0762/2023
Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2020/2021 - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021; Ausblick
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 12.04.2023 0762/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.04.2023 Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Bauausschuss 08.05.2023 Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2020/2021 - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021; Ausblick Das Amt für Wohnungswesen legt den Doppelbericht für die Jahre 2020/2021 mit einem Aus- blick vor. Pandemiebedingt erscheint einmalig ein Doppelbericht. Ab dem Berichtsjahr 2022 soll wieder ein jährlicher Geschäftsbericht erscheinen. Vorab wird der Doppelbericht 2020/2021 als digitales Exemplar zur Verfügung gestellt. Der Doppelbericht wird in den nächsten Wochen als Druckexemplar verteilt. Anlage Gez. Dr. Rau
Wohnen_in_Köln
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2 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) Indikatoren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Einwohnerinnen und Einwohner 1.027.504 1.036.117 1.044.555 1.044.070 1.053.528 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 Haushalte 537.017 542.261 547.221 545.050 551.024 557.090 560.298 561.071 564.260 564.841 564.973 559.854 Bevölkerung in Haushalten 1.007.567 1.017.190 1.025.549 1.024.202 1.033.477 1.043.249 1.052.264 1.054.612 1.060.596 1.060.646 1.060.327 1.052.516 Durchschnittliche Personenzahl im Haushalt 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1) Wohnungen 539.935 541.890 544.630 547.553 550.645 554.018 556.009 558.038 561.514 563.145 564.776 567.070 1) WE in Ein-/Zwei familienhäusern 90.779 91.475 92.136 92.788 93.563 94.171 94.575 94.791 95.220 95.440 95.592 95.801 1) Wohnfläche/Einwohner in m² 39,54 39,45 39,40 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 39,25 39,32 39,59 40,08 1) Durchschnittliche Wohnfläche/WE in m² 75,25 75,42 75,57 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 76,19 76,23 76,26 76,29 Baugenehmigungen (Wohnungen) 3.604 2.950 2.941 3.331 4.689 3.333 3.767 2.607 3.047 2.715 3.659 3.330 Fertigstellungen (Wohnungen) 2.746 2.669 3.114 3.143 3.679 3.957 2.387 2.138 3.923 2.175 2.013 2.520 Abgeschlossenheits bescheinigungen 2.258 3.123 2.495 3.360 3.542 3.428 2.590 2.165 1.878 2.196 2.804 3.487 Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 42.360 41.642 40.972 40.420 38.988 37.464 37.608 38.103 38.623 38.362 38.381 37.916 Anteil geförderter Mietwohnungen am Wohnungsbestand in % 7,8 7,7 7,5 7,4 7,1 6,8 6,8 6,8 6,9 6,8 6,8 6,7 Sozialwohnungen 1. För derweg (einschließlich geförderter Eigentumsmaßnahmen) 41.888 40.126 38.917 37.932 35.907 34.055 33.356 33.249 32.774 32.182 31.371 31.016 Anteil der Sozialwohnungen in % 7,8 7,4 7,1 6,9 6,5 6,1 6,0 6,0 5,8 5,7 5,6 5,5 Bewilligung von Mietwohnungen 642 663 210 537 609 834 785 770 585 865 657 878 Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 308 290 86 40 17 5 2 1 6 1 3 2 WE Modernisierungsförderung2) 2 2 30 1 2 194 90 78 2) 365 2) 274 2) 416 2) 376 WBS-Anträge (jährlich)3) 16.306 16.454 16.052 15.373 14.981 14.252 14.164 14.571 13.250 13.256 14.230 15.237 bezogene WE 1. Förderweg 3.658 3.504 3.358 2.763 2.614 2.255 2.390 2.292 2.161 2.194 2.225 2.624 WBS = Wohnberechtigungsschein WE = Wohneinheiten Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Wohnungswesen 1) Die Datengrundlage für den Kölner Wohnungsbestand wurde aktualisiert. Berechnung und Fortschreibung basieren auf der Gebäude- und Wohnungs zählung von 2011. Die Ergebnisse wurden rückwirkend bis 2010 angepasst. 2) Am 01.02.2018 ist die Modernisierungsrichtlinie (RL Mod) in Kraft getreten, die RL Bestands- Invest wurde gleichzeitig außer Kraft gesetzt. 3) *Gruppe A 5 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 6 7 Vorwort das Kooperative Baulandmodell und die Milieuschutzsatzungen in Kölner Veedeln tragen wesentlich dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und lebenswerte Viertel für die Bewohner*innen zu gestalten. Mit dem gesetzlichen Auftrag der Unterbringung von Geflüchteten übe rnimmt das Amt für Wohnungswesen eine weitere wichtige Auf - gabe. Im Berichtszeitraum wurde das Belegungs- und Ressourcen- management weiterentwickelt und stetig verbessert. So wurde an allen städtischen Standorten die Internetanbindung ausgebaut und auf einen zeitgemäßen Standard angehoben – eine wichtige Voraussetzung für Integration und Teilhabe. Den dort untergebrachten Menschen wird es so ermöglicht, mit ihren Familien in Kontakt zu bleiben. Eine der größ- ten Herausforderungen in der Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2020 und 2021 war die Bewältigung der Corona-Pande mie. Durch die erarbeiteten Konzepte sowie die schnelle und entschlosse- ne Vorgehensweise wurden Strategien und Lösungen gefunden, um den Menschen eine sichere und hygienische Unterbringung sowie den Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Dieser Bericht beleuchtet im Detail, wie das Amt den Herausforder - ungen begegnet ist und welche Arbeitsergebnisse erzielt wurden. Mit steigender Inflation und den vielen Schutzsuchenden aus der Ukraine haben die Themenfelder Wohnen und Migration auch in den kommenden Jahren nicht an Aktualität und Dringlichkeit verloren und werden auch künftig die Arbeit der Kolleg*innen des Amtes für Wohnungswesen in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse! Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, September 2022 Liebe Leser*innen! Wohnen bedeutet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Es beschreibt den Ort, der unseren Lebensmittelpunkt darstellt, der unser Rückzugsort und unser ganz persönlicher Schutzraum ist. Es beschreibt unser Zuhause. Wohnen muss nicht immer bedeuten, dass Menschen in einer (Miet-) Wohnung oder einem Eigenheim leben. Gerade in einer dynamischen und vielfältigen Großstadt wie Köln sind mittlerweile viele neue Formen des Wohnens entstanden, die mitunter Ausdruck neuer Lebensent - würfe sind. Andere Formen des Wohnens sind hingegen aus einer Not heraus geboren, die fast alle attraktiven Metropolregionen Europas kennen: Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum wird kleiner. Die Wohnungsknappheit betrifft Menschen mit niedrigen Einkommen in ganz besonderem Maße, doch auch Menschen mit durchschnittlichen Einkommen fällt es zunehmend schwer, geeignete Angebote zu finden. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten Herausforderungen unserer Stadt und unserer Zeit. Die Attraktivität der Städte hat sich in den Corona-Jahren leicht abgeschwächt, das kontinuierliche Bevölkerungswachstum der Vorjahre hat sich in 2020 und 2021 nicht fortgesetzt. Zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt hat dies jedoch nicht geführt. Die Mieten und Preise für selbstgenutzte Immobilien steigen weiterhin. Es ist daher Aufgabe der Verwaltung, dafür zu sorgen, dass ein Gegengewicht geschaffen wird, um die Viel- falt und den sozialen Charakter unserer Stadt zu erhalten – auch in beliebten Wohnvierteln. Die Stadt Köln stellt sich dieser Herausforderung. Das intensive Be- mühen um Investitionen in den öffentlich-geförderten Wohnungsbau wurde in den Berichtsjahren 2020/2021 mit guten Ergebnissen fort - gesetzt. Um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken, schafft die Stadt Köln mit ihren Kooperationspartner*innen attraktiven Wohnraum für Menschen, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Wichtige Bausteine sind zudem der Erhalt und die Wiederzuführung von geschütztem Wohnraum zum Wohnungsmarkt, um die angespann- te Situation auf dem Wohnungsmarkt abzumildern. Instrumente wie Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 8 9 Vorwort Dezernat V en Wohngeldstärkungsgesetzes zusammen. Die Zahl der Anträge auf Wohngeld belief sich 2020 auf 21.695. Im Jahr 2021 betrug sie 22.630. Zum Vergleich: In 2019 wurden 18.238 Anträge gestellt. Eine hohe Mehrbelastung war auch im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten zu stemmen. In enger Zusammenarbeit mit dem Gesund- heitsamt und anderen Dienststellen wurden Schutzkonzepte für die Un- terbringung erarbeitet und umgesetzt. Insbesondere die Impfkampag- nen und die Entzerrung der Belegung waren hier wichtige Bausteine, um gerade auch den Schutz von vulnerablen Personengruppen zu erhöhen. Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass die Auswirkungen der Pan- demie in allen Lebensbereichen zu spüren waren und es immer noch sind. Der Rückblick auf die Jahre 2020 und 2021 zeigt, dass der Um- gang mit Krisen sowohl die routinierte Aufrechterhaltung des Regelbe- triebs braucht als auch die Agilität einer modernen Stadtverwaltung. Aus den Erfahrungen im Berichtszeitraum haben wir viel lernen können, etwa in welchen Punkten wir schon sehr gut aufgestellt sind und wo wir uns verbessern können. Die Ergebnisse dieses Berichts stimmen mich optimistisch, dass wir mit Blick auf die aktuellen Ereignisse in 2022 auch die neuen Herausforde- rungen, die das Jahr bereits mit sich gebracht hat, engagiert und gut bewältigen werden. Ich danke allen Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen für ihren Einsatz. Ihre Motivation und Leistung ermöglichen erst die Bewäl- tigung der Herausforderungen, der sich die Verwaltung gegenüber sieht. Mein Dank gilt außerdem den Kooperationspartner*innen, die auch in diesem Jahr mit eigenen Beiträgen den Geschäftsbericht um interes- sante Einblicke in ihre Arbeit ergänzen. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen Köln, Dezember 2022 Liebe Leser*innen! Das Amt für Wohnungswesen legt in diesem Jahr einen Bericht für die Jahre 2020 und 2021 vor. Dieser umfasst den Zeitraum, der uns alle vor Herausforderungen und Veränderungen gestellt hat, die wir uns zuvor so nicht haben vorstellen können. Die Maßnahmen, die notwendig wa - ren, um die Pandemie einzudämmen, haben auch dazu geführt, dass es einen Rückzug ins Private gab und gibt. Die Pandemie-Jahre 2020 und 2021 zeigen leichte Bevölkerungsrückgänge in Köln, nachdem in den Jahren zuvor ein stetiges Wachstum festzustellen war. Ob dies ein an- haltender Trend sein wird oder lediglich ein Pandemie-Effekt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Ein mäßigender Einfluss dieses Effekts auf den Wohnungsmarkt konnte im Berichtszeitraum nicht festgestellt werden. Im Gegenteil. Es ist anzunehmen, dass durch die Verschrän- kung von privatem Wohnraum und Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten oftmals der Platzbedarf sogar gestiegen ist. Außerdem müssen wir mit einem gewissen Nachholeffekt hinsichtlich des Wanderungsverhaltens der Bevölkerung rechnen. Die weiterhin sehr niedrige marktaktive Leer - standsquote in Köln verdeutlicht, dass ein größeres Angebot an Wohn- raum geschaffen werden muss, um die hohe Nachfrage zu bedienen. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen haben es schwer, sich am freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Deshalb ist es wichtig, den öffentlich geförderten Wohnungsbau weiter voranzutreiben und für Investor*innen attraktiv zu gestalten. Die Förderkonditionen für den Bau von Mietwohnungen und für selbstgenutztes Wohneigentum wurden im Berichtszeitraum erneut verbessert. Mit den bewilligten Landesmitteln in Höhe von rund 156,6 Millionen Euro wurden im Berichtsjahr 2021 bei 20 Bauprojekten insgesamt 1.254 Wohnungen mit Mietpreis- und Bele- gungsbindung gefördert. In 2020 waren es 147,3 Millionen Euro für 1.073 Wohnungen. Ein begrenzender Faktor, der das öffentlich geförderte Bau- en in Köln erschwert und die Kosten in die Höhe treibt, sind die Knapp- heit an Bauland und die hohen Kaufpreisforderungen für freie Flächen. Ein weiterer Effekt der Pandemie ist der gestiegene Unterstützungs- bedarf vieler Menschen. Dies hat zu einer hohen zusätzlichen Arbeits- belastung der Dienststellen geführt. Viele Menschen, die in Kurzarbeit waren oder pandemiebedingt andere finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten, haben im Berichtszeitraum Leistungen wie Wohngeld bean- tragt. Der Beginn der Pandemie fiel hier mit dem Inkrafttreten des neu- Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 10 11 Inhalt Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen 18 Gesetzeslage 18 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 19 Kooperatives Baulandmodell Köln 20 Wohnraumförderung – unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen 22 Das Wohnraumförderungsprogramm NRW 23 Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2021 23 Grundsätze der Wohnraumförderung 25 Finanzierung des mehrjährigen Wohnraum förderungsprogramms 2018 – 2022 26 Fördergegenstände und Förderkonditionen 2021 27 Öffentliche Wohnraumförderung 28 Art und Höhe der Förderung 2020/2021 28 Zusatzdarlehen 2020/2021 29 Darlehenskonditionen 29 Förderung selbstgenutzten Wohnraums 30 Darlehenskonditionen bei Neubau oder Ersterwerb 30 Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2021 Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung 31 Modernisierung im Bestand 32 Förderkonditionen 33 Modernisierungsoffensive 33 Blickwinkel Demografischer Wandel 35 Information und Beratung zu allen Fördergegenständen 35 Weitere Informationen 35 Wohnungsangebot 36 Wohnungsbestand in Köln 36 Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus 36 Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke 38 Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand 40 Kaum Leerstände und geringe Fluktuation 41 Förderung barrierefreier Mietwohnungen 2010 – 2021 41 Inhalt Wohnungsnachfrage 43 Bevölkerung und Haushalte in Köln 43 Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln 2010 bis 2040 43 Haushaltsgrößen 2020/2021 44 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021 45 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum 45 Förderung von Mietwohnungen 45 Bewilligungen Wohnraumförderung 2021 46 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 47 Städtische Grundstücke 48 Städtisches Wohnungsbau förderungsprogramm 48 Eingesetzte Mittel Land/Stadt 48 Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen 48 Geförderter Mietwohnungsbau 2021 48 Bindungsverlängerungen 49 Förderung der Modernisierung im Bestand 49 Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 – 2021 49 Wohnkosten 51 Kölner Mietspiegel 51 Mietspiegel 2021 54 Geförderter und freifinanzierter Wohnungsbestand in Köln 54 Mieten im geförderten Wohnungsbau 54 Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus 55 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit 56 Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau 56 Teilnahme an der Kölner Immobilienmesse 57 11. Kölner Immobilienmesse 58 Kölner Wohnprojektetag 59 EXPO REAL 60 Stadtinformationskampagnen 65 Ausblick 67 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 12 13 Inhalt Wohnungsaufsicht, Mietpreis kontrolle und Wohnraumschutz 68 Wohnungsaufsicht 68 Mietpreiskontrolle 70 Mietpreisüberhöhung 70 Mietwucher 71 Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) 71 Eingeleitete Wiederzuführungsverfahren 78 Entwicklung 2014 – 2021 (Wohneinheiten) 78 Ergebnisse der Prüfverfahren 2020 79 Ergebnisse der Prüfverfahren 2021 79 Wohnungsbestandsverwaltung 80 Bestands- und Besetzungskontrolle 80 Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte 82 Freistellungen 82 Wohnraum-Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen 83 Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen 84 Mietpreisprüfungen 85 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen 85 Abgeschlossenheitsbescheinigungen 86 Umwandlung von geförderten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 86 Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.Bank 86 Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 88 Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 89 Wohnraumversorgung 90 Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen 90 WBS – Voraussetzungen 90 WBS – Wohnungsgrößen 90 Anzahl der beantragten Bescheinigungen 92 Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen 92 Dringlichkeitsränge 93 Erteilte WBS nach Haushaltsgröße 94 Erteilte WBS für spezielle Personengruppen 94 Erteilte WBS nach Einkommensart 2020 und 2021 94 Ausblick 95 Wohnungsberatung 96 Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen 97 Wohnungsvermittlung für Senior*innen 98 Wohnberechtigungsscheine für rollstuhlgerechte Wohnungen 98 Besondere Wohnformen 99 Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln 100 Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil 102 Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA) 103 Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaften 103 Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen 106 Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen 106 Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen 107 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz 108 Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung 108 Ambulante Wohngruppen für Jugendliche 108 Wohngeld 109 Bedeutung des Wohngeldes 109 Organisation der Kölner Wohngeldstelle 109 Wohngeldzahlungen 2015 – 2021 110 Ausblick 111 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen 113 Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtung 113 Mit Wohnraum zu versorgende Wohnungslose und dringend Wohnungssuchende 114 Objektverwaltung 115 Bestandsverwaltung 116 W-LAN in Objekten für geflüchtete Menschen 117 Zusätzliche Notfallkapazitäten für Schutzisolierung wohnungsloser Menschen 118 Projekte zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt 118 Sicherheitsdienstleistungen 120 Besetzung eines leerstehenden Bürogebäudes 120 Betreuung und Aktivierung von Bewohner*innen 121 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 14 15 Inhalt Sonderwohnformen 122 Entwicklung der Anzahl untergebrachter Geflüchteter 122 Unterbringung und Betreuung Geflüchteter 122 Entwicklung der Anzahl Geflüchteter 122 Umgesetzte Ziele 2020 / 2021 124 Verteildichte 124 Akquise von Grundstücken und Bestandsimmobilien 124 Neubau, Umbau, Sanierung und Projektentwicklung städtischer Grundstücke 125 Unterbringungsformen 125 Sozialhäuser 125 Stadteigene Wohn- und Unterkunftsgebäude 125 Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete 126 Systembauten 126 Mobile Wohneinheiten 126 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 127 Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte 128 Energiecontrolling 128 Ausblick 128 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 128 Sanierung von Ankaufobjekten der Bundes anstalt für Immobilienaufgaben 131 Verbesserung der WLAN-Situation in Unterkünften für Geflüchtete 131 Passivhausstandard 132 Auszugsmanagement 132 Fallzahlen Auszugsmanagement 133 Workshops und Infoveranstaltungen 134 Ehrenamtlich engagierte Akteure 134 Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen 134 Notaufnahme Herkulesstraße 134 Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement 135 Wohnversorgung von Geflüchteten 136 Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben 136 Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter 138 Gewaltschutz 140 Kooperationspartnerschaften und Vernetzung 140 Modellprojekt „Bewohnerbeirat“ 142 Bestätigung und Fortsetzung des Konzepts Mindeststandards 142 Ehrenamtliches Engagement – Willkommensinitiativen und Kirchengemeinden 143 Laptops für bedürftige Schüler*innen 144 Fit für die Geflüchtetenarbeit 146 Sportprojekt für geflüchtete Väter und junge Männer 146 Forum für Willkommenskultur Köln und andere Willkommensinitiativen 147 Ombudsstelle für Geflüchtete 148 Öffentlichkeitsarbeit 149 Beschwerdestelle zur Unterbringung Geflüchteter 149 Beschwerdemanagement 150 Katastrophenschutz 150 Beiträge der Kooperationspartner*innen 152 GAG Immobilien AG 154 Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V. 160 Mieterverein Köln 163 köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. 166 Wohnungsbau Initiative Köln (WIK) 170 LEG Immobilien 176 Medienberichte 180 Servicerufnummern 186 Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 18 19 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen bildende und Studierende wurden ebenfalls die Grunddarlehen und die zulässigen Mieten je Wohnplatz aufgestockt. Wie im Vorjahr erhielt die Stadt Köln als Bewil- ligungsbehörde anstelle programmteilbezoge- ner Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget für 2021 in Höhe von 95 Millionen Euro. Grundlage ist die 2018 zwischen dem Minis- terium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-West - falen (MHKBD NRW) und der Stadt Köln abgestimmte Zielvereinbarung zur Umset - zung eines Globalbudgets für die Wohnungs- bauförderung der Jahre 2018 – 2022. Darin garantiert das Land NRW der Stadt Köln in den Programmjahren 2019 – 2022 ein erhöhtes jährliches Globalbudget in Höhe von 95 Millionen Euro, insgesamt 380 Millionen Euro. Mit diesen Fördermitteln kann die Stadt Köln im kommenden Programmjahr weiterhin flexibel umgehen und die Mittel zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben gemäß der örtlichen Bedürfnisse einsetzen. Damit sind die nachhaltige Absicherung und ein flexibler Mitteleinsatz in der öffentlichen Wohnraumförderung für die Mietwohnungs- bau- und Eigentumsförderung sowie für die Modernisierung des Wohnungsbestands gewährleistet. Stadt und Investierende haben somit weiterhin die gewünschte Planungssi- cherheit. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ist auch weiterhin die strategische Grundlage für eine aktive Bau- land-, Liegenschafts- und Wohnungspolitik der Stadt Köln. Zu den bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen gehören das Kooperative Baulandmodell, die Konzeptvergabe von Grundstücken und das „Kölner Wohnbündnis“ . Nach einer Abschätzung des Amtes für Stadt - entwicklung und Statistik haben über 40 Prozent aller Kölner Haushalte aufgrund ihrer Einkommenssituation einen möglichen An- spruch auf einen Wohnberechtigungsschein (Gruppe A/1. Förderweg). Die Einwohnerzahl (31.12.2020) ist in Köln zum ersten Mal seit 2013 leicht gesunken. 1.088.040 Personen lebten in der Stadt. Das waren fast 4.000 beziehungsweise 0,3 Pro- zent weniger als im Vorjahr. Bezogen auf die Zuzüge und Fortzüge war das Jahr 2020 ein besonderes: Global aber auch national hat die Mobilität durch die Corona-Pandemie deutlich abgenommen. In Köln überstieg die Zahl der Fortzüge die der Zuzüge, was zu einem nega - tiven Wanderungssaldo von -4.284 Personen führte. Es ist abzusehen, dass die Covid- 19-Pandemie auch die Bevölkerungsdynamik nachhaltig beeinflussen wird. Eine Aktuali- sierung der Bevölkerungsvorausberechnung erfolgt 2022 und wird diese Entwicklungen berücksichtigen, um möglichst valide die zu- künftige Entwicklung modellieren zu können. Es wird davon ausgegangen, dass pandemie- b edingte Einschränkungen der Mobilität temporärer Natur sind und dass eine Norma - lisierung des Wanderungsverhaltens eintre- ten wird. Auch sind „Nachholeffekte“ , die aus einem gesteigerten Zuzug aus dem Ausland und einem gesteigerten Wanderungsauf - Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Gesetzeslage Die öffentliche Wohnraumförderung wird durch das Gesetz zur Förderung und Nut - zung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Zu den Zielen des WFNG NRW gehören die Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich nicht angemessen am Wohnungsmarkt versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, die Anpassung, Modernisie- rung und energetische Nachrüstung des be- stehenden Wohnraums an die Erfordernisse des demografischen Wandels und die Erhal- tung und Stärkung der städtebaulichen Funk - tion von Wohnquartieren. Bei der öffentlichen Wohnraumförderung werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Men- schen und Menschen mit Behinderung sowie besondere Bedarfsgruppen, wie Studierende und Auszubildende und besonders schutz - bedürftige vulnerable Personengruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren, unterstützt. Für die Bewilligung von Wohnraumfördermitteln wurden 2021 das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP in der Fassung 2021), die Wohnraumförderungsbe- stimmungen (WFB 2021) und die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohn- raum (RL Mod 2021) herangezogen. Die Bestimmungen regeln die Fördergrund- sätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge und Verfahrensgrundsätze. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestim- mungen im Rahmen der Wahrnehmung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Die einzelnen Regelungsnummern der För - derbestimmungen wurden inhaltlich neu strukturiert, um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und den Wiedererkennungswert zu steigern. Wesentliche Neuerungen sind die Integration der Studentenwohnheimbe- stimmungen (SWB) und der Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen (BWB) sowie der bisherigen Anlagen 1 und 2. Somit sind alle Förderbausteine für den Neubau von gefördertem Wohnraum übersichtlich zusam- mengefasst. Weiterhin entfällt der einmalige Verwaltungskostenbeitrag (VKB) von 0,4 Pro- zent und der jährliche VKB wird nur noch vom jeweiligen Restkapital erhoben. Einige Zusatz - darlehen wurden in die Grundpauschalen inte- griert und führen somit zu einer Erleichterung der Antragsprüfung. Der Tilgungsnachlass beträgt bei den verbliebenen Zusatzdarle- hen nun einheitlich 50 Prozent. Die maximale Fördermiete wurde um jeweils 20 Cent erhöht, bei der Einkommensgruppe A von 6,80 Euro/ qm Wohnfläche um 20 Cent auf 7,00 Euro/ qm und bei der Einkommensgruppe B auf 7,80 Euro/qm Wohnfläche angehoben. Bei der För - derung von selbstgenutzten Eigentumsmaß- nahmen wurden die Grundpauschalen und der Familienbonus wieder angehoben. Bei der Modernisierung im Bestand erhöht sich der Darlehens-Höchstbetrag je Wohnung oder Ei- genheim von 100.000 Euro auf 120.000 Euro. Bei der Förderung von Wohnraum für Auszu- Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 20 21 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Es definiert klare Rahmenbedingungen für die Bauherr*innen und verpflichtet diese bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment gemäß den Wohnraumförderbestimmungen NRW zu er - richten, vorausgesetzt, es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen. Diese Größe entspricht etwa 20 Wohneinhei- ten. Gleichzeitig werden die Bauherrr*innen stärker verpflichtet, sich an den von ihnen aus- gelösten Infrastrukturkosten zu beteiligen. Mit der ersten Änderung der Umsetzungsan- weisung Kooperatives Baulandmodell Köln 2022 soll sichergestellt werden, dass Woh- nungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten. Eines der künftig einzuführenden Instrumen- te wird das der Kombifläche sein. Sie deckt die Mehrbedarfe „öffentlicher Spielplatz“ und „öffentliche Grünfläche“ ab und greift bei kleineren Vorhaben bis 109 Wohneinheiten, bei welchen nach aktueller Regelung lediglich eine Ablösesumme gezahlt werden musste. Dadurch wurde der Mangel an qualitativem Freiraum vor allem in innerstädtischen Berei- chen zunehmend größer. kommen resultieren, denkbar. Ein positiver Wanderungssaldo wird weiterhin zu einem Bevölkerungs- und Haushaltswachstum und einem erhöhten Wohnraumbedarf führen. Die Entwicklung der Angebotsmieten, der Kauf - preise für Immobilien und Grundstücke sowie die sehr niedrige Leerstandsquote verdeut - lichen das Vorliegen eines weiterhin ange- spannten Wohnungsmarktes in Köln. Die Stadt Köln hat auf der Grundlage der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose eine Wohnungsbedarfsprognose bis 2040 extern beauftragt und veröffentlicht. Auf die- ser Grundlage, sowie den bekannten und ggf. noch zu identifizierenden Wohnungsbaupo- tenzialen sowie Planungskapazitäten werden aktuell neue Zielzahlen für den zukünftigen Wohnungsbau in Köln abgeleitet und anschlie- ßend mit der Politik diskutiert. Der Prozess zur Erstellung eines Eckpunktepapiers mit Zielzahlen für den Wohnungsbau in Köln wird voraussichtlich 2023 abgeschlossen sein. In 2021 lag das Mietenniveau in Köln, wie in den Vorjahren, über dem bundesweiten Durchschnitt; die Mietpreise steigen weiter. Auch die Baulandpreise und besonders die Baukosten im Geschosswohnungsbau stei- gen seit mehreren Jahren an. Eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik hatte bereits im StEK Wohnen stattgefunden und zu Handlungsempfehlun- gen geführt, die der Rat in der Sitzung am 11.02.2014 beschlossen hat. Das MHKBD NRW stellt über einstimmend mit der Stadt Köln fest, dass die Versorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum für Bürger*innen eine der zentralen Zukunftsfra - gen ist. Unabhängig davon sind noch weitere Budgets, etwa für Quartiersentwicklungen und Studierendenwohnraum, möglich. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig für die von 1.000 neu zu schaffenden preisgebundenen Wohnungen ausreichende Fördermittel durch das Ministerium bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt Köln hat am 19.12.2017 die Fortführung des im Jahr 2011 aufgelegten kommunalen Wohnungsbauförderungs - programms in Höhe von 33 Millionen Euro jährlich bis zum Endes des Berichtzeitraumes am 31.12.2021 beschlossen. Hiermit soll bei nicht ausreichenden Landes- mitteln die kommunale Förderung für Neu- bauwohnungen und Wohnungen im Bestand durch Darlehen und Zuschussgewährungen (für Tilgungsnachlässe) entsprechend den Konditionen der Landesförderung gesichert werden. 2021 stellte das Land NRW jedoch alle benötigten Mittel zur Verfügung, daher wurde das kommunale Programm nicht in Anspruch genommen. Kooperatives Baulandmodell Köln Aktueller Sachstand: Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 das StEK Wohnen beschlossen. Das Kooperati- ve Baulandmodell ist ein Bestandteil dieses Konzepts und wurde 2014 als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele in Köln eingeführt. Im Jahr 2017 wurde es fort - geschrieben und seitdem stetig weiterentwi- ckelt, wie aktuell im Rahmen der Änderung der Umsetzungsanweisung (2022). Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Kalk Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 22 23 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Für die Wohnversorgung gerade dieser Haus- halte ist die staatliche Förderung entspre- chender Wohnungen mit begrenzter Miethöhe unverzichtbar. Die permanente Weiterentwicklung der Wohn- raumförderung sichert ihren Bestand. Möglich ist dies durch weiterhin attraktive Förderkon- ditionen des Landes. Das Amt für Wohnungswesen war zudem auch 2021 wieder aktiv, um das Image und die Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im Kapitel „Messeteil- nahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit“ verwiesen. Dieser Geschäftsbericht enthält in allen Kapiteln Abbildungen von jüngeren, fertiggestellten Wohnobjekten, die öffentlich gefördert wurden. Sie veranschaulichen, dass der geförderte Wohnungsbau auch optisch überzeugen kann. Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Das Wohnraumförderungsprogramm 2021 legte Schwerpunkte und Ziele für das Pro- grammjahr fest, es bestimmte den finanziel- len Umfang, die Art der Finanzierung sowie die Verteilung der Fördermittel auf einzelne Programmpunkte und machte grundlegende Vorgaben für einzelne Förderinstrumente. Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2021 Die Wohnungspolitik insgesamt und die öf - fentliche Wohnraumförderung im Besonderen stehen heute und in Zukunft vor großen Her - ausforderungen: In den Wachstumsregionen und in den Universitätsstädten Nordrhein-Westfalens führt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu Versorgungsengpässen und teilweise zu Verdrängungsprozessen (Segregation). Gleichzeitig gibt es in anderen Wohnungs- marktregionen Stadtquartiere mit massiven Leerständen und vernachlässigten Wohnungs- beständen. Ziel der Förderung ist die Schaffung eines nachfragegerechten, breit gefä cherten Wohnungsangebots in allen Preis segmenten mit attraktivem Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Die demografische Entwicklung erfordert neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im Wohnbereich und im Wohnumfeld müssen verstärkt abgebaut und generationsgerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen bezie- hungsweise erhalten werden. Der Wohnver - sorgung von vulnerablen Bevölkerungsgrup- pen muss besondere Beachtung zukommen. Die Folgen des Klimawandels und steigende Mietnebenkosten erfordern auch in Zukunft viele Anstrengungen für die energetische Erneuerung und Optimierung des Wohnungs- bestandes. Um all diese Herausforderungen zu meistern, sind auch in den kommenden Jahren erheb- liche wohnungswirtschaftliche Investitionen erforderlich. Das Land NRW hatte daher 2021 ein landesweites Mittelvolumen von 1,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Abgerufen wurde landesweit ein Fördervolumen von 957 Millionen Euro. Damit konnten in NRW insgesamt 7.319 Wohneinheiten gefördert werden. Hinzu kommt aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der Spitzenwer - te bei den Geburtszahlen ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen. Um diesem Trend zu entsprechen, wurde das Betreuungsange- bot für U3- und Ü3-jährige Kinder ergänzt, so dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, Betreuungsplätze in Höhe des im Plangebiet generierten Bedarfs in Form von KiTa (40 Be- treuungsplätze), Großtagespflege (9 Betreu- ungsplätze) oder Tagespflege (5 Betreuungs- plätze) nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten. Laufende Verfahren Der vierte Sachstandsbericht ist in Bearbei- tung und wird Auskunft über den Stand der Anwendung des Kooperativen Baulandmo- dells und dessen Anwendungsfälle zum Stich- tag 15. Januar 2022 geben. Es gibt 44 laufende Bebauungsplanverfahren, die in den Anwendungsbereich des Koope- rativen Baulandmodells Köln fallen. Die Be- bauungsplanverfahren verteilen sich über alle neun Stadtbezirke und würden nach den der - zeitigen Planungsständen Baurecht für rund 13.010 Wohneinheiten (WE) schaffen, davon rund 4.160 WE im geförderten Segment. Für 25 dieser Verfahren liegt eine Anwendungszu- stimmung über das Kooperative Baulandmo- dell Köln bereits vor. Das Amt für Wohnungswesen hat bisher Förderungen für 726 Wohnungen, die auf die Anwendung dieses Modells zurückgehen, be- willigt. Weitere Förderanträge aus den Anwen- dungsfällen liegen bereits vor beziehungswei- se sind für das Jahr 2022 angekündigt. Ausblick Die Änderung der Umsetzungsanweisung 2022, welche durch die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell ausgearbeitet wird, soll vom Rat im Frühjahr 2022 beschlos- sen werden. Vorbereitet wird zudem ein Konzept zum preisgedämpften Wohnungsbau. Wohnraumförderung – unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kom- biniert mit staatlicher Förderung. Ihre Ziel- setzungen stellen seit jeher auf die jeweiligen gesellschaftlichen Bedürfnisse ab. Aufgabe der Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum ver - sorgen können. In einer Großstadt wie Köln ist es schwieriger geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Haushalte mit kleineren, zunehmend aber auch mit mittleren Einkommen, haben Schwierig- keiten, sich mit Wohnraum zu versorgen. Das Haushaltseinkommen ist oftmals zu niedrig, um sich die Miete einer am freien Wohnungsmarkt angebotenen Wohnung leisten zu können. Aber auch sonstige Gründe erschweren eine erfolgreiche Wohnungssuche. Selten ist ge- eigneter Wohnraum der erforderlichen Größe und Ausstattung verfügbar oder es fehlt an Akzeptanz auf Seite der Vermietenden. Etwa kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung haben es oft sehr schwer, eine für ihre Bedürfnisse angemesse- ne Wohnung zu finden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 24 25 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen – Wohnraum für Menschen mit Behinderun- gen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot zu schaffen, – maßnahmenorientierte kommunale Hand- lungskonzepte für zukunftssichere Wohn- siedlungen zu entwickeln, – den Hochschulstandort Nordrhein-West - falen durch Ausweitung des Angebots an Wohnraum für Studierende zu stärken, – die energetische Optimierung und Sanie- rung des Wohnungsbestandes mit dem Ziel der Senkung der Wohnnebenkosten und der Verringerung des CO2- Ausstoßes zu unterstützen, – innovative Wohnqualitäten mittels experi- mentellen Wohnungsbaus zu entwickeln. – ab 2020 gelten die Regelungen für die Neubau- und Modernisierungsförderung des studentischen Wohnraums auch für Wohnungen und Wohnheimplätze für Auszubildende. Der Nachweis der Berechti- gung erfolgt hier durch die Bestätigung des Arbeitgebers Das Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022 trägt mit seinen Förderange- boten den Verschiedenheiten der Wohnungs- märkte Rechnung. Die spezifischen örtlichen Verhältnisse werden darüber hinaus berück - sichtigt – bei der Zuteilung der Förderbudgets entsprechend der jeweiligen örtlichen Bedarfslage und – bei der Differenzierung der Förderintensi- tät entsprechend den jeweiligen örtlichen Kostenstrukturen. Köln war und ist weiterhin Schwerpunkt des Wohnraumförderbedarfs in Nordrhein-West - falen. Grundsätze der Wohnraumförderung Die Förderung des Mietwohnungsbaus trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohn- kosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahl- baren Mieten zu sichern oder neu zu schaffen. Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens eine Förderung zur Bildung von Wohneigen- tum erhalten können. Sie steht als gleich- rangiges Förderziel neben dem geförderten Mietwohnungsbau. Wohnungsunternehmen aller Größen sowie Einzeleigentümer*innen sind gleichermaßen Adressat*innen der För - derangebote. Die geförderten Wohnungen beziehungsweise Eigenheime sollen sich in ihrer baulichen Qualität, ihrer Ausstattung und Lage nicht nachteilig von frei finanzierten Wohnungen unterscheiden. Die Wohnraum- förderung vergrößert das Angebot an bar - rierefreien Wohnungen und ermöglicht, die Erfordernisse des Klimaschutzes einzubinden. Eine weitere Säule der Wohnraumförderung ist die Modernisierung des Wohnungsbe- stands. Hiermit wird eine zeitgemäße Wohn- qualität ohne sozial unverträgliche Steigerung der Wohnkosten erreicht. Das in den Berichtsjahren 2020/2021 gelten- de Mehrjahresprogramm gab Investor*innen und Kommunen gleichermaßen eine Verläss- lichkeit in der Wohnraumförderung. Die verbesserte Planbarkeit hat die Ausfinan- zierung auch größerer Fördermaßnahmen über mehrere Jahre hinweg gesichert und Maßnahmen zur abschnittsweisen Umset - zung von Quartierskonzepten erleichtert. Die Landes regierung hatte für das Wohnraum- förderungsprogramm 2018 – 2022 folgende Leitziele beschlossen: – bezahlbaren und attraktiven Wohnraum, insbesondere auch durch die Schaffung von Wohneigentum für Haushalte mit ge- ringem Einkommen, bereitzustellen, – Wohnsiedlungen durch Modernisierung und Neubau an aktuelle Wohnbedürfnisse anzupassen und zukunftsfähig aufzustellen, – sozial gemischte, insbesondere generati- onenübergreifende Wohnsiedlungen mit barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Porz Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 26 27 Finanzierung des mehrjährigen Wohnraum förderungsprogramms 2018 – 2022 Wesentliche Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung in NRW ist mit 1,1 Milli- arden Euro das Eigenkapital der NRW.Bank, das hauptsächlich aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauvermögen besteht. Mit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist die öffentliche Wohnraumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Der bedarfsgerechte Mittelrahmen in NRW verteilte sich in den Berichtsjahren wie folgt: – Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und experimenteller Wohnungsbau 700 Mio. Euro – Neuschaffung und Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums sowie Erwerb vorhandenen Wohnraums 150 Mio. Euro – Modernisierung im Bestand 100 Mio. Euro – Maßnahmen der Quartiersentwicklung und auf Grundlage kommunaler wohnungspolitischer Handlungs konzepte inklusive Maßnahmen in regionaler Kooperation 100 Mio. Euro – Neubau und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende (Wohnungen und studentische Wohnheimplätze) 50 Mio. Euro Fördergegenstände und Förderkonditionen 2021 Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wur - den für den Bereich Mietwohnungsbau die Bewilligungsmieten und Förderpauschalen angehoben. Um auch die Eigentumsquote landesweit zu steigern, sieht dieses Programm eine deutlich verbesserte Eigentumsförderung, durch erhöhte Grund- und Zusatzdarlehen vor. Sowohl die Fördergegenstände als auch die Förderkonditionen ergeben sich in Kurzform aus dem nächsten Kapitel. Es handelt sich um die Konditionen für die Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern, für die Eigentumsförderung sowie für die Modernisierungsförderung. Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Mülheim Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Chorweiler Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 28 29 Öffentliche Wohnraumförderung Neuschaffung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen und Räumen zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur Ziel Schaffung von Wohnraum in der öffentlichen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechti- gungsschein sowie für am Wohnungsmarkt Benachteiligte: Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, kinderreiche Haushalte und Alleinerziehende. Antragsberechtigt Investor*innen und Bauherr*innen mit der er - forderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Gefördert werden Neubau von Mietwohnungen und zur Vermie- tung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem selbständigen Gebäude neu geschaf - fen werden. Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe B (Haushalte mit einem Einkommen von maximal 40 Prozent über den Grenzen des § 13 WFNG NRW) Art und Höhe der Förderung 2020/2021 Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A (Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag Zusätzliches Darlehen Mindestens 35 Quadratmeter 2.460 € je Quadratmeter maximal 5.000 EUR je Wohnung bis 55 qm Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag Zusätzliches Darlehen Mindestens 35 Quadratmeter 1.630 € je Quadratmeter maximal 5.000 EUR je Wohnung bis 55 qm Öffentliche Wohnraumförderung Zusatzdarlehen 2020/2021 – für Passivhausstandard: 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – für Mieteinfamilienhäuser: 10.000 Euro je Haus – für die Standortaufbereitung: 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro für jede geförderte Wohnung – für rollstuhlgerechten Wohnraum: 7.000 Euro pauschal und weitere Beträge für besondere Ausstattungsmerkmale – Bauen mit Holz: 0,80 Euro je Kilogramm Holz, maximal 15.000 Euro pro Wohnung Zusatzdarlehen für weitere Besonderheiten wie z.B. städtebauliche oder gebäudebe- dingte Mehrkosten und besondere Wohn- umfeldqualitäten waren möglich. Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent auf die Grundpauschale und von 50 Prozent auf die Zusatzdarlehen beantragt werden. Darlehenskonditionen – 0,0 Prozent Zinsen (für die ersten fünfzehn Jahre der Wohnungs bindung, danach 0,5 Prozent für die restliche Bindungsdau- er, marktübliche Verzinsung nach Ablauf der Wohnungsbindung) – 1,0 Prozent Tilgung (auf Wunsch: 2,0 Prozent) – Auf Antrag konnte die Tilgung des Dar - lehens in den ersten fünf Jahren ab Leis- tungsbeginn ausgesetzt werden (tilgungs- freie Anlaufjahre). Weitere detaillierte Bedingungen ergeben sich aus den Wohn- raumförderungsbestimmungen 2021. – 0,5 Prozent laufender Verwaltungskosten- beitrag an die NRW.Bank – 0,4 Prozent Bearbeitungsgebühr an die Stadt Köln Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent auf die Grundpauschale und von 50 Prozent auf die Zusatzdarlehen beantragt werden. Wesentliche Bedingungen Bau- oder Erbbaugrundstück; 20 Prozent Eigenleistung; Standortqualität; bis zu sieben Vollgeschosse, positive Bonitätsentscheidung der NRW.Bank; kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben vor Mittelbewilligung (die Erteilung eines vorzeitigen Baubeginns ist auf Antrag möglich), ein Drittel der Grund- stücksfläche soll mindestens als Grünfläche gestaltet werden. Alle Wohnungen müssen mit einem Freisitz ausgestattet sein, kein Wohnraum im Souterrain. Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu belüf - ten und beleuchten. Vorbehalt für Wohnberechtigte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG NRW für die Einkommensgruppen A und B (bis 40 Prozent über der Einkommens- grenze); Zweckbindung: 20, 25 oder 30 Jahre. Die vorzeitige Darlehensrückzahlung verkürzt nicht die Bindungsdauer. Kaltmiete – Einkommensgruppe A: 7,00 Euro je Quadratmeter monatlich – Einkommensgruppe B: 7,80 Euro je Quadratmeter monatlich – bei Erreichen des Passivhausstandards Erhöhung um jeweils 0,30 Euro je Quadrat - meter monatlich – zulässige Mieterhöhung: 1,5 Prozent jährlich, ausgehend von der Bewilligungsmiete Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 30 31 Öffentliche Wohnraumförderung Belegungsrechte Einkommensgruppen A und B: 20, 25 oder 30 Jahre – grundsätzlich Besetzungsrecht der Bewilligungsbehörde. In Köln besteht jedoch eine Vereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach die Investor*innen beziehungsweise Vermie- tenden die berechtigten Mieter*innen grund- sätzlich selbst auswählen können. Die aktu- elle Vereinbarung hat eine Geltungsdauer bis 2026. Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), Wohnraumförderungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen (WFB NRW), Wohnflä - chenverordnung (WoFIV). Förderung selbstgenutzten Wohnraums Ziel Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Antragsberechtigung Antragsberechtigt waren Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des § 13 des WFNG NRW – mit mindestens einem Kind, das die Voraussetzungen gemäß § 32 Abs. 1 bis 5 Ein kommenssteuergesetz (EStG) erfüllt, oder nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird, – und/oder mit mindestens einer schwerbe- hinderten Person. Gefördert wurde der Neubau, Ersterwerb oder Erwerb bestehenden Wohnraums in Form eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Änderungen im Programmjahr 2021: Die Grundpauschale und der Familienbonus wurden angehoben, Zusatzdarlehen für Bau- en mit Holz, standortbedingte Mehrkosten konnten beantragt werden. Bedingungen – getrennter Darlehensvertrag – Zinsen: 1,12 Prozent – Tilgung: 2 Prozent / 2021: 4 Prozent – Verwaltungskosten: laufend 0,5 Prozent Darlehenskonditionen bei Neubau oder Ersterwerb – Zinssatz: 0,5 Prozent – Verwaltungskosten: 0,5 Prozent – Tilgung: 1,0 Prozent bei Erwerb vorhandenen Wohnraums: 2,0 Prozent Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 7,5 Prozent auf den Darlehensgrundbetrag, den Familienbonus und das Darlehen für Barrie- refreiheit beantragt werden. Auf das Schwer - behindertendarlehen wurde ein Tilgungs- nachlass von bis zu 50 Prozent gewährt. Wesentliche Bedingungen Einhaltung der gesetzlichen Einkommens- grenzen, Tragbarkeit der Belastung und Eigenleistung von 15 Prozent (davon min- destens 7,5 Prozent Eigenkapital). Als Ersatz für die Eigenleistung konnte auf Antrag ein Betrag in Höhe von 15 Prozent des Förderdar - lehens anerkannt werden. Bankdarlehen mit mindestens zehnjähriger Zinsfestschreibung und mindestens 1 Prozent Tilgung. Sofern der Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2021 Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung Wohnungsgröße 2021 Vorjahr Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau A/B 2.460 € /1.630 € 2.250 € /1.450 € Tilgungsnachlass auf ausgewählte Zusatzdarlehen 50% 25 – 50% max. Bewilligungsmiete Neubau/Modernisierung je qm Wohnfläche A/B 7,00 € / 7,80 € 6,80 € / 7,60 € Fördersatz Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden 100% rd. 70% Zusatzdarlehen besondere Wohnumfeldqualitäten 50% 75% Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum 128.000 € 122.000 € Familienbonus selbstgenutztes Wohneigentum pro Kind 17.500 € 17.000 € Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 120.000 € 100.000 € einmaliger Verwaltungskostenbeitrag -- 0,40% Tilgungsnachlass bei Bindungsverlängerung 10% -- Zinsen bei Bindungsverlängerung 0% bisherige Konditionen Miethöhe bei Bindungsverlängerung 7,00 € / 7,80 € bisherige Miethöhen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 32 33 Öffentliche Wohnraumförderung Zinssatz für diese Bankdarlehen unter 4 Pro- zent festgeschrieben ist, erhöht sich die Min- desttilgung für Bankdarlehen auf 2 Prozent. Rechtliche Grundlagen – WFNG NRW, Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen – WFB NRW, Wohnraumförderungsbestim- mungen Nordrhein-Westfalen – Einkommensermittlungserlass Modernisierung im Bestand Die Richtlinie Modernisierung (RL Mod) wendete sich an die Zielgruppe der öffentli- chen Wohnraumförderung im Bestand, um diesen zukunftsfähig zu erhalten und eine Bezahlbarkeit nach der Modernisierung zu erreichen. Weiterhin sollte die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren gestärkt werden, ebenso der Erhalt von Wohngebäu- den mit besonderem städtebaulichem Wert. Die Förderung war grundsätzlich nur in Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbin- dungen möglich. Wichtigste Änderungen Bei Erreichen eines überdurchschnittlichen energetischen Standards und für eine Wär - medämmung mit ökologischen Dämmstof - fen kann auf Antrag ein um jeweils 5 Prozent erhöhter Tilgungsnachlass gewährt werden. Weiterhin werden die Regelungen bei vorzei- tigem Baubeginn und bei Fernwärme verein- facht. Die Mietobergrenzen für den geförderten Wohnraum (Gruppe A) betragen für Köln 7,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche Art und Höhe der Förderung Es bestand die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.000 Euro bis 50.000 Euro zu beantragen, wenn ein dinglich gesichertes Darlehen nicht erreichbar war. Wohnungsgröße 2019 2020 2021 Grundbetrag 110.000 Euro 122.600 Euro 128.000 Euro Familienbonus je Kind oder schwer behinderter Person 15.000 Euro 17.000 Euro 17.500 Euro Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit 10.000 Euro plus das Einfache der errechneten Energie- kosteneinsparung, höchstens jedoch 0,80 Euro. Eine Mieterhöhung von 1,5 Pro- zent jährlich ist möglich, bezogen auf die Bewilligungsmiete. Förderziele sind die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswer - tes von Wohnraum oder Wohngebäuden, die Verbesserung der allgemeinen Wohn- verhältnisse auf Dauer und der Schutz vor Einbruch, die Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnraum, die Erhöhung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und die Erweiterung des bestehenden Wohnraums um ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld. Förderungsvoraussetzungen: – Wohnraum seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig – mindestens 35 m 2 Wohnfläche – Gebäude mit nicht mehr als fünf Vollge- schossen, in Innenstädten und Innenstadt - randlagen bis zu sechs Vollgeschossen, soweit städtebaulich vertretbar – höhergeschossige Gebäude und Groß- siedlungen der 1960er und 1970er Jahre sind förderfähig, wenn zusätzliche Anfor - derungen erfüllt werden. Förderkonditionen – Förderung mit Darlehen bis zu 100 Prozent = Vollfinanzierung – Darlehenshöchstgrenze: 120.000 Euro pro Wohnung/ Eigenheim – 0,0 Prozent Zinsen p.a. die ersten zehn Jahre, danach 0,5 Prozent bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer (wahlweise 20 oder 25 Jahre), dann marktübliche Verzinsung – Tilgung: pro Jahr 2,0 Prozent (Annuitätendarlehen) – Verwaltungskostenbeitrag (VKB): 0,5 Prozent jährlich, jeweils vom Restkapital – Bearbeitungsgebühr Bewilligungsbehörde: einmalig 0,4 Prozent vom gewährten Darlehen – Tilgungsnachlass (TiNa): 20 – 30 Prozent auf das nach Prüfung des Kostennachweises anerkannte Darlehen Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei gleichen Raten, bei Beginn der Maßnah- me und nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises. Modernisierungsoffensive Das bereits 2018 durch das Land NRW auf - gerufene Projekt Modernisierungsoffensive „Besser wohnen – zu Hause im Quartier“ beinhaltet den Erneuerungsbedarf von für NRW-typischen – historischen (Berg-) Arbeitersiedlungen und Gründerzeitbauten – Siedlungen der 1920/1930er Jahre – hohem Anteil an Nachkriegssiedlungen der 1950er Jahre – hohem Anteil an Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre. Ziel ist die Nutzung der Erneuerungspotentia - le im Bestand, um moderne, bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnstandards für die Ziel- gruppen des öffentlich geförderten Woh- nungsbaus zu schaffen und zu erhalten. Dies sind unter anderem eine ausgewogene soziale Mischung in der Bewohnerschaft, der Schutz vor Kriminalität und die Stärkung des Sicher - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 34 35 Öffentliche Wohnraumförderung heitsempfindens, das Gelingen des nachbar - schaftlichen Zusammenlebens und die städ- tebauliche Verträglichkeit der Bebauung. Der Wohnraum muss geeignet sein für Haus- halte, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen kön- nen, nach Standort und Quartier, sowie der Bedarfslage vor Ort, beispielsweise für ältere Haushalte, kleine Haushalte mit geringem Einkommen beziehungsweise Transferein- kommen und Haushalte mit Kindern. Durch die Begrenzung der Bewilligungsmieten sind die Wohnungen nach Modernisierung weiter - hin bezahlbar. Teil dieses Gesamtprojekts ist die Maßnahme „Kannebäcker Siedlung“ in Köln-Humboldt/ Gremberg. Hier modernisiert und verdich- tet die GAG Immobilien AG seit 2017 den Wohnungsbestand. Bis 2021 wurden För - derdarlehen im Bereich Modernisierung für 330 Wohnungen mit einem Volumen von fast 28 Millionen Euro und 30 Millionen Euro für den Neubau von 191 Neubaueinheiten be- willigt. Auch in den beiden Folgejahren wird die Erneuerung des Quartiers fortgesetzt und weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Für 2021 waren dies fünf Millionen Euro für eine Nachverdichtung mit 36 Neubauwohnungen. Ein weiteres längerfristig angelegtes und großes Projekt ist die Modernisierung von knapp 1.200 Wohnungen in Chorweiler-Mitte durch die GAG Immobilien AG. Hier werden bis 2028 Barrieren abgebaut, Verbesserun- gen der Energieeffizienz, der Sicherheit und Digitalisierung und des Wohnumfelds umge- setzt. Weiterhin werden noch verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Aufzüge) vollzogen. Hier ist ein Investitionsvolumen von über 140 Millionen Euro vorgesehen. In 2021 wurden Fördermittel zur Modernisierung von 296 Wohneinheiten in Höhe von knapp 27 Millionen Euro bewilligt. Landesweit unterstützte die Modernisie- rungsoffensive bisher bei 30 Projekten in 24 Städten die Modernisierung von über 5.000 Wohnungen und 900 Neubau-Wohneinheiten. Hierfür wurden 340 Millionen Euro Fördermit - tel bereitgestellt. Blickwinkel Demografischer Wandel Im geförderten Mietwohnungsneubau bevor - zugen die Investor*innen die Universalwoh- nung, die von unterschiedlichen Nutzer*innen bewohnt werden kann. Barrierefreiheit er - möglicht auch älteren und behinderten Men- schen eine weitestgehend selbstständige Lebensführung. Haushalten mit Kindern wird die Nutzung der Wohnung hierdurch eben- falls erleichtert. Wenn auch den Standort betreffend unterschiedliche Präferenzen der Nutzer*innengruppen zu beobachten sind, ist doch die gemeinschaftliche Nutzung der geförderten Wohnungen durch mehrere Genera tionen der Regelfall, wenn die Grundrisse der Wohnungen dies ermöglichen. Bei Bedarf können für ältere Menschen am- bulante Betreuungsleistungen organisiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn sogenannte Gruppenwohnungen für gemeinschaftliches Wohnen älterer, pfle- gebedürftiger oder behinderter Menschen gefördert werden. Ebenso kann eine in Miet - wohnungsbestände eingebettete stationäre Pflegeeinrichtung gefördert werden. Nähere Informationen zu Wohngruppen enthält der Beitrag „Mehrgenerationenwohnen/Gemein- schaftliches Wohnen“ . Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens stellt die Eigentumsförderung sowie die För - derung von Mieteinfamilienhäusern dar. Auch mit diesen Angeboten ist Köln für Haushalte mit Kindern attraktiv. Information und Beratung zu allen Fördergegenständen: Amt für Wohnungswesen, Am Kabellager 11, 51063 Köln Kontakt: siehe Service-Rufnummern Weitere Informationen NRW.Bank, www.nrwbank.de Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG NRW) www.mhkbg.nrw.de Kannebäckersiedlung in Köln-Humboldt/Gremberg Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 36 37 Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus* zum Gesamtwohnungsbestand (Typ A*/ 1. Förderweg) 0 % 2 % 6 % 10 % 4 % 8 % 7,7 7,5 7, 4 7,1 6,8 6,8 6,8 6,8 6,8 6,76,9 2011 2013 20142012 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Wohnungsangebot praktisch nur in den Stadtteilen neu geschaf - fen, in denen der Unterschied zwischen Be- willigungsmiete und Marktmiete relativ gering ist, sich der Bau von gefördertem Wohnraum also wirtschaftlich besser darstellen lässt. In stärker nachgefragten Stadtteilen ist dagegen überwiegend hochpreisiger neuer Wohnraum entstanden. Dieser wohnungspolitisch unerwünschten ungleichen Verteilung soll mit der gezielten Ausrichtung bestehender und neuer Förder - programme entgegengewirkt werden. Auf Grundlage der Kölner Statistischen Nach- richten von November 2020 wird die Ent - wicklung der Mietbelastung auf dem Kölner Wohnungsmarkt im Zeitverlauf (2016 versus 2009) aufgezeigt, differenziert nach Bevölke- rungsgruppen. Neuere Daten liegen derzeit nicht vor und werden nur in unregelmäßigen und größeren Zeitabständen erhoben. Köln ist eine Stadt mit vergleichsweise hohen Mieten und Mietbelastungen in Nordrhein-Westfalen: 33,3 % des Haus- haltseinkommens mussten die Kölner*innen durchschnittlich für die Miete aufwenden. Diese Mietbelastungsquote ist allerdings im Vergleich zu 2009 leicht um 1,7%-Punkte gesunken. Ursächlich daran ist vor allem die Entwicklung der Haushaltseinkommen, die insbesondere bei Befragten aus freifinan- zierten Wohnungen gestiegen sind (+25,1 %) und somit die Entwicklung ihrer Mieten über - treffen (+12,3 %). Detaillierte Auswertungen zeigen, dass diese Situation aber nur auf be- stimmte Teile der Kölner Bevölkerung zutrifft. Einkommensschwächere Haushalte leben – ihrer finanziellen Situation geschuldet – in günstigeren Wohnungen mit kleinerer Wohn- fläche, die für sie aber dennoch eine relativ große ökonomische Belastung darstellen. Sichtbar wird dies vor allem in der Höhe der Mietbelastung von Haushalten in öffentlich geförderten Wohnungen. Ihre Belastung durch die Miete übersteigt in 2016 mit 39,9 % jene von Personen in freifinanzierten Woh- nungen um 7,5 %. Außerdem hat sich ihre Mietbelastung im Vergleich zu 2009 nicht verringert, sondern ist im Zeitverlauf konstant hoch geblieben (+0,2 %). Im Gegensatz zu den besser Verdienenden können die ein- kommensschwächeren Kölner Haushalte ihre Ausgaben für die Miete proportional weit - aus schlechter decken. So dürfte der Kölner Mietmarkt insbesondere Alleinerziehende, Senior*innen sowie Studierende und arbeits- lose Menschen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen. Auch innerhalb des Stadtgebiets unterschei- den sich die Mietbelastungsquoten deutlich. Im Norden der Stadt und im rechtsrheini- schen Teil sind stark überdurchschnittlich hohe Mietbelastungen festzustellen, wenn- gleich auch dort Stadtteile mit geringeren Mietbelastungsquoten existieren. Der Ten- denz nach fällt die ökonomische Belastung durch die Miete hingegen in der Innenstadt sowie innenstadtnahen Stadtteilen im links- rheinischen Stadtgebiet geringer aus – dort sind die Mieten zwar im Mittel sehr hoch, aber eben auch die Einkommen der Mieter*innen. Wohnungsangebot Wohnungsbestand in Köln Zum 31.12.2021 verfügte Köln über 567.070 Wohnungen (2020: 564.776). Gegenüber 2020 ist der Wohnungsbestand um 2.294 Einheiten (Fertigstellungen minus Abgänge) gewachsen. Wie das folgende Schaubild zeigt, beträgt der Anteil an preisgünstigen geförderten Mietwoh- nungen (1. Förderweg/Einkommensgruppe A) 6,7 Prozent (-0,1 %-Punkte gegenüber 2020). Neu geförderte Wohnungen stehen den Woh- nungssuchenden aufgrund der Bauzeiten in der Regel nach etwa zwei Jahren fertiggestellt zur Verfügung. 2021 wurden 486 (2020: 736) der in den letzten Jahren geförderten Woh- nungen bezugsfertig. Mit 828 Wohnungen sind 2021 nur relativ wenige Wohnungen planmäßig beziehungsweise vorzeitig aus der Wohnungs- bindung gefallen. Aus dem Schaubild „Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke“ auf der Folge- seite wird deutlich, dass die preisgünstigen geförderten Wohnungen ungleich über das Stadtgebiet verteilt sind, sowohl nach abso- luten Beständen als auch nach ihrem Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk. Nach wie vor werden geförderte Wohnungen Wohnungen gesamt geförderte Mietwohnungen Anteil an allen Wohnungen in % Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 38 39 Wohnungsangebot 27.606 77,38 % 7.244 20,30 % 257 0,72 % 570 1,60 % 50.096 86,64 % 6.560 11,35 % 122 0,21 % 1.042 1,80 %82.691 98,12 % 1.125 1,33 % 133 0,16 % 326 0,39 % Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke am 31.12.2021 (Anzahl Wohnungen/Prozent) Wohnungen – Gesamt: 567.070 = 100,00 % davon: nicht geförderte Wohnungen 520.043 = 91,71 % geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 37.916 = 6,69 % inklusive vereinbarte Förderung übrige geförderte Mietwohnungen (Typ B/2. Förderweg) 1.768 = 0,31 % vereinbarte Förderung, freifinanzierte Wohnungen mit Belegrecht geförderte Eigentumsmaßnahmen 7.343 = 1,29 % inklusive vereinbarte Förderung Mülheim 74.984Nippes 62.115 Ehrenfeld 57.820 Lindenthal 84.275 Rodenkirchen 57.353 Porz 54.653 Kalk 57.652 Innenstadt 82.541 Chorweiler 35.677 Quelle: Amt für Wohnungswesen, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 51.633 94,47 % 2.545 4,66 % 263 0,48 % 212 0,39 % 48.665 84,41 % 6.882 11,94 % 312 0,54 % 1.793 3,11 % 55.237 96,31 % 1.821 3,18 % 134 0,23 % 161 0,28 % 57.584 92,71 % 3.784 6,09 % 237 0,38 % 510 0,82 % 66.043 88,08 % 6.183 8,25 % 292 0,39 % 2.466 3,29 % 80.488 97,51 % 1.772 2,15 % 18 0,02 % 263 0,32 % Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 40 41 Wohnungsangebot Es wird angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, die uneingeschränkt für die Nutzung mit Roll- stuhl geeignet sind. Leider befinden sich unter den aus der Wohnungsbindung fallenden Wohnungen immer wieder auch sogenannte „Rollstuhl- Wohnungen“ . Diese verlieren zwar nicht ihre besondere Ausstattung und Eignung, jedoch sind ihre Eigentümer*innen nach Wegfall der Wohnungsbindung nicht mehr zur Vermietung an wohnberechtigte Rollstuhlfahrer*innen verpflichtet. Weiterhin bestehen noch 285 sogenannte behindertenfreundliche Wohnungen aus frü- heren Förderjahren. Eine uneingeschränkte Eignung für die Rollstuhlnutzung kann diesen Wohnungen allerdings nicht zugeschrieben werden. Hierzu müssten die Wohnungen wei- tere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel nied- rig angebrachte Türklinken und andere Bedie- nelemente. Auch ein schwellenfreier Zugang zum Balkon wäre hierfür erforderlich. Die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) regelt unter anderem, dass bei Neubauten mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ein Aufzug von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar sein muss. Auch diese Anforderung begünstigt den Zugewinn von schwellenfrei erreichbaren Wohnungen. Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung Die Mietbelastung durch die Nettokaltmiete ist auch nach Haushaltstyp verschieden hoch. Sie liegt zwischen 27 und 35 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Die höchste Belastung weisen Alleinerziehende auf mit einer Mietbelastung von 35 Prozent. Nahezu vergleichbar mit 34 Prozent ist die Belastung bei Einzelpersonen, die älter als 60 Jahre sind. Einzelpersonen im Alter von 18 bis 34 Jahren weisen mit 31 Prozent die dritt - höchste Belastung auf. Rund 80 Prozent der Wohnungen Kölns lie- gen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- und Zweifamilienhäusern. Etwa 31 Prozent der Wohnungen Kölns sind im Besitz von Eigentümer*innen (Eigentumswohnungen), rund 44 Prozent der Wohnungen gehören Privatpersonen und etwa 10 Prozent der Wohnungen befinden sich im Eigentum pri- vatwirtschaftlicher Unternehmen. Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. Demnach müssen der Hauseingang sowie die Erdgeschosswohnungen stufenlos von der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. Schließlich verlangen die För - derrichtlinien seit 2006, dass eine Aufzugsan- lage in dem Wohnobjekt nachgerüstet werden kann. Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen, gilt die DIN 18040-2. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefreien sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit Roll- stuhl nutzbaren Wohnungen. Zum Ende des Berichtszeitraums waren im Bestand der 37.916 geförderten Wohnungen 12.110 als barrierefrei registriert (31,94 Pro- zent). 2021 wurden 878 Neubau-Wohnungen gefördert, welche gemäß den Wohnraumför - derbestimmungen barrierefrei errichtet wer - den. Hiervon werden alle Wohnungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder über einen Aufzug erschlossen sein. Zusätzlich verfügen 300 Wohneinheiten (rund 34 Prozent aller 2021 geförderten Wohnungen) über eine Ba - dewanne. Ende 2021 wurden 301 Wohnungen mit Rollstuhleignung verzeichnet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Ver - pflichtung, geförderte Wohnungen über die Eigenschaft der Barrierefreiheit hinaus rollstuhlgerecht zu bauen. Allerdings wirbt die Fachabteilung des Amtes für Wohnungs- wesen in allen Beratungsgesprächen mit Investor*innen für die Errichtung solcher Wohnungen. Die besonderen Fördermög- lichkeiten mit Zusatzdarlehen und höherem Tilgungsnachlass durch das Land Nordrhein- Westfalen unterstützen diese Zielsetzung. Förderung barrierefreier Mietwohnungen* 2010 – 2021 0 250 750 500 1.000 834 609 657 878 865 537 210 585 770 663 785 642 2010 20132011 2014 2015 2016 201820172012 202120202019 *) ohne BestandsInvest- beziehungsweise Modernisierungsförderungen Quelle: Amt für Wohnungswesen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 42 43 des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann das Amt für Wohnungswesen nur aus der Verwaltung des geförderten Wohnungs- bestandes zurückgreifen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des freifinanzierten Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend ver - läuft. Im geförderten Wohnungsbestand ist die Leerstandsquote weiter auf einen histo- risch geringen Wert von 0,06 Prozent zurück - gegangen (2020: 0,10 Prozent). Nach dem Zensus 2011 lag die Leerstandsquote für den gesamten Kölner Wohnungsmarkt im Mai 2011 bei 2,5 Prozent. Sie lag damit um 1,2 Prozentpunkte unter der für das Land NRW ermittelten Quote von 3,7 Prozent. Um eine angemessene Menge von Woh- nungswechseln überhaupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von 2 bis 3 Prozent aufweisen. Trotz des leichten Bevölkerungsrückgangs im Berichtszeitraum bleibt der Wohnungsmarkt weiter angespannt. Hierfür spricht auch die weiter sehr niedrige Fluktuationsquote im geförderten Wohnungs- bestand von 5,11 Prozent (2020: 4,60 Pro- zent). Vom Höhepunkt der Marktentspannung im Jahr 1997 mit einer Fluktuationsquote von 9,62 Prozent ist der geförderte Bestand immer noch weit entfernt. Der enorme Druck im geförderten Woh- nungsbestand wird auch deutlich an der zuvor erwähnten minimalen Leerstandsquote von 0,06 Prozent. Wer eine preisgünstige Woh- nung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus dringenden Gründen wieder auf. Dem ge- ringen Angebot an frei werdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Segments steht die hohe und steigende Nachfrage ver - schiedener Gruppen wie Familien, Studieren- de oder Personen mit besonderem Wohnbe- darf gegenüber. Erschwerend wirken hier die auslaufenden Wohnungsbindungen. Wohnungsnachfrage Bevölkerung und Haushalte in Köln Am 31.12.2021 lebten in Köln 1.079.301 Einwohner*innen mit Haupt- oder Nebenwoh- nung. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über 559.854 Haushalte, in denen durchschnittlich 1,88 Personen lebten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße der letzten Jahre blieb somit konstant. Die Hälfte der Kölner Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, ihr Anteil ist gegen- über dem Vorjahr von 50,9 Prozent auf 50,8 Prozent leicht zurückgegangen. Die Entwicklung der Einwohnerzahl, die Haus haltsgrößen sowie die Ergebnisse der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose sind in den nachfolgenden Schaubildern dar - gestellt. Kernaussage der Prognose ist, dass Köln auch in Zukunft weiter wachsen wird. Der Bevölkerungszuwachs von 2021 bis 2040 wird dabei rund 74.000 Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz betragen. Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Bezogen auf die aktuelle Anzahl der Haushalte wird es den stärksten relativen Zuwachs bei den Zwei-Personen-Haushalten geben (+14 %). Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte steigt um rund 19.400 beziehungsweise 7 Prozent. Die Haushalte mit Kindern nehmen von der - zeit 103.210 bis 2030 um rund 6.700 (+7 %) zu. Diese werden dann bis 2040 auf insge- samt 108.700 Haushalte (−1 %) zurückgehen. Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln 2010 bis 2040 (Bevölkerung mit Hauptwohnsitz) 0,9 Mio 1,0 Mio Zuwachs bis 2040 = rund 74.000 2010 2020 2025 2030 20352015 2040 1,1 Mio Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Bevölkerungsprognose 2018) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 44 45 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum Im Berichtszeitraum 2020/2021 lag der Fokus des Landes NRW – neben dem Ge- schossbau – weiterhin auf Steigerung der Ei- genheimquote. Dies wird durch die folgenden Änderungen und Maßnahmen unterstützt: – Die Grundpauschale für den Bau und Er - werb von Wohneigentum wurde um 5.400 Euro auf 128.000 Euro gesteigert und der Familienbonus erhöhte sich um 500 Euro auf 17.500 Euro. – Zusätzlich sind Zusatzdarlehen im Bereich „Bauen mit Holz“ und für standortbedingte Maßnahmen möglich. Hierfür kann ein Til- gungsnachlass bis zu 50 Prozent beantragt und bewilligt werden. Für barrierefreie Ob- jekte kann ein weiteres Zusatzdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt werden. Zur Deckung der Gesamtkosten kann in Ver - bindung mit den Förderdarlehen auf Antrag ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.000 Euro bis maximal 50.000 Euro gewährt wer - den, wenn die Förderempfänger*innen kein dinglich gesichertes Darlehen bekommen. – Die Grundvoraussetzungen für eine Be- willigung sind weiterhin die Einhaltung der Einkommensgrenze und ausreichendes Einkommen, um die entstehende wirt - schaftliche Belastung auf Dauer tragen zu können. Das Land NRW hatte im Wohnraumförde- rungsprogramm für 2021 insgesamt 150 Milli- onen Euro (Vorjahr: 120 Millionen Euro) für die Eigentumsförderung vorgesehen. Im Berichtsjahr 2021 wurden zwei Anträge aus dem Vorjahr übernommen und wie im Vorjahr sieben neue Anträge gestellt, von denen drei Anträge bewilligt werden konnten (2020 fünf Anträge). Die anderen möglichen Förderungen wurden entweder zurückge- zogen oder abgelehnt und in das Folgejahr übertragen. Damit lag der Schwerpunkt der Förderung für 2021 in Köln – wie in den ver - gangenen Jahren – auf der Schaffung von Mietwohnungen. Förderung von Mietwohnungen In den Berichtsjahren interessierten sich wieder zahlreiche Investor*innen für die Förderung von Mietwohnungen. Die Zahl der Beratungen lag bei über 150, dabei handel- te es sich um ein Potenzial von rund 2.500 Wohnungen. Aufgrund baurechtlich nötiger Klärungen, fehlender Unterlagen oder durch Antragseingänge nach Bewilligungsschluss mussten sieben Anträge in das nächste Jahr verschoben werden. Mit den bewilligten Landesmitteln in Höhe von rund 156,6 Millionen Euro wurden im Berichts- jahr 2021 bei 20 Bauprojekten insgesamt 1.254 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungs- bindung gefördert (2020: 147,3 Millionen Euro für 1.073 Wohnungen). Hier ist eine freiwillige Vereinbarung mit denselben günstigen Mieten Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin schrumpfende Segment des preisgünstigen Wohnungsbestandes weiter verstärken. Die Angebotsmieten sind von 2010 bis 2021 um 52 Prozent auf 12,80 Euro/Quadratmeter ge- stiegen (Quelle: F + B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH). Mit dem durch den Rat im Februar 2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ stellt sich die Stadt der großen Herausforderung, für die zuziehenden und die bereits in Köln wohnenden Menschen ausrei- chend neue Wohnungen zu bauen sowie den Bestand zu sichern und zu verbessern. Insbe- sondere den Haushalten, die am Markt immer schwerer eine Wohnung finden, will die Kölner Wohnungspolitik bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfü- gung stellen. Haushaltsgrößen 50,8 1-Person-Haushalte 50,9 1-Person-Haushalte 10,9 3-Person-Haushalte 10,9 3-Person-Haushalte 26,7 2-Person-Haushalte 26,8 2-Person-Haushalte 8,0 4-Person-Haushalte 7,9 4-Person-Haushalte 3,5 Haushalte mit fünf und mehr Personen 3,5 Haushalte mit fünf und mehr Personen 2021 2020 Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 46 47 (ohne Fördermittel) beinhaltet. Alle geförderten 878 Wohnungen im Neubaubereich (Vorjahr 657) sind im Sinne der Wohnraumförderungs- bestimmungen barrierefrei und teilweise zu- sätzlich mit einer Badewanne ausgestattet. Von den geförderten Neubauwohnungen werden alle nach Bezug durch einen Aufzug erschlos- sen sein (2020: 98 Prozent). Insgesamt wurden 41 große und familienfreundliche Wohnungen (ab fünf Zimmer) gefördert. Erfreulicherweise konnte auch endlich wieder dringend benötigter Wohnraum für Studieren- de/Auszubildende (231 Wohnheimplätze) ge- fördert werden, weitere Anträge liegen bereits vor oder werden in 2022 erwartet. Die örtlichen Schwerpunkte der Wohnraum- förderung lagen 2021 in den Kölner Stadt - bezirken Chorweiler mit 296 Wohnungen, Lindenthal mit 227, Rodenkirchen mit 204 und Ehrenfeld mit 176 Wohnungen. Stadtweit wurden rund 91 Prozent der Neubauwohnun- gen für Haushalte der Einkommensgruppe A finanziert. Die Verteilung der 2021 geförder - ten Wohnungen auf die Stadtbezirke ergibt sich aus dem Schaubild. Trotz weiterhin niedriger Zinsen auf dem Kapitalmarkt, pandemiebedingter Einschrän- kungen, steigender Baukosten und Grund- stückspreise konnte der hohe Vorjahreswert der Förderung fast erreicht werden. 0 50 150 250 100 200 1 Innenstadt 2 Rodenkirchen 3 Lindenthal 4 Ehrenfeld 5 Nippes 6 Chorweiler 7 Porz 8 Kalk 9 Mülheim 49 153 72 1710 60 6 32 58 2833 61 100 80 199 296 Bewilligungen Wohnraumförderung 2021 Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke (Gesamt: 1.254 WE) Typ A Typ B Modernisierung Studierendenwohnraum freiwillige Förderung Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 Quelle: Amt für Wohnungswesen Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Höhe der Landesmittel (Euro) Höhe der städtischen Mittel (Euro) 2006 Einkommensgruppe A 485 39.138.400 0 Einkommensgruppe B 317 16.607.800 0 2007 Einkommensgruppe A 700 65.291.600 0 Einkommensgruppe B 133 8.484.800 0 2008 Einkommensgruppe A 303 29.625.700 0 Einkommensgruppe B 168 11.327.600 0 2009 Einkommensgruppe A 801 86.034.482 0 Einkommensgruppe B 96 5.486.575 0 2010 Einkommensgruppe A 592 61.726.400 0 Einkommensgruppe B 50 4.058.800 0 2011 Einkommensgruppe A 581 61.266.000 0 Einkommensgruppe B 82 4.802.400 0 2012 Einkommensgruppe A 183 16.078.500 0 Einkommensgruppe B 27 1.683.300 0 2013 Einkommensgruppe A 494 47.728.800 0 Einkommensgruppe B 43 3.104.750 0 2014 Einkommensgruppe A 571 68.778.031 1.852.060 Einkommensgruppe B 38 3.534.921 0 2015 Einkommensgruppe A 669 77.997.037 784.401 Einkommensgruppe B 130 9.968.700 0 2016 Einkommensgruppe A 731 95.378.564 1.038.855 Einkommensgruppe B 54 4.330.641 0 2017 Einkommensgruppe A 760 100.067.499 0 Einkommensgruppe B 10 732.380 0 2018 Einkommensgruppe A 926 119.495.624 0 Einkommensgruppe B 24 2.286.200 0 2019 Einkommensgruppe A 1.040 140.569.067 0 Einkommensgruppe B 99 11.026.117 0 2020 Einkommensgruppe A 929 131.433.574 0 Einkommensgruppe B 144 15.839.800 0 2021 Einkommensgruppe A 1.137 147.194.934 0 Einkommensgruppe B 84 9.360.690 0 Gesamt 12.401 1.400.439.686 3.675.316 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 48 49 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021 Der erhöhte mögliche Tilgungsnachlass von 30 Prozent auf die Grundpauschale und von bis zu 50 Prozent auf die Zusatzdarle- hen bewirkte, dass die Renditeaussicht im geförderten Wohnungsbau weiterhin kon- kurrenzfähig bleibt. Problematisch bleibt die Verknappung geeigneter baureifer Flächen in der Hand der Investor*innen, die geförderten Wohnraum errichten wollen. Es ist schwierig geworden, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreisfor - derungen für diese Flächen in Anbetracht der hohen Nachfrage weiter gestiegen sind. Städtische Grundstücke Die Stadt Köln als Grundstückseigentümerin möchte Einfluss auf die späteren Nutzungs- qualitäten der städtischen Flächen nehmen und zudem bestimmten Zielgruppen privile- gierten Zugang zu geeigneten städtischen Grundstücken gewähren. Durch die Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzept - qualität stellt sie sicher, dass auf den ehemals städtischen Grundstücken quartiersbezogene Nutzungsqualitäten entstehen. Zugleich kann hiermit bestimmten Zielgruppen privilegier - ter Zugang zu geeigneten Flächen gewährt werden. Auf diesen Grundstücken wurden im Berichtszeitraum in verschiedenen Stadtteilen Bewilligungen für 197 Mietwohnungen erteilt. Städtisches Wohnungsbau- förderungsprogramm Der Rat der Stadt Köln hat die Weiterführung des zum 31.12.2016 ausgelaufenen kommu- nalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis zum 31.12.2021 beschlossen. Das Programm kommt zum Tragen, falls das Land NRW nicht genügend Mittel für alle möglichen Förderun- gen bereitstellt. Mit den veranschlagten städ- tischen Mitteln in Höhe von 33 Millionen Euro könnten jährlich etwa 200 neue Mietwohnun- gen mit Darlehen zusätzlich gefördert werden. Da im Berichtszeitraum genügend Landes- mittel zur Verfügung standen, wurde die In- anspruchnahme des städtischen Programms nicht erforderlich. Eingesetzte Mittel Land/Stadt Neben der Anzahl von Wohnungen ist mit dem Schaubild auch der Einsatz der Landes- mittel und der städtischen Mittel in den ein- zelnen Förderwegen ab 2006 dargestellt. Die Höhe der Fördermittel ist ein nicht zu unter - schätzender, positiver Faktor für die Bauwirt - schaft, das Handwerk und den Arbeitsmarkt. Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen Benötigt werden in Köln grundsätzlich alle Wohnungstypen, da auf dem Wohnungsmarkt insgesamt erhebliche Engpässe bestehen. Besonderer Bedarf besteht in der Stadt bei Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte so- wie bei größeren Wohnungen für Familien mit Kindern. Diese Haushalte warten weiterhin am längsten auf eine angemessene Wohnung. In Beratungsgesprächen mit den Investor*innen wird daher verstärkt für den Bau solcher Wohnungen, einen ausgewo- genen Wohnungsmix sowie für den Bau von rollstuhlgerechtem Wohnraum geworben. Geförderter Mietwohnungsbau 2021 Die häufigsten Wohnungstypen der geför - derten Neubau-Mietwohnungen waren die 2- und 3-Raum-Wohnungen sowie Kleinwoh- nungen für Singlehaushalte. Hinsichtlich der im Berichtsjahr umgesetzten Wohnungs- baumaßnahmen mit einem Anteil geförder - ter Wohnungen wird auf die Beiträge der Kooperationspartner*innen aufmerksam gemacht. Bindungsverlängerungen Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ermöglichen für Miet- und Genossen- schaftswohnungen auch Bindungsverlän- gerungen. Im Anschluss an die ursprünglich vereinbarte Belegungsbindung kann eine Verlängerung um weitere fünf bis zehn Jahre unter Beibehaltung der subventionierten Kon- ditionen vereinbart werden, längstens bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen. Die Durchführung dieses Verfahrens setzt un- ter anderem voraus, dass der Bedarf zur Fort- führung der Zweckbindung vorhanden ist und die grundsätzliche Geeignetheit der betreffen- den Wohnungen vorliegt. Das Angebot wurde durch die Bestandshalter*innen nicht ange- nommen. Aufgrund geringer Interessensbe- kundungen, plant das zuständige Ministerium zusammen mit der NRW.Bank ein neues at- traktiveres Modell zur Bindungsverlängerung auslaufender Förderungen und den Ankauf von Bindungen in bisher nicht öffentlich geförder- tem Wohnraum. Förderung der Modernisierung im Bestand Aufgrund der neuen und sehr attraktiven Modernisierungsrichtlinie wurden 2021 Förderdarlehen für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 – 2021 0 200 600 1.000 400 800 210 1.139 1.073 1.254 663 950 642 842 993 871 471 1.016 857 609 802 537 2006 20122008 2014 2016 20182010 2020 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 50 51 802 Wohnumfelds, der Sicherheit und Digitalisie- rung sowie sonstige Instandhaltungsmaß- nahmen für insgesamt 376 (2020: 416, 2019: 274) Wohneinheiten bewilligt. Nach Fertig- stellung dieser Maßnahmen ist für diesen Wohnraum die Mietpreis- und Belegungsbin- dung für Haushalte der Einkommensgruppe A der öffentlichen Wohnraumförderung für weitere 30 Jahre gesichert. Für die drei Objekte wurden Fördermittel in Höhe von 36,7 Millionen Euro (2020: 41,6, 2019: 25 Millionen Euro) bewilligt. Hierbei sticht vor allem die Modernisierung von 1.200 Wohnungen in Chorweiler-Mitte durch die GAG Immobilien AG hervor. Die Investorin hatte die Bestände nach langjäh- riger Zwangsverwaltung erworben. Mit dem Eigentumsübergang der zentralen Bestände in Chorweiler auf das Wohnungsunterneh- men GAG im Jahr 2016 ist jetzt erstmals ein Ansatzpunkt für eine wohnungswirtschaftli- che ganzheitliche Stabilisierungsstrategie für Chorweiler gegeben. Das Unternehmen plant mit Inanspruchnahme der Landesförderung umfangreiche Moderni- sierungen, durch die die Wohnqualitäten und der energetische Zustand (inkl. der Verbesse- rung des Erscheinungsbilds) der Hochhäuser verbessert und das Wohnumfeld attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Insgesamt wird ein Volumen von 120 Millio- nen Euro Fördermittel veranschlagt, die Fer - tigstellung der Maßnahmen wird voraussicht - lich im Jahr 2028 abgeschlossen sein. Wohnkosten Kölner Mietspiegel Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient der „Kölner Mietspiegel“ (KMSP) als Richtlinie zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmie- te. Öffentlich geförderte Wohnungen sowie Einfamilienhäuser und Kleinappartements werden hierin nicht erfasst. Der KMSP bietet Wohnungsgeber*innen und Mietinteressent*innen eine anerkannte Ori- entierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer angemessenen Miete. Maßgebend hierfür sind die Lage, die Ausstattung und die Größe der Wohnung. Dabei stellen die nach Baual- tersgruppen dargestellten Spannenwerte den Schwerpunkt des Kölner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert sind jeweils höhere und niedrigere Mieten jedoch nicht ausgeschlossen. Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen wird der KMSP vor Gericht als Instrument für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit heran- gezogen. Dem Amt für Wohnungswesen dient der KMSP als Grundlage für die Überprüfung der Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhungen) und weiteren Vor - schriften. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Porz Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Mülheim Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 52 53 Wohnkosten Auf die Ausführungen im Kapitel „Wohnungs- aufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraum- schutz“ wird hingewiesen. Generell wird unterschieden zwischen qua - lifizierten und einfachen Mietspiegeln. Im gerichtlichen Verfahren wird bei qualifizierten Mietspiegeln (§ 558d BGB) widerlegbar ver - mutet, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Dieser Vorteil ist für Köln aber nicht relevant, weil der einfache KMSP auch vor Gericht einen hohen Stellenwert genießt und in Miet - erhöhungsverfahren sowie im Ordnungsrecht anerkannt ist. Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch darauf zurückgeführt werden, dass er von unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immo- bilienbörse e.V. (RIB) in Köln, erstellt wird. Der Mietspiegel wird seit 1973 erstellt und in der Regel in einem 2-Jahres-Rhythmus aktuali- siert. Im Zusammenwirken mit verschiedenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wer - den jene Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Erhebung der Daten neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) wurden. Betriebskostenbedingte Mieterhöhungen werden nicht berücksichtigt. Die Mietspiegel- daten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungs- inseraten und Online-Immobilienportalen, die ausschließlich potentielle Neuvertragsmieten darstellen. Der Mietspiegel bildet somit die tatsächliche Mietmarktlage im Stadtgebiet ab. Im Januar 2021 ist der derzeit geltende Miet - spiegel erschienen. Über www.rheinische- immobilienboerse.de kann der aktuelle Kölner Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr erworben werden. Darin sind auch genauere Informationen, etwa zu den Wohnlagekatego- rien und der Ausstattung, zu finden. Der Mietwohnungsmarkt in Köln zeigt weiter - hin deutliche Aufholungstendenzen; jedoch fallen die Steigerungen insgesamt relativ gemäßigt aus. Dabei gibt es keine einheitliche Entwicklung sondern sehr unterschiedliche Veränderungen, zwischen 0 und 6,7%. Ein- zelne Anhebungen erreichen bis zu 0,70 Euro pro Quadratmeter. Das Mietniveau insgesamt liegt in Köln nach wie vor unter dem vergleichbarer Großstädte, wie München und Berlin. Die Mittelwerte der einzelnen Mietspannenfelder in der für das Kölner Stadtgebiet vorherrschenden mittle- ren Lagekategorie schwanken zwischen 5,15 Euro pro Quadratmeter und 11,15 Euro pro Quadratmeter und dokumentieren einen je nach Baualtersklasse, Wohnungsgröße und Zustand der Wohnung stark differenzierten Wohnungsmarkt. In unsanierten und teilausgestatten Altbau- wohnungen verändern sich die Vergleichs- mieten nicht beziehungsweise nur geringfü- gig. Relativ stabil zeigt sich dieses Mal das Mietenniveau in der nach wie vor am Markt stärksten verbreiteten Baualtersklasse III (1976 – 1989) mit einem durchschnittlichen Mietpreis von 9 Euro pro Quadratmeter. Abweichend von den abgebildeten Entwick - lungen in den vergangenen Mietspiegeln, zeigt sich eine hohe Nachfrage und eine entsprechen- de Aufholtendenz an (teil-)modernisier ten Woh- nungen mit besonderen Ausstattungsmerk - malen, insbesondere in den Bau altersklassen 4 und 5. So kostet eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) und gehobener Ausstattung durchschnittlich 10,20 Euro. In guten und sehr guten Wohnla - gen werden in der Baualtersklasse V (ab 2005) unter Berücksichtigung besonderer Ausstat - tungsmerkmale vor allem im kleineren Woh- nungssegment 12,70 Euro bzw. 13,90 Euro pro Quadratmeter als Oberwert der entsprechen- den Mietpreisspannen erreicht. Beispiel für die Entwicklung der Nettokaltmieten nach dem Kölner Mietspiegel von 2000 – 2021 80 m2-Wohnung (Mittelwert in Euro je m2) 5,00 Euro 6,00 Euro 8,00 Euro 7,00 Euro 9,00 Euro 10,00 Euro 6,14 6,39 8,57 5,34 7,70 7,55 8,40 9,05 9,909,90 9,40 8,40 9,05 10,30 8,40 7, 4 07, 25 7,70 7,50 2000 20062002 2008 2010 2013 2017 201920152004 2021 Bezugsfertig/ Veränderung seit 2000: bis 1960* 40,4 % von 1961 – 1975 25,5 % von 1990 – 2004 5,7 % von 1976 – 1989 31,5 % ab 2005 (seit 2010) 14,4 % *in den Werten für das Jahr 2000 sind die Preise für 1948 bis 1960 berücksichtigt, Quelle: Kölner Mietspiegel - Wohnung mit 80 m² Wohnfläche in mittlerer Wohnlage mit mittlerer Ausstattung (Bad/WC, Heizung) ohne geförderten Wohnungsbau, nach Baualtersgruppen Darstellung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 54 55 Wohnkosten der Mietpreisspannen grundsätzlich frei ver - einbart werden kann, gilt im geförderten Woh- nungsbau für die bis 2002 geförderten Woh- nungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Vermietende können hier lediglich die Miete verlangen, die sich aus den Aufwendungen für das Objekt ergibt. Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich er - hobenen preisgebundenen Mieten (bis 2002 Kostenmiete, ab 2003 Bewilligungsmiete) im geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg beziehungsweise Einkommensgruppe A) sind weitaus günstiger als die vergleichbaren Mit - telwerte des Kölner Mietspiegels für freifinan- zierten Wohnraum; verglichen wird jeweils die Nettokaltmiete. Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach dem Kölner Mietspiegel 2021 beträgt 8,57 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, der aller preisgebundenen Mieten 5,50 Euro. Die durchschnittlichen Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen also um 3,07 Euro je Quadratmeter Wohnfläche mo- natlich unter denen im freifinanzierten Woh- nungsbestand (siehe Schaubild). Bei den jüngeren Objekten, die ab 1990 be- zugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 3,22 Euro beziehungsweise 3,88 Euro noch größer. Seit 2009 wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungswesen eine Mieten- Datenbank geführt, in die die Angaben der Vermieter*innen zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen (überwiegend bei Woh- nungsfreimeldungen). Die hier angegebenen Mietdaten zu den durchschnittlichen preis- gebundenen Mieten basieren auf dieser Datenbank. Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus Geförderte Wohnungen sind von frei finan- zierten Mietwohnungen längst nicht mehr zu unterscheiden. Hervorragende Qualität, Bar - rierefreiheit, gute Architektur und Belegungs- management sind nur einige, aber wesentli- che Beispiele für das gelungene Nachziehen im geförderten Wohnungsbau. Des Weiteren wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Einsparung von Wohnnebenkosten die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) endgültig eingeführt. Dieser Standard ist Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung, sowohl im geförderten als auch im freifinanzierten Wohnungsbau. Unverändert besteht das Ziel, weitere Stand- orte für die Wohnraumförderung zu gewinnen, denn auch an den besseren Standorten Kölns wohnen Haushalte mit kleineren Einkommen, die nicht wegziehen möchten. Ihre sozialen Kontakte und die in „ihrem“ Stadtteil zur Ver - fügung stehenden Einrichtungen bekräftigen den Wunsch, dort zu bleiben. Nachdem Bausünden vor allem in den 1970er Jahren den geförderten Wohnungsbau in Ver - ruf gebracht haben, ist es weiterhin wichtig, die Vorzüge der heutigen Wohnraumförde- rung verstärkt bekannt zu machen und für sie zu werben. Die im Berichtsjahr durchgeführ - ten Maßnahmen zur Stärkung von Image und Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus sind in dem Kapitel „Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit“ beschrieben. Zum 01.07.2022 treten das Mietspiegelre- formgesetz (MsRG) und die Mietspiegelver - ordnung in Kraft. Ziel der Gesetzesreform war beziehungsweise ist es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter*innen und Vermieter*innen zu erhöhen. Für Köln hat die Reform primär unmittelbare Auswirkungen auf die zu erfüllenden Informa - tions- und Dokumentationspflichten. Die ent - sprechenden Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben laufen und werden damit im nächsten Mietspiegel voll- umfänglich beachtet werden. Im Übrigen kann das bisherige, seit Jahren bewährte Verfahren zur Erstellung des Kölner Mietspiegels grund- sätzlich beibehalten werden, da die Erstellung eines einfachen Mietspiegels weiterhin an kein gesetzlich vorgegebenes Verfahren gebunden ist. Das Ergebnis aktueller politischer Über - legungen auf Bundesebene zur verbindlichen Einführung eines qualifizierten Mietspiegels bleibt abzuwarten. Mieten im geförderten Wohnungsbau Im Gegensatz zum freifinanzierten Woh- nungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen Mietspiegel 2021 Geförderter und freifinanzierter Wohnungsbestand in Köln 0 Euro 2 Euro 6 Euro 10 Euro 4 Euro 8 Euro bis 1960 1961 – 1975 1976 – 1989 1990 – 2004 ab 2005 durchschnittliche Miete im geförderten Wohnungsbestand durchschnittlicher Mittelwert nach Mietspiegel 2021 Quelle: Amt für Wohnungswesen / Amt für Stadtentwicklung und Statistik 10,13 9,06 8,55 7,73 7,36 6,25 5,84 5,62 5,42 4,35 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 56 57 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit „Geförderter Wohnungsbau“ . Wie auch die zahlreichen Beratungen von Investor*innen im Bereich der Wohnungsbauförderung sollen diese Kampagnen den deutlichen Zugewinn leistbarer Wohnungen für die Kölner Haus- halte ankurbeln. Es ließen sich zahlreiche Bau- und Förderinteressierte im Amt für Woh- nungswesen über die lukrativen Darlehens- konditionen für den Geschosswohnungsbau informieren. Mit den möglichen Tilgungsnach- lässen (Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen) wurden die Landesdarlehen zum Bau geförderter Wohnungen nochmal attraktiver. Pandemiebedingt erfolgten aber insbesonde- re im Jahr 2020 – durch die zeitweise Schlie- ßung der Dienststellen – deutlich weniger Vorsprachen. Entsprechende Informationen konnten aber unverändert telefonisch oder auf dem elektronischen Postweg eingeholt werden. Die neue Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit koordiniert alle Teilnahmen des Amtes für Wohnungswesen an Messen und Veranstal- tungen. T eilnahme an der Kölner Immobilienmesse Pandemiebedingt musste die ursprünglich für Mai 2020 geplante Kölner Immobilienmesse abgesagt werden. Auch eine zunächst geplan- te Verschiebung in den Herbst 2020 konnte nicht durchgeführt werden. Angesichts der fortdauernden Pandemiesituation im Winter 2020/2021 entschied man schon frühzeitig, eine Neuauflage der Kölner Immobilienmesse erst am 2. Oktober 2021 durchzuführen. Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau Der Aufbau und die Intensivierung der Öffent - lichkeitsarbeit für die soziale Wohnraum- förderung fußt auf dem Ratsbeschluss vom 2. Februar 2010 zum „Handlungskonzept Preiswerter Wohnraum“ . Seinerzeit war der Anteil der geförderten Mietwohnungen am Gesamtwohnungstand Kölns bereits auf etwa 8 Prozent gesunken aufgrund auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen und fehlender kompensierender Neubauten. Das seit 2014 geltende Kooperative Baulandmo- dell Köln mit einer anteiligen Bauvorgabe für geförderte Wohnungen sowie beispielswei- se auch das Kölner Wohnbündnis aus 2017 unterstreichen das hohe wohnungspolitische Interesse Kölns an bezahlbaren Wohnungen. Diese werden zur Sicherstellung einer ad- äquaten Wohnversorgung dringend benötigt. Durch ihre deutlich günstigeren Mieten ge- genüber den frei finanzierten Wohnungen besteht besonderes Interesse an dem ge- förderten Geschosswohnungsbau. Die kon- tinuierliche Imageverbesserung soll die er - kennbar gewachsene Aufgeschlossenheit der Bau- und Immobilienwirtschaft für Investiti- onen in den geförderten Wohnungsbau noch steigern. Dessen Image hatte besonders durch die sogenannten Bausünden der 1970er Jahre lange gelitten. Maßgeblichen Anteil hieran hatten die vielfach von Hochhäusern gepräg- ten Wohnsiedlungen. Doch das Image verän- dert sich seit einigen Jahren ins Positive. Ei- nerseits kommen die Nachfragegruppen und Wohnberechtigten für den preisgünstigen Wohnraum längst auch aus der wirtschaftli- chen Mitte der Gesellschaft. Dies liegt an den heute höheren Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein. Andererseits sind aktuelle Neubauten im geförderten Mietwoh- nungsbau konkurrenzfähig gegenüber frei finanzierten Wohnbaumaßnahmen. Nicht nur im Erscheinungsbild, sondern auch mit vielen „inneren Werten“ wie Energieeffi- zienz und Barrierefreiheit stehen sie dem frei finanzierten Wohnungsbau nicht nach. Durch den verstärkten Neubau geförderter Wohnungen soll es gelingen, den Anteil der preisgebundenen Wohnungen in Köln von nur noch 6,8 Prozent am Gesamtwohnungsbe- stand wieder zu erhöhen. Hierbei ist die politi- sche Zielzahl Kölns für die Förderung und den Bau von 1.000 Wohnungen jährlich weiterhin das Minimalziel. Das Amt für Wohnungswesen hat in 2020 eine Neuorganisation der Öffentlichkeits- arbeit vorgenommen und eine Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Wohnungsamtes eingerichtet. Die Projek - te zur Öffentlichkeitsarbeit werden hier nun zentral betreut und sind bei der Amtsleitung angebunden. In 2020 und 2021 wurde die Öffentlichkeitsarbeit für den geförderten Wohnungsbau fortgesetzt, beispielsweise die Stadtinformationskampagnen zum Thema Stadtinformationskampagne „Geförderter Wohnungsbau” Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 58 59 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Familien: „Die Messebesucher fragen viel häufiger nach Gärten und Balkonen“, sagt sie, „viele wollen inzwischen ein Zimmer mehr, das nur für Homeoffice eingerichtet werden soll. Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen würden am häufigsten nachgefragt, je nach Lage müssten Kunden mit ungefähr 500.000 Euro rechnen. Das hänge aber auch ganz von den Bedürf - nissen der einzelnen Käufer ab. Viele würden Wohnraum außerhalb der Stadt nachfragen, Hürth oder das Bergische Land seien beliebt. „Man sollte beim Kauf auf die Infrastruktur und das Milieu achten. Wenn die Region gut angebunden ist und ich meine Nachbarschaft mag, sind das auf jeden Fall gute Vorausset - zungen“, so die Immobilienexpertin. Stadt Köln informiert über Zuschüsse beim Immobilienkauf Nur treibt viele potenzielle Käufer eine weitere Frage um: die der Finan zierung. Um diese zu beantworten, sind auf der Messe verschiede- ne Finanzdienstleister vertreten. „99 Prozent der Interessenten heute wollten eine Immo- bilie kaufen“ , sagt Victoria Riedel, Finanzie- rungsexpertin bei der Sparkasse Köln Bonn. Viele seien auch an Immobilien als Kapitalan- lage interessiert gewesen: „Die beste Voraus- setzung für einen erfolgreichen Kauf ist, die Kaufnebenkosten übernehmen zu können. Über den Rest der Finanzierung beraten wir die Kunden dann individuell“, sagt Riedel. Auch die Stadt Köln ist unter den Ausstellern vertreten, sie will Interessent*innen über Zu- schüsse von Bund und Land aufklären. Gerhard Schultz vertritt das Amt für Wohnungswesen am Messestand und weist besonders auf die Neubauförderung hin: „Die Förderdarlehen passen sich auch an die Einkommen der Inte- ressenten an. Dank eines Tilgungsnachlasses kann man hier gutes Geld sparen. “ Schultz freut sich außerdem darüber, wieder in Präsenz mit den Messebesuchern in den Austausch zu kom- men: „Man bekommt ein ganz anderes Gefühl für die Anliegen. Im Vergleich zu Messen vor der Pandemie war heute etwas weniger los, aber ich glaube, wir brauchen alle etwas Zeit, um uns wieder an das Messegeschäft zu gewöhnen. “ Messe-Organisatorin Gertrud Reichl sieht das ähnlich: „Wir haben mit der Planung vor einem Dreivierteljahr angefangen, da konnten viele Aussteller noch nicht zusagen. Vor der Pande- mie hatten wir bis zu 60 Aussteller, aber das wäre mit dem Corona-Sicherheitskonzept auch nicht gegangen. “ Ein coronakonformes Konzept zu erarbeiten sei neu für alle Beteiligten ge- wesen, die Mühe habe sich aber gelohnt: 1750 Besucher zählte die Messe zwischen 10 und 17 Uhr im Gürzenich. Besucher konnten sich au- ßerdem Vorträge von Notaren und Architekten rund um den Immobilienkauf anhören. Kölner Wohnprojektetag Das Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Haus der Architektur Köln bringt hier Baugruppeninteressierte sowie Gründer*innen von Wohnprojekten und Woh- nungsgenossenschaften zusammen. Das Amt nutzte die Publikumsmesse, die regelmäßig im Kölner Gürzenich stattfindet, hauptsächlich, um auf die ebenfalls lukrati- ven Möglichkeiten der Förderung von Eigen- tumsmaßnahmen aufmerksam zu machen. Der Erwerb von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit günstigen Landesdarlehen gefördert werden. Für die Berechtigten kann sich also auch mit einem geringeren Einkommen der Weg in die „eige- nen vier Wände“ öffnen. Aufgrund der im Oktober 2021 noch gel- tenden Hygienevorschriften und bisweilen geltenden Abstands- und Kontaktbeschrän- kungen, konnte die Kölner Immobilienmesse jedoch nur in deutlich kleinerem Umfang stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmer*innen war limitiert und es galt eine weitreichende Maskenpflicht im gesamten Kölner Gürzenich. Die Fachkräfte der Förderabteilung boten an dem Messestand des Amtes persönliche Beratungen an und informierten über die indi- viduellen Chancen auf eine Eigentumsförde- rung. Es gab diesbezüglich insbesondere von jüngeren Familien entsprechende Nachfragen direkt am Messestand. Neben dem Interesse an den Förderdarlehen zum Kauf von Eigen- tumswohnungen oder Einfamilienhäusern waren von den Messegästen auch Informatio- nen über die Fördermöglichkeiten zur Verbes- serung des Wohnungsbestandes gewünscht. Das Besucheraufkommen bei der Kölner Immobilienmesse 2021 fiel pandemiebedingt deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Dies war aber allgemein erwartet worden. Dennoch wurde es insgesamt begrüßt, dass nach etlichen Monaten wieder eine Veranstal- tung in Präsenz durchgeführt werden konnte. 11. Kölner Immobilienmesse Nachberichterstattung im Kölner Stadtanzei- ger vom 02.10.2021 Kölner Immobilienmesse Junge Familien auf der Suche nach einem Zuhause Maria Turco läuft mit ihrem Lebensgefährten und den drei Kindern die Messestände im Gürzenich ab, die Kölnerin ist etwas frustriert. Seit die Familie zu fünft ist, sucht sie nach einem neuen Zuhause: „Bei der selbststän- digen Wohnungssuche fühlt man sich allein gelassen, deswegen hoffen wir hier auf Tipps“, sagt die 43-Jährige. Samstag kamen in der Kölner Altstadt 18 Aussteller zur 11. Kölner Immobilienmesse zusammen, letztes Jahr fiel die Veranstaltung aufgrund der Pandemie aus. Auch Turco und ihre Familie hat die Pan- demie beeinflusst: „Man denkt neu über sein Zuhause nach. Wären unsere Kinder schul- pflichtig, hätten wir ihnen keinen Rückzugsort für Homeschooling bieten können“, sagt sie. Dazu sei ihre jetzige Wohnung schlichtweg zu klein. Fünf Zimmer wären im neuen Zuhause für die Familie ideal. Elke Krukau ist Immobilienberaterin bei En- gels & Völkers und kennt die Probleme junger „… viele wollen inzwischen ein Zimmer mehr, das nur für Homeoffice eingerich- tet werden soll. “ Elke Krukau, Engels & Völkers „Dank eines Tilgungs- nachlasses kann man hier gutes Geld sparen. “ Gerhard Schultz, Stadt Köln Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 60 61 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Bereits im Juni 2020 zeichnete sich schon ab – kurz vor Ablauf der offiziellen Anmeldefrist –, dass viele Teilnehmer*innen als Vorsichtsmaß- nahme und zum Schutze ihrer Mitarbeitenden auf eine Teilnahme verzichten wollten. Obwohl die Maklerhäuser und Immobilienverbände zu- nächst an einer Teilnahme festgehalten hatten, stiegen zum vorgenannten Zeitpunkt auch die großen Branchenverbände endgültig aus. Wirtschaftlich war die finale Absage der EXPO REAL Hybrid Summit ein herber Verlust für die Messe München. Klaus Dittrich, Vor - sitzender der Geschäftsführung der Messe München, bedauerte die kurzfristige Absa - ge, sah aber keine andere Wahl, wie seinem Statement vom 12.10.2020 zu entnehmen war: „Die Entscheidung ist natürlich hart, aber wir schützen damit unsere Kunden. Nach der heutigen Entwicklung wäre der EXPO REAL Hybrid Summit kein Treffpunkt für die Immo- bilienbranche geworden und würde damit den eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden. Zudem hätte eine Durchführung unter diesen geltenden Rahmenbedingungen die Erwar - tungen der Kunden enttäuscht. “ Im Jahr 2021 konnte die EXPO REAL vom 11. – 13.10.2021 aber wie geplant durchge- führt werden – wenn auch unter den noch immer geltenden Coronabedingungen. Die Immobilienwirtschaft kam beim wichtigsten europäischen Branchentreff in München zusammen und die Freude am Wiederse- hen war spürbar groß. Die Teilnehmer*innen schätzten besonders die zahlreichen und hochwertigen Kontakte. Top-Themen waren dieses Mal die Herausforderungen durch Corona, der Klimawandel und die fortschrei- tende Digitalisierung. „Es war eine Atmosphäre der Zuversicht, die überall in den Messehallen zu spüren war. 1.198 Aussteller und über 19.200 Teilnehmen- de haben die drei Tage auf der EXPO REAL intensiv genutzt, um Zukunftsprojekte voran- zutreiben, sich zu informieren und ihr Netzwerk zu pflegen“ , erklärt Klaus Dittrich, Vorsitzender der Geschäftsführung der Messe München. Im Vergleich zu den Rekordjahren vor Coro- na ist die Messe natürlich kleiner ausgefal- len. Voraussetzung für das Gelingen war das detaillierte Schutz- und Hygienekonzept der Messe München. Auch das Amt für Wohnungswesen nahm als Mitaussteller an der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen in Europa teil (11. – 13.10.2021). Seit 1998 findet sie jeden Oktober auf dem Gelände der Messe München statt. Über 19.200 Teilnehmer*innen aus 52 Ländern (2019: 46.747 / 76) kamen zur EXPO REAL nach München. Die Gesamtteilnehmer*innenzahl unterteilte sich in 9.916 Fachbesucher*innen (2019: 22.065) und 9.296 Unternehmens- repräsentant*innen (2019: 24.682). Die Top Ten-Besucherländer waren nach Deutschland: Österreich, Niederlande, Großbritannien und Nordirland, Schweiz, Polen, Frankreich, die Tschechische Republik, Luxemburg, Spanien und Italien. Die Ausstellungsbereiche der EXPO REAL beinhalten beispielsweise die Projektentwick - lung, Beratung, Finanzierung, Betrieb und Investition. Die Wertschöpfungskette der Immobilienbranche ist auf der EXPO REAL breit aufgestellt. Mit dem Schwerpunkt der Die jeweils im März 2020 bzw. März 2021 ge- planten Präsenzausgaben des Kölner Wohnpro- jektetages mussten pandemiebedingt entfallen. Im Juni 2021 konnten jedoch verschiedene Ini- tiativen, Dienstleister*innen und Berater*innen einen „virtuellen Raum“ zur Vorstellung ihrer Wohnprojekte nutzen. Als Hybridveranstaltung wurde ein Teil der Veranstaltung im FORUM der Volkshochschule Köln durchgeführt, der dann live an interessierte Zuschauer*innen übertra- gen wurde. Die Besucher*innen erhielten somit auch online zahlreiche Informationen mit viel Praxisbezug über das gemeinschaftliche Bau- en und Wohnen in Köln. Beispielsweise stellten sich verschiedene Wohnprojekte vor, die schon gemeinschaftlich wohnen oder dies aktuell planten und noch Mitglieder hierfür suchten. Die Vorträge dienten online als Impulse für eine anschließende Podiumsdiskussion, in der Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft sich Fragen im Zusammen- hang gemeinschaftlicher Wohnprojekte stell- ten und diese konkret auf die Situation der Stadt Köln bezogen. In Zentrum standen spannende Diskussio- nen mit der Kölner Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker und dem Kölner Beigeordne- ten für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft Herrn Markus Greitemann. Die gesamte Veranstaltung ist aufgezeichnet worden und wurde anschließend auf dem YouTube-Kanal der Kölner Volkshochschule veröffentlicht: EXPO REAL Die ursprünglich für Oktober 2020 geplante EXPO REAL konnte aufgrund der Corona-Pan- demie nicht durchgeführt werden. In Abstim- mung mit dem Fachbeirat hatte sich die Messe München im Juni 2020 zunächst entschieden, die EXPO REAL unter dem Titel „EXPO REAL Hybrid Summit – hybride Konferenz für Immo- bilien und Investitionen“ als einen physischen wie auch virtuellen Treffpunkt für die Immobi- lienbranche zu veranstalten. Mit der Ausarbei- tung eines umfassenden Schutz- und Hygie- nekonzepts hatte die Messe München gehofft, dass diese hybride Konferenz mit begleitender Ausstellung mit behördlicher Zustimmung stattfinden hätte können. Die pandemische Entwicklung sowohl in München wie auch deutschlandweit machte jedoch kurz vor dem geplanten Start des EXPO REAL Hybrid Summit dessen Absage zwingend erforderlich. Die Absage betraf sowohl den physischen wie auch den digitalen Teil der Veranstaltung. Da beim Hybrid Summit beide Formate mitein- ander verwoben waren und sich gegenseitig bedingt hätten, wäre auch eine rein digitale Veranstaltung unter diesen Umständen nicht sinnvoll gewesen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat vor dem geplanten Beginn der Messe die Stadt Mün- chen sowie weitere Städte und Landkreise in Deutschland als Risikogebiete eingestuft. Auch im europäischen Ausland hatte sich das Infektionsgeschehen verschärft. Zahlreiche Referent*innen und Teilnehmer*innen erklär- ten daraufhin, auf eine Reise nach München zu verzichten. www.youtube.com/ watch?v=hIBsawRyIuY Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 62 63 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Wertvolles Netzwerk, um Zukunftsaufgaben zu bewältigen „Die EXPO REAL 2021 wird vielleicht als die wichtigste Messe der letzten Dekade in Erinnerung bleiben, weil sie allen Akteu- ren deutlich vor Augen geführt hat, dass die großen Zukunftsaufgaben – Klimawandel, Transformation, Digitalisierung – nur durch gemeinsame Kraftanstrengungen, quer durch alle Bereiche, bewältigt werden können. Gut, dass die Branche in München drei Tage lang Vertrauen auftanken konnte. Der Zeitpunkt war goldrichtig“ , erklärt Fabian Hellbusch, Leiter Marketing und Kommunikation von Union Investment Real Estate. Das bestätigt Chiara Aengevelt, geschäftsführende Gesell- schafterin von Aengevelt Immobilien: „Die EXPO REAL ist Europas wichtigster Treffpunkt der Immobilienwirtschaft und Startschuss für das Jahresendgeschäft. Das haben wir genutzt – persönlich und in Präsenz. Gleich- zeitig ist die Dichte an Entscheidern und Füh- rungskräften in diesem Jahr besonders hoch, die Qualität der Gespräche sehr gut. “ Und Constanze Römer, Projektleiterin des Stands Berlin-Brandenburg, meint: „Nach den Mona - ten der coronabedingten Planungsunsicher - heit sind wir froh, unseren Mitausstellern und Partnern wieder diese Plattform für ihr Busi- ness bieten zu können. Es ist schön zu sehen, dass wir gemeinsam wieder eine Gesprächs- atmosphäre genießen können, die wir alle so lange vermisst haben. “ Zinsentwicklung, Klimaschutz, soziale Komponente Das Konferenzprogramm bot wie gewohnt vielfältige Informationen zu Märkten und Seg- menten, zu digitalen Innovationen – und na - türlich auch den Blick auf grundlegende Ent - wicklungen. „Die Expo Real 2021 hat deutlich gemacht, dass der deutsche Immobilienmarkt weiterhin hoch attraktiv ist und sogar der Co- ronaKrise weitgehend trotzen konnte“, erklärt Dr. Gertrud Traud, Chefvolkswirtin der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen. Das werde auch tendenziell noch so lange andauern, wie die Zinsen niedrig bleiben. „Ich erwarte für Ende 2023 den ersten Zinsschritt von Christine Lagarde, EZB“, prog nostizierte die Expertin in ihrer Keynote. Ob eine Geld- oder Immobilienblase im Anmarsch sei, beantwor - tete Dr. Holger Schmieding, Chefvolkswirt der Privatbank Berenberg, sehr klar: „Bisher noch nicht in Sicht. “ Deutlich wurde in vielen Foren, dass der Branche beim Klimaschutz eine Schlüsselrol- le zufällt: „Eine umfassende Wende hin zum Klimaschutz wird ohne den Immobiliensek - tor nicht möglich sein“, sagte Prof. Matthias Garschagen, Lehrstuhl für Anthropogeogra - phie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und führte weiter aus: „Gleichzeitig spielt der Sektor eine zentrale Rolle für eine erfolgreiche Klimawandelanpassung, bei- spielsweise im Hinblick auf den Umgang mit zunehmender Hitze oder Starkniederschlägen in Städten. “ Stadtentwicklung hat dabei eine starke soziale Komponente – insbesondere beim Thema Wohnen. Es gilt, „diese zentrale Funktion unseres Lebens so zu organisie- ren, dass für die unterschiedlichen Lebens- formen und Lebensentwürfe, auch für die unterschiedlichen Milieus der Gesellschaft, angemessene Angebote vorgehalten werden können“, so Prof. Dr. Armin Nassehi, Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie und Gesellschafts- theorie, ebenfalls Ludwig-Maximilians-Univer - sität München. Immobilienwirtschaft ist das Konferenz - programm der EXPO REAL auf Politik und Wirtschaft ausgerichtet. Die Messe wird als länderübergreifende Plattform gesehen, um Projekte zu präsentieren, Geschäfte anzubah- nen und neue Kontakte zu knüpfen. Der Auftritt des Amtes für Wohnungswesen war eingebunden in den von der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Kooperation mit der Region Bonn und dem Region Köln/ Bonn e.V. organisierten Gemeinschaftsstand. Der Gemeinschaftstand (über 560 Quadrat - meter) überzeugte wieder mit seinem Design, welches erstmalig 2019 und somit vor der Corona-Pandemie vorgestellt wurde. Auch das Design des Messeterminals des Amtes für Wohnungswesen wurde im Jahr 2019 letztmalig neu gestaltet. Als Mitaussteller hat das Amt die Teilnahme an der EXPO REAL genutzt, um auf die Wei- terentwicklungen im geförderten Wohnungs- bau sowie die sehr lukrativen Fördermöglich- keiten in Nordrhein-Westfalen aufmerksam zu machen. EXPO REAL, Messeterminal Amt für Wohnungswesen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 64 65 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Stadtinformationskampagnen Auch 2020/2021 hat das Amt für Wohnungswesen wieder verschiedene Motive über die Stadtinformationsanlagen im Stadtgebiet Köln plakatieren lassen. Mittels Megalight Postern und digitalen Werbe flächen wurde die Öffentlichkeit gezielt auf Themen und Projekte im Bereich Wohnen aufmerksam gemacht. So wurde weiterhin das Gemeinschafts projekt „Wohnen für Hilfe“ der Universität zu Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt Köln beworben mit dem Ziel, zu sätzliche Woh- nungsangebote für Studierende zu generie- ren und gleichzeitig verlässliche Hilfen für Senior*innen im Alltag zu schaffen. Informationen: www.hf.uni-koeln.de/33042 EXPO REAL, Gemeinschaftsstand der Regionen Köln und Bonn Stadtinformationskampagne „Wohnen für Hilfe“ Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 66 67 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Die Kampagnen zur „Förderung des Miet - wohnungsbaus“ folgten, wie schon erwähnt, wieder dem Ziel, noch mehr Investor*innen für ihr Engagement in den geförderten Woh- nungsbau zu gewinnen. Ebenfalls erneut plakatiert wurde im Berichts- jahr die stadtweite Werbung für die Initiative „Mein Zuhause in Köln“ des Kölner Studieren- denwerks. Hier besteht das Ziel, potentielle Anbieter*innen von Wohnraum zu erreichen, die Studierenden oder Erst semestern in Köln Wohnraum vermieten können. Durch die be- sonders im preiswerten Segment des Kölner Wohnungsmarktes angespannte Situation sind viele von ihnen auch noch zu Semester - beginn auf Wohnungs- oder Zimmersuche (siehe Foto unten). Stadtweit plakatiert wurde auch die Stadt - informationskampagne des Amtes für Woh- nungswesen zu der Thematik „Zweckent - fremdung von Wohnraum“ . Das genutzte Poster-Motiv „Zum Wohnen gebaut“ wendet sich gegen die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung. Diese Maßnahme der Öffent - lichkeitsarbeit korrespondiert mit den städ- tischen Maßnahmen zur Intensivierung der Wohnungsaufsicht, speziell zur Verhinderung und Beseitigung unzulässiger touristischer Nutzungen von Wohnraum (siehe Foto unten). Ausblick In den Folgejahren soll die Öffentlichkeitsar - beit zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus in Köln fortgesetzt werden. Dazu zählen weiterhin die zuvor genannten Messeauftritte und die Stadtinformations- kampagnen, die weiter verbessert und inten- siviert werden. Darüber hinaus wird es in allen Bereichen eine Rückkehr zu Präsenzveran- staltungen geben, um mit den interessierten Bürger*innen wieder persönlich in Kontakt treten zu können, soweit die pandemische Lage dies erlaubt. Stadtinformationskampagne „Mein Zuhause in Köln” Stadtinformationskampagne gegen Zweckentfremdung Informationen: https:/ /gb.kstw.de/2020/project/ mein-zuhause-in-koeln/ Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 68 69 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Bei erheblichen Mängeln ist ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht stets gerechtfertigt. Das technische Personal des Amtes für Woh- nungswesen untersucht vor Ort, wodurch der jeweiligen Mangel oder Schaden verursacht wurde. Dabei können Mängel, die auf feh- lerhaftem Nutzungsverhalten beruhen, den Verfügungsberechtigten nicht angelastet und daher im Rahmen der Wohnungsaufsicht nicht weiter verfolgt werden. In der Mehrzahl dieser Fälle zeigen sich Feuchtigkeitsschäden sowie daraus resultie- rende Schimmelpilzbildung. Hinweise auf der - artige Mängel erhält die Wohnungsaufsicht oft durch die Mieter*innen selbst, aber auch über Verwaltungsstellen wie beispielsweise das Gesundheitsamt oder das Amt für Sozia - les, Arbeit und Senioren der Stadt Köln. 2020 erhielt die Wohnungsaufsicht auf diese Weise insgesamt 171 (2021: 198) Mängelanzeigen. Im Jahr 2020 wurden 25 Verfahren (2021: 42) abgeschlossen. In den meisten Fällen führte bereits die tech- nische Begutachtung oder die schriftliche Anhörung der Eigentümer*innen durch die Wohnungsaufsicht dazu, dass die Mängel in freiwilliger Kooperation behoben wurden. Im Jahr 2020 war es in einem Fall (2021: 9 Fäl- le) erforderlich, die Mängelbeseitigung durch eine behördliche Anordnung sowie die Andro- hung und Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Wohnungsaufsicht durchzusetzen. Eine technische Überprüfung ergab 2020 in 8 Fällen (2021: 13 Fälle), dass die Män- gel nicht im Verantwortungsbereich der Eigentümer*innen lagen. Überwiegend handelte es sich dabei um die Bildung von Innenkondensat und Schimmel- pilz in Wohnungen, die durch fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungsverhalten der Wohn- raumnutzenden hervorgerufen worden waren. In diesen Fällen informieren die städtischen Bediensteten über richtiges Heizen und Lüf - ten. Im Rahmen dieser Beratung erhalten die Bürger*innen auch den von der Wohnungs- aufsicht aufgelegten Flyer „Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ . Dieser Flyer ist auch im Internet verfügbar. www.stadt-koeln.de/mediaasset/ content/pdf56/infos_zur_vermeidung_ von_schimmel_in_wohnr%C3%A4umen_ pdf_2021-03.pdf Die übrigen Verfahren konnten aus unter - schiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden: Entweder war die wohnungsrecht - liche Handhabe zur Beseitigung der Mängel letztlich nicht gegeben (keine oder keine wesentlichen Mängel) oder die Fortführung der Verfahren war aus anderen Gründen nicht möglich; beispielsweise wurde der Zutritt zu der Wohnung verweigert. Wohnungsaufsicht, Mietpreis kontrolle und Wohnraumschutz Wohnungsaufsicht Die Kommunen arbeiten im Rahmen der Wohnungsaufsicht darauf hin, dass Mindest - anforderungen an Wohnraum eingehalten und Missstände beseitigt werden. Dies ge- schah bis 30.06.2021 auf der rechtlichen Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW). Zum 01.07.2021 ist das Wohn- raumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) in Kraft getreten. Es ersetzt das WAG NRW seither sowohl als Rechtsgrundlage der Wohnungsaufsicht, als auch zum Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung. Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, dafür zu sorgen, dass Mindestanforderungen an Zustand und Ausstattung von Wohnraum ein- gehalten werden. Es geht dabei nicht darum, Modernisierungen einzufordern, die über die gesetzlich definierten Mindestanforderungen an Wohnraum hinausgehen. Seit 01.07.2021 sind die Mindestanforderungen an Wohnraum in § 5 des Wohnraumstärkungs- gesetzes NRW (WohnStG NRW) definiert. Nach dieser Regelung sind Mindest anforderungen insbesondere dann nicht erfüllt, wenn 1. die zentrale Stromversorgung oder bei Zentralheizungen die zentrale Versorgung mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist, 2. Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen feh- len oder ungenügend sind, 3. Wasserversorgung, Entwässerungs- oder sa- nitäre Anlagen fehlen oder ungenügend sind, 4. die Voraussetzungen zum Anschluss eines Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von elektrischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten fehlen oder ungenügend sind, 5. kein ausreichender Schutz gegen Witte- rungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht, 6. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be- stimmter Raum der Wohnung eine Wohn- fläche von mindestens 10 Quadratmetern hat oder 7. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be- stimmter Raum ausreichend belüftbar oder durch Tageslicht beleuchtet ist. Sinn und Zweck dieser wohnungsrechtlichen Bestimmungen ist es, Verfügungsberechtig- te (in der Regel Eigentümer*innen), die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung von Wohnraum nicht nachkommen, behörd- lich hierzu veranlassen zu können. Vorrangig soll mit der Kontaktaufnahme eine freiwillige Mängelbeseitigung erreicht werden. Wenn Eigentümer*innen dazu jedoch nicht bereit sind, kann die Mängelbeseitigung durch das Amt für Wohnungswesen behörd- lich angeordnet und, wenn nötig, auch mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass ein Zwangsgeld festgesetzt wird. Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW (wie auch das diesem Gesetz vorhergehende Woh- nungsaufsichtsgesetz NRW) schränkt insoweit die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grund- gesetz auf rechtlich zulässige Weise ein. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 70 71 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz verein Köln oder soziale Einrichtungen ma - chen auf solche Verdachtsfälle aufmerksam. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6 (2021: ebenfalls 6) Verdachtsfälle von Mietpreisüber - höhung aufgegriffen und 3 (2021: 4) Verfah- ren abgeschlossen. Mietwucher Im Unterschied zu der oben beschriebenen Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um einen Straftatbestand (§ 291 Strafgesetzbuch – Wucher). Von Mietwucher wird dann gesprochen, wenn die Mietforderung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung der Vermieter*in steht und dabei eine indivi- duelle Zwangs situation der Mieter*in ausge- nutzt wird. Persönliche Zwangslagen können beispielsweise Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteils vermögen oder eine erhebliche Willens- schwäche sein. In Fällen von Mietwucher wird die Staatsan- waltschaft Köln tätig. Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen leistet der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen Amts- hilfe durch die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zeigen die weiteren Er - mittlungen der Staatsanwaltschaft, dass das Merkmal der „individuellen Zwangslage“ nicht gegeben ist, dann gibt die Staatsanwaltschaft den Fall an das Amt für Wohnungswesen ab. Dort erfolgt dann die Überprüfung einer mög- lichen Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG, wie oben beschrieben. Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt erfordert es bereits seit Jahren, Wohnraum vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand oder der Umwandlung in Gewerberaum oder vor einer Nutzung zur Kurzzeitvermietung (z. B. Ferien- wohnungen) zu schützen. Ziel ist es, in Köln verfügbaren Wohnraum zu erhalten. Köln verzeichnet bereits seit einigen Jahren ei- nen erhöhten Wohnungsbedarf. Dies hat recht- lich unter anderem zur Folge, dass in Köln ab 01.07.2020 die Mieterschutzverordnung NRW 1 gilt. (Die für Köln auch bereits bis 30.06.2020 geltende Kündigungssperrfristverordnung NRW 2 und die verschärfte Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3 sind in die neugefasste Mieterschutz- verordnung NRW eingeflossen). 1 Die Mieterschutzverordnung NRW regelt ab 01.07.2020 die Anwendbarkeit der §§ 556d, 558 und 577a BGB für konkret benannte Gebiete in NRW, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 556d Absatz 2 Satz 2, § 558 Absatz 3 Satz 2 oder § 577a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches besonders gefährdet ist, Das Gebiet der Stadt Köln ist in der Verordnung aufgeführt. 2 Die bis 30.06.2020 gültige Kündigungssperr - fristverordnung (KSpVO NRW) vom 24. Januar 2012 regelt in § 1: „Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert wor - den, so beträgt die Frist, in der sich der Erwerber nicht auf berechtigte Interessen nach § 573 Absatz 2 Num- mer 2 oder 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann, in den kreisfreien Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster acht Jahre seit der Veräußerung. “ 3 § 558 Abs 3 BGB regelt: „Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren (…) nicht um mehr als 20 vom Hundert erhö- hen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz (…) beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. “ Mietpreiskontrolle Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instru- ment zur Wahrung des Preisgefüges im freifi- nanzierten Wohnungsbestand, der in Köln rund 93 Prozent des Gesamtbestandes ausmacht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Mietpreis- kontrolle jedoch nicht das Ziel, die Preisbildung am Markt außer Kraft zu setzen, indem etwa ein staatlich verordnetes Höchstmietenniveau eingeführt wird. Die kontroversen politischen Diskussionen und rechtlichen Auseinanderset- zungen um eine sogenannte „Mietpreisbremse“ in jüngster Zeit haben die rechtlichen und tat- sächlichen Schwierigkeiten bei der Regelung eines Höchstmietenniveaus deutlich gemacht. Genau das ist hier aber nicht gemeint. Bei der Mietpreiskontrolle geht es vielmehr darum, bei unangemessen hohen Entgelten für die Vermietung von Wohnräumen behördlich einschreiten zu können. Mit der im Wirtschafts- strafgesetz (WiStrG) geregelten Mietpreiskon- trolle haben die Wohnungsbehörden die Mög- lichkeit einzugreifen, wenn eine gesteigerte Wohnraumnachfrage dazu ausgenutzt wird, um Mietpreise unangemessen in die Höhe zu trei- ben. Dabei muss zwischen Mietpreisüberhö- hung und Mietwucher unterschieden werden, auch wenn umgangssprachlich gerne beides als „Mietwucher“ bezeichnet wird. Mietpreisüberhöhung Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Unterhalb der Ebene eines strafrecht - lichen Verfahrens werden durch die Woh- nungsbehörde unangemessen hohe Mietfor - derungen in einem Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhung ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenenfalls geahndet. Diese Verfahren haben das Ziel, darauf hin- zuwirken, dass ein überhöhter Mietzins auf das zulässige Maß abgesenkt wird. Als Ver- gleichsmaßstab dient hierbei die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Kölner Mietspie- gel. Nach der gesetzlichen Regelung kann die Wohnungsbehörde dabei auch anordnen, dass die durch eine Mietpreisüberhöhung ordnungs- widrig erzielten Mehrerlöse abgeführt werden müssen. Außerdem können die Geschädigten die Rückerstattung dieses gesetzeswidrigen Mehrerlöses an sich beantragen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 WiStrG ist auszugehen, wenn ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum dazu ausgenutzt wird, eine Miete zu fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Bei der Bearbeitung be- gründeter Verdachtsfälle von Mietpreisüberhö- hung werden die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung durch den Außendienst des Am- tes für Wohnungswesen detailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wird – auch unter Berück- sichtigung der Bezugsfertigkeit – die zutreffen- de ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt. Die Berechnung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Werten des Kölner Mietspiegels. Über Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung wird das Amt für Wohnungswesen sowohl durch Anzeigen betroffener Mieter*innen selbst, als auch durch Hinweise aus dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren oder des Jobcenters Köln informiert. Auch der Mieter - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 72 73 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW und deren Konkretisierung in der aktuellen Wohnraumschutzsatzung (2021) sind der Abbruch, das längerfristige Leerstehenlassen von Wohnraum, seine Umwandlung in Gewer - beraum oder auch eine längerfristige Nutzung zur Kurzzeitvermietung genehmigungspflich- tig. Dieser Genehmigungsvorbehalt gilt für jede Art 4 von freifinanziertem Wohnraum, auch für Einfamilienhäuser. Das Wohnraumstärkungsgesetz sowie die Kölner Wohnraumschutzsatzung beinhalten daneben auch definierte Anforderungen an die Schaffung von Ersatzwohnraum, wenn Wohnraum wegen zweckfremder Nutzung wegfällt: So muss Ersatzwohnraum bei ei- ner Vermietung dem Wohnungsmarkt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen und wegfallender familiengerechter Wohnraum soll durch ebensolchen Wohn- raum ersetzt werden. Ebenso darf beim Er - satzwohnraum der Ausstattungsstandard des durch die Zweckentfremdung entfallenden Wohnraums nicht deutlich überschritten werden. Damit hat die Stadt Köln die Möglich- keit, beim Ersatzwohnraum die Errichtung von Luxusneubauten zu verhindern. Zum Schutz von Wohnraum gegen die Zweckentfremdung nach den Regelungen des WohnStG NRW und der Kölner Wohn- raumschutzsatzung wird das Amt für Woh- nungswesen entweder auf Antrag der/des 4 Mit der Neufassung der Satzung zum 01.07.2019 wurde der Schutzbereich der Satzung auf Wohnraum jeder Art ausgedehnt. Dies gilt so ab 01.07.2021 weiterhin. Eigentümer*in tätig (Antragsverfahren 5) oder ermittelt selbständig bei Verdacht auf Wohn- raumzweckentfremdung (Wiederzuführungs- verfahren 6). Von Eigentümer*innen wurden im Jahr 2020 187 Anträge (2021: 231) auf Genehmigung einer Zweckentfremdung oder einer soge- nannten Negativbescheinigung 7 gestellt. Die- se betrafen 2020 insgesamt 753 Wohnein- heiten (2021: 1.267). 2020 wurden 75 (2021: 69) Genehmigungen beziehungsweise Ne- gativbescheinigungen erteilt. Diese bezogen sich 2020 auf insgesamt 167 Wohneinheiten (2021: 297). Als Ausgleich für die genehmig- ten Zweckentfremdungen werden in der Fol- ge für 2020 503 neue Wohnungen (für 2021: 531) errichtet werden. Hierbei handelt es sich um sogenannten „Ersatzwohnraum“ für den überwiegend durch Abriss weggefallenden Wohnraum. In den Wiederzuführungsverfahren geht das Amt für Wohnungswesen Hinweisen auf mögliche Wohnraumzweckentfremdungen durch Recherche und Ermittlungen vor Ort nach. 5 Auf Antrag der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers wird geprüft, ob im Einzelfall eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach der Wohnraumschutzsatzung erteilt werden kann. 6 Mit dem Ziel, zweckentfremdeten Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt (i. d. R. für ein Wohnungsmietverhältnis) wieder zuzuführen, ermittelt das Amt für Wohnungswesen selbstständig, ob eine Zweckentfremdung im Sinne der Wohnraumschutzsat - zung vorliegt. 7 Mit einer Negativbescheinigung bestätigt das Amt für Wohnungswesen auf Antrag im Einzelfall, dass eine geplante anderweitige Nutzung von Wohnraum keiner wohnungsrechtlichen Genehmigung bedarf. Zum Schutz des in Köln verfügbaren Wohn- raums ist erstmals am 01.07.2014 auf der Grundlage der Ermächtigung des § 10 WAG NRW eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Sie wurde mit Wirkung vom 01.07.2019 durch eine inhaltlich neugefasste, erweiterte Wohnraumschutzsatzung abge- löst. Die Satzung dient dem Schutz von frei- finanziertem Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung. Ein Verbot der Zweck- entfremdung gibt es auch für den öffentlich geförderten Wohnraum. Zum 01.07.2021 wurde mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW (WohnStG NRW) auch der Schutz von Wohn- raum vor zweckfremder Nutzung auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt. Während seit 2014 der Wohnraumschutz in Köln lediglich auf den nach § 10 WAG NRW erlassenen kommunalen Satzungen beruhte, regelt das neue WohnStG NRW nun erstmals unmittelbar wesentliche Definitionen, Ge- und Verbote im Hinblick auf eine Zweckent - fremdung von Wohnraum. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung gelten jedoch nur insoweit, als eine Kommune aufgrund der besonders angespannten örtlichen Woh- nungsmarktlage eine Satzung zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung er- lassen hat. Die Stadt Köln hat daher die seit 2019 gültige Kölner Wohnraumschutzsatzung mit Wirkung vom 01.07.2021 neu gefasst und dabei an die gesetzlichen Regelungen des WohnStG NRW angepasst. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Stammheim Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 74 75 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Mit Inkrafttreten des WohnStG NRW sowie der daran angepassten Wohnraumschutzsat - zung hat sich zum 01.07.2021 bei der Kurz - zeitvermietung Wesentliches geändert: – Kurzzeitvermietung muss immer, und zwar ab dem ersten Tag, gegenüber dem Amt für Wohnungswesen durch den/die Wohnungseigentümer*in ange- zeigt werden. – Kurzzeitvermietung ist genehmigungs- pflichtig, wenn sie für mehr als insgesamt 90 Tage / Kalenderjahr erfolgen soll (für Studierende, die ihre selbstgenutzte Wohnung z.B. während eines Auslands- semesters als Kurzzeitvermietung über - lassen möchten, gibt es eine Sonderrege- lung). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berich- tes wird im Auftrag des Landes NRW ein lan- deseinheitliches Online-Verfahren entwickelt, mit dem seit 01.07.2022 die Vergabe von so- genannten „Wohnraum-Identitätsnummern“ für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen erfolgt. Seither ist: – für jede Kurzzeitvermietung in Köln eine Wohnraum-Identitätsnummer erforderlich – das Anbieten von Wohnraum in Köln zur Kurzzeitvermietung ohne eine gültige Wohnraumidentitätsnummer unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. – jede Werbung und das Verbreiten von Angeboten zur Kurzzeitvermietung in Köln ohne Wohnraum-Identitätsnummer auch durch Online-Portale oder in Publikationen unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit der Umsetzung dieser Anzeige- und Re- gistrierungspflicht soll künftig eine deutlich höhere Transparenz auf dem bislang weit - gehend anonymisierten Markt der Kurzzeit - vermietung geschaffen werden. Das bezieht sich auf die tatsächliche Anzahl und Lage der Angebote im Kölner Stadtgebiet eben- so wie auf die namentliche Benennung der Anbieter*innen. Dabei wird die korrekt erfolgte Anzeige und ggf. auch Genehmigung durch das Amt für Wohnungswesen überprüft und durch den im WohnStG NRW festgeschriebenen Daten- austausch auch die korrekte Abführung von Steuern und Abgaben von den Steuer- und Finanzbehörden leichter nachvollzogen wer - den können. Für den ohnehin angespannten Kölner Woh- nungsmarkt ist es fatal, dass durch Kurzzeit - vermietung viele Wohnungen für die dauer - hafte Wohnversorgung der Bevölkerung ver lorengehen. Die Wohnungen werden statt - dessen Tourist*innen oder auch Messe gästen insbesondere über die einschlägigen Internet- Plattformen, zum kurzzeitigen Aufenthalt an- geboten. Mit diesen tageweise abgerechneten Vermietungen werden dabei deutlich höhere Einnahmen erzielt, als mit einem ordentlichen Wohnungsmietvertrag möglich wäre. Wei- tergehende Informationen zur Entwicklung Derartige Hinweise können auch online un- kompliziert an das städtische Meldeportal https:/ /formular-server.de/Koeln_FS/ findform?shortname=56-F38_WohnRZwEnt& formtecid=3&areashortname=send_html gerichtet werden. 2020 wurden auf diese Weise bei insgesamt 661 Wohneinheiten (2021: 613) Ermittlungs- verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß ge- gen die Wohnraumschutzsatzung eingeleitet. Bei 342 Wohneinheiten (2021: 185) bezieht sich die Prüfung auf die Umwandlung von Wohnraum (z.B. auch in Ferienwohnungen), bei 278 Wohneinheiten (2021: 380) wurde ein Wohnungsleerstand überprüft. Bei den ver - bleibenden Wohneinheiten handelte es sich um eine sonstige zweckfremde Nutzung von Wohnraum. Die meisten dieser Verfahren lö- sen aufwendige Ermittlungen aus, die oftmals mehrere Monate andauern. Im Jahr 2020 wurden zu 103 Wohneinheiten (2021: 398) die laufenden Verfahren abschlossen. Für 36 Wohneinheiten (2021: 17 Wohneinheiten) wurde im Jahr 2020 die Wiederzuführung der Wohnung zu Wohnzwecken angeordnet. Bei 40 Wohneinheiten (2021: 62 Wohneinheiten) bestätigte sich der Verdacht auf Zweckent - fremdung nicht. Bei 22 Wohnungen (2021: 24 Wohnungen) lag keine Zweckentfremdung nach den rechtlichen Kriterien der Wohn- raumschutzsatzung vor. Die Zweckentfremdung von Wohnraum ohne die erforderliche Genehmigung kann nach dem WohnStG NRW und der Kölner Wohn- raumschutzsatzung mit einem Bußgeld ge- ahndet werden. Dabei kann seit 01.07.2021 eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro je Wohn- einheit festgesetzt werden. 2020 wurden insgesamt 69 Bußgeldverfahren (2021: 50) eingeleitet. Diese betreffen jeweils mindes- tens eine, können aber auch mehrere Wohn- einheiten betreffen. 2020 wurden in 24 dieser Verfahren Buß- gelder von insgesamt rd. 50.500 Euro fest - gesetzt. (2021: in 7 Verfahren Bußgelder von insgesamt rd. 79.250 Euro). Eine wachsende Rolle bei Fällen von Wohn- raumzweckentfremdung spielt in Köln (wie auch in vergleichbaren Metropolen), dass zunehmend Wohnungen als Geschäftsmo- dell dauerhaft für die Kurzzeitvermietung z. B. an Tourist*innen verwendet und damit dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Diese Nutzungen erfolgen häufig ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Neben der vielfach fehlenden wohnungs- rechtlichen Genehmigung werden beispiels- weise auch baurechtliche Bestimmungen außer Acht gelassen, die dem Schutz der Nutzer*innen dieser Wohnungen dienen. Da - neben lösen touristische Aufenthalte in Köln regelmäßig die Verpflichtung zur Zahlung der Kulturförderabgabe aus (Zuständigkeit des Steueramtes der Stadt Köln). Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 76 77 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz regulären Wohnungsmietverträgen und sind von Entwicklungen des Tourismus-Marktes unabhängig. Auch der längerfristige Leerstand von Wohn- raum verknappt das verfügbare Wohnungsan- gebot in Köln. Nach den ab 01.07.2021 gültigen Bestimmungen des WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung gilt der Leer- stand einer Wohnung dann als Zweckentfrem- dung von Wohnraum, wenn er länger als sechs Monate andauert. Diese großzügige gesetzliche Regelung ermöglicht es Eigentümer*innen von Mietwohnraum, bei einem Mieter*innenwechsel möglicherweise nötige Reparaturen und In- standsetzungen binnen sechs Monaten vorzu- nehmen, ohne wegen dieses Leerstandes das Amt für Wohnungswesen kontaktieren zu müs- sen. Auch mögliche organisatorische Probleme bei einem Mieter*innenwechsel lassen sich in dieser Frist in aller Regel ausräumen. Falls jedoch eine Weitervermietung nicht bin nen sechs Monaten erfolgen kann, sind Eigentümer*innen von Mietwohnraum nach der neuen Rechtslage dazu verpflichtet, den Leerstand ihres Wohnraumes unverzüglich dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen und dabei die Gründe für den Leerstand darzulegen und zu belegen. Auf der Grundlage dieser Angaben wird das Amt für Wohnungswesen dann ent- scheiden, ob ein länger als sechs Monate an- dauernder Leerstand (= Zweckentfremdung von Wohnraum) genehmigt werden kann, oder nicht. Das Amt für Wohnungswesen begegnet der Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine intensivierte Verfolgung aller Verstöße gegen das WohnStG NRW und die Kölner Wohn- raumschutzsatzung. Dazu wurde der Personal- bestand der Wohnungsaufsicht in der jüngsten Zeit nochmals dem steigenden Arbeitsvolu- men angepasst. des Kurzzeitvermietungsmarktes in Köln und seinen Auswirkungen auf den regulären Miet - wohnungsmarkt sind zu finden in einer im Auftrag der Stadt Köln vom Institut für Wirt - schaftspolitik der Universität zu Köln 2020 erstellten wissenschaftlichen Studie 8. Kritisch sieht die Stadt Köln dabei, dass die ursprüngliche Idee des „homesharing“ (Teilen von Wohnungen), die auf Gegenseitigkeit oder Erstattung der Selbstkosten beruht, in vielen Fällen durchökonomisiert und zu einem Ge- schäftsmodell entwickelt wurde, das zu Lasten der Wohnungsversorgung in der Stadt geht. Das konsequente behördliche Einschreiten tritt 8 „Kurzzeitvermietung in Köln – Lokale Wohnungsmarkteffekte durch plattformbasierte Kurzzeitvermietung“ , Felix Mindl, Oliver Arentz, Institut für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln, Dezember 2020 einer Verfestigung dieser Zweckentfremdung von Wohnraum entgegen. An die Umsetzung der Anzeige- und Registrierungsverpflichtung mit Vergabe der Wohnraum-Identitätsnummer ab 01.07.2022 sind dabei hohe Erwartungen geknüpft. Im Berichtszeitraum hat die Corona-Pandemie den Tourismus weltweit eingeschränkt und zeitweise zum Erliegen gebracht. Die wegge- fallene Nachfrage wird auch Auswirkungen auf die kommerzielle Kurzzeitvermietung von Pri- vatwohnungen gehabt haben. Valide statisti- sche Daten sind dazu aber nicht verfügbar. So kann letztlich nur vermutet werden, dass der Wegfall der lukrativen Erlöse aus touristischer Kurzzeitvermietung in dieser Krisensituation in einigen Fällen bei Vermietenden zu einem Umdenken zugunsten unbefristeter Wohn- mietverhältnisse geführt hat. Diese bieten zwar geringere aber dauerhafte Einnahmen aus Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Chorweiler Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Mülheim Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 78 79 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Die nachfolgenden Grafiken veranschauli- chen die statistischen Angaben für diejeni- gen Fälle, in denen die Wohnungsaufsicht aufgrund von Hinweisen ermittelt hat, ob ein Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung vorlag (Wiederzuführungsverfahren). Bezugs- größe ist hierbei immer die Anzahl der betrof - fenen Wohneinheiten. Eingeleitete Wiederzuführungsverfahren Entwicklung 2014 – 2021 (Wohneinheiten) Ergebnisse der Prüfverfahren 2020 Ergebnisse der Prüfverfahren 2021 2014 01.07 . – 31.12. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 ZE-Umwandlung (inkl. Ferienwohnungen) ZE-sonstige (z.B. Prostitution) Wiederzuführung der Wohnung zu Wohnzwecken angeordnet Verdacht auf Zweckentfremdung nicht bestätigt Wiederzuführung ohne Anordnung erreicht kein Satzungsverstoß Quelle: Amt für Wohnungswesen Quelle: Amt für Wohnungswesen 131 92 136 116 11 1 103 9 152 113 166 6 545 1 436 40 362 342 41 278 185 48 380 0 100 300 700 500 900 1.000 200 600 400 800 ZE-Leerstand 179 17 24 22 62 32 19 30 398 Wohneinheiten 103 Wohneinheiten Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 80 81 Wohnungsbestandsverwaltung Seit Januar 2015 obliegt die Kontrolle geför - derter Heimplätze der NRW.Bank. Auf diesem Wege werden die Zielgruppen der Wohnungsbauförderung dauerhaft erreicht. Es wird dafür gesorgt, dass die zulässigen Mieten im geförderten Wohnungsbestand nicht über- schritten werden. Das Amt für Wohnungswe- sen hat im Berichtsjahr 4.860 örtliche Kontrol- len von Wohnungen der Einkommensgruppen A und B durchgeführt, die der Gesetzgeber mit § 25 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-West- falen (WFNG NRW) in Verbindung mit Nr. 15 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) fordert. Insbesondere durch Ortsbesichtigun- gen, durch Hinweise von Bürger*innen, sowie bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Neube- legung von Wohnungen, erhält das Amt für Wohnungswesen Informationen über mögliche Belegungs- und Mietpreisverstöße. Bei festgestelltem Verstoß gegen die Bestim- mungen des WFNG NRW werden die Verfü- gungsberechtigten aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträglichen Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen oder mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieter*innen möglich. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann, werden Geldleistungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die Sanktionen bei Gesetzes- und Ver - tragsverstößen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen. Geldleistungen werden als öffentlich-rechtli- che Abgaben anstelle eines individuellen zivil- rechtlichen Schadenersatzes zum Ausgleich des Schadens der öffentlichen Hand erhoben, der ihr durch einen Verstoß gegen geltendes Recht entsteht. Die Leistungen werden im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land und Stadt aufgeteilt. Der Schaden besteht hier in dem Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung, die anstelle der be- stimmungswidrig verwendeten Wohnung der wohnberechtigten Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden muss. Bußgelder sollen die Verfügungsberechtigten auch dazu anhalten, künftig ihre Verpflichtun- gen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die festge- stellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahn- den. Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbe- stand für die Einleitung und Festsetzung von Sanktionen in den Verdachtsfällen erfüllt war, mussten umfangreiche Recherchen durchge- führt werden. Von den durch Ortsbesichtigun- gen und andere Maßnahmen zunächst fest - gestellten 2.399 Verdachtsfällen wurde die weit überwiegende Anzahl in verschiedenen Bearbeitungsstufen ausgeräumt (beispiels- weise Datenbereinigung oder Feststellung der Wohnberechtigung). Im Berichtsjahr 2020 wurden neun Geldleis- tungsbescheide erlassen. Daraus resultierten Forderungen in Höhe von circa 20.500 Euro. Im Berichtsjahr 2021 wurden sieben Geldleis- tungsbescheide mit einer Forderung in Höhe Wohnungsbestandsverwaltung Wohnungsbestandsverwaltung Dieser Bereich begleitet den geförderten Woh- nungsbestand nach Abwicklung der Neuför- derung von der Bezugsfertigkeit bis zum Bin- dungswegfall. Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden nach dem aktuell geltenden Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohn- raum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wahrgenommen. Neben diesen öffentlich rechtlichen Aufgaben werden auch zivilrechtli- che Tätigkeiten erledigt, die aus der Darlehens- vergabe und der grundbuchlichen Sicherung der städtischen Rechte resultieren. Wesentliche Ansprechpartner*innen sind die Verfügungsbe- rechtigen des geförderten Wohnraums. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet hier mit zahlreichen städtischen Dienststellen, der NRW.Bank, anderen Gläubiger*innen und auch den Gerichten zusammen. Bestands- und Besetzungskontrolle Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbin- dungen sichergestellt. Dieser geförderte oder als gefördert geltender Wohnraum unterliegt Kontrollen: – 30. Juni 1948 mit Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus – 01. Januar 2002 im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung und – 01. Januar 2010 nach dem WFNG NRW geförderter oder als gefördert geltender Wohnraum. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Chorweiler Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 82 83 Wohnungsbestandsverwaltung Wohnraum-Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen Die Zweckentfremdung geförderter Wohnun- gen unterliegt nach wie vor dem Genehmi- gungsvorbehalt (§ 21 WFNG NRW). Frei finan- zierter Wohnraum wird durch die städtische Wohnraumschutzsatzung vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der von circa 40.900 Euro erlassen. Von den ver - einnahmten Geldleistungen verblieb etwa ein Fünftel bei der Stadt Köln, vier Fünftel waren an die NRW.Bank abzuführen. Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte Neben der Bestands- und Besetzungskontrol- le werden auch zahlreiche andere Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausge- führt. Auch zivilrechtliche Arbeiten fallen an und städtische Ansprüche sind zu wahren. Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf Freistellungen, bekannt werdende Leerstän- de und Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen, zudem Anträge auf bauliche Änderungen oder die Bestätigung des End- termins der Zweckbindung bei vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der Fördermittel beziehungsweise beim Auslaufen der ver - einbarten Bindungsfrist. Weiterhin werden Grundbuchangelegenheiten bearbeitet, wie die Erteilung von Löschungsbewilligungen oder Abtretungen und Neuvalutierungen von vorrangigen Rechten. Zudem erfolgen Über - prüfungen der zulässigen Kostenmiete. Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist auch die Zustimmung zur Modernisierung im öf - fentlich geförderten Wohnungsbau. Gleichzeitig wird die Sicherung und Überwa - chung städtischer Rechte im Zusammenhang mit den Darlehens- und Zuschussverträgen im geförderten Wohnungsbau beziehungs- weise im Bereich der städtischen Bedienste- tendarlehen durchgeführt. Für die Verwaltung des geförderten Woh- nungsbestandes in Köln ergeben sich die Fallzahlen aus dem folgenden Schaubild. Freistellungen Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten geförderter Woh- nungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraus- setzungen für die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch im Berichtszeitraum aus dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraum- nutzungsbestimmungen. Überwiegend handelt es sich um Freistellungen von der Einhaltung der angemessenen Woh- nungsgröße oder einer Personenkreisbindung. Nur wenige wurden aufgrund der wohnungswirt- schaftlichen Verhältnisse oder aus der besonde- ren Interessenlage des Verfügungsberechtigten oder des Wohnungssuchenden erteilt. Eine Freistellung aufgrund der wohnungswirt - schaftlichen Verhältnisse wird ausgesprochen, wenn es weder den Vermieter*innen noch der Wohnungsberatungsstelle des Amtes für Woh- nungswesen – zum Beispiel aufgrund einer hohen Miete, der schlechteren Lage oder eines ungünstigen Zuschnitts der Wohnung – mög- lich ist, berechtigte Mieter*innen zu finden. Freistellungen können auch aufgrund eines berechtigten Interesses der Verfügungsbe- rechtigten oder Dritter, in diesen Fällen in der Regel mit der Auflage einer Ausgleichszah- lung, oder zur Schaffung beziehungsweise für den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen erteilt werden. Auch ein öffentliches Interesse kann eine Freistellung rechtfertigen. Gemessen an dem gesunkenen Gesamtbe- stand der geförderten Wohnungen in Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die eine Frei- stellung erteilt wurde, bei rund 0,5 Prozent. Die Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt für Wohnungswesen weiterhin beobachtet. Bearbeitungsanlässe 2020 2021 Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde 231 209 Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 3 15 Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 0 10 Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung 420 252 Bearbeitung baulicher Änderungen (zum Beispiel Ausbau von Zubehörräumen) und Mietgenehmigungen 0 0 Mietüberprüfungen 3 2 Bearbeitung von Eigentümerwechseln 47 43 Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vorrangseinräumungen und anderes) 381 190 Überwachung des Feuerversicherungsschutzes 19 21 Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren (Ausschluss beziehungsweise Bestätigung einer Wohnungsbindung) 259 256 Zustimmung zu Modernisierungen 3 4 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 84 85 Wohnungsbestandsverwaltung Prüfung, ob es sich um eine Modernisierung handelt, ist die Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung der Einsparung muss von Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für eine Modernisierung können nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um die Miete auch nach einer Modernisierung für Haushalte mit geringem Einkommen bezahl- bar zu halten, wurden für die Objekte je nach Baujahr Tragbarkeitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entsprechende Tragbarkeitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen, die keine Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeitsgrenzen werden jährlich über - prüft und gegebenenfalls angepasst. Mietpreisprüfungen Auch 2020 bzw. 2021 wurden im Bereich der Kostenmieten Mietpreisüberprüfungen durchgeführt. Anlass dieser Überprüfungen waren entweder Hinweise von Mieter*innen, die sich hilfesuchend an das Amt für Woh- nungswesen gewandt haben, oder offen- sichtlich zu hohe Mietpreisangaben von Vermieter*innen bei der Freimeldung geför - derter Wohnungen beziehungsweise bei Zins- kappungsanträgen. In einigen Fällen führten die Überprüfungen zu Erstattungen zu viel erhobener Mieten an die Mieter*innen oder zur Erhebung von Geldleistungen nach dem WFNG NRW in Verbindung mit dem Woh- nungsbindungsgesetz (WoBindG). Bei den durchgeführten Mietpreisüberprüfun- gen sind auch 2020 und 2021 wieder Miet - preisverstöße festgestellt worden. Die Verfah- ren sind noch nicht alle abgeschlossen. Die Verfolgung von Mietpreisverstößen in der Kostenmiete ist sehr zeit- und arbeitsauf - wendig. Von der Ermittlung der zulässigen Kostenmie- te bis zur Festsetzung von Geldleistungen, sofern keine Mieterstattung erfolgt, vergeht daher meist ein recht langer Zeitraum. Viele Kommunen hätten es begrüßt, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System der Kostenmiete früherer Förderfälle an das derzeitige System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre. Nach der Einfüh- rung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab 01.01. 2010 das bisherige Kostenmieten- prinzip für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert wurden, bestehen. Über die Beibehaltung des Kostenmietensystems wird nach wie vor kont - rovers diskutiert. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentums- wohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abge- schlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrich- tungen vorhanden sind, um einen Haushalt führen zu können. Erst danach kann die eigentliche Umwand- lung in eine Eigentumswohnung mittels no- tarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Gebiet der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu Vermieter*innen an der Zweckentfremdung besteht. Sollen beispielsweise große Wohn- anlagen stabilisiert oder modernisiert wer - den, wird der/dem Verfügungsberechtigten die befristete Nutzung von Wohnraum zur Abwicklung der Maßnahmen vor Ort gestat - tet. Wird eine nicht genehmigte Zweckent - fremdung festgestellt, kann diese nach den Vorschriften des WFNG NRW beanstandet und mit Sanktionen belegt werden. Ungeneh- migte Zweckentfremdungen werden in die- sem Segment aufgrund des Kontrollsystems und der vertraglichen Beziehung zwischen Eigentümer*innen und Stadt respektive Land selten festgestellt. Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen Nicht mit neuen Mitteln geförderte Moder - nisierungen von Bestandswohnungen be- dürfen nach § 11 Abs. 7 der Zweiten Berech- nungsverordnung (II. BV) der Zustimmung des Amtes für Wohnungswesen, wenn die Vermieter*innen die Kosten mietwirksam umlegen möchten. Der größte Anteil der beantragten Modernisierungen bezieht sich auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt sich aus der oben genannten Rechtsgrundla - ge in Verbindung mit deren Verwaltungsvor - schrift (VV II. BV). Wichtigster Aspekt bei der Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Nippes Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 86 87 Wohnungsbestandsverwaltung Die NRW.Bank hat im Juli 2015 die Entschei- dung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mögliche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. Somit führen die Zinsen nicht zu Kostenmietenerhöhungen. Die Förderungen nach neuem Recht mit Bewilligungsmiete und festen Steigerungssätzen sind nicht betroffen. Im April 2017 hat die NRW.Bank entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Miet - wohnungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW.Bank verzichtet auf eine Höherverzinsung dieser Darlehen und re- agiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entscheidung wird das bestehen- de Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2022 verlängert und eine langfristige und belastbare Entscheidungs- grundlage für Investierende geschaffen. In der Folge werden dadurch auch die Mieten der betroffenen Wohnungen stabilisiert. Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen in NRW ausge- gebenen Bestandsdarlehen der Mietwohn- raumförderung. Insbesondere in Fällen der Förderung durch Land und Kommune wird aber seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinserhöhung für die städtischen Darlehen unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrah- mens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Landes und der Stadt Köln, Mietpreis- und Belegungsbindungen für die einkom- mensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. erkennen, werden die nach Wohnungseigen- tumsgesetz erforderlichen Abgeschlossen- heitsbescheinigungen statistisch erfasst. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Umwandlung von geförderten Mietwohnun- gen in Eigentumswohnungen Die wenigsten geförderten Wohnungen, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungs- erklärung in Wohnungseigentum umgewan- delt und verkauft. Vielfach wird die spätere Umwandlung nur vorbereitet zur leichteren Eigentumsverteilung im Erbfall oder mit Blick auf einen absehbaren Endtermin der Bindun- gen. In den vergangenen Jahren wurden laut den vorgelegten Teilungserklärungen auch geförderte Mietwohnungen in unterschiedli- chem Umfang in Eigentumswohnungen um- gewandelt. Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Um- wandlungen im geförderten Wohnungs- bestand gemessen am Gesamtbestand gleichbleibend gering. Eine wohnungswirt - schaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang nicht mehr beizumessen. Die von den Um- wandlungswellen der Vergangenheit betroffe- nen großen Wohnungsbestände (etwa die im Zuge von Neustrukturierungen ausgelagerten Werkswohnungsbestände) sind in dieser Form nicht mehr vorhanden. Die Geschäftsmodelle der Finanzinvestor*innen, die auf geförderte Wohnungsbestände auch in Köln zugegriffen haben, sind nicht aufgegangen. Jedenfalls ist es nicht zu der befürchteten Verwertung von geförderten Mietwohnungen durch Umwand- lung in Eigentumswohnungen gekommen. Die Umwandlung einer geförderten Mietwoh- nung sowie die Veräußerung der Wohnung haben die Verfügungsberechtigten dem Amt für Wohnungswesen unverzüglich anzuzeigen. Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeits- berechnungen zu ermittelnden Einzelmieten bedürfen der Genehmigung der Bewilligungs- behörde. Beim ersten Verkauf nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung haben die jeweiligen Mieter*innen grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß Bürgerli- chem Gesetzbuch (BGB). Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.Bank Nach geltendem Landesrecht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau des alten ersten Förder - weges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsan- hebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht (WoFG, WFNG NRW) bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Verein- barungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen nach der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommuna - len Gremien ein Überdenken der Praxis für die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des Landes NRW gefordert. Gründe sind die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die teils geringe Nachfrage der Fördermittel, vorzeitige Darlehensrückzahlungen sowie die Anspannung des Wohnungsmarktes im preis- günstigen Segment. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Bickendorf Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 88 89 Wohnungsbestandsverwaltung Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpassungsdaten 2015 kämen bei einer Zinserhöhung ab dem 01.01.2016 nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt für eine Erhöhung in Betracht. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag läge bei rund 30.000 Euro jährlich. Dem gegenüber stünde aufgrund des kom- plizierten Kappungssystems ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Absprache mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Diese Entschei- dung wurde den zuständigen Ratsausschüs- sen zur Kenntnis gegeben. Da die betroffenen Baudarlehen als Tilgungs- darlehen (gleichbleibende Jahresleistung, Tilgung unter Anrechnung ersparter Zinsen) ausgegeben wurden, tritt als Nebeneffekt eine – wenn auch geringfügige – Verlänge- rung der Tilgungsdauer und damit der plan- mäßigen Zweckbindung ein. Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 2021 wurden Fördermittel für insgesamt 1.626 Mietwohnungen zurückgezahlt. Für diese Mietwohnungen wurden die Mittel vorzeitig zurückgezahlt. Im Berichtsjahr 2021 sind keine Wohnungen planmäßig aus der Bin dung gefallen. Diese unterliegen in der Regel der zehnjäh- rigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. Die Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen ist gegenüber 2020 (3.561) gesunken. In diesem Bericht fortgesetzt wird die im Jahr 2018 neu aufgenommene Prognose zur weiteren Entwicklung des wohnungswirt - schaftlich bedeutsamen Bestandes an preis- günstigen geförderten Mietwohnungen. Aus- gangswert ist der Bestand an Mietwohnungen des 1. Förderweges und des Fördertyps A der vereinbarten Förderung am 31.12.2021 (37.916 Wohneinheiten). Die Prognose beeinhaltet die Annahme, dass entsprechend der Förderzielzahl jährlich auch 1.000 neue Wohnungen bezugsfertig wer - den, also den Bestand erhöhen. In der Spalte Bindungs wegfall sind die Wohnungen erfasst, die nach heutigem Stand sicher aus dem geförderten Wohnungsbestand herausfallen und diesen entsprechend mindern werden. Bei den Wohnungen der vereinbarten För - derung (EK-Gruppe A) steht der Endtermin der Zweckbindung mit der Förderung und dem Datum der Bezugsfertigkeit aufgrund der festen Förderzeiträume (15, 20, 25 Jahre) bereits fest. Bei den nach altem Recht öffent - lich geförderten Wohnungen richtet sich der Endtermin der Zweckbindung nach der mögli- chen vorzeitigen Rückzahlung oder der plan- mäßigen Tilgung der Darlehen. Die Prognosedaten werden mit den Ist-Wer - ten des Geschäftsjahres abgeglichen und die Ergebnisse bei der Folgeprognose berück - sichtigt. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Kalk Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt 2020 2021 2020 2021 2020 2021 1 – Innenstadt 11 0 588 1.051 599 1.051 2 – Rodenkirchen 0 2 442 331 442 333 3 – Lindenthal 1 12 338 324 339 336 4 – Ehrenfeld 0 0 691 475 691 475 5 – Nippes 16 0 197 367 213 367 6 – Chorweiler 0 0 54 79 54 79 7 – Porz 0 12 137 144 137 156 8 – Kalk 0 0 106 230 106 230 9 – Mülheim 0 0 223 460 223 460 Gesamt: 28 26 2.776 3.461 2.804 3.487 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 90 91 Wohnraumversorgung Wohnraumversorgung Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen Auf der Suche nach adäquatem Wohnraum ist die Antragsannahme für Wohnberechtigungs- scheine des Amtes für Wohnungswesen eine zentrale Servicestelle für Bürger*innen. Hier erhalten sie im Rahmen der Erstberatung Informationen zu den verschiedenen Wohn- berechtigungsbescheinigungen, den Möglich- keiten selbständig Wohnraum zu finden und über Unterstützungsangebote von verschie- denen Beratungsstellen und des Amtes für Wohnungswesen. Eine Wohnberechtigungsbescheinigung kann nur erteilt werden, wenn die gesetzliche Einkommensgrenze eingehalten wird (siehe Übersicht). Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der Bescheinigung zur Zinssenkung enthalten die rechtlich zulässige Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt, angegeben mit der Zim- mer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungsgröße um ein Zimmer und 15 Quadratmeter. WBS aus anderen Bundesländern können in Köln nicht anerkannt werden. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bürger*innen mit WBS aus anderen nord- rhein-westfälischen Gemeinden können ohne weitere Registrierung durch die Stadt Köln Wohnraum suchen, da diese WBS in ganz NRW gültig sind. Quelle: Amt für Wohnungswesen Weitere Frei-/Abzugsbeträge: Für jede weitere zum Familienhaushalt (mehr als drei Personen) rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.100 Euro; zuzüglich für jedes Kind um 660 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens ein Betrag von je 12 % für gezahlte Steuern und Pflichtbeiträgen zur Renten- und Krankenversicherung vom Einkommen abgezogen. Es gibt Freibeträge für junge Ehepaare und/oder Zwei-Personen-Haushalte sowie Schwerbehinderung und/ oder Pflegebedürftigkeit. Anzahl Familienmit glieder im Haushalt Einkommensarten Einkommens- grenzen in € Jahres-Brutto einkommen maximal (circa) in € Kind/er bis zum vollendeten 18. Lebensjahr EK*-Beispiele: Abzüge in €: Beamte: 1.000,00 und 22 % Angestellte: 1.000,00 und 34 % Rentner: 102,00 und 10 % Erwerbslose: keine Abzüge (EK=Einkommen) §§ 13-15 WFNG NRW „A“-Bescheinigung §§ 13-15 WFNG NRW Überschreitung der Einhaltung der EK- Grenze EK-Grenze bis max. 40 % „B“-Bescheinigung Ein-Personen- Haushalt Beamte 19.350 25.695 35.730 Angestellte/Arbeiter 19.350 30.196 42.045 Rentner 19.350 21.554 30.312 Erwerbslose 19.350 19.302 27.090 Zwei-Personen- Haushalt (ohne Kind) Beamte 23.310 35.632 47.968 Angestellte/Arbeiter 23.310 41.938 56.505 Rentner 23.310 30.164 40.817 Erwerbslose 23.310 27.051 36.634 Alleinerziehende mit 1 Kind Beamte 24.010 36.528 49.222 Angestellte/Arbeiter 24.010 42.997 57.990 Rentner 24.010 30.942 41.908 Erwerbslose 24.010 27.750 37.617 Ehepaar mit 1 Kind Beamte 29.370 38.335 53.715 Angestellte/Arbeiter 29.370 45.339 63.300 Rentner 29.370 32.659 45.800 Erwerbslose 29.370 29.296 41.118 Ehepaar mit 2 Kindern Beamte 35.430 46.260 64.592 Angestellte/Arbeiter 35.430 54.497 76.155 Rentner 35.430 39.376 55.255 Erwerbslose 35.430 35.340 49.602 Ehepaar mit 3 Kindern Beamte 41.490 54.008 75.470 Angestellte/Arbeiter 41.490 63.655 89.010 Rentner 41.490 46.094 64.655 Erwerbslose 41.490 41.387 55.086 WBS – Voraussetzungen A – Bescheinigung Einhaltung der Einkommensgrenze + / - 0 B – Bescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze bis 40,00 % Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 40,01 % bis 60,00 % Tauschbescheinigung Bewohnen einer geförderten Wohnung unabhängig vom Überschreiten der Einkommensgrenze. WBS – Wohnungsgrößen Haushaltsgröße Zimmer Quadratmeter 1 Person 1 50 2 Personen 2 65 3 Personen 3 80 4 Personen 4 95 5 Personen 5 110 6 Personen 6 125 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 92 93 Wohnraumversorgung Die Differenz zwischen den beantragten und den ausgestellten Bescheinigungen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Ganz wesentlich schlägt hier durch, dass Wohnungssuchende Anträge einreichen, leider jedoch die Unterlagen nicht vervollstän- digen. Eine abschließende Bearbeitung ist damit nicht möglich. Seit März 2020 können Anträge auch online gestellt werden. Diese Möglichkeit wird von Antragsteller*innen ver - stärkt genutzt. Vielfach werden erforderliche Nachweise jedoch nicht mitgesendet oder im Nachgang übermittelt. Alle Wohnungssu- chenden werden darauf hingewiesen, dass eingereichte Anträge ohne weitere Unterla - gen nicht weiter bearbeitet werden. Hinzu kommt die Anzahl der Ablehnungen, zum einen aufgrund fehlender, aber unerläss- Für Haushalte, die zur Erstellung oder für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigen- tum öffentliche Darlehen in Anspruch genommen haben, wird in Kooperation mit der NRW.Bank und der städtischen Kämmerei festgestellt, welche prozentuale Unter- beziehungsweise Überschreitung der maßgeb lichen Einkommensgrenze vorliegt. Diese Bescheinigung zur Zinssenkung ist Vor - aussetzung zur Berechnung der Verzinsung von Darlehen der NRW.Bank oder der Kämmerei. Anzahl der beantragten Bescheinigungen Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen Art der Bescheinigung 2019 2020 2021 Gruppe A – Bescheinigung 13.248 14.230 15.237 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 144 95 139 II. Förderweg / B - Bescheinigung 423 455 509 Tauschbescheinigung 11 11 13 Zinssenkung 297 111 251 Art der Bescheinigung 2019 2020 2021 Gruppe A – Bescheinigung 11.289 9.623 10.467 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 144 95 139 II. Förderweg / B - Bescheinigung 416 416 482 Tauschbescheinigung 10 11 14 Zinssenkung 287 111 211 licher Aufenthaltserlaubnisse für ein Jahr, die für alle im Haushalt aufgeführten Personen beigebracht werden müssen. Gemäß § 18 Absatz 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) i.V.m. Nr. 8.1 Wohnraumnutzungsbestimmun- gen (WNB NRW) muss bei Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines eine mindes- tens einjährige Aufenthaltserlaubnis vorgelegt oder durch Nachweis der Ausländerbehörde rechtlich zuverlässig versichert werden. Dies gilt für alle haushaltsangehörigen Personen. Ist ein*e ausländische*r Wohnungsbewerber*in wohnberechtigt, jedoch der ausländerrechtli- che Status einer*eines Haushaltsangehörigen unsicher, so ist der Haushalt insgesamt nicht wohnberechtigt. Es kann kein auf den/die Wohnungsinhaber*in allein oder die übrigen wohnberechtigten Haushaltsmitglieder lauten- der WBS – unter Auslassung des nicht berech- tigten Haushaltsmitgliedes – erteilt werden. Liegen lediglich Reisepapiere oder eine Auf - enthaltsgestattung ohne Anerkennungsbe- scheid des Bundesamtes für Migration vor, kann hier kein WBS beantragt werden. Zum anderen kommt es zu Ablehnungen we- gen der Überschreitung der maßgeblichen Ein- kommensgrenzen von mehr als 60 %, sodass keine der vorliegenden Bescheinigungen A, B oder II. Förderweg ausgestellt werden kann. In den vergangenen Berichten „Wohnen in Köln“ wurden in den Darstellungen zum WBS jeweils Daten zu beantragten Bescheini- gungen zugrunde gelegt. Ab diesem Bericht erfolgt auf der Basis einer verbesserten Da - tengrundlage eine differenzierte Ausweisung nach beantragten und tatsächlich ausgestell- ten Bescheinigungen. Dringlichkeitsränge Zum 01.01.2018 wurden die bis dahin 13 Dringlichkeitsstufen, auf zwei reduziert. a) Allgemeiner WBS b) Allgemeiner WBS mit dem Zusatz: „Es besteht ein besonders dringender Bedarf; die Kriterien nach § 17 WFNG sind erfüllt. “ Diesen Zusatz erhalten die Haushalte, die in § 17 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Verbindung mit 7.3 Wohn- raumnutzungsbestimmungen (WNB) als vor - rangig zu berücksichtigen genannt werden, dies sind: – Schwangere Frauen – Haushalte mit Kindern (auch Alleinerziehende) – Junge Ehepaare (insbesondere ohne eigene Wohnung) – Ältere Menschen – Schwerbehinderte (Grad der Behinderung ab 50%) – Wohnungslose, auch Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben – Sonstige hilfebedürftige Personen, wie psy - chisch Kranke und Menschen mit Behin- derung, die aus stationären Einrichtungen entlassen werden sollen oder Wohnungssu- chende, die in unzumutbaren Unterkunfts- verhältnissen leben. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 94 95 Wohnraumversorgung Nähere Informationen zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen enthalten die folgenden Schaubilder: Damit wird den gesetzlichen Vorgaben Rech- nung getragen. Zudem werden alle Personen- gruppen, denen im WFNG eine besondere Dringlichkeit zugestanden wird, gleich behan- delt. Weitergehende Überprüfungen und die Anforderung von Unterlagen zur Einordnung in darüber hinausgehende Rangstufen entfallen. Im Jahr 2020 wurden 8.671 Bescheinigungen und im Jahr 2021 9.212 Bescheinigungen, mit Zusatz eines besonders dringenden Bedarfs aus gestellt (2019: 8.508). Im Falle konkreter Wohnungsangebote wird eine Bezugsgeneh- migung erteilt. Im Berichtsjahr 2020 waren es 2.225, im Berichtsjahr 2021 2.624 (2019: 2.620). Ausblick Der Bericht hat schon an anderer Stelle aus- geführt, dass die Lage auf dem Kölner Woh- nungsmarkt, gerade im Segment der preis- werteren, öffentlich geförderten Wohnungen, sehr angespannt ist. Hinzu kommt die Woh- nungsnachfrage durch Geflüchtete, Zuzugs- willige aus anderen Städten und Gemeinden sowie dem Europäischen Ausland, die eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Auch in den nächsten Jahren wird die Nach- frage nach preiswerten geförderten Wohnun- gen anhalten, da eine spürbare Entspannung am Wohnungsmarkt kurzfristig nicht zu er - warten ist. Neben der bereits bestehenden Möglich- keit, den WBS online zu beantragen, sollen weitere Verbesserungen des Services für Bürger*innen mit der Einführung digitaler Dienstleistungen erreicht werden. Aktuell wird die Einführung eines Bezahlsystems vor - bereitet, mit dem die Gebühren für den WBS künftig gemeinsam mit dem Einkauf in vielen Filialen des Einzelhandels in Köln bezahlt werden können. Mit der anstehenden Ein- führung der E-Akte in der WBS-Bearbeitung werden weitere Verbesserungen des Services für Bürger*innen erwartet. Zum 01.01.2022 erfolgt erneut eine Dynami- sierung der Einkommensgrenzen. Dadurch ändern sich die Einkommensgren- zen wie folgt: Erteilte WBS nach Haushaltsgröße Erteilte WBS nach Einkommensart 2020 und 2021 Erteilte WBS für spezielle Personengruppen Personenzahl im Haushalt 2019 2020 2021 1 6.129 5.390 5.724 2 2.424 1.995 2.233 3 1.379 1.149 1.313 4 1.042 890 980 5 570 465 557 6 und mehr 315 256 295 Gruppe 2020 2021 ALG II, Grundsicherung, Asylbewerberleistung 4.720 5.392 Arbeitnehmer*in 2.538 2.689 Beamt*in 35 41 Rentner*in 1.362 1.368 Selbstständige*r 95 93 Student*in 365 414 Beschäftigte*r im Minijob 55 78 Sonstige 975 1.027 Haushaltsgröße Einkommensgrenze in Euro 1 Person 20.420 2 Personen 24.600 3 Personen 30.260 4 Personen 35.920 5 Personen 41.580 6 Personen 47.240 7 Personen 52.900 Haushaltsgröße Einkommensgrenze in Euro 8 Personen 58.560 9 Personen 64.220 10 Personen 69.880 Jede weitere Person ein Zuschlag von 5.660 Kinderzuschlag pro Kind 740 Gruppe 2019 2020 2021 Schwerbehinderte GdB 50-70 % 946 904 1.089 Schwerbehinderte GdB 80-100% 1.009 914 992 Personen über 60 Jahre 2.312 2.019 2.223 Junge Familien 579 489 523 Studierende / Auszubildende 380 365 414 Minderverdiener*innen – ab 20% unter der Einkommensgrenze 10.580 8.821 9.792 Normalverdiener*innen – 19,99 % +/- 0 unter der Einkommensgrenze 1.279 1.324 1.310 Transferleistungsempfänger*innen 5.855 4.720 5.392 Deutsche 7.380 6.610 7.235 Ausländer*innen 4.479 3.535 3.867 Geflüchtete 943 528 403 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 96 97 Wohnraumversorgung Wohnungsberatung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förde- rung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) ist die Kommune angehalten, Woh- nungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaft - lichen Verhältnissen entsprechenden Woh- nung zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht. Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbe- stimmungen definieren hierzu, dass es sich nicht um eine Maklertätigkeit der zuständigen Stelle, sondern um eine Anleitung zur Eigen- initiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums handelt. Auch in Anbetracht der schwierigen Situati- on auf dem Wohnungsmarkt bietet das Amt für Wohnungswesen eine gesonderte Bera - tung und Unterstützung für Menschen an, die aufgrund einer schweren Erkrankung, einer Behinderung oder aufgrund fortgeschritte- nen Alters Probleme bei der Wohnungssuche haben. Eine Belegungsvereinbarung der Stadt Köln, die 2021 erneut um weitere fünf Jahre verlän- gert wurde, beinhaltet, dass Vermieter*innen öffentlich geförderter Wohnungen in Köln die Möglichkeit haben, sich ihre Mieter*innen aus dem Kreis der Haushalte mit WBS selbst auszusuchen. Dennoch verpflichten sie sich, die Stadtverwaltung bei der Versorgung von dringend wohnungssuchenden Bürger*innen zu unterstützen. Die Unterstützung richtet sich in erster Linie an Kölner Bürger*innen, die sich in beson- ders schwierigen Lebenssituationen befinden und dringend neuen Wohnraum benötigen. Voraussetzung ist zudem, dass eine WBS- Berechtigung gegeben ist. Benötigt ein als dringend wohnungssuchend eingestufter Haushalt Unterstützung, wird er von den Mitarbeiter*innen des WBS-Berei- ches über Möglichkeiten der Wohnungssuche in Eigeninitiative auf dem lokalen Wohnungs- markt beraten. Von Obdachlosigkeit bedroh- te Menschen finden Hilfe bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. In der Wohnungsberatung werden alle Neu- und Weitervermietungen im öffentlich geför - derten Wohnungsbestand geprüft und die Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen erteilt. Vermieter*innen werden in Fragen der Erstbelegung von Neubauten und auch sonst bei der Suche nach geeigneten Mieter*innen auf Wunsch beraten und unterstützt. Die Zahl der öffentlich geförderten Woh- nungen betrug im Berichtsjahr 2020 38.381 Wohneinheiten und im Berichtsjahr 2021 37.425 Wohneinheiten. Im Jahr 2019 waren 38.362 Wohneinheiten öffentlich gefördert. Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen Ein Ziel der Stadt Köln ist es, Bürger*innen mit besonderem Wohnraumbedarf entspre- chend zu unterstützen. Viele sind auf die Nut - zung von Rollstuhl oder Rollator angewiesen. Zu dem umfangreichen Serviceangebot der Stadt gehört daher seit Jahren ein spezielles Angebot des Amtes für Wohnungswesen für wohnberechtigte Haushalte, die eine rollstuhl- gerechte oder zumindest barrierefrei zu- gängliche Wohnung benötigen. Die Beratung und Wohnraumvermittlung für Menschen mit Behinderung ist in der „Zentralen Bera - tungsstelle für behindertengerechtes Woh- nen“ angesiedelt. Die Beratungsstelle ist seit September 1998 erfolgreich tätig und konnte bereits vielen Menschen mit Behinderung geeigneten Wohnraum anbieten. Die ratsuchenden Menschen mit Behinderung werden dort zunächst darüber informiert, dass sie zur Vermittlung in eine geförderte barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Hierfür wird Hilfestellung bei der Antragstel- lung angeboten. Die Beantragung kann direkt vor Ort erfolgen. Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstel- len für Menschen mit Behinderung in Köln, zu Vermieter*innen, Bauträger*innen und Investor*innen sowie der Informationsaus- tausch mit diesen und deren Beratung zum behindertengerechten Wohnen sind Aufga - ben der Beratungsstelle. Eine enge Kooperationspartnerin des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln ist die „Beratungsstelle für Wohnungswechsel – wohn mobil“ bei der „PariSozial gGmbH Köln“ , durch deren Leistungen das Angebot der Stadt Köln ergänzt wird. Zugunsten dringend zu versorgender Wohnungssuchender be- Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Kalk Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 98 99 steht eine gute Vernetzung. Diese Beratungs- stelle bietet unter anderem Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Umzugsmanage- ment und bei Behördengängen an und stellt Verknüpfungen zu dem weiteren Leistungsan- gebot von wohn mobil, der „Beratungsstelle für Wohnraumanpassungen“ her. Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung, son- dern auch deren Lage und der Stadtteil sind für die Menschen wichtig. Die barrierefreie Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Infrastruktur vor Ort sind für sie von großer Bedeutung. Viele der Wohnungssu- chenden bevorzugen einen Verbleib in ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem vertrauten Dienstleistungsnetz (Arztpraxen, Pflegediens- te und Einrichtungen). Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfestellungen sind oft an das bisherige Wohnviertel gebunden. Diese Anforderungen stellen für die Hilfe bei der Wohnungssuche Herausforderungen dar, die trotz großer Kreativität und intensivem Einsatz nicht immer mit einem passenden Wohnungsangebot abgeschlossen werden können. Trotz der schwierigen Ausgangslage konnten auch im Berichtsjahr 2020 56 Haus- halte und im Jahr 2021 59 Haushalte mit einer rollstuhlgerechten Wohnung versorgt werden. Wohnungsvermittlung für Senior*innen Eine besondere Unterstützung bietet das Amt für Wohnungswesen bei der Wohnungssuche für Menschen ab 60 Jahren an, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind. In Zusammenarbeit mit wohn mobil besteht das Ziel, ältere Menschen hierbei zu beraten, ge- eigneten geförderten Wohnraum anzubieten und Kontakt zu den Kölner Wohnungsanbie- tenden herzustellen. Der Bestand an öffentlich geförderten Senior*innenwohnungen war im Berichtsjahr 2020 4.375 Wohneinheiten und im Jahr 2021 4.502 Wohneinheiten (2019: 4.458 Wohnein- heiten) groß. Eine spezielle Förderung solcher Wohnun- gen gibt es jedoch seit 2007 nicht mehr, weil mittlerweile alle Neubauwohnungen im geför - derten Bereich verpflichtend barrierefrei und viele Wohnhäuser zudem auch mit Aufzug gebaut werden. Dadurch sind sie für Wohnbe- rechtigte aller Altersgruppen geeignet. Aufgrund der hohen Gesamtnachfrage wird es herausfordernd sein, auch der wachsen- den älteren Generation beratend zur Seite zu stehen und sie altersgerecht mit Wohnraum zu versorgen. Wohnberechtigungsscheine für rollstuhlgerechte Wohnungen 2019 2020 2021 Wohnungssuchende Haushalte für rollstuhlgerechten Wohnraum 286 229 237 Anzahl der Umzüge in rollstuhlgerechten Wohnraum 90 56 59 Besondere Wohnformen Die Nachfrage nach besonderen Wohn- formen, Mehrgenerationenwohnen sowie gemeinschaftlichem Wohnen ist in Köln unverändert hoch. Bei unterschiedlichen Gemeinschaften, aber auch Investor*innen, bestehen viele interessante und konkrete Planungen zu dieser Art des Wohnens. Die Stadt Köln hat bereits 2019 auf diese Nachfrage reagiert. So konnten Anfang 2020 zwei neue Stellen beim Amt für Wohnungs- wesen mit dem Ziel eingerichtet werden, innovative Ansätze für neue Wohnkonzepte in Köln zu identifizieren und hieraus eine führen- de Idee urbanen und nachhaltigen Lebens in Köln zu gestalten. Hierbei spielen eine nach- haltige Nutzung, die Vielfalt in den Quartieren und insbesondere der Mensch in allen Le- benslagen eine große Rolle. Dabei sollen vor - rangig Menschen mit erschwertem Zugang zu Wohnraum unterstützt werden. Auf dieser Grundlage entstanden verschiedene Ansätze und Visionen, wie zum Beispiel: „An einem großen Tisch im Garten sitzen Menschen jeden Alters, unterschiedlicher Nationalität und Herkunft sowie Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit und essen gemeinsam, reden und lachen. Gleich daneben arbeiten die Nachbar*innen von jung bis alt gemeinsam im Gemüsegarten oder in der Gemeinschaftswerkstatt. Die Möglich- keiten und Chancen des Homeoffice können durch eine intelligente Planung der Räume wie selbstverständlich genutzt werden. Die Älteren „werden gebraucht“ und fühlen sich lebendig. Jugendliche spielen hinter dem Haus auf der Wiese und die Kleineren fahren unbeschwert mit ihren Fahrrädern durch die autofreien Bereiche. Die Häuser sind ökolo- gisch nachhaltig erbaut. Überhaupt ist Nach- haltigkeit in allen Bereichen ein wichtiges Thema. Wohnen und Arbeiten unter einem Dach sind liebgewonnene Vorteile. Auch die Veedelsnachbar*innen sind gern gesehene Gäste und können Gemeinschaftseinrich- tungen wie z.B. die Turnhalle nutzen. Vielfalt, Miteinander und gegenseitige Unterstützung werden großgeschrieben… “ Der zuständige Bereich „Besondere Wohnfor- men“ hat hierfür in den Jahren 2020 und 2021 in vielen Dialogen mit Menschen gesprochen und dabei von den Sorgen und Nöten im Zu- sammenhang mit dem „Gut“ Wohnen und auch von den Wünschen nach einer anderen Art des Wohnens bzw. einer Alternative zum eher anonymen Wohnen erfahren. Zahlreiche un- terschiedlich ausgerichtete Wohnprojekte und Wohnkonzepte in Köln, aber auch im Umland und bundesweit, konnten kennengelernt wer- den. Besonders hervorzuheben ist eine Exkur- sion mit dem Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Haus der Architektur Köln (hdak) nach Tübingen, wo sehr vielfältige, besondere und innovative Wohnkonzepte um- gesetzt wurden, die durchaus auch als Vorbild für Köln fungieren können. Gerade auch das Thema Wohnraum für Menschen mit Unterstüt- zungsbedarf wurde dort beispielhaft umgesetzt und ist bereits fester Bestandteil der Wohnkon- zepte. Bei verschiedenen Seminaren und Ver- anstaltungen wurde ein fundiertes Wissen zum Thema besondere Wohnformen erarbeitet so- Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 100 101 Besondere Wohnformen wie ein weitreichendes Netzwerk, auch außer- halb der Stadtgrenzen Kölns, gebildet. In 2021 wurde diese Grundlagenarbeit intensiv weiter- geführt. Aus den einzelnen Ansätzen und Visio- nen wurde ein Konzeptentwurf für ein urbanes und nachhaltiges Wohnen in Köln erstellt, das in 2022 im Hinblick auf innovative Wohnkon- zepte, insbesondere für Menschen mit Unter- stützungsbedarf, weiterentwickelt werden soll. Das erste Halbjahr 2021 war geprägt durch ein gemeinsames Verwaltungsmanagementpro- jekt der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSAPV NRW) und dem Bereich „Besondere Wohnformen“ . Studierende des Masterstudiengangs Master of Public Management haben sich ausführlich mit dem Thema „Innovative Wohnformen – Zu- kunftsorientiertes, urbanes und nachhaltiges Wohnen in der Stadt Köln“ beschäftigt und einen umfangreichen und detaillierten Projekt- bericht zu diesem Thema erarbeitet. „Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln“ Das Projekt Wohnen für Hilfe – Wohnpart - nerschaften in Köln wurde 2005 unter Betei- ligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Es handelt sich um ein Gemeinschaftspro- jekt mit der Universität zu Köln. 2009 hat die Stadt Köln die Finanzierung des bis dahin aus Landesmitteln geförderten Projektes über - nommen. Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssu- chenden Studierenden in eine Wohnpartner - schaft mit Kölner Bürger*innen, die in einer großen Wohnung oder in einem großen Haus wohnen und Unterstützung im Alltag benöti- gen. Anstelle von Mietzahlungen unterstützen die Studierenden ihre Wohnpartner*innen im Alltag, zum Beispiel durch Einkäufe, Hilfe im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder bei der Gartenarbeit. Ebenso leisten sie ih- nen Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die Studierenden etwa so viel Hilfe in Stunden im Monat leisten, wie sie Quadratmeter bewoh- nen. Pflegeleistungen sind als Ausgleich für das Wohnen ohne Miete ausgeschlossen. Wohnen für Hilfe basiert auf wissenschaftli- chen Erkenntnissen über die gesellschaftliche Entwicklung. Ziel ist, individuelle Wohnformen angepasst an unterschiedliche Bedürfnisse und Altersgruppen zu gestalten und gleich- zeitig die Kooperation der Generationen zu fördern. Ein positiver Nebeneffekt einer jeden Wohnpartnerschaft ist, dass die Studierenden für die Dauer der Wohnpartnerschaft keinen anderen Wohnraum in dem ohnehin ange- spannten Segment der preiswerten Wohnun- gen in Köln benötigen. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse daran, dass sich die Studierenden in der Stadt wohl fühlen und sie ihre persönliche und berufliche Zukunft auch nach Abschluss ihres Studiums in Köln suchen. 2009 wurde eine Ausweitung des Projektes vorgenommen. Seither können nicht nur Senior*innen, son- dern auch Alleinerziehende sowie Familien und Menschen mit Behinderung Studieren- den Wohnraum im Rahmen einer Wohnpart - nerschaft anbieten. Nach wie vor stellt aber die Gruppe der Senior*innen die Mehrzahl der Wohnraumanbietenden dar. Dies lässt sich damit begründen, dass diese Alters- gruppe nicht nur Unterstützung im Alltag sucht, sondern auch soziale Kontakte, die sich zum Beispiel durch den Verlust ihrer Lebenspartner*innen reduziert haben. Die Sorge vor dem Verlust ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ist zudem Grund für die Aufgeschlossenheit älterer Menschen für diese alternative Wohnform. Aber auch die gute Kooperation mit der Seniorenvertre- tung der Stadt Köln und den Seniorennetz - werken trägt dazu bei, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Wohnraumanbieter*innen Senior*innen sind. Neben 42 Senior*innen wurden im Jahr 2020 u.a. auch wieder Fami- lien und Menschen mit Behinderung für das Projekt registriert. Insgesamt wurden 88 Studierende im Jahr 2020 in die Kontaktdatenbank aufgenommen und 71 interessierte Wohnraumanbieter*innen registriert. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass weniger Studierende aufgrund von Online-Vorlesungen neuen Wohnraum in Köln gesucht haben. Dennoch haben es die Koordinator*innen des Projektes mit über 100 Vermittlungsversuchen geschafft, dass 38 Wohnpartnerschaften zustande gekommen sind. Im Jahr 2021 waren es 96 Studierende, die in die Kontaktdatenbank aufgenommen werden konnten und 88 Wohnraumanbieten- de, die registriert wurden. Dabei ist festzu- stellen, dass ein Viertel der neu registrierten Wohnraumanbietenden der Altersgruppe der 20 bis 59 Jährigen zuzuordnen ist und Wohnen für Hilfe somit nicht mehr nur als Wohnform für Senior*innen interessant ist. Es konnten insgesamt 121 Vermittlungen initi- iert werden, die zu 47 Wohnpartnerschaften geführt haben. Wohnen für Hilfe gibt es in über 34 deutschen Städten und Landkreisen Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln – ist deutschlandweit die einzige Koope- ration zwischen einer Stadt und einer Univer - sität in diesem Segment und wird mit großem Interesse beobachtet. Das Kölner Projekt hat hier weiterhin eine Vorreiterrolle. Anders als in anderen deutschen Städten findet die indi- viduelle Kontaktvermittlung und Begleitung der Wohnpartnerschaften durch erfahrene Diplomheilpädagog*innen statt, ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projektes. Wohnen für Hilfe existiert aber nicht nur in Deutschland, sondern wird auch in vielen Ländern weltweit durchgeführt (u.a. USA, Neuseeland und Großbritannien). Ausgezeichnet wurde das Kölner Projekt und auch Wohnen für Hilfe Deutschland bereits mehrfach mit Preisen und Ehrungen, zuletzt mit dem Demografie Excellenz Award in der Kategorie „fremd & heimisch“ . Seit der Gründung im Jahr 2009 wurden in Köln bereits 846 Wohnpartnerschaften ge- schlossen. Diese Art des Zusammenwohnens hat sich in Köln längst etabliert. Wie „Gemeinsam Woh- nen – den Alltag erleich- tern“ funktionieren kann, zeigt ein kurzer Film- beitrag, zu finden auf der Homepage der Univer- sität zu Köln unter www. hf.uni-koeln.de/39937. Weitergehende Informa - tionen zu Wohnen für Hilfe sind im Internet auf der Seite der Humanwis- senschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln unter www.hf.uni-koeln. de/33042 zu finden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 102 103 Besondere Wohnformen Da Wohnen für Hilfe ein wichtiger Bestandteil bei der Wohnraumversorgung von Studieren- den ist, fördert die Stadt Köln das Projekt mit einer Zuwendung für Personal- und Sach- kosten. Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil Aufgabe der Beratungsstelle für Woh- nungswechsel bei wohn mobil ist es, Kölner Bürger*innen ab dem 60. Lebensjahr und/ oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung dabei zu unterstützen, eine ihren Bedürf - nissen entsprechende Wohnung zu finden, sofern das Alter und/oder eine körperliche Einschränkung den Verbleib in der aktuel- len Wohnung nicht zulässt. Dies umschließt ebenso Familien mit einem oder mehreren behinderten Kindern. Die Ratsuchenden erhalten sowohl tele- fonisch, bei Hausbesuchen sowie im Büro Unterstützung durch umfangreiche Informa - tionen und persönliche Beratung zum Thema Wohnungssuche und Umzug in eine barriere- freie oder behindertenfreundliche Wohnung. Das umfassende Unterstützungsmanagement beinhaltet neben diverser Antragstellungen zur Finanzierung eines Umzugs auch die Begleitung zu den Wohnungsbesichtigungen und zu den Behörden, wenn die Betreffenden aufgrund ihrer gesundheitlichen oder privaten Situation nicht in der Lage sind, diese not - wendigen Wege alleine zu bewältigen. Die Beratung durch wohn mobil ist für alle Kölner Bürger*innen kostenfrei und unabhän- gig. In Kooperation mit der Wohnungswirt - schaft und dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln, welches die Arbeit mit einer Zu- wendung zur Finanzierung von erstmals drei anstatt zwei Berater*innen-Stellen ab Januar 2020 unterstützt, gelang es im Jahr 2020 insgesamt 85 Ratsuchenden, im Jahr 2021 102 Ratsuchenden, zu neuem Wohnraum zu verhelfen und/oder den Umzug zu organi- sieren. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2020 und 2021 pro Jahr über 700 telefoni- sche, umfassende Erstberatungen sowie über 500 Umzugsberatungen bearbeitet. Die Zahl der Anfragen durch Ratsuchende hat im Ver - gleich zum Jahr 2019 zugenommen, obwohl die Bedingungen durch die Corona-Pandemie erschwert wurden. Neben der Hauptzielgrup- pe, den über Sechzigjährigen, fragen weiter - hin vermehrt Familien mit mehreren Kindern, in Wohnungsnot geratene Personen und Menschen mit Migrationshintergrund an. Der erhöhte organisatorische und administrati- ve Aufwand konnte durch die Unterstützung durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln mit der Schaffung der zusätzlichen Stelle ab dem Jahr 2020 für den Bereich Woh- nungswechsel geleistet werden. Im Jahr 2020 wurde ein Neubauprojekt in Köln Höhenhaus, Von-Ketteler-Straße 24, fertiggestellt. Dieses Neubauprojekt verfügt unter anderem über barrierefreien Wohnraum, so dass mit Unterstützung von wohn mobil und der guten Zusammenarbeit mit der Stadt Köln dort beratende Wohnungssuchende ein neues Zuhause finden konnten. Die verschiedenen Formen der Öffentlich- keitsarbeit von wohn mobil leben vorwiegend von der Teilnahme an vielfältigen Veranstal- tungen, in deren Rahmen mit Vorträgen und Informationsständen zu den Möglichkeiten der Wohnraumanpassung bei körperlicher Beein- trächtigung und/oder Demenz, zur Sturzpro- phylaxe und zu Hilfen bei einem erforderlichen Wohnungswechsel interessierte Bürger*innen und pflegende Angehörige erreicht werden sollen, sowie auch Senior*innengruppen, Mitarbeiter*innen verschiedenster Einrichtun- gen im Bereich der sozialen Arbeit sowie im medizinischen und pflegerischen Bereich, aber auch Vermieter*innen und Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft. Diese Veranstaltungen mussten aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt oder verschoben werden. Vereinzelt konnten jedoch über Telefonaktionen oder Ver- teilung von Taschen, gefüllt mit Infomaterial, weitere Interessierte erreicht werden. Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA) Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbstän- diger Wohn- und Hausgemeinschaften Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selb- ständiger Wohn- und Hausgemeinschaften mit Älteren hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Rahmen der Altersfürsorge die Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren und jüngeren Menschen zu fördern und diese zu begleiten. Organisiert ist diese Arbeitsge- meinschaft im Verein „Neues Wohnen im Alter e.V. “ mit Sitz in Köln. In beiden Jahren 2020 und 2021 wurden jeweils über 120 Menschen individuell, per - sönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch per Video-Konferenz beraten und beglei- tet. Anfang des Jahres 2020 konnte noch in Präsenz die Auftaktveranstaltung für Wohn- projekt-Interessierte stattfinden, danach erreichte der Verein bis Ende 2021, aufgrund der Corona-Pandemie im digitalen Bereich, über Netzwerktreffen, Teilnahme an Fachver- anstaltung, Fachinterviews, Vorträge, Runder Tisch etc., nach eigenen Angaben über 1000 weitere Personen. Der Runde Tisch trifft sich etwa alle 2 Monate. Inzwischen wurde eine eigene E-Mail Adresse zur Kontaktaufnahme dafür eingerichtet: runder-tisch@nwia-ev.de. Dort treffen sich Aktive aus bestehenden Pro- jekten mit Menschen aus planenden Gruppen zum Erfahrungs- und Wissensaustausch. Der Runde Tisch hat sich mit einem „Statement- Video“ am Kölner Wohnprojektetag Ende Juni 2021 beteiligt. Weitergehende Informatio- nen zu wohn mobil sind im Internet auf der Seite der PariSozial – gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in Köln, www.parisozial-koeln.de unter der Navigation „wohn mobil“ zu finden. Dieses ist in der Wohnbörse der Vereins-Website abrufbar: www.nwia.de/ wohnprojekteb%C3%B6rse ebenso auf dem YouTube über den Kanal des hdak: www.youtube.com/ watch?v=VTzNHBGqa6c Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 104 105 Besondere Wohnformen Im Jahr 2021 war eine erhöhte Frequenz von Anfragen auch jeweils rund um die Publi- kationen, an denen NWiA beteiligt war, be- ziehungsweise in denen der Verein genannt wurde, zu verzeichnen. Hier gab es in den Wochen nach dem Erscheinen der jeweiligen Publikation bis zu 20 Anfragen die Woche. Neue Besonderheiten im Beratungsgesche- hen 2021 waren beispielhaft. So wurde eine Beratung durchgeführt, in der es um eine Immobilie in der Kölner Innenstadt ging, die in eine Stiftung überführt und auf Dauer an günstigen bzw. gemeinschaftlichen Wohn- raum gebunden werden sollte. Auch in einem solchen Fall konnte durch die gute Zusam- menarbeit mit dem Bereich Besondere Wohn- formen weitere Unterstützung angeboten werden und u.a. Kontakt zur Stiftungsverwal- tung der Stadt Köln hergestellt werden. Weiterhin fand eine Beratung statt, bei der es um ein bisher für die Betreuung von Pflege- kindern genutztes Eigenheim ging, welches nun eventuell für eine Älteren-WG zur Verfü- gung gestellt werden könnte. Aber auch mehrere Interessierte aus Einzel- beratungen wurden zu einer möglichen Pro- jektgruppe für eine „WG50plus“ zusammen- geführt. Die Anzahl der Einzelpersonen ab Mitte 50, die über Alternativen zur ihrer ak - tuellen Wohnform nachdenken, nimmt in der Beratung stetig zu. Daher hat NWiA mit der GAG im Sommer 2021 erste Sondierungs- gespräche geführt. Es besteht Interesse an einem Neubau-Vorhaben mit Grundriss einer Pflegewohnung mit 8 bis10 Apartments, um eine solche Älteren-WG zu realisieren. Ein zusätzliches Projekt des Vereins ist „Digi- Wohn – Ein interaktives Wohnprojekte-Portal für Köln“ . Dieses Vorhaben wird von der Stif- tung Wohlfahrtspflege NRW gefördert und ist auch für die Stadt Köln relevant, da mit diesem Projekt Mitte 2022 ein Portal für in- novative, gemeinschaftliche und nachhaltige Wohnformen in der Region Köln an den Start gehen wird. Der Bereich Besondere Wohnfor - men wurde von Anfang an in diesem Projekt involviert und ist an der Entwicklung dieses Portals beratend beteiligt. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln fördert den Verein Neues Wohnen im Alter mit einer Zuwendung zur Finanzierung von einer Berater*innen-Stelle in Teilzeit. Weitergehende Informationen zur Arbeit des Vereins „Neues Wohnen im Alter e.V. “ sind im Internet unter www.nwia.de zu finden. Im März 2020 startete NWiA e.V. eine Um- frage unter Kölner Wohnprojekten, wie diese mit der Corona-Situation umgehen, die auch durch das Forum Gemeinschaftliches Woh- nen e.V. republikweit gestreut wurde. Diese ergab, dass sich gerade ältere Menschen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten durch- weg sicherer und weniger einsam fühlen als allein wohnende Bekannte. Der Verein engagiert sich gemeinsam mit über 20 weiteren erstunterzeichnenden Orga - nisationen in dem im Januar 2020 gegrün- deten Mehr-als-Wohnen-Bündnis. Dieses will dazu beitragen, den Kölner Immobilienmarkt wieder stärker am Gemeinwohl der Stadtge- sellschaft auszurichten. Im September 2020 feierte der Verein 35-jähriges Vereinsjubiläum. Knapp 20 Netzwerkpartner*innen schickten anhand von vorher an sie gerichteten Fragen Gruß- botschaften. Das Amt für Wohnungswesen beteiligte sich sehr gerne an dieser Geburtstags-Aktion und beantwortete die gestellten Fragen wie folgt: Was verbindet Sie mit NWiA e.V.? … das gemeinsame Ziel, den Menschen aller Generationen mit und ohne Hilfebedarf in Köln ein eigenständiges und selbstbestimm- tes Leben in der eigenen Wohnung und im vertrauten Veedel zu ermöglichen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dieses Ziel seit 2019 auch finanziell unterstützen und so- mit die wertvolle Arbeit des Vereins für alle Kölner*innen sichern konnten. Was wäre anders, wenn es NWiA nicht gäbe? NWiA e.V. leistet seit 35 Jahren sehr erfolg- reiche Pionierarbeit für ein gemeinschaft - liches und selbstbestimmtes Leben in Köln. Die hohe fachliche Kompetenz, das intensive ehrenamtliche und selbstorganisierte Engagement sowie das umfangreiche Bera - tungs- und Unterstützungsangebot des Vereins hat maßgeblich dazu beigetragen, dass wir heute in Köln eine breite Landschaft an neuen Wohnformen haben. Gleichzeitig trägt NWiA durch seine Arbeit dazu bei, dass die Bereitschaft der Menschen sich im Veedel zu engagieren sowie Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen, stark gestiegen ist. Eine tolle Leistung aller Vereinsmitglieder, für die ich mich ganz be- sonders bedanke. Was wünschen Sie NWiA für die nächsten 35 Jahre? Die besondere Stärke des Vereins ist es, den vielen Ratsuchenden, die neue Wege beim Wohnen beschreiten wollen, mit fundierter Sachkenntnis zur Seite zu stehen, Mut zu geben und bei der Umsetzung auch aktiv zu unterstützen. Diese wichtige Rolle weiterhin so gut übernehmen zu können und in Köln Angebote zu entwickeln, die sehr nah an den Bedürfnissen der Menschen sind, das ist mein Wunsch für die nächsten 35 Jahre. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dies gemein- sam schaffen. Mit einem Hauptreferenten, Daniel Fuhrhop, wurde ein ausführliches Video-Interview geführt (abrufbar auf der Internetseite www.nwia.de unter der Navigation Verein-35 Jahre NWIA). Anlässlich des Kölner Wohnprojekte-Tages am 26. Juni 2021 führte NWiA mit dem Leiter des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln, Herrn Josef Ludwig, ein interessantes Interview, welches auf der Seite von „Neues Wohnen im Alter“ www.nwia.de/ fachgespr%C3%A4che/ aufgerufen werden kann. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 106 107 Mehrgenerationenwohnen/Gemeinschaftliches Wohnen haben die Initiator*innen den Verein Ledo ins Leben gerufen. Der Name setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Selbsthilfegruppen Lebensbogen und doMS zusammen. Ziel von Ledo war die Einrichtung eines Mehrgenerati- onenprojekts für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Behinderung: Barrierefrei vom Keller bis in die Köpfe war und ist das Motto geblieben. Gemeinsam mit der GAG wurde das Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf dem früheren Siemens-Gelände in Köln-Niehl reali- siert. Fast 90 Menschen zwischen wenigen Wochen und fast 80 Jahren leben in den 64 preisgebundenen Wohnungen. Einmal im Mo- nat finden die Haustreffen in dem 75 Quadrat - meter großen Gruppenraum im Erdgeschoss statt. Hier wird über aktuelle Themen infor - miert, gemeinschaftliche Vorhaben werden besprochen und Aktivitäten organisiert. Wei- terhin gibt es einen zweiten Gemeinschafts- raum, welcher auch als Gästewohnung ge- nutzt wird. Mittlerweile setzt Ledo auch starke Impulse für das ganze Quartier in Köln-Niehl. Der Verein setzt sich für barrierefreie Mobili- tät ein, arbeitet mit der benachbarten Kinder - tagesstätte zusammen und engagiert sich im Garten Club der GAG. www.ledo-wohnen.de Nach dem Start mit Ledo im Jahr 2009 hat die GAG mittlerweile sechs weitere gemein- schaftliche Wohnprojekte mit unterschied- lichen Bewohner*innenvereinen erfolgreich umgesetzt, davon fünf gefördert von der Stadt Köln im Rahmen der Pilotprojekte. Das neueste Projekt befindet sich in Köln- Kalk und wurde 2021 durch die Mieter*innen des Vereins futur 3 bezogen. In Kalk, einem lebendigen Stadtteil mit vielen Möglichkeiten, errichtet die GAG auf einem früher indus- triell genutzten Areal ein vielfältiges neues Wohnquartier. Auch ein altersgemischtes Wohn- und Kulturprojekt findet hier ein neu- es Zuhause unweit der Kalker Hauptstraße. Gemeinsam mit dem Bewohner*innenverein futur 3 wurden die Planungen vorangetrieben. Zusätzlich zu den insgesamt 24 Wohnungen gibt es einen großzügigen Gemeinschaftsbe- reich. Das Haus ist nun ein Begegnungsort – auch für Menschen von außerhalb, insbeson- dere aus dem Stadtteil. Das Zusammenleben soll durch Kommunikation und Austausch, gegenseitige Hilfe, gemeinsame Mahlzeiten und Veranstaltungen gefördert werden. In ei- ner selbstorganisierten Gemeinschaftsküche wird z.B. regelmäßig für viele gekocht. www.futur3.koeln Darüber hinaus wird es in Bickendorf ein weiteres Projekt mit dem Verein WohnBunt geben, welches in 2023 an den Start gehen wird. Weitere gemeinschaftliche Wohnprojek - te werden seitens der GAG in Zukunft ange- strebt. Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen Eine sich wachsender Beliebtheit erfreuende Alternative zu den herkömmlichen Pflegeein- richtungen ist die ambulante Wohngemein- schaft. Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rah- men mit maximal zehn Wohneinheiten inner - halb einer großen Wohnung mit integrierten Gemeinschaftsflächen. Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, ist eine 24-Stunden-Betreuung gewährleis- tet und pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen haben in der Wahl des Pflege- Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen Die Stadt Köln hat auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2005 ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohn- projekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde ein Fokus auf die Ausweitung innova - tiver Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem Ziel, den sich durch demografischen Wandel verändernden Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig sollte das Modell als Anreiz für Wohnungs- baugesellschaften und private Investoren dienen, in Köln weitere geförderte oder frei- finanzierte generationenverbindende oder gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen. Langfristiges Ziel ist die Umsetzung solcher Wohnprojekte in allen Kölner Stadtteilen. Mittelfristig ist der Bau von mindestens einem Projekt je Stadtbezirk geplant. Das damals zur Verfügung gestellte Budget von 850.000 Euro wurde für fünf Pilotprojekte aufgebraucht. Die Mehrgenerationen-Wohnprojekte befinden sich in den Kölner Stadtteilen Niehl, Nippes, Ehrenfeld, Poll und Höhenberg. 50.000 Euro flossen in den Aufbau und die Begleitung der Projektgruppen durch eine professionelle Gruppenmoderation. Zusätzlich wurde jeweils ein Gemeinschaftsraum auf 20 Jahre vorfi- nanziert und ein Investitionskostenzuschuss für jede Wohneinheit gewährt. Investor war die GAG Immobilien AG (GAG), die in enger Zusammenarbeit mit den Projektgruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Es hat sich ge- zeigt, dass die Umsetzung solcher Projekte ganz wesentlich davon abhängig ist, dass ge- eignete Investor*innen zur Verfügung stehen. Sehr wichtig ist zudem die Unterstützung mit Fördermitteln beziehungsweise die Bereit - stellung geeigneter Grundstücke. Gemeinschaftliches, aktives Leben eines Mehrgenerationenhauses findet im von der GAG errichteten Waldbadviertel in Köln-Ost- heim statt. Träger ist der gemeinnützige Verein Lebensräume in Balance. Die Bewohner bezo- gen das Haus 2017 und lassen die Menschen der Umgebung an ihren Aktivitäten teilhaben. Sie engagieren sich ihrerseits bei den Initiati- ven im Stadtteil, denn das Miteinander hebt die Lebensqualität. Der multifunktionale Gemein- schaftsraum mit Gästezimmer und der großzü- gige Garten mit Pavillon bieten viele Möglich- keiten. Der Verein übt sich im wertschätzenden Umgang miteinander, dieser soll in Konfliktsi- tuationen die Gemeinschaft zusammenhalten. Das Projekt besteht aus 34 Wohnungen, die freifinanziert oder preisgebunden sind in den Einkommensgruppen A und B. Die Bewohner*innen sind offen für unter - schiedliche Lebensformen und für Menschen mit Behinderung. www.lebensraeume-in- balance.de Gemeinsam und eigenverantwortlich wohnen: Das funktioniert beispielsweise im nunmehr 12. Jahr beim Pilotprojekt Ledo in Köln-Niehl. Das Projekt zählte zu den ersten Projekten in Köln und die meisten Mieter*innen der ers- ten Stunde wohnen immer noch dort. 2003 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 108 109 dienstes Entscheidungsfreiheit. So bleibt trotz körperlicher und psychischer Einschrän- kungen dem Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Individualität erhalten. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Wohngemeinschaf - ten in Köln für unterschiedliche Zielgruppen deutlich vergrößert. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Die Betreuung ist speziell auf die Bedürf - nisse der zu betreuenden Menschen zuge- schnitten. Da sie aktiv in die Gestaltung ihres Alltags einbezogen werden, können sie ihre persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten stabilisieren und länger erhalten. Die Wohn- gruppen für jeweils acht Personen haben eine Größe von rund 360 m² . Die Zimmer haben eine Größe von 14 bis 33 m² . In jeder Wohn- gemeinschaft haben alle Mitbewohner*innen ein eigenes Zimmer, das sie sich individuell einrichten können. Die meisten Zimmer ha - ben ein eigenes Bad und einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Gemeinschaftsräume werden auch gemeinschaftlich eingerichtet. Die Küche wird meist von den Vermietenden vorgehalten. Die Gärten werden als Sinnes- gärten angelegt und gefördert. Solche Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Vingst, Bickendorf, Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Hum- boldt-Gremberg plant die GAG Immobilien AG derzeit eine entsprechende Wohngruppe mit zehn Personen. Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung Eine weitere Form ambulanter Wohngruppen gibt es für Menschen mit Behinderung. Das Raumprogramm ist ähnlich wie bei den De- menzwohngruppen. Die Wohngruppengröße variiert zwischen vier und acht Personen. In der Regel wird auch hier eine 24-Stunden- betreuung vorgesehen. Tagsüber gehen die Bewohner*innen vielfach in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Die Menschen werden täglich durch einen Träger betreut. Diese Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Niehl, Vingst, Merheim, Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. Weitere Projekte dieser Art sind in Planung. Ambulante Wohngruppen für Jugendliche Diese Wohnform, die von der GAG Immobilien AG realisiert wird, entsteht im freifinanzier - ten Wohnungsbau. Das Raumprogramm ist vergleichbar mit den zuvor genannten Wohn- gruppen. Zusätzlich gibt es verschiedene Mehrzweckräume für Aktivitäten. Der Garten ist mit Spielgräten ausgestattet. Die Kinder und Jugendlichen werden rund um die Uhr durch einen Träger betreut. Tagsüber gehen sie zur Schule, in einen Aus- bildungsbetrieb oder zum Studium an die Universität. Diese Wohngruppen gibt es zum Beispiel in Köln-Longerich. Weitere Projekte sind in Planung. Wohngeld Bedeutung des Wohngeldes Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete oder im Falle von selbst genutztem Wohn- eigentum als Lastenzuschuss gezahlt. Es wird je zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert. Einkommensschwächere Haushalte sind auf das Wohngeld als wichtige Unterstützung zur Finanzierung ihrer Wohnkosten angewiesen. Mit dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Wohngeldstärkungsgesetz wurden die Ein- kommensgrenzen sowie die Höchstbeträge für Mieten und Lasten angehoben. Damit soll der allgemeinen Preisentwicklung sowie den gestiegenen Regelbedarfen für Sozialleistun- gen Rechnung getragen werden. Organisation der Kölner Wohngeldstelle Die Kölner Wohngeldstelle ist ein Sachgebiet des Amtes für Wohnungswesen. Die zentrale Wohngeldstelle hat ihren Standort im Bezirks- rathaus Lindenthal. Hier werden Beratungen und die Bearbeitung der Wohngeldanträge für das gesamte Stadtgebiet vorgenommen. Für ältere und weniger mobile Menschen ist durch die Seniorenberatungen vor Ort eine Anlaufstelle in den Bezirksrathäusern erhalten geblieben. 2016 wurde erstmals die Möglichkeit eröff - net, über IT.NRW den Wohngeldantrag online zu stellen. Diese Variante der Antragstellung erfreut sich weiter zunehmender Beliebtheit. Besonders mit dem Eintritt des ersten Lock - downs in Folge der Covid-19-Pandemie stieg die Anzahl der Online-Anträge sprunghaft an. Persönliche Beratungen in Form einer offenen Sprechstunde konnten in der Pandemie nur bis zum 16.03.2021 angeboten werden. Im Berichtszeitraum 2020/2021 (bis 16.03.2021) fanden 9.397 Wohngeld-Beratungen statt (2019: 13.517). Danach erfolgten die Bera - tungen telefonisch und bei Bedarf wurden Vorsprachetermine angeboten. Nach dem erheblichen Anstieg der Zahl der Wohngeldanträge in 2016 auf rund 20.000, nahm die Antragszahl in den Folgejahren kontinuierlich ab – auf 19.000 Anträge in 2017, 18.300 Anträge in 2018 und schließlich 18.238 Anträge in 2019. Aufgrund des Wohngeldstärkungsgesetzes wur- de der Kreis der Anspruchsberechtigten durch höhere Einkommensgrenzen, höhere berück- sichtigungsfähige Mieten oder Lasten sowie höhere Wohngeldzahlungen wieder erweitert. Zudem stieg die Zahl der Anträge durch die mit der Pandemie verbundenen Einkommensaus- fälle und kürzere Bewilligungszeiträume zusätz- lich an. Die Zahl der Anträge belief sich 2020 auf 21.695. Im Jahr 2021 betrug sie 22.630. Die Zahl der Kölner Haushalte, die Wohngeld beziehen, lag Ende des Jahres 2020 bei 7.391 und 2021 bei 7.601 (2019: 7.183). Die Wohn- geldzahlungen haben sich 2020 auf 25,57 und 2021 auf 27,48 Millionen Euro summiert (2019: 20,38 Millionen Euro). Die Entwicklung des in Köln ausgezahlten Wohngeldes ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 110 111 Wohngeld Durchschnittlich hat 2020 jeder Empfänger - haushalt monatlich ein Wohngeld von rund 240,00 Euro (2019: 214,00 Euro) er - halten. 2021 betrug das durchschnittliche monat liche Wohngeld 255,00 Euro. In 2020 wurden 29.645 Bescheide (2019: 20.545) erlassen; 2021 waren es insgesamt 34.400. Die hohe Zahl der Bescheide im Verhältnis zu der Anzahl der Wohngeldhaushalte spiegelt die Dynamik in den Wohngeldfällen wider. Änderungen in den persönlichen Verhältnis- sen machen Neuentscheidungen notwendig. Die Häufigkeit der Veränderungen ist der allgemeinen Entwicklung in den Beschäfti- gungsverhältnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen geschuldet. Zudem wurden vermehrt auf drei beziehungsweise sechs Monate verkürzte Bewilligungen aufgrund des vorübergehenden Bezuges von Kurzarbeiter - geld beschieden. Im Fall der Verlängerung von Kurzarbeitergeld wurden zusätzliche Folgebe- willigungen erforderlich. Für den Wohngeldbereich war durch das Bürokratieabbaugesetz II in NRW das Wi- derspruchsverfahren für den Zeitraum vom 01.10.2007 bis 31.12.2014 ausgesetzt. Seit Wiedereinführung des Widerspruchsverfah- rens zum 01.01.2015 liegt die Zahl der Wider - sprüche auf ähnlichem Niveau. 2020 wurden insgesamt 533 Widersprüche (2019: 564) erhoben. In lediglich 11 Fällen (2019: 4 Fälle) wurde von der Bezirksregierung eine abweichende Entscheidung getroffen. Wohngeldzahlungen 2015 – 2021 0 5 Mio € 15 Mio € 10 Mio € 20 Mio € 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: Amt für Wohnungswesen 22,81 21,83 25,57 20,38 27, 4 8 21,03 11,65 2021 wurden 593 Widersprüche eingelegt, wovon 14 Entscheidungen abweichend ge- troffen wurden. Der größte Teil der Widersprüche ist unbe- rechtigt und auf fehlende Akzeptanz der gesetzlichen Vorgaben zurückzuführen. Daher liegt bei der Bearbeitung der Widersprüche ein besonderer Schwerpunkt auf einer aus- führlichen und verständlichen Information über die gesetzlichen Vorgaben. Nach Erlass der Widerspruchsbescheide wur - den in 2020 20 Klagen (2019: 34) erhoben. 29 Klageverfahren, davon 23 aus Vorjahren, wurden abgeschlossen. Lediglich in 3 Fällen (2019: 2 Fälle) hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Köln (Wohngeldstelle) nicht bestätigt. 2021 sind 21 Klagen erhoben worden. 16 Ver- fahren, davon 10 aus Vorjahren wurden abge- schlossen. Nur in einem Fall wurde vom Gericht die Entscheidung der Stadt Köln nicht bestätigt. Der gesetzlich vorgeschriebene automatisier - te Datenabgleich mit den Transferleistungs- trägern und dem Bundeszentralamt für Steu- ern wurde fortgesetzt. Dies gilt auch für den Datenabgleich bei Empfänger*innen gesetz - licher Renten sowie für die sozialversiche- rungspflichtigen und geringfügigen Beschäf - tigungen. Hierdurch soll ein gegebenenfalls unrechtmäßiger Bezug von Wohngeld aufge- deckt beziehungsweise verhindert werden. Datenabgleiche finden quartalsweise statt. In zwei Quartalen 2019 konnten diese aus tech- nischen Gründen nicht durchgeführt werden und wurden daher in 2020 nachgeholt. Der Wohngeldstelle wurden 2020 insgesamt 6.150, in 2021 4.154 (2019: 2.700) neue Da - tensätze zur Überprüfung gemeldet. Aufgrund von Veränderungen im Leistungszeitraum wurden 2020 insgesamt 1.174, in 2021 1.770 (2019: 1.803) Rückforderungen von Wohn- geldleistungen beschieden. 2020 wurden 57, in 2021 13 (2019: 64) Strafanzeigen wegen des Verdachts des Betruges durch falsche Antragsangaben erforderlich. Wegen des Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Aus- kunftspflichten wurden in 2020 22, in 2021 132 (2019: 117) Bußgelder festgesetzt. Ausblick Wie oben beschrieben, erfreut sich der in 2016 eingeführte Online-Antrag zunehmen- der Beliebtheit. Im Rahmen des Onlinezu- gangsgesetzes (OZG) soll das Verfahren der Online-Beantragung verbessert und bundes- weit vereinheitlicht werden. Dies stellt eine Verbesserung und Fortentwicklung der Digita- lisierung dar. Damit einhergehend wird beab- sichtigt, die Bearbeitung durch digitale Arbeits- schritte zu beschleunigen und zu vereinfachen. Eine weitere Verbesserung der Digitalisierung wird durch die Optimierung und Fortentwick- lung der seit 2019 eingeführten elektronischen Akte angestrebt. Derzeit wird in einem Projekt daran gearbeitet, weitere Arbeitsschritte digi- tal in die IT-Programme zu integrieren. Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde die Wohngeldstelle ab dem Frühjahr 2020 vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Die Antragszahlen sind durch die Änderung des Wohngeldgesetzes zum einen stark ange- stiegen. Diese Steigerung wurde durch die Folgen der Pandemie und die mit den Lock - downs verbundenen Einkommenseinbußen nochmals verstärkt. Die Bewältigung des Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 112 113 stark erhöhten Antragsaufkommens hat trotz zahlreicher zusätzlicher Anstrengungen einige Zeit in Anspruch genommen. Zum 01.01.2021 wurde in das Wohngeld- gesetz ein zusätzlicher Freibetrag für Grund- rentenbezieher*innen aufgenommen. Der Freibetrag soll dazu führen, dass Erhöhungen des Einkommens durch die neu eingeführte Grundrente den Rentenbezieher*innen auch tatsächlich zugutekommen, indem die Wohn- geldhöhe nicht wegen des gestiegenen Ein- kommens maßgeblich reduziert werden soll. In 2021 lagen die geänderten Rentenbeschei- de noch nicht alle vor. Die für die betroffenen Personen vorläufig geltenden Wohngeldbe- scheide sind nachträglich von Amts wegen zu überprüfen. Die Überprüfung aller Wohngeld- bescheide von Rentner*innen wird auch im Jahr 2022 noch andauern. 2021 wurde in das Wohngeldgesetz zudem eine „CO2-Komponente“ aufgenommen. Die Wohngeldhöhe ist hierdurch leicht gestiegen und soll den Wohngeldhaushalten helfen, die zum 01.01.2021 eingeführte CO2-Steuer zu finanzieren. Im Rahmen des „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ wurden die Höhe und der Berechtigtenkreis des Wohngelds erheblich erhöht. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Stammheim Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtung Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Woh- nungswesen die Versorgung von Personen- gruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehört auch die Bereitstellung und Verwaltung von Unterkünften für Geflüchtete und für von Obdachlosigkeit bedrohte Men- schen sowie die Bereitstellung von Wohnun- gen für Wohnungslose. Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Un- terbringung von Geflüchteten und unerlaubt eingereisten Personen, die von der Bezirks- regierung der Stadt Köln zugewiesen wurden, ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG). Ferner verpflichtet § 14 Ordnungs- behördengesetz NRW die Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwen- den. Eine solche Gefahr besteht in der dro- henden oder bestehenden Obdachlosigkeit von Menschen im Stadtgebiet, denen eine Unterkunft anzubieten ist. Der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswe- sen stellt aufgrund des gesetzlichen Auftrags im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW außer - dem die soziale Betreuung der Geflüchteten sicher. Nach Inkrafttreten des Zuwanderungsge- setzes ist die Stadt Köln seit dem Frühjahr 2009 wieder zur Aufnahmekommune gewor - den. Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ als Grundlage für die Verteilung von Asylbewerber*innen werden diese den Bundesländern entsprechend der Steuerein- nahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3) zugewiesen. Der Schlüssel für Nordrhein- Westfalen beträgt 21,09 Prozent. Hiervon muss Köln derzeit 5,5 Prozent aufnehmen. Entsprechende Unterbringungsverpflichtun- gen ergeben sich aus der anteiligen Aufnah- me von Sonderkontingenten von Geflüch- teten, die auf die Staaten der Europäischen Union verteilt wurden, sowie bei der Aufnah- me von Spätaussiedler*innen und russischen Kontingentflüchtlingen, die in Köln zunächst über keine eigene Wohnung verfügen. Unerlaubt eingereiste Geflüchtete, welche nach Köln kommen, werden von der Aus- länderbehörde erfasst, dem Land gemeldet und dann nach § 15 a Aufenthaltsgesetz an die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Mön- chengladbach verwiesen. Von hier aus erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg ihre Zuweisung und Verteilung auf die Kommunen in NRW, welche sie dann aufgrund des Flücht - lingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) unter - bringen. Sofern sie einen Asylantrag stellen, ist das Bundesamt für Migration und Flücht - linge (BAMF) für sie zuständig und sie werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 114 115 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Die Unterbringungsverpflichtung für Opfer von Bränden, Hochwasser oder anderen Kata- strophen beruht auf dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata - strophenschutz (BHKG) des Landes NRW in Verbindung mit § 14 OBG und dem Allgemei- nen Evakuierungsplan der Stadt Köln. Mit Wohnraum zu versorgende Wohnungslose und dringend Wohnungssuchende Das Amt für Wohnungswesen baut und ver - waltet Unterbringungsressourcen für unter- schiedliche Personengruppen, zu deren Wohnversorgung die Kommune gesetzlich verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich um Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können, von einem Wohnungsver - lust betroffen waren oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltsstatus vorübergehend in einer städtischen Einrichtung aufhalten müs- sen. Mit der Vermittlung einer Unterkunft oder Wohnung alleine können diese Problemati- ken oftmals nicht beseitigt werden, sodass innerhalb der Wohnungslosenhilfe weitere bedarfsgerechte Hilfsangebote aufgezeigt beziehungsweise vermittelt werden. Mit Wohnraum versorgt werden im Wesent - lichen Familien oder Einzelpersonen, die aufgrund persönlicher Lebensumstände ihre Wohnung verloren haben, zum Beispiel durch Mietschulden/Überschuldung oder auch mietvertragswidriges Verhalten. Sie finden eigenständig keinen Zugang zum Wohnungs- Betreuung durch den sozialen Dienst markt, da es für den ohnehin knappen preis- werten Wohnraum ausreichend solvente und unauffällige Mieter*innen gibt. Auch für Kölner Bürger*innen, die aufgrund eines Wohnungs- brandes oder anderer Schadensereignisse vorübergehender Hilfe bei ihrer Wohnungs- versorgung benötigen, werden Unterbrin- gungsmöglichkeiten vorgehalten. Diese sind vollständig ausgestattet und können zu jeder Zeit bezogen werden. Daneben gibt es Einzelpersonen oder auch Gruppen, die sich mehr oder weniger bewusst entschieden haben, ein Leben außerhalb ge- sellschaftlicher Normen zu führen. Sie sind jedoch auf öffentliche Hilfen ange- wiesen, weil sie aus eigener Kraft das Grund- bedürfnis nach Wohnraum nicht sichern können. Ein Beispiel für eine solche Gruppe sind Punker, deren Unterbringung oft nur in Nischenobjekten möglich ist. Zur Stabilisie- rung der einzelnen Bewohner*innen, aber auch zur Befriedung der unmittelbaren Nach- barschaft ist ein Betreuungs- beziehungs- weise Beschäftigungsangebot notwendig. Anderenfalls droht sogar die Verelendung einzelner Bewohner*innen bis hin zu lebens- bedrohenden Situationen und die Gefährdung des sozialen Friedens im Umfeld. Der Umgang mit einigen besonders wohnungsfernen Men- schen wird dadurch erschwert, dass von ihnen Hilfeangebote in der Regel abgelehnt werden. Objektverwaltung Die Unterbringungsressourcen des Amtes für Wohnungswesen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten und Woh- nungslosen bestehen aus Gebäuden, techni- schen Einrichtungen und Außenanlagen, die von der Objektverwaltung des Amtes unter - halten und verwaltet werden. Die Objektverwaltung des Amtes für Woh- nungswesen nimmt die Betreiberverant - wortung für die Standorte wahr und sorgt in dieser Funktion für die Betriebs- und Ver - kehrssicherheit der Gebäude und Gesamtan- lagen. Dazu gehören technische, infrastruk - turelle und kaufmännische Aufgaben wie das Überwachen der Haustechnik, das Organisie- ren von Gebäude-Dienstleistungen, die Ver - gabe von Maßnahmen für Instandhaltung, In- standsetzung und Umbau der Objekte sowie das Beschaffungsmanagement für Inventar, Gebrauchsgüter und technische Ressourcen wie Fahrzeuge, Maschinen und Geräte. Die Standorte werden durch einen Haus- meister* innen- und Hand werker* innendienst der Objektverwaltung betreut. Mit einem eigenen Notdienst wird gewährleistet, dass außerhalb der städtischen Dienstzeiten un- aufschiebbare Schadensbeseitigungen ver - anlasst werden und auf unvorhergesehene Ereignisse sofort bedarfsgerecht reagiert werden kann. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Unter - bringungsform obliegt der Objektverwaltung bei der Gebäudeausstattung, Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Instandhal- tung eine besondere Verantwortung und Für - sorgepflicht für die Bewohner*innen, die über die Objektverwaltung einer privaten Woh- nungsbaugesellschaft deutlich hinausgeht. Der Umstand, dass die Nutzer*innen bei einer städtischen Unterbringung keine selbst ausgewählte Wohnung beziehen und kein Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 116 117 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen partnerschaftliches Mietvertragsverhältnis geschlossen wird, führt oft zu ihrer geringen Identifikation mit oder sogar Ablehnung der Unterbringungssituation. Die Folge ist negati- ves Wohnverhalten, das sich in Beschädigun- gen, Verschmutzungen und fehlender Bereit - schaft zu nachbarschaftlicher Kooperation äußert. Auch die Fluktuation ist zumindest teilweise deutlich höher als bei Wohnungen des Wohnungsmarkts. Die Bearbeitung der Auswirkungen dieser Gegebenheiten ist per - manente Aufgabe der Objektverwaltung. Bestandsverwaltung Dem Amt für Wohnungswesen obliegt die Betreiberverantwortung für die städtischen Unterbringungsressourcen in eigener Verwal- tung. Im Jahr 2020/2021 waren insgesamt 629 Gebäude an 277 Standorten mit rund 380.000 m² Wohnfläche im Bestand, für die permanent Instandhaltung, Instandsetzung, Betriebsfähigkeit, Verkehrssicherheit und störungsfreie Außenwirkung sicherzustellen waren. Hierbei besteht eine besondere Verantwor - tung, um den Menschen eine angemessene Wohnungsversorgung anzubieten, Schaden von allen in den Einrichtungen verkehren- den Personengruppen abzuwenden und die Standorte in das jeweilige nachbarschaftliche Umfeld zu integrieren. Eine Vielzahl der verwalteten Häuser unter - liegt erhöhtem Instandsetzungsbedarf, der auf das Baualter und -zustand der Objekte zu- rückzuführen ist. Auch die intensive Nutzung der Gebäude, dichte Belegung, hohe Fluktu- ation sowie das Wohnverhalten begründen einen erhöhten Instandsetzungsbedarf. 2020/2021 wurden 5.726 Maßnahmen zur Instandsetzung bzw. Instandhaltung im Rah- men der freihändigen Vergabe durchgeführt. Weitere 38 Maßnahmen sind über die städti- sche Gebäudewirtschaft abgewickelt worden. Um freigewordene Wohneinheiten wieder be- zugsfertig zu machen, wurden 935 Aufträge an Fachfirmen erteilt. Ferner wurden 874 Auf - träge an die städtischen Handwerker*innen des Amtes für Wohnungswesen in den Ge- werken Schlosser-, Sanitär- und Elektroarbei- ten vergeben. Insgesamt wurden für die Instandsetzung bzw. Instandhaltung von Gebäuden und An- lagen im Berichtszeitraum rund 5,1 Millionen Euro aufgewendet und damit weniger als im Jahr 2019. Bedingt durch die Pandemie war sowohl die Zahl der Aufträge als auch das Auftragsvolumen rückläufig. Zum Schutz der städtischen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden der Handwerksfirmen und auch der Hausbewohner*innen wurde die Präsenz in den Objekten auf einen unbedingt notwendigen Umfang reduziert. Instandset - zungsmaßnahmen außerhalb und innerhalb belegter Wohneinheiten wurden nur da veran- lasst, wo ein Aufschub nicht zu vertreten war. Im Bereich des Einkaufs der Objektverwaltung wurde Inventar zur Ausstattung der Unterkünf- te, Material für die städtischen Mitarbeitenden in der örtlichen Hausverwaltung, Geräte und Werkzeuge beschafft sowie Dienstleistungen für Reinigung, Transporte, Entrümpelungen, Grünpflege und Schädlingsbekämpfung beauf- tragt. Insgesamt wurden 3.057 Bestellungen vorgenommen bzw. Maßnahmen abgewickelt. An zahlreichen Standorten kümmern sich Be- woh ner*innen gemeinschaftlich um die Pflege und Gestaltung der Außenanlagen. Hier wer- den nur ergänzend Maßnahmen wie Baum- oder Heckenschnitt an Fachfirmen vergeben, für die eine besondere Qualifikation erfor- der lich ist. Wo eine Pflege durch die Bewoh- ner*innen aufgrund hoher Fluktuation oder fehlender Identifikation nicht gelingt, werden die Grünpflegemaßnahmen durch städtische Hausmeister*innen durchgeführt. Darüber hinaus wurden insgesamt 209 Maßnahmen im Bereich der Grünpflege extern vergeben. W-LAN in Objekten für geflüchtete Menschen Im Zeitalter der Digitalisierung ist das Internet von hoher Bedeutung als Informationsquelle für alle Menschen, als Basis der freien Mei- nungsbildung und -äußerung sowie der Wis- sensbeschaffung. Internetzugang bedeutet Teilhabe und Lebensqualität. Deshalb beschloss im Jahr 2015 der Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Sen- ioren alle Gebäude, in denen Geflüchtete untergebracht sind, netzwerkmäßig mit W-LAN im Rahmen einer Grundversorgung (18 – 50 MBit/s-Leitungen für ein Objekt) zu erschließen, meist in Verbindung mit nur einem Access-Point. Diese Grundversorgung sollte die Kommunikation mit den Familien- angehörigen aus den Herkunftsländern sowie die Teilnahme und Nutzung von Sprach- und Informationsprogrammen ermöglichen. Bei der Planung neuer Objekte sollte die Grund- ausstattung mit eingeplant werden. Während in normalen Zeiten eine solche Grundversorgung in der Regel ausreicht, zeig- te sich aufgrund der Anfang 2020 beginnen- den Corona-Pandemie, dass auf dieser Basis z. B. Homeschooling für eine größere Anzahl von Kindern und für die Erwachsenen Teilnah- me an Online-Sprachkursen im nun benötig- ten Umfang nicht möglich war. Bedingt durch die bestehenden Kontaktbeschränkungen führte zudem ein verändertes Freizeitverhal- ten zu einer erhöhten Inanspruchnahme des Internets, wobei sich die vorhandenen Band- breiten als unzureichend erwiesen. Aus diesem Grund wurde entschieden, eine Ertüchtigung der W-LAN-Infrastruktur sowohl bei der Zuleitung zum Objekt (Glasfaser mit 250-Megabit/s-Leistung) als auch inner - halb der Gebäude (verschiedene Anzahl an Access-Points) vorzunehmen. Dabei wurde unter Berücksichtigung von Nutzungszeiten für die Standorte und der gegebenen Bedar - fe aufgrund der Bewohner*innenzahl- und -struktur eine Priorisierung vorgenommen. Ergebnis war, dass in einem ersten Schritt 37 Objekte bezüglich einer Aufrüstung einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Trotz des teilweise sehr hohen Aufwandes zur Leitungsverbesserung (Tiefbauarbeiten zu be- ziehungsweise Leitungsarbeiten in den Häu- sern) konnten im Jahr 2020 bereits 3 Stand- orte über eine Glasfaserleitung in Verbindung mit einer ertüchtigten Infrastruktur innerhalb der Häuser in Betrieb genommen werden. Die Ertüchtigung der W-LAN-Infrastruktur von 22 weiteren Liegenschaften ist für die Jahre 2021/2022 geplant. Aufgrund des technischen Fortschritts, können alle nachgerüsteten Objekte statt mit den ur- sprünglich geplanten 250 Megabit/s-Leitungen mit 1-Gigabit/s pro Standort versorgt werden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 118 119 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Zusätzliche Notfallkapazitäten für Schutzisolierung wohnungsloser Menschen Im Frühjahr 2020 wurde es aufgrund der Ent - wicklung der Corona-Pandemie notwendig, zusätzliche Unterbringungsressourcen zur Schutzisolierung wohnungsloser Menschen zu schaffen. Diese mussten ohne Rückgriff auf vorhandene belegte Unterbringungskapa - zitäten schnellstmöglich und zusätzlich ver - fügbar gemacht werden. An zwei Standorten in Köln-Deutz und Köln- Klettenberg wurden für diesen Zweck Gebäu- de herangezogen, die zum Abriss vorgesehen und bereits nicht mehr belegt waren. Dort wurden 31 Wohneinheiten kurzfristig mit ein- fachem Standard, aber im notwendigen Um- fang instandgesetzt. Die Wohnungen wurden komplett zum sofortigen Bezug ohne eigenen Hausrat für Einpersonen- und unterschiedlich große Mehrpersonenhaushalte hergerichtet. Das Inventar umfasste neben dem Mobiliar auch für die Selbstversorgung benötigte Elek - trogeräte, Geschirr sowie kleine Fernsehbild- schirme, um den in Quarantäne befindlichen Personen die Isolierung zu erleichtern. Einer der beiden Standorte ist zwischenzeit - lich aufgelöst und das Gebäude von der Stadt Köln aufgegeben worden. Das Gebäude in Klettenberg wurde in 2021 weiterhin in An- spruch genommen. Projekte zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt Die Stadt Köln ist 2017 mit Ratsbeschluss dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V. “ beigetreten und hat damit ihr Engagement für Schutz, Erhalt und Förde- rung der Natur im Stadtgebiet bekundet. In seinem Beschluss hat der Rat der Stadt Köln festgestellt, dass „der Erhalt der Biodiversität eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft darstellt. Artenreiche Ökosysteme tragen nicht nur wesentlich zur Verbesserung der Ökosystemdienstleistungen bei, sie erhöhen auch wesentlich die Lebensqualität für den Menschen und nicht zuletzt stellt der Arter - halt auch eine moralische Verpflichtung dar“ . Dem kommunalen Bündnis für Biodiversi- tät haben sich 290 Kommunen, davon 74 in Nordrhein Westfalen (Quelle: Bündnis für Biologische Vielfalt e.V.) angeschlossen. Da - mit ist die Zahl an Kommunen, die dazu be- reit sind, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung verstärkt zu berück - sichtigen und dem fortschreitenden Verlust an Lebensräumen entgegenzuwirken, weiter gestiegen. Auch der Städtetag und der Deut - sche Städte- und Gemeindebund haben sich an Überlegungen zu einer Nationalen Strate- gie zur Biologischen Vielfalt beteiligt. Das Amt für Wohnungswesen trägt diesem Anliegen Rechnung. Mit den Außenanlagen seiner über das ganze Stadtgebiet verteil- ten Einrichtungen verfügt es über reichlich Potenzial, Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt in Köln umzuset - zen. Im Bestand und bei neu hinzukommen- den Objekten wird verstärkt geprüft, welche ökologischen Umgestaltungsmaßnahmen ergriffen werden können, um Lebensräume zu erhalten beziehungsweise neue zu erschaffen. Unter fachlicher Begleitung des Umwelt- und Verbraucherschutzamts der Stadt Köln und Beteiligung des BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.) werden in Frage kommende Standorte identifiziert und gemeinsam begangen. Anhand von Faktoren wie Umfeld und Bodenbeschaffenheit wird dann ein abgestimmtes Konzept für die Be- pflanzung mit Bäumen, Sträuchern oder Wild- wiesen und die Platzierung von bestimmten Nisthilfen erarbeitet. So wurde vom Umweltamt eine große Menge an Wildblumensamen an den Objektservice ausgegeben, die jetzt nach und nach an den Standorten gepflanzt werden. Auch bei der Anlage von Gemüsebeeten, die durch die untergebrachten Menschen bewirtschaftet werden, leistet der BUND fachliche Beratung und Hilfestellung. Bei Neubauvorhaben wird der Natur- und Artenschutz von Beginn an ebenso in die Garten- und Landschaftsplanung einbezogen wie die Dach- und Fassadenbegrünung oder der Einbau von Nisthilfen für Gebäude- brüter. Im Berichtszeitraum wurde bei einem Neu- bauvorhaben in Köln-Mülheim aufgrund einer gemeinsamen Ortsbegehung von Wohnungs- amt, Umweltamt und dem mit der Gestaltung der Außenanlagen beauftragten Architektur - büro die bestehende Planung durch Erhalt vorhandenen Baumbestands und die zusätzli- che Pflanzung alter Sorten von Obstgehölzen und blüten- und fruchttragenden Sträuchern weiter optimiert. Aufgrund der produktiven Wildblumenwiese an städtischer Unterkunft für wohnungslose Menschen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 120 121 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Zusammenarbeit soll auch bei künftigen Bauvorhaben an diesem Kooperationsmodell festgehalten werden. Sicherheitsdienstleistungen Die Stadt Köln setzt in Objekten, in denen Geflüchtete oder von Wohnungslosigkeit be- drohte Personen untergebracht sind, teilweise Sicherheitsfirmen zur Bewachung der Objek - te ein. Die Entscheidung für die Inanspruch- nahme von Bewachungsleistungen wird stets standortbezogen getroffen. Objektgröße, baurechtliche Bestimmungen oder Bele- gungsstruktur zählen hierbei zu den Kriterien, die für den zeitlichen und personellen Umfang der Inanspruchnahme von Sicherheitsdienst - leistungen maßgeblich sind. Im Laufe des Jahres 2020 war ein Anstieg der Bewachungsstunden auf durchschnittlich rund 15.000 Stunden monatlich zu verzeich- nen. Wesentliche Ursache dafür war zusätzli- cher Personalbedarf, um Objekte, die für die Schutzisolierung genutzt wurden, rund um die Uhr zu sichern und in etlichen Objekten die Einhaltung von temporären Covid-19-Quaran- täneverfügungen sicherzustellen. Die Bewachung eines Objekts erfolgt stets nur ergänzend zur Heimleitung, die durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit erfolgt. Dabei sind die wichtigsten Aufgaben die Aufrecht- erhaltung von Verkehrssicherheit, vorbeu- gendem Brandschutz und der Hausordnung, Objektsicherung, Zugangskontrolle und Überwachung von Besuchsregelungen, Un- terstützung der untergebrachten Menschen, der Heimleitung und der ehrenamtlich tätigen Organisationen, Vermittlung und Deeskalati- on bei Konfliktsituationen sowie im Ernstfall die Evakuierung und Alarmierung von Polizei oder Rettungsdiensten. Die Sicherheitsdiens- te sind für die Anwohner*innen mit ihren Anliegen rund um die Uhr erreichbar. Diensthunde mit Diensthundeführer*innen werden zur Objektsicherung nur in Einzelfäl- len an nicht belegten Standorten eingesetzt. Im Berichtszeitraum wurde dies notwendig an einem neu gebauten Unterbringungsge- bäude für Geflüchtete, dessen weitläufiges Außengelände noch nicht eingefriedet war und an die Gleisanlagen des Bahnhofs Köln- Worringen grenzt. An dem Gebäude gab es Vandalismusschäden durch unbekannte Täter*innen. Es wurden Blitzschutzleitungen abgerissen und in einer Wohneinheit entstand durch aufgedrehte Ventile ein erheblicher Wasserschaden. Um weitere Schäden und eine erneute Verzögerung der Inbetriebnah- me des Standortes zu vermeiden, wurde dort erfolgreich ein Sicherheitsdienst mit Dienst - hunden eingesetzt. Besetzung eines leerstehenden Bürogebäudes Im März 2020 besetzte eine Gruppe von zu- nächst 15 Obdachlosen das leerstehende und marode ehemalige Bürogebäude Bonner Straße 126. Das Objekt war von der Stadt Köln mit dem Ziel der Niederlegung für die Realisierung des Großprojekts Parkstadt Süd erworben worden. Eine zunächst vorgesehene Räumung des Gebäudes wurde im Hinblick auf die Risiken der Corona-Pandemie aufgeschoben. Die Gruppe der Hausbesetzer*innen wuchs unterdessen auf rund 40 Personen an und begründete das Obdachlosen-Selbstverwal- tungs-Projekt mit dem Namen „OMZ – Ob- dachlose mit Zukunft“ . OMZ forderte von der Stadtverwaltung, ihnen ein leerstehendes Gebäude zur Verfügung zu stellen, um dort ihr selbstverwaltetes Wohn- und Arbeitsprojekt zu realisieren. Ende Juni 2020 sprach sich der Rat dafür aus, auf eine Räumung des besetzten Gebäudes bis zum Beginn der Abbrucharbeiten zu ver - zichten und dem selbstverwalteten Wohn- projekt OMZ eine alternative Unterkunfts- möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Für die Übergangszeit musste der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen mit diversen Notmaßnahmen die Verkehrssicherheit des maroden Gebäudes gewährleisten, wobei zu- sätzlich das Misstrauen der Bewohner*innen zu überwinden war. Als befristete Alternative wurde eine Ein- richtung für Obdachlose in Köln-Deutz aus den 50er Jahren gefunden, die im Hinblick auf den geplanten Abriss bereits weitge- hend unbewohnt war. Nach entsprechender Überzeugungsarbeit und einigen Renovie- rungsarbeiten konnte der Umzug von OMZ im Januar 2021 stattfinden. Mitarbeitende der Objektverwaltung und ein eigens angestellter Sozialarbeiter versuchen seither, Ordnung und Verkehrssicherheit im Objekt aufrecht zu erhalten. Betreuung und Aktivierung von Bewohner*innen In Einrichtungen, in denen regelmäßig kein sozialarbeiterisches Fachpersonal tätig ist, zeigen die Mitarbeitenden der Haus- verwaltung Präsenz und üben ihre Aufga - ben auch mit Blick auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen aus. Soziale Betreuung in den Unterbringungs- ressourcen der Wohnungslosenhilfe setzt an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen beziehungsweise an den jeweiligen Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen an. Ziel- setzung ist eine dauerhaft adäquate Woh- nungsversorgung unter Berücksichtigung des Hilfebedarfs. Wirkungsvolle Einzelfallhilfe entsteht durch enge Verzahnung der Bereiche Sozialer Dienst und Objektverwaltung des Amtes für Woh- nungswesen. Die vor Ort tätigen Mitarbeiten- den des Objektservice erhalten Kenntnis von Problemlagen einzelner Bewohner*innen und geben diese an den Sozialen Dienst weiter. Von dort werden die erforderlichen Hilfen koordiniert. Der Soziale Dienst greift auf be- stehende Hilfsangebote zurück und arbeitet vernetzt mit anderen Dienststellen und Hilfe- trägern zusammen, wie zum Beispiel: – Amt für Kinder, Jugend und Familie; Ju- gendeinrichtungen, Kindergärten, Schulen – Gesundheitsamt; sozialpsychiatrischer Dienst – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren; Seniorenberater*innen, ambulante und stationäre Hilfen zur Pflege – Schuldnerhilfe, Verbraucherzentrale, Jobcenter, Energieunternehmen – Träger von Einrichtungen zum betreuten Wohnen und gesetzliche Betreuer*innen – Wohnungsbaugesellschaften, wohn mobil e.V. – kirchliche Träger, Kirchengemeinden – freie Träger/Interessenvertretungen wie beispielsweise Agisra e.V., Rom e.V., SSM – Polizei, Amt für öffentliche Ordnung, Ausländeramt – Umwelt- und Verbraucherschutzamt Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 122 123 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Der Soziale Dienst nimmt zudem an lokalen Arbeitskreisen und überörtlichen Arbeits- gemeinschaften teil, beispielsweise zu den Themenbereichen Behinderung, psychische Behinderung, Menschen mit besonderen sozi- alen Schwierigkeiten. Andere Formen der Hilfe, wie zum Beispiel eine Intervention bei Vermüllung der Woh- nung, setzen die freiwillige Mitarbeit der Bewohner*innen voraus. Sofern keine ande- ren Gefährdungslagen erkennbar sind, be- steht keine rechtliche Handhabe, eine Ent - rümpelung gegen ihren Willen durchzuführen. Der Soziale Dienst entwickelt darüber hinaus Konzepte zu Projekten mit besonderem Be- treuungsbedarf oder objektübergreifenden Problemstellungen. Sonderwohnformen Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senio- ren wurde das Konzept „Geschützte Wohn- segmente“ umgesetzt. Geschützte Wohnsegmente sind Sozialhäuser mit einfach ausgestatteten Wohnungen und einem niederschwelligen sozialarbeiterischen Betreuungsangebot vor Ort. Die Bewohner* innen sind in der Regel Menschen, die aufgrund ihrer langjährigen Wohnungslosigkeit dauerhaft nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung or- ganisierter Hilfeträger ihre besonderen Lebens- verhältnisse und sozialen Schwierigkeiten zu verändern oder zu überwinden. Das Wohn- und Betreuungsangebot richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Zielgrup- pe. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwi- schen Wohnungsgebenden und Betreuungs- trägern. In regelmäßigen Abständen findet zwischen den Kooperationspartner*innen ein Austausch statt, um auf Veränderungen zeit - nah zu reagieren. Durch die Verbindung von Wohnen und niederschwelliger Betreuung hat sich die Unterbringungsform der geschützten Wohnsegmente in der Praxis bewährt. Daneben besteht ein Wohn- und Arbeitspro- jekt für Punker*innen sowie eine Hausge- meinschaft, deren Bewohner*innen sich ebenfalls aus dieser Zielgruppe rekrutieren. Entwicklung der Anzahl untergebrachter Geflüchteter Unterbringung und Betreuung Geflüchteter Durch das Amt für Wohnungswesen waren am 31.12.2020 insgesamt 6.176 (31.12.2019: 7.459) Geflüchtete in Köln und am 31.12.2021 insgesamt 5.764 Geflüchtete untergebracht. Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten ist somit in den Jahren 2020 und 2021 kon- tinuierlich leicht gesunken. Der Rückgang resultierte aus der Schließung der innereuro- päischen und internationalen Grenzen bezie- hungsweise der verstärkten Grenzkontrollen. Für die Unterbringung der insgesamt zuge- wiesenen Geflüchteten und Aussiedler*innen standen dem Amt für Wohnungswesen 150 Standorte (einschließlich Beherbergungsbe- triebe) zur Verfügung. Entwicklung der Anzahl Geflüchteter Die Zuweisungen von Geflüchteten erfolgte meist im Rahmen der Familienzusammenfüh- rung. Im Verlauf der Jahre 2020 und 2021 ist die Zahl der geflüchteten Menschen aus den Ländern Syrien, Iran und Irak (zuletzt 29,0 %) leicht rückläufig. Ebenso kamen weniger Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesi- en nach Köln. Ein erheblicher Zugang wurde aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawi- ens und dem Kosovo (27 %) registriert. Nach der Übernahme Afghanistans durch die Tali- ban im August 2021 hat auch Köln afghani- sche Ortskräfte aufgenommen. 2020 wurden 1.071 und 2021 wurden 1.717 (2019: 2.201) unerlaubt eingereiste Perso- nen aufgenommen und bis zur Entscheidung über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorüber - gehend in Köln untergebracht. Herkunftslän- der dieser Personen waren überwiegend die Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Albanien . Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei immer die mittelfristige Rückkehr zu den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im Fokus. Spielplatz Unterbringungseinrichtung Merlinweg, Köln-Rondorf Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 124 125 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Umgesetzte Ziele 2020 / 2021 Die sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte beziehungsweise solcher mit gerin- gen Qualitätsstandards wurde weiter fortge- führt. So wurde 2020/2021 die Unterbringung in 16 weiteren Beherbergungsbetrieben aufge- geben und die Zahl der Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben damit von 1.029 (31.12.2019) auf 210 (31.12.2021) weiter deutlich reduziert. Gleichzeit konnte weiter eine Reserve von etwa 1.500 Plätzen vorgehalten werden, wo- bei einige Reservestandorte aufgegeben oder dauerhaft belegt wurden und durch andere ersetzt werden mussten, so dass es zum Ende 2021 zu einer Schwankung bei den zur Verfü- gung stehenden Plätzen kam, die aber wieder ausgeglichen wurde. Das vom Rat der Stadt Köln in seinem Be- schluss vom 04.02.2021 vorgegebene Ziel einer schrittweisen Steigerung der Quote an in abgeschlossenen Wohneinheiten unter - gebrachten Geflüchteten auf letztlich 100 Prozent hat das Amt für Wohnungswesen konsequent verfolgt. Als abgeschlossene Wohneinheit wird dabei eine Wohneinheit mit eigener Küche und eigenem Sanitär (Toilette, Dusche) angesehen. Durch Aufgabe von sogenannten Gemein- schaftsunterkünften mit Gemeinschaftsküchen und/oder -sanitär, durch Akquise von neuen Standorten mit abgeschlossenen Wohnein- heiten sowie durch Neubau von Unterkünften konnte die Quote zum Ende des Jahres 2021 auf 83,75 Prozent gesteigert werden. Verteildichte Die Verteildichte gibt basierend auf der tat sächlichen Belegung zum Stichtag das Verhältnis von Einwohner*innen zu unter - gebrachten geflüchteten Menschen an. Durch beispielsweise Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte stehen diese Prozentzahlen in dynamischer Ent wicklung. Die Veränderung der Verteildichte wird außer - dem von der Fallzahlentwicklung Geflüchte- ter beeinflusst. Sinkt die Fallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Während am 31.12.2020 der Anteil der von der Stadt untergebrachten Geflüchteten an der Gesamteinwohnerzahl Kölns bei 0,58 % lag, sank er bis zum 31.12.2021 auf 0,53 %. Der Anteil ist damit in den Jahren 2020/2021 deutlich weiter gesunken. Akquise von Grundstücken und Bestandsimmobilien Um nach der Belegung aller verfügbaren Not- unterkunftsplätze und Ausschöpfung etwaiger Unterbringungs- beziehungsweise Belegungs- reserven auch im Falle einer starken und anhal- tenden Steigerung der Zahl der Geflüchteten handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der dauerhaften Flächenakquise auch Vorhalte- flächen zu identifizieren und zu bevorraten. Hier können im Bedarfsfall kurzfristig temporä- re Unterkünfte errichtet werden. Ferner werden Flächen eruiert, die sich zur konventionellen Bebauung im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eignen; Ankauf und Anmietung von Bestandsgebäu- den sind dagegen stark zurückgegangen. Die Akquirierung von Neubauten und Bestands- objekten – unabhängig ob Kauf oder zur Anmie- tung – ist ein wesentlicher Baustein, um weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. Neubau, Umbau, Sanierung und Projektent- wicklung städtischer Grundstücke Zu den Aufgaben des Amtes für Wohnungs- wesen gehört auch die eigenverantwortliche Realisierung von Neu- und Umbauprojekten, die Sanierung von Wohnraum sowie die Entwicklung von Neubauprojekten auf städ- tischen Grundstücken. Das Aufgabengebiet umfasst die Bauherr*innenvertretung bei Baumaßnahmen im Rahmen der Projekt - leitung und Projektsteuerung gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieur*innen und Architekt*innen für die Honorarordnung e.V.) über alle Leis- tungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen). Konkrete Aufgaben sind: – die Überprüfung und Entwicklung städtischer Grundstücke für Wohn- und Unterbringungszwecke – die Sanierung und der Umbau von Bestandsobjekten – der Neubau von Wohnhäusern im Rahmen des öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungsbaus. Die Realisierung dieser Maßnahmen ermög- licht eine angemessene und bedarfsgerechte Unterbringung für die Personenkreise, die keinen Zugang zum allgemeinen Wohnungs- markt haben oder für die eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung besteht, wie für die von Obdachlosigkeit bedrohten oder geflüchteten Menschen. Unterbringungsformen Sozialhäuser In den 1950ern und Anfang der 1960er Jahre wurden sogenannte Sozialhäuser errichtet. Der Standard der damaligen Zeit für diesen Zweck waren nicht abgeschlossene Wohnun- gen mit Gemeinschaftssanitäranlagen, zum Teil ohne Bäder und Duschen, meistens mit Kohleöfen. Auch die seinerzeitige Einfach- verglasung sowie eine fehlende Wärme- oder Schallisolierung entspricht nicht mehr den heutigen Maßstäben, insbesondere in energe- tischer Hinsicht. Aufgrund dieser schlechten und nicht mehr tragbaren baulichen Zustände wurde 2006 ein Neubau-, Sanierungs- und Umbaupro- gramm für die städtischen Sozialhäuser aufgestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung durch den Rat beauftragt, die er - forderlichen baulichen Maßnahmen zu ergrei- fen und umzusetzen. Die betreffenden Häu- ser werden sukzessive abgerissen und neu errichtet, soweit im Einzelfall eine Sanierung nicht möglich oder nicht nachhaltiger ist. Stadteigene Wohn- und Unterkunftsgebäude Hierbei handelt es sich um konventionelle Gebäude mit in der Regel abgeschlossenen Wohneinheiten, die über eine erhaltenswerte Bausubstanz verfügen. Die teils erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungserforder - nisse werden zur Erhaltung und Wieder - herstellung der Verkehrssicherheit und Betriebsfähigkeit sukzessive umgesetzt. Ohne die Beseitigung der Mängel ist der Weiterbetrieb dieser Wohngebäude stark eingeschränkt oder sogar auf Dauer nicht mehr möglich. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 126 127 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen T emporäre Unterkünfte für Geflüchtete Um zugewiesene Geflüchtete kurz- bis mit - telfristig unterzubringen, greift die Stadt Köln auch auf modulare Gebäude zurück. Hier wird zwischen Systembauten und mobilen Wohn- einheiten unterschieden. Systembauten Die Systembauten verfügen über abgeschlos- sene Wohneinheiten mit eigenem Sanitär - bereich und eigenen Kochgelegenheiten. Waschmaschinen und Trockner werden in hierfür vorgesehenen Funktionsräumen be- reitgestellt, Kellergeschosse gibt es bei dieser Bauweise nicht. Für die Hausmeister*innen, den Sicherheitsdienst sowie für das sozial- arbeiterische Betreuungspersonal werden Büroräume vorgehalten. Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume für die Bewohner*innen sind ebenfalls vorgesehen. Die Außenfassade der Systembauten erhält eine ansprechende Optik in Form einer Putz - fassade oder vergleichbarer Materialien, die sich in die Umgebung einfügt und eine besse- re Eingliederung in den Stadtteil ermöglicht. 2020 wurden die folgenden vier Systembaus- tandorte mit zweigeschossigen Gebäudekör - pern fertiggestellt und in Betrieb genommen: – Erbacher Weg in Köln-Lindweiler, 30 Unterbringungseinheiten mit max. 150 Unterbringungsplätzen – Dürener Straße in Köln-Lindenthal, 14 Unterbringungseinheiten mit max. 42 Unterbringungsplätzen – Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl, 33 Unterbringungseinheiten mit max. 150 Unterbringungsplätzen – Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf, 62 Unterbringungseinheiten mit max. 240 Unterbringungsplätzen Der Standort Erbacher Weg 7 wurde zudem als Pilotprojekt in ökologischer Holzständer - bauweise errichtet. 2021 wurde ein Erweiterungssystembau am Standort Lindweiler Weg in Köln-Lindweiler mit weiteren 15 Unterbringungseinheiten mit max. 78 Unterbringungsplätzen fertiggestellt und in Betrieb genommen. Mobile Wohneinheiten Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten werden autarke Containerelemente zu einem Gebäude zusammengesetzt. Dabei dient ein Modul als Schlafraum für ma - ximal vier Personen. Zwischen zwei Schlaf - räumen befindet sich ein Modul mit einem Sanitärbereich sowie einer Küche zur Selbst - versorgung. Die Räume jeder Nutzungs- einheit werden mit einem Flur parallel der Längsachse erschlossen. Der Flur wird über die Türen auf den Schmalseiten erreicht. In die Obergeschosse gelangt man über außen- liegende, einläufige Treppen, jeweils an den Schmalseiten der Gebäude. Da die Brutto-Geschossfläche 400 Quadrat - meter aus Brandschutzgründen nicht über - schreiten darf, werden je nach Größe des Standortes mehrere Containergebäude er - richtet. Dabei sind im Erdgeschoss in einer der Gebäudeeinheiten Räume für den Sicher - heitsdienst und die Fachkräfte der sozialen Arbeit sowie auch Gemeinschafts- und Auf - enthaltsräume untergebracht. Die anderen Gebäude dienen ausschließlich der Unter - bringung von Geflüchteten. Auf Grundlage des im November 2017 den politischen Fachausschüssen vorgestellten zukunfts- und bedarfsorientierten Ressour - cenmanagements für schutzsuchende Men- schen ist das vorrangige Ziel der Verwaltung, die Unterbringungsqualität für Geflüchtete kontinuierlich zu verbessern. Nicht mehr benötigte Unterkünfte mit niedrigem Ausstat - tungsstandard, darunter auch angemietete Objekte, wurden 2020 und 2021 sukzessive weiter zurückgebaut bzw. abgemietet. So wurden beispielsweise 253 gebrauchte Wohncontainer, die am Standort Eygels- hovener Straße 33 in Köln-Rodenkirchen eingesetzt waren, im Frühjahr 2020 für ge- meinnützige Zwecke verschenkt. Auf dieser Fläche kann nunmehr der dringend benötigte Erweiterungsbau für die angrenzende Ge- samtschule Rodenkirchen realisiert werden. Die Stadt Köln konnte so Entsorgungskosten für die Container in Höhe von rund 1 Millionen Euro einsparen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Im Jahr 2021 wurden Bauarbeiten für ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit ins- gesamt 8 Wohneinheiten in der Langenberg- straße 24 in Köln-Blumenberg aufgenommen, dessen Fertigstellung Ende des Jahres 2022 erwartet wird. Systembau Erbacher Weg Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 128 129 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Ein Baubeschluss der politischen Gremien als Basis für den Baubeginn wurde 2021 für folgende öffentlich geförderten Wohnbaupro- jekte eingeholt, die bei der Erstvermietung einer Sozialbindung unterliegen: – Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen in der Houdainer Straße in Köln-Porz – Zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Sockelgeschosse mit 20 Wohnungen in der Brohler Straße in Köln-Marienburg – Zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen am Deutzer Weg in Köln-Porz Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte Grundstücke, auf denen temporäre Gebäude errichtet werden, werden aus Sicherheits- gründen grundsätzlich eingezäunt. An den Seiten, an denen das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum grenzt, befindet sich jeweils ein Tor zur Erschließung des Grundstücks. Die Zuwegungen werden mit einem festen Belag versehen. Es werden ausreichend Sitzgelegenheiten vorgehalten. Die restlichen Flächen werden als Rasenflä - chen gestaltet. Außerdem werden im Bereich der Außenanlagen Flächen für Müllcontainer, Parkplätze, Fahrradständer sowie Kinder - spielplätze und andere Freizeitgestaltungs- möglichkeiten wie Fußball-, Basketball- oder Grillplätze angelegt. Energiecontrolling Um im Amt für Wohnungswesen ein Ener- giecontrolling zu implementieren, wurde im Herbst 2020 eine neue Fachingenieur*in-Stel- le eingerichtet. In einem ersten Schritt werden zunächst die Zählerstände und Verbräuche (Gas, Wasser, Strom) sämtlicher 379 Gebäu- de im Portfolio des Amtes für Wohnungswe- sen erfasst. Bislang erfolgte die Abrechnung überwiegend auf Grundlage von Schätzungen des Energieversorgers. Die erfassten Daten werden seit Herbst 2021 entsprechend aufbe- reitet, um Verbräuche beispielsweise je Quad- ratmeter, Bauart, Heizungsart für das jeweilige Gebäude betrachten zu können. Sämtliche Daten werden anschließend in die fachbe- reichsübergreifend genutzte digitale Fach- anwendung „Wohnung 2000“ eingespielt. Künftig werden Ablesedaten ausschließlich hierüber erfasst. Ein wesentliches Ziel ist es, die Gebäude zu klassifizieren, um hieraus Handlungsempfehlungen entwickeln zu kön- nen. Auf dieser Grundlage kann somit prio- risiert werden, welche Gebäude energetisch saniert werden sollen. Die Ergebnisse werden künftig Bestandteil des jährlichen, durch die Gebäudewirtschaft zu erstellenden Energie- berichts sein, der den politischen Gremien zur Verfügung gestellt wird. Ausblick Nachdem die Zugangszahlen Geflüchteter bis Februar 2022 weiter rückläufig waren, sollten keine neuen temporären Unterkünfte für Ge- flüchtete mehr geplant und errichtet werden. Diese Zielsetzung wurde durch die Auswir - kungen des Krieges in der Ukraine überholt. Ziel ist es, das Neubau-, Sanierungs- und Um- bauprogramm soweit wie möglich gleichwohl wieder intensiver fortzusetzen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Im Bereich des öffentlich geförderten Woh- nungsbaus sind aktuell 11 Neubauvorhaben mit 176 Wohneinheiten in Planung oder im Bau. Die Fertigstellungen sind für den Zeit - raum zwischen 2022 und 2027 avisiert. Nachfolgend werden exemplarisch fünf Neu- bauvorhaben vorgestellt, bei denen der Rat bereits auf Grundlage vorausgegangener Ent - wurfsplanungen Baubeschlüsse gefasst hat beziehungsweise bei denen bereits mit dem Bau begonnen wurde: Lachemer Weg o. Nr. in Köln-Longerich Hier entsteht ein viergeschossiges Mehrfami- lienhaus plus Staffelgeschoss mit insgesamt 26 Wohneinheiten. Mit dem Baubeschluss im September 2020 (Vorlage 1986/2020) hat die Politik ihren Wunsch nach einer nachhal- tigen und ökologischen Bauweise bekräftigt und zusätzlich eine Dachbegrünung vorgese- hen. Mit dem Bau soll im ersten Quartal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2023 avisiert. Houdainer Straße o. Nr. in Köln-Porz Hier wird ein dreigeschossiges Mehrfamilien- haus mit insgesamt 14 Wohneinheiten entste- hen. Im Sinne einer nachhaltigen und ökologi- schen Bauweise werden hier entsprechend dem durch die Politik ergänzten Baubeschluss vom Pater-Prinz-Weg 13 – 16 Baufortschritt 03/2022 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 130 131 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen März 2021 (Vorlage 3660/2019) zusätzlich eine Photovoltaikanlage, Fassadenbegrünung sowie Vorrichtungen für eine PKW-Elektroladestation vorgesehen. Mit dem Bau soll im zweiten Quar- tal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2023 avisiert. Deutzer Weg o. Nr. in Köln-Porz Hier werden zwei zweigeschossige Mehrfa - milienhäuser plus Staffelgeschoss mit insge- samt 16 Wohneinheiten entstehen. Um dem Wunsch der Politik nach einer nachhaltigen und ökologischen Bauweise zu entsprechen, werden dem ergänzten Baubeschluss aus Mai 2021 (Vorlage 2440/2020) folgend zusätzlich eine Photovoltaikanlage und Fassadenbe- grünung vorgesehen. Eine Elektroladestation lässt sich an diesem Standort beziehungswei- se auf dem Grundstück nicht realisieren. Mit dem Bau soll im ersten Quartal 2023 be- gonnen werden. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2024 avisiert. Pater-Prinz-Weg 13 – 16 in Köln-Rondorf Hier entstehen derzeit vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohn- einheiten. Mit dem Bau wurde im ersten Quar - tal 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2023 avisiert. Langenbergstraße 24 in Köln Hier entsteht derzeit ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Wohnein- heiten. Mit dem Bau wurde im ersten Quartal 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2023 avisiert. Sanierung von Ankaufobjekten der Bundes- anstalt für Immobilienaufgaben Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Kommunen durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegen- schaften, welche zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden. Bislang konnten durch das Amt für Wohnungswesen rund ein Dutzend Einfamilienhäuser und Doppelhaus- hälften, beispielsweise in der Ikarosstraße in Köln-Ossendorf, von der BImA kostengünstig erworben werden. Der Erwerb ist vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten ab einem bestimmten fest - gelegten Zeitpunkt geknüpft. Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und müssen mit zum Teil hohem zeitlichen Aufwand grundsa - niert werden. Um die geltenden gesetzlichen Standards zu erreichen, werden im Rahmen der Grundsanierung zum Beispiel Fenster, Fußböden und Bleirohre ausgetauscht, Hei- zungen umgerüstet und Schadstoffe entfernt. Erst dann kann eine Belegung mit Geflüchte- ten erfolgen. Verbesserung der WLAN-Situation in Unterkünften für Geflüchtete Beginnend mit dem Jahr 2021 soll die bishe rige WLAN-Ausstattung in den mobilen Wohn einheiten an den Standorten Josef- Broicher-Straße, Haferkamp und Aloys- Boecker-Straße aufgerüstet werden. Auf - grund aktuell zu geringer Kapazität sollen Einzelanschlüsse für jede Wohneinheit reali- siert werden. Dafür werden neue Leitungen Pater-Prinz-Weg 13 – 13 3D-Ansicht/Visualisierung Langenbergstraße 24 Rohbauarbeiten Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 132 133 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen verlegt und neue Verteilerpunkte installiert. Mit den Einzelanschlüssen soll sicherge- stellt werden, dass den Bewohner*innen eine schnelle und stabile Internetverbindung zur Verfügung steht. Insbesondere Kindern, die pandemiebedingt auf Homeschooling ange- wiesen sind, soll so eine technische Hürde genommen werden, damit diese nicht vom Bildungssystem abgekoppelt werden. An den Systembau-Standorten Dürener Stra - ße, Kalscheurer Weg und Pastor-Wolff-Straße wurden bereits bei Errichtung der Standorte Glasfaseranschlüsse mit 100 Mbit umgesetzt. Hier sind jeweils Hotspots verbaut, die den gesamten Standort mit ausreichend gutem WLAN versorgen. Die Bewohner*innen zeigen sich zufrieden mit dem Internetzugang. Passivhausstandard Entsprechend des politischen Beschlusses werden künftige konventionelle Bauprojekte des Amtes für Wohnungswesen ausschließ- lich im Passivhausstandard errichtet. Ein Pas- sivhaus hat durch eine optimierte Gebäude- hülle nur geringe Wärmeverluste, weshalb die Energie höchst effizient genutzt wird. Mithilfe einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewin- nung ist zudem kein konventionelles Heizsys- tem mehr notwendig und es herrscht sowohl im Sommer als auch im Winter ein angeneh- mes Raumklima. Die Warmwasserversorgung wird durch Einsatz einer externen Energiequelle, bei- spielsweise mit einer Solarthermieanlage auf dem Dach, sichergestellt. In der Gesamtbe- trachtung übertrifft der Passivhaus-Standard dadurch den bisherigen EnEV 2016 Standard in ökologischen und energetischen Aspekten und bringt die Stadt Köln einen Schritt wei- ter in der Erreichung der Klimaziele. Darüber hinaus können Wohngebäude, die im Pas- sivhaus-Standard errichtet werden, über die obligatorische Wohnraumförderung hinaus eine zusätzliche Förderung erhalten. Bei konventionellen Bauprojekten, die sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Pla - nungsstadium befinden, werden ökologische beziehungsweise energetische Einzelmaß- nahmen, wie beispielsweise eine Photovolta - ikanlage auf dem Dach, eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung sowie Vorrüstungen für PKW-E-Ladestationen an den Stellplätzen geprüft und bei Vorliegen der baulichen und technischen Voraussetzungen umgesetzt. Eine Photovoltaikanlage dient dazu, einen Teil des Strombedarfs selbstständig decken zu können. E-Ladestationen sollen dafür sorgen, dass Bewohner*innen, die ein Elektrofahrzeug fahren, dieses auch zu Hause laden können. In diesem Zusammenhang wurde auch in der im Frühjahr 2021 vom Rat beschlossenen Stell- platzsatzung festgelegt, dass bei zukünftigen Neubauprojekten Vorrüstungen für E-Lade- stationen verbindlich vorzusehen sind. Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“ , welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Auf - gabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger zugesichert. Die weiteren vier Stellen wurden auf zwei Jahre befristet. Wie bereits im Jahr 2019, wurde auch 2021 eine Evaluation der befristeten vier Stel- len seitens des Amtes für Wohnungswesen durchgeführt. Das Ergebnis des monatlichen Controllings diverser Daten (z.B. Anzahl der vermittelten Wohnungen, Anzahl Beratungs- gespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit etc.) führte dazu, dass die Verlängerung der Finanzierung der vier befristeten Stellen bei den Trägern für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. Zwei städtische Mitarbeiter*innen sind als Koordinator*innen tätig. Ihre Aufgaben um- fassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den städtischen Sozialarbeiter*innen im Bereich der untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanagements, die Koope- ration mit anderen städtischen Dienststel- len sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartner*innen gegenüber der Bürger- schaft und den ehrenamtlichen Akteur*innen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der regelmäßige Austausch mit der GAG Immo- bilien AG. Diese stellte 2021 insgesamt 45 Wohnungen für geflüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau weiterer Kooperati- onen mit anderen Wohnungsbaugesellschaf - ten wird angestrebt. Darüber hinaus wird durch Bauherr*innen wie beispielsweise die GAG Immobilien AG alternativ auch für Geflüchtete ohne Wohn- berechtigungsschein Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt. Das Projekt läuft im Jahr 2022 aus. Angesichts des stark angespannten Wohnungs- marktes in Köln ist das Auszugsmanagement nach wie vor ein sehr erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesent- lichen Schritt zur Integration zu verschaffen. Fallzahlen Auszugsmanagement Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 134 135 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Workshops und Infoveranstaltungen Das Auszugsmanagement bietet seit 2018 Workshops für Geflüchtete zur Wohnungssu- che in unterschiedlichen Formaten an. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2021 in städtischen Unterkünften keine Workshops durchgeführt werden. Jedoch konnten in anderen Bildungseinrichtungen bei zwei Veranstaltungen insgesamt 15 Teil- nehmer*innen geschult werden. Ehrenamtlich engagierte Akteure Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierte aufgrund ihrer guten Vernetzung in den Stadtteilen eine wesentliche Hilfe für Geflüchtete darstellen können, um Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen. Daher wurde das Auszugsmanagement zum 1. September 2019 in einem Pilotprojekt konzeptionell auf eine erweiterte Unterstüt - zung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. Seitdem stehen die Auszugsmanager*innen der freien Träger mit ihrer Erfahrung den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehren- amtlicher Begleitung) bei der Erledigung der nötigen Formalitäten zur Seite, die im Rah- men einer Bewerbung um eine Mietwohnung und nach Begründung eines Mietverhältnis- ses erforderlich sind. Die Nachbetreuung des Auszugsmanage - ments wurde ebenso ausführlich genutzt. Vermieter*innen begrüßten die Möglich keit, im Auszugsmanagement Ansprech part- ner*innen auch nach Abschluss des Mietver - trages für noch offene Fragestellungen zu finden und ehrenamtliche Unterstützer*innen konnten durch das Auszugsmanagement ent - lastet werden. Das Pilotprojekt Ehrenamt, mit dem die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wert - schätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck bringt, konnte somit im Jahr 2021 erfolgreich fortgesetzt werden. Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen Die Notaufnahmeeinrichtung in der Herku- lesstraße in Köln-Ehrenfeld sowie Notunter - künfte dienen dazu, der Stadt Köln kurzfristig nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW zugewiesene Geflüchtete vorübergehend un- terzubringen, bis eine reguläre Unterbringung in einer Unterkunft erfolgen kann. In Notunterkünften besteht für die Unterge- brachten nicht die Möglichkeit, sich mit selbst - zubereitetem Essen zu versorgen. Zudem gibt es nur ein geringes Maß an Privatsphäre. Ferner werden in den Notaufnahmeeinrich- tungen sich unerlaubt Aufhaltende zeitweise untergebracht, welche Köln nach der Einreise unmittelbar ansteuern. Unerlaubt eingereis- te Geflüchtete können zunächst auch an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (EAE) ver - wiesen werden. In den meisten Fällen erfolgt aber zunächst eine Unterbringung durch die Stadt Köln. Notaufnahme Herkulesstraße Die Versorgung, sozialarbeiterische Beratung und Betreuung in der Notaufnahmeeinrich- tung Herkulesstraße wird durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) geleistet. Die Koordination erfolgt durch Sozialarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen. Aufgrund der schwie- rigen Lebenssituation ist es wichtig, für die dort untergebrachten Menschen Angebote zu schaffen. Ihre medizinische Versorgung wird durch die tägliche Anwesenheit mindestens einer me- dizinischen Fachkraft und die wöchentlich stattfindende Sprechstunde einer Hebamme sichergestellt. In Abständen von rund drei Monaten kommt der zahnärztliche Dienst und einmal monatlich sucht der Kinder- und Ju- gendpsychiatrische Dienst des Gesundheits- amtes die Einrichtung auf. Die Notaufnahme in der Herkulesstraße besteht aus einem Hauptgebäude mit drei Unterkunfts-Stockwerken und fünf Wohn- containerblöcken, die alle über getrennte und abschließbare Zimmer verfügen. Die Zimmer im Hauptgebäude sind Familien und alleinstehenden oder alleinerziehenden Frauen vorbehalten. Letztere verfügen über einen separaten Frauenflur, der durch vom DRK akquirierte Spenden besonders ausgestattet wurde, beispielsweise mit Kinderbetten, Spiegeln, Garderobenaufhängern für die Tür, beque- men Stühlen mit Armlehne und Stillkissen. Demnächst steht eine farbige Neugestaltung dieser Zimmer an. Die Containereinheit 1 dient der Unterbrin- gung von Personen, die Containereinheiten 2, 3 und 4 sind zur Schutzisolierung vorgesehen, während die Containereinheit 5 Sozialräume für Freizeit- und medizinische Angebote bietet. Zu den Themen Erziehung und Bildung wird Eltern eine tägliche Sprechstunde in der Päd- agogischen Betreuung durch zwei Mitarbeite- rinnen des DRK angeboten. Für Kinder und Jugendliche werden wochen- tags pädagogische Beschäftigungen ange- boten. Die Aufenthaltsräume bieten einen Kleinkinder-, Spiel-, Bewegungs-, Kreativ-, Förder- und Jugendbereich. Die Pädagogische Betreuung bietet Eltern und Kindern einen Ausgleich in der Unterbringungssituation, För- dermöglichkeiten in der sozialen Entwicklung und einen sorgenfreien Ort zum Kind sein. Ferner wird eine erste Sprachförderung in Form von 1,5-stündigen Unterrichtseinheiten von Lehramtsstudierenden im Rahmen des Kooperationsprojekt „Prompt! Deutsch ler - nen“ mit der Universität zu Köln angeboten. Auch in 2020/2021 gab es ein breites Sport- und Freizeitangebot für die in der Herkules- straße untergebrachten Familien. Es wurde getragen von dem Kölner Spielezirkus, der Offenen Tür St. Anna der Katholischen Ju- gendagentur, der katholischen Gemeinde St. Anna, BÜZE Ehrenfeld, Grenzenlos in Bewe- gung und Rom e.V. Dieses Angebot umfasste beispielsweise Veranstaltungen zu Karneval, Ausflüge und Ferienaktionen und diverse Deutschkurse. Maßgeblichen Anteil am Zu- standekommen dieser Aktivitäten haben etwa 25 ehrenamtlich Aktive für erwachsene Geflüchtete und zehn Ehrenamtliche in der Pädagogischen Betreuung. Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement Das Engagement von Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich im Laufe der Zeit Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 136 137 Wohnversorgung von Geflüchteten (Kölner Modell) Quelle: Amt für Wohnungswesen Wohnraumversorgung für besondere Gruppen zunehmend dem Bedarf der Untergebrachten angepasst. Der Schwerpunkt hat sich von der Koordination zahlreicher Angebote zu einer Aktivierung von Ehrenamt für konkrete Anlie- gen gewandelt. So ist aufgrund mangelnder Deutschkenntnis- se der Bedarf an sprachlicher Unterstützung im Alltag durch Übersetzung von Dokumenten und Dolmetschen sowie an Deutschkursen nach wie vor hoch. Der Bedarf kann allerdings durch Ehrenamt - liche nicht mehr abgedeckt werden, so dass immer mehr mit Hilfe von Privatspenden finanzierte berufliche Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen in Anspruch genommen werden müssen. Gute Erfahrungen gibt es bei der Unterstüt - zung von kranken Bewohner*innen durch Medizinstudent*innen der Studenteninitiati- ve „Health Buddies“ . Besonders hilfreich ist, wenn der Health Buddie die Muttersprache der beziehungsweise des zu Betreuenden beherrscht. Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben Unterstützend begleitet werden die in den städtischen Einrichtungen für Geflüchtete und Beherbergungsbetrieben untergebrachten Personen durch Heimleiter*innen sowie durch Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen oder dazu beauftragter Träger. Die Teams im Sozialen Dienst wurden Notaufnahmen Versorgung mit Individualwohnraum Wohngebäude und Einrichtungen Feste Bauten, Systembauten, Wohncontainer, Bestandsobjekte Hotelbetriebe Objekte für spezielle Zielgruppen Projekt » Auszugsmanagement « nach örtlicher Zuständigkeit gebildet, die auf Stadtteile und -bezirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenar - beit mit anderen Dienststellen und den Will- kommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen bestehen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen. Hier sind insbe- sondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und das Kommunale Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt und der Allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Kin- der, Jugend und Familie sowie verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes. Darü- ber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteur*innen. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell eigenständig zu machen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Bera - tungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden veränderten Öffnungs- und Zugangsregelungen der Dienststellen fand die Kommunikation vermehrt digital statt. Da viele Bewohner*innen durch die neue Situation keine oder nur eingeschränkte Zu- gangsmöglichkeiten zu den Behörden hatten (z. B. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ausländeramt, Jobcenter, etc.), musste fast die gesamte Kommunikation über den Sozialen Dienst erfolgen. So wurden bei- spielsweise Unterlagen oder Anträge, die die Bewohner*innen normalerweise persönlich eingereicht hätten, nun per Mail durch die sozialen Fachkräfte gestellt. Im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen beziehungsweise an Standorten mit Betreuungsträgern erfolgt die sozialarbeiteri- sche Beratung und Begleitung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ mit nachfol- gend skizziertem Integrationsauftrag: – Erstberatung: Perspektiven aufzeigen, Hilfeplan erstellen – Vermittlung in beziehungsweise Initiierung von integrationsfördernden Maßnahmen (Vermittlung in Sprach- und integrationsbe- gleitende Kurse zur wirtschaftlichen, sozia - len und kulturellen Integration) mit dem Ziel einer Wohnungsvermittlung – Unterstützung/Installation von Hilfen bei • wirtschaftlicher Integration (Zusammen- arbeit mit Integrationspoint/Job-Börsen, Hilfestellung bei Bewerbungen und Ar - beitssuche) • sozialer Integration (Vermittlung der Bewohner*innen in soziale Angebote der Stadt/ des Stadtviertels, unter anderem durch laufende Kontakte zum Interkul- turellen Dienst, sozialen Institutionen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, Willkommensinitiativen) • kultureller Integration (Vermittlung kul- tureller Gepflogenheiten, Vermittlung an FliehKraft – Kölner Flüchtlingszentrum, Selbsthilfen) Aufgrund der Pandemie erfolgte eine inten- sive Zusammenarbeit mit der Dienststelle Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes, Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 138 139 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen um beispielsweise Quarantäne-Maßnahmen für Bewohner*innen abzusprechen oder die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Indexfällen zu gewährleisten. Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter Die Belegungssteuerung ist eng verknüpft mit der Ressourcenplanung im Amt für Woh- nungswesen der Stadt Köln. Beispielsweise werden die Bedarfe an Unterbringungsres- sourcen für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf für spezielle Gruppen wie LSBTIQ* , Frauen und Rollstuhlnutzende regel- mäßig überprüft. Vorrangiges Ziel für 2020/2021 war die weite- re Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete, insbesondere die Unterbringung in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten, wel- che über eine eigene Küche und eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen. Der Neubau von Unterkünften und die Anmietung von neuen oder sanierten Gebäuden ermöglichen im Gegenzug, abgenutzte ältere Unterkünfte mit niedrigerer Ausstattungsqualität aufzugeben. Die Unterbringung in abgeschlossenen Unter - kunftseinheiten ermöglicht ein deutlich höhe- res Maß an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen im Alltag aufzubauen. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Tages- ablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, wichtigen Schritt zur Integration dar. Bis zum Ende des Jahres 2020 lebten 79,40 Prozent der städtisch untergebrachten Ge- flüchteten in Unterkünften, die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Die Quote konnte in 2021 auf 83,75 Prozent gesteigert werden. Zum Aufgabengebiet der Fachkräfte der So- zialen Arbeit gehört es, besondere Unterbrin- gungsbedarfe der Geflüchteten zu erkennen. Einige Informationen ergeben sich bereits aus den persönlichen Daten (Familien mit min- derjährigen Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen), andere sind offensichtlich er - kennbar (fortgeschrittene Schwangerschaft, sichtbare Behinderung). Hinzu kommen Informationen, welche die Ge- flüchteten freiwillig selbst mitteilen: LSBTIQ- Hintergrund, Schwangerschaft in einem frühen Stadium, körperliche oder psychische Erkrankung, Behinderung, Traumatisierung oder Betroffenheit durch Menschenhandel, Folter, Vergewaltigung. Äußerungen zu die- sen Themen erfolgen häufig erst nach eini- ger Zeit, wenn sich ein Vertrauensverhältnis zur betreuenden Person entwickelt hat. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit wird Sorge für eine adäquate Unterbringung im Rahmen der bestehenden Ressourcen getragen. Vor - gelegte Atteste über besondere Bedarfe von Geflüchteten werden dem Gesundheitsamt zur Begutachtung vorgelegt, welches gege- benenfalls eine Empfehlung für eine andere Unterbringung ausspricht. Auch bei sonstigen Gründen, die eine Verle- gung notwendig machen, sucht die verant- wortliche Fachkraft der Sozialen Arbeit eine passende Unterkunft. Ziel dabei ist es, eine Anschlussunterkunft in der Nähe im gleichen Stadtbezirk zu finden, um zum Beispiel Kin- dergarten- oder Schulwechsel zu vermeiden. Für geflüchtete Frauen, die Opfer von Men- schenhandel geworden sind, besteht ein vom Ausländeramt, Amt für Wohnungswesen und agisra e.V. abgestimmtes Verfahren zur ge- sundheitlichen Vorsorge, Hilfe, psychischer Unterstützung und Unterbringung in einer Einrichtung speziell für Frauen. Das Wohnprojekt der Stadt Köln für LSBTIQ*- Ge flüchtete wurde in 2017 bezogen und in 2019 auf 34 Plätze erweitert. Die Betreuungs- trägerschaft obliegt der Aidshilfe e.V. in Ver- Wohnheimfassade Severinswall von Graffiti-Künstler Norman Schlegel Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 140 141 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen bindung mit Rubicon e.V. Diese Kooperation hat sich gut be währt und wird von der Stadt - verwaltung fortgeführt. Gewaltschutz Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die bis Ende 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte. Der Rat der Stadt Köln hat diesem Konzept am 10.09.2020 zugestimmt. Die zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle zur Gewaltschutz-Koor- dination konnte am 01.10.2020 besetzt werden. Schwerpunkte des Gewaltschutzkonzeptes sind: – Schutz untergebrachter Geflüchteter mit besonderem Augenmerk auf Kinder und vulnerable Geflüchtete – Prävention gegen jegliche Formen von Gewalt, Sicherheitskonzept – Intervention – Allgemeine Ablaufschemen – Schutzvereinbarungen – Verhaltensregeln für Mitarbeitende sowie Bewohner*innen – Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitar- beiter*innen im Krisen- und Interventionsfall – Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf- und Beratungsstellen zur Unter - stützung Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungs- module und Leitfäden darstellen. Anhand des Konzepts wird einrichtungsbezogen geprüft, welche Standards bereits umgesetzt sind und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Basierend auf dem Schutzkonzept lassen sich weitere Module entwickeln be- ziehungsweise befinden sich als Ergänzung bereits in der praktischen Umsetzung. Kooperationspartnerschaften und Vernetzung Um den Anforderungen an eine wirtschaftli- che, soziale und kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Integration von unterge- brachten Geflüchteten gerecht werden zu können, arbeitet das Amt für Wohnungswesen mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohl- fahrtsverbänden, freien Träger*innen, Lobby - gruppen und den Willkommensinitiativen als Organisationsform des Ehrenamtlichen Enga - gements intensiv zusammen. Ziel ist, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden Personen, die überwiegend aus Herkunfts- ländern stammen, denen die deutschen Gesellschaftsstrukturen fremd waren, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die Normen und Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln. Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personenkreises eine enge Kooperation mit Fachkräften von Wohlfahrts- verbänden umgesetzt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln die Betreuung von Unterbringungsstandorten übernehmen. Seit Januar 2020 wird ein Pilotprojekt zur Mülltrennung am Standort Neusser Land- straße gemeinsam mit dem DRK umgesetzt. Die Bewohner*innen wurden von der AWB geschult, wie Mülltrennung funktioniert. treuende beteiligt sind. Zusätzlich wird eine Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen der freien Träger und Lobbygruppen, die über eine hohe Kompetenz im Umgang mit Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen verfügen, umgesetzt, wie auch die Zusammenarbeit mit Willkommensiniti- ativen, die sich in Folge des großen Engage- ments für Geflüchtete aus Krisengebieten verstärkt gebildet haben. Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimmter Gruppen von zugewanderter Menschen besser gerecht werden zu können, sichert sich die Stadt Köln darüber hinaus über die Finan- zierung von Stellen bei einem Träger der Wohl- fahrtspflege für die Volksgruppe der Roma die Unterstützung von Nationworker*innen als Mittler*innen zwischen den Kulturen. Bei einer Selbsthilfeorganisation für Migrant*innen für die Gruppe der Zugewanderten mit rus- sischem Sprachhintergrund unterstützten Integrationsmittler*innen. Konflikte entstehen häufig aufgrund der räumlichen Nähe in den Unterbringungs- einrichtungen oder durch unterschiedliche Willkommensgruß in Köln-Lindenthal Neben der grauen Tonne wurden auch die gelbe, blaue und Biotonne aufgestellt. Die Gemeinschaftsmitarbeitenden werden als Multiplikatoren vorab geschult und haben zu Anfang die übrigen Bewohner*innen beim Mülltrennen unterstützt beziehungsweise hatten den Müllplatz hinsichtlich der Mülltren- nung mit im Blick. Eine ständige Kontrolle ist durch die Gemein- schaftsarbeitenden und Heimleitung notwen- dig, um bei falsch befüllten Tonnen einzu- greifen. Die Biotonne wurde aufgrund eines Wespenbefalls wieder abgeschafft und durch graue Tonnen ersetzt. Durch die Schulung wurde den Erwachsenen als auch den Kin- dern auf spielerische Weise die Mülltrennung näher gebracht. In einigen Stadtteilen mit Unterkünften für Geflüchtete sind gute Netzwerke entstanden, an denen Schulen, Kindergärten und das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bürger - vereine, Familienhelfer*innen, die Bezirks- beamt*innen der Polizei sowie weitere Be- Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 142 143 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Lebensweisen zwischen den untergebrachten Geflüchteten und der Nachbarschaft in der Umgebung. Nationworker*innen erfüllen hier ihre Aufgabe als Vermittler*innen. Über bes- seres gegenseitiges Verstehen soll das Kon- fliktpotenzial minimiert werden. Durch den Einsatz der Integrationsmittler*innen konnte die Beratung und begleitende Unterstützung von Spätaussiedler*innen und jüdischen Kontingentflüchtlingen deutlich verbessert werden. Auch der erhöhte Betreuungsbedarf von Menschen aus der russischen Föderation in Köln konnte durch ihren Einsatz leichter aufgefangen werden. Die Maßnahme wird in enger Kooperation mit dem Phoenix Köln e.V., je hälftig bei der Stadt Köln und dem Träger, umgesetzt. In regelmäßigen Sprechzeiten ste- hen Übersetzungen von Verwaltungsschrei- ben und die Hilfestellung beim Kontakt mit anderen städtischen Dienststellen im Vorder - grund. Hinzu kommen Hinweise zum Beispiel auf kostenlose Sprachmaßnahmen oder bei Bedarf Begleitung bei Behördengängen und den Besuchen von Ärzt*innen. Neben der Vermittlung in Qualifizierungsmaß- nahmen wird hier auch Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie bei älteren Menschen der Kontakt zu Pflegediensten zum Übergang in seniorengerechtes Wohnen umgesetzt. Modellprojekt „Bewohnerbeirat“ Die Verwaltung hat nach Empfehlung von Expert*innen ein Präventionskonzept für die Unterbringung Geflüchteter entwickelt, wel- ches unter anderem eine frühzeitige Vermittlung demokratischer Werte vorsieht. Die Planung zu dem Modellprojekt „Bewoh- nerbeirat“ zur Demokratieförderung wurde 2019 mit einer Projektskizze abgeschlos- sen. Beabsichtigt ist die Einrichtung von Bewohner*innenbeiräten zunächst an den größeren, durch Träger betreuten Stand- orten. Die erste Umsetzungsphase wurde 2020/2021 abgeschlossen. Aufgrund der ersten Erfahrungen wird das Modellprojekt vom Sozialen Dienst gemeinsam mit den Bewohner*innen weiterentwickelt. Ferner wird nach dem Präventionskonzept rassistischen und antisemitischen sowie radikalen Strömungen wie Salafismus bei den Geflüchteten mittels politischer Bildung entgegengewirkt. Hierzu werden zunächst die vor Ort tätigen Fachkräfte der sozialen Arbeit geschult und aufgeklärt. Neben der Vermitt - lung demokratischer Werte an die Geflüchte- ten gilt es auch für Merkmale von Extremis- mus zu sensibilisieren. Bestätigung und Fortsetzung des Konzepts Mindeststandards Zur Erarbeitung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und Betreu- ung Geflüchteter in Köln führen sollen, hat sich bereits 2017 eine Arbeitsgruppe, beste- hend aus Verwaltung, freien Trägern und Initi- ativen, zusammengefunden. Die vorgeschla - genen Maßnahmen sind sowohl struktureller, organisatorischer als auch finanzieller Art. Sie ergänzen und konkretisieren das dem Rat vor - gelegte Konzept „Mindeststandards“ aus der Ratssitzung vom 20.12.2016 und setzen für die Zukunft verbindliche Qualitätsstandards bei der Unterbringung und Betreuung von Ge- flüchteten. Die Maßnahmen stellen eine sinn- volle Konkretisierung der Leitlinien zur Unter - bringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln dar. 2020/2021 wurden die laufenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Mindest - standards zur Unterbringung Geflüchteter evaluiert, überarbeitet und verlängert. Teil I der Evaluation setzte sich mit der medi- zinischen Grundversorgung von Geflüchteten auseinander und lieferte ein neues Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den Unterbringungsstandorten für Geflüch- tete, das den politischen Gremien vorgelegt wurde (2811/2019). Die Finanzierung von drei Stellen für Krankenpfleger*innen sowie einer Hebammen-Stelle für Geflüchtete beim Ge- sundheitsamt wurde gesichert. Teil II der Evaluation wurde mit der Vorlage „Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes“ (3557/2019) den politischen Gremien vorgestellt. Die bestehende Finan- zierung von Stellen zur Stärkung und Koor - dinierung ehrenamtlicher Tätigkeit sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unter - stützung von Willkommensinitiativen wurden bis Ende 2023 verlängert. Ehrenamtliches Engagement – Willkommens- initiativen und Kirchengemeinden Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Män- ner, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebens- entwürfen und sexuellen Orientierungen, mit verschiedenen Religionszugehörigkeiten, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsstand. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich di- vers und muss als solche betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbrin- gung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „An- kommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern ins- besondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal (Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen) wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlichen Akteur*innen erfolgt. Der ehrenamtlichen Unterstützung für Ge- flüchtete kommt eine große Bedeutung zu, da sie die Solidarität in der Stadtgesellschaft stärkt. Eine Vielzahl Engagierter bringen ihre Fähigkeiten ein, um geflüchtete Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden und nicht zuletzt stärken sie die neu Zugewanderten darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie bieten beispielsweise Lotsendienste, Lese angebote und Hausaufgabenbetreuung an, oftmals begleitet von Trägern (beispiels- weise Kirchengemeinden, Wohlfahrtsver - bände). Sie unterstützen damit die regulären Betreuungsstrukturen und tragen zu einer Entlastung hauptamtlicher Fachkräfte der Stadt Köln und der Träger bei. In mittlerweile rund 45 überwiegend auf den Stadtteil bezogen organisierten, ehrenamt - lichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölner*innen und bilden die Basis der lebendigen Willkommenskultur, welche Köln Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 144 145 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen als weltoffene Stadt ausmacht. Sie unterstüt - zen die geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an ehrenamtlichen Angebo- ten. Dieses reicht von Sprachkursen für un- terschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärzt*innenpraxen bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. In vielen Stadtteilen sind Mitglieder der Kir- chengemeinden fester Bestandteil oder Grün- dungsmitglieder der Willkommensinitiativen. Auf vielfältige Weise werden Geflüchtete von den Kirchengemeinden unterstützt. Seit No- vember 2014 besteht eine Kooperation zwi- schen dem von der Stadt Köln finanzierten Projekt „Auszugsmanagement“ und dem Erz- bistum Köln, welches inzwischen über 30 Woh- nungen an Geflüchtete vermittelt hat. Dabei stand nicht nur die Vermietung und Hilfe beim Umzug, sondern auch die Integration der Fami- lien in die Kirchengemeinden im Vordergrund. Es wurde Hilfe beim Einrichten der Wohnungen geleistet, Freizeitangebote für Kinder vermittelt und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. Die Aachener Siedlungs- und Wohnungsge- sellschaft hat gemeinsam mit der DEWOG 40 Wohnungen in Köln-Dellbrück an das Amt für Wohnungswesen zur Unterbringung Geflüch- teter vermietet. Der Schwerpunkt der Arbeit der Ehrenamtli- chen hat sich in den letzten Jahren verlagert von der Unterstützung beim Ankommen zur Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Integration in den Ausbildungs- und Ar - beitsmarkt. Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das inter - kulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 Integrationsagenturen verortet und es gibt 37 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. Die Integration der Geflüchteten stellt wei- terhin eine besondere Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar. Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteur*innen wie Vereine, private und kirchli- che Träger und der großen Anzahl ehrenamt - lich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen wäre die gelebte Will- kommenskultur in Köln nicht möglich. Es gilt die vorhandenen Strukturen auszu- bauen und zu erweitern. Die Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein gutes Beispiel für eine gelingende Kooperation. Laptops für bedürftige Schüler*innen Oberbürgermeisterin Reker unterstützt Spendenaktion „Alle Lernen am Computer! Und ich?“ Dirk Kästel, Vorstandsvorsitzender und Initiator von „Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V. “ , übergab am 9. Juni 2020 Laptops, die im Rahmen der Aktion „Alle lernen am Computer! Und ich?“ angeschafft werden konnten, an Oberbürger - meisterin Henriette Reker und Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flücht - lingsrates. Das Wohnungsamt der Stadt Köln und der Kölner Flüchtlingsrat verteilten die in Geräte an Schüler*innen weiterführender Schulen, die in einer Unterkunft für Geflüch- Kunstprojekt in Rodenkirchen tete oder in einer Obdachloseneinrichtung leben, – insgesamt 480 Geräte. Bei den Laptops handelte es sich aus Gründen der Nachhaltigkeit um überarbeitete, gewartete und betriebsbereite Geräte. Neben den Laptops wurden jeweils ein lnternet-Stick, Laptoptasche, USB-Maus und ein Geldbetrag für eine lnternet- flatrate für ein halbes Jahr in Höhe von 42 Euro (6 Monate á 7 Euro) zur Verfügung gestellt. Schüler*innen, die in einer Unterkunft für Ge- flüchtete oder einer Obdachloseneinrichtung leben, trifft die Corona-Epidemie besonders hart, denn in Zeiten von „Homeschooling“ ist es für sie noch schwieriger, den Unterrichts- stoff zu erarbeiten, wenn zu Hause kein Com- puter zur Verfügung steht. „Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslo- se in Köln e.V. “ hat aus Mitteln der Benefizakti- on „Notgeld“ , an der sich Gerhard Richter und andere namhafte Künstler*innen beteiligten, 250.000 Euro bereitgestellt und Mitte Mai 2020 gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Hedwig Neven DuMont, Vorstandsvorsitzende von „wir helfen“ , Pfarrer Franz Meurer und Claus-Ulrich Prölß, Ge- schäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates, zu weiteren Spenden aufgerufen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 146 147 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Leuchtende Farben und viel Spaß am kreati- ven Gestalten prägten das erste Treffen des interkulturellen Kunstprojektes im Haus für geflüchtete Familien. Das Angebot wurde in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswe- sen und dem Kommunalen Integrationszen- trum, Interkultureller Dienst Rodenkirchen ins Leben gerufen. Acht Frauen aus fünf Län- dern malten unter fachkundiger Anleitung von Sabine Herbst und Tabea Herbst aus der KUNSTWERKSTATT KÖLN farbenfrohe Bilder mit Pastellkreide. Spielerisch entstanden Blu- menbilder, kleine Landschaften und abstrakte Farbspiele. Beim Gestalten und Schreiben des eigenen Namens und des Herkunftslandes und anschließendem Ratequiz zu den Per - sonen lernten sich alle spielerisch schon ein wenig kennen. Fit für die Geflüchtetenarbeit Es handelt sich um eine Schulung für Ehren- amtliche und Interessierte, die in 26 Unter - richtsstunden umfassende Antworten zum Thema Bildung, Wohnen und Arbeit gibt. Rechtliches Know-how wird vermittelt und das Kölner Beratungs- und Unterstützungsnetz - werk erläutert. Auch wichtige Fragen für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Eh- renamt werden thematisiert und beantwortet. Sportprojekt für geflüchtete Väter und junge Männer Geflüchtete junge Männer sind häufig er - heblich belastet, denn oft sind sie trauma - tisiert, leben auf engem Raum mit anderen Menschen, haben wenig Ausweichmöglich- keiten, können den Lebensunterhalt teils nicht bestreiten und haben einen unsicheren Bleibestatus. Ein sportpädagogisches An- gebot kann hierzu entgegenwirken, indem die Männer durch Sport Stress abbauen, ein faires Miteinander praktizieren und Konflikte gewaltfrei lösen. Darüber hinaus lernen sie die deutsche Sprache im Alltagsgebrauch, können sich gegenseitig austauschen und vernetzen. Die geflüchteten Männer und Väter haben aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status und der Erziehung ihrer Kinder häufig keinen oder nur sehr erschwerten Zugang zur hiesi- gen Gesellschaft, etwa durch stark begrenzte Möglichkeiten der Teilnahme an Sprach- und Integrations- sowie zu anderen päda - gogischen Hilfs-, Freizeit- und Bildungsange- boten. Das Sportprojekt ist ein niederschwelliges, präventives sport- und gesundheitspädago- gisches Angebot. Geboten wird den Männern ein Raum zum sportlichen Ausgleich, Kennen- lernen, Austauschen, Informieren und Stress abbauen. Die Gruppe soll den Familien Ent - lastung bieten, für die Männer einen Ausgleich darstellen und das Gemeinschaftsgefühl der Familien im Wohnheim fördern. Die Bedarfslagen, Themen und Wünsche der Männer werden im gemeinsamen Gespräch und im Austausch zwischen Honorarkräften und Wohnheimleitung festgestellt und aufge- nommen. Sehr gefragt sind Unterstützungen in Form von Sprachkursen, Begleitung bei Amtsgän- gen, gemeinsamen Freizeitaktivitäten und die Organisation von gemeinsamen Festen. Es gibt zudem weitere Einsatzfelder wie Gärt - nern, Kochen oder die Fahrradwerkstatt. Ide- en sind in dem ehrenamtlichen Engagement immer willkommen. Forum für Willkommenskultur Köln und andere Willkommensinitiativen Alle beteiligten Akteur*innen verstehen Ehren amt und freiwilliges Engagement als eine Tätig keit, zu der man sich ohne vertrag- liche Ver pflich tung, aber verlässlich entschei- det. Dies kann einmalig und stundenweise sein, bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht un- entgeltlich, allenfalls können Aufwandsent - schädigungen geleistet werden. Die Vorbereitung, Begleitung und Fort - bildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungs austauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellen- wert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen- gemeinden und dem Zentrum für Willkom- menskultur. Das Amt für Wohnungswesen unterstützt das Projekt „Forum für Willkommenskultur“ durch den Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die Kölner Freiwilligen Agentur e.V. finanziell. Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene und stadtweite Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Aus- tausch sicherzustellen. Die Verzahnung der vielfäl tigen Institutionen, die sich der Ge- flüchteten annehmen, sowie der vielen eh- renamtlichen Hilfsangebote erfordern einen reibungslosen Ablauf. Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Kölner Freiwilli- gen Agentur e.V. arbeiten mit den städtischen Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher Willkom- mensinitiativen. Die Stadtbezirke mit ihren Bürgerämtern und – soweit vorhanden – Sozialraumkoordinator*innen sollen erste Anlaufstelle sein für örtliche Willkommensini- tiativen aus der Bürgerschaft. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 148 149 In der Melanchthon Akademie Köln finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ entstanden, in der sich die Initiativen aktiv austauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen unterstützen. Die politischen Sprecher der Willkommensinitiativen nehmen inzwischen regelmäßig auch am Runden Tisch für Flücht - lingsfragen teil. Ombudsstelle für Geflüchtete Auf der Grundlage von Beschlüssen des Ra - tes der Stadt Köln besteht die Ombudsstelle für Geflüchtete seit August 2016. Die Einrich- tung dient der „Sicherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von Problemlagen, die im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreu- ung von Geflüchteten entstehen“ . Die städtische Finanzierung der Ombuds- stelle für Geflüchtete wurde durch Beschluss des Rates vom 07.11.2019 für vier weitere Jahre bis zum 31.12.2023 sichergestellt. Das Amt für Wohnungswesen ist die städ- tische Koordinationsstelle für Anfragen der Ombudsstelle. Hier werden die einzelnen Fälle bearbeitet, Fachdienststellen befragt und die Beantwortungen erstellt. 2020 ergingen insgesamt 94 Schreiben mit 260 Fragen von der Ombudsstelle an das Amt für Wohnungswesen. 2021 ergingen 69 Schreiben mit 204 Fragen von der Ombuds- stelle an das Amt für Wohnungswesen. Die Beschwerden beziehen sich auf die Unterbringungssituation (Problematiken durch gesundheitliche Einschränkungen), zwischenmenschliche Streitigkeiten und Beschwerdestelle zur Unterbringung Geflüchteter Die Ombudsstelle Köln nimmt Hinweise auf gravierende Probleme im Zusammenhang der Flücht- lingsunterbringung von allen Seiten entgegen, sei es von Flüchtlingen, von freiwillig Engagierten, Beschäf- tigten sowie anderen Personen. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln sexueller Übergriff? Diskriminierung? Gewalt? Verletzung der Menschenwürde? bad Quelle: www.ombudsstelle.koeln Wohnraumversorgung für besondere Gruppen andere persönliche Belange. 2020/2021 wurden auch vermehrt Probleme angespro- chen, die aus der Corona-Pandemie heraus resultierten. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Woh- nungswesen gewährleistet die Transparenz der Arbeit der Verwaltung im Bereich Unter - bringung von Geflüchteten für die Bürger - schaft. Gezielte Informationsarbeit ermöglicht einen wertvollen Dialog zwischen Stadtge- sellschaft und Verwaltung und schafft mehr Verständnis für deren Arbeit, aber auch gene- rell für den Fortbestand der Thematik Unter - bringung von Geflüchteten. Die Verwaltung informiert die Medien in Form von Pressemitteilungen und der Veröffent- lichung eines quartalsweise erscheinenden Berichtes im Internet. Ferner wurden 2020/2021 ganz vereinzelt Besichtigungen von neugebauten Standorten (z.B. Pastor-Wolff-Straße) zur Unterbringung von Geflüchteten angeboten, sofern es die Corona-Pandemie zuließ. Selbstverständ- lich unter Beachtung der jeweils gültigen Abstands regeln und mit entsprechenden Hygienemaßnahmen (beispielsweise Masken- pflicht, Kontaktnachverfolgung). Die Besichtigungen wurden von der Öffent - lichkeitsarbeit mit der Verteilung von Info- material vor Ort begleitet. Es standen ferner Ansprechpartner*innen des Amtes für Woh- nungswesen bzw. des Sozialen Dienstes zur Verfügung. Die Besichtigungstermine tra - gen dazu bei, Vorbehalte abzubauen und die Arbeit des Amtes für Wohnungswesen in der Stadtgesellschaft sichtbar zu machen. Die Termine wurden im Vorfeld über städtische Pressemitteilungen bekannt gegeben. Willkommensinitiativen in Köln Informationen im Internet: www.wiku-koeln.de Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 150 151 Zusätzlich wurden über die Ehrenamtskoordi- nation der Bürgerämter die im Stadtbezirk in der Arbeit mit Geflüchteten aktiven Gruppen gezielt informiert und eingeladen. Auch 2020/2021 wurde quartalsweise ein Bericht des Amtes für Wohnungswesen zur „Situation Geflüchteter in Köln“ erstellt und den politischen Fachausschüssen der Stadt Köln zur Kenntnis gebracht. Die Berichte wer - den alle sowohl im Ratsinformationssystem der Stadt als auch im Internet auf der Home- page der Stadt Köln veröffentlicht. Er enthält detaillierte Informationen zu Zielen und Ent - wicklungen im Bereich der Unterbringung Ge- flüchteter. Zum Ende eines jeden Jahres wird statt des Quartalsberichts ein ausführlicher Jahresbericht veröffentlicht, in dem Themen zu Geflüchteten, die das vergangene Jahr geprägt haben, aus allen beteiligten Ämtern zusammengetragen werden. Die Jahresbe- richte 2020 beziehungsweise 2021 liegen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln vor. Beschwerdemanagement Für das Amt für Wohnungswesen ist das Beschwerdemanagement unabdingbarer Bestandteil für bessere Akzeptanz einzelner Standorte, der Unterbringung und Lebens- bedingungen von Geflüchteten allgemein so- wie Anlaufstelle für jegliche Art von Anfragen und Beschwerden, die die Unterbringung Ge- flüchteter betreffen. Die anhaltend hohe Zahl von 634 Bürger*innenkontakten bzw. -anfra - gen in 2020 bzw. 567 Bürger*innenkontakten beziehungsweise -anfragen in 2021 zeigt, dass das Thema Unterbringung Geflüchteter weiterhin von hoher Relevanz für die Men- schen in der Stadt ist. 2020 gingen rund 127 Presse- und Medien- anfragen und 99 Anfragen aus politischen Gremien ein. 2021 waren es 92 Presse- und Medienanfragen und 104 Anfragen aus politischen Gremien. Die erhöhte Anzahl an Presse- und Medienanfragen aus dem Jahr 2020 geht insbesondere auch auf die Co- rona-Pandemie zurück (2019: 91 Anfragen). Das Amt für Wohnungswesen erhält positive Resonanz auf die teils umfangreichen und individuellen Beantwortungen. Auch die – in den meisten Fällen – recht zügige Beant - wortung innerhalb von wenigen Tagen nach Eingang der Anfrage beim Amt für Woh- nungswesen wird von Bürger*innen positiv bewertet. Ein erfolgreiches Beschwerdema - nagement ist wichtig, um die Glaubwürdig- keit und Transparenz der Verwaltung sichtbar zu machen. Der persönliche Kontakt sorgt dafür, dass Bürger*innen sich mit ihren An- liegen ernst genommen und gut informiert wissen. Katastrophenschutz Das Amt für Wohnungswesen ist in Katas- trophenfällen nach dem Allgemeinen Eva- kuierungsplan der Stadt Köln für die Unter - bringung, Versorgung, Verpflegung und den Transport betroffener Kölner Bürger*innen zuständig. Hierfür müssen auf Dauer Unter- bringungsressourcen vorgehalten werden. Wiederholt kommt es zu Bränden in Wohn- häusern, bei denen nicht nur die Bewohner* innen der Brandwohnung, sondern häufig auch weitere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Rauch, Ruß und Löschwasser machen viel- fach nicht nur die Brandwohnung vorüberge- Wohnraumversorgung für besondere Gruppen hend unbewohnbar. Die Wohnungen müssen von Spezialfirmen gereinigt und von Grund auf renoviert werden, zerstörte Einrichtungs- gegenstände entsorgt und ersetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen können sich über Wochen hinziehen, in denen die Men- schen ihre Wohnungen nicht nutzen können und auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Wer keine Verwandten oder Freunde in Köln hat, bei denen er in dieser Zeit unterkommen kann, erhält umfangreiche Hilfen durch die Stadt Köln. Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 Jahren in einem Appartementhaus im Stadtteil Raderthal Wohnraum für solche Notfälle bereit. Bürger*innen, die wegen eines Brandes, Hochwassers oder anderer Katas- trophen vorübergehend auf Hilfe bei der Wohnungsversorgung angewiesen sind, finden hier vorübergehend eine Bleibe, die mit allem Nötigem ausgestattet ist. In sieben voll eingerichteten Appartements können bis zu 38 Menschen gleichzeitig aufgenommen werden. Windeln und Babynahrung sind genauso vorhanden wie eine Kaffeemaschi- ne und ein kleiner Lebensmittelvorrat für die ersten Stunden und Tage, in denen sich die Betroffenen in der neuen Situation zurecht - finden müssen. Wer seine Wohnung bei einem Brand verlas- sen muss, kommt in der Regel ohne Gepäck, oft sogar ohne Geld oder nur unzureichend bekleidet. Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen helfen bei allen Sorgen, die sich in dieser Situation ergeben, weiter. Sie unterstützen bei der Beschaffung finan- zieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medika - menten oder Kleidung, organisieren Arztter - mine und Fahrdienste für Schulkinder. Schon während des Aufenthaltes in den Apparte- ments soll so die Chance bestehen, wieder einen Alltag aufzunehmen. Darüber hinaus besteht in der Boltenstern- straße eine weitere Unterbringungsmög- lichkeit des Amtes für Wohnungswesen für etwa 150 Kölner Bürger*innen, die kurzfristig evakuiert werden müssen. Bei traumatisierenden Ereignissen erfolgt zunächst vor Ort eine Erstversorgung durch das Team zur psychosozialen Unterstützung der städtischen Feuerwehr. Wenn trauma - tische Ereignisse in der Folgezeit nicht ver - arbeitet werden können, wird durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen in Zusammenarbeit mit dem städti- schen Gesundheitsamt psychologische Unterstützung vermittelt. Wer nach den belastenden Erlebnissen nicht mehr in die vorherige Wohnung zurückkehren kann, wird auch bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützt. Das Amt für Wohnungswesen ist Mitglied der Lenkungsgruppe „Großeinsatzlagen und Katastrophen“ unter Leitung der Kölner Berufsfeuerwehr, in der die Planungen und Vorbereitungen der Stadt Köln für einen Ernstfall weiterentwickelt und optimiert werden. Beiträge der Kooperationspartner*innen Medienberichte Die in diesem Kapitel abgedruckten Beiträge wichtiger Kooperationspartner:innen werden von diesen verantwortet und stellen nicht in allen Positionen und Formulierungen die Standpunkte der städtischen Verwaltung dar. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 154 155 Beiträge der Kooperationspartner*innen Herzhäuschens, ein öffentlicher Spielplatz und eine Tiefgarage. Grundlage ist der bei einer Mehrfachbeauftragung ausgewählte städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Lorenzen aus Berlin. Eine Besonderheit ist der Wiederaufbau des historischen Herzhäus- chens in monolithischer Bauweise und unter teilweiser Wiederverwendung der ursprüngli- chen Mauersteine. Nur wenige Meter weiter am Erlenweg und ebenfalls in direkter Nachbarschaft der Ro- senhofsiedlung begannen die Arbeiten an drei jeweils dreigeschossigen Neubauten mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss. Sie ersetzen die Bestandsgebäude an gleicher Stelle, die nicht mehr zeitgemäß waren. Insge- samt entstehen dort 86 Wohnungen, 60 da - von öffentlich gefördert. Geplant wurden sie vom Büro Laumann Architekten. Neben den Mietwohnungen wird auch eine Wohngruppe für erwachsene Menschen mit Behinderung errichtet. Einer der drei Neubauten wird für ein weiteres Mehrgenerationen-Wohnprojekt der GAG genutzt. In Kooperation mit dem Verein WohnBunt entstehen dort 13 Wohnun- gen und ein großer Gemeinschaftsraum für das gemeinschaftliche Wohnen unter einem Dach. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Herbst 2023 vorgesehen. Neue und modernisierte Quartiere in Kalk Lange Jahre blieb das rund 11.000 m 2 gro- ße Grundstück des früheren Metallhandels Huwald-Hammacher an der Robertstraße in Kalk ungenutzt. Jetzt hat die GAG die Ge- werbebrache zu einem neuen Wohnquartier entwickelt. Dort entstanden 243 öffentlich geförderte und freifinanzierte Wohnungen sowie Appartements für Studierende. Dazu kommen ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt, eine Wohngruppe, eine sechsgruppige Kin- dertagesstätte, acht Gewerbeeinheiten und ein öffentlicher Spielplatz. Der nördliche Teilabschnitt der Bebauung wurde vom Büro HOME Architekten geplant, für den südlichen Abschnitt wurden die Büros Schilling Archi- tekten und Lorber Paul Architekten beauf - tragt. Das Mehrgenerationen-Wohnprojekt wurde in Kooperation mit dem Bewohnerver - ein futur3 realisiert. Wohnungsbau an städtebaulich exponierter Stelle hat die GAG auch nur wenige hundert Meter entfernt an der Kalker Hauptstraße, am Entree zum Stadtteil Kalk realisiert. Auf einem rund 12.000 m 2 großen Grundstück, vis-à-vis zum Kölner Polizeipräsidium und verkehrsmäßig gut angebunden, entstan- den 181 öffentlich geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen, 70 Appartements für Studierende, eine Wohngruppe, eine Kin- dertagesstätte und eine Jugendeinrichtung. Entworfen hat das neue Quartier das Büro Jäck Molina Architekten. Umfangreiche Bestände hält die GAG bereits seit Jahrzehnten im Norden von Köln-Kalk. Die zur Entstehungszeit zumeist in einfacher Bauweise errichteten Gebäude entsprechen nicht mehr einem zeitgemäßen Wohnstan- dard und werden bereits seit mehreren Jah- ren modernisiert oder durch moderne Neu- bauten ersetzt. Bis 2029 wurden und werden so rund 670 Wohnungen durch Modernisie- rung und Neubau fertiggestellt. Dabei ist es das erklärte Ziel, qualitativ gute und bedarfs- gerechte Wohnungen sowie Freiräume in einer stabilen Nachbarschaft zu nach wie vor bezahlbaren Mieten anzubieten. Beiträge der Kooperationspartner*innen GAG Immobilien AG GAG Immobilien AG: Millionen-Investitionen und über 1.600 fertige Wohnungen Wohnungsbau in Köln hat nach wie vor höchste Priorität bei der GAG Immobilien AG. Auch in den vergangenen beiden Jahren, die stark von der Corona-Pandemie ge- prägt wurden, wurden wieder mehr als 1.600 Wohnungen fertiggestellt und dem Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Im Geschäftsjahr 2020 waren es insgesamt 851 Wohnungen: 580 im Neubau, davon 268 öf - fentlich gefördert, und 271 nach abgeschlos- sener Modernisierung. Im Geschäftsjahr 2021 kamen weitere 812 Wohnungen hinzu: 698 im Neubau, davon 545 öffentlich gefördert, und 114 nach abgeschlossener Modernisierung. Nahezu alle modernisierten Wohnungen, nämlich 105, sind öffentlich gefördert. Dar - über hinaus befanden sich Ende 2021 in der ganzen Stadt 1.042 neue Wohnungen im Bau. Davon sind 911 öffentlich gefördert. Weitere 1.012 Wohnungen befanden sich zum selben Zeitpunkt in der energetischen Modernisie- rung – zum überwiegenden Teil, nämlich bei 816 Wohnungen, unterstützt durch öffent - liche Förderungen der NRW.Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Gesamtsumme aller in den vergangenen beiden Jahren getätigten Investitionen betrug mehr als 330 Millionen Euro. Nach 156 Milli- onen Euro in 2020 waren es weitere fast 178 Millionen Euro in 2021. Investitionen in Neu- bau und Modernisierung sowie die laufende und periodische Instandhaltung zusammen ergaben in den vergangenen beiden Jahren einen Betrag von nahezu einer halben Milli- arde Euro – 215 Millionen Euro in 2020, 242 Millionen Euro in 2021. Das waren erneut starke Impulse für den Kölner Wohnungs- markt. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verfügte die GAG über 45.348 Wohnungen und 156.000 m2 Gewerbeflächen mit einer Wohn- und Nutz- fläche von insgesamt fast 3,2 Millionen Qua- dratmeter. Die Durchschnittsmiete lag 2021 bei 7,12 Euro pro Quadratmeter und damit wie in den Vorjahren deutlich unter dem Kölner Mittelwert. Mit Instandhaltungsaufwendungen von 20,40 Euro pro Quadratmeter (Gesamt: 64 Millionen Euro in 2021) liegt die GAG im oberen Bereich der deutschen Wohnungs- unternehmen und unterstreicht damit ihren Anspruch, Gebäude und Wohnungen in einem für Mietende attraktiven Zustand zu halten. Wohnungsbau in Bickendorf In unmittelbarer Nachbarschaft der traditions- reichen und denkmalgeschützten Rosenhof - siedlung der GAG in Bickendorf wurden die Bauarbeiten auf einem lange Zeit gewerblich genutzten Grundstück am Häuschensweg im vergangenen Jahr abgeschlossen. Dadurch wird die historische Siedlung weiterentwickelt und eine städtebauliche Lücke im Quartier geschlossen. Auf dem etwa 13.400 m 2 großen Areal entstanden insgesamt 193 Wohnungen, öffentlich gefördert und freifinanziert, eine viergruppige Kindertagesstätte, ein Nach- barschaftscafé am Standort des historischen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 156 157 Beiträge der Kooperationspartner*innen Modernisierung in Chorweiler schreitet voran Die Übernahme von rund 1.200 vormals zwangsverwalteten Wohnungen im Zentrum von Chorweiler ist ein landesweit beachtetes Projekt der GAG. Ziel nach der Übernahme der Bestände im Jahr 2016 war es, den Instand- haltungsstau abzubauen und die Gebäude an der Florenzer Straße, der Göteborgstraße, der Osloer Straße und der Stockholmer Allee in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Begleitend wurden Maßnahmen initiiert, um das Wohnumfeld aufzuwerten und die Lebens- bedingungen der Bewohner*innen zu verbes- sern. Direkt nach der Übernahme hat die GAG zunächst die sicherheitsrelevanten Arbeiten in Angriff genommen. Außerdem wird das Wohn- umfeld regelmäßig aufgeräumt und Sperrmüll beseitigt. In den Wohnungen selbst wurden und werden nach und nach die Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Hauptleitungen der Heizungsstränge ausgetauscht und die Badezimmer erneuert. Die Wohnungen erhal- ten zudem neue Elektrozuleitungen und Unter - verteilungen. Durch die Änderung der Förder - bedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die GAG dann 2019 in die Lage ver - setzt, die ursprüngliche Instandsetzung um eine energetische Modernisierung auszuwei- ten. Dabei werden unter anderem auch die Fenster ausgetauscht, die Fassaden gedämmt und farblich neugestaltet sowie die Heizanla - gen optimiert. Diese Arbeiten wurden in 2021 an der Osloer Straße und an der Stockholmer Allee intensiv fortgesetzt. Im Zusammenhang mit der Modernisierung begannen außerdem an der Osloer Straße der Abbruch eines der in die Jahre gekommenen Häuser und die Vorbereitungen für einen Neubau. Das vor - handene kleinere Bestandsgebäude wird dort durch einen siebengeschossigen Neubau mit 28 öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Darüber hinaus ziehen das Quartierszentrum Chorweiler und der Standort Chorweiler des Kundencenters Nord gemeinsam in den Neu- bau ein. Dieser Neubau wird voraussichtlich Mitte 2023 fertiggestellt. Die gesamte Moder - nisierungsmaßnahme in Chorweiler Nord wird voraussichtlich bis 2026 andauern. Bauvorhaben auf der rechten Rheinseite gestartet Neue Potenziale für das Wohnen in Köln nutzt die GAG im Bereich Mülheimer Ring/Bergisch Gladbacher Straße in Buchheim. Zum einen entstehen im Bereich Mülheimer Ring 1 – 7 auf einem Bestandsgrundstück rund 84 öffent - lich geförderte Wohnungen als Ersatz für die vorhandenen und schon lange nicht mehr zeitgemäßen, sehr einfachen Wohnungen. Mit dieser Baumaßnahme wird der Bestand im Stadtteil gestärkt und aufgewertet. An der Ecke Mülheimer Ring/Bergisch Gladbacher Straße liegt ein größtenteils ungenutztes Grundstück, das lange Zeit als Wendeschleife für die frühere KVB-Stadt - bahnstrecke vorgehalten wurde. Da auf der Bergisch Gladbacher Straße schon seit vie- len Jahren keine Stadtbahnen mehr fahren, wurde nun endlich der Weg frei, um auf dem insgesamt fast 10.000 m 2 großen Areal eine Wohnbebauung zu realisieren. Unter Einbezug eines GAG-Bestandsgrundstücks entstehen in zwei Bauabschnitten insgesamt rund 130 Wohnungen, überwiegend öffentlich geför - dert, mit einer Wohnfläche von zusammen rund 9.500 m 2. Dazu kommt eine sechsgrup- pige Kindertagesstätte, die auf zwei Ebenen neu gebaut wird. Beide Vorhaben wurden durch Molestina Architekten geplant. Für das gesamte Quartier im Kalker Norden ein wichtiger Impuls. Im vergangenen Jahr stand das sogenannte Baufeld 10 im Mittel- punkt, ein Karree zwischen der Albermann- straße, der Eythstraße, der Lilienthalstraße und der Loestraße. Dort wird der Großteil der vorhandenen Wohnungen durch Neubauten mit insgesamt rund 95 öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Auch eine Großtages- pflege wird dort untergebracht. Die vierge- schossigen Gebäude erhalten zusätzlich ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Fertigstel- lung der vom Architekturbüro Lorber Paul geplanten Neubauten ist für Herbst 2022 vorgesehen. Bereits im Frühjahr 2022 wurde die Modernisierung eines Bestandsgebäudes an der Ecke Lilienthalstraße/Eythstraße abge- schlossen. Hier hat das Büro florczak planing die Planung übernommen. Das Gebäude mit zehn Wohnungen wird energetisch ertüchtigt durch Dämmung der Außenfassade sowie der Decken zum Dachboden und zum Keller, durch einen Austausch der Fenster und neue Heizkörper in den Wohnungen. Die Energie- versorgung erfolgt durch den benachbarten Neubau, sodass eine eigene Heizzentrale nicht notwendig ist. Eine Sanierung der Bäder, neue Versorgungs- und Abwasserleitungen, die Überarbeitung der Elektroinstallation und der Anbau von Balkonen komplettieren diese Modernisierung. Mehr Wohnraum in Chorweiler 248 neue Wohnungen, 148 davon öffentlich gefördert, wurden 2020 und 2021 an der Swinestraße in Chorweiler fertiggestellt. Ein Teil der geförderten Wohnungen ist für ge- flüchtete Menschen vorbehalten. Dazu kom- men zwei Wohngruppen mit 15 Plätzen für pflegebedürftige Menschen. Die Bebauung ist vier- bis sechsgeschossig, Freiräume mit Mie- tergärten und Spielplätzen sowie Stellplätze oberirdisch und in einer Tiefgarage gehören ebenfalls zu diesem gelungenen Bauvorha - ben. Zentrales Element des neuen Quartiers ist ein in Ost-West-Richtung verlaufender Anger als halböffentliche Grünfläche, die die beiden hofartigen Gebäude im Norden mit der Zeilenbebauung im Süden verbindet. Die Planung ist das Ergebnis eines Landeswett - bewerbes, den das Architekturbüro Querfeld- eins aus Dresden gewonnen hat. Auf einem rund 5.500 m 2 großen Grundstück an der Ecke Moldaustraße/Merianstraße, ebenfalls in Chorweiler, haben 2020 die Ar - beiten an 86 neuen Wohnungen begonnen. Alle sind öffentlich gefördert, die Wohnfläche beträgt insgesamt rund 5.800 m 2. 48 Stell- plätze in einer Tiefgarage komplettieren das Bauvorhaben. 2022 wurde das neue Quartier voraussichtlich fertiggestellt. Es fügt sich harmonisch in die Umgebung ein und stärkt den Bestand von rund 1.200 Wohnungen, den die GAG bereits im Norden von Chorwei- ler hält. Die Planung des Gebäudes erfolgte durch Lorber Paul Architekten. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 158 159 Beiträge der Kooperationspartner*innen Geschossdecken wurden wärmegedämmt. Darüber hinaus wurden Hauseingangstü- ren und Eingangsvordächer erneuert. Um dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen, werden durch Neubauten und Auf - stockungen im Quartier insgesamt rund 219 neue Wohnungen zusätzlich errichtet. Der überwiegende Teil davon ist öffentlich geför - dert und barrierefrei, einige sind für Senioren- wohnen vorgesehen. Neben dem Bau neuer Wohngebäude finden auch Aufstockungen auf bestehenden Gebäuden statt, wodurch 39 Wohnungen für Studierende entstehen. Außerdem geplant sind eine Tageseinrich- tung für ältere Menschen, eine viergruppige Kindertagesstätte, eine Demenz-WG, Woh- nungen für Taubblinde und ein Quartierstreff. Grundlegend erneuert wird auch die Stell- platzsituation in der Kannebäckersiedlung. Rund 800 neue Abstellplätze werden außer - dem für Fahrräder geschaffen. Weiter ge- stärkt wird der Radverkehr vor Ort auch durch die bessere Vernetzung der Radwege im Quartier mit der Umgebung. Dazu werden die Außenanlagen erneuert und deutlich aufge- wertet. Diese Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Stadt Köln geplant und durchgeführt. Durch eine Kooperation mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) werden außerdem eine Reihe von ökologi- schen Projekten, z. B. das Anbringen von Nist - kästen im Außenbereich oder die Schaffung von Nistlöchern in den Hausfassaden, durch- geführt. Dabei sollen auch die Mieter*innen aktiv mit eingebunden werden. Frischzellenkur im Kölner Westen Zum historischen und denkmalgeschütz - ten Erbe der GAG Immobilien AG gehören auch drei Wohnblöcke in Ehrenfeld, an der Alpenerstraße, der Marienstraße und der Subbelrather Straße. 1927 wurden die drei Blöcke, jeweils geplant von unterschiedlichen Architektenteams, für Arbeiter der umliegen- den Industriebetriebe und deren Familien errichtet. Nach rund 90 Jahren waren jedoch umfangreiche Modernisierungen notwendig. 2020 und 2021 wurden weitere Bauabschnit - te fertiggestellt. Grundlegende Neuerung ist der erstmalige Einbau einer Heizungsanlage, mit der sich die Wohnungen nun komfortabel und energieeffizient beheizen lassen. Darü- ber hinaus wurden die Dächer ausgebessert und gedämmt, Speicherböden und Kellerde- cken gedämmt, die Fassaden gereinigt und instandgesetzt sowie die vorhandenen Kunst - stofffenster gegen denkmalgerechte Holz- Sprossenfenster ausgetauscht. Weitere Maß- nahmen waren unter anderem die Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallation. Dabei wurden sämtliche Sanitärobjekte in den Woh- nungen ausgetauscht, wozu die Bäder umge- baut und teilweise vergrößert wurden. In Bocklemünd befinden sich weitere knapp 70 Wohnungen für ältere Menschen in der Modernisierung. Die Seniorenwohnanlage am Rande des Görlinger Zentrums besteht aus zwei Häusern und wurde 1971 von der GAG als Bestandteil der neuen Großsiedlung Köln- Bocklemünd/Mengenich errichtet. Mit ihren 140 (Görlinger Zentrum 30 a, b) und 90 Wohnungen (Tollerstraße 1) sind sie das Zuhause für zahlreiche ältere Menschen. Pflegebereiche und zahlreiche Angebote der Sozial-Betriebe-Köln GmbH (SBK) bie- ten Hilfestellung und Unterstützung im All- tag. Nach gut 50 Jahren werden die beiden Gebäude nun auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Mit der Modernisierung des Ge- Ein weiteres neues Quartier entsteht in Poll, nicht allzu weit entfernt vom Rhein. Von der Stadt Köln hat die GAG ein rund 6.200 m 2 großes Grundstück entlang der Siegburger Straße erworben und errichtet dort rund 70 öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 5.900 m 2. Auch zwei Wohngruppen für Menschen mit Behin- derung und ein so genannter Infrastruktur - raum, der rund 50 m 2 groß ist und von den Menschen im neuen Quartier für unterschied- liche Zwecke genutzt werden kann, werden in den Bau integriert. Die Planungen für die Neubauten wurden vom Architekturbüro HOME Architekten erstellt. Voraussichtlich im Herbst 2022 können die ersten Mieter*innen die Neubauten beziehen. Projekte in Porz Tradition und Moderne werden verbunden bei einem Bauvorhaben in der Innenstadt von Porz, an der Ecke Hauptstraße/Poststraße. Die Spitze des dreieckigen und rund 4.500 m 2 großen Grundstücks bildet ein unter Denk- malschutz stehendes Gebäude aus den An- fangsjahren des 20. Jahrhunderts. Aufgrund der sehr schlechten Bausubstanz ist eine ganzheitliche denkmalgerechte Modernisie- rung ausgeschlossen. Aber die straßenseiti- gen historischen Fassaden mit dem Schriftzug des lange Jahre dort ansässigen Friseurge- schäfts sollen instandgesetzt werden. Neu und modern sind dagegen die Neubauten, die auf dem übrigen Grundstück entstehen: ein neues Quartier mit rund 76 öffentlich geför- derten Wohnungen und einer Gesamtwohn- fläche von rund 5.200 m 2. Entworfen hat das neue Quartier das Kölner Architekturbüro Dewey Muller. Die Neubebauung erfolgt in zwei Bauabschnitten und hat 2021 begonnen. Voraussichtlich im Herbst 2023 ist das neue Quartier an exponierter Stelle im Porzer Zent- rum fertiggestellt. Mietwohnungen und Einfamilienhäuser ent - stehen auf einer früher landwirtschaftlich genutzten Fläche in Porz-Elsdorf. Die Arbei- ten am neuen Mühlenwegviertel haben 2020 begonnen. Südlich der Friedensstraße sowie rechts und links des Mühlenweges entstehen in den nächsten Jahren rund 120 Mietwoh- nungen, überwiegend öffentlich gefördert in den Einkommensgruppen A und B, und 30 Einfamilienhäuser, die als Reihenhäuser oder Doppelhaushälften ausgeführt werden. Wei- tere 16 Einfamilienhäuser errichtet ein Bau- träger. Die Gesamtwohnfläche beträgt fast 9.000 m 2 bei den Mietwohnungen und mehr als 4.000 m2 bei den von der GAG errichteten Einfamilienhäusern. Ein großer öffentlicher Spielplatz und viel Grün grenzen die Neubau- ten nach Süden hin ab. Das neue Quartier ist verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen und bietet viele Freizeit- und Erholungsmög- lichkeiten in der näheren Umgebung. Geplant wurde es von den Kölner Büros bau.raum architekten und Architekten Schönborn. Kom- plett fertiggestellt ist das Mühlenwegviertel voraussichtlich Ende 2022. Quartierserneuerung in der Kannebäckersiedlung Bei den Bestandserneuerungen stand auch 2021 die Kannebäckersiedlung in Humboldt/ Gremberg im Blickpunkt. Im Zuge einer ener - getischen Modernisierung werden rund 800 von den vorhandenen rund 900 Wohnungen modernisiert. 156 davon wurden 2020 fertig- gestellt. Sie erhielten neue Fenster, die Fassa - den sowie Kellerdecken und die obersten Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 160 161 Beiträge der Kooperationspartner*innen Leiter Josef Ludwig an der Spitze für die gute Zusammenarbeit. Lage am Wohnungsmarkt Unstreitig gehören die Probleme am Kölner Wohnungsmarkt zum Drängendsten, was uns auf kommunaler Ebene beschäftigt. Leider ist nicht abzusehen, dass wir diese Herausfor - derungen kurzfristig einer Lösung zuführen können. Dies hat verschiedenste Gründe. Nach Ansicht des Kölner Haus- und Grund- besitzervereins ist jedoch der wesentlichste Grund, dass nach wie vor zu wenig gebaut wird. Die Nachfrage braucht aber mehr Ange- bot. Denn nur eine merkliche Ausweitung des Wohnungsangebots wird den Druck am Markt entspannen können. Tatsache ist, dass wir seit Jahren die benötigten Fertigstellungszahlen nicht vorweisen können. Hier ist nicht nur die Bauwirtschaft, sondern auch Verwaltung und Politik gefragt, das Bauen grundsätzlich zu ermöglichen. Vor allem bei der Innenverdich- tung werden viele Bauvorhaben auf den Wi- derstand der ansässigen astoßen. Da jedoch der Innenverdichtung politisch der Vorrang zur Schaffung von neuem Wohnraum einge- räumt wurde, müssen auf allen politischen Ebenen auch dementsprechende Entschei- dungen getroffen werden, um das Bauen zu ermöglichen. Leider hat es hier in der jüngsten Vergangenheit öfters Beschlüsse gegeben, die die Schaffung von Wohnraum – auch in wesentlichem Maße – verhindert haben. Private Kleinvermieter stellen rund 2/3 des Kölner Mietwohnungsbestands Unzweifelhaft haben die Mieten auch in Köln Steigerungen zu verkraften. Nach wie vor liegt jedoch das Mietniveau in Köln unter dem vergleichbarer, deutscher Großstädte. So lag Köln im Jahr 2021 nach Aussage von empirca nicht unter den „Top 10“ . Stellt man die Men- ge der Neuvertragsmieten in Relation zu den Bestandsmieten, so stellen diese nur einen geringen Teil des gesamten Vermietungs- markts dar. Daher lassen sich aus der Preis- entwicklung von Neuvertragsmieten kaum Rückschlüsse auf das gesamte Kölner Mietni- veau ziehen. Der geförderte Wohnungsbau ist eine wichti- ge Stütze zur Sicherung des Kölner Mietgefü- ges. Auch die privaten Kleinvermieter tragen wesentlich zur moderaten Entwicklung der Kölner Bestandsmieten bei. Sie stellen rund 2/3 des gesamten Kölner Mietwohnungs- bestands zur Verfügung und sind eine uner - lässliche und verlässliche Partner *in auf dem Kölner Wohnungsmarkt. Hier macht sich besonders die Tat - sache bemerkbar, dass die privaten Kleinvermieter*innen mehr Wert auf langfris- tige Mietverhältnisse als auf die Maximierung ihrer Mieteinnahmen legen. Mieten werden oft über Jahre hinweg nicht angepasst. So lagen die Steigerungen im Mietspiegel 2021 bei Wohnungen bis Baujahr 2004 bei maxi- mal 1,5% jährlich. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich dagegen im Jahres- durchschnitt 2021 um 3,1 Prozent gegenüber 2020 erhöht. Erbpachtrecht auf städtischen Grundstücken Das Ratsbündnis hat beschlossen, Grund- stücke für den Wohnungsbau ausschließlich im Erbpachtmodell vergeben zu wollen. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein zeigt für die Entscheidung Verständnis und steht bäudes am Görlinger Zentrum und seinen Wohnungen wurde bereits begonnen. Sie erfolgt im bewohnten Zustand, was zu der großen Herausforderung führt, die techni- schen Notwendigkeiten und die Belange der zum Teil pflegebedürftigen Bewohner*innen bestmöglich zu vereinen. Zum Schutz der älteren Menschen wurden die Arbeiten in der Hochphase der Corona-Pandemie zeitweise ausgesetzt. Die Gebäude werden energetisch modernisiert, das heißt, Fassade, Keller decke und Dach werden gedämmt und neue Fens- ter eingebaut. In allen Wohnungen werden die Bäder komplett erneuert und barrierefrei gestaltet. Sämtliche Steige- und Fallleitungen für Frisch- und Abwasser sowie die Sanitärin- stallationen werden erneuert, die Abluftanla - ge der Badezimmer wird ebenfalls vollständig erneuert und zum Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung genutzt. Die Elektroinstal- lation wird überarbeitet und teilweise erneu- ert und die Balkone am Haus werden saniert. Voraussichtlich im Frühjahr 2023 ist die Seniorenwohnanlage auf einem neuen und modernen Stand. Kölner Haus- und Grundbesitzer - verein von 1888 e.V. Bauen muss in der Praxis ermöglicht werden Die Nachfrage braucht mehr Angebot In eigener Sache Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 ist mit seinen über 28.000 Mit - gliedern der größte Verein dieser Art in NRW und der zweitgrößte in Deutschland. Rund 50 Mitarbeiter*innen sowie noch einmal 25 Berater*innen stehen im Verein und zwei GmbHs den Kunden in allen Belangen rund um das private Immobilieneigentum tatkräftig zur Seite. Angefangen mit einem umfangreichen Bera - tungsangebot rund um Recht, Bau, Energie oder Steuern, über das Fertigen von Neben- kostenabrechnungen bis hin zur Hausverwal- tung oder Maklerleistungen steht den Mitglie- dern ein großes Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Sein Angebot hält der Verein in vier Geschäftsstellen in Köln und dem Rhein- Erft-Kreis vor. Neben der Individualberatung vertritt der Verein die Gesamtinteressen der privaten Eigentümer gegenüber Politik und Verwaltung vor allem auf Kommunal- und Landesebene. Der Verein ist mit dem Woh- nungsamt partnerschaftlich verbunden. In gegenseitigem Vertrauen werden Lösungs- vorschläge für die vielfältigen Probleme am Wohnungsmarkt besprochen und auch erar - beitet. Hierzu gehört die Belegungsvereinba - rung im geförderten Wohnungsbau oder auch die Erarbeitung des Kölner Mietspiegels. Der Verein dankt dem Wohnungsamt mit seinem Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 162 163 Beiträge der Kooperationspartner*innen wie z.B. die zusätzliche Veröffentlichung einer Dokumentation zum Mietspiegel um. Damit stützt sich der Mietspiegel auf eine qualitativ sichere, breite empirische Datengrundlage. Die beteiligten Wohnungsmarktakteure sind Kenner des lokalen Mietenmarktes und tragen zur sachlichen Evaluierung der Mietenent - wicklung bei. Insofern besteht aus Sicht des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins derzeit keine Notwendigkeit, in Köln einen qualifizierten Mietspiegel einzuführen. Dies kann sich durch Bundesgesetzgebung ändern. Bis dahin sollte jedoch an dem bewährten Instrument festge- halten werden. Mieterverein Köln Der Mieterverein Köln ist der drittgrößte Mieterverein Deutschlands. Am 31.12.2021 betrug seine Mitgliederzahl 67.829. Der Verein verzeichnete somit im zweiten Jahr nacheinander ein Rekordergebnis. An der Spitze des Vereins stehen Franz-Xaver Cor- neth als Vorsitzender des Vorstands und die beiden Geschäftsführer*innen Sarah Primus und Hans Jörg Depel. Hans-Jürgen Oldiges, der Vorgänger Sarah Primus‘ , schied nach 27-jähriger Tätigkeit in dieser Funktion zum 31.08.2021 aus. Wohnungspolitik Wie schon in den Jahren zuvor, suchte der Mieterverein Köln vermehrt das Gespräch mit Vertreter*innen von Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft. Zudem unterstützte der Mieterverein Köln weiterhin die Kampagne „Mietenstopp“ , die bundesweit u. a. die Begrenzung von Miet - erhöhungen fordert, die Verschärfung der Mietpreisbremse und die sozialverträgliche Gestaltung von Klimaschutz und Wärmewen- de durch eine faire energetische Gebäudes- anierung. Zu diesem Zweck organisierte der Mieterverein gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund am 19.06.2021 eine Pressekonferenz im Deutzer Hafen, in welcher er verstärkt auf die Wohnungsnot in Köln hin- wies und welcher Maßnahmen es bedürfe, um dieser entgegenzuwirken. Des Weiteren ist der Mieterverein Teil des Bündnisses „Wir-Wollen-Wohnen!“ , einem Zu- sammenschluss aus dem Deutschen Mieter - bund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund dieser generell nicht entgegen. Jedoch soll die Vergabe hauptsächlich an Bestandshalter, also an Vermieter, erfolgen. Die Begründung von Teil- und Sondereigentum ist ausge- schlossen. Eigentumserwerb auf städtischen Grundstücken, die in Erbpacht vergeben wer - den, ist damit nicht mehr möglich. Aus Sicht des Kölner Haus- und Grundbe- sitzervereins ist es für eine Stadt generell schädlich, den Eigentumserwerb derart zu beschränken. Die Stadt Köln ist mit ei- ner der größten Grundeigentümer*innen. Wenn der Grunderwerb nur noch auf priva - ten Flächen möglich sein wird, dann sen- det die Stadt ein eindeutiges Zeichen an Immobilieneigentümer*innen, dass diese unerwünscht sind. Dabei geht es nicht allein um die zahlungskräftige Klientel, sondern vor allem um die Mittelschicht. Diese wird sich in Zukunft noch verstärkt in den Umlandge- meinden nach Wohneigentum umsehen. Der Beschluss widerspricht nach Ansicht des Kölner Haus- und Grundbesitzerverein auch den Zielen von gemischten Stadtquartieren, für die eine bestimmte Eigentumsquote unab- dingbar ist. Soziale Erhaltungssatzungen Soziale Erhaltungssatzungen stellen einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte von Immobilienbesitzer*innen darf. Daher dürfen sie nur mit äußerster Vorsicht und mit Be- dacht angewandt werden. Vor dem Hintergrund eines Urteils des BVerfG, mit dem das städtische Vorkaufs- recht massiv eingeschränkt wurde, ist die soziale Erhaltungssatzung eines ihrer wirk - samsten Mittel beraubt. Darüber hinaus ist immer noch die Meinung weit verbreitet, mit der Satzung ließen sich die Mieten deckeln. Das ist nicht der Fall. Soziale Erhaltungs- satzungen sind städtebauliche Instrumente und als solche anzuwenden. Durch den mas- siven Eingriff in ihre Rechte wird privaten Eigentümer*innen die Bewirtschaftung ihrer Immobilien z.B. Modernisierung erheblich erschwert. Vor allem vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen sind Moder - nisierungsbemühungen im Gebäudebestand ohne Einschränkungen zu ermöglichen. Bis heute gibt es keine öffentlichen Ergebnis- se einer Evaluierung der bestehenden Satzun- gen. Bevor neue Satzungen geplant werden, sollten Wirksamkeit und Häufigkeit der An- wendung bestehender Satzungen nachgewie- sen werden. Mietspiegel Obwohl es sich bei dem Kölner Mietspiegel rein rechtlich nach wie vor um einen einfa - chen Mietspiegel handelt – in Abgrenzung zum qualifizierten Mietspiegel – spiegelt die breite Datenbasis durchaus ein sehr genaues Abbild der Realität wider. Der geplante Vor - stoß, in Köln umgehend einen qualifizierten Mietspiegel einführen zu wollen, ist der Sache nicht dienlich. Er genießt ein außerordentlich hohes Maß an Anerkennung und sichert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das hohe Gut des Rechtsfriedens. Er ist rechtssicher und wird von den Gerichten als valide angesehen. Die Arbeitsgemeinschaft Kölner Mietspiegel unter Moderation der Rheinischen Immobilienbörse setzt alle gesetzlich notwendigen Bausteine Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 164 165 Beiträge der Kooperationspartner*innen seriösen Prognosen von einem ständigen wei- teren Anstieg der Bevölkerung Kölns aus. So- gar die Prognose der Stadt Köln ging vor Co- rona noch von einem Bevölkerungszuwachs bis 2040 von 61.300 aus, die der IT.NRW sogar von mehr als 100.000 Menschen mehr. Ist dies nur ein coronabedingter Einbruch oder schon ein Trend? Von Bedeutung ist dies für die Frage, wie viele Wohnungen mehr benötigt die Stadt, um ihre Bewohner*innen mit ausreichend Wohnraum zu versorgen. 2020 wurden in Köln gut 5.700 Wohneinhei- ten fertiggestellt. Um den Bedarf zu decken wären aber 14.000 nötig gewesen. Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls der Ökonom Michael Voigtländer vom Institut der Deutschen Wirt - schaft. Köln, die viertgrößte Stadt Deutsch- lands, gehörte trotz enormen Bedarfs in den Jahren zwischen 2016 und 2020 nicht einmal zu den Top 30 der Städte in Deutschland, in denen am meisten gebaut wurde. Corona hat die Lebens- und Arbeitsverhält - nisse und Bedingungen jedenfalls geändert. Denkbar scheint nunmehr, dass Angestellte, die inzwischen – und auch weiterhin – im Home-Office arbeiten, nicht mehr auf Woh- nungen in der Stadt angewiesen sind. Diese Annahme bewahrheitet sich auch dadurch, dass zwischenzeitlich ein Run auf den Speck- gürtel Kölns eingetreten ist, insbesondere auf Kommunen, die über eine funktionierende In- frastruktur und eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verfügen. Eine Folge dessen ist aber auch, dass die Mieten in diesen Gemeinden stark ansteigen und mittlerweile kaum noch eine preiswerte Alternative zur Metropole Köln darstellen. Kurzfristig wird dies, selbst wenn es sich tat - sächlich nicht nur um einen coronabedingten Einbruch handelt, ohnehin wenig Auswirkun- gen auf den Kölner Wohnungsmarkt und die Situation der Mieter*innen haben. Sollten sich aber die langfristigen Bevölkerungsprogno- sen trotz Corona bestätigen und Köln tat - sächlich derart wachsen, wird dies den Druck auf das ohnehin schrumpfende Segment des preisgünstigen Wohnungsbestandes noch mehr verstärken. Die Angebotsmieten stiegen von 2010 – 2019 schon um 40% auf mittler - weile 11,80 € pro m² und Monat. Betrachtet man die Entwicklung der Baupreise in den letzten Monaten und Jahren, so ist damit zu rechnen, dass sich die Angebotsmieten von Neubauwohnungen noch stärker erhöhen werden, sollten nicht Gesetzesmaßnahmen dies reglementieren. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat ergeben, dass längst ein hoher Prozentsatz der Kölner*innen mehr als 30, ja 40 Prozent ihres monatlichen Einkommens für die Miete leisten. Wenn sich zudem noch, wie ange- kündigt, die Energiepreise drastisch erhöhen, wird dies auch eine Auswirkung auf die Brut - tomiete (insbesondere auf die darin enthal- tenen Heizkosten) haben. Der Prozentsatz der Kölner*innen die mehr als 30 oder sogar 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben, wird sich noch erhöhen. Wohnen in Köln wird somit noch teurer! Es bedarf somit zum einen mehr öffentlich gefördertem Wohnungsbau, was sich schon daraus ergibt, dass immer noch rund die Hälfte der Kölner Bevölkerung ein Anspruch auf einen Wohn- berechtigungsschein besitzt, während nicht einmal 7 Prozent der Kölner Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert sind. Es bedarf und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, der sich für den Erhalt und Ausbau des Mieter - schutzes einsetzt, mehr öffentlich geförderten Wohnungsbau fordert und eine nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft. Der Mieterverein steht im ständigen Aus- tausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwal- tung und Wohnungswirtschaft, um diese nicht nur für die Probleme von Mieter*innen zu sensibilisieren, sondern auch um Ergebnisse zu erlangen, die deren Interessen berücksich- tigen. Man traf sich deshalb u. a. mit der Lan- desministerin für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung NRW Ina Scharrenbach, der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, dem Kölner Baudezernenten Markus Greitemann, dem Leiter des Amtes für Woh- nungswesen Köln Josef Ludwig, aber auch mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft, so z.B. mit Vorstandsmitgliedern der Vonovia AG und der LEG AG. Gleichzeitig sucht der Verein aber weiterhin das Gespräch mit der Basis und stand deshalb auch im Austausch mit „Mietrebell“ Kalle Gerigk und der Initiative „Severinsviertel erhalten. “ Der Mieterverein Köln ist nicht nur an der Stellung des Kölner Mietspiegels beteiligt, sondern auch an diverser anderer Mietspiegel im Kölner Umland, zu welcher man sich mit Vertreter*innen der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer*innen, den jeweiligen Kommunen und der Rheinischen Immobilienbörse zu konstruktiven Verhand- lungen traf. Aus unserer Rechtsabteilung Mittlerweile sind in der Rechtsabteilung des Mietervereins Köln 21 Volljurist*innen fest angestellt, die jährlich weit mehr als 30.000 persönliche Beratungstermine wahrnehmen. Im Zuge der Corona-Pandemie mussten diese Termine jedoch vermehrt telefonisch durchgeführt werden, da sämtliche sieben Geschäftsstellen in Köln und seinem Umland viele Monate für den Besucherverkehr ge- schlossen waren. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Der Mieterverein Köln ist weiterhin ein gefrag- ter Ansprechpartner der Medien. Regelmäßig steht er für Fernsehen, Radio und Zeitungsin- terviews zur Verfügung. Gleichzeitig nutzt er nicht nur seine Homepage, um Mitglieder und Interessierte zu informieren, sondern neu- erdings auch die sozialen Medien Facebook, Twitter und Instagram. Ausblick 2022 Hat sich die Corona-Pandemie auf den Woh- nungsmarkt in Köln ausgewirkt? Wenn ja, wie wird sie sich weiter auf diesen auswirken? Das sind spannende Fragen, die es zu beant - worten gilt. 1.079.301, so lautet eine der interessantesten Zahlen, die Köln zum Jahresende 2021 ver - melden konnte. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Menschen, die in Köln zu diesem Zeitpunkt lebten. Diese Zahl war deshalb so interessant und überraschend, weil es rund 8.700 Menschen weniger waren, als noch ein Jahr zuvor. Die Bevölkerung Kölns sank somit auf den niedrigsten Stand seit 2015! Worauf ist dies zurückzuführen, welche Aus- wirkung hat dies auch auf die Wohnungssitu- ation in Köln? Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte jedenfalls von maßgebli- cher Bedeutung. Vor Corona gingen sämtliche Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 166 167 Beiträge der Kooperationspartner*innen auch auf die Tatsache, dass hinter den Zahlen abwechslungsreiche Quartiere mit qualitativ hochwertigen Wohnungen stehen. Insofern beteiligt sich die köln ag mit den Projekten ihrer Mitgliedsunternehmen auch an der städ- tebaulichen Gestaltung. Und das zu nach wie vor bezahlbaren Preisen. Mit 7,00 €/m 2 lag die durchschnittliche Netto- kaltmiete im vergangenen Jahr erneut um gut ein Drittel unter dem Marktdurchschnitt. Für Köln selbst betrug die Durchschnittsmiete der Mitgliedsunternehmen 7,09 €/m 2. Mit 15 Cent oder 2,2 Prozent bewegte sich die Steigerung der durchschnittlichen Nettokaltmiete aller köln ag-Wohnungen im Rahmen. Alles in allem haben die Mitgliedsunterneh- men in den vergangenen beiden Jahren mehr als 1,5 Milliarden Euro in Neubau, Modernisie- rung und Instandhaltung investiert. 2020 wa - ren es 772 Millionen Euro, im darauffolgenden Jahr bewegten sich die Investitionen mit 771 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau. Damit sorgt die köln ag nicht nur für dringend benö- tigten Wohnraum, sondern stärkt auch den vorhandenen Wohnungsbestand. Von dieser Leistung profitieren nicht nur die Menschen, die vernünftigen und preiswerten Wohnraum bekommen, davon profitieren auch die Wirt - schaft und der Mittelstand in Köln und dem Umland. Für sie sind die Mitgliedsunterneh- men der köln ag wichtige Auftraggeber und Motoren und stärken in nicht unerheblichem Maße den Standort im Rheinland. Schon heute leben in den rund 190.000 Wohnungen, über die die Mitgliedsunterneh- men der köln ag in der Rheinmetropole und im Umland verfügen, Menschen aus mehr als 100 Nationen. Zahlreiche Nachbarschaften, Bekanntschaften und sogar Freundschaften sind entstanden, unabhängig von der Her - kunft der Mieter*innen. Das friedliche Zusam- menleben in den Vierteln und Quartieren ist allen ein wichtiges Anliegen, das durch konti- nuierliche Quartiersarbeit vor Ort und durch zahlreiche Kooperationen gefördert und gestärkt wird. Die Herausforderungen des Kölner Wohnungsmarktes und die Notwen- digkeit neuer und vor allem bezahlbarer Woh- nungen bleiben allerdings nach wie vor groß. Auch, weil durch den Zuzug von Geflüchte- ten, die auf der Suche nach Sicherheit und Schutz vor Krieg und Verfolgung nach Köln und Umgebung gekommen sind, der Bedarf an Wohnungen noch zusätzlich gestiegen ist. Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich dieser Bedarf aufgrund der zahlreichen Geflüchteten noch einmal stark erhöht. Die Unterbringung dieser Menschen, die dauerhaft hierbleiben werden, war bereits in den vergangenen bei- den Jahren eine weitere Aufgabe, die die köln ag zuverlässig bewältigt hat. Die Mitglieds- unternehmen engagieren sich, trotz eines angespannten Wohnungsmarkts, auf dem es faktisch keinen Leerstand gibt, aktiv bei der Unterbringung von Geflüchteten. 1.285 Bestandsmietwohnungen wurden 2020 für die Unterbringung von Geflüchteten bereit - gestellt. Noch mehr, nämlich 1.345, waren es 2021. Damit halten die Mitgliedsunternehmen das hohe Niveau und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser gesamtgesell- schaftlichen Aufgabe. Darüber hinaus waren die Mitgliedsunterneh- men der köln ag im Rahmen Ihrer Interessen- vertretung und Ihres Engagements weiterhin aktiv beteiligt, die wohnungspolitischen The- weiterer Wohnraumschutzsatzungen für Köln, um Verdrängungsprozesse zumindest sozi- alverträglicher zu gestalten. Berlin hat mehr als 60 solcher Satzungen, Hamburg mehr als 40, München mehr als 20, Köln hat noch nur 2 und für Mülheim soll eine dritte nun hin- zukommen. Es bleibt ein Rätsel, warum Köln mit solchen „Milieuschutzsatzungen“ derart knausert. Natürlich müssen auch – und das macht es noch schwerer – ökologische und klimatische Gesichtspunkte Beachtung und Berücksich- tigung finden. Plötzlich finden sich sogar Stimmen, die deshalb ein Siedlungsprojekt wie den Stadtteil Kreuzfeld im Kölner-Norden stoppen möchten, zu dem man sich nun endlich nach Jahrzehnten Überlegung ent - schlossen hat. All dies macht die Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt zum Balanceakt. Sollte sich die Anzahl der Kölner Haushalte in den nächsten Jahren jedoch nicht drastisch reduzieren, wird man auf derartige Siedlungs- projekte wie Kreuzfeld angewiesen sein. Nur mit dem Ausbau der Nachverdichtung, dem Schließen von Baulücken, der Aufstockung von Wohnungsgebäuden und dem Überbau- en von Parkplätzen und Supermärkten wird es nicht getan sein. Natürlich sind dies Mög- lichkeiten, die in Zeiten akuter Wohnungsnot genutzt werden müssen. Dass sie ausreichen, muss bezweifelt werden. Duschen ohne nass zu werden, das ist nun einmal nicht möglich. Es wäre schön, wenn der Ausblick in die Zu- kunft des Kölner Wohnungsmarktes weniger spannend wäre. Noch ist es jedenfalls der Blick in die Glaskugel. köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. köln ag: Starke Impulse für den Wohnungs- markt in Köln und dem Umland Die Schaffung von neuen, bezahlbaren Woh- nungen stand auch 2020 und 2021 im Mittel- punkt der Geschäftsaktivitäten der köln ag, der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungs- unternehmen. Mit einer erneut beeindrucken- den Bautätigkeit haben die genossenschaft - lichen, industrieverbundenen, kirchlichen, kommunalen und sonstigen Wohnungsun- ternehmen der köln ag einen enormen Bei- trag geleistet, um der steigenden Nachfrage ein adäquates Angebot gegenüberzustellen: 2.270 Wohnungen wurden 2020 in Köln und im Umland durch die Mitgliedsunternehmen fertiggestellt. 2021 kamen weitere 2.089 Wohnungen dazu. Neben der beeindrucken- den Zahl von insgesamt 4.359 fertiggestell- ten Wohnungen ist vor allem hervorzuhe- ben, dass alle diese Wohnungen entweder öffentlich gefördert sind oder freifinanziert im preisgünstigen Segment. Mit 1.922 fertig- gestellten Neubauwohnungen allein in Köln war die Bauleistung der köln ag auch in der Rheinmetropole hervorragend. Doch auch im Umland wurde kräftig gebaut und moderni- siert: 1.256 Wohnungen wurden dort 2020 fertiggestellt, 2021 waren es 1.181. 1.063 Baugenehmigungen in Köln und weitere 1.035 gestellte Bauanträge zum Jahresende 2021 sind ein weiterer Beleg dafür, dass der Wohnungsbau den Mitgliedsunternehmen der köln ag ein Anliegen mit höchster Priorität ist. Dabei legt die Gemeinschaft nicht nur Wert auf die quantitativen Steigerungen, sondern Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 168 169 Beiträge der Kooperationspartner*innen großzügigen Innenhöfe mit Spiel- und Grün- flächen sowie urban gardening-Flächen für die Mitglieder dauerhaft gesichert werden soll. Darüber hinaus wurden eine Wohnge- meinschaft für demenziell Erkrankte, ein Eis- café und ein Mehrzweckraum für Kurse und Veranstaltungen realisiert. Baugenossenschaft „Grundstein“: Neubauprojekt im Ursprungsveedel An der Mannsfelder Straße in Köln-Raderberg wurde vor mehr als 100 Jahren die Gemein- nützige Baugenossenschaft „Grundstein“ eG gegründet. Dort, an ihrem Ursprung, errich- tet sie nun 86 moderne Neubauwohnungen, von denen 29 öffentlich gefördert werden. Ende 2019 haben die Bauarbeiten an dem Projekt begonnen, mit denen die vorherigen Bauten an gleicher Stelle ersetzt werden. Nach Plänen des Architekturbüros Baufrö- sche, Architekten und Stadtplaner GmbH aus Kassel überzeugt der Neubau straßen- seitig durch eine durchgehende Loggia mit Schiebeläden für Sicht- und sommerlichen Wärmeschutz und gibt dem Straßenbild ein einprägsames Erscheinungsbild. Außerdem ist eine moderate, städtebaulich verträgliche Nachverdichtung von vormals 78 auf 86 Woh- nungen vorgesehen. Es entsteht ein breiter Wohnungsmix für unterschiedliche Wohn- formen, die eine lebendige Nachbarschaft zwischen Familien, älteren Menschen, Singles und Studierenden begünstigt und langfristig eine ausgewogene Bewohnerstruktur sichert. Die Wohnungsgrößen reichen von Ein- und Zweizimmerwohnungen, darunter auch roll- stuhlgerechte Wohnungen, bis hin zu fami- lienfreundlichen Drei- bis Fünfzimmerwoh- nungen. Die Gesamtwohnfläche wird deutlich erhöht, und jede Wohnung verfügt über einen Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse. Der erste Bauabschnitt mit 47 Wohnungen ist be- reits fertiggestellt, die übrigen 39 Wohnungen sind voraussichtlich Ende 2023 bezugsfertig. Kölner Wohnungsgenossenschaft: Gemeinschaftliches Wohnen auf dem Sürther Feld Gemeinschaftliches Wohnen im Sinne einer guten, unterstützenden Nachbarschaft – mit diesem Konzept erhielt die Kölner Wohnungs- genossenschaft eG den Zuschlag für ein Grundstück auf dem Sürther Feld in Köln- Rodenkirchen. Ende vergangenen Jahres wurden die beiden Neubauten mit insgesamt 40 Wohnungen, 16 davon öffentlich geför - dert, fertiggestellt. In dem Projekt sind auch eine Wohngemeinschaft für neun demenziell erkrankte Menschen, zwei Gruppenwohnun- gen für je vier geistig behinderte Menschen sowie vier Wohnungen für Menschen mit geistiger Behinderung, die ein selbststän- diges Leben mit einer Betreuung führen können, integriert worden. Deren Träger und Koordinatoren, die Lebenshilfe Köln, die Le- benshilfe Rodenkirchen und die Agentur für Wohnkonzepte Schneider, haben das Konzept gemeinsam mit der Kölner Wohnungsgenos- senschaft und dem Architekturbüro Maier Architekten aus Köln entworfen. Rund Zwei- drittel der neuen Wohnungen sind Ein- und Zweizimmerwohnungen, etwas mehr als ein Viertel sind Drei- und Vierzimmerwohnungen. Dazu kommen zwei große, familiengerechte Fünfzimmerwohnungen im Erdgeschoss. Die Gesamtwohnfläche beträgt knapp 3.000 m 2. Die gesamte Wohnanlage ist barrierefrei. Mit dem Projekt hat sich die Kölner Wohnungsge- nossenschaft auch um den Deutschen Bau- herrenpreis 2022 beworben. men, den Neubau in Köln und dem Umland und die Bestandserhaltung voranzutreiben. Auch die Aus- und Weiterbildung des Perso- nals in der Wohnungs- und Immobilienwirt - schaft wird von den Mitgliedsunternehmen als wichtige Aufgabe verstanden. Alle diese Themen wurden und werden durch intensi- ve Mitarbeit z. B. im Wohnungsbauforum, im Klimarat, in der IHK und in den eigenen Ver - bandsgremien intensiv vorangetrieben. Zur köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen – zählen 59 Woh- nungsunternehmen sowie 15 fördernde Unternehmen aus dem wohnungswirtschaft - lichen Dienstleistungsumfeld. Die Wohnungs- unternehmen verfügen über einen Bestand von rund 190.000 Wohnungen in der Region Köln. Allein im Kölner Stadtgebiet halten sie mit 110.000 Wohnungen einen Anteil von 25 Prozent am gesamten Mietwohnungsbestand. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Köl- ner Wohnungsunternehmen fand im Jahre 1949 noch unter dem Dach des damaligen Gemeinnützigkeitsgesetzes statt. Mitglieder sind Wohnungsbaugenossenschaften, Woh- nungsgesellschaften aus dem kommunalen, kirchlichen und industrieverbundenen Be- reich sowie andere Wohnungsunternehmen. Das Engagement fürs Wohnen in Köln ver - deutlichen auch einige attraktive Beispiele für Neubauprojekte der Mitgliedsunternehmen: Aachener SWG: Aktiv im Kölner Süden Im Kölner Süden, auf dem Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, errichtet die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft (SWG) 37 Mietwohnungen in zwei Gebäuden. 19 Wohnungen davon sind öffentlich gefördert, neun preisgedämpft und sieben freifinan- ziert. Dazu entstehen zwei Wohngruppen für jeweils sieben Menschen und 39 Tiefgara - genstellplätze. Sämtliche Wohneinheiten sind barrierefrei, die Hälfte sogar rollstuhlgerecht. Ein KfW-55EE-Standard der Gebäude sowie ein nachhaltiges Energiekonzept inklusive Fernwärmeanschluss, Flachdachbegrünung und Photovoltaik-Anlagen komplettieren das nachhaltige Konzept. Das Grundstück hat die Stadt Köln im Rahmen der Konzeptvergabe nach Erbbaurecht vergeben. Aufgrund ihrer Erfahrung im Erbbaurecht und der integrati- ven Quartiersentwicklung hat die Aachener SWG den Zuschlag bekommen. Das Baupro- jekt wird vermutlich Ende 2023 fertiggestellt. DIE EHRENFELDER: Lebenswertes neues Quartier in Ossendorf Attraktiven und zeitgemäßen Wohnraum hat die Gemeinnützige Genossenschaft DIE EHRENFELDER in Köln-Ossendorf geschaf - fen. Mit der Vollendung des dritten und letz - ten Bauabschnitts wurde das Neubauprojekt „Ossendorfer Gartenhöfe“ fertiggestellt. Die 435 neuen Wohnungen ersetzen die ur - sprünglichen rund 300 Wohnungen an dieser Stelle, die in den 1930er Jahren erbaut wur - den und sich in einem schlechten baulichen Zustand befanden. Mit den Neubauten wurde die Wohn- und Nutzfläche auf rund 32.000 m 2 verdoppelt. Gebaut wurden Ein- bis Fünfzim- merwohnungen mit Wohnflächen von 41 bis 128 m 2, ein Drittel der Wohnungen ist öffent - lich gefördert. Dazu entstanden vier Tiefga - ragen, Außenstellplätze, über 1.000 Fahr - radstellplätze und Car-Sharing-Angebote. Die „Ossendorfer Gartenhöfe“ werden durch drei Holzpellet-Anlagen (inklusive Fußboden- heizung) beheizt. Ein weiterer Fokus lag auf der Wohn- und Lebensqualität, die durch die Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 170 171 Beiträge der Kooperationspartner*innen zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird die frühzeitige Einbindung der Wohnungswirt - schaft und weiterer fachkundiger Organisati- onen in die Diskussions- und Entscheidungs- prozesse rund um den Wohnungsneubau und die Stadtentwicklung angestrebt, wie es bereits im Rahmen des Kölner Wohnungs- bauforums und seinen diversen Facharbeits- gruppen stattfindet. Durch ein Höchstmaß an Transparenz und Information für die Stadtge- sellschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, dass im Vorfeld formulierte Ideen auch eine breite Akzeptanz finden. Und die Expertise und Fachkompetenz der WIK trägt am Ende maß- geblich dazu bei, dass die praktische Umset - zung final auch funktioniert. Bekenntnis zur wachsenden Stadt Köln ist Metropole und die Metropolen wachs- ten weltweit. Das Zusammenleben in einer Stadt der kurzen Wege, mit gemischten und lebendigen Quartieren, vielfältigen Bildungs- und Arbeitswelten und attraktiven kulturellen und gastronomischen Angeboten zieht die Menschen an und Köln ist hier keine Ausnah- me sondern leuchtendes Beispiel. Der hohen Nachfrage muss mit strategischer Planung be- gegnet werden – in den Kölner Perspektiven 2030+ finden sich gute Ansätze für die kli- magerecht und nachhaltig wachsende Stadt. Die Wohnungsbau Initiative Köln bietet jegli- che Unterstützung bei deren Realisierung an. Auf den Punkt gebracht: Eine beispielhafte Auswahl unserer Kölner Projekte in 2020 und 2021 Auf Wunsch des Herausgebers haben wir Ihnen im kommenden Abschnitt unsere Pro- jekte mit gefördertem Wohnungsbau zusam- mengestellt. Darüber hinaus möchten wir Sie gerne auf die folgenden Projekte hinweisen: Ringviertel, Köln-Rodenkirchen Ein Projekt der PE Ringviertel GmbH&Co.KG, einem Joint Venture der Bauwens GmbH&Co. KG und der Convalor Projektpartner GmbH Wohnungsbau Initiative Köln (WIK) Vereinte Kompetenz für den Kölner Wohnungsbau Wir möchten Köln gestalten, Wohnraum schaffen und Heimat bieten wik.koeln Selbstverständnis Die WIK ist ein Zusammenschluss von Bau- trägern, Projektentwicklern und bauträger - nahen Dienstleistern, zu denen mittlerweile 34 Mitglieder zählen. Die Mitglieder der WIK tragen gemeinsam maßgeblich zum Woh- nungsneubau in Köln bei, auch zum öffentlich geförderten. Dabei verfolgt die WIK ein klares Ziel: mehr Wohnraum und damit eine lebens- werte Heimat in Köln zu schaffen. Durch die unterschiedlichen Unternehmen bündelt die WIK bestmöglich Expertise und Tatkraft und bietet Stadtverwaltung und Politik ihre Un- terstützung in Form von Fachkompetenz und Dialog an. Köln braucht deutlich mehr Woh- nungsneubau – nach wie vor. Wir möchten für Entspannung auf dem Woh- nungsmarkt sorgen, indem wir die Fertigstel- lungszahlen von Wohnungsneubauten in Köln deutlich erhöhen und sehen das im Kölner Wohnbündnis formulierte Ziel der Steigerung der jährlichen Bauleistung auf 6.000 Woh- nungen – nach wie vor – als erstrebenswert an. Denn jede neu gebaute Wohnung trägt zur dringend benötigten Entspannung auf dem Wohnungsmarkt bei. Plan- und Genehmigungsverfahren beschleunigen Die im Vergleich zu anderen Großstädten in Köln deutlich längeren Plan- und Genehmi- gungsverfahren müssen dringend beschleu- nigt werden. Neben der Ausstattung der Bau- verwaltung mit dem notwendigen Personal und der Optimierung von zeitintensiven Ab- stimmungsprozessen innerhalb der Verwal- tung (Schnittstellenmanagement), aber auch zwischen Verwaltung und Politik, ist der Abbau komplexer Planungsdichten erforderlich. Verlässlichkeit und Vertrauensschutz Die aus den Abstimmungsprozessen resultie- renden politischen Vorgaben müssen ebenso Bestand haben wie entsprechende Zusagen der Bauverwaltung im Rahmen von Geneh- migungsprozessen. Der Vertrauensschutz in Bezug auf politische Vorgaben ist für die Wohnungswirtschaft hinsichtlich einer nach- haltigen Kalkulation und einer effizienten Abwicklung der Projekte unabdingbar. Einmal erteilte Zusagen beziehungsweise getroffene Vereinbarungen müssen nach Möglichkeit bis zum Abschluss des Planungs- beziehungs- weise Genehmigungsprozesses Bestand ha - ben. Durch eine möglichst klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Politik und Verwaltung können zudem Kapazitäten für weitere Planungs- und Genehmigungsprozes- se geschaffen werden. Die Wohnungswirtschaft frühzeitig in politische Diskussionen einbinden Die WIK will sich frühzeitig in mögliche, den Wohnungsneubau und die Stadtentwicklung betreffende, Neuplanungen und Neuregelun- gen durch Stadtverwaltung und Politik ein- bringen und konstruktiv mit den Institutionen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 172 173 Beiträge der Kooperationspartner*innen Nachverdichtung anstelle von Flächenfraß: Auf der jahrzehntelang brachliegenden in- nerstädtischen Fläche entsteht in serieller Bauweise ein Reihenhauswohnpark mit vielen Grünflächen und einem die Nachbar - schaft fördernden Gemeinschaftsplatz mit Spielmöglichkeiten. Die Energieversorgung erfolgt dezentral über Technikzentrale, von der aus ein Blockheizkraftwerk für alle Häu- ser Strom und Wärme produziert. Das ist nicht nur ökologischer und ökonomischer, sondern es schafft auch mehr Platz in jedem Haus. Zudem sind alle Käufer*innen Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Bestimmte Teile des Wohnparks sind Son- dereigentum, für einige gibt es Sondernut - zungsrechte und das Gemeinschaftseigen- tum gehört allen. Die Gestaltung des neuen Quartiers ist nach- barschaftsfreundlich dank der seriellen Bau- weise, die die Deutsche Reihenhaus AG seit mehr als 20 Jahren betreibt. Die ersten Häu- ser wurden Ende 2021 errichtet und bereits in der ersten Jahreshälfte 2022 soll das ins- gesamt elfte Bauprojekt des Unternehmens in Köln vollständig fertiggestellt sein. MelEHR Melatengürtel, Ehrenfeld Ein Projekt der Metropol Immobiliengruppe Im Kölner Szene-Viertel Ehrenfeld entstand 2020/21 das digitalste Mietwohnhaus Kölns. Die Metropol Immobiliengruppe entwickelte und baute auf einer Gesamtfläche von 2.100 qm 32 Wohneinheiten und eine Großtages- pflege, die seit Juni 2021 vollvermietet sind. Das Besondere an diesem Neubau sind die zahlreichen digitalen Features, die einerseits für Mieter Komfort und Sicherheit bieten, andererseits die Verwaltung und den Betrieb des Objekts smart zu machen. Entlang der Ringstraße in Rodenkirchen entstehen rund 350 Wohneinheiten und eine 6-gruppige KiTa. 30 % der Wohnungen sind öffentlich gefördert. Verteilt werden diese auf sieben Baukörper, welche städtebaulich 4 Höfe ausbilden, die über eine begrünte Allee miteinander verbunden sind. Oberirdisch erhält das Areal öffentliche und private Grün- und Spielbereiche, die fußläu- fig miteinander verbunden sind. Der ruhende Verkehr ist in der Tiefgarage untergebracht, welche alle Gebäude miteinander verbindet. Das energetische Konzept entspricht dem KfW 40 Standard und ist frei von fossilen Brennstoffen. Photovoltaikanlagen auf Dä - chern versorgen das Quartier mit regenera - tivem Strom und hocheffiziente Wärmepum- pen nutzen die Energie des Grundwassers, die für die Beheizung und Warmwasserberei- tung verwendet wird. Der Satzungsbeschluss für das Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren wird Ende 2022 erwartet. Bei einem Baubeginn 2023 können die ersten Wohnungen 2025 bezogen werden. Wohnpark „An der Cimbernstraße“ in Köln-Gremberghoven Ein Projekt der Deutschen Reihenhaus AG Nach mehr als zehn Jahren Entwicklungs- zeit startete die Deutsche Reihenhaus AG Ende des Jahres 2020 mit den Bauarbeiten auf dem rund 20.000 Quadratmeter großen Grundstück im Stadtteil Gremberghoven. Der bundesweit tätige Bauträger, der seinen Firmensitz in Köln hat, errichtet hier ein neues Stadtquartier mit insgesamt 69 klimafreund- lichen Einfamilienhäusern. Zielgruppe sind in erster Linie junge Familien, die ein Eigenheim unter 41 Häusern des Typs „145 m² Familien- glück“ und 28 Häusern des Modells „120 m² Wohntraum“ käuflich erwerben können. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 174 175 Beiträge der Kooperationspartner*innen Insgesamt entstehen 52 öffentlich geförderte barrierefreie Zweiraumwohnungen mit Wohnflä- chen von 46 bis 65 Quadratmeter. 38 Wohnun- gen sind für Einpersonenhaushalte und 14 Woh- nungen für Zweipersonenhaushalte ausgelegt. Durch die Förderung ist der Mietpreis günstig: Die Nettokaltmiete beträgt 6,80 Euro pro Qua- dratmeter. Für den Bezug einer Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Dass der Fokus bei den Wohnungen neben einem fairen Mietpreis auf modernem Wohn- komfort und Qualität liegt, zeigt sich unter an- derem an den durchdachten Grundrissen, den großen Fensterflächen und der praktischen, schicken Ausstattung der Bäder, zu der selbst - verständlich auch ebenerdige Duschen gehö- ren. Im Sommer werden die hübschen Loggien zum zweiten Wohnzimmer. Aufzüge führen vom Keller auf alle Etagen. Den zukünftigen Bewohnern stehen 45 Stellplätze für Pkw in der Tiefgarage und 46 Stellplätze für Fahrrä - der in zwei Fahrradkellern zur Verfügung. Kommunikation, ein gutes Miteinander und verschiedene Freizeitaktivitäten sind wesentliche Elemente des Konzepts „Aktives Seniorenwohnen“ der gemein- nützigen Dienstleistungsgesellschaft Parea, die für die soziale Betreuung der Bewohner*innen zuständig ist. Im ersten Obergeschoss des Hauses befindet sich ein geräumiger und behaglich eingerichteter Gemeinschaftsraum mit eigener Küche, Dachterrasse und begrüntem barrierefrei- en Dachgarten im Innenhof. Im Gemein- schaftsraum bietet Parea gGmbH ein ab- wechslungsreiches Programm, zu dem alle Mieter*innen herzlich eingeladen sind. Im Erdgeschoss des Hauses sind Gewerbe- einheiten vorgesehen. Voraussichtlich ab Mitte 2023 sollen die Neubau-Seniorenwoh- nungen von ihren Erstmietenden bezogen werden können. Die Gesamtinvestitions- kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 16,75 Millionen Euro. Die Mieter profitieren u.a. von den per App steuerbaren Smart-Home Features sowie dem digitalen schwarzen Brett im Hausflur, digitaler Türklingel, -Packstation und -Haus- schließanlage. Metropol versteht als langfristig engagierter Bestandshalter die Digitalisierung von Ob- jekten als notwendigen Schritt, das Portfolio zukunftsfähig zu gestalten. Und zwar über alle Assetklassen hinweg – sowohl für Bestand, als auch für Neubau. Denn digitale Objekte wie MelEHR sind die Voraussetzung für nachhaltigen Immobilienbetrieb, z. B. für die Integration in die E-Mobilität, Ressourcen- Einsparungen durch Smartmetering und den Einsatz regenerativer Energien. Mehr Infos unter melehr.metropol.de PANDION COSY Alsdorfer Straße, Köln-Braunsfeld An der Alsdorfer Straße im Stadtteil Braunsfeld werden nach den Plänen von HPP Architekten rund 230 neue Wohnungen entstehen – davon etwa 160 Eigentumswohnungen, die um geför- derten Wohnungsbau ergänzt werden. Ins- gesamt 30 Prozent der Wohnungen erhalten eine öffentliche Förderung. Auf dem 15.000 Qua dratmeter großen Grundstück ist auch eine Kindertagesstätte geplant. Das PANDI- ON Projekt bildet die Schnittstelle zwischen Wohn- und Gewerbegebiet und erweitert das Wohnungsangebot für alle Altersgruppen. Selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben Neues Wohnen für Senior*innen in Köln-Porz Kurz mal zwischendurch zur Entspannung an den Rhein oder schnell zum Einkaufen in die Porzer City – das alles ist zu Fuß möglich. Bei unserer neuen Seniorenwohnanlage am Friedrich-Ebert-Platz spielt das Großstadt - leben in Köln alle seine Trümpfe aus. Ein Highlight ist auch die architektonische Ge- staltung des gesamten Gebäudeensembles, das sich harmonisch in die Nachbarschaft einfügt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 176 177 Beiträge der Kooperationspartner*innen sinnvoll möglich gewesen, wie Machbarkeits- studien ergeben haben, mit denen die LEG zwei renommierte Kölner Stadtplanungs- und Architekturbüros beauftragt hat. Diese ka - men übereinstimmend zu dem Schluss, dass es zur Schaffung von Wohnraum sinnvoll ist, die bestehenden Gebäude durch Neubauten mit mehr als doppelt so vielen Wohnungen zu ersetzen. Auf dieser Basis und in enger Kooperation mit der Stadt Köln hat die LEG in einem wettbewerblichen Verfahren mit in- ternationaler Beteiligung von verschiedenen Planungsbüros die unter städtebaulichen, freiraumbezogenen und architektonischen Gesichtspunkten bestmögliche Lösung ent - wickeln lassen. Die Beiträge der zwei Sieger - büros – für den städtebaulichen Teil die Arbeit des Büros Urban Agency Kopenhagen (DK) und für den architektonischen Teil die Arbei- ten des dänischen Büros und die des Büros pbs architekten aus Aachen – wurden den weiteren Planungsschritten zugrunde gelegt. Das behutsame städtebauliche Konzept nutzt den vorhandenen Raum optimal, berücksich- tigt Kleinteiligkeit, ergänzt bestehende Struk - turen und bewahrt gleichzeitig die großen Qualitäten des gewachsenen, grünen Quar - tiers in Höhenhaus. Mit diesem Team wird nun das städtebauliche, freiraumplanerische Konzept realisiert. Als Anlaufstelle für die Bestandsmieter wur - de zudem bereits 2019 ein Informationsbüro im Quartier eingerichtet. Außerdem wurden und werden die Mieter bei Info-Abenden und Mieterversammlungen engmaschig infor - miert und in Einzelgesprächen beraten. Vor allem die Umzüge sind mit viel Aufwand und Unsicherheiten verbunden. Deshalb hat die LEG ein Umzugsbetreuer-Team etabliert, um den Mietern die Zeit bis zum Wiedereinzug so angenehm wie möglich zu machen und ihnen bei allen Fragen rund um den Umzug mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. So kümmert sich das Team unter anderem um die Vermittlung von Zwischenwohnungen, die Organisation und Kostenübernahme der Umzüge sowie die Beratung zur Wohnungswahl in den Neubau- ten. Aus den mannigfaltigen Kontakten mit den heutigen Bewohnern ist deutlich gewor - den, dass viele auch künftig in ihrem Veedel wohnen bleiben möchten. Dazu liefert die LEG die Grundlage, indem voraussichtlich ab 2025 die Neubauwohnungen im 1. Bauab- schnitt bezogen werden können. Neubau auf ehemaligem Güterbahnhof-Gelän- de: Wohnungen in Ehrenfeld Preisgünstige Wohnungen sind auf dem stark nachgefragten Wohnungsmarkt wie Köln nicht leicht zu finden. Mit ihrem Neubauvor - haben „Ehrenveedel“ schafft die LEG ein zu- sätzliches Angebot für gutes und bezahlbares Wohnen und leistet damit einen gesamtge- sellschaftlichen Beitrag. Der neue Wohnraum entsteht auf dem rund 3.000 Quadratmeter großen Grundstück, das die LEG 2020 von der PANDION Real Estate erworben hat. Dort entstehen 53 öffentlich geförderte Mietwoh- nungen neben elf frei finanzierten Wohnun- gen und 43 PKW-Stellplätzen. Die Planung sieht vier Mehrfamilienhäuser in einer Zeilen- struktur entlang der neuen Erschließungs- straße vor, mit einem ruhigen begrünten Innenhof mit Kinderspielplatz. Durch den etwa 80-prozentigen Anteil öffentlich geför - derter Wohnungen werden hier insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Ein- kommen ein schönes Zuhause finden. Die Wohnungen liegen im Ehrenveedel, einem LEG Immobilien LEG Immobilien SE engagiert sich für bezahl- baren Wohnraum in Köln Allein im Stadtgebiet von Köln bewirtschaftet die LEG Immobilien SE mit ihrer Niederlas- sung Köln über 4.200 Wohnungen in einem breit gefächerten Portfolio – vom Neubau bis zu älteren Gebäuden, von 1- bis zu 5-Zimmer- Wohnungen für alle Zielgruppen. Davon sind über 1.400 Wohnungen öffentlich gefördert. Die Fluktuation im vergangenen Jahr und in den ersten vier Monaten 2022 war stark rückläufig: 2021 lag sie im Durchschnitt bei 6,2 Prozent, von Januar bis April dieses Jahres bei sehr niedrigen 5,1 Prozent. Der durchschnittliche Mietpreis betrug im Jahr 2021 bei Neuvermietung 7,15 Euro. Der Leer - stand lag bei einem Prozent und war allein fluktuationsbedingt, was einer Vollvermie- tung gleichkommt. Die LEG hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin guten Wohnraum zu einem fairen Preis in Köln zu schaffen und setzt dazu einige Neubauprojekte um. Mit der LEG Bau- en GmbH hat das Unternehmen eine eigene Gesellschaft geschaffen, die sich um alle Neubauaktivitäten kümmert. Weitere Hinwei- se unter www.leg-wohnen.de Aufwändigstes LEG-Projekt: Quartier Schlebuscher Weg in Höhenhaus Mit ihren Neubauaktivitäten möchte die LEG einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, zusätzlichen Wohnraum dort zu schaffen, wo er besonders dringend gebraucht wird. Der Neubau in Köln-Höhenhaus ist aktuell das größte und aufwändigste Projekt in diesem Bereich. Dort entwickelt die LEG ihr Quar - tier rund um den Schlebuscher Weg weiter. 2022 wird der Abschluss des gemeinsam mit der Stadt Köln betriebenen Bebauungs- planverfahrens erfolgen. Die Bauanträge für den ersten Bauabschnitt der Siedlung werden im Laufe des Jahres eingereicht. Es entstehen in drei Bauabschnitten insgesamt 412 Wohnungen, davon acht Reihenhäuser, die ebenfalls vermietet werden. Alle neuen Wohnungen werden barrierefrei sein. Die Neubauten eignen sich daher für mobilitäts- eingeschränkte Menschen ebenso wie für generationsübergreifendes Wohnen. Insge- samt entsteht ein den künftigen energeti- schen Anforderungen entsprechendes Neu- bauquartier mit zeitgemäßen, familien- und seniorengerechten Wohnungen. Die bishe- rigen Gebäude aus den 1960er Jahren mit rund 200 Wohnungen werden sukzessive durch die Neubauten ersetzt. Die Realisie- rung erfolgt in drei Bauabschnitten. Teil des 1. Bauabschnitts ist auch eine 6-gruppige Kindertagesstätte. Mit der Stadt und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) wird eine innovative Form der Wärmeversorgung geplant. Einem in der Nähe liegenden gro- ßen Abwassersammler der StEB wird Wärme entzogen und über ein neues Leitungsnetz in die verschiedenen Bauabschnitte des Quar - tiers geführt. Insgesamt investiert die LEG mehr als 160 Millionen Euro. Rund ein Drittel der Neubauten werden als Sozialwohnungen angeboten. Zusätzlich stehen bis zu acht Prozent preisgedämpfte Wohnungen für die heutigen Mieter zur Verfügung. Die Standards eines energieeffizienten, modernen Neubaus mit zeitgemäßen Woh- nungsgrundrissen und innovativer Ener - gieversorgung zu erreichen, wäre mit einer umfassenden Modernisierung der Bestands- gebäude technisch und wirtschaftlich nicht Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 178 179 rund 70.000 Quadratmeter großen Stadt - quartier im derzeit sehr stark nachgefragten Stadtteil Ehrenfeld, auf dem ehemaligen Gü- terbahnhof mit einer guten ÖPNV-Verbindung an das Stadtzentrum. Der Bauantrag wurde Ende 2021 eingereicht. Die Realisierung wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen; Ende 2024 wird das Projekt fertiggestellt. Dabei richtet sich das neu geschaffene An- gebot an alle Zielgruppen: Neben Familien, Singles oder jungen Paaren errichtet die LEG auch Wohnraum für ältere Menschen, da die Wohnungen nicht nur günstig, sondern auch barrierefrei sein werden. Das Projekt soll nach dem Standard des Qualitätssiegels „Nach- haltiger Wohnungsbau“ (NahWoh) umgesetzt werden. Ein von der LEG beauftragter Zerti- fizierungskoordinator begleitet Planung und Bau. Weitere Neubauten in Roggendorf geplant Zudem hat die LEG 2020 ein unbebautes, rund 3.500 Quadratmeter großes Grundstück in Köln-Roggendorf, an der Berrischstraße/ Im Mönchsfeld, von den Stadtwerken erwor - ben. In diesem Jahr möchte die LEG es um eine angrenzende städtische Freifläche von rund 2.000 Quadratmetern erweitern. Die Stadt hat diesbezüglich bereits ein Erstandie- nungsrecht zugunsten der LEG beschlossen. Auf beiden Grundstücken zusammen können dann nach Teilaufhebung des Bebauungs- plans und Durchführung eines von der LEG zu beauftragenden Qualifizierungsverfahrens etwa 100 Wohnungen entstehen, davon 30 Prozent öffentlich gefördert. Zusätzlich ist der Bau einer Jugendeinrichtung vorgesehen. Beiträge der Kooperationspartner*innen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 180 181 Medienberichte hänge der Nachfrage nach wie vor hinterher, erklärt der Ökonom. Er rechnet nicht damit, dass es kurzfristig zu einer scharfen Korrektur am Markt kommen wird. Gleichwohl dürfte die Corona-Krise Spuren hinterlassen. „Denkbar ist, dass sich Privatin- vestoren bei Immobilienkäufen erstmal zu- rückhalten und abwarten, wie sich die Lage weiterentwickelt“ , sagt Voigtländer. Bauherren müssen sich auf Verzögerungen einstellen. Viele Handwerksunternehmen haben ihre Arbeiten an Baustellen bereits herunterge- fahren oder ganz eingestellt. Sollte die Politik tatsächlich landesweite Ausgangssperren be- schließen, dürfte die Neubautätigkeit bis auf Weiteres zum Erliegen kommen. Wie schwer die Pandemie den Markt treffen wird, hängt davon ab, wie lange die Krise andauert, erklärt der IW-Experte. Je länger die Krise über Mitte April hinausgeht, desto größer dürften die Blessuren für den Immobiliensektor sein. Die Zinsen bleiben niedrig Immerhin: Wer mit dem Gedanken spielt, sich in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen, muss sich zumindest um steigende Bauzinsen vorerst keine Sorgen machen. „Solange die Unsicherheit durch das Coronavirus bestehen bleibt, wird sich an der Zinssituation nichts ändern“ , sagt Michael Neumann, Vorstand des Finanzdienstleisters Dr. Klein. Er hält es für möglich, dass das aktuelle Re- kordtief sogar erneut durchbrochen wird. Als Grund nennt Neumann die hohe Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen. Viele Anleger reagieren panisch auf die Ein- brüche an den Finanzmärkten und flüchten in als sicher geltenden Papiere. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen fiel dadurch in der vergangenen Woche zeitweise auf minus 0,86 Prozent – ein neuer Negativrekord. Ban- ken orientieren sich bei der Höhe der Bauzin- sen an den Konditionen von Pfandbriefen, die wiederum von den Renditen der Bundesanlei- hen abhängen. Entsprechend ist der Bauzins jüngst erneut in den Keller gerauscht. Mit 0,41 Prozent liegt der Zinssatz für ein Baudarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung beim günstigs- ten Anbieter laut Dr. Klein derzeit so tief wie noch nie. Medienberichte Capital von Alexandra Jegers 20.03.2020 Was die Corona-Krise für den Immobilienmarkt bedeutet Die Corona-Pandemie hat so gut wie alle Anlageklassen auf Talfahrt geschickt, nur der Immobiliensektor präsentiert sich nach wie vor robust. Woran das liegt – und warum das nicht so bleiben dürfte. Seit dem Ausbruch des Coronavirus erlebt die Weltwirtschaft eine Krise, wie es sie in vergleichbarer Weise bislang noch nicht gegeben hat. Wirtschaft und Gesellschaft befinden sich im Ausnahmezustand. Förder - bänder stehen still, das öffentliche Leben wird flächendeckend praktisch eingefroren. Inves- toren erleben derzeit einen rabenschwarzen Handelstag nach dem anderen. Rund um den Globus befinden sich die Aktienmärkte im freien Fall. Der deutsche Leitindex Dax ver - zeichnete in den vergangenen Tagen die größ- ten Verluste seit der Finanzkrise 2008, auch der Ölpreis brach krachend ein. Selbst Gold, das Krisenmetall schlechthin, verlor massiv an Wert. Am Mittwoch (18. März 2020) stand der Preis pro Feinunze etwa bei 1.496 US-Dollar, rund sechs Prozent niedriger als noch vor einer Woche. Einzig am Wohnungsmarkt ist die Corona-Pa - nik bislang überschaubar. Die Preise für Häu- ser und Wohnungen sind in den zehn größten deutschen Städten bislang stabil geblieben, zeigt eine Auswertung des Finanzdienstleis- ters Spregnetter. Bis dato seien in Städten wie Berlin, München oder Düsseldorf keinerlei extreme Marktschwankungen zu beobachten, heißt es in dem Bericht. Das muss aber nichts heißen, sagen Marktbe- obachter: Anders als bei den Kapitalmärkten schlagen konjunkturelle Krisen in der Regel verzögert auf den Immobilienmarkt durch. Es ist also möglich, dass der Einbruch erst noch kommt. Manche Experten fürchten sogar, dass das Coronavirus eine Kettenreaktion auslösen könnte, und warnen vor dem Platzen einer Immobilienblase. Bauherren müssen sich auf Verzögerungen einstellen Michael Voigtländer ist Leiter des Kompetenz - felds Finanz- und Immobilienmärkte am Ins- titut der deutschen Wirtschaft (IW) und hält derlei Sorgen für übertrieben. „Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass sich auf dem deutschen Immobilienmarkt eine spekulative Blase entwickelt hat“ , sagt der Volkswirt. Die Banken hätten weder exzessiv Immobilien- darlehen vergeben, noch habe man in der Ver - gangenheit einen maßlosen Bauboom beob- achten können. Im Gegenteil: Die Bautätigkeit Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 182 183 Medienberichte meiden. Dort wurden in den 1970er Jahren Hochhäuser errichtet, ohne entsprechende Infrastruktur und öffentlichen Nahverkehr zu realisieren. Hochhäuser ausschließen will Depel aber nicht. „Man muss auch in die Höhe bauen können. “ „Verlust kann nicht aufgehalten werden“ „200 geförderte Wohnungen mehr als 2018 ist nicht nichts“ , sagt der Fraktionschef der Linken im Rat, Jörg Detjen. „Damit kann man aber den Verlust von Sozialwohnungen nicht aufhalten. “ Es müssten deutlich mehr geför- derte Wohnungen gebaut werden: Allein in den letzten zwei Jahren seien Hunderte Woh- nungen aus der Bindung gefallen, bis 2024 fielen weitere 7.243 Wohnungen aus der So- zialbindung, 2024 sogar 4.278. „Köln braucht eine weitere kommunale Wohnungsbauge- sellschaft, die neue Initiativen entwickelt. “ „Wir wünschen uns, dass die Zahlen noch hö- her wären, aber es ist klar eine Verbesserung“ , sagte Sozialexpertin Ursula Gärtner (CDU). Gärtner hält aber wenig davon, die Rate der öffentlich geförderten Wohnungen in Bau- projekten wie Kreuzfeld oder Parkstadt Süd anzuheben. „Wir müssen Angst haben, dass uns die Investoren durch zu hohe Auflagen abspringen. “ Jede neue Wohnung entlaste den Wohnungsmarkt. Und Vermieter von öf- fentlich geförderten Wohnungen, die aus der Preisbindung herausfielen, würden die Mieten nicht sofort erhöhen. KSTA von Dirk Riße 17.04.2020 Wohnen in Köln Situation für Mieter verschärft sich trotz mehr Sozialwohnungen Stadt und Land haben 2019 so viele Kölner Wohnungen öffentlich gefördert wie seit Jah- ren nicht mehr. Das Amt für Wohnungswesen erteilte im vergangenen Jahr Förderzusagen für 1.139 Wohnungen mit Mietpreis- und Be- legungsbindungen für Haushalte mit Wohn- berechtigungsschein. Das ist der höchste Wert seit 2006 und liegt oberhalb der Ziel- marke von 1000 Wohnungen, die sich die Stadt selbst gesetzt hat. Für die Förderung erhielt die Stadt vom Land NRW 151,6 Millio- nen Euro. Für 126,5 Millionen Euro werden 865 neue Mietwohnungen gefördert, 25,1 Millionen Euro gehen an Bestandsprojekte. Auf ehe- mals städtischen Grundstücken werden 456 (2018: 210) Wohnungen gefördert. Der GAG Immobilien AG wurden 88,3 Millionen Euro Fördermittel für 579 Wohnungen bewilligt. Viele Kölner mit WBS-Anspruch Andererseits sind 380 Wohnungen aus der Mietpreisbindung herausgefallen und können nun auf dem freien Wohnungsmarkt zu höhe- ren Mieten angeboten werden. Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Köln in den vergan- genen 30 Jahren deutlich zurückgegangen. Gab es Anfang der 1990er Jahren noch gut 20 Prozent Sozialwohnung in der Stadt, waren es 2018 nur noch 6,9 Prozent oder gut 38.600 Wohnungen gewesen, erläuterte Hans Jörg Depel, Sprecher des Mietervereins Köln. Dabei hätten 40 Prozent der Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungs- schein und damit auf eine günstige Wohnung. Höhere Mieten machen den Kölner immer mehr Probleme: 2016 musste ein Drittel mehr als 30 Prozent ihres Einkommens ausgeben, um die Miete zahlen zu können. Acht Prozent mussten mehr als 50 Prozent aufwenden, heißt es im jüngsten städtischen Bericht „Wohnen in Köln“ . Mieterverein fordert 2.000 geförderte Woh- nungen pro Jahr Der Mieterverein hält den neuen Rekordwert zwar für ein positives Ergebnis, fordert aber 2.000 geförderte Wohnungen pro Jahr. Denn in den vergangenen Jahren habe die Stadt ihre eigenen Zielwerte fast nie erreicht. Zum anderen steige die Einwohnerzahl von Köln rapide. Platz sei in der Stadt aber vorhanden. Die Kommune sei flächenmäßig größer als München, habe aber 400.000 Einwohner weniger. Projekte wie Kreuzfeld, Rondorf-Nordwest und die Parkstadt Süd müssten nun zügig um- gesetzt werden. „Es muss aber auch schlau gebaut werden“ , sagte Depel, um Bausünden wie in Chorweiler und Meschenich zu ver - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 184 185 Medienberichte KSTA von Hendrik Pusch 14.06.2020 Zweckentfremdung: 10.000 Euro Bußgeld für Kölner Wohnungsbesitzer Ein saftiges Bußgeld von 10.000 Euro hat die Stadt Köln einem 26-jährigem Taxifahrer aus Hennef auferlegt, der seine Dachgeschoss- wohnung in Kalk als Touristenunterkunft an- geboten haben soll. Am Mittwoch wehrte der Mann sich vor dem Kölner Amtsgericht gegen das Knöllchen – teilweise mit Erfolg. Köln: Stadt geht von hohen Mieteinnahmen aus Ermittlungen hätten ergeben, dass die schlichte Dachgeschosswohnung des 26-Jährigen in dem Kalker Mehrfamilienhaus Mieteinnahmen von mehr als 3.000 Euro pro Monat abgeworfen hätten. Hochgerechnet bis heute wären das in 19 Monaten knapp 60.000 Euro, wenn man von einer Vermietung an 20 Tagen im Monat ausginge, so die Stadt. Der Anwalt des früheren Möbelpackers führte aus, sein Mandant sei gar nicht zu belangen, da die strittige Wohnung an dessen Eltern vermietet sei. Die Satzung der Stadt lasse aber zu, auch den Eigentümer zu belangen, ent - gegnete ein leitender Stadtverwaltungsdirek - tor, der bei der Verhandlung anwesend war. Köln: Steuerfahndung ermittelt gegen den Eigentümer Die angeführten Mietverträge für die Dach- geschosswohnung und ein weiteres Objekt in dem Haus seien fingiert, warf der Stadt- Mitarbeiter dem Wohnungsbesitzer vor. Er entziehe der Stadt wichtigen Wohnraum und schädige die Allgemeinheit. Aufgrund der hohen Mieteinnahmen und nicht gezahlter Kulturförderabgabe ermittelt ebenfalls die Steuerfahndung. Richter Christian Sommer attestierte dem Wohnungsbesitzer jedoch keinen Vorsatz, sondern ein fahrlässiges Handeln. Das Bußgeld sei daher zu mindern, auch im Hinblick auf das derzeitige Einkom- men. Der 26-Jährige hatte angegeben, aufgrund der Corona-Krise arbeitslos zu sein. Kölner Richter reduziert Bußgeld der Stadt drastisch Letztlich setzte der Richter das Knöllchen auf lediglich 3.000 Euro fest, woraufhin der Ver - treter der Stadt tief durchatmete. Der Beamte geht davon aus, dass die Wohnungen immer noch an Touristen vermietet werden und warnte: „Wir lassen Sie und ihre Familie nicht mehr vom Haken!“ Aufgrund ausufernder Angebote über Inter - net-Portale wie „Airbnb“ hatte die Stadt Köln vergangenes Jahr eine neue Satzung erlassen, die gewerbliche Vermietungen von Privatwohnungen erschwert. „Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristen- unterkünfte“ so eine gleichzeitig gestartete Kampagne der Stadt, die noch heute auf Plakaten beworben wird. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021 186 187 1 Servicerufnummern Wohnraumförderung Telefon 0221 221-24276 (Verwaltung) Telefon 0221 221-25179 (Technik) Modernisierung bestehenden Wohnraums Telefon 0221 221-24287 Telefon 0221 221-21870 Wohnungsmängel / Wohnraumschutz Telefon 0221 221-21447 Wohngeld Telefon 0221 221-0 Wohnberechtigungsscheine / Beratungsstelle für Wohnungssuchende Telefon 0221 221-24300 Behindertengerechtes Wohnen Telefon 0221 221-22686 Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung tz Bildnachweis Titel: Geförderter Mietwohnungsbau Porz-Urbach: GAG Immobilien AG; Seiten 16, 21, 24, 26, 27, 34, 50, 51, 72, 76, 77, 80, 84, 87, 88, 96, 112, 152; Seiten 57, 58: Thomas Zimmer; Seiten 62, 119, 123, 127, 129, 130, 131, 138, 139, 141, 145, 146: Stadt Köln; Seite 64: KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH; Seite 67: Kölner Studierendenwerk; Seite 114: shutterstock; Seiten 171 – 175: WIK Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach 13-js/56/800/01.2023 Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0221 221-24006 Telefon 0221 221-29464 Besondere Wohnformen Telefon 0221 221-27150 Telefon 0221 221-25697 2 Kontakt/Impressum Amt für Wohnungswesen Kalk-Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 221-23903 wohnungsamt@stadt-koeln.de www.stadt.koeln
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0762/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 13:41