bergland und 
bildet die unterste Stufe des Schichtstufentafellandes auf einer schroffen, kristallinen Basis.  
Im Norden schließt das Plangebiet an den Stadtteil Bessungen-Süd an und wird durch den 
Grünzug „Bessungen-Süd“ mit den Kleingärten „Hinter  der Klappach“ begrenzt. Im Süden 
wird die ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne durch die Cooperstraße von der Jefferson-Siedlung 
getrennt, an welche im Süden der Stadtteil Darmstad t-Eberstadt angrenzt. Die Heidelberger 
Landstraße verbindet in Nord-Süd-Richtung die beiden Stadtteile und liegt westlich des Plan-
gebiets. Im Osten schließen sich Waldflächen (Ludwigshöhe) an. 
Der Änderungsbereich umfasst das Gebiet der ehem. C ambrai-Fritsch-Kaserne (nördlicher 
Teilbereich) sowie den südlichen Bereich der Jeffer son-Siedlung (südlicher Teilbereich) und 
beläuft sich insgesamt auf ca. 25,5 ha. 
2. Ziele und Inhalte des Bauleitplanes 
Die brachgefallene Militärfläche soll durch eine st ädtebauliche Entwicklung in ein lebendiges 
Stadtquartier mit einer hohen Wohnqualität umgewandelt werden. 
Folgende Ziele werden verfolgt: 
• Schaffung von neuem Wohnraum auf dem Gelände der e hem. Cambrai-Fritsch-
Kaserne (in Ergänzung zur Jefferson Siedlung, die T eil des Gesamtkonzepts für das 
Ludwigshöhviertel ist) 
• Schaffung der ergänzenden sozialen Einrichtungen w ie Schule, Kindertagesstädte, 
Nahversorger

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 21 
• Herstellung einer wirksamen Durchgrünung des Gebie ts 
• Schaffung von Grünverbindungen in Ost-West und in Nord-Süd-Richtung durch das 
Gebiet 
Die Planung sieht vor, das denkmalgeschützte Ensemb le im Zentrum zu erhalten. Um das 
Ensemble herum entstehen neue bauliche Strukturen, die das Gesamtkonzept einer leben-
digen und sozial ausgewogenen Nachbarschaft der kur zen Wege widerspiegeln. Durch die 
geplanten Grünstrukturen erfährt das Gebiet eine ne ue Gliederung, gleichzeitig bilden sie 
harmonische Übergänge zwischen den Randbereichen und den angrenzenden Waldflächen. 
3. Gesetzliche und planerische Vorgaben 
Der Regionalplan Südhessen (2010) weist den Großtei l der Änderungsbereiche als „Vor- 
rang-gebiet Siedlung, Bestand“ aus. In den Randbere ichen werden sowohl „Vorranggebiet 
für Forstwirtschaft“ als auch „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ dargestellt. 
Gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Landsch aftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) sind im Bereich der ehemaligen Cam brai-Fritsch-Kaserne Sonderbauflä- 
chen, Bund (Verteidigung) ausgewiesen. Entlang der südlichen Grenze des nördlichen Teil- 
bereichs verläuft ein Hauptrad- bzw. –fußweg in Ost -West-Richtung. Für den südlichen Än- 
derungsbereich in der Jefferson-Siedlung wird „Wohn baufläche“ sowie ein weiterer Haupt- 
rad- bzw. –fußweg mit nord-südlichem Verlauf darges tellt. 
Im Landschaftsplan (2004) werden die planerischen Z iele von Neuschaffung von Grün auf 
stark versiegelten Flächen sowie die Schaffung eine s vernetzten Grünsystems, die Gestal- 
tung/Offenhaltung der Ortsränder, den Erhalt stadtb ildprägender Al- 
leen/Biotopvernetzungselemente, die Erhöhung des Gr ünanteils und die Verbesserung der 
Grünqualität auf Bauflächen definiert. 
Im Westen der Änderungsbereiche liegt das Naturschu tzgebiet „Bessunger Kiesgrube“, wel- 
ches der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. 
Die angrenzenden Waldflächen im Südwesten und Osten  sind Teil des Landschaftsschutz- 
gebiets „Stadt Darmstadt“. 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Natur a 2000-Gebiete. Für die in der näheren 
Umgebung gelegenen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete wur den im Rahmen einer Natura 
2000-Verträglichkeitsvorprüfung (Götte Landschaftsa rchitekten, 2019) keine planungsrele- 
vanten Beeinflussungen festgestellt. 
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkunge n 
4.1. Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei d er Aufstellung des Umweltbe- 
richts 
Die Umweltprüfung beschreibt und bewertet das Änder ungsgebiet in Bezug auf die Umwelt-
belange. Deswegen werden in der Umweltprüfung zur Ä nderung des Flächennutzungsplans 
vornehmlich die Auswirkungen betrachtet, welche sic h durch die Flächennutzungsplan-
Änderung ergeben. Hierfür wurde auf die umfassenden  Untersuchungen zum Bebauungs- 
plan S 26 - Ludwigshöhviertel - zurückgegriffen. Ei ne wesentlich detailliertere Darlegung 
möglicher Umweltwirkungen der geplanten Gebietsentw icklung kann diesem Umweltbericht 
(Götte Landschaftsarchitekten, 2020) entnommen werden. 
Schwierigkeiten oder Probleme bei der Aufstellung d es vorliegenden Umweltberichts sind 
nicht aufgetreten.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 22  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
4.2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung d er Umweltauswirkungen ein- 
schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 
Schutzgut Mensch 
Die beiden Teilflächen des Änderungsbereichs haben seit Aufgabe der militärischen Nutzung 
keine besondere Bedeutung für den Mensch. Die Jeffe rson-Siedlung unterliegt in Teilen ei- 
ner vorübergehenden Nutzung als Unterkunft für gefl üchtete Menschen. Der hier relevante 
südliche Änderungsbereich unterliegt jedoch keiner Wohnnutzung mehr, er ist aber für die in 
der Jefferson-Siedlung untergebrachten Menschen frei zugänglich.  
Lärm 
Aufgrund der besonderen Lage des Geltungsbereichs ( abseits der Ortslagen und umgeben 
von Wald) ist der Geltungsbereich weder tagsüber no ch nachts relevanten Verkehrslärmbe- 
lastungen (Straßen-, Bahn- und Straßenbahnverkehr) ausgesetzt.  
Lufthygiene 
Bedingt durch die großräumige Lage im Ballungsraum Rhein-Main ist der Geltungsbereich 
lufthygienischen Vorbelastungen ausgesetzt. Aufgrund bereits im Rahmen des Luftreinhalte-
plans umgesetzten Maßnahmen und dem immissionsökolo gisch wenig belasteten Umfeld 
(Ortsrandsituation und unmittelbare Waldnähe) ist f ür den Geltungsbereich davon auszuge- 
hen, dass die Grenzwerte der mittleren jährlichen B elastung bzgl. des Stickstoffdioxid (NO2) 
nicht überschritten werden. Ebenso ist davon auszug ehen, dass der zulässige Jahresmittel- 
wert der Feinstaubbelastung (PM10) deutlich unterschritten wird. 
Bioklima 
Die Eigenschaften eines Klimas im Hinblick auf Gesu ndheit und Wohlbefinden des Men- 
schen lassen sich über Schon-, Reiz- und Belastungs faktoren beschreiben. Als Belastungs- 
faktor ist die hohe bis sehr hohe Wärmebelastung im  Änderungsgebiet relevant. Schon- und 
Reizfaktoren sind im Geltungsbereich ohne besondere Bedeutung.  
Erholung 
Die Erholungsfunktion der zu betrachtenden Änderung sbereiche ist für die Bevölkerung na- 
hezu ohne Bedeutung, nur für einen sehr eingeschrän kten Personenkreis ist die Jefferson-
Siedlung zugänglich. Die aktuell dort in der Unterk unft wohnenden geflüchteten Menschen 
können die diversen Freiflächen (Sitz- und Aufentha ltsbereiche) im südlichen Änderungsbe- 
reich, die noch aus der Nutzungszeit der Amerikaner  erhalten geblieben sind, als Aufent- 
haltsmöglichkeiten im Freien nutzen. Der aktuelle Zustand dieser Flächen lässt jedoch weder 
auf eine funktionsbewahrende Unterhaltung noch auf eine intensivere Nutzung schließen.  
Im Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne sind mehrere Sportanlagen vorhanden, 
aufgrund der bestehenden Zaunanlage sind sie jedoch für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. 
Außerdem weisen die Anlagen in Folge der Nutzungsau fgabe heute keinen guten Zustand 
auf. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Die potenzielle Beeinträchtigung durch die geplante  Straßenbahntrasse (Darstellung als 
„Freihaltung für ÖPNV-Trassen“) in Bezug auf den Wi rkfaktor Lärm wird im Zuge der Kon- 
fliktbewältigung auf Bebauungsplan-Ebene berücksichtigt. Die Ausweisung der „Grünflächen, 
Parkanlagen und sonstigen öffentlichen und privaten  Grünanlagen“ wirkt sich positiv auf die 
Wirkfaktoren Bioklima, Lufthygiene und Erholung aus.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 23 
Zusammenfassend ergeben sich durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine nega- 
tiven Auswirkungen für den Menschen, vielmehr kann sogar von einer Verbesserung der 
Situation ausgegangen werden. 
Schutzgut Fläche 
Sowohl der nördliche als auch der südliche Änderung sbereich sind dem Siedlungsbereich 
zuzuordnen. Lediglich im nordwestlichen Teil der Ca mbrai-Fritsch-Kaserne kann die als 
„Grünfläche, öffentliche und private Sportanlagen“ im ursprünglichen FNP dargestellte Flä- 
che als Erholungsfläche gewertet werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Die Planung entspricht in besonderer Weise dem scho nenden Umgang mit Grund und Bo- 
den, da mit der Umsetzung des Bebauungsplans S 26 -  Ludwigshöhviertel - der Versiege- 
lungsgrad verringert wird und innerhalb des Siedlun gsbereichs ehemals bereits genutzte 
Flächen wieder nutzbar gemacht werden. Somit wird e in positiver Beitrag zur Verringerung 
des Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Au ßerdem werden die Siedlungsflächen 
Ludwigshöhviertel und Eberstadt-Nord durch eine Grünzäsur ungleich besser untergliedert. 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind negative Auswirkungen auf das Schutz-
gut Fläche auszuschließen. 
Schutzgut Boden 
Im BodenViewer Hessen (2017) werden für den Geltung sbereich „Böden und Flächen anth- 
ropogener Überprägung“ ausgewiesen und als „Fläche für Siedlung, Industrie und Verkehr“ 
dargestellt. Infolge der intensiven Vornutzung ist im Planungsgebiet nicht mehr mit ursprüng- 
lichen oder natürlichen Böden zu rechnen. Im Umfeld  des Geltungsbereiches liegen Flug- 
sande mit unterschiedlichen Mächtigkeiten vor. Die Böden bestehen aus quartären Sedimen- 
ten (fluviatile Kiese, durch Windtransport aufgelag erte Sande und tonig-schluffige Sande, 
„Flugsand-düne“). Die hauptsächlich vorkommende Bod eneinheit sind Braunerden mit Bän- 
dern. 
Aufgrund der militärischen Vornutzung ist das Schut zgut Boden durch einen recht hohen 
Versiegelungsanteil, Auffüllungen und Geländemodell ierungen stark anthropogen überprägt 
und entsprechend vorbelastet. 
Bodenverunreinigungen 
Entsprechend durchgeführter Untersuchungen wurden i m nördlichen Änderungsbereich der 
Cambrai-Fritsch-Kaserne verschiedene Kontaminationen nachgewiesen. Es liegt bereits ein 
Bodensanierungskonzept vor, das die notwendigen Maß nahmen im Rahmen der Vorha- 
benumsetzung definiert. Entsprechend kann die Besei tigung der schädlichen Bodenverun- 
reinigungen als gesichert angesehen werden. 
Kampmittel 
Gemäß einer historisch-genetischen Rekonstruktion k ann für das gesamte Änderungsgebiet 
kein Kampfmittelverdacht bestätigt werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Mit der geplanten Gebietsentwicklung - Ludwigshöhviertel - ist eine Reduzierung des Versie- 
gelungsgrades verbunden, auch erfolgt die Beseitigu ng/Sicherung von Bodenverunreinigun- 
gen. Insgesamt sind infolge der Änderung des Fläche nnutzungsplans Negativeffekte für das 
Schutzgut Boden auszuschließen.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Schutzgut Wasser 
Innerhalb der beiden Änderungsbereiche befinden sich keine Oberflächengewässer.  
Das Grundwasser fließt von Osten kommend, mit wenig en Metern Flurabstand auf und in 
dem teilweise tief zerklüfteten Granodiorit nach We sten. Mit dem Übergang in die Ober-
rheinebene sinkt der Grundwasserspiegel rasch auf m ehr als 10 m unter Geländeniveau. Im 
Zuge von Untersuchungen wurde kein freies Grundwass er angetroffen. Es ist aber mit tem- 
porär auftretendem Schicht- und Stauwasser zu rechnen. 
Eine Grundwasseranreicherung durch Niederschläge fi ndet im Betrachtungsgebiet nur über 
unbebaute/unversiegelte Flächen statt, allerdings i st aufgrund der kleinräumlich wechseln- 
den Tiefgründigkeit der Böden die Versickerungskapazität sehr unterschiedlich. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der Gebietsentwicklung - Ludwigshöhviertel - wird der Versiegelungsgrad reduziert 
und die vorhandenen Bodenverunreinigungen beseitigt  bzw. gesichert, auch wird die Versi- 
ckerung des unbelasteten Niederschlagswassers inner halb des Geltungsbereichs für alle 
überbauten Flächen festgesetzt. Somit ist insgesamt  mit einer deutlichen Verbesserung für 
den Wasserhaushaltes zu rechnen und negative, aus d er Flächennutzungsplan-Änderung 
resultierende Auswirkungen können ausgeschlossen werden. 
Schutzgut Klima/Luft 
Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Ge biet. Großklimatisch betrachtet liegt 
das gesamte Rhein-Main-Gebiet im Übergangsbereich v om subatlantischen zum schwach 
subkontinentalen Klima und ist als mäßig humid zu bezeichnen. 
Aufgrund des Bauvolumens und der großräumig versieg elten Freiflächen in den zu betrach- 
tenden Teilbereichen ist eine moderate bis starke Überwärmung gegeben.  
Innerhalb der Änderungsbereiche selbst sind in begr enztem Umfang kaltluftproduzierende 
Flächen in den mit Vegetation bestandenen Flächen d es Konversionsstandortes gegeben. 
Außerhalb des Betrachtungsgebiets verlaufen nördlic h und westlich markante Kaltluftbewe- 
gungen in westliche Richtung. Außerdem fungieren di e angrenzenden Waldflächen als 
Frischluftentstehungsgebiete, die einem hohen klimaökologischen Schutzstatus unterliegen.  
Das lokale Windsystem aus westwärts abfließender Fr isch- und Kaltluft ist zumindest in der 
Cambrai-Fritsch-Kaserne (nördlicher Änderungsbereic h) positiv klimawirksam (Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt 2011). 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der geplanten Baumaßnamen im Rahmen des Bau leitplanverfahrens S 26 - Lud- 
wigshöhviertel - kommt es zwar zu einem Verlust von  Grünflächen und Baumbestand, doch 
sieht die Planung insgesamt eine Reduzierung des Ve rsiegelungsgrades, eine umfassende 
Durchgrünung der Straßenräume und Grundstückfreiflä chen sowie Grünanlagen in relevan- 
ter Größe vor, die die unvermeidbaren Beeinträchtig ungen auffangen. Innerhalb der Sied- 
lungsfläche vorhandene Wald- und waldähnliche Fläch en werden weitgehend erhalten. Be- 
sonders hervorzuheben und von besonderer Bedeutung für das Klima innerhalb als auch 
außerhalb des Geltungsraums sind die entstehenden V entilationsbahnen, die durch die 
Ausweisung der „Grünflächen, Parkanlagen und sonstigen öffentlichen und privaten Grünan- 
lagen“ im Süden und im Zentrum entstehen. Somit sin d durch die Änderung des Flächennut- 
zungs-plans keine negativen Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima zu erwarten.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 25 
Schutzgut Biotope, Flora, Fauna 
Biotope und Flora 
Bedingt durch die langjährige, intensive militärische Vornutzung sind in den Änderungsberei- 
chen vornehmlich urbane Lebensräume und Stadtbiotop e, wie z.B. Verbundsteinpflaster, 
Asphalt, Vorgärten und parkähnliche Grünflächen anz utreffen, welche sich durch die fehlen- 
de Nutzung zum Teil in unterschiedlichen Sukzessionsstadien befinden.  
An wertgebenden Biotop- und Nutzungstypen konnten die randlichen Waldbiotope, ein Sand-
trockenrasen im Nordwesten der nördlichen Teilfläch e und der umfangreiche und gebiets- 
prägende Baumbestand festgestellt werden. 
Fauna 
Im Zuge von Untersuchungen konnten an bedeutenden A rten mindestens sieben Fleder- 
mausarten, neun Vogelarten, die Mauer- und Zauneide chse, der Heldbock, sechs Tagfalter- 
arten und vier Heuschreckenarten nachgewiesen werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der Umsetzung des im Parallelverfahren aufg estellten Bebauungsplans S 26 - Lud- 
wigshöhviertel - werden der Sandtrockenrasen und er hebliche Anteile der randlichen Wald- 
bio-tope sowie des Baumbestandes erhalten. Ebenso w ird auf der Ebene des Bebauungs- 
plans der Artenschutz umfassend berücksichtigt. 
Insgesamt ergeben sich durch die FNP-Änderung keine  negativen Auswirkungen auf die 
Schutzgüter Biotope, Flora und Fauna zu erwarten, zumal insbesondere Artenschutzbelange 
auf den nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen sind. 
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild 
Das Erscheinungsbild der zu betrachtenden Änderungsbereiche wird wesentlich geprägt von 
der Gebietslage in einer bewegten Topographie zwisc hen den östlich angrenzenden Wald- 
flächen und dem im Westen gelegenen Naturschutzgebi et Bessunger Kiesgrube bzw. einer 
südlich anschließenden Waldinsel sowie vom Gebäudeb estand und dem sehr umfangrei- 
chen Großbaumbestand im Geltungsbereich selbst. Im Norden schließt der patchworkartig 
strukturierte, v. a. aus Gärten und Sportanlagen be stehende, dem Saubachgraben folgende 
Grünzug Bessungen Süd an. Im Süden wird die schmal zulaufende Jefferson-Siedlung nur 
durch ein schmales Waldband von dem großzügig durch grünten Villengebiet im Norden von 
Eberstadt getrennt. Diese besondere Lage im Raumgef üge bedingt einen inselartigen Cha- 
rakter des Gesamtgeländes.  
Die Cooperstraße separiert die nördlich gelegene Ca mbrai-Fritsch-Kaserne und die Jeffer- 
son-Siedlung im Süden, die dennoch zusammen ein in sich geschlossenes Areal bildeten. 
Nach Aufgabe der militärischen Nutzung ist die Coop erstraße wieder für die Öffentlichkeit 
nutzbar. Das Gelände wird bis heute von einer weitestgehend erhaltenen Zaunanlage umge- 
ben, die zugleich die Abgrenzung gegenüber dem Umfeld markiert. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Insgesamt kann im Zuge der Umsetzung des Bebauungsp lans S 26 - Ludwigshöhviertel - 
von einer angepassten und angemessenen Neugestaltun g des Ortsbildes, unter Einbe- 
zug/Beibehaltung wertgebender und prägender Strukturen, ausgegangen werden.  
Durch die großflächigen, das Gesamtgebiet gliedernd en „Grünflächen, Parkanlagen und 
sonstigen öffentlichen und privaten Grünanlagen“ ka nn ein erheblicher Anteil des gebiets-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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prägenden Baumbestandes erhalten werden, welcher du rch auf Bebauungsplan-Ebene ge- 
plante Neupflanzungen ergänzt wird. 
So sind durch die Flächennutzungsplanänderung Negat iveffekte auf das Landschafts- und 
Ortsbild auszuschließen. 
Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Im Änderungsbereich befindet sich ein denkmalgeschü tztes Ensemble im Zentrum der 
ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne. Dies setzt sich aus vier Bestandgebäuden, den zugehöri- 
gen Maueranlagen sowie dem Platz in der Mitte mit s einem ausgeprägten Baumbestand 
zusammen.  
Als Sachgüter sind v.a. der umfangreiche Gebäudebestand sowie die Infrastrukturanlagen in 
den Betrachtungsgebieten zu nennen, die je nach bau lichem Zustand einen entsprechenden 
Sachwert aufweisen. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird das denkmalgeschützte Ensemble als „Kul- 
turdenkmal (Gesamtanlage)“ nachrichtlich übernommen  und bleibt erhalten. Bei den vorge- 
sehenen Umnutzungsmaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu berücksichtigen.  
Des Weiteren ist auf Bebauungsplan-Ebene durch die geplante Konversionsentwicklung des 
Geländes der ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jeff erson-Siedlung mit einer wesentli- 
chen Wertsteigerung für die Liegenschaft (Baugrunds tücks-, Immobilien- und Infrastruktur- 
werte) zu rechnen. 
Insgesamt werden durch die FNP-Änderungen keine neg ativen Auswirkungen auf Kultur- 
oder Sachgüter induziert. 
4.3. Entwicklung bei Nichtdurchführung 
Eine Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänder ung hätte zur Folge, dass die Ent- 
wicklung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhvierte l - aus dem Flächennutzungsplan 
nicht gewährleistet werden könnte. Der planungsrech tliche Status (v.a. Cambrai-Fritsch-
Kaserne als Sonderbaufläche Bund) bliebe erhalten, wesentliche Veränderungen wären 
nicht möglich. 
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausg leich und zur Überwa- 
chung 
Im Zuge der Rahmenplanung zum Ludwigshöhviertel sin d bereits umfassende Maßnahmen 
zur Eingriffsvermeidung, -minderung und zum Eingriffsausgleich berücksichtigt worden.  
Hierbei sind zu nennen: 
• Flächenrecycling / Wiedernutzbarmachung bereits ge störter bzw. baulich geprägter 
Standorte 
• Flächenentsiegelung und Schaffung zusammenhängende r, unversiegelter Flächen in bau- 
lich nicht beanspruchten Bereichen 
• Schaffung von Grün- und Freiflächen sowie von Fuß-  und Radwegeverbindungen inner- 
halb des Plangebiets und als Verbindung zu den angrenzenden Siedlungsbereichen 
• Erhalt / Sicherung von Ventilationsbahnen (Landsch aftstreppe und Grünfläche zwischen 
der Jefferson-Siedlung und Eberstadt) und Neuschaffung klimawirksamer Grünstrukturen

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 27 
• Erhalt bestehender, wertvoller Biotopstrukturen (i nsbesondere von Sandtrockenrasen, 
Waldbestände, wertgebender und prägender Einzelbäume) 
• Beibehaltung / Entwicklung vorhandener, grüngepräg ter Randzonen zu benachbarten 
Wald- und Siedlungsflächen 
• Erhalt bzw. verträgliche Umnutzung des denkmalgesc hützten Ensembles im Zentrum der 
Cambrai-Fritsch-Kaserne (Quartiers-Carré) 
Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die auf Ebene des B ebauungsplans bzw. auf Vorha- 
benebene zu berücksichtigen sind: 
• Beseitigung bestehender Bodenbelastungen  
• ökologische Regenwasserbewirtschaftung (Trennkanal isation, dezentrale Versickerung 
sämtlichen Niederschlagswasser) 
• Berücksichtigung von Artenschutzbelangen (insbes. bzgl. Mauersegler, Zaun- und Mau- 
ereidechse sowie Heldbock) 
• Ausreichender aktiver und / oder passiver Schutz v or Immissionsbelastungen 
Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen ergeben sich für alle abiotischen Schutzgüter keine 
verbleibenden nachteiligen Auswirkungen, für Boden und Wasser kann vielmehr sogar von 
einer Verbesserung der Situation ausgegangen werden . Einzig für die biotischen Schutzgü- 
ter Biotope, Tiere und Pflanzen sind in einem gewis sen Umfang mit verbleibenden nachteili- 
gen Auswirkungen zu rechnen. Ursächlich hierfür ist v. a. die über mehrere Jahre stark redu- 
zierte bzw. nicht mehr gegebene Flächennutzung in V erbindung mit der vorgesehenen um- 
fassen-den Neustrukturierung des Gebiets. Der erfor derliche Ausgleich wird im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahren S 26 durch externe Maßnahmen  (wie z.B. Stilllegungen der forst- 
wirtschaftlichen Nutzung, Waldumbau-, Wiederauffors tungs- sowie Waldrandentwicklungs- 
oder –aufbaumaßnahmen im Stadtgebiet Darmstadt) kom pensiert. 
Ein Monitoring in Folge der Flächennutzungsplanänderung ist nicht notwendig. 
6. Planungsalternativen und Monitoring 
Im Rahmen der Überlegungen zur möglichen Folgenutzung der Konversionsfläche wurde ein 
städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungs wettbewerb durchgeführt, um unter-
schiedliche Entwicklungsvarianten und Nutzungsmögli chkeiten für die Cambrai-Fritsch-
Kaserne und Jefferson-Siedlung zu ermitteln. Nach P rüfung der verschiedenen Lösungsan- 
sätze wurde die Variante weiterverfolgt, die den De nkmalschutzbelangen, dem Wohnraum-
bedarf sowie verkehrlichen Ansprüchen und Umweltanf orderungen am besten Rechnung 
trägt. 
Ein Monitoring zur frühzeitigen Erfassung unvorherg esehener Umweltauswirkungen ist auf 
Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. 
7. Zusammenfassung 
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Entwicklung des Änderungsbe- 
reichs in ein neues Wohnquartier planungsrechtlich vorbereitet. Das geplante Wohngebiet 
soll sich unter Berücksichtigung der städtebauliche n und grünordnerischen Anforderungen 
und Entwicklungsziele in das Stadtbild einfügen. Di e Darstellungen der „Sonderbaufläche 
Bund (Verteidigung)“ und „Grünfläche, öffentliche und private Sportanlagen“ werden im nörd- 
lichen Bereich der ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne in  „Wohnbaufläche“, „Gemeinbedarfsflä- 
chen, Schulen, Gemeinbedarfsflächen, Sporthallen“ sowie in „Grünflächen, Parkanlagen und 
sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ geänd ert. Ergänzt werden darüber hinaus die

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Darstellung einer „Freihaltung für ÖPNV-Trassen“, e in „Hauptradweg, Hauptfußweg“, eine 
„ausgewählte Grünverbindung“ sowie die nachrichtlic he Übernahme „Kulturdenkmale (Ge- 
samtanlage)“.  
Im Änderungsbereich im Süden der Jefferson-Siedlung  wird die Darstellung von „Wohnbau-
fläche“ in „Grünfläche, Parkanlagen und sonstige öf fentliche und private Grünanlagen“ sowie 
„Waldflächen“ geändert. 
Insgesamt ist das Gebiet durch seine militärische V ornutzung und der umfangreichen Be- 
bauung bzw. Versiegelung in Bezug auf den Naturhaus halt als vorbelastet zu betrachten. 
Auf-grund der langen Nichtnutzung des Gebiets konnt en sich aber über die Zeit einige wert- 
geben-de Strukturen entwickeln, die für eine entspr echende Anzahl an Arten als Lebens- 
raum dienen. Insbesondere der Baumbestand, die Waldbestände und der Sandtrockenrasen 
sowie die Ruderalflächen bilden bedeutsame Biotopst rukturen. Für den Artenschutz sind 
insbesondere die nachgewiesenen Fledermäuse, Vögel,  Reptilien und Totholzkäfer von Be- 
deutung. Durch die Ausweisung der Grünflächen werde n ein Teil der Bestandsbäume und 
der wertgebenden Biotoptypen (Wald und Sandtrockenr asen) erhalten. Zudem werden im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens S 26 - Ludwigshö hviertel - umfangreiche Vermei- 
dungs- und Ausgleichmaßnahmen vor dem Eingriff gesi chert, wodurch der Fortbestand der 
vorkommenden Arten im Betrachtungsgebiet gewährleistet werden kann. 
Die Änderung des Flächennutzungsplans verursacht ke ine erheblichen oder negativen Be- 
einträchtigungen der Umwelt. 
8. Quellen- und Literaturverzeichnis 
A
LBERT SPEER + PARTNER GMB H (AS+P)  (2018): Vorentwurf „Bebauungsplan S 26 – 
Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung, Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (§ 
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BÜRO FÜR GEOTECHNIK DIPL .-ING . STEFAN BRILL (2016 B): Konversionsflächen Cambrai-
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DR. GRUSCHKA 
 INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2019 A): Schalltechnische Untersuchung 
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DR. GRUSCHKA 
 INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2019 B): Schalltechnische Untersuchung 
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GÖTTE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN GMB H (2020): Umweltbericht mit integriertem landschaft s- 
planerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan S 26 „Lu dwigshöhviertel“, Frankfurt am Main, 
07.08.2020  
G
ÖTTE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN GMB H (2019): Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung 
zum Bebauungsplan S 26 „Ludwigshöhviertel“, Frankfurt am Main, 16.08.2019  
HLBG (2017): Geoportal Hessen, Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoin- 
formation, http://geoportal.hessen.de/

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 29 
HMUKLV  (2019): 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan Ballung sraum Rhein-Main, Teilplan 
Darmstadt, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima schutz, Landwirtschaft und Verbrau- 
cherschutz, Wiesbaden, April 2019 
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 UMWELT UND BIOTECHNIK GMB H (2019b): Abfallrechtlicher Untersuchungsbericht –  
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L
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MULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (M&P) (2011): Ehem. US-Liegenschaft 
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M
ULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2011):  Historisch-genetische Rekonstruk- 
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N
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P
LANUNGSGRUPPE NATUR UND UMWELT (PGNU) (2019a): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 
im Rahmen der geplanten Bebauung der ehemaligen Gel ände der Cambrai-Fritsch-Kaserne 
und der Jefferson-Siedlung, Frankfurt am Main, 13.11.2017 Aktualisierung Juni 2019

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 30  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
PLANUNGSGRUPPE NATUR UND UMWELT (PGNU) (2019b): Artenschutzrechtliches Umset- 
zungskonzept „Ludwigshöhviertel“, Frankfurt am Main, 03.06.2019 
PLANUNGSGRUPPE NATUR UND UMWELT (PGNU) (2019c): Ergebnis der artenschutzrechtlichen 
Kontrolle der alten Kasernengebäude im künftigen „L udwigshöhviertel“ - Gebäudekontrollen, 
Frankfurt am Main, 11.06.2019 
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LANUNGSVERBAND FRANKFURT REGION RHEIN MAIN EHEM . UMLANDVERBAND FRANKFURT - 
UVF  (März 2001): Landschaftsplan UVF.- Frankfurt am Main. 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT / PLANUNGSVERBAND FRANKFURT /R HEIN MAIN , 
(2010/2011): REGIONALER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN  (RegFNP), Darmstadt/Frankfurt am Main. 
ÖKOPLANA  KLIMAÖKOLOGIE LUFTHYGIENE UMWELTPLANUNG (2019): Klimagutachten zum 
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W
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Entwurfsplanung 2020, Pforzheim, 08.05.2020 
W
ISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2017): Konversion Darmstadt Süd, Ausschreibungsun-
terlagen, Europaweiter nichtoffener städtebaulicher  und landschaftsplanerischer Realisie- 
rungswettbewerb mit Präqualifikation; Darmstadt 
W
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Lincoln-Siedlung/Jefferson-Siedlung/ehemalige Cambr ai-Fritsch-Kaserne, Darmstadt, 
Mai 2011 
W
OOD AMEC FOSTER WHEELER E & I GMB H (2019): Ludwigshöhviertel, ehem. Cambrai-
Fritsch-Kaserne - Konzept zur Bodensanierung im Zug e des Gebäuderückbaus und der 
Oberflächenentsiegelung (Rev1), Frankfurt am Main, 01.10.2019 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

anlage 8

293 Zeichen

Punkt 6: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai-
Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0273) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: UWIGA

anlage 6

10364 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.09.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
V  56 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0273 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
271 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5440020 
Kostenstelle: 061-040-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai-
Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 15.09.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
1. Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai -Fritsch-Kaserne) wird 
in 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel - geändert, analog zum 
Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel –. 
2. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des 
Ludwigshöhviertel wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage-Nr. 
2018/0263) durch den südlichen Teilbereich der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt (siehe Abb. 1, 
Seite 3).

- 3 - 
 
Offenlagebeschluss 
3. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne gingen im Rahmen der frühzeitigen 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen 
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. 
4. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der 
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt. 
5. Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wird zugestimmt. 
6. Der Planentwurf und die Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich Ludwigshöhviertel sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a 
Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. 
Durch die Corona-Beschränkungen hat das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung unter 
Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) stattzufinden. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht der 15. Änderung de s 
Flächennutzungsplans 
Planentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.09.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0273 vom 15.09.2020:  
 
Mit dem Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel – sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie 
der Jefferson-Siedlung geschaffen werden.  
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 nicht der geplanten 
Wiedernutzung auf diesen Flächen entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplans S 26 
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan in den 
betreffenden Teilbereichen geändert werden.  
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (siehe 
Abb. 1) ist die Fläche des Teilbereichs Nord, der Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“, als 
„Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünfläche, öffentliche und private 
Sportanlage“ mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für 
Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.  
 
Die Fläche des Änderungsbereichs Teilbereich Süd für den südlichen Bereich der „Jefferson -
Siedlung“, ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 als „Wohnbaufläche“ mit einem 
„Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.  
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit dem 
Geltungsbereich der 15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsp lan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 sind die 
Darstellungen der Flächen in den beiden Teilbereichen Nord und Süd wie folgt zu ändern (siehe 
auch Abb. 2, nächste Seite):

- 5 - 
 
Teilbereich Nord, Bereich der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“: 
 Wohnbauflächen 
 Gemeinbedarfsflächen, Schulen , Sporthallen 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen  
 Freihaltung für ÖPNV-Trassen 
 Hauptradweg, Hauptfußweg 
 Ausgewählte Grünverbindungen,  
 Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme.  
Teilbereich Süd, südlicher Teilbereich der „Jefferson-Siedlung“: 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen,  
 Waldflächen, 
 Trasse für Hauptabwasserleitungen.  
 
Abb. 2: Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel – 
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Das Verfahren für die 15. Änderung de s Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 eingeleitet. Es erfolgt im Parallelverfahren 
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans S 26 – Ludwigshöhviertel –.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde vom 
Magistrat am 07.11.2018 beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung erfolgte die 
frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018.

- 6 - 
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des 
Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits 
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.  
 
 
Zu 1. und 2.: 
Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans ( ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne) 
soll analog zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren S 26 in – Ludwigshöhviertel – 
geändert werden. 
 
Des Weiteren soll der Geltungsbereich der 15. Änderung des Fläch ennutzungsplans gegenüber 
dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018  (Vorlage-Nr. 2018/0263) um den Teilbereich Süd, 
der den südlichen Bereich der „Jefferson-Siedlung“ umfasst, ergänzt werden (siehe Abb. 2).  
 
Die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans 2006 für den südlichen Teilbereich 
der Jefferson-Siedlung soll von „Wohnbaufläche“ in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige 
öffentliche und private Grünanlagen“ und „ Waldflächen“ geändert werden.  
Dieser Bereich soll künftig als Grünzäsur zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Stadtteil 
Eberstadt fungieren und gleichzeitig eine Vernetzungsfunktion der Grünstrukturen übernehmen. 
Im Bebauungsplan S 26 soll der südliche Bereich der Jefferson -Siedlung als Fläche für 
Artenschutzmaßnahmen, Grünflächen und Waldflächen festgesetzt werden.  
Des Weiteren soll die „Trasse für Hauptwasserleitungen“ an den realen Verlauf angepasst 
werden. 
 
 
Zu 3.: 
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in  Anlage 1 
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
 
 
Zu 4.: 
Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen  der Öffentlichkeit (Anlage 2, datenschutzrelevante 
Anlage), die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingingen und 
zusammengefasst wurden, wird zugestimmt. 
 
Über die Prüfung der Stellungnahmen der Anlagen 1 und 2 wird zum Feststellungsbeschluss 
abschließend entschieden. 
 
 
Zu 5. und 6.: 
Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel –
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) mit den Teilbereichen Süd und Nord und seiner 
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
 
Die o.g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind der 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonsti gen Träger öffentlicher Belange sowie 
der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu legen und gemäß 
§ 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs - und 
Genehmigungsverfahren während der COVID -19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - 
PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 und 4 BauGB durch die 
Veröffentlichung im Internet gem äß §§ 2 und 3 PlanSiG ersetzt  werden. Dabei soll als 
zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG parallel eine Auslegung der o.g. 
Planunterlagen erfolgen, soweit dies den Umständen nach möglich ist. Dies bedeutet, dass 
eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 
Abstands- und Hygieneregelungen im Stadtplanungsamt erfolgen kann. Darauf wird in der 
Bekanntmachung hingewiesen.  
 
 
Die Dezernentin III: Die Dezernentin V: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz 
Stadträtin Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 9 Exemplare des Entwurfs zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für die 
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters

anlage 2

38357 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.11.2 018, 13.12.2018, 
21.01.2019, 08.02.2019 und 08.03.2019: 
 
Schreiben vom 29.11.2018, Dez. III 33.1: 
 
Dem Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungspla ns ist zu entneh- 
men, dass das Gebiet durch die Straßenbahn verkehrl ich gut angebunden 
werden soll. lm Entwurf des Bebauungsplans S 26 ,,C ambrai-Fritsch-
Kaserne/Jefferson-Siedlung" ist bereits unter Ziffe r 7.1.4 - Verkehr/ Er- 
schließung eine Variante zur Verlängerung der Straß enbahnlinie 3 bis zur 
Heidelberger Straße beschrieben. ln beiden Planentw ürfen ist zwar in den 
Abbildungen die ,,Haupttrasse örtlicher ÖPNV" im Bereich des betreffenden 
Geländes, jedoch nicht bis zur Heidelberger Straße,  dargestellt. Aufgrund 
der bestehenden Absichten sehe ich jedoch eine ents prechende Ergän- 
zung des Flächennutzungsplans als geboten. 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Straßenbahntrasse ist im Geltungsbereich der 15 . Flächennutzungs- 
planänderung dargestellt. Die Darstellung der gepla nten Straßenbahn wur- 
de im Planentwurf zur Offenlage in „Freihaltung für  ÖPNV-Trassen“ geän- 
dert. Erst mit Planfeststellungsbeschluss kann die Straßenbahntrasse im 
Flächennutzungsplan als „Haupttrasse ÖPNV“ dargeste llt werden.  
 
Da die Trassenführung erst mit Planfeststellungsbes chluss feststeht, kann 
die Ergänzung des Flächennutzungsplans als „Haupttr asse ÖPNV“ bis zur 
Heidelberger Straße dargestellt werden.  
Die Straßenbahntrasse ist Gegenstand eines gesonder ten Planfeststel- 
lungsverfahrens. 
 
 
 
Schreiben vom 13.12.2018, Dez. III 31.2:  
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die bauleitplanerischen 
Überlegungen zur Folgenutzung der ca. 34 ha großen Konversionsfläche, 
die im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut zungsplan -
RPS/RegFNP - 2010 überwiegend als "Vorranggebiet Si edlung" festgelegt 
ist, keine grundsätzlichen Bedenken. Soweit randlic h Vorranggebiete für 
Natur und Landschaft, - für die Forstwirtschaft ode r den Regionalen Grün- 
zug tangiert werden, erfolgt deren Inanspruchnahme jeweils nur in einem 
geringem, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang und beg egnet insoweit 
keinen Bedenken. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass 
gegen die bauleitplanerischen 
Überlegungen zur Folgenutzung der Konversionsfläche  keine grundsätzli- 
chen Bedenken bestehen.  
Weiterhin wurde zur Kenntnis genommen, dass, soweit  randlich Vorrang- 
gebiete für Natur und Landschaft, für die Forstwirt schaft oder den Regiona- 
len Grünzug tangiert werden, deren Inanspruchnahme jeweils nur 
in einem 
geringem, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang erfolgt  und insoweit keinen 
Bedenken begegnet.   
 
 
Von der oberen Forstbehörde wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Plan- 
gebiet Großteils um ein bereits bebautes Areal hand elt, an dessen östli- 
chen Bereich Wald angrenzt. Innerhalb des Bebauungsplans (insbesondere 
Flurstück 3/14 in Flur 58) ist Wald im Sinne des § 2 Hessisches Waldgesetz 
-HWaldG - überplant, der jedoch nicht in Anspruch g enommen werden soll. 
Aus Sicht der oberen Forstbehörde sollten diese Flä chen gemäß § 9 Abs. 1 
Nr. 18b BauGB als Wald festgelegt werden. 
 
Der Anregung wurde gefolgt.  
 
Am 25.09.2019 fand mit einem Vertreter von Hessen F orst eine Ortsbege- 
hung des Geländes insbesondere im Hinblick auf die Art der Festsetzung 
der Waldflächen und den Waldrand im Geltungsbereich  statt. Der vorhan- 
dene Gehölzsaum (mit Bäumen bewachsene Randzone, di e in der Regel 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 bis zum Böschungsfuß reicht) wurde bei dieser Begeh ung als „Wald“ nach 
Forstrecht definiert und entsprechend im Bebauungsp lanentwurf zur Offen- 
lage nach § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB als Wald festges etzt. Der waldähnli- 
che Bestand im Bereich des ehemaligen Casinos an de r Cooperstraße 
wurde als Flächen für die Erhaltung von Gehölzen festgesetzt. 
 
Im Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan s Teilbereich Süd 
wurde die südliche Fläche als Wald dargestellt.  
 
 
Im Falle einer Inanspruchnahme der Waldflächen wird  auf § 12 HWaldG 
verwiesen. Die zu ständige Behörde für Waldumwandlungen ist hier der 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Sämtliche den Wald betref- 
fenden Maßnahmen sind im Vorfeld mit der zuständige n unteren Forstbe- 
hörde- hier dem Forstamt Darmstadt- abzustimmen. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass im Falle einer  Inanspruchnahme 
der Waldflächen § 12 HWaldG zu berücksichtigen ist und dass sämtliche 
den Wald betreffenden Maßnahmen im Vorfeld mit der zuständigen unteren 
Forstbehörde abzustimmen sind. 
 
 
Aus der Sicht der Abteilung ·Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt neh- 
me ich wie folgt Stellung: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. Es bestehen Nachforderungen. Folgende Auflage und Hin- 
weise bitte ich aufzunehmen 
.  
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversor gung für das Baugebiet 
dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswass er) ist zu ermitteln 
(Jahresmenge und Sp itzenbedarf) . Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf 
eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achte n. Der Nachweis, 
dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen  Wasserversorger 
gedeckt werden kann, ist zu erbringen. 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Aus den vorgelegten Unterlagen gehen keine Aussagen  zur Entwässerung 
hervor. Eine Prüfung und Stellungnahme ist somit ni cht möglich. Es muss 
zum jetzigen Zeitpunkt die Entwässerung als nicht g esichert angesehen 
werden . 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Diese betreffen das Bebauungsplanverfahren und sind  daher nicht Gegen- 
stand der Flächennutzungsplanänderung, die im Paral lelverfahren durchge- 
führt wird.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Bodenschutz 
 
Innerhalb des Plangebiet liegen die in der Altfläch endatei Hessen (FIS-AG 
Fachinformationssystem Altlasten und Grundwassersch adensfälle) erfasste 
Altflächen Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie Jefferson Siedlung vor (ALTIS-
Nummern 411.000.043-000.001 bzw.411.000.043-000.003). 
 
Beide Flächen wurden in den vergangenen Jahren aufg rund der früheren 
Nutzung historisch erkundet sowie orientierend unte rsucht. Fünf der insge- 
samt 48 Kontaminationsverdachtsflächen wurden weite rgehenden Untersu- 
chungen unterzogen. Ein entsprechender Bericht lieg t mir noch nicht vor. 
Nach dem Gebot der planerischen Konfliktbewältigung  darf der Bebau- 
ungsplan die von ihm ausgelösten Nutzungskonflikte nicht unbewältigt las- 
sen. Die der Abwägung zugrundeliegenden Gutachten s
ind der Begrün- 
dung als Anlage beizufügen. Darüber hinaus sind die  Gutachten dem Re- 
gierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschut z und Umwelt, Dezer- 
nat IV/Da 41.5 vorzulegen.  
 
Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse h insichtlich Per- und 
polyfluorierter Chemikalien (PFC) sollte über die l aufenden Untersuchun- 
gen hinaus überprüft werden, ob in der Vergangenhei t auf betreffender 
Fläche PFCs bspw. als Löschschaumkomponenten zum Ei nsatz kamen 
und entsprechend der Rechercheergebnisse Untersuchu ngen veranlasst 
werden. Liegen im Planbereich entsprechende Flächen , deren Böden er- 
heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sin d, so sollen sie nach 
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan gekennzeich net werden 
. Die 
Kennzeichnung hat hier lediglich eine Warnfunktion und dient nicht der 
bauleitplanerischen Konfliktbewältigung . Die aufgrund der Planung gege- 
benenfalls erforderliche Sanierung muss technisch, rechtlich und finanziell 
möglich sein. Im Bebauungsplan sind soweit erforder lich Festsetzungen zu 
treffen, die zur Behandlung der Bodenbelastung nach  § 9 BauGB zulässig 
und geeignet sind. Soll der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden, muss 
eine technische und wirtschaftliche Machbarkeit der  Bodensanierung durch 
ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren gesichert sein. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt.  
 
Ergebnis der „Erfassung und Erstbewertung (Phase 1)  von kontaminations- 
verdächtigen Flächen (KVF) auf der Jefferson Siedlung  Darmstadt“ (Be- 
richt vom 27.04.2010) durch die IBL Umwelt und Biot echnik GmbH war: „Im 
Rahmen der durchgeführten Untersuchungen wurden ins gesamt 5 KVF 
identifiziert. Eine Gefährdung durch den direkten K ontakt über den Wir- 
kungspfad Boden-Mensch oder eine Gefährdung des Sch utzgutes Grund- 
wasser durch die Verlagerung im Boden vorhandener S chadstoffe ins 
Grundwasser ist nicht zu erwarten. Weitere umweltte chnische Erkun- 
dungsmaßnahmen der Phase IIa werden derzeit nicht empfohlen.“  
Weitere 2 KVF-Flächen wurden im Rahmen der Orientie renden Untersu- 
chung Phase IIa für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und  die Jefferson-
Siedlung durch das Büro Bullermann und Schneble untersucht (Bericht vom 
01.10.2012). Ergebnis war, dass zunächst kein Erfor dernis zu weiteren 
Untersuchungen besteht.  
Dies wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt bestät igt: Gemäß Schrei- 
ben des Regierungspräsidiums vom 12.02.2013 besteht  kein weiterer 
Handlungsbedarf. 
 
Auf der Liegenschaft Cambrai-Fritsch-Kaserne  wurden anhand von Un- 
tersuchungen, die auf der Grundlage einer Recherche  zu umwelttechni- 
schen Aspekten der Konversionsareale in Darmstadt a us dem Jahr 2007 
beruhten, im Jahr 2010 zwanzig Kontaminationsfläche n (KVF) identifiziert 
(„Erfassung und Erstbewertung (Phase 1) von kontami nationsverdächtigen 
Flächen (KVF) auf der Liegenschaft Cambrai-Fritsch- Kaserne und Jeffer- 
son-Siedlung“, IBL Umwelt und Biotechnik GmbH), wob ei bei sechzehn 
KVF weitere umwelttechnische Erkundungsmaßnahmen de r Phase IIa 
empfohlen wurden. Aus dieser orientierenden Untersu chung (Phase IIa) im 
Jahr 2012 resultierte, dass für zehn Kontaminations verdachtsflächen weite- 
rer Handlungsbedarf besteht, deren Anzahl und Unter suchungsumfang auf 
Basis einer Stellungnahme durch den Landesbetrieb B au und Immobilien 
Hessen (LBIH) konkretisiert wurden. 
Anschließend hat das Büro Arcadis, Darmstadt die Un tersuchung „Ehema- 
lige US-Liegenschaft Cambrai-Fritsch-Kaserne in Dar mstadt, We 129507,

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15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Phase IIb: Detailuntersuchung“ (12.01.2017) erarbeitet. 
An acht der zehn untersuchten KVF wurden Kontaminat ionen mit organi- 
schen Schadstoffen bzw. Schwermetallen nachgewiesen . Es wurde festge- 
stellt, dass erst Handlungsbedarf besteht bzw. eine  Neubewertung vorzu- 
nehmen ist, wenn Umnutzungen oder Bodeneingriffe erfolgen. 
Im Jahr 2019 wurde eine Auswertung des Berichts zur  Phase IIb: Detailun- 
tersuchung im Hinblick auf die Planung und ein ents prechendes Konzept 
der Bodensanierung durch Aushub bzw. weiterer Unter suchungsmaßnah- 
men zur Abgrenzung der Bodenbelastungen an KVF 11, 15 und 36 im Zuge 
des Gebäuderückbaus und der Oberflächenentsiegelung  erstellt (IB Wood, 
01.10.2019).  
Zur Vorbereitung der späteren Bautätigkeiten im Gel tungsbereich des Be- 
bauungsplans (Baufeldfreimachung) wurden im Jahr 20 19 durch den Flä- 
cheneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG Anträge  für den Gebäu- 
derückbau und die Oberflächenentsiegelung gestellt.  Die Genehmigung für 
den Abriss erfolgte nach Beteiligung der Unteren un d Oberen Boden- 
schutzbehörde im November 2019 und beinhaltete die Auflage, die vorhan- 
denen Bodenbelastungen im Zuge der Baufeldfreimachung zu entfernen.   
Die Beseitigung der Kontaminationen ist technisch, rechtlich und finanziell 
möglich. Im Zuge der Baufeldfreimachung werden alle  bekannten bauleit- 
planerisch relevanten Belastungen und Fremdstoffanr eicherungen durch 
den Flächeneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG beseitigt, um 
damit Einschränkungen in der Grundstücksgestaltung zu vermeiden.  
 
 
Ergänzung zum Bodenschutz (IV/DA 41.5) mit Schreiben vom 
08.02.2019: 
 
Das Gutachten über die weiterführenden Untersuchung en (Phase IIb: De- 
tailuntersuchung vom 12.01.2017) liegt mir nun vor.  Demnach wurden 10 
Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) im Jahr 2016 w eitergehend unter- 
sucht. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich ableiten, dass für 
zwei KVF kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht . Für die übrigen 
acht KVF gilt, dass bei momentaner Nutzung die fest gestellten Belastungen 
des Bodens keine Gefährdungen darstellen. Bei einer  Umnutzung, d.h. bei 
Vorliegen konkreter Pläne für die zukünftige Nutzun g der entsprechenden 
Flächen sind diese einer Neubewertung zu unterziehe n. Insofern verweise 
ich insbesondere auf die Kennzeichnung der belastet en Flächen im Bebau- 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Im Jahr 2019 wurde eine Auswertung des Berichts zur  Phase IIb: Detailun- 
tersuchung im Hinblick auf die Planung und ein ents prechendes Konzept 
der Bodensanierung durch Aushub bzw. weiterer Unter suchungsmaßnah- 
men zur Abgrenzung der Bodenbelastungen an KVF 11, 15 und 36 im Zuge 
des Gebäuderückbaus und der Oberflächenentsiegelung  erstellt (IB Wood, 
01.10.2019).  
Zur Vorbereitung der späteren Bautätigkeiten im Gel tungsbereich des Be- 
bauungsplans (Baufeldfreimachung) wurden im Jahr 20 19 durch den Flä- 
cheneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG Anträge  für den Gebäu- 
derückbau und die Oberflächenentsiegelung gestellt.  Die Genehmigung für

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16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
ungsplan nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB. 
 
den Abriss erfolgte nach Beteiligung der Unteren un d Oberen Boden- 
schutzbehörde im November 2019 und beinhaltete die Auflage, die vorhan- 
denen Bodenbelastungen im Zuge der Baufeldfreimachung zu entfernen.   
Die Beseitigung der Kontaminationen ist technisch, rechtlich und finanziell 
möglich. Im Zuge der Baufeldfreimachung werden seit  Beginn der Abriss- 
arbeiten alle bekannten bauleitplanerisch relevante n Belastungen und 
Fremdstoffanreicherungen durch den Flächeneigentüme r BVD New Living 
GmbH & Co. KG beseitigt, um damit Einschränkungen i n der Grundstücks- 
gestaltung zu vermeiden.  
 
Eine Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan ist  nach Rücksprache 
mit dem RP daher nicht erforderlich.  
 
 
Immissionsschutz 
 
Die Prüfung der Unterlagen zu o.g. Planung hat erge ben, dass gegen die 
Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung de s FNP aus immissi- 
onsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass 
aus immissionsschutzrechtlicher 
Sicht keine Bedenken gegen die Änderung des FNP bestehen.  
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine Beden- 
ken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf und Flächennut- 
zungsplan vorgebracht. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass 
aus Sicht des Fachdezernats 
Oberflächengewässer keine Bedenken und Anmerkungen gegen die Ände- 
rung des FNP vorgebracht werden. 
 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass durch das Vorh aben keine Roh- 
stoffsicherungsflächen betroffen sind und 
sich keine aktuell unter Bergauf- 
sicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung 
befinden . 
 
Es wurde weiterhin zur Kenntnis genommen, 
dass der Planaufstellung aus 
Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen.

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16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf  einer unvollständigen 
Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä - 
chen betroffen . 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdu ngspotential aus frühe ren bergbau lichen Tätig keiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen.  
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
 
Schreiben vom 21.01.2019, Dez. III 31.2:  
 
Als Nachtrag zur Stellungnahme vom 13.12.2018 werden die  
Fachbeiträge der oberen Naturschutzbehörde sowie des Kampfmittel- 
räumdienstes vom 21.01.2019 zur Kenntnis gegeben: 
 
Naturschutz: 
 
Aus den vorgelegten Unterlagen zur frühzeitigen Bet eiligung geht hervor, 
dass sich innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 3 0 BNatSchG ge- 
schützte Biotope „Sandmagerrasen“ befinden. Ich wei se darauf hin, dass 
bei der Beanspruchung dieser Biotope eine in Aussic ht gestellte Ausnahme 
gem. § 30 Abs.4 BNatSchG benötigt wird. Daher schla ge ich vor, die konk- 
ret zu beanspruchenden Bereiche sowie den hierzu er forderlichen Aus- 
gleich nachvollziehbar und begründet in Text und Ka rte darzustellen. Da 
die Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörd e liegt, rate ich zu 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der angetroffene, gemäß § 30 BNatSchG geschützte Sa ndtrockenrasen 
soll erhalten und in die Artenschutzflächen für die  Mauereidechsenpopula- 
tion (Maßnahmenfläche im Nordwesten) integriert wer den. Das Biotop wur- 
de nachrichtlich in den Bebauungsplan S 26 übernommen. 
 
Durch die nachrichtliche Übernahme ist eine Ausnahm e nach § 30 
BNatSchG nicht erforderlich. Die Übernahme in den B ebauungsplan bzw. 
die geplante Entwicklung dieses Bereiches wurde mit  der zuständigen UNB 
im Vorfeld abgestimmt.

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16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
einer frühzeitigen Abstimmung.  
 
 
Aus dem Protokoll zum Scoping-Termin vom 11.12.2018  geht hervor, dass 
Arten nach Anh. IV der FFH-Richtlinie sowie europäi sche Vogelarten im 
Geltungsbereich vorkommen. Um feststellen zu können , ob dauerhaft 
zwingende Vollzugshindernisse des § 44 BNatSchG geg en eine Umset- 
zung der Planung stehen können, wird die Vorlage ei ner artenschutzrechtli-
chen Prüfung im weiteren Verfahren erforderlich. De r „Leitfaden für die 
artenschutzrechtliche Prüfung bei Planungen und Zul assungsverfahren in 
Hessen“, Hrsg. HMUELV, 2. Fassung (Mai 2011) sollte  angewendet wer- 
den. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bitte ich um eine Darstellung der 
jeweiligen Artvorkommen und ggf. vorgesehenen Maßna hmen in jeweils ei-
ner Karte. Bereits jetzt zeichnet sich das Vorkomme n einer Mauerseglerko- 
lonie als konfliktträchtig ab. Bei Vorhabenumsetzun g sind artenschutzrecht- 
liche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG durch 
den Abriss der Gebäude, die als Fortpflanzungs- und  Ruhestätten dienen, 
nicht ausgeschlossen. Daher sind geeignete Vermeidu ngs- und CEF-
Maßnahmen (continuous ecological function) im Baule itplanverfahren zu 
beschreiben und sicherzustellen.  
 
Unter der Berücksichtigung eines notwendigen zeitli chen Vorlaufes bei der 
Abstimmung und Umsetzung insbesondere von CEF-Maßna hmen, lege ich 
auch hier eine frühzeitige Abstimmung mit der zustä ndigen Unteren Natur- 
schutzbehörde nahe.  
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Artenschutzbelange wurden im weiteren Bauleitpl anverfahren 
vollumfänglich berücksichtigt und inhaltlich mit de r zuständigen UNB 
abgestimmt. 
• Die Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeit rags und das Ar- 
tenschutzrechtliche Umsetzungskonzept der PGNU wurd en im Rah- 
men der weiteren Planung berücksichtigt. 
• Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (PGNU, aktua lisiert Juni 2019) 
richtet sich nach dem aktuellen „Leitfaden für die artenschutzrechtliche 
Prüfung in Hessen“ (HMUKLV 2015). 
• Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (PGNU, aktua lisiert Juni 2019) 
wurden die jeweiligen Artvorkommen grafisch und textlich dargestellt. 
• Für die Mauersegler sind entsprechende CEF-Maßnahm en ausgear- 
beitet und bereits in Umsetzung (Artenschutzrechtli ches Umsetzungs- 
konzept PGNU, Juni 2019). Die aktuell vom Mauersegl er besiedelten 
Gebäude werden solange erhalten, bis die hergestell ten Ersatznist- 
plätze zumindest teilweise angenommen wurden. 
• Das Artenschutzrechtliche Umsetzungskonzept der PG NU (Juni 2019) 
wurde mit der UNB abgestimmt.  
• Die CEF-Maßnahmen u.a. für Eidechsen, Fledermäuse und Vögel 
werden seit 2019 fortlaufend durchgeführt. 
 
 
Vom Geltungsbereich des o. g. Verfahrens werden kei ne Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete überlagert.  
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass vom Geltungsbe reich des Bauleit- 
plans keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete so wie Natura 2000-
Gebiete überlagert werden. 
 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange verweise 
ich auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.  
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass bezüglich weit erer zu vertretender 
naturschutzfachlicher Belange auf die Stellungnahme  der zuständigen 
Unteren Naturschutzbehörde (UNB) verwiesen wird.  
Die UNB hat mit Schreiben vom 18.12.2018 eine Stell ungnahme 
abgegeben. Aus ihrer Sicht bestehen gegen die Änder ung des Flächennut- 
zungsplans keine Bedenken.

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15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Kampfmittelräumdienst:  
 
Die hier eingegangene Stellungnahme vom 17.01.2019 Da-1967-2019 
wurde mit Email vom 11.03.2019 zurückgezogen und du rch folgende Stel- 
lungnahme ersetzt: 
Schreiben vom 08.03.2019, KMRD, Da 1867-2019: 
 
Über die im Lageplan bezeichnete Fläche liegen dem Kampfmittelräum- 
dienst aussagefähige Luftbilder vor.  
 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begrün deten Verdacht erge- 
ben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. Da 
auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munit ionsbelastung dieser 
Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Fläc henabsuche nicht erfor- 
derlich.  
 
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Z uge der Bauarbeiten 
doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunde n werden sollte, bitte 
ich Sie, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu verständigen.  
 
Sie werden gebeten, diese Stellungnahme in allen Sc hritten des Bauleitver- 
fahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentliche n Flächenänderungen 
ergeben. 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass eine Auswertun g der vorliegenden 
Luftbilder keinen begründeten Verdacht ergeben hat,  dass mit dem Auffin- 
den von Bombenblindgängern zu rechnen ist und auch sonstige Erkennt- 
nisse über eine mögliche Munitionsbelastung dieser Fläche nicht vorliegen, 
so dass eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich ist. 
 
Ein Hinweis, dass der Kampfmittelräumdienst unverzü glich zu verständigen 
ist, wenn im Zuge der Bauarbeiten ein kampfmittelve rdächtiger Gegenstand 
gefunden werden sollte, wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. 
 
 
1.2  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der 
Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.11.2018: 
 
Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- 
gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- 
wendungen der Bundeswehr. 
 
Nach Auswertung der übersandten Unterlagen sollen d ie planungsrechtli- 
chen Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung d er ehemaligen 
Cambrai-Fritsch-Kaserne beziehungsweise Jefferson-S iedlung geschaffen 
werden. 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass seitens des Bundesamts für Infra- 
struktur grundsätzlich keine Bedenken bestehen.

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15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Gegen das Vorhaben bestehen seitens der Bundeswehr grundsätzlich kei- 
ne Bedenken. 
 
 
 
Dem Bebauungsplan können Angaben zu maximalen Bauhö hen nicht ent- 
nommen werden. Sollten in dem Plangebiet neue bauli che Anlagen errich- 
tet werden, wird um erneute Beteiligung gebeten. Ei nschränkungen werden 
gegebenenfalls im weiteren Verfahren erhoben. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Bauhöhen baulicher Anlagen sind nicht Gegenstand de r Flächennutzungs- 
planänderung, sondern des Bebauungsplanverfahrens S  26 - Ludwigs- 
höhviertel -, auf welches hiermit verwiesen wird. 
 
1.3 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 30.11.2018: 
 
In der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung w ird unter dem ent- 
sprechenden Gliederungspunkt u.a. die Förderung nac hhaltiger Mobilitäts- 
formen wie dem ÖPNV bei gleichzeitiger Reduktion de s motorisierten Indi- 
vidualverkehrs ausgeführt. Wir begrüßen dieses Plan ungsziel, da es sich 
mit dem im aktuell gültigen Nahverkehrsplans des La ndkreises Darmstadt-
Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt formul ierten Leitbild zur 
Rolle und Funktion des ÖPNV in unserem Verbandsgebi et deckt. Insofern 
können wir im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens vo m Vortrag von 
Anregungen bzw. Bedenken absehen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, dass die d argelegten Ziele 
und Zwecke der Planung im Hinblick auf die Förderun g nachhaltiger Mobili- 
tätsformen wie dem ÖPNV, das formulierte Leitbild d er DADINA zur Rolle 
und Funktion des ÖPNV im Verbandsgebiet deckt und i nsofern von Anre- 
gungen und Bedenken abgesehen wird. 
1.4 Forstamt Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.12.2018: 
 
Zu oben genannter Beteiligung der Behörden nimmt da s Forstamt Darm- 
stadt als untere Forstbehörde wie folgt Stellung. 
 
Gegen die Änderungen der Sonderbauflächen Bund (Ver teidigung) in zivile 
Nutzungen im Flächennutzungsplan bestehen keine Einwände. 
 
 
Der Hinweis, dass gegen die Änderung der Sonderbauf lächen Bund (Ver- 
teidigung) in zivile Nutzungen im Flächennutzungspl an keine Einwände 
bestehen, wurde zur Kenntnis genommen.

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15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Einwände bestehen jedoch gegen den Wegfall von, im Regionalplan aus- 
gewiesenen, 1,5 ha Vorranggebiet für die Forstwirts chaft. Auf Grund der 
Schutz- und Erholungsfunktionen haben Waldflächen e ine besonders hohe 
positive Bedeutung bei der geplanten Verdichtung vo n Wohngebieten. Im 
vorliegenden Fall ist aus hiesiger Sicht ein Antrag  auf Einleitung eines Ziel- 
abweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. 
Nach dem Ziel Z10.2-12 sollen die im Regionalplan d argestellten „Vorrang- 
gebiete für Forstwirtschaft“ dauerhaft bewaldet ble iben. Die Walderhaltung 
hat hier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprü chen. Das „Vorrang- 
gebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung in ein em Umfang von ca. 1,5 
ha im Bereich „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ in Anspruch  genommen. Diese 
Flächen liegen auf bereits heute bebauten Bereichen  bzw. auf großflächi- 
gen, versiegelten Parkplatzflächen; es werden daher  keine Waldflächen 
neu durch die geplante Bebauung in Anspruch genomme n. Da die Inan- 
spruchnahme nur in einem geringen, d.h. nicht raumb edeutsamen Umfang, 
erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben des Re gierungspräsidiums 
Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken. Im Änderu ngsbereich der 
„Jefferson-Siedlung“ hingegen wird ein kleiner Teil bereich entsprechend 
dem Vorranggebiet künftig als Waldfläche dargestellt. 
 
1.5  Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE,  Ida-
Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 11.12.2018: 
 
Die vorliegende Planung wird vom Landesamt für Denk malpflege, hesseAr- 
chäologie, im derzeitigen Stadium abgelehnt, da nic ht sichergestellt ist, 
dass die öffentlichen Belange des Bodendenkmalschut zes und der Boden- 
denkmalpflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) hinreichend berücksichtigt wer- 
den. 
 
Zum ursprünglichen Baubestand der Cambrai-Fritsch-K aserne von 1938 
gehören verschiedene Gebäude, die heute nicht mehr vorhanden sind und 
deren Reste im Boden den Status eines Bodendenkmals  haben können. 
Außerdem ist nach derzeitigem Kenntnisstand unklar,  inwieweit Einbauten 
aus dem Zweiten Weltkrieg (zusätzliche Luftschutzei nrichtungen, Verteidi- 
gungsstellungen März/April 1945) vorhanden sind und  heute nicht mehr 
erkennbar im Boden liegen. Schließlich befinden sic h im direkten Umfeld 
des Plangebiets Bodendenkmäler (römische Siedlungss tellen: Darmstadt 
69 und 70), die in das Plangebiet hineinreichen können. 
 
Es ist damit zu rechnen, dass durch die Bebauung Ku lturdenkmäler im 
Sinne von § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmäler) zerstört werden. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt.  
 
Im Rahmen eines Abstimmungstermins vor Ort mit dem Landesamt für 
Denkmalpflege, hessenArchäologie, am 07.02.2019 wur den Trassenpläne 
bezüglich unterirdischer Leitungen / Entwässerung e rörtert, die nahelegen, 
dass an den vermuteten Stellen keine Bodendenkmäler  zu finden sein kön- 
nen. Diese Pläne wurden dem Landesamt im Nachgang z u dem Gespräch 
von dem Eigentümer der Flächen, der BVD New Living GmbH & Co. KG, 
zur Prüfung zur Verfügung gestellt.  
 
Mit Email vom 26.06.2019 wurde seitens des Landesam ts für Denkmalpfle- 
ge, hessenArchäologie bestätigt, dass die „vorgeleg ten Unterlagen […] 
ausreichend dokumentiert [haben], dass in den Berei chen, in denen mit 
Bodendenkmälern im Geltungsbereich des Bebauungspla ns zu rechnen 
wäre, ausgeprägte Vorschädigungen durch die vorheri ge Kasernennutzung 
bestehen und damit nicht mit einer Denkmalerhaltung  zu rechnen ist. Auf 
das […] geforderte Fachgutachten kann daher verzich tet werden.“

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16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Um Qualität und Quantität der archäologischen Befun de zu überprüfen und 
um später zu fundierten Stellungnahmen im Rahmen vo n bauordnungs- 
rechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigu ngsverfahren zu 
gelangen, ist ein archäologisches Gutachten, d. h. eine vorbereitende Un- 
tersuchung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 HDSchG erforder lich, deren Kosten 
vom Plangeber in seiner Eigenschaft als Verursacher zu tragen sind. 
 
Art und Umfang der vorbereitenden Untersuchung ist mit der AußensteIle 
Darmstadt der hessenArchäologie im Landesamt für De nkmalpflege Hes- 
sen im Vorfeld abzustimmen. 
 
Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Untere Den kmalschutzbehörde 
bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis. 
 
Hinweis:  Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschl ießlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
1.6 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss Biebrich, 65203 Wies- 
baden  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.12.2018: 
 
Die Belange der Denkmalpflege - Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege 
– sind folgendermaßen betroffen : 
 
Im vorliegenden Flächennutzungsplan fehlt der Eintrag der denkmalge- 
schützten Gesamtanlage, der Torhäuser und der die N amen der beiden 
Kasernen tragenden Sandsteinrustikalmauern , die den Zugang zum zentra- 
len Platz flankieren . Dies ist nachzutragen. 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage, der zentrale re chteckige Platz mit 
seinen vier rahmenden Gebäuden und den dahinterlieg enden Erschlie- 
ßungsplätzen sowie die ehemaligen Zugänge der Kaser nen mit den beglei- 
tenden Mauern im Nordosten und Südwesten wurden in den Planentwurf 
zur Flächennutzungsplanänderung für die Offenlage a ls Kulturdenkmal 
(Gesamtanlage) nachrichtlich übernommen. Ebenso wur de sie im Bebau- 
ungsplan als denkmalgeschützte Gesamtanlage nachric htlich übernommen 
und somit ausreichend gesichert.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.7  HEAG mobilo GmbH,  Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 14.12.2018: 
 
Bezüglich Ihrer Anfrage vom 15 . November möchten wir Sie bitten, in allen 
Abbildungen die Haupttrasse des ÖPNV analog Abb. 17 inkl. Wendeschlei- 
fe (wie auf S. 33 der Änderung des Bebauungsplans) darzustellen . 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 ist zentral er Bestandteil der Er- 
schließung des Gebiets und des Mobilitätskonzepts. Im Strukturkonzept 
wurde der geplante Verlauf dargestellt. Die evtl. b enötigte Wendeschleife 
befindet sich außerhalb des Ausschnittes der Planda rstellung. In dem Ver- 
kehrsgutachten und in der in der Stellungnahme aufg eführten Abbildung ist 
die mögliche Wendeschleife jedoch dargestellt und beschrieben. 
 
Die Darstellung der geplanten Straßenbahn wurde im Planentwurf zur Of- 
fenlage in „Freihaltung für ÖPNV-Trassen“ geändert.  Erst mit Planfeststel- 
lungsbeschluss kann die Straßenbahntrasse im Fläche nnutzungsplan als 
„Haupttrasse ÖPNV“ dargestellt werden. 
 
Eine Freihaltung der gesamten Haupttrasse inkl. ein er möglichen Wende- 
schleife in allen übrigen Abbildungen ist nicht erf orderlich: Die Flächen für 
die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 inkl. einer  möglichen Wendeanla- 
ge sind Gegenstand eines gesonderten Planfeststellu ngsverfahrens für die 
Straßenbahn. In diesem wird die genaue Lage und Dim ensionierung fest- 
gelegt. Eine Darstellung zur Freihaltung der außerh alb des Geltungsbe- 
reichs liegenden Flächen für die Straßenbahntrasse bzw. für eine mögliche 
Wendeschleife ist nicht erforderlich, da mit diesen  Waldflächen keine akute 
Flächenkonkurrenz besteht. 
 
1.8  Hessen Mobil,  Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 100763, 
64207 Darmstadt  
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.01.2018: 
 
Gegen die oben genannten Bauleitplanungen der Stadt  Darmstadt beste- 
hen seitens Hessen Mobil grundsätzlich keine Einwände. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen den Beba uungsplan grund- 
sätzlich keine Einwände bestehen. 
 Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebiet es erfolgt über das 
städtische Straßennetz. Eine mittelbare Anbindung a n das klassifizierte 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 
16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 13 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Straßennetz soll nach dem Wunsch der Stadt Darmstad t über eine direkte 
Anbindung an die B 3 südlich des Bebauungsplangebie tes S 25 Lincoln-
Siedlung erfolgen. Alle in diesem Zusammenhang sich  ergebenden Frage- 
stellungen sind Gegenstand eines gesonderten Baurechtsverfahrens. 
 
 
Derzeit erfolgt die Vorbereitung und Erarbeitung de r Unterlagen für das 
Planfeststellungsverfahren der Planstraße A, damit dieses bis Ende 2020 
eingeleitet werden kann. 
 
 
Fachlicher Hinweis: 
 
Gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen bestehen kei- 
ne Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen a ufgrund des 
BlmSchG. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen den Straßenbaulastträger 
von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Dur chführung von Schutz- 
maßnahmen aufgrund des BlmSchG bestehen.

2020/0273

10358 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.09.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
Grünflächenamt  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0273 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5440020 
Kostenstelle:  061-040-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai -
Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 15.09.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
1. Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai -Fritsch-Kaserne) wird 
in 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel  - geändert, analog zum 
Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel –. 
2. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des 
Ludwigshöhviertel  wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage-Nr. 
2018/0263) durch den südlichen Teilbereich der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt (siehe Abb. 1, 
Seite 3).

- 2 - 
Offenlagebeschluss  
3. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne gingen im Rahmen der frühzeitigen 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen 
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.  
4. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen  
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der 
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt. 
5. Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wird zugestimmt. 
6. Der Planentwurf und die Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich Ludwigshöhviertel sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a 
Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. 
Durch die Corona-Beschränkungen hat das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung unter 
Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) stattzufinden. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht der 15. Änderung des 
Flächennutzungsplans  
Planentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0273 vom 15 .09.2020: 
 
Mit dem Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel – sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen Cambrai -Fritsch-Kaserne sowie 
der Jefferson-Siedlung geschaffen werden.  
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 nicht der geplanten 
Wiedernutzung auf diesen Flächen entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplans S 26 
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan in den 
betreffenden Teilbereichen geändert werden.  
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (siehe 
Abb. 1) ist die Fläche des Teilbereichs Nord, der Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“, als 
„Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünfläche, öffentliche und private 
Sportanlage“ mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für 
Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.  
 
Die Fläche des Änderungsbereichs  Teilbereich Süd für den südlichen Bereich der „Jefferson-
Siedlung“, ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 als „Wohnbaufläche“ mit einem 
„Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ dargeste llt. 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit dem 
Geltungsbereich der 15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 sind die 
Darstellungen der Flächen in den be iden Teilbereichen Nord und Süd wie folgt zu ändern (siehe 
auch Abb. 2, nächste Seite):

- 4 - 
 
Teilbereich Nord , Bereich der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“: 
 Wohnbauflächen  
 Gemeinbedarfsflächen, Schulen , Sporthallen 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen  
 Freihaltung für  ÖPNV-Trassen 
 Hauptradweg, Hauptfußweg  
 Ausgewählte Grünverbindungen,  
 Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme.  
Teilbereich Süd , südlicher Teilbereich der „ Jefferson-Siedlung“: 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen,  
 Waldflächen, 
 Trasse für Hauptabwasserleitungen.  
 
Abb. 2: Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel – 
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Das Verfahren für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 eingeleitet. Es erfolgt im Parallelverfahren 
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur  Aufstellung des Bebauungsplans S 26 – Ludwigshöhviertel –.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde vom 
Magistrat am 07.11.2018 beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachun g erfolgte die 
frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018.

- 5 - 
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des 
Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits 
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.  
 
 
Zu 1. und 2.: 
Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans ( ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne) 
soll analog zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren S 26 in – Ludwigshöhviertel – 
geändert werden. 
 
Des Weiteren soll der  Geltungsbereich der 15. Änderung des Fläch ennutzungsplans  gegenüber 
dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018  (Vorlage-Nr. 2018/0263) um den Teilbereich Süd,  
der den südlichen Bereich der „Jefferson -Siedlung“ umfasst, ergänzt werden (siehe Abb. 2).  
 
Die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans 2006 für den südlichen Teilbereich 
der Jefferson-Siedlung soll von „Wohnbaufläche“ in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige 
öffentliche und private Grünanlagen“ und „ Waldflächen“ geändert werden.  
Dieser Bereich soll künftig als Grünzäsur zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Stadtteil 
Eberstadt fungieren  und gleichzeitig eine Vernetzungsfunktion der Grünstrukturen übernehmen. 
Im Bebauungsplan S 26 soll der südliche  Bereich der Jefferson -Siedlung als Fläche für 
Artenschutzmaßnahme n, Grünflächen  und Waldfläche n festgesetzt werden.  
Des Weiteren soll die „Tr asse für Hauptwasserleitungen“ an den realen Verlauf angepasst 
werden. 
 
 
Zu 3.: 
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in  Anlage 1 
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
 
 
Zu 4.: 
Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen  der Öffentlichkeit (Anlage 2, datenschutzrelevante 
Anlage), die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingingen und 
zusammengefasst wurden,  wird zugestimmt.  
 
Über die Prüfung der Stellungnahmen der Anlagen 1 und 2 wird zum Feststellungsbeschluss 
abschließend entschieden.  
 
 
Zu 5. und 6.: 
Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel –
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) mit den Teilbereichen Süd und Nord und seiner 
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
 
Die o.g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind der 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie 
der Nachbargemeinden gemäß §  3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu legen und gemäß 
§ 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

- 6 - 
Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs - und 
Genehmigungsverfahren während der COVID -19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - 
PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 und 4 BauGB durch die 
Veröffentlichung im Internet gem äß §§ 2 und 3 PlanSiG ersetzt  werden. Dabei soll als 
zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG  parallel eine Auslegung der o.g. 
Planunterlagen erfolgen, soweit dies den Umständ en nach möglich ist. Dies bedeutet, dass 
eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 
Abstands- und Hygieneregelungen im  Stadtplanungsamt erfolgen kann. Darauf wird in der 
Bekanntmachung hingewiesen.  
 
 
Die Dezernentin III: Die Dezernentin V: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  Barbara Akdeniz  
Stadträtin Stadträtin 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 9 Exemplare des Entwurfs zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für die 
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters

anlage 7

338 Zeichen

Punkt 3: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai-
Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2020/0273) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 6
TOP 271
TOP 12

Orte (10)

  • Heidelberger Straße
  • Cooperstraße
  • Ohlystraße 75
  • Klappacher Straße 172
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Ludwigshöhstraße
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Europaplatz 1
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Heidelberger Landstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0273
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.09.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00