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Realschule Gravenreuthstr. 10, 50823 Köln, Einrichtung des Ganztagserweiterungsbaus; Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0301 bei Finanzstelle 4015

Beschlussvorlage Ausschuss 0200/2018 vom 23.02.2018

Stand: Am 19.03.2018 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Begründung der Dringlichkeit Eine Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 05.03.2018 sowie im Finanzausschuss am 19.03.2018 ist dringend erforderlich, da die Fertigstellung des Erweiterungsbaus unmittelbar bevorsteht und die erforderliche Einrichtung zeitnah beschafft werden muss, damit die Räume voraussichtlich am 26.03.2018 in Betrieb genommen werden können. Die Freigabe der Einrichtungsmittel ist daher unaufschiebbar. Die Abstimmungen mit den Fachdezernaten konnten erst in den letzten Tagen abgeschlossen werden, sodass eine frühzeitige Einbringung der Vorlage nicht möglich war.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 0200/2018 Freigabedatum 23.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Realschule Gravenreuthstr. 10, 50823 Köln, Einrichtung des Ganztagserweiterungsbaus; Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0301 bei Finanzstelle 4012-0301-4-3005 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2018 eine Mittelfreigabe in Höhe von 321.900,00 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von be- weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-4-3005 für die Einrichtung des Ganztagser- weiterungsbaues an der Realschule Gravenreuthstr. 10, 50823 Köln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 321.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 21.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Baubeschluss vom 18.07.2013 (Vorlagen-Nummer 0050/2013) hat der Rat der Stadt Köln den Bau und die Einrichtung eines Erweiterungsbaues für den Ganztag am Schulstandort Realschule Gravenreuthstr. beschlossen. Der Erweiterungsbau befindet sich in der Fertigstellung und soll der Schule voraussichtlich nach den Osterferien zur Nutzung übergeben werden. Daher hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 19.12.2017 den schulrechtlichen Beschluss gefasst, den gebundenen Ganztag an der Geschwister- Scholl-Realschule, Realschule Gravenreuthstraße, zum Schuljahr 2018/19 einzuführen. Es muss nun die Einrichtung für den Neubau beschafft und die Bestellungen für die Möbel getätigt werden, damit die Nutzung nach abgeschlossener Fertigstellung erfolgen kann. Für das Jahr 2018 werden somit die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 321.900,00 € benötigt. Die Mittel werden mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 2018 bereit gestellt und stehen im Teilfi- nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4012-0301-4-3005 im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 19.03.2018 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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