Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Jama-Nyeta e.V.) für das Haushaltsjahr 2022
Beschlussvorlage Ausschuss 0581/2022 vom 10.03.2022
Stand: Am 22.03.2022 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 0581/2022 Freigabedatum 10.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Jama-Nyeta e.V.) für das Haushaltsjahr 2022 Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 25. Satzung zur Änderung der Haupt- satzung der Stadt Köln vom 09.09.2021 u nd der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 über die Verwendung von Haushaltsmitteln 2022 in Höhe von 4.250,-€ anteilig für die Zeit vom 1.03. – 31.12.2022 für die Förderung des Vereins Jama Nyeta e.V., entsprechend der Anerkennung des Vereins als neues Interkulturelles Zentrum (vorbehaltlich Beschluss Vorlage Nr. 0467/2022 des Aus- schusses Soziales, Seniorinnen und Senioren am 24.03.2022). Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung. Integrationsrat 22.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.250,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 25. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Vertei- lung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep- tanz entscheidet. Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturel- len Zentren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhalten. Die Anerkennung von Jama Nyeta e.V. als Interkulturelles Zentrum soll am 24.03.2022 durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (Session Nr. 0476/2022) beschlos- sen werden. Der Verein hat fristgerecht für 2022 einen Förderantrag gestellt. 3 Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums be- inhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt. „Jama Nyeta e.V.“ belegt den Zuschussbedarf durch seinen Kostenplan und kann abhängig von seiner Einstufung in der jeweiligen Kategorie für 10 Monate (ab Anerkennung im März 2022), gefördert werden. Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrichtung nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass „Jama Nyeta e.V.“ als kleineres Zentrum eingestuft wird (siehe auch Anlage). So ergibt sich für das Jahr 2022 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu anerkannte Zentrum für die Zeit vom 01.03. – 31.12.2022 wie folgt: Kategorie Jährliche Pauscha- le pro Zentrum in € Anzahl der Zen- tren Finanzielle Förde- rung in € Kleinere Zentren 5.100,- 1 4.250,- (für 10 Monate) Mittlere Zentren 10.100,- 0 Größere Zentren 22.700,- 0 Gesamt 4.250,- Finanzen 2022: Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren beträgt für das Haushalts- jahr 2022 insgesamt 672.000,-€. Nach Verteilung der Mittel für das Jahr 2022 in Höhe von 666.400 € an 40 bestehende Zen- tren per Beschluss des Integrationsrates am 08.02.2022 (Nr. 4414/2021) und der Freigabe der Mittel in Höhe von 4.250 € an den Verein Jaman Nyeta verbleiben insg. noch Mittel in Höhe von 1.350 €. Es lag der Verwaltung ein weiterer Erstantrag auf finanzielle Förderung als neu anerkanntes „kleineres“ Interkulturelles Zentrum von Afina e.V. vor. Aufgrund der begrenzten Restmittel konnten nicht beide neu anerkannten Zentren ab März 2022 gefördert werden. Da Jama Nyeta e.V. (August 2021) seine Antragstellung zeitlich vor Afina e.V. (September 2021) ein- gereicht hat, ergibt sich die Freigabe der Mittel zu Gunsten von Jama Nyeta e.V.. Anlage: Informationen zur Förderung von „Jama Nyeta e.V.“ -
Anlage Information zur Förderung von Jam Nyeta e.V. 2022
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Anlage Information zur Förderung von Jama Nyeta e.V. 2022 Interkulturelle Zentren Köln lfd. Nr. Träger/ Einrichtung/ Stadtbezirk Rechts- form Zielgruppe Sprachen, Vernetzungen, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler Honorarkräfte Ehrenamtler Kategorie Förder- betrag in Euro 1 Jama Nyeta e.V., Koblenzer Str. 11; 50968 Köln, Stadtbezirk 2 e.V. Frauen, Kinder, Jugendliche, Geflüchtete westafrikanische Staaten, Maghreb Staaten, Syrien,Irak, Afro-diasporische Communitis, Studierende Deutsch, Bambara, Djoula, Malinke, Mandingo, Kassonke, Foula, Sosso, Französisch, Englisch, Farshi, Marokkanisch, Polnisch 4 AKs, 5 Kooperationen mit Vertrag, Drittmittel ja 1 HA, 5 NA, 5 EA kleineres Zentrum 4.250,- 4.250,- Angebote in allen Bereichen mit 21 Std./Wo., z.B. Berufliche Orientierung, Lernförderung,PC Kurse, Sport, Austauschtreffen, kreative Angebote Gesamt Angebote wöchentlich Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Seite 1 von 1
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