2020/0273
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
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15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel - Lage im Stadtgebiet Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 desGesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom03.06.2020 (GVBl. S. 378)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändertdurch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 desGesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzesvom 04.09.2020 (GVBl. S. 570)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513) Geltungsbereich der 15. Änderung mit Darstellung der neuenWohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche, Grünfläche, ausgewählteGrünverbindung, Haupttrasse örtlicher ÖPNV und Hauptrad-/-fußweg.Maßstab 1 : 10 000100 m500 m1000 mN 15.09.2020 WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018, geändert durch Beschluss derStadtverordnetenversammlung vom .Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am09.10.2018, Bekanntmachung der Änderung am .Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 07.11.2018.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 16.11.2018.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem.§ 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, in der Zeit vom 19.11.2018 biseinschließlich 19.12.2018.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerungbezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.11.2018.Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründungmit Umweltbericht und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2BauGB im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12 in der Zeit vom ________________bis einschließlich und mindestens im gleichen Zeitraum Einstellung in dasInternet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2BauGB mit Schreiben vom .Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem zeichnerischenTeil und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wurde von derStadtverordnetenversammlung gefasst am .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und deröffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans zum Zweck der Bekanntmachunggem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung derWissenschaftsstadt Darmstadt im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12 in der Zeitvom ________________ bis einschließlich .Inkrafttreten der 15. Änderung des Flächennutzungsplans am .Darmstadt, den ________________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die Dezernentin I:\Pool_61\61.1.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\15-Änderung - CFK\Pläne\CAD-Datei\FNP_15.Änderung_20200915.dwg Legende aus Gesamtplan (Auszug):Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGBGrenze des Geltungsbereichs derÄnderungBauflächen und Baugebiete,WohnbauflächenGemeinbedarfsflächenSchulenÖffentliche Verwaltung GrünflächenParkanlagen und sonstigeöffentliche und private Grünanlagen Ausgewählte GrünverbindungenKleingartenanlagenWaldflächenSporthallenHauptrad-/Fußweg Wasserflächen,Teiche, Bachläufe,dauernd wasserführendeEntwässerungsgräbenVerkehrsflächen,Haupttrasse örtlicher ÖPNVVer- und Entsorgungsanlagen,Trassen für Hauptwasserleitungen /HauptwasserleitungenNaturschutzgebieteFlächenhafte NaturdenkmälerNachrichtliche Übernahme aufgrund anderergesetzlicher Vorschriften nach § 5 Abs. 4 BauGBNNBestandPlanung Kulturdenkmale (Gesamtanlage)ND Darmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt ___________________ Jochen Krehbiehl im Plan weiß dargestelltWegeBestandsdarstellungen in der GrundkarteW/A Flächen für die Landwirtschaft,Ökologisch wertvolles GrünlandFreihaltung für ÖPNV-Trassen
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Anlage 3
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 15.09.2020
Der Magistrat
Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch
zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans
- Ludwigshöhviertel -
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“)
15. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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15. Änderungsbereich des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel -
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächen nutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006
Abb. 2: 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Lu dwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“) (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 3
Inhaltsverzeichnis
Teil A Begründung .................................................................................... ............................. 4
1. Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ................... 4
2. Geltungsbereich ...................................................................................... ..................... 4
3. Verfahren ........................................................................................... .......................... 5
3.1. Aufstellungsbeschluss ................................................................................ .................. 5
3.2. Frühzeitige Beteiligung .............................................................................. ................... 6
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung.................................................................. ......... 6
5. Regionalplan Südhessen................................................................................ .............10
5.1. Plangraphische Ziele und Grundsätze .................................................................. .......10
5.2. Textliche Vorgaben ................................................................................... ..................11
6. Ziele und Zwecke der Planung ......................................................................... ...........16
7. Städtebauliches Konzept .............................................................................. ...............17
8. Flächenbilanz ........................................................................................ ......................18
Teil B Umweltbericht ................................................................................. ...........................20
1. Anlass und Aufgabe ................................................................................... .................20
2. Ziele und Inhalte des Bauleitplanes .................................................................. ...........20
3. Gesetzliche und planerische Vorgaben ................................................................. ......21
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................21
4.1. Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichts ..21
4.2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ........................................22
4.3. Entwicklung bei Nichtdurchführung .................................................................... .........26
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung ..26
6. Planungsalternativen und Monitoring .................................................................. ........27
7. Zusammenfassung ...................................................................................... ................27
8. Quellen- und Literaturverzeichnis .................................................................... ............28
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Teil A Begründung
1. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt ge ändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBI. I S. 198), zuletzt ge ändert durch
Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.20 11 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert
durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 570)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 28.11.2016 (GVBI. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),
zuletzt geändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
2. Geltungsbereich
Das 15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet der ehema-
ligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ sowie den südlichen Bereich der „Jefferson-Siedlung“ in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Geltungsbereiche befinden sich im südlichen Sta dtgebiet Darmstadts im Stadtteil Bes-
sungen. Das Areal der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-K aserne“ sowie der „Jefferson-
Siedlung“ stellt einen Übergangsbereich zwischen de r dicht bebauten Kernstadt und dem
durchgrünten Stadtteil Eberstadt dar und liegt inne rhalb eines die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt umgebenden Wald- und Offenlandgürtels. Durch die Gebiete verläuft die von Südwes-
ten kommende Cooperstraße, die in Richtung Süden (J efferson-Siedlung) in die Heinrich-
Delp-Straße mündet.
Die Flächengröße der beiden Änderungsbereiche, die Gegenstand der 15. Änderung des
Flächennutzungsplans sind, beträgt insgesamt ca. 25 ,5 ha. Der nördliche Teil des Ände-
rungsbereichs in der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ hat eine Größe von ca. 24 ha, der südliche
Teil des Änderungsbereichs in der „Jefferson-Siedlung“ hat eine Größe von ca. 1,5 ha.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 5
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
Im Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“:
• im Norden durch eine Gemeinbedarfsfläche, Schule ( Lichtenbergschule) und Grünflä-
chen (Grünzug Bessungen-Süd) in Form von Kleingärte n sowie öffentlichen und privaten
Sportanlagen,
• im Osten durch Waldflächen mit einem Landschaftssc hutzgebiet der Zone II (Land-
schaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“) sowie teilwe ise durch eine Verkehrsfläche
„Hauptradweg, Hauptfußweg“,
• im Süden durch eine Verkehrsfläche „Hauptradweg, H auptfußweg“ (Cooperstraße) und
die angrenzenden Wohnbauflächen der „Jefferson-Siedlung“,
• im Westen durch Grünflächen (Grünzug Bessungen-Süd ) in Form von Kleingärten, durch
Flächen für die Landwirtschaft „Ökologisch wertvoll es Grünland“ mit einem Naturschutz-
gebiet im Bestand (Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube) und Wasserflächen „Teiche,
Bachläufe, dauernd wasserführende Entwässerungsgräb en“ sowie durch Waldflächen
mit einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II (Land schaftsschutzgebiet „Stadt Darm-
stadt“),
Im Bereich der „Jefferson-Siedlung“:
• im Norden und Süden durch Wohnbauflächen („Jeffers on-Siedlung“ im Norden und Vil-
lenkolonie des Stadtteils Eberstadt im Süden),
• im Westen und Osten durch Waldflächen mit einem La ndschaftsschutzgebiet der Zone II
(Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“).
3. Verfahren
Die 15. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhvie rtel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne / Jefferson Siedlung“) im Regelverfahren ge mäß den Vorschriften des BauGB
durchgeführt. Dieses Verfahren enthält eine zweistu fige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
3.1. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat am 08.12.2005
den Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2005/0670) f ür den Bebauungsplan S 26 „Cambrai-
Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ (neu „Ludwigs höhviertel“) gefasst. Dieser Aufstel-
lungsbeschluss wurde im Jahr 2017 mit der Vorlage-N r. 2017/0150 durch die Definition von
Zielen für die Entwicklung der Flächen qualifiziert . Diese Ziele stellten die Grundlage für die
Auslobung des städtebaulichen und landschaftsplaner ischen Ideenwettbewerbs für die
Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung dar. Da die Darstellung im rechtswirk-
samen Flächennutzungsplan nicht der geplanten Wiedernutzung auf dieser Fläche entspricht
und die Entwicklung des Bebauungsplans gem. § 8 Abs . 2 BauGB somit nicht gegeben ist,
muss der Flächennutzungsplan in den betreffenden Teilbereichen geändert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat entsprechend am
27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2 018/0263) zur Änderung des rechts-
wirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftssta dt Darmstadt für den Bereich der
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ (15. Änderung) gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 zur 15. Än derung des rechtswirksamen Flä-
chennutzungsplans soll zur Offenlage geändert werde n, indem der Geltungsbereich durch
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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den südlichen Teil der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt sowie die Bezeichnung „Ludwigshöhvier-
tel“ analog zum Bebauungsplan geändert werden soll.
Die Ergänzung des Geltungsbereichs im Süden ist erf orderlich, da dort eine Artenschutzflä-
che und eine Waldfläche gesichert werden sollen. Di e Bezeichnung der Flächennutzungs-
planänderung wird in Anlehnung an den Bebauungsplan S 26 - Ludwigshöhviertel - erfolgen.
3.2. Frühzeitige Beteiligung
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in den Sitzungen am 07.11.2018 die
frühzeitige Beteiligung zur 15. Änderung des Fläche nnutzungsplans „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ (neu „Ludwigshöhviertel“) einschließlich d er dazugehörigen Unterlagen (Bekannt-
machung, Ziele und Zwecke der Planung) und am 14.11 .2018 die frühzeitige Beteiligung für
den Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / J efferson-Siedlung“ (neu „Ludwigs-
höhviertel“) einschließlich der dazugehörigen Unter lagen (Bekanntmachung, Ziele und Zwe-
cke der Planung sowie Strukturplan) beschlossen. Di e Bekanntmachung erfolgte am
16.11.2018 im „Darmstädter Echo“.
Die Planungsunterlagen wurden zur frühzeitigen Bete iligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB vom 19.11.2018 bis 19.12.2018 öffentli ch zugänglich gemacht. Die Ausle-
gungsunterlagen konnten auch im Internet unter www. darmstadt.de/bauleitplan eingesehen
werden. Darüber hinaus erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung am 06.12.2018.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bela nge, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt sein könnte, wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zu einer Äuße-
rung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
aufgefordert. Zu diesem Zweck wurden die Behörden u nd sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange zu einem Scoping-Termin nach Darmstadt eingel aden, der am 11.12.2018 stattgefun-
den hat.
Die Ergebnisse des Scoping-Termins bilden die Grund lage für den Untersuchungsrahmen
der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Daneben wurden mit Schreiben vom 15.11.2018 die Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange um Stellungnahme bis zum 19.12.2018 im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Parallel zur Be teiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange fand eine verwaltungsin terne Abstimmung mit den städtischen
Stellen sowie den unteren Verwaltungsbehörden statt.
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Die Fläche des Änderungsbereichs für den Teilbereic h der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ ist im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissen schaftsstadt Darmstadt als „Son-
derbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünflä che, öffentliche und private Sportanlage“
mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ am nördlichen Rand des Geltungsbereichs sowie
einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ im Süden dargestellt.
Der Änderungsbereich für den Teilbereich der „Jeffe rson-Siedlung“ ist als „Wohnbaufläche“
mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „T rasse für Hauptabwasserleitungen“
dargestellt.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 7
Abb. 3: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächen nutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
15. Änderung (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 / AS+P, September 2020
Öffentliche und private Sportanlagen
Sonderbaufläche
Bund (Verteidigung)
Ökologisch wertvolles Grünland
Gemeinbedarfsfläche
Naturschutzgebiete
Flächenhafte Naturdenkmäler
Nachrichtliche Übernahme aufgrund anderer gesetzlicher
Vorschriften nach § 5 Abs. 4 BauGB
Wohnbaufläche
Geltungsbereich der
Flächennutzungsplan-Änderung
Schule
Öffentliche Verwaltung
Grünfläche
Kleingartenanlagen
Legende des Flächennutzungsplanes 2006 (Auszug):
Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGB
Waldflächen
Teiche, Bachläufe, dauernd wasserführende
Entwässerungsgräben
Hauptrad-/Fußwege
Haupttrasse örtlicher ÖPNV
Wege
Trassen für Hauptwasserleitungen /
Hauptwasserleitungen
Bestandsdarstellungen in der Grundkarte
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 8 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH
Der Änderungsbereich Teilbereich Nord für den Berei ch der ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ beinhaltet den nördlichen Teil des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
S 26 - Ludwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“).
Die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darges tellte „Jefferson-Siedlung“ bildet den
südlichen Teilbereich des Bebauungsplans S 26 - Lud wigshöhviertel -.Der südliche Teilbe-
reich der ehem. „Jefferson-Siedlung“ soll künftig a ls Grünzäsur zwischen dem neuen Wohn-
gebiet und dem Stadtteil Eberstadt fungieren. Die derzeit dort ausgewiesene Wohnbaufläche
soll in Grünfläche und Waldfläche geändert werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs . 2 BauGB aus dem Flächennut-
zungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellung im rechtswirksamen Flächen-
nutzungsplan 2006 in folgende Darstellungen bzw. nachrichtliche Übernahme erforderlich:
Im Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ (Teilbereich Nord):
• Wohnbauflächen,
• Gemeinbedarfsflächen, Schule, Sporthallen 1,
• Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen,
• Freihaltung für ÖPNV-Trassen 2* ,
• Hauptradweg, Hauptfußweg,
• Ausgewählte Grünverbindungen,
• Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme.
Im Bereich der „Jefferson-Siedlung“ (Teilbereich Süd):
• Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen,
• Waldflächen,
• Trassenverlauf für Hauptabwasserleitungen.
Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur technis chen Infrastruktur wurde bei der Ana-
lyse der Bestandsleitungen im Planungsgebiet und an grenzend festgestellt, dass die im Flä-
chennutzungsplan 2006 dargestellte Trasse für Haupt abwasserleitungen in diesem Bereich
nicht korrekt ist. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird somit der tatsächliche Ver-
lauf der Hauptabwasserleitung korrigiert dargestellt.
Hinweis: Die geplante ÖPNV-Trasse für die Straßenba hn wird künftig an die bestehende
Straßenbahntrasse in der Heidelberger Straße angesc hlossen (ggf. ergänzt durch eine
Wendeschleife). Über die Art der Anbindung wird im Rahmen des ab 2021 vorgesehenen
Planfeststellungsverfahrens entschieden.
1 In der Begründung des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans S 26 - Lud-
wigshöhviertel – ist in der Fassung vom 20.07.2020 zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2
BauGB im Kapitel 5.2 in der Abbildung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Bereich der
Gemeinbedarfsflächen „Sporthallen“ noch als „Wohnba uflächen“ dargestellt. Gleichfalls ist die Darstel-
lung „Freihaltung für ÖPNV-Trassen„ dort noch als „ Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ dargestellt. Dies wird
im weiteren Verfahren angepasst.
2 In der Begründung des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans S 26 - Lud-
wigshöhviertel – ist in der Fassung vom 20.07.2020 zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2
BauGB im Kapitel 5.2 in der Abbildung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans noch die Darstel-
lung von „Haupttrassen örtlicher ÖPNV“ enthalten. D ies wird im weiteren Verfahren angepasst.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 9
Abb. 4: 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Lu dwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“) (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020
Legende des Flächennutzungsplans 2006 (Auszug)
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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5. Regionalplan Südhessen
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächen nutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP
2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord-
nungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind.
5.1. Plangraphische Ziele und Grundsätze
Abb. 5: Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit Geltungsbereichen
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010,
Teilkarte 3
Der Regionalplan Südhessen 2010 stellt den Großteil des Änderungsbereichs im Teilbereich
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ als „Vorranggebiet Siedlu ng, Bestand“ dar. Die Randbereiche im
Osten und Westen der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ lieg en in einem „Vorranggebiet für Forst-
wirtschaft“ und kleinere Randbereiche, bspw. im Nor den, liegen in einem „Vorbehaltsgebiet
für Landwirtschaft“. Diese Gebiete sind gleichzeitig „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Nördlich des Plangebiets Teilbereich „Cambrai-Frits ch-Kaserne“ liegt ein „Vorbehaltsgebiet
für Landwirtschaft“, östlich des Plangebiets, ohne direkten Anschluss an das Plangebiet,
verläuft ein „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimaf unktionen“. Westlich der „Cambrai-
Fritsch-Kaserne“ ist das Naturschutzgebiet „Bessung er Kiesgrube“ als „Vorranggebiet für
Natur und Landschaft“ dargestellt.
Der Änderungsbereich im Teilbereich der „Jefferson- Siedlung“ liegt ebenfalls größtenteils
innerhalb des „Vorranggebietes Siedlung, Bestand“. Der östliche Randbereich liegt in einem
Vorranggebiet für Forstwirtschaft, der gleichzeitig „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ ist.
Legende (Auszug):
Geltungsbereich des
Bebauungsplans
Vorranggebiet
Siedlung
(Bestand / Planung)
Vorranggebiet
Regionaler Grünzug
Vorranggebiet für
Natur und Landschaft
Vorbehaltsgebiet für
besondere Klima-
funktionen
Vorbehaltsgebiet für
Landwirtschaft
Vorranggebiet für
Forstwirtschaft
Geltungsbereiche der
Flächennutzungs-
planänderungen
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Südlich des Plangebiets Teilbereich „Jefferson-Sied lung“ schließt sich mit dem Stadtteil
Eberstadt ein weiteres „Vorranggebiet Siedlung, Bes tand“ an. Auch nördlich angrenzend
befindet sich der übrige Teil der „Jefferson-Siedlu ng“ in einem „Vorranggebiet Siedlung, Be-
stand“. Westlich und östlich grenzt ein „Vorranggeb iet für Forstwirtschaft“ an, das zugleich
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ ist.
5.2. Textliche Vorgaben
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Regionalpla n Südhessen 2010 als Oberzentrum
ausgewiesen.
Nach Ziel Z3.4.1-3 hat die bauleitplanerische Auswe isung von Wohnbauflächen innerhalb
der in der Karte ausgewiesenen „Vorranggebiete Sied lung, Bestand und Planung“ stattzufin-
den.
„Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ bein halten gem. Z3.4.1-3 u.a. auch Grün-
flächen. Im Teilbereich „Jefferson-Siedlung“, wo im Flächennutzungsplan die „Wohnbauflä-
che“ in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffe ntliche und private Grünanlagen“ und
Wald geändert werden soll, erfolgt die
Inanspruchnahme von Wohnbauflächen nur in einem
geringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang, daher steht diese Darstellung dem Ziel der
Raumordnung nicht entgegen.
Nach Ziel Z3.4.1-3 sind Obergrenzen für Flächen für Wohnsiedlungszwecke einzuhalten. Der
maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für den Zeit raum 2002 - 2020 in Darmstadt be-
trägt 160 ha (gemäß Tabelle 1, RPS / RegFNP 2010). Auf diese Flächenwerte sind erkenn-
bare größere Reserven im Bestand, wie z.B. freiwerd ende Militärflächen, anzurechnen. In
den gesamtstädtischen Planungen der Wissenschaftsst adt Darmstadt für Wohnsiedlungs-
zwecke wird die Flächengröße der ehemaligen Militär fläche „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jef-
ferson-Siedlung“ berücksichtigt, so dass der für Da rmstadt festgelegte maximale Bedarf von
160 ha durch die Planung nicht überschritten wird. Folglich entspricht die Planung im „Vor-
ranggebiet Siedlung, Bestand“ den Zielen der Raumordnung.
Nach Ziel Z3.4.1-9 sind im Rahmen der Bauleitplanun g Dichtevorgaben, bezogen auf Brut-
towohnbauland, einzuhalten. Das Plangebiet „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“
ist als „Großstadtbereich“ anzusehen. Die Dichtevor gaben im Großstadtbereich betragen
mindestens 60 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland . Das Bruttowohnbauland umfasst
dabei die innerhalb des Baugebiets liegenden Wohnba u- sowie die dazugehörigen Ver-
kehrs-, Erschließungs- und Grünflächen.
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob nach Größe und Lage des überplanten Bereichs die Umge-
bung der Änderungsbereiche der 15. Änderung des Flä chennutzungsplans bzw. des gesam-
ten Geltungsbereichs des Bebauungsplans in der Ermi ttlung des maßgeblichen Siedlungs-
typs zu berücksichtigen ist. Das Plangebiet des Beb auungsplans S 26 - Ludwigshöhviertel -
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlun g“) weist durch seine Lage im Stadtge-
biet (fast vollständig umgeben von Wald- und Forstw irtschaftsflächen bzw. einem Natur-
schutzgebiet im Westen und damit abgegrenzt von and eren Stadtteilen) sowie seine Größe
von ca. 34 ha einen eigenständigen Charakter auf un d kann somit eigenständig bewertet
werden. Gleiches gilt für die beiden Änderungsberei che der 15. Flächennutzungsplanände-
rung, die im Sinne des zu überplanenden Bereichs im Zusammenhang zu betrachten sind
und eine Gesamtgröße von ca. 25,5 ha aufweisen.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Die Abgrenzung des angenommenen Bruttowohnbaulandes ist der nachfolgenden Abbildung
zu entnehmen. Das abgebildete Strukturkonzept liegt dem Bebauungsplanentwurf S 26 zu-
grunde. Die Berechnung des Bruttowohnbaulandes rich tet sich nach den Festsetzungen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs.
Abb. 6: Strukturkonzept mit Abgrenzung des Bruttowohnbaulands (ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
Im Bruttowohnbauland berücksichtigt sind neben den im Strukturkonzept vorgesehenen
Baugebieten auch die Gemeinbedarfsnutzungen wie Sch ule, Kindertagesstätten sowie die
bestehende Turnhalle. Des Weiteren sind die Straßen verkehrsflächen und Platzflächen in-
nerhalb der Baugebiete im Bruttowohnbauland enthalt en. Die Zufahrt zum Gebiet von Nor-
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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den, die bereits bestehende Ludwigshöhstraße, wird nicht dem Betrachtungsbereich zuge-
schlagen.
Die begrünten Nachbarschaftsplätze innerhalb des Ge bietes sind ebenfalls im Bruttowohn-
bauland enthalten. Nicht berücksichtigt hingegen si nd die bestehenden und künftig erhalten
bleibenden Waldflächen am Rand des Gebiets. Darunte r fallen auch die im Westen und
Südosten in das Gebiet hereinragenden Waldflächen: Hier befinden sich Brutplätze von ge-
schützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, weswegen diese Flächen erhalten blei-
ben müssen. Auch die Grünflächen im Norden des Gebi ets werden nicht eingerechnet, da
diese insbesondere dem Artenschutz (Mauereidechse) sowie als Frischluftkorridor dienen.
Von zentraler Bedeutung für das Gebiet ist die Landschaftstreppe im Kern des neuen Wohn-
quartiers. Mit dem zentralen Platz inkl. Straßenbah nhaltestelle bildet die Landschaftstreppe
die Verknüpfung des nördlichen und südlichen Quarti ers als Kommunikationsort und Treff-
punkt im Grünen. Auch kann dieser Bereich als Start punkt für die Naherholung in die umge-
benden Wald- und Freilandbereiche dienen. Entsprech end werden diese Flächen nicht als
anrechenbares Bruttowohnbauland berücksichtigt. Die Flächen im Süden zwischen der „Jef-
ferson-Siedlung“ und der Eberstadt-Villenkolonie sollen als Grün- und Waldgürtel mit zusätz-
licher Funktion als Frischluftkorridor entwickelt w erden – dies ist ein überörtliches Ziel, die
Flächen stellen dementsprechend keine dem Gebiet selbst zuzurechnende Grünfläche dar.
Die Größe des so ermittelten Bruttowohnbaulandes beträgt ca. 23,3 ha.
Für das Strukturkonzept, das dem Bebauungsplan zugr unde liegt, wurde eine Anzahl von
1.400 Wohneinheiten vorgegeben. Hintergrund für die se Vorgabe waren die Ergebnisse ei-
ner Leistungsfähigkeitsüberprüfung des umgebenden Straßennetzes. Eine höhere Anzahl an
Wohneinheiten würde zu einem höheren Verkehrsaufkom men führen und damit zu großen
Einschränkungen der Qualität im umgebenden Erschlie ßungsnetz – sowohl für die Erreich-
barkeit des Gebietes als auch für die bestehenden V erkehrsflüsse. Eine weitere Verdichtung
ist damit aus verkehrstechnischen Gründen derzeit ausgeschlossen.
Mit den vorgegebenen 1.400 Wohneinheiten ergibt sic h für das Plangebiet eine Dichte von
ca. 60 Wohneinheiten / ha. Damit entspricht die Pla nung der gemäß Ziel Z. 3.4.1-9 vorgege-
benen Mindestdichte von 60 Wohneinheiten / ha und den Zielen der Raumordnung.
Der Grundsatz G3.4-7 besagt, dass „vor der Ausweisu ng neuer Flächen […] Baulandreser-
ven in den bebauten Ortslagen mobilisiert sowie bra chliegende Wohnsiedlungs- und Gewer-
beflächen, erforderlichenfalls nach vorheriger Sani erung, wiederverwendet werden […].
Hierzu zählen auch Konversionsflächen. Der Umbau, d ie Erneuerung und Ergänzung vor-
handener Strukturen haben Vorrang vor größeren Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenneu-
ausweisungen.“ Mit der Konversion der ehemaligen „C ambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung“ wird dem Grundsatz G3.4-7 entsprochen.
Nach Ziel Z4.3-2 darf die Funktion der Regionalen G rünzüge durch andere Nutzungen nicht
beeinträchtigt werden. Im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hat jede weitere Siedlungstä-
tigkeit zu unterbleiben. Nach Ziel Z4.3-3 sind Abwe ichungen nur aus Gründen des öffentli-
chen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, da ss gleichzeitig im selben Naturraum
Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und v ergleichbarer Funktion dem „Vorrang-
gebiet Regionaler Grünzug“ zugeordnet werden.
Mit der Planung wird in kleine Teilbereiche von Flä chen, die dem Regionalen Grünzug zu-
gewiesen sind, eingegriffen (vgl. auch die Flächen „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ und
„Vorranggebiet für Forstwirtschaft“, s.u.). Die Ina nspruchnahme von Flächen innerhalb des
„Vorranggebiets Regionaler Grünzug“ erfolgt im Wese ntlichen an Stellen, an denen beste-
hende, bisher einseitig oder nicht bebaute Straßen im Sinne eines flächensparenden Um-
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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gangs mit Grund und Boden und einer wirtschaftliche n Erschließung durch Randbebauung
ergänzt werden. Die Freiraumplanung schafft unmitte lbar im Plangebiet über die Land-
schaftstreppe, den im Anschluss an den Bessunger Grünzug liegenden Saum im Norden des
Gebietes mit von Bebauung freizuhaltenden Artenschu tzflächen bzw. Frischluftkorridor und
dem neuen Grün- und Waldgürtel / Frischluftkorridor im Süden des Gebiets („Jefferson-
Siedlung“), Kompensationsflächen, die ebenfalls einen direkten Anschluss an den umgeben-
den Naturraum haben und damit eine gleiche Qualität und eine vergleichbare Funktion auf-
weisen. Die Flächeninanspruchnahme durch den Eingri ff in den Regionalen Grünzug wird
durch diese Flächen auskömmlich kompensiert. Da die Inanspruchnahme nur in einem ge-
ringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang, erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken.
Nach dem Grundsatz G10.1-11 ist in den „Vorbehaltsg ebieten für Landwirtschaft“ die Offen-
haltung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtsc haftung sicherzustellen. In geringem
Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für die Freizeitnutzung und Kulturland-
schaftspflege, für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke – sofern keine solchen „Vorranggebie-
te Planung“ in den Ortsteilen ausgewiesen sind – bi s zu 5 ha möglich.
Bei den im nördlichen Teil des Änderungsbereichs de r 15. Flächennutzungsplanänderung in
Anspruch genommenen Flächen der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ handelt es sich
im Wesentlichen um kleinere, weitgehend nicht zusam menhängende Flächen, auf denen
bislang keine Landwirtschaft betrieben wurde bzw. u m ein ehemaliges Baseball-Feld im
Nordwesten des Gebiets. Diese Flächen liegen in der Summe bei ca. 1 ha und damit unter
den im Grundsatz G10.1-11 aufgeführten 5 ha. Sie si nd künftig als Wohnbauflächen sowie
als Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentlic he und private Grünanlagen, im Flä-
chennutzungsplan bzw. als Wohngebiete sowie als Grü nflächen für die Freizeitnutzung bzw.
für den Artenschutz im Bebauungsplan vorgesehen. Di e Planung widerspricht folglich in Be-
zug auf die „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ nicht den Grundsätzen der Raumordnung.
Nach dem Ziel Z10.2-12 sollen die im Regionalplan d argestellten „Vorranggebiete für Forst-
wirtschaft“ dauerhaft bewaldet bleiben. Die Walderh altung hat hier Vorrang vor konkurrieren-
den Nutzungsansprüchen. Das „Vorranggebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung in einem
Umfang von ca. 1,5 ha im Bereich „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ in Anspruch genommen. Diese
Flächen liegen auf bereits heute bebauten Bereichen bzw. auf großflächigen, versiegelten
Parkplatzflächen; es werden daher keine Waldflächen neu durch die geplante Bebauung in
Anspruch genommen. Da die Inanspruchnahme nur in einem geringen, d.h. nicht raumbe-
deutsamen Umfang, erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben des Regierungspräsidi-
ums Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken. Im Än derungsbereich der „Jefferson-
Siedlung“ hingegen wird ein kleiner Teilbereich ent sprechend dem Vorranggebiet künftig als
Waldfläche dargestellt.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Abb. 7: Überlagerung Bruttowohnbauland (rote Linie ) mit Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010
(ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
Nach dem Ziel Z4.5-3 haben in den „Vorranggebieten für Natur und Landschaft“ die Ziele
des Naturschutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau, der Entwicklung und Gestaltung eines
regionalen Biotopverbundes dienen, Vorrang vor entg egenstehenden oder beeinträchtigen-
den Nutzungsansprüchen. Nutzungen, die mit diesen Z ielen in Einklang stehen, sind zuläs-
sig. Bei der Planung für die benachbarte Fläche der „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung“ handelt es sich nicht um eine das „Vorran ggebiet für Natur und Landschaft“ beein-
trächtigende Nutzung, da in der Planung berücksicht igt wird, dass die ehemalige Kiesgrube
nicht betreten werden darf. Auch sonstige Beeinträc htigungen sind nicht zu erwarten. Folg-
lich entspricht die Planung in Bezug auf das „Vorra nggebiet für Natur und Landschaft“ den
Zielen der Raumordnung.
Nach dem Grundsatz G4.6-3 sind im Regionalplan die Kalt- und Frischluftentstehungsgebie-
te sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit
belasteten Siedlungsbereichen stehen und wichtige A ufgaben für den Klima- und Immissi-
onsschutz erfüllen, als „Vorbehaltsgebiete für beso ndere Klimafunktionen“ ausgewiesen.
Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßna hmen, die die Produktion bzw. den
Transport frischer und kühler Luft behindern können , freigehalten werden. Das „Vorbehalts-
gebiet für besondere Klimafunktionen“ liegt außerha lb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplans. Entsprechend werden keine Bebauung oder andere Maßnahmen, die die Produk-
tion bzw. den Transport frischer und kühler Luft be hindern könnten, durch die Planung er-
möglicht. Die Planung entspricht folglich in Bezug auf die „Vorbehaltsgebiete für besondere
Klimafunktionen“ den Grundsätzen der Raumordnung.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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6. Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus D armstadt im Jahre 2008 sind in der
Wissenschaftsstadt insgesamt rund 314 ha ehemals mi litärisch genutzter Fläche frei gewor-
den. Zu den knapp 122 ha der Flächen, welche sich i m innerstädtischen Bereich befinden
und damit eine attraktive Lagegunst und hohes Entwi cklungspotential aufweisen, zählen
auch die „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ und die „Jeffers on-Siedlung“ mit rund 34 ha im Süden
der Stadt. Sie bilden gemeinsam mit der „Lincoln-Siedlung“ den Konversionsbereich Süd. Mit
Aufgabe der militärischen Nutzung stellen diese Flä chen einen der letzten großen Bereiche
dar, die einer städtebaulichen Entwicklung, insbeso ndere zu Wohnzwecken, zugeführt wer-
den können.
Der Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindl ichen Bebauungsplans S 26 - Ludwigs-
höhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“) umfasst das im Flächen-
nutzungsplan dargestellte Gebiet der „Cambrai-Frits ch-Kaserne“ und der Sportanlage als
nördlichen Teilbereich sowie die „Jefferson-Siedlun g“ als südlichen Teilbereich. Die 15. Än-
derung des Flächennutzungsplans hat die Änderung de r Darstellung im Bereich der
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ als auch des südlichen Te ils der „Jefferson-Siedlung“ zum Ge-
genstand. Der übrige Bereich der „Jefferson-Siedlun g“ ist im rechtswirksamen Flächennut-
zungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt u nd entspricht folglich der Zielsetzung der
Schaffung eines Wohngebietes.
Mit den Bauleitplanverfahren für das Areal sollen d ie planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen „Cambra i-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“
geschaffen werden. Vorrangiges Ziel ist die Entwick lung eines lebendigen Stadtquartiers mit
dem Nutzungsschwerpunkt „Wohnen“ sowie die Bereitst ellung von Grün- und Aufenthaltsflä-
chen. Die Intentionen für das Gebiet sind:
• Schaffung von Wohnraum, um der großen Nachfrage na ch Wohnungen in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nachzukommen. Dabei sollen e in gemischtes Wohnungsangebot
für unterschiedliche Nutzergruppen und eine ausgewo gene Sozialstruktur geschaffen
werden. Hierbei sind die städtischen Vorgaben bzgl. der Anteile für sozial geförderten
Wohnungsbau und Wohnraum für mittlere Einkommen zu gewährleisten.
• Bereitstellen eines breiten Versorgungsangebots fü r Menschen aller Altersgruppen, ins-
besondere durch die Entwicklung eines kleinen Quart ierszentrums mit Einzelhandel
(kleinteilige Nahversorgung für den täglichen Bedar f), quartiersbezogenen Dienstleistun-
gen, Gastronomie, kulturellen und sozialen Einricht ungen unter Berücksichtigung der
Barrierefreiheit sowie einer zukunftsfähigen sozial en Infrastruktur. Dies beinhaltet zwei
KiTa-Einrichtungen sowie ein rund 1 ha großer Bildu ngscampus mit einer weiteren KiTa,
einer dreizügigen Grundschule und einem Familienzentrum.
• Gestaltung eines alltagstauglichen Wohnumfeldes fü r unterschiedliche Bewohnergruppen
und -ansprüche sowie die Schaffung zentraler Treffp unkte mit hoher Aufenthaltsqualität
und von Bewegungs- und Sporträumen zur Förderung de r sozialen Integration der Be-
wohner und des Zusammenlebens in Stadtquartieren.
• Sicherung der besonderen stadträumlichen und lands chaftlichen Qualitäten des Pla-
nungsraums und funktionales, landschaftliches und v erkehrliches Vernetzen des neuen
Quartiers mit der Umgebung. Die exponierte Höhenlage / Topographie im Gebiet und die
daraus resultierende Wirkung auf das Stadt- und Lan dschaftsbild sowie Sichtbeziehun-
gen (zur Ludwigshöhe, zur Rheinebene, zur Pauluskirche) sollen berücksichtigt werden.
• Berücksichtigung der prägenden vorhandenen bzw. de nkmalgeschützten Gebäudesub-
stanz des historischen Kasernenplatzes im Zentrum.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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• Erhalt von Identität bestimmenden Grünstrukturen / Baumbestand; Gestaltung von Grün-
flächen mit hoher Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen.
• Förderung nachhaltiger Mobilität, um ein autoarmes Quartier mit hoher Aufenthaltsquali-
tät und bespielbaren öffentlichen Räumen zu schaffe n. Dies beinhaltet das Minimieren
von Durchgangsverkehr für den motorisierten Individ ualverkehr, die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3*, eine Mobilitätszentrale mit Miet- und Leihangeboten von Fahrrädern
und PKW sowie ein umfassendes Mobilitätskonzept ink lusive Stellplatz- und Mobilitäts-
management.
7. Städtebauliches Konzept
Der städtebauliche Entwurf strebt die Schaffung ein es „Neuen Quartiers Ludwigshöhe“ an –
eine lebendige und sozial ausgewogene Nachbarschaft der kurzen Wege konzipiert für ca.
3.100 Bewohnerinnen und Bewohner. Die besondere, te rrassierte Hanglage zwischen
Darmstadts Süden und dem Odenwald und der empfunden e Genius Loci einer „Lichtung im
Wald“ sind neben der historisch-orthogonalen Kasern enanlage die Grundlage der Sied-
lungsmorphologie mit dichten Zentren und freigehaltenem Saum.
Die vorgefundene historische Struktur zweier eigens tändiger Gebiete mit einem gemeinsa-
men Bezugsort wird aufgenommen und zu zwei kompakte n Siedlungsflächen nördlich und
südlich des unter Denkmalschutz stehenden zentralen historischen Gebäudeensembles wei-
terentwickelt („Stadtteile“). Das zentrale Carré di ent als Ankunfts- und Service-Zentrum mit
Mobilitäts- und Quartiersmanagement, zentralen sozialen Einrichtungen und Nahversorgung.
Das Carré ist zudem Mittelpunkt der zentralen ost-w est verlaufenden breiten Grünzäsur,
welche das Plangebiet in die beiden Siedlungsteile gliedert. Diese „Landschaftstreppe“ ist
aktive Grünachse und Naherholungsraum der Siedlung und verbindet im Nahbereich Lud-
wigshöhe – Cambrai-Fritsch-Kaserne – NSG „Bessunger Kiesgrube“ – Lincoln-Siedlung,
sowie übergeordnet die Landschaftsräume Odenwaldhan g und Rheinebene. Gesamtstäd-
tisch bildet sie zukünftig das durch die Straßenbah n verkehrlich gut angebundene südliche
„Tor“ zu Odenwaldhang und Ludwigshöhe. Die bestehen den klimawirksamen Grünzäsuren
zwischen der Siedlung und Bessungen im Norden sowie Eberstadt im Süden werden zudem
gestärkt („Frischluftkorridor“).
Abb. 8: Städtebauliche Idee (ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Die bestehende, terrassiert überformte Hanglage des Gebiets wird als spezifische Qualität in
Gebäudetypologie und Freiraum inszeniert.
Abb. 9: Städtebauliches Strukturkonzept (ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
8. Flächenbilanz
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bestehende Sonderbauflächen
(Bund / Verteidigung) und Wohnbauflächen zugunsten von Wohnbauflächen, Gemeinbe-
darfsflächen (Schulen, Sporthallen), Grünflächen (P arkanlagen und sonstige öffentliche und
private Grünanlagen) sowie Waldflächen umgewandelt.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Die Flächenbilanz bezüglich der Nutzungsart ändert sich wie folgt:
Nutzungsart
Ausweisung FNP 2006
Ausweisung mit allen
rechtswirksamen FNP-
Änderungen einschließlich
aktuellem
Änderungsverfahren (fett)
Ausweisung mit allen bereits
rechtswirksamen FNP Ände-
rungen (kursiv)
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.587 13 1.60 1,5
(1.587 vorher)
13
Gemischte Baufläche 170 1,5 178 1,5
Gewerbliche Baufläche 537 4 570 4,5
Sonderbaufläche 230 2 170
(194 vorher)
1,5
Gemeinbedarfsflächen 117 1 120
(117 vorher)
1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 274 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 47 47
künstl. Grundwasseranreicherung 10 10
Grünfläche 930 8 934
(928 vorher)
8
• besiedelte Fläche 4.101 33,5 4.103,5 33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.307 11 1.305 11
Ökologisch wertvolles Grünland 713 6 712 6
Streuobstwiese 165 1,5 165 1,5
Waldfläche 5.640 46 5.640,5
(5.640 vorher)
46
Aufforstungsfläche 29 29
waldartige Brache 44 44
Dünen, Trockenrasen 187 2 187 2
Brache mit Gehölzgruppe
• unbesiedelte Fläche 8.123 66,5 8.120,5 66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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Teil B Umweltbericht
1. Anlass und Aufgabe
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt die E ntwicklung und Neuordnung der ehe-
maligen Cambrai-Fritsch-Kaserne und der südlich ang renzenden Jefferson-Siedlung zu ei-
nem neuen Stadtquartier für ca. 3.100 Einwohnerinne n und Einwohner. Das Projekt umfasst
einen der letzten großen Bereiche für eine städteba uliche Entwicklung im Rahmen des aktu-
ellen Flächennutzungsplanes.
Durch die günstige Lage zwischen den Stadtteilen Bessungen und Eberstadt eignen sich die
Konversionsflächen in besonderem Maße für die Entwi cklung von benötigtem Wohnraum,
wofür in der Stadt Darmstadt nur noch begrenzt Sied lungsflächenpotential zur Verfügung
steht. Die Planung folgt dem Städtebaulichen Rahmenplan, der 2011 von der Stadtverordne-
tenversammlung der Stadt Darmstadt beschlossen wurde.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die
wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.
Neben der Flächennutzungsplanänderung wird im Paral lelverfahren der Bebauungsplan S
26 - Ludwigshöhviertel - aufgestellt.
Lage und Größe des Änderungsbereichs
Das Plangebiet liegt an der Schnittstelle zwischen Bergstraße, die zur naturräumlichen
Haupteinheitengruppe Nördliches Oberrheintiefland gehört, und dem Odenwald, welcher der
Haupteinheitengruppe Hessisch-Fränkisches Bergland zugeordnet ist.
Der Teilbereich westlich der Heinrich-Delp-Straße l iegt in den Randhügeln des nördlichen
Oberrheintieflandes, das östliche Plangebiet gehört zum Hessisch-Fränkischen Bergland und
bildet die unterste Stufe des Schichtstufentafellandes auf einer schroffen, kristallinen Basis.
Im Norden schließt das Plangebiet an den Stadtteil Bessungen-Süd an und wird durch den
Grünzug „Bessungen-Süd“ mit den Kleingärten „Hinter der Klappach“ begrenzt. Im Süden
wird die ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne durch die Cooperstraße von der Jefferson-Siedlung
getrennt, an welche im Süden der Stadtteil Darmstad t-Eberstadt angrenzt. Die Heidelberger
Landstraße verbindet in Nord-Süd-Richtung die beiden Stadtteile und liegt westlich des Plan-
gebiets. Im Osten schließen sich Waldflächen (Ludwigshöhe) an.
Der Änderungsbereich umfasst das Gebiet der ehem. C ambrai-Fritsch-Kaserne (nördlicher
Teilbereich) sowie den südlichen Bereich der Jeffer son-Siedlung (südlicher Teilbereich) und
beläuft sich insgesamt auf ca. 25,5 ha.
2. Ziele und Inhalte des Bauleitplanes
Die brachgefallene Militärfläche soll durch eine st ädtebauliche Entwicklung in ein lebendiges
Stadtquartier mit einer hohen Wohnqualität umgewandelt werden.
Folgende Ziele werden verfolgt:
• Schaffung von neuem Wohnraum auf dem Gelände der e hem. Cambrai-Fritsch-
Kaserne (in Ergänzung zur Jefferson Siedlung, die T eil des Gesamtkonzepts für das
Ludwigshöhviertel ist)
• Schaffung der ergänzenden sozialen Einrichtungen w ie Schule, Kindertagesstädte,
Nahversorger
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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• Herstellung einer wirksamen Durchgrünung des Gebie ts
• Schaffung von Grünverbindungen in Ost-West und in Nord-Süd-Richtung durch das
Gebiet
Die Planung sieht vor, das denkmalgeschützte Ensemb le im Zentrum zu erhalten. Um das
Ensemble herum entstehen neue bauliche Strukturen, die das Gesamtkonzept einer leben-
digen und sozial ausgewogenen Nachbarschaft der kur zen Wege widerspiegeln. Durch die
geplanten Grünstrukturen erfährt das Gebiet eine ne ue Gliederung, gleichzeitig bilden sie
harmonische Übergänge zwischen den Randbereichen und den angrenzenden Waldflächen.
3. Gesetzliche und planerische Vorgaben
Der Regionalplan Südhessen (2010) weist den Großtei l der Änderungsbereiche als „Vor-
rang-gebiet Siedlung, Bestand“ aus. In den Randbere ichen werden sowohl „Vorranggebiet
für Forstwirtschaft“ als auch „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Landsch aftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) sind im Bereich der ehemaligen Cam brai-Fritsch-Kaserne Sonderbauflä-
chen, Bund (Verteidigung) ausgewiesen. Entlang der südlichen Grenze des nördlichen Teil-
bereichs verläuft ein Hauptrad- bzw. –fußweg in Ost -West-Richtung. Für den südlichen Än-
derungsbereich in der Jefferson-Siedlung wird „Wohn baufläche“ sowie ein weiterer Haupt-
rad- bzw. –fußweg mit nord-südlichem Verlauf darges tellt.
Im Landschaftsplan (2004) werden die planerischen Z iele von Neuschaffung von Grün auf
stark versiegelten Flächen sowie die Schaffung eine s vernetzten Grünsystems, die Gestal-
tung/Offenhaltung der Ortsränder, den Erhalt stadtb ildprägender Al-
leen/Biotopvernetzungselemente, die Erhöhung des Gr ünanteils und die Verbesserung der
Grünqualität auf Bauflächen definiert.
Im Westen der Änderungsbereiche liegt das Naturschu tzgebiet „Bessunger Kiesgrube“, wel-
ches der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Die angrenzenden Waldflächen im Südwesten und Osten sind Teil des Landschaftsschutz-
gebiets „Stadt Darmstadt“.
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Natur a 2000-Gebiete. Für die in der näheren
Umgebung gelegenen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete wur den im Rahmen einer Natura
2000-Verträglichkeitsvorprüfung (Götte Landschaftsa rchitekten, 2019) keine planungsrele-
vanten Beeinflussungen festgestellt.
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkunge n
4.1. Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei d er Aufstellung des Umweltbe-
richts
Die Umweltprüfung beschreibt und bewertet das Änder ungsgebiet in Bezug auf die Umwelt-
belange. Deswegen werden in der Umweltprüfung zur Ä nderung des Flächennutzungsplans
vornehmlich die Auswirkungen betrachtet, welche sic h durch die Flächennutzungsplan-
Änderung ergeben. Hierfür wurde auf die umfassenden Untersuchungen zum Bebauungs-
plan S 26 - Ludwigshöhviertel - zurückgegriffen. Ei ne wesentlich detailliertere Darlegung
möglicher Umweltwirkungen der geplanten Gebietsentw icklung kann diesem Umweltbericht
(Götte Landschaftsarchitekten, 2020) entnommen werden.
Schwierigkeiten oder Probleme bei der Aufstellung d es vorliegenden Umweltberichts sind
nicht aufgetreten.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
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4.2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung d er Umweltauswirkungen ein-
schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Schutzgut Mensch
Die beiden Teilflächen des Änderungsbereichs haben seit Aufgabe der militärischen Nutzung
keine besondere Bedeutung für den Mensch. Die Jeffe rson-Siedlung unterliegt in Teilen ei-
ner vorübergehenden Nutzung als Unterkunft für gefl üchtete Menschen. Der hier relevante
südliche Änderungsbereich unterliegt jedoch keiner Wohnnutzung mehr, er ist aber für die in
der Jefferson-Siedlung untergebrachten Menschen frei zugänglich.
Lärm
Aufgrund der besonderen Lage des Geltungsbereichs ( abseits der Ortslagen und umgeben
von Wald) ist der Geltungsbereich weder tagsüber no ch nachts relevanten Verkehrslärmbe-
lastungen (Straßen-, Bahn- und Straßenbahnverkehr) ausgesetzt.
Lufthygiene
Bedingt durch die großräumige Lage im Ballungsraum Rhein-Main ist der Geltungsbereich
lufthygienischen Vorbelastungen ausgesetzt. Aufgrund bereits im Rahmen des Luftreinhalte-
plans umgesetzten Maßnahmen und dem immissionsökolo gisch wenig belasteten Umfeld
(Ortsrandsituation und unmittelbare Waldnähe) ist f ür den Geltungsbereich davon auszuge-
hen, dass die Grenzwerte der mittleren jährlichen B elastung bzgl. des Stickstoffdioxid (NO2)
nicht überschritten werden. Ebenso ist davon auszug ehen, dass der zulässige Jahresmittel-
wert der Feinstaubbelastung (PM10) deutlich unterschritten wird.
Bioklima
Die Eigenschaften eines Klimas im Hinblick auf Gesu ndheit und Wohlbefinden des Men-
schen lassen sich über Schon-, Reiz- und Belastungs faktoren beschreiben. Als Belastungs-
faktor ist die hohe bis sehr hohe Wärmebelastung im Änderungsgebiet relevant. Schon- und
Reizfaktoren sind im Geltungsbereich ohne besondere Bedeutung.
Erholung
Die Erholungsfunktion der zu betrachtenden Änderung sbereiche ist für die Bevölkerung na-
hezu ohne Bedeutung, nur für einen sehr eingeschrän kten Personenkreis ist die Jefferson-
Siedlung zugänglich. Die aktuell dort in der Unterk unft wohnenden geflüchteten Menschen
können die diversen Freiflächen (Sitz- und Aufentha ltsbereiche) im südlichen Änderungsbe-
reich, die noch aus der Nutzungszeit der Amerikaner erhalten geblieben sind, als Aufent-
haltsmöglichkeiten im Freien nutzen. Der aktuelle Zustand dieser Flächen lässt jedoch weder
auf eine funktionsbewahrende Unterhaltung noch auf eine intensivere Nutzung schließen.
Im Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne sind mehrere Sportanlagen vorhanden,
aufgrund der bestehenden Zaunanlage sind sie jedoch für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Außerdem weisen die Anlagen in Folge der Nutzungsau fgabe heute keinen guten Zustand
auf.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Die potenzielle Beeinträchtigung durch die geplante Straßenbahntrasse (Darstellung als
„Freihaltung für ÖPNV-Trassen“) in Bezug auf den Wi rkfaktor Lärm wird im Zuge der Kon-
fliktbewältigung auf Bebauungsplan-Ebene berücksichtigt. Die Ausweisung der „Grünflächen,
Parkanlagen und sonstigen öffentlichen und privaten Grünanlagen“ wirkt sich positiv auf die
Wirkfaktoren Bioklima, Lufthygiene und Erholung aus.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 23
Zusammenfassend ergeben sich durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine nega-
tiven Auswirkungen für den Menschen, vielmehr kann sogar von einer Verbesserung der
Situation ausgegangen werden.
Schutzgut Fläche
Sowohl der nördliche als auch der südliche Änderung sbereich sind dem Siedlungsbereich
zuzuordnen. Lediglich im nordwestlichen Teil der Ca mbrai-Fritsch-Kaserne kann die als
„Grünfläche, öffentliche und private Sportanlagen“ im ursprünglichen FNP dargestellte Flä-
che als Erholungsfläche gewertet werden.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Die Planung entspricht in besonderer Weise dem scho nenden Umgang mit Grund und Bo-
den, da mit der Umsetzung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhviertel - der Versiege-
lungsgrad verringert wird und innerhalb des Siedlun gsbereichs ehemals bereits genutzte
Flächen wieder nutzbar gemacht werden. Somit wird e in positiver Beitrag zur Verringerung
des Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Au ßerdem werden die Siedlungsflächen
Ludwigshöhviertel und Eberstadt-Nord durch eine Grünzäsur ungleich besser untergliedert.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind negative Auswirkungen auf das Schutz-
gut Fläche auszuschließen.
Schutzgut Boden
Im BodenViewer Hessen (2017) werden für den Geltung sbereich „Böden und Flächen anth-
ropogener Überprägung“ ausgewiesen und als „Fläche für Siedlung, Industrie und Verkehr“
dargestellt. Infolge der intensiven Vornutzung ist im Planungsgebiet nicht mehr mit ursprüng-
lichen oder natürlichen Böden zu rechnen. Im Umfeld des Geltungsbereiches liegen Flug-
sande mit unterschiedlichen Mächtigkeiten vor. Die Böden bestehen aus quartären Sedimen-
ten (fluviatile Kiese, durch Windtransport aufgelag erte Sande und tonig-schluffige Sande,
„Flugsand-düne“). Die hauptsächlich vorkommende Bod eneinheit sind Braunerden mit Bän-
dern.
Aufgrund der militärischen Vornutzung ist das Schut zgut Boden durch einen recht hohen
Versiegelungsanteil, Auffüllungen und Geländemodell ierungen stark anthropogen überprägt
und entsprechend vorbelastet.
Bodenverunreinigungen
Entsprechend durchgeführter Untersuchungen wurden i m nördlichen Änderungsbereich der
Cambrai-Fritsch-Kaserne verschiedene Kontaminationen nachgewiesen. Es liegt bereits ein
Bodensanierungskonzept vor, das die notwendigen Maß nahmen im Rahmen der Vorha-
benumsetzung definiert. Entsprechend kann die Besei tigung der schädlichen Bodenverun-
reinigungen als gesichert angesehen werden.
Kampmittel
Gemäß einer historisch-genetischen Rekonstruktion k ann für das gesamte Änderungsgebiet
kein Kampfmittelverdacht bestätigt werden.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Mit der geplanten Gebietsentwicklung - Ludwigshöhviertel - ist eine Reduzierung des Versie-
gelungsgrades verbunden, auch erfolgt die Beseitigu ng/Sicherung von Bodenverunreinigun-
gen. Insgesamt sind infolge der Änderung des Fläche nnutzungsplans Negativeffekte für das
Schutzgut Boden auszuschließen.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 24 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH
Schutzgut Wasser
Innerhalb der beiden Änderungsbereiche befinden sich keine Oberflächengewässer.
Das Grundwasser fließt von Osten kommend, mit wenig en Metern Flurabstand auf und in
dem teilweise tief zerklüfteten Granodiorit nach We sten. Mit dem Übergang in die Ober-
rheinebene sinkt der Grundwasserspiegel rasch auf m ehr als 10 m unter Geländeniveau. Im
Zuge von Untersuchungen wurde kein freies Grundwass er angetroffen. Es ist aber mit tem-
porär auftretendem Schicht- und Stauwasser zu rechnen.
Eine Grundwasseranreicherung durch Niederschläge fi ndet im Betrachtungsgebiet nur über
unbebaute/unversiegelte Flächen statt, allerdings i st aufgrund der kleinräumlich wechseln-
den Tiefgründigkeit der Böden die Versickerungskapazität sehr unterschiedlich.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Im Zuge der Gebietsentwicklung - Ludwigshöhviertel - wird der Versiegelungsgrad reduziert
und die vorhandenen Bodenverunreinigungen beseitigt bzw. gesichert, auch wird die Versi-
ckerung des unbelasteten Niederschlagswassers inner halb des Geltungsbereichs für alle
überbauten Flächen festgesetzt. Somit ist insgesamt mit einer deutlichen Verbesserung für
den Wasserhaushaltes zu rechnen und negative, aus d er Flächennutzungsplan-Änderung
resultierende Auswirkungen können ausgeschlossen werden.
Schutzgut Klima/Luft
Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Ge biet. Großklimatisch betrachtet liegt
das gesamte Rhein-Main-Gebiet im Übergangsbereich v om subatlantischen zum schwach
subkontinentalen Klima und ist als mäßig humid zu bezeichnen.
Aufgrund des Bauvolumens und der großräumig versieg elten Freiflächen in den zu betrach-
tenden Teilbereichen ist eine moderate bis starke Überwärmung gegeben.
Innerhalb der Änderungsbereiche selbst sind in begr enztem Umfang kaltluftproduzierende
Flächen in den mit Vegetation bestandenen Flächen d es Konversionsstandortes gegeben.
Außerhalb des Betrachtungsgebiets verlaufen nördlic h und westlich markante Kaltluftbewe-
gungen in westliche Richtung. Außerdem fungieren di e angrenzenden Waldflächen als
Frischluftentstehungsgebiete, die einem hohen klimaökologischen Schutzstatus unterliegen.
Das lokale Windsystem aus westwärts abfließender Fr isch- und Kaltluft ist zumindest in der
Cambrai-Fritsch-Kaserne (nördlicher Änderungsbereic h) positiv klimawirksam (Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 2011).
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Im Zuge der geplanten Baumaßnamen im Rahmen des Bau leitplanverfahrens S 26 - Lud-
wigshöhviertel - kommt es zwar zu einem Verlust von Grünflächen und Baumbestand, doch
sieht die Planung insgesamt eine Reduzierung des Ve rsiegelungsgrades, eine umfassende
Durchgrünung der Straßenräume und Grundstückfreiflä chen sowie Grünanlagen in relevan-
ter Größe vor, die die unvermeidbaren Beeinträchtig ungen auffangen. Innerhalb der Sied-
lungsfläche vorhandene Wald- und waldähnliche Fläch en werden weitgehend erhalten. Be-
sonders hervorzuheben und von besonderer Bedeutung für das Klima innerhalb als auch
außerhalb des Geltungsraums sind die entstehenden V entilationsbahnen, die durch die
Ausweisung der „Grünflächen, Parkanlagen und sonstigen öffentlichen und privaten Grünan-
lagen“ im Süden und im Zentrum entstehen. Somit sin d durch die Änderung des Flächennut-
zungs-plans keine negativen Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima zu erwarten.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 25
Schutzgut Biotope, Flora, Fauna
Biotope und Flora
Bedingt durch die langjährige, intensive militärische Vornutzung sind in den Änderungsberei-
chen vornehmlich urbane Lebensräume und Stadtbiotop e, wie z.B. Verbundsteinpflaster,
Asphalt, Vorgärten und parkähnliche Grünflächen anz utreffen, welche sich durch die fehlen-
de Nutzung zum Teil in unterschiedlichen Sukzessionsstadien befinden.
An wertgebenden Biotop- und Nutzungstypen konnten die randlichen Waldbiotope, ein Sand-
trockenrasen im Nordwesten der nördlichen Teilfläch e und der umfangreiche und gebiets-
prägende Baumbestand festgestellt werden.
Fauna
Im Zuge von Untersuchungen konnten an bedeutenden A rten mindestens sieben Fleder-
mausarten, neun Vogelarten, die Mauer- und Zauneide chse, der Heldbock, sechs Tagfalter-
arten und vier Heuschreckenarten nachgewiesen werden.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Im Zuge der Umsetzung des im Parallelverfahren aufg estellten Bebauungsplans S 26 - Lud-
wigshöhviertel - werden der Sandtrockenrasen und er hebliche Anteile der randlichen Wald-
bio-tope sowie des Baumbestandes erhalten. Ebenso w ird auf der Ebene des Bebauungs-
plans der Artenschutz umfassend berücksichtigt.
Insgesamt ergeben sich durch die FNP-Änderung keine negativen Auswirkungen auf die
Schutzgüter Biotope, Flora und Fauna zu erwarten, zumal insbesondere Artenschutzbelange
auf den nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen sind.
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Das Erscheinungsbild der zu betrachtenden Änderungsbereiche wird wesentlich geprägt von
der Gebietslage in einer bewegten Topographie zwisc hen den östlich angrenzenden Wald-
flächen und dem im Westen gelegenen Naturschutzgebi et Bessunger Kiesgrube bzw. einer
südlich anschließenden Waldinsel sowie vom Gebäudeb estand und dem sehr umfangrei-
chen Großbaumbestand im Geltungsbereich selbst. Im Norden schließt der patchworkartig
strukturierte, v. a. aus Gärten und Sportanlagen be stehende, dem Saubachgraben folgende
Grünzug Bessungen Süd an. Im Süden wird die schmal zulaufende Jefferson-Siedlung nur
durch ein schmales Waldband von dem großzügig durch grünten Villengebiet im Norden von
Eberstadt getrennt. Diese besondere Lage im Raumgef üge bedingt einen inselartigen Cha-
rakter des Gesamtgeländes.
Die Cooperstraße separiert die nördlich gelegene Ca mbrai-Fritsch-Kaserne und die Jeffer-
son-Siedlung im Süden, die dennoch zusammen ein in sich geschlossenes Areal bildeten.
Nach Aufgabe der militärischen Nutzung ist die Coop erstraße wieder für die Öffentlichkeit
nutzbar. Das Gelände wird bis heute von einer weitestgehend erhaltenen Zaunanlage umge-
ben, die zugleich die Abgrenzung gegenüber dem Umfeld markiert.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Insgesamt kann im Zuge der Umsetzung des Bebauungsp lans S 26 - Ludwigshöhviertel -
von einer angepassten und angemessenen Neugestaltun g des Ortsbildes, unter Einbe-
zug/Beibehaltung wertgebender und prägender Strukturen, ausgegangen werden.
Durch die großflächigen, das Gesamtgebiet gliedernd en „Grünflächen, Parkanlagen und
sonstigen öffentlichen und privaten Grünanlagen“ ka nn ein erheblicher Anteil des gebiets-
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 26 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH
prägenden Baumbestandes erhalten werden, welcher du rch auf Bebauungsplan-Ebene ge-
plante Neupflanzungen ergänzt wird.
So sind durch die Flächennutzungsplanänderung Negat iveffekte auf das Landschafts- und
Ortsbild auszuschließen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Änderungsbereich befindet sich ein denkmalgeschü tztes Ensemble im Zentrum der
ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne. Dies setzt sich aus vier Bestandgebäuden, den zugehöri-
gen Maueranlagen sowie dem Platz in der Mitte mit s einem ausgeprägten Baumbestand
zusammen.
Als Sachgüter sind v.a. der umfangreiche Gebäudebestand sowie die Infrastrukturanlagen in
den Betrachtungsgebieten zu nennen, die je nach bau lichem Zustand einen entsprechenden
Sachwert aufweisen.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird das denkmalgeschützte Ensemble als „Kul-
turdenkmal (Gesamtanlage)“ nachrichtlich übernommen und bleibt erhalten. Bei den vorge-
sehenen Umnutzungsmaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist auf Bebauungsplan-Ebene durch die geplante Konversionsentwicklung des
Geländes der ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jeff erson-Siedlung mit einer wesentli-
chen Wertsteigerung für die Liegenschaft (Baugrunds tücks-, Immobilien- und Infrastruktur-
werte) zu rechnen.
Insgesamt werden durch die FNP-Änderungen keine neg ativen Auswirkungen auf Kultur-
oder Sachgüter induziert.
4.3. Entwicklung bei Nichtdurchführung
Eine Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänder ung hätte zur Folge, dass die Ent-
wicklung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhvierte l - aus dem Flächennutzungsplan
nicht gewährleistet werden könnte. Der planungsrech tliche Status (v.a. Cambrai-Fritsch-
Kaserne als Sonderbaufläche Bund) bliebe erhalten, wesentliche Veränderungen wären
nicht möglich.
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausg leich und zur Überwa-
chung
Im Zuge der Rahmenplanung zum Ludwigshöhviertel sin d bereits umfassende Maßnahmen
zur Eingriffsvermeidung, -minderung und zum Eingriffsausgleich berücksichtigt worden.
Hierbei sind zu nennen:
• Flächenrecycling / Wiedernutzbarmachung bereits ge störter bzw. baulich geprägter
Standorte
• Flächenentsiegelung und Schaffung zusammenhängende r, unversiegelter Flächen in bau-
lich nicht beanspruchten Bereichen
• Schaffung von Grün- und Freiflächen sowie von Fuß- und Radwegeverbindungen inner-
halb des Plangebiets und als Verbindung zu den angrenzenden Siedlungsbereichen
• Erhalt / Sicherung von Ventilationsbahnen (Landsch aftstreppe und Grünfläche zwischen
der Jefferson-Siedlung und Eberstadt) und Neuschaffung klimawirksamer Grünstrukturen
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 27
• Erhalt bestehender, wertvoller Biotopstrukturen (i nsbesondere von Sandtrockenrasen,
Waldbestände, wertgebender und prägender Einzelbäume)
• Beibehaltung / Entwicklung vorhandener, grüngepräg ter Randzonen zu benachbarten
Wald- und Siedlungsflächen
• Erhalt bzw. verträgliche Umnutzung des denkmalgesc hützten Ensembles im Zentrum der
Cambrai-Fritsch-Kaserne (Quartiers-Carré)
Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die auf Ebene des B ebauungsplans bzw. auf Vorha-
benebene zu berücksichtigen sind:
• Beseitigung bestehender Bodenbelastungen
• ökologische Regenwasserbewirtschaftung (Trennkanal isation, dezentrale Versickerung
sämtlichen Niederschlagswasser)
• Berücksichtigung von Artenschutzbelangen (insbes. bzgl. Mauersegler, Zaun- und Mau-
ereidechse sowie Heldbock)
• Ausreichender aktiver und / oder passiver Schutz v or Immissionsbelastungen
Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen ergeben sich für alle abiotischen Schutzgüter keine
verbleibenden nachteiligen Auswirkungen, für Boden und Wasser kann vielmehr sogar von
einer Verbesserung der Situation ausgegangen werden . Einzig für die biotischen Schutzgü-
ter Biotope, Tiere und Pflanzen sind in einem gewis sen Umfang mit verbleibenden nachteili-
gen Auswirkungen zu rechnen. Ursächlich hierfür ist v. a. die über mehrere Jahre stark redu-
zierte bzw. nicht mehr gegebene Flächennutzung in V erbindung mit der vorgesehenen um-
fassen-den Neustrukturierung des Gebiets. Der erfor derliche Ausgleich wird im Rahmen des
Bebauungsplanverfahren S 26 durch externe Maßnahmen (wie z.B. Stilllegungen der forst-
wirtschaftlichen Nutzung, Waldumbau-, Wiederauffors tungs- sowie Waldrandentwicklungs-
oder –aufbaumaßnahmen im Stadtgebiet Darmstadt) kom pensiert.
Ein Monitoring in Folge der Flächennutzungsplanänderung ist nicht notwendig.
6. Planungsalternativen und Monitoring
Im Rahmen der Überlegungen zur möglichen Folgenutzung der Konversionsfläche wurde ein
städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungs wettbewerb durchgeführt, um unter-
schiedliche Entwicklungsvarianten und Nutzungsmögli chkeiten für die Cambrai-Fritsch-
Kaserne und Jefferson-Siedlung zu ermitteln. Nach P rüfung der verschiedenen Lösungsan-
sätze wurde die Variante weiterverfolgt, die den De nkmalschutzbelangen, dem Wohnraum-
bedarf sowie verkehrlichen Ansprüchen und Umweltanf orderungen am besten Rechnung
trägt.
Ein Monitoring zur frühzeitigen Erfassung unvorherg esehener Umweltauswirkungen ist auf
Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.
7. Zusammenfassung
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Entwicklung des Änderungsbe-
reichs in ein neues Wohnquartier planungsrechtlich vorbereitet. Das geplante Wohngebiet
soll sich unter Berücksichtigung der städtebauliche n und grünordnerischen Anforderungen
und Entwicklungsziele in das Stadtbild einfügen. Di e Darstellungen der „Sonderbaufläche
Bund (Verteidigung)“ und „Grünfläche, öffentliche und private Sportanlagen“ werden im nörd-
lichen Bereich der ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne in „Wohnbaufläche“, „Gemeinbedarfsflä-
chen, Schulen, Gemeinbedarfsflächen, Sporthallen“ sowie in „Grünflächen, Parkanlagen und
sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ geänd ert. Ergänzt werden darüber hinaus die
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 28 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH
Darstellung einer „Freihaltung für ÖPNV-Trassen“, e in „Hauptradweg, Hauptfußweg“, eine
„ausgewählte Grünverbindung“ sowie die nachrichtlic he Übernahme „Kulturdenkmale (Ge-
samtanlage)“.
Im Änderungsbereich im Süden der Jefferson-Siedlung wird die Darstellung von „Wohnbau-
fläche“ in „Grünfläche, Parkanlagen und sonstige öf fentliche und private Grünanlagen“ sowie
„Waldflächen“ geändert.
Insgesamt ist das Gebiet durch seine militärische V ornutzung und der umfangreichen Be-
bauung bzw. Versiegelung in Bezug auf den Naturhaus halt als vorbelastet zu betrachten.
Auf-grund der langen Nichtnutzung des Gebiets konnt en sich aber über die Zeit einige wert-
geben-de Strukturen entwickeln, die für eine entspr echende Anzahl an Arten als Lebens-
raum dienen. Insbesondere der Baumbestand, die Waldbestände und der Sandtrockenrasen
sowie die Ruderalflächen bilden bedeutsame Biotopst rukturen. Für den Artenschutz sind
insbesondere die nachgewiesenen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Totholzkäfer von Be-
deutung. Durch die Ausweisung der Grünflächen werde n ein Teil der Bestandsbäume und
der wertgebenden Biotoptypen (Wald und Sandtrockenr asen) erhalten. Zudem werden im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens S 26 - Ludwigshö hviertel - umfangreiche Vermei-
dungs- und Ausgleichmaßnahmen vor dem Eingriff gesi chert, wodurch der Fortbestand der
vorkommenden Arten im Betrachtungsgebiet gewährleistet werden kann.
Die Änderung des Flächennutzungsplans verursacht ke ine erheblichen oder negativen Be-
einträchtigungen der Umwelt.
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Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 8
293 Zeichen
Punkt 6: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai- Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2020/0273) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
anlage 6
10364 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
22.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
V 56 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0273
Magistratsbeschluss-Nr.
271
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5440020
Kostenstelle: 061-040-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai-
Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 15.09.2020
Beschlussvorschlag:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1. Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai -Fritsch-Kaserne) wird
in 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel - geändert, analog zum
Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel –.
2. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des
Ludwigshöhviertel wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage-Nr.
2018/0263) durch den südlichen Teilbereich der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt (siehe Abb. 1,
Seite 3).
- 3 -
Offenlagebeschluss
3. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne gingen im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
4. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans die in
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
5. Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel –
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3)
wird zugestimmt.
6. Der Planentwurf und die Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich Ludwigshöhviertel sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a
Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
Durch die Corona-Beschränkungen hat das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung unter
Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) stattzufinden.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Anlage 2 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(datenschutzrelevante Anlage)
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht der 15. Änderung de s
Flächennutzungsplans
Planentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (wird zu den Sitzungen
aufgehängt / ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 30.09.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0273 vom 15.09.2020:
Mit dem Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel – sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie
der Jefferson-Siedlung geschaffen werden.
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 nicht der geplanten
Wiedernutzung auf diesen Flächen entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplans S 26
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan in den
betreffenden Teilbereichen geändert werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (siehe
Abb. 1) ist die Fläche des Teilbereichs Nord, der Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“, als
„Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünfläche, öffentliche und private
Sportanlage“ mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für
Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.
Die Fläche des Änderungsbereichs Teilbereich Süd für den südlichen Bereich der „Jefferson -
Siedlung“, ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 als „Wohnbaufläche“ mit einem
„Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit dem
Geltungsbereich der 15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006
Im rechtswirksamen Flächennutzungsp lan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 sind die
Darstellungen der Flächen in den beiden Teilbereichen Nord und Süd wie folgt zu ändern (siehe
auch Abb. 2, nächste Seite):
- 5 -
Teilbereich Nord, Bereich der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“:
Wohnbauflächen
Gemeinbedarfsflächen, Schulen , Sporthallen
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen
Freihaltung für ÖPNV-Trassen
Hauptradweg, Hauptfußweg
Ausgewählte Grünverbindungen,
Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme.
Teilbereich Süd, südlicher Teilbereich der „Jefferson-Siedlung“:
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen,
Waldflächen,
Trasse für Hauptabwasserleitungen.
Abb. 2: Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel –
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“) (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Das Verfahren für die 15. Änderung de s Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 eingeleitet. Es erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans S 26 – Ludwigshöhviertel –.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde vom
Magistrat am 07.11.2018 beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung erfolgte die
frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018.
- 6 -
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu 1. und 2.:
Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans ( ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne)
soll analog zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren S 26 in – Ludwigshöhviertel –
geändert werden.
Des Weiteren soll der Geltungsbereich der 15. Änderung des Fläch ennutzungsplans gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0263) um den Teilbereich Süd,
der den südlichen Bereich der „Jefferson-Siedlung“ umfasst, ergänzt werden (siehe Abb. 2).
Die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans 2006 für den südlichen Teilbereich
der Jefferson-Siedlung soll von „Wohnbaufläche“ in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige
öffentliche und private Grünanlagen“ und „ Waldflächen“ geändert werden.
Dieser Bereich soll künftig als Grünzäsur zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Stadtteil
Eberstadt fungieren und gleichzeitig eine Vernetzungsfunktion der Grünstrukturen übernehmen.
Im Bebauungsplan S 26 soll der südliche Bereich der Jefferson -Siedlung als Fläche für
Artenschutzmaßnahmen, Grünflächen und Waldflächen festgesetzt werden.
Des Weiteren soll die „Trasse für Hauptwasserleitungen“ an den realen Verlauf angepasst
werden.
Zu 3.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
Zu 4.:
Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Anlage 2, datenschutzrelevante
Anlage), die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingingen und
zusammengefasst wurden, wird zugestimmt.
Über die Prüfung der Stellungnahmen der Anlagen 1 und 2 wird zum Feststellungsbeschluss
abschließend entschieden.
Zu 5. und 6.:
Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel –
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) mit den Teilbereichen Süd und Nord und seiner
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
Die o.g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonsti gen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu legen und gemäß
§ 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs - und
Genehmigungsverfahren während der COVID -19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -
PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 und 4 BauGB durch die
Veröffentlichung im Internet gem äß §§ 2 und 3 PlanSiG ersetzt werden. Dabei soll als
zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG parallel eine Auslegung der o.g.
Planunterlagen erfolgen, soweit dies den Umständen nach möglich ist. Dies bedeutet, dass
eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der
Abstands- und Hygieneregelungen im Stadtplanungsamt erfolgen kann. Darauf wird in der
Bekanntmachung hingewiesen.
Die Dezernentin III: Die Dezernentin V:
Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für die
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 2
38357 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.11.2 018, 13.12.2018, 21.01.2019, 08.02.2019 und 08.03.2019: Schreiben vom 29.11.2018, Dez. III 33.1: Dem Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungspla ns ist zu entneh- men, dass das Gebiet durch die Straßenbahn verkehrl ich gut angebunden werden soll. lm Entwurf des Bebauungsplans S 26 ,,C ambrai-Fritsch- Kaserne/Jefferson-Siedlung" ist bereits unter Ziffe r 7.1.4 - Verkehr/ Er- schließung eine Variante zur Verlängerung der Straß enbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße beschrieben. ln beiden Planentw ürfen ist zwar in den Abbildungen die ,,Haupttrasse örtlicher ÖPNV" im Bereich des betreffenden Geländes, jedoch nicht bis zur Heidelberger Straße, dargestellt. Aufgrund der bestehenden Absichten sehe ich jedoch eine ents prechende Ergän- zung des Flächennutzungsplans als geboten. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Die Straßenbahntrasse ist im Geltungsbereich der 15 . Flächennutzungs- planänderung dargestellt. Die Darstellung der gepla nten Straßenbahn wur- de im Planentwurf zur Offenlage in „Freihaltung für ÖPNV-Trassen“ geän- dert. Erst mit Planfeststellungsbeschluss kann die Straßenbahntrasse im Flächennutzungsplan als „Haupttrasse ÖPNV“ dargeste llt werden. Da die Trassenführung erst mit Planfeststellungsbes chluss feststeht, kann die Ergänzung des Flächennutzungsplans als „Haupttr asse ÖPNV“ bis zur Heidelberger Straße dargestellt werden. Die Straßenbahntrasse ist Gegenstand eines gesonder ten Planfeststel- lungsverfahrens. Schreiben vom 13.12.2018, Dez. III 31.2: Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die bauleitplanerischen Überlegungen zur Folgenutzung der ca. 34 ha großen Konversionsfläche, die im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut zungsplan - RPS/RegFNP - 2010 überwiegend als "Vorranggebiet Si edlung" festgelegt ist, keine grundsätzlichen Bedenken. Soweit randlic h Vorranggebiete für Natur und Landschaft, - für die Forstwirtschaft ode r den Regionalen Grün- zug tangiert werden, erfolgt deren Inanspruchnahme jeweils nur in einem geringem, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang und beg egnet insoweit keinen Bedenken. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen die bauleitplanerischen Überlegungen zur Folgenutzung der Konversionsfläche keine grundsätzli- chen Bedenken bestehen. Weiterhin wurde zur Kenntnis genommen, dass, soweit randlich Vorrang- gebiete für Natur und Landschaft, für die Forstwirt schaft oder den Regiona- len Grünzug tangiert werden, deren Inanspruchnahme jeweils nur in einem geringem, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang erfolgt und insoweit keinen Bedenken begegnet. Von der oberen Forstbehörde wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Plan- gebiet Großteils um ein bereits bebautes Areal hand elt, an dessen östli- chen Bereich Wald angrenzt. Innerhalb des Bebauungsplans (insbesondere Flurstück 3/14 in Flur 58) ist Wald im Sinne des § 2 Hessisches Waldgesetz -HWaldG - überplant, der jedoch nicht in Anspruch g enommen werden soll. Aus Sicht der oberen Forstbehörde sollten diese Flä chen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB als Wald festgelegt werden. Der Anregung wurde gefolgt. Am 25.09.2019 fand mit einem Vertreter von Hessen F orst eine Ortsbege- hung des Geländes insbesondere im Hinblick auf die Art der Festsetzung der Waldflächen und den Waldrand im Geltungsbereich statt. Der vorhan- dene Gehölzsaum (mit Bäumen bewachsene Randzone, di e in der Regel Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: bis zum Böschungsfuß reicht) wurde bei dieser Begeh ung als „Wald“ nach Forstrecht definiert und entsprechend im Bebauungsp lanentwurf zur Offen- lage nach § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB als Wald festges etzt. Der waldähnli- che Bestand im Bereich des ehemaligen Casinos an de r Cooperstraße wurde als Flächen für die Erhaltung von Gehölzen festgesetzt. Im Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan s Teilbereich Süd wurde die südliche Fläche als Wald dargestellt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Waldflächen wird auf § 12 HWaldG verwiesen. Die zu ständige Behörde für Waldumwandlungen ist hier der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Sämtliche den Wald betref- fenden Maßnahmen sind im Vorfeld mit der zuständige n unteren Forstbe- hörde- hier dem Forstamt Darmstadt- abzustimmen. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass im Falle einer Inanspruchnahme der Waldflächen § 12 HWaldG zu berücksichtigen ist und dass sämtliche den Wald betreffenden Maßnahmen im Vorfeld mit der zuständigen unteren Forstbehörde abzustimmen sind. Aus der Sicht der Abteilung ·Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt neh- me ich wie folgt Stellung: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- gen erhoben. Es bestehen Nachforderungen. Folgende Auflage und Hin- weise bitte ich aufzunehmen . Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversor gung für das Baugebiet dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswass er) ist zu ermitteln (Jahresmenge und Sp itzenbedarf) . Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achte n. Der Nachweis, dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden kann, ist zu erbringen. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Aus den vorgelegten Unterlagen gehen keine Aussagen zur Entwässerung hervor. Eine Prüfung und Stellungnahme ist somit ni cht möglich. Es muss zum jetzigen Zeitpunkt die Entwässerung als nicht g esichert angesehen werden . Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Diese betreffen das Bebauungsplanverfahren und sind daher nicht Gegen- stand der Flächennutzungsplanänderung, die im Paral lelverfahren durchge- führt wird. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bodenschutz Innerhalb des Plangebiet liegen die in der Altfläch endatei Hessen (FIS-AG Fachinformationssystem Altlasten und Grundwassersch adensfälle) erfasste Altflächen Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie Jefferson Siedlung vor (ALTIS- Nummern 411.000.043-000.001 bzw.411.000.043-000.003). Beide Flächen wurden in den vergangenen Jahren aufg rund der früheren Nutzung historisch erkundet sowie orientierend unte rsucht. Fünf der insge- samt 48 Kontaminationsverdachtsflächen wurden weite rgehenden Untersu- chungen unterzogen. Ein entsprechender Bericht lieg t mir noch nicht vor. Nach dem Gebot der planerischen Konfliktbewältigung darf der Bebau- ungsplan die von ihm ausgelösten Nutzungskonflikte nicht unbewältigt las- sen. Die der Abwägung zugrundeliegenden Gutachten s ind der Begrün- dung als Anlage beizufügen. Darüber hinaus sind die Gutachten dem Re- gierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschut z und Umwelt, Dezer- nat IV/Da 41.5 vorzulegen. Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse h insichtlich Per- und polyfluorierter Chemikalien (PFC) sollte über die l aufenden Untersuchun- gen hinaus überprüft werden, ob in der Vergangenhei t auf betreffender Fläche PFCs bspw. als Löschschaumkomponenten zum Ei nsatz kamen und entsprechend der Rechercheergebnisse Untersuchu ngen veranlasst werden. Liegen im Planbereich entsprechende Flächen , deren Böden er- heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sin d, so sollen sie nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan gekennzeich net werden . Die Kennzeichnung hat hier lediglich eine Warnfunktion und dient nicht der bauleitplanerischen Konfliktbewältigung . Die aufgrund der Planung gege- benenfalls erforderliche Sanierung muss technisch, rechtlich und finanziell möglich sein. Im Bebauungsplan sind soweit erforder lich Festsetzungen zu treffen, die zur Behandlung der Bodenbelastung nach § 9 BauGB zulässig und geeignet sind. Soll der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden, muss eine technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Bodensanierung durch ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren gesichert sein. Der Anregung wurde gefolgt. Ergebnis der „Erfassung und Erstbewertung (Phase 1) von kontaminations- verdächtigen Flächen (KVF) auf der Jefferson Siedlung Darmstadt“ (Be- richt vom 27.04.2010) durch die IBL Umwelt und Biot echnik GmbH war: „Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen wurden ins gesamt 5 KVF identifiziert. Eine Gefährdung durch den direkten K ontakt über den Wir- kungspfad Boden-Mensch oder eine Gefährdung des Sch utzgutes Grund- wasser durch die Verlagerung im Boden vorhandener S chadstoffe ins Grundwasser ist nicht zu erwarten. Weitere umweltte chnische Erkun- dungsmaßnahmen der Phase IIa werden derzeit nicht empfohlen.“ Weitere 2 KVF-Flächen wurden im Rahmen der Orientie renden Untersu- chung Phase IIa für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson- Siedlung durch das Büro Bullermann und Schneble untersucht (Bericht vom 01.10.2012). Ergebnis war, dass zunächst kein Erfor dernis zu weiteren Untersuchungen besteht. Dies wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt bestät igt: Gemäß Schrei- ben des Regierungspräsidiums vom 12.02.2013 besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Auf der Liegenschaft Cambrai-Fritsch-Kaserne wurden anhand von Un- tersuchungen, die auf der Grundlage einer Recherche zu umwelttechni- schen Aspekten der Konversionsareale in Darmstadt a us dem Jahr 2007 beruhten, im Jahr 2010 zwanzig Kontaminationsfläche n (KVF) identifiziert („Erfassung und Erstbewertung (Phase 1) von kontami nationsverdächtigen Flächen (KVF) auf der Liegenschaft Cambrai-Fritsch- Kaserne und Jeffer- son-Siedlung“, IBL Umwelt und Biotechnik GmbH), wob ei bei sechzehn KVF weitere umwelttechnische Erkundungsmaßnahmen de r Phase IIa empfohlen wurden. Aus dieser orientierenden Untersu chung (Phase IIa) im Jahr 2012 resultierte, dass für zehn Kontaminations verdachtsflächen weite- rer Handlungsbedarf besteht, deren Anzahl und Unter suchungsumfang auf Basis einer Stellungnahme durch den Landesbetrieb B au und Immobilien Hessen (LBIH) konkretisiert wurden. Anschließend hat das Büro Arcadis, Darmstadt die Un tersuchung „Ehema- lige US-Liegenschaft Cambrai-Fritsch-Kaserne in Dar mstadt, We 129507, Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Phase IIb: Detailuntersuchung“ (12.01.2017) erarbeitet. An acht der zehn untersuchten KVF wurden Kontaminat ionen mit organi- schen Schadstoffen bzw. Schwermetallen nachgewiesen . Es wurde festge- stellt, dass erst Handlungsbedarf besteht bzw. eine Neubewertung vorzu- nehmen ist, wenn Umnutzungen oder Bodeneingriffe erfolgen. Im Jahr 2019 wurde eine Auswertung des Berichts zur Phase IIb: Detailun- tersuchung im Hinblick auf die Planung und ein ents prechendes Konzept der Bodensanierung durch Aushub bzw. weiterer Unter suchungsmaßnah- men zur Abgrenzung der Bodenbelastungen an KVF 11, 15 und 36 im Zuge des Gebäuderückbaus und der Oberflächenentsiegelung erstellt (IB Wood, 01.10.2019). Zur Vorbereitung der späteren Bautätigkeiten im Gel tungsbereich des Be- bauungsplans (Baufeldfreimachung) wurden im Jahr 20 19 durch den Flä- cheneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG Anträge für den Gebäu- derückbau und die Oberflächenentsiegelung gestellt. Die Genehmigung für den Abriss erfolgte nach Beteiligung der Unteren un d Oberen Boden- schutzbehörde im November 2019 und beinhaltete die Auflage, die vorhan- denen Bodenbelastungen im Zuge der Baufeldfreimachung zu entfernen. Die Beseitigung der Kontaminationen ist technisch, rechtlich und finanziell möglich. Im Zuge der Baufeldfreimachung werden alle bekannten bauleit- planerisch relevanten Belastungen und Fremdstoffanr eicherungen durch den Flächeneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG beseitigt, um damit Einschränkungen in der Grundstücksgestaltung zu vermeiden. Ergänzung zum Bodenschutz (IV/DA 41.5) mit Schreiben vom 08.02.2019: Das Gutachten über die weiterführenden Untersuchung en (Phase IIb: De- tailuntersuchung vom 12.01.2017) liegt mir nun vor. Demnach wurden 10 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) im Jahr 2016 w eitergehend unter- sucht. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich ableiten, dass für zwei KVF kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht . Für die übrigen acht KVF gilt, dass bei momentaner Nutzung die fest gestellten Belastungen des Bodens keine Gefährdungen darstellen. Bei einer Umnutzung, d.h. bei Vorliegen konkreter Pläne für die zukünftige Nutzun g der entsprechenden Flächen sind diese einer Neubewertung zu unterziehe n. Insofern verweise ich insbesondere auf die Kennzeichnung der belastet en Flächen im Bebau- Der Anregung wurde nicht gefolgt. Im Jahr 2019 wurde eine Auswertung des Berichts zur Phase IIb: Detailun- tersuchung im Hinblick auf die Planung und ein ents prechendes Konzept der Bodensanierung durch Aushub bzw. weiterer Unter suchungsmaßnah- men zur Abgrenzung der Bodenbelastungen an KVF 11, 15 und 36 im Zuge des Gebäuderückbaus und der Oberflächenentsiegelung erstellt (IB Wood, 01.10.2019). Zur Vorbereitung der späteren Bautätigkeiten im Gel tungsbereich des Be- bauungsplans (Baufeldfreimachung) wurden im Jahr 20 19 durch den Flä- cheneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG Anträge für den Gebäu- derückbau und die Oberflächenentsiegelung gestellt. Die Genehmigung für Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: ungsplan nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB. den Abriss erfolgte nach Beteiligung der Unteren un d Oberen Boden- schutzbehörde im November 2019 und beinhaltete die Auflage, die vorhan- denen Bodenbelastungen im Zuge der Baufeldfreimachung zu entfernen. Die Beseitigung der Kontaminationen ist technisch, rechtlich und finanziell möglich. Im Zuge der Baufeldfreimachung werden seit Beginn der Abriss- arbeiten alle bekannten bauleitplanerisch relevante n Belastungen und Fremdstoffanreicherungen durch den Flächeneigentüme r BVD New Living GmbH & Co. KG beseitigt, um damit Einschränkungen i n der Grundstücks- gestaltung zu vermeiden. Eine Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan ist nach Rücksprache mit dem RP daher nicht erforderlich. Immissionsschutz Die Prüfung der Unterlagen zu o.g. Planung hat erge ben, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung de s FNP aus immissi- onsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Änderung des FNP bestehen. Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine Beden- ken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf und Flächennut- zungsplan vorgebracht. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer keine Bedenken und Anmerkungen gegen die Ände- rung des FNP vorgebracht werden. Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche Es wurde zur Kenntnis genommen, dass durch das Vorh aben keine Roh- stoffsicherungsflächen betroffen sind und sich keine aktuell unter Bergauf- sicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung befinden . Es wurde weiterhin zur Kenntnis genommen, dass der Planaufstellung aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä - chen betroffen . Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdu ngspotential aus frühe ren bergbau lichen Tätig keiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Schreiben vom 21.01.2019, Dez. III 31.2: Als Nachtrag zur Stellungnahme vom 13.12.2018 werden die Fachbeiträge der oberen Naturschutzbehörde sowie des Kampfmittel- räumdienstes vom 21.01.2019 zur Kenntnis gegeben: Naturschutz: Aus den vorgelegten Unterlagen zur frühzeitigen Bet eiligung geht hervor, dass sich innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 3 0 BNatSchG ge- schützte Biotope „Sandmagerrasen“ befinden. Ich wei se darauf hin, dass bei der Beanspruchung dieser Biotope eine in Aussic ht gestellte Ausnahme gem. § 30 Abs.4 BNatSchG benötigt wird. Daher schla ge ich vor, die konk- ret zu beanspruchenden Bereiche sowie den hierzu er forderlichen Aus- gleich nachvollziehbar und begründet in Text und Ka rte darzustellen. Da die Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörd e liegt, rate ich zu Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der angetroffene, gemäß § 30 BNatSchG geschützte Sa ndtrockenrasen soll erhalten und in die Artenschutzflächen für die Mauereidechsenpopula- tion (Maßnahmenfläche im Nordwesten) integriert wer den. Das Biotop wur- de nachrichtlich in den Bebauungsplan S 26 übernommen. Durch die nachrichtliche Übernahme ist eine Ausnahm e nach § 30 BNatSchG nicht erforderlich. Die Übernahme in den B ebauungsplan bzw. die geplante Entwicklung dieses Bereiches wurde mit der zuständigen UNB im Vorfeld abgestimmt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: einer frühzeitigen Abstimmung. Aus dem Protokoll zum Scoping-Termin vom 11.12.2018 geht hervor, dass Arten nach Anh. IV der FFH-Richtlinie sowie europäi sche Vogelarten im Geltungsbereich vorkommen. Um feststellen zu können , ob dauerhaft zwingende Vollzugshindernisse des § 44 BNatSchG geg en eine Umset- zung der Planung stehen können, wird die Vorlage ei ner artenschutzrechtli- chen Prüfung im weiteren Verfahren erforderlich. De r „Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung bei Planungen und Zul assungsverfahren in Hessen“, Hrsg. HMUELV, 2. Fassung (Mai 2011) sollte angewendet wer- den. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bitte ich um eine Darstellung der jeweiligen Artvorkommen und ggf. vorgesehenen Maßna hmen in jeweils ei- ner Karte. Bereits jetzt zeichnet sich das Vorkomme n einer Mauerseglerko- lonie als konfliktträchtig ab. Bei Vorhabenumsetzun g sind artenschutzrecht- liche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG durch den Abriss der Gebäude, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen, nicht ausgeschlossen. Daher sind geeignete Vermeidu ngs- und CEF- Maßnahmen (continuous ecological function) im Baule itplanverfahren zu beschreiben und sicherzustellen. Unter der Berücksichtigung eines notwendigen zeitli chen Vorlaufes bei der Abstimmung und Umsetzung insbesondere von CEF-Maßna hmen, lege ich auch hier eine frühzeitige Abstimmung mit der zustä ndigen Unteren Natur- schutzbehörde nahe. Der Anregung wurde gefolgt. Die Artenschutzbelange wurden im weiteren Bauleitpl anverfahren vollumfänglich berücksichtigt und inhaltlich mit de r zuständigen UNB abgestimmt. • Die Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeit rags und das Ar- tenschutzrechtliche Umsetzungskonzept der PGNU wurd en im Rah- men der weiteren Planung berücksichtigt. • Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (PGNU, aktua lisiert Juni 2019) richtet sich nach dem aktuellen „Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“ (HMUKLV 2015). • Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (PGNU, aktua lisiert Juni 2019) wurden die jeweiligen Artvorkommen grafisch und textlich dargestellt. • Für die Mauersegler sind entsprechende CEF-Maßnahm en ausgear- beitet und bereits in Umsetzung (Artenschutzrechtli ches Umsetzungs- konzept PGNU, Juni 2019). Die aktuell vom Mauersegl er besiedelten Gebäude werden solange erhalten, bis die hergestell ten Ersatznist- plätze zumindest teilweise angenommen wurden. • Das Artenschutzrechtliche Umsetzungskonzept der PG NU (Juni 2019) wurde mit der UNB abgestimmt. • Die CEF-Maßnahmen u.a. für Eidechsen, Fledermäuse und Vögel werden seit 2019 fortlaufend durchgeführt. Vom Geltungsbereich des o. g. Verfahrens werden kei ne Natur- oder Land- schaftsschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete überlagert. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass vom Geltungsbe reich des Bauleit- plans keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete so wie Natura 2000- Gebiete überlagert werden. Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange verweise ich auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass bezüglich weit erer zu vertretender naturschutzfachlicher Belange auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) verwiesen wird. Die UNB hat mit Schreiben vom 18.12.2018 eine Stell ungnahme abgegeben. Aus ihrer Sicht bestehen gegen die Änder ung des Flächennut- zungsplans keine Bedenken. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Kampfmittelräumdienst: Die hier eingegangene Stellungnahme vom 17.01.2019 Da-1967-2019 wurde mit Email vom 11.03.2019 zurückgezogen und du rch folgende Stel- lungnahme ersetzt: Schreiben vom 08.03.2019, KMRD, Da 1867-2019: Über die im Lageplan bezeichnete Fläche liegen dem Kampfmittelräum- dienst aussagefähige Luftbilder vor. Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begrün deten Verdacht erge- ben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munit ionsbelastung dieser Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Fläc henabsuche nicht erfor- derlich. Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Z uge der Bauarbeiten doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunde n werden sollte, bitte ich Sie, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu verständigen. Sie werden gebeten, diese Stellungnahme in allen Sc hritten des Bauleitver- fahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentliche n Flächenänderungen ergeben. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass eine Auswertun g der vorliegenden Luftbilder keinen begründeten Verdacht ergeben hat, dass mit dem Auffin- den von Bombenblindgängern zu rechnen ist und auch sonstige Erkennt- nisse über eine mögliche Munitionsbelastung dieser Fläche nicht vorliegen, so dass eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich ist. Ein Hinweis, dass der Kampfmittelräumdienst unverzü glich zu verständigen ist, wenn im Zuge der Bauarbeiten ein kampfmittelve rdächtiger Gegenstand gefunden werden sollte, wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. 1.2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.11.2018: Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- wendungen der Bundeswehr. Nach Auswertung der übersandten Unterlagen sollen d ie planungsrechtli- chen Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung d er ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne beziehungsweise Jefferson-S iedlung geschaffen werden. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass seitens des Bundesamts für Infra- struktur grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Gegen das Vorhaben bestehen seitens der Bundeswehr grundsätzlich kei- ne Bedenken. Dem Bebauungsplan können Angaben zu maximalen Bauhö hen nicht ent- nommen werden. Sollten in dem Plangebiet neue bauli che Anlagen errich- tet werden, wird um erneute Beteiligung gebeten. Ei nschränkungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren erhoben. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bauhöhen baulicher Anlagen sind nicht Gegenstand de r Flächennutzungs- planänderung, sondern des Bebauungsplanverfahrens S 26 - Ludwigs- höhviertel -, auf welches hiermit verwiesen wird. 1.3 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 30.11.2018: In der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung w ird unter dem ent- sprechenden Gliederungspunkt u.a. die Förderung nac hhaltiger Mobilitäts- formen wie dem ÖPNV bei gleichzeitiger Reduktion de s motorisierten Indi- vidualverkehrs ausgeführt. Wir begrüßen dieses Plan ungsziel, da es sich mit dem im aktuell gültigen Nahverkehrsplans des La ndkreises Darmstadt- Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt formul ierten Leitbild zur Rolle und Funktion des ÖPNV in unserem Verbandsgebi et deckt. Insofern können wir im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens vo m Vortrag von Anregungen bzw. Bedenken absehen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, dass die d argelegten Ziele und Zwecke der Planung im Hinblick auf die Förderun g nachhaltiger Mobili- tätsformen wie dem ÖPNV, das formulierte Leitbild d er DADINA zur Rolle und Funktion des ÖPNV im Verbandsgebiet deckt und i nsofern von Anre- gungen und Bedenken abgesehen wird. 1.4 Forstamt Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.12.2018: Zu oben genannter Beteiligung der Behörden nimmt da s Forstamt Darm- stadt als untere Forstbehörde wie folgt Stellung. Gegen die Änderungen der Sonderbauflächen Bund (Ver teidigung) in zivile Nutzungen im Flächennutzungsplan bestehen keine Einwände. Der Hinweis, dass gegen die Änderung der Sonderbauf lächen Bund (Ver- teidigung) in zivile Nutzungen im Flächennutzungspl an keine Einwände bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Einwände bestehen jedoch gegen den Wegfall von, im Regionalplan aus- gewiesenen, 1,5 ha Vorranggebiet für die Forstwirts chaft. Auf Grund der Schutz- und Erholungsfunktionen haben Waldflächen e ine besonders hohe positive Bedeutung bei der geplanten Verdichtung vo n Wohngebieten. Im vorliegenden Fall ist aus hiesiger Sicht ein Antrag auf Einleitung eines Ziel- abweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Nach dem Ziel Z10.2-12 sollen die im Regionalplan d argestellten „Vorrang- gebiete für Forstwirtschaft“ dauerhaft bewaldet ble iben. Die Walderhaltung hat hier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprü chen. Das „Vorrang- gebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung in ein em Umfang von ca. 1,5 ha im Bereich „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ in Anspruch genommen. Diese Flächen liegen auf bereits heute bebauten Bereichen bzw. auf großflächi- gen, versiegelten Parkplatzflächen; es werden daher keine Waldflächen neu durch die geplante Bebauung in Anspruch genomme n. Da die Inan- spruchnahme nur in einem geringen, d.h. nicht raumb edeutsamen Umfang, erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben des Re gierungspräsidiums Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken. Im Änderu ngsbereich der „Jefferson-Siedlung“ hingegen wird ein kleiner Teil bereich entsprechend dem Vorranggebiet künftig als Waldfläche dargestellt. 1.5 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, Ida- Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 11.12.2018: Die vorliegende Planung wird vom Landesamt für Denk malpflege, hesseAr- chäologie, im derzeitigen Stadium abgelehnt, da nic ht sichergestellt ist, dass die öffentlichen Belange des Bodendenkmalschut zes und der Boden- denkmalpflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) hinreichend berücksichtigt wer- den. Zum ursprünglichen Baubestand der Cambrai-Fritsch-K aserne von 1938 gehören verschiedene Gebäude, die heute nicht mehr vorhanden sind und deren Reste im Boden den Status eines Bodendenkmals haben können. Außerdem ist nach derzeitigem Kenntnisstand unklar, inwieweit Einbauten aus dem Zweiten Weltkrieg (zusätzliche Luftschutzei nrichtungen, Verteidi- gungsstellungen März/April 1945) vorhanden sind und heute nicht mehr erkennbar im Boden liegen. Schließlich befinden sic h im direkten Umfeld des Plangebiets Bodendenkmäler (römische Siedlungss tellen: Darmstadt 69 und 70), die in das Plangebiet hineinreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass durch die Bebauung Ku lturdenkmäler im Sinne von § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmäler) zerstört werden. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Im Rahmen eines Abstimmungstermins vor Ort mit dem Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie, am 07.02.2019 wur den Trassenpläne bezüglich unterirdischer Leitungen / Entwässerung e rörtert, die nahelegen, dass an den vermuteten Stellen keine Bodendenkmäler zu finden sein kön- nen. Diese Pläne wurden dem Landesamt im Nachgang z u dem Gespräch von dem Eigentümer der Flächen, der BVD New Living GmbH & Co. KG, zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Mit Email vom 26.06.2019 wurde seitens des Landesam ts für Denkmalpfle- ge, hessenArchäologie bestätigt, dass die „vorgeleg ten Unterlagen […] ausreichend dokumentiert [haben], dass in den Berei chen, in denen mit Bodendenkmälern im Geltungsbereich des Bebauungspla ns zu rechnen wäre, ausgeprägte Vorschädigungen durch die vorheri ge Kasernennutzung bestehen und damit nicht mit einer Denkmalerhaltung zu rechnen ist. Auf das […] geforderte Fachgutachten kann daher verzich tet werden.“ Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Um Qualität und Quantität der archäologischen Befun de zu überprüfen und um später zu fundierten Stellungnahmen im Rahmen vo n bauordnungs- rechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigu ngsverfahren zu gelangen, ist ein archäologisches Gutachten, d. h. eine vorbereitende Un- tersuchung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 HDSchG erforder lich, deren Kosten vom Plangeber in seiner Eigenschaft als Verursacher zu tragen sind. Art und Umfang der vorbereitenden Untersuchung ist mit der AußensteIle Darmstadt der hessenArchäologie im Landesamt für De nkmalpflege Hes- sen im Vorfeld abzustimmen. Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Untere Den kmalschutzbehörde bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis. Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschl ießlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- behörde vor. 1.6 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss Biebrich, 65203 Wies- baden Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.12.2018: Die Belange der Denkmalpflege - Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege – sind folgendermaßen betroffen : Im vorliegenden Flächennutzungsplan fehlt der Eintrag der denkmalge- schützten Gesamtanlage, der Torhäuser und der die N amen der beiden Kasernen tragenden Sandsteinrustikalmauern , die den Zugang zum zentra- len Platz flankieren . Dies ist nachzutragen. Der Anregung wurde gefolgt. Die denkmalgeschützte Gesamtanlage, der zentrale re chteckige Platz mit seinen vier rahmenden Gebäuden und den dahinterlieg enden Erschlie- ßungsplätzen sowie die ehemaligen Zugänge der Kaser nen mit den beglei- tenden Mauern im Nordosten und Südwesten wurden in den Planentwurf zur Flächennutzungsplanänderung für die Offenlage a ls Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nachrichtlich übernommen. Ebenso wur de sie im Bebau- ungsplan als denkmalgeschützte Gesamtanlage nachric htlich übernommen und somit ausreichend gesichert. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.7 HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 14.12.2018: Bezüglich Ihrer Anfrage vom 15 . November möchten wir Sie bitten, in allen Abbildungen die Haupttrasse des ÖPNV analog Abb. 17 inkl. Wendeschlei- fe (wie auf S. 33 der Änderung des Bebauungsplans) darzustellen . Der Anregung wurde nicht gefolgt. Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 ist zentral er Bestandteil der Er- schließung des Gebiets und des Mobilitätskonzepts. Im Strukturkonzept wurde der geplante Verlauf dargestellt. Die evtl. b enötigte Wendeschleife befindet sich außerhalb des Ausschnittes der Planda rstellung. In dem Ver- kehrsgutachten und in der in der Stellungnahme aufg eführten Abbildung ist die mögliche Wendeschleife jedoch dargestellt und beschrieben. Die Darstellung der geplanten Straßenbahn wurde im Planentwurf zur Of- fenlage in „Freihaltung für ÖPNV-Trassen“ geändert. Erst mit Planfeststel- lungsbeschluss kann die Straßenbahntrasse im Fläche nnutzungsplan als „Haupttrasse ÖPNV“ dargestellt werden. Eine Freihaltung der gesamten Haupttrasse inkl. ein er möglichen Wende- schleife in allen übrigen Abbildungen ist nicht erf orderlich: Die Flächen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 inkl. einer möglichen Wendeanla- ge sind Gegenstand eines gesonderten Planfeststellu ngsverfahrens für die Straßenbahn. In diesem wird die genaue Lage und Dim ensionierung fest- gelegt. Eine Darstellung zur Freihaltung der außerh alb des Geltungsbe- reichs liegenden Flächen für die Straßenbahntrasse bzw. für eine mögliche Wendeschleife ist nicht erforderlich, da mit diesen Waldflächen keine akute Flächenkonkurrenz besteht. 1.8 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 100763, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.01.2018: Gegen die oben genannten Bauleitplanungen der Stadt Darmstadt beste- hen seitens Hessen Mobil grundsätzlich keine Einwände. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen den Beba uungsplan grund- sätzlich keine Einwände bestehen. Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebiet es erfolgt über das städtische Straßennetz. Eine mittelbare Anbindung a n das klassifizierte Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 15. Änderung des Flächennutzuntgsplans – Ludwigshöh viertel – 16.09.2020 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Straßennetz soll nach dem Wunsch der Stadt Darmstad t über eine direkte Anbindung an die B 3 südlich des Bebauungsplangebie tes S 25 Lincoln- Siedlung erfolgen. Alle in diesem Zusammenhang sich ergebenden Frage- stellungen sind Gegenstand eines gesonderten Baurechtsverfahrens. Derzeit erfolgt die Vorbereitung und Erarbeitung de r Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren der Planstraße A, damit dieses bis Ende 2020 eingeleitet werden kann. Fachlicher Hinweis: Gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen bestehen kei- ne Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen a ufgrund des BlmSchG. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Dur chführung von Schutz- maßnahmen aufgrund des BlmSchG bestehen.
2020/0273
10358 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Grünflächenamt
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0273
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5440020
Kostenstelle: 061-040-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai -
Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 15.09.2020
Beschlussvorschlag :
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1. Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai -Fritsch-Kaserne) wird
in 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel - geändert, analog zum
Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel –.
2. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des
Ludwigshöhviertel wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage-Nr.
2018/0263) durch den südlichen Teilbereich der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt (siehe Abb. 1,
Seite 3).
- 2 -
Offenlagebeschluss
3. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne gingen im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
4. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans die in
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
5. Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel –
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) und seiner Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3)
wird zugestimmt.
6. Der Planentwurf und die Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich Ludwigshöhviertel sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a
Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
Durch die Corona-Beschränkungen hat das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung unter
Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) stattzufinden.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Anlage 2 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(datenschutzrelevante Anlage)
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht der 15. Änderung des
Flächennutzungsplans
Planentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (wird zu den Sitzungen
aufgehängt / ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0273 vom 15 .09.2020:
Mit dem Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel – sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen Cambrai -Fritsch-Kaserne sowie
der Jefferson-Siedlung geschaffen werden.
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 nicht der geplanten
Wiedernutzung auf diesen Flächen entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplans S 26
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan in den
betreffenden Teilbereichen geändert werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (siehe
Abb. 1) ist die Fläche des Teilbereichs Nord, der Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“, als
„Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünfläche, öffentliche und private
Sportanlage“ mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für
Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.
Die Fläche des Änderungsbereichs Teilbereich Süd für den südlichen Bereich der „Jefferson-
Siedlung“, ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 als „Wohnbaufläche“ mit einem
„Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ dargeste llt.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit dem
Geltungsbereich der 15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 sind die
Darstellungen der Flächen in den be iden Teilbereichen Nord und Süd wie folgt zu ändern (siehe
auch Abb. 2, nächste Seite):
- 4 -
Teilbereich Nord , Bereich der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“:
Wohnbauflächen
Gemeinbedarfsflächen, Schulen , Sporthallen
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen
Freihaltung für ÖPNV-Trassen
Hauptradweg, Hauptfußweg
Ausgewählte Grünverbindungen,
Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme.
Teilbereich Süd , südlicher Teilbereich der „ Jefferson-Siedlung“:
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen,
Waldflächen,
Trasse für Hauptabwasserleitungen.
Abb. 2: Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel –
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“) (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Das Verfahren für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 eingeleitet. Es erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans S 26 – Ludwigshöhviertel –.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde vom
Magistrat am 07.11.2018 beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachun g erfolgte die
frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018.
- 5 -
Im Bauleitplanverfahren folgt nun die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu 1. und 2.:
Die Bezeichnung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans ( ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne)
soll analog zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren S 26 in – Ludwigshöhviertel –
geändert werden.
Des Weiteren soll der Geltungsbereich der 15. Änderung des Fläch ennutzungsplans gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0263) um den Teilbereich Süd,
der den südlichen Bereich der „Jefferson -Siedlung“ umfasst, ergänzt werden (siehe Abb. 2).
Die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans 2006 für den südlichen Teilbereich
der Jefferson-Siedlung soll von „Wohnbaufläche“ in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige
öffentliche und private Grünanlagen“ und „ Waldflächen“ geändert werden.
Dieser Bereich soll künftig als Grünzäsur zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Stadtteil
Eberstadt fungieren und gleichzeitig eine Vernetzungsfunktion der Grünstrukturen übernehmen.
Im Bebauungsplan S 26 soll der südliche Bereich der Jefferson -Siedlung als Fläche für
Artenschutzmaßnahme n, Grünflächen und Waldfläche n festgesetzt werden.
Des Weiteren soll die „Tr asse für Hauptwasserleitungen“ an den realen Verlauf angepasst
werden.
Zu 3.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in Anlage 1
zusammengefasst und geprüft. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
Zu 4.:
Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Anlage 2, datenschutzrelevante
Anlage), die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingingen und
zusammengefasst wurden, wird zugestimmt.
Über die Prüfung der Stellungnahmen der Anlagen 1 und 2 wird zum Feststellungsbeschluss
abschließend entschieden.
Zu 5. und 6.:
Dem vorliegenden Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel –
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt) mit den Teilbereichen Süd und Nord und seiner
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
Die o.g. Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugrunde zu legen und gemäß
§ 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
- 6 -
Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs - und
Genehmigungsverfahren während der COVID -19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -
PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 und 4 BauGB durch die
Veröffentlichung im Internet gem äß §§ 2 und 3 PlanSiG ersetzt werden. Dabei soll als
zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG parallel eine Auslegung der o.g.
Planunterlagen erfolgen, soweit dies den Umständ en nach möglich ist. Dies bedeutet, dass
eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der
Abstands- und Hygieneregelungen im Stadtplanungsamt erfolgen kann. Darauf wird in der
Bekanntmachung hingewiesen.
Die Dezernentin III: Die Dezernentin V:
Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans für die
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 7
338 Zeichen
Punkt 3: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (ehem. Cambrai- Fritsch-Kaserne) (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2020/0273) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
Beratungsverlauf (4)
Orte (10)
- Heidelberger Straße
- Cooperstraße
- Ohlystraße 75
- Klappacher Straße 172
- Mina-Rees-Straße 12
- Ludwigshöhstraße
- Heinrich-Delp-Straße
- Europaplatz 1
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Heidelberger Landstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0273
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.09.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00