Mandari Insight

0762/2023

Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2020/2021 - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021; Ausblick

Mitteilung Ausschuss 12.04.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Wohnen_in_Köln

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

831 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  12.04.2023 
 0762/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 18.04.2023 
Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Bauausschuss 08.05.2023 
 
Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2020/2021 - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 
2020/2021; Ausblick 
Das Amt für Wohnungswesen legt den Doppelbericht für die Jahre 2020/2021 mit einem Aus-
blick vor. Pandemiebedingt erscheint einmalig ein Doppelbericht. Ab dem Berichtsjahr 2022 
soll wieder ein jährlicher Geschäftsbericht erscheinen. 
 
Vorab wird der Doppelbericht 2020/2021 als digitales Exemplar zur Verfügung gestellt. Der 
Doppelbericht wird in den nächsten Wochen als Druckexemplar verteilt. 
 
Anlage 
 
 
Gez. Dr. Rau

Wohnen_in_Köln

400416 Zeichen

2
Wohnen in Köln 
Fakten, Zahlen und  
Ergebnisse 2020/2021 
Ausblick

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) 
Indikatoren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Einwohnerinnen und Einwohner 1.027.504 1.036.117 1.044.555 1.044.070 1.053.528 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301
Haushalte 537.017 542.261 547.221 545.050 551.024 557.090 560.298 561.071 564.260 564.841 564.973 559.854
Bevölkerung in Haushalten 1.007.567 1.017.190 1.025.549 1.024.202 1.033.477 1.043.249 1.052.264 1.054.612 1.060.596 1.060.646 1.060.327 1.052.516
Durchschnittliche Personenzahl im Haushalt 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88
1) Wohnungen 539.935 541.890 544.630 547.553 550.645 554.018 556.009 558.038 561.514 563.145 564.776 567.070
1)  WE in Ein-/Zwei familienhäusern 90.779 91.475 92.136 92.788 93.563 94.171 94.575 94.791 95.220 95.440 95.592 95.801
1)  Wohnfläche/Einwohner in m² 39,54 39,45 39,40 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 39,25 39,32 39,59 40,08
1)  Durchschnittliche Wohnfläche/WE in m² 75,25 75,42 75,57 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 76,19 76,23 76,26 76,29
Baugenehmigungen (Wohnungen) 3.604 2.950 2.941 3.331 4.689 3.333 3.767 2.607 3.047 2.715 3.659 3.330
Fertigstellungen (Wohnungen) 2.746 2.669 3.114 3.143 3.679 3.957 2.387 2.138 3.923 2.175 2.013 2.520
Abgeschlossenheits bescheinigungen 2.258 3.123 2.495 3.360 3.542 3.428 2.590 2.165 1.878 2.196 2.804 3.487
Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 42.360 41.642 40.972 40.420 38.988 37.464 37.608 38.103 38.623 38.362 38.381 37.916
Anteil geförderter Mietwohnungen  
am Wohnungsbestand in %
 
7,8
 
7,7
 
7,5
 
7,4
 
7,1
 
6,8
 
6,8
 
6,8
 
6,9
 
6,8
 
6,8
 
6,7
Sozialwohnungen 1. För derweg  
(einschließlich geförderter Eigentumsmaßnahmen) 
 
41.888
 
40.126
 
38.917
 
37.932
 
35.907
 
34.055
 
33.356
 
33.249
 
32.774
 
32.182
 
31.371
 
31.016
Anteil der Sozialwohnungen in % 7,8 7,4 7,1 6,9 6,5 6,1 6,0 6,0 5,8 5,7 5,6 5,5
Bewilligung von Mietwohnungen 642 663 210 537 609 834 785 770 585 865 657 878
Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 308 290 86 40 17 5 2 1 6 1 3 2
WE Modernisierungsförderung2) 2 2 30 1 2 194 90 78 2) 365 2) 274 2) 416 2) 376
WBS-Anträge (jährlich)3) 16.306 16.454 16.052 15.373 14.981 14.252 14.164 14.571 13.250 13.256 14.230 15.237
bezogene WE 1. Förderweg 3.658 3.504 3.358 2.763 2.614 2.255 2.390 2.292 2.161 2.194 2.225 2.624
WBS = Wohnberechtigungsschein  
WE = Wohneinheiten 
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Wohnungswesen
1)  Die Datengrundlage für den Kölner Wohnungsbestand wurde aktualisiert. Berechnung und 
Fortschreibung basieren auf der Gebäude- und Wohnungs zählung von 2011. Die Ergebnisse 
wurden rückwirkend bis 2010 angepasst. 
2)  Am 01.02.2018 ist die Modernisierungsrichtlinie (RL Mod) in Kraft getreten, die RL Bestands-
Invest wurde gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
3)  *Gruppe A

5
Wohnen in Köln 
Fakten, Zahlen und  
Ergebnisse 2020/2021 
Ausblick

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
6  7
Vorwort
das Kooperative Baulandmodell und die Milieuschutzsatzungen in 
Kölner Veedeln tragen wesentlich dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu 
schaffen und lebenswerte Viertel für die Bewohner*innen zu gestalten.
Mit dem gesetzlichen Auftrag der Unterbringung von Geflüchteten 
übe rnimmt das Amt für Wohnungswesen eine weitere wichtige Auf -
gabe. Im Berichtszeitraum wurde das Belegungs- und Ressourcen-
management weiterentwickelt und stetig verbessert. So wurde an allen 
städtischen Standorten die Internetanbindung ausgebaut und auf einen  
zeitgemäßen Standard angehoben – eine wichtige Voraussetzung für 
Integration und Teilhabe. Den dort untergebrachten Menschen wird es 
so ermöglicht, mit ihren Familien in Kontakt zu bleiben. Eine der größ-
ten Herausforderungen in der Unterbringung von Geflüchteten in den 
Jahren 2020 und 2021 war die Bewältigung der Corona-Pande mie. 
Durch die erarbeiteten Konzepte sowie die schnelle und entschlosse-
ne Vorgehensweise wurden Strategien und Lösungen gefunden, um 
den Menschen eine sichere und hygienische Unterbringung sowie den 
Zugang zu Impfungen zu ermöglichen.
Dieser Bericht beleuchtet im Detail, wie das Amt den Herausforder -
ungen begegnet ist und welche Arbeitsergebnisse erzielt wurden.  
Mit steigender Inflation und den vielen Schutzsuchenden aus der  
Ukraine haben die Themenfelder Wohnen und Migration auch in den 
kommenden Jahren nicht an Aktualität und Dringlichkeit verloren  
und werden auch künftig die Arbeit der Kolleg*innen des Amtes für 
Wohnungswesen in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. 
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse!
Henriette Reker  
 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln  
Köln, September 2022
Liebe Leser*innen!
Wohnen bedeutet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.  
Es beschreibt den Ort, der unseren Lebensmittelpunkt darstellt,  
der unser Rückzugsort und unser ganz persönlicher Schutzraum ist.  
Es beschreibt unser Zuhause. 
Wohnen muss nicht immer bedeuten, dass Menschen in einer (Miet-)
Wohnung oder einem Eigenheim leben. Gerade in einer dynamischen 
und vielfältigen Großstadt wie Köln sind mittlerweile viele neue Formen 
des Wohnens entstanden, die mitunter Ausdruck neuer Lebensent -
würfe sind. Andere Formen des Wohnens sind hingegen aus einer Not 
heraus geboren, die fast alle attraktiven Metropolregionen Europas 
kennen: Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum wird kleiner. Die 
Wohnungsknappheit betrifft Menschen mit niedrigen Einkommen in 
ganz besonderem Maße, doch auch Menschen mit durchschnittlichen 
Einkommen fällt es zunehmend schwer, geeignete Angebote zu finden. 
Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten 
Herausforderungen unserer Stadt und unserer Zeit. Die Attraktivität  
der Städte hat sich in den Corona-Jahren leicht abgeschwächt, das 
kontinuierliche Bevölkerungswachstum der Vorjahre hat sich in 2020 
und 2021 nicht fortgesetzt. Zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt 
hat dies jedoch nicht geführt. Die Mieten und Preise für selbstgenutzte 
Immobilien steigen weiterhin. Es ist daher Aufgabe der Verwaltung,  
dafür zu sorgen, dass ein Gegengewicht geschaffen wird, um die Viel-
falt und den sozialen Charakter unserer Stadt zu erhalten – auch in 
beliebten Wohnvierteln.
Die Stadt Köln stellt sich dieser Herausforderung. Das intensive Be-
mühen um Investitionen in den öffentlich-geförderten Wohnungsbau 
wurde in den Berichtsjahren 2020/2021 mit guten Ergebnissen fort -
gesetzt. Um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken, schafft die 
Stadt Köln mit ihren Kooperationspartner*innen attraktiven Wohnraum 
für Menschen, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. 
Wichtige Bausteine sind zudem der Erhalt und die Wiederzuführung 
von geschütztem Wohnraum zum Wohnungsmarkt, um die angespann-
te Situation auf dem Wohnungsmarkt abzumildern. Instrumente wie

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
8  9
Vorwort Dezernat V
en Wohngeldstärkungsgesetzes zusammen. Die Zahl der Anträge auf 
Wohngeld belief sich 2020 auf 21.695. Im Jahr 2021 betrug sie 22.630. 
Zum Vergleich: In 2019 wurden 18.238 Anträge gestellt. 
Eine hohe Mehrbelastung war auch im Bereich der Unterbringung von 
Geflüchteten zu stemmen. In enger Zusammenarbeit mit dem Gesund-
heitsamt und anderen Dienststellen wurden Schutzkonzepte für die Un-
terbringung erarbeitet und umgesetzt. Insbesondere die Impfkampag-
nen und die Entzerrung der Belegung waren hier wichtige Bausteine, um 
gerade auch den Schutz von vulnerablen Personengruppen zu erhöhen.
Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass die Auswirkungen der Pan-
demie in allen Lebensbereichen zu spüren waren und es immer noch 
sind. Der Rückblick auf die Jahre 2020 und 2021 zeigt, dass der Um-
gang mit Krisen sowohl die routinierte Aufrechterhaltung des Regelbe-
triebs braucht als auch die Agilität einer modernen Stadtverwaltung. 
Aus den Erfahrungen im Berichtszeitraum haben wir viel lernen können, 
etwa in welchen Punkten wir schon sehr gut aufgestellt sind und wo wir 
uns verbessern können.
Die Ergebnisse dieses Berichts stimmen mich optimistisch, dass wir mit 
Blick auf die aktuellen Ereignisse in 2022 auch die neuen Herausforde-
rungen, die das Jahr bereits mit sich gebracht hat, engagiert und gut 
bewältigen werden. 
Ich danke allen Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen für 
ihren Einsatz. Ihre Motivation und Leistung ermöglichen erst die Bewäl-
tigung der Herausforderungen, der sich die Verwaltung gegenüber sieht. 
Mein Dank gilt außerdem den Kooperationspartner*innen, die auch in 
diesem Jahr mit eigenen Beiträgen den Geschäftsbericht um interes-
sante Einblicke in ihre Arbeit ergänzen. 
Dr. Harald Rau 
 
Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen  
Köln, Dezember 2022
Liebe Leser*innen!
Das Amt für Wohnungswesen legt in diesem Jahr einen Bericht für die 
Jahre 2020 und 2021 vor. Dieser umfasst den Zeitraum, der uns alle vor 
Herausforderungen und Veränderungen gestellt hat, die wir uns zuvor 
so nicht haben vorstellen können. Die Maßnahmen, die notwendig wa -
ren, um die Pandemie einzudämmen, haben auch dazu geführt, dass es 
einen Rückzug ins Private gab und gibt. Die Pandemie-Jahre 2020 und 
2021 zeigen leichte Bevölkerungsrückgänge in Köln, nachdem in den 
Jahren zuvor ein stetiges Wachstum festzustellen war. Ob dies ein an-
haltender Trend sein wird oder lediglich ein Pandemie-Effekt, wird sich 
in den nächsten Jahren zeigen. Ein mäßigender Einfluss dieses Effekts 
auf den Wohnungsmarkt konnte im Berichtszeitraum nicht festgestellt 
werden. Im Gegenteil. Es ist anzunehmen, dass durch die Verschrän-
kung von privatem Wohnraum und Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten 
oftmals der Platzbedarf sogar gestiegen ist. Außerdem müssen wir mit 
einem gewissen Nachholeffekt hinsichtlich des Wanderungsverhaltens 
der Bevölkerung rechnen. Die weiterhin sehr niedrige marktaktive Leer -
standsquote in Köln verdeutlicht, dass ein größeres Angebot an Wohn-
raum geschaffen werden muss, um die hohe Nachfrage zu bedienen. 
Gerade Menschen mit geringeren Einkommen haben es schwer, sich 
am freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Deshalb ist es wichtig, den 
öffentlich geförderten Wohnungsbau weiter voranzutreiben und für 
Investor*innen attraktiv zu gestalten. Die Förderkonditionen für den Bau 
von Mietwohnungen und für selbstgenutztes Wohneigentum wurden im 
Berichtszeitraum erneut verbessert. Mit den bewilligten Landesmitteln 
in Höhe von rund 156,6 Millionen Euro wurden im Berichtsjahr 2021 bei 
20 Bauprojekten insgesamt 1.254 Wohnungen mit Mietpreis- und Bele-
gungsbindung gefördert. In 2020 waren es 147,3 Millionen Euro für 1.073 
Wohnungen. Ein begrenzender Faktor, der das öffentlich geförderte Bau-
en in Köln erschwert und die Kosten in die Höhe treibt, sind die Knapp-
heit an Bauland und die hohen Kaufpreisforderungen für freie Flächen. 
Ein weiterer Effekt der Pandemie ist der gestiegene Unterstützungs-
bedarf vieler Menschen. Dies hat zu einer hohen zusätzlichen Arbeits-
belastung der Dienststellen geführt. Viele Menschen, die in Kurzarbeit 
waren oder pandemiebedingt andere finanzielle Einschnitte hinnehmen 
mussten, haben im Berichtszeitraum Leistungen wie Wohngeld bean-
tragt. Der Beginn der Pandemie fiel hier mit dem Inkrafttreten des neu-

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
10  11
Inhalt
Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen 18
Gesetzeslage 18
Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 19
Kooperatives Baulandmodell Köln 20
Wohnraumförderung – unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen 22
Das Wohnraumförderungsprogramm NRW  23
Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2021 23
Grundsätze der Wohnraumförderung 25
Finanzierung des mehrjährigen Wohnraum  förderungsprogramms 2018 – 2022 26
Fördergegenstände und Förderkonditionen 2021  27
Öffentliche Wohnraumförderung   28
Art und Höhe der Förderung 2020/2021 28
Zusatzdarlehen 2020/2021 29
Darlehenskonditionen 29
Förderung selbstgenutzten Wohnraums 30
Darlehenskonditionen bei Neubau oder Ersterwerb 30
Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2021  
Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung 31
Modernisierung im Bestand 32
Förderkonditionen 33
Modernisierungsoffensive 33
Blickwinkel Demografischer Wandel 35
Information und Beratung zu allen Fördergegenständen 35
Weitere Informationen 35
Wohnungsangebot 36
Wohnungsbestand in Köln 36
Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus 36
Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke  38
Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand  40
Kaum Leerstände und geringe Fluktuation 41
Förderung barrierefreier Mietwohnungen 2010 – 2021 41
Inhalt Wohnungsnachfrage 43
Bevölkerung und Haushalte in Köln 43
Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln 2010 bis 2040  43
Haushaltsgrößen 2020/2021 44
Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021  45
Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum  45
Förderung von Mietwohnungen 45
Bewilligungen Wohnraumförderung 2021  46
Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 47
Städtische Grundstücke 48
Städtisches Wohnungsbau förderungsprogramm 48
Eingesetzte Mittel Land/Stadt 48
Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen 48
Geförderter Mietwohnungsbau 2021 48
Bindungsverlängerungen 49
Förderung der Modernisierung im Bestand 49
Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen  
mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 – 2021 49
Wohnkosten 51
Kölner Mietspiegel 51
Mietspiegel 2021   54
Geförderter und freifinanzierter Wohnungsbestand in Köln 54
Mieten im geförderten Wohnungsbau 54
Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus  55
Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit 56
Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau 56
Teilnahme an der Kölner Immobilienmesse 57
11. Kölner Immobilienmesse 58
Kölner Wohnprojektetag 59
EXPO REAL 60
Stadtinformationskampagnen 65
Ausblick 67

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
12  13
Inhalt
Wohnungsaufsicht, Mietpreis kontrolle und Wohnraumschutz 68
Wohnungsaufsicht 68
Mietpreiskontrolle 70
Mietpreisüberhöhung 70
Mietwucher 71
Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) 71
Eingeleitete Wiederzuführungsverfahren   78
Entwicklung 2014 – 2021 (Wohneinheiten) 78
Ergebnisse der Prüfverfahren 2020  79
Ergebnisse der Prüfverfahren 2021  79
Wohnungsbestandsverwaltung 80
Bestands- und Besetzungskontrolle 80
Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte 82
Freistellungen 82
Wohnraum-Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen 83
Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen 84
Mietpreisprüfungen 85
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen  85
Abgeschlossenheitsbescheinigungen 86
Umwandlung von geförderten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 86
Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.Bank 86
Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 88
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 89
Wohnraumversorgung 90
Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen 90
WBS – Voraussetzungen 90
WBS – Wohnungsgrößen 90
Anzahl der beantragten Bescheinigungen 92
Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen 92
Dringlichkeitsränge   93
Erteilte WBS nach Haushaltsgröße 94
Erteilte WBS für spezielle Personengruppen 94
Erteilte WBS nach Einkommensart 2020 und 2021 94
Ausblick  95
Wohnungsberatung 96
Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen 97 
Wohnungsvermittlung für Senior*innen 98
Wohnberechtigungsscheine für rollstuhlgerechte Wohnungen  98
Besondere Wohnformen 99
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln 100
Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil 102
Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA) 103
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung  
selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaften 103
Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen 106
Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen 106
Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen 107
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz 108
Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer  
und/oder geistiger Behinderung 108
Ambulante Wohngruppen für Jugendliche 108
Wohngeld 109
Bedeutung des Wohngeldes 109
Organisation der Kölner Wohngeldstelle 109
Wohngeldzahlungen 2015 – 2021  110
Ausblick 111
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen 113
Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtung 113
Mit Wohnraum zu versorgende Wohnungslose und dringend Wohnungssuchende 114
Objektverwaltung 115
Bestandsverwaltung 116
W-LAN in Objekten für geflüchtete Menschen 117
Zusätzliche Notfallkapazitäten für Schutzisolierung wohnungsloser Menschen 118
Projekte zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt 118
Sicherheitsdienstleistungen 120
Besetzung eines leerstehenden Bürogebäudes 120
Betreuung und Aktivierung von Bewohner*innen 121

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
14  15
Inhalt
Sonderwohnformen 122
Entwicklung der Anzahl untergebrachter Geflüchteter  122
Unterbringung und Betreuung Geflüchteter  122
Entwicklung der Anzahl Geflüchteter  122
Umgesetzte Ziele 2020 / 2021 124
Verteildichte 124
Akquise von Grundstücken und Bestandsimmobilien   124
Neubau, Umbau, Sanierung und Projektentwicklung städtischer Grundstücke  125
Unterbringungsformen  125
Sozialhäuser 125
Stadteigene Wohn- und Unterkunftsgebäude  125
Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete  126
Systembauten  126
Mobile Wohneinheiten  126
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  127
Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte  128
Energiecontrolling 128
Ausblick  128
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 128
Sanierung von Ankaufobjekten der Bundes anstalt für Immobilienaufgaben 131
Verbesserung der WLAN-Situation in Unterkünften für Geflüchtete 131
Passivhausstandard 132
Auszugsmanagement 132
Fallzahlen Auszugsmanagement 133
Workshops und Infoveranstaltungen 134
Ehrenamtlich engagierte Akteure 134
Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen 134
Notaufnahme Herkulesstraße 134
Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement  135
Wohnversorgung von Geflüchteten  136
Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen  
und Beherbergungsbetrieben 136
Belegungsmanagement und -steuerung  
im Bereich der Unterbringung Geflüchteter  138
Gewaltschutz 140
Kooperationspartnerschaften und Vernetzung 140
Modellprojekt „Bewohnerbeirat“  142
Bestätigung und Fortsetzung des Konzepts Mindeststandards 142
Ehrenamtliches Engagement – Willkommensinitiativen und Kirchengemeinden 143
Laptops für bedürftige Schüler*innen 144
Fit für die Geflüchtetenarbeit 146
Sportprojekt für geflüchtete Väter und junge Männer  146
Forum für Willkommenskultur Köln und andere Willkommensinitiativen 147
Ombudsstelle für Geflüchtete 148
Öffentlichkeitsarbeit 149
Beschwerdestelle zur Unterbringung Geflüchteter  149
Beschwerdemanagement 150
Katastrophenschutz 150
Beiträge der Kooperationspartner*innen 152
GAG Immobilien AG 154
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V.  160
Mieterverein Köln 163
köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V.  166
Wohnungsbau Initiative Köln (WIK)  170
LEG Immobilien 176
Medienberichte 180
Servicerufnummern 186

Fakten, Zahlen und  
Ergebnisse 2020/2021

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
18  19
Wohnraumförderung 
und ihre Rahmenbedingungen
bildende und Studierende wurden ebenfalls 
die Grunddarlehen und die zulässigen Mieten 
je Wohnplatz aufgestockt.
Wie im Vorjahr erhielt die Stadt Köln als Bewil-
ligungsbehörde anstelle programmteilbezoge-
ner Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget 
für 2021 in Höhe von 95 Millionen Euro. 
Grundlage ist die 2018 zwischen dem Minis-
terium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes Nordrhein-West -
falen (MHKBD NRW) und der Stadt Köln 
abgestimmte Zielvereinbarung zur Umset -
zung eines Globalbudgets für die Wohnungs-
bauförderung der Jahre 2018 – 2022.
Darin garantiert das Land NRW der Stadt 
Köln in den Programmjahren 2019 – 2022 ein 
erhöhtes jährliches Globalbudget in Höhe von 
95 Millionen Euro, insgesamt 380 Millionen 
Euro. Mit diesen Fördermitteln kann die Stadt 
Köln im kommenden Programmjahr weiterhin 
flexibel umgehen und die Mittel zur Lösung 
der wohnungspolitischen Aufgaben gemäß 
der örtlichen Bedürfnisse einsetzen.
Damit sind die nachhaltige Absicherung und 
ein flexibler Mitteleinsatz in der öffentlichen 
Wohnraumförderung für die Mietwohnungs-
bau- und Eigentumsförderung sowie für die 
Modernisierung des Wohnungsbestands 
gewährleistet. Stadt und Investierende haben 
somit weiterhin die gewünschte Planungssi-
cherheit.
Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag
Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 
beschlossene Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (StEK Wohnen) ist auch weiterhin die 
strategische Grundlage für eine aktive Bau-
land-, Liegenschafts- und Wohnungspolitik 
der Stadt Köln. Zu den bereits umgesetzten 
Einzelmaßnahmen gehören das Kooperative  
Baulandmodell, die Konzeptvergabe von 
Grundstücken und das „Kölner Wohnbündnis“ .
Nach einer Abschätzung des Amtes für Stadt -
entwicklung und Statistik haben über 40 
Prozent aller Kölner Haushalte aufgrund ihrer 
Einkommenssituation einen möglichen An-
spruch auf einen Wohnberechtigungsschein 
(Gruppe A/1. Förderweg).
Die Einwohnerzahl (31.12.2020) ist in Köln 
zum ersten Mal seit 2013 leicht gesunken. 
1.088.040 Personen lebten in der Stadt. Das 
waren fast 4.000 beziehungsweise 0,3 Pro-
zent weniger als im Vorjahr. Bezogen auf die 
Zuzüge und Fortzüge war das Jahr 2020 ein 
besonderes: Global aber auch national hat die 
Mobilität durch die Corona-Pandemie deutlich 
abgenommen. In Köln überstieg die Zahl der 
Fortzüge die der Zuzüge, was zu einem nega -
tiven Wanderungssaldo von -4.284 Personen 
führte. Es ist abzusehen, dass die Covid-
19-Pandemie auch die Bevölkerungsdynamik 
nachhaltig beeinflussen wird. Eine Aktuali-
sierung der Bevölkerungsvorausberechnung 
erfolgt 2022 und wird diese Entwicklungen 
berücksichtigen, um möglichst valide die zu-
künftige Entwicklung modellieren zu können.
Es wird davon ausgegangen, dass pandemie-
b edingte Einschränkungen der Mobilität 
temporärer Natur sind und dass eine Norma -
lisierung des Wanderungsverhaltens eintre-
ten wird. Auch sind „Nachholeffekte“ , die aus 
einem gesteigerten Zuzug aus dem Ausland 
und einem gesteigerten Wanderungsauf -
Wohnraumförderung  
und ihre Rahmenbedingungen
Gesetzeslage
Die öffentliche Wohnraumförderung wird 
durch das Gesetz zur Förderung und Nut -
zung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen 
(WFNG NRW) geregelt.
Zu den Zielen des WFNG NRW gehören die 
Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die 
sich nicht angemessen am Wohnungsmarkt 
versorgen können und auf Unterstützung 
angewiesen sind, die Anpassung, Modernisie-
rung und energetische Nachrüstung des be-
stehenden Wohnraums an die Erfordernisse 
des demografischen Wandels und die Erhal-
tung und Stärkung der städtebaulichen Funk -
tion von Wohnquartieren. Bei der öffentlichen 
Wohnraumförderung werden insbesondere 
Familien und andere Haushalte mit Kindern, 
Alleinerziehende, Schwangere, ältere Men-
schen und Menschen mit Behinderung sowie 
besondere Bedarfsgruppen, wie Studierende 
und Auszubildende und besonders schutz -
bedürftige vulnerable Personengruppen, die 
ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt 
verlieren, unterstützt. Für die Bewilligung von 
Wohnraumfördermitteln wurden 2021 das 
Wohnraumförderungsprogramm (WoFP in der 
Fassung 2021), die Wohnraumförderungsbe-
stimmungen (WFB 2021) und die Richtlinie 
zur Förderung der Modernisierung von Wohn-
raum (RL Mod 2021) herangezogen.
Die Bestimmungen regeln die Fördergrund-
sätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge 
und Verfahrensgrundsätze. Die Stadt Köln als 
Bewilligungsbehörde wendet diese Bestim-
mungen im Rahmen der Wahrnehmung einer 
weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an.
Die einzelnen Regelungsnummern der För -
derbestimmungen wurden inhaltlich neu 
strukturiert, um die Anwenderfreundlichkeit 
zu erhöhen und den Wiedererkennungswert 
zu steigern. Wesentliche Neuerungen sind 
die Integration der Studentenwohnheimbe-
stimmungen (SWB) und der Bestimmungen 
zur Förderung von Wohnraum für Menschen 
mit Behinderungen in Einrichtungen (BWB) 
sowie der bisherigen Anlagen 1 und 2. Somit 
sind alle Förderbausteine für den Neubau von 
gefördertem Wohnraum übersichtlich zusam-
mengefasst. Weiterhin entfällt der einmalige 
Verwaltungskostenbeitrag (VKB) von 0,4 Pro-
zent und der jährliche VKB wird nur noch vom 
jeweiligen Restkapital erhoben. Einige Zusatz -
darlehen wurden in die Grundpauschalen inte-
griert und führen somit zu einer Erleichterung 
der Antragsprüfung. Der Tilgungsnachlass 
beträgt bei den verbliebenen Zusatzdarle-
hen nun einheitlich 50 Prozent. Die maximale 
Fördermiete wurde um jeweils 20 Cent erhöht, 
bei der Einkommensgruppe A von 6,80 Euro/
qm Wohnfläche um 20 Cent auf 7,00 Euro/
qm und bei der Einkommensgruppe B auf 7,80 
Euro/qm Wohnfläche angehoben. Bei der För -
derung von selbstgenutzten Eigentumsmaß-
nahmen wurden die Grundpauschalen und 
der Familienbonus wieder angehoben. Bei der 
Modernisierung im Bestand erhöht sich der 
Darlehens-Höchstbetrag je Wohnung oder Ei-
genheim von 100.000 Euro auf 120.000 Euro. 
Bei der Förderung von Wohnraum für Auszu-

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
20  21
Wohnraumförderung 
und ihre Rahmenbedingungen
Es definiert klare Rahmenbedingungen für 
die Bauherr*innen und verpflichtet diese bei 
Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung 
benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im 
öffentlich geförderten Segment gemäß den 
Wohnraumförderbestimmungen NRW zu er -
richten, vorausgesetzt, es entstehen mehr als 
1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen. 
Diese Größe entspricht etwa 20 Wohneinhei-
ten. Gleichzeitig werden die Bauherrr*innen 
stärker verpflichtet, sich an den von ihnen aus-
gelösten Infrastrukturkosten zu beteiligen. 
Mit der ersten Änderung der Umsetzungsan-
weisung Kooperatives Baulandmodell Köln 
2022 soll sichergestellt werden, dass Woh-
nungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer 
klimagerechten und sozial ausgewogenen 
Stadtentwicklung leisten.
Eines der künftig einzuführenden Instrumen-
te wird das der Kombifläche sein. Sie deckt 
die Mehrbedarfe „öffentlicher Spielplatz“ und 
„öffentliche Grünfläche“ ab und greift bei 
kleineren Vorhaben bis 109 Wohneinheiten, 
bei welchen nach aktueller Regelung lediglich 
eine Ablösesumme gezahlt werden musste. 
Dadurch wurde der Mangel an qualitativem 
Freiraum vor allem in innerstädtischen Berei-
chen zunehmend größer.
kommen resultieren, denkbar. Ein positiver 
Wanderungssaldo wird weiterhin zu einem 
Bevölkerungs- und Haushaltswachstum und 
einem erhöhten Wohnraumbedarf führen. Die 
Entwicklung der Angebotsmieten, der Kauf -
preise für Immobilien und Grundstücke sowie 
die sehr niedrige Leerstandsquote verdeut -
lichen das Vorliegen eines weiterhin ange-
spannten Wohnungsmarktes in Köln.
Die Stadt Köln hat auf der Grundlage der 
aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose 
eine Wohnungsbedarfsprognose bis 2040 
extern beauftragt und veröffentlicht. Auf die-
ser Grundlage, sowie den bekannten und ggf. 
noch zu identifizierenden Wohnungsbaupo-
tenzialen sowie Planungskapazitäten werden 
aktuell neue Zielzahlen für den zukünftigen 
Wohnungsbau in Köln abgeleitet und anschlie-
ßend mit der Politik diskutiert. Der Prozess 
zur Erstellung eines Eckpunktepapiers mit 
Zielzahlen für den Wohnungsbau in Köln wird 
voraussichtlich 2023 abgeschlossen sein.
In 2021 lag das Mietenniveau in Köln, wie 
in den Vorjahren, über dem bundesweiten 
Durchschnitt; die Mietpreise steigen weiter. 
Auch die Baulandpreise und besonders die 
Baukosten im Geschosswohnungsbau stei-
gen seit mehreren Jahren an.
Eine intensive Auseinandersetzung mit dieser  
Thematik hatte bereits im StEK Wohnen 
stattgefunden und zu Handlungsempfehlun-
gen geführt, die der Rat in der Sitzung am 
11.02.2014 beschlossen hat.
Das MHKBD NRW stellt über
einstimmend 
mit der Stadt Köln fest, dass die Versorgung 
mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum für 
Bürger*innen eine der zentralen Zukunftsfra -
gen ist. Unabhängig davon sind noch weitere 
Budgets, etwa für Quartiersentwicklungen und 
Studierendenwohnraum, möglich. Es ist davon 
auszugehen, dass auch zukünftig für die von 
1.000 neu zu schaffenden preisgebundenen 
Wohnungen ausreichende Fördermittel durch 
das Ministerium bereitgestellt werden.
Der Rat der Stadt Köln hat am 19.12.2017 die  
Fortführung des im Jahr 2011 aufgelegten 
kommunalen Wohnungsbauförderungs -
programms in Höhe von 33 Millionen Euro 
jährlich bis zum Endes des Berichtzeitraumes 
am 31.12.2021 beschlossen.
Hiermit soll bei nicht ausreichenden Landes-
mitteln die kommunale Förderung für Neu-
bauwohnungen und Wohnungen im Bestand 
durch Darlehen und Zuschussgewährungen 
(für Tilgungsnachlässe) entsprechend den 
Konditionen der Landesförderung gesichert 
werden. 2021 stellte das Land NRW jedoch 
alle benötigten Mittel zur Verfügung, daher 
wurde das kommunale Programm nicht in 
Anspruch genommen.
Kooperatives Baulandmodell Köln
Aktueller Sachstand:
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele 
hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 das 
StEK Wohnen beschlossen. Das Kooperati-
ve Baulandmodell ist ein Bestandteil dieses 
Konzepts und wurde 2014 als ein wichtiges 
Instrument zur Umsetzung dieser Ziele in 
Köln eingeführt. Im Jahr 2017 wurde es fort -
geschrieben und seitdem stetig weiterentwi-
ckelt, wie aktuell im Rahmen der Änderung 
der Umsetzungsanweisung (2022). 
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Kalk

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
22  23
Wohnraumförderung 
und ihre Rahmenbedingungen
Für die Wohnversorgung gerade dieser Haus-
halte ist die staatliche Förderung entspre-
chender Wohnungen mit begrenzter Miethöhe 
unverzichtbar.
Die permanente Weiterentwicklung der Wohn-
raumförderung sichert ihren Bestand. Möglich 
ist dies durch weiterhin attraktive Förderkon-
ditionen des Landes.
Das Amt für Wohnungswesen war zudem 
auch 2021 wieder aktiv, um das Image und die 
Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus zu 
verbessern. In diesem Zusammenhang wird 
auf die Ausführungen im Kapitel „Messeteil-
nahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit“ 
verwiesen. Dieser Geschäftsbericht enthält 
in allen Kapiteln Abbildungen von jüngeren, 
fertiggestellten Wohnobjekten, die öffentlich 
gefördert wurden. Sie veranschaulichen, dass 
der geförderte Wohnungsbau auch optisch 
überzeugen kann.
Das Wohnraumförderungsprogramm NRW
Das Wohnraumförderungsprogramm 2021 
legte Schwerpunkte und Ziele für das Pro-
grammjahr fest, es bestimmte den finanziel-
len Umfang, die Art der Finanzierung sowie 
die Verteilung der Fördermittel auf einzelne 
Programmpunkte und machte grundlegende 
Vorgaben für einzelne Förderinstrumente.
Ziele und Schwerpunkte des  
Förderprogramms 2021
Die Wohnungspolitik insgesamt und die öf -
fentliche Wohnraumförderung im Besonderen 
stehen heute und in Zukunft vor großen Her -
ausforderungen:
In den Wachstumsregionen und in den  
Universitätsstädten Nordrhein-Westfalens 
führt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum 
zu Versorgungsengpässen und teilweise zu  
Verdrängungsprozessen (Segregation). 
Gleichzeitig gibt es in anderen Wohnungs-
marktregionen Stadtquartiere mit massiven  
Leerständen und vernachlässigten Wohnungs-
beständen. Ziel der Förderung ist die Schaffung 
eines nachfragegerechten, breit gefä cherten 
Wohnungsangebots in allen Preis segmenten 
mit attraktivem Wohnumfeld in sozial stabilen 
Quartieren.
Die demografische Entwicklung erfordert 
neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für 
ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im 
Wohnbereich und im Wohnumfeld müssen 
verstärkt abgebaut und generationsgerechte, 
bezahlbare Wohnangebote geschaffen bezie-
hungsweise erhalten werden. Der Wohnver -
sorgung von vulnerablen Bevölkerungsgrup-
pen muss besondere Beachtung zukommen. 
Die Folgen des Klimawandels und steigende 
Mietnebenkosten erfordern auch in Zukunft 
viele Anstrengungen für die energetische 
Erneuerung und Optimierung des Wohnungs-
bestandes.
Um all diese Herausforderungen zu meistern, 
sind auch in den kommenden Jahren erheb-
liche wohnungswirtschaftliche Investitionen 
erforderlich. Das Land NRW hatte daher  
2021 ein landesweites Mittelvolumen von  
1,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Abgerufen 
wurde landesweit ein Fördervolumen von  
957 Millionen Euro. Damit konnten in NRW 
insgesamt 7.319 Wohneinheiten gefördert 
werden.
Hinzu kommt aufgrund des prognostizierten 
Bevölkerungswachstums und der Spitzenwer -
te bei den Geburtszahlen ein erhöhter Bedarf 
an Betreuungsplätzen. Um diesem Trend zu 
entsprechen, wurde das Betreuungsange-
bot für U3- und Ü3-jährige Kinder ergänzt, 
so dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, 
Betreuungsplätze in Höhe des im Plangebiet 
generierten Bedarfs in Form von KiTa (40 Be-
treuungsplätze), Großtagespflege (9 Betreu-
ungsplätze) oder Tagespflege (5 Betreuungs-
plätze) nach den Vorgaben der Stadt Köln zu 
errichten.
Laufende Verfahren
Der vierte Sachstandsbericht ist in Bearbei-
tung und wird Auskunft über den Stand der 
Anwendung des Kooperativen Baulandmo-
dells und dessen Anwendungsfälle zum Stich-
tag 15. Januar 2022 geben. 
Es gibt 44 laufende Bebauungsplanverfahren, 
die in den Anwendungsbereich des Koope-
rativen Baulandmodells Köln fallen. Die Be-
bauungsplanverfahren verteilen sich über alle 
neun Stadtbezirke und würden nach den der -
zeitigen Planungsständen Baurecht für rund 
13.010 Wohneinheiten (WE) schaffen, davon 
rund 4.160 WE im geförderten Segment. Für 
25 dieser Verfahren liegt eine Anwendungszu-
stimmung über das Kooperative Baulandmo-
dell Köln bereits vor.
Das Amt für Wohnungswesen hat bisher 
Förderungen für 726 Wohnungen, die auf die 
Anwendung dieses Modells zurückgehen, be-
willigt. Weitere Förderanträge aus den Anwen-
dungsfällen liegen bereits vor beziehungswei-
se sind für das Jahr 2022 angekündigt.
Ausblick
Die Änderung der Umsetzungsanweisung 
2022, welche durch die Geschäftsstelle  
Kooperatives Baulandmodell ausgearbeitet 
wird, soll vom Rat im Frühjahr 2022 beschlos-
sen werden.
Vorbereitet wird zudem ein Konzept zum 
preisgedämpften Wohnungsbau. 
Wohnraumförderung – unverzichtbare Säule 
für preiswertes Wohnen
Die öffentliche Wohnraumförderung basiert 
auf privatwirtschaftlichem Engagement, kom-
biniert mit staatlicher Förderung. Ihre Ziel-
setzungen stellen seit jeher auf die jeweiligen 
gesellschaftlichen Bedürfnisse ab. Aufgabe 
der Wohnraumförderung ist die Unterstützung 
von Haushalten, die sich am Markt nicht aus 
eigener Kraft angemessen mit Wohnraum ver -
sorgen können.
In einer Großstadt wie Köln ist es schwieriger 
geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. 
Haushalte mit kleineren, zunehmend aber auch 
mit mittleren Einkommen, haben Schwierig-
keiten, sich mit Wohnraum zu versorgen. Das 
Haushaltseinkommen ist oftmals zu niedrig, um 
sich die Miete einer am freien Wohnungsmarkt 
angebotenen Wohnung leisten zu können.
Aber auch sonstige Gründe erschweren eine 
erfolgreiche Wohnungssuche. Selten ist ge-
eigneter Wohnraum der erforderlichen Größe 
und Ausstattung verfügbar oder es fehlt an 
Akzeptanz auf Seite der Vermietenden. Etwa 
kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und 
Menschen mit Behinderung haben es oft sehr 
schwer, eine für ihre Bedürfnisse angemesse-
ne Wohnung zu finden.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
24  25
Wohnraumförderung 
und ihre Rahmenbedingungen
–  Wohnraum für Menschen mit Behinderun-
gen in Einrichtungen mit umfassendem 
Leistungsangebot zu schaffen,
–  maßnahmenorientierte kommunale Hand-
lungskonzepte für zukunftssichere Wohn-
siedlungen zu entwickeln,
–  den Hochschulstandort Nordrhein-West -
falen durch Ausweitung des Angebots an 
Wohnraum für Studierende zu stärken,
–  die energetische Optimierung und Sanie-
rung des Wohnungsbestandes mit dem Ziel 
der Senkung der Wohnnebenkosten und 
der Verringerung des CO2- Ausstoßes zu 
unterstützen,
–  innovative Wohnqualitäten mittels experi-
mentellen Wohnungsbaus zu entwickeln.
–  ab 2020 gelten die Regelungen für die 
Neubau- und Modernisierungsförderung 
des studentischen Wohnraums auch für 
Wohnungen und Wohnheimplätze für 
Auszubildende. Der Nachweis der Berechti-
gung erfolgt hier durch die Bestätigung des 
Arbeitgebers
Das Wohnraumförderungsprogramm 
2018 – 2022 trägt mit seinen Förderange-
boten den Verschiedenheiten der Wohnungs-
märkte Rechnung. Die spezifischen örtlichen 
Verhältnisse werden darüber hinaus berück -
sichtigt
–  bei der Zuteilung der Förderbudgets  
entsprechend der jeweiligen örtlichen  
Bedarfslage und
–  bei der Differenzierung der Förderintensi-
tät entsprechend den jeweiligen örtlichen 
Kostenstrukturen.
Köln war und ist weiterhin Schwerpunkt des 
Wohnraumförderbedarfs in Nordrhein-West -
falen.
Grundsätze der Wohnraumförderung
Die Förderung des Mietwohnungsbaus trägt 
dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher 
Wohnungsnachfrage und steigenden Wohn-
kosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen 
zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahl-
baren Mieten zu sichern oder neu zu schaffen. 
Die Eigentumsförderung richtet sich an 
Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens 
eine Förderung zur Bildung von Wohneigen-
tum erhalten können. Sie steht als gleich-
rangiges Förderziel neben dem geförderten 
Mietwohnungsbau. Wohnungsunternehmen 
aller Größen sowie Einzeleigentümer*innen 
sind gleichermaßen Adressat*innen der För -
derangebote. Die geförderten Wohnungen 
beziehungsweise Eigenheime sollen sich in 
ihrer baulichen Qualität, ihrer Ausstattung 
und Lage nicht nachteilig von frei finanzierten 
Wohnungen unterscheiden. Die Wohnraum-
förderung vergrößert das Angebot an bar -
rierefreien Wohnungen und ermöglicht, die 
Erfordernisse des Klimaschutzes einzubinden. 
Eine weitere Säule der Wohnraumförderung 
ist die Modernisierung des Wohnungsbe-
stands. Hiermit wird eine zeitgemäße Wohn-
qualität ohne sozial unverträgliche Steigerung 
der Wohnkosten erreicht.
Das in den Berichtsjahren 2020/2021 gelten-
de Mehrjahresprogramm gab Investor*innen 
und Kommunen gleichermaßen eine Verläss-
lichkeit in der Wohnraumförderung. Die  
verbesserte Planbarkeit hat die Ausfinan-
zierung auch größerer Fördermaßnahmen 
über mehrere Jahre hinweg gesichert und 
Maßnahmen zur abschnittsweisen Umset -
zung von Quartierskonzepten erleichtert. Die 
Landes regierung hatte für das Wohnraum-
förderungsprogramm 2018 – 2022 folgende 
Leitziele beschlossen:
–  bezahlbaren und attraktiven Wohnraum, 
insbesondere auch durch die Schaffung 
von Wohneigentum für Haushalte mit ge-
ringem Einkommen, bereitzustellen,
–  Wohnsiedlungen durch Modernisierung 
und Neubau an aktuelle Wohnbedürfnisse 
anzupassen und zukunftsfähig aufzustellen,
–  sozial gemischte, insbesondere generati-
onenübergreifende Wohnsiedlungen mit 
barrierefreiem und rollstuhlgerechtem 
Wohnraum zu schaffen und zu erhalten,
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Porz

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
26  27
Finanzierung des mehrjährigen  
Wohnraum förderungsprogramms 
2018 – 2022
Wesentliche Finanzierungsgrundlage der 
Wohnraumförderung in NRW ist mit 1,1 Milli-
arden Euro das Eigenkapital der NRW.Bank, 
das hauptsächlich aus dem ehemaligen  
Landeswohnungsbauvermögen besteht. Mit 
der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 
ist die öffentliche Wohnraumförderung in die 
Verantwortung der Länder übergegangen. 
Der bedarfsgerechte Mittelrahmen in NRW 
verteilte sich in den Berichtsjahren wie folgt:
–  Neuschaffung von  
Mietwohnungen, Wohnraum  
in Einrichtungen für Menschen  
mit Behinderungen  
und experimenteller  
Wohnungsbau   700 Mio. Euro
–  Neuschaffung und  
Ersterwerb selbstgenutzten  
Wohneigentums sowie  
Erwerb vorhandenen  
Wohnraums 150 Mio. Euro
–  Modernisierung  
im Bestand 100 Mio. Euro 
–  Maßnahmen der  
Quartiersentwicklung und  
auf Grundlage kommunaler  
wohnungspolitischer  
Handlungs konzepte inklusive  
Maßnahmen in regionaler  
Kooperation  100 Mio. Euro
–  Neubau und Modernisierung  
von Wohnraum für Studierende  
und Auszubildende  
(Wohnungen und  
studentische  
Wohnheimplätze)  50 Mio. Euro
Fördergegenstände und Förderkonditionen 
2021 
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wur -
den für den Bereich Mietwohnungsbau die 
Bewilligungsmieten und Förderpauschalen 
angehoben. Um auch die Eigentumsquote 
landesweit zu steigern, sieht dieses Programm 
eine deutlich verbesserte Eigentumsförderung, 
durch erhöhte Grund- und Zusatzdarlehen vor.
Sowohl die Fördergegenstände als auch die 
Förderkonditionen ergeben sich in Kurzform 
aus dem nächsten Kapitel. Es handelt sich 
um die Konditionen für die Neuschaffung von 
Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern, 
für die Eigentumsförderung sowie für die  
Modernisierungsförderung.
Wohnraumförderung 
und ihre Rahmenbedingungen
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Mülheim
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Chorweiler

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
28  29
Öffentliche Wohnraumförderung  
Neuschaffung von Mietwohnungen,  
Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen  
und Räumen zur Verbesserung der  
wohnungsnahen sozialen Infrastruktur
Ziel
Schaffung von Wohnraum in der öffentlichen 
Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten 
für Wohnungssuchende mit Wohnberechti-
gungsschein sowie für am Wohnungsmarkt 
Benachteiligte: Senior*innen, Menschen mit 
Behinderungen, kinderreiche Haushalte und 
Alleinerziehende.
Antragsberechtigt
Investor*innen und Bauherr*innen mit der er -
forderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und 
Zuverlässigkeit.
Gefördert werden
Neubau von Mietwohnungen und zur Vermie-
tung bestimmte Eigentumswohnungen, die in 
einem selbständigen Gebäude neu geschaf -
fen werden. 
Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe B  
(Haushalte mit einem Einkommen von maximal 40 Prozent über den Grenzen des § 13 WFNG NRW)
Art und Höhe der Förderung 2020/2021
Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A  
(Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG NRW)
Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag Zusätzliches Darlehen
Mindestens 35 Quadratmeter 2.460 € je Quadratmeter  
maximal
5.000 EUR je Wohnung  
bis 55 qm
Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag Zusätzliches Darlehen
Mindestens 35 Quadratmeter 1.630 € je Quadratmeter  
maximal
5.000 EUR je Wohnung  
bis 55 qm
Öffentliche Wohnraumförderung
Zusatzdarlehen 2020/2021
–  für Passivhausstandard:  
150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
–  für Mieteinfamilienhäuser:  
10.000 Euro je Haus
–  für die Standortaufbereitung: 75 Prozent 
der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 
Euro für jede geförderte Wohnung
–  für rollstuhlgerechten Wohnraum:  
7.000 Euro pauschal und weitere Beträge 
für besondere Ausstattungsmerkmale
–  Bauen mit Holz: 0,80 Euro je Kilogramm 
Holz, maximal 15.000 Euro pro Wohnung 
Zusatzdarlehen für weitere Besonderheiten 
wie z.B. städtebauliche oder gebäudebe-
dingte Mehrkosten und besondere Wohn-
umfeldqualitäten waren möglich. 
Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 
30 Prozent auf die Grundpauschale und von 
50 Prozent auf die Zusatzdarlehen beantragt 
werden.
Darlehenskonditionen
–  0,0 Prozent Zinsen (für die ersten fünfzehn 
Jahre der Wohnungs bindung, danach  
0,5 Prozent für die restliche Bindungsdau-
er, marktübliche Verzinsung nach Ablauf 
der Wohnungsbindung)
– 
 1,0 Prozent Tilgung (auf Wunsch: 2,0 Prozent)
–  Auf Antrag konnte die Tilgung des Dar -
lehens in den ersten fünf Jahren ab Leis-
tungsbeginn ausgesetzt werden (tilgungs-
freie Anlaufjahre). Weitere detaillierte 
Bedingungen ergeben sich aus den Wohn-
raumförderungsbestimmungen 2021.
–  0,5 Prozent laufender Verwaltungskosten-
beitrag an die NRW.Bank
–  0,4 Prozent Bearbeitungsgebühr an die 
Stadt Köln
Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 
30 Prozent auf die Grundpauschale und von 
50 Prozent auf die Zusatzdarlehen beantragt 
werden.
Wesentliche Bedingungen
Bau- oder Erbbaugrundstück; 20 Prozent 
Eigenleistung; Standortqualität; bis zu sieben 
Vollgeschosse, positive Bonitätsentscheidung 
der NRW.Bank; kein Baubeginn und keine 
Auftragsvergaben vor Mittelbewilligung (die 
Erteilung eines vorzeitigen Baubeginns ist 
auf Antrag möglich), ein Drittel der Grund-
stücksfläche soll mindestens als Grünfläche 
gestaltet werden. Alle Wohnungen müssen 
mit einem Freisitz ausgestattet sein, kein 
Wohnraum im Souterrain. Treppenhäuser und 
Gangerschließungen sind natürlich zu belüf -
ten und beleuchten.
Vorbehalt für Wohnberechtigte mit einem 
Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 
WFNG NRW für die Einkommensgruppen A 
und B (bis 40 Prozent über der Einkommens-
grenze); Zweckbindung: 20, 25 oder 30 Jahre. 
Die vorzeitige Darlehensrückzahlung verkürzt 
nicht die Bindungsdauer.
Kaltmiete
–   Einkommensgruppe A: 
7,00 Euro je Quadratmeter monatlich
–  Einkommensgruppe B:  
7,80 Euro je Quadratmeter monatlich
–  bei Erreichen des Passivhausstandards 
Erhöhung um jeweils 0,30 Euro je Quadrat -
meter monatlich
–  zulässige Mieterhöhung:  
1,5 Prozent jährlich, ausgehend von der 
Bewilligungsmiete

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
30  31
Öffentliche Wohnraumförderung
Belegungsrechte
Einkommensgruppen A und B: 20, 25 oder  
30 Jahre – grundsätzlich Besetzungsrecht 
der Bewilligungsbehörde.
In Köln besteht jedoch eine Vereinbarung  
mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach 
die Investor*innen beziehungsweise Vermie-
tenden die berechtigten Mieter*innen grund-
sätzlich selbst auswählen können. Die aktu-
elle Vereinbarung hat eine Geltungsdauer bis 
2026.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von 
Wohnraum Nordrhein-Westfalen (WFNG 
NRW), Wohnraumförderungsbestimmungen 
Nordrhein-Westfalen (WFB NRW), Wohnflä -
chenverordnung (WoFIV).
Förderung selbstgenutzten Wohnraums
 
Ziel
Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit 
Kindern sowie Menschen mit einem Grad der 
Behinderung von 50 oder mehr.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt waren Haushalte  
innerhalb der Einkommensgrenzen des  
§ 13 des WFNG NRW
–  mit mindestens einem Kind, das die  
Voraussetzungen gemäß § 32 Abs. 1 bis 5 
Ein kommenssteuergesetz (EStG) erfüllt, 
oder nach ärztlicher Bescheinigung oder 
Mutterpass erwartet wird,
–  und/oder mit mindestens einer schwerbe-
hinderten Person.
 
Gefördert wurde der Neubau, Ersterwerb oder 
Erwerb bestehenden Wohnraums in Form eines 
Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Änderungen im Programmjahr 2021:  
Die Grundpauschale und der Familienbonus 
wurden angehoben, Zusatzdarlehen für Bau-
en mit Holz, standortbedingte Mehrkosten 
konnten beantragt werden.
Bedingungen
– getrennter Darlehensvertrag
– Zinsen: 1,12 Prozent
– Tilgung: 2 Prozent / 2021: 4 Prozent
– Verwaltungskosten: laufend 0,5 Prozent
Darlehenskonditionen bei Neubau  
oder Ersterwerb
– Zinssatz: 0,5 Prozent
– Verwaltungskosten: 0,5 Prozent
–  Tilgung: 1,0 Prozent  
bei Erwerb vorhandenen Wohnraums:  
2,0 Prozent
 
Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 7,5 
Prozent auf den Darlehensgrundbetrag, den 
Familienbonus und das Darlehen für Barrie-
refreiheit beantragt werden. Auf das Schwer -
behindertendarlehen wurde ein Tilgungs-
nachlass von bis zu 50 Prozent gewährt.
Wesentliche Bedingungen
Einhaltung der gesetzlichen Einkommens-
grenzen, Tragbarkeit der Belastung und 
Eigenleistung von 15 Prozent (davon min-
destens 7,5 Prozent Eigenkapital). Als Ersatz 
für die Eigenleistung konnte auf Antrag ein 
Betrag in Höhe von 15 Prozent des Förderdar -
lehens anerkannt werden. Bankdarlehen mit 
mindestens zehnjähriger Zinsfestschreibung 
und mindestens 1 Prozent Tilgung. Sofern der 
Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2021  
Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung
Wohnungsgröße 2021 Vorjahr
Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau A/B 2.460 €  /1.630 € 2.250 €  /1.450 €
Tilgungsnachlass auf ausgewählte Zusatzdarlehen 50% 25 – 50%
max. Bewilligungsmiete Neubau/Modernisierung  
je qm Wohnfläche A/B
7,00 € / 7,80 € 6,80 € / 7,60 €
Fördersatz Nutzungsänderung und Erweiterung  
von Gebäuden
100% rd. 70%
Zusatzdarlehen besondere Wohnumfeldqualitäten 50% 75%
Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum 128.000 € 122.000 €
Familienbonus selbstgenutztes Wohneigentum pro Kind 17.500 € 17.000 €
Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 120.000 € 100.000 €
einmaliger Verwaltungskostenbeitrag --  0,40%
Tilgungsnachlass bei Bindungsverlängerung 10% --  
Zinsen bei Bindungsverlängerung 0% bisherige Konditionen
Miethöhe bei Bindungsverlängerung 7,00 € / 7,80 € bisherige Miethöhen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
32  33
Öffentliche Wohnraumförderung
Zinssatz für diese Bankdarlehen unter 4 Pro-
zent festgeschrieben ist, erhöht sich die Min-
desttilgung für Bankdarlehen auf 2 Prozent.
Rechtliche Grundlagen
–  
WFNG NRW, Gesetz zur Förderung  
und Nutzung von Wohnraum  
Nordrhein-Westfalen
–  WFB NRW, Wohnraumförderungsbestim-
mungen Nordrhein-Westfalen
–  Einkommensermittlungserlass
Modernisierung im Bestand
Die Richtlinie Modernisierung (RL Mod)  
wendete sich an die Zielgruppe der öffentli-
chen Wohnraumförderung im Bestand, um 
diesen zukunftsfähig zu erhalten und eine 
Bezahlbarkeit nach der Modernisierung zu 
erreichen. Weiterhin sollte die städtebauliche 
Funktion von Wohnquartieren gestärkt  
werden, ebenso der Erhalt von Wohngebäu-
den mit besonderem städtebaulichem Wert. 
Die Förderung war grundsätzlich nur in  
Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbin-
dungen möglich.
Wichtigste Änderungen
Bei Erreichen eines überdurchschnittlichen  
energetischen Standards und für eine Wär -
medämmung mit ökologischen Dämmstof -
fen kann auf Antrag ein um jeweils 5 Prozent 
erhöhter Tilgungsnachlass gewährt werden. 
Weiterhin werden die Regelungen bei vorzei-
tigem Baubeginn und bei Fernwärme verein-
facht.
Die Mietobergrenzen für den geförderten 
Wohnraum (Gruppe A) betragen für Köln 
7,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche 
Art und Höhe der Förderung
Es bestand die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.000 Euro bis 50.000 Euro  
zu beantragen, wenn ein dinglich gesichertes Darlehen nicht erreichbar war.
Wohnungsgröße 2019 2020 2021
Grundbetrag 110.000 Euro 122.600 Euro 128.000 Euro
Familienbonus je Kind oder  
schwer behinderter Person
15.000 Euro 17.000 Euro 17.500 Euro
Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit 10.000 Euro
plus das Einfache der errechneten Energie-
kosteneinsparung, höchstens jedoch  
0,80 Euro. Eine Mieterhöhung von 1,5 Pro-
zent jährlich ist möglich, bezogen auf die  
Bewilligungsmiete. Förderziele sind die 
nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswer -
tes von Wohnraum oder Wohngebäuden, 
die Verbesserung der allgemeinen Wohn-
verhältnisse auf Dauer und der Schutz vor 
Einbruch, die Reduzierung von Barrieren im 
bestehenden Wohnraum, die Erhöhung der 
Energieeffizienz von Wohngebäuden und die 
Erweiterung des bestehenden Wohnraums 
um ein attraktiv gestaltetes und sicheres 
Wohnumfeld.
Förderungsvoraussetzungen:
–  Wohnraum seit mindestens fünf Jahren 
bezugsfertig
–  mindestens 35 m
2 Wohnfläche
–  Gebäude mit nicht mehr als fünf Vollge-
schossen, in Innenstädten und Innenstadt -
randlagen bis zu sechs Vollgeschossen, 
soweit städtebaulich vertretbar
–  höhergeschossige Gebäude und Groß-
siedlungen der 1960er und 1970er Jahre 
sind förderfähig, wenn zusätzliche Anfor -
derungen erfüllt werden.  
Förderkonditionen
–  Förderung mit Darlehen bis zu  
100 Prozent = Vollfinanzierung
–  Darlehenshöchstgrenze:  
120.000 Euro pro Wohnung/ Eigenheim
– 
 0,0 Prozent Zinsen p.a. die ersten zehn  
Jahre, danach 0,5 Prozent bis zum Ende der 
Zinsverbilligungsdauer (wahlweise 20 oder 
25 Jahre), dann marktübliche Verzinsung
–  Tilgung: pro Jahr 2,0 Prozent  
(Annuitätendarlehen)
–  Verwaltungskostenbeitrag (VKB):  
0,5 Prozent jährlich,  
jeweils vom Restkapital 
–  Bearbeitungsgebühr  
Bewilligungsbehörde:  
einmalig 0,4 Prozent vom  
gewährten Darlehen
–  Tilgungsnachlass (TiNa):  
20 – 30 Prozent auf das nach  
Prüfung des Kostennachweises  
anerkannte Darlehen
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in 
zwei gleichen Raten, bei Beginn der Maßnah-
me und nach Fertigstellung und Prüfung des 
Kostennachweises.
Modernisierungsoffensive
Das bereits 2018 durch das Land NRW auf -
gerufene Projekt Modernisierungsoffensive 
„Besser wohnen – zu Hause im Quartier“  
beinhaltet den Erneuerungsbedarf von für 
NRW-typischen
–  historischen (Berg-) Arbeitersiedlungen 
und Gründerzeitbauten
– Siedlungen der 1920/1930er Jahre
–  hohem Anteil an Nachkriegssiedlungen der 
1950er Jahre
–  hohem Anteil an Siedlungen der 1960er 
und 1970er Jahre.
Ziel ist die Nutzung der Erneuerungspotentia -
le im Bestand, um moderne, bedarfsgerechte 
und bezahlbare Wohnstandards für die Ziel-
gruppen des öffentlich geförderten Woh-
nungsbaus zu schaffen und zu erhalten. Dies 
sind unter anderem eine ausgewogene soziale 
Mischung in der Bewohnerschaft, der Schutz 
vor Kriminalität und die Stärkung des Sicher -

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
34  35
Öffentliche Wohnraumförderung
heitsempfindens, das Gelingen des nachbar -
schaftlichen Zusammenlebens und die städ-
tebauliche Verträglichkeit der Bebauung. 
Der Wohnraum muss geeignet sein für Haus-
halte, die sich nicht aus eigener Kraft mit 
angemessenem Wohnraum versorgen kön-
nen, nach Standort und Quartier, sowie der 
Bedarfslage vor Ort, beispielsweise für ältere 
Haushalte, kleine Haushalte mit geringem 
Einkommen beziehungsweise Transferein-
kommen und Haushalte mit Kindern. Durch 
die Begrenzung der Bewilligungsmieten sind 
die Wohnungen nach Modernisierung weiter -
hin bezahlbar.
Teil dieses Gesamtprojekts ist die Maßnahme 
„Kannebäcker Siedlung“ in Köln-Humboldt/
Gremberg. Hier modernisiert und verdich-
tet die GAG Immobilien AG seit 2017 den 
Wohnungsbestand. Bis 2021 wurden För -
derdarlehen im Bereich Modernisierung für 
330 Wohnungen mit einem Volumen von fast 
28 Millionen Euro und 30 Millionen Euro für 
den Neubau von 191 Neubaueinheiten be-
willigt. Auch in den beiden Folgejahren wird 
die Erneuerung des Quartiers fortgesetzt 
und weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Für 
2021 waren dies fünf Millionen Euro für eine 
Nachverdichtung mit 36 Neubauwohnungen.
Ein weiteres längerfristig angelegtes und 
großes Projekt ist die Modernisierung von 
knapp 1.200 Wohnungen in Chorweiler-Mitte 
durch die GAG Immobilien AG. Hier werden 
bis 2028 Barrieren abgebaut, Verbesserun-
gen der Energieeffizienz, der Sicherheit und 
Digitalisierung und des Wohnumfelds umge-
setzt. Weiterhin werden noch verschiedene 
Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Aufzüge) 
vollzogen. Hier ist ein Investitionsvolumen von 
über 140 Millionen Euro vorgesehen. In 2021 
wurden Fördermittel zur Modernisierung von 
296 Wohneinheiten in Höhe von knapp 27 
Millionen Euro bewilligt.
Landesweit unterstützte die Modernisie-
rungsoffensive bisher bei 30 Projekten in 24 
Städten die Modernisierung von über 5.000 
Wohnungen und 900 Neubau-Wohneinheiten. 
Hierfür wurden 340 Millionen Euro Fördermit -
tel bereitgestellt.
Blickwinkel Demografischer Wandel
Im geförderten Mietwohnungsneubau bevor -
zugen die Investor*innen die Universalwoh-
nung, die von unterschiedlichen Nutzer*innen 
bewohnt werden kann. Barrierefreiheit er -
möglicht auch älteren und behinderten Men-
schen eine weitestgehend selbstständige 
Lebensführung. Haushalten mit Kindern wird 
die Nutzung der Wohnung hierdurch eben-
falls erleichtert. Wenn auch den Standort 
betreffend unterschiedliche Präferenzen der 
Nutzer*innengruppen zu beobachten sind, ist 
doch die gemeinschaftliche
Nutzung der geförderten Wohnungen durch 
mehrere Genera tionen der Regelfall, wenn die 
Grundrisse der Wohnungen dies ermöglichen.
Bei Bedarf können für ältere Menschen am-
bulante Betreuungsleistungen organisiert 
werden. Diese Möglichkeit besteht auch, 
wenn sogenannte Gruppenwohnungen für 
gemeinschaftliches Wohnen älterer, pfle-
gebedürftiger oder behinderter Menschen 
gefördert werden. Ebenso kann eine in Miet -
wohnungsbestände eingebettete stationäre 
Pflegeeinrichtung gefördert werden. Nähere 
Informationen zu Wohngruppen enthält der 
Beitrag „Mehrgenerationenwohnen/Gemein-
schaftliches Wohnen“ .
Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens 
stellt die Eigentumsförderung sowie die För -
derung von Mieteinfamilienhäusern dar. Auch 
mit diesen Angeboten ist Köln für Haushalte 
mit Kindern attraktiv.
Information und Beratung zu allen
Fördergegenständen:
Amt für Wohnungswesen,
Am Kabellager 11, 51063 Köln
Kontakt: siehe Service-Rufnummern
Weitere Informationen
NRW.Bank, www.nrwbank.de
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung NRW (MHKBG NRW) 
www.mhkbg.nrw.de
Kannebäckersiedlung in  
Köln-Humboldt/Gremberg

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
36  37
Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus* 
zum Gesamtwohnungsbestand   (Typ A*/ 1. Förderweg)
0 %
2 %
6 %
10 %
4 %
8 %
7,7 7,5 7, 4 7,1 6,8 6,8 6,8 6,8 6,8 6,76,9
2011 2013 20142012 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Wohnungsangebot
praktisch nur in den Stadtteilen neu geschaf -
fen, in denen der Unterschied zwischen Be-
willigungsmiete und Marktmiete relativ gering 
ist, sich der Bau von gefördertem Wohnraum 
also wirtschaftlich besser darstellen lässt. In 
stärker nachgefragten Stadtteilen ist dagegen 
überwiegend hochpreisiger neuer Wohnraum 
entstanden.
Dieser wohnungspolitisch unerwünschten 
ungleichen Verteilung soll mit der gezielten 
Ausrichtung bestehender und neuer Förder -
programme entgegengewirkt werden.
Auf Grundlage der Kölner Statistischen Nach-
richten von November 2020 wird die Ent -
wicklung der Mietbelastung auf dem Kölner 
Wohnungsmarkt im Zeitverlauf (2016 versus 
2009) aufgezeigt, differenziert nach Bevölke-
rungsgruppen. Neuere Daten liegen derzeit 
nicht vor und werden nur in unregelmäßigen 
und größeren Zeitabständen erhoben.
Köln ist eine Stadt mit vergleichsweise  
hohen Mieten und Mietbelastungen in 
Nordrhein-Westfalen: 33,3 % des Haus-
haltseinkommens mussten die Kölner*innen 
durchschnittlich für die Miete aufwenden. 
Diese Mietbelastungsquote ist allerdings im 
Vergleich zu 2009 leicht um 1,7%-Punkte 
gesunken. Ursächlich daran ist vor allem die 
Entwicklung der Haushaltseinkommen, die 
insbesondere bei Befragten aus freifinan-
zierten Wohnungen gestiegen sind (+25,1 %)  
und somit die Entwicklung ihrer Mieten über -
treffen (+12,3 %). Detaillierte Auswertungen 
zeigen, dass diese Situation aber nur auf be-
stimmte Teile der Kölner Bevölkerung zutrifft.
Einkommensschwächere Haushalte leben –  
ihrer finanziellen Situation geschuldet – in 
günstigeren Wohnungen mit kleinerer Wohn-
fläche, die für sie aber dennoch eine relativ 
große ökonomische Belastung darstellen. 
Sichtbar wird dies vor allem in der Höhe der 
Mietbelastung von Haushalten in öffentlich 
geförderten Wohnungen. Ihre Belastung 
durch die Miete übersteigt in 2016 mit 39,9 %  
jene von Personen in freifinanzierten Woh-
nungen um 7,5 %. Außerdem hat sich ihre 
Mietbelastung im Vergleich zu 2009 nicht 
verringert, sondern ist im Zeitverlauf konstant 
hoch geblieben (+0,2 %). Im Gegensatz zu 
den besser Verdienenden können die ein-
kommensschwächeren Kölner Haushalte ihre 
Ausgaben für die Miete proportional weit -
aus schlechter decken. So dürfte der Kölner 
Mietmarkt insbesondere Alleinerziehende, 
Senior*innen sowie Studierende und arbeits-
lose Menschen vor erhebliche finanzielle 
Herausforderungen stellen.
Auch innerhalb des Stadtgebiets unterschei-
den sich die Mietbelastungsquoten deutlich. 
Im Norden der Stadt und im rechtsrheini-
schen Teil sind stark überdurchschnittlich 
hohe Mietbelastungen festzustellen, wenn-
gleich auch dort Stadtteile mit geringeren 
Mietbelastungsquoten existieren. Der Ten-
denz nach fällt die ökonomische Belastung 
durch die Miete hingegen in der Innenstadt 
sowie innenstadtnahen Stadtteilen im links-
rheinischen Stadtgebiet geringer aus – dort 
sind die Mieten zwar im Mittel sehr hoch, aber 
eben auch die Einkommen der Mieter*innen. 
Wohnungsangebot
Wohnungsbestand in Köln
Zum 31.12.2021 verfügte Köln über 567.070 
Wohnungen (2020: 564.776). Gegenüber 2020 
ist der Wohnungsbestand um 2.294 Einheiten 
(Fertigstellungen minus Abgänge) gewachsen. 
Wie das folgende Schaubild zeigt, beträgt der 
Anteil an preisgünstigen geförderten Mietwoh-
nungen (1. Förderweg/Einkommensgruppe A) 
6,7 Prozent (-0,1 %-Punkte gegenüber 2020).
Neu geförderte Wohnungen stehen den Woh-
nungssuchenden aufgrund der Bauzeiten in 
der Regel nach etwa zwei Jahren fertiggestellt 
zur Verfügung. 2021 wurden 486 (2020: 736) 
der in den letzten Jahren geförderten Woh-
nungen bezugsfertig. Mit 828 Wohnungen sind 
2021 nur relativ wenige Wohnungen planmäßig 
beziehungsweise vorzeitig aus der Wohnungs-
bindung gefallen.
Aus dem Schaubild „Verteilung der Wohnungen 
auf die Kölner Stadtbezirke“ auf der Folge-
seite wird deutlich, dass die preisgünstigen 
geförderten Wohnungen ungleich über das 
Stadtgebiet verteilt sind, sowohl nach abso-
luten Beständen als auch nach ihrem Anteil 
am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk. 
Nach wie vor werden geförderte Wohnungen 
 Wohnungen gesamt   geförderte Mietwohnungen  Anteil an allen Wohnungen in %

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
38  39
Wohnungsangebot
27.606 77,38 %
7.244 20,30 %
257 0,72 %
570 1,60 % 50.096 86,64 %
6.560 11,35 %
122 0,21 %
1.042 1,80 %82.691 98,12 %
1.125 1,33 %
133 0,16 %
326 0,39 %
Verteilung der Wohnungen  
auf die Kölner Stadtbezirke 
am 31.12.2021 (Anzahl Wohnungen/Prozent)
Wohnungen – Gesamt:  567.070 = 100,00 % 
 
davon: 
nicht geförderte Wohnungen  520.043 = 91,71 % 
 
geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg)  37.916 = 6,69 % 
inklusive vereinbarte Förderung  
 
übrige geförderte Mietwohnungen (Typ B/2. Förderweg) 1.768 = 0,31 % 
vereinbarte Förderung, freifinanzierte Wohnungen mit Belegrecht  
 
geförderte Eigentumsmaßnahmen  7.343 = 1,29 % 
inklusive vereinbarte Förderung  
Mülheim
74.984Nippes
62.115
Ehrenfeld
57.820
Lindenthal
84.275
Rodenkirchen
57.353
Porz
54.653
Kalk
57.652
Innenstadt
82.541
Chorweiler
35.677
Quelle: Amt für Wohnungswesen,  
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
51.633 94,47 %
2.545 4,66 %
263 0,48 %
212 0,39 %
48.665 84,41 %
6.882 11,94 %
312 0,54 %
1.793 3,11 %
55.237 96,31 %
1.821 3,18 %
134 0,23 %
161 0,28 %
57.584 92,71 %
3.784 6,09 %
237 0,38 %
510 0,82 %
66.043 88,08 %
6.183 8,25 %
292 0,39 %
2.466 3,29 %
80.488 97,51 %
1.772 2,15 %
18 0,02 %
263 0,32 %

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
40  41
Wohnungsangebot
Es wird angestrebt, kontinuierlich auch die 
Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, 
die uneingeschränkt für die Nutzung mit Roll-
stuhl geeignet sind.
Leider befinden sich unter den aus der 
Wohnungsbindung fallenden Wohnungen 
immer wieder auch sogenannte „Rollstuhl-
Wohnungen“ . Diese verlieren zwar nicht ihre 
besondere Ausstattung und Eignung, jedoch 
sind ihre Eigentümer*innen nach Wegfall der 
Wohnungsbindung nicht mehr zur Vermietung 
an wohnberechtigte Rollstuhlfahrer*innen 
verpflichtet.
Weiterhin bestehen noch 285 sogenannte 
behindertenfreundliche Wohnungen aus frü-
heren Förderjahren. Eine uneingeschränkte 
Eignung für die Rollstuhlnutzung kann diesen 
Wohnungen allerdings nicht zugeschrieben 
werden. Hierzu müssten die Wohnungen wei-
tere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel nied-
rig angebrachte Türklinken und andere Bedie-
nelemente. Auch ein schwellenfreier Zugang 
zum Balkon wäre hierfür erforderlich.
Die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) 
regelt unter anderem, dass bei Neubauten mit 
mehr als drei oberirdischen Geschossen ein 
Aufzug von der öffentlichen Verkehrsfläche 
und von allen Wohnungen in dem Gebäude 
aus barrierefrei erreichbar sein muss. Auch 
diese Anforderung begünstigt den Zugewinn 
von schwellenfrei erreichbaren Wohnungen.
Kaum Leerstände und geringe Fluktuation
Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten 
gelten als Indikatoren für eine Anspannung 
Die Mietbelastung durch die Nettokaltmiete 
ist auch nach Haushaltstyp verschieden hoch. 
Sie liegt zwischen 27 und 35 Prozent des 
verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Die 
höchste Belastung weisen Alleinerziehende 
auf mit einer Mietbelastung von 35 Prozent. 
Nahezu vergleichbar mit 34 Prozent ist die 
Belastung bei Einzelpersonen, die älter als 60 
Jahre sind. Einzelpersonen im Alter von 18 bis 
34 Jahren weisen mit 31 Prozent die dritt -
höchste Belastung auf.
Rund 80 Prozent der Wohnungen Kölns lie-
gen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- 
und Zweifamilienhäusern. Etwa 31 Prozent 
der Wohnungen Kölns sind im Besitz von 
Eigentümer*innen (Eigentumswohnungen), 
rund 44 Prozent der Wohnungen gehören  
Privatpersonen und etwa 10 Prozent der 
Wohnungen befinden sich im Eigentum pri-
vatwirtschaftlicher Unternehmen. 
Barrierefreie Wohnungen  
im geförderten Bestand 
Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien 
des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass 
Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. 
Demnach müssen der Hauseingang sowie 
die Erdgeschosswohnungen stufenlos von 
der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für 
Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, 
dass in allen Wohnungen weder Stufen noch 
Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit 
bodengleichen Duschen ausgestattet sein 
und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen 
den Bestimmungen für barrierefreies Bauen 
entsprechen. Schließlich verlangen die För -
derrichtlinien seit 2006, dass eine Aufzugsan-
lage in dem Wohnobjekt nachgerüstet werden 
kann.
Für die barrierefreie Planung, Ausführung und 
Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit 
Wohnungen und deren Außenanlagen, die der 
Erschließung und wohnbezogenen Nutzung 
dienen, gilt die DIN 18040-2.
Die Anforderungen an die Infrastruktur der 
Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen 
grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung 
mit Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird 
unterschieden zwischen barrierefreien sowie 
barrierefreien und uneingeschränkt mit Roll-
stuhl nutzbaren Wohnungen.
Zum Ende des Berichtszeitraums waren im 
Bestand der 37.916 geförderten Wohnungen 
12.110 als barrierefrei registriert (31,94 Pro-
zent). 2021 wurden 878 Neubau-Wohnungen 
gefördert, welche gemäß den Wohnraumför -
derbestimmungen barrierefrei errichtet wer -
den. Hiervon werden alle Wohnungen ohne 
Barrieren im Erdgeschoss oder über einen 
Aufzug erschlossen sein. Zusätzlich verfügen 
300 Wohneinheiten (rund 34 Prozent aller 
2021 geförderten Wohnungen) über eine Ba -
dewanne.
Ende 2021 wurden 301 Wohnungen mit 
Rollstuhleignung verzeichnet. Es gibt in 
Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Ver -
pflichtung, geförderte Wohnungen über 
die Eigenschaft der Barrierefreiheit hinaus 
rollstuhlgerecht zu bauen. Allerdings wirbt 
die Fachabteilung des Amtes für Wohnungs-
wesen in allen Beratungsgesprächen mit 
Investor*innen für die Errichtung solcher 
Wohnungen. Die besonderen Fördermög-
lichkeiten mit Zusatzdarlehen und höherem 
Tilgungsnachlass durch das Land Nordrhein-
Westfalen unterstützen diese Zielsetzung.
Förderung barrierefreier Mietwohnungen*  
2010 – 2021
0
250
750
500
1.000
834
609
657
878
865
537
210
585
770
663
785
642
2010 20132011 2014 2015 2016 201820172012 202120202019
*) ohne BestandsInvest- beziehungsweise Modernisierungsförderungen Quelle: Amt für Wohnungswesen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
42  43
des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum 
Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. 
Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu 
kann das Amt für Wohnungswesen nur aus 
der Verwaltung des geförderten Wohnungs-
bestandes zurückgreifen.
Es darf aber davon ausgegangen werden, 
dass die Entwicklung des freifinanzierten 
Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich 
oder allenfalls geringfügig abweichend ver -
läuft. Im geförderten Wohnungsbestand ist 
die Leerstandsquote weiter auf einen histo-
risch geringen Wert von 0,06 Prozent zurück -
gegangen (2020: 0,10 Prozent). Nach dem 
Zensus 2011 lag die Leerstandsquote für den 
gesamten Kölner Wohnungsmarkt im Mai 
2011 bei 2,5 Prozent. Sie lag damit um 1,2 
Prozentpunkte unter der für das Land NRW 
ermittelten Quote von 3,7 Prozent.
Um eine angemessene Menge von Woh-
nungswechseln überhaupt zu ermöglichen, 
muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand 
von 2 bis 3 Prozent aufweisen.
Trotz des leichten Bevölkerungsrückgangs im 
Berichtszeitraum bleibt der Wohnungsmarkt 
weiter angespannt.
Hierfür spricht auch die weiter sehr niedrige 
Fluktuationsquote im geförderten Wohnungs-
bestand von 5,11 Prozent (2020: 4,60 Pro-
zent). Vom Höhepunkt der Marktentspannung 
im Jahr 1997 mit einer Fluktuationsquote 
von 9,62 Prozent ist  der geförderte Bestand 
immer noch weit entfernt.
Der enorme Druck im geförderten Woh-
nungsbestand wird auch deutlich an der zuvor 
erwähnten minimalen Leerstandsquote von 
0,06 Prozent. Wer eine preisgünstige Woh-
nung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus 
dringenden Gründen wieder auf. Dem ge-
ringen Angebot an frei werdenden und neu 
entstehenden Wohnungen dieses Segments 
steht die hohe und steigende Nachfrage ver -
schiedener Gruppen wie Familien, Studieren-
de oder Personen mit besonderem Wohnbe-
darf gegenüber. Erschwerend wirken hier die 
auslaufenden Wohnungsbindungen.
Wohnungsnachfrage
Bevölkerung und Haushalte in Köln
Am 31.12.2021 lebten in Köln 1.079.301 
Einwohner*innen mit Haupt- oder Nebenwoh-
nung. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über 
559.854 Haushalte, in denen durchschnittlich 
1,88 Personen lebten. Die durchschnittliche 
Haushaltsgröße der letzten Jahre blieb somit 
konstant. Die Hälfte der Kölner Haushalte sind 
Ein-Personen-Haushalte, ihr Anteil ist gegen-
über dem Vorjahr von 50,9 Prozent auf 50,8 
Prozent leicht zurückgegangen.
 
Die Entwicklung der Einwohnerzahl, die 
Haus haltsgrößen sowie die Ergebnisse der 
aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose 
sind in den nachfolgenden Schaubildern dar -
gestellt. Kernaussage der Prognose ist, dass 
Köln auch in Zukunft weiter wachsen wird. 
Der Bevölkerungszuwachs von 2021 bis 2040 
wird dabei rund 74.000 Einwohner*innen mit 
Hauptwohnsitz betragen.
Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der 
Haushalte eine maßgebliche Größe. Bezogen 
auf die aktuelle Anzahl der Haushalte wird 
es den stärksten relativen Zuwachs bei den 
Zwei-Personen-Haushalten geben (+14 %). 
Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte steigt 
um rund 19.400 beziehungsweise 7 Prozent. 
Die Haushalte mit Kindern nehmen von der -
zeit 103.210 bis 2030 um rund 6.700 (+7 %) 
zu. Diese werden dann bis 2040 auf insge-
samt 108.700 Haushalte (−1 %) zurückgehen.
Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln 
2010 bis 2040  (Bevölkerung mit Hauptwohnsitz)
0,9 Mio
1,0 Mio
Zuwachs bis 2040 = rund 74.000
2010 2020 2025 2030 20352015 2040
1,1 Mio
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Bevölkerungsprognose 2018)

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
44  45
Wohnraumförderung –  
Fakten und Ergebnisse 2020/2021 
Förderergebnisse selbstgenutztes  
Wohneigentum 
 Im Berichtszeitraum 2020/2021 lag der 
Fokus des Landes NRW – neben dem Ge-
schossbau – weiterhin auf Steigerung der Ei-
genheimquote. Dies wird durch die folgenden 
Änderungen und Maßnahmen unterstützt:
–  Die Grundpauschale für den Bau und Er -
werb von Wohneigentum wurde um 5.400 
Euro auf 128.000 Euro gesteigert und der 
Familienbonus erhöhte sich um 500 Euro 
auf 17.500 Euro. 
– 
 Zusätzlich sind Zusatzdarlehen im Bereich 
„Bauen mit Holz“ und für standortbedingte 
Maßnahmen möglich. Hierfür kann ein Til-
gungsnachlass bis zu 50 Prozent beantragt 
und bewilligt werden. Für barrierefreie Ob-
jekte kann ein weiteres Zusatzdarlehen in 
Höhe von 10.000 Euro gewährt werden. Zur 
Deckung der Gesamtkosten kann in Ver -
bindung mit den Förderdarlehen auf Antrag 
ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.000 
Euro bis maximal 50.000 Euro gewährt wer -
den, wenn die Förderempfänger*innen kein 
dinglich gesichertes Darlehen bekommen.
–  Die Grundvoraussetzungen für eine Be-
willigung sind weiterhin die Einhaltung der 
Einkommensgrenze und ausreichendes 
Einkommen, um die entstehende wirt -
schaftliche Belastung auf Dauer tragen zu 
können.
Das Land NRW hatte im Wohnraumförde-
rungsprogramm für 2021 insgesamt 150 Milli-
onen Euro (Vorjahr: 120 Millionen Euro) für die 
Eigentumsförderung vorgesehen. 
Im Berichtsjahr 2021 wurden zwei Anträge 
aus dem Vorjahr übernommen und wie im 
Vorjahr sieben neue Anträge gestellt, von 
denen drei Anträge bewilligt werden konnten 
(2020 fünf Anträge). Die anderen möglichen 
Förderungen wurden entweder zurückge-
zogen oder abgelehnt und in das Folgejahr 
übertragen. Damit lag der Schwerpunkt der 
Förderung für 2021 in Köln – wie in den ver -
gangenen Jahren – auf der Schaffung von 
Mietwohnungen.
Förderung von Mietwohnungen
In den Berichtsjahren interessierten sich 
wieder zahlreiche Investor*innen für die 
Förderung von Mietwohnungen. Die Zahl der 
Beratungen lag bei über 150, dabei handel-
te es sich um ein Potenzial von rund 2.500 
Wohnungen. Aufgrund baurechtlich nötiger 
Klärungen, fehlender Unterlagen oder durch 
Antragseingänge nach Bewilligungsschluss 
mussten sieben Anträge in das nächste Jahr 
verschoben werden.
Mit den bewilligten Landesmitteln in Höhe von 
rund 156,6 Millionen Euro wurden im Berichts-
jahr 2021 bei 20 Bauprojekten insgesamt 1.254 
Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungs-
bindung gefördert (2020: 147,3 Millionen Euro 
für 1.073 Wohnungen). Hier ist eine freiwillige 
Vereinbarung mit denselben günstigen Mieten 
Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin 
schrumpfende Segment des preisgünstigen 
Wohnungsbestandes weiter verstärken. Die 
Angebotsmieten sind von 2010 bis 2021 um 
52 Prozent auf 12,80 Euro/Quadratmeter ge-
stiegen (Quelle: F + B Forschung und Beratung 
für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH).
Mit dem durch den Rat im Februar 2014 
beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen“ stellt sich die Stadt der großen 
Herausforderung, für die zuziehenden und die 
bereits in Köln wohnenden Menschen ausrei-
chend neue Wohnungen zu bauen sowie den 
Bestand zu sichern und zu verbessern. Insbe-
sondere den Haushalten, die am Markt immer 
schwerer eine Wohnung finden, will die Kölner 
Wohnungspolitik bezahlbaren Wohnraum in 
ausreichender Menge und Qualität zur Verfü-
gung stellen.
Haushaltsgrößen 
 50,8 1-Person-Haushalte
 50,9 1-Person-Haushalte
 10,9 3-Person-Haushalte
 10,9 3-Person-Haushalte
 26,7 2-Person-Haushalte
 26,8 2-Person-Haushalte
 8,0 4-Person-Haushalte
 7,9 4-Person-Haushalte
 3,5  Haushalte mit fünf  
und mehr Personen
 3,5  Haushalte mit fünf  
und mehr Personen
2021
2020
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
46  47
(ohne Fördermittel) beinhaltet. Alle geförderten 
878 Wohnungen im Neubaubereich (Vorjahr 
657) sind im Sinne der Wohnraumförderungs-
bestimmungen barrierefrei und teilweise zu-
sätzlich mit einer Badewanne ausgestattet. Von 
den geförderten Neubauwohnungen werden 
alle nach Bezug durch einen Aufzug erschlos-
sen sein (2020: 98 Prozent). Insgesamt wurden 
41 große und  familienfreundliche Wohnungen 
(ab fünf Zimmer) gefördert.
Erfreulicherweise konnte auch endlich wieder 
dringend benötigter Wohnraum für Studieren-
de/Auszubildende (231 Wohnheimplätze) ge-
fördert werden, weitere Anträge liegen bereits 
vor oder werden in 2022 erwartet. 
Die örtlichen Schwerpunkte der Wohnraum-
förderung lagen 2021 in den Kölner Stadt -
bezirken Chorweiler mit 296 Wohnungen, 
Lindenthal mit 227, Rodenkirchen mit 204 
und Ehrenfeld mit 176 Wohnungen. Stadtweit 
wurden rund 91 Prozent der Neubauwohnun-
gen für Haushalte der Einkommensgruppe A 
finanziert. Die Verteilung der 2021 geförder -
ten Wohnungen auf die Stadtbezirke ergibt 
sich aus dem Schaubild.
Trotz weiterhin niedriger Zinsen auf dem 
Kapitalmarkt, pandemiebedingter Einschrän-
kungen, steigender Baukosten und Grund-
stückspreise konnte der hohe Vorjahreswert 
der Förderung fast erreicht werden. 
0
50
150
250
100
200
1
Innenstadt
2
Rodenkirchen
3
Lindenthal
4
Ehrenfeld
5
Nippes
6
Chorweiler
7
Porz
8
Kalk
9
Mülheim
49
153
72
1710
60
6
32
58
2833
61
100
80
199
296
Bewilligungen Wohnraumförderung 2021 
Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke (Gesamt: 1.254 WE)
 Typ A  Typ B  Modernisierung  Studierendenwohnraum   freiwillige Förderung  
Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Jahr Art der  
Förderung
Anzahl der  
Wohnungen
Höhe der 
Landesmittel (Euro)
Höhe der städtischen 
Mittel (Euro)
2006 Einkommensgruppe A 485 39.138.400 0
Einkommensgruppe B 317 16.607.800 0
2007 Einkommensgruppe A 700 65.291.600 0
Einkommensgruppe B 133 8.484.800 0
2008 Einkommensgruppe A 303 29.625.700 0
Einkommensgruppe B 168 11.327.600 0
2009 Einkommensgruppe A 801 86.034.482 0
Einkommensgruppe B 96 5.486.575 0
2010 Einkommensgruppe A 592 61.726.400 0
Einkommensgruppe B 50 4.058.800 0
2011 Einkommensgruppe A 581 61.266.000 0
Einkommensgruppe B 82 4.802.400 0
2012 Einkommensgruppe A 183 16.078.500 0
Einkommensgruppe B 27 1.683.300 0
2013 Einkommensgruppe A 494 47.728.800 0
Einkommensgruppe B 43 3.104.750 0
2014 Einkommensgruppe A 571 68.778.031 1.852.060
Einkommensgruppe B 38 3.534.921 0
2015 Einkommensgruppe A 669 77.997.037 784.401
Einkommensgruppe B 130 9.968.700 0
2016 Einkommensgruppe A 731 95.378.564 1.038.855
Einkommensgruppe B 54 4.330.641 0
2017 Einkommensgruppe A 760 100.067.499 0
Einkommensgruppe B 10 732.380 0
2018 Einkommensgruppe A 926 119.495.624 0
Einkommensgruppe B 24 2.286.200 0
2019 Einkommensgruppe A 1.040 140.569.067 0
Einkommensgruppe B 99 11.026.117 0
2020 Einkommensgruppe A 929 131.433.574 0
Einkommensgruppe B 144 15.839.800 0
2021 Einkommensgruppe A 1.137 147.194.934 0
Einkommensgruppe B 84 9.360.690 0
Gesamt 12.401 1.400.439.686 3.675.316
Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
48  49
Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2020/2021 
Der erhöhte mögliche Tilgungsnachlass  
von 30 Prozent auf die Grundpauschale und  
von bis zu 50 Prozent auf die Zusatzdarle-
hen bewirkte, dass die Renditeaussicht im 
geförderten Wohnungsbau weiterhin kon-
kurrenzfähig bleibt. Problematisch bleibt die 
Verknappung geeigneter baureifer Flächen in 
der Hand der Investor*innen, die geförderten 
Wohnraum errichten wollen. Es ist schwierig 
geworden, entsprechende Grundstücke am 
freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreisfor -
derungen für diese Flächen in Anbetracht der 
hohen Nachfrage weiter gestiegen sind.
Städtische Grundstücke
Die Stadt Köln als Grundstückseigentümerin 
möchte Einfluss auf die späteren Nutzungs-
qualitäten der städtischen Flächen nehmen 
und zudem bestimmten Zielgruppen privile-
gierten Zugang zu geeigneten städtischen 
Grundstücken gewähren. Durch die Vergabe 
von städtischen Grundstücken nach Konzept -
qualität stellt sie sicher, dass auf den ehemals 
städtischen Grundstücken quartiersbezogene 
Nutzungsqualitäten entstehen. Zugleich kann 
hiermit bestimmten Zielgruppen privilegier -
ter Zugang zu geeigneten Flächen gewährt 
werden. Auf diesen Grundstücken wurden im 
Berichtszeitraum in verschiedenen Stadtteilen 
Bewilligungen für 197 Mietwohnungen erteilt.
Städtisches Wohnungsbau-
förderungsprogramm
Der Rat der Stadt Köln hat die Weiterführung 
des zum 31.12.2016 ausgelaufenen kommu-
nalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis 
zum 31.12.2021 beschlossen. Das Programm 
kommt zum Tragen, falls das Land NRW nicht 
genügend Mittel für alle möglichen Förderun-
gen bereitstellt. Mit den veranschlagten städ-
tischen Mitteln in Höhe von 33 Millionen Euro 
könnten jährlich etwa 200 neue Mietwohnun-
gen mit Darlehen zusätzlich gefördert werden. 
Da im Berichtszeitraum genügend Landes-
mittel zur Verfügung standen, wurde die In-
anspruchnahme des städtischen Programms 
nicht erforderlich. 
Eingesetzte Mittel Land/Stadt
Neben der Anzahl von Wohnungen ist mit 
dem Schaubild auch der Einsatz der Landes-
mittel und der städtischen Mittel in den ein-
zelnen Förderwegen ab 2006 dargestellt. Die 
Höhe der Fördermittel ist ein nicht zu unter -
schätzender, positiver Faktor für die Bauwirt -
schaft, das Handwerk und den Arbeitsmarkt.
Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen
Benötigt werden in Köln grundsätzlich alle 
Wohnungstypen, da auf dem Wohnungsmarkt 
insgesamt erhebliche Engpässe bestehen. 
Besonderer Bedarf besteht in der Stadt bei 
Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte so-
wie bei größeren Wohnungen für Familien mit 
Kindern. Diese Haushalte warten weiterhin am 
längsten auf eine angemessene Wohnung.
In Beratungsgesprächen mit den 
Investor*innen wird daher verstärkt für den 
Bau solcher Wohnungen, einen ausgewo-
genen Wohnungsmix sowie für den Bau von 
rollstuhlgerechtem Wohnraum geworben.
Geförderter Mietwohnungsbau 2021
Die häufigsten Wohnungstypen der geför -
derten Neubau-Mietwohnungen waren die 
2- und 3-Raum-Wohnungen sowie Kleinwoh-
nungen für Singlehaushalte. Hinsichtlich der 
im Berichtsjahr umgesetzten Wohnungs-
baumaßnahmen mit einem Anteil geförder -
ter Wohnungen wird auf die Beiträge der 
Kooperationspartner*innen aufmerksam 
gemacht. 
Bindungsverlängerungen
Die Wohnraumförderungsbestimmungen 
(WFB) ermöglichen für Miet- und Genossen-
schaftswohnungen auch Bindungsverlän-
gerungen. Im Anschluss an die ursprünglich 
vereinbarte Belegungsbindung kann eine 
Verlängerung um weitere fünf bis zehn Jahre 
unter Beibehaltung der subventionierten Kon-
ditionen vereinbart werden, längstens bis zur 
vollständigen Tilgung der Darlehen.
Die Durchführung dieses Verfahrens setzt un-
ter anderem voraus, dass der Bedarf zur Fort-
führung der Zweckbindung vorhanden ist und 
die grundsätzliche Geeignetheit der betreffen-
den Wohnungen vorliegt. Das Angebot wurde 
durch die Bestandshalter*innen nicht  ange-
nommen. Aufgrund geringer Interessensbe-
kundungen, plant das zuständige Ministerium 
zusammen mit der NRW.Bank ein neues at-
traktiveres Modell zur Bindungsverlängerung 
auslaufender Förderungen und den Ankauf von 
Bindungen in bisher nicht öffentlich geförder-
tem Wohnraum.
Förderung der Modernisierung im Bestand
Aufgrund der neuen und sehr attraktiven 
Modernisierungsrichtlinie wurden 2021 
Förderdarlehen für bauliche Maßnahmen 
zur Verbesserung der Energieeffizienz, des 
Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen  
mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 – 2021
0
200
600
1.000
400
800
210
1.139
1.073
1.254
663
950
642
842
993
871
471
1.016
857
609
802
537
2006 20122008 2014 2016 20182010 2020

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
50  51
802
Wohnumfelds, der Sicherheit und Digitalisie-
rung sowie sonstige Instandhaltungsmaß-
nahmen für insgesamt 376 (2020: 416, 2019: 
274) Wohneinheiten bewilligt. Nach Fertig-
stellung dieser Maßnahmen ist für diesen 
Wohnraum die Mietpreis- und Belegungsbin-
dung für Haushalte der Einkommensgruppe 
A der öffentlichen Wohnraumförderung für 
weitere 30 Jahre gesichert. 
Für die drei Objekte wurden Fördermittel  
in Höhe von 36,7 Millionen Euro (2020: 41,6, 
2019: 25 Millionen Euro) bewilligt. 
Hierbei sticht vor allem die Modernisierung 
von 1.200 Wohnungen in Chorweiler-Mitte 
durch die GAG Immobilien AG hervor. Die 
Investorin hatte die Bestände nach langjäh-
riger Zwangsverwaltung erworben. Mit dem 
Eigentumsübergang der zentralen Bestände 
in Chorweiler auf das Wohnungsunterneh-
men GAG im Jahr 2016 ist jetzt erstmals ein 
Ansatzpunkt für eine wohnungswirtschaftli-
che ganzheitliche Stabilisierungsstrategie für 
Chorweiler gegeben. 
Das Unternehmen plant mit Inanspruchnahme 
der Landesförderung umfangreiche Moderni-
sierungen, durch die die Wohnqualitäten und 
der energetische Zustand (inkl. der Verbesse-
rung des Erscheinungsbilds) der Hochhäuser 
verbessert und das Wohnumfeld attraktiver 
und sicherer gestaltet werden können. 
Insgesamt wird ein Volumen von 120 Millio-
nen Euro Fördermittel veranschlagt, die Fer -
tigstellung der Maßnahmen wird voraussicht -
lich im Jahr 2028 abgeschlossen sein.
Wohnkosten
Kölner Mietspiegel
Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient 
der „Kölner Mietspiegel“ (KMSP) als Richtlinie 
zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmie-
te. Öffentlich geförderte Wohnungen sowie 
Einfamilienhäuser und Kleinappartements 
werden hierin nicht erfasst.
Der KMSP bietet Wohnungsgeber*innen und 
Mietinteressent*innen eine anerkannte Ori-
entierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer 
angemessenen Miete. Maßgebend hierfür 
sind die Lage, die Ausstattung und die Größe 
der Wohnung. Dabei stellen die nach Baual-
tersgruppen dargestellten Spannenwerte den 
Schwerpunkt des Kölner Wohnungsmarktes 
dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert 
sind jeweils höhere und niedrigere Mieten 
jedoch nicht ausgeschlossen.
Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen 
wird der KMSP vor Gericht als Instrument für 
die Überprüfung der Rechtmäßigkeit heran-
gezogen. Dem Amt für Wohnungswesen dient 
der KMSP als Grundlage für die Überprüfung 
der Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 
(Mietpreisüberhöhungen) und weiteren Vor -
schriften.
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Porz
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Mülheim

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
52  53
Wohnkosten  
Auf die Ausführungen im Kapitel „Wohnungs-
aufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraum-
schutz“ wird hingewiesen.
Generell wird unterschieden zwischen qua -
lifizierten und einfachen Mietspiegeln. Im 
gerichtlichen Verfahren wird bei qualifizierten 
Mietspiegeln (§ 558d BGB) widerlegbar ver -
mutet, dass die darin bezeichneten Entgelte 
die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. 
Dieser Vorteil ist für Köln aber nicht relevant, 
weil der einfache KMSP auch vor Gericht 
einen hohen Stellenwert genießt und in Miet -
erhöhungsverfahren sowie im Ordnungsrecht 
anerkannt ist.
Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch 
darauf zurückgeführt werden, dass er von 
unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immo-
bilienbörse e.V. (RIB) in Köln, erstellt wird. Der 
Mietspiegel wird seit 1973 erstellt und in der 
Regel in einem 2-Jahres-Rhythmus aktuali-
siert. Im Zusammenwirken mit verschiedenen 
Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie 
dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln 
wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis 
fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wer -
den jene Mieten berücksichtigt, die innerhalb 
der letzten sechs Jahre vor der Erhebung der 
Daten neu vereinbart (Neuvertragsmieten) 
oder geändert (Bestandsmieten) wurden. 
Betriebskostenbedingte Mieterhöhungen 
werden nicht berücksichtigt. Die Mietspiegel-
daten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich 
damit von den Angebotsdaten in Zeitungs-
inseraten und Online-Immobilienportalen, die 
ausschließlich potentielle Neuvertragsmieten 
darstellen. Der Mietspiegel bildet somit die 
tatsächliche Mietmarktlage im Stadtgebiet ab.
Im Januar 2021 ist der derzeit geltende Miet -
spiegel erschienen. Über www.rheinische-
immobilienboerse.de kann der aktuelle Kölner 
Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr 
erworben werden. Darin sind auch genauere 
Informationen, etwa zu den Wohnlagekatego-
rien und der Ausstattung, zu finden.
Der Mietwohnungsmarkt in Köln zeigt weiter -
hin deutliche Aufholungstendenzen; jedoch 
fallen die Steigerungen insgesamt relativ 
gemäßigt aus. Dabei gibt es keine einheitliche 
Entwicklung sondern sehr unterschiedliche 
Veränderungen, zwischen 0 und 6,7%. Ein-
zelne Anhebungen erreichen bis zu 0,70 Euro 
pro Quadratmeter. 
Das Mietniveau insgesamt liegt in Köln nach 
wie vor unter dem vergleichbarer Großstädte, 
wie München und Berlin. Die Mittelwerte der 
einzelnen Mietspannenfelder in der für das 
Kölner Stadtgebiet vorherrschenden mittle-
ren Lagekategorie schwanken zwischen 5,15 
Euro pro Quadratmeter und 11,15 Euro pro 
Quadratmeter und dokumentieren einen je 
nach Baualtersklasse, Wohnungsgröße und 
Zustand der Wohnung stark differenzierten 
Wohnungsmarkt. 
In unsanierten und teilausgestatten Altbau-
wohnungen verändern sich die Vergleichs-
mieten nicht beziehungsweise nur geringfü-
gig. Relativ stabil zeigt sich dieses Mal das 
Mietenniveau in der nach wie vor am Markt 
stärksten verbreiteten Baualtersklasse III 
(1976 – 1989) mit einem durchschnittlichen 
Mietpreis von 9 Euro pro Quadratmeter. 
Abweichend von den abgebildeten Entwick -
lungen in den vergangenen Mietspiegeln, zeigt  
sich eine hohe Nachfrage und eine entsprechen-
de Aufholtendenz an (teil-)modernisier ten 
Woh-
nungen mit besonderen Ausstattungsmerk -
malen, insbesondere in den Bau altersklassen 
4 und 5. So kostet eine Bestandswohnung mit 
mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) 
und gehobener Ausstattung durchschnittlich 
10,20 Euro. In guten und sehr guten Wohnla -
gen werden in der Baualtersklasse V (ab 2005) 
unter Berücksichtigung besonderer Ausstat -
tungsmerkmale vor allem im kleineren Woh-
nungssegment 12,70 Euro bzw. 13,90 Euro pro 
Quadratmeter als Oberwert der entsprechen-
den Mietpreisspannen erreicht. 
Beispiel für die Entwicklung der Nettokaltmieten 
nach dem Kölner Mietspiegel von 2000 – 2021 
80 m2-Wohnung (Mittelwert in Euro je m2)
5,00 Euro
6,00 Euro
8,00 Euro
7,00 Euro
9,00 Euro
10,00 Euro
6,14
6,39
8,57
5,34
7,70 7,55
8,40
9,05
9,909,90
9,40
8,40
9,05
10,30
8,40
7, 4 07, 25
7,70
7,50
2000 20062002 2008 2010 2013 2017 201920152004 2021
Bezugsfertig/ 
Veränderung  
seit 2000:
bis 1960* 40,4 %
 
von 1961 – 1975 25,5 %
 
von 1990 – 2004 5,7 %  
von 1976 – 1989 31,5 %
 
ab 2005 
(seit 2010) 
14,4 %
 
*in den Werten für das Jahr 2000 sind die Preise für 1948 bis 1960 berücksichtigt,  
Quelle: Kölner Mietspiegel - Wohnung mit 80 m² Wohnfläche in mittlerer Wohnlage mit mittlerer  
Ausstattung (Bad/WC, Heizung) ohne geförderten Wohnungsbau, nach Baualtersgruppen
Darstellung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
54  55
Wohnkosten  
der Mietpreisspannen grundsätzlich frei ver -
einbart werden kann, gilt im geförderten Woh-
nungsbau für die bis 2002 geförderten Woh-
nungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. 
Vermietende können hier lediglich die Miete 
verlangen, die sich aus den Aufwendungen für 
das Objekt ergibt.
Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich er -
hobenen preisgebundenen Mieten (bis 2002 
Kostenmiete, ab 2003 Bewilligungsmiete) 
im geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg 
beziehungsweise Einkommensgruppe A) sind 
weitaus günstiger als die vergleichbaren Mit -
telwerte des Kölner Mietspiegels für freifinan-
zierten Wohnraum; verglichen wird jeweils die 
Nettokaltmiete.
Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten 
aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach 
dem Kölner Mietspiegel 2021 beträgt 8,57 
Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, 
der aller preisgebundenen Mieten 5,50 Euro. 
Die durchschnittlichen Mieten im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau liegen also um 
3,07 Euro je Quadratmeter Wohnfläche mo-
natlich unter denen im freifinanzierten Woh-
nungsbestand (siehe Schaubild).
Bei den jüngeren Objekten, die ab 1990 be-
zugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 3,22 
Euro beziehungsweise 3,88 Euro noch größer.
Seit 2009 wird bei der Bestandsverwaltung 
des Amtes für Wohnungswesen eine Mieten-
Datenbank geführt, in die die Angaben der 
Vermieter*innen zu den von ihnen erhobenen 
Mieten einfließen (überwiegend bei Woh-
nungsfreimeldungen). Die hier angegebenen 
Mietdaten zu den durchschnittlichen preis-
gebundenen Mieten basieren auf dieser  
Datenbank.
Erhöhte Akzeptanz des geförderten  
Wohnungsbaus 
Geförderte Wohnungen sind von frei finan-
zierten Mietwohnungen längst nicht mehr zu 
unterscheiden. Hervorragende Qualität, Bar -
rierefreiheit, gute Architektur und Belegungs-
management sind nur einige, aber wesentli-
che Beispiele für das gelungene Nachziehen 
im geförderten Wohnungsbau. Des Weiteren 
wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele 
sowie der Einsparung von Wohnnebenkosten 
die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 
2009) endgültig eingeführt.
Dieser Standard ist Voraussetzung zur Erteilung 
einer Baugenehmigung, sowohl im geförderten 
als auch im freifinanzierten Wohnungsbau.
Unverändert besteht das Ziel, weitere Stand-
orte für die Wohnraumförderung zu gewinnen, 
denn auch an den besseren Standorten Kölns 
wohnen Haushalte mit kleineren Einkommen, 
die nicht wegziehen möchten. Ihre sozialen 
Kontakte und die in „ihrem“ Stadtteil zur Ver -
fügung stehenden Einrichtungen bekräftigen 
den Wunsch, dort zu bleiben.
Nachdem Bausünden vor allem in den 1970er 
Jahren den geförderten Wohnungsbau in Ver -
ruf gebracht haben, ist es weiterhin wichtig, 
die Vorzüge der heutigen Wohnraumförde-
rung verstärkt bekannt zu machen und für sie 
zu werben. Die im Berichtsjahr durchgeführ -
ten Maßnahmen zur Stärkung von Image und 
Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus 
sind in dem Kapitel „Messeteilnahmen und 
weitere Öffentlichkeitsarbeit“ beschrieben.
Zum 01.07.2022 treten das Mietspiegelre-
formgesetz (MsRG) und die Mietspiegelver -
ordnung in Kraft. Ziel der Gesetzesreform 
war beziehungsweise ist es, die Qualität und 
Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken  
und die Rechtssicherheit für Mieter*innen 
und Vermieter*innen zu erhöhen. 
Für Köln hat die Reform primär unmittelbare 
Auswirkungen auf die zu erfüllenden Informa -
tions- und Dokumentationspflichten. Die ent -
sprechenden Vorbereitungen zur Umsetzung 
der neuen gesetzlichen Vorgaben laufen und 
werden damit im nächsten Mietspiegel voll-
umfänglich beachtet werden. Im Übrigen kann 
das bisherige, seit Jahren bewährte Verfahren 
zur Erstellung des Kölner Mietspiegels grund-
sätzlich beibehalten werden, da die Erstellung 
eines einfachen Mietspiegels weiterhin an kein 
gesetzlich vorgegebenes Verfahren gebunden 
ist. Das Ergebnis aktueller politischer Über -
legungen auf Bundesebene zur verbindlichen 
Einführung eines qualifizierten Mietspiegels 
bleibt abzuwarten.
Mieten im geförderten Wohnungsbau
Im Gegensatz zum freifinanzierten Woh-
nungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen 
Mietspiegel 2021  
Geförderter und freifinanzierter Wohnungsbestand in Köln
0 Euro
2 Euro
6 Euro
10 Euro
4 Euro
8 Euro
bis 1960 1961 – 1975 1976 – 1989 1990 – 2004 ab 2005
  durchschnittliche Miete im  
geförderten Wohnungsbestand
  durchschnittlicher Mittelwert 
nach Mietspiegel 2021
Quelle: Amt für Wohnungswesen / Amt für Stadtentwicklung und Statistik
10,13
9,06
8,55
7,73
7,36
6,25
5,84
5,62
5,42
4,35

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
56  57
Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit
„Geförderter Wohnungsbau“ . Wie auch die 
zahlreichen Beratungen von Investor*innen 
im Bereich der Wohnungsbauförderung sollen 
diese Kampagnen den deutlichen Zugewinn 
leistbarer Wohnungen für die Kölner Haus-
halte ankurbeln. Es ließen sich zahlreiche 
Bau- und Förderinteressierte im Amt für Woh-
nungswesen über die lukrativen Darlehens-
konditionen für den Geschosswohnungsbau 
informieren. Mit den möglichen Tilgungsnach-
lässen (Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt 
werden müssen) wurden die Landesdarlehen 
zum Bau geförderter Wohnungen nochmal 
attraktiver.
Pandemiebedingt erfolgten aber insbesonde-
re im Jahr 2020 – durch die zeitweise Schlie-
ßung der Dienststellen – deutlich weniger 
Vorsprachen. Entsprechende Informationen 
konnten aber unverändert telefonisch oder 
auf dem elektronischen Postweg eingeholt 
werden. 
Die neue Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit 
koordiniert alle Teilnahmen des Amtes für 
Wohnungswesen an Messen und Veranstal-
tungen.
T eilnahme an der Kölner Immobilienmesse
Pandemiebedingt musste die ursprünglich für 
Mai 2020 geplante Kölner Immobilienmesse 
abgesagt werden. Auch eine zunächst geplan-
te Verschiebung in den Herbst 2020 konnte 
nicht durchgeführt werden. Angesichts der 
fortdauernden Pandemiesituation im Winter 
2020/2021 entschied man schon frühzeitig, 
eine Neuauflage der Kölner Immobilienmesse 
erst am 2. Oktober 2021 durchzuführen.
Messeteilnahmen und  
weitere Öffentlichkeitsarbeit
Imageverbesserung für  
den geförderten Wohnungsbau
Der Aufbau und die Intensivierung der Öffent -
lichkeitsarbeit für die soziale Wohnraum-
förderung fußt auf dem Ratsbeschluss vom 
2. Februar 2010 zum „Handlungskonzept 
Preiswerter Wohnraum“ . Seinerzeit war der 
Anteil der geförderten Mietwohnungen am 
Gesamtwohnungstand Kölns bereits auf etwa 
8 Prozent gesunken aufgrund auslaufender 
Mietpreis- und Belegungsbindungen und 
fehlender kompensierender Neubauten. Das 
seit 2014 geltende Kooperative Baulandmo-
dell Köln mit einer anteiligen Bauvorgabe für 
geförderte Wohnungen sowie beispielswei-
se auch das Kölner Wohnbündnis aus 2017 
unterstreichen das hohe wohnungspolitische 
Interesse Kölns an bezahlbaren Wohnungen. 
Diese werden zur Sicherstellung einer ad-
äquaten Wohnversorgung dringend benötigt. 
Durch ihre deutlich günstigeren Mieten ge-
genüber den frei finanzierten Wohnungen 
besteht besonderes Interesse an dem ge-
förderten Geschosswohnungsbau. Die kon-
tinuierliche Imageverbesserung soll die er -
kennbar gewachsene Aufgeschlossenheit der 
Bau- und Immobilienwirtschaft für Investiti-
onen in den geförderten Wohnungsbau noch 
steigern.
Dessen Image hatte besonders durch die 
sogenannten Bausünden der 1970er Jahre 
lange gelitten. Maßgeblichen Anteil hieran 
hatten die vielfach von Hochhäusern gepräg-
ten Wohnsiedlungen. Doch das Image verän-
dert sich seit einigen Jahren ins Positive. Ei-
nerseits kommen die Nachfragegruppen und 
Wohnberechtigten für den preisgünstigen 
Wohnraum längst auch aus der wirtschaftli-
chen Mitte der Gesellschaft. Dies liegt an den 
heute höheren Einkommensgrenzen für den 
Wohnberechtigungsschein. Andererseits sind 
aktuelle Neubauten im geförderten Mietwoh-
nungsbau konkurrenzfähig gegenüber frei 
finanzierten Wohnbaumaßnahmen.
Nicht nur im Erscheinungsbild, sondern auch 
mit vielen „inneren Werten“ wie Energieeffi-
zienz und Barrierefreiheit stehen sie dem frei 
finanzierten Wohnungsbau nicht nach.
Durch den verstärkten Neubau geförderter 
Wohnungen soll es gelingen, den Anteil der 
preisgebundenen Wohnungen in Köln von nur 
noch 6,8 Prozent am Gesamtwohnungsbe-
stand wieder zu erhöhen. Hierbei ist die politi-
sche Zielzahl Kölns für die Förderung und den 
Bau von 1.000 Wohnungen jährlich weiterhin 
das Minimalziel.
Das Amt für Wohnungswesen hat in 2020 
eine Neuorganisation der Öffentlichkeits-
arbeit vorgenommen und eine Stabsstelle 
für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des 
Wohnungsamtes eingerichtet. Die Projek -
te zur Öffentlichkeitsarbeit werden hier nun 
zentral betreut und sind bei der Amtsleitung 
angebunden. In 2020 und 2021 wurde die 
Öffentlichkeitsarbeit für den geförderten 
Wohnungsbau fortgesetzt, beispielsweise die 
Stadtinformationskampagnen zum Thema 
Stadtinformationskampagne 
„Geförderter Wohnungsbau”

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
58  59
Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit
Familien: „Die Messebesucher fragen viel 
häufiger nach Gärten und Balkonen“, sagt sie, 
„viele wollen inzwischen ein Zimmer mehr, 
das nur für Homeoffice eingerichtet werden 
soll.
Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen würden am 
häufigsten nachgefragt, je nach Lage müssten 
Kunden mit ungefähr 500.000 Euro rechnen. 
Das hänge aber auch ganz von den Bedürf -
nissen der einzelnen Käufer ab. Viele würden 
Wohnraum außerhalb der Stadt nachfragen, 
Hürth oder das Bergische Land seien beliebt. 
„Man sollte beim Kauf auf die Infrastruktur 
und das Milieu achten. Wenn die Region gut 
angebunden ist und ich meine Nachbarschaft 
mag, sind das auf jeden Fall gute Vorausset -
zungen“, so die Immobilienexpertin.
Stadt Köln informiert über Zuschüsse  
beim Immobilienkauf
Nur treibt viele potenzielle Käufer eine weitere 
Frage um: die der Finan zierung. Um diese zu 
beantworten, sind auf der Messe verschiede-
ne Finanzdienstleister vertreten. „99 Prozent 
der Interessenten heute wollten eine Immo-
bilie kaufen“ , sagt Victoria Riedel, Finanzie-
rungsexpertin bei der Sparkasse Köln Bonn. 
Viele seien auch an Immobilien als Kapitalan-
lage interessiert gewesen: „Die beste Voraus-
setzung für einen erfolgreichen Kauf ist, die 
Kaufnebenkosten übernehmen zu können. 
Über den Rest der Finanzierung beraten wir 
die Kunden dann individuell“, sagt Riedel.
Auch die Stadt Köln ist unter den Ausstellern 
vertreten, sie will Interessent*innen über Zu-
schüsse von Bund und Land aufklären. Gerhard 
Schultz vertritt das Amt für Wohnungswesen 
am Messestand und weist besonders auf die 
Neubauförderung hin: „Die Förderdarlehen 
passen sich auch an die Einkommen der Inte-
ressenten an. Dank eines Tilgungsnachlasses 
kann man hier gutes Geld sparen. “ Schultz freut 
sich außerdem darüber, wieder in Präsenz mit 
den Messebesuchern in den Austausch zu kom-
men: „Man bekommt ein ganz anderes Gefühl 
für die Anliegen. Im Vergleich zu Messen vor der 
Pandemie war heute etwas weniger los, aber 
ich glaube, wir brauchen alle etwas Zeit, um uns 
wieder an das Messegeschäft zu gewöhnen. “
Messe-Organisatorin Gertrud Reichl sieht das 
ähnlich: „Wir haben mit der Planung vor einem 
Dreivierteljahr angefangen, da konnten viele 
Aussteller noch nicht zusagen. Vor der Pande-
mie hatten wir bis zu 60 Aussteller, aber das 
wäre mit dem Corona-Sicherheitskonzept auch 
nicht gegangen. “ Ein coronakonformes Konzept 
zu erarbeiten sei neu für alle Beteiligten ge-
wesen, die Mühe habe sich aber gelohnt: 1750 
Besucher zählte die Messe zwischen 10 und 17 
Uhr im Gürzenich. Besucher konnten sich au-
ßerdem Vorträge von Notaren und Architekten 
rund um den Immobilienkauf anhören.
Kölner Wohnprojektetag
Das Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen 
und Wohnen im Haus der Architektur Köln 
bringt hier Baugruppeninteressierte sowie 
Gründer*innen von Wohnprojekten und Woh-
nungsgenossenschaften zusammen.
Das Amt nutzte die Publikumsmesse, die 
regelmäßig im Kölner Gürzenich stattfindet, 
hauptsächlich, um auf die ebenfalls lukrati-
ven Möglichkeiten der Förderung von Eigen-
tumsmaßnahmen aufmerksam zu machen. 
Der Erwerb von Eigentumswohnungen oder 
Einfamilienhäusern kann bei Vorliegen der 
gesetzlichen Voraussetzungen mit günstigen 
Landesdarlehen gefördert werden. Für die 
Berechtigten kann sich also auch mit einem 
geringeren Einkommen der Weg in die „eige-
nen vier Wände“ öffnen.
Aufgrund der im Oktober 2021 noch gel-
tenden Hygienevorschriften und bisweilen 
geltenden Abstands- und Kontaktbeschrän-
kungen, konnte die Kölner Immobilienmesse 
jedoch nur in deutlich kleinerem Umfang 
stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmer*innen 
war limitiert und es galt eine weitreichende 
Maskenpflicht im gesamten Kölner Gürzenich.
Die Fachkräfte der Förderabteilung boten 
an dem Messestand des Amtes persönliche 
Beratungen an und informierten über die indi-
viduellen Chancen auf eine Eigentumsförde-
rung. Es gab diesbezüglich insbesondere von 
jüngeren Familien entsprechende Nachfragen 
direkt am Messestand. Neben dem Interesse 
an den Förderdarlehen zum Kauf von Eigen-
tumswohnungen oder Einfamilienhäusern 
waren von den Messegästen auch Informatio-
nen über die Fördermöglichkeiten zur Verbes-
serung des Wohnungsbestandes gewünscht.
Das Besucheraufkommen bei der Kölner 
Immobilienmesse 2021 fiel pandemiebedingt 
deutlich geringer aus als in den Vorjahren. 
Dies war aber allgemein erwartet worden. 
Dennoch wurde es insgesamt begrüßt, dass 
nach etlichen Monaten wieder eine Veranstal-
tung in Präsenz durchgeführt werden konnte.
11. Kölner Immobilienmesse
Nachberichterstattung im Kölner Stadtanzei-
ger vom 02.10.2021
Kölner Immobilienmesse  
Junge Familien auf der Suche nach  
einem Zuhause
Maria Turco läuft mit ihrem Lebensgefährten 
und den drei Kindern die Messestände im 
Gürzenich ab, die Kölnerin ist etwas frustriert. 
Seit die Familie zu fünft ist, sucht sie nach 
einem neuen Zuhause: „Bei der selbststän-
digen Wohnungssuche fühlt man sich allein 
gelassen, deswegen hoffen wir hier auf Tipps“, 
sagt die 43-Jährige. Samstag kamen in der 
Kölner Altstadt 18 Aussteller zur 11. Kölner 
Immobilienmesse zusammen, letztes Jahr 
fiel die Veranstaltung aufgrund der Pandemie 
aus. Auch Turco und ihre Familie hat die Pan-
demie beeinflusst: „Man denkt neu über sein 
Zuhause nach. Wären unsere Kinder schul-
pflichtig, hätten wir ihnen keinen Rückzugsort 
für Homeschooling bieten können“, sagt sie. 
Dazu sei ihre jetzige Wohnung schlichtweg zu 
klein. Fünf Zimmer wären im neuen Zuhause 
für die Familie ideal.
Elke Krukau ist Immobilienberaterin bei En-
gels & Völkers und kennt die Probleme junger 
„… viele wollen inzwischen 
ein Zimmer mehr, das nur 
für Homeoffice eingerich-
tet werden soll. “  
 
Elke Krukau, Engels & Völkers
„Dank eines Tilgungs-
nachlasses kann man hier 
gutes Geld sparen. “  
 
Gerhard Schultz, Stadt Köln

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
60  61
Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit
Bereits im Juni 2020 zeichnete sich schon ab 
– kurz vor Ablauf der offiziellen Anmeldefrist –, 
dass viele Teilnehmer*innen als Vorsichtsmaß-
nahme und zum Schutze ihrer Mitarbeitenden 
auf eine Teilnahme verzichten wollten. Obwohl 
die Maklerhäuser und Immobilienverbände zu-
nächst an einer Teilnahme festgehalten hatten, 
stiegen zum vorgenannten Zeitpunkt auch die 
großen Branchenverbände endgültig aus.
Wirtschaftlich war die finale Absage der 
EXPO REAL Hybrid Summit ein herber Verlust 
für die Messe München. Klaus Dittrich, Vor -
sitzender der Geschäftsführung der Messe 
München, bedauerte die kurzfristige Absa -
ge, sah aber keine andere Wahl, wie seinem 
Statement vom 12.10.2020 zu entnehmen 
war: „Die Entscheidung ist natürlich hart, aber 
wir schützen damit unsere Kunden. Nach der 
heutigen Entwicklung wäre der EXPO REAL 
Hybrid Summit kein Treffpunkt für die Immo-
bilienbranche geworden und würde damit den 
eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden. 
Zudem hätte eine Durchführung unter diesen 
geltenden Rahmenbedingungen die Erwar -
tungen der Kunden enttäuscht. “
Im Jahr 2021 konnte die EXPO REAL vom 
11. – 13.10.2021 aber wie geplant durchge-
führt werden – wenn auch unter den noch 
immer geltenden Coronabedingungen. Die 
Immobilienwirtschaft kam beim wichtigsten 
europäischen Branchentreff in München  
zusammen und die Freude am Wiederse-
hen war spürbar groß. Die Teilnehmer*innen 
schätzten besonders die zahlreichen und 
hochwertigen Kontakte. Top-Themen waren 
dieses Mal die Herausforderungen durch  
Corona, der Klimawandel und die fortschrei-
tende Digitalisierung.
„Es war eine Atmosphäre der Zuversicht, die 
überall in den Messehallen zu spüren war. 
1.198 Aussteller und über 19.200 Teilnehmen-
de haben die drei Tage auf der EXPO REAL 
intensiv genutzt, um Zukunftsprojekte voran-
zutreiben, sich zu informieren und ihr Netzwerk 
zu pflegen“ , erklärt Klaus Dittrich, Vorsitzender 
der Geschäftsführung der Messe München.
Im Vergleich zu den Rekordjahren vor Coro-
na ist die Messe natürlich kleiner ausgefal-
len. Voraussetzung für das Gelingen war das 
detaillierte Schutz- und Hygienekonzept der 
Messe München.
Auch das Amt für Wohnungswesen nahm als 
Mitaussteller an der größten Fachmesse für 
Immobilien und Investitionen in Europa teil  
(11. – 13.10.2021).
Seit 1998 findet sie jeden Oktober auf dem  
Gelände der Messe München statt. Über  
19.200 Teilnehmer*innen aus  52 Ländern  
(2019: 46.747 / 76) kamen zur EXPO REAL nach 
München. Die Gesamtteilnehmer*innenzahl 
unterteilte sich in 9.916 Fachbesucher*innen 
(2019: 22.065) und 9.296 Unternehmens-
repräsentant*innen (2019: 24.682). Die Top 
Ten-Besucherländer waren nach Deutschland: 
Österreich, Niederlande, Großbritannien und 
Nordirland, Schweiz, Polen, Frankreich, die 
Tschechische Republik, Luxemburg, Spanien 
und Italien.
Die Ausstellungsbereiche der EXPO REAL 
beinhalten beispielsweise die Projektentwick -
lung, Beratung, Finanzierung, Betrieb und  
Investition. Die Wertschöpfungskette der  
Immobilienbranche ist auf der EXPO REAL   
breit aufgestellt. 
Mit dem Schwerpunkt der 
Die jeweils im März 2020 bzw. März 2021 ge-
planten Präsenzausgaben des Kölner Wohnpro-
jektetages mussten pandemiebedingt entfallen. 
Im Juni 2021 konnten jedoch verschiedene Ini-
tiativen, Dienstleister*innen und Berater*innen 
einen „virtuellen Raum“ zur Vorstellung ihrer 
Wohnprojekte nutzen. Als Hybridveranstaltung 
wurde ein Teil der Veranstaltung im FORUM der 
Volkshochschule Köln durchgeführt, der dann 
live an interessierte Zuschauer*innen übertra-
gen wurde. Die Besucher*innen erhielten somit 
auch online zahlreiche Informationen mit viel 
Praxisbezug über das gemeinschaftliche Bau-
en und Wohnen in Köln. Beispielsweise stellten 
sich verschiedene Wohnprojekte vor, die schon 
gemeinschaftlich wohnen oder dies aktuell 
planten und noch Mitglieder hierfür suchten.
Die Vorträge dienten online als Impulse für 
eine anschließende Podiumsdiskussion, in 
der Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und 
Stadtgesellschaft sich Fragen im Zusammen-
hang gemeinschaftlicher Wohnprojekte stell-
ten und diese konkret auf die Situation der 
Stadt Köln bezogen.
In Zentrum standen spannende Diskussio-
nen mit der Kölner Oberbürgermeisterin Frau 
Henriette Reker und dem Kölner Beigeordne-
ten für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und 
Wirtschaft Herrn Markus Greitemann.
Die gesamte Veranstaltung ist aufgezeichnet 
worden und wurde anschließend auf dem 
YouTube-Kanal der Kölner Volkshochschule  
veröffentlicht:  
EXPO REAL
Die ursprünglich für Oktober 2020 geplante 
EXPO REAL konnte aufgrund der Corona-Pan-
demie nicht durchgeführt werden. In Abstim-
mung mit dem Fachbeirat hatte sich die Messe 
München im Juni 2020 zunächst entschieden, 
die EXPO REAL unter dem Titel „EXPO REAL 
Hybrid Summit – hybride Konferenz für Immo-
bilien und Investitionen“ als einen physischen 
wie auch virtuellen Treffpunkt für die Immobi-
lienbranche zu veranstalten. Mit der Ausarbei-
tung eines umfassenden Schutz- und Hygie-
nekonzepts hatte die Messe München gehofft, 
dass diese hybride Konferenz mit begleitender 
Ausstellung mit behördlicher Zustimmung 
stattfinden hätte können. Die pandemische 
Entwicklung sowohl in München wie auch 
deutschlandweit machte jedoch kurz vor  
dem geplanten Start des EXPO REAL Hybrid 
Summit dessen Absage zwingend erforderlich.
Die Absage betraf sowohl den physischen wie 
auch den digitalen Teil der Veranstaltung. Da 
beim Hybrid Summit beide Formate mitein-
ander verwoben waren und sich gegenseitig 
bedingt hätten, wäre auch eine rein digitale 
Veranstaltung unter diesen Umständen nicht 
sinnvoll gewesen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat vor dem 
geplanten Beginn der Messe die Stadt Mün-
chen sowie weitere Städte und Landkreise 
in Deutschland als Risikogebiete eingestuft. 
Auch im europäischen Ausland hatte sich das 
Infektionsgeschehen verschärft. Zahlreiche 
Referent*innen und Teilnehmer*innen erklär-
ten daraufhin, auf eine Reise nach München zu 
verzichten.
www.youtube.com/
watch?v=hIBsawRyIuY

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
62  63
Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit
Wertvolles Netzwerk, um Zukunftsaufgaben 
zu bewältigen 
„Die EXPO REAL 2021 wird vielleicht als  
die wichtigste Messe der letzten Dekade 
in Erinnerung bleiben, weil sie allen Akteu-
ren deutlich vor Augen geführt hat, dass die 
großen Zukunftsaufgaben – Klimawandel, 
Transformation, Digitalisierung – nur durch 
gemeinsame Kraftanstrengungen, quer durch 
alle Bereiche, bewältigt werden können. Gut, 
dass die Branche in München drei Tage lang 
Vertrauen auftanken konnte. Der Zeitpunkt 
war goldrichtig“ , erklärt Fabian Hellbusch,  
Leiter Marketing und Kommunikation von 
Union Investment Real Estate. Das bestätigt 
Chiara Aengevelt, geschäftsführende Gesell-
schafterin von Aengevelt Immobilien: „Die 
EXPO REAL ist Europas wichtigster Treffpunkt 
der Immobilienwirtschaft und Startschuss  
für das Jahresendgeschäft. Das haben wir 
genutzt – persönlich und in Präsenz. Gleich-
zeitig ist die Dichte an Entscheidern und Füh-
rungskräften in diesem Jahr besonders hoch, 
die Qualität der Gespräche sehr gut. “ Und 
Constanze Römer, Projektleiterin des Stands 
Berlin-Brandenburg, meint: „Nach den Mona -
ten der coronabedingten Planungsunsicher -
heit sind wir froh, unseren Mitausstellern und 
Partnern wieder diese Plattform für ihr Busi-
ness bieten zu können. Es ist schön zu sehen, 
dass wir gemeinsam wieder eine Gesprächs-
atmosphäre genießen können, die wir alle so 
lange vermisst haben. “ 
Zinsentwicklung, Klimaschutz,  
soziale Komponente 
Das Konferenzprogramm bot wie gewohnt 
vielfältige Informationen zu Märkten und Seg-
menten, zu digitalen Innovationen – und na -
türlich auch den Blick auf grundlegende Ent -
wicklungen. „Die Expo Real 2021 hat deutlich 
gemacht, dass der deutsche Immobilienmarkt 
weiterhin hoch attraktiv ist und sogar der Co-
ronaKrise weitgehend trotzen konnte“, erklärt 
Dr. Gertrud Traud, Chefvolkswirtin der Helaba 
Landesbank Hessen-Thüringen. Das werde 
auch tendenziell noch so lange andauern, 
wie die Zinsen niedrig bleiben. „Ich erwarte 
für Ende 2023 den ersten Zinsschritt von 
Christine Lagarde, EZB“, prog nostizierte die 
Expertin in ihrer Keynote. Ob eine Geld- oder 
Immobilienblase im Anmarsch sei, beantwor -
tete Dr. Holger Schmieding, Chefvolkswirt der 
Privatbank Berenberg, sehr klar: „Bisher noch 
nicht in Sicht. “ 
Deutlich wurde in vielen Foren, dass der 
Branche beim Klimaschutz eine Schlüsselrol-
le zufällt: „Eine umfassende Wende hin zum 
Klimaschutz wird ohne den Immobiliensek -
tor nicht möglich sein“, sagte Prof. Matthias 
Garschagen, Lehrstuhl für Anthropogeogra -
phie an der Ludwig-Maximilians-Universität in 
München und führte weiter aus: „Gleichzeitig 
spielt der Sektor eine zentrale Rolle für eine 
erfolgreiche Klimawandelanpassung, bei-
spielsweise im Hinblick auf den Umgang mit 
zunehmender Hitze oder Starkniederschlägen 
in Städten. “ Stadtentwicklung hat dabei eine 
starke soziale Komponente – insbesondere 
beim Thema Wohnen. Es gilt, „diese zentrale 
Funktion unseres Lebens so zu organisie-
ren, dass für die unterschiedlichen Lebens-
formen und Lebensentwürfe, auch für die 
unterschiedlichen Milieus der Gesellschaft, 
angemessene Angebote vorgehalten werden 
können“, so Prof. Dr. Armin Nassehi, Lehrstuhl 
für Allgemeine Soziologie und Gesellschafts-
theorie, ebenfalls Ludwig-Maximilians-Univer -
sität München. 
Immobilienwirtschaft ist das Konferenz -
programm der EXPO REAL  auf Politik und 
Wirtschaft ausgerichtet. Die Messe wird als 
länderübergreifende Plattform gesehen, um 
Projekte zu präsentieren, Geschäfte anzubah-
nen und neue Kontakte zu knüpfen.
Der Auftritt des Amtes für Wohnungswesen 
war eingebunden in den von der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH in Kooperation 
mit der Region Bonn und dem Region Köln/
Bonn e.V. organisierten Gemeinschaftsstand. 
Der Gemeinschaftstand (über 560 Quadrat -
meter) überzeugte wieder mit seinem Design, 
welches erstmalig 2019 und somit vor der 
Corona-Pandemie vorgestellt wurde. Auch 
das Design des Messeterminals des Amtes 
für Wohnungswesen wurde im Jahr 2019 
letztmalig neu gestaltet.
Als Mitaussteller hat das Amt die Teilnahme 
an der EXPO REAL genutzt, um auf die Wei-
terentwicklungen im geförderten Wohnungs-
bau sowie die sehr lukrativen Fördermöglich-
keiten in Nordrhein-Westfalen aufmerksam  
zu machen. 
EXPO REAL, Messeterminal  
Amt für Wohnungswesen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
64  65
Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit
Stadtinformationskampagnen
Auch 2020/2021 hat das Amt für  
Wohnungswesen wieder verschiedene  
Motive über die Stadtinformationsanlagen  
im Stadtgebiet Köln plakatieren lassen.  
Mittels Megalight Postern und digitalen 
Werbe flächen wurde die Öffentlichkeit  
gezielt auf Themen und Projekte im Bereich 
Wohnen aufmerksam gemacht. So wurde  
weiterhin das Gemeinschafts projekt  
„Wohnen für Hilfe“ der Universität zu Köln,  
der Seniorenvertretung und der Stadt Köln 
beworben mit dem Ziel, zu sätzliche Woh-
nungsangebote für Studierende zu generie-
ren und gleichzeitig verlässliche Hilfen für 
Senior*innen im Alltag zu schaffen.
Informationen:  
www.hf.uni-koeln.de/33042
EXPO REAL, Gemeinschaftsstand 
der Regionen Köln und Bonn
Stadtinformationskampagne 
„Wohnen für Hilfe“

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
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Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit
Die Kampagnen zur „Förderung des Miet -
wohnungsbaus“ folgten, wie schon erwähnt, 
wieder dem Ziel, noch mehr Investor*innen 
für ihr Engagement in den geförderten Woh-
nungsbau zu gewinnen.
Ebenfalls erneut plakatiert wurde im Berichts-
jahr die stadtweite Werbung für die Initiative 
„Mein Zuhause in Köln“ des Kölner Studieren-
denwerks. Hier besteht das Ziel, potentielle 
Anbieter*innen von Wohnraum zu erreichen, 
die Studierenden oder Erst semestern in Köln 
Wohnraum vermieten können. Durch die be-
sonders im preiswerten Segment des Kölner 
Wohnungsmarktes angespannte Situation 
sind viele von ihnen auch noch zu Semester -
beginn auf Wohnungs- oder Zimmersuche 
(siehe Foto unten).
 
Stadtweit plakatiert wurde auch die Stadt -
informationskampagne des Amtes für Woh-
nungswesen zu der Thematik „Zweckent -
fremdung von Wohnraum“ . Das genutzte 
Poster-Motiv „Zum Wohnen gebaut“ wendet 
sich gegen die Nutzung von Wohnraum als 
Ferienwohnung. Diese Maßnahme der Öffent -
lichkeitsarbeit korrespondiert mit den städ-
tischen Maßnahmen zur Intensivierung der 
Wohnungsaufsicht, speziell zur Verhinderung 
und Beseitigung unzulässiger touristischer 
Nutzungen von Wohnraum (siehe Foto unten).
Ausblick
In den Folgejahren soll die Öffentlichkeitsar -
beit zur Imageverbesserung des geförderten 
Wohnungsbaus in Köln fortgesetzt werden. 
Dazu zählen weiterhin die zuvor genannten 
Messeauftritte und die Stadtinformations-
kampagnen, die weiter verbessert und inten-
siviert werden. Darüber hinaus wird es in allen 
Bereichen eine Rückkehr zu Präsenzveran-
staltungen geben, um mit den interessierten 
Bürger*innen 
wieder persönlich in Kontakt 
treten zu können, soweit die pandemische 
Lage dies erlaubt.
Stadtinformationskampagne 
„Mein Zuhause in Köln”
Stadtinformationskampagne 
gegen Zweckentfremdung
Informationen:  
https:/ /gb.kstw.de/2020/project/ 
mein-zuhause-in-koeln/

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
68  69
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz
Bei erheblichen Mängeln ist ein Einschreiten 
der Wohnungsaufsicht stets gerechtfertigt. 
Das technische Personal des Amtes für Woh-
nungswesen untersucht vor Ort, wodurch der 
jeweiligen Mangel oder Schaden verursacht 
wurde. Dabei können Mängel, die auf feh-
lerhaftem Nutzungsverhalten beruhen, den 
Verfügungsberechtigten nicht angelastet 
und daher im Rahmen der Wohnungsaufsicht 
nicht weiter verfolgt werden. 
In der Mehrzahl dieser Fälle zeigen sich 
Feuchtigkeitsschäden sowie daraus resultie-
rende Schimmelpilzbildung. Hinweise auf der -
artige Mängel erhält die Wohnungsaufsicht 
oft durch die Mieter*innen selbst, aber auch 
über Verwaltungsstellen wie beispielsweise 
das Gesundheitsamt oder das Amt für Sozia -
les, Arbeit und Senioren der Stadt Köln. 2020 
erhielt die Wohnungsaufsicht auf diese Weise 
insgesamt 171 (2021: 198) Mängelanzeigen. 
Im Jahr 2020 wurden 25 Verfahren (2021: 42) 
abgeschlossen.
In den meisten Fällen führte bereits die tech-
nische Begutachtung oder die schriftliche 
Anhörung der Eigentümer*innen durch die 
Wohnungsaufsicht dazu, dass die Mängel in 
freiwilliger Kooperation behoben wurden.
Im Jahr 2020 war es in einem Fall (2021: 9 Fäl-
le) erforderlich, die Mängelbeseitigung durch 
eine behördliche Anordnung sowie die Andro-
hung und Festsetzung eines Zwangsgeldes 
durch die Wohnungsaufsicht durchzusetzen.
Eine technische Überprüfung ergab 2020 
in 8 Fällen (2021: 13 Fälle), dass die Män-
gel nicht im Verantwortungsbereich der 
Eigentümer*innen lagen.
Überwiegend handelte es sich dabei um die 
Bildung von Innenkondensat und Schimmel-
pilz in Wohnungen, die durch fehlerhaftes 
Heiz- und/oder Lüftungsverhalten der Wohn-
raumnutzenden hervorgerufen worden waren.
In diesen Fällen informieren die städtischen 
Bediensteten über richtiges Heizen und Lüf -
ten. Im Rahmen dieser Beratung erhalten die 
Bürger*innen auch den von der Wohnungs-
aufsicht aufgelegten Flyer „Informationen zur 
Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel 
in Wohnräumen“ . 
 
Dieser Flyer ist auch im Internet verfügbar. 
www.stadt-koeln.de/mediaasset/ 
content/pdf56/infos_zur_vermeidung_
von_schimmel_in_wohnr%C3%A4umen_
pdf_2021-03.pdf
Die übrigen Verfahren konnten aus unter -
schiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt 
werden: Entweder war die wohnungsrecht -
liche Handhabe zur Beseitigung der Mängel 
letztlich nicht gegeben (keine oder keine 
wesentlichen Mängel) oder die Fortführung 
der Verfahren war aus anderen Gründen nicht 
möglich; beispielsweise wurde der Zutritt zu 
der Wohnung verweigert.
Wohnungsaufsicht, Mietpreis kontrolle  
und Wohnraumschutz
Wohnungsaufsicht
Die Kommunen arbeiten im Rahmen der 
Wohnungsaufsicht darauf hin, dass Mindest -
anforderungen an Wohnraum eingehalten 
und Missstände beseitigt werden. Dies ge-
schah bis 30.06.2021 auf der rechtlichen 
Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes 
(WAG NRW). Zum 01.07.2021 ist das Wohn-
raumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) 
in Kraft getreten. Es ersetzt das WAG NRW 
seither sowohl als Rechtsgrundlage der 
Wohnungsaufsicht, als auch zum Schutz von 
Wohnraum vor zweckfremder Nutzung.
Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, dafür 
zu sorgen, dass Mindestanforderungen an 
Zustand und Ausstattung von Wohnraum ein-
gehalten werden. Es geht dabei nicht darum, 
Modernisierungen einzufordern, die über die 
gesetzlich definierten Mindestanforderungen 
an Wohnraum hinausgehen.
Seit 01.07.2021 sind die Mindestanforderungen 
an Wohnraum in § 5 des Wohnraumstärkungs-
gesetzes NRW (WohnStG NRW) definiert. Nach 
dieser Regelung sind Mindest anforderungen 
insbesondere dann nicht erfüllt, wenn
1.  die zentrale Stromversorgung oder bei 
Zentralheizungen die zentrale Versorgung 
mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist,
2.  Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre 
Verbindungen mit den Schornsteinen feh-
len oder ungenügend sind,
3.  
Wasserversorgung, Entwässerungs- oder sa-
nitäre Anlagen fehlen oder ungenügend sind,
4.  die Voraussetzungen zum Anschluss eines 
Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von 
elektrischer Beleuchtung oder elektrischen 
Geräten fehlen oder ungenügend sind,
5.  kein ausreichender Schutz gegen Witte-
rungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht,
6.  nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be-
stimmter Raum der Wohnung eine Wohn-
fläche von mindestens 10 Quadratmetern 
hat oder
7.  nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be-
stimmter Raum ausreichend belüftbar oder 
durch Tageslicht beleuchtet ist.
Sinn und Zweck dieser wohnungsrechtlichen 
Bestimmungen ist es, Verfügungsberechtig-
te (in der Regel Eigentümer*innen), die ihrer 
Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung 
von Wohnraum nicht nachkommen, behörd-
lich hierzu veranlassen zu können. Vorrangig 
soll mit der Kontaktaufnahme eine freiwillige 
Mängelbeseitigung erreicht werden.
Wenn Eigentümer*innen dazu jedoch nicht 
bereit sind, kann die Mängelbeseitigung 
durch das Amt für Wohnungswesen behörd-
lich angeordnet und, wenn nötig, auch mit 
Verwaltungszwang durchgesetzt werden. 
Dies geschieht in der Regel dadurch, dass ein 
Zwangsgeld festgesetzt wird.
Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW (wie 
auch das diesem Gesetz vorhergehende Woh-
nungsaufsichtsgesetz NRW) schränkt insoweit 
die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grund-
gesetz auf rechtlich zulässige Weise ein.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
70  71
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz
verein Köln oder soziale Einrichtungen ma -
chen auf solche Verdachtsfälle aufmerksam.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6 (2021: 
ebenfalls 6) Verdachtsfälle von Mietpreisüber -
höhung aufgegriffen und 3 (2021: 4) Verfah-
ren abgeschlossen.
Mietwucher
Im Unterschied zu der oben beschriebenen 
Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei 
Mietwucher um einen Straftatbestand (§ 291 
Strafgesetzbuch – Wucher). Von Mietwucher 
wird dann gesprochen, wenn die Mietforderung 
in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung 
der Vermieter*in steht und dabei eine indivi-
duelle Zwangs situation der Mieter*in ausge-
nutzt wird. Persönliche Zwangslagen können 
beispielsweise Unerfahrenheit, ein Mangel an 
Urteils vermögen oder eine erhebliche Willens-
schwäche sein.
In Fällen von Mietwucher wird die Staatsan-
waltschaft Köln tätig. Die Wohnungsaufsicht 
des Amtes für Wohnungswesen leistet der 
Staatsanwaltschaft in diesen Fällen Amts-
hilfe durch die Ermittlung der ortsüblichen 
Vergleichsmiete. Zeigen die weiteren Er -
mittlungen der Staatsanwaltschaft, dass das 
Merkmal der „individuellen Zwangslage“ nicht 
gegeben ist, dann gibt die Staatsanwaltschaft 
den Fall an das Amt für Wohnungswesen ab. 
Dort erfolgt dann die Überprüfung einer mög-
lichen Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 
WiStrG, wie oben beschrieben.
Wohnraumschutz (Verbot der  
Zweckentfremdung von Wohnraum)
Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt 
erfordert es bereits seit Jahren, Wohnraum 
vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand oder der 
Umwandlung in Gewerberaum oder vor einer 
Nutzung zur Kurzzeitvermietung (z. B. Ferien-
wohnungen) zu schützen. Ziel ist es, in Köln 
verfügbaren Wohnraum zu erhalten. 
Köln verzeichnet bereits seit einigen Jahren ei-
nen erhöhten Wohnungsbedarf. Dies hat recht-
lich unter anderem zur Folge, dass in Köln ab 
01.07.2020 die Mieterschutzverordnung NRW
1  
gilt. (Die für Köln auch bereits bis 30.06.2020 
geltende Kündigungssperrfristverordnung 
NRW
2 und die verschärfte Kappungsgrenze 
gemäß § 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch 
(BGB)
3  sind in die neugefasste Mieterschutz-
verordnung NRW eingeflossen).
1 Die Mieterschutzverordnung NRW regelt ab 
01.07.2020 die Anwendbarkeit der §§ 556d, 558 und 
577a BGB für konkret benannte Gebiete in NRW, in 
denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung 
mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen 
im Sinne von § 556d Absatz 2 Satz 2, § 558 Absatz 3 
Satz 2 oder § 577a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches besonders gefährdet ist, Das Gebiet der 
Stadt Köln ist in der Verordnung aufgeführt.
2 Die bis 30.06.2020 gültige Kündigungssperr -
fristverordnung (KSpVO NRW) vom 24. Januar 2012 
regelt in § 1: „Ist an vermieteten Wohnräumen nach 
der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum 
begründet und das Wohnungseigentum veräußert wor -
den, so beträgt die Frist, in der sich der Erwerber nicht 
auf berechtigte Interessen nach § 573 Absatz 2 Num-
mer 2 oder 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen 
kann, in den kreisfreien Städten Bonn, Düsseldorf, Köln 
und Münster acht Jahre seit der Veräußerung. “
3 § 558 Abs 3 BGB regelt: „Bei Erhöhungen 
nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei 
Jahren (…) nicht um mehr als 20 vom Hundert erhö-
hen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz (…) beträgt 15 
vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der 
Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen 
Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer 
Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete 
nach Satz 3 bestimmt sind. “
Mietpreiskontrolle
Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der 
grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit 
zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instru-
ment zur Wahrung des Preisgefüges im freifi-
nanzierten Wohnungsbestand, der in Köln rund 
93 Prozent des Gesamtbestandes ausmacht.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Mietpreis-
kontrolle jedoch nicht das Ziel, die Preisbildung 
am Markt außer Kraft zu setzen, indem etwa 
ein staatlich verordnetes Höchstmietenniveau 
eingeführt wird. Die kontroversen politischen 
Diskussionen und rechtlichen Auseinanderset-
zungen um eine sogenannte „Mietpreisbremse“ 
in jüngster Zeit haben die rechtlichen und tat-
sächlichen Schwierigkeiten bei der Regelung 
eines Höchstmietenniveaus deutlich gemacht. 
Genau das ist hier aber nicht gemeint.
Bei der Mietpreiskontrolle geht es vielmehr 
darum, bei unangemessen hohen Entgelten für 
die Vermietung von Wohnräumen behördlich 
einschreiten zu können. Mit der im Wirtschafts-
strafgesetz (WiStrG) geregelten Mietpreiskon-
trolle haben die Wohnungsbehörden die Mög-
lichkeit einzugreifen, wenn eine gesteigerte 
Wohnraumnachfrage dazu ausgenutzt wird, um 
Mietpreise unangemessen in die Höhe zu trei-
ben. Dabei muss zwischen Mietpreisüberhö-
hung und Mietwucher unterschieden werden, 
auch wenn umgangssprachlich gerne beides 
als „Mietwucher“ bezeichnet wird.
Mietpreisüberhöhung
Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 
WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, die im 
Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt 
wird. Unterhalb der Ebene eines strafrecht -
lichen Verfahrens werden durch die Woh-
nungsbehörde unangemessen hohe Mietfor -
derungen in einem Bußgeldverfahren wegen 
Mietpreisüberhöhung ordnungsbehördlich 
verfolgt und gegebenenfalls geahndet.
Diese Verfahren haben das Ziel, darauf hin-
zuwirken, dass ein überhöhter Mietzins auf 
das zulässige Maß abgesenkt wird. Als Ver-
gleichsmaßstab dient hierbei die ortsübliche 
Vergleichsmiete nach dem Kölner Mietspie-
gel. Nach der gesetzlichen Regelung kann die 
Wohnungsbehörde dabei auch anordnen, dass 
die durch eine Mietpreisüberhöhung ordnungs-
widrig erzielten Mehrerlöse abgeführt werden 
müssen. Außerdem können die Geschädigten 
die Rückerstattung dieses gesetzeswidrigen 
Mehrerlöses an sich beantragen. 
Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des  
§ 5 WiStrG ist auszugehen, wenn ein geringes 
Angebot an vergleichbarem Wohnraum dazu 
ausgenutzt wird, eine Miete zu fordern, die die 
ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 
Prozent übersteigt. Bei der Bearbeitung be-
gründeter Verdachtsfälle von Mietpreisüberhö-
hung werden die Lage, Größe und Ausstattung 
der Wohnung durch den Außendienst des Am-
tes für Wohnungswesen detailliert ermittelt. Auf 
dieser Grundlage wird – auch unter Berück-
sichtigung der Bezugsfertigkeit – die zutreffen-
de ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt. Die 
Berechnung der Vergleichsmiete orientiert sich 
an den Werten des Kölner Mietspiegels.
Über Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung 
wird das Amt für Wohnungswesen sowohl 
durch Anzeigen betroffener Mieter*innen 
selbst, als auch durch Hinweise aus dem Amt 
für Soziales, Arbeit und Senioren oder des 
Jobcenters Köln informiert. Auch der Mieter -

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
72  73
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz
Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW 
und deren Konkretisierung in der aktuellen 
Wohnraumschutzsatzung (2021) sind der 
Abbruch, das längerfristige Leerstehenlassen 
von Wohnraum, seine Umwandlung in Gewer -
beraum oder auch eine längerfristige Nutzung 
zur Kurzzeitvermietung genehmigungspflich-
tig. Dieser Genehmigungsvorbehalt gilt für 
jede Art
4 von freifinanziertem Wohnraum, 
auch für Einfamilienhäuser. 
Das Wohnraumstärkungsgesetz sowie die 
Kölner Wohnraumschutzsatzung beinhalten 
daneben auch definierte Anforderungen an 
die Schaffung von Ersatzwohnraum, wenn 
Wohnraum wegen zweckfremder Nutzung 
wegfällt: So muss Ersatzwohnraum bei ei-
ner Vermietung dem Wohnungsmarkt zu 
angemessenen Bedingungen zur Verfügung 
stehen und wegfallender familiengerechter 
Wohnraum soll durch ebensolchen Wohn-
raum ersetzt werden. Ebenso darf beim Er -
satzwohnraum der Ausstattungsstandard des 
durch die Zweckentfremdung entfallenden 
Wohnraums nicht deutlich überschritten 
werden. Damit hat die Stadt Köln die Möglich-
keit, beim Ersatzwohnraum die Errichtung von 
Luxusneubauten zu verhindern.
Zum Schutz von Wohnraum gegen die 
Zweckentfremdung nach den Regelungen 
des WohnStG NRW und der Kölner Wohn-
raumschutzsatzung wird das Amt für Woh-
nungswesen entweder auf Antrag der/des 
4 Mit der Neufassung der Satzung zum 
01.07.2019 wurde der Schutzbereich der Satzung 
auf Wohnraum jeder Art ausgedehnt. Dies gilt so ab 
01.07.2021 weiterhin.
Eigentümer*in tätig (Antragsverfahren 5) oder 
ermittelt selbständig bei Verdacht auf Wohn-
raumzweckentfremdung (Wiederzuführungs-
verfahren
6).
Von Eigentümer*innen wurden im Jahr 2020 
187 Anträge (2021: 231) auf Genehmigung  
einer Zweckentfremdung oder einer soge-
nannten Negativbescheinigung
7 gestellt. Die-
se betrafen 2020 insgesamt 753 Wohnein-
heiten (2021: 1.267). 2020 wurden 75 (2021: 
69) Genehmigungen beziehungsweise Ne-
gativbescheinigungen erteilt. Diese bezogen 
sich 2020 auf insgesamt 167 Wohneinheiten 
(2021: 297). Als Ausgleich für die genehmig-
ten Zweckentfremdungen werden in der Fol-
ge für 2020 503 neue Wohnungen (für 2021: 
531) errichtet werden. Hierbei handelt es sich 
um sogenannten „Ersatzwohnraum“ für den 
überwiegend durch Abriss weggefallenden 
Wohnraum.
In den Wiederzuführungsverfahren geht  
das Amt für Wohnungswesen Hinweisen auf 
mögliche Wohnraumzweckentfremdungen 
durch Recherche und Ermittlungen vor Ort 
nach. 
5 Auf Antrag der Eigentümerin beziehungsweise 
des Eigentümers wird geprüft, ob im Einzelfall eine 
Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum 
nach der Wohnraumschutzsatzung erteilt werden kann.
6 Mit dem Ziel, zweckentfremdeten Wohnraum 
dem allgemeinen Wohnungsmarkt (i. d. R. für ein 
Wohnungsmietverhältnis) wieder zuzuführen, ermittelt 
das Amt für Wohnungswesen selbstständig, ob eine 
Zweckentfremdung im Sinne der Wohnraumschutzsat -
zung vorliegt.
7  Mit einer Negativbescheinigung bestätigt das 
Amt für Wohnungswesen auf Antrag im Einzelfall, dass 
eine geplante anderweitige Nutzung von Wohnraum 
keiner wohnungsrechtlichen Genehmigung bedarf.
Zum Schutz des in Köln verfügbaren Wohn-
raums ist erstmals am 01.07.2014 auf der 
Grundlage der Ermächtigung des § 10 WAG 
NRW eine Satzung zum Schutz und Erhalt von 
Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) 
in Kraft getreten. Sie wurde mit Wirkung vom 
01.07.2019 durch eine inhaltlich neugefasste, 
erweiterte Wohnraumschutzsatzung abge-
löst. Die Satzung dient dem Schutz von frei-
finanziertem Wohnraum vor ungenehmigter 
Zweckentfremdung. Ein Verbot der Zweck-
entfremdung gibt es auch für den öffentlich 
geförderten Wohnraum.
Zum 01.07.2021 wurde mit Inkrafttreten 
des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW 
(WohnStG NRW) auch der Schutz von Wohn-
raum vor zweckfremder Nutzung auf eine 
völlig neue rechtliche Grundlage gestellt. 
Während seit 2014 der Wohnraumschutz in 
Köln lediglich auf den nach § 10 WAG NRW 
erlassenen kommunalen Satzungen beruhte, 
regelt das neue WohnStG NRW nun erstmals 
unmittelbar wesentliche Definitionen, Ge- 
und Verbote im Hinblick auf eine Zweckent -
fremdung von Wohnraum. 
Die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der 
Wohnraumzweckentfremdung gelten jedoch 
nur insoweit, als eine Kommune aufgrund 
der besonders angespannten örtlichen Woh-
nungsmarktlage eine Satzung zum Schutz 
von Wohnraum vor Zweckentfremdung er-
lassen hat. Die Stadt Köln hat daher die seit 
2019 gültige Kölner Wohnraumschutzsatzung 
mit Wirkung vom 01.07.2021 neu gefasst und 
dabei an die gesetzlichen Regelungen des 
WohnStG NRW angepasst.
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Stammheim

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
74  75
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz
Mit Inkrafttreten des WohnStG NRW sowie 
der daran angepassten Wohnraumschutzsat -
zung hat sich zum 01.07.2021 bei der Kurz -
zeitvermietung Wesentliches geändert:
–  Kurzzeitvermietung muss immer, und  
zwar ab dem ersten Tag, gegenüber  
dem Amt für Wohnungswesen durch  
den/die Wohnungseigentümer*in ange-
zeigt werden.
–  Kurzzeitvermietung ist genehmigungs-
pflichtig, wenn sie für mehr als insgesamt 
90 Tage / Kalenderjahr erfolgen soll  
(für Studierende, die ihre selbstgenutzte 
Wohnung z.B. während eines Auslands-
semesters als Kurzzeitvermietung über -
lassen möchten, gibt es eine Sonderrege-
lung).
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berich-
tes wird im Auftrag des Landes NRW ein lan-
deseinheitliches Online-Verfahren entwickelt, 
mit dem seit 01.07.2022 die Vergabe von so-
genannten „Wohnraum-Identitätsnummern“ 
für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen 
erfolgt.
Seither ist:
–  für jede Kurzzeitvermietung in Köln  
eine Wohnraum-Identitätsnummer  
erforderlich
–  das Anbieten von Wohnraum in Köln zur 
Kurzzeitvermietung ohne eine gültige 
Wohnraumidentitätsnummer unzulässig 
und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem 
Bußgeld geahndet werden kann.
–  jede Werbung und das Verbreiten von 
Angeboten zur Kurzzeitvermietung in Köln 
ohne Wohnraum-Identitätsnummer auch 
durch Online-Portale oder in Publikationen 
unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, 
die mit einem Bußgeld geahndet werden 
kann.
Mit der Umsetzung dieser Anzeige- und Re-
gistrierungspflicht soll künftig eine deutlich 
höhere Transparenz auf dem bislang weit -
gehend anonymisierten Markt der Kurzzeit -
vermietung geschaffen werden. Das bezieht 
sich auf die tatsächliche Anzahl und Lage 
der Angebote im Kölner Stadtgebiet eben-
so wie auf die namentliche Benennung der 
Anbieter*innen. 
Dabei wird die korrekt erfolgte Anzeige und 
ggf. auch Genehmigung durch das Amt für 
Wohnungswesen überprüft und durch den 
im WohnStG NRW festgeschriebenen Daten-
austausch auch die korrekte Abführung von 
Steuern und Abgaben von den Steuer- und 
Finanzbehörden leichter nachvollzogen wer -
den können.
Für den ohnehin angespannten Kölner Woh-
nungsmarkt ist es fatal, dass durch Kurzzeit -
vermietung viele Wohnungen für die dauer -
hafte Wohnversorgung der Bevölkerung 
ver lorengehen. Die Wohnungen werden statt -
dessen Tourist*innen oder auch Messe gästen 
insbesondere über die einschlägigen Internet-
Plattformen, zum kurzzeitigen Aufenthalt an-
geboten. Mit diesen tageweise abgerechneten 
Vermietungen werden dabei deutlich höhere 
Einnahmen erzielt, als mit einem ordentlichen 
Wohnungsmietvertrag möglich wäre. Wei-
tergehende Informationen zur Entwicklung 
Derartige Hinweise können auch online un-
kompliziert an das städtische Meldeportal
https:/ /formular-server.de/Koeln_FS/
findform?shortname=56-F38_WohnRZwEnt&
formtecid=3&areashortname=send_html  
 
gerichtet werden.
2020 wurden auf diese Weise bei insgesamt 
661 Wohneinheiten (2021: 613) Ermittlungs-
verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß ge-
gen die Wohnraumschutzsatzung eingeleitet. 
Bei 342 Wohneinheiten (2021: 185) bezieht 
sich die Prüfung auf die Umwandlung von 
Wohnraum (z.B. auch in Ferienwohnungen), 
bei 278 Wohneinheiten (2021: 380) wurde ein 
Wohnungsleerstand überprüft. Bei den ver -
bleibenden Wohneinheiten handelte es sich 
um eine sonstige zweckfremde Nutzung von 
Wohnraum. Die meisten dieser Verfahren lö-
sen aufwendige Ermittlungen aus, die oftmals 
mehrere Monate andauern. Im Jahr 2020 
wurden zu 103 Wohneinheiten (2021: 398) 
die laufenden Verfahren abschlossen. Für 
36 Wohneinheiten (2021: 17 Wohneinheiten) 
wurde im Jahr 2020 die Wiederzuführung der 
Wohnung zu Wohnzwecken angeordnet. Bei 
40 Wohneinheiten (2021: 62 Wohneinheiten) 
bestätigte sich der Verdacht auf Zweckent -
fremdung nicht. Bei 22 Wohnungen (2021: 24 
Wohnungen) lag keine Zweckentfremdung 
nach den rechtlichen Kriterien der Wohn-
raumschutzsatzung vor.
Die Zweckentfremdung von Wohnraum ohne 
die erforderliche Genehmigung kann nach 
dem WohnStG NRW und der Kölner Wohn-
raumschutzsatzung mit einem Bußgeld ge-
ahndet werden. Dabei kann seit 01.07.2021 
eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro je Wohn-
einheit festgesetzt werden. 2020 wurden 
insgesamt 69 Bußgeldverfahren (2021: 50) 
eingeleitet. Diese betreffen jeweils mindes-
tens eine, können aber auch mehrere Wohn-
einheiten betreffen.
2020 wurden in 24 dieser Verfahren Buß-
gelder von insgesamt rd. 50.500 Euro fest -
gesetzt. (2021: in 7 Verfahren Bußgelder von 
insgesamt rd. 79.250 Euro).
Eine wachsende Rolle bei Fällen von Wohn-
raumzweckentfremdung spielt in Köln (wie 
auch in vergleichbaren Metropolen), dass 
zunehmend Wohnungen als Geschäftsmo-
dell dauerhaft für die Kurzzeitvermietung z. B. 
an Tourist*innen verwendet und damit dem 
regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. 
Diese Nutzungen erfolgen häufig ohne die 
erforderlichen behördlichen Genehmigungen. 
Neben der vielfach fehlenden wohnungs-
rechtlichen Genehmigung werden beispiels-
weise auch baurechtliche Bestimmungen 
außer Acht gelassen, die dem Schutz der 
Nutzer*innen dieser Wohnungen dienen. Da -
neben lösen touristische Aufenthalte in Köln 
regelmäßig die Verpflichtung zur Zahlung der 
Kulturförderabgabe aus (Zuständigkeit des 
Steueramtes der Stadt Köln).

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
76  77
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz
regulären Wohnungsmietverträgen und sind 
von Entwicklungen des Tourismus-Marktes 
unabhängig.
Auch der längerfristige Leerstand von Wohn-
raum verknappt das verfügbare Wohnungsan-
gebot in Köln. Nach den ab 01.07.2021 gültigen 
Bestimmungen des WohnStG NRW und der 
Kölner Wohnraumschutzsatzung gilt der Leer-
stand einer Wohnung dann als Zweckentfrem-
dung von Wohnraum, wenn er länger als sechs 
Monate andauert. Diese großzügige gesetzliche 
Regelung ermöglicht es Eigentümer*innen von 
Mietwohnraum, bei einem Mieter*innenwechsel 
möglicherweise nötige Reparaturen und In-
standsetzungen binnen sechs Monaten vorzu-
nehmen, ohne wegen dieses Leerstandes das 
Amt für Wohnungswesen kontaktieren zu müs-
sen. Auch mögliche organisatorische Probleme 
bei einem Mieter*innenwechsel lassen sich in 
dieser Frist in aller Regel ausräumen.
Falls jedoch eine Weitervermietung nicht  
bin nen sechs Monaten erfolgen kann, sind 
Eigentümer*innen von Mietwohnraum nach 
der neuen Rechtslage dazu verpflichtet, den 
Leerstand ihres Wohnraumes unverzüglich dem 
Amt für Wohnungswesen anzuzeigen und dabei 
die Gründe für den Leerstand darzulegen und 
zu belegen. Auf der Grundlage dieser Angaben 
wird das Amt für Wohnungswesen dann ent-
scheiden, ob ein länger als sechs Monate an-
dauernder Leerstand (= Zweckentfremdung von 
Wohnraum) genehmigt werden kann, oder nicht. 
Das Amt für Wohnungswesen begegnet der 
Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine 
intensivierte Verfolgung aller Verstöße gegen 
das WohnStG NRW und die Kölner Wohn-
raumschutzsatzung. Dazu wurde der Personal-
bestand der Wohnungsaufsicht in der jüngsten 
Zeit nochmals dem steigenden Arbeitsvolu-
men angepasst.
des Kurzzeitvermietungsmarktes in Köln und 
seinen Auswirkungen auf den regulären Miet -
wohnungsmarkt  sind zu finden in einer im 
Auftrag der Stadt Köln vom Institut für Wirt -
schaftspolitik der Universität zu Köln 2020 
erstellten wissenschaftlichen Studie
8.  
Kritisch sieht die Stadt Köln dabei, dass die 
ursprüngliche Idee des „homesharing“ (Teilen 
von Wohnungen), die auf Gegenseitigkeit oder 
Erstattung der Selbstkosten beruht, in vielen 
Fällen durchökonomisiert und zu einem Ge-
schäftsmodell entwickelt wurde, das zu Lasten 
der Wohnungsversorgung in der Stadt geht. 
Das konsequente behördliche Einschreiten tritt 
8 „Kurzzeitvermietung in Köln – Lokale  
Wohnungsmarkteffekte durch plattformbasierte  
Kurzzeitvermietung“ , Felix Mindl, Oliver Arentz,  
Institut für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln, 
Dezember 2020
einer Verfestigung dieser Zweckentfremdung 
von Wohnraum entgegen. An die Umsetzung 
der Anzeige- und Registrierungsverpflichtung 
mit Vergabe der Wohnraum-Identitätsnummer 
ab 01.07.2022 sind dabei hohe Erwartungen 
geknüpft.
Im Berichtszeitraum hat die Corona-Pandemie 
den Tourismus weltweit eingeschränkt und 
zeitweise zum Erliegen gebracht. Die wegge-
fallene Nachfrage wird auch Auswirkungen auf 
die kommerzielle Kurzzeitvermietung von Pri-
vatwohnungen gehabt haben. Valide statisti-
sche Daten sind dazu aber nicht verfügbar. So 
kann letztlich nur vermutet werden, dass der 
Wegfall der lukrativen Erlöse aus touristischer 
Kurzzeitvermietung in dieser Krisensituation 
in einigen Fällen bei Vermietenden zu einem 
Umdenken zugunsten unbefristeter Wohn-
mietverhältnisse geführt hat. Diese bieten zwar 
geringere aber dauerhafte Einnahmen aus 
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Chorweiler
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Mülheim

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
78  79
Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz
Die nachfolgenden Grafiken veranschauli-
chen die statistischen Angaben für diejeni-
gen Fälle, in denen die Wohnungsaufsicht 
aufgrund von Hinweisen ermittelt hat, ob ein 
Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung 
vorlag (Wiederzuführungsverfahren). Bezugs-
größe ist hierbei immer die Anzahl der betrof -
fenen Wohneinheiten.
Eingeleitete Wiederzuführungsverfahren  
Entwicklung 2014 – 2021 (Wohneinheiten)
Ergebnisse der  
Prüfverfahren 2020 
Ergebnisse der  
Prüfverfahren 2021 
2014
01.07 . – 31.12.
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
  ZE-Umwandlung  
(inkl. Ferienwohnungen)
  ZE-sonstige  
(z.B. Prostitution)
  Wiederzuführung der Wohnung  
zu Wohnzwecken angeordnet
  Verdacht auf Zweckentfremdung 
nicht bestätigt
  Wiederzuführung ohne  
Anordnung erreicht
  kein Satzungsverstoß
Quelle: Amt für Wohnungswesen  Quelle: Amt für Wohnungswesen  
131
92
136
116
11
1
103
9
152
113
166
6
545
1
436
40
362
342
41
278
185
48
380
0
100
300
700
500
900
1.000
200
600
400
800
 ZE-Leerstand
179
17
24
22
62
32
19
30
398  
Wohneinheiten
103 
Wohneinheiten

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
80  81
Wohnungsbestandsverwaltung
Seit Januar 2015 obliegt die Kontrolle geför -
derter Heimplätze der NRW.Bank.
Auf diesem Wege werden die Zielgruppen der 
Wohnungsbauförderung dauerhaft erreicht. Es 
wird dafür gesorgt, dass die zulässigen Mieten 
im geförderten Wohnungsbestand nicht über-
schritten werden. Das Amt für Wohnungswe-
sen hat im Berichtsjahr 4.860 örtliche Kontrol-
len von Wohnungen der Einkommensgruppen 
A und B durchgeführt, die der Gesetzgeber mit 
§ 25 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung 
von Wohnraum für das Land Nordrhein-West-
falen (WFNG NRW) in Verbindung mit Nr. 15 
der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) 
fordert. Insbesondere durch Ortsbesichtigun-
gen, durch Hinweise von Bürger*innen, sowie 
bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Neube-
legung von Wohnungen, erhält das Amt für 
Wohnungswesen Informationen über mögliche 
Belegungs- und Mietpreisverstöße.
Bei festgestelltem Verstoß gegen die Bestim-
mungen des WFNG NRW werden die Verfü-
gungsberechtigten aufgefordert, diesen zu 
bereinigen. Dies ist mit einer nachträglichen 
Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung 
des Amtes für Wohnungswesen oder mit der 
Erstattung zu viel erhobener Mieten an die 
Mieter*innen möglich. Soweit der Verstoß 
nicht nachträglich bereinigt werden kann, 
werden Geldleistungs- beziehungsweise 
Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche 
Maßnahmen eingeleitet.
Die Sanktionen bei Gesetzes- und Ver -
tragsverstößen in Form von Geldleistungen, 
Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das 
wichtigste Instrument zur Sicherung der 
Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.
Geldleistungen werden als öffentlich-rechtli-
che Abgaben anstelle eines individuellen zivil-
rechtlichen Schadenersatzes zum Ausgleich 
des Schadens der öffentlichen Hand erhoben, 
der ihr durch einen Verstoß gegen geltendes 
Recht entsteht. Die Leistungen werden im 
Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land 
und Stadt aufgeteilt.
Der Schaden besteht hier in dem Aufwand 
an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer 
neuen Sozialwohnung, die anstelle der be-
stimmungswidrig verwendeten Wohnung der 
wohnberechtigten Bevölkerung zur Verfügung 
gestellt werden muss.
Bußgelder sollen die Verfügungsberechtigten 
auch dazu anhalten, künftig ihre Verpflichtun-
gen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel 
des Amtes für Wohnungswesen, die festge-
stellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahn-
den.
Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbe-
stand für die Einleitung und Festsetzung von 
Sanktionen in den Verdachtsfällen erfüllt war, 
mussten umfangreiche Recherchen durchge-
führt werden. Von den durch Ortsbesichtigun-
gen und andere Maßnahmen zunächst fest -
gestellten 2.399 Verdachtsfällen wurde die 
weit überwiegende Anzahl in verschiedenen 
Bearbeitungsstufen ausgeräumt (beispiels-
weise Datenbereinigung oder Feststellung 
der Wohnberechtigung).
Im Berichtsjahr 2020 wurden neun Geldleis-
tungsbescheide erlassen. Daraus resultierten 
Forderungen in Höhe von circa 20.500 Euro. 
Im Berichtsjahr 2021 wurden sieben Geldleis-
tungsbescheide mit einer Forderung in Höhe 
Wohnungsbestandsverwaltung
Wohnungsbestandsverwaltung
Dieser Bereich begleitet den geförderten Woh-
nungsbestand nach Abwicklung der Neuför-
derung von der Bezugsfertigkeit bis zum Bin-
dungswegfall. Die Aufgaben der zuständigen 
Stelle werden nach dem aktuell geltenden 
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohn-
raum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG 
NRW) wahrgenommen. Neben diesen öffentlich 
rechtlichen Aufgaben werden auch zivilrechtli-
che Tätigkeiten erledigt, die aus der Darlehens-
vergabe und der grundbuchlichen Sicherung 
der städtischen Rechte resultieren. Wesentliche 
Ansprechpartner*innen sind die Verfügungsbe-
rechtigen des geförderten Wohnraums.
Das Amt für Wohnungswesen arbeitet hier 
mit zahlreichen städtischen Dienststellen, 
der NRW.Bank, anderen Gläubiger*innen und 
auch den Gerichten zusammen.
Bestands- und Besetzungskontrolle
Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient 
der Überwachung der zweckbestimmten 
Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit 
diesem Instrument wird die Einhaltung der 
gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbin-
dungen sichergestellt.
Dieser geförderte oder als gefördert geltender 
Wohnraum unterliegt Kontrollen:
–  30. Juni 1948 mit Fördermitteln  
des sozialen Wohnungsbaus
–  01. Januar 2002 im Rahmen der Sozialen  
Wohnraumförderung und
–  01. Januar 2010 nach dem WFNG NRW  
geförderter oder als gefördert geltender 
Wohnraum.
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Chorweiler

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
82  83
Wohnungsbestandsverwaltung
Wohnraum-Zweckentfremdungen  
geförderter Wohnungen
Die Zweckentfremdung geförderter Wohnun-
gen unterliegt nach wie vor dem Genehmi-
gungsvorbehalt (§ 21 WFNG NRW). Frei finan-
zierter Wohnraum wird durch die städtische 
Wohnraumschutzsatzung vor ungenehmigter 
Zweckentfremdung geschützt.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn 
ein überwiegendes öffentliches Interesse oder 
ein überwiegendes berechtigtes Interesse der
 
von circa 40.900 Euro erlassen. Von den ver -
einnahmten Geldleistungen verblieb etwa ein 
Fünftel bei der Stadt Köln, vier Fünftel waren 
an die NRW.Bank abzuführen.
Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und 
Sicherung der städtischen Rechte
Neben der Bestands- und Besetzungskontrol-
le werden auch zahlreiche andere Aufgaben 
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausge-
führt. Auch zivilrechtliche Arbeiten fallen an 
und städtische Ansprüche sind zu wahren.
Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf 
Freistellungen, bekannt werdende Leerstän-
de und Zweckentfremdungen geförderter 
Wohnungen, zudem Anträge auf bauliche 
Änderungen oder die Bestätigung des End-
termins der Zweckbindung bei vorzeitiger und 
planmäßiger Rückzahlung der Fördermittel 
beziehungsweise beim Auslaufen der ver -
einbarten Bindungsfrist. Weiterhin werden 
Grundbuchangelegenheiten bearbeitet, wie 
die Erteilung von Löschungsbewilligungen 
oder Abtretungen und Neuvalutierungen von 
vorrangigen Rechten. Zudem erfolgen Über -
prüfungen der zulässigen Kostenmiete. Ein 
wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist auch 
die Zustimmung zur Modernisierung im öf -
fentlich geförderten Wohnungsbau.
Gleichzeitig wird die Sicherung und Überwa -
chung städtischer Rechte im Zusammenhang 
mit den Darlehens- und Zuschussverträgen 
im geförderten Wohnungsbau beziehungs-
weise im Bereich der städtischen Bedienste-
tendarlehen durchgeführt.
Für die Verwaltung des geförderten Woh-
nungsbestandes in Köln ergeben sich die 
Fallzahlen aus dem folgenden Schaubild. 
Freistellungen
Freistellungen von den Belegungsbindungen 
können für fast alle Arten geförderter Woh-
nungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraus-
setzungen für die Erteilung einer Freistellung 
ergaben sich auch im Berichtszeitraum aus 
dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraum-
nutzungsbestimmungen.
Überwiegend handelt es sich um Freistellungen 
von der Einhaltung der angemessenen Woh-
nungsgröße oder einer Personenkreisbindung. 
Nur wenige wurden aufgrund der wohnungswirt-
schaftlichen Verhältnisse oder aus der besonde-
ren Interessenlage des Verfügungsberechtigten 
oder des Wohnungssuchenden erteilt.
Eine Freistellung aufgrund der wohnungswirt -
schaftlichen Verhältnisse wird ausgesprochen, 
wenn es weder den Vermieter*innen noch der 
Wohnungsberatungsstelle des Amtes für Woh-
nungswesen – zum Beispiel aufgrund einer 
hohen Miete, der schlechteren Lage oder eines 
ungünstigen Zuschnitts der Wohnung – mög-
lich ist, berechtigte Mieter*innen zu finden.
Freistellungen können auch aufgrund eines 
berechtigten Interesses der Verfügungsbe-
rechtigten oder Dritter, in diesen Fällen in der 
Regel mit der Auflage einer Ausgleichszah-
lung, oder zur Schaffung beziehungsweise für 
den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen 
erteilt werden. Auch ein öffentliches Interesse 
kann eine Freistellung rechtfertigen.
Gemessen an dem gesunkenen Gesamtbe-
stand der geförderten Wohnungen in Köln liegt 
die Anzahl der Wohnungen, für die eine Frei-
stellung erteilt wurde, bei rund 0,5 Prozent. Die 
Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt 
für Wohnungswesen weiterhin beobachtet.
Bearbeitungsanlässe 2020 2021
Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde 231 209
Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 3 15
Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 0 10
Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung 420 252
Bearbeitung baulicher Änderungen  
(zum Beispiel Ausbau von Zubehörräumen) und Mietgenehmigungen 0 0
Mietüberprüfungen 3 2
Bearbeitung von Eigentümerwechseln 47 43
Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen,  
Abtretungen, Vorrangseinräumungen und anderes) 381 190
Überwachung des Feuerversicherungsschutzes 19 21
Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren
(Ausschluss beziehungsweise Bestätigung einer Wohnungsbindung)
259 256
Zustimmung zu Modernisierungen 3 4

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
84  85
Wohnungsbestandsverwaltung
Prüfung, ob es sich um eine Modernisierung 
handelt, ist die Einsparung von Heizkosten. 
Die Berechnung der Einsparung muss von 
Sachverständigen erstellt werden.
Die Kosten für eine Modernisierung können 
nur dann auf die Miete umgelegt werden, 
wenn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um 
die Miete auch nach einer Modernisierung für 
Haushalte mit geringem Einkommen bezahl-
bar zu halten, wurden für die Objekte je nach 
Baujahr Tragbarkeitsgrenzen festgesetzt. 
Wenn die entsprechende Tragbarkeitsgrenze 
überschritten ist, können Modernisierungen, 
die keine Energieeinsparung zur Folge haben, 
nicht auf die Miete umgelegt werden. Die 
Tragbarkeitsgrenzen werden jährlich über -
prüft und gegebenenfalls angepasst.
Mietpreisprüfungen
Auch 2020 bzw. 2021 wurden im Bereich  
der Kostenmieten Mietpreisüberprüfungen 
durchgeführt. Anlass dieser Überprüfungen 
waren entweder Hinweise von Mieter*innen, 
die sich hilfesuchend an das Amt für Woh-
nungswesen gewandt haben, oder offen-
sichtlich zu hohe Mietpreisangaben von 
Vermieter*innen bei der Freimeldung geför -
derter Wohnungen beziehungsweise bei Zins-
kappungsanträgen. In einigen Fällen führten 
die Überprüfungen zu Erstattungen zu viel 
erhobener Mieten an die Mieter*innen oder 
zur Erhebung von Geldleistungen nach dem 
WFNG NRW in Verbindung mit dem Woh-
nungsbindungsgesetz (WoBindG).
Bei den durchgeführten Mietpreisüberprüfun-
gen sind auch 2020 und 2021 wieder Miet -
preisverstöße festgestellt worden. Die Verfah-
ren sind noch nicht alle abgeschlossen. Die 
Verfolgung von Mietpreisverstößen in  
der Kostenmiete ist sehr zeit- und arbeitsauf -
wendig.
Von der Ermittlung der zulässigen Kostenmie-
te bis zur Festsetzung von Geldleistungen, 
sofern keine Mieterstattung erfolgt, vergeht 
daher meist ein recht langer Zeitraum.
Viele Kommunen hätten es begrüßt, wenn im 
Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das 
System der Kostenmiete früherer Förderfälle 
an das derzeitige System linearer Erhöhungen 
angeglichen worden wäre. Nach der Einfüh-
rung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab 
01.01. 2010 das bisherige Kostenmieten-
prinzip für Wohnungen, die nach dem I. und 
II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert 
wurden, bestehen. Über die Beibehaltung des 
Kostenmietensystems wird nach wie vor kont -
rovers diskutiert.
Umwandlungen von Miet- in  
Eigentumswohnungen 
Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentums-
wohnung umgewandelt werden kann, muss 
seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abge-
schlossenheitsbescheinigung erteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung 
in sich abgeschlossen ist und alle Einrich-
tungen vorhanden sind, um einen Haushalt 
führen zu können.
Erst danach kann die eigentliche Umwand-
lung in eine Eigentumswohnung mittels no-
tarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das 
Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen 
von Miet- in Eigentumswohnungen im Gebiet 
der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu 
Vermieter*innen an der Zweckentfremdung 
besteht. Sollen beispielsweise große Wohn-
anlagen stabilisiert oder modernisiert wer -
den, wird der/dem Verfügungsberechtigten 
die befristete Nutzung von Wohnraum zur 
Abwicklung der Maßnahmen vor Ort gestat -
tet. Wird eine nicht genehmigte Zweckent -
fremdung festgestellt, kann diese nach den 
Vorschriften des WFNG NRW beanstandet 
und mit Sanktionen belegt werden. Ungeneh-
migte Zweckentfremdungen werden in die-
sem Segment aufgrund des Kontrollsystems 
und der vertraglichen Beziehung zwischen 
Eigentümer*innen und Stadt respektive Land 
selten festgestellt.
Zustimmung zu nicht geförderten  
Modernisierungen
Nicht mit neuen Mitteln geförderte Moder -
nisierungen von Bestandswohnungen be-
dürfen nach § 11 Abs. 7 der Zweiten Berech-
nungsverordnung (II. BV) der Zustimmung 
des Amtes für Wohnungswesen, wenn die 
Vermieter*innen die Kosten mietwirksam 
umlegen möchten. Der größte Anteil der 
beantragten Modernisierungen bezieht sich 
auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich 
hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt 
sich aus der oben genannten Rechtsgrundla -
ge in Verbindung mit deren Verwaltungsvor -
schrift (VV II. BV). Wichtigster Aspekt bei der 
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Nippes

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
86  87
Wohnungsbestandsverwaltung
Die NRW.Bank hat im Juli 2015 die Entschei-
dung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 
auf eine mögliche Zinsanhebung gänzlich zu 
verzichten. Somit führen die Zinsen nicht zu 
Kostenmietenerhöhungen. Die Förderungen 
nach neuem Recht mit Bewilligungsmiete und 
festen Steigerungssätzen sind nicht betroffen.
Im April 2017 hat die NRW.Bank entschieden, 
auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Miet -
wohnungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln 
vorzunehmen. Die NRW.Bank verzichtet auf 
eine Höherverzinsung dieser Darlehen und re-
agiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau.
Mit dieser Entscheidung wird das bestehen-
de Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 
bis einschließlich 2022 verlängert und eine 
langfristige und belastbare Entscheidungs-
grundlage für Investierende geschaffen. In der 
Folge werden dadurch auch die Mieten der 
betroffenen Wohnungen stabilisiert.
Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht 
für die von den Kommunen in NRW ausge-
gebenen Bestandsdarlehen der Mietwohn-
raumförderung. Insbesondere in Fällen der 
Förderung durch Land und Kommune wird 
aber seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine 
Zinserhöhung für die städtischen Darlehen 
unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrah-
mens würde der förderpolitischen Zielsetzung 
des Landes und der Stadt Köln, Mietpreis- 
und Belegungsbindungen für die einkom-
mensschwächeren Haushalte nachhaltig zu 
sichern, entgegenlaufen.
erkennen, werden die nach Wohnungseigen-
tumsgesetz erforderlichen Abgeschlossen-
heitsbescheinigungen statistisch erfasst.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Umwandlung von geförderten Mietwohnun-
gen in Eigentumswohnungen
Die wenigsten geförderten Wohnungen, für 
die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung 
vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungs-
erklärung in Wohnungseigentum umgewan-
delt und verkauft. Vielfach wird die spätere 
Umwandlung nur vorbereitet zur leichteren 
Eigentumsverteilung im Erbfall oder mit Blick 
auf einen absehbaren Endtermin der Bindun-
gen. In den vergangenen Jahren wurden laut 
den vorgelegten Teilungserklärungen auch 
geförderte Mietwohnungen in unterschiedli-
chem Umfang in Eigentumswohnungen um-
gewandelt.
Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Um-
wandlungen im geförderten Wohnungs-
bestand gemessen am Gesamtbestand 
gleichbleibend gering. Eine wohnungswirt -
schaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang 
nicht mehr beizumessen. Die von den Um-
wandlungswellen der Vergangenheit betroffe-
nen großen Wohnungsbestände (etwa die im 
Zuge von Neustrukturierungen ausgelagerten 
Werkswohnungsbestände) sind in dieser Form 
nicht mehr vorhanden. Die Geschäftsmodelle 
der Finanzinvestor*innen, die auf geförderte 
Wohnungsbestände auch in Köln zugegriffen 
haben, sind nicht aufgegangen. Jedenfalls ist 
es nicht zu der befürchteten Verwertung von 
geförderten Mietwohnungen durch Umwand-
lung in Eigentumswohnungen gekommen.
Die Umwandlung einer geförderten Mietwoh-
nung sowie die Veräußerung der Wohnung 
haben die Verfügungsberechtigten dem Amt 
für Wohnungswesen unverzüglich anzuzeigen. 
Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeits-
berechnungen zu ermittelnden Einzelmieten 
bedürfen der Genehmigung der Bewilligungs-
behörde.
Beim ersten Verkauf nach Umwandlung einer  
Miet- in eine Eigentumswohnung haben  
die jeweiligen Mieter*innen grundsätzlich ein 
gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß Bürgerli-
chem Gesetzbuch (BGB).
Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.Bank
Nach geltendem Landesrecht können die 
Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten 
Mietwohnungsbau des alten ersten Förder -
weges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich 
erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsan-
hebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 
0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche 
begrenzt.
Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht 
(WoFG, WFNG NRW) bewilligten Darlehen 
gelten im Grunde die vertraglichen Verein-
barungen sowie die Fördermiete mit den 
Mietsteigerungen nach der Förderzusage. 
Auch die Stadt Köln hat über die kommuna -
len Gremien ein Überdenken der Praxis für 
die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel 
des Landes NRW gefordert. Gründe sind die 
anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die 
teils geringe Nachfrage der Fördermittel, 
vorzeitige Darlehensrückzahlungen sowie die 
Anspannung des Wohnungsmarktes im preis-
günstigen Segment.
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Bickendorf

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
88  89
Wohnungsbestandsverwaltung
Das rein fiskalische Interesse ist als gering 
zu bewerten. Nach Auswertung der letzten 
Zinsanpassungsdaten 2015 kämen bei einer 
Zinserhöhung ab dem 01.01.2016 nur etwa 
60 städtische Darlehen überhaupt für eine 
Erhöhung in Betracht. Der maximal erzielbare 
zusätzliche Zinsertrag läge bei rund 30.000 
Euro jährlich.
Dem gegenüber stünde aufgrund des kom-
plizierten Kappungssystems ein erheblicher 
Verwaltungsaufwand bei den beteiligten 
Fachämtern.
Das Amt für Wohnungswesen hat daher in 
Absprache mit der Kämmerei entschieden, 
dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium 
vollumfänglich anschließt. Diese Entschei-
dung wurde den zuständigen Ratsausschüs-
sen zur Kenntnis gegeben.
Da die betroffenen Baudarlehen als Tilgungs-
darlehen (gleichbleibende Jahresleistung, 
Tilgung unter Anrechnung ersparter Zinsen) 
ausgegeben wurden, tritt als Nebeneffekt 
eine – wenn auch geringfügige – Verlänge-
rung der Tilgungsdauer und damit der plan-
mäßigen Zweckbindung ein.
Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen  
Darlehen im Mietwohnungsbau
2021 wurden Fördermittel für insgesamt 
1.626 Mietwohnungen zurückgezahlt. Für  
diese Mietwohnungen wurden die Mittel 
vorzeitig zurückgezahlt. Im Berichtsjahr 2021 
sind keine Wohnungen planmäßig aus der 
Bin dung gefallen.
Diese unterliegen in der Regel der zehnjäh-
rigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. Die 
Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen 
ist gegenüber 2020 (3.561) gesunken.
In diesem Bericht fortgesetzt wird die im 
Jahr 2018 neu aufgenommene Prognose zur 
weiteren Entwicklung des wohnungswirt -
schaftlich bedeutsamen Bestandes an preis-
günstigen geförderten Mietwohnungen. Aus-
gangswert ist der Bestand an Mietwohnungen 
des 1. Förderweges und des Fördertyps A 
der vereinbarten Förderung am 31.12.2021 
(37.916 Wohneinheiten).
Die Prognose beeinhaltet die Annahme, dass 
entsprechend der Förderzielzahl jährlich auch 
1.000 neue Wohnungen bezugsfertig wer -
den, also den Bestand erhöhen. In der Spalte 
Bindungs wegfall sind die Wohnungen erfasst, 
die nach heutigem Stand sicher aus dem 
geförderten Wohnungsbestand herausfallen 
und diesen entsprechend mindern werden. 
Bei den Wohnungen der vereinbarten För -
derung (EK-Gruppe A) steht der Endtermin 
der Zweckbindung mit der Förderung und 
dem Datum der Bezugsfertigkeit aufgrund 
der festen Förderzeiträume (15, 20, 25 Jahre) 
bereits fest. Bei den nach altem Recht öffent -
lich geförderten Wohnungen richtet sich der 
Endtermin der Zweckbindung nach der mögli-
chen vorzeitigen Rückzahlung oder der plan-
mäßigen Tilgung der Darlehen.
Die Prognosedaten werden mit den Ist-Wer -
ten des Geschäftsjahres abgeglichen und die 
Ergebnisse bei der Folgeprognose berück -
sichtigt.
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Kalk
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken
Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt
2020 2021 2020 2021 2020 2021
1 – Innenstadt 11 0 588 1.051 599 1.051
2 – Rodenkirchen 0 2 442 331 442 333
3 – Lindenthal 1 12 338 324 339 336
4 – Ehrenfeld 0 0 691 475 691 475
5 – Nippes 16 0 197 367 213 367
6 – Chorweiler 0 0 54 79 54 79
7 – Porz 0 12 137 144 137 156
8 – Kalk 0 0 106 230 106 230
9 – Mülheim 0 0 223 460 223 460
Gesamt: 28 26 2.776 3.461 2.804 3.487

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
90  91
Wohnraumversorgung
Wohnraumversorgung
Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere 
Bescheinigungen
Auf der Suche nach adäquatem Wohnraum ist 
die Antragsannahme für Wohnberechtigungs-
scheine des Amtes für Wohnungswesen eine 
zentrale Servicestelle für Bürger*innen. Hier 
erhalten sie im Rahmen der Erstberatung 
Informationen zu den verschiedenen Wohn-
berechtigungsbescheinigungen, den Möglich-
keiten selbständig Wohnraum zu finden und 
über Unterstützungsangebote von verschie-
denen Beratungsstellen und des Amtes für 
Wohnungswesen.
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung 
kann nur erteilt werden, wenn die gesetzliche 
Einkommensgrenze eingehalten wird (siehe 
Übersicht).
Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der 
Bescheinigung zur Zinssenkung enthalten die 
rechtlich zulässige Wohnungsgröße für den 
jeweiligen Haushalt, angegeben mit der Zim-
mer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere 
Person erhöht sich die Wohnungsgröße um 
ein Zimmer und 15 Quadratmeter.
WBS aus anderen Bundesländern können  
in Köln nicht anerkannt werden. Es muss  
ein neuer Antrag gestellt werden. 
Bürger*innen mit WBS aus anderen nord-
rhein-westfälischen Gemeinden können  
ohne weitere Registrierung durch die Stadt 
Köln Wohnraum suchen, da diese WBS in 
ganz NRW gültig sind.
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Weitere Frei-/Abzugsbeträge: Für jede weitere zum Familienhaushalt (mehr als drei Personen) rechnende Person 
erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.100 Euro; zuzüglich für jedes Kind um 660 Euro. Von dem ermittelten 
Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens ein Betrag von je 
12 % für gezahlte Steuern und Pflichtbeiträgen zur Renten- und Krankenversicherung vom Einkommen abgezogen. 
Es gibt Freibeträge für junge Ehepaare und/oder Zwei-Personen-Haushalte sowie Schwerbehinderung und/ oder 
Pflegebedürftigkeit.
Anzahl  
Familienmit glieder  
im Haushalt Einkommensarten
 
Einkommens-
grenzen in € 
Jahres-Brutto 
einkommen maximal  
(circa) in €
Kind/er bis zum
vollendeten  
18. Lebensjahr
EK*-Beispiele: Abzüge in €:
Beamte: 1.000,00 und 22 %
Angestellte: 1.000,00 und 34 %
Rentner: 102,00 und 10 %
Erwerbslose: keine Abzüge
(EK=Einkommen)
§§ 13-15 WFNG NRW
„A“-Bescheinigung
§§ 13-15 WFNG NRW
Überschreitung der
Einhaltung der EK-
Grenze EK-Grenze bis 
max. 40  %
„B“-Bescheinigung
Ein-Personen- 
Haushalt
Beamte 19.350 25.695 35.730
Angestellte/Arbeiter 19.350 30.196 42.045
Rentner 19.350 21.554 30.312
Erwerbslose 19.350 19.302 27.090
Zwei-Personen- 
Haushalt
(ohne Kind)
Beamte 23.310 35.632 47.968
Angestellte/Arbeiter 23.310 41.938 56.505
Rentner 23.310 30.164 40.817
Erwerbslose 23.310 27.051 36.634
Alleinerziehende
mit 1 Kind
Beamte 24.010 36.528 49.222
Angestellte/Arbeiter 24.010 42.997 57.990
Rentner 24.010 30.942 41.908
Erwerbslose 24.010 27.750 37.617
Ehepaar  
mit 1 Kind
Beamte 29.370 38.335 53.715
Angestellte/Arbeiter 29.370 45.339 63.300
Rentner 29.370 32.659 45.800
Erwerbslose 29.370 29.296 41.118
Ehepaar  
mit 2 Kindern
Beamte 35.430 46.260 64.592
Angestellte/Arbeiter 35.430 54.497 76.155
Rentner 35.430 39.376 55.255
Erwerbslose 35.430 35.340 49.602
Ehepaar  
mit 3 Kindern
Beamte 41.490 54.008 75.470
Angestellte/Arbeiter 41.490 63.655 89.010
Rentner 41.490 46.094 64.655
Erwerbslose 41.490 41.387 55.086
WBS – Voraussetzungen
A – Bescheinigung Einhaltung der Einkommensgrenze  
+ / - 0
B – Bescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze  
bis 40,00 % 
Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze  
zwischen 40,01 % bis 60,00 %
Tauschbescheinigung Bewohnen einer geförderten Wohnung unabhängig  
vom Überschreiten der Einkommensgrenze. 
WBS – Wohnungsgrößen
Haushaltsgröße Zimmer Quadratmeter
1 Person 1 50
2 Personen 2 65
3 Personen 3 80
4 Personen 4 95
5 Personen 5 110
6 Personen 6 125

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
92  93
Wohnraumversorgung
Die Differenz zwischen den beantragten und 
den ausgestellten Bescheinigungen ist auf 
verschiedene Ursachen zurückzuführen.
Ganz wesentlich schlägt hier durch, dass 
Wohnungssuchende Anträge einreichen, 
leider jedoch die Unterlagen nicht vervollstän-
digen. Eine abschließende Bearbeitung ist 
damit nicht möglich. Seit März 2020 können 
Anträge auch online gestellt werden. Diese 
Möglichkeit wird von Antragsteller*innen ver -
stärkt genutzt. Vielfach werden erforderliche 
Nachweise jedoch nicht mitgesendet oder 
im Nachgang übermittelt. Alle Wohnungssu-
chenden werden darauf hingewiesen, dass 
eingereichte Anträge ohne weitere Unterla -
gen nicht weiter bearbeitet werden.
Hinzu kommt die Anzahl der Ablehnungen, 
zum einen aufgrund fehlender, aber unerläss-
Für Haushalte, die zur Erstellung oder für  
den Kauf von selbstgenutztem Wohneigen-
tum öffentliche Darlehen in Anspruch  
genommen haben, wird in Kooperation  
mit der NRW.Bank und der städtischen  
Kämmerei festgestellt, welche prozentuale 
Unter- beziehungsweise Überschreitung der 
maßgeb lichen Einkommensgrenze vorliegt. 
Diese Bescheinigung zur Zinssenkung ist Vor -
aussetzung zur Berechnung der Verzinsung  
von Darlehen der NRW.Bank oder der  
Kämmerei.
Anzahl der beantragten Bescheinigungen
Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen
Art der Bescheinigung 2019 2020 2021
Gruppe A – Bescheinigung 13.248 14.230 15.237
Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 144 95 139
II. Förderweg / B - Bescheinigung 423 455 509
Tauschbescheinigung 11 11 13
Zinssenkung 297 111 251
Art der Bescheinigung 2019 2020 2021
Gruppe A – Bescheinigung 11.289 9.623 10.467
Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 144 95 139
II. Förderweg / B - Bescheinigung 416 416 482
Tauschbescheinigung 10 11 14
Zinssenkung 287 111 211
licher Aufenthaltserlaubnisse für ein Jahr, die 
für alle im Haushalt aufgeführten Personen 
beigebracht werden müssen.
Gemäß § 18 Absatz 1 Gesetz zur Förderung 
und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) 
i.V.m. Nr. 8.1 Wohnraumnutzungsbestimmun-
gen (WNB NRW) muss bei Beantragung eines 
Wohnberechtigungsscheines eine mindes-
tens einjährige Aufenthaltserlaubnis vorgelegt 
oder durch Nachweis der Ausländerbehörde 
rechtlich zuverlässig versichert werden. Dies 
gilt für alle haushaltsangehörigen Personen.
Ist ein*e ausländische*r Wohnungsbewerber*in 
wohnberechtigt, jedoch der ausländerrechtli-
che Status einer*eines Haushaltsangehörigen 
unsicher, so ist der Haushalt insgesamt nicht 
wohnberechtigt. Es kann kein auf den/die 
Wohnungsinhaber*in allein oder die übrigen 
wohnberechtigten Haushaltsmitglieder lauten-
der WBS – unter Auslassung des nicht berech-
tigten Haushaltsmitgliedes – erteilt werden.
Liegen lediglich Reisepapiere oder eine Auf -
enthaltsgestattung ohne Anerkennungsbe-
scheid des Bundesamtes für Migration vor, 
kann hier kein WBS beantragt werden.
Zum anderen kommt es zu Ablehnungen we-
gen der Überschreitung der maßgeblichen Ein-
kommensgrenzen von mehr als 60 %, sodass 
keine der vorliegenden Bescheinigungen A, B 
oder II. Förderweg ausgestellt werden kann.
In den vergangenen Berichten „Wohnen in 
Köln“ wurden in den Darstellungen zum WBS 
jeweils Daten zu beantragten Bescheini-
gungen zugrunde gelegt. Ab diesem Bericht 
erfolgt auf der Basis einer verbesserten Da -
tengrundlage eine differenzierte Ausweisung 
nach beantragten und tatsächlich ausgestell-
ten Bescheinigungen. 
Dringlichkeitsränge  
Zum 01.01.2018 wurden die bis dahin 13 
Dringlichkeitsstufen, auf zwei reduziert. 
a) Allgemeiner WBS
b) Allgemeiner WBS mit dem Zusatz:
„Es besteht ein besonders dringender Bedarf; 
die Kriterien nach § 17 WFNG sind erfüllt. “ 
Diesen Zusatz erhalten die Haushalte, die in 
§ 17 Gesetz zur Förderung und Nutzung von 
Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen 
(WFNG NRW) in Verbindung mit 7.3 Wohn-
raumnutzungsbestimmungen (WNB) als vor -
rangig zu berücksichtigen genannt werden, 
dies sind: 
– Schwangere Frauen
–  Haushalte mit Kindern  
(auch Alleinerziehende)
–  Junge Ehepaare  
(insbesondere ohne eigene Wohnung)
–  Ältere Menschen 
–  Schwerbehinderte  
(Grad der Behinderung ab 50%)
–  Wohnungslose, auch Frauen, die  
vorübergehend in Frauenhäusern  
Unterkunft gefunden haben
–  Sonstige hilfebedürftige Personen, wie psy -
chisch Kranke und Menschen mit Behin-
derung, die aus stationären Einrichtungen 
entlassen werden sollen oder Wohnungssu-
chende, die in unzumutbaren Unterkunfts-
verhältnissen leben.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
94  95
Wohnraumversorgung
Nähere Informationen zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen  
enthalten die folgenden Schaubilder:
Damit wird den gesetzlichen Vorgaben Rech-
nung getragen. Zudem werden alle Personen-
gruppen, denen im WFNG eine besondere 
Dringlichkeit zugestanden wird, gleich behan-
delt. Weitergehende Überprüfungen und die 
Anforderung von Unterlagen zur Einordnung in 
darüber hinausgehende Rangstufen entfallen. 
Im Jahr 2020 wurden 8.671 Bescheinigungen 
und im Jahr 2021 9.212 Bescheinigungen, mit 
Zusatz eines besonders dringenden Bedarfs 
aus gestellt (2019: 8.508). Im Falle konkreter 
Wohnungsangebote wird eine Bezugsgeneh-
migung erteilt. Im Berichtsjahr 2020 waren es  
2.225, im Berichtsjahr 2021 2.624 (2019: 2.620).
Ausblick 
Der Bericht hat schon an anderer Stelle aus-
geführt, dass die Lage auf dem Kölner Woh-
nungsmarkt, gerade im Segment der preis-
werteren, öffentlich geförderten Wohnungen, 
sehr angespannt ist. Hinzu kommt die Woh-
nungsnachfrage durch Geflüchtete, Zuzugs-
willige aus anderen Städten und Gemeinden 
sowie dem Europäischen Ausland, die eine 
zusätzliche Herausforderung darstellt. 
Auch in den nächsten Jahren wird die Nach-
frage nach preiswerten geförderten Wohnun-
gen anhalten, da eine spürbare Entspannung 
am Wohnungsmarkt kurzfristig nicht zu er -
warten ist.
Neben der bereits bestehenden Möglich-
keit, den WBS online zu beantragen, sollen 
weitere Verbesserungen des Services für 
Bürger*innen mit der Einführung digitaler 
Dienstleistungen erreicht werden. Aktuell 
wird die Einführung eines Bezahlsystems vor -
bereitet, mit dem die Gebühren für den WBS 
künftig gemeinsam mit dem Einkauf in vielen 
Filialen des Einzelhandels in Köln bezahlt  
werden können. Mit der anstehenden Ein-
führung der E-Akte in der WBS-Bearbeitung 
werden weitere Verbesserungen des Services 
für Bürger*innen erwartet.
Zum 01.01.2022 erfolgt erneut eine Dynami-
sierung der Einkommensgrenzen.
Dadurch ändern sich die Einkommensgren-
zen wie folgt:
Erteilte WBS nach Haushaltsgröße
Erteilte WBS nach Einkommensart 2020 und 2021
Erteilte WBS für spezielle Personengruppen
Personenzahl im Haushalt 2019 2020 2021
1 6.129 5.390 5.724
2 2.424 1.995 2.233
3 1.379 1.149 1.313
4 1.042 890 980
5 570 465 557
6 und mehr 315 256 295
Gruppe 2020 2021
ALG II, Grundsicherung, Asylbewerberleistung 4.720 5.392
Arbeitnehmer*in 2.538 2.689
Beamt*in 35 41
Rentner*in 1.362 1.368
Selbstständige*r 95 93
Student*in 365 414
Beschäftigte*r im Minijob 55 78
Sonstige 975 1.027
Haushaltsgröße Einkommensgrenze  
in Euro
1 Person 20.420
2 Personen 24.600
3 Personen 30.260
4 Personen 35.920
5 Personen 41.580
6 Personen 47.240
7 Personen 52.900
Haushaltsgröße Einkommensgrenze  
in Euro
8 Personen 58.560
9 Personen 64.220
10 Personen 69.880
Jede weitere Person  
ein Zuschlag von 
 
5.660
Kinderzuschlag  
pro Kind
 
740
Gruppe 2019 2020 2021
Schwerbehinderte GdB 50-70 % 946 904 1.089
Schwerbehinderte GdB 80-100% 1.009 914 992
Personen über 60 Jahre 2.312 2.019 2.223
Junge Familien 579 489 523
Studierende / Auszubildende 380 365 414
Minderverdiener*innen – ab 20% unter der Einkommensgrenze 10.580 8.821 9.792
Normalverdiener*innen – 19,99 %   
+/- 0 unter der Einkommensgrenze
 
1.279
 
1.324
 
1.310
Transferleistungsempfänger*innen 5.855 4.720 5.392
Deutsche 7.380 6.610 7.235
Ausländer*innen 4.479 3.535 3.867
Geflüchtete 943 528 403

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
96  97
Wohnraumversorgung
Wohnungsberatung
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förde-
rung und Nutzung von Wohnraum (WFNG 
NRW) ist die Kommune angehalten, Woh-
nungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, 
bei der Beschaffung einer ihren wirtschaft -
lichen Verhältnissen entsprechenden Woh-
nung zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf 
Beschaffung einer Wohnung besteht nicht. 
Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbe-
stimmungen definieren hierzu, dass es sich 
nicht um eine Maklertätigkeit der zuständigen 
Stelle, sondern um eine Anleitung zur Eigen-
initiative bei der Beschaffung geeigneten 
Wohnraums handelt.
Auch in Anbetracht der schwierigen Situati-
on auf dem Wohnungsmarkt bietet das Amt 
für Wohnungswesen eine gesonderte Bera -
tung und Unterstützung für Menschen an, die 
aufgrund einer schweren Erkrankung, einer 
Behinderung oder aufgrund fortgeschritte-
nen Alters Probleme bei der Wohnungssuche 
haben.
Eine Belegungsvereinbarung der Stadt Köln, 
die 2021 erneut um weitere fünf Jahre verlän-
gert wurde, beinhaltet, dass Vermieter*innen 
öffentlich geförderter Wohnungen in Köln die 
Möglichkeit haben, sich ihre Mieter*innen 
aus dem Kreis der Haushalte mit WBS selbst 
auszusuchen. Dennoch verpflichten sie sich, 
die Stadtverwaltung bei der Versorgung von 
dringend wohnungssuchenden Bürger*innen 
zu unterstützen.
Die Unterstützung richtet sich in erster Linie 
an Kölner Bürger*innen, die sich in beson-
ders schwierigen Lebenssituationen befinden 
und dringend neuen Wohnraum benötigen. 
Voraussetzung ist zudem, dass eine WBS-
Berechtigung gegeben ist.
Benötigt ein als dringend wohnungssuchend 
eingestufter Haushalt Unterstützung, wird er 
von den Mitarbeiter*innen des WBS-Berei-
ches über Möglichkeiten der Wohnungssuche 
in Eigeninitiative auf dem lokalen Wohnungs-
markt beraten. Von Obdachlosigkeit bedroh-
te Menschen finden Hilfe bei der Fachstelle 
Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren.
In der Wohnungsberatung werden alle Neu- 
und Weitervermietungen im öffentlich geför -
derten Wohnungsbestand geprüft und die 
Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen 
erteilt. Vermieter*innen werden in Fragen der 
Erstbelegung von Neubauten und auch sonst 
bei der Suche nach geeigneten Mieter*innen 
auf Wunsch beraten und unterstützt.
Die Zahl der öffentlich geförderten Woh-
nungen betrug im Berichtsjahr 2020 38.381 
Wohneinheiten und im Berichtsjahr 2021 
37.425 Wohneinheiten. Im Jahr 2019 waren 
38.362 Wohneinheiten öffentlich gefördert.
Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen
Ein Ziel der Stadt Köln ist es, Bürger*innen 
mit besonderem Wohnraumbedarf entspre-
chend zu unterstützen. Viele sind auf die Nut -
zung von Rollstuhl oder Rollator angewiesen. 
Zu dem umfangreichen Serviceangebot der 
Stadt gehört daher seit Jahren ein spezielles 
Angebot des Amtes für Wohnungswesen für 
wohnberechtigte Haushalte, die eine rollstuhl-
gerechte oder zumindest barrierefrei zu-
gängliche Wohnung benötigen. Die Beratung 
und Wohnraumvermittlung für Menschen 
mit Behinderung ist in der „Zentralen Bera -
tungsstelle für behindertengerechtes Woh-
nen“ angesiedelt. Die Beratungsstelle ist seit 
September 1998 erfolgreich tätig und konnte 
bereits vielen Menschen mit Behinderung 
geeigneten Wohnraum anbieten.
Die ratsuchenden Menschen mit Behinderung 
werden dort zunächst darüber informiert, 
dass sie zur Vermittlung in eine geförderte 
barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung 
einen Wohnberechtigungsschein benötigen. 
Hierfür wird Hilfestellung bei der Antragstel-
lung angeboten. Die Beantragung kann direkt 
vor Ort erfolgen.
Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstel-
len für Menschen mit Behinderung in Köln, 
zu Vermieter*innen, Bauträger*innen und 
Investor*innen sowie der Informationsaus-
tausch mit diesen und deren Beratung zum 
behindertengerechten Wohnen sind Aufga -
ben der Beratungsstelle. 
Eine enge Kooperationspartnerin des Amtes 
für Wohnungswesen der Stadt Köln ist die 
„Beratungsstelle für Wohnungswechsel – 
wohn mobil“ bei der „PariSozial gGmbH Köln“ , 
durch deren Leistungen das Angebot der 
Stadt Köln ergänzt wird. Zugunsten dringend 
zu versorgender Wohnungssuchender be-
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Kalk

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
98  99
steht eine gute Vernetzung. Diese Beratungs-
stelle bietet unter anderem Unterstützung bei 
der Wohnungssuche, beim Umzugsmanage-
ment und bei Behördengängen an und stellt 
Verknüpfungen zu dem weiteren Leistungsan-
gebot von wohn mobil, der „Beratungsstelle 
für Wohnraumanpassungen“ her.
Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung, son-
dern auch deren Lage und der Stadtteil sind 
für die Menschen wichtig. Die barrierefreie 
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr 
und die Infrastruktur vor Ort sind für sie von 
großer Bedeutung. Viele der Wohnungssu-
chenden bevorzugen einen Verbleib in ihrem 
bisherigen Wohnumfeld mit dem vertrauten 
Dienstleistungsnetz (Arztpraxen, Pflegediens-
te und Einrichtungen). Auch familiäre oder 
nachbarschaftliche Hilfestellungen sind oft an 
das bisherige Wohnviertel gebunden.
Diese Anforderungen stellen für die Hilfe bei 
der Wohnungssuche Herausforderungen dar, 
die trotz großer Kreativität und intensivem 
Einsatz nicht immer mit einem passenden 
Wohnungsangebot abgeschlossen werden 
können. Trotz der schwierigen Ausgangslage 
konnten auch im Berichtsjahr 2020 56 Haus-
halte und im Jahr 2021 59 Haushalte mit einer 
rollstuhlgerechten Wohnung versorgt werden.
Wohnungsvermittlung für Senior*innen
Eine besondere Unterstützung bietet das Amt 
für Wohnungswesen bei der Wohnungssuche 
für Menschen ab 60 Jahren an, die im Besitz 
eines Wohnberechtigungsscheines sind. In 
Zusammenarbeit mit wohn mobil besteht das 
Ziel, ältere Menschen hierbei zu beraten, ge-
eigneten geförderten Wohnraum anzubieten 
und Kontakt zu den Kölner Wohnungsanbie-
tenden herzustellen.
Der Bestand an öffentlich geförderten 
Senior*innenwohnungen war im Berichtsjahr 
2020 4.375 Wohneinheiten und im Jahr 2021 
4.502 Wohneinheiten (2019: 4.458 Wohnein-
heiten) groß.
Eine spezielle Förderung solcher Wohnun-
gen gibt es jedoch seit 2007 nicht mehr, weil 
mittlerweile alle Neubauwohnungen im geför -
derten Bereich verpflichtend barrierefrei und 
viele Wohnhäuser zudem auch mit Aufzug 
gebaut werden. Dadurch sind sie für Wohnbe-
rechtigte aller Altersgruppen geeignet.
Aufgrund der hohen Gesamtnachfrage wird 
es herausfordernd sein, auch der wachsen-
den älteren Generation beratend zur Seite zu 
stehen und sie altersgerecht mit Wohnraum 
zu versorgen.
Wohnberechtigungsscheine für rollstuhlgerechte Wohnungen 
2019 2020 2021
Wohnungssuchende Haushalte  
für rollstuhlgerechten Wohnraum 286 229 237
Anzahl der Umzüge in rollstuhlgerechten Wohnraum 90 56 59
Besondere Wohnformen
Die Nachfrage nach besonderen Wohn-
formen, Mehrgenerationenwohnen sowie 
gemeinschaftlichem Wohnen ist in Köln 
unverändert hoch. Bei unterschiedlichen 
Gemeinschaften, aber auch Investor*innen, 
bestehen viele interessante und konkrete  
Planungen zu dieser Art des Wohnens.
Die Stadt Köln hat bereits 2019 auf diese 
Nachfrage reagiert. So konnten Anfang 2020 
zwei neue Stellen beim Amt für Wohnungs-
wesen mit dem Ziel eingerichtet werden, 
innovative Ansätze für neue Wohnkonzepte in 
Köln zu identifizieren und hieraus eine führen-
de Idee urbanen und nachhaltigen Lebens in 
Köln zu gestalten. Hierbei spielen eine nach-
haltige Nutzung, die Vielfalt in den Quartieren 
und insbesondere der Mensch in allen Le-
benslagen eine große Rolle. Dabei sollen vor -
rangig Menschen mit erschwertem Zugang 
zu Wohnraum unterstützt werden.  Auf dieser 
Grundlage entstanden verschiedene Ansätze 
und Visionen, wie zum Beispiel:
„An einem großen Tisch im Garten sitzen 
Menschen jeden Alters, unterschiedlicher 
Nationalität und Herkunft sowie Menschen 
mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit und 
essen gemeinsam, reden und lachen. Gleich 
daneben arbeiten die Nachbar*innen von jung 
bis alt gemeinsam im Gemüsegarten oder in 
der Gemeinschaftswerkstatt. Die Möglich-
keiten und Chancen des Homeoffice können 
durch eine intelligente Planung der Räume 
wie selbstverständlich genutzt werden. Die 
Älteren „werden gebraucht“ und fühlen sich 
lebendig. Jugendliche spielen hinter dem 
Haus auf der Wiese und die Kleineren fahren 
unbeschwert mit ihren Fahrrädern durch die 
autofreien Bereiche. Die Häuser sind ökolo-
gisch nachhaltig erbaut. Überhaupt ist Nach-
haltigkeit in allen Bereichen ein wichtiges 
Thema. Wohnen und Arbeiten unter einem 
Dach sind liebgewonnene Vorteile. Auch die 
Veedelsnachbar*innen sind gern gesehene 
Gäste und können Gemeinschaftseinrich-
tungen wie z.B. die Turnhalle nutzen. Vielfalt, 
Miteinander und gegenseitige Unterstützung 
werden großgeschrieben… “
Der zuständige Bereich „Besondere Wohnfor-
men“ hat hierfür in den Jahren 2020 und 2021 
in vielen Dialogen mit Menschen gesprochen 
und dabei von den Sorgen und Nöten im Zu-
sammenhang mit dem „Gut“ Wohnen und auch 
von den Wünschen nach einer anderen Art 
des Wohnens bzw. einer Alternative zum eher 
anonymen Wohnen erfahren. Zahlreiche un-
terschiedlich ausgerichtete Wohnprojekte und 
Wohnkonzepte in Köln, aber auch im Umland 
und bundesweit, konnten kennengelernt wer-
den. Besonders hervorzuheben ist eine Exkur-
sion mit dem Netzwerk für gemeinschaftliches 
Bauen und Wohnen im Haus der Architektur 
Köln (hdak) nach Tübingen, wo sehr vielfältige, 
besondere und innovative Wohnkonzepte um-
gesetzt wurden, die durchaus auch als Vorbild 
für Köln fungieren können. Gerade auch das 
Thema Wohnraum für Menschen mit Unterstüt-
zungsbedarf wurde dort beispielhaft umgesetzt 
und ist bereits fester Bestandteil der Wohnkon-
zepte. Bei verschiedenen Seminaren und Ver-
anstaltungen wurde ein fundiertes Wissen zum 
Thema besondere Wohnformen erarbeitet so-

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
100  101
Besondere Wohnformen
wie ein weitreichendes Netzwerk, auch außer-
halb der Stadtgrenzen Kölns, gebildet. In 2021 
wurde diese Grundlagenarbeit intensiv weiter-
geführt. Aus den einzelnen Ansätzen und Visio-
nen wurde ein Konzeptentwurf für ein urbanes 
und nachhaltiges Wohnen in Köln erstellt, das 
in 2022 im Hinblick auf innovative Wohnkon-
zepte, insbesondere für Menschen mit Unter-
stützungsbedarf, weiterentwickelt werden soll. 
Das erste Halbjahr 2021 war geprägt durch ein 
gemeinsames Verwaltungsmanagementpro-
jekt der Hochschule für Polizei und öffentliche 
Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSAPV NRW) 
und dem Bereich „Besondere Wohnformen“ . 
Studierende des Masterstudiengangs Master 
of Public Management haben sich ausführlich 
mit dem Thema „Innovative Wohnformen – Zu-
kunftsorientiertes, urbanes und nachhaltiges 
Wohnen in der Stadt Köln“ beschäftigt und 
einen umfangreichen und detaillierten Projekt-
bericht zu diesem Thema erarbeitet.
„Wohnen für Hilfe –  
Wohnpartnerschaften in Köln“
Das Projekt Wohnen für Hilfe – Wohnpart -
nerschaften in Köln wurde 2005 unter Betei-
ligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. 
Es handelt sich um ein Gemeinschaftspro-
jekt mit der Universität zu Köln. 2009 hat die 
Stadt Köln die Finanzierung des bis dahin aus 
Landesmitteln geförderten Projektes über -
nommen. Der Grundgedanke von Wohnen 
für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssu-
chenden Studierenden in eine Wohnpartner -
schaft mit Kölner Bürger*innen, die in einer 
großen Wohnung oder in einem großen Haus 
wohnen und Unterstützung im Alltag benöti-
gen. Anstelle von Mietzahlungen unterstützen 
die Studierenden ihre Wohnpartner*innen 
im Alltag, zum Beispiel durch Einkäufe, Hilfe 
im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder 
bei der Gartenarbeit. Ebenso leisten sie ih-
nen Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die 
Studierenden etwa so viel Hilfe in Stunden im 
Monat leisten, wie sie Quadratmeter bewoh-
nen. Pflegeleistungen sind als Ausgleich für 
das Wohnen ohne Miete ausgeschlossen.
Wohnen für Hilfe basiert auf wissenschaftli-
chen Erkenntnissen über die gesellschaftliche 
Entwicklung. Ziel ist, individuelle Wohnformen 
angepasst an unterschiedliche Bedürfnisse 
und Altersgruppen zu gestalten und gleich-
zeitig die Kooperation der Generationen zu 
fördern. Ein positiver Nebeneffekt einer jeden 
Wohnpartnerschaft ist, dass die Studierenden 
für die Dauer der Wohnpartnerschaft keinen 
anderen Wohnraum in dem ohnehin ange-
spannten Segment der preiswerten Wohnun-
gen in Köln benötigen. 
Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse daran, 
dass sich die Studierenden in der Stadt wohl 
fühlen und sie ihre persönliche und berufliche 
Zukunft auch nach Abschluss ihres Studiums  
in Köln suchen. 2009 wurde eine Ausweitung 
des Projektes vorgenommen.
Seither können nicht nur Senior*innen, son-
dern auch Alleinerziehende sowie Familien 
und Menschen mit Behinderung Studieren-
den Wohnraum im Rahmen einer Wohnpart -
nerschaft anbieten. Nach wie vor stellt aber 
die Gruppe der Senior*innen die Mehrzahl 
der Wohnraumanbietenden dar. Dies lässt 
sich damit begründen, dass diese Alters-
gruppe nicht nur Unterstützung im Alltag 
sucht, sondern auch soziale Kontakte, die 
sich zum Beispiel durch den Verlust ihrer 
Lebenspartner*innen reduziert haben. Die 
Sorge vor dem Verlust ihrer Selbständigkeit 
und Eigenverantwortlichkeit ist zudem Grund 
für die Aufgeschlossenheit älterer Menschen 
für diese alternative Wohnform. Aber auch 
die gute Kooperation mit der Seniorenvertre-
tung der Stadt Köln und den Seniorennetz -
werken trägt dazu bei, dass weiterhin mehr 
als die Hälfte der Wohnraumanbieter*innen 
Senior*innen sind. Neben 42 Senior*innen 
wurden im Jahr 2020 u.a. auch wieder Fami-
lien und Menschen mit Behinderung für das 
Projekt registriert.
Insgesamt wurden 88 Studierende im Jahr 
2020 in die Kontaktdatenbank aufgenommen 
und 71 interessierte Wohnraumanbieter*innen 
registriert. Die Corona-Pandemie hat dazu 
geführt, dass weniger Studierende aufgrund 
von Online-Vorlesungen neuen Wohnraum in 
Köln gesucht haben. Dennoch haben es die 
Koordinator*innen des Projektes mit über 100 
Vermittlungsversuchen geschafft, dass 38 
Wohnpartnerschaften zustande gekommen 
sind. Im Jahr 2021 waren es 96 Studierende, 
die in die Kontaktdatenbank aufgenommen 
werden konnten und 88 Wohnraumanbieten-
de, die registriert wurden. Dabei ist festzu-
stellen, dass ein Viertel der neu registrierten 
Wohnraumanbietenden der Altersgruppe 
der 20 bis 59 Jährigen zuzuordnen ist und 
Wohnen für Hilfe somit nicht mehr nur als 
Wohnform für Senior*innen interessant ist. Es 
konnten insgesamt 121 Vermittlungen initi-
iert werden, die zu 47 Wohnpartnerschaften 
geführt haben. 
Wohnen für Hilfe gibt es in über 34 deutschen 
Städten und Landkreisen
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in 
Köln – ist deutschlandweit die einzige Koope-
ration zwischen einer Stadt und einer Univer -
sität in diesem Segment und wird mit großem 
Interesse beobachtet. Das Kölner Projekt hat 
hier weiterhin eine Vorreiterrolle. Anders als in 
anderen deutschen Städten findet die indi-
viduelle Kontaktvermittlung und Begleitung 
der Wohnpartnerschaften durch erfahrene 
Diplomheilpädagog*innen statt, ein wichtiger 
Grund für den Erfolg des Projektes. 
Wohnen für Hilfe existiert aber nicht nur in 
Deutschland, sondern wird auch in vielen 
Ländern weltweit durchgeführt (u.a. USA, 
Neuseeland und Großbritannien). 
Ausgezeichnet wurde das Kölner Projekt und 
auch Wohnen für Hilfe Deutschland bereits 
mehrfach mit Preisen und Ehrungen, zuletzt 
mit dem Demografie Excellenz Award in der 
Kategorie „fremd & heimisch“ . 
Seit der Gründung im Jahr 2009 wurden in 
Köln bereits 846 Wohnpartnerschaften ge-
schlossen. Diese Art des Zusammenwohnens 
hat sich in Köln längst etabliert.  
Wie „Gemeinsam Woh-
nen – den Alltag erleich-
tern“ funktionieren kann, 
zeigt ein kurzer Film-
beitrag, zu finden auf der 
Homepage der Univer-
sität zu Köln unter www.
hf.uni-koeln.de/39937.
Weitergehende Informa -
tionen zu Wohnen für 
Hilfe sind im Internet auf 
der Seite der Humanwis-
senschaftlichen Fakultät 
der Universität zu Köln 
unter www.hf.uni-koeln.
de/33042 zu finden.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
102  103
Besondere Wohnformen
Da Wohnen für Hilfe ein wichtiger Bestandteil 
bei der Wohnraumversorgung von Studieren-
den ist, fördert die Stadt Köln das Projekt  
mit einer Zuwendung für Personal- und Sach-
kosten.
Beratungsstelle für Wohnungswechsel  
bei wohn mobil
Aufgabe der Beratungsstelle für Woh-
nungswechsel bei wohn mobil ist es, Kölner 
Bürger*innen ab dem 60. Lebensjahr und/
oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung 
dabei zu unterstützen, eine ihren Bedürf -
nissen entsprechende Wohnung zu finden, 
sofern das Alter und/oder eine körperliche 
Einschränkung den Verbleib in der aktuel-
len Wohnung nicht zulässt. Dies umschließt 
ebenso Familien mit einem oder mehreren 
behinderten Kindern. 
Die Ratsuchenden erhalten sowohl tele-
fonisch, bei Hausbesuchen sowie im Büro 
Unterstützung durch umfangreiche Informa -
tionen und persönliche Beratung zum Thema 
Wohnungssuche und Umzug in eine barriere-
freie oder behindertenfreundliche Wohnung. 
Das umfassende Unterstützungsmanagement 
beinhaltet neben diverser Antragstellungen 
zur Finanzierung eines Umzugs auch die 
Begleitung zu den Wohnungsbesichtigungen 
und zu den Behörden, wenn die Betreffenden 
aufgrund ihrer gesundheitlichen oder privaten 
Situation nicht in der Lage sind, diese not -
wendigen Wege alleine zu bewältigen.
Die Beratung durch wohn mobil ist für alle 
Kölner Bürger*innen kostenfrei und unabhän-
gig. In Kooperation mit der Wohnungswirt -
schaft und dem Amt für Wohnungswesen der 
Stadt Köln, welches die Arbeit mit einer Zu-
wendung zur Finanzierung von erstmals drei 
anstatt zwei Berater*innen-Stellen ab Januar 
2020 unterstützt, gelang es im Jahr 2020 
insgesamt 85 Ratsuchenden, im Jahr 2021 
102 Ratsuchenden, zu neuem Wohnraum zu 
verhelfen und/oder den Umzug zu organi-
sieren. Darüber hinaus wurden in den Jahren 
2020 und 2021 pro Jahr über 700 telefoni-
sche, umfassende Erstberatungen sowie über 
500 Umzugsberatungen bearbeitet. Die Zahl 
der Anfragen durch Ratsuchende hat im Ver -
gleich zum Jahr 2019  zugenommen, obwohl 
die Bedingungen durch die Corona-Pandemie 
erschwert wurden. Neben der Hauptzielgrup-
pe, den über Sechzigjährigen, fragen weiter -
hin vermehrt Familien mit mehreren Kindern, 
in Wohnungsnot geratene Personen und 
Menschen mit Migrationshintergrund an. Der 
erhöhte organisatorische und administrati-
ve Aufwand konnte durch die Unterstützung 
durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt 
Köln mit der Schaffung der zusätzlichen Stelle 
ab dem Jahr 2020 für den Bereich Woh-
nungswechsel geleistet werden. 
Im Jahr 2020 wurde ein Neubauprojekt in 
Köln Höhenhaus, Von-Ketteler-Straße 24, 
fertiggestellt. Dieses Neubauprojekt verfügt 
unter anderem über barrierefreien Wohnraum, 
so dass mit Unterstützung von wohn mobil 
und der guten Zusammenarbeit mit der Stadt 
Köln dort beratende Wohnungssuchende ein 
neues Zuhause finden konnten.
Die verschiedenen Formen der Öffentlich-
keitsarbeit von wohn mobil leben vorwiegend 
von der Teilnahme an vielfältigen Veranstal-
tungen, in deren Rahmen mit Vorträgen und 
Informationsständen zu den Möglichkeiten der 
Wohnraumanpassung bei körperlicher Beein-
trächtigung und/oder Demenz, zur Sturzpro-
phylaxe und zu Hilfen bei einem erforderlichen 
Wohnungswechsel interessierte Bürger*innen 
und pflegende Angehörige erreicht werden 
sollen, sowie auch Senior*innengruppen, 
Mitarbeiter*innen verschiedenster Einrichtun-
gen im Bereich der sozialen Arbeit sowie im 
medizinischen und pflegerischen Bereich, aber 
auch Vermieter*innen und Vertreter*innen der 
Wohnungswirtschaft. Diese Veranstaltungen 
mussten aufgrund der Corona-Pandemie leider 
abgesagt oder verschoben werden. Vereinzelt 
konnten jedoch über Telefonaktionen oder Ver-
teilung von Taschen, gefüllt mit Infomaterial, 
weitere Interessierte erreicht werden.
 
Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA)
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbstän-
diger Wohn- und Hausgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selb-
ständiger Wohn- und Hausgemeinschaften 
mit Älteren hat sich zur Aufgabe gesetzt, im 
Rahmen der Altersfürsorge die Bildung von 
Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren 
und jüngeren Menschen zu fördern und diese 
zu begleiten. Organisiert ist diese Arbeitsge-
meinschaft im Verein „Neues Wohnen im Alter 
e.V. “ mit Sitz in Köln.
In beiden Jahren 2020 und 2021 wurden  
jeweils über 120 Menschen individuell, per -
sönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch  
per Video-Konferenz beraten und beglei-
tet. Anfang des Jahres 2020 konnte noch in 
Präsenz die Auftaktveranstaltung für Wohn-
projekt-Interessierte stattfinden, danach 
erreichte der Verein bis Ende 2021, aufgrund 
der Corona-Pandemie im digitalen Bereich, 
über Netzwerktreffen, Teilnahme an Fachver-
anstaltung, Fachinterviews, Vorträge, Runder 
Tisch etc., nach eigenen Angaben über 1000 
weitere Personen. 
Der Runde Tisch trifft sich etwa alle 2 Monate. 
Inzwischen wurde eine eigene E-Mail Adresse 
zur Kontaktaufnahme dafür eingerichtet:  
runder-tisch@nwia-ev.de. 
Dort treffen sich Aktive aus bestehenden Pro-
jekten mit Menschen aus planenden Gruppen 
zum Erfahrungs- und Wissensaustausch. Der 
Runde Tisch hat sich mit einem „Statement-
Video“ am Kölner Wohnprojektetag Ende Juni 
2021 beteiligt. 
Weitergehende Informatio-
nen zu wohn mobil sind im 
Internet auf der Seite der 
PariSozial – gemeinnützige 
Gesellschaft für paritätische 
Sozialdienste mbH in Köln, 
www.parisozial-koeln.de  
unter der Navigation „wohn 
mobil“ zu finden.
Dieses ist in der  
Wohnbörse der  
Vereins-Website  
abrufbar: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
www.nwia.de/
wohnprojekteb%C3%B6rse  
ebenso auf dem  
YouTube  
über den Kanal  
des hdak: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
www.youtube.com/
watch?v=VTzNHBGqa6c

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
104  105
Besondere Wohnformen
Im Jahr 2021 war eine erhöhte Frequenz von 
Anfragen auch jeweils rund um die Publi-
kationen, an denen NWiA beteiligt war, be-
ziehungsweise in denen der Verein genannt 
wurde, zu verzeichnen. Hier gab es in den 
Wochen nach dem Erscheinen der jeweiligen 
Publikation bis zu 20 Anfragen die Woche.
Neue Besonderheiten im Beratungsgesche-
hen 2021 waren beispielhaft. So wurde eine 
Beratung durchgeführt, in der es um eine 
Immobilie in der Kölner Innenstadt ging, die 
in eine Stiftung überführt und auf Dauer an 
günstigen bzw. gemeinschaftlichen Wohn-
raum gebunden werden sollte. Auch in einem 
solchen Fall konnte durch die gute Zusam-
menarbeit mit dem Bereich Besondere Wohn-
formen weitere Unterstützung angeboten 
werden und u.a. Kontakt zur Stiftungsverwal-
tung der Stadt Köln hergestellt werden.
Weiterhin fand eine Beratung statt, bei der es 
um ein bisher für die Betreuung von Pflege-
kindern genutztes Eigenheim ging, welches 
nun eventuell für eine Älteren-WG zur Verfü-
gung gestellt werden könnte. 
Aber auch mehrere Interessierte aus Einzel-
beratungen wurden zu einer möglichen Pro-
jektgruppe für eine „WG50plus“ zusammen-
geführt. Die Anzahl der Einzelpersonen ab 
Mitte 50, die über Alternativen zur ihrer ak -
tuellen Wohnform nachdenken, nimmt in der 
Beratung stetig zu. Daher hat NWiA mit der 
GAG im Sommer 2021 erste Sondierungs-
gespräche geführt. Es besteht Interesse an 
einem Neubau-Vorhaben mit Grundriss einer 
Pflegewohnung mit 8 bis10 Apartments, um 
eine solche Älteren-WG zu realisieren.
Ein zusätzliches Projekt des Vereins ist „Digi-
Wohn – Ein interaktives Wohnprojekte-Portal 
für Köln“ . Dieses Vorhaben wird von der Stif-
tung Wohlfahrtspflege NRW gefördert und 
ist auch für die Stadt Köln relevant, da mit 
diesem Projekt Mitte 2022 ein Portal für in-
novative, gemeinschaftliche und nachhaltige 
Wohnformen in der Region Köln an den Start 
gehen wird. Der Bereich Besondere Wohnfor -
men wurde von Anfang an in diesem Projekt 
involviert und ist an der Entwicklung dieses 
Portals beratend beteiligt.
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln 
fördert den Verein Neues Wohnen im Alter mit 
einer Zuwendung zur Finanzierung von einer 
Berater*innen-Stelle in Teilzeit.
Weitergehende Informationen zur Arbeit des 
Vereins „Neues Wohnen im Alter e.V. “ sind im 
Internet unter www.nwia.de zu finden. 
Im März 2020 startete NWiA e.V. eine Um-
frage unter Kölner Wohnprojekten, wie diese 
mit der Corona-Situation umgehen, die auch 
durch das Forum Gemeinschaftliches Woh-
nen e.V. republikweit gestreut wurde. Diese 
ergab, dass sich gerade ältere Menschen in 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten durch-
weg sicherer und weniger einsam fühlen als 
allein wohnende Bekannte.
Der Verein engagiert sich gemeinsam mit 
über 20 weiteren erstunterzeichnenden Orga -
nisationen in dem im Januar 2020 gegrün-
deten Mehr-als-Wohnen-Bündnis. Dieses will 
dazu beitragen, den Kölner Immobilienmarkt 
wieder stärker am Gemeinwohl der Stadtge-
sellschaft auszurichten.
Im September 2020 feierte der Verein 
35-jähriges Vereinsjubiläum. Knapp 20 
Netzwerkpartner*innen schickten anhand  
von vorher an sie gerichteten Fragen Gruß-
botschaften. 
Das Amt für Wohnungswesen beteiligte sich 
sehr gerne an dieser Geburtstags-Aktion und 
beantwortete die gestellten Fragen wie folgt:
Was verbindet Sie mit NWiA e.V.?
… das gemeinsame Ziel, den Menschen aller 
Generationen mit und ohne Hilfebedarf in 
Köln ein eigenständiges und selbstbestimm-
tes Leben in der eigenen Wohnung und im 
vertrauten Veedel zu ermöglichen. Ich bin 
sehr froh darüber, dass wir dieses Ziel seit 
2019 auch finanziell unterstützen und so-
mit die wertvolle Arbeit des Vereins für alle 
Kölner*innen sichern konnten.
Was wäre anders, wenn es NWiA nicht gäbe?
NWiA e.V. leistet seit 35 Jahren sehr erfolg-
reiche Pionierarbeit für ein gemeinschaft -
liches und selbstbestimmtes Leben in Köln. 
Die hohe fachliche Kompetenz, das intensive 
ehrenamtliche und selbstorganisierte  
Engagement sowie das umfangreiche Bera -
tungs- und Unterstützungsangebot des  
Vereins hat maßgeblich dazu beigetragen, 
dass wir heute in Köln eine breite Landschaft 
an neuen Wohnformen haben. Gleichzeitig 
trägt NWiA durch seine Arbeit dazu bei,  
dass die Bereitschaft der Menschen sich im 
Veedel zu engagieren sowie Verantwortung 
für sich selbst und andere zu übernehmen, 
stark gestiegen ist. Eine tolle Leistung aller 
Vereinsmitglieder, für die ich mich ganz be-
sonders bedanke.
Was wünschen Sie NWiA für  
die nächsten 35 Jahre?
Die besondere Stärke des Vereins ist es, den 
vielen Ratsuchenden, die neue Wege beim 
Wohnen beschreiten wollen, mit fundierter 
Sachkenntnis zur Seite zu stehen, Mut zu 
geben und bei der Umsetzung auch aktiv zu 
unterstützen. Diese wichtige Rolle weiterhin 
so gut übernehmen zu können und in Köln 
Angebote zu entwickeln, die sehr nah an den 
Bedürfnissen der Menschen sind, das ist mein 
Wunsch für die nächsten 35 Jahre. Und ich 
bin sehr zuversichtlich, dass wir dies gemein-
sam schaffen.
Mit einem Hauptreferenten, 
Daniel Fuhrhop, wurde ein 
ausführliches Video-Interview 
geführt (abrufbar auf der  
Internetseite www.nwia.de 
unter der Navigation  
Verein-35 Jahre NWIA). 
Anlässlich des Kölner  
Wohnprojekte-Tages am  
26. Juni 2021 führte NWiA 
mit dem Leiter des Amtes  
für Wohnungswesen der 
Stadt Köln, Herrn Josef  
Ludwig, ein interessantes  
Interview, welches auf der 
Seite von „Neues Wohnen  
im Alter“ www.nwia.de/
fachgespr%C3%A4che/  
aufgerufen werden kann.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
106  107
Mehrgenerationenwohnen/Gemeinschaftliches Wohnen
haben die Initiator*innen den Verein Ledo ins 
Leben gerufen. Der Name setzt sich aus den 
Anfangsbuchstaben der Selbsthilfegruppen 
Lebensbogen und doMS zusammen. Ziel von 
Ledo war die Einrichtung eines Mehrgenerati-
onenprojekts für Jung und Alt, für Menschen 
mit und ohne Behinderung: Barrierefrei vom 
Keller bis in die Köpfe war und ist das Motto 
geblieben. Gemeinsam mit der GAG wurde 
das Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf dem 
früheren Siemens-Gelände in Köln-Niehl reali-
siert. Fast 90 Menschen zwischen wenigen 
Wochen und fast 80 Jahren leben in den 64 
preisgebundenen Wohnungen. Einmal im Mo-
nat finden die Haustreffen in dem 75 Quadrat -
meter großen Gruppenraum im Erdgeschoss 
statt. Hier wird über aktuelle Themen infor -
miert, gemeinschaftliche Vorhaben werden 
besprochen und Aktivitäten organisiert. Wei-
terhin gibt es einen zweiten Gemeinschafts-
raum, welcher auch als Gästewohnung ge-
nutzt wird. Mittlerweile setzt Ledo auch starke 
Impulse für das ganze Quartier in Köln-Niehl. 
Der Verein setzt sich für barrierefreie Mobili-
tät ein, arbeitet mit der benachbarten Kinder -
tagesstätte zusammen und engagiert sich im 
Garten Club der GAG. www.ledo-wohnen.de
Nach dem Start mit Ledo im Jahr 2009 hat 
die GAG mittlerweile sechs weitere gemein-
schaftliche Wohnprojekte mit unterschied-
lichen Bewohner*innenvereinen erfolgreich 
umgesetzt, davon fünf gefördert von der 
Stadt Köln im Rahmen der Pilotprojekte. 
Das neueste Projekt befindet sich in Köln-
Kalk und wurde 2021 durch die Mieter*innen 
des Vereins futur 3 bezogen. In Kalk, einem 
lebendigen Stadtteil mit vielen Möglichkeiten, 
errichtet die GAG auf einem früher indus-
triell genutzten Areal ein vielfältiges neues 
Wohnquartier. Auch ein altersgemischtes 
Wohn- und Kulturprojekt findet hier ein neu-
es Zuhause unweit der Kalker Hauptstraße. 
Gemeinsam mit dem Bewohner*innenverein 
futur 3 wurden die Planungen vorangetrieben. 
Zusätzlich zu den insgesamt 24 Wohnungen 
gibt es einen großzügigen Gemeinschaftsbe-
reich. Das Haus ist nun ein Begegnungsort – 
auch für Menschen von außerhalb, insbeson-
dere aus dem Stadtteil. Das Zusammenleben 
soll durch Kommunikation und Austausch, 
gegenseitige Hilfe, gemeinsame Mahlzeiten 
und Veranstaltungen gefördert werden. In ei-
ner selbstorganisierten Gemeinschaftsküche 
wird z.B. regelmäßig für viele gekocht.  
www.futur3.koeln
Darüber hinaus wird es in Bickendorf ein 
weiteres Projekt mit dem Verein WohnBunt 
geben, welches in 2023 an den Start gehen 
wird. Weitere gemeinschaftliche Wohnprojek -
te werden seitens der GAG in Zukunft ange-
strebt.
Ambulante Wohngruppen für verschiedene 
Zielgruppen
Eine sich wachsender Beliebtheit erfreuende 
Alternative zu den herkömmlichen Pflegeein-
richtungen ist die ambulante Wohngemein-
schaft. Diese gemeinschaftliche Wohnform 
bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rah-
men mit maximal zehn Wohneinheiten inner -
halb einer großen Wohnung mit integrierten 
Gemeinschaftsflächen.
Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, 
ist eine 24-Stunden-Betreuung gewährleis-
tet und pflegebedürftige Menschen bzw. ihre 
Angehörigen haben in der Wahl des Pflege-
Mehrgenerationenwohnen /  
Gemeinschaftliches Wohnen
Das Kölner Fördermodell  
Mehrgenerationenwohnen
Die Stadt Köln hat auf der Grundlage eines 
Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2005 ein 
Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohn-
projekte entwickelt und umgesetzt. Damit 
wurde ein Fokus auf die Ausweitung innova -
tiver Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem 
Ziel, den sich durch demografischen Wandel 
verändernden Anforderungen an das Wohnen 
auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig 
sollte das Modell als Anreiz für Wohnungs-
baugesellschaften und private Investoren 
dienen, in Köln weitere geförderte oder frei-
finanzierte generationenverbindende oder 
gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen.
Langfristiges Ziel ist die Umsetzung solcher 
Wohnprojekte in allen Kölner Stadtteilen. 
Mittelfristig ist der Bau von mindestens einem 
Projekt je Stadtbezirk geplant. Das damals zur 
Verfügung gestellte Budget von 850.000 Euro 
wurde für fünf Pilotprojekte aufgebraucht. Die 
Mehrgenerationen-Wohnprojekte befinden 
sich in den Kölner Stadtteilen Niehl, Nippes, 
Ehrenfeld, Poll und Höhenberg. 50.000 Euro 
flossen in den Aufbau und die Begleitung der 
Projektgruppen durch eine professionelle 
Gruppenmoderation. Zusätzlich wurde jeweils 
ein Gemeinschaftsraum auf 20 Jahre vorfi-
nanziert und ein Investitionskostenzuschuss 
für jede Wohneinheit gewährt. Investor war 
die GAG Immobilien AG (GAG), die in enger 
Zusammenarbeit mit den Projektgruppen die 
Wohnprojekte realisiert hat. Es hat sich ge-
zeigt, dass die Umsetzung solcher Projekte 
ganz wesentlich davon abhängig ist, dass ge-
eignete Investor*innen zur Verfügung stehen. 
Sehr wichtig ist zudem die Unterstützung mit 
Fördermitteln beziehungsweise die Bereit -
stellung geeigneter Grundstücke.
Gemeinschaftliches, aktives Leben eines 
Mehrgenerationenhauses findet im von der 
GAG errichteten Waldbadviertel in Köln-Ost-
heim statt. Träger ist der gemeinnützige Verein 
Lebensräume in Balance. Die Bewohner bezo-
gen das Haus 2017 und lassen die Menschen 
der Umgebung an ihren Aktivitäten teilhaben. 
Sie engagieren sich ihrerseits bei den Initiati-
ven im Stadtteil, denn das Miteinander hebt die 
Lebensqualität. Der multifunktionale Gemein-
schaftsraum mit Gästezimmer und der großzü-
gige Garten mit Pavillon bieten viele Möglich-
keiten. Der Verein übt sich im wertschätzenden 
Umgang miteinander, dieser soll in Konfliktsi-
tuationen die Gemeinschaft zusammenhalten. 
Das Projekt besteht aus 34 Wohnungen, die 
freifinanziert oder preisgebunden sind in den 
Einkommensgruppen A und B.
Die Bewohner*innen sind offen für unter -
schiedliche Lebensformen und für Menschen 
mit Behinderung. www.lebensraeume-in-
balance.de
Gemeinsam und eigenverantwortlich wohnen: 
Das funktioniert beispielsweise im nunmehr 
12. Jahr beim Pilotprojekt Ledo in Köln-Niehl. 
Das Projekt zählte zu den ersten Projekten in 
Köln und die meisten Mieter*innen der ers-
ten Stunde wohnen immer noch dort. 2003

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
108  109
dienstes Entscheidungsfreiheit. So bleibt 
trotz körperlicher und psychischer Einschrän-
kungen dem Einzelnen ein hohes Maß an 
Lebensqualität und Individualität erhalten. In 
den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der 
geförderten ambulanten Wohngemeinschaf -
ten in Köln für unterschiedliche Zielgruppen 
deutlich vergrößert. 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften  
für Menschen mit Demenz
Die Betreuung ist speziell auf die Bedürf -
nisse der zu betreuenden Menschen zuge-
schnitten. Da sie aktiv in die Gestaltung ihres 
Alltags einbezogen werden, können sie ihre 
persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten 
stabilisieren und länger erhalten. Die Wohn-
gruppen für jeweils acht Personen haben eine 
Größe von rund 360 m² . Die Zimmer haben 
eine Größe von 14 bis 33 m² . In jeder Wohn-
gemeinschaft haben alle Mitbewohner*innen 
ein eigenes Zimmer, das sie sich individuell 
einrichten können. Die meisten Zimmer ha -
ben ein eigenes Bad und einen Telefon- und 
Fernsehanschluss. Die Gemeinschaftsräume 
werden auch gemeinschaftlich eingerichtet. 
Die Küche wird meist von den Vermietenden 
vorgehalten. Die Gärten werden als Sinnes-
gärten angelegt und gefördert. 
Solche Wohngruppen gibt es unter anderem 
in den Kölner Stadtteilen Vingst, Bickendorf, 
Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, 
Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Hum-
boldt-Gremberg plant die GAG Immobilien 
AG derzeit eine entsprechende Wohngruppe 
mit zehn Personen.
Ambulante Wohngruppen für Menschen mit 
psychischer und/oder geistiger Behinderung
Eine weitere Form ambulanter Wohngruppen 
gibt es für Menschen mit Behinderung. Das 
Raumprogramm ist ähnlich wie bei den De-
menzwohngruppen. Die Wohngruppengröße 
variiert zwischen vier und acht Personen. In 
der Regel wird auch hier eine 24-Stunden-
betreuung vorgesehen. Tagsüber gehen die 
Bewohner*innen vielfach in eine Werkstatt für 
Menschen mit Behinderung. Die Menschen 
werden täglich durch einen Träger betreut.
Diese Wohngruppen gibt es unter anderem in 
den Kölner Stadtteilen Niehl, Vingst, Merheim, 
Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. Weitere 
Projekte dieser Art sind in Planung.
Ambulante Wohngruppen für Jugendliche
Diese Wohnform, die von der GAG Immobilien 
AG realisiert wird, entsteht im freifinanzier -
ten Wohnungsbau. Das Raumprogramm ist 
vergleichbar mit den zuvor genannten Wohn-
gruppen. Zusätzlich gibt es verschiedene 
Mehrzweckräume für Aktivitäten. Der Garten 
ist mit Spielgräten ausgestattet. Die Kinder 
und Jugendlichen werden rund um die Uhr 
durch einen Träger betreut.
Tagsüber gehen sie zur Schule, in einen Aus-
bildungsbetrieb oder zum Studium an die 
Universität. Diese Wohngruppen gibt es zum 
Beispiel in Köln-Longerich. Weitere Projekte 
sind in Planung.
Wohngeld
Bedeutung des Wohngeldes
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur 
Miete oder im Falle von selbst genutztem Wohn-
eigentum als Lastenzuschuss gezahlt. Es wird je 
zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert.
Einkommensschwächere Haushalte sind auf 
das Wohngeld als wichtige Unterstützung zur 
Finanzierung ihrer Wohnkosten angewiesen.
Mit dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 
Wohngeldstärkungsgesetz wurden die Ein-
kommensgrenzen sowie die Höchstbeträge 
für Mieten und Lasten angehoben. Damit soll 
der allgemeinen Preisentwicklung sowie den 
gestiegenen Regelbedarfen für Sozialleistun-
gen Rechnung getragen werden.
Organisation der Kölner Wohngeldstelle
Die Kölner Wohngeldstelle ist ein Sachgebiet 
des Amtes für Wohnungswesen. Die zentrale 
Wohngeldstelle hat ihren Standort im Bezirks-
rathaus Lindenthal. Hier werden Beratungen 
und die Bearbeitung der Wohngeldanträge für 
das gesamte Stadtgebiet vorgenommen.
Für ältere und weniger mobile Menschen ist 
durch die Seniorenberatungen vor Ort eine 
Anlaufstelle in den Bezirksrathäusern erhalten 
geblieben.
2016 wurde erstmals die Möglichkeit eröff -
net, über IT.NRW den Wohngeldantrag online 
zu stellen. Diese Variante der Antragstellung 
erfreut sich weiter zunehmender Beliebtheit. 
Besonders mit dem Eintritt des ersten Lock -
downs in Folge der Covid-19-Pandemie stieg 
die Anzahl der Online-Anträge sprunghaft an.
Persönliche Beratungen in Form einer offenen  
Sprechstunde konnten in der Pandemie nur 
bis zum 16.03.2021 angeboten werden. Im 
Berichtszeitraum 2020/2021 (bis 16.03.2021) 
fanden 9.397 Wohngeld-Beratungen statt 
(2019: 13.517). Danach erfolgten die Bera -
tungen telefonisch und bei Bedarf wurden 
Vorsprachetermine angeboten.
Nach dem erheblichen Anstieg der Zahl der 
Wohngeldanträge in 2016 auf rund 20.000, 
nahm die Antragszahl in den Folgejahren 
kontinuierlich ab – auf 19.000 Anträge in 
2017, 18.300 Anträge in 2018 und schließlich 
18.238 Anträge in 2019.
Aufgrund des Wohngeldstärkungsgesetzes wur-
de der Kreis der Anspruchsberechtigten durch 
höhere Einkommensgrenzen, höhere berück-
sichtigungsfähige Mieten oder Lasten sowie 
höhere Wohngeldzahlungen wieder erweitert. 
Zudem stieg die Zahl der Anträge durch die mit 
der Pandemie verbundenen Einkommensaus-
fälle und kürzere Bewilligungszeiträume zusätz-
lich an. Die Zahl der Anträge belief sich 2020 
auf 21.695. Im Jahr 2021 betrug sie 22.630.
Die Zahl der Kölner Haushalte, die Wohngeld 
beziehen, lag Ende des Jahres 2020 bei 7.391  
und 2021 bei 7.601 (2019: 7.183). Die Wohn-
geldzahlungen haben sich 2020 auf 25,57 
und 2021 auf 27,48 Millionen Euro summiert 
(2019: 20,38 Millionen Euro). Die Entwicklung 
des in Köln ausgezahlten Wohngeldes ist der 
nachfolgenden Grafik zu entnehmen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
110  111
Wohngeld
Durchschnittlich hat 2020 jeder Empfänger -
haushalt monatlich ein Wohngeld von  
rund 240,00 Euro (2019: 214,00 Euro) er -
halten. 2021 betrug das durchschnittliche 
monat liche Wohngeld 255,00 Euro. 
In 2020 wurden 29.645 Bescheide (2019: 
20.545) erlassen; 2021 waren es insgesamt 
34.400. 
Die hohe Zahl der Bescheide im Verhältnis zu 
der Anzahl der Wohngeldhaushalte spiegelt 
die Dynamik in den Wohngeldfällen wider. 
Änderungen in den persönlichen Verhältnis-
sen machen Neuentscheidungen notwendig. 
Die Häufigkeit der Veränderungen ist der 
allgemeinen Entwicklung in den Beschäfti-
gungsverhältnissen und gesellschaftlichen 
Entwicklungen geschuldet. Zudem wurden 
vermehrt auf drei beziehungsweise sechs 
Monate verkürzte Bewilligungen aufgrund des 
vorübergehenden Bezuges von Kurzarbeiter -
geld beschieden. Im Fall der Verlängerung von 
Kurzarbeitergeld wurden zusätzliche Folgebe-
willigungen erforderlich. 
Für den Wohngeldbereich war durch das 
Bürokratieabbaugesetz II in NRW das Wi-
derspruchsverfahren für den Zeitraum vom 
01.10.2007 bis 31.12.2014 ausgesetzt. Seit 
Wiedereinführung des Widerspruchsverfah-
rens zum 01.01.2015 liegt die Zahl der Wider -
sprüche auf ähnlichem Niveau.
2020 wurden insgesamt 533 Widersprüche 
(2019: 564) erhoben. In lediglich 11 Fällen 
(2019: 4 Fälle) wurde von der Bezirksregierung 
eine abweichende Entscheidung getroffen. 
Wohngeldzahlungen 2015 – 2021 
0
5 Mio €
15 Mio €
10 Mio €
20 Mio €
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Quelle: Amt für Wohnungswesen
22,81
21,83
25,57
20,38
27, 4 8
21,03
11,65
2021 wurden 593 Widersprüche eingelegt, 
wovon 14 Entscheidungen abweichend ge-
troffen wurden.
Der größte Teil der Widersprüche ist unbe-
rechtigt und auf fehlende Akzeptanz der 
gesetzlichen Vorgaben zurückzuführen. Daher 
liegt bei der Bearbeitung der Widersprüche 
ein besonderer Schwerpunkt auf einer aus-
führlichen und verständlichen Information 
über die gesetzlichen Vorgaben.
Nach Erlass der Widerspruchsbescheide wur -
den in 2020 20 Klagen (2019: 34) erhoben. 
29 Klageverfahren, davon 23 aus Vorjahren, 
wurden abgeschlossen. Lediglich in 3 Fällen 
(2019: 2 Fälle) hat das Verwaltungsgericht die 
Entscheidung der Stadt Köln (Wohngeldstelle) 
nicht bestätigt. 
2021 sind 21 Klagen erhoben worden. 16 Ver-
fahren, davon 10 aus Vorjahren wurden abge-
schlossen. Nur in einem Fall wurde vom Gericht 
die Entscheidung der Stadt Köln nicht bestätigt.
Der gesetzlich vorgeschriebene automatisier -
te Datenabgleich mit den Transferleistungs-
trägern und dem Bundeszentralamt für Steu-
ern wurde fortgesetzt. Dies gilt auch für den 
Datenabgleich bei Empfänger*innen gesetz -
licher Renten sowie für die sozialversiche-
rungspflichtigen und geringfügigen Beschäf -
tigungen. Hierdurch soll ein gegebenenfalls 
unrechtmäßiger Bezug von Wohngeld aufge-
deckt beziehungsweise verhindert werden.
Datenabgleiche finden quartalsweise statt. In 
zwei Quartalen 2019 konnten diese aus tech-
nischen Gründen nicht durchgeführt werden 
und wurden daher in 2020 nachgeholt. Der 
Wohngeldstelle wurden 2020 insgesamt 
6.150, in 2021 4.154 (2019: 2.700) neue Da -
tensätze zur Überprüfung gemeldet. Aufgrund 
von Veränderungen im Leistungszeitraum 
wurden 2020 insgesamt 1.174, in 2021 1.770 
(2019: 1.803) Rückforderungen von Wohn-
geldleistungen beschieden. 2020 wurden 57, 
in 2021 13 (2019: 64) Strafanzeigen wegen 
des Verdachts des Betruges durch falsche 
Antragsangaben erforderlich. Wegen des 
Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Aus-
kunftspflichten wurden in 2020 22, in 2021 
132 (2019: 117) Bußgelder festgesetzt.
Ausblick
Wie oben beschrieben, erfreut sich der in 
2016 eingeführte Online-Antrag zunehmen-
der Beliebtheit. Im Rahmen des Onlinezu-
gangsgesetzes (OZG) soll das Verfahren der 
Online-Beantragung verbessert und bundes-
weit vereinheitlicht werden. Dies stellt eine 
Verbesserung und Fortentwicklung der Digita-
lisierung dar. Damit einhergehend wird beab-
sichtigt, die Bearbeitung durch digitale Arbeits-
schritte zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Eine weitere Verbesserung der Digitalisierung 
wird durch die Optimierung und Fortentwick-
lung der seit 2019 eingeführten elektronischen 
Akte angestrebt. Derzeit wird in einem Projekt 
daran gearbeitet, weitere Arbeitsschritte digi-
tal in die IT-Programme zu integrieren.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde die 
Wohngeldstelle ab dem Frühjahr 2020 vor 
ungeahnte Herausforderungen gestellt. Die 
Antragszahlen sind durch die Änderung des 
Wohngeldgesetzes zum einen stark ange-
stiegen. Diese Steigerung wurde durch die 
Folgen der Pandemie und die mit den Lock -
downs verbundenen Einkommenseinbußen 
nochmals verstärkt. Die Bewältigung des

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
112  113
stark erhöhten Antragsaufkommens hat trotz 
zahlreicher zusätzlicher Anstrengungen einige 
Zeit in Anspruch genommen. 
Zum 01.01.2021 wurde in das Wohngeld-
gesetz ein zusätzlicher Freibetrag für Grund-
rentenbezieher*innen aufgenommen. Der 
Freibetrag soll dazu führen, dass Erhöhungen 
des Einkommens durch die neu eingeführte 
Grundrente den Rentenbezieher*innen auch 
tatsächlich zugutekommen, indem die Wohn-
geldhöhe nicht wegen des gestiegenen Ein-
kommens maßgeblich reduziert werden soll. 
In 2021 lagen die geänderten Rentenbeschei-
de noch nicht alle vor. Die für die betroffenen 
Personen vorläufig geltenden Wohngeldbe-
scheide sind nachträglich von Amts wegen zu 
überprüfen. Die Überprüfung aller Wohngeld-
bescheide von Rentner*innen wird auch im 
Jahr 2022 noch andauern.
2021 wurde in das Wohngeldgesetz zudem 
eine „CO2-Komponente“ aufgenommen. Die 
Wohngeldhöhe ist hierdurch leicht gestiegen 
und soll den Wohngeldhaushalten helfen, die 
zum 01.01.2021 eingeführte CO2-Steuer zu 
finanzieren. 
Im Rahmen des „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ 
wurden die Höhe und der Berechtigtenkreis 
des Wohngelds erheblich erhöht.
Geförderter Mietwohnungsbau  
in Köln-Stammheim
Wohnraumversorgung  
für besondere Gruppen
Auftragslage und gesetzliche Grundlagen  
der Unterbringungsverpflichtung
Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im 
Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Woh-
nungswesen die Versorgung von Personen-
gruppen mit besonderen Bedarfen sicher.
Hierzu gehört auch die Bereitstellung und 
Verwaltung von Unterkünften für Geflüchtete 
und für von Obdachlosigkeit bedrohte Men-
schen sowie die Bereitstellung von Wohnun-
gen für Wohnungslose. 
Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Un-
terbringung von Geflüchteten und unerlaubt 
eingereisten Personen, die von der Bezirks-
regierung der Stadt Köln zugewiesen wurden, 
ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW 
(FlüAG). Ferner verpflichtet § 14 Ordnungs-
behördengesetz NRW die Kommunen als 
örtliche Ordnungsbehörde Gefahren für die 
öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwen-
den. Eine solche Gefahr besteht in der dro-
henden oder bestehenden Obdachlosigkeit 
von Menschen im Stadtgebiet, denen eine 
Unterkunft anzubieten ist. 
Der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswe-
sen stellt aufgrund des gesetzlichen Auftrags 
im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW außer -
dem die soziale Betreuung der Geflüchteten 
sicher.
Nach Inkrafttreten des Zuwanderungsge-
setzes ist die Stadt Köln seit dem Frühjahr 
2009 wieder zur Aufnahmekommune gewor -
den. Nach dem sogenannten „Königsteiner 
Schlüssel“ als Grundlage für die Verteilung 
von Asylbewerber*innen werden diese den 
Bundesländern entsprechend der Steuerein-
nahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3) 
zugewiesen. Der Schlüssel für Nordrhein-
Westfalen beträgt 21,09 Prozent. Hiervon 
muss Köln derzeit 5,5 Prozent aufnehmen.
Entsprechende Unterbringungsverpflichtun-
gen ergeben sich aus der anteiligen Aufnah-
me von Sonderkontingenten von Geflüch-
teten, die auf die Staaten der Europäischen 
Union verteilt wurden, sowie bei der Aufnah-
me von Spätaussiedler*innen und russischen 
Kontingentflüchtlingen, die in Köln zunächst 
über keine eigene Wohnung verfügen.
Unerlaubt eingereiste Geflüchtete, welche 
nach Köln kommen, werden von der Aus-
länderbehörde erfasst, dem Land gemeldet 
und dann nach § 15 a Aufenthaltsgesetz an 
die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Mön-
chengladbach verwiesen. Von hier aus erfolgt 
durch die Bezirksregierung Arnsberg ihre 
Zuweisung und Verteilung auf die Kommunen 
in NRW, welche sie dann aufgrund des Flücht -
lingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) unter -
bringen. Sofern sie einen Asylantrag stellen, 
ist das Bundesamt für Migration und Flücht -
linge (BAMF) für sie zuständig und sie werden 
zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen des 
Landes untergebracht.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
114  115
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Die Unterbringungsverpflichtung für Opfer 
von Bränden, Hochwasser oder anderen Kata-
strophen beruht auf dem Gesetz über den 
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata -
strophenschutz (BHKG) des Landes NRW in 
Verbindung mit § 14 OBG und dem Allgemei-
nen Evakuierungsplan der Stadt Köln.
Mit Wohnraum zu versorgende Wohnungslose  
und dringend Wohnungssuchende
Das Amt für Wohnungswesen baut und ver -
waltet Unterbringungsressourcen für unter-
schiedliche Personengruppen, zu deren 
Wohnversorgung die Kommune gesetzlich 
verpflichtet ist.
Hierbei handelt es sich um Haushalte, die sich 
aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt 
versorgen können, von einem Wohnungsver -
lust betroffen waren oder die sich aufgrund 
ihres Aufenthaltsstatus vorübergehend in 
einer städtischen Einrichtung aufhalten müs-
sen. Mit der Vermittlung einer Unterkunft oder 
Wohnung alleine können diese Problemati-
ken oftmals nicht beseitigt werden, sodass 
innerhalb der Wohnungslosenhilfe weitere 
bedarfsgerechte Hilfsangebote aufgezeigt 
beziehungsweise vermittelt werden.
Mit Wohnraum versorgt werden im Wesent -
lichen Familien oder Einzelpersonen, die 
aufgrund persönlicher Lebensumstände ihre 
Wohnung verloren haben, zum Beispiel durch 
Mietschulden/Überschuldung oder auch 
mietvertragswidriges Verhalten. Sie finden 
eigenständig keinen Zugang zum Wohnungs-
Betreuung durch den sozialen Dienst
markt, da es für den ohnehin knappen preis-
werten Wohnraum ausreichend solvente und 
unauffällige Mieter*innen gibt. Auch für Kölner 
Bürger*innen, die aufgrund eines Wohnungs-
brandes oder anderer Schadensereignisse 
vorübergehender Hilfe bei ihrer Wohnungs-
versorgung benötigen, werden Unterbrin-
gungsmöglichkeiten vorgehalten. Diese sind 
vollständig ausgestattet und können zu jeder 
Zeit bezogen werden.
Daneben gibt es Einzelpersonen oder auch 
Gruppen, die sich mehr oder weniger bewusst 
entschieden haben, ein Leben außerhalb ge-
sellschaftlicher Normen zu führen.
Sie sind jedoch auf öffentliche Hilfen ange-
wiesen, weil sie aus eigener Kraft das Grund-
bedürfnis nach Wohnraum nicht sichern 
können. Ein Beispiel für eine solche Gruppe 
sind Punker, deren Unterbringung oft nur in 
Nischenobjekten möglich ist. Zur Stabilisie-
rung der einzelnen Bewohner*innen, aber 
auch zur Befriedung der unmittelbaren Nach-
barschaft ist ein Betreuungs- beziehungs-
weise Beschäftigungsangebot notwendig. 
Anderenfalls droht sogar die Verelendung 
einzelner Bewohner*innen bis hin zu lebens-
bedrohenden Situationen und die Gefährdung 
des sozialen Friedens im Umfeld. Der Umgang 
mit einigen besonders wohnungsfernen Men-
schen wird dadurch erschwert, dass von ihnen 
Hilfeangebote in der Regel abgelehnt werden.
Objektverwaltung
Die Unterbringungsressourcen des Amtes für 
Wohnungswesen zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung von Geflüchteten und Woh-
nungslosen bestehen aus Gebäuden, techni-
schen Einrichtungen und Außenanlagen, die 
von der Objektverwaltung des Amtes unter -
halten und verwaltet werden. 
Die Objektverwaltung des Amtes für Woh-
nungswesen nimmt die Betreiberverant -
wortung für die Standorte wahr und sorgt in 
dieser Funktion für die Betriebs- und Ver -
kehrssicherheit der Gebäude und Gesamtan-
lagen. Dazu gehören technische, infrastruk -
turelle und kaufmännische Aufgaben wie das 
Überwachen der Haustechnik, das Organisie-
ren von Gebäude-Dienstleistungen, die Ver -
gabe von Maßnahmen für Instandhaltung, In-
standsetzung und Umbau der Objekte sowie 
das Beschaffungsmanagement für Inventar, 
Gebrauchsgüter und technische Ressourcen 
wie Fahrzeuge, Maschinen und Geräte.
Die Standorte werden durch einen Haus-
meister* innen- und Hand werker* innendienst 
der Objektverwaltung betreut. Mit einem 
eigenen Notdienst wird gewährleistet, dass 
außerhalb der städtischen Dienstzeiten un-
aufschiebbare Schadensbeseitigungen ver -
anlasst werden und auf unvorhergesehene 
Ereignisse sofort bedarfsgerecht reagiert 
werden kann. 
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Unter -
bringungsform obliegt der Objektverwaltung 
bei der Gebäudeausstattung, Gewährleistung 
der Verkehrssicherheit und der Instandhal-
tung eine besondere Verantwortung und Für -
sorgepflicht für die Bewohner*innen, die über 
die Objektverwaltung einer privaten Woh-
nungsbaugesellschaft deutlich hinausgeht.
Der Umstand, dass die Nutzer*innen bei 
einer städtischen Unterbringung keine selbst 
ausgewählte Wohnung beziehen und kein

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
116  117
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
partnerschaftliches Mietvertragsverhältnis 
geschlossen wird, führt oft zu ihrer geringen 
Identifikation mit oder sogar Ablehnung der 
Unterbringungssituation. Die Folge ist negati-
ves Wohnverhalten, das sich in Beschädigun-
gen, Verschmutzungen und fehlender Bereit -
schaft zu nachbarschaftlicher Kooperation 
äußert. Auch die Fluktuation ist zumindest 
teilweise deutlich höher als bei Wohnungen 
des Wohnungsmarkts. Die Bearbeitung der 
Auswirkungen dieser Gegebenheiten ist per -
manente Aufgabe der Objektverwaltung.
Bestandsverwaltung
Dem Amt für Wohnungswesen obliegt die 
Betreiberverantwortung für die städtischen 
Unterbringungsressourcen in eigener Verwal-
tung. Im Jahr 2020/2021 waren insgesamt 
629 Gebäude an 277 Standorten mit rund 
380.000 m² Wohnfläche im Bestand, für die 
permanent Instandhaltung, Instandsetzung, 
Betriebsfähigkeit, Verkehrssicherheit und 
störungsfreie Außenwirkung sicherzustellen 
waren.
Hierbei besteht eine besondere Verantwor -
tung, um den Menschen eine angemessene 
Wohnungsversorgung anzubieten, Schaden 
von allen in den Einrichtungen verkehren-
den Personengruppen abzuwenden und die 
Standorte in das jeweilige nachbarschaftliche 
Umfeld zu integrieren.
Eine Vielzahl der verwalteten Häuser unter -
liegt erhöhtem Instandsetzungsbedarf, der 
auf das Baualter und -zustand der Objekte zu-
rückzuführen ist. Auch die intensive Nutzung 
der Gebäude, dichte Belegung, hohe Fluktu-
ation sowie das Wohnverhalten begründen 
einen erhöhten Instandsetzungsbedarf.
2020/2021 wurden 5.726 Maßnahmen zur 
Instandsetzung bzw. Instandhaltung im Rah-
men der freihändigen Vergabe durchgeführt. 
Weitere 38 Maßnahmen sind über die städti-
sche Gebäudewirtschaft abgewickelt worden.
Um freigewordene Wohneinheiten wieder be-
zugsfertig zu machen, wurden 935 Aufträge 
an Fachfirmen erteilt. Ferner wurden 874 Auf -
träge an die städtischen Handwerker*innen 
des Amtes für Wohnungswesen in den Ge-
werken Schlosser-, Sanitär- und Elektroarbei-
ten vergeben. 
Insgesamt wurden für die Instandsetzung 
bzw. Instandhaltung von Gebäuden und An-
lagen im Berichtszeitraum rund 5,1 Millionen 
Euro aufgewendet und damit weniger als im 
Jahr 2019. Bedingt durch die Pandemie war 
sowohl die Zahl der Aufträge als auch das 
Auftragsvolumen rückläufig. 
Zum Schutz der städtischen Mitarbeitenden, 
der Mitarbeitenden der Handwerksfirmen und 
auch der Hausbewohner*innen wurde die 
Präsenz in den Objekten auf einen unbedingt 
notwendigen Umfang reduziert. Instandset -
zungsmaßnahmen außerhalb und innerhalb 
belegter Wohneinheiten wurden nur da veran-
lasst, wo ein Aufschub nicht zu vertreten war.
Im Bereich des Einkaufs der Objektverwaltung 
wurde Inventar zur Ausstattung der Unterkünf-
te, Material für die städtischen Mitarbeitenden 
in der örtlichen Hausverwaltung, Geräte und 
Werkzeuge beschafft sowie Dienstleistungen 
für Reinigung, Transporte, Entrümpelungen, 
Grünpflege und Schädlingsbekämpfung beauf-
tragt. Insgesamt wurden 3.057 Bestellungen 
vorgenommen bzw. Maßnahmen abgewickelt.
An zahlreichen Standorten kümmern sich Be-
woh ner*innen gemeinschaftlich um die Pflege  
und Gestaltung der Außenanlagen. Hier wer-
den nur ergänzend Maßnahmen wie Baum- 
oder Heckenschnitt an Fachfirmen vergeben,  
für die eine besondere Qualifikation erfor-
der lich ist. Wo eine Pflege durch die Bewoh-
ner*innen aufgrund hoher Fluktuation oder 
fehlender Identifikation nicht gelingt, werden 
die Grünpflegemaßnahmen durch städtische 
Hausmeister*innen durchgeführt. Darüber 
hinaus wurden insgesamt 209 Maßnahmen im 
Bereich der Grünpflege extern vergeben.
W-LAN in Objekten für geflüchtete Menschen
Im Zeitalter der Digitalisierung ist das Internet 
von hoher Bedeutung als Informationsquelle 
für alle Menschen, als Basis der freien Mei-
nungsbildung und -äußerung sowie der Wis-
sensbeschaffung. Internetzugang bedeutet 
Teilhabe und Lebensqualität.
Deshalb beschloss im Jahr 2015 der Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Sen-
ioren alle Gebäude, in denen Geflüchtete 
untergebracht sind, netzwerkmäßig mit 
W-LAN im Rahmen einer Grundversorgung 
(18 – 50 MBit/s-Leitungen für ein Objekt) 
zu erschließen, meist in Verbindung mit nur 
einem Access-Point. Diese Grundversorgung 
sollte die Kommunikation mit den Familien-
angehörigen aus den Herkunftsländern sowie 
die Teilnahme und Nutzung von Sprach- und 
Informationsprogrammen ermöglichen. Bei 
der Planung neuer Objekte sollte die Grund-
ausstattung mit eingeplant werden.
Während in normalen Zeiten eine solche 
Grundversorgung in der Regel ausreicht, zeig-
te sich aufgrund der Anfang 2020 beginnen-
den Corona-Pandemie, dass auf dieser Basis 
z. B. Homeschooling für eine größere Anzahl 
von Kindern und für die Erwachsenen Teilnah-
me an Online-Sprachkursen im nun benötig-
ten Umfang nicht möglich war. Bedingt durch 
die bestehenden Kontaktbeschränkungen 
führte zudem ein verändertes Freizeitverhal-
ten zu einer erhöhten Inanspruchnahme des 
Internets, wobei sich die vorhandenen Band-
breiten als unzureichend erwiesen.
Aus diesem Grund wurde entschieden, eine 
Ertüchtigung der W-LAN-Infrastruktur sowohl 
bei der Zuleitung zum Objekt (Glasfaser mit 
250-Megabit/s-Leistung) als auch inner -
halb der Gebäude (verschiedene Anzahl an 
Access-Points) vorzunehmen. Dabei wurde 
unter Berücksichtigung von Nutzungszeiten 
für die Standorte und der gegebenen Bedar -
fe aufgrund der Bewohner*innenzahl- und 
-struktur eine Priorisierung vorgenommen.
Ergebnis war, dass in einem ersten Schritt 
37 Objekte bezüglich einer Aufrüstung einer 
näheren Betrachtung unterzogen wurden. 
Trotz des teilweise sehr hohen Aufwandes zur 
Leitungsverbesserung (Tiefbauarbeiten zu be-
ziehungsweise Leitungsarbeiten in den Häu-
sern) konnten im Jahr 2020 bereits 3 Stand-
orte über eine Glasfaserleitung in Verbindung 
mit einer ertüchtigten Infrastruktur innerhalb 
der Häuser in Betrieb genommen werden. Die 
Ertüchtigung der W-LAN-Infrastruktur von 
22 weiteren Liegenschaften ist für die Jahre 
2021/2022 geplant. 
Aufgrund des technischen Fortschritts, können 
alle nachgerüsteten Objekte statt mit den ur-
sprünglich geplanten 250 Megabit/s-Leitungen 
mit 1-Gigabit/s pro Standort versorgt werden.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
118  119
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Zusätzliche Notfallkapazitäten für  
Schutzisolierung wohnungsloser Menschen
Im Frühjahr 2020 wurde es aufgrund der Ent -
wicklung der Corona-Pandemie notwendig, 
zusätzliche Unterbringungsressourcen zur 
Schutzisolierung wohnungsloser Menschen 
zu schaffen. Diese mussten ohne Rückgriff 
auf vorhandene belegte Unterbringungskapa -
zitäten schnellstmöglich und zusätzlich ver -
fügbar gemacht werden.
An zwei Standorten in Köln-Deutz und Köln-
Klettenberg wurden für diesen Zweck Gebäu-
de herangezogen, die zum Abriss vorgesehen 
und bereits nicht mehr belegt waren. Dort 
wurden 31 Wohneinheiten kurzfristig mit ein-
fachem Standard, aber im notwendigen Um-
fang instandgesetzt. Die Wohnungen wurden 
komplett zum sofortigen Bezug ohne eigenen 
Hausrat für Einpersonen- und unterschiedlich 
große Mehrpersonenhaushalte hergerichtet. 
Das Inventar umfasste neben dem Mobiliar 
auch für die Selbstversorgung benötigte Elek -
trogeräte, Geschirr sowie kleine Fernsehbild-
schirme, um den in Quarantäne befindlichen 
Personen die Isolierung zu erleichtern.
Einer der beiden Standorte ist zwischenzeit -
lich aufgelöst und das Gebäude von der Stadt 
Köln aufgegeben worden. Das Gebäude in 
Klettenberg wurde in 2021 weiterhin in An-
spruch genommen.
Projekte zur Erhaltung und Förderung  
der Artenvielfalt
Die Stadt Köln ist 2017 mit Ratsbeschluss 
dem Bündnis „Kommunen für biologische 
Vielfalt e.V. “ beigetreten und hat damit ihr 
Engagement für Schutz, Erhalt und Förde-
rung der Natur im Stadtgebiet bekundet. In 
seinem Beschluss hat der Rat der Stadt Köln 
festgestellt, dass „der Erhalt der Biodiversität 
eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft 
darstellt. Artenreiche Ökosysteme tragen 
nicht nur wesentlich zur Verbesserung der 
Ökosystemdienstleistungen bei, sie erhöhen 
auch wesentlich die Lebensqualität für den 
Menschen und nicht zuletzt stellt der Arter -
halt auch eine moralische Verpflichtung dar“ .
Dem kommunalen Bündnis für Biodiversi-
tät haben sich 290 Kommunen, davon 74 in 
Nordrhein Westfalen (Quelle: Bündnis für  
Biologische Vielfalt e.V.) angeschlossen. Da -
mit ist die Zahl an Kommunen, die dazu be-
reit sind, den Erhalt der biologischen Vielfalt 
als Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und 
Gemeindeentwicklung verstärkt zu berück -
sichtigen und dem fortschreitenden Verlust 
an Lebensräumen entgegenzuwirken, weiter 
gestiegen. Auch der Städtetag und der Deut -
sche Städte- und Gemeindebund haben sich 
an Überlegungen zu einer Nationalen Strate-
gie zur Biologischen Vielfalt beteiligt.
Das Amt für Wohnungswesen trägt diesem 
Anliegen Rechnung. Mit den Außenanlagen 
seiner über das ganze Stadtgebiet verteil-
ten Einrichtungen verfügt es über reichlich 
Potenzial, Maßnahmen zum Erhalt und zur 
Förderung der Artenvielfalt in Köln umzuset -
zen. Im Bestand und bei neu hinzukommen-
den Objekten wird verstärkt geprüft, welche 
ökologischen Umgestaltungsmaßnahmen 
ergriffen werden können, um Lebensräume zu 
erhalten beziehungsweise neue zu erschaffen.
Unter fachlicher Begleitung des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamts der Stadt Köln und 
Beteiligung des BUND (Bund für Umwelt- 
und Naturschutz Deutschland e.V.) werden in 
Frage kommende Standorte identifiziert und 
gemeinsam begangen. Anhand von Faktoren 
wie Umfeld und Bodenbeschaffenheit wird 
dann ein abgestimmtes Konzept für die Be-
pflanzung mit Bäumen, Sträuchern oder Wild-
wiesen und die Platzierung von bestimmten 
Nisthilfen erarbeitet.
So wurde vom Umweltamt eine große Menge 
an Wildblumensamen an den Objektservice 
ausgegeben, die jetzt nach und nach an den 
Standorten gepflanzt werden. Auch bei der 
Anlage von Gemüsebeeten, die durch die 
untergebrachten Menschen bewirtschaftet 
werden, leistet der BUND fachliche Beratung 
und Hilfestellung. 
Bei Neubauvorhaben wird der Natur- und  
Artenschutz von Beginn an ebenso in die  
Garten- und Landschaftsplanung einbezogen 
wie die Dach- und Fassadenbegrünung  
oder der Einbau von Nisthilfen für Gebäude-
brüter.
Im Berichtszeitraum wurde bei einem Neu-
bauvorhaben in Köln-Mülheim aufgrund einer 
gemeinsamen Ortsbegehung von Wohnungs-
amt, Umweltamt und dem mit der Gestaltung 
der Außenanlagen beauftragten Architektur -
büro die bestehende Planung durch Erhalt 
vorhandenen Baumbestands und die zusätzli-
che Pflanzung alter Sorten von Obstgehölzen 
und blüten- und fruchttragenden Sträuchern 
weiter optimiert. Aufgrund der produktiven 
Wildblumenwiese an städtischer Unterkunft  
für wohnungslose Menschen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
120  121
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Zusammenarbeit soll auch bei künftigen 
Bauvorhaben an diesem Kooperationsmodell 
festgehalten werden.
Sicherheitsdienstleistungen
Die Stadt Köln setzt in Objekten, in denen 
Geflüchtete oder von Wohnungslosigkeit be-
drohte Personen untergebracht sind, teilweise 
Sicherheitsfirmen zur Bewachung der Objek -
te ein. Die Entscheidung für die Inanspruch-
nahme von Bewachungsleistungen wird stets 
standortbezogen getroffen. Objektgröße, 
baurechtliche Bestimmungen oder Bele-
gungsstruktur zählen hierbei zu den Kriterien, 
die für den zeitlichen und personellen Umfang 
der Inanspruchnahme von Sicherheitsdienst -
leistungen maßgeblich sind.
Im Laufe des Jahres 2020 war ein Anstieg 
der Bewachungsstunden auf durchschnittlich 
rund 15.000 Stunden monatlich zu verzeich-
nen. Wesentliche Ursache dafür war zusätzli-
cher Personalbedarf, um Objekte, die für die 
Schutzisolierung genutzt wurden, rund um die 
Uhr zu sichern und in etlichen Objekten die 
Einhaltung von temporären Covid-19-Quaran-
täneverfügungen sicherzustellen.
Die Bewachung eines Objekts erfolgt stets 
nur ergänzend zur Heimleitung, die durch 
Fachkräfte der Sozialen Arbeit erfolgt. Dabei 
sind die wichtigsten Aufgaben die Aufrecht-
erhaltung von Verkehrssicherheit, vorbeu-
gendem Brandschutz und der Hausordnung, 
Objektsicherung, Zugangskontrolle und 
Überwachung von Besuchsregelungen, Un-
terstützung der untergebrachten Menschen, 
der Heimleitung und der ehrenamtlich tätigen 
Organisationen, Vermittlung und Deeskalati-
on bei Konfliktsituationen sowie im Ernstfall 
die Evakuierung und Alarmierung von Polizei 
oder Rettungsdiensten. Die Sicherheitsdiens-
te sind für die Anwohner*innen mit ihren 
Anliegen rund um die Uhr erreichbar.
Diensthunde mit Diensthundeführer*innen 
werden zur Objektsicherung nur in Einzelfäl-
len an nicht belegten Standorten eingesetzt. 
Im Berichtszeitraum wurde dies notwendig 
an einem neu gebauten Unterbringungsge-
bäude für Geflüchtete, dessen weitläufiges 
Außengelände noch nicht eingefriedet war 
und an die Gleisanlagen des Bahnhofs Köln-
Worringen grenzt. An dem Gebäude gab 
es Vandalismusschäden durch unbekannte 
Täter*innen. Es wurden Blitzschutzleitungen 
abgerissen und in einer Wohneinheit entstand 
durch aufgedrehte Ventile ein erheblicher 
Wasserschaden. Um weitere Schäden und 
eine erneute Verzögerung der Inbetriebnah-
me des Standortes zu vermeiden, wurde dort 
erfolgreich ein Sicherheitsdienst mit Dienst -
hunden eingesetzt. 
Besetzung eines leerstehenden Bürogebäudes
Im März 2020 besetzte eine Gruppe von zu-
nächst 15 Obdachlosen das leerstehende und  
marode ehemalige Bürogebäude Bonner Straße 
126. Das Objekt war von der Stadt Köln mit dem 
Ziel der Niederlegung für die Realisierung des 
Großprojekts Parkstadt Süd erworben worden.
Eine zunächst vorgesehene Räumung des 
Gebäudes wurde im Hinblick auf die Risiken  
der Corona-Pandemie aufgeschoben. Die 
Gruppe der Hausbesetzer*innen wuchs 
unterdessen auf rund 40 Personen an und 
begründete das Obdachlosen-Selbstverwal-
tungs-Projekt mit dem Namen „OMZ – Ob-
dachlose mit Zukunft“ . OMZ forderte von der 
Stadtverwaltung, ihnen ein leerstehendes 
Gebäude zur Verfügung zu stellen, um dort ihr 
selbstverwaltetes Wohn- und Arbeitsprojekt 
zu realisieren.
Ende Juni 2020 sprach sich der Rat dafür aus, 
auf eine Räumung des besetzten Gebäudes 
bis zum Beginn der Abbrucharbeiten zu ver -
zichten und dem selbstverwalteten Wohn-
projekt OMZ eine alternative Unterkunfts-
möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Für die 
Übergangszeit musste der Objektservice 
des Amtes für Wohnungswesen mit diversen 
Notmaßnahmen die Verkehrssicherheit des 
maroden Gebäudes gewährleisten, wobei zu-
sätzlich das Misstrauen der Bewohner*innen 
zu überwinden war. 
Als befristete Alternative wurde eine Ein-
richtung für Obdachlose in Köln-Deutz aus 
den 50er Jahren gefunden, die im Hinblick 
auf den geplanten Abriss bereits weitge-
hend unbewohnt war. Nach entsprechender 
Überzeugungsarbeit und einigen Renovie-
rungsarbeiten konnte der Umzug von OMZ im 
Januar 2021 stattfinden. Mitarbeitende der 
Objektverwaltung und ein eigens angestellter 
Sozialarbeiter versuchen seither, Ordnung 
und Verkehrssicherheit im Objekt aufrecht zu 
erhalten. 
Betreuung und Aktivierung von 
Bewohner*innen
In Einrichtungen, in denen regelmäßig kein 
sozialarbeiterisches Fachpersonal tätig 
ist, zeigen die Mitarbeitenden der Haus-
verwaltung Präsenz und üben ihre Aufga -
ben auch mit Blick auf die Bedürfnisse der 
Bewohner*innen aus.
Soziale Betreuung in den Unterbringungs-
ressourcen der Wohnungslosenhilfe setzt an 
den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen 
beziehungsweise an den jeweiligen Bedarfen 
der unterschiedlichen Zielgruppen an. Ziel-
setzung ist eine dauerhaft adäquate Woh-
nungsversorgung unter Berücksichtigung des 
Hilfebedarfs.
Wirkungsvolle Einzelfallhilfe entsteht durch 
enge Verzahnung der Bereiche Sozialer Dienst 
und Objektverwaltung des Amtes für Woh-
nungswesen. Die vor Ort tätigen Mitarbeiten-
den des Objektservice erhalten Kenntnis von 
Problemlagen einzelner Bewohner*innen und 
geben diese an den Sozialen Dienst weiter. 
Von dort werden die erforderlichen Hilfen 
koordiniert. Der Soziale Dienst greift auf be-
stehende Hilfsangebote zurück und arbeitet 
vernetzt mit anderen Dienststellen und Hilfe-
trägern zusammen, wie zum Beispiel:
–  Amt für Kinder, Jugend und Familie; Ju-
gendeinrichtungen, Kindergärten, Schulen
–  Gesundheitsamt; sozialpsychiatrischer 
Dienst 
–  Amt für Soziales, Arbeit und Senioren; 
Seniorenberater*innen, ambulante und  
stationäre Hilfen zur Pflege 
–  Schuldnerhilfe, Verbraucherzentrale,  
Jobcenter, Energieunternehmen
–  Träger von Einrichtungen zum betreuten 
Wohnen und gesetzliche Betreuer*innen
–  Wohnungsbaugesellschaften, wohn mobil e.V.
–  kirchliche Träger, Kirchengemeinden
–  freie Träger/Interessenvertretungen wie 
beispielsweise Agisra e.V., Rom e.V., SSM
–  Polizei, Amt für öffentliche Ordnung,  
Ausländeramt 
–  Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
122  123
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Der Soziale Dienst nimmt zudem an lokalen 
Arbeitskreisen und überörtlichen Arbeits-
gemeinschaften teil, beispielsweise zu den 
Themenbereichen Behinderung, psychische 
Behinderung, Menschen mit besonderen sozi-
alen Schwierigkeiten.
Andere Formen der Hilfe, wie zum Beispiel 
eine Intervention bei Vermüllung der Woh-
nung, setzen die freiwillige Mitarbeit der 
Bewohner*innen voraus. Sofern keine ande-
ren Gefährdungslagen erkennbar sind, be-
steht keine rechtliche Handhabe, eine Ent -
rümpelung gegen ihren Willen durchzuführen.
Der Soziale Dienst entwickelt darüber hinaus 
Konzepte zu Projekten mit besonderem Be-
treuungsbedarf oder objektübergreifenden 
Problemstellungen.
Sonderwohnformen
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung  
zwischen dem Amt für Wohnungswesen  
und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senio-
ren wurde das Konzept „Geschützte Wohn-
segmente“ umgesetzt.
Geschützte Wohnsegmente sind Sozialhäuser 
mit einfach ausgestatteten Wohnungen und  
einem niederschwelligen sozialarbeiterischen  
Betreuungsangebot vor Ort. Die Bewohner* 
innen sind in der Regel Menschen, die aufgrund 
ihrer langjährigen Wohnungslosigkeit dauerhaft 
nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung or-
ganisierter Hilfeträger ihre besonderen Lebens-
verhältnisse und sozialen Schwierigkeiten zu 
verändern oder zu überwinden.
Das Wohn- und Betreuungsangebot richtet 
sich nach dem jeweiligen Bedarf der Zielgrup-
pe. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwi-
schen Wohnungsgebenden und Betreuungs-
trägern. In regelmäßigen Abständen findet 
zwischen den Kooperationspartner*innen ein 
Austausch statt, um auf Veränderungen zeit -
nah zu reagieren. Durch die Verbindung von 
Wohnen und niederschwelliger Betreuung hat 
sich die Unterbringungsform der geschützten 
Wohnsegmente in der Praxis bewährt.
Daneben besteht ein Wohn- und Arbeitspro-
jekt für Punker*innen sowie eine Hausge-
meinschaft, deren Bewohner*innen sich 
ebenfalls aus dieser Zielgruppe rekrutieren.
Entwicklung der Anzahl untergebrachter  
Geflüchteter 
Unterbringung und Betreuung Geflüchteter
Durch das Amt für Wohnungswesen waren 
am 31.12.2020 insgesamt 6.176 (31.12.2019: 
7.459) Geflüchtete in Köln und am 31.12.2021 
insgesamt 5.764 Geflüchtete untergebracht. 
Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten 
ist somit  in den Jahren 2020 und 2021 kon-
tinuierlich leicht gesunken. Der Rückgang 
resultierte aus der Schließung der innereuro-
päischen und internationalen Grenzen bezie-
hungsweise der verstärkten Grenzkontrollen. 
Für die Unterbringung der insgesamt zuge-
wiesenen Geflüchteten und Aussiedler*innen 
standen dem Amt für Wohnungswesen 150 
Standorte (einschließlich Beherbergungsbe-
triebe) zur Verfügung.
Entwicklung der Anzahl Geflüchteter
Die Zuweisungen von Geflüchteten erfolgte 
meist im Rahmen der Familienzusammenfüh-
rung. Im Verlauf der Jahre 2020 und 2021 ist 
die Zahl der geflüchteten Menschen aus den 
Ländern Syrien, Iran und Irak (zuletzt 29,0 %)  
leicht rückläufig. Ebenso kamen weniger 
Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesi-
en nach Köln. Ein erheblicher Zugang wurde 
aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawi-
ens und dem Kosovo (27 %) registriert. Nach 
der Übernahme Afghanistans durch die Tali-
ban im August 2021 hat auch Köln afghani-
sche Ortskräfte aufgenommen. 
2020 wurden 1.071 und 2021 wurden 1.717 
(2019: 2.201) unerlaubt eingereiste Perso-
nen aufgenommen und bis zur Entscheidung 
über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorüber -
gehend in Köln untergebracht. Herkunftslän-
der dieser Personen waren überwiegend die 
Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und 
Albanien
.
Neben der Qualität der Unterbringung steht 
dabei immer die mittelfristige Rückkehr zu 
den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung Geflüchteter festgelegten 
Standards im Fokus.
Spielplatz Unterbringungseinrichtung  
Merlinweg, Köln-Rondorf

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
124  125
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Umgesetzte Ziele 2020 / 2021
Die sukzessive Schließung kostenintensiver 
Standorte beziehungsweise solcher mit gerin-
gen Qualitätsstandards wurde weiter fortge-
führt.
So wurde 2020/2021 die Unterbringung in 
16 weiteren Beherbergungsbetrieben aufge-
geben und die Zahl der Unterbringungsplätze 
in Beherbergungsbetrieben damit von 1.029 
(31.12.2019) auf 210 (31.12.2021) weiter 
deutlich reduziert. 
Gleichzeit konnte weiter eine Reserve von 
etwa 1.500 Plätzen vorgehalten werden, wo-
bei einige Reservestandorte aufgegeben oder 
dauerhaft belegt wurden und durch andere 
ersetzt werden mussten, so dass es zum Ende 
2021 zu einer Schwankung bei den zur Verfü-
gung stehenden Plätzen kam, die aber wieder 
ausgeglichen wurde.
Das vom Rat der Stadt Köln in seinem Be-
schluss vom 04.02.2021 vorgegebene Ziel 
einer schrittweisen Steigerung der Quote an 
in abgeschlossenen Wohneinheiten unter -
gebrachten Geflüchteten auf letztlich 100 
Prozent hat das Amt für Wohnungswesen 
konsequent verfolgt. Als abgeschlossene 
Wohneinheit wird dabei eine Wohneinheit mit 
eigener Küche und eigenem Sanitär (Toilette, 
Dusche) angesehen. 
Durch Aufgabe von sogenannten Gemein-
schaftsunterkünften mit Gemeinschaftsküchen 
und/oder -sanitär, durch Akquise von neuen 
Standorten mit abgeschlossenen Wohnein-
heiten sowie durch Neubau von Unterkünften 
konnte die Quote zum Ende des Jahres 2021 
auf 83,75 Prozent gesteigert werden.
Verteildichte
Die Verteildichte gibt basierend auf der  
tat sächlichen Belegung zum Stichtag das 
Verhältnis von Einwohner*innen zu unter -
gebrachten geflüchteten Menschen an.  
Durch beispielsweise Aus- und Umzüge  
sowie Verlegungen in andere Unterkünfte 
stehen diese Prozentzahlen in dynamischer 
Ent wicklung.
Die Veränderung der Verteildichte wird außer -
dem von der Fallzahlentwicklung Geflüchte-
ter beeinflusst. Sinkt die Fallzahl, so sinkt die 
Verteildichte ebenfalls.
Während am 31.12.2020 der Anteil der von 
der Stadt untergebrachten Geflüchteten an 
der Gesamteinwohnerzahl Kölns bei 0,58 % 
lag, sank er bis zum 31.12.2021 auf 0,53 %. 
Der Anteil ist damit in den Jahren 2020/2021 
deutlich weiter gesunken.
Akquise von Grundstücken  
und Bestandsimmobilien  
Um nach der Belegung aller verfügbaren Not-
unterkunftsplätze und Ausschöpfung etwaiger 
Unterbringungs- beziehungsweise Belegungs-
reserven auch im Falle einer starken und anhal-
tenden Steigerung der Zahl der Geflüchteten 
handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der 
dauerhaften Flächenakquise auch Vorhalte-
flächen zu identifizieren und zu bevorraten. 
Hier können im Bedarfsfall kurzfristig temporä-
re Unterkünfte errichtet werden. 
Ferner werden Flächen eruiert, die sich zur 
konventionellen Bebauung im Rahmen des 
öffentlich geförderten Wohnungsbaus eignen; 
Ankauf und Anmietung von Bestandsgebäu-
den sind dagegen stark zurückgegangen. 
Die Akquirierung von Neubauten und Bestands-
objekten – unabhängig ob Kauf oder zur Anmie-
tung – ist ein wesentlicher Baustein, um weitere 
Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen.
Neubau, Umbau, Sanierung und Projektent-
wicklung städtischer Grundstücke 
Zu den Aufgaben des Amtes für Wohnungs-
wesen gehört auch die eigenverantwortliche 
Realisierung von Neu- und Umbauprojekten, 
die Sanierung von Wohnraum sowie die  
Entwicklung von Neubauprojekten auf städ-
tischen Grundstücken. Das Aufgabengebiet 
umfasst die Bauherr*innenvertretung bei 
Baumaßnahmen im Rahmen der Projekt -
leitung und Projektsteuerung gemäß AHO 
(Ausschuss der Verbände und Kammern  
der Ingenieur*innen und Architekt*innen  
für die Honorarordnung e.V.) über alle Leis-
tungsphasen der HOAI (Honorarordnung  
für Architekt*innen und Ingenieur*innen). 
Konkrete Aufgaben sind: 
–  die Überprüfung und Entwicklung  
städtischer Grundstücke für Wohn-  
und Unterbringungszwecke 
–  die Sanierung und der Umbau  
von Bestandsobjekten 
–  der Neubau von Wohnhäusern im  
Rahmen des öffentlich geförderten und 
freifinanzierten Wohnungsbaus. 
Die Realisierung dieser Maßnahmen ermög-
licht eine angemessene und bedarfsgerechte 
Unterbringung für die Personenkreise, die 
keinen Zugang zum allgemeinen Wohnungs-
markt haben oder für die eine gesetzliche 
Unterbringungsverpflichtung besteht, wie 
für die von Obdachlosigkeit bedrohten oder 
geflüchteten Menschen.
Unterbringungsformen 
Sozialhäuser
In den 1950ern und Anfang der 1960er Jahre 
wurden sogenannte Sozialhäuser errichtet. 
Der Standard der damaligen Zeit für diesen 
Zweck waren nicht abgeschlossene Wohnun-
gen mit Gemeinschaftssanitäranlagen, zum 
Teil ohne Bäder und Duschen, meistens mit 
Kohleöfen. Auch die seinerzeitige Einfach-
verglasung sowie eine fehlende Wärme- oder 
Schallisolierung entspricht nicht mehr den 
heutigen Maßstäben, insbesondere in energe-
tischer Hinsicht.
Aufgrund dieser schlechten und nicht mehr 
tragbaren baulichen Zustände wurde 2006 
ein Neubau-, Sanierungs- und Umbaupro-
gramm für die städtischen Sozialhäuser 
aufgestellt. Auf dieser Grundlage wurde die 
Verwaltung durch den Rat beauftragt, die er -
forderlichen baulichen Maßnahmen zu ergrei-
fen und umzusetzen. Die betreffenden Häu-
ser werden sukzessive abgerissen und neu 
errichtet, soweit im Einzelfall eine Sanierung 
nicht möglich oder nicht nachhaltiger ist.
Stadteigene Wohn- und Unterkunftsgebäude 
Hierbei handelt es sich um konventionelle 
Gebäude mit in der Regel abgeschlossenen 
Wohneinheiten, die über eine erhaltenswerte 
Bausubstanz verfügen. Die teils erheblichen 
Sanierungs- und Instandsetzungserforder -
nisse werden zur Erhaltung und Wieder -
herstellung der Verkehrssicherheit und 
Betriebsfähigkeit sukzessive umgesetzt. 
Ohne die Beseitigung der Mängel ist der 
Weiterbetrieb dieser Wohngebäude stark 
eingeschränkt oder sogar auf Dauer nicht 
mehr möglich.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
126  127
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
T emporäre Unterkünfte für Geflüchtete 
Um zugewiesene Geflüchtete kurz- bis mit -
telfristig unterzubringen, greift die Stadt Köln 
auch auf modulare Gebäude zurück. Hier wird 
zwischen Systembauten und mobilen Wohn-
einheiten unterschieden. 
Systembauten 
Die Systembauten verfügen über abgeschlos-
sene Wohneinheiten mit eigenem Sanitär -
bereich und eigenen Kochgelegenheiten. 
Waschmaschinen und Trockner werden in 
hierfür vorgesehenen Funktionsräumen be-
reitgestellt, Kellergeschosse gibt es bei dieser 
Bauweise nicht. Für die Hausmeister*innen, 
den Sicherheitsdienst sowie für das sozial-
arbeiterische Betreuungspersonal werden 
Büroräume vorgehalten. Aufenthalts- und 
Gemeinschaftsräume für die Bewohner*innen 
sind ebenfalls vorgesehen.
Die Außenfassade der Systembauten erhält 
eine ansprechende Optik in Form einer Putz -
fassade oder vergleichbarer Materialien, die 
sich in die Umgebung einfügt und eine besse-
re Eingliederung in den Stadtteil ermöglicht.
2020 wurden die folgenden vier Systembaus-
tandorte mit zweigeschossigen Gebäudekör -
pern fertiggestellt und in Betrieb genommen: 
–   Erbacher Weg in Köln-Lindweiler, 
30 Unterbringungseinheiten  
mit max. 150 Unterbringungsplätzen
–  Dürener Straße in Köln-Lindenthal,  
14 Unterbringungseinheiten mit  
max. 42 Unterbringungsplätzen
–  Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl, 
33 Unterbringungseinheiten mit max. 150 
Unterbringungsplätzen
–  Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf, 
62 Unterbringungseinheiten  
mit max. 240 Unterbringungsplätzen
Der Standort Erbacher Weg 7 wurde zudem 
als Pilotprojekt in ökologischer Holzständer -
bauweise errichtet.
2021 wurde ein Erweiterungssystembau am 
Standort Lindweiler Weg in Köln-Lindweiler 
mit weiteren 15 Unterbringungseinheiten mit 
max. 78 Unterbringungsplätzen fertiggestellt 
und in Betrieb genommen.
Mobile Wohneinheiten 
Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten 
werden autarke Containerelemente zu einem 
Gebäude zusammengesetzt. 
Dabei dient ein Modul als Schlafraum für ma -
ximal vier Personen. Zwischen zwei Schlaf -
räumen befindet sich ein Modul mit einem 
Sanitärbereich sowie einer Küche zur Selbst -
versorgung. Die Räume jeder Nutzungs-
einheit werden mit einem Flur parallel der 
Längsachse erschlossen. Der Flur wird über 
die Türen auf den Schmalseiten erreicht. In 
die Obergeschosse gelangt man über außen-
liegende, einläufige Treppen, jeweils an den 
Schmalseiten der Gebäude.
Da die Brutto-Geschossfläche 400 Quadrat -
meter aus Brandschutzgründen nicht über -
schreiten darf, werden je nach Größe des 
Standortes mehrere Containergebäude er -
richtet. Dabei sind im Erdgeschoss in einer 
der Gebäudeeinheiten Räume für den Sicher -
heitsdienst und die Fachkräfte der sozialen 
Arbeit sowie auch Gemeinschafts- und Auf -
enthaltsräume untergebracht. Die anderen 
Gebäude dienen ausschließlich der Unter -
bringung von Geflüchteten.
Auf Grundlage des im November 2017 den 
politischen Fachausschüssen vorgestellten 
zukunfts- und bedarfsorientierten Ressour -
cenmanagements für schutzsuchende Men-
schen ist das vorrangige Ziel der Verwaltung, 
die Unterbringungsqualität für Geflüchtete 
kontinuierlich zu verbessern. Nicht mehr 
benötigte Unterkünfte mit niedrigem Ausstat -
tungsstandard, darunter auch angemietete 
Objekte, wurden 2020 und 2021 sukzessive 
weiter zurückgebaut bzw. abgemietet.
So wurden beispielsweise 253 gebrauchte 
Wohncontainer, die am Standort Eygels-
hovener Straße 33 in Köln-Rodenkirchen 
eingesetzt waren, im Frühjahr 2020 für ge-
meinnützige Zwecke verschenkt. Auf dieser 
Fläche kann nunmehr der dringend benötigte 
Erweiterungsbau für die angrenzende Ge-
samtschule Rodenkirchen realisiert werden. 
Die Stadt Köln konnte so Entsorgungskosten 
für die Container in Höhe von rund 1 Millionen 
Euro einsparen.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Im Jahr 2021 wurden Bauarbeiten für ein 
dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit ins-
gesamt 8 Wohneinheiten in der Langenberg-
straße 24 in Köln-Blumenberg aufgenommen, 
dessen Fertigstellung Ende des Jahres 2022 
erwartet wird.
Systembau Erbacher Weg

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
128  129
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Ein Baubeschluss der politischen Gremien 
als Basis für den Baubeginn wurde 2021 für 
folgende öffentlich geförderten Wohnbaupro-
jekte eingeholt, die bei der Erstvermietung 
einer Sozialbindung unterliegen: 
–  Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 
14 Wohnungen in der Houdainer Straße in 
Köln-Porz
–  Zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser 
plus Sockelgeschosse mit 20 Wohnungen 
in der Brohler Straße in Köln-Marienburg 
–  Zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser 
plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen 
am Deutzer Weg in Köln-Porz 
Außenanlagengestaltung für temporäre 
Standorte 
Grundstücke, auf denen temporäre Gebäude 
errichtet werden, werden aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich eingezäunt. An den 
Seiten, an denen das Grundstück an den 
öffentlichen Straßenraum grenzt, befindet 
sich jeweils ein Tor zur Erschließung des 
Grundstücks. Die Zuwegungen werden mit 
einem festen Belag versehen. Es werden 
ausreichend Sitzgelegenheiten vorgehalten. 
Die restlichen Flächen werden als Rasenflä -
chen gestaltet. Außerdem werden im Bereich 
der Außenanlagen Flächen für Müllcontainer, 
Parkplätze, Fahrradständer sowie Kinder -
spielplätze und andere Freizeitgestaltungs-
möglichkeiten wie Fußball-, Basketball- oder 
Grillplätze angelegt.
Energiecontrolling
Um im Amt für Wohnungswesen ein Ener-
giecontrolling zu implementieren, wurde im 
Herbst 2020 eine neue Fachingenieur*in-Stel-
le eingerichtet. In einem ersten Schritt werden 
zunächst die Zählerstände und Verbräuche 
(Gas, Wasser, Strom) sämtlicher 379 Gebäu-
de im Portfolio des Amtes für Wohnungswe-
sen erfasst. Bislang erfolgte die Abrechnung 
überwiegend auf Grundlage von Schätzungen 
des Energieversorgers. Die erfassten Daten 
werden seit Herbst 2021 entsprechend aufbe-
reitet, um Verbräuche beispielsweise je Quad-
ratmeter, Bauart, Heizungsart für das jeweilige 
Gebäude betrachten zu können. Sämtliche 
Daten werden anschließend in die fachbe-
reichsübergreifend genutzte digitale Fach-
anwendung „Wohnung 2000“ eingespielt. 
Künftig werden Ablesedaten ausschließlich 
hierüber erfasst. Ein wesentliches Ziel ist es, 
die Gebäude zu klassifizieren, um hieraus 
Handlungsempfehlungen entwickeln zu kön-
nen. Auf dieser Grundlage kann somit prio-
risiert werden, welche Gebäude energetisch 
saniert werden sollen. Die Ergebnisse werden 
künftig Bestandteil des jährlichen, durch die 
Gebäudewirtschaft zu erstellenden Energie-
berichts sein, der den politischen Gremien zur 
Verfügung gestellt wird.
Ausblick 
Nachdem die Zugangszahlen Geflüchteter bis 
Februar 2022 weiter rückläufig waren, sollten 
keine neuen temporären Unterkünfte für Ge-
flüchtete mehr geplant und errichtet werden. 
Diese Zielsetzung wurde durch die Auswir -
kungen des Krieges in der Ukraine überholt. 
Ziel ist es, das Neubau-, Sanierungs- und Um-
bauprogramm soweit wie möglich gleichwohl 
wieder intensiver fortzusetzen.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Im Bereich des öffentlich geförderten Woh-
nungsbaus sind aktuell 11 Neubauvorhaben 
mit 176 Wohneinheiten in Planung oder im 
Bau. Die Fertigstellungen sind für den Zeit -
raum zwischen 2022 und 2027 avisiert.
Nachfolgend werden exemplarisch fünf Neu-
bauvorhaben vorgestellt, bei denen der Rat 
bereits auf Grundlage vorausgegangener Ent -
wurfsplanungen Baubeschlüsse gefasst hat 
beziehungsweise bei denen bereits mit dem 
Bau begonnen wurde:
Lachemer Weg o. Nr. in Köln-Longerich
Hier entsteht ein viergeschossiges Mehrfami-
lienhaus plus Staffelgeschoss mit insgesamt 
26 Wohneinheiten. Mit dem Baubeschluss im 
September 2020 (Vorlage 1986/2020) hat 
die Politik ihren Wunsch nach einer nachhal-
tigen und ökologischen Bauweise bekräftigt 
und zusätzlich eine Dachbegrünung vorgese-
hen. Mit dem Bau soll im ersten Quartal 2022 
begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 
das dritte Quartal 2023 avisiert.
Houdainer Straße o. Nr. in Köln-Porz
Hier wird ein dreigeschossiges Mehrfamilien-
haus mit insgesamt 14 Wohneinheiten entste-
hen. Im Sinne einer nachhaltigen und ökologi-
schen Bauweise werden hier entsprechend dem 
durch die Politik ergänzten Baubeschluss vom 
Pater-Prinz-Weg 13 – 16   
Baufortschritt 03/2022

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
130  131
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
März 2021 (Vorlage 3660/2019) zusätzlich eine 
Photovoltaikanlage, Fassadenbegrünung sowie 
Vorrichtungen für eine PKW-Elektroladestation 
vorgesehen. Mit dem Bau soll im zweiten Quar-
tal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung 
ist für das vierte Quartal 2023 avisiert.
Deutzer Weg o. Nr. in Köln-Porz
Hier werden zwei zweigeschossige Mehrfa -
milienhäuser plus Staffelgeschoss mit insge-
samt 16 Wohneinheiten entstehen. Um dem 
Wunsch der Politik nach einer nachhaltigen 
und ökologischen Bauweise zu entsprechen, 
werden dem ergänzten Baubeschluss aus Mai 
2021 (Vorlage 2440/2020) folgend zusätzlich 
eine Photovoltaikanlage und Fassadenbe-
grünung vorgesehen. Eine Elektroladestation 
lässt sich an diesem Standort beziehungswei-
se auf dem Grundstück nicht realisieren.  
Mit dem Bau soll im ersten Quartal 2023 be-
gonnen werden. Die Fertigstellung ist für das 
zweite Quartal 2024 avisiert.
Pater-Prinz-Weg 13 – 16 in Köln-Rondorf
Hier entstehen derzeit vier dreigeschossige 
Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohn-
einheiten. Mit dem Bau wurde im ersten Quar -
tal 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für 
das vierte Quartal 2023 avisiert. 
Langenbergstraße 24 in Köln
Hier entsteht derzeit ein zweigeschossiges 
Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Wohnein-
heiten. Mit dem Bau wurde im ersten Quartal 
2021 begonnen, die Fertigstellung ist für das 
erste Quartal 2023 avisiert.
Sanierung von Ankaufobjekten der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
(BImA) unterstützt die Kommunen durch 
Direktverkauf von bundeseigenen Liegen-
schaften, welche zur Erfüllung kommunaler 
Aufgaben benötigt werden. Bislang konnten 
durch das Amt für Wohnungswesen rund ein 
Dutzend Einfamilienhäuser und Doppelhaus-
hälften, beispielsweise in der Ikarosstraße in 
Köln-Ossendorf, von der BImA kostengünstig 
erworben werden. Der Erwerb ist vertraglich 
regelmäßig an die verpflichtende Belegung 
mit Geflüchteten ab einem bestimmten fest -
gelegten Zeitpunkt geknüpft. Die Gebäude 
sind teilweise in einem schlechten baulichen 
sowie energetischen Zustand und müssen mit 
zum Teil hohem zeitlichen Aufwand grundsa -
niert werden. Um die geltenden gesetzlichen 
Standards zu erreichen, werden im Rahmen 
der Grundsanierung zum Beispiel Fenster, 
Fußböden und Bleirohre ausgetauscht, Hei-
zungen umgerüstet und Schadstoffe entfernt. 
Erst dann kann eine Belegung mit Geflüchte-
ten erfolgen.
Verbesserung der WLAN-Situation  
in Unterkünften für Geflüchtete
Beginnend mit dem Jahr 2021 soll die  
bishe rige WLAN-Ausstattung in den mobilen 
Wohn einheiten an den Standorten Josef-  
Broicher-Straße, Haferkamp und Aloys-  
Boecker-Straße aufgerüstet werden. Auf -
grund aktuell zu geringer Kapazität sollen  
Einzelanschlüsse für jede Wohneinheit reali-
siert werden. Dafür werden neue Leitungen 
Pater-Prinz-Weg 13 – 13  
3D-Ansicht/Visualisierung
Langenbergstraße 24  
Rohbauarbeiten

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
132  133
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
verlegt und neue Verteilerpunkte installiert. 
Mit den Einzelanschlüssen soll sicherge-
stellt werden, dass den Bewohner*innen eine 
schnelle und stabile Internetverbindung zur 
Verfügung steht. Insbesondere Kindern, die 
pandemiebedingt auf Homeschooling ange-
wiesen sind, soll so eine technische Hürde 
genommen werden, damit diese nicht vom 
Bildungssystem abgekoppelt werden.
An den Systembau-Standorten Dürener Stra -
ße, Kalscheurer Weg und Pastor-Wolff-Straße 
wurden bereits bei Errichtung der Standorte 
Glasfaseranschlüsse mit 100 Mbit umgesetzt. 
Hier sind jeweils Hotspots verbaut, die den 
gesamten Standort mit ausreichend gutem 
WLAN versorgen. Die Bewohner*innen zeigen 
sich zufrieden mit dem Internetzugang.
Passivhausstandard
Entsprechend des politischen Beschlusses 
werden künftige konventionelle Bauprojekte 
des Amtes für Wohnungswesen ausschließ-
lich im Passivhausstandard errichtet. Ein Pas-
sivhaus hat durch eine optimierte Gebäude-
hülle nur geringe Wärmeverluste, weshalb die 
Energie höchst effizient genutzt wird. Mithilfe 
einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewin-
nung ist zudem kein konventionelles Heizsys-
tem mehr notwendig und es herrscht sowohl 
im Sommer als auch im Winter ein angeneh-
mes Raumklima.
Die Warmwasserversorgung wird durch 
Einsatz einer externen Energiequelle, bei-
spielsweise mit einer Solarthermieanlage auf 
dem Dach, sichergestellt. In der Gesamtbe-
trachtung übertrifft der Passivhaus-Standard 
dadurch den bisherigen EnEV 2016 Standard 
in ökologischen und energetischen Aspekten 
und bringt die Stadt Köln einen Schritt wei-
ter in der Erreichung der Klimaziele. Darüber 
hinaus können Wohngebäude, die im Pas-
sivhaus-Standard errichtet werden, über die 
obligatorische Wohnraumförderung hinaus 
eine zusätzliche Förderung erhalten.
Bei konventionellen Bauprojekten, die sich 
bereits in einem weit fortgeschrittenen Pla -
nungsstadium befinden, werden ökologische 
beziehungsweise energetische Einzelmaß-
nahmen, wie beispielsweise eine Photovolta -
ikanlage auf dem Dach, eine Dach- und/oder 
Fassadenbegrünung sowie Vorrüstungen für 
PKW-E-Ladestationen an den Stellplätzen 
geprüft und bei Vorliegen der baulichen und 
technischen Voraussetzungen umgesetzt. 
Eine Photovoltaikanlage dient dazu, einen Teil 
des Strombedarfs selbstständig decken zu 
können. E-Ladestationen sollen dafür sorgen, 
dass Bewohner*innen, die ein Elektrofahrzeug 
fahren, dieses auch zu Hause laden können. In 
diesem Zusammenhang wurde auch in der im 
Frühjahr 2021 vom Rat beschlossenen Stell-
platzsatzung festgelegt, dass bei zukünftigen 
Neubauprojekten Vorrüstungen für E-Lade-
stationen verbindlich vorzusehen sind.
Auszugsmanagement
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt 
Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“ , 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum 
vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat 
die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes 
Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der 
Durchführung beauftragt.
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das 
Auszugsmanagement als unbefristete Auf -
gabe übernommen worden. Im Zuge dessen 
wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger 
zugesichert. Die weiteren vier Stellen wurden 
auf zwei Jahre befristet.
Wie bereits im Jahr 2019, wurde auch 2021 
eine Evaluation der befristeten vier Stel-
len seitens des Amtes für Wohnungswesen 
durchgeführt. Das Ergebnis des monatlichen 
Controllings diverser Daten (z.B. Anzahl der 
vermittelten Wohnungen, Anzahl Beratungs-
gespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen 
Öffentlichkeitsarbeit etc.) führte dazu, dass 
die Verlängerung der Finanzierung der vier 
befristeten Stellen bei den Trägern für zwei 
weitere Jahre bis zum 31.12.2023 vom Rat 
beschlossen wurde.
Zwei städtische Mitarbeiter*innen sind als 
Koordinator*innen tätig. Ihre Aufgaben um-
fassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den 
städtischen Sozialarbeiter*innen im Bereich 
der untergebrachten Geflüchteten und den 
Trägern des Auszugmanagements, die Koope-
ration mit anderen städtischen Dienststel-
len sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind die 
Ansprechpartner*innen gegenüber der Bürger-
schaft und den ehrenamtlichen Akteur*innen.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der 
regelmäßige Austausch mit der GAG Immo-
bilien AG. Diese stellte 2021 insgesamt 45 
Wohnungen für geflüchtete Menschen zur 
Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner 
des Projekts. Der Ausbau weiterer Kooperati-
onen mit anderen Wohnungsbaugesellschaf -
ten wird angestrebt.
Darüber hinaus wird durch Bauherr*innen  
wie beispielsweise die GAG Immobilien AG 
alternativ auch für Geflüchtete ohne Wohn-
berechtigungsschein Wohnraum geschaffen. 
Die ersten dieser Wohnungen wurden im  
November 2018 fertiggestellt. Das Projekt 
läuft im Jahr 2022 aus. 
Angesichts des stark angespannten Wohnungs-
marktes in Köln ist das Auszugsmanagement 
nach wie vor ein sehr erfolgreiches Projekt, um 
Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesent-
lichen Schritt zur Integration zu verschaffen.
Fallzahlen Auszugsmanagement
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen
2018 426 144
2019 371 132
2020 407 130
2021 334 110

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
134  135
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Workshops und Infoveranstaltungen
Das Auszugsmanagement bietet seit 2018 
Workshops für Geflüchtete zur Wohnungssu-
che in unterschiedlichen Formaten an.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im 
Jahr 2021 in städtischen Unterkünften keine 
Workshops durchgeführt werden. Jedoch 
konnten in anderen Bildungseinrichtungen  
bei zwei Veranstaltungen insgesamt 15 Teil-
nehmer*innen geschult werden. 
Ehrenamtlich engagierte Akteure
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich 
Engagierte aufgrund ihrer guten Vernetzung 
in den Stadtteilen eine wesentliche Hilfe für 
Geflüchtete darstellen können, um Zugang 
zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen.
Daher wurde das Auszugsmanagement zum 
1. September 2019 in einem Pilotprojekt  
konzeptionell auf eine erweiterte Unterstüt -
zung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. 
Seitdem stehen die Auszugsmanager*innen 
der freien Träger mit ihrer Erfahrung den 
sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehren-
amtlicher Begleitung) bei der Erledigung der 
nötigen Formalitäten zur Seite, die im Rah-
men einer Bewerbung um eine Mietwohnung 
und nach Begründung eines Mietverhältnis-
ses erforderlich sind.
Die Nachbetreuung des Auszugsmanage
-
ments wurde ebenso ausführlich genutzt.  
Vermieter*innen begrüßten die Möglich keit, 
im Auszugsmanagement Ansprech part-
ner*innen auch nach Abschluss des Mietver -
trages für noch offene Fragestellungen zu 
finden und ehrenamtliche Unterstützer*innen 
konnten durch das Auszugsmanagement ent -
lastet werden. 
Das Pilotprojekt Ehrenamt, mit dem die Stadt 
Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wert -
schätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen 
Arbeit zum Ausdruck bringt, konnte somit im 
Jahr 2021 erfolgreich fortgesetzt werden. 
Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen
Die Notaufnahmeeinrichtung in der Herku-
lesstraße in Köln-Ehrenfeld sowie Notunter -
künfte dienen dazu, der Stadt Köln kurzfristig 
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW 
zugewiesene Geflüchtete vorübergehend un-
terzubringen, bis eine reguläre Unterbringung 
in einer Unterkunft erfolgen kann. 
In Notunterkünften besteht für die Unterge-
brachten nicht die Möglichkeit, sich mit selbst -
zubereitetem Essen zu versorgen. Zudem gibt 
es nur ein geringes Maß an Privatsphäre.
Ferner werden in den Notaufnahmeeinrich-
tungen sich unerlaubt Aufhaltende zeitweise 
untergebracht, welche Köln nach der Einreise 
unmittelbar ansteuern. Unerlaubt eingereis-
te Geflüchtete können zunächst auch an die 
Landeserstaufnahmeeinrichtung (EAE) ver -
wiesen werden. In den meisten Fällen erfolgt 
aber zunächst eine Unterbringung durch die 
Stadt Köln.
Notaufnahme Herkulesstraße
Die Versorgung, sozialarbeiterische Beratung 
und Betreuung in der Notaufnahmeeinrich-
tung Herkulesstraße wird durch das Deutsche 
Rote Kreuz (DRK) geleistet. Die Koordination 
erfolgt durch Sozialarbeiter*innen des Amtes 
für Wohnungswesen. Aufgrund der schwie-
rigen Lebenssituation ist es wichtig, für die 
dort untergebrachten Menschen Angebote zu 
schaffen.
Ihre medizinische Versorgung wird durch die 
tägliche Anwesenheit mindestens einer me-
dizinischen Fachkraft und die wöchentlich 
stattfindende Sprechstunde einer Hebamme 
sichergestellt. In Abständen von rund drei 
Monaten kommt der zahnärztliche Dienst und 
einmal monatlich sucht der Kinder- und Ju-
gendpsychiatrische Dienst des Gesundheits-
amtes die Einrichtung auf.
Die Notaufnahme in der Herkulesstraße 
besteht aus einem Hauptgebäude mit drei 
Unterkunfts-Stockwerken und fünf Wohn-
containerblöcken, die alle über getrennte und 
abschließbare Zimmer verfügen.
Die Zimmer im Hauptgebäude sind Familien 
und alleinstehenden oder alleinerziehenden 
Frauen vorbehalten.
Letztere verfügen über einen separaten  
Frauenflur, der durch vom DRK akquirierte  
Spenden besonders ausgestattet wurde, 
beispielsweise mit Kinderbetten, Spiegeln, 
Garderobenaufhängern für die Tür, beque-
men Stühlen mit Armlehne und Stillkissen. 
Demnächst steht eine farbige Neugestaltung 
dieser Zimmer an.
Die Containereinheit 1 dient der Unterbrin-
gung von Personen, die Containereinheiten 2, 
3 und 4 sind zur Schutzisolierung vorgesehen, 
während die Containereinheit 5 Sozialräume 
für Freizeit- und medizinische Angebote bietet.
Zu den Themen Erziehung und Bildung wird 
Eltern eine tägliche Sprechstunde in der Päd-
agogischen Betreuung durch zwei Mitarbeite-
rinnen des DRK angeboten.
Für Kinder und Jugendliche werden wochen-
tags pädagogische Beschäftigungen ange-
boten. Die Aufenthaltsräume bieten einen 
Kleinkinder-, Spiel-, Bewegungs-, Kreativ-, 
Förder- und Jugendbereich. Die Pädagogische 
Betreuung bietet Eltern und Kindern einen 
Ausgleich in der Unterbringungssituation, För-
dermöglichkeiten in der sozialen Entwicklung 
und einen sorgenfreien Ort zum Kind sein.
Ferner wird eine erste Sprachförderung in 
Form von 1,5-stündigen Unterrichtseinheiten 
von Lehramtsstudierenden im Rahmen des 
Kooperationsprojekt „Prompt! Deutsch ler -
nen“ mit der Universität zu Köln angeboten.
Auch in 2020/2021 gab es ein breites Sport- 
und Freizeitangebot für die in der Herkules-
straße untergebrachten Familien. Es wurde 
getragen von dem Kölner Spielezirkus, der 
Offenen Tür St. Anna der Katholischen Ju-
gendagentur, der katholischen Gemeinde St. 
Anna, BÜZE Ehrenfeld, Grenzenlos in Bewe-
gung und Rom e.V. Dieses Angebot umfasste 
beispielsweise Veranstaltungen zu Karneval, 
Ausflüge und Ferienaktionen und diverse 
Deutschkurse. Maßgeblichen Anteil am Zu-
standekommen dieser Aktivitäten haben 
etwa 25 ehrenamtlich Aktive für erwachsene 
Geflüchtete und zehn Ehrenamtliche in der 
Pädagogischen Betreuung.
Unterstützung durch  
ehrenamtliches Engagement 
Das Engagement von Ehrenamtlichen in der 
Hilfe für Geflüchtete hat sich im Laufe der Zeit

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
136  137
Wohnversorgung von Geflüchteten 
(Kölner Modell)
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
zunehmend dem Bedarf der Untergebrachten 
angepasst. Der Schwerpunkt hat sich von der 
Koordination zahlreicher Angebote zu einer 
Aktivierung von Ehrenamt für konkrete Anlie-
gen gewandelt.
So ist aufgrund mangelnder Deutschkenntnis-
se der Bedarf an sprachlicher Unterstützung 
im Alltag durch Übersetzung von Dokumenten 
und Dolmetschen sowie an Deutschkursen 
nach wie vor hoch.
Der Bedarf kann allerdings durch Ehrenamt -
liche nicht mehr abgedeckt werden, so dass 
immer mehr mit Hilfe von Privatspenden 
finanzierte berufliche Dolmetscher*innen und 
Übersetzer*innen in Anspruch genommen 
werden müssen.
Gute Erfahrungen gibt es bei der Unterstüt -
zung von kranken Bewohner*innen durch 
Medizinstudent*innen der Studenteninitiati-
ve „Health Buddies“ . Besonders hilfreich ist, 
wenn der Health Buddie die Muttersprache 
der beziehungsweise des zu Betreuenden 
beherrscht.
Unterstützung von Geflüchteten  
in Unterbringungseinrichtungen und  
Beherbergungsbetrieben
Unterstützend begleitet werden die in den 
städtischen Einrichtungen für Geflüchtete und 
Beherbergungsbetrieben untergebrachten 
Personen durch Heimleiter*innen sowie durch 
Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes 
für Wohnungswesen oder dazu beauftragter 
Träger. Die Teams im Sozialen Dienst wurden 
Notaufnahmen
Versorgung mit
Individualwohnraum
Wohngebäude 
und Einrichtungen
Feste Bauten, Systembauten, 
Wohncontainer, Bestandsobjekte
Hotelbetriebe
Objekte für
spezielle Zielgruppen
Projekt » Auszugsmanagement «
nach örtlicher Zuständigkeit gebildet, die auf 
Stadtteile und -bezirke zugeschnitten sind. 
Durch diese Struktur wird die Zusammenar -
beit mit anderen Dienststellen und den Will-
kommensinitiativen erleichtert, da auch hier 
überwiegend örtliche Strukturen bestehen.
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs-
wesen arbeitet eng mit vielen städtischen 
Dienststellen zusammen. Hier sind insbe-
sondere zu nennen der Interkulturelle Dienst 
und das Kommunale Integrationszentrum 
des Amtes für Integration und Vielfalt und der 
Allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie sowie verschiedene 
Fachbereiche des Gesundheitsamtes. Darü-
ber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen 
mit vielen weiteren Akteur*innen.
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst 
schnell eigenständig zu machen und in das 
in Köln bestehende, breit gefächerte, Bera -
tungs- und Hilfesystem zu vermitteln.
Durch die Corona-Pandemie und die daraus 
resultierenden veränderten Öffnungs- und 
Zugangsregelungen der Dienststellen fand  
die Kommunikation vermehrt digital statt.  
Da viele Bewohner*innen durch die neue 
Situation keine oder nur eingeschränkte Zu-
gangsmöglichkeiten zu den Behörden hatten 
(z. B. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren,  
Ausländeramt, Jobcenter, etc.), musste 
fast die gesamte Kommunikation über den 
Sozialen Dienst erfolgen. So wurden bei-
spielsweise Unterlagen oder Anträge, die die 
Bewohner*innen normalerweise persönlich 
eingereicht hätten, nun per Mail durch die 
sozialen Fachkräfte gestellt.
Im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungs-
wesen beziehungsweise an Standorten mit 
Betreuungsträgern erfolgt die sozialarbeiteri-
sche Beratung und Begleitung nach Maßgabe 
des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung von Flüchtlingen“ mit nachfol-
gend skizziertem Integrationsauftrag:
–  Erstberatung: Perspektiven aufzeigen,  
Hilfeplan erstellen
–  Vermittlung in beziehungsweise Initiierung 
von integrationsfördernden Maßnahmen 
(Vermittlung in Sprach- und integrationsbe-
gleitende Kurse zur wirtschaftlichen, sozia -
len und kulturellen Integration) mit dem Ziel 
einer Wohnungsvermittlung
–  Unterstützung/Installation von Hilfen bei  
  •    wirtschaftlicher  Integration (Zusammen-
arbeit mit Integrationspoint/Job-Börsen, 
Hilfestellung bei Bewerbungen und Ar -
beitssuche)
  •    sozialer Integration (Vermittlung der  
Bewohner*innen in soziale Angebote der 
Stadt/ des Stadtviertels, unter anderem 
durch laufende Kontakte zum Interkul-
turellen Dienst, sozialen Institutionen, 
Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, 
Willkommensinitiativen)
  •    kultureller Integration (Vermittlung kul-
tureller Gepflogenheiten, Vermittlung an 
FliehKraft – Kölner Flüchtlingszentrum, 
Selbsthilfen)
Aufgrund der Pandemie erfolgte eine inten-
sive Zusammenarbeit mit der Dienststelle 
Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes,

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
138  139
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
um beispielsweise Quarantäne-Maßnahmen 
für Bewohner*innen abzusprechen oder die 
Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei 
Indexfällen zu gewährleisten. 
Belegungsmanagement und -steuerung im 
Bereich der Unterbringung Geflüchteter
Die Belegungssteuerung ist eng verknüpft 
mit der Ressourcenplanung im Amt für Woh-
nungswesen der Stadt Köln. Beispielsweise 
werden die Bedarfe an Unterbringungsres-
sourcen für Geflüchtete mit besonderem 
Schutzbedarf für spezielle Gruppen wie 
LSBTIQ* , Frauen und Rollstuhlnutzende regel-
mäßig überprüft.
Vorrangiges Ziel für 2020/2021 war die weite-
re Verbesserung der Unterbringungsqualität für 
Geflüchtete, insbesondere die Unterbringung 
in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten, wel-
che über eine eigene Küche und eine eigene 
Sanitäreinrichtung verfügen. Der Neubau von 
Unterkünften und die Anmietung von neuen 
oder sanierten Gebäuden ermöglichen im 
Gegenzug, abgenutzte ältere Unterkünfte mit 
niedrigerer Ausstattungsqualität aufzugeben.
Die Unterbringung in abgeschlossenen Unter -
kunftseinheiten ermöglicht ein deutlich höhe-
res Maß an Privatsphäre, die wichtig ist, um 
eigene Strukturen im Alltag aufzubauen. Die 
eigenverantwortliche Gestaltung des Tages-
ablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten 
stellen einen ersten, wichtigen Schritt zur 
Integration dar.
Bis zum Ende des Jahres 2020 lebten 79,40 
Prozent der städtisch untergebrachten Ge-
flüchteten in Unterkünften, die sowohl über 
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene 
Küchen verfügen. Die Quote konnte in 2021 
auf 83,75 Prozent gesteigert werden.
Zum Aufgabengebiet der Fachkräfte der So-
zialen Arbeit gehört es, besondere Unterbrin-
gungsbedarfe der Geflüchteten zu erkennen. 
Einige Informationen ergeben sich bereits aus 
den persönlichen Daten (Familien mit min-
derjährigen Kindern, Alleinerziehende, ältere 
Menschen), andere sind offensichtlich er -
kennbar (fortgeschrittene Schwangerschaft, 
sichtbare Behinderung). 
Hinzu kommen Informationen, welche die Ge-
flüchteten freiwillig selbst mitteilen: LSBTIQ-
Hintergrund, Schwangerschaft in einem 
frühen Stadium, körperliche oder psychische 
Erkrankung, Behinderung, Traumatisierung 
oder Betroffenheit durch Menschenhandel, 
Folter, Vergewaltigung. Äußerungen zu die-
sen Themen erfolgen häufig erst nach eini-
ger Zeit, wenn sich ein Vertrauensverhältnis 
zur betreuenden Person entwickelt hat. Bei 
besonderer Schutzbedürftigkeit wird Sorge 
für eine adäquate Unterbringung im Rahmen 
der bestehenden Ressourcen getragen. Vor -
gelegte Atteste über besondere Bedarfe von 
Geflüchteten werden dem Gesundheitsamt 
zur Begutachtung vorgelegt, welches gege-
benenfalls eine Empfehlung für eine andere 
Unterbringung ausspricht. 
Auch bei sonstigen Gründen, die eine Verle-
gung notwendig machen, sucht die verant-
wortliche Fachkraft der Sozialen Arbeit eine 
passende Unterkunft. Ziel dabei ist es, eine 
Anschlussunterkunft in der Nähe im gleichen 
Stadtbezirk zu finden, um zum Beispiel Kin-
dergarten- oder Schulwechsel zu vermeiden. 
Für geflüchtete Frauen, die Opfer von Men-
schenhandel geworden sind, besteht ein vom 
Ausländeramt, Amt für Wohnungswesen und 
agisra e.V. abgestimmtes Verfahren zur ge-
sundheitlichen Vorsorge, Hilfe, psychischer 
Unterstützung und Unterbringung in einer 
Einrichtung speziell für Frauen.
Das Wohnprojekt der Stadt Köln für LSBTIQ*-
Ge flüchtete wurde in 2017 bezogen und in 
2019 auf 34 Plätze erweitert. Die Betreuungs-
trägerschaft obliegt der Aidshilfe e.V. in Ver-
Wohnheimfassade Severinswall  
von Graffiti-Künstler Norman Schlegel

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
140  141
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
bindung mit Rubicon e.V. Diese Kooperation 
hat sich gut be  währt und wird von der Stadt -
verwaltung fortgeführt.
Gewaltschutz
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung 
des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine 
Arbeitsgruppe aus dem Gremium Runder 
Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die bis 
Ende 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die 
städtischen Unterbringungseinrichtungen für 
Geflüchtete in Köln entwickelte. 
Der Rat der Stadt Köln hat diesem Konzept am 
10.09.2020 zugestimmt. Die zunächst auf zwei 
Jahre befristete Stelle zur Gewaltschutz-Koor-
dination konnte am 01.10.2020 besetzt werden. 
Schwerpunkte des  
Gewaltschutzkonzeptes sind:
–  Schutz untergebrachter Geflüchteter  
mit besonderem Augenmerk auf Kinder und 
vulnerable Geflüchtete
–  Prävention gegen jegliche Formen  
von Gewalt, Sicherheitskonzept
–  Intervention
–  Allgemeine Ablaufschemen
–  Schutzvereinbarungen
–  Verhaltensregeln für Mitarbeitende  
sowie Bewohner*innen
–  
Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitar-
beiter*innen im Krisen- und Interventionsfall
–  Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu 
Anlauf- und Beratungsstellen zur Unter -
stützung
Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen 
vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die 
Basis für die Entwicklung weiterer Handlungs-
module und Leitfäden darstellen. Anhand des 
Konzepts wird einrichtungsbezogen geprüft, 
welche Standards bereits umgesetzt sind und 
an welchen Stellen noch Handlungsbedarf 
besteht. Basierend auf dem Schutzkonzept 
lassen sich weitere Module entwickeln be-
ziehungsweise befinden sich als Ergänzung 
bereits in der praktischen Umsetzung.
Kooperationspartnerschaften und Vernetzung
Um den Anforderungen an eine wirtschaftli-
che, soziale und kulturelle beziehungsweise 
gesellschaftliche Integration von unterge-
brachten Geflüchteten gerecht werden zu 
können, arbeitet das Amt für Wohnungswesen 
mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohl-
fahrtsverbänden, freien Träger*innen, Lobby -
gruppen und den Willkommensinitiativen als 
Organisationsform des Ehrenamtlichen Enga -
gements intensiv zusammen.
Ziel ist, nicht nur Unterkunft und Verpflegung 
sicherzustellen, sondern hilfesuchenden 
Personen, die überwiegend aus Herkunfts-
ländern stammen, denen die deutschen 
Gesellschaftsstrukturen fremd waren, über 
eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die 
Normen und Werte unserer Gesellschaft zu 
vermitteln. Von daher wird zur Beratung und 
Betreuung des Personenkreises eine enge 
Kooperation mit Fachkräften von Wohlfahrts-
verbänden umgesetzt, die teilweise auch im 
Auftrag der Stadt Köln die Betreuung von 
Unterbringungsstandorten übernehmen.
Seit Januar 2020 wird ein Pilotprojekt zur 
Mülltrennung am Standort Neusser Land-
straße gemeinsam mit dem DRK umgesetzt.  
Die Bewohner*innen wurden von der AWB 
geschult, wie Mülltrennung funktioniert.  
treuende beteiligt sind.
Zusätzlich wird eine Zusammenarbeit mit 
Mitarbeiter*innen der freien Träger und  
Lobbygruppen, die über eine hohe Kompetenz 
im Umgang mit Menschen aus verschiedenen 
Kulturkreisen verfügen, umgesetzt, wie auch 
die Zusammenarbeit mit Willkommensiniti-
ativen, die sich in Folge des großen Engage-
ments für Geflüchtete aus Krisengebieten 
verstärkt gebildet haben.
Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimmter 
Gruppen von zugewanderter Menschen besser 
gerecht werden zu können, sichert sich  
die Stadt Köln darüber hinaus über die Finan-
zierung von Stellen bei einem Träger der Wohl-
fahrtspflege für die Volksgruppe der Roma 
die Unterstützung von Nationworker*innen 
als Mittler*innen zwischen den Kulturen. Bei 
einer Selbsthilfeorganisation für Migrant*innen 
für die Gruppe der Zugewanderten mit rus-
sischem Sprachhintergrund unterstützten 
Integrationsmittler*innen.
Konflikte entstehen häufig aufgrund der 
räumlichen Nähe in den Unterbringungs-
einrichtungen oder durch unterschiedliche 
Willkommensgruß  
in Köln-Lindenthal
Neben der grauen Tonne wurden auch die 
gelbe, blaue und Biotonne aufgestellt.
Die Gemeinschaftsmitarbeitenden werden 
als Multiplikatoren vorab geschult und haben 
zu Anfang die übrigen Bewohner*innen beim 
Mülltrennen unterstützt beziehungsweise 
hatten den Müllplatz hinsichtlich der Mülltren-
nung mit im Blick. 
Eine ständige Kontrolle ist durch die Gemein-
schaftsarbeitenden und Heimleitung notwen-
dig, um bei falsch befüllten Tonnen einzu-
greifen. Die Biotonne wurde aufgrund eines 
Wespenbefalls wieder abgeschafft und durch 
graue Tonnen ersetzt. Durch die Schulung 
wurde den Erwachsenen als auch den Kin-
dern auf spielerische Weise die Mülltrennung 
näher gebracht. 
In einigen Stadtteilen mit Unterkünften für 
Geflüchtete sind gute Netzwerke entstanden, 
an denen Schulen, Kindergärten und das  
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bürger -
vereine, Familienhelfer*innen, die Bezirks-
beamt*innen der Polizei sowie weitere Be-

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
142  143
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Lebensweisen zwischen den untergebrachten 
Geflüchteten und der Nachbarschaft in der 
Umgebung. Nationworker*innen erfüllen hier 
ihre Aufgabe als Vermittler*innen. Über bes-
seres gegenseitiges Verstehen soll das Kon-
fliktpotenzial minimiert werden. Durch den 
Einsatz der Integrationsmittler*innen konnte 
die Beratung und begleitende Unterstützung 
von Spätaussiedler*innen und jüdischen 
Kontingentflüchtlingen deutlich verbessert 
werden. Auch der erhöhte Betreuungsbedarf 
von Menschen aus der russischen Föderation 
in Köln konnte durch ihren Einsatz leichter 
aufgefangen werden. Die Maßnahme wird in 
enger Kooperation mit dem Phoenix Köln e.V., 
je hälftig bei der Stadt Köln und dem Träger, 
umgesetzt. In regelmäßigen Sprechzeiten ste-
hen Übersetzungen von Verwaltungsschrei-
ben und die Hilfestellung beim Kontakt mit 
anderen städtischen Dienststellen im Vorder -
grund. Hinzu kommen Hinweise zum Beispiel 
auf kostenlose Sprachmaßnahmen oder bei 
Bedarf Begleitung bei Behördengängen und 
den Besuchen von Ärzt*innen.
Neben der Vermittlung in Qualifizierungsmaß-
nahmen wird hier auch Unterstützung bei der 
Wohnungssuche sowie bei älteren Menschen 
der Kontakt zu Pflegediensten zum Übergang 
in seniorengerechtes Wohnen umgesetzt.
Modellprojekt „Bewohnerbeirat“
Die Verwaltung hat nach Empfehlung von 
Expert*innen ein Präventionskonzept für die 
Unterbringung Geflüchteter entwickelt, wel-
ches unter anderem eine frühzeitige  
Vermittlung demokratischer Werte vorsieht. 
Die Planung zu dem Modellprojekt „Bewoh-
nerbeirat“ zur Demokratieförderung wurde 
2019 mit einer Projektskizze abgeschlos-
sen. Beabsichtigt ist die Einrichtung von 
Bewohner*innenbeiräten zunächst an den 
größeren, durch Träger betreuten Stand-
orten. Die erste Umsetzungsphase wurde 
2020/2021 abgeschlossen. Aufgrund der 
ersten Erfahrungen wird das Modellprojekt 
vom Sozialen Dienst gemeinsam mit den 
Bewohner*innen weiterentwickelt.
Ferner wird nach dem Präventionskonzept 
rassistischen und antisemitischen sowie 
radikalen Strömungen wie Salafismus bei 
den Geflüchteten mittels politischer Bildung 
entgegengewirkt. Hierzu werden zunächst die 
vor Ort tätigen Fachkräfte der sozialen Arbeit 
geschult und aufgeklärt. Neben der Vermitt -
lung demokratischer Werte an die Geflüchte-
ten gilt es auch für Merkmale von Extremis-
mus zu sensibilisieren.
Bestätigung und Fortsetzung des Konzepts 
Mindeststandards
Zur Erarbeitung von Maßnahmen, die zu einer 
Verbesserung der Unterbringung und Betreu-
ung Geflüchteter in Köln führen sollen, hat 
sich bereits 2017 eine Arbeitsgruppe, beste-
hend aus Verwaltung, freien Trägern und Initi-
ativen, zusammengefunden. Die vorgeschla -
genen Maßnahmen sind sowohl struktureller, 
organisatorischer als auch finanzieller Art. Sie 
ergänzen und konkretisieren das dem Rat vor -
gelegte Konzept „Mindeststandards“ aus der 
Ratssitzung vom 20.12.2016 und setzen für 
die Zukunft verbindliche Qualitätsstandards 
bei der Unterbringung und Betreuung von Ge-
flüchteten. Die Maßnahmen stellen eine sinn-
volle Konkretisierung der Leitlinien zur Unter -
bringung und Betreuung von Flüchtlingen in 
Köln dar. 2020/2021 wurden die laufenden 
Maßnahmen zur Gewährleistung der Mindest -
standards zur Unterbringung Geflüchteter 
evaluiert, überarbeitet und verlängert.
Teil I der Evaluation setzte sich mit der medi-
zinischen Grundversorgung von Geflüchteten 
auseinander und lieferte ein neues Konzept 
zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in 
den Unterbringungsstandorten für Geflüch-
tete, das den politischen Gremien vorgelegt 
wurde (2811/2019). Die Finanzierung von drei 
Stellen für Krankenpfleger*innen sowie einer 
Hebammen-Stelle für Geflüchtete beim Ge-
sundheitsamt wurde gesichert.
Teil II der Evaluation wurde mit der Vorlage 
„Verbesserung des Betreuungsschlüssels 
sowie Maßnahmenpakete zur Stärkung des 
Ehrenamtes“ (3557/2019) den politischen 
Gremien vorgestellt. Die bestehende Finan-
zierung von Stellen zur Stärkung und Koor -
dinierung ehrenamtlicher Tätigkeit sowie die 
Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unter -
stützung von Willkommensinitiativen wurden 
bis Ende 2023 verlängert.
Ehrenamtliches Engagement – Willkommens-
initiativen und Kirchengemeinden
Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun 
dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern 
sind vor allem kein homogener Personenkreis. 
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter 
und Väter, alleinstehende Frauen und Män-
ner, Lebensältere und Jüngere, Menschen 
mit einer körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung, mit unterschiedlichen Lebens-
entwürfen und sexuellen Orientierungen, mit 
verschiedenen Religionszugehörigkeiten, aus 
unterschiedlichen sozialen Schichten und mit 
verschiedenem Bildungsstand.
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich di-
vers und muss als solche betrachtet werden. 
Dies wird von Beginn an bei der Unterbrin-
gung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, 
berufliche und gesellschaftliche Integration 
ganzheitlich beachtet. Integration und „An-
kommen“ funktioniert nicht alleine über eine 
Unterkunft, in der sich ein selbststrukturierter 
Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern ins-
besondere auch über die soziale Betreuung, 
die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal 
(Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen) 
wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit 
mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von 
ehrenamtlichen Akteur*innen erfolgt.
Der ehrenamtlichen Unterstützung für Ge-
flüchtete kommt eine große Bedeutung zu, 
da sie die Solidarität in der Stadtgesellschaft 
stärkt. Eine Vielzahl Engagierter bringen ihre 
Fähigkeiten ein, um geflüchtete Menschen zu 
unterstützen, sich in Deutschland und Köln 
zurechtzufinden und nicht zuletzt stärken sie 
die neu Zugewanderten darin, ihre Potenziale 
in die neue Lebenssituation einzubringen und 
perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben.  
Sie bieten beispielsweise Lotsendienste, 
Lese angebote und Hausaufgabenbetreuung 
an, oftmals begleitet von Trägern (beispiels-
weise Kirchengemeinden, Wohlfahrtsver -
bände). Sie unterstützen damit die regulären 
Betreuungsstrukturen und tragen zu einer 
Entlastung hauptamtlicher Fachkräfte der 
Stadt Köln und der Träger bei. 
In mittlerweile rund 45 überwiegend auf den 
Stadtteil bezogen organisierten, ehrenamt -
lichen Willkommensinitiativen engagieren 
sich Kölner*innen und bilden die Basis der 
 lebendigen Willkommenskultur, welche Köln

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
144  145
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
als weltoffene Stadt ausmacht. Sie unterstüt -
zen die geflüchteten Menschen durch ein 
breites Spektrum an ehrenamtlichen Angebo-
ten. Dieses reicht von Sprachkursen für un-
terschiedliche Altersklassen über Begleitung 
zu Ämtern und Ärzt*innenpraxen bis hin zu 
gemeinsamen Freizeitaktivitäten. 
In vielen Stadtteilen sind Mitglieder der Kir-
chengemeinden fester Bestandteil oder Grün-
dungsmitglieder der Willkommensinitiativen. 
Auf vielfältige Weise werden Geflüchtete von 
den Kirchengemeinden unterstützt. Seit No-
vember 2014 besteht eine Kooperation zwi-
schen dem von der Stadt Köln finanzierten 
Projekt „Auszugsmanagement“ und dem Erz-
bistum Köln, welches inzwischen über 30 Woh-
nungen an Geflüchtete vermittelt hat. Dabei 
stand nicht nur die Vermietung und Hilfe beim 
Umzug, sondern auch die Integration der Fami-
lien in die Kirchengemeinden im Vordergrund. 
Es wurde Hilfe beim Einrichten der Wohnungen 
geleistet, Freizeitangebote für Kinder vermittelt 
und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 
Die Aachener Siedlungs- und Wohnungsge-
sellschaft hat gemeinsam mit der DEWOG 40 
Wohnungen in Köln-Dellbrück an das Amt für 
Wohnungswesen zur Unterbringung Geflüch-
teter vermietet.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Ehrenamtli-
chen hat sich in den letzten Jahren verlagert 
von der Unterstützung beim Ankommen zur 
Unterstützung bei der Wohnungssuche und 
der Integration in den Ausbildungs- und Ar -
beitsmarkt.
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete 
(Förderung von fünf Stellen durch das inter -
kulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt 
Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in 
Köln 13 Integrationsagenturen verortet und es 
gibt 37 anerkannte Interkulturelle Zentren im 
Stadtgebiet.
Die Integration der Geflüchteten stellt wei-
terhin eine besondere Herausforderung für 
die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft 
dar. Ohne die engagierte Tätigkeit vieler 
Akteur*innen wie Vereine, private und kirchli-
che Träger und der großen Anzahl ehrenamt -
lich engagierter privater Personengruppen 
und Einzelpersonen wäre die gelebte Will-
kommenskultur in Köln nicht möglich.
Es gilt die vorhandenen Strukturen auszu-
bauen und zu erweitern. Die Zusammenarbeit 
zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung 
im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein 
gutes Beispiel für eine gelingende Kooperation.
Laptops für bedürftige Schüler*innen
 
Oberbürgermeisterin Reker unterstützt  
Spendenaktion „Alle Lernen am Computer! 
Und ich?“
Dirk Kästel, Vorstandsvorsitzender und  
Initiator von „Kunst hilft geben für Arme und 
Wohnungslose in Köln e.V. “ , übergab am  
9. Juni 2020 Laptops, die im Rahmen der 
Aktion „Alle lernen am Computer! Und ich?“ 
angeschafft werden konnten, an Oberbürger -
meisterin Henriette Reker und Claus-Ulrich 
Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flücht -
lingsrates. Das Wohnungsamt der Stadt Köln 
und der Kölner Flüchtlingsrat verteilten die 
in Geräte an Schüler*innen weiterführender 
Schulen, die in einer Unterkunft für Geflüch-
Kunstprojekt in Rodenkirchen
tete oder in einer Obdachloseneinrichtung 
leben, – insgesamt 480 Geräte.
Bei den Laptops handelte es sich aus Gründen 
der Nachhaltigkeit um überarbeitete, gewartete 
und betriebsbereite Geräte. Neben den Laptops 
wurden jeweils ein lnternet-Stick, Laptoptasche, 
USB-Maus und ein Geldbetrag für eine lnternet-
flatrate für ein halbes Jahr in Höhe von 42 Euro 
(6 Monate á 7 Euro) zur Verfügung gestellt.
Schüler*innen, die in einer Unterkunft für Ge-
flüchtete oder einer Obdachloseneinrichtung 
leben, trifft die Corona-Epidemie besonders 
hart, denn in Zeiten von „Homeschooling“ ist 
es für sie noch schwieriger, den Unterrichts-
stoff zu erarbeiten, wenn zu Hause kein Com-
puter zur Verfügung steht.
„Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslo-
se in Köln e.V. “ hat aus Mitteln der Benefizakti-
on „Notgeld“ , an der sich Gerhard Richter und 
andere namhafte Künstler*innen beteiligten, 
250.000 Euro bereitgestellt und Mitte Mai 
2020 gemeinsam mit Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker, Hedwig Neven DuMont, 
Vorstandsvorsitzende von „wir helfen“ , Pfarrer 
Franz Meurer und Claus-Ulrich Prölß, Ge-
schäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates, zu 
weiteren Spenden aufgerufen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
146  147
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
Leuchtende Farben und viel Spaß am kreati-
ven Gestalten prägten das erste Treffen des 
interkulturellen Kunstprojektes im Haus für 
geflüchtete Familien. Das Angebot wurde in 
Kooperation mit dem Amt für Wohnungswe-
sen und dem Kommunalen Integrationszen-
trum, Interkultureller Dienst Rodenkirchen 
ins Leben gerufen. Acht Frauen aus fünf Län-
dern malten unter fachkundiger Anleitung 
von Sabine Herbst und Tabea Herbst aus der 
KUNSTWERKSTATT KÖLN farbenfrohe Bilder 
mit Pastellkreide. Spielerisch entstanden Blu-
menbilder, kleine Landschaften und abstrakte 
Farbspiele. Beim Gestalten und Schreiben  
des eigenen Namens und des Herkunftslandes 
und anschließendem Ratequiz zu den Per -
sonen lernten sich alle spielerisch schon ein 
wenig kennen.
Fit für die Geflüchtetenarbeit
Es handelt sich um eine Schulung für Ehren-
amtliche und Interessierte, die in 26 Unter -
richtsstunden umfassende Antworten zum 
Thema Bildung, Wohnen und Arbeit gibt. 
Rechtliches Know-how wird vermittelt und das 
Kölner Beratungs- und Unterstützungsnetz -
werk erläutert. Auch wichtige Fragen für die 
persönliche Auseinandersetzung mit dem Eh-
renamt werden thematisiert und beantwortet.
Sportprojekt für geflüchtete Väter  
und junge Männer
Geflüchtete junge Männer sind häufig er -
heblich belastet, denn oft sind sie trauma -
tisiert, leben auf engem Raum mit anderen 
Menschen, haben wenig Ausweichmöglich-
keiten, können den Lebensunterhalt teils 
nicht bestreiten und haben einen unsicheren 
Bleibestatus. Ein sportpädagogisches An-
gebot kann hierzu entgegenwirken, indem 
die Männer durch Sport Stress abbauen, ein 
faires Miteinander praktizieren und Konflikte 
gewaltfrei lösen. Darüber hinaus lernen sie 
die deutsche Sprache im Alltagsgebrauch, 
können sich gegenseitig austauschen und 
vernetzen. 
Die geflüchteten Männer und Väter haben 
aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status 
und der Erziehung ihrer Kinder häufig keinen 
oder nur sehr erschwerten Zugang zur hiesi-
gen Gesellschaft, etwa durch stark begrenzte 
Möglichkeiten der Teilnahme an Sprach-  
und Integrations- sowie zu anderen päda -
gogischen Hilfs-, Freizeit- und Bildungsange-
boten.
Das Sportprojekt ist ein niederschwelliges, 
präventives sport- und gesundheitspädago-
gisches Angebot. Geboten wird den Männern 
ein Raum zum sportlichen Ausgleich, Kennen-
lernen, Austauschen, Informieren und Stress 
abbauen. Die Gruppe soll den Familien Ent -
lastung bieten, für die Männer einen Ausgleich 
darstellen und das Gemeinschaftsgefühl der 
Familien im Wohnheim fördern.
Die Bedarfslagen, Themen und Wünsche der 
Männer werden im gemeinsamen Gespräch 
und im Austausch zwischen Honorarkräften 
und Wohnheimleitung festgestellt und aufge-
nommen.
Sehr gefragt sind Unterstützungen in Form 
von Sprachkursen, Begleitung bei Amtsgän-
gen, gemeinsamen Freizeitaktivitäten und die 
Organisation von gemeinsamen Festen. Es 
gibt zudem weitere Einsatzfelder wie Gärt -
nern, Kochen oder die Fahrradwerkstatt. Ide-
en sind in dem ehrenamtlichen Engagement 
immer willkommen.
Forum für Willkommenskultur Köln  
und andere Willkommensinitiativen
Alle beteiligten Akteur*innen verstehen 
Ehren amt und freiwilliges Engagement als 
eine Tätig keit, zu der man sich ohne vertrag-
liche Ver pflich  tung, aber verlässlich entschei-
det. Dies kann einmalig und stundenweise 
sein, bei regelmäßigen Diensten auch einen 
höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt 
und freiwilliges Engagement geschieht un-
entgeltlich, allenfalls können Aufwandsent -
schädigungen geleistet werden.
Die Vorbereitung, Begleitung und Fort -
bildung der freiwillig Engagierten in  
ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des 
Erfahrungs austauschs und die Kultur der 
Anerkennung haben einen hohen Stellen-
wert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen-
gemeinden und dem Zentrum für Willkom-
menskultur.
Das Amt für Wohnungswesen unterstützt  
das Projekt „Forum für Willkommenskultur“ 
durch den Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die 
Kölner Freiwilligen Agentur e.V. finanziell.  
Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene  
und stadtweite Willkommensinitiativen zu 
vernetzen und ihren gegenseitigen Aus-
tausch sicherzustellen. Die Verzahnung der 
vielfäl tigen Institutionen, die sich der Ge-
flüchteten annehmen, sowie der vielen eh-
renamtlichen Hilfsangebote erfordern einen 
reibungslosen Ablauf.
Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Kölner Freiwilli-
gen Agentur e.V. arbeiten mit den städtischen 
Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen 
gegenüber Unterstützung bei der Beratung 
und Koordination bürgerschaftlicher Willkom-
mensinitiativen. Die Stadtbezirke mit ihren 
Bürgerämtern und – soweit vorhanden –  
Sozialraumkoordinator*innen sollen erste 
Anlaufstelle sein für örtliche Willkommensini-
tiativen aus der Bürgerschaft.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
148  149
In der Melanchthon Akademie Köln finden 
regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der 
Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die 
nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ 
entstanden, in der sich die Initiativen aktiv 
austauschen und sich gegenseitig und in 
Kooperation mit den Beratungseinrichtungen 
unterstützen. Die politischen Sprecher der 
Willkommensinitiativen nehmen inzwischen 
regelmäßig auch am Runden Tisch für Flücht -
lingsfragen teil.
Ombudsstelle für Geflüchtete
Auf der Grundlage von Beschlüssen des Ra -
tes der Stadt Köln besteht die Ombudsstelle 
für Geflüchtete seit August 2016. Die Einrich-
tung dient der „Sicherstellung einer neutralen 
und einrichtungsunabhängigen Beratung und 
Bewertung von Problemlagen, die im Zusam-
menhang mit der Unterbringung und Betreu-
ung von Geflüchteten entstehen“ .
Die städtische Finanzierung der Ombuds-
stelle für Geflüchtete wurde durch Beschluss 
des Rates vom 07.11.2019 für vier weitere 
Jahre bis zum 31.12.2023 sichergestellt. 
Das Amt für Wohnungswesen ist die städ-
tische Koordinationsstelle für Anfragen der 
Ombudsstelle. Hier werden die einzelnen 
Fälle bearbeitet, Fachdienststellen befragt 
und die Beantwortungen erstellt.
2020 ergingen insgesamt 94 Schreiben mit 
260 Fragen von der Ombudsstelle an das  
Amt für Wohnungswesen. 2021 ergingen 69 
Schreiben mit 204 Fragen von der Ombuds-
stelle an das Amt für Wohnungswesen.
Die Beschwerden beziehen sich auf die  
Unterbringungssituation (Problematiken 
durch gesundheitliche Einschränkungen), 
zwischenmenschliche Streitigkeiten und 
Beschwerdestelle  
zur Unterbringung  
Geflüchteter
Die Ombudsstelle Köln nimmt 
Hinweise auf gravierende Probleme 
im Zusammenhang der Flücht-
lingsunterbringung von allen Seiten 
entgegen, sei es von Flüchtlingen, 
von freiwillig Engagierten, Beschäf-
tigten sowie anderen Personen. 
Ombudsstelle
für Flüchtlinge in Köln
sexueller
Übergriff?
Diskriminierung?
Gewalt?
Verletzung der
Menschenwürde?
bad
Quelle: www.ombudsstelle.koeln
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
andere persönliche Belange. 2020/2021 
wurden auch vermehrt Probleme angespro-
chen, die aus der Corona-Pandemie heraus 
resultierten.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Woh-
nungswesen gewährleistet die Transparenz 
der Arbeit der Verwaltung im Bereich Unter -
bringung von Geflüchteten für die Bürger -
schaft. Gezielte Informationsarbeit ermöglicht 
einen wertvollen Dialog zwischen Stadtge-
sellschaft und Verwaltung und schafft mehr 
Verständnis für deren Arbeit, aber auch gene-
rell für den Fortbestand der Thematik Unter -
bringung von Geflüchteten. 
Die Verwaltung informiert die Medien in Form 
von Pressemitteilungen und der Veröffent-
lichung eines quartalsweise erscheinenden 
Berichtes im Internet.
Ferner wurden 2020/2021 ganz vereinzelt 
Besichtigungen von neugebauten Standorten 
(z.B. Pastor-Wolff-Straße) zur Unterbringung 
von Geflüchteten angeboten, sofern es die 
Corona-Pandemie zuließ. Selbstverständ-
lich unter Beachtung der jeweils gültigen 
Abstands regeln und mit entsprechenden 
Hygienemaßnahmen (beispielsweise Masken-
pflicht, Kontaktnachverfolgung).
Die Besichtigungen wurden von der Öffent -
lichkeitsarbeit mit der Verteilung von Info-
material vor Ort begleitet. Es standen ferner 
Ansprechpartner*innen des Amtes für Woh-
nungswesen bzw. des Sozialen Dienstes zur 
Verfügung. Die Besichtigungstermine tra -
gen dazu bei, Vorbehalte abzubauen und die 
Arbeit des Amtes für Wohnungswesen in der 
Stadtgesellschaft sichtbar zu machen. Die 
Termine wurden im Vorfeld über städtische 
Pressemitteilungen bekannt gegeben. 
Willkommensinitiativen 
in Köln 
Informationen im Internet:
www.wiku-koeln.de

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
150  151
Zusätzlich wurden über die Ehrenamtskoordi-
nation der Bürgerämter die im Stadtbezirk in 
der Arbeit mit Geflüchteten aktiven Gruppen 
gezielt informiert und eingeladen.
Auch 2020/2021 wurde quartalsweise ein 
Bericht des Amtes für Wohnungswesen zur 
„Situation Geflüchteter in Köln“ erstellt und 
den politischen Fachausschüssen der Stadt 
Köln zur Kenntnis gebracht. Die Berichte wer -
den alle sowohl im Ratsinformationssystem 
der Stadt als auch im Internet auf der Home-
page der Stadt Köln veröffentlicht. Er enthält 
detaillierte Informationen zu Zielen und Ent -
wicklungen im Bereich der Unterbringung Ge-
flüchteter. Zum Ende eines jeden Jahres wird 
statt des Quartalsberichts ein ausführlicher 
Jahresbericht veröffentlicht, in dem Themen 
zu Geflüchteten, die das vergangene Jahr 
geprägt haben, aus allen beteiligten Ämtern 
zusammengetragen werden. Die Jahresbe-
richte 2020 beziehungsweise 2021 liegen im 
Ratsinformationssystem der Stadt Köln vor.
Beschwerdemanagement
Für das Amt für Wohnungswesen ist das 
Beschwerdemanagement unabdingbarer 
Bestandteil für bessere Akzeptanz einzelner 
Standorte, der Unterbringung und Lebens-
bedingungen von Geflüchteten allgemein so-
wie Anlaufstelle für jegliche Art von Anfragen 
und Beschwerden, die die Unterbringung Ge-
flüchteter betreffen. Die anhaltend hohe Zahl 
von 634 Bürger*innenkontakten bzw. -anfra -
gen in 2020 bzw. 567 Bürger*innenkontakten 
beziehungsweise -anfragen in 2021 zeigt, 
dass das Thema Unterbringung Geflüchteter 
weiterhin von hoher Relevanz für die Men-
schen in der Stadt ist.
2020 gingen rund 127 Presse- und Medien-
anfragen und 99 Anfragen aus politischen 
Gremien ein. 2021 waren es 92 Presse- und 
Medienanfragen und 104 Anfragen aus 
politischen Gremien. Die erhöhte Anzahl an 
Presse- und Medienanfragen aus dem Jahr 
2020 geht insbesondere auch auf die Co-
rona-Pandemie zurück (2019: 91 Anfragen). 
Das Amt für Wohnungswesen erhält positive 
Resonanz auf die teils umfangreichen und 
individuellen Beantwortungen. Auch die – in 
den meisten Fällen – recht zügige Beant -
wortung innerhalb von wenigen Tagen nach 
Eingang der Anfrage beim Amt für Woh-
nungswesen wird von Bürger*innen positiv 
bewertet. Ein erfolgreiches Beschwerdema -
nagement ist wichtig, um die Glaubwürdig-
keit und Transparenz der Verwaltung sichtbar 
zu machen. Der persönliche Kontakt sorgt 
dafür, dass Bürger*innen sich mit ihren An-
liegen ernst genommen und gut informiert 
wissen.
Katastrophenschutz
Das Amt für Wohnungswesen ist in Katas-
trophenfällen nach dem Allgemeinen Eva-
kuierungsplan der Stadt Köln für die Unter -
bringung, Versorgung, Verpflegung und den 
Transport betroffener Kölner Bürger*innen 
zuständig. Hierfür müssen auf Dauer Unter-
bringungsressourcen vorgehalten werden.  
Wiederholt kommt es zu Bränden in Wohn-
häusern, bei denen nicht nur die Bewohner*  
innen der Brandwohnung, sondern häufig 
auch weitere Personen in Mitleidenschaft 
gezogen werden.
Rauch, Ruß und Löschwasser machen viel-
fach nicht nur die Brandwohnung vorüberge-
Wohnraumversorgung für besondere Gruppen
hend unbewohnbar. Die Wohnungen müssen 
von Spezialfirmen gereinigt und von Grund 
auf renoviert werden, zerstörte Einrichtungs-
gegenstände entsorgt und ersetzt werden. 
Die erforderlichen Maßnahmen können sich 
über Wochen hinziehen, in denen die Men-
schen ihre Wohnungen nicht nutzen können 
und auf Ausweichquartiere angewiesen sind. 
Wer keine Verwandten oder Freunde in Köln 
hat, bei denen er in dieser Zeit unterkommen 
kann, erhält umfangreiche Hilfen durch die 
Stadt Köln.
Das Amt für Wohnungswesen stellt seit  
20 Jahren in einem Appartementhaus im 
Stadtteil Raderthal Wohnraum für solche 
Notfälle bereit. Bürger*innen, die wegen eines 
Brandes, Hochwassers oder anderer Katas-
trophen vorübergehend auf Hilfe bei der  
Wohnungsversorgung angewiesen sind,  
finden hier vorübergehend eine Bleibe, die mit 
allem Nötigem ausgestattet ist. In sieben voll 
eingerichteten Appartements können bis zu 
38 Menschen gleichzeitig aufgenommen  
werden. Windeln und Babynahrung sind 
genauso vorhanden wie eine Kaffeemaschi-
ne und ein kleiner Lebensmittelvorrat für die 
ersten Stunden und Tage, in denen sich die 
Betroffenen in der neuen Situation zurecht -
finden müssen.
Wer seine Wohnung bei einem Brand verlas-
sen muss, kommt in der Regel ohne Gepäck, 
oft sogar ohne Geld oder nur unzureichend 
bekleidet. Die Mitarbeiter*innen des Amtes 
für Wohnungswesen helfen bei allen Sorgen, 
die sich in dieser Situation ergeben, weiter. 
Sie unterstützen bei der Beschaffung finan-
zieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medika -
menten oder Kleidung, organisieren Arztter -
mine und Fahrdienste für Schulkinder. Schon 
während des Aufenthaltes in den Apparte-
ments soll so die Chance bestehen, wieder 
einen Alltag aufzunehmen.
Darüber hinaus besteht in der Boltenstern-
straße eine weitere Unterbringungsmög-
lichkeit des Amtes für Wohnungswesen für 
etwa 150 Kölner Bürger*innen, die kurzfristig 
evakuiert werden müssen.
Bei traumatisierenden Ereignissen erfolgt  
zunächst vor Ort eine Erstversorgung durch 
das Team zur psychosozialen Unterstützung 
der städtischen Feuerwehr. Wenn trauma -
tische Ereignisse in der Folgezeit nicht ver -
arbeitet werden können, wird durch den  
Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungs-
wesen in Zusammenarbeit mit dem städti-
schen Gesundheitsamt psychologische 
Unterstützung vermittelt. Wer nach den 
belastenden Erlebnissen nicht mehr in die 
vorherige Wohnung zurückkehren kann,  
wird auch bei der Suche nach einer neuen 
Wohnung unterstützt.
Das Amt für Wohnungswesen ist Mitglied  
der Lenkungsgruppe „Großeinsatzlagen  
und Katastrophen“ unter Leitung der Kölner 
Berufsfeuerwehr, in der die Planungen  
und Vorbereitungen der Stadt Köln  
für einen Ernstfall weiterentwickelt und  
optimiert werden.

Beiträge der 
Kooperationspartner*innen 
Medienberichte
Die in diesem Kapitel abgedruckten Beiträge wichtiger 
Kooperationspartner:innen werden von diesen verantwortet 
und stellen nicht in allen Positionen und Formulierungen die 
Standpunkte der städtischen Verwaltung dar.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
154  155
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Herzhäuschens, ein öffentlicher Spielplatz 
und eine Tiefgarage. Grundlage ist der bei 
einer Mehrfachbeauftragung ausgewählte 
städtebauliche Entwurf des Architekturbüros 
Lorenzen aus Berlin. Eine Besonderheit ist 
der Wiederaufbau des historischen Herzhäus-
chens in monolithischer Bauweise und unter 
teilweiser Wiederverwendung der ursprüngli-
chen Mauersteine. 
Nur wenige Meter weiter am Erlenweg und 
ebenfalls in direkter Nachbarschaft der Ro-
senhofsiedlung begannen die Arbeiten an 
drei jeweils dreigeschossigen Neubauten mit 
zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss. Sie 
ersetzen die Bestandsgebäude an gleicher 
Stelle, die nicht mehr zeitgemäß waren. Insge-
samt entstehen dort 86 Wohnungen, 60 da -
von öffentlich gefördert. Geplant wurden sie 
vom Büro Laumann Architekten. Neben den 
Mietwohnungen wird auch eine Wohngruppe 
für erwachsene Menschen mit Behinderung 
errichtet. Einer der drei Neubauten wird für 
ein weiteres Mehrgenerationen-Wohnprojekt 
der GAG genutzt. In Kooperation mit dem 
Verein WohnBunt entstehen dort 13 Wohnun-
gen und ein großer Gemeinschaftsraum für 
das gemeinschaftliche Wohnen unter einem 
Dach. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts 
ist für Herbst 2023 vorgesehen.
Neue und modernisierte Quartiere in Kalk
Lange Jahre blieb das rund 11.000 m
2 gro-
ße Grundstück des früheren Metallhandels 
Huwald-Hammacher an der Robertstraße in 
Kalk ungenutzt. Jetzt hat die GAG die Ge-
werbebrache zu einem neuen Wohnquartier 
entwickelt. Dort entstanden 243 öffentlich 
geförderte und freifinanzierte Wohnungen 
sowie Appartements für Studierende. Dazu 
kommen ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt, 
eine Wohngruppe, eine sechsgruppige Kin-
dertagesstätte, acht Gewerbeeinheiten und 
ein öffentlicher Spielplatz. Der nördliche 
Teilabschnitt der Bebauung wurde vom Büro 
HOME Architekten geplant, für den südlichen 
Abschnitt wurden die Büros Schilling Archi-
tekten und Lorber Paul Architekten beauf -
tragt. Das Mehrgenerationen-Wohnprojekt 
wurde in Kooperation mit dem Bewohnerver -
ein futur3 realisiert. 
Wohnungsbau an städtebaulich exponierter 
Stelle hat die GAG auch nur wenige hundert 
Meter entfernt an der Kalker Hauptstraße, 
am Entree zum Stadtteil Kalk realisiert. Auf 
einem rund 12.000 m
2 großen Grundstück, 
vis-à-vis zum Kölner Polizeipräsidium und 
verkehrsmäßig gut angebunden, entstan-
den 181 öffentlich geförderte Wohnungen in 
unterschiedlichen Größen, 70 Appartements 
für Studierende, eine Wohngruppe, eine Kin-
dertagesstätte und eine Jugendeinrichtung. 
Entworfen hat das neue Quartier das Büro 
Jäck Molina Architekten.
Umfangreiche Bestände hält die GAG bereits 
seit Jahrzehnten im Norden von Köln-Kalk. 
Die zur Entstehungszeit zumeist in einfacher 
Bauweise errichteten Gebäude entsprechen 
nicht mehr einem zeitgemäßen Wohnstan-
dard und werden bereits seit mehreren Jah-
ren modernisiert oder durch moderne Neu-
bauten ersetzt. Bis 2029 wurden und werden 
so rund 670 Wohnungen durch Modernisie-
rung und Neubau fertiggestellt. Dabei ist es 
das erklärte Ziel, qualitativ gute und bedarfs-
gerechte Wohnungen sowie Freiräume in 
einer stabilen Nachbarschaft zu nach wie vor 
bezahlbaren Mieten anzubieten.  
Beiträge der Kooperationspartner*innen
 
GAG Immobilien AG
GAG Immobilien AG: Millionen-Investitionen  
und über 1.600 fertige Wohnungen
Wohnungsbau in Köln hat nach wie vor 
höchste Priorität bei der GAG Immobilien 
AG. Auch in den vergangenen beiden Jahren, 
die stark von der Corona-Pandemie ge-
prägt wurden, wurden wieder mehr als 1.600 
Wohnungen fertiggestellt und dem Kölner 
Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Im 
Geschäftsjahr 2020 waren es insgesamt 851 
Wohnungen: 580 im Neubau, davon 268 öf -
fentlich gefördert, und 271 nach abgeschlos-
sener Modernisierung. Im Geschäftsjahr 2021 
kamen weitere 812 Wohnungen hinzu: 698 im 
Neubau, davon 545 öffentlich gefördert, und 
114 nach abgeschlossener Modernisierung. 
Nahezu alle modernisierten Wohnungen, 
nämlich 105, sind öffentlich gefördert. Dar -
über hinaus befanden sich Ende 2021 in der 
ganzen Stadt 1.042 neue Wohnungen im Bau. 
Davon sind 911 öffentlich gefördert. Weitere 
1.012 Wohnungen befanden sich zum selben 
Zeitpunkt in der energetischen Modernisie-
rung – zum überwiegenden Teil, nämlich bei 
816 Wohnungen, unterstützt durch öffent -
liche Förderungen der NRW.Bank und der 
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Gesamtsumme aller in den vergangenen 
beiden Jahren getätigten Investitionen betrug 
mehr als 330 Millionen Euro. Nach 156 Milli-
onen Euro in 2020 waren es weitere fast 178 
Millionen Euro in 2021. Investitionen in Neu-
bau und Modernisierung sowie die laufende 
und periodische Instandhaltung zusammen 
ergaben in den vergangenen beiden Jahren 
einen Betrag von nahezu einer halben Milli-
arde Euro – 215 Millionen Euro in 2020, 242 
Millionen Euro in 2021. Das waren erneut 
starke Impulse für den Kölner Wohnungs-
markt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verfügte die 
GAG über 45.348 Wohnungen und 156.000 m2 
Gewerbeflächen mit einer Wohn- und Nutz-
fläche von insgesamt fast 3,2 Millionen Qua-
dratmeter. Die Durchschnittsmiete lag 2021 
bei 7,12 Euro pro Quadratmeter und damit wie 
in den Vorjahren deutlich unter dem Kölner 
Mittelwert. Mit Instandhaltungsaufwendungen 
von 20,40 Euro pro Quadratmeter (Gesamt: 
64 Millionen Euro in 2021) liegt die GAG im 
oberen Bereich der deutschen Wohnungs-
unternehmen und unterstreicht damit ihren 
Anspruch, Gebäude und Wohnungen in einem 
für Mietende attraktiven Zustand zu halten.
Wohnungsbau in Bickendorf
In unmittelbarer Nachbarschaft der traditions-
reichen und denkmalgeschützten Rosenhof -
siedlung der GAG in Bickendorf wurden die 
Bauarbeiten auf einem lange Zeit gewerblich 
genutzten Grundstück am Häuschensweg im 
vergangenen Jahr abgeschlossen. Dadurch 
wird die historische Siedlung weiterentwickelt 
und eine städtebauliche Lücke im Quartier 
geschlossen. Auf dem etwa 13.400 m
2 großen 
Areal entstanden insgesamt 193 Wohnungen, 
öffentlich gefördert und freifinanziert, eine 
viergruppige Kindertagesstätte, ein Nach-
barschaftscafé am Standort des historischen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
156  157
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Modernisierung in Chorweiler schreitet voran
Die Übernahme von rund 1.200 vormals 
zwangsverwalteten Wohnungen im Zentrum 
von Chorweiler ist ein landesweit beachtetes 
Projekt der GAG. Ziel nach der Übernahme der 
Bestände im Jahr 2016 war es, den Instand-
haltungsstau abzubauen und die Gebäude 
an der Florenzer Straße, der Göteborgstraße, 
der Osloer Straße und der Stockholmer Allee 
in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. 
Begleitend wurden Maßnahmen initiiert, um 
das Wohnumfeld aufzuwerten und die Lebens-
bedingungen der Bewohner*innen zu verbes-
sern. Direkt nach der Übernahme hat die GAG 
zunächst die sicherheitsrelevanten Arbeiten in 
Angriff genommen. Außerdem wird das Wohn-
umfeld regelmäßig aufgeräumt und Sperrmüll 
beseitigt. In den Wohnungen selbst wurden 
und werden nach und nach die Wasser- und 
Abwasserleitungen sowie die Hauptleitungen 
der Heizungsstränge ausgetauscht und die 
Badezimmer erneuert. Die Wohnungen erhal-
ten zudem neue Elektrozuleitungen und Unter -
verteilungen. Durch die Änderung der Förder -
bedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen 
wurde die GAG dann 2019 in die Lage ver -
setzt, die ursprüngliche Instandsetzung um 
eine energetische Modernisierung auszuwei-
ten. Dabei werden unter anderem auch die 
Fenster ausgetauscht, die Fassaden gedämmt 
und farblich neugestaltet sowie die Heizanla -
gen optimiert. Diese Arbeiten wurden in 2021 
an der Osloer Straße und an der Stockholmer 
Allee intensiv fortgesetzt. Im Zusammenhang 
mit der Modernisierung begannen außerdem 
an der Osloer Straße der Abbruch eines der 
in die Jahre gekommenen Häuser und die 
Vorbereitungen für einen Neubau. Das vor -
handene kleinere Bestandsgebäude wird dort 
durch einen siebengeschossigen Neubau mit 
28 öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. 
Darüber hinaus ziehen das Quartierszentrum 
Chorweiler und der Standort Chorweiler des 
Kundencenters Nord gemeinsam in den Neu-
bau ein. Dieser Neubau wird voraussichtlich 
Mitte 2023 fertiggestellt. Die gesamte Moder -
nisierungsmaßnahme in Chorweiler Nord wird 
voraussichtlich bis 2026 andauern.
Bauvorhaben auf der  
rechten Rheinseite gestartet
Neue Potenziale für das Wohnen in Köln nutzt 
die GAG im Bereich Mülheimer Ring/Bergisch 
Gladbacher Straße in Buchheim. Zum einen 
entstehen im Bereich Mülheimer Ring 1 – 7 auf 
einem Bestandsgrundstück rund 84 öffent -
lich geförderte Wohnungen als Ersatz für die 
vorhandenen und schon lange nicht mehr 
zeitgemäßen, sehr einfachen Wohnungen. Mit 
dieser Baumaßnahme wird der Bestand im 
Stadtteil gestärkt und aufgewertet. 
An der Ecke Mülheimer Ring/Bergisch 
Gladbacher Straße liegt ein größtenteils 
ungenutztes Grundstück, das lange Zeit als 
Wendeschleife für die frühere KVB-Stadt -
bahnstrecke vorgehalten wurde. Da auf der 
Bergisch Gladbacher Straße schon seit vie-
len Jahren keine Stadtbahnen mehr fahren, 
wurde nun endlich der Weg frei, um auf dem 
insgesamt fast 10.000 m
2 großen Areal eine 
Wohnbebauung zu realisieren. Unter Einbezug 
eines GAG-Bestandsgrundstücks entstehen 
in zwei Bauabschnitten insgesamt rund 130 
Wohnungen, überwiegend öffentlich geför -
dert, mit einer Wohnfläche von zusammen 
rund 9.500 m
2. Dazu kommt eine sechsgrup-
pige Kindertagesstätte, die auf zwei Ebenen 
neu gebaut wird. Beide Vorhaben wurden 
durch Molestina Architekten geplant.
Für das gesamte Quartier im Kalker Norden 
ein wichtiger Impuls. Im vergangenen Jahr 
stand das sogenannte Baufeld 10 im Mittel-
punkt, ein Karree zwischen der Albermann-
straße, der Eythstraße, der Lilienthalstraße 
und der Loestraße. Dort wird der Großteil der 
vorhandenen Wohnungen durch Neubauten 
mit insgesamt rund 95 öffentlich geförderten 
Wohnungen ersetzt. Auch eine Großtages-
pflege wird dort untergebracht. Die vierge-
schossigen Gebäude erhalten zusätzlich ein 
ausgebautes Dachgeschoss. Die Fertigstel-
lung der vom Architekturbüro Lorber Paul 
geplanten Neubauten ist für Herbst 2022 
vorgesehen. Bereits im Frühjahr 2022 wurde 
die Modernisierung eines Bestandsgebäudes 
an der Ecke Lilienthalstraße/Eythstraße abge-
schlossen. Hier hat das Büro florczak planing 
die Planung übernommen. Das Gebäude mit 
zehn Wohnungen wird energetisch ertüchtigt 
durch Dämmung der Außenfassade sowie 
der Decken zum Dachboden und zum Keller, 
durch einen Austausch der Fenster und neue 
Heizkörper in den Wohnungen. Die Energie-
versorgung erfolgt durch den benachbarten 
Neubau, sodass eine eigene Heizzentrale 
nicht notwendig ist. Eine Sanierung der Bäder, 
neue Versorgungs- und Abwasserleitungen, 
die Überarbeitung der Elektroinstallation und 
der Anbau von Balkonen komplettieren diese 
Modernisierung.
Mehr Wohnraum in Chorweiler
248 neue Wohnungen, 148 davon öffentlich 
gefördert, wurden 2020 und 2021 an der 
Swinestraße in Chorweiler fertiggestellt. Ein 
Teil der geförderten Wohnungen ist für ge-
flüchtete Menschen vorbehalten. Dazu kom-
men zwei Wohngruppen mit 15 Plätzen für 
pflegebedürftige Menschen. Die Bebauung ist 
vier- bis sechsgeschossig, Freiräume mit Mie-
tergärten und Spielplätzen sowie Stellplätze 
oberirdisch und in einer Tiefgarage gehören 
ebenfalls zu diesem gelungenen Bauvorha -
ben. Zentrales Element des neuen Quartiers 
ist ein in Ost-West-Richtung verlaufender 
Anger als halböffentliche Grünfläche, die die 
beiden hofartigen Gebäude im Norden mit 
der Zeilenbebauung im Süden verbindet. Die 
Planung ist das Ergebnis eines Landeswett -
bewerbes, den das Architekturbüro Querfeld-
eins aus Dresden gewonnen hat. 
Auf einem rund 5.500 m
2 großen Grundstück 
an der Ecke Moldaustraße/Merianstraße, 
ebenfalls in Chorweiler, haben 2020 die Ar -
beiten an 86 neuen Wohnungen begonnen. 
Alle sind öffentlich gefördert, die Wohnfläche 
beträgt insgesamt rund 5.800 m
2. 48 Stell-
plätze in einer Tiefgarage komplettieren das 
Bauvorhaben. 2022 wurde das neue Quartier 
voraussichtlich fertiggestellt. Es fügt sich  
harmonisch in die Umgebung ein und stärkt 
den Bestand von rund 1.200 Wohnungen, 
den die GAG bereits im Norden von Chorwei-
ler hält. Die Planung des Gebäudes erfolgte 
durch Lorber Paul Architekten.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
158  159
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Geschossdecken wurden wärmegedämmt. 
Darüber hinaus wurden Hauseingangstü-
ren und Eingangsvordächer erneuert. Um 
dringend benötigten neuen Wohnraum zu 
schaffen, werden durch Neubauten und Auf -
stockungen im Quartier insgesamt rund 219 
neue Wohnungen zusätzlich errichtet. Der 
überwiegende Teil davon ist öffentlich geför -
dert und barrierefrei, einige sind für Senioren-
wohnen vorgesehen. Neben dem Bau neuer 
Wohngebäude finden auch Aufstockungen 
auf bestehenden Gebäuden statt, wodurch 
39 Wohnungen für Studierende entstehen. 
Außerdem geplant sind eine Tageseinrich-
tung für ältere Menschen, eine viergruppige 
Kindertagesstätte, eine Demenz-WG, Woh-
nungen für Taubblinde und ein Quartierstreff. 
Grundlegend erneuert wird auch die Stell-
platzsituation in der Kannebäckersiedlung. 
Rund 800 neue Abstellplätze werden außer -
dem für Fahrräder geschaffen. Weiter ge-
stärkt wird der Radverkehr vor Ort auch durch 
die bessere Vernetzung der Radwege im 
Quartier mit der Umgebung. Dazu werden die 
Außenanlagen erneuert und deutlich aufge-
wertet. Diese Maßnahmen werden in enger 
Abstimmung mit der Stadt Köln geplant und 
durchgeführt. Durch eine Kooperation mit 
dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) 
werden außerdem eine Reihe von ökologi-
schen Projekten, z. B. das Anbringen von Nist -
kästen im Außenbereich oder die Schaffung 
von Nistlöchern in den Hausfassaden, durch-
geführt. Dabei sollen auch die Mieter*innen 
aktiv mit eingebunden werden.
Frischzellenkur im Kölner Westen
Zum historischen und denkmalgeschütz -
ten Erbe der GAG Immobilien AG gehören 
auch drei Wohnblöcke in Ehrenfeld, an der 
Alpenerstraße, der Marienstraße und der 
Subbelrather Straße. 1927 wurden die drei 
Blöcke, jeweils geplant von unterschiedlichen 
Architektenteams, für Arbeiter der umliegen-
den Industriebetriebe und deren Familien 
errichtet. Nach rund 90 Jahren waren jedoch 
umfangreiche Modernisierungen notwendig. 
2020 und 2021 wurden weitere Bauabschnit -
te fertiggestellt. Grundlegende Neuerung ist 
der erstmalige Einbau einer Heizungsanlage, 
mit der sich die Wohnungen nun komfortabel 
und energieeffizient beheizen lassen. Darü-
ber hinaus wurden die Dächer ausgebessert 
und gedämmt, Speicherböden und Kellerde-
cken gedämmt, die Fassaden gereinigt und 
instandgesetzt sowie die vorhandenen Kunst -
stofffenster gegen denkmalgerechte Holz-
Sprossenfenster ausgetauscht. Weitere Maß-
nahmen waren unter anderem die Erneuerung 
der Sanitär- und Elektroinstallation. Dabei 
wurden sämtliche Sanitärobjekte in den Woh-
nungen ausgetauscht, wozu die Bäder umge-
baut und teilweise vergrößert wurden. 
In Bocklemünd befinden sich weitere knapp 
70 Wohnungen für ältere Menschen in der 
Modernisierung. Die Seniorenwohnanlage am 
Rande des Görlinger Zentrums besteht aus 
zwei Häusern und wurde 1971 von der GAG 
als Bestandteil der neuen Großsiedlung Köln-
Bocklemünd/Mengenich errichtet. Mit ihren 
140 (Görlinger Zentrum 30 a, b) und  
90 Wohnungen (Tollerstraße 1) sind sie das 
Zuhause für zahlreiche ältere Menschen. 
Pflegebereiche und zahlreiche Angebote 
der Sozial-Betriebe-Köln GmbH (SBK) bie-
ten Hilfestellung und Unterstützung im All-
tag. Nach gut 50 Jahren werden die beiden 
Gebäude nun auf einen zeitgemäßen Stand 
gebracht. Mit der Modernisierung des Ge-
Ein weiteres neues Quartier entsteht in Poll, 
nicht allzu weit entfernt vom Rhein. Von der 
Stadt Köln hat die GAG ein rund 6.200 m
2 
großes Grundstück entlang der Siegburger 
Straße erworben und errichtet dort rund 70 
öffentlich geförderte Wohnungen mit einer 
Gesamtwohnfläche von rund 5.900 m
2. Auch 
zwei Wohngruppen für Menschen mit Behin-
derung und ein so genannter Infrastruktur -
raum, der rund 50 m
2 groß ist und von den 
Menschen im neuen Quartier für unterschied-
liche Zwecke genutzt werden kann, werden 
in den Bau integriert. Die Planungen für die 
Neubauten wurden vom Architekturbüro 
HOME Architekten erstellt. Voraussichtlich im 
Herbst 2022 können die ersten Mieter*innen 
die Neubauten beziehen.
Projekte in Porz
Tradition und Moderne werden verbunden 
bei einem Bauvorhaben in der Innenstadt von 
Porz, an der Ecke Hauptstraße/Poststraße. 
Die Spitze des dreieckigen und rund 4.500 m
2 
großen Grundstücks bildet ein unter Denk-
malschutz stehendes Gebäude aus den An-
fangsjahren des 20. Jahrhunderts. Aufgrund 
der sehr schlechten Bausubstanz ist eine 
ganzheitliche denkmalgerechte Modernisie-
rung ausgeschlossen. Aber die straßenseiti-
gen historischen Fassaden mit dem Schriftzug 
des lange Jahre dort ansässigen Friseurge-
schäfts sollen instandgesetzt werden. Neu 
und modern sind dagegen die Neubauten, die 
auf dem übrigen Grundstück entstehen: ein 
neues Quartier mit rund 76 öffentlich geför-
derten Wohnungen und einer Gesamtwohn-
fläche von rund 5.200 m
2. Entworfen hat das 
neue Quartier das Kölner Architekturbüro 
Dewey Muller. Die Neubebauung erfolgt in 
zwei Bauabschnitten und hat 2021 begonnen. 
Voraussichtlich im Herbst 2023 ist das neue 
Quartier an exponierter Stelle im Porzer Zent-
rum fertiggestellt. 
Mietwohnungen und Einfamilienhäuser ent -
stehen auf einer früher landwirtschaftlich 
genutzten Fläche in Porz-Elsdorf. Die Arbei-
ten am neuen Mühlenwegviertel haben 2020 
begonnen. Südlich der Friedensstraße sowie 
rechts und links des Mühlenweges entstehen 
in den nächsten Jahren rund 120 Mietwoh-
nungen, überwiegend öffentlich gefördert in 
den Einkommensgruppen A und B, und 30 
Einfamilienhäuser, die als Reihenhäuser oder 
Doppelhaushälften ausgeführt werden. Wei-
tere 16 Einfamilienhäuser errichtet ein Bau-
träger. Die Gesamtwohnfläche beträgt fast 
9.000 m
2 bei den Mietwohnungen und mehr 
als 4.000 m2 bei den von der GAG errichteten 
Einfamilienhäusern. Ein großer öffentlicher 
Spielplatz und viel Grün grenzen die Neubau-
ten nach Süden hin ab. Das neue Quartier ist 
verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen 
und bietet viele Freizeit- und Erholungsmög-
lichkeiten in der näheren Umgebung. Geplant 
wurde es von den Kölner Büros bau.raum 
architekten und Architekten Schönborn. Kom-
plett fertiggestellt ist das Mühlenwegviertel 
voraussichtlich Ende 2022. 
Quartierserneuerung in der  
Kannebäckersiedlung
Bei den Bestandserneuerungen stand auch 
2021 die Kannebäckersiedlung in Humboldt/
Gremberg im Blickpunkt. Im Zuge einer ener -
getischen Modernisierung werden rund 800 
von den vorhandenen rund 900 Wohnungen 
modernisiert. 156 davon wurden 2020 fertig-
gestellt. Sie erhielten neue Fenster, die Fassa -
den sowie Kellerdecken und die obersten

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
160  161
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Leiter Josef Ludwig an der Spitze für die gute 
Zusammenarbeit.
Lage am Wohnungsmarkt
Unstreitig gehören die Probleme am Kölner 
Wohnungsmarkt zum Drängendsten, was uns 
auf kommunaler Ebene beschäftigt. Leider ist 
nicht abzusehen, dass wir diese Herausfor -
derungen kurzfristig einer Lösung zuführen 
können. Dies hat verschiedenste Gründe. 
Nach Ansicht des Kölner Haus- und Grund-
besitzervereins ist jedoch der wesentlichste 
Grund, dass nach wie vor zu wenig gebaut 
wird. Die Nachfrage braucht aber mehr Ange-
bot. Denn nur eine merkliche Ausweitung des 
Wohnungsangebots wird den Druck am Markt 
entspannen können. Tatsache ist, dass wir seit 
Jahren die benötigten Fertigstellungszahlen 
nicht vorweisen können. Hier ist nicht nur die 
Bauwirtschaft, sondern auch Verwaltung und 
Politik gefragt, das Bauen grundsätzlich zu 
ermöglichen. Vor allem bei der Innenverdich-
tung werden viele Bauvorhaben auf den Wi-
derstand der ansässigen astoßen. Da jedoch 
der Innenverdichtung politisch der Vorrang 
zur Schaffung von neuem Wohnraum einge-
räumt wurde, müssen auf allen politischen 
Ebenen auch dementsprechende Entschei-
dungen getroffen werden, um das Bauen zu 
ermöglichen. Leider hat es hier in der jüngsten 
Vergangenheit öfters Beschlüsse gegeben, 
die die Schaffung von Wohnraum – auch in 
wesentlichem Maße – verhindert haben. 
Private Kleinvermieter stellen rund 2/3  
des Kölner Mietwohnungsbestands 
Unzweifelhaft haben die Mieten auch in Köln 
Steigerungen zu verkraften. Nach wie vor 
liegt jedoch das Mietniveau in Köln unter dem 
vergleichbarer, deutscher Großstädte. So lag 
Köln im Jahr 2021 nach Aussage von empirca 
nicht unter den „Top 10“ . Stellt man die Men-
ge der Neuvertragsmieten in Relation zu den 
Bestandsmieten, so stellen diese nur einen 
geringen Teil des gesamten Vermietungs-
markts dar. Daher lassen sich aus der Preis-
entwicklung von Neuvertragsmieten kaum 
Rückschlüsse auf das gesamte Kölner Mietni-
veau ziehen. 
Der geförderte Wohnungsbau ist eine wichti-
ge Stütze zur Sicherung des Kölner Mietgefü-
ges. Auch die privaten Kleinvermieter tragen 
wesentlich zur moderaten Entwicklung der 
Kölner Bestandsmieten bei. Sie stellen rund 
2/3 des gesamten Kölner Mietwohnungs-
bestands zur Verfügung und sind eine uner -
lässliche und verlässliche Partner *in auf dem 
Kölner Wohnungsmarkt. 
Hier macht sich besonders die Tat -
sache bemerkbar, dass die privaten 
Kleinvermieter*innen mehr Wert auf langfris-
tige Mietverhältnisse als auf die Maximierung 
ihrer Mieteinnahmen legen. Mieten werden 
oft über Jahre hinweg nicht angepasst. So 
lagen die Steigerungen im Mietspiegel 2021 
bei Wohnungen bis Baujahr 2004 bei maxi-
mal 1,5% jährlich. Die Verbraucherpreise in 
Deutschland haben sich dagegen im Jahres-
durchschnitt 2021 um 3,1 Prozent gegenüber 
2020 erhöht.
Erbpachtrecht auf städtischen Grundstücken
Das Ratsbündnis hat beschlossen, Grund-
stücke für den Wohnungsbau ausschließlich 
im Erbpachtmodell vergeben zu wollen. Der 
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein zeigt 
für die Entscheidung Verständnis und steht 
bäudes am Görlinger Zentrum und seinen 
Wohnungen wurde bereits begonnen. Sie 
erfolgt im bewohnten Zustand, was zu der 
großen Herausforderung führt, die techni-
schen Notwendigkeiten und die Belange der 
zum Teil pflegebedürftigen Bewohner*innen 
bestmöglich zu vereinen. Zum Schutz der 
älteren Menschen wurden die Arbeiten in der 
Hochphase der Corona-Pandemie zeitweise 
ausgesetzt. Die Gebäude werden energetisch 
modernisiert, das heißt, Fassade, Keller  decke 
und Dach werden gedämmt und neue Fens-
ter eingebaut. In allen Wohnungen werden 
die Bäder komplett erneuert und barrierefrei 
gestaltet. Sämtliche Steige- und Fallleitungen 
für Frisch- und Abwasser sowie die Sanitärin-
stallationen werden erneuert, die Abluftanla -
ge der Badezimmer wird ebenfalls vollständig 
erneuert und zum Einbau einer kontrollierten 
Wohnraumlüftung genutzt. Die Elektroinstal-
lation wird überarbeitet und teilweise erneu-
ert und die Balkone am Haus werden saniert. 
Voraussichtlich im Frühjahr 2023 ist die 
Seniorenwohnanlage auf einem neuen und 
modernen Stand.
Kölner Haus- und Grundbesitzer -
verein von 1888 e.V.
Bauen muss in der Praxis ermöglicht werden
Die Nachfrage braucht mehr Angebot
In eigener Sache
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein 
von 1888 ist mit seinen über 28.000 Mit -
gliedern der größte Verein dieser Art in NRW 
und der zweitgrößte in Deutschland. Rund 
50 Mitarbeiter*innen sowie noch einmal 25 
Berater*innen stehen im Verein und zwei 
GmbHs den Kunden in allen Belangen rund 
um das private Immobilieneigentum tatkräftig 
zur Seite.
Angefangen mit einem umfangreichen Bera -
tungsangebot rund um Recht, Bau, Energie 
oder Steuern, über das Fertigen von Neben-
kostenabrechnungen bis hin zur Hausverwal-
tung oder Maklerleistungen steht den Mitglie-
dern ein großes Dienstleistungsangebot zur 
Verfügung. Sein Angebot hält der Verein in 
vier Geschäftsstellen in Köln und dem Rhein-
Erft-Kreis vor. Neben der Individualberatung 
vertritt der Verein die Gesamtinteressen der 
privaten Eigentümer gegenüber Politik und 
Verwaltung vor allem auf Kommunal- und 
Landesebene. Der Verein ist mit dem Woh-
nungsamt partnerschaftlich verbunden. In 
gegenseitigem Vertrauen werden Lösungs-
vorschläge für die vielfältigen Probleme am 
Wohnungsmarkt besprochen und auch erar -
beitet. Hierzu gehört die Belegungsvereinba -
rung im geförderten Wohnungsbau oder auch 
die Erarbeitung des Kölner Mietspiegels. Der 
Verein dankt dem Wohnungsamt mit seinem

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
162  163
Beiträge der Kooperationspartner*innen
wie z.B. die zusätzliche Veröffentlichung einer 
Dokumentation zum Mietspiegel um. Damit 
stützt sich der Mietspiegel auf eine qualitativ 
sichere, breite empirische Datengrundlage. 
Die beteiligten Wohnungsmarktakteure sind 
Kenner des lokalen Mietenmarktes und tragen 
zur sachlichen Evaluierung der Mietenent -
wicklung bei. 
Insofern besteht aus Sicht des Kölner Haus- 
und Grundbesitzervereins derzeit keine 
Notwendigkeit, in Köln einen qualifizierten 
Mietspiegel einzuführen. Dies kann sich durch 
Bundesgesetzgebung ändern. Bis dahin sollte 
jedoch an dem bewährten Instrument festge-
halten werden.
Mieterverein Köln
Der Mieterverein Köln ist der drittgrößte 
Mieterverein Deutschlands. Am 31.12.2021 
betrug seine Mitgliederzahl 67.829. Der 
Verein verzeichnete somit im zweiten Jahr 
nacheinander ein Rekordergebnis. An der 
Spitze des Vereins stehen Franz-Xaver Cor-
neth als Vorsitzender des Vorstands und die 
beiden Geschäftsführer*innen Sarah Primus 
und Hans Jörg Depel. Hans-Jürgen Oldiges, 
der Vorgänger Sarah Primus‘ , schied nach 
27-jähriger Tätigkeit in dieser Funktion zum 
31.08.2021 aus.
Wohnungspolitik
Wie schon in den Jahren zuvor, suchte der 
Mieterverein Köln vermehrt das Gespräch mit 
Vertreter*innen von Politik, Verwaltung und 
Wohnungswirtschaft. 
Zudem unterstützte der Mieterverein Köln 
weiterhin die Kampagne „Mietenstopp“ , die 
bundesweit u. a. die Begrenzung von Miet -
erhöhungen fordert, die Verschärfung der 
Mietpreisbremse und die sozialverträgliche 
Gestaltung von Klimaschutz und Wärmewen-
de durch eine faire energetische Gebäudes-
anierung. Zu diesem Zweck organisierte der 
Mieterverein gemeinsam mit dem Deutschen 
Gewerkschaftsbund am 19.06.2021 eine 
Pressekonferenz im Deutzer Hafen, in welcher 
er verstärkt auf die Wohnungsnot in Köln hin-
wies und welcher Maßnahmen es bedürfe, um 
dieser entgegenzuwirken.
Des Weiteren ist der Mieterverein Teil des 
Bündnisses „Wir-Wollen-Wohnen!“ , einem Zu-
sammenschluss aus dem Deutschen Mieter -
bund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund 
dieser generell nicht entgegen. Jedoch soll 
die Vergabe hauptsächlich an Bestandshalter, 
also an Vermieter, erfolgen. Die Begründung 
von Teil- und Sondereigentum ist ausge-
schlossen. Eigentumserwerb auf städtischen 
Grundstücken, die in Erbpacht vergeben wer -
den, ist damit nicht mehr möglich. 
Aus Sicht des Kölner Haus- und Grundbe-
sitzervereins ist es für eine Stadt generell 
schädlich, den Eigentumserwerb derart 
zu beschränken. Die Stadt Köln ist mit ei-
ner der größten Grundeigentümer*innen. 
Wenn der Grunderwerb nur noch auf priva -
ten Flächen möglich sein wird, dann sen-
det die Stadt ein eindeutiges Zeichen an 
Immobilieneigentümer*innen, dass diese 
unerwünscht sind. Dabei geht es nicht allein 
um die zahlungskräftige Klientel, sondern vor 
allem um die Mittelschicht. Diese wird sich 
in Zukunft noch verstärkt in den Umlandge-
meinden nach Wohneigentum umsehen. 
Der Beschluss widerspricht nach Ansicht des 
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein auch 
den Zielen von gemischten Stadtquartieren, 
für die eine bestimmte Eigentumsquote unab-
dingbar ist.
Soziale Erhaltungssatzungen
Soziale Erhaltungssatzungen stellen einen 
massiven Eingriff in die Eigentumsrechte von 
Immobilienbesitzer*innen darf. Daher dürfen 
sie nur mit äußerster Vorsicht und mit Be-
dacht angewandt werden. 
Vor dem Hintergrund eines Urteils des 
BVerfG, mit dem das städtische Vorkaufs-
recht massiv eingeschränkt wurde, ist die 
soziale Erhaltungssatzung eines ihrer wirk -
samsten Mittel beraubt. Darüber hinaus ist 
immer noch die Meinung weit verbreitet, mit 
der Satzung ließen sich die Mieten deckeln. 
Das ist nicht der Fall. Soziale Erhaltungs-
satzungen sind städtebauliche Instrumente 
und als solche anzuwenden. Durch den mas-
siven Eingriff in ihre Rechte wird privaten 
Eigentümer*innen die Bewirtschaftung ihrer 
Immobilien z.B. Modernisierung erheblich 
erschwert. Vor allem vor dem Hintergrund der 
klimatischen Herausforderungen sind Moder -
nisierungsbemühungen im Gebäudebestand 
ohne Einschränkungen zu ermöglichen. 
Bis heute gibt es keine öffentlichen Ergebnis-
se einer Evaluierung der bestehenden Satzun-
gen. Bevor neue Satzungen geplant werden, 
sollten Wirksamkeit und Häufigkeit der An-
wendung bestehender Satzungen nachgewie-
sen werden.
Mietspiegel
Obwohl es sich bei dem Kölner Mietspiegel 
rein rechtlich nach wie vor um einen einfa -
chen Mietspiegel handelt – in Abgrenzung 
zum qualifizierten Mietspiegel – spiegelt die 
breite Datenbasis durchaus ein sehr genaues 
Abbild der Realität wider. Der geplante Vor -
stoß, in Köln umgehend einen qualifizierten 
Mietspiegel einführen zu wollen, ist der Sache 
nicht dienlich. 
Er genießt ein außerordentlich hohes Maß 
an Anerkennung und sichert im Rahmen der 
gesetzlichen Vorgaben das hohe Gut des 
Rechtsfriedens. Er ist rechtssicher und wird 
von den Gerichten als valide angesehen. Die 
Arbeitsgemeinschaft Kölner Mietspiegel unter 
Moderation der Rheinischen Immobilienbörse 
setzt alle gesetzlich notwendigen Bausteine

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
164  165
Beiträge der Kooperationspartner*innen
seriösen Prognosen von einem ständigen wei-
teren Anstieg der Bevölkerung Kölns aus. So-
gar die Prognose der Stadt Köln ging vor Co-
rona noch von einem Bevölkerungszuwachs 
bis 2040 von 61.300 aus, die der IT.NRW 
sogar von mehr als 100.000 Menschen mehr. 
Ist dies nur ein coronabedingter Einbruch 
oder schon ein Trend? Von Bedeutung ist 
dies für die Frage, wie viele Wohnungen mehr 
benötigt die Stadt, um ihre Bewohner*innen 
mit ausreichend Wohnraum zu versorgen. 
2020 wurden in Köln gut 5.700 Wohneinhei-
ten fertiggestellt. Um den Bedarf zu decken 
wären aber 14.000 nötig gewesen. Zu diesem 
Ergebnis kam jedenfalls der Ökonom Michael 
Voigtländer vom Institut der Deutschen Wirt -
schaft. Köln, die viertgrößte Stadt Deutsch-
lands, gehörte trotz enormen Bedarfs in den 
Jahren zwischen 2016 und 2020 nicht einmal 
zu den Top 30 der Städte in Deutschland, in 
denen am meisten gebaut wurde.
Corona hat die Lebens- und Arbeitsverhält -
nisse und Bedingungen jedenfalls geändert. 
Denkbar scheint nunmehr, dass Angestellte, 
die inzwischen – und auch weiterhin – im 
Home-Office arbeiten, nicht mehr auf Woh-
nungen in der Stadt angewiesen sind. Diese 
Annahme bewahrheitet sich auch dadurch, 
dass zwischenzeitlich ein Run auf den Speck-
gürtel Kölns eingetreten ist, insbesondere auf 
Kommunen, die über eine funktionierende In-
frastruktur und eine ausreichende Anbindung 
an den öffentlichen Personennahverkehr 
verfügen. Eine Folge dessen ist aber auch, 
dass die Mieten in diesen Gemeinden stark 
ansteigen und mittlerweile kaum noch eine 
preiswerte Alternative zur Metropole Köln 
darstellen.
Kurzfristig wird dies, selbst wenn es sich tat -
sächlich nicht nur um einen coronabedingten 
Einbruch handelt, ohnehin wenig Auswirkun-
gen auf den Kölner Wohnungsmarkt und die 
Situation der Mieter*innen haben. Sollten sich 
aber die langfristigen Bevölkerungsprogno-
sen trotz Corona bestätigen und Köln tat -
sächlich derart wachsen, wird dies den Druck 
auf das ohnehin schrumpfende Segment des 
preisgünstigen Wohnungsbestandes noch 
mehr verstärken. Die Angebotsmieten stiegen 
von 2010 – 2019 schon um 40% auf mittler -
weile 11,80 € pro m² und Monat. Betrachtet 
man die Entwicklung der Baupreise in den 
letzten Monaten und Jahren, so ist damit zu 
rechnen, dass sich die Angebotsmieten von 
Neubauwohnungen noch stärker erhöhen 
werden, sollten nicht Gesetzesmaßnahmen 
dies reglementieren.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat 
ergeben, dass längst ein hoher Prozentsatz 
der Kölner*innen mehr als 30, ja 40 Prozent 
ihres monatlichen Einkommens für die Miete 
leisten. Wenn sich zudem noch, wie ange-
kündigt, die Energiepreise drastisch erhöhen, 
wird dies auch eine Auswirkung auf die Brut -
tomiete (insbesondere auf die darin enthal-
tenen Heizkosten) haben. Der Prozentsatz 
der Kölner*innen die mehr als 30 oder sogar 
40 Prozent ihres Einkommens für die Miete 
ausgeben, wird sich noch erhöhen. Wohnen 
in Köln wird somit noch teurer! Es bedarf 
somit zum einen mehr öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau, was sich schon daraus ergibt, 
dass immer noch rund die Hälfte der Kölner 
Bevölkerung ein Anspruch auf einen Wohn-
berechtigungsschein besitzt, während nicht 
einmal 7 Prozent der Kölner Wohnungen mit 
öffentlichen Mitteln gefördert sind. Es bedarf 
und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, der 
sich für den Erhalt und Ausbau des Mieter -
schutzes einsetzt, mehr öffentlich geförderten 
Wohnungsbau fordert und eine nachhaltige 
und soziale Wohnungswirtschaft.
Der Mieterverein steht im ständigen Aus-
tausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwal-
tung und Wohnungswirtschaft, um diese nicht 
nur für die Probleme von Mieter*innen zu 
sensibilisieren, sondern auch um Ergebnisse 
zu erlangen, die deren Interessen berücksich-
tigen. Man traf sich deshalb u. a. mit der Lan-
desministerin für Heimat, Kommunales, Bau- 
und Gleichstellung NRW Ina Scharrenbach, 
der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker, dem Kölner Baudezernenten Markus 
Greitemann, dem Leiter des Amtes für Woh-
nungswesen Köln Josef Ludwig, aber auch 
mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft, 
so z.B. mit Vorstandsmitgliedern der Vonovia 
AG und der LEG AG. Gleichzeitig sucht der 
Verein aber weiterhin das Gespräch mit der 
Basis und stand deshalb auch im Austausch 
mit „Mietrebell“ Kalle Gerigk und der Initiative 
„Severinsviertel erhalten. “
Der Mieterverein Köln ist nicht nur an der 
Stellung des Kölner Mietspiegels beteiligt, 
sondern auch an diverser anderer Mietspiegel 
im Kölner Umland, zu welcher man sich  
mit Vertreter*innen der Haus-, Wohnungs- 
und Grundstückseigentümer*innen, den 
jeweiligen Kommunen und der Rheinischen 
Immobilienbörse zu konstruktiven Verhand-
lungen traf.
Aus unserer Rechtsabteilung 
Mittlerweile sind in der Rechtsabteilung des 
Mietervereins Köln 21 Volljurist*innen fest 
angestellt, die jährlich weit mehr als 30.000 
persönliche Beratungstermine wahrnehmen. 
Im Zuge der Corona-Pandemie mussten 
diese Termine jedoch vermehrt telefonisch 
durchgeführt werden, da sämtliche sieben 
Geschäftsstellen in Köln und seinem Umland 
viele Monate für den Besucherverkehr ge-
schlossen waren.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit 
Der Mieterverein Köln ist weiterhin ein gefrag-
ter Ansprechpartner der Medien. Regelmäßig 
steht er für Fernsehen, Radio und Zeitungsin-
terviews zur Verfügung. Gleichzeitig nutzt er 
nicht nur seine Homepage, um Mitglieder und 
Interessierte zu informieren, sondern neu-
erdings auch die sozialen Medien Facebook, 
Twitter und Instagram.
Ausblick 2022 
Hat sich die Corona-Pandemie auf den Woh-
nungsmarkt in Köln ausgewirkt? Wenn ja, wie 
wird sie sich weiter auf diesen auswirken? 
Das sind spannende Fragen, die es zu beant -
worten gilt.
1.079.301, so lautet eine der interessantesten 
Zahlen, die Köln zum Jahresende 2021 ver -
melden konnte. Hierbei handelt es sich um die 
Anzahl der Menschen, die in Köln zu diesem 
Zeitpunkt lebten. Diese Zahl war deshalb so 
interessant und überraschend, weil es rund 
8.700 Menschen weniger waren, als noch  
ein Jahr zuvor. Die Bevölkerung Kölns sank 
somit auf den niedrigsten Stand seit 2015! 
Worauf ist dies zurückzuführen, welche Aus-
wirkung hat dies auch auf die Wohnungssitu-
ation in Köln? Für den Wohnungsmarkt ist die 
Zahl der Haushalte jedenfalls von maßgebli-
cher Bedeutung. Vor Corona gingen sämtliche

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
166  167
Beiträge der Kooperationspartner*innen
auch auf die Tatsache, dass hinter den Zahlen 
abwechslungsreiche Quartiere mit qualitativ 
hochwertigen Wohnungen stehen. Insofern 
beteiligt sich die köln ag mit den Projekten 
ihrer Mitgliedsunternehmen auch an der städ-
tebaulichen Gestaltung.
Und das zu nach wie vor bezahlbaren Preisen. 
Mit 7,00 €/m
2 lag die durchschnittliche Netto-
kaltmiete im vergangenen Jahr erneut um gut 
ein Drittel unter dem Marktdurchschnitt. Für 
Köln selbst betrug die Durchschnittsmiete der 
Mitgliedsunternehmen 7,09 €/m
2. Mit 15 Cent 
oder 2,2 Prozent bewegte sich die Steigerung 
der durchschnittlichen Nettokaltmiete aller 
köln ag-Wohnungen im Rahmen.
Alles in allem haben die Mitgliedsunterneh-
men in den vergangenen beiden Jahren mehr 
als 1,5 Milliarden Euro in Neubau, Modernisie-
rung und Instandhaltung investiert. 2020 wa -
ren es 772 Millionen Euro, im darauffolgenden 
Jahr bewegten sich die Investitionen mit 771 
Millionen Euro auf dem gleichen Niveau. Damit 
sorgt die köln ag nicht nur für dringend benö-
tigten Wohnraum, sondern stärkt auch den 
vorhandenen Wohnungsbestand. Von dieser 
Leistung profitieren nicht nur die Menschen, 
die vernünftigen und preiswerten Wohnraum 
bekommen, davon profitieren auch die Wirt -
schaft und der Mittelstand in Köln und dem 
Umland. Für sie sind die Mitgliedsunterneh-
men der köln ag wichtige Auftraggeber und 
Motoren und stärken in nicht unerheblichem 
Maße den Standort im Rheinland.
Schon heute leben in den rund 190.000 
Wohnungen, über die die Mitgliedsunterneh-
men der köln ag in der Rheinmetropole und 
im Umland verfügen, Menschen aus mehr als 
100 Nationen. Zahlreiche Nachbarschaften, 
Bekanntschaften und sogar Freundschaften 
sind entstanden, unabhängig von der Her -
kunft der Mieter*innen. Das friedliche Zusam-
menleben in den Vierteln und Quartieren ist 
allen ein wichtiges Anliegen, das durch konti-
nuierliche Quartiersarbeit vor Ort und durch 
zahlreiche Kooperationen gefördert und 
gestärkt wird. Die Herausforderungen des 
Kölner Wohnungsmarktes und die Notwen-
digkeit neuer und vor allem bezahlbarer Woh-
nungen bleiben allerdings nach wie vor groß. 
Auch, weil durch den Zuzug von Geflüchte-
ten, die auf der Suche nach Sicherheit und 
Schutz vor Krieg und Verfolgung nach Köln 
und Umgebung gekommen sind, der Bedarf 
an Wohnungen noch zusätzlich gestiegen ist. 
Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich dieser 
Bedarf aufgrund der zahlreichen Geflüchteten 
noch einmal stark erhöht. Die Unterbringung 
dieser Menschen, die dauerhaft hierbleiben 
werden, war bereits in den vergangenen bei-
den Jahren eine weitere Aufgabe, die die köln 
ag zuverlässig bewältigt hat. Die Mitglieds-
unternehmen engagieren sich, trotz eines 
angespannten Wohnungsmarkts, auf dem 
es faktisch keinen Leerstand gibt, aktiv bei 
der Unterbringung von Geflüchteten. 1.285 
Bestandsmietwohnungen wurden 2020 für 
die Unterbringung von Geflüchteten bereit -
gestellt. Noch mehr, nämlich 1.345, waren es 
2021. Damit halten die Mitgliedsunternehmen 
das hohe Niveau und leisten einen wichtigen 
Beitrag zur Bewältigung dieser gesamtgesell-
schaftlichen Aufgabe.
Darüber hinaus waren die Mitgliedsunterneh-
men der köln ag im Rahmen Ihrer Interessen-
vertretung und Ihres Engagements weiterhin 
aktiv beteiligt, die wohnungspolitischen The-
weiterer Wohnraumschutzsatzungen für Köln, 
um Verdrängungsprozesse zumindest sozi-
alverträglicher zu gestalten. Berlin hat mehr 
als 60 solcher Satzungen, Hamburg mehr als 
40, München mehr als 20, Köln hat noch nur 
2 und für Mülheim soll eine dritte nun hin-
zukommen. Es bleibt ein Rätsel, warum Köln 
mit solchen „Milieuschutzsatzungen“ derart 
knausert.
Natürlich müssen auch – und das macht es 
noch schwerer – ökologische und klimatische 
Gesichtspunkte Beachtung und Berücksich-
tigung finden. Plötzlich finden sich sogar 
Stimmen, die deshalb ein Siedlungsprojekt 
wie den Stadtteil Kreuzfeld im Kölner-Norden 
stoppen möchten, zu dem man sich nun 
endlich nach Jahrzehnten Überlegung ent -
schlossen hat. All dies macht die Situation auf 
dem Kölner Wohnungsmarkt zum Balanceakt. 
Sollte sich die Anzahl der Kölner Haushalte in 
den nächsten Jahren jedoch nicht drastisch 
reduzieren, wird man auf derartige Siedlungs-
projekte wie Kreuzfeld angewiesen sein. Nur 
mit dem Ausbau der Nachverdichtung, dem 
Schließen von Baulücken, der Aufstockung 
von Wohnungsgebäuden und dem Überbau-
en von Parkplätzen und Supermärkten wird 
es nicht getan sein. Natürlich sind dies Mög-
lichkeiten, die in Zeiten akuter Wohnungsnot 
genutzt werden müssen. Dass sie ausreichen, 
muss bezweifelt werden. Duschen ohne nass 
zu werden, das ist nun einmal nicht möglich.
Es wäre schön, wenn der Ausblick in die Zu-
kunft des Kölner Wohnungsmarktes weniger 
spannend wäre. Noch ist es jedenfalls der 
Blick in die Glaskugel.
köln ag – Arbeitsgemeinschaft  
Kölner Wohnungsunternehmen 
e.V.
köln ag: Starke Impulse für den Wohnungs-
markt in Köln und dem Umland
Die Schaffung von neuen, bezahlbaren Woh-
nungen stand auch 2020 und 2021 im Mittel-
punkt der Geschäftsaktivitäten der köln ag, 
der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungs-
unternehmen. Mit einer erneut beeindrucken-
den Bautätigkeit haben die genossenschaft -
lichen, industrieverbundenen, kirchlichen, 
kommunalen und sonstigen Wohnungsun-
ternehmen der köln ag einen enormen Bei-
trag geleistet, um der steigenden Nachfrage 
ein adäquates Angebot gegenüberzustellen: 
2.270 Wohnungen wurden 2020 in Köln und 
im Umland durch die Mitgliedsunternehmen 
fertiggestellt. 2021 kamen weitere 2.089 
Wohnungen dazu. Neben der beeindrucken-
den Zahl von insgesamt 4.359 fertiggestell-
ten Wohnungen ist vor allem hervorzuhe-
ben, dass alle diese Wohnungen entweder 
öffentlich gefördert sind oder freifinanziert 
im preisgünstigen Segment. Mit 1.922 fertig-
gestellten Neubauwohnungen allein in Köln 
war die Bauleistung der köln ag auch in der 
Rheinmetropole hervorragend. Doch auch im 
Umland wurde kräftig gebaut und moderni-
siert: 1.256 Wohnungen wurden dort 2020 
fertiggestellt, 2021 waren es 1.181. 1.063 
Baugenehmigungen in Köln und weitere 
1.035 gestellte Bauanträge zum Jahresende 
2021 sind ein weiterer Beleg dafür, dass der 
Wohnungsbau den Mitgliedsunternehmen der 
köln ag ein Anliegen mit höchster Priorität ist. 
Dabei legt die Gemeinschaft nicht nur Wert 
auf die quantitativen Steigerungen, sondern

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
168  169
Beiträge der Kooperationspartner*innen
großzügigen Innenhöfe mit Spiel- und Grün-
flächen sowie urban gardening-Flächen für 
die Mitglieder dauerhaft gesichert werden 
soll. Darüber hinaus wurden eine Wohnge-
meinschaft für demenziell Erkrankte, ein Eis-
café und ein Mehrzweckraum für Kurse und 
Veranstaltungen realisiert.
Baugenossenschaft „Grundstein“:  
Neubauprojekt im Ursprungsveedel
An der Mannsfelder Straße in Köln-Raderberg 
wurde vor mehr als 100 Jahren die Gemein-
nützige Baugenossenschaft „Grundstein“ eG 
gegründet. Dort, an ihrem Ursprung, errich-
tet sie nun 86 moderne Neubauwohnungen, 
von denen 29 öffentlich gefördert werden. 
Ende 2019 haben die Bauarbeiten an dem 
Projekt begonnen, mit denen die vorherigen 
Bauten an gleicher Stelle ersetzt werden. 
Nach Plänen des Architekturbüros Baufrö-
sche, Architekten und Stadtplaner GmbH 
aus Kassel überzeugt der Neubau straßen-
seitig durch eine durchgehende Loggia mit 
Schiebeläden für Sicht- und sommerlichen 
Wärmeschutz und gibt dem Straßenbild ein 
einprägsames Erscheinungsbild. Außerdem 
ist eine moderate, städtebaulich verträgliche 
Nachverdichtung von vormals 78 auf 86 Woh-
nungen vorgesehen. Es entsteht ein breiter 
Wohnungsmix für unterschiedliche Wohn-
formen, die eine lebendige Nachbarschaft 
zwischen Familien, älteren Menschen, Singles 
und Studierenden begünstigt und langfristig 
eine ausgewogene Bewohnerstruktur sichert. 
Die Wohnungsgrößen reichen von Ein- und 
Zweizimmerwohnungen, darunter auch roll-
stuhlgerechte Wohnungen, bis hin zu fami-
lienfreundlichen Drei- bis Fünfzimmerwoh-
nungen. Die Gesamtwohnfläche wird deutlich 
erhöht, und jede Wohnung verfügt über einen 
Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse. Der 
erste Bauabschnitt mit 47 Wohnungen ist be-
reits fertiggestellt, die übrigen 39 Wohnungen 
sind voraussichtlich Ende 2023 bezugsfertig.
Kölner Wohnungsgenossenschaft:  
Gemeinschaftliches Wohnen  
auf dem Sürther Feld 
Gemeinschaftliches Wohnen im Sinne einer 
guten, unterstützenden Nachbarschaft – mit 
diesem Konzept erhielt die Kölner Wohnungs-
genossenschaft eG den Zuschlag für ein 
Grundstück auf dem Sürther Feld in Köln-
Rodenkirchen. Ende vergangenen Jahres 
wurden die beiden Neubauten mit insgesamt 
40 Wohnungen, 16 davon öffentlich geför -
dert, fertiggestellt. In dem Projekt sind auch 
eine Wohngemeinschaft für neun demenziell 
erkrankte Menschen, zwei Gruppenwohnun-
gen für je vier geistig behinderte Menschen 
sowie vier Wohnungen für Menschen mit 
geistiger Behinderung, die ein selbststän-
diges Leben mit einer Betreuung führen 
können, integriert worden. Deren Träger und 
Koordinatoren, die Lebenshilfe Köln, die Le-
benshilfe Rodenkirchen und die Agentur für 
Wohnkonzepte Schneider, haben das Konzept 
gemeinsam mit der Kölner Wohnungsgenos-
senschaft und dem Architekturbüro Maier 
Architekten aus Köln entworfen. Rund Zwei-
drittel der neuen Wohnungen sind Ein- und 
Zweizimmerwohnungen, etwas mehr als ein 
Viertel sind Drei- und Vierzimmerwohnungen. 
Dazu kommen zwei große, familiengerechte 
Fünfzimmerwohnungen im Erdgeschoss. Die 
Gesamtwohnfläche beträgt knapp 3.000 m
2. 
Die gesamte Wohnanlage ist barrierefrei. Mit 
dem Projekt hat sich die Kölner Wohnungsge-
nossenschaft auch um den Deutschen Bau-
herrenpreis 2022 beworben.
men, den Neubau in Köln und dem Umland 
und die Bestandserhaltung voranzutreiben. 
Auch die Aus- und Weiterbildung des Perso-
nals in der Wohnungs- und Immobilienwirt -
schaft wird von den Mitgliedsunternehmen 
als wichtige Aufgabe verstanden. Alle diese 
Themen wurden und werden durch intensi-
ve Mitarbeit z. B. im Wohnungsbauforum, im 
Klimarat, in der IHK und in den eigenen Ver -
bandsgremien intensiv vorangetrieben. 
Zur köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner 
Wohnungsunternehmen – zählen 59 Woh-
nungsunternehmen sowie 15 fördernde 
Unternehmen aus dem wohnungswirtschaft -
lichen Dienstleistungsumfeld. Die Wohnungs-
unternehmen verfügen über einen Bestand 
von rund 190.000 Wohnungen in der Region 
Köln. Allein im Kölner Stadtgebiet halten sie 
mit 110.000 Wohnungen einen Anteil von 25 
Prozent am gesamten Mietwohnungsbestand. 
Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Köl-
ner Wohnungsunternehmen fand im Jahre 
1949 noch unter dem Dach des damaligen 
Gemeinnützigkeitsgesetzes statt. Mitglieder 
sind Wohnungsbaugenossenschaften, Woh-
nungsgesellschaften aus dem kommunalen, 
kirchlichen und industrieverbundenen Be-
reich sowie andere Wohnungsunternehmen. 
Das Engagement fürs Wohnen in Köln ver -
deutlichen auch einige attraktive Beispiele für 
Neubauprojekte der Mitgliedsunternehmen:
Aachener SWG: Aktiv im Kölner Süden
Im Kölner Süden, auf dem Sürther Feld in 
Köln-Rodenkirchen, errichtet die Aachener 
Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft (SWG) 
37 Mietwohnungen in zwei Gebäuden. 19 
Wohnungen davon sind öffentlich gefördert, 
neun preisgedämpft und sieben freifinan-
ziert. Dazu entstehen zwei Wohngruppen für 
jeweils sieben Menschen und 39 Tiefgara -
genstellplätze. Sämtliche Wohneinheiten sind 
barrierefrei, die Hälfte sogar rollstuhlgerecht. 
Ein KfW-55EE-Standard der Gebäude sowie 
ein nachhaltiges Energiekonzept inklusive 
Fernwärmeanschluss, Flachdachbegrünung 
und Photovoltaik-Anlagen komplettieren das 
nachhaltige Konzept. Das Grundstück hat die 
Stadt Köln im Rahmen der Konzeptvergabe 
nach Erbbaurecht vergeben. Aufgrund ihrer 
Erfahrung im Erbbaurecht und der integrati-
ven Quartiersentwicklung hat die Aachener 
SWG den Zuschlag bekommen. Das Baupro-
jekt wird vermutlich Ende 2023 fertiggestellt.
DIE EHRENFELDER:  
Lebenswertes neues Quartier in Ossendorf
Attraktiven und zeitgemäßen Wohnraum 
hat die Gemeinnützige Genossenschaft DIE 
EHRENFELDER in Köln-Ossendorf geschaf -
fen. Mit der Vollendung des dritten und letz -
ten Bauabschnitts wurde das Neubauprojekt 
„Ossendorfer Gartenhöfe“ fertiggestellt. Die 
435 neuen Wohnungen ersetzen die ur -
sprünglichen rund 300 Wohnungen an dieser 
Stelle, die in den 1930er Jahren erbaut wur -
den und sich in einem schlechten baulichen 
Zustand befanden. Mit den Neubauten wurde 
die Wohn- und Nutzfläche auf rund 32.000 m
2 
verdoppelt. Gebaut wurden Ein- bis Fünfzim-
merwohnungen mit Wohnflächen von 41 bis 
128  m
2, ein Drittel der Wohnungen ist öffent -
lich gefördert. Dazu entstanden vier Tiefga -
ragen, Außenstellplätze, über 1.000 Fahr -
radstellplätze und Car-Sharing-Angebote. 
Die „Ossendorfer Gartenhöfe“ werden durch 
drei Holzpellet-Anlagen (inklusive Fußboden-
heizung) beheizt. Ein weiterer Fokus lag auf 
der Wohn- und Lebensqualität, die durch die

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
170  171
Beiträge der Kooperationspartner*innen
zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird die 
frühzeitige Einbindung der Wohnungswirt -
schaft und weiterer fachkundiger Organisati-
onen in die Diskussions- und Entscheidungs-
prozesse rund um den Wohnungsneubau 
und die Stadtentwicklung angestrebt, wie es 
bereits im Rahmen des Kölner Wohnungs-
bauforums und seinen diversen Facharbeits-
gruppen stattfindet. Durch ein Höchstmaß an 
Transparenz und Information für die Stadtge-
sellschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, dass 
im Vorfeld formulierte Ideen auch eine breite 
Akzeptanz finden. Und die Expertise und 
Fachkompetenz der WIK trägt am Ende maß-
geblich dazu bei, dass die praktische Umset -
zung final auch funktioniert.
Bekenntnis zur wachsenden Stadt
Köln ist Metropole und die Metropolen wachs-
ten weltweit. Das Zusammenleben in einer 
Stadt der kurzen Wege, mit gemischten und 
lebendigen Quartieren, vielfältigen Bildungs- 
und Arbeitswelten und attraktiven kulturellen 
und gastronomischen Angeboten zieht die 
Menschen an und Köln ist hier keine Ausnah-
me sondern leuchtendes Beispiel. Der hohen 
Nachfrage muss mit strategischer Planung be-
gegnet werden – in den Kölner Perspektiven 
2030+ finden sich gute Ansätze für die kli-
magerecht und nachhaltig wachsende Stadt. 
Die Wohnungsbau Initiative Köln bietet jegli-
che Unterstützung bei deren Realisierung an. 
Auf den Punkt gebracht:  
Eine beispielhafte Auswahl unserer Kölner 
Projekte in 2020 und 2021
Auf Wunsch des Herausgebers haben wir 
Ihnen im kommenden Abschnitt unsere Pro-
jekte mit gefördertem Wohnungsbau zusam-
mengestellt. Darüber hinaus möchten wir Sie 
gerne auf die folgenden Projekte hinweisen:
Ringviertel, Köln-Rodenkirchen
Ein Projekt der PE Ringviertel GmbH&Co.KG, 
einem Joint Venture der Bauwens GmbH&Co.
KG und der Convalor Projektpartner GmbH
Wohnungsbau Initiative  
Köln (WIK)  
Vereinte Kompetenz für  
den Kölner Wohnungsbau
Wir möchten Köln gestalten,  
Wohnraum schaffen und Heimat bieten
wik.koeln
Selbstverständnis
Die WIK ist ein Zusammenschluss von Bau-
trägern, Projektentwicklern und bauträger -
nahen Dienstleistern, zu denen mittlerweile 
34 Mitglieder zählen. Die Mitglieder der WIK 
tragen gemeinsam maßgeblich zum Woh-
nungsneubau in Köln bei, auch zum öffentlich 
geförderten. Dabei verfolgt die WIK ein klares 
Ziel: mehr Wohnraum und damit eine lebens-
werte Heimat in Köln zu schaffen. Durch die 
unterschiedlichen Unternehmen bündelt die 
WIK bestmöglich Expertise und Tatkraft und 
bietet Stadtverwaltung und Politik ihre Un-
terstützung in Form von Fachkompetenz und 
Dialog an. Köln braucht deutlich mehr Woh-
nungsneubau – nach wie vor.
Wir möchten für Entspannung auf dem Woh-
nungsmarkt sorgen, indem wir die Fertigstel-
lungszahlen von Wohnungsneubauten in Köln 
deutlich erhöhen und sehen das im Kölner 
Wohnbündnis formulierte Ziel der Steigerung 
der jährlichen Bauleistung auf 6.000 Woh-
nungen – nach wie vor – als erstrebenswert 
an. Denn jede neu gebaute Wohnung trägt zur 
dringend benötigten Entspannung auf dem 
Wohnungsmarkt bei.
Plan- und Genehmigungsverfahren  
beschleunigen
Die im Vergleich zu anderen Großstädten in 
Köln deutlich längeren Plan- und Genehmi-
gungsverfahren müssen dringend beschleu-
nigt werden. Neben der Ausstattung der Bau-
verwaltung mit dem notwendigen Personal 
und der Optimierung von zeitintensiven Ab-
stimmungsprozessen innerhalb der Verwal-
tung (Schnittstellenmanagement), aber auch 
zwischen Verwaltung und Politik, ist der Abbau 
komplexer Planungsdichten erforderlich. 
Verlässlichkeit und Vertrauensschutz
Die aus den Abstimmungsprozessen resultie-
renden politischen Vorgaben müssen ebenso 
Bestand haben wie entsprechende Zusagen 
der Bauverwaltung im Rahmen von Geneh-
migungsprozessen. Der Vertrauensschutz 
in Bezug auf politische Vorgaben ist für die 
Wohnungswirtschaft hinsichtlich einer nach-
haltigen Kalkulation und einer effizienten 
Abwicklung der Projekte unabdingbar. Einmal 
erteilte Zusagen beziehungsweise getroffene 
Vereinbarungen müssen nach Möglichkeit bis 
zum Abschluss des Planungs- beziehungs-
weise Genehmigungsprozesses Bestand ha -
ben. Durch eine möglichst klare Abgrenzung 
der Zuständigkeiten zwischen Politik und 
Verwaltung können zudem Kapazitäten für 
weitere Planungs- und Genehmigungsprozes-
se geschaffen werden. 
Die Wohnungswirtschaft frühzeitig in  
politische Diskussionen einbinden
Die WIK will sich frühzeitig in mögliche, den 
Wohnungsneubau und die Stadtentwicklung 
betreffende, Neuplanungen und Neuregelun-
gen durch Stadtverwaltung und Politik ein-
bringen und konstruktiv mit den Institutionen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
172  173
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Nachverdichtung anstelle von Flächenfraß: 
Auf der jahrzehntelang brachliegenden in-
nerstädtischen Fläche entsteht in serieller 
Bauweise ein Reihenhauswohnpark mit 
vielen Grünflächen und einem die Nachbar -
schaft fördernden Gemeinschaftsplatz mit 
Spielmöglichkeiten. Die Energieversorgung 
erfolgt dezentral über Technikzentrale, von 
der aus ein Blockheizkraftwerk für alle Häu-
ser Strom und Wärme produziert. Das ist 
nicht nur ökologischer und ökonomischer, 
sondern es schafft auch mehr Platz in jedem 
Haus. Zudem sind alle Käufer*innen Teil einer 
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): 
Bestimmte Teile des Wohnparks sind Son-
dereigentum, für einige gibt es Sondernut -
zungsrechte und das Gemeinschaftseigen-
tum gehört allen.
Die Gestaltung des neuen Quartiers ist nach-
barschaftsfreundlich dank der seriellen Bau-
weise, die die Deutsche Reihenhaus AG seit 
mehr als 20 Jahren betreibt. Die ersten Häu-
ser wurden Ende 2021 errichtet und bereits 
in der ersten Jahreshälfte 2022 soll das ins-
gesamt elfte Bauprojekt des Unternehmens in 
Köln vollständig fertiggestellt sein. 
MelEHR
Melatengürtel, Ehrenfeld 
Ein Projekt der Metropol Immobiliengruppe 
Im Kölner Szene-Viertel Ehrenfeld entstand 
2020/21 das digitalste Mietwohnhaus Kölns. 
Die Metropol Immobiliengruppe entwickelte 
und baute auf einer Gesamtfläche von 2.100 
qm 32 Wohneinheiten und eine Großtages-
pflege, die seit Juni 2021 vollvermietet sind. 
Das Besondere an diesem Neubau sind die 
zahlreichen digitalen Features, die einerseits 
für Mieter Komfort und Sicherheit bieten, 
andererseits die Verwaltung und den Betrieb 
des Objekts smart zu machen.
Entlang der Ringstraße in Rodenkirchen 
entstehen rund 350 Wohneinheiten und eine 
6-gruppige KiTa. 30 % der Wohnungen sind 
öffentlich gefördert. Verteilt werden diese auf 
sieben Baukörper, welche städtebaulich 4 
Höfe ausbilden, die über eine begrünte Allee 
miteinander verbunden sind. 
Oberirdisch erhält das Areal öffentliche und 
private Grün- und Spielbereiche, die fußläu-
fig miteinander verbunden sind. Der ruhende 
Verkehr ist in der Tiefgarage untergebracht, 
welche alle Gebäude miteinander verbindet.
Das energetische Konzept entspricht dem 
KfW 40 Standard und ist frei von fossilen 
Brennstoffen. Photovoltaikanlagen auf Dä -
chern versorgen das Quartier mit regenera -
tivem Strom und hocheffiziente Wärmepum-
pen nutzen die Energie des Grundwassers, 
die für die Beheizung und Warmwasserberei-
tung verwendet wird. 
Der Satzungsbeschluss für das Vorhaben- 
und Erschließungsplanverfahren wird Ende 
2022 erwartet. Bei einem Baubeginn 2023 
können die ersten Wohnungen 2025 bezogen 
werden.
Wohnpark „An der Cimbernstraße“  
in Köln-Gremberghoven
Ein Projekt der Deutschen Reihenhaus AG
Nach mehr als zehn Jahren Entwicklungs-
zeit startete die Deutsche Reihenhaus AG 
Ende des Jahres 2020 mit den Bauarbeiten 
auf dem rund 20.000 Quadratmeter großen 
Grundstück im Stadtteil Gremberghoven. 
Der bundesweit tätige Bauträger, der seinen 
Firmensitz in Köln hat, errichtet hier ein neues 
Stadtquartier mit insgesamt 69 klimafreund-
lichen Einfamilienhäusern. Zielgruppe sind in 
erster Linie junge Familien, die ein Eigenheim 
unter 41 Häusern des Typs „145 m² Familien-
glück“ und 28 Häusern des Modells „120 m² 
Wohntraum“ käuflich erwerben können.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
174  175
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Insgesamt entstehen 52 öffentlich geförderte 
barrierefreie Zweiraumwohnungen mit Wohnflä-
chen von 46 bis 65 Quadratmeter. 38 Wohnun-
gen sind für Einpersonenhaushalte und 14 Woh-
nungen für Zweipersonenhaushalte ausgelegt. 
Durch die Förderung ist der Mietpreis günstig: 
Die Nettokaltmiete beträgt 6,80 Euro pro Qua-
dratmeter. Für den Bezug einer Wohnung ist ein 
Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Dass der Fokus bei den Wohnungen neben 
einem fairen Mietpreis auf modernem Wohn-
komfort und Qualität liegt, zeigt sich unter an-
derem an den durchdachten Grundrissen, den 
großen Fensterflächen und der praktischen, 
schicken Ausstattung der Bäder, zu der selbst -
verständlich auch ebenerdige Duschen gehö-
ren. Im Sommer werden die hübschen Loggien 
zum zweiten Wohnzimmer. Aufzüge führen 
vom Keller auf alle Etagen. Den zukünftigen 
Bewohnern stehen 45 Stellplätze für Pkw in 
der Tiefgarage und 46 Stellplätze für Fahrrä -
der in zwei Fahrradkellern zur Verfügung. 
Kommunikation, ein gutes Miteinander  
und verschiedene Freizeitaktivitäten sind 
wesentliche Elemente des Konzepts  
„Aktives Seniorenwohnen“ der gemein-
nützigen Dienstleistungsgesellschaft 
Parea, die für die soziale Betreuung der 
Bewohner*innen zuständig ist. Im ersten 
Obergeschoss des Hauses befindet sich ein 
geräumiger und behaglich eingerichteter  
Gemeinschaftsraum mit eigener Küche, 
Dachterrasse und begrüntem barrierefrei-
en Dachgarten im Innenhof. Im Gemein-
schaftsraum bietet Parea gGmbH ein ab-
wechslungsreiches Programm, zu dem alle 
Mieter*innen herzlich eingeladen sind. 
Im Erdgeschoss des Hauses sind Gewerbe-
einheiten vorgesehen. Voraussichtlich ab  
Mitte 2023 sollen die Neubau-Seniorenwoh-
nungen von ihren Erstmietenden bezogen 
werden können. Die Gesamtinvestitions-
kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 
16,75 Millionen Euro.
Die Mieter profitieren u.a. von den per App 
steuerbaren Smart-Home Features sowie 
dem digitalen schwarzen Brett im Hausflur, 
digitaler Türklingel, -Packstation und -Haus-
schließanlage.
Metropol versteht als langfristig engagierter 
Bestandshalter die Digitalisierung von Ob-
jekten als notwendigen Schritt, das Portfolio 
zukunftsfähig zu gestalten. Und zwar über alle 
Assetklassen hinweg – sowohl für Bestand, 
als auch für Neubau. Denn digitale Objekte  
wie MelEHR sind die Voraussetzung für 
nachhaltigen Immobilienbetrieb, z. B. für die 
Integration in die E-Mobilität, Ressourcen-
Einsparungen durch Smartmetering und den 
Einsatz regenerativer Energien. Mehr Infos 
unter melehr.metropol.de
PANDION COSY
Alsdorfer Straße, Köln-Braunsfeld
An der Alsdorfer Straße im Stadtteil Braunsfeld 
werden nach den Plänen von HPP Architekten 
rund 230 neue Wohnungen entstehen – davon 
etwa 160 Eigentumswohnungen, die um geför-
derten Wohnungsbau ergänzt werden. Ins-
gesamt 30 Prozent der Wohnungen erhalten 
eine öffentliche Förderung. Auf dem 15.000 
Qua dratmeter großen Grundstück ist auch 
eine Kindertagesstätte geplant. Das PANDI-
ON Projekt bildet die Schnittstelle zwischen 
Wohn- und Gewerbegebiet und erweitert das 
Wohnungsangebot für alle Altersgruppen. 
Selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben
Neues Wohnen für Senior*innen in Köln-Porz
Kurz mal zwischendurch zur Entspannung 
an den Rhein oder schnell zum Einkaufen in 
die Porzer City – das alles ist zu Fuß möglich. 
Bei unserer neuen Seniorenwohnanlage am 
Friedrich-Ebert-Platz spielt das Großstadt -
leben in Köln alle seine Trümpfe aus.  
Ein Highlight ist auch die architektonische Ge-
staltung des gesamten Gebäudeensembles, das 
sich harmonisch in die Nachbarschaft einfügt.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
176  177
Beiträge der Kooperationspartner*innen
sinnvoll möglich gewesen, wie Machbarkeits-
studien ergeben haben, mit denen die LEG 
zwei renommierte Kölner Stadtplanungs- und 
Architekturbüros beauftragt hat. Diese ka -
men übereinstimmend zu dem Schluss, dass 
es zur Schaffung von Wohnraum sinnvoll ist, 
die bestehenden Gebäude durch Neubauten 
mit mehr als doppelt so vielen Wohnungen 
zu ersetzen. Auf dieser Basis und in enger 
Kooperation mit der Stadt Köln hat die LEG in 
einem wettbewerblichen Verfahren mit in-
ternationaler Beteiligung von verschiedenen 
Planungsbüros die unter städtebaulichen, 
freiraumbezogenen und architektonischen 
Gesichtspunkten bestmögliche Lösung ent -
wickeln lassen. Die Beiträge der zwei Sieger -
büros – für den städtebaulichen Teil die Arbeit 
des Büros Urban Agency Kopenhagen (DK) 
und für den architektonischen Teil die Arbei-
ten des dänischen Büros und die des Büros 
pbs architekten aus Aachen – wurden den 
weiteren Planungsschritten zugrunde gelegt. 
Das behutsame städtebauliche Konzept nutzt 
den vorhandenen Raum optimal, berücksich-
tigt Kleinteiligkeit, ergänzt bestehende Struk -
turen und bewahrt gleichzeitig die großen 
Qualitäten des gewachsenen, grünen Quar -
tiers in Höhenhaus. Mit diesem Team wird 
nun das städtebauliche, freiraumplanerische 
Konzept realisiert. 
Als Anlaufstelle für die Bestandsmieter wur -
de zudem bereits 2019 ein Informationsbüro 
im Quartier eingerichtet. Außerdem wurden 
und werden die Mieter bei Info-Abenden und 
Mieterversammlungen engmaschig infor -
miert und in Einzelgesprächen beraten. Vor 
allem die Umzüge sind mit viel Aufwand und 
Unsicherheiten verbunden. Deshalb hat die 
LEG ein Umzugsbetreuer-Team etabliert, um 
den Mietern die Zeit bis zum Wiedereinzug so 
angenehm wie möglich zu machen und ihnen 
bei allen Fragen rund um den Umzug mit Rat 
und Tat zur Seite zu stehen. So kümmert sich 
das Team unter anderem um die Vermittlung 
von Zwischenwohnungen, die Organisation 
und Kostenübernahme der Umzüge sowie die 
Beratung zur Wohnungswahl in den Neubau-
ten. Aus den mannigfaltigen Kontakten mit 
den heutigen Bewohnern ist deutlich gewor -
den, dass viele auch künftig in ihrem Veedel 
wohnen bleiben möchten. Dazu liefert die 
LEG die Grundlage, indem voraussichtlich ab 
2025 die Neubauwohnungen im 1. Bauab-
schnitt bezogen werden können. 
Neubau auf ehemaligem Güterbahnhof-Gelän-
de: Wohnungen in Ehrenfeld
Preisgünstige Wohnungen sind auf dem stark 
nachgefragten Wohnungsmarkt wie Köln 
nicht leicht zu finden. Mit ihrem Neubauvor -
haben „Ehrenveedel“ schafft die LEG ein zu-
sätzliches Angebot für gutes und bezahlbares 
Wohnen und leistet damit einen gesamtge-
sellschaftlichen Beitrag. Der neue Wohnraum 
entsteht auf dem rund 3.000 Quadratmeter 
großen Grundstück, das die LEG 2020 von 
der PANDION Real Estate erworben hat. Dort 
entstehen 53 öffentlich geförderte Mietwoh-
nungen neben elf frei finanzierten Wohnun-
gen und 43 PKW-Stellplätzen. Die Planung 
sieht vier Mehrfamilienhäuser in einer Zeilen-
struktur entlang der neuen Erschließungs-
straße vor, mit einem ruhigen begrünten 
Innenhof mit Kinderspielplatz. Durch den 
etwa 80-prozentigen Anteil öffentlich geför -
derter Wohnungen werden hier insbesondere 
Menschen mit geringem und mittlerem Ein-
kommen ein schönes Zuhause finden. Die 
Wohnungen liegen im Ehrenveedel, einem 
LEG Immobilien
LEG Immobilien SE engagiert sich für bezahl-
baren Wohnraum in Köln 
Allein im Stadtgebiet von Köln bewirtschaftet 
die LEG Immobilien SE mit ihrer Niederlas-
sung Köln über 4.200 Wohnungen in einem 
breit gefächerten Portfolio – vom Neubau bis 
zu älteren Gebäuden, von 1- bis zu 5-Zimmer-
Wohnungen für alle Zielgruppen. Davon sind 
über 1.400 Wohnungen öffentlich gefördert. 
Die Fluktuation im vergangenen Jahr und 
in den ersten vier Monaten 2022 war stark 
rückläufig: 2021 lag sie im Durchschnitt 
bei 6,2 Prozent, von Januar bis April dieses 
Jahres bei sehr niedrigen 5,1 Prozent. Der 
durchschnittliche Mietpreis betrug im Jahr 
2021 bei Neuvermietung 7,15 Euro. Der Leer -
stand lag bei einem Prozent und war allein 
fluktuationsbedingt, was einer Vollvermie-
tung gleichkommt. Die LEG hat sich zum Ziel 
gesetzt, weiterhin guten Wohnraum zu einem 
fairen Preis in Köln zu schaffen und setzt dazu 
einige Neubauprojekte um. Mit der LEG Bau-
en GmbH hat das Unternehmen eine eigene 
Gesellschaft geschaffen, die sich um alle 
Neubauaktivitäten kümmert. Weitere Hinwei-
se unter www.leg-wohnen.de
Aufwändigstes LEG-Projekt:  
Quartier Schlebuscher Weg in Höhenhaus 
Mit ihren Neubauaktivitäten möchte die LEG 
einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, 
zusätzlichen Wohnraum dort zu schaffen, wo 
er besonders dringend gebraucht wird. Der 
Neubau in Köln-Höhenhaus ist aktuell das 
größte und aufwändigste Projekt in diesem 
Bereich. Dort entwickelt die LEG ihr Quar -
tier rund um den Schlebuscher Weg weiter. 
2022 wird der Abschluss des gemeinsam 
mit der Stadt Köln betriebenen Bebauungs-
planverfahrens erfolgen. Die Bauanträge 
für den ersten Bauabschnitt der Siedlung 
werden im Laufe des Jahres eingereicht. Es 
entstehen in drei Bauabschnitten insgesamt 
412 Wohnungen, davon acht Reihenhäuser, 
die ebenfalls vermietet werden. Alle neuen 
Wohnungen werden barrierefrei sein. Die 
Neubauten eignen sich daher für mobilitäts-
eingeschränkte Menschen ebenso wie für 
generationsübergreifendes Wohnen. Insge-
samt entsteht ein den künftigen energeti-
schen Anforderungen entsprechendes Neu-
bauquartier mit zeitgemäßen, familien- und 
seniorengerechten Wohnungen. Die bishe-
rigen Gebäude aus den 1960er Jahren mit 
rund 200 Wohnungen werden sukzessive  
durch die Neubauten ersetzt. Die Realisie-
rung erfolgt in drei Bauabschnitten. Teil des 
1. Bauabschnitts ist auch eine 6-gruppige 
Kindertagesstätte. Mit der Stadt und den 
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) wird 
eine innovative Form der Wärmeversorgung 
geplant. Einem in der Nähe liegenden gro-
ßen Abwassersammler der StEB wird Wärme 
entzogen und über ein neues Leitungsnetz in 
die verschiedenen Bauabschnitte des Quar -
tiers geführt. Insgesamt investiert die LEG 
mehr als 160 Millionen Euro. Rund ein Drittel 
der Neubauten werden als Sozialwohnungen 
angeboten. Zusätzlich stehen bis zu acht 
Prozent preisgedämpfte Wohnungen für die 
heutigen Mieter zur Verfügung. 
Die Standards eines energieeffizienten, 
modernen Neubaus mit zeitgemäßen Woh-
nungsgrundrissen und innovativer Ener -
gieversorgung zu erreichen, wäre mit einer 
umfassenden Modernisierung der Bestands-
gebäude technisch und wirtschaftlich nicht

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
178  179
rund 70.000 Quadratmeter großen Stadt -
quartier im derzeit sehr stark nachgefragten 
Stadtteil Ehrenfeld, auf dem ehemaligen Gü-
terbahnhof mit einer guten ÖPNV-Verbindung 
an das Stadtzentrum. Der Bauantrag wurde 
Ende 2021 eingereicht. Die Realisierung 
wird voraussichtlich Anfang 2023 beginnen; 
Ende 2024 wird das Projekt fertiggestellt. 
Dabei richtet sich das neu geschaffene An-
gebot an alle Zielgruppen: Neben Familien, 
Singles oder jungen Paaren errichtet die LEG 
auch Wohnraum für ältere Menschen, da die 
Wohnungen nicht nur günstig, sondern auch 
barrierefrei sein werden. Das Projekt soll nach 
dem Standard des Qualitätssiegels „Nach-
haltiger Wohnungsbau“ (NahWoh) umgesetzt 
werden. Ein von der LEG beauftragter Zerti-
fizierungskoordinator begleitet Planung und 
Bau.  
Weitere Neubauten in Roggendorf geplant
Zudem hat die LEG 2020 ein unbebautes, 
rund 3.500 Quadratmeter großes Grundstück 
in Köln-Roggendorf, an der Berrischstraße/
Im Mönchsfeld, von den Stadtwerken erwor -
ben. In diesem Jahr möchte die LEG es um 
eine angrenzende städtische Freifläche von 
rund 2.000 Quadratmetern erweitern. Die 
Stadt hat diesbezüglich bereits ein Erstandie-
nungsrecht zugunsten der LEG beschlossen. 
Auf beiden Grundstücken zusammen können 
dann nach Teilaufhebung des Bebauungs-
plans und Durchführung eines von der LEG 
zu beauftragenden Qualifizierungsverfahrens 
etwa 100 Wohnungen entstehen, davon 30 
Prozent öffentlich gefördert. Zusätzlich ist der 
Bau einer Jugendeinrichtung vorgesehen. 
Beiträge der Kooperationspartner*innen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
180  181
Medienberichte
hänge der Nachfrage nach wie vor hinterher, 
erklärt der Ökonom. Er rechnet nicht damit, 
dass es kurzfristig zu einer scharfen Korrektur 
am Markt kommen wird.
Gleichwohl dürfte die Corona-Krise Spuren 
hinterlassen. „Denkbar ist, dass sich Privatin-
vestoren bei Immobilienkäufen erstmal zu-
rückhalten und abwarten, wie sich die Lage 
weiterentwickelt“ , sagt Voigtländer. Bauherren 
müssen sich auf Verzögerungen einstellen. 
Viele Handwerksunternehmen haben ihre 
Arbeiten an Baustellen bereits herunterge-
fahren oder ganz eingestellt. Sollte die Politik 
tatsächlich landesweite Ausgangssperren be-
schließen, dürfte die Neubautätigkeit bis auf 
Weiteres zum Erliegen kommen. Wie schwer 
die Pandemie den Markt treffen wird, hängt 
davon ab, wie lange die Krise andauert, erklärt 
der IW-Experte. Je länger die Krise über Mitte 
April hinausgeht, desto größer dürften die 
Blessuren für den Immobiliensektor sein.
Die Zinsen bleiben niedrig
Immerhin: Wer mit dem Gedanken spielt, sich 
in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen, 
muss sich zumindest um steigende Bauzinsen 
vorerst keine Sorgen machen. „Solange die 
Unsicherheit durch das Coronavirus bestehen 
bleibt, wird sich an der Zinssituation nichts 
ändern“ , sagt Michael Neumann, Vorstand des 
Finanzdienstleisters Dr. Klein.  
Er hält es für möglich, dass das aktuelle Re-
kordtief sogar erneut durchbrochen wird. Als 
Grund nennt Neumann die hohe Nachfrage 
nach deutschen Staatsanleihen.
Viele Anleger reagieren panisch auf die Ein-
brüche an den Finanzmärkten und flüchten 
in als sicher geltenden Papiere. Die Rendite 
zehnjähriger Bundesanleihen fiel dadurch in 
der vergangenen Woche zeitweise auf minus 
0,86 Prozent – ein neuer Negativrekord. Ban-
ken orientieren sich bei der Höhe der Bauzin-
sen an den Konditionen von Pfandbriefen, die 
wiederum von den Renditen der Bundesanlei-
hen abhängen. Entsprechend ist der Bauzins 
jüngst erneut in den Keller gerauscht. Mit 0,41 
Prozent liegt der Zinssatz für ein Baudarlehen 
mit zehn Jahren Zinsbindung beim günstigs-
ten Anbieter laut Dr. Klein derzeit so tief wie 
noch nie.
 
Medienberichte
Capital 
von Alexandra Jegers 
20.03.2020
Was die Corona-Krise für den  
Immobilienmarkt bedeutet
Die Corona-Pandemie hat so gut wie alle 
Anlageklassen auf Talfahrt geschickt, nur der 
Immobiliensektor präsentiert sich nach wie 
vor robust. Woran das liegt – und warum das 
nicht so bleiben dürfte.
Seit dem Ausbruch des Coronavirus erlebt 
die Weltwirtschaft eine Krise, wie es sie in 
vergleichbarer Weise bislang noch nicht 
gegeben hat. Wirtschaft und Gesellschaft 
befinden sich im Ausnahmezustand. Förder -
bänder stehen still, das öffentliche Leben wird 
flächendeckend praktisch eingefroren. Inves-
toren erleben derzeit einen rabenschwarzen 
Handelstag nach dem anderen. Rund um den 
Globus befinden sich die Aktienmärkte im 
freien Fall. Der deutsche Leitindex Dax ver -
zeichnete in den vergangenen Tagen die größ-
ten Verluste seit der Finanzkrise 2008, auch 
der Ölpreis brach krachend ein. Selbst Gold, 
das Krisenmetall schlechthin, verlor massiv an 
Wert. Am Mittwoch (18. März 2020) stand der 
Preis pro Feinunze etwa bei 1.496 US-Dollar, 
rund sechs Prozent niedriger als noch vor 
einer Woche.
Einzig am Wohnungsmarkt ist die Corona-Pa -
nik bislang überschaubar. Die Preise für Häu-
ser und Wohnungen sind in den zehn größten 
deutschen Städten bislang stabil geblieben, 
zeigt eine Auswertung des Finanzdienstleis-
ters Spregnetter. Bis dato seien in Städten 
wie Berlin, München oder Düsseldorf keinerlei 
extreme Marktschwankungen zu beobachten, 
heißt es in dem Bericht.
Das muss aber nichts heißen, sagen Marktbe-
obachter: Anders als bei den Kapitalmärkten 
schlagen konjunkturelle Krisen in der Regel 
verzögert auf den Immobilienmarkt durch. Es 
ist also möglich, dass der Einbruch erst noch 
kommt. Manche Experten fürchten sogar, 
dass das Coronavirus eine Kettenreaktion 
auslösen könnte, und warnen vor dem Platzen 
einer Immobilienblase.
Bauherren müssen sich auf  
Verzögerungen einstellen
Michael Voigtländer ist Leiter des Kompetenz -
felds Finanz- und Immobilienmärkte am Ins-
titut der deutschen Wirtschaft (IW) und hält 
derlei Sorgen für übertrieben. „Es gibt derzeit 
keine Anzeichen dafür, dass sich auf dem 
deutschen Immobilienmarkt eine spekulative 
Blase entwickelt hat“ , sagt der Volkswirt. Die 
Banken hätten weder exzessiv Immobilien-
darlehen vergeben, noch habe man in der Ver -
gangenheit einen maßlosen Bauboom beob-
achten können. Im Gegenteil: Die Bautätigkeit

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
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Medienberichte
meiden. Dort wurden in den 1970er Jahren 
Hochhäuser errichtet, ohne entsprechende 
Infrastruktur und öffentlichen Nahverkehr 
zu realisieren. Hochhäuser ausschließen will 
Depel aber nicht. „Man muss auch in die Höhe 
bauen können. “
„Verlust kann nicht aufgehalten werden“
„200 geförderte Wohnungen mehr als 2018 
ist nicht nichts“ , sagt der Fraktionschef der 
Linken im Rat, Jörg Detjen. „Damit kann man 
aber den Verlust von Sozialwohnungen nicht 
aufhalten. “ Es müssten deutlich mehr geför-
derte Wohnungen gebaut werden: Allein in 
den letzten zwei Jahren seien Hunderte Woh-
nungen aus der Bindung gefallen, bis 2024 
fielen weitere 7.243 Wohnungen aus der So-
zialbindung, 2024 sogar 4.278. „Köln braucht 
eine weitere kommunale Wohnungsbauge-
sellschaft, die neue Initiativen entwickelt. “
„Wir wünschen uns, dass die Zahlen noch hö-
her wären, aber es ist klar eine Verbesserung“ , 
sagte Sozialexpertin Ursula Gärtner (CDU). 
Gärtner hält aber wenig davon, die Rate der 
öffentlich geförderten Wohnungen in Bau-
projekten wie Kreuzfeld oder Parkstadt Süd 
anzuheben. „Wir müssen Angst haben, dass 
uns die Investoren durch zu hohe Auflagen 
abspringen. “ Jede neue Wohnung entlaste 
den Wohnungsmarkt. Und Vermieter von öf-
fentlich geförderten Wohnungen, die aus der 
Preisbindung herausfielen, würden die Mieten 
nicht sofort erhöhen. 
KSTA 
von Dirk Riße 
17.04.2020
Wohnen in Köln Situation  
für Mieter verschärft sich trotz 
mehr Sozialwohnungen
Stadt und Land haben 2019 so viele Kölner 
Wohnungen öffentlich gefördert wie seit Jah-
ren nicht mehr. Das Amt für Wohnungswesen 
erteilte im vergangenen Jahr Förderzusagen 
für 1.139 Wohnungen mit Mietpreis- und Be-
legungsbindungen für Haushalte mit Wohn-
berechtigungsschein. Das ist der höchste 
Wert seit 2006 und liegt oberhalb der Ziel-
marke von 1000 Wohnungen, die sich die 
Stadt selbst gesetzt hat. Für die Förderung 
erhielt die Stadt vom Land NRW 151,6 Millio-
nen Euro.
Für 126,5 Millionen Euro werden 865 neue 
Mietwohnungen gefördert, 25,1 Millionen 
Euro gehen an Bestandsprojekte. Auf ehe-
mals städtischen Grundstücken werden 456 
(2018: 210) Wohnungen gefördert. Der GAG 
Immobilien AG wurden 88,3 Millionen Euro 
Fördermittel für 579 Wohnungen bewilligt.
Viele Kölner mit WBS-Anspruch
Andererseits sind 380 Wohnungen aus der 
Mietpreisbindung herausgefallen und können 
nun auf dem freien Wohnungsmarkt zu höhe-
ren Mieten angeboten werden. Der Bestand 
an Sozialwohnungen ist in Köln in den vergan-
genen 30 Jahren deutlich zurückgegangen. 
Gab es Anfang der 1990er Jahren noch gut 
20 Prozent Sozialwohnung in der Stadt,  
waren es 2018 nur noch 6,9 Prozent oder gut 
38.600 Wohnungen gewesen, erläuterte Hans 
Jörg Depel, Sprecher des Mietervereins Köln.
Dabei hätten 40 Prozent der Kölner einen 
Anspruch auf einen Wohnberechtigungs-
schein und damit auf eine günstige Wohnung. 
Höhere Mieten machen den Kölner immer 
mehr Probleme: 2016 musste ein Drittel mehr 
als 30 Prozent ihres Einkommens ausgeben, 
um die Miete zahlen zu können. Acht Prozent 
mussten mehr als 50 Prozent aufwenden, 
heißt es im jüngsten städtischen Bericht 
„Wohnen in Köln“ .
Mieterverein fordert 2.000 geförderte Woh-
nungen pro Jahr
Der Mieterverein hält den neuen Rekordwert 
zwar für ein positives Ergebnis, fordert aber 
2.000 geförderte Wohnungen pro Jahr. Denn 
in den vergangenen Jahren habe die Stadt 
ihre eigenen Zielwerte fast nie erreicht. Zum 
anderen steige die Einwohnerzahl von Köln 
rapide. Platz sei in der Stadt aber vorhanden. 
Die Kommune sei flächenmäßig größer als 
München, habe aber 400.000 Einwohner 
weniger.
Projekte wie Kreuzfeld, Rondorf-Nordwest 
und die Parkstadt Süd müssten nun zügig um-
gesetzt werden. „Es muss aber auch schlau 
gebaut werden“ , sagte Depel, um Bausünden 
wie in Chorweiler und Meschenich zu ver -

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2020/2021
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Medienberichte
KSTA 
von Hendrik Pusch  
14.06.2020
Zweckentfremdung:  
10.000 Euro Bußgeld für Kölner 
Wohnungsbesitzer
Ein saftiges Bußgeld von 10.000 Euro hat die 
Stadt Köln einem 26-jährigem Taxifahrer aus 
Hennef auferlegt, der seine Dachgeschoss-
wohnung in Kalk als Touristenunterkunft an-
geboten haben soll. Am Mittwoch wehrte der 
Mann sich vor dem Kölner Amtsgericht gegen 
das Knöllchen – teilweise mit Erfolg.
Köln: Stadt geht von hohen  
Mieteinnahmen aus
Ermittlungen hätten ergeben, dass die 
schlichte Dachgeschosswohnung des 
26-Jährigen in dem Kalker Mehrfamilienhaus 
Mieteinnahmen von mehr als 3.000 Euro pro 
Monat abgeworfen hätten. Hochgerechnet bis 
heute wären das in 19 Monaten knapp 60.000 
Euro, wenn man von einer Vermietung an  
20 Tagen im Monat ausginge, so die Stadt.
Der Anwalt des früheren Möbelpackers führte 
aus, sein Mandant sei gar nicht zu belangen, 
da die strittige Wohnung an dessen Eltern 
vermietet sei. Die Satzung der Stadt lasse aber 
zu, auch den Eigentümer zu belangen, ent -
gegnete ein leitender Stadtverwaltungsdirek -
tor, der bei der Verhandlung anwesend war.
Köln: Steuerfahndung ermittelt  
gegen den Eigentümer
Die angeführten Mietverträge für die Dach-
geschosswohnung und ein weiteres Objekt 
in dem Haus seien fingiert, warf der Stadt-
Mitarbeiter dem Wohnungsbesitzer vor. Er 
entziehe der Stadt wichtigen Wohnraum und 
schädige die Allgemeinheit. Aufgrund der 
hohen Mieteinnahmen und nicht gezahlter 
Kulturförderabgabe ermittelt ebenfalls die 
Steuerfahndung. Richter Christian Sommer 
attestierte dem Wohnungsbesitzer jedoch 
keinen Vorsatz, sondern ein fahrlässiges  
Handeln. Das Bußgeld sei daher zu mindern, 
auch im Hinblick auf das derzeitige Einkom-
men. Der 26-Jährige hatte angegeben,  
aufgrund der Corona-Krise arbeitslos zu sein.
Kölner Richter reduziert Bußgeld  
der Stadt drastisch
Letztlich setzte der Richter das Knöllchen auf 
lediglich 3.000 Euro fest, woraufhin der Ver -
treter der Stadt tief durchatmete. Der Beamte 
geht davon aus, dass die Wohnungen immer 
noch an Touristen vermietet werden und 
warnte: „Wir lassen Sie und ihre Familie nicht 
mehr vom Haken!“
Aufgrund ausufernder Angebote über Inter -
net-Portale wie „Airbnb“ hatte die Stadt 
Köln vergangenes Jahr eine neue Satzung 
erlassen, die gewerbliche Vermietungen von 
Privatwohnungen erschwert. „Zum Wohnen 
gebaut – Wohnungen sind keine Touristen-
unterkünfte“ so eine gleichzeitig gestartete 
Kampagne der Stadt, die noch heute auf  
Plakaten beworben wird.

Wohnen in Köln
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1 Servicerufnummern
Wohnraumförderung
Telefon 0221 221-24276 (Verwaltung) 
Telefon 0221 221-25179 (Technik)
Modernisierung bestehenden Wohnraums
Telefon 0221 221-24287 
Telefon 0221 221-21870
Wohnungsmängel / Wohnraumschutz
Telefon 0221 221-21447
Wohngeld
Telefon 0221 221-0
Wohnberechtigungsscheine /  
Beratungsstelle für Wohnungssuchende 
Telefon 0221 221-24300
Behindertengerechtes Wohnen
Telefon 0221 221-22686
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen
Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit   
Gestaltung
tz
Bildnachweis
Titel: Geförderter Mietwohnungsbau Porz-Urbach: GAG Immobilien AG;  
Seiten 16, 21, 24, 26, 27, 34, 50, 51, 72, 76, 77, 80, 84, 87, 88, 96, 112, 152;
Seiten 57, 58: Thomas Zimmer; Seiten 62, 119, 123, 127, 129, 130, 131, 138, 
139, 141, 145, 146: Stadt Köln; Seite 64: KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH; Seite 67: Kölner Studierendenwerk; Seite 114: shutterstock; 
Seiten 171 – 175: WIK
Druck
Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach
13-js/56/800/01.2023
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0221 221-24006 
Telefon 0221 221-29464
Besondere Wohnformen
Telefon 0221 221-27150
Telefon 0221 221-25697 
 
2 Kontakt/Impressum
Amt für Wohnungswesen 
Kalk-Karree 
Ottmar-Pohl-Platz 1  
51103 Köln
Telefon 0221 221-23903  
wohnungsamt@stadt-koeln.de
www.stadt.koeln

Beratungsverlauf (5)

18.04.2023 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2023 Bauausschuss
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.11.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0762/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.04.2023
Erstellt
28.02.2023 13:41