V/0754/2014
Künftige Unterbringung der VHS, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der Westfälischen Schule für Musik
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Beschlussvorlage
51998 Zeichen
V/0754/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Künftige Unterbringung der VHS, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der
Westfälischen Schule für Musik / Entwicklung des Hörster Parkplatzes
Beratungsfolge
27.01.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
26.02.2015 Kulturausschuss Vorberatung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die für die Standortentscheidung zur Unterbringung der Einrichtungen Volks-
hochschule, Schulpsychologischer Beratungsstelle und Westfälische r Schule für Musik dar-
gestellten Aspekte
1.1 aus inhaltlicher und fachlicher Sicht,
1.2 aus organisatorischer Sicht
1.3 aus wirtschaftlicher Sicht,
1.4 aus städtebaulicher, bzw. aus der Sicht der Stadt Münster als Gesamtkonzern
zur Kenntnis.
2. Auf der Grundlage dieser Aspekte und Abwägungen beschließt der Rat die Unterbringung
der VHS am zu modernisierenden Standort am Aegidiimarkt. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass damit die Schulpsychologische Beratungsstelle in den angemieteten Räumen an der
Klosterstraße sowie die Westfälische Schule für Musik an der Himmelreichallee verbleiben.
Vorlagen-Nr.:
V/0754/2014
Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Herr Nienaber
Ruf:
492 40 00
492 23 00
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
NienaberAndreas@stadt-muenster.de
Datum:
26.01.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Zur Entwicklung des Standortes Aegidiimarkt beschließt der Rat
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, mit der WBI konkrete Mietverhandlungen aufzune h-
men mit dem Ziel, den Standort mit einem längerfristigen Mietvertrag für die VHS da u-
erhaft zu sichern und die erforderlichen grundlegenden San ierungen bzw. Umbauten
vorzusehen.
3.2 Die Eckpunkte des Vertrages werden den zuständigen politischen Gremien zur En t-
scheidung vorgelegt.
4. Eine Anmietung im Neubauabschnitt der PSD -Bank am Albers loher Weg durch die Stadt
Münster wird nicht weiter verfolgt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee einer Bündelung kultureller Nutzungen am Standort
Hörster Parkplatz unter Einbeziehung der Überlegungen der VI Group im Rahmen der weite-
ren Planungen zu berücksichtigen und dazu mögliche Szenarien zu entwickeln.
6. Folgende Ratsanträge sind mit der Beschlussfassung erledigt:
Antrag der SPD -Fraktion ‚Neue Chancen für die außerschulische Bildung: Perspekt i-
ven für die Volkshochschule und die musikalische Bildung in Münster‘ (A-R/0044/2012)
Antrag der Fra ktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster ‚ Verlässliche Weiterbildung
in Münster; Volkshochschule als kommunales Weiterbildungszentrum braucht eine s i-
chere Arbeitsgrundlage‘ (A-R/0048/2012)
Kosten/Folgekosten
7. Die Einzelheiten der vertraglichen Gestaltun g mit der WBI werden im Nachgang zu der B e-
schlussfassung in einer separaten nichtöffentlichen Vorlage dargestellt (s. Beschlusspunkt
3). Eine Etatrelevanz für 2015 besteht nicht, da die Änderungen erst ab 2016 wirksam we r-
den.
8. Für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen im Zusammenhang mit der Sanierung des G e-
bäudes Aegidiimarkt werden Mittel i.H.v. insgesamt rd. 100.000 € erforderlich sein. Für den
Haushalt 2016 erfolgt zu den Haushaltsberatungen eine entsprechende Mittelanmeldung.
Ggf. bereits in 2015 erforderliche Mittel sind außerplanmäßig bei entsprechende r Deckung
bereitzustellen.
Inwieweit Mittel für die Anmietung von Unterrichtsräumen während der Bauphase erforderlich
sind, kann nach derzeitigem Stand nicht benannt werden. Dies ist abhängig von der Bauzeit.
Ebenso müssen Einnahmeausfälle während der Bau zeit im Haushaltsplan 2016 eingeplant
werden.
Begründung:
1. Ausgangslage:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 (Vorlage Nr.: V/0457/2013)
die Verwaltung beauftragt, folgende unterschiedlichen Unterbringungsszenarien zu prüfen:
a) Eine gemeinsame Unterbringung der Volkshochschule (VHS), der Schulpsycholog i-
schen Beratungsstelle und der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) am Standort
Hörster Parkplatz.
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b) Eine (alleinige) Unterbringung der VHS in einem Neubau der PSD -Bank am Alberslo-
her Weg.
c) Eine (alleinige) Unterbringung der VHS am Standort Herwarthstr aße / von -Steuben-
Straße
d) Die Einrichtungen verbleiben an den bisherigen Standorten
Dieser Beschluss ist im Zusammenhang zu sehen mit dem Ratsbeschluss vom 13.03.2013 .
Anlässlich der bereits in 2012 vorgelegten Vorlage V/0035/2012 „Entwicklung des Quartiers
‚Hörster Parkplatz’“ hat der Rat in der o. a. Sitzung aufgrund eines Ratsantrages der SPD -
Fraktion (Antrag Nr. A -R/0011/2013) u. a. beschlossen, für die Nutzung des Hörster Park-
platzes eine Mischnutzung insbesondere unter Einbeziehung von kultureller Nutzung zu pr ü-
fen. Die Beschlussfassung vom 10.07.2013 stellt eine Konkretisierung dieses Beschlusses
dar.
Hinsichtlich der Beurteilung des Standortes Herwarthstraße / von-Steuben-Straße wird auf
die Vorlage (Vorlagen-Nr.: V/0792/2013/1) verwiesen, mit der eine Verwertung der Immobilie
verfolgt wurde. Hintergrund war, dass nach Einschätzung der Verwaltung die Immobilie w e-
der als Bürofläche noch als Ersatzstandort für die VHS geeignet ist. Diese Vorlage ist den
politischen Gremien bereits in 2013 vorgelegt worden, wurde zunächst aber wegen des Ge-
samtzusammenhangs mit der offenen Prüfung zur künftigen Unterbringung der VHS nicht
beraten.
In seiner Sitzung am 02.04.2014 hat der Rat schließlich die Vorlage in der Fassung der 1.
Ergänzung beschlossen, die auf eine Beschlusserweiterung durch den AFBL zurückzuführen
ist. Neben den Fragen zur Verwertung der Immobilie hat der Rat die Verwaltung erneut b e-
auftragt, den Hörster P arkplatz als gemeinsamen Standort für die VHS, die Westfälische
Schule für Musik und die Schulpsychologische Beratungsstelle zu prüfen.
Aktuell befindet sich die VHS mit ihrem Hauptsitz am Aegidiimarkt. Die Räume sind von der
WBI angemietet.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist derzeit an der Klosterstraße 33 untergebracht.
Die Räume sind von einer Privatperson angemietet.
Die Westfälische Schule für Musik ist mit ihrem Hauptsitz in dem Gebäude Himmelreichallee
untergebracht, welches sich in städtischem Eigentum befindet.
Ziel einer künftigen Unterbringung der 3 Einrichtungen ist nicht lediglich die reine Versorgung
mit Raum. Es ging und geht in gleichem Maße um die Frage möglicher Synergien bei einer
Zusammenlegung mehrerer Einrichtungen, die s sowohl in qualitativer Hinsicht wie auch im
Hinblick auf mögliche Flächenreduzierungen. Ziel ist darüber hinaus, moderne und den ste i-
genden Bildungsanforderungen adäquate Bildungs - und Unterrichtsräume für die VHS und
die Westfälische Schule für Musik zu schaffen. Insbesondere an den beiden innerstädtischen
Standorten Aegidiimarkt und Hörster Parkplatz spielen auch übergeordnete Fragen von U r-
banität und Zentralität im Rahmen der Stadtentwicklung eine Rolle.
Anfang 2014 haben die Initiatoren VI Group der Familie Deckwitz in Zusammenarbeit mit
Hans-Otto Höyng die Idee eines Kultur - und Bildungsforums Münster in einem ausführlichen
„Kompendium 2014“ vorgestellt.
Die Idee einer kulturellen Nutzung entstand bereits 2010, insbesondere ausgelöst durch die
Nähe zum Theater und der Stadtbücherei. Ein weiterer Baustein könnte durch die beabsic h-
tigte neue Unterbringung von VHS, Westfälischer Schule für Musik und schulpsychologischer
Beratungsstelle angefügt werden. Abgerundet werden sollte das Projekt um einen Baus tein
„Musik“ in Gestalt eines Konzerthauses.
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Über die Unterbringung der 3 Einrichtungen zzgl. eines Konzerthauses hinaus geht die Idee
davon aus, die Bestandsimmobilien am Bült, die sich i n Private igentum befinden, in die
Maßnahme einzubeziehen und au ch gleichzeitig die Schaffung von Wohneinheiten zu e r-
möglichen.
In Ergänzung der oben beschriebenen Beschlusslage des Rates hat die Verwaltung die Vo r-
stellung der Idee des Kultur - und Bildungsforums Münster zum Anlass genommen, dieses
Vorhaben neben den anderen o.g. Varianten ebenfalls in die Gesamtbewertung einzubezi e-
hen. Dabei wird auch in Abstimmung mit den Initiatoren davon ausgegangen, dass eine U m-
setzung dieser Idee sowohl in Gänze als auch nur bezogen auf den Bildungsteil (d.h. Unte r-
bringung der 3 Einrichtungen unter Nutzung der Bestandgebäude, allerdings ohne ergä n-
zenden Konzertsaal) möglich ist.
2. Inhaltliche / fachliche Aspekte
Hier geht es einerseits um die Frage, welchen Mehrwert eine gemeinsame Unterbri ngung
der 3 Einrichtungen mit sich bringt; andererseits welche fachlichen Aspekte für die möglichen
Standorte auch bei getrennter Unterbringung der Einrichtungen sprechen. Dabei werden die
fachliche Eignung der Standorte Klosterstraße und Himmelreichallee vorausgesetzt und nicht
gesondert beleuchtet.
Getrennte Unterbringung der Einrichtungen
Bei einer getrennten Unterbringung wird davon ausgegangen, dass die Westfäl ische Schule
für Musik sowie die Schulpsychologische Beratungsstelle in diesem Fall an ihren jetzigen
bekannten Standorten verbleiben.
Für die VHS bestehen alternativ bei einer getrennten Unterbringung der Einric htungen die
Möglichkeiten eines Verbleibs im Aegidiimarkt sowie eines Neubaus am Albersloher Weg
durch die PSD-Bank mit Anmietung durch die Stadt Münster.
In vorangegangenen Vorlagen hat die Verwaltung bereits mehrfach auf die Vorzüge des der-
zeitigen Standortes Aegidiimarkt hingewiesen. Die vorübergehende Anmietung und
provisorische Herrichtung des ehemaligen Ladenlokals Kettner als Ersatz für die Aufg a-
be des Standort s Überwasserschule - zeigt, dass der Standort und die dadurch öffentliche
Präsenz der VHS von Vorteil sind. Allerdings sind die Räume in der aktuellen provisorischen
Nutzung kein gleichwertiger Ersatz für die Überwasserschule. Die geringe Raumhöhe, unz u-
reichende Belüftung und die zu geringen sanitären Anlagen 1 lassen nur eine einschränkte
Nutzung zu. Für die Beibehaltung des Standortes sprechen in jedem Fall die überragende
Zentralität sowie die Nähe zu dem gerade neu errichteten Landesmuseum, das insgesamt zu
einer Aufwertung des Areals geführt hat. Der Aegidiimarkt wird aufgrund seiner Gebä u-
destruktur (Raumzuschnitte, Raumhöhen) nicht zu einem modernen Dienstleistungszentrum
für Bildung und Kultur ausgebaut werden können. Der Aegidiimarkt bietet aber - eine umfas-
sende Sanierung vorausgesetzt - gute Möglichkeiten und Voraussetzungen für die VHS als
Weiterbildungseinrichtung;
Mit einem Neubau am Albersloher Weg können die Raumbedarfe der VHS insgesamt a b-
gedeckt werden. Im Zuge dessen können dabei in weit gr ößerem Umfang als im Bestand
Anforderungen an eine moderne Weiterbildungseinrichtung mit einem größtmöglichen U m-
fang an multifunktionalen Nutzungen und Synergien ermöglicht werden. Wenngleich die L a-
ge im Vergleich zum Aegidiimarkt nicht in unmittelbarer Ze ntrumsnähe liegt, können sich
überaus interessante Perspektiven und Synergien durch die umliegenden Nutzer und Nu t-
zungen ergeben (Kulturnutzungen im Hafenbereich, Halle Münsterland), die dem Standort
eine eigene Qualität verleihen.
1 Ein Behinderten WC im Erdgeschoss und je ein Damen- und Herren-WC im Untergeschoss
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Gemeinsame Unterbringung
Eine gemeinsame Unterbringung von Musikschule, Volkshochschule und Schulpsychologie
in einem Gebäudekomplex würde vorwiegend qualitative Synergien ermöglichen. Im Zu-
sammenhang mit dem einzigen dafür möglichen Standort Hörster Parkplatz würden durch
die Nachbarschaft mit Theater, Orchester, Bibliothek und der Innenstadt zusätzliche Per-
spektiven eröffnet, die sich bei Ergänzung durch einen Konzert- und Kongresssaal noch
einmal erweitern.
Qualitative Synergien
Auch wenn VHS, WSfM und Schulpsychologisc he Beratungsstelle unterschiedliche Zie l-
gruppen mit unterschiedlichen Formaten und Angebotsformen bedienen , ergeben sich rei z-
volle Perspektiven konzeptioneller Zusammenarbeit und Weiterentwicklung.
Zwischen Schulpsychologischer Beratungsstelle und VHS sin d dies Bereiche wie Veranstal-
tungsmanagement, Kooperation (etwa Referententätigkeit) bei Veranstaltungen und im B e-
reich Erziehung und Schule; weiterhin Fortbildung für Dozenten, die mit Kindern und Jugend-
lichen arbeiten.
Für Schulpsychologische Beratungsstelle und Westfälische r Schule für Musik geht es um
Fortbildungen für Lehrkräfte, Supervision Unterstützung therapienaher Unterrichtsa ngebote,
Beratung zum Umgang mit „schwierigen“ Kindern und heterogenen Gruppen in Zusamme n-
hang mit Inklusion, Begleitung vo n Begabtenförderung sowie Musikangebote als schulps y-
chologische Förderangebote.
Zwischen VHS und WSfM bietet sich eine Zusammenarbeit bei der Begleitung von Konzer t-
angeboten, im Veranstaltungsmanagement, bei der Abstimmung von Angeboten für Erwach-
sene und allen musiktheoretischen Angeboten an.
Zusätzliche Perspektiven im Zusammenhang mit dem Standort Hörster Parkplatz
Eine unmittelbare Nachbarschaft von Westfälischer Schule für Musik mit Theater und O r-
chester würde zusätzliche Chancen eröffnen:
Der Veranstaltungsraum für WSfM und VHS könnte in Größe und Ausstattung so ko nzipiert
werden, dass er für das Sinfonieorchester Münster regelmäßig als adäquate Alternative zur
Probebühne 4 im Theater zur Verfügung stünde. Dadurch wäre eine Verbesserung der Pr o-
bensituation des Theaters incl. der externen Probebühnen perspektivisch möglich.
Im Weiteren wäre der Veranstaltungsraum als Konzertort für die Durchführung von Kamme r-
konzerten sowohl von Ensembles des Sinfonieorchesters, der WSfM und auch dem VHS -
Kammerchor sehr gut nutzbar.
Zusammen mit Bücherei, Theater und Sinfonieorchester Münster, VHS und Musikschule
entstünde in stadtzentraler Lage ein neues Kultur- und Bildungszentrum.
Zusätzliche Erweiterung um einen Konzert- und Kongresssaal
Die Erweiterung bzw. Vervo llständigung des Kultur - und Bildungsforums um einen Konzert -
und Kongresssaal würde 100 Jahre nach der gemeinsamen Gründung von Sinfonieorchester
und Westfälischer Schule für Musik eine Lücke schießen, die seit der Zerstörung von Ro m-
berger Hof und Stadtha lle nicht nur dem leistungsfähigen städtischen Orchester, sondern
auch anderen professionellen Konzertveranstaltern sowie schließlich der großen und ambit i-
onierten Laienmusikszene Kompromisse aufdrängt, die sie daran hindern, ihr Leistungsp o-
tential voll zu entfalten. Verschiedene Studien sehen regional und überregional ein beträch t-
liches ungenutztes Nachfragepotential im Konzert- und Kongressbereich, das durch ein Kon-
zert- und Kongresszentrum erschlossen werden und der Stadt der Wissenschaft und L e-
bensart im Wettbewerb der Städte deutlich Vorteile bescheren könnte.
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Bildung und Kultur profitieren enorm durch räumliche Nähe. Durch die das extrem breite
Spektrum der durch ein komplettes Kultur - und Bildungsforum angesprochenen Zielgruppen
- vom Kind im Vorschulalter über Schulkinder, Jugendliche, Studierende, Berufstägige bis zu
Senioren - würde so im Herzen der Innenstadt ganztätig, an allen Wochentagen und zu allen
Jahreszeiten ein deutliches Plus an Lebendigkeit und Begegnung entstehen, das die
Schwelle zur aktiven Teilhabe an Bildung und Kultur wahrnehmbar senken könnte.
Fazit zu inhaltlichen/fachlichen Aspekten:
Aus inhaltlicher/fachlicher Sicht ist zunächst eine gemeinsame Unterbringung der g etrennten
Unterbringung der Einrichtungen vorzuziehen. Eine geme insame Unterbringung mit zusätzli-
cher Ergänzung um einen Konzertsaal wäre zudem eine aus kulturpolitischer Sicht wü n-
schenswerte Erweiterung; es stellt sich hier aber die Frage, ob dies an dieser Stelle sinnvoll
ist.
3. Organisatorische Aspekte
Getrennte Unterbringung der Einrichtungen
VHS, WSfM und Schulpsychologie verfügen derzeit gemeinsam über eine Nutzfläche von
rd. 6.500 m².
Die Westfälische Schule für Musik bespielt ihren Hauptsitz an der Himmelreichallee rege l-
mäßig ganztägig und auch an Wochene nden. Die zentrale Lage und auch Repräsent ativität
des Gebäudes geben der Westfälischen Schule für Musik ein unverwechselbares Er schei-
nungsbild und große Präsenz in der Stadt.
Die intensive Auslastung, bzw. das ausgesprochen gute Verhältnis von Gesamtfläc he zu ef-
fektiver Nutzfläche ergeben sich durch die Gebäudearchitektur, die die Nutzung von Ve r-
kehrsflächen als Nutzfläche ermöglicht (Mozart-Foyer). Dieser rechnerische Vorteil kehrt sich
allerdings in der Praxis ins Gegenteil, da eine Nutzung des Foyers f ür Proben/Konzerte
gleichzeitig die Nutzung von 7 weiteren Räumen, die durch das Foyer erschlossen werden,
ausschließt. Seit dem Bezug des Gebäudes 1982 durch die WSfM hat sich die Schülerzahl
von 3.000 auf 6.000 verdoppelt. Allein durch die Entzerrung der Unterrichts- und Probensitu-
ation und die Herrichtung von uneingeschränkt nutzbaren Probebereichen und entspreche n-
den Zuwegungen wird sich die Nutzfläche bei einer anderen Unterbringung zwangsläufig e t-
was erhöhen
Die Schulpsychologische Beratungsstelle is t in den angemieteten Räumen an der Kloste r-
straße ebenfalls zentral und gut erreichbar. Die Räume entsprechen in ihrer Zahl und ihrem
Zuschnitt den Bedarfen der Beratungsstelle. Der Fortbildungsraum wird bereits vielfach auch
von anderen Ämtern und Einrichtungen genutzt.
Das Netzwerk ‚Begabungsförderung’ hat seinen Hauptsitz dort - die angeschlossenen Verei-
ne nutzen die Räumlichkeiten der Beratungsstelle nach Absprache, dies insbesondere auch
an Wochenenden, sodass auch hier eine hohe Auslastung gewährleistet ist.
Die aktuelle Unterbringungssituation der VHS ist wegen des dringenden Sanierung sbedarfs
unbefriedigend. Mit dem Forum im EG -Bereich hat die VHS am derzeitigen Standort bereits
eine größere Präsenz erlangt. Unter der Voraussetzung, dass die umfän glichen Sanierungs-
und Umbauarbeiten erfolgen, bietet der Aegidiimarkt aber ausreichende Möglichkeiten einer
modernen und kundenorientierten Weiterbildungseinrichtung. Dies insbesondere dann, wenn
der zentrale Eingang und auch der Infotreff in die ehemali gen Kettnerräume verlegt werden,
verbunden mit einem direkten und behindertengerechten Zugang zu den Semina rräumen in
den Obergeschossen. Dadurch wird der Zugang sowohl zu den Seminarräumen wie auch
zum Infotreff aus einer eher abgewandten randseitigen Durchgangssituation ins Zentrum des
Aegidiimarktes verlegt.
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Gemeinsame Unterbringung der Einrichtungen
Die nachfolgenden Ausführungen treffen sowohl für die Unterbringung der 3 Einrichtungen in
einem Neubau auf dem Hörster Parkplatz zu als auch für die Umsetzung des Kultur- und Bil-
dungsforums in vollständiger oder auch reduzierter Ausführung. Dabei ist allerdings zu b e-
rücksichtigen, dass ca. 23 % der Fläche der 3 Einrichtungen in den Bestandsgebäuden
nachgewiesen werden soll, die übrigen 77 % im Neubau. Die s führt zwangsläufig zu einer
räumlichen und baulichen Trennung einzelner Bereiche, die dann ggf. nicht mehr alle Fl ä-
chensynergien eines möglichen Neubaus bietet. Weiterhin gibt das Bestandsgebäude natu r-
gemäß Grundrisse vor, die bei allen Planungen zu berücksichtigen sind.
Flächensynergien
Die Raumprogramme der 3 Einrichtungen wurden zunächst separat und systematisiert e r-
fasst und ergaben damit den jeweiligen einrichtungsspezifischen Flächenbedarf.
Bei den Überlegungen wurde davon ausgegangen, dass der 160 m² große und für bis zu 100
Teilnehmende nutzbare Veranstaltungsraum, über den die VHS derzeit verfügt, auf 300 m²
(200 Plätze mit Erweiterungspotential für Veranstaltungen mit bis zu 300 Besuchern) mit
Bühnentechnik erweitert werden sollte . Dieser könnte dann als Vortrags-/Seminarraum mit
Konferenztechnik, aber auch als Konzert -/Probemöglichkeit von Solo bis Sinfonieorchester
ausgelegt werden und stünde allen drei Instituten und Orchester zur Verfügung.
Durch die beschriebene Raumsituation in der WS fM weitete sich der Flächenbedarf dort
zwangsläufig aus um rd. 500 qm.
Insgesamt ergab sich dadurch ein zusätzlicher Flächenbedarf von rd. 700qm.
In einem 2. Schritt wurden die Räume klassifiziert und aufgeteilt in fachspezifische Räume
einerseits (nur von der jeweiligen Einrichtung nutzbar) sowie Räume, die gemeinsam genutzt
werden können. Insgesamt wurden Räume mit einer Fläche von 2.665 qm als potenziell g e-
meinsam nutzbar identifiziert.
In einem 3. Schritt erfolgte das Verschneiden der 3 verschiedenen R aumprogramme zu e i-
nem Raumprogramm einer gemeinsamen Einrichtung unter Berücksichtigung der Nutzung s-
zeiten und Spielräume für gemeinsame Nutzungen. Dies ergab eine mögliche Einsparung
von 10 Räumen in einer Gesamtgröße von ca. 500 qm (= Flächeneinsparung).
Gemeinsam nutzbar wären zudem auch Foyer, Sanitärbereiche (teilweise), Cafeteria, ggf.
Kinderbetreuung, Garderobe, Parkmöglichkeiten, gemeinsame Infothek / Callcenter.
In welchem Umfang hier zusätzliche Einsparungen zu erzielen sind, ist abhängig vom G e-
samtkonzept bzw. dem jeweiligen Entwurf.
Insgesamt würde eine gemeinsame Einrichtung die Unterbringungs - und Raumsituati-
on aller beteiligten Einrichtungen verbessern, aufgrund von Synergien aber nicht zu
Flächenausweitungen führen.
Organisatorische Synergien
Einen naheliegenden Ansatz auch organisatorischer Synergien bietet die Infothek / ein Call-
center (erweiterte „Pforte“), in der alle Einrichtungen über die gesamte Öffnungszeit Basisi n-
formationen beispielsweise über Sprechzeiten, Preise/Gebühren, Öffn ungszeiten, Vertretun-
gen, Unterrichtsausfälle / Krankheiten und Zuständigkeiten etc. anbieten könnten. Alle Ei n-
richtungen würden auch von gemeinsamem Hausmeister -, Umbau- und Raummanagement-
Service profitieren.
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Keine Synergieeffekte sind von einer Zusammenlegung der Verwaltungen zum jetzigen
Zeitpunkt zu erwarten. Durch die an Kursverwaltung / Entgelten orientierte VHS und die an
Schülern / Gebühren orientierte WSfM mit jeweils vollkommen unterschiedlich konzipierter
Software ergeben sich spezifische Ablä ufe, die selbst Vertretungsperspektiven nur in Au s-
nahmefällen sinnvoll erscheinen lassen. Weitere Ei nschränkungen ergeben sich aus den
Vorgaben des Datenschutzes insbesondere in Zusammenhang mit der Schulpsychologie.
Synergien können möglicherweise durch die Einführung einer gemeinsamen neuen Software
für VHS und Musikschule entstehen. Es gibt Anbieter, die entsprechende Softwarelösungen
in ihrem Portfolio haben.
Auch Erfahrungen aus Städten wie Stuttgart und Neuss, in denen VHS und Musikschulen
gemeinsam untergebracht sind sowie eine Umfrage unter Volkshochschulen, die mit anderen
kommunalen Einrichtungen kooperieren, lassen keine signifikanten Synergieeffekte erwa r-
ten.
Fazit zu organisatorischen Aspekten:
Eine Zusammenführung der 3 Einrichtungen führt zu keinen nennenswerten Flächensyne r-
gien, wenn gleichzeitig eine bedarfsgerechte und zeitgemäße Flächenausweitung für die
Westfälische Schule für Musik erreicht werden soll. Die maximalen Flächensynergien sind
bei einem Neubau ohne Nutzung der Bestandsgebäude möglich. (Variante A)
4. Wirtschaftliche Aspekte
Fragestellung
Aktuell befindet sich die VHS mit ihrem Hauptsitz am Aegidiimarkt. Die Räume sind von der
WBI angemietet. Die schulpsychologische Beratungsstelle ist derzeit in angemieteten Rä u-
men an der Klosterstraße 33 untergebracht. Der Hauptsitz der Westfälischen Schule für M u-
sik befindet sich momentan in dem städtischen Gebäude an der Himmelreichallee.
Fraglich ist nun, inwiefern die einzelnen Standorte weiterhin aufrechterhalten werden sollen
oder ob eine Zusammenlegung wirtschaftlich sinnvoll ist. Dazu werden im Folgenden ve r-
schiedene Möglichkeiten betrachtet. Diese umfassen sowohl die komplette Zusammenl e-
gung als auch die Verlegung von einzelnen Institutionen so wie auch das Beibehalten der
jetzigen Standortsituation.
In der hier vorgelegten Untersuchung werden mit der Methode der „Vollständigen Finanzpl a-
nung“ unterschiedliche Szenarien der Sanierung und des Neubaus untersucht.
Methodik
Die Untersuchung wird anhand der Vollständigen Finanzpla nung (VoFi) durchgeführt. In e i-
nem vollständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt zur e-
chenbare gesamte Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum Ende des
Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage b e-
antwortet, welchen Wert das anfangs eingesetzte Eigenkapital am Ende hat. Dieser sog e-
nannte VoFi -Endwert der Investition wird zum Vergleich mit konkurrierenden Investitionen
herangezogen. Die Vorteile des VoFis gegenüber anderen Methoden (Kostenvergleichsme-
thode, Kapitalwertmethode etc .) bestehen in der Transparenz, weil es keine impliziten A n-
nahmen gibt, die nicht sofort ersichtlich sind.
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Da die notwendige Liquidität eines öffentlichen Investitionsprojektes sich vom ta tsächlichen
Aufwand unterscheidet, ist es sinnvoll, auch eine Betrachtung der Auswirkungen auf den
Haushalt vorzunehmen. In der Haushaltssystematik sind die Abschreibungen in dem gewähl-
ten Betrachtungszeitraum von 40 Jahren deutlich geringer als die Kredit tilgung. Somit erge-
ben sich Unterschiede bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, die auf die Liquidität a b-
stellt und somit die Kredittilgungsleistung anstelle der Abschreibung erfasst.
Szenarien
Variante A: Neubau Hörster Parkplatz
Auf dem bisherigen Parkplatz am Hörsterplatz wird von der Stadt ein Neubau errichtet. Alle
drei Institutionen werden in dem Neubau untergebracht. Die Mietverhältnisse an der Kloste r-
straße und am Aegidiimarkt werden beendet. Das Gebäude an der Himmelreichallee, we l-
ches sich im Eigentum der Stadt Münster befindet, wird veräußert.
Variante B: Anmietung PSD-Bank
Die PSD-Bank hat sich bereit erklärt , einen Neubau nach den Maßstäben der Stadt Mün ster
zu errichten und ein en Großteil der Fläche für die VHS zur Verfügung zu stel len. Der Mie t-
vertrag wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Der Standort am Aegidiimarkt wird somit aufgegeben. Die anderen beiden Standorte ble iben
wie bisher bestehen.
Variante C: aktuelle Standortsituation wird beibehalten
Die Einrichtungen verbleiben an ihren bisherigen Standorten. Der Vermieter der Räumlic h-
keiten am Aegidiimarkt saniert, renoviert und modernisiert das Gebäude entsprechend der
Vorgaben der Stadt Münster. Der Mietvertrag wird daraufhin mit einer Laufzeit von 20 Jahren
abgeschlossen.
Variante D: Anmietung VI Group nur Baustein Bildung
Laut dem Exposé der VI Group wird ein vorhandenes Gebäude am Hörster Platz saniert und
gemäß den städtischen Standards erweitert, sodass sowohl die VHS als auch die Musi k-
schule und die Schulpsychologische Beratungsstelle in dem Gebäude untergebracht werden
können. Dafür verkauft die Stadt Münster eine Teilfläche des Hörster Platzes an die Invest o-
ren. Die restliche Fläche wird unabhängig davon an einen Dritten verkauft. Der Baustein Kul-
tur, der den Bau einer Konzerthalle vorsieht, wird nicht realisiert.
Varianten E1, E2, E3: VI Group Baustein Bildung + Kultur
Die VI Group erläutert in ihrem Exposé die Möglichkeit, sowohl den Teil Bildung als auch den
Teil Kultur umzusetzen. Der Teil Bildung e ntspricht den Erläuterungen der Variante D. Z u-
sätzlich soll ein Konzerthaus auf der verbleibenden Fläche des Hörster Platzes gebaut we r-
den. Das Exposé legt dabei nicht eindeutig fest, wer den Bau realisieren und das Konzer t-
haus nachher betreiben soll. Der Teil Bildung wird angemietet.
Es ergeben sich daher die folgenden Möglichkeiten:
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E1: Die Stadt Münster ist Investor und späterer Betreiber. Dabei wird davon ausg egangen,
dass Spenden und Zuschüsse in Höhe von 18 Mio. € realisiert werden können.
E2: Die Stadt Münster ist Investor und späterer Betreiber. Die Spenden und Zuschüsse
können nicht realisiert werden und die Stadt Münster muss die gesamten Kosten tragen.
E3: Die Konzerthalle wird von einem privaten Investor realisiert und die Stadt Münster zahlt
Miete pro Veranstaltung.
Die Verwaltung hat die Varianten A, B und C in der o.a. beschriebenen Vergleichsberec h-
nung untersucht. Eine entsprechende Berechnung für die Varianten D und E1 - E3 hätte zum
augenblicklichen Zeitpunkt und auf der Grundlage der v erfügbaren Informationen zu große
Unschärfen, als dass sie seriös dargestellt werden könnte. Diese Varianten wurden deshalb
nur überschlägig berechnet.
In der folgenden Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wird allerdings nur die Variante E3 b e-
trachtet, da diese im Vergleich zu den Varianten E1 und E2 am wirtschaftlichsten ist.
Annahmen
Hörster Parkplatz
1 Kosten Neubau 26.520.000,00 €
2 Nutzungsdauer Neubau 80 Jahre
Musikschule Himmelreichallee
4
lfd. jährliche Kosten (ohne Nebenkosten,
zzgl. AfA) 79.945,46 €
5 Restnutzungsdauer 14 Jahre
VI Group Baustein Bildung
6 Kaltmiete 1.063.922,00 €
Sonstige Annahmen
7
Verkaufserwartung gesamt (Hörster Park-
platz, Himmelreichallee) 8.750.000,00 €
8 Verwaltungskosten pro qm Anmietung 8,07 €
9 Verwaltungskosten pro qm Eigentum 7,59 €
10
Instandhaltungskosten (Wert für Haushalts-
belastung/Wert für VoFi)
0,9% bzw. 1,2 % der
Investitionssumme
11 Soll-Zins 3,00%
12 Haben-Zins 3,00%
13 Kredittilgung 30 Jahre
Indizes
15 Steigerung Verwaltungskosten 1,50%
16 Steigerung Mieten (Einnahmen/Ausgaben) 1,50%
17 Steigerung Instandhaltungskosten 2,35%
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf 80 Jahre festgelegt. Zusätzlich ist unterstellt,
dass Kredite innerhalb von 30 Jahren getilgt werden und die Zins - und Tilgungsleistungen
nicht durch n eue Kredite refinanziert werden. Die Berechnung umfasst einen Betrachtung s-
zeitraum von 40 Jahren. Außerdem wird für die angeführten städtischen Neubauten eine An-
schlussgebühr der citeq in Höhe von 20.000 € veranschlagt.
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Für das Angebot der PSD -Bank gilt, dass die hier ausgewiesene Summe den städtischen
Standards der barrierefreien Erschließung genüg t. Ein Angebot, das die energetischen G e-
bäudeleitlinien berücksichtigt, liegt nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass durch die gefo r-
derten Zielwerte die Mietkosten sich erhöhen.
Zur überschlägigen Berechnung der Varianten D und E1-E3 wurden zum Teil die Annahmen
des Exposé der VI Group übernommen.
Ergebnisse
In der folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis jeweils für den VoFi als auch für den
Haushalt dargestellt. (Jetzt nur Darstellung der Varianten A, B und C)
-120.000.000 €
-100.000.000 €
-80.000.000 €
-60.000.000 €
-40.000.000 €
-20.000.000 €
0 €
Neubau Hörster
Platz (A)
Anmietung PSD-
Bank (B) 20 Jahre
Mindestmietdauer
derzeit (C) 20
Jahre
Mindestmietdauer
VoFi Endwert
Summe Haushaltswirkung
In der Haushaltsbetrachtung ist das Bild identisch. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung
der kumulierten Wirkung auf den Haushalt unter der Betrachtung von 40 Jahren dargestellt.
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V/0754/2014
Kumulierte Haushaltsbelastung
-120.000.000 €
-100.000.000 €
-80.000.000 €
-60.000.000 €
-40.000.000 €
-20.000.000 €
- €
20.000.000 €
1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39
Jahre
Anmietung PSD-Bank (B) 20 Jahre
Mindestmietdauer
derzeit (C) 20 Jahre Mindestmietdauer
Neubau Hörster Platz (A)
Es ist deutlich zu erkennen, dass eine langfristige Entlastung des Haushalts bei keinem der
Szenarien möglich ist. Die geringste Haushaltsbelastung liegt bei der Variante C, also der
Weiterführung der bisherigen Nutzung, vor.
In der folgenden Tabelle ist sowohl die Haushaltsbelastung für 40 Jahre als auch die jährl i-
che Haushaltsbelastung der einzelnen Varianten dargestellt.
Auch anhand dieser Aufstellung ist deutlich zu erkennen, dass die Fortsetzung der jetzigen
Standortsituation die wirtschaftlichste Möglichkeit darstellt. Die Kosten der Varianten der VI
Group für die Realisierung der Teile Bildung und Kultur (E1-E3) übersteigen überschlägig die
Kosten für die Beibehaltung der Standorte zum Teil um das Doppelte.
Bei der Anmietung der PSD -Bank im Vergleich zu der jetzigen Standortsituation lässt sich
ebenfalls feststellen, dass die Kosten der An mietung der PSD-Bank ca. 10 Mio. € über den
Kosten der Variante C liegen.
VoFi Endwert Summe Haus-
haltswirkung
jährliche Haus-
haltswirkung
Neubau Hörster Platz (A) - 101.961.870,36 -
97.596.661,18
- 2.439.916,53
Anmietung PSD-Bank (B) 20
Jahre Mindestmietdauer
- 86.911.963,28 -
87.193.755,52
- 2.179.843,89
derzeit (C) 20 Jahre Min-
destmietdauer
- 77.017.348,69 -
77.299.140,94
- 1.932.478,52
- 13 -
V/0754/2014
Die Kostenschätzung des Eigenbaus auf dem Hörster Platz lässt im derzeitigen Stadium
noch Optimierungen zu. Insbesondere können noch Erlöse aus Grundstücksverkäufen der
nicht benötigten Flächen das Ergebnis positiv beeinflussen. Auch ist denkbar, dass auch bei
einer städtischen Eigenrealisierung Wohnungs- und Gewerbemietflächen entstehen können.
Auch dies würde das Ergebnis positiv beeinflussen. Es ist allerdings auszuschließen, das s
die Lücke zur günstigsten Alternative geschlossen werden kann.
Fazit zu wirtschaftlichen Aspekten:
Anhand der oben aufgeführten Informationen ist ersichtlich, dass die Variante C die wir t-
schaftlichste ist.
Aus dieser wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind die bisherigen Standorte beizubehal ten
und der Standort Aegidiimarkt vom Vermieter an die Anforderungen der Stadt Münster a n-
passen zu lassen und somit Variante C umzusetzen.
5. Weitere Aspekte
5.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen
Standort Aegidiimarkt
Der heutige Standort der VHS ist für alle Nutzergruppen attraktiv und unter stadtstrukture llen
und stadthistorischen Aspekten als geeignet zu bezeichnen. Trotz seiner hoch zentralen, i n-
nerstädtischen Lage ist er nicht nur gut an den öffentlichen N ahverkehr und das Radweg e-
netz angebunden, sondern bietet auch für Nutzer mit PKW ein gutes Stellplatzangebot durch
die vorhandene Tiefgarage.
Der bestehende Standort bietet weiter eine hohe Attraktivität, das Nutzen von Kursangeb o-
ten mit dem Besuch der Inn enstadt zu verbinden. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass
der Standort am Aegidiimarkt als Standort der VHS in den Köpfen vieler Münsteraner vera n-
kert ist.
Die Attraktivität des altstadtnahen Standorts ist in den letzten Monaten noch deutlich durch
gestalterische und funktionale Aufwertung des Umfeldes gestiegen. Hier ist der Umbau der
Rothenburg als Laufmeile zum Bereich Prinzipalmarkt ebenso zu nennen wie die kürzliche
Wiederfreigabe der neu gestalteten Verkehrsräume Johannisstraße / Pferdegasse unmi ttel-
bar angrenzend an den Aegidiimarkt.
Diese Entwicklungen stehen auch in räumlichem Zusammenhang mit dem Neubau des
Westf. Landesmuseums, das als kulturelles und architektonisches Highlight noch mehr Int e-
ressierte anziehen wird. Es ist eine weitere Zun ahme der fußläufigen Frequenz zu erwa rten,
die sich auch positiv auf die Bedeutung und Wahrnehmung des Standortes Aegidiimarkt
selbst auswirken wird.
Gerade für diese wechselseitigen Synergien zur Stärkung der Zentralität des Standortes
spielt die VHS als wesentliche Kernnutzerin und Frequenzbringer für den Aegidiimarkt eine
herausragende Rolle.
Doch nicht nur die Achsen Landesmuseum / Dom und Rothenburg / Prinzipalmarkt sind in
den Blick zu nehmen. Auch südlich und östlich des Aegidiimarktes liegen noc h Potenziale:
Das Wegenetz entlang der Aa soll zeitnah ab der Straße Am Stadtgraben entlang der
Grundstücke Aegidiistraße durchgehend ausgebaut werden und mündet künftig direkt im
Aegidiimarkt. Von Osten trifft vis á vis die Wegeverbindung Königsstraße übe r Kirchplatz St.
Aegidii auf die Aegidiistraße, an deren Ecke noch ein potenzielles Baugrundstück liegt (heute
Parkplatz Verwaltungsgericht).
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V/0754/2014
Dies macht deutlich, dass der Standort Aegidiimarkt weiter zunehmende Zentralität erfährt.
Im Zusammenklang mit d en Universitätsbauten und mehreren Museen fügt er sich mit der
VHS als Kern der „Bürgerbildung“ in das Ensemble ein - sowohl funktional wie auch stad t-
strukturell.
Standort Albersloher Weg / Hafenplatz
In dem geplanten Neubau ist die alleinige oder über wiegende Unterbringung der VHS als
Kernnutzer möglich. Der Hafenplatz liegt am Rand der Innenstadt, verfügt über eine ÖPNV -
Anbindung in direkter Umgebung und ausreichend Parkraum (z. B. Parkhaus am Cineplex).
Der Standort ist über den Albersloher Weg optim al an das Hauptstraßennetz der Stadt a n-
gebunden. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist der Standort damit für die Ansiedlung
der VHS geeignet.
Standort Hörster Parkplatz
Der Standort Hörster Parkplatz teilt sich in zwei Liegenschaftsbereiche auf:
Der östliche Bereich zwischen Sonnenstraße und Ritterstraße ist Privatfläche (unb ebaut ca.
2.085 qm) und steht für eine öffentliche Nutzung nicht zur Verfügung. Für diese Privatflächen
setzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 341 bereits ein allgemeines Wohngebiet
fest. Die Eigentümer haben in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie künftig auf
ihren Flächen ausschließlich hochwertigen Wohnungsbau (ohne öffentliche Förderung) reali-
sieren möchten - basierend auf dem Ergebnis des geplanten Wettbewer bsverfahrens zum
Quartier Hörster Parkplatz.
Der westliche Bereich bis zur Korduanenstraße steht in städtischem Eigentum (ca. 6.865 qm
einschließlich Ritterstraße). Bei einem Abschlag von 20 % Verkehrsfläche und Herstellung
eines mindestens 600 qm großen Kinderspielplatzes für das Martiniviertel verbleiben ca.
5.000 qm bebaubare Grundstücksfläche.
Eine im Mittel 4 -geschossige Neubebauung, die sich in das Umfeld einfügen würde, könnte
die Volkshochschule, die Westfälische Schule für Musik und die Schulpsych ologische Bera-
tungsstelle aufnehmen; das Nutzungspotenzial wäre dann aber überwiegend au sgeschöpft,
d.h. Wohnnutzungen wären dann dort nicht mehr, bzw. nur in geringem Umfang möglich.
Für den Standort Hörster Parkplatz hat die Verwaltung in 2012 mit der Vorlage V/0035/2012
„Entwicklung des Quartiers ‚Hörster Parkplatz’ / Bült / Hörster Straße / Korduanenstraße“
vorgeschlagen, den Bereich vorrangig als innerstädtische Wohnbaufläche zu entwickeln und
die Entwicklung des gesamten Quartiers im Rahmen eines au szulobenden städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs zu untersuchen.
In seiner Sitzung am 27.06.2012 hat der Rat dazu beschlossen, die Beratung der Vorlage bis
zum Jahresende 2012 zu schieben, um alternativ zur Wohnbebauung eine mögliche
Mischnutzung von Wohnen, Kultur und Dienstleistungen zu prüfen.
Aufgrund eines Antrages der SPD -Ratsfraktion hat der Rat am 05.03.2013 ergänzend b e-
schlossen, den bereits in 2009 gefassten Ratsbeschluss der Vorlage V/0244/2009 weiterhin
zurückzustellen. Damit war vorgesc hlagen worden, den als Parkraum genutzten Bereich
zwischen Hörster Straße / Sonnenstraße / Korduanenstraße und Bült als reines Wohngebiet
zu entwickeln. Ebenso zurückgestellt wurde die Beratung der o. a. Vorlage aus 2012. Bekräf-
tigt wurde der Auftrag, eine Mischnutzung insbesondere unter Einbeziehung von kultureller
Nutzung zu prüfen.
Dies wurde Mitte 2013 mit dem o.a. Ratsbeschluss vom 10.07.2013 (Vorlage Nr.:
V/0457/2013) konkretisiert, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die hier dargestellten
Varianten einer Unterbringung für die VHS zu untersuchen.
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V/0754/2014
Standort Hörster Parkplatz incl. Bestandsimmobilie Deckwitz
Das von der VI -GROUP vorgelegte Konzept stellt die vermeintliche Eignung des Hörster
Parkplatzes für die Errichtung eines ‚Kultur - und Bildungsforums Münster‘ aus Sicht der Pl a-
nungsgruppe dar. Die Baufelder nehmen dabei alle städtischen Liegenschaften und die pr i-
vate, bebaute Insellage zwischen Korduanenstraße und Ritterstraße in Anspruch. Die östl i-
chen Parkplatzflächen an den Gebäuderücks eiten Sonnenstraße 43 - 50 befinden sich in
Privateigentum und bleiben lt. Konzept weiterhin einer Wohnbauentwicklung vorbehalten.
Die Projektidee beinhaltet folgende Bausteine:
a) Kultur > Unterbringung eines multifunktionalen Saales für 1600 Konzertbe su-
cher bzw. 600 Tagungsgäste
b) Bildung > VHS + Westfälische Schule für Musik + Schulpsychologische Ber a-
tungsstelle
c) 350 Stellplätze in mindestens 3 (!) Tiefgaragen -Ebenen. Die Haupteinfahrt/ -ausfahrt
soll an der Einmündung Bült - Korduanenstraße liegen; lt. Beigefügtem Gutachten wird
hier die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage allerdings aufgrund Immissionsvorbela s-
tung als problematisch eingestuft. Zusätzlich ist eine Nebenausfahrt im Norden über
die Steingasse angedacht.
Aus entwicklungsstruktureller und städtebaulicher Sicht ist nach wie vor der dringende B e-
darf an zusätzlichem Wohnraum zu nennen - hier i.V.m. kleinteiliger Gewerbestruktur in den
EG-Zonen. Dies gilt insbesondere für Innenstadtlagen (Stadt der kurzen Wege/Angebot von
öffentlich gefördertem Wohnraum bzw. für besondere Bewohnergruppen/Umsetzung SoB o-
Mü auf städtischen Liegenschaften). Der Standort Hörster Parkplatz liegt in idealer räuml i-
cher Ergänzung zu vorhandenen Wohnquartieren wie dem Martiniviertel und bietet autoarme
Lebensführung aufgrund fußläufig bzw. mit dem Fahrrad erreichbarer Infrastruktur.
Die geplante Tiefgarage wird öffentlich zugänglich sein. Die Erschließung und Nutzung ist
funktional problematisch, da mit einer höheren Besucherfrequenz zu rechnen ist, bei der eine
mit dem bestehenden Umfeld nicht zu vereinbarende Immissionsbelastung nicht ausz u-
schließen ist. Da Konzertbesucher nach 22.00 Uhr die Tiefgarage verlassen würden, wird
insbesondere eine Überschreitung der Nachtwerte besonders kritisch gesehen.
Der bereits heute vorhandene Bedarf eines öffentlichen Kinderspielplatzes von mindestens
600 qm Größe für das Martiniviertel (bereits im B -Plan Nr. 341 festgesetzt) wird in der Pl a-
nung nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis schafft das Konzept der VI GROUP zwar einen räumlichen Bezug zum Theater,
stadträumlich ist der Standort aber eher kritisch für die vorgeschlagene Nutzung. Er wäre
kein Standort mit überregionaler Strahlkraft. Die Verkehrserschließung (Anbindung an das
Umfeld) ist zudem kritisch zu sehen.
Fazit zu städtebaulichen Aspekten:
Aus städtebaulicher Sicht wird der Hörster Parkplatz vor allem als innerstädtische Wohnba u-
fläche - gerade angesichts des prognostizierten Bevölkerungszuwachses - als wertvoll e r-
achtet. Die Eignung als Standort für eine Konzerthalle wird eher kritisch gesehen.
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V/0754/2014
5.2 Aspekte unter Berücksichtigung des Konzerngedankens
Die WBI ist über die mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH eine 100
%ige Tochter der Stadt Münster. Bei einer Entscheidung für den Standort Aeg idiimarkt wür-
den die entstehenden Mietaufwendungen an die WBI geleistet und somit im städtischen
Konzern verbleiben.
Bei einer Entscheidung gegen den Standort Aegidiimarkt, sind bei einer ganzheitlichen B e-
trachtungsweise auch die sich daraus ergebenden F olgen für die WBI zu berücksichtigen.
Die VHS nutzt aktuell ein Drittel der Gesamtfläche am Aegidiimarkt und ist somit aktuell der
größte Mieter. Ggf. entstünde am Aegidiimarkt zumindest ein vorübergehender Leerstand
bzw. durch die WBI müssten Anpassungsin vestitionen erfolgen, um die Flächen den Beda r-
fen eines neuen Mieters anzupassen. Diese Aufwendungen, sofern sie nicht über entspr e-
chende Mietvereinbarungen refinanziert werden könnten, würden unmittelbar das Wir t-
schaftsergebnis der WBI negativ beeinflussen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Jahre 2006 durch die Entscheidung des Rates der
Stadt Münster (Vorlagen-Nr.: V/0393/2006) die städtischen Teilerbbaurechte im Aegidiimarkt
der WBI für bestehende Ausgleichsansprüche übertragen wurden. Gleichzeitig wurde in die-
ser Vorlage eine Rückanmietung der VHS-Räume durch die Stadt Münster vereinbart für die
Dauer von 5 Jahren mit einer zweijährigen Verlängerungsoption. Dieser ganzheitliche L ö-
sungsansatz hat sich auch in der rückblickenden Betrachtung bewährt un d würde bei einer
abweichenden Standortentscheidung zumindest teilweise aufgegeben
Bei einer Entscheidung zu Gunsten des Hörster Parkplatzes, müsste nachfolgend durch die
zuständigen politischen Gremien noch die konkrete Umsetzung beschlossen werden. Zum
jetzigen Zeitpunkt sind hier alle Optionen von einer Eigenerstellung, einer Realisierung durch
eine städtische Tochter bis hin zu der Umsetzung durch einen privaten Investor denkbar.
Erst nach dieser Entscheidung könnten Aussagen über Auswirkungen für den G esamtkon-
zern Stadt Münster getroffen werden.
Bei jeder Realisierung in einem von Dritten angemieteten Objekt würden die entstehenden
Mietaufwendungen in voller Höhe durch den städtischen Haushalt aufzubri ngen sein; auf die
Möglichkeit, konzerninterne Synergien zu nutzen, würde bei dieser Option verzichtet. Die im
Konzern Stadt verbleibenden Mietzahlungen an die WBI werden dieser entzogen bei einer
unklaren Perspektive der Wirtschaftlichkeit möglicher Folgenutzungen.
Fazit zur Konzernperspektive:
Eindeutige Präferenz für eine Beibehaltung des Standortes Aegidiimarkt.
6. Fazit
Entsprechend dem Auftrag des Rates sind die Vor - und Nachteile der unterschiedlichen U n-
terbringungsalternativen dargestellt worden. Ausdrücklich hat der Rat seine Präferenz auf ei-
ne gemeinsame Unterbringung mehrerer Einrichtungen gelegt. Für eine solche g emeinsame
Nutzung kommt in der dazu erforderlichen Zentralität ausschließlich das Areal Hörster Par k-
platz in Betracht.
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V/0754/2014
Ergebnisse in der Übersicht
die räumliche Zusammenlegung führt zu inhaltlichen Synergien;
die Synergien im Hinblick auf Flächenreduzierung jedoch sind eher gering.
Die Zusammenlegung der 3 Einrichtungen am Standort Hörster Parkplatz ermöglicht
weitere Synergien mit den umliegenden kulturellen Einrichtungen mit positiven Wirkun-
gen auf Münster und den Stadtkern im Sinne einer nachhaltigen und auch kulturellen
Stadtentwicklung.
Die Möglichkeit einer stadtzentralen Wohnbebauung auf dem Hörster Parkplatz in nen-
nenswertem Umfang angesichts der Wachstumsper spektiven der Bevölkerung bleibt
bei Beibehaltung des Standortes Aegidiimarkt erhalten
Für den Aegidiimarkt stellte sich bei Auszug der VHS die Frage einer künftigen Nu t-
zung.
Die Beibehaltung des Standortes Aegidiimarkt ist die Variante, die den städtischen
Haushalt am geringsten belastet
Die mit einer Anmietung am Albersloher Weg verbundenen Aufwendungen übersteigen
die Aufwendungen, die bei einem Verbleib im Aegidiimarkt entstehen. Die Möglic hkeit,
bei einem Neubau passgenau und multifunktional Räume auf eine moderne Weiterbil-
dungseinrichtung zuzuschneiden, rechtfertigt nach Einschätzung der Verwaltung aber
nicht den damit einhergehenden Mehraufwand sowie die beschriebenen Konzernris i-
ken, sodass diese Variante nicht weiter verfolgt werden sollte.
Die hohe Zen tralität des Aegidiimarktes und die in den vergangenen Jahren im U m-
feld bereits umgesetzten oder derzeit in Umsetzung befindlichen Entwicklungen ste i-
gern die Standortgunst Aegidiimarkt für eine dauerhafte Unterbringung der VHS. Die
wirtschaftlichen und auch konzernbezogenen Erwägungen führen bei einer Abwägung
auch im Verhältnis zu den anderen Varianten doch letztlich eindeutig zu einem Votum
für den Standort Aegidiimarkt.
Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung den Verbleib im Aegidiimarkt bei
einer umfassenden Sanierung der Räumlichkeiten vor.
Die Abwägung zwischen Hör ster Parkplatz und Aegidiimarkt / Albersloher Weg, bzw. zw i-
schen gemeinsamer und getrennter Unterbringung ist auch eine Abwägung unterschiedlicher
Konzepte. Der Vorschlag der Ve rwaltung favorisiert die wirtschaftlich günstigste Variante,
d.h. der Verbleib am jetzigen Standort Aegidiimarkt. Die dargestellte Größenordnung der p o-
tenziellen Haushaltsbelastung legt diese Grundsatzentscheidung nahe, die gemeinsame Un-
terbringung nicht w eiter zu verfolgen. Sollte entgegen dem Vorschlag der Verwaltung doch
eine gemeinsame Unterbringung trotz der damit verbundenen Aufwendungen weiter favor i-
siert werden, sind vertiefende Prüfungen zur Wirtschaftlichkeit der Teilvarianten sowie zur
Realisierbarkeit der einzelnen Modelle erforderlich.
Sanierung des Standortes Aegidiimarkt
Im Rahmen der Anmietung zusätzlicher Räume für die VHS am Standort Aegidiimarkt ab
dem 01.04.2013 wurde auf Grund der noch offenen Prüfaufträge durch den Rat der Stadt
Münster (Vorlagen-Nr.: V/0027/2013) für die baulichen Maßnahmen im Übergangszeitraum
bis zur endgültigen Entscheidung im Aegidiimarkt aus Kostengründen nur ein einfacher
Baustandard vorgesehen bzw. es wurde auf die Umsetzung / Erneuerung einzelner Bereiche
ganz verzichtet .
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V/0754/2014
Eine langfristige Anmietung setzt voraus, dass in großem Umfang Modernisierungs - und
Umbauarbeiten vorgenommen werden, die einerseits nachhaltig den erfolgreichen Betrieb
der VHS ermöglichen und befördern . Andererseits müssen das gesamt e Erscheinungsbild
und auch das Entree einen Standard erreichen, der die VHS im Aegidiimarkt befähigt, zur At-
traktivität und der angestrebten Zentralität des Standortes beizutragen.
Die WBI hat sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie bereit und auc h in der Lage ist,
diesen Standard auf der Grundlage eines längerfristigen Mietvertrages umsetzen zu wollen
und zu können.
Standorte PSD-Bank und Hörster Parkplatz
In Konsequenz der Prü fungsergebnisse wird eine Unterbringung in einem durch die PSD -
Bank erstellten Neubau am Albersloher Weg, verbunden mit einer Anmietung durch die Stadt
Münster, nicht weiter verfolgt.
Zum Hörster Parkplatz ist die Verwaltung (s.o. Ziffer 4.1) beauftragt worden, die Unterbri n-
gung der VHS und weiterer Einrichtungen zu prüfen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung mit
der vorliegenden Beschlussvorlage nachgekommen und kommt im Ergebnis der Prüfung zu
dem vorliegenden Beschlussvorschlag.
Die dargestellten Überlegungen haben das hohe Synergiepotenzial und die damit verbund e-
nen Chancen einer Steigerung der Attraktivität der Innenstadt bei einer Bündelung kultureller
Nutzungen am Standort Hörster Parkplatz verdeutlich. Insbesondere der große Flächenb e-
darf der VHS und die Konsequenzen auch unter Berücksichtigung des Konzerngedankens
führen aber dazu, dass eine Entwicklung des Hörster Parkplatzes unter Einbeziehung der
VHS wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Die Idee einer Bündelung kultureller Nutzungen an
diesem Standort unter Einbeziehung der privaten Initiative der VI Group sollte dennoch aus
den dargestellten Gründen in jedem Fall weiter verfolgt und bei den künftigen Überlegungen
zur Entwicklung des Standortes mit hoher Priorität berücksichtigt werden.
I. V. I. V.
gez. gez.
Dr. Hanke Reinkemeier
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (19)
- Klosterstraße 33
- Himmelreichallee 4
- Pferdegasse
- Aegidiistraße
- Korduanenstraße
- Sonnenstraße 43
- Steingasse
- Albersloher Weg
- Hörsterplatz
- Kirchplatz
- Hafenplatz
- Am Stadtgraben
- Von-Steuben-Straße
- Herwarthstraße
- Prinzipalmarkt
- Johannisstraße
- Königsstraße
- Aegidiimarkt
- Rothenburg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0754/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37