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1699/2020

Bericht des Behindertenbeauftragten 03/2020:

Mitteilung Ausschuss 29.06.2020

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  29.06.2020 
 1699/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Bauausschuss 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2020 
 
Bericht des Behindertenbeauftragten 03/2020: 
Barrierefreiheit im Baugenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung NRW 2018 
 
In seinem Bericht 03/2019 hat der Behindertenbeauftragte erläutert, dass mit der zum 1. Januar 2019 
in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung (BauO NW 2018) unter anderem zahlreiche Aspekte 
der Barrierefreiheit neu oder genauer geregelt worden sind. 
Unter anderem ist die Beteiligung der Behindertenbeauftragten neu geregelt und auf die Errichtung, 
Änderung oder Nutzungsänderung einer im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Anlage nach § 
49 Absatz 2 beschränkt worden. 
Die Stadt Köln behält jedoch die bewährte Praxis einer umfangreichen Beteiligung des Behinderten-
beauftragten im Baugenehmigungsverfahren bei. Der Behindertenbeauftragte wird also weiterhin im 
Baugenehmigungsverfahren nicht nur bei im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Anlagen be-
teiligt, sondern grundsätzlich bei allen in § 50 (2) BauO NRW aufgeführten großen Sonderbauten. 
Die Verwaltung legt nun den angekündigten kurzen Erfahrungsbericht vor. 
Barrierefrei-Konzept 
Dass seit dem 01.01.2020 für bestimmte Bauvorhaben Barrierefrei-Konzepte vorgeschrieben sind, 
erleichtert die Arbeit der Bauaufsicht und des Behindertenbeauftragten.  
Die Konzepte haben bislang allerdings noch sehr unterschiedliche Qualitäten. Oftmals sind umfang-
reiche Überarbeitungen erforderlich, etwa weil die Konzepte fachliche Mängel haben oder der als 
öffentlich zugänglich eingestufte Bereich zu eng gefasst wird. 
Umfang der Beteiligung 
Im Jahr 2019 ist der Behindertenbeauftragte an 70 Baugenehmigungsverfahren beteiligt worden. Wie 
abgesprochen, handelte es sich dabei im Wesentlichen um große Sonderbauten. 
Hinzu kam ein kollegialer Austausch über eine Reihe weiterer Bauvorhaben.

2 
 
Folgen der Beteiligung 
Durch diese enge und etablierte Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht und Behindertenbeauftragten 
wird im Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich der Barrierefreiheit eine hohe Qualität gewährleistet. 
Durch die frühzeitige Einbindung des Behindertenbeauftragten kommt es zu keinen zeitlichen Verzö-
gerungen im Baugenehmigungsverfahren. 
Weiterentwicklungen 
Aktuell hat das Bauaufsichtsamt Planungshilfen für Entwurfsverfassende im Wohnungsbau und eine 
interne Checkliste für öffentlich zugängliche Gebäude erstellt. Aus der internen Checkliste soll im 
nächsten Schritt eine Planungshilfe für Entwurfsverfassende öffentlich zugänglicher Gebäude erarbei-
tet werden. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bauausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1699/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.06.2020
Erstellt
03.06.2020 13:15