2016/0151
Kassenkredite Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung
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2016/0151
2694 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0151
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 7710100
Betreff: Kassenkredite
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung
Vorlage vom: 11.04.2016
Beschlussvorschlag :
Der Änderung der Maßgaben für die langfristige Zinssicherung von Kassenkrediten wird
zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.04.2016
Der Kassenkreditbestand kann trotz intensiver Konsolidierung nur langsam abgebaut werden.
Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus sollte daher eine möglichst langfristige
Zinssicherung angestrebt w erden, die zeitgleich eine jährliche Reduktion des
Kassenkreditbestandes zulässt.
Um dieses Ziel zu erreichen, gelten ab sofort folgende Maßgaben:
Der Maximalbetrag für Kassenkredite mit Laufzeiten über einem Jahr wird von 200 Mio. € auf
250 Mio. € angehoben.
Dabei darf die Höhe der Kassenkredite mit einer Zinsbindung über 10 Jahren höchstens
100 Mio. € betragen. Die bisherigen Bedingungen, dass diese Kassenkredite während der
Laufzeit ratierlich getilgt werden und nach spätestens 3 0 Jahren vollständig zurückgezahlt
sein sollen, werden beibehalten.
Bei den endfälligen Kassenkrediten mit einer Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren müssen die
Höhen und Fälligkeiten so gewählt werden, dass jedes Jahr mindestens ein Betrag in Höhe
von 15 Mio. € zur Rückzahlung fällig wird.
Sofern der Mittelbedarf nicht durch Bankkredite gedeckt werden kann, können auch Verträge
mit Versicherungen u.ä. (Schuldscheindarlehen) abgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn
die Konditionen der Versicherer vorteilhafter sind.
Wie in Magistratsbeschluss -Nr. 48 vom 20.01.2016 (MV -Vorlage-Nr. 20016/0016) festgelegt,
werden Magistrat und Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über die aufgenommenen
Kredite informiert.
Darmstadt, 11.04.2016
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0151
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00