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2016/0151

Kassenkredite Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung

Magistratsvorlage 11.04.2016

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2016/0151

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2016/0151

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0151 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: 7710100 
 
Betreff: Kassenkredite  
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung  
 
Vorlage vom: 11.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Änderung der Maßgaben für die langfristige Zinssicherung von Kassenkrediten  wird 
zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.04.2016 
 
Der Kassenkreditbestand kann trotz intensiver Konsolidierung nur langsam abgebaut werden. 
Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus sollte daher eine möglichst langfristige 
Zinssicherung angestrebt w erden, die zeitgleich eine jährliche Reduktion des 
Kassenkreditbestandes zulässt.  
 
Um dieses Ziel zu erreichen, gelten ab sofort folgende Maßgaben: 
 
Der Maximalbetrag für Kassenkredite mit Laufzeiten über einem Jahr wird von 200  Mio. € auf 
250 Mio. € angehoben. 
 
Dabei darf die Höhe der Kassenkredite mit einer Zinsbindung über 10  Jahren höchstens 
100 Mio. € betragen. Die bisherigen Bedingungen, dass diese Kassenkredite während der 
Laufzeit ratierlich getilgt werden und nach spätestens 3 0 Jahren vollständig zurückgezahlt 
sein sollen, werden beibehalten.  
 
Bei den endfälligen Kassenkrediten mit einer Laufzeit zwischen 1 und 10  Jahren müssen die 
Höhen und Fälligkeiten so gewählt werden, dass jedes Jahr mindestens ein Betrag in Höhe 
von 15 Mio. € zur Rückzahlung fällig wird.  
 
Sofern der Mittelbedarf nicht durch Bankkredite gedeckt werden kann, können auch Verträge 
mit Versicherungen u.ä. (Schuldscheindarlehen) abgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn 
die Konditionen der Versicherer vorteilhafter  sind. 
 
Wie in Magistratsbeschluss -Nr. 48 vom 20.01.2016 (MV -Vorlage-Nr. 20016/0016) festgelegt, 
werden Magistrat und Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über die aufgenommenen 
Kredite informiert.  
 
 
Darmstadt, 11.04.2016  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 21
TOP 200
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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0151
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00